Checkliste werdender Vater

Transcription

Checkliste werdender Vater
Checkliste werdender Vater
Herzlichen Glückwunsch, Sie werden Vater!
Nun kommen auch in beruflicher Hinsicht einige Neuerungen auf Sie zu. Diese Checkliste soll Ihnen
bei der Beantwortung erster Fragen helfen und Ihnen als Orientierungs- und Informationshilfe vor,
während und nach einer eventuell geplanten Elternzeit dienen.
Grundsätzliche Informationen
Folgende Punkte könnten angesprochen und sollten individuell für das Unternehmen
ergänzt/angepasst werden:
-
Informationen zur Haltung des Unternehmens gegenüber dem Thema Vereinbarkeit von
Beruf und Familie.
Darstellung von diesbezüglich formulierten Zielen (wie z.B. „Familienpausen wirken sich nicht
negativ auf die berufliche Entwicklung von Arbeitnehmern aus“).
Aufzählung der familienorientierten Leistungen des Unternehmens, wie z.B. betrieblich
unterstützte Kinderbetreuung oder Betriebskita, Familienfeste, Sonderurlaube, Beziehen des
Firmennewsletters während der Elternzeit, etc. mit Hinweis auf die entsprechenden
Ansprechpartner/-in, Vorlaufzeiten und die einzuhaltenden Fristen.
Planen einer aktiven Vaterschaft
Überlegen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin, wie Sie die neue Rolle, die da auf Sie zukommt
ausfüllen wollen. Wie wollen Sie Haus- und Erwerbsarbeit untereinander aufteilen? Wer möchte sich
zu welchen Anteilen kurz-, mittel- und auch langfristig um den gemeinsamen Nachwuchs kümmern?
Väter und Mütter haben gesetzlich einen gleichwertigen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld. Das
heißt, auch Väter können bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.
Wann ist Ihre Führungskraft über eine bevorstehende Vaterschaft zu benachrichtigen?
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über die anstehende Vaterschaft. Hierbei können
Sie sich jedoch ruhig Zeit lassen, bis die kritischen ersten 12 Wochen der Schwangerschaft um sind.
Für werdende Mütter gilt ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft ein Kündigungsschutz, den jedoch
werdende Väter nicht für sich in Anspruch nehmen können. Sie sind erst mit Beantragung der
Elternzeit, jedoch frühestens acht Wochen vor deren Beginn, vorübergehend unkündbar.
Dennoch ist es wichtig, das Unternehmen frühzeitig über eine evtl. geplante Elternzeit zu
informieren, damit gemeinsam nach Vertretungslösungen für diese Zeit gesucht und eine
RubiCon GmbH - Gesellschaft für Organisations- und Personalentwicklung
reibungslose Übergabe vorbereitet werden kann. Auch für die Inanspruchnahme familienorientierter
Unternehmensleistungen ist zum Teil eine gewisse Vorlauf- und Planungszeit notwendig.
Hinweis: Bei der Koordination von Elternzeit und Elterngeld ist unbedingt zu berücksichtigen, dass
der Elterngeldanspruch immer für volle Lebensmonate ihres Kindes besteht. Um das volle Elterngeld
für einen Monat zu erhalten, sollten Sie immer einen vollen Lebensmonat ihres Kindes Elternzeit
nehmen. Beispiel: Ist Ihr Kind am 05.02. geboren, so sollten Sie die Elternzeit z.B. vom 05.02. bis zum
04.04. nehmen.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Die nachfolgende Auflistung informiert Sie chronologisch über wichtige Tätigkeiten, die in den
nächsten Wochen auf Sie zukommen.
Vor Beginn der Elternzeit
Mit Feststellen der
Schwangerschaft
(bzw. nach Ablauf der 12.
SSW)

Informieren Sie Ihre Führungskraft über die bevorstehende
Vaterschaft
Bei Klarheit über Beginn
und Ende Ihrer Elternzeit

Besprechen Sie mit Ihrer Führungskraft, wie Sie die Elternzeit
gestalten wollen. Wollen Sie für einige Zeit voll aus dem Beruf
aussteigen oder die Arbeitszeit nur reduzieren? Wie soll es nach
Ihrer Rückkehr weitergehen?
Möchten Sie die Elternzeit unmittelbar im Anschluss an die
Geburt nehmen, so informieren Sie Ihre Führungskraft über den
geplanten Geburtstermin.
Bereiten Sie langsam Ihr vorübergehendes Ausscheiden aus dem
Unternehmen vor, indem Sie Wissen, das während Ihrer
Abwesenheit benötigt wird weitergeben, Kunden an Kollegen
übergeben und evtl. Ihre Vertretung einarbeiten.


Sieben Wochen vor Beginn
der Elternzeit


Laut Gesetz muss die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor
Antritt beim Arbeitgeber beantragt werden. Eine endgültige
Beantragung ist jedoch erst nach der Geburt möglich. Bereiten
Sie daher die Anträge weitestgehend im Vorfeld vor.
Nach Beantragung der Elternzeit (jedoch frühestens acht
Wochen vor deren Antritt) beginnt Ihr Kündigungsschutz.
RubiCon GmbH - Gesellschaft für Organisations- und Personalentwicklung
Nach der Geburt
Möglichst bald nach der
Geburt
 Sie sollten möglichst rasch nach der Geburt die Anträge auf
Elterngeld und Kindergeld und bei Ihrem Arbeitgeber den
aktualisierten Antrag auf Elternzeit sowie die Geburtsurkunde
einreichen.
Während der Elternzeit
Regelmäßig
Nach Bedarf
Bei einer über die „zwei
Vätermonate“ hinaus
andauernden Elternzeit
 Trotz Ihres neuen Lebensmittelpunktes und der vielen neuen an
Sie gestellten Anforderungen, sollten Sie den Kontakt zu Ihrem
Vorgesetztem und Ihren Kollegen aufrechterhalten. So bleiben Sie
auf dem Laufenden und Ihr Wiedereinstieg wird erleichtert.
 Nehmen Sie, sofern es Ihnen möglichst ist und Sie Interesse haben,
auch während der Elternzeit an Schulungen oder
Qualifizierungsmaßnahmen teil. Dies erhält und verbessert den
Wert Ihrer Arbeitskraft und verhindert, dass Sie bei Neuerungen
im Unternehmen den Anschluss verlieren.
 Kontaktieren Sie frühzeitig ihre Führungskraft, um Details des
bevorstehenden Wiedereinstiegs zu besprechen.
Weitere Informationen zu den Themen Elternzeit und Elterngeld sowie die entsprechenden
Gesetzestexte erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend: http://www.bmfsfj.de .
RubiCon GmbH - Gesellschaft für Organisations- und Personalentwicklung