Pressemitteilung 14/2007
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Pressemitteilung 14/2007
KEK Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam Tel.: (03 31) 2 00 63 60 Fax: (03 31) 2 00 63 70 Pressemitteilung 14/2007 E-Mail: [email protected] http://www.kek-online.de 126. Sitzung der KEK am 18.09.2007 Zulassung EtosTV / EtosTV GmbH Zulassung DAF / DAF Deutsches Anleger Fernsehen AG Zulassung sportdigital.tv / SPORTDIGITAL.TV Sende- und Produktions GmbH i. G. Zulassung Classica / Classica GmbH Zulassung Junior / Junior.TV GmbH & Co. KG Zulassung Da Vinci / Da Vinci Media GmbH Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Zulassung EtosTV / EtosTV GmbH Die EtosTV GmbH hat die bundesweite Zulassung eines frei empfangbaren Spartenprogramms rund um die Bereiche Bestattungskultur und Vorsorge beantragt. Das nunmehr unter dem Namen EtosTV (zuvor: EosTV) geplante Programm soll zunächst digital über Satellit (Astra) ausgestrahlt werden. Später ist auch eine Verbreitung über digitale Kabelnetze geplant. Bei der Antragstellerin besteht die folgende Beteiligungsstruktur: Wolf-Tilmann Schneider Anton Hanrieder Lutz Mahnke Sabine Rumler WS-Beteiligungsgesellschaft mbH Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH Rothaug Vermögensverwaltung GmbH Britta Paulsen Ralf Paulsen Landesverband Bestattungsgewerbe Nordrhein-Westfalen e. V. 28,4 % 19,0 % 9,4 % 9,4 % 9,4 % 9,4 % 5,6 % 3,2 % 3,2 % 3,0 % Alleiniger Gesellschafter der WS-Beteiligungsgesellschaft mbH ist Werner Sosalla, alleiniger Gesellschafter der Rothaug Vermögensverwaltung GmbH ist Gerd Rothaug. Wolf-Tilmann Schneider, Lutz Mahnke und die WS-Beteiligungsgesellschaft mbH halten auch Anteile an der Medien & Märkte Beteiligungsgesellschaft mbH (Schneider: 48,2 %, Mahnke: 3 %, WS-Beteiligungsgesellschaft mbH: 5 %), die ihrerseits 49 % der Anteile an der DMF Markenfernsehen GmbH hält. Diese ist Veranstalterin des noch nicht ausgestrahlten Programms Deutsches Markenfernsehen. Der Geschäftsführer der Antragstellerin, Wolf-Tilmann Schneider, ist auch Geschäftsführer der DMF Markenfernsehen GmbH. Der Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes GmbH ist eine 100%ige Tochter des Bundesverbands deutscher Bestatter e. V., welcher fachorientierte Printmedien produziert. Nach Angaben der Antragstellerin bestehen keine weiteren Beteiligungen im Medienbereich. Zulassung DAF / DAF Deutsches Anleger Fernsehen AG Die DAF Deutsches Anleger Fernsehen AG hat die bundesweite Zulassung des Spartenprogramms DAF beantragt. Das Programm soll einen Überblick über die Entwicklungen und Ereignisse an den Börsen und Märkten in Deutschland und der Welt bieten. Seit 04.08.2006 ist das DAF im Internet als Livestream zu empfangen. Es wird derzeit „börsentäglich“ zwischen 9.00 Uhr und 22.00 Uhr unter der Adresse www.anleger-fernsehen.de verbreitet. In Kürze soll das Programm auf 24 Stunden ausgedehnt werden. Die Antragstellerin kooperiert darüber hinaus mit den Finanzportalen OnVista und Finanztreff und bietet ein kostenloses Video-on-Demand-Archiv mit Börsen- und Unternehmensinformationen an. Die Verbreitung soll neben dem Internet künftig auch über die klassischen Distributionskanäle Satellit, Terrestrik und Kabel erfolgen. Die Antragstellerin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Börsenmedien AG (ehemals Börsenbuchverlag). An dieser halten die Eheleute Bernd Förtsch 96,15 % und Michaela Förtsch 3,85 % der Anteile. Die Börsenmedien AG verlegt u. a. das wöchentlich erscheinende Börsenmagazin „Der Aktionär“, das Monatsmagazin „Wert & Wachstum“ und Bücher. Darüber hinaus ist sie im Bereich Buchhandel aktiv. Die Antragstellerin hält ferner eine Beteiligung in Höhe von 25,2 % an der starmedia home entertainment GmbH & Co. KG, die Filmlizenzen vertreibt. Zulassung sportdigital.tv / SPORTDIGITAL.TV Sende- und Produktions GmbH i. G. Die SPORTDIGITAL.TV Sende- und Produktions GmbH i. G. hat einen Antrag auf Zulassung für das bundesweite digitale Fernsehprogramm sportdigital.tv gestellt. Das Sportspartenprogramm konzentriert sich auf sogenannte Zielgruppen- und Randsportarten, insbesondere auf die Handball- und Basketball-Bundesliga (HBL und BBL). sportdigital.tv soll verschlüsselt digital über den Astra-Satelliten auf der entavio-Plattform ausgestrahlt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das Programm zudem in das „Premiere Star“-Bouquet aufgenommen werden. Daneben soll auch eine Verbreitung über Kabel und IPTV erfolgen. Auf der Homepage www.sportdigital.tv sind bereits Spiele der HBL und BBL gegen Entgelt live bzw. zeitversetzt abrufbar. 2 Die Antragstellerin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der SPORTAINMENT Medien GmbH & Co. KG, deren einziger Kommanditist und Alleingesellschafter ihrer Komplementärin Gisbert Wundram ist. Herr Wundram hält ansonsten keine weiteren Beteiligungen im Medienbereich. Kooperationspartner der Antragstellerin ist die SPORTFIVE GmbH & Co. KG, eine deutsche Tochtergesellschaft der SPORTFIVE S.A., die zu 100 % dem französischen Mischkonzern Lagadère gehört. Die SPORTFIVE GmbH & Co. KG ist eine Vermarktungsgesellschaft für Sportrechte und verfügt über zahlreiche Sportsenderechte im Bereich der Randsportarten, insbesondere über exklusive Lizenzrechte der HBL und BBL, und stellt diese Rechte der Antragstellerin zur Übertragung auf sportdigital.tv zur Verfügung. Sie übernimmt zudem die Vermarktung von sportdigital.tv. Das Programm wird der Antragstellerin, der SPORTAINMENT Medien GmbH & Co. KG und Herrn Wundram zugerechnet. Darüber hinaus ist das Programm auch der SPORTFIVE GmbH & Co. KG gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV zuzurechnen, da diese einen wesentlichen Einfluss auf die Programmgestaltung, insbesondere die Auswahl der zu übertragenden Sportveranstaltungen, hat. Zulassung Classica / Classica GmbH Die Classica GmbH hat die Verlängerung ihrer Zulassung für das bundesweite Fernsehspartenprogramm Classica beantragt. Die Laufzeit der geltenden Zulassung endet mit Ablauf des 31.10.2007. Classica ist ein ganztägiges deutschsprachiges Programm zum Thema klassische Musik. Es wird exklusiv als Pay-TV-Angebot auf der Premiere-Programmplattform ausgestrahlt. Die Antragstellerin steht zu 100 % im Eigentum der Unitel GmbH & Co. KG. Einziger Kommanditist ist Jan Mojto, der auch sämtliche Anteile der Komplementärin, der Unitel Verwaltungs GmbH, hält. Jan Mojto ist auch Gesamtanteilseigner der EOS Entertainment GmbH und der Beta Film GmbH, die in den Bereichen Filmproduktion und internationaler Filmrechtehandel aktiv sind. Des Weiteren ist er über die Beta Film GmbH auch zu 50 % an der KinEos GmbH beteiligt, die als Verwertungsgesellschaft für die deutschsprachigen Free-TV-Rechte der KirchMedia-Bibliothek von Jan Mojto und der insolventen KirchMedia GmbH & Co. KGaA i. In. gegründet wurde und ebenfalls im Bereich des Filmrechtehandels tätig ist. Classica ist der Veranstalterin, der Unitel GmbH & Co. KG und Jan Mojto zuzurechnen. Das Programm ist ferner der Plattformbetreiberin Premiere aufgrund ihrer vertraglich vorgesehenen Einflussmöglichkeiten auf die Programmgestaltung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. RStV zuzurechnen. Zulassung Junior / Junior.TV GmbH & Co. KG Die Junior.TV GmbH & Co. KG hat die Verlängerung der Zulassung für das Spartenprogramm Junior für die Dauer von acht Jahren beantragt. Die Antragstellerin veranstaltet das Programm derzeit aufgrund einer bis zum 31.10.2007 befristeten Zulassung. Bei Junior handelt es sich um ein Unterhaltungsspartenprogramm für Kinder und Jugendliche. Es wird exklusiv auf der digitalen Pay-TVProgrammplattform der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG verbreitet. 3 Alleinige Kommanditistin ist die EM.Sport Media AG (vormals EM.TV AG), die auch sämtliche Anteile an der geschäftsführenden Komplementärin ohne Kapitalanteil hält. Die seit 12.07.2007 unter dieser Bezeichnung firmierende börsennotierte EM.Sport Media AG hält über ihre 100%ige Tochtergesellschaft EM.Sport GmbH auch sämtliche Anteile an der Veranstalterin von DSF, die auch Inhaberin einer Lizenz zur Veranstaltung des bislang nicht ausgestrahlten bundesweiten digitalen Pay-TVSpartenprogramms DSF-digital ist. Der EM.Sport-Konzern ist in den Geschäftsbereichen Sport und Unterhaltung tätig. Zu den Beteiligungen im Geschäftsbereich Sport zählen neben DSF das Onlineportal Sport.1 und das Produktionsunternehmen PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH. Der Geschäftsbereich Unterhaltung umfasst neben der Veranstaltung des Pay-TV-Programms Junior die (Ko-)Produktion und den Rechtehandel im Bereich von Kinder- und Jugendprogrammen sowie die Vermarktung von TV-Figuren. Sämtliche Aktivitäten in diesem Segment, mit Ausnahme der Junior.TV GmbH & Co. KG und ihrer Programmbibliothek, sind bei der Dachgesellschaft EM.Entertainment GmbH gebündelt. Die EM.Entertainment GmbH betreibt weltweiten Ein- und Verkauf von Programmrechten und ist in den Bereichen Merchandising und Home Entertainment tätig. Die EM.Sport Media GmbH beabsichtigt, sich von diesem Unternehmensbereich zu trennen, ein genauer Zeitpunkt für die Veräußerung ist jedoch noch nicht absehbar. Nach zwischenzeitlich mitgeteilten Beteiligungsveränderungen, die gemäß der für börsennotierte Aktiengesellschaften geltenden Richtlinie der KEK zu § 29 Satz 5 RStV nicht anmeldepflichtig waren, bestehen bei der EM.Sport Media AG nunmehr die folgenden Beteiligungsverhältnisse: Kapitalanteile Highlight Communications AG 4,93 % (Vollmachtsstimmrecht auf Anteile von Constant Ventures Stimmrechte 14,36 % 8,89 %) Constant Ventures II Luxembourg S.A. 8,03 % – Erwin Conradi 7,35 % 8,15 % Eigene Aktien 9,77 % – 69,92 % 77,49 % Streubesitz Die über den höchsten Stimmrechtsanteil bei der EM.Sport Media AG verfügende Highlight Communications AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, die in den Geschäftsbereichen Film und Sportund Eventmarketing aktiv ist. Zum Geschäftsbereich Film gehört die 91,46%ige Beteiligung an dem Filmverleih- und Produktionsunternehmen Constantin Film AG. Zum Geschäftsbereich Sport- und Eventmarketing gehört die 80%ige Beteiligung an der Team Holding AG. Die Team-Gruppe vermarktet u. a. seit 1992 im Auftrag der UEFA die Fernsehübertragungsrechte an der UEFA Champions League und hält die Marketingrechte am „Eurovision Song Contest“. Der Veranstalterin werden das Programm Junior sowie die weiteren der EM.Sport Media AG zuzurechnenden Programme DSF und DSF-digital zugerechnet. Das Programm Junior wird auch der Plattformbetreiberin Premiere nach § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV zugerechnet, da diese aufgrund vertraglicher Vereinbarungen eine Stellung innehat, die wesentliche Entscheidungen des Veranstalters über die Programmgestaltung von ihrer Zustimmung abhängig macht. 4 0 1 2 3! " # 4 (& )) Familie Vermeulen * + , - . / Highlight Communications AG " " Constant Ventures II Luxembourg S.A. / 4 ) & $ " " " " Erwin V. Conradi ) $ ) $' EM.Sport Media AG sonstiger Streubesitz ' " " ( " " $% & % (vormals EM.TV AG) EM.Sport GmbH Junior DSF DSF-digital* ) Premiere / 5 +/ 6 + " 7 " " Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG E: Zurechnung aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen durch den Plattformbetreiber (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 2 RStV) Junior.TV GmbH & Co. KG Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert *: zurzeit noch nicht auf Sendung ! " # Veranstalter, dessen Programm EM.Sport zuzurechnen ist Zulassung Da Vinci/ Da Vinci Media GmbH Die Da Vinci Media GmbH hat die Zulassung für das bundesweite Fernsehspartenprogramm Da Vinci beantragt. Geplant ist ein ganztägiges digitales Fernsehspartenprogramm mit Schwerpunkt Bildung und Wissen. Die Antragstellerin konzentriert sich bei ihrem Geschäftsaufbau derzeit auf die Ausstrahlung ihres Programms in Osteuropa (u. a. Ungarn, Polen, Rumänien, Russland, Tschechien). In Deutschland wird zunächst nur die polnischsprachige Version als Pay-TV per Eutelsat-Satellit empfangbar sein. Sobald Verträge mit Plattformbetreibern über die Verbreitung in Deutschland abgeschlossen werden, soll das Programm auch in einer deutschsprachigen Fassung ausgestrahlt werden. Sämtliche Anteile der Antragstellerin hält ihr Geschäftsführer Ferdinand-Karl von Habsburg-Lothringen-Kyburg. Er ist nicht anderweitig im Medienbereich aktiv oder beteiligt. Die KEK hat bereits am 11.09.2007 entschieden, dass der Zulassung von Da Vinci keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen. Potsdam, 18. September 2007 Informationen zu Beteiligungsverhältnissen, Zuschaueranteilen, medienrelevanten verwandten Märkten sowie zur KEK finden Sie im Internet unter http://www.kek-online.de. 5