Übergangspflegefolder fertig - NÖ Landespflegeheim Korneuburg

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Übergangspflegefolder fertig - NÖ Landespflegeheim Korneuburg
Kosten der Übergangspflege:
Als Eigenleistung für die Inanspruchnahme ist 80% des monatlichen
Nettoeinkommens, sowie 100% des zuerkannten Pflegegeldes als
Kostenbeitrag zu bezahlen.
Die Differenz zwischen Eigenleistung und tatsächlichen Kosten wird
auf Antrag durch die Sozialhilfe geleistet.
Die Abwicklung der Kostenverrechnung, sowie die Antragstellung
der Differenzkosten werden vom Heim übernommen.
(Die Angaben sind mit Stand Jänner 2011 – Änderungen und Druckfehler vorbehalten!)
Anmeldung:
Die Anmeldung zur Übergangspflege ist bei der Pflegedienstleitung
möglich. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches
Gespräch. Wir beraten Sie gerne!
Pflegedienstleitung:
Margit Kamauf, Akadem. Pflegemanagerin
Kontakt:
Landespflegeheim Korneuburg
2100 Korneuburg, Im Augustinergarten 1
Tel. 02262/72915, Fax. 02262/72915-725 199
E-Mail: [email protected]
www.lph-Korneuburg.at
AUSGABE: APRIL 2011
Landespflegeheim
Korneuburg
2100 Korneuburg, Im Augustinergarten 1
Rehabilitative
ÜBERGANGSPFLEGE
Was ist rehabilitative Übergangspflege?
Übergangspflege ist eine rehabilitative Pflege in einem Heim und dient
zur Überbrückung nach der Entlassung vom Krankenhaus um zu
Hause ein selbständiges Leben (mit oder ohne Betreuung) wieder zu
ermöglichen.
Ziel ist es, dass die Person wieder selbständig oder mit Betreuung
zu Hause leben kann.
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ärztliche Betreuung
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gemeinsame und individuelle Aktivitäten, um
Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten
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Essen in gemütlicher Runde
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Teilnahme an hausinternen Veranstaltungen
und Festen
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Inanspruchnahme von Zusatzangeboten in
unserem Haus, wie Fußpflege, Friseur auf eigene Rechnung
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:
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Hauptwohnsitz in NÖ
Voraussichtlich keine dauernde Pflegebedürftigkeit
eine ärztliche Bestätigung, vom Krankenhaus, dass der/die
Aufnahmewerber/in noch nicht nach Hause entlassen werden
kann
Besserung der gesundheitlichen Situation ist zu erwarten
ausreichende geistige Fähigkeiten zur Mitarbeit bei den
Therapien
Angehörige (Bezugspersonen) müssen den Prozess der
Übergangspflege unterstützen
maximale Aufenthaltsdauer 12 Wochen durchgehend pro Jahr
Zielgruppe:
Menschen nach Krankenhausaufenthalten bei:
- Knochenbrüchen
- Gelenksoperationen
- Amputationen
- leichten Schlaganfällen
- allgemeine Schwächezustände
(z.B.: nach Operationen)
Wir bieten:
Bitte bringen Sie folgendes mit:
•
ärztlicher Entlassungsbefund mit aktuellen Befunden, sowie
Pflegebericht vom Krankenhaus
•
Dokumente in Kopie (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis,
Meldezettel, Sterbeurkunde des/der Ehegatten/in)
•
Pensionsaufstellung (aktuellen Pensionsbescheid)
•
Pflegegeldbescheid (falls Pflegegeld bereits zuerkannt ist)
•
E-Card
•
Rezeptgebührenbefreiung, wenn vorhanden
•
Medikamente mit genauer Verordnung der Dosierung
•
Tag- und Nachtbekleidung, sowie Trainingshose für die Zeit der
Übergangspflege (bitte mit dem Namen beschriften)
•
eventuell Taschengeld
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Hilfsmittel nach Bedarf, wenn vorhanden (Rollstuhl, Rollator usw.)
•
professionelle aktivierende Pflege
•
Inkontinenzartikel wenn erforderlich
•
Physiotherapie, Ergotherapie
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Toilettenartikel (z.B. Rasierer etc.)
•
Logopädie