Checkliste werdender Vater
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Checkliste werdender Vater
Checkliste werdender Vater Herzlichen Glückwunsch, Sie werden Vater! Nun kommen auch in beruflicher Hinsicht einige Neuerungen auf Sie zu. Diese Checkliste soll Ihnen bei der Beantwortung erster Fragen helfen und Ihnen als Orientierungs- und Informationshilfe vor, während und nach einer eventuell geplanten Elternzeit dienen. Grundsätzliche Informationen Folgende Punkte könnten angesprochen und sollten individuell für das Unternehmen ergänzt/angepasst werden: - Informationen zur Haltung des Unternehmens gegenüber dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Darstellung von diesbezüglich formulierten Zielen (wie z.B. „Familienpausen wirken sich nicht negativ auf die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern aus“). Aufzählung der familienorientierten Leistungen des Unternehmens, wie z.B. betrieblich unterstützte Kinderbetreuung oder Betriebskita, Familienfeste, Sonderurlaube, Beziehen des Firmennewsletters während der Elternzeit, etc. mit Hinweis auf die entsprechenden Ansprechpartner/-in, Vorlaufzeiten und die einzuhaltenden Fristen. Planen einer aktiven Vaterschaft Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin, wie Sie die neue Rolle, die da auf Sie zukommt ausfüllen wollen. Wie wollen Sie Haus- und Erwerbsarbeit untereinander aufteilen? Wer möchte sich zu welchen Anteilen kurz-, mittel- und auch langfristig um den gemeinsamen Nachwuchs kümmern? Väter und Mütter haben gesetzlich einen gleichwertigen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Das heißt, auch Väter können bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Wann ist Ihre Führungskraft über eine bevorstehende Vaterschaft zu benachrichtigen? Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über die anstehende Vaterschaft. Hierbei können Sie sich jedoch ruhig Zeit lassen, bis die kritischen ersten 12 Wochen der Schwangerschaft um sind. Für werdende Mütter gilt ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft ein Kündigungsschutz, den jedoch werdende Väter nicht für sich in Anspruch nehmen können. Sie sind erst mit Beantragung der Elternzeit, jedoch frühestens acht Wochen vor deren Beginn, vorübergehend unkündbar. Dennoch ist es wichtig, das Unternehmen frühzeitig über eine evtl. geplante Elternzeit zu informieren, damit gemeinsam nach Vertretungslösungen für diese Zeit gesucht und eine RubiCon GmbH - Gesellschaft für Organisations- und Personalentwicklung reibungslose Übergabe vorbereitet werden kann. Auch für die Inanspruchnahme familienorientierter Unternehmensleistungen ist zum Teil eine gewisse Vorlauf- und Planungszeit notwendig. Hinweis: Bei der Koordination von Elternzeit und Elterngeld ist unbedingt zu berücksichtigen, dass der Elterngeldanspruch immer für volle Lebensmonate ihres Kindes besteht. Um das volle Elterngeld für einen Monat zu erhalten, sollten Sie immer einen vollen Lebensmonat ihres Kindes Elternzeit nehmen. Beispiel: Ist Ihr Kind am 05.02. geboren, so sollten Sie die Elternzeit z.B. vom 05.02. bis zum 04.04. nehmen. Was gibt es sonst noch zu beachten? Die nachfolgende Auflistung informiert Sie chronologisch über wichtige Tätigkeiten, die in den nächsten Wochen auf Sie zukommen. Vor Beginn der Elternzeit Mit Feststellen der Schwangerschaft (bzw. nach Ablauf der 12. SSW) Informieren Sie Ihre Führungskraft über die bevorstehende Vaterschaft Bei Klarheit über Beginn und Ende Ihrer Elternzeit Besprechen Sie mit Ihrer Führungskraft, wie Sie die Elternzeit gestalten wollen. Wollen Sie für einige Zeit voll aus dem Beruf aussteigen oder die Arbeitszeit nur reduzieren? Wie soll es nach Ihrer Rückkehr weitergehen? Möchten Sie die Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die Geburt nehmen, so informieren Sie Ihre Führungskraft über den geplanten Geburtstermin. Bereiten Sie langsam Ihr vorübergehendes Ausscheiden aus dem Unternehmen vor, indem Sie Wissen, das während Ihrer Abwesenheit benötigt wird weitergeben, Kunden an Kollegen übergeben und evtl. Ihre Vertretung einarbeiten. Sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit Laut Gesetz muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber beantragt werden. Eine endgültige Beantragung ist jedoch erst nach der Geburt möglich. Bereiten Sie daher die Anträge weitestgehend im Vorfeld vor. Nach Beantragung der Elternzeit (jedoch frühestens acht Wochen vor deren Antritt) beginnt Ihr Kündigungsschutz. RubiCon GmbH - Gesellschaft für Organisations- und Personalentwicklung Nach der Geburt Möglichst bald nach der Geburt Sie sollten möglichst rasch nach der Geburt die Anträge auf Elterngeld und Kindergeld und bei Ihrem Arbeitgeber den aktualisierten Antrag auf Elternzeit sowie die Geburtsurkunde einreichen. Während der Elternzeit Regelmäßig Nach Bedarf Bei einer über die „zwei Vätermonate“ hinaus andauernden Elternzeit Trotz Ihres neuen Lebensmittelpunktes und der vielen neuen an Sie gestellten Anforderungen, sollten Sie den Kontakt zu Ihrem Vorgesetztem und Ihren Kollegen aufrechterhalten. So bleiben Sie auf dem Laufenden und Ihr Wiedereinstieg wird erleichtert. Nehmen Sie, sofern es Ihnen möglichst ist und Sie Interesse haben, auch während der Elternzeit an Schulungen oder Qualifizierungsmaßnahmen teil. Dies erhält und verbessert den Wert Ihrer Arbeitskraft und verhindert, dass Sie bei Neuerungen im Unternehmen den Anschluss verlieren. Kontaktieren Sie frühzeitig ihre Führungskraft, um Details des bevorstehenden Wiedereinstiegs zu besprechen. Weitere Informationen zu den Themen Elternzeit und Elterngeld sowie die entsprechenden Gesetzestexte erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: http://www.bmfsfj.de . RubiCon GmbH - Gesellschaft für Organisations- und Personalentwicklung