Übergangspflegefolder fertig - NÖ Landespflegeheim Korneuburg
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Übergangspflegefolder fertig - NÖ Landespflegeheim Korneuburg
Kosten der Übergangspflege: Als Eigenleistung für die Inanspruchnahme ist 80% des monatlichen Nettoeinkommens, sowie 100% des zuerkannten Pflegegeldes als Kostenbeitrag zu bezahlen. Die Differenz zwischen Eigenleistung und tatsächlichen Kosten wird auf Antrag durch die Sozialhilfe geleistet. Die Abwicklung der Kostenverrechnung, sowie die Antragstellung der Differenzkosten werden vom Heim übernommen. (Die Angaben sind mit Stand Jänner 2011 – Änderungen und Druckfehler vorbehalten!) Anmeldung: Die Anmeldung zur Übergangspflege ist bei der Pflegedienstleitung möglich. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch. Wir beraten Sie gerne! Pflegedienstleitung: Margit Kamauf, Akadem. Pflegemanagerin Kontakt: Landespflegeheim Korneuburg 2100 Korneuburg, Im Augustinergarten 1 Tel. 02262/72915, Fax. 02262/72915-725 199 E-Mail: [email protected] www.lph-Korneuburg.at AUSGABE: APRIL 2011 Landespflegeheim Korneuburg 2100 Korneuburg, Im Augustinergarten 1 Rehabilitative ÜBERGANGSPFLEGE Was ist rehabilitative Übergangspflege? Übergangspflege ist eine rehabilitative Pflege in einem Heim und dient zur Überbrückung nach der Entlassung vom Krankenhaus um zu Hause ein selbständiges Leben (mit oder ohne Betreuung) wieder zu ermöglichen. Ziel ist es, dass die Person wieder selbständig oder mit Betreuung zu Hause leben kann. • ärztliche Betreuung • gemeinsame und individuelle Aktivitäten, um Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten • Essen in gemütlicher Runde • Teilnahme an hausinternen Veranstaltungen und Festen • Inanspruchnahme von Zusatzangeboten in unserem Haus, wie Fußpflege, Friseur auf eigene Rechnung Voraussetzungen für die Inanspruchnahme: • • • • • • • Hauptwohnsitz in NÖ Voraussichtlich keine dauernde Pflegebedürftigkeit eine ärztliche Bestätigung, vom Krankenhaus, dass der/die Aufnahmewerber/in noch nicht nach Hause entlassen werden kann Besserung der gesundheitlichen Situation ist zu erwarten ausreichende geistige Fähigkeiten zur Mitarbeit bei den Therapien Angehörige (Bezugspersonen) müssen den Prozess der Übergangspflege unterstützen maximale Aufenthaltsdauer 12 Wochen durchgehend pro Jahr Zielgruppe: Menschen nach Krankenhausaufenthalten bei: - Knochenbrüchen - Gelenksoperationen - Amputationen - leichten Schlaganfällen - allgemeine Schwächezustände (z.B.: nach Operationen) Wir bieten: Bitte bringen Sie folgendes mit: • ärztlicher Entlassungsbefund mit aktuellen Befunden, sowie Pflegebericht vom Krankenhaus • Dokumente in Kopie (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Sterbeurkunde des/der Ehegatten/in) • Pensionsaufstellung (aktuellen Pensionsbescheid) • Pflegegeldbescheid (falls Pflegegeld bereits zuerkannt ist) • E-Card • Rezeptgebührenbefreiung, wenn vorhanden • Medikamente mit genauer Verordnung der Dosierung • Tag- und Nachtbekleidung, sowie Trainingshose für die Zeit der Übergangspflege (bitte mit dem Namen beschriften) • eventuell Taschengeld • Hilfsmittel nach Bedarf, wenn vorhanden (Rollstuhl, Rollator usw.) • professionelle aktivierende Pflege • Inkontinenzartikel wenn erforderlich • Physiotherapie, Ergotherapie • Toilettenartikel (z.B. Rasierer etc.) • Logopädie