Reg. EH-Konzept Erw. Wirtschaftsr. Hannover
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Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Aktualisierung und Fortschreibung - Endbericht - Dipl.-Geogr. Martin Kremming Dipl.-Ing. Städtebau/ Stadtplanung Sascha Anders Lübeck, 09. Februar 2007 CIMA Stadtmarketing Gesellschaft für gewerbliches und kommunales Marketing mbH Büro Lübeck Glashüttenweg 34 23564 Lübeck Tel. (0451) 38968-0 Fax (0451) 38968-28 E-mail: [email protected] Internet: http://www.cima.de Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover CIMA GmbH Der Auftraggeber kann die vorliegende Unterlage für Druck und Verbreitung innerhalb seiner Organisation verwenden; jegliche - vor allem gewerbliche - Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet. Diese Entwurfsvorlagen und Ausarbeitungen usw. fallen unter § 2, Abs. 2 sowie § 31, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Sie sind dem Auftraggeber nur zum eigenen Gebrauch für die vorliegende Aufgabe anvertraut. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs - und Urheberrechte, verbleiben bei der CIMA GmbH in Lübeck. 2 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Inhaltsverzeichnis 1. Einzelhandel innerhalb des Erweiterten Wirtschaftsraums Hannover.........5 2 Erhebung und Analyse ..............................................................................................6 2.1 Allgemeines.......................................................................................................................6 2.2 Die wichtigsten Analyseergebnisse ...................................................................................7 3. Grundlagen für die Fortschreibung des Konsensprojektes großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover ..............................17 4. Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover: Aktualisierung und Fortschreibung................23 4.1 Moderiertes Abstimmungsverfahren ............................................................................... 25 4.2 Vereinbarung zusätzlicher Orientierungswerte zur Beurteilung von Planvorhaben........ 26 4.2.1 Erste Priorität: Standortqualität ................................................................................. 26 4.2.2 Zweite Priorität: Ergänzende Betrachtung qualitativer Orientierungswerte als ein weiteres Abwägungskriterium ......................................................................... 28 5. 4.2.3 Verfahren/ weitere Kennzahlen ................................................................................. 29 4.2.4 Ziel des Abstimmungsverfahrens .............................................................................. 29 Anhang.........................................................................................................................30 3 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Überblick: Handelszentralität der Landkreise und der Stadt Walsrode im Vergleich.................9 Abb. 2: Der Landkreis Celle im Überblick....................................................................................... 10 Abb. 3: Der Landkreis Hameln-Pyrmont im Überblick ..................................................................... 10 Abb. 4: Der Landkreis Hildesheim im Überblick.............................................................................. 11 Abb. 5: Der Landkreis Nienburg/ Weser im Überblick ..................................................................... 11 Abb. 6: Der Landkreis Peine im Überblick...................................................................................... 12 Abb. 7: Der Landkreis Schaumburg im Überblick............................................................................ 12 Abb. 8: Die Stadt Walsrode im Überblick ....................................................................................... 13 Abb. 9: Anteil der innerstädtischen Verkaufsflächen in den Ober- und Mittelzentren ......................... 14 Abb. 10: Anteil der zentrenrelevanten Sortimente* im Versorgungskern........................................... 15 Abb. 11: Filialisierungsgrad der Betriebe in den Innenstädten der Ober- und Mittelzentren (Anzahl der Betriebe in %) ................................................................................................ 16 Abb. 12: Liste zentrenrelevanter Sortimente................................................................................... 18 Abb. 13: Qualitativer Orientierungswert: Anteil der zentrenrelevanten Sortimente* im Versorgungskern ......................................................................................................... 28 Abb. 14: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Celle: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität ....................................................................... 30 Abb. 15: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Celle: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 30 Abb. 16: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Celle: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 31 Abb. 17: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Hameln-Pyrmont: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 31 Abb. 18: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Hameln-Pyrmont: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 32 Abb. 19: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Hameln-Pyrmont: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 32 Abb. 20: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Hildesheim: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 33 Abb. 21: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Hildesheim: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 34 Abb. 22: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Hildesheim: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 35 Abb. 23: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Nienburg/ Weser: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 36 Abb. 24: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Nienburg/ Weser: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 36 Abb. 25: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Nienburg/ Weser: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 37 Abb. 26: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Peine: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 37 Abb. 27: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Peine: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 38 Abb. 28: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Peine: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 38 Abb. 29: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Schaumburg: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 39 Abb. 30: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Schaumburg: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 39 Abb. 31: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Schaumburg: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität .................................... 40 4 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover 1. Einzelhandel innerhalb des Erweiterten Wirtschaftsraums Hannover Im Jahr 2003 wurde sich im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover erstmalig auf die Erarbeitung des Konsensprojektes großflächiger Einzelhandel verständigt. Der vorliegende Abschlussbericht stellt das Ergebnis der Aktualisierung der Einzelhandelsdaten und abgeleiteten Analyseergebnisse im Jahr 2006 dar. Darüber hinaus wurden die konzeptionellen Grundaussagen, auf die sich bereits im Jahr 2003 verständigt worden war, kritisch hinterfragt und weiter entwickelt. Die jeweiligen Zwischenergebnisse wurden durch die CIMA im Rahmen des Forums zur Stadt- und Regionalplanung im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover präsentiert, diskutiert und in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Landkreise und der Städte des Städtenetzes weiterentwickelt. Der Einzelhandel befindet sich insbesondere seit den 1990er Jahren in einem ständigen Wandel. Fusionen, Aufkäufe und strategische Allianzen beschleunigen den Wettbewerbs- und Konzentrationsprozess in einem stagnierenden Markt. Gewinner des Strukturwandels sind vor allem Discounter und Filialisten. Das Entstehen neuer Formate, das Vermischen der Vertriebskanäle und neue Unternehmen aus dem Ausland verändern den Markt. Der Lebenszyklus von Handelskonzepten hat sich deutlich verkürzt. Parallel dazu haben sich auf der Nachfrageseite die wesentlichen Parameter verändert. Der Kunde oder Verbraucher ist (pkw-)mobiler geworden und entscheidet sich zunehmend spontan. Dabei hat sich eine so genannte Zweiklassengesellschaft zwischen Bedarfskauf (Stichwort „Aldisierung“) und „Lust-Kauf“ in hochwertigen Geschäften herausgebildet. Dieser Strukturwandel ist darüber hinaus von einem Flächenwachstum bei in etwa gleich bleibenden Umsätzen geprägt. Dies führt zu rapide abnehmenden Flächenproduktivitäten und einem verstärkten Wettbewerbsdruck. Zwangsläufig ist es dadurch auch zu einem verstärkten Wettbewerb der Standorte gekommen. Zum einen konkurrieren die Standorte Innenstadt und Außenstadt bzw. integrierte und nicht-integrierte Lagen miteinander, zum anderen ist eine verstärkte interkommunale Konkurrenz zu beobachten. Neue Ansiedlungsformen, die sich dabei etabliert haben, sind Fachmarktagglomerationen und Shopping-Center, in den letzten Jahren auch wieder verstärkt in den Innenstädten. Betrachtet man die zunehmend größer werdenden Einzelhandelsagglomerationen und Verflechtungen, wird sehr schnell deutlich, dass auf lokaler Ebene angesetzte Instrumente ihre Wirksamkeit ve rfehlen, wenn es nicht gelingt, den regionalen Kontext zu berücksichtigen. Deshalb ist es umso wichtiger, sich den neuen Herausforderungen zu stellen. An diesem Punkt ve rsucht das Forum zur Stadt- und Regionalplanung im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover anzusetzen. Die überregionale Abstimmung innerhalb dieses Forums soll mit dazu beitragen, dass die bereits im Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel 2003 formulierten übergeordneten Ziele eingehalten werden können. Diese sind: § Sicherstellung der Versorgung in den Städten und Gemeinden des Erweiterten Wirtschaftsraumes Hannover entsprechend ihrer Größe, Struktur und raumordnerischen Funktion. § Stärkung und Erhalt der innergemeindlichen Zentren- und Versorgungsstruktur (u.a. Frequenzbündelung in den Versorgungskernen). § Gewährleistung ausgeglichener Versorgungsstrukturen (wohnortnahe Grundversorgung) und Abbau von Versorgungsdisparitäten. Um dies erreichen zu können, wurde eine Aktualisierung des Konsensprojektes vorgenommen. Das erarbeitete Gutachten soll die Grundlagen für die folgenden Aspekte liefern: § Schaffung von einheitlichen Daten- und Bewertungsgrundlagen für neue (großflächige) Einzelhandelsansiedlungen § Etablierung einheitlicher Bewertungsstandards § Weiterentwicklung des bereits existierenden Abstimmungs- und Moderationsverfahrens mit dem Ziel, wünschenswerte Entwicklungen zu forcieren und ungewünschte Entwicklungen mit Hilfe einheitlicher (fundierter) Bewertungsstandards zu vermeiden. 5 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover 2 Erhebung und Analyse 2.1 Allgemeines Grundlage für die Aktualisierung des Konsensprojektes großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover war die Erhebung und Analyse des Einzelhandelsbestandes in den sechs beteiligten Landkreisen Celle, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Nienburg (Weser), Peine und Schaumburg sowie in der Stadt Walsrode im Sommer 2006. Dabei wurden insgesamt 73 Städte und Gemeinden untersucht (1 Oberzentrum, 12 Mittelzentren, 60 Grundzentren). Die Erhebung der Verkaufsfläche 1 erfolgte durch die Vertreter der beteiligten Landkreise sowie der Städte des Städtenetzes. Insgesamt wurden 7.224 Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 1.824.437 qm erhoben. Durch die CIMA wurde für diese Betriebe ein Einzelhandelsumsatz von insgesamt rd. 5.163,8 Mio. € errechnet. Die Erhebung erfolgte sortimentsgenau und flächendeckend. Im Unterschied zur Einzel2 handelserhebung 2002 wurde keine untere Kappungsgrenze formuliert, so dass im Ergebnis eine belastbare und genaue Datenbasis vo rliegt, die insbesondere zur Beurteilung und Abstimmung bei 3 neuen Planvorhaben herangezogen werden kann. Aufgrund der einheitlichen Datengrundlage ist es zukünftig möglich, die dargestellten Analyseergebnisse und konzeptionellen Aussagen mit der angrenzenden Region Hannover und dem Zweckverband Großraum Braunschweig abzustimmen. Betrachtet man die Regionalen Zusammenhänge, in denen sich der Erweiterte Wirtschaftsraum Hannover befindet, sind insbesondere die Region Hannover und der Großraum Braunschweig sowie deren Ober- und Mittelzentren zu nennen. Bei der Bewertung der Analyseergebnisse sind jedoch nicht nur die überregionalen Verflechtungen von Bedeutung, sondern insbesondere auch die unterschiedlichen geographischen und strukturellen Gegebenheiten innerhalb des Untersuchungsgebietes bzw. innerhalb der einzelnen Landkreise. Ziel der Aktualisierung des Konsensprojektes großflächiger Einzelhandel ist es, einheitliche und möglichst von allen Beteiligten getragene Bewertungsmaßstäbe für die Neuansiedlung von Planvorhaben zu bekommen. Dadurch soll ein qualitativer und quantitativer Entwicklungskorridor für den Erweiterten Wirtschaftsraum aufgezeigt werden. Außerdem sollte das langfristige Ziel die Schaffung eines regionalen Bewusstseins sein, das mittel- bis langfristig die Basis für die weitere Einzelhandelsentwicklung und Abstimmung bilden soll. Die nachfolgenden konzeptionellen Vorschläge wurden in Zusammenarbeit mit den Teilnehmern/ -innen des Forums zur Stadt- und Regionalplanung im Erweiterten Wirtschaftsraum erarbeitet. 4 Nachfolgend werden kurz die wesentlichen Analyseergebnisse zusammenfassend dargestellt. In Kap. 3 werden dann kurz die Leitvorstellungen zur regionalen Einzelhandelsentwicklung beschrieben. Darauf aufbauend folgt die Darstellung und Prüfung des bisher angewandten Verfahrens bei der Abstimmung und Bewertung von neuen großflächigen Einzelhandelsansiedlungen (vgl. Kap. 4.1). Schließlich werden zusätzliche Orientierungswerte formuliert (vgl. Kap. 4.2). 1 Um eine einheitliche Datengrundlage zu erhalten, wurde im Rahmen des Arbeitsprozesses eine Schulung der Erhebungsteams durch die CIMA durchgeführt. Die erhobenen Einzelhandelsflächen wurden dann an die CIMA weitergeleitet. Im Rahmen der Analyse wurde dann durch die CIMA eine Plausibilitätsprüfung der erhobenen Daten durchgeführt. Für die Richtigkeit der von den Städten und Landkreisen erhobenen Daten kann die CIMA jedoch keine Garantie übernehmen. (In der Stadt Bad Nenndorf wurde die Erhebung durch die BulwienGesa AG (August 2006) entsprechend der festgelegten Methodik durchgeführt). Um die unterschiedlichen Einzelhandelsstandorte einer spezifischen Beurteilung unterziehen zu können, wurden bedeutende Standorte zusätzlich durch die Mitarbeiter der CIMA begangen und bewertet. Die Bewertung der übrigen Standorte erfolgte durch angepasste Branchendurchschnittswerte. 2 Die Einzelhandelserhebung für das Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover 2003 wurde im Jahr 2002 durchgeführt. 3 Im Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im erweiterten Wirtschaftsraum aus dem Jahr 2003 wurde sich auf eine Erhebungssystematik verständigt, die lediglich in den festgelegten Versorgungskernen eine Vollerhebung beinhaltete. Außerhalb dieser Bereiche wurden lediglich Einzelhandelsbetriebe ab 400 qm Verkaufsfläche erhoben. 4 Zur detaillierten Analyse des Einzelhandelsbestandes sei auf den Analysebericht (Zwischenbericht) verwiesen. 6 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover 2.2 Die wichtigsten Analyseergebnisse Mit der detaillierten Erhebung des Einzelhandelsbestandes innerhalb des Erweiterten Wirtschaftsraumes Hannover liegt nun erstmalig eine vollständige Beurteilungsgrundlage zur Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Erweiterten Wirtschaftsraumes Hannover vor. Strukturell und bezogen auf die Einzelhandelsstruktur unterscheiden sich die untersuchten Landkreise und die Stadt Walsrode deutlich voneinander. Untersucht wurden die folgenden Landkreise: Landkreis Celle: Mittelzentrum § Stadt Celle Grundzentren § Stadt Bergen (OT Bergen), Samtgemeinde Eschede (OT Eschede), Gemeinde Faßberg (OT Faßberg), Samtgemeinde Flotwedel (Aufteilung: OT Wienhausen und OT Eicklingen), Gemeinde Hambühren (OT Hambühren), Gemeinde Hermannsburg (OT Hermannsburg), Samtgemeinde Lachendorf (OT Lachendorf), Gemeinde Unterlüß (OT Unterlüß), Samtgemeinde Wathlingen (OT Wathlingen und OT Nienhagen), Samtgemeinde Wietze (OT Wietze), Gemeinde Winsen (OT Winsen) Landkreis Hameln-Pyrmont: Mittelzentren § Stadt Hameln und Stadt Bad Pyrmont Grundzentren § Stadt Hessisch Oldendorf (OT Hessisch Oldendorf), Stadt Bad Münder (OT Bad Münder), Flecken Aerzen (OT Aerzen), Flecken Salzhemmendorf (OT Salzhemmendorf), Gemeinde Emmerthal (OT Kirchohsen/ OT Emmern), Flecken Coppenbrügge (OT Coppenbrügge) Landkreis Hildesheim Oberzentrum § Stadt Hildesheim Mittelzentren § Stadt Alfeld und Stadt Sarstedt Grundzentren § Gemeinde Algermissen (OT Algermissen), Stadt Bad Salzdetfurth (OT Bad Saltdetfurth), Stadt Bockenem (OT Bockenem), Gemeinde Diekholzen (OT Diekholzen), Samtgemeinde Duingen (OT Duingen), Stadt Elze (OT Elze), Samtgemeinde Freden (OT Freden), Gemeinde Giesen (OT Giesen), Samtgemeinde Gronau (OT Gronau), Gemeinde Harsum (OT Harsum), Gemeinde Holle (OT Holle), Samtgemeinde Lamspringe (OT Lamspringe), Gemeinde Nordstemmen (OT Nordstemmen), Gemeinde Schellerten (OT Schellerten), Samtgemeinde Sibbesse (OT Sibbesse), Gemeinde Söhlde (OT Söhlde, für den Einzelhandel OT Hoheneggelsen) 7 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Landkreis Nienburg/ Weser Mittelzentrum § Stadt Nienburg/ Weser Grundzentren § Samtgemeinde Hoya (OT Hoya), Samtgemeinde Eystrup (OT Eystrup), Samtgemeinde Heemsen (OT Heemsen im Verbund mit OT Rohrsen und OT Drakenburg), Samtgemeinde Marklohe (OT Marklohe im Verbund mit OT Lemke), Samtgemeinde Steimbke (OT Steimbke, ergänzende Funktion OT Rodewald), Samtgemeinde Liebenau (OT Liebenau), Samtgemeinde Steimbke (OT Steimbke), Flecken Steyerberg (OT Steyerberg), Samtgemeinde Landesbergen (OT Landesbergen), Gemeinde Stolzenau (OT Stolzenau), Samtgemeinde Uchte (OT Uchte und OT Diepenau/ OT Lavesloh), Stadt Rehburg-Loccum (OT Rehburg, ergänzende Funktion OT Loccum) Landkreis Peine Mittelzentrum § Stadt Peine Grundzentren § Gemeinde Edemissen (OT Edemissen), Gemeinde Lahstedt (OT Gadenstedt), Gemeinde Ilsede (OT Groß Ilsede), Gemeinde Hohenhameln (OT Hohenhameln), Gemeinde Lengede (OT Lengede), Gemeinde Vechelde (OT Vechelde), Gemeinde Wendeburg (OT Wendeburg) Landkreis Schaumburg Mittelzentren § Stadt Stadthagen, Stadt Bückeburg, Stadt Rinteln, Samtgemeinde Nenndorf Grundzentren § Stadt Obernkirchen (OT Obernkirchen), Gemeinde Auetal (OT Rehren), Samtgemeinde Eilsen (Bad Eilsen), Samtgemeinde Lindhorst (OT Lindhorst), Samtgemeinde Niedernwöhren (Niedernwöhren/ OT Meerbeck (Schnittstelle)), Samtgemeinde Nienstädt (OT Nienstädt und „Bergkrug“ (Schnittstelle der Mitgliedsgemeinden Helpsen, Hespe und Seggebruch)), Samtgemeinde Rodenberg (OT Rodenberg und OT Lauenau), Samtgemeinde Sachsenhagen (OT Sachsenhagen und OT Hagenburg) Stadt Walsrode 8 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die Einzelhandelszentralitäten innerhalb des Untersuchungsraumes und der Region Hannover: Abb. 1: Überblick: Handelszentralität der Landkreise und der Stadt Walsrode im Vergleich Quelle: CIMA GmbH 2007 Einzelhandelszentralitäten von über 100 % weisen auf saldierte Kaufkraftzuflüsse von außerhalb des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen Stadt inklusive Touristen/ Tagesbesucher hin. Werte von unter 100 % verdeutlichen entsprechende Abflüsse aus dem jeweiligen Betrachtungsraum (inkl. Abflüsse in den Versandhandel, E-Commerce und Ausgaben am Urlaubsort). Der Zentralitätswert der Region Hannover (104,5 %) lässt darauf schließen, dass Kaufkraft aus dem Erweiterten Wirtschaftsraum insbesondere in die Region Hannover abfließt. Betrachtet man die einzelnen Teilräume, werden erhebliche Unterschiede sichtbar. Die Landkreise Hameln-Pyrmont, Celle, Schaumburg und Nienburg weisen Handelszentralitäten von knapp unter der 100 %-Marke auf. Der Landkreis Hildesheim besitzt aufgrund seiner Lage und Struktur eine Handelszentralität von lediglich rd. 89, 2 %. Für den Landkreis Peine wurden die niedrigsten Zentralitätswerte ermittelt (rd. 80,1 %). Von Bedeutung ist hier vor allem die starke Konkurrenzsituation zur Region Hannover und zu den angrenzenden Ober- und Mittelzentren des Großraums Braunschweig (Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter/ Gifhorn). Die Handelszentralität der Stadt Walsrode von rd. 115,6 % ist aufgrund der Nichtberücksichtigung des Landkreises Soltau-Fallingbostel nur eingeschränkt mit den Ergebnissen der Landkreise vergleichbar. 9 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Bei Betrachtung der einzelnen Warengruppen innerhalb der jeweiligen Landkreise ergibt sich ein wesentlich differenzierteres Bild. Abb. 2: Der Landkreis Celle im Überblick Umsatz, Nachfragevolumen und Handelszentralität Landkreis Celle Verkaufsfläche in m² CIMA Warengruppe Periodischer Bedarf Lebensmittel, Reformwaren Gesundheits- und Körperpflege Umsatz in Mio. € Nachfragevolumen in Mio. € Handelszentralität in % 108.489 88.778 15.633 507,7 395,6 100,3 495,1 376,2 106,1 102,5 105,2 94,6 4.078 11,8 12,8 92,1 202.664 45.860 34.211 8.236 3.413 389,4 133,4 94,2 23,1 16,1 426,3 118,0 75,8 23,7 18,4 91,3 113,1 124,3 97,4 87,2 Medien und Technik insgesamt Bücher, Schreibwaren Elektroartikel/Unterhaltungselektronik, Foto, PC und Zubehör, Neue Medien 19.111 6.285 12.826 62,9 20,8 42,1 107,7 27,4 80,4 58,4 75,8 52,4 Spiel, Sport, Hobby insgesamt Sportartikel Spielwaren Hobbybedarf (Fahrräder, Musikalien etc.) 13.318 4.789 3.897 4.632 29,5 13,1 7,0 9,4 34,3 17,5 7,3 9,5 85,9 74,7 95,3 99,2 übriger periodischer Bedarf (Blumen, Zeitschriften,etc.) Aperiodischer Bedarf insgesamt Persönlicher Bedarf insgesamt Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Uhren, Schmuck, Optik Geschenke, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 6.423 10,9 11,0 99,6 Einrichtungsbedarf Möbel, Antiquitäten Gardinen, Teppiche, Heimtextilien 61.015 54.883 6.132 78,6 67,2 11,4 66,1 48,4 17,7 118,9 138,9 64,4 Baumarktspezifische Sortimente 56.937 74,0 89,1 83,1 311.153 897,1 921,4 97,4 Einzelhandel insgesamt Quelle: CIMA GmbH 2007 Abb. 3: Der Landkreis Hameln-Pyrmont im Überblick Umsatz, Nachfragevolumen und Handelszentralität LK Hameln-Pyrmont Verkaufsfläche in m² CIMA Warengruppe Periodischer Bedarf Lebensmittel, Reformwaren Gesundheits- und Körperpflege Umsatz in Mio. € Nachfragevolumen in Mio. € Handelszentralität in % 89.120 69.615 16.683 427,8 326,7 91,6 435,1 330,6 93,2 98,3 98,8 98,3 2.822 9,5 11,2 84,3 184.574 44.573 33.743 8.158 2.672 366,8 121,7 84,7 23,3 13,7 374,6 103,7 66,6 20,9 16,2 97,9 117,4 127,2 111,8 84,8 Medien und Technik insgesamt Bücher, Schreibwaren Elektroartikel/Unterhaltungselektronik, Foto, PC und Zubehör, Neue Medien 17.385 4.242 13.143 66,2 17,0 49,1 94,7 24,1 70,6 69,9 70,6 69,6 Spiel, Sport, Hobby insgesamt Sportartikel Spielwaren Hobbybedarf (Fahrräder, Musikalien etc.) 11.388 3.110 3.573 4.705 24,9 9,1 7,1 8,7 30,2 15,4 6,4 8,3 82,6 59,0 111,0 104,5 übriger periodischer Bedarf (Blumen, Zeitschriften,etc.) Aperiodischer Bedarf insgesamt Persönlicher Bedarf insgesamt Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Uhren, Schmuck, Optik Geschenke, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 6.342 11,9 9,6 123,9 Einrichtungsbedarf Möbel, Antiquitäten Gardinen, Teppiche, Heimtextilien 42.840 36.314 6.526 58,3 45,6 12,7 58,1 42,5 15,6 100,4 107,1 81,8 Baumarktspezifische Sortimente 62.046 83,7 78,3 106,9 273.694 794,6 809,6 98,1 Einzelhandel insgesamt Quelle: CIMA GmbH 2007 10 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 4: Der Landkreis Hildesheim im Überblick Umsatz, Nachfragevolumen und Handelszentralität LK Hildesheim Verkaufsfläche in m² CIMA Warengruppe Umsatz in Mio. € Nachfragevolumen in Mio. € Handelszentralität in % 177.199 138.090 33.619 788,1 607,6 163,1 810,8 616,1 173,8 97,2 98,6 93,9 5.490 17,4 20,9 83,0 288.857 68.790 53.663 10.906 4.221 557,3 194,2 141,4 31,3 21,5 698,0 193,2 124,1 38,9 30,2 79,8 100,5 113,9 80,6 71,2 Medien und Technik insgesamt Bücher, Schreibwaren Elektroartikel/Unterhaltungselektronik, Foto, PC und Zubehör, Neue Medien 32.582 11.361 21.221 104,8 34,7 70,1 176,5 44,9 131,6 59,4 77,3 53,3 Spiel, Sport, Hobby insgesamt Sportartikel Spielwaren Hobbybedarf (Fahrräder, Musikalien etc.) 20.330 5.367 6.911 8.052 42,7 16,5 9,7 16,5 56,2 28,7 12,0 15,6 75,9 57,5 80,8 106,0 Geschenke, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat Einrichtungsbedarf Möbel, Antiquitäten Gardinen, Teppiche, Heimtextilien 11.620 46.618 35.341 11.277 18,4 65,4 40,7 24,7 17,9 108,3 79,3 29,0 102,6 60,4 51,3 85,3 Baumarktspezifische Sortimente 108.917 131,8 145,9 90,3 Einzelhandel insgesamt 466.056 1.345,4 1.508,8 89,2 Periodischer Bedarf Lebensmittel, Reformwaren Gesundheits- und Körperpflege übriger periodischer Bedarf (Blumen, Zeitschriften,etc.) Aperiodischer Bedarf insgesamt Persönlicher Bedarf insgesamt Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Uhren, Schmuck, Optik Quelle: CIMA GmbH 2007 Abb. 5: Der Landkreis Nienburg/ Weser im Überblick LK Nienburg/ Weser Umsatz, Nachfragevolumen und Handelszentralität Verkaufsfläche in m² CIMA Warengruppe Periodischer Bedarf Lebensmittel, Reformwaren Gesundheits- und Körperpflege übriger periodischer Bedarf (Blumen, Zeitschriften,etc.) Aperiodischer Bedarf insgesamt Persönlicher Bedarf insgesamt Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Uhren, Schmuck, Optik Medien und Technik insgesamt Bücher, Schreibwaren Elektroartikel/Unterhaltungselektronik, Foto, PC und Zubehör, Neue Medien Spiel, Sport, Hobby insgesamt Sportartikel Spielwaren Hobbybedarf (Fahrräder, Musikalien etc.) Geschenke, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat Umsatz in Mio. € Nachfragevolumen in Mio. € Handelszentralität in % 75.640 60.127 12.713 336,4 261,4 67,5 333,7 253,6 71,5 100,8 103,1 94,3 2.800 7,5 8,6 86,8 140.285 29.732 23.638 4.355 1.739 261,5 77,8 56,8 12,5 8,6 287,3 79,5 51,1 16,0 12,4 91,0 97,9 111,2 77,9 68,8 14.824 3.206 11.618 50,9 11,0 39,9 72,6 18,5 54,2 70,2 59,8 73,7 9.353 2.873 2.871 3.609 18,5 7,5 4,7 6,3 23,1 11,8 4,9 6,4 80,1 63,7 96,1 97,8 5.387 8,3 7,4 112,4 Einrichtungsbedarf Möbel, Antiquitäten Gardinen, Teppiche, Heimtextilien 26.541 21.785 4.756 33,1 24,4 8,7 44,6 32,6 11,9 74,3 74,9 72,6 Baumarktspezifische Sortimente 54.448 72,8 60,1 121,1 215.925 597,9 621,0 96,3 Einzelhandel insgesamt Quelle: CIMA GmbH 2007 11 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 6: Der Landkreis Peine im Überblick Umsatz, Nachfragevolumen und Handelszentralität LK Peine Verkaufsfläche in m² CIMA Warengruppe Umsatz in Mio. € Nachfragevolumen in Mio. € Handelszentralität in % 66.713 51.626 12.285 319,4 248,7 63,1 374,3 284,4 80,2 85,3 87,4 78,7 2.802 7,6 9,7 78,5 122.775 23.024 17.329 4.495 1.200 239,0 64,3 45,8 12,6 5,8 322,3 89,2 57,3 18,0 13,9 74,1 72,0 80,0 70,1 41,8 11.976 3.425 8.551 44,0 11,5 32,4 81,5 20,7 60,8 54,0 55,7 53,4 Spiel, Sport, Hobby insgesamt Sportartikel Spielwaren Hobbybedarf (Fahrräder, Musikalien etc.) 5.656 910 2.765 1.981 12,0 2,7 5,0 4,3 26,0 13,3 5,5 7,2 46,3 20,2 90,9 60,1 Geschenke, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat Einrichtungsbedarf Möbel, Antiquitäten Gardinen, Teppiche, Heimtextilien 4.010 32.609 28.120 4.489 7,6 41,7 32,8 8,9 8,3 50,0 36,6 13,4 91,8 83,4 89,7 66,2 Baumarktspezifische Sortimente 45.500 69,5 67,4 103,1 189.488 558,3 696,6 80,1 Periodischer Bedarf Lebensmittel, Reformwaren Gesundheits- und Körperpflege übriger periodischer Bedarf (Blumen, Zeitschriften,etc.) Aperiodischer Bedarf insgesamt Persönlicher Bedarf insgesamt Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Uhren, Schmuck, Optik Medien und Technik insgesamt Bücher, Schreibwaren Elektroartikel/Unterhaltungselektronik, Foto, PC und Zubehör, Neue Medien Einzelhandel insgesamt Quelle: CIMA GmbH 2007 Abb. 7: Der Landkreis Schaumburg im Überblick Umsatz, Nachfragevolumen und Handelszentralität LK Schaumburg Verkaufsfläche in m² CIMA Warengruppe Periodischer Bedarf Lebensmittel, Reformwaren Gesundheits- und Körperpflege übriger periodischer Bedarf (Blumen, Zeitschriften,etc.) Aperiodischer Bedarf insgesamt Umsatz in Mio. € Nachfragevolumen in Mio. € Handelszentralität in % 101.424 82.714 16.258 468,7 369,8 89,7 459,1 348,9 98,4 102,1 106,0 91,1 2.452 9,2 11,9 77,2 359,3 102,4 69,5 21,8 11,0 395,3 109,4 70,3 22,0 17,1 90,9 93,6 98,9 99,2 64,2 57,2 14,3 43,0 99,9 25,4 74,5 57,3 56,2 57,6 211.859 Persönlicher Bedarf insgesamt Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Uhren, Schmuck, Optik 39.960 29.175 8.651 2.134 Medien und Technik insgesamt Bücher, Schreibwaren Elektroartikel/Unterhaltungselektronik, Foto, PC und Zubehör, Neue Medien 18.073 4.089 Spiel, Sport, Hobby insgesamt Sportartikel Spielwaren Hobbybedarf (Fahrräder, Musikalien etc.) 10.845 3.813 3.247 3.785 23,9 10,1 5,2 8,5 31,8 16,3 6,8 8,8 75,0 62,2 77,3 96,8 Geschenke, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat Einrichtungsbedarf Möbel, Antiquitäten Gardinen, Teppiche, Heimtextilien 9.233 70.837 61.237 9.600 13,9 81,9 68,6 13,3 10,2 61,3 44,9 16,4 137,0 133,6 152,8 81,2 Baumarktspezifische Sortimente 62.911 80,0 82,7 96,8 313.283 827,9 854,4 96,9 Einzelhandel insgesamt Quelle: 13.984 CIMA GmbH 2007 12 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 8: Die Stadt Walsrode im Überblick Umsatz, Nachfragevolumen und Handelszentralität Stadt Walsrode Verkaufsfläche in m² CIMA Warengruppe Periodischer Bedarf Lebensmittel, Reformwaren Gesundheits- und Körperpflege Umsatz in Mio. € Nachfragevolumen in Mio. € Handelszentralität in % 17.676 13.638 3.406 74,0 56,9 15,2 66,3 50,4 14,2 111,5 113,0 107,0 632 1,8 1,7 106,6 35.637 9.212 6.377 1.930 905 68,6 24,0 15,2 4,9 3,9 57,1 15,8 10,2 3,2 2,5 120,2 151,9 149,9 154,2 157,1 Medien und Technik insgesamt Bücher, Schreibwaren Elektroartikel/Unterhaltungselektronik, Foto, PC und Zubehör, Neue Medien 3.555 862 2.693 11,6 3,4 8,2 14,4 3,7 10,8 80,6 92,4 76,6 Spiel, Sport, Hobby insgesamt Sportartikel Spielwaren Hobbybedarf (Fahrräder, Musikalien etc.) 1.987 774 798 414 4,5 2,1 1,4 1,1 4,6 2,3 1,0 1,3 98,3 87,8 138,1 87,0 Geschenke, Glas, Porzellan, Keramik, Hausrat 3.075 2,6 1,5 179,7 Einrichtungsbedarf Möbel, Antiquitäten Gardinen, Teppiche, Heimtextilien 6.590 4.945 1.646 9,6 7,0 2,6 8,9 6,5 2,4 108,7 108,6 108,9 Baumarktspezifische Sortimente 11.218 16,2 11,9 136,0 Einzelhandel insgesamt 53.313 142,6 123,4 115,6 übriger periodischer Bedarf (Blumen, Zeitschriften,etc.) Aperiodischer Bedarf insgesamt Persönlicher Bedarf insgesamt Bekleidung, Wäsche Schuhe, Lederwaren Uhren, Schmuck, Optik Quelle: CIMA GmbH 2007 Die Handelszentralität im periodischen Bedarfsbereich liegt durchschnittlich im gesamten Betrac htungsraum bei rd. 98,2 %. Die Landkreise Celle, Schaumburg und Nienburg/ Weser verzeichnen per Saldo leichte Kaufkraftzuflüsse, die Landkreise Hameln-Pyrmont und Hildesheim leichte sowie der Landkreis Peine deutliche Kaufkraftabflüsse. Somit gleichen sich die Zu - und Abflüsse per Saldo in etwa aus, rein quantitativ betrachtet sind die Landkreise somit ausreichend nahversorgt. Bezogen auf den aperiodischen Bedarfsbereich sind erhebliche Unterschiede festzustellen. Je nach Angebotssituation in den untersuchten Städten und Gemeinden werden per Saldo deutliche Kaufkraftabflüsse oder Kaufkraftzuflüsse erreicht. Über alle Branchen gesehen ist jedoch bei einer Handelszentralität von rd. 87,5 % ein deutlicher Kaufkraftabfluss festzustellen. Diese Abflüsse dürften vermehrt von der Region Hannover gebunden werden. Dort wird im aperiodischen Bedarfsbereich eine Handelszentralität von rd. 115,0 % erreicht. Diese Zu - und Abflüsse unterscheiden sich nach Landkreis, Ober-, Mittel- oder Grundzentrum erheblich voneinander. Generell ist festzustellen, dass die Ober- und Mittelzentren im Betrachtungsraum ihren raumordnerischen Versorgungsauftrag weitestgehend erfüllen. Die meisten Mittelzentren bzw. das Oberzentrum Hildesheim verzeichnen mit Zentralitätswerten von deutlich über 100 % erhebliche Kaufkraftzuflüsse. Der höchste Zentralitätswert von 171,7 % wird von der Stadt Nienburg/ Weser erreicht. Lediglich die Mittelzentren Stadt Sarstedt im Landkreis Hildesheim und Stadt Bad Pyrmont im Landkreis HamelnPyrmont erreichen Zentralitätswerte über alle Branchen von lediglich rd. 90 % und haben folglich erhebliche Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen. Für Bad Pyrmont trifft das sowohl auf den periodischen als auch auf den aperiodischen Bedarfsbereich zu. Die Stadt Sarstedt ist ein gutes Beispiel dafür, dass es nach Möglichkeit vermieden werden sollte, sämtliche Mittel- oder Grundzentren einem einheitlichen Bewertungsmaßstab zu unterziehen. Durch ihre „Sandwichposition“, das heißt der starken Konkurrenzsituation zu den Oberzentren Hannover und Hildesheim sowie dem starken Mittelzentrum Laatzen (Region Hannover) wird es Sarstedt wohl auch zukünftig vermutlich nicht gelingen, die Zentralität auf deutlich über 100 % zu steigern. Auf der anderen Seite scheint zurzeit der periodische Bedarfsbereich von der „besonderen Lage“ zu profitieren, dort erreicht Sarstedt eine Handelszentralität von 123,0 %. 13 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Noch deutlicher kommen die räumlichen und strukturellen Unterschiede bei den Grundzentren innerhalb des Betrachtungsraumes zum Tragen. Aufgrund der raumordnerischen Funktion, die den Grundzentren zugewiesen sind, ist dies insbesondere bei dem für die Nahversorgung wichtigen periodischen Bedarfsbereich von Bedeutung. Die unterschiedlichen räumlichen Lagen zu den Mittelzentren oder anderen starken Grundzentren bzw. die gute oder schlechte Erreichbarkeit führen zu sehr stark ausgeprägten Unterschieden in der Versorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs. So werden in den Gemeinden Stolzenau (LK Nienburg/ Weser) und Hermannsburg (LK Celle) bei Handelszentralitäten von 139,9 % bzw. 132,3 % deutliche Kaufkraftzuflüsse sichtbar, andererseits sind in den Gemeinden Diekholzen (LK Hildesheim) und Lahstedt (LK Peine) bei Handelzentralitäten von 31,3 % bzw. 33,4 % sehr starke Kaufkraftabflüsse im periodischen Bedarfbereich festzustellen. Bedeutende Unterschiede treten auch bei der einzelhandelsspezifischen Ausstattung der Versorgungskerne der betrachteten Ober- und Mittelzentren auf. In den Mittelzentren Bad Pyrmont und Walsrode befindet sich knapp die Hälfte der gesamtstädtischen Verkaufsfläche in der Innenstadt. Dafür gibt es zwei Gründe: Auf der einen Seite haben sich keine bedeutenden Fachmarktagglomerationen außerhalb der Innenstadt angesiedelt. Andererseits ist es (mehr oder weniger) gelungen, attraktive Einzelhandelsstrukturen in der Innenstadt zu halten oder dort zu etablieren. Ein Gegenbeispiel stellt die Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Bad Nenndorf dar. Dort wurden u.a. aufgrund der guten PKW-Erreichbarkeit an der BAB 2 mehrere bedeutende Fachmärkte angesiedelt, die die Innenstadt an Bedeutung für den Einzelhandel mittlerweile deutlich überholt haben dürften. Folglich liegt der Verkaufsflächenanteil der Innenstadt unter 8 %. Die übrigen Städte erreichen innerstädtische Verkaufsflächenanteile zwischen 32,0 % (Alfeld) und 19,7 % (Sarstedt). Abb. 9: Anteil der innerstädtischen Verkaufsflächen in den Ober- und Mittelzentren OZ Stadt Hildesheim 23,6 MZ im Durchschnitt 25,8 MZ Stadt Bad Pyrmont 43,0 MZ Stadt Walsrode 42,3 32,0 MZ Stadt Alfeld MZ Stadt Bückeburg 31,7 28,8 MZ Stadt Stadthagen MZ Stadt Peine 27,0 MZ Stadt Rinteln 25,1 MZ Stadt Nienburg 24,4 MZ Stadt Celle 24,1 MZ Stadt Hameln 19,7 MZ Stadt Sarstedt 7,8 MZ SG Nenndorf 0 Quelle: Angaben in % 22,5 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 CIMA GmbH 2007 14 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Diese Entwicklungstendenzen treffen abgemildert auch auf die anderen Ober- und Mittelzentren zu, obwohl eingeschränkt werden muss, dass mit der Größe der Stadt automatisch auch die Bedeutung der Einzelhandelsfläche außerhalb der Innenstadt zunimmt. Handelt es sich dabei um nichtzentrenrelevante Sortimente, ist dies auch nicht zwangsläufig als negativ zu bewerten. Wesentlich aussagekräftiger sind deshalb die Anteile der zentrenrelevanten Sortimente in den festgelegten Ver5 sorgungskernen. Diese liegen erwartungsgemäß im Durchschnitt etwas höher. Es wird deutlich, dass trotz des verstärkten Wettbewerbs der Standorte und der Tendenzen, zentrenrelevante Sortimente außerhalb der Innenstädte anzusiedeln, die Innenstädte der untersuchten Ober- und Mittelzentren 6 noch eine erhebliche Einzelhandelsbedeutung besitzen (vgl. Abb. 10). Abb. 10: Anteil der zentrenrelevanten Sortimente* im Versorgungskern OZ Stadt Hildesheim 35,2 MZ im Durchschnitt 39,0 MZ Stadt Walsrode 49,0 MZ Stadt Bad Pyrmont 48,4 MZ Stadt Alfeld 45,8 MZ Stadt Bückeburg 44,6 MZ Stadt Stadthagen 41,6 MZ Stadt Nienburg 39,8 MZ Stadt Peine 39,0 MZ Stadt Celle 38,1 MZ Stadt Rinteln 37,2 MZ Stadt Hameln MZ Stadt Sarstedt 25,6 MZ SG Nenndorf 22,6 0 * Quelle: Angaben in % 36,1 10 20 30 40 50 60 inklusive nahversorgungsrelevanter Sortimente (vgl. Kap. 3) CIMA GmbH 2007 5 Zur Definition von Versorgungskernen siehe Kap. 3 (Versorgungskerne (Zentrale Versorgungsbereiche)) Zur Diskussion zentrenrelevanter Sortimente und zur Bedeutung von Sortimentslisten für die kommunale Einzelhandelsentwicklung siehe Kap. 3. Die Auswertung zentrenrelevanter Sortimente für die Grundzentren ist im Analysebericht (Zwischenbericht) erfolgt und wird deshalb an dieser Stelle nicht dargestellt. 6 15 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Als ein weiteres Qualitätsmerkmal für die Einzelhandelsstruktur der Innenstädte kann der Anteil inhabergeführter bzw. filialisierter Betriebe innerhalb der Versorgungskerne herangezogen werden. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick (gemessen an der Anzahl der Betriebe). Abb. 11: Filialisierungsgrad der Betriebe in den Innenstädten der Ober- und Mittelzentren (Anzahl der Betriebe in %) 77,2 MZ Bad Pyrmont 11,4 11,4 14,3 11,1 MZ Rinteln 74,6 MZ Bückeburg 73,1 13,9 13,0 MZ Sarstedt 71,7 15,1 13,2 MZ SG Nenndorf 70,8 MZ Stadthagen 69,7 18,9 11,5 MZ Walsrode 69,3 18,1 12,6 16,7 MZ Peine 65,2 23,9 10,9 MZ Hameln 63,8 28,0 8,1 OZ Hildesheim MZ Nienburg/ Weser 63,4 25,3 11,4 62,3 27,4 10,3 56,6 MZ Celle 23,1 53,7 MZ Alfeld 0 Quelle: 12,5 20 40 60 17,1 80 Filialisierte Betriebe (Fachgeschäfte (Filiale oder Franchise), Fachmärkte, überregionale Kaufhäuser/ Warenhäuser, Sonderpostenmärkte) Rest (Lebensmittelhandwerk, Lebensmitteldiscounter, Lebensmittelvollsortimenter, Verbrauchermärkte/ SBWarenhäuser, Apotheken) 20,3 29,3 Inhabergeführt (Fachgeschäfte mit regionalem Betreiber, Spezialgeschäfte Lebensmittel, regionale Möbelhäuser, regionale Kaufhäuser/ Warenhäuser) 100 CIMA GmbH 2007 Im Rahmen der Sitzungen des Forums für Stadt- und Regionalplanung im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover, bei denen die Analyseergebnisse dargestellt und diskutiert wurden, haben sich die Teilnehmer/ -innen dafür ausgesprochen, sich bei der Beurteilung von Planvorhaben sehr viel mehr vom Einzelfall und von formulierten qualitativen Standortkriterien und Orientierungswerten leiten zu lassen, als von einheitlich festgesetzten Grenzwerten. Somit dienen die Analyseergebnisse der Landkreise, Städte und Gemeinden als Bewertungsgrundlage und Orientierung, auf dessen Basis einzelfallbezogene Bewertungen vorgenommen werden können. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden in den nächsten Kapiteln dargestellt. Detaillierte Analyseergebnisse zu den einzelnen Landkreisen bzw. zu den untersuchten Städten und Gemeinden finden sich im Anhang bzw. im Analysebericht (Zwischenbericht). Die Tabellen im Anhang (Abb. 14 bis Abb. 31) verdeutlichen den Zusammenhang zwischen Verkaufsflächendichte, Kaufkraftzu- bzw. Kaufkraftabflüssen und Handelszentralitäten. 16 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover 3. Grundlagen für die Fortschreibung des Konsensprojektes großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Versorgungskerne (Zentrale Versorgungsbereiche) Die Aufnahme des Einzelhandelsbestandes erfolgte auf Basis der bereits im Jahr 2002 erhobenen Daten durch die Vertreter der Landkreise und Städte des Städtenetzes. Um eine Vergleichbarkeit der 7 Bestandsdaten 2002 zu 2006 zumindest in den Versorgungskernen zu gewährleisten, wurde sich im Rahmen der Forumssitzung darauf verständigt, die Abgrenzung der Versorgungskerne (Innenstädte oder Ortszentren) aus dem Jahr 2002 beizubehalten. Im Laufe der Erhebung stellte sich insbesondere in einigen Grundzentren heraus, dass wesentliche Einzelhandelsstrukturen innerhalb der Versorgungskerne weggefallen waren bzw. sich außerhalb der festgelegten Versorgungskerne bedeutende Einzelhandelsstrukturen entwickelt haben, so dass es zu überlegen gilt, die vorgenommenen Abgrenzungen zukünftig zu überarbeiten. Dies kann von Bedeutung sein, da die Verkaufsflächenanteile der Versorgungskerne als wesentliches Qualitätsmerkmal und Beurteilungskriterium für neue Einzelhandelsansiedlungen herangezogen werden können (vgl. Kap. 4.2.2). 8 In Anlehnung an den Begriff der Zentralen Versorgungsbereiche, der baurechtliche Relevanz besitzt, empfiehlt sich deshalb die Abgrenzung der Versorgungskerne (Zentrale Versorgungsbereiche) anhand der folgenden Kriterien zu überprüfen. Demnach gelten für Versorgungskerne in Grundzentren die folgenden Mindestanforderungen: § Kombination aus Lebensmitteldiscounter, Lebensmittel-Vollsortimenter, Lebensmittelhandwerk (Bäcker/ Metzger) und kleineren Fach- und Spezialgeschäften des periodischen Bedarfs § kleinere Fachgeschäfte des mittel- bis langfristigen Bedarfs (aperiodischer Bedarf) § angegliederte einzelhandelsnahe Dienstleistungen (z.B. Sparkasse/ Bank, Gastronomie, Post, Friseur, Schneiderei, unterschiedliche Reparaturdienstleistungen, Sonnenstudio) § erkennbare städtebauliche Einheit (u.a. Platz-/ Straßengestaltung) § städtebaulich integrierte Lage in direkter Nähe zu umgebenden Wohngebieten (fußläufige Anbindung) § zentrale Bedeutung für die umliegenden Wohngebiete Es würde sich ein landkreisübergreifendes Vorgehen bei der Definition und Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche (Versorgungskerne) durchaus anbieten, da auf diese Weise einheitliche Standards und Kriterien im gesamten Erweiterten Wirtschaftsraum garantiert würden. Die baurechtliche Notwendigkeit zur Festlegung der Zentralen Versorgungsbereiche (Versorgungskerne) liegt letzten Endes jedoch bei den Städten und Gemeinden. 7 In der Einzelhandelserhebung 2002 wurden außerhalb der Versorgungskerne Einzelhandelsbetriebe erst ab einer Mindestverkaufsfläche von 400 qm in den Bestand aufgenommen. 8 Vgl. § 34,3 BauGB und § 11,3 BauNVO. Die Definition, was unter Zentralen Versorgungsbereichen (bzw. Versorgungskernen) zu verstehen ist, ist nicht unumstritten. Es empfiehlt sich daher, vor der Abgrenzung eigene (fundierte) Abgrenz ungskriterien zu formulieren. 17 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Liste zentrenrelevanter, nahversorgungsrelevanter und nicht-zentrenrelevanter Sortimente Bei der Bewertung der Handelslagen unterschiedlicher Städte und Gemeinden ist die Klassifizierung der angebotenen Waren nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten von großer Bedeutung. Mit Hilfe dieser Einteilung können u.a. in kommunalen Einzelhandelskonzepten Vorrangebiete für einzelne Sortimentsgruppen festgelegt oder ggf. Sortimente ausgeschlossen werden. Zur qualitativen Bewertung neuer Einzelhandelsplanungen (vgl. Kap. 4.2) wurde für den Erweiterten Wirtschaftsraum deshalb eine Liste zentrenrelevanter, nahversorgungsrelevanter und nicht-zentrenrelevanter Sortimente festgelegt. Die nachfolgende Liste hat für die einzelnen Städte und Kommunen im Untersuchungsgebiet keinen Rechtscharakter, sondern stellt lediglich eine beispielhafte Auflistung dar. Laut aktueller Rechtslage sollte jede Kommune eine eigene Liste zentrenrelevanter Sortimente erarbeiten, die dann ggf. in der Bauleitplanung Berücksichtigung finden kann. Die folgende Liste wurde u.a. als Grundlage für die Auswertungen „Anteil zentrenrelevanter Sortimente in den Versorgungskernen“ (vgl. Abb. 10, S.15) verwendet. Abb. 12: Liste zentrenrelevanter Sortimente Zu den zentrenrelevanten Branchen wurden gezählt: Davon wurden die nahversorgungsrelevanten Sortimente differenziert: § Bekleidung § § § Wäsche Schuhe Lederwaren § § § Sportartikel Bücher Schreibwaren § § § Spielwaren Fahrräder* Musikinstrumente Zu den nicht-zentrenrelevanten Branchen wurden gezählt: § § § Hausrat, Glas-Porzellan-Keramik Geschenkartikel Foto, Film § § § Möbel Großelektro (weiße Ware)** Beleuchtung** § § § Optik Unterhaltungselektronik (TV, HiFi, CD)* Computer, Telekommunikation § § § Tapeten Bodenbeläge (inkl. Teppichrollen)** Farben, Lacke § § § Uhren und Schmuck Heimtextilien, Kurzwaren, Teppiche* Kunstgegenstände § § § Baustoffe, Baumarktartikel Sanitärwaren Werkzeuge, Eisenwaren § Sanitätswaren § § § Autozubehör, Reifen Büromaschinen, Organisation** Zoobedarf** § Gartenbedarf (inkl. Pflanzen) Quelle: § Lebensmittel § § § Reformwaren Drogerieartikel Parfümerieartikel § § Schnittblumen Zeitschriften. CIMA GmbH 2007 Die mit (*) markierten Sortimente können je nach Situation vor Ort auch den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet werden. Die mit (**) markierten Sortimente können je nach Situation vor Ort auch den zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet werden. Abweichungen hiervon sind in besonderen Fällen natürlich auch möglich. Es wird den Städten und Gemeinden des Erweiterten Wirtschaftsraumes empfohlen, eigene Sortimentslisten zu erstellen, die auf die jeweilige Situation vor Ort angepasst sind. 18 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Kommunale Einzelhandelskonzepte Die konkrete Einzelhandelsentwicklung liegt im Aufgabenbereich der jeweiligen Kommune. Im Rahmen von regionalen Bewertungen und Abstimmungsverfahren kann darauf nur bedingt Einfluss genommen werden. Von Seiten der Forumsteilnehmer/ -innen im Erweiterten Wirtschaftsraum wird den Städten und Gemeinden deshalb empfohlen, ein auf die spezifische Situation angepasstes, kommunales Einzelhandelskonzept zu entwickeln. In der Regel umfasst ein kommunales Einzelhandelskonzept die thematischen Schwerpunkte: § Entwicklung der Innenstadt sowie von Stadtteil- und/ oder Ortszentren § Sicherung und Ausbau der Nahversorgung § Verträgliche Entwicklung des großflächigen Einzelhandels. Ein Einzelhandelskonzept als Steuerungsinstrument der kommunalen Einzelhandelsentwicklung sollte dabei die folgenden Fragen beantworten (Mindestanforderungen): § Welche Bedeutung haben die Innenstadt/ der Versorgungskern bzw. die Zentralen Versorgungsbereiche heute, welche Ziele für die Entwicklung gibt es? § Welche Bedeutung haben die Stadtteil- und Ortsteilzentren heute, welche Ziele für die zukünftige Entwicklung gibt es? § Welche Bedeutung haben die Fachmarktlagen (in der Regel nicht-integriert) heute, welche Ziele für deren Ent wicklung gibt es? § Welche Flächen im Stadtgebiet können, dürfen oder sollen entwickelt werden? § Auf welchen Flächen gilt veraltetes Baurecht (BauNVO 1962 oder BauNVO 1968), die gegebenenfalls als „Einfalltore“ für eine unkontrollierte Einzelhandelsentwicklung benutzt werden könnten? Wie ist damit umzugehen? Kommunale Einzelhandelskonzepte können in Kombination mit anderen Initiativen und Maßnahmen auch dazu beitragen, dass sich Betriebstypen wie Elek trofachmärkte wieder in den Innenstädten ansiedeln. Durch den Ausschluss bestimmter Sortimente an nicht -integrierten Standorten stellen diese Konzepte auch die Grundlage für eine solide Planungssicherheit für mögliche Investoren. Damit kann gewährleistet werden, dass es nicht (oder nur eingeschränkt) zu einem Wettbewerb der Standorte, sondern zu einem Wettbewerb der Anbieter bzw. deren Produkte kommt. Unabhängig davon hängt die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandelsstandortes Innenstadt von der Einzelhandelssituation im Umland und der bestehenden städtebaulichen und funktionalen Situation vor Ort ab. Voraussetzungen für (nachhaltige) innerstädtische Investitionen (auch in anderen Warengruppen) sind: § bestehende, attraktive Innenstadt § eine ausreichend große Fläche steht zur Verfügung § es existiert ein gute Anbindung an die bestehenden Strukturen § gute Pkw-Erreichbarkeit 19 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Flächenmanagement Zusätzlich zur Erarbeitung eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes hat sich in letzter Zeit zunehmend das Instrument „Flächenmanagement“ zur Attraktivitätssicherung und Revitalisierung der innerstädtischen Zentren etabliert. Grundprinzip des Flächenmanagements ist die Übertragung von Instrumenten des Center-Managements, wie es z.B. in Shopping-Centern praktiziert wird, auf gewachsene, innerstädtische Strukturen. Ziel ist die Steigerung der Attraktivität der jeweiligen Innenstadt. Das Flächenmanagement geht gegenüber dem klassischen Leerstandsmanagement, welches vor allem ungenutzte Schaufensterflächen als Ausstellungsflächen für bestehende Betriebe („Schaufensterkosmetik“) umgestaltet und durch die Benennung und Veröffentlichung innerstädtischer Leerstände versucht, diese wieder zu besetzten, noch einen entscheidenden Schritt weiter. Flächenmanagement versucht, nicht Leerstände zu verwalten, sondern sie mit Hilfe eines professionellen Managements erst gar nicht entstehen zu lassen. Leitprinzipien sind demnach: § Management sämtlicher innerstädtischer Flächen (Leerstände, bestehende Einzelhandelsflächen, potenzielle Einzelhandelsflächen) § Unterstützung der Immobilienbesitzer (u.a. effektive Nutzung/ Vermarktung) § Instrumentelle Einbettung in ein Geschäftsstraßen-, Quartiers - und City-Management, BID oder der Wirtschaftsförderung (öffentlich-private Finanzierung) Als Perspektive ergeben sich die folgenden Aspekte: § vorausschauendes Management/ Vermarktung der Innenstadtflächen (Aktivierung von Flächenpotenzialen/ Prüfung von Zusammenlegungen) § Verbesserung des Branchenmixes in der Innenstadt § gezielte Akquisitionen (gemäß angestrebtem Branchenmix) § gezielte und dauerhafte Kontaktaufnahme mit Eigentümern/ Betreibern und Filialisten Ein Flächenmanagement kann die folgenden Module/ Arbeitsschritte umfassen: § eng eingegrenztes Operationsgebiet (Innenstadt) § Erhebung des Einzelhandels- und Dienstleistungsbestandes (als Datengrundlage) § Befragung der Immobilienbesitzer/ vorausschauende Eigentümerberatung § Befragung der Mieter hinsichtlich des zukünftigen Flächenbedarfs und geplanten Investitionen § Förderung von Existenzgründungen § Festlegung von „Produkten“ (z.B. für Zwischennutzungen) Zusätzlich können beim Flächenmanagement zu Vermarktungs- und Informationszwecken die folgenden Produkte eingerichtet werden: § Installation einer permanenten Passantenfrequenzzählung § Aufbau eines geografischen Informationssystems Die Verantwortung zur Einrichtung des Flächenmanagements liegt bei den betroffenen Kommunen bzw. bei den lokalen Akteuren vor Ort. Dies können u.a. Gewerbetreibende und bereits bestehende Vereine sein. 20 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Nahversorgung Die Städte und Gemeinden im Erweiterten Wirtschaftsraum stehen verstärkt dem Problem gegenüber, dass bestehende Nahversorger aus betriebswirtschaftlichen Gründen aus den Versorgungskernen an kostengünstigere, peripher gelegene Standorte ziehen. Die Folge ist der Funktionsverlust einiger Innenstädte sowie Stadtteil- und Ortsteilzentren. Gleichzeitig besteht auf der Nachfrageseite vielfach der Wunsch nach modernen Nahversorgungsstandorten, wie sie z.B. Kopplungsstandorte aus Lebensmittelvollsortimenter und Lebensmitteldiscounter darstellen. Bereits in kleinen Orten wird ein entsprechendes Angebot in der Nahversorgung erwartet. Ist es nicht vorhanden, führt dies zu Kaufkraftabflüssen und einer Hinwendung zu anderen Einkaufsorten. Die wachsende Mobilität der Verbraucher und die Pendlerverflechtungen im Raum verstärken diese Entwicklung. Neben den Innenstädten und Ortskernen sind es die „alteingesessenen“ Nahversorgungsstandorte, die unter anderem durch neue, größere Planvorhaben im Bestand gefährdet sind. Die Sicherung eines attraktiven Nahversorgungsangebotes stellt jedoch eine wichtige Aufgabe der Kommunal- und Regionalplanung dar. Letzten Endes beeinflusst sie die Lebens- und Wohnqualität in den Städten und Gemeinden in einem entscheidenden Maß. Vor allem in kleineren Stadtteil- und Ortsteillagen ist häufig keine Nahversorgung mehr vorhanden. Insbesondere die ländlich geprägten Siedlungsbereiche leiden unter einer kontinuierlichen Ausdünnung der Nahversorgung. Für Supermärkte und Discounter lassen sich hier kaum noch Standorte realisieren. Auf der anderen Seite haben sich die meisten Neuansiedlungen in den letzten Jahren im Nahversorgungsbereich ergeben. Für die Raumordnung und die Abstimmung innerhalb des Erweiterten Wirtschaftsraumes Hannover ist daher ein abgestimmter Umgang mit dem Expansionsdrang der Nahversorger von großer Bedeutung. Die Städte und Gemeinden innerhalb des Erweiterten Wirtschaftsraumes Hannover sollten sich an den folgenden Empfehlungen orientieren: § Es gilt, ausgeglichene Versorgungsstrukturen anzustreben und Versorgungsdisparitäten abzubauen. § Verträglichkeit für die bestehenden Nahversorgungsstruktur (Bewertungsmaßstab § 11,3 BauNVO) muss gewährleistet sein. § Ziel ist die Stärkung bzw. der Erhalt der innergemeindlichen Zentren- und Versorgungsstrukturen (Frequenzbündelung in den Versorgungskernen). Für die Bewertung von Nahversorgungsbetrieben im Abstimmungsverfahren innerhalb des Erweiterten Wirtschaftsraumes Hannover wurden qualitative Standortkriterien (Orientierungswerte) entwickelt (vgl. Kap. 4.2). Vielschichtige Änderungsprozesse auf der Angebots- und Nachfrageseite haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass in Gemeinden (und Ortskernen) mit einer geringen Bevölkerungsanzahl die bestehenden Nahversorgungsstrukturen fast vollkommen weggefallen sind. Die Folge davon ist, dass gerade die nicht mobilen Bevölkerungsteile unter erheblichen Einschränkungen in der Versorgung mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln zu kämpfen haben. Die geringe Einwohnerzahl und somit auch das zu geringe Kaufkraftpotenzial bzw. die fehlende Anbindung an das überregionale Straßennetz, machen diese Standorte für konventionelle Anbieter wenig attraktiv. Da auch mittelfristig keine Umkehr bei der Standortwahl der konventionellen Anbieter zu erkennen ist, gilt es, sich mit anderen Nahversorgungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Dies können sein: § Rollende Supermärkte § Lieferservice, Bringdienste ansässiger Nahversorger § Nachbarbarschaftsläden § Markttreff § Um´s Eck 21 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover § „IK“ Ihr Kaufmann (Markant Gruppe) § TopKauf § MiniMarkt (Projekt zur Nahversorgung in Stadtteilen) Diese „alternativen“ Lebensmittelketten haben in der Regel die folgenden Standortvoraussetzungen: § ab 1.000 bis 1.500 Einwohnern im Einzugsgebiet § freie Kaufkraft von 1 bis 2 Mio. € § gute Erreichbarkeit (zu Fuß, Pkw), ÖPNV in der Nähe § andere Dienstleistungsbetriebe in der Nähe § geringe Anzahl an Stellplätzen Die Organisationsformen sind unterschiedlich. In der Regel gelten die folgenden Eckdaten: § rd. 100 bis 300 qm Verkaufs fläche § Organisation über die jeweilige Handelsgesellschaft § (convenience-orientiertes) Nachbarschaftsgeschäft § In der Regel geführt durch selbstständige Einzelhändler 22 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover 4. Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover: Aktualisierung und Fortschreibung Grundzentren Die Analyseergebnisse zeigen, dass insbesondere in den Grundzentren enorme Unterschiede in der Versorgungsstruktur festzustellen sind. Grundannahme ist, dass allen Grundzentren die Möglichkeit gegeben wird, gemäß raumordnerischer Funktion die eigene Bevölkerung mit Gütern aus dem periodischen Bedarfsbereich zu versorgen. Dabei geht es nicht um die rein quantitative Betrachtung der Kaufkraftzu- und -abflüsse, sondern vor allem um die Berücksichtigung qualitative r Aspekte der Nahversorgung. Gemeint ist damit die Sicherung und Stärkung der Nahversorgung im eigent lichen Sinne, d.h. fußläufige Erreichbarkeit der Betriebe, gute ÖPNV-Anbindung und städtebaulich integrierte Lage. Damit besteht eine wesentliche Leitvorstellung der regionalen Einzelhandelsent wicklung bei neuen Betrieben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten auch darin, dass deren Verträglichkeit für die bestehenden (gewachsenen und integrierten) Betriebe und Zentren (Versorgungskerne) gewährleistet sein muss. Auf der anderen Seite soll den Grundzentren, die zurzeit erhebliche Kaufkraftabflüsse im periodischen Bedarfsbereich zu verzeichnen haben, die Möglichkeit gegeben werden, sich so weiter zu entwickeln, dass die wohnortnahe Grundversorgung sichergestellt werden kann. Grundsätzliches Ziel für Grundzentren ist somit die Gewährleistung der wohnortnahen Grundversorgung. Einschränkend muss natürlich bemerkt werden, dass dies in der Praxis nicht „eins zu eins“ umzusetzen sein wird. Dafür sind die Standortbedingungen in den einzelnen Kommunen des Erweiterten Wirtschaftsraumes Hannover schlichtweg zu unterschiedlich. Grundzentren, die unmittelbar an bedeutende Mittelzentren oder überregional bedeutsame Fachmarktlagen grenzen, wird es auch in Zukunft schwer fallen, einen geeigneten Investor oder Betreiber für einen marktgängigen Lebensmittelbetrieb zu finden. Generell sollte jedoch versucht werden, die grundzentrale Versorgungsfunktion der betroffenen Kommunen zumindest als raumordnerisches Ziel weiterhin zu verfolgen. Dabei sollte insbesondere die Sicherung und Entwicklung der Ortskerne (Versorgungskerne) als Einzelhandelsschwerpunkte von besonderer Priorität sein. Außerdem ist auf den generellen Unterschied der Versorgungsfunktion von Ober- und Mittelzentren auf der einen Seite und Grundzentren auf der anderen Seite hinzuweisen. Die Versorgungsfunktion der Grundzentren sollte sich in der Regel auf die nahversorgungsrelevante Versorgung der eigenen Bevölkerung konzentrieren. Darüber hinaus sollte und kann sicher eine Ergänzung des Angebotes durch Güter des aperiodischen Bedarfs erfolgen. Diese jedoch genau zu beziffern und Entwicklungsspielräume aufzuzeigen, dürfte sich, zumindest im Rahmen des Konsensprojektes großflächiger Einzelhandel, als schwierig erweisen. Sinn macht lediglich, eine Beschränkung der Grundzentren dahingehend festzusetzen, dass bei Neuansiedlungen im aperiodischen Bereich für die Versorgungsstrukturen der Ober- und Mittelzentren im Einzugsgebiet keine negativen städtebaulichen Auswirkungen zu erwarten sein dürfen. Neben dieser etwaigen raumordnerischen Beurteilung bzw. eines ggf. durchzuführenden Raumordnungsverfahrens wurde sich bei der Bewertung von Planvorhaben auf ein Abstimmungsverfahren verständigt. Bewertungskriterien sind neben dem Aufgreifen gewisser Schwellenwerte vereinbarte qualitative Orientierungswerte (vgl. Kap. 4.1 und Kap. 4.2). Unter anderem auch vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden demographischen Wandels ist auch bei der Ausweisung neuer Wohngebiete darauf zu achten, dass diese grundsätzlich und strukturell eine wohnortnahe Grundversorgung ermöglichen. Ziel sollte sein, zusätzliche (unnötige) Wege nach Möglichkeit zu vermeiden und die Möglichkeit kurzer (Einkaufs -)Wege zu gewährleisten. 23 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Ober- und Mittelzentren Bezogen auf die Ober- und Mittelzentren stellt sich die Bewertung der Einzelhandelssituation etwas anders dar. In den Grundzentren sollte der Versorgungsauftrag unbestritten vor allem auf die Nahversorgung ausgerichtet sein. In den Ober- und Mittelzentren liegen die Entwicklungsschwerpunkte vor allem bzw. darüber hinaus im (ggf. auch gehobenen und höherwertigen) aperiodischen Bedarf. Handelszentralitäten oder andere Kennziffern, die die Bedeutung des Einzelhandels innerhalb einer Stadt verdeutlichen, sind in der Regel sehr stark von der spezifischen Situation und Konkurrenzsituation vor Ort abhängig. Darüber hinaus geben sie jedoch keine Informationen über die räumliche Verteilung der Einzelhandelsflächen innerhalb einer Stadt. Wurden beispielsweise in einem Mittelzentrum in den letzten Jahren verstärkt Fachmärkte mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb integrierter Lagen angesiedelt, so können diese in der Summe durchaus zu hohen Handelszentralitäten für die Gesamtstadt führen, auch wenn sich im extremsten Fall in der eigentlichen Innenstadt (Versorgungskern) kaum noch konkurrenzfähiger Einzelhandel befindet. Im Rahmen der Forumssitzungen ist sich deshalb darauf verständigt worden, bei der Beurteilung neuer Planvorhaben neben den quantitativen Kennziffern (z.B. Handelszentralität) vor allem qualitative Bewertungsmaßstäbe hinzuzuziehen. Um eine gewünschte Entwicklung in den Versorgungskernen zu ermöglichen, ist es notwendig, bei Bedarf ausreichend attraktive innerstädtische Entwicklungsflächen zu schaffen. Dies bezieht sich insbesondere auf Ansiedlungsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten (vgl. Kap. 3). Zentrenrelevante Sortimente sollten demnach in den definierten Versorgungskernen angesiedelt werden. Dabei sind, je nach Angebotssituation, ggf. auch großflächige Neuplanungen anzustreben. Dabei gilt es, ein angemessenes Verhältnis von Verkaufsflächen innerhalb der Versorgungskerne und außerhalb dieser Bereiche zu schaffen. Von Bedeutung ist die Zentrenrelevanz der Sortimentsgruppen vor allem bei großflächigen Einzelhandelsansiedlungen (über 800 qm VKF) außerhalb der Versorgungskerne (häufig an nicht-integrierten Standorten). Besondere Bedeutung besitzen in diesem Zusammenhang so genannte (zentrenrelevante) Randsortimente, die nach Möglichkeit eingeschränkt werden sollten. Da diese Beschränkungen in den jeweiligen Bebauungsplänen festgesetzt werden müssen, liegt dies letzten Endes im Aufgabenbereich der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Kommunale Einzelhandelskonzepte können auch hier einen fundierten Entwicklungs- und Bewertungsrahmen liefern (vgl. Kap. 3). 24 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover 4.1 Moderiertes Abstimmungsverfahren Mit dem Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel 2003 wurde ein moderiertes Verfahren zur Abstimmung regional bedeutsamer Einzelhandelsvorhaben eingeführt. Ziel dieses Verfahrens ist die frühzeitige Information aller Betroffenen, um gleich zu Beginn mögliche Konflikte und gegenüberstehende Interessen deutlich machen zu können. Mit Hilfe der gelieferten, aktualisierten Datenbasis soll es nun möglich sein, eine erste Einschätzung zum jeweiligen Vorhaben vornehmen und mögliche Auswirkungen abschätzen zu können. Dabei wurde sich auf das folgende Ablaufschema verständigt, welches unabhängig von der üblichen raumordnerischen Beurteilung bei großflächigen Ansiedlungsvorhaben (über 800 qm VKF) zu betrachten ist: (1) Plausibilitätsprüfung/ Offensichtlichkeitsprüfung und Entscheidung über die Einleitung des Abstimmungsverfahrens durch die Untere Landesplanungsbehörde § Benennung der zu beteiligenden Institutionen (z.B. Ansiedlungskommune, betroffene Nachbarkommunen, betroffene benachbarte Untere Landesplanungsbehörde, IHK, EHV) § Terminierung des Abstimmungsverfahrens durch die Untere Landesplanungsbehörde (2) Durchführung des Abstimmungsverfahrens (durch die Untere Landesplanungsbehörde) § Erörterung des Ansiedlungsvorhabens auf der Grundlage der vorhandenen Datenbasis § Ergebnis als Empfehlung für die Ansiedlungskommune und die Untere Landesplanungsbehörde Als Schwellenwerte, die zur Entscheidung über die Einleitung eines Abstimmungsverfahrens 9 herangezogen werden sollen, werden die folgenden Werte vereinbart: § Verbrauchermärkte: ab 2.000 qm Verkaufsfläche § SB-Warenhäuser: ab 5.000 qm Verkaufsfläche § Bau- und Möbelmärkte: ab 5.000 qm Verkaufsfläche § Einzelhandelsagglomerationen: ab 3.000 qm Verkaufsfläche § sonstige Fachmärkte: ab 1.200 qm Verkaufsfläche Die Expertengespräche, die im Rahmen der Aktualisierung und Fortschreibung des Konsensprojektes großflächiger Einzelhandel durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass mit dem vereinbarten Abstimmungsverfahren und den Kennziffern bislang recht unterschiedlich verfahren wurde. Aus Gutachtersicht sollte deshalb ständig geprüft werden, wie eine Vereinheitlichung der Abstimmungsstandards gewährleistet werden kann und eine Optimierung des Informationsflusses über bedeutende Einzelhandelsplanungen im Erweiterten Wirtschaftsraum erfolgen kann. Deshalb sollte mittel- bis langfristig überlegt werden, ob u.a. durch die Einführung eines internetbasierten Informationssystems eine Vereinheitlichung und Optimierung erreicht werden kann. 9 Gegenüber den Festlegungen aus dem Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel 2003 erfolgt eine weitere Differenzierung der Betriebstypen „Verbrauchermarkt“ und „SB-Warenhaus“. 25 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover 4.2 Vereinbarung zusätzlicher Orientierungswerte zur Beurteilung von Planvorhaben Im vereinbarten Abstimmungsverfahren ist unter anderem eine Plausibilitäts- und Offensichtlichkeitsprüfung vorgesehen (vgl. Kap. 4.1, Punkt 2). In der Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass bei der Bewertung von Planvorhaben innerhalb des Erweiterten Wirtschaftsraumes bislang keine einheitliche Bewertung zugrunde gelegt werden konnte. Insbesondere aufgrund der unter Kap. 3 und 4 dargestellten Analyseergebnisse, wurde sich deshalb auf zusätzliche Orientierungswerte verständigt. Diese umfassen: § erste Priorität: Standortqualität (vgl. Kap. 4.2.1) § zweite Priorität: Ergänzende Betrachtung qualitativer Orientierungswerte als ein weiteres Abwägungskriterium (vgl. Kap. 4.2.2) Ist ein Vorhaben aufgrund der nachfolgenden Prüfkriterien kritisch zu beurteilen, sollte als nächster Schritt die Einleitung eines Abstimmungsverfahrens erfolgen (vgl. Kap. 4.1, Punkt 3). 4.2.1 Erste Priorität: Standortqualität Gemäß den konzeptionellen Aussagen aus Kap. 4 ist sich auf die folgenden qualitativen Kriterien zur Standortbewertung verständigt worden. Diese Kriterien gelten für Ober-, Mittel- und Grundzentren, jedoch immer vorbehaltlich der spezifischen Situation in der Kommune vor Ort und eventueller Aussagen vorhandener kommunaler Einzelhandelskonzepte: § Die Innenstädte (Versorgungskerne) haben Entwicklungspriorität. § Einzelhandelsansiedlungen sollten funktional und städtebaulich in die Umgebung integriert sein. § Konzentration auf bestehende Handelslagen § Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente in den Versorgungskernen, nicht bzw. nur eingeschränkt in den Außenbereichen (außerhalb der Versorgungskerne) § Um ein Ungleichgewicht zwischen den Einzelhandelsstandorten (Innenstadt vs. Außenbereiche) zu vermeiden, sollten Außenstandorte durch Neuansiedlungen nicht unverhältnismäßig gestärkt werden. Für Nahversorgungsstandorte, unabhängig davon, ob sie in Ober-, Mittel- oder Grundzentren realisiert werden sollen, wurde sich zusätzlich auf die folgenden qualitativen Kriterien verständigt: § Umzug oder Neubau sollte vorzugsweise dort realisiert werden, wo Versorgungsdefizite vorliegen. § Priorität bei Neuansiedlungen: § § integrierte Lage § Nähe zu bestehenden Wohngebieten § ÖPNV-A nbindung Priorität bei Neunansiedlung großflächiger Nahversorgungsbetriebe (über 800 qm VKF): Ansiedlung innerhalb der festgelegten Versorgungskerne. Ggf. wird dadurch eine gesonderte gutachterliche Prüfung not wendig. 26 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover § Die Ansiedlung von Nahversorgern ohne „Nahversorgungsfunktion“ ist zu vermeiden. Von Relevanz ist: § wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung § Vermeidung von unnötigem Einkaufsverkehr § Versorgung von weniger mobilen Bevölkerungsgruppen § Bevor der Umzug oder Neubau erfolgt, sollte der Versuch erfolgen, die Standortbedingungen für die bestehenden (integrierten) Nahversorger zu verbessern (Verkaufsfläche, Anzahl der Parkplätze etc.). Unter Umständen kann dadurch der Umzug an einen nicht-integrierten Standort überflüssig gemacht werden. § Darüber hinaus sollten Kommunen und die Landkreise in einen andauernden „konstruktiven Dialog“ mit den Betreibern der Lebensmittelbetriebe stehen, um neben der eigenen funktionalen, städtebaulichen und raumordnerischen Sichtweise ggf. auch betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten im Planungsalltag berücksichtigen zu können. Dies gilt auf der anderen Seite natürlich auch für die Betreiber der bedeutenden Nahversorgungsbetriebe in der Region, die sich dadurch schon im Vorfeld etwaiger Neuplanungen oder Erweiterungen mit den Planungsvorstellungen und Bewertungskriterien der Kommunen und Landkreise auseinandersetzen können. Dies kann unter Umständen zur konsequenteren und berechenbareren Realisierung oder Ablehnung von Neuansiedlung oder Erweiterungen führen. Letzten Endes trägt dies auch zur Investitions- und Planungssicherheit für die Investoren und Betreiber bei. 27 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover 4.2.2 Zweite Priorität: Ergänzende Betrachtung qualitativer Orientierungswerte als ein weiteres Abwägungskriterium Wie dargestellt, wird der Sicherung und Stärkung der Versorgungskerne eine besondere Bedeutung beigemessen (vgl. Kap. 4). Die Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente (vgl. Abb. 12, S. 18) sollte demnach mit Priorität in den Versorgungskernen erfolgen. Um die Versorgungskerne nachhaltig zu sichern und zu stärken, wurde vereinbart, bei der Bewertung neuer Planvorhaben den durchschnittlichen Anteil der zentrenrelevanten Sortimente im Versorgungskern als Orientierungswert zu verwenden (vgl. Abb. 13). Dabei gelten die folgenden Bewertungsrichtlinien: § Ist der Anteil der zentrenrelevanten Sortimente im Versorgungskern bereits heute unterdurchschnittlich, besteht durch Neuansiedlungen außerhalb des Versorgungskerns das Risiko, dass der Versorgungskern weiter geschwächt wird. Im Ergebnis erfolgt eine negative Bewertung des Planvorhabens. § Besteht auf der anderen Seite durch ein Planvorhaben die Chance, den Anteil der zentrenrelevanten Sortimente im Versorgungskern zu erhöhen, erfolgt eine positive Bewertung des Vorhabens. § Ziel dieses zusätzlichen Bewertungsrahmens ist die Stärkung insbesondere der Versorgungskerne, die einen unterdurchschnittlichen Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten aufweisen. Eine Rückentwicklung der Kommunen, die über einen überdurchschnittlichen Anteil der zentrenrelevanten Sortimente im Versorgungskern verfügen, ist selbstverständlich nicht vorgesehen. Abb. 13: Qualitativer Orientierungswert: Anteil der zentrenrelevanten Sortimente* im Versorgungskern OZ Stadt Hildesheim 35,2 MZ im Durchschnitt 39,0 MZ Stadt Walsrode 49,0 MZ Stadt Bad Pyrmont 48,4 MZ Stadt Alfeld 45,8 MZ Stadt Bückeburg 44,6 MZ Stadt Stadthagen 41,6 MZ Stadt Nienburg 39,8 MZ Stadt Peine 39,0 MZ Stadt Celle 38,1 MZ Stadt Rinteln 37,2 MZ Stadt Hameln 36,1 MZ Stadt Sarstedt MZ SG Nenndorf 22,6 0 * Quelle: Angaben in % 25,6 10 20 30 40 50 60 inklusive nahversorgungsrelevanter Sortimente (vgl. Kap. 3) CIMA GmbH 2007 10 → Als Orientierung für die Mittelzentren mit ein Wert von 39 %. im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover ergibt sich so- 10 Da die Stadt Hildesheim innerhalb des Erweiterten Wirtschaftsraumes das einzige Oberzentrum darstellt, fällt die Festlegung eines Orientierungswertes für Hildesheim schwer. Da der Durchschnittswert für Hildesheim jedoch unter dem der betrachteten Mittelzentren liegt, ist aus Gutachtersicht eine Orientierung am Wert für die Mittelzentren (39,0 %) zu empfehlen. 28 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Für die Grundzentren erfolgte eine auf den jeweiligen Landkreis bezogene Auswertung. Danach ergeben sich für den Anteil der zentrenrelevanten Sortimente innerhalb der Versorgungskerne der Grundzentren die folgenden Orientierungswerte: → Grundzentren im Landkreis Celle: Orientierungswert 42 % → Grundzentren im Landkreis Hameln-Pyrmont: Orientierungswert 47 % → Grundzentren im Landkreis Hildesheim: Orientierungswert 25 % → Grundzentren im Landkreis Nienburg/ Weser: Orientierungswert 60 % → Grundzentren im Landkreis Peine: Orientierungswert 35 % → Grundzentren im Landkreis Schaumburg: Orientierungswert 39 % 4.2.3 Verfahren/ weitere Kennzahlen Je nach Bewertung neuer Planvorhaben gemäß den dargestellten qualitativen Prüfkriterien in Kap. 4.2.1 und Kap. 4.2.2 erfolgt abschließend eine positive oder negative Bewertung. Bei einer negativen Bewertung erfolgt dann die Einleitung eines moderierten Abstimmungsverfahrens gemäß dem dargestellten Ablaufschema in Kap. 4.1 (Punkt 3) durch die Untere Landesplanungsbehörde. Bei der Bewertung neuer Planvorhaben wird auf weitere Orientierungswerte und quantitative Kennzahlen im Erweiterten Wirtschaftsraum bewusst verzichtet. Wie dargestellt (vgl. Kap. 3 und Kap. 4) sind insbesondere die spezifische Situation vor Ort und qualitative (d.h. städtebauliche und funktionale) Aspekte von Bedeutung. Daraus folgt auch, dass für Grundzentren im periodischen Bedarfsbereich keine maximalen Handelszentralitäten als absolute Obergrenze gelten. Dies gilt natürlich auch für Mittelzentren, insbesondere auch bei einzelnen Sortimenten oder Warengruppen des aperiodischen Bedarfsbereiches. 4.2.4 Ziel des Abstimmungsverfahrens Ziel des gesamten Abstimmungsverfahrens ist vor allem die Schaffung und Etablierung eines abgestimmten Informationssystems für neue großflächige Einzelhandelsansiedlungen im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover. Dies bezieht sich sowohl auf die beteiligten/ betroffenen Landkreise und Städte innerhalb des Erweiterten Wirtschaftsraumes als auch auf einen Austausch mit der Region Hannover. Die gelieferten einzelhandelsspezifischen Kennzahlen für die einzelnen Städte und Gemeinden dienen vor allem dazu, eine einheitliche Bewertungsgrundlage zu schaffen. Auf dieser Grundlage kann es in Zukunft gelingen, transparente Abstimmung- und Bewertungsmaßstäbe zu etablieren. Daher stellt das dargestellte Abstimmungsverfahren und die Verständigung auf die formulierten Orientierungswerte lediglich ein informelles Instrument zur „Früherkennung“ möglicher raumordnerischer Konflikte im Zusammenhang mit Einzelhandelsvorhaben dar. Das Verfahren ist somit kein Ersatz für durchzuführende raumordnerische Beurteilungen oder Raumordnungsverfahren. Grundlage für eine raumordnerische Beurteilung bleiben selbstverständlich die jeweils gültigen Raumordnungsprogramme. 29 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover 5. Anhang Abb. 14: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Celle: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Celle Verkaufsfläche je Einwohner in qm Kaufkraftsaldo Einzelhandelsin Mio. € zentralität in % MZ Stadt Celle 2,64 GZ Gem. Hermannsburg 1,94 115,2 GZ Stadt Bergen 1,89 107,4 GZ Gem. Hambühren 1,23 75,8 GZ Gem. Winsen 0,94 68,0 GZ Gem. Wietze 0,77 63,9 GZ SG Lachendorf 0,85 63,5 GZ SG Wathlingen 0,85 61,1 GZ Gem. Faßberg 0,73 60,4 GZ Gem. Unterlüß 0,83 60,3 GZ SG Flotwedel 1,15 58,5 GZ SG Eschede 0,67 57,1 GZ im Durchschnitt 1,11 72,9 LK Celle im Durchschnitt 1,71 97,4 * ** Quelle: 129,6 135,5 Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bevölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. GZ SG Wathlingen (Grundzentren Wathlingen und Nienhagen) CIMA GmbH 2007 Abb. 15: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Celle: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Celle Verkaufsfläche je Einwohner im periodischen Bedarf in qm Kaufkraftsaldo in Mio. € Einzelhandelszentralität in % MZ Stadt Celle 0,66 19,5 110,0 GZ Gem. Hermannsburg 0,74 7,7 132,3 GZ Stadt Bergen 0,68 6,0 117,5 GZ Gem. Hambühren 0,74 4,8 116,5 GZ Gem. Wietze 0,54 0,1 100,3 GZ Gem. Winsen 0,55 -0,3 99,1 GZ Gem. Unterlüß 0,55 -0,5 95,0 GZ SG Wathlingen 0,49 -4,1 90,2 GZ SG Eschede 0,49 -1,6 90,1 GZ Gem. Faßberg 0,47 -2,5 86,9 GZ SG Lachendorf 0,49 -5,2 84,6 GZ SG Flotwedel 0,40 -8,9 72,0 GZ im Durchschnitt 0,56 98,5 LK Celle im Durchschnitt 0,60 102,5 * Quelle: GZ SG Wathlingen (Grundzentren Wathlingen und Nienhagen) CIMA GmbH 2007 30 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 16: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Celle: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Verkaufsfläche je Einwohner im aperiodischen Bedarf in qm Kaufkraftsaldo in Mio. € Einzelhandelszentralität in % MZ Stadt Celle 1,98 110,1 165,3 GZ Stadt Bergen 1,21 95,5 GZ Gem. Hermannsburg 1,20 95,4 GZ SG Flotwedel 0,76 42,9 GZ SG Lachendorf 0,37 39,1 GZ Gem. Winsen 0,39 31,8 GZ Gem. Faßberg 0,26 29,5 GZ Gem. Hambühren 0,49 28,4 GZ SG Wathlingen 0,35 27,2 GZ Gem. Wietze 0,23 21,5 GZ Gem. Unterlüß 0,28 20,0 GZ SG Eschede 0,18 18,7 GZ im Durchschnitt 0,55 43,3 LK Celle im Durchschnitt 1,11 91,3 Landkreis Celle * Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bevölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. ** Quelle: GZ SG Wathlingen (Grundzentren Wathlingen und Nienhagen) CIMA GmbH 2007 Abb. 17: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Hameln-Pyrmont: Verkaufsflächendichte, Kaufkraft saldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Hameln-Pyrmont Verkaufsfläche je Einwohner in qm Kaufkraftsaldo Einzelhandelsin Mio. € zentralität in % MZ Stadt Hameln 2,81 MZ Stadt Bad Pyrmont 1,29 MZ im Durchschnitt 2,40 132,8 GZ Stadt Hessisch-Oldendorf 1,46 83,0 GZ Flecken Salzhemmendorf 0,85 63,6 GZ Stadt Bad Münder 1,01 58,9 GZ Flecken Aerzen 0,94 57,4 GZ Flecken Coppenbrügge 0,76 48,4 GZ Gem. Emmerthal 0,65 48,3 GZ im Durchschnitt 1,02 62,6 LK Hameln-Pyrmont im Durchschnitt 1,71 98,2 * Quelle: 146,0 -11,4 148,1 89,3 Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bevölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. CIMA GmbH 2007 31 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 18: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Hameln-Pyrmont: Verkaufs flächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Hameln-Pyrmont Verkaufsfläche je Einwohner im periodischen Bedarf in qm Kaufkraftsaldo Einzelhandelsin Mio. € zentralität in % MZ Stadt Hameln 0,70 41,0 125,2 MZ Stadt Bad Pyrmont 0,55 -2,1 96,3 MZ im Durchschnitt 0,66 GZ Flecken Salzhemmendorf 0,54 -0,3 98,8 GZ Stadt Hessisch-Oldendorf 0,50 -4,5 91,4 GZ Flecken Aerzen 0,38 -8,9 71,5 GZ Stadt Bad Münder 0,45 -15,8 68,9 GZ Gem. Emmerthal 0,43 -9,6 68,8 GZ Flecken Coppenbrügge 0,38 -7,0 67,9 GZ im Durchschnitt 0,45 78,6 LK Hameln-Pyrmont im Durchschnitt 0,56 98,3 Quelle: 117,7 CIMA GmbH 2007 Abb. 19: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Hameln-Pyrmont: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Hameln-Pyrmont Verkaufsfläche je Einwohner im aperiodischen Bedarf in qm Kaufkraftsaldo Einzelhandelsin Mio. € zentralität in % MZ Stadt Hameln 2,11 MZ Stadt Bad Pyrmont 0,74 MZ im Durchschnitt 1,74 150,5 GZ Stadt Hessisch-Oldendorf 0,97 73,3 GZ Stadt Bad Münder 0,56 47,4 GZ Flecken Aerzen 0,56 41,0 GZ Flecken Coppenbrügge 0,39 25,7 GZ Gem. Emmerthal 0,22 24,5 GZ Flecken Salzhemmendorf 0,31 22,8 GZ im Durchschnitt 0,56 44,1 LK Hameln-Pyrmont im Durchschnitt 1,15 97,9 * Quelle: 105,0 -9,3 174,8 81,1 Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bevölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. CIMA GmbH 2007 32 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 20: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Hildesheim: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Verkaufsfläche je Einwohner in qm Kaufkraftsaldo in Mio. € Einzelhandelszentralität in % OZ Hildesheim 2,57 164,0 130,9 MZ Stadt Alfeld 2,20 17,1 115,6 MZ Stadt Sarstedt 1,37 -9,9 90,0 MZ im Durchschnitt 1,81 103,5 GZ SG Lamspringe 1,99 96,1 GZ Stadt Bad Salzdetfurth 1,52 92,2 GZ Stadt Elze 1,33 82,9 GZ SG Gronau 1,22 81,1 GZ Stadt Bockenem 0,99 72,3 GZ Gem. Söhlde 0,82 63,8 GZ SG Freden 0,72 51,7 GZ Gem. Nordstemmen 0,72 50,8 GZ SG Duingen 0,71 46,7 GZ Gem. Holle 0,67 45,7 GZ Gem. Harsum 0,54 43,4 GZ Gem. Algermissen 0,66 41,4 GZ Gem. Giesen 0,73 33,5 GZ Gem. Schellerten 0,37 24,6 GZ SG Sibbese 0,23 20,2 GZ Gem. Diekholzen 0,17 16,5 GZ im Durchschnitt 0,88 56,6 LK Hildesheim im Durchschnitt 1,60 89,2 Landkreis Hildesheim * Quelle: Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bevölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. CIMA GmbH 2007 33 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 21: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Hildesheim: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Hildesheim Verkaufsfläche je Einwohner im periodischen Bedarf in qm Kaufkraftsaldo in Mio. € Einzelhandelszentralität in % OZ Hildesheim 0,73 40,8 MZ Stadt Alfeld 0,68 8,3 MZ Stadt Sarstedt 0,75 12,3 MZ im Durchschnitt 0,71 GZ Stadt Elze 0,82 5,2 119,4 GZ Stadt Bad Salzdetfurth 0,71 5,4 113,9 GZ SG Gronau 0,69 4,2 110,4 GZ SG Lamspringe 0,60 1,6 109,7 GZ Stadt Bockenem 0,71 2,6 108,8 GZ Gem. Söhlde 0,51 -1,3 94,3 GZ SG Freden 0,53 -2,7 80,5 GZ Gem. Holle 0,54 -5,4 75,3 GZ Gem. Nordstemmen 0,44 -9,1 75,2 GZ SG Duingen 0,46 -4,3 72,9 GZ Gem. Harsum 0,38 -11,0 67,9 GZ Gem. Algermissen 0,40 -10,1 57,6 GZ Gem. Schellerten 0,24 -14,6 39,6 GZ Gem. Giesen 0,24 -18,2 36,1 GZ SG Sibbese 0,19 -11,8 34,3 GZ Gem. Diekholzen 0,16 -13,6 31,3 GZ im Durchschnitt 0,50 79,9 LK Hildesheim im Durchschnitt 0,61 97,3 Quelle: 114,3 114,2 123,0 118,4 CIMA GmbH 2007 34 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 22: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Hildesheim: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Verkaufsfläche je Einwohner im aperiodischen Bedarf in qm Kaufkraftsaldo in Mio. € Einzelhandelszentralität in % OZ Hildesheim 1,84 123,2 150,1 MZ Stadt Alfeld 1,5 8,7 0,6 -22,1 Landkreis Hildesheim MZ Stadt Sarstedt 117,3 51,7 MZ im Durchschnitt 1,1 86,1 GZ SG Lamspringe 1,4 80,2 GZ Stadt Bad Salzdetfurth 0,8 66,9 GZ SG Gronau 0,5 47,1 GZ Stadt Elze 0,5 40,6 GZ Gem. Giesen 0,5 30,4 GZ Stadt Bockenem 0,3 29,9 GZ Gem. Söhlde 0,3 28,3 GZ Gem. Algermissen 0,3 22,5 GZ Gem. Nordstemmen 0,3 22,4 GZ SG Freden 0,2 18,2 GZ SG Duingen 0,3 16,2 GZ Gem. Harsum 0,2 14,9 GZ Gem. Holle 0,1 11,3 GZ Gem. Schellerten 0,1 7,3 GZ SG Sibbese 0,0 3,8 GZ Gem. Diekholzen 0,0 0,3 GZ im Durchschnitt 0,4 29,6 LK Hildesheim im Durchschnitt 1,0 79,8 * Quelle: Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bevölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. CIMA GmbH 2007 35 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 23: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Nienburg/ Weser: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Verkaufsfläche je Einwohner in qm Kaufkraftsaldo in Mio. € Einzelhandelszentralität in % MZ Stadt Nienburg 3,35 114,0 171,7 GZ Gem. Stolzenau 1,55 111,8 GZ SG Hoya 1,52 90,1 GZ Stadt Rehburg-Loccum 1,28 87,5 GZ SG Liebenau 1,42 77,6 GZ SG Uchte 1,30 75,9 GZ SG Eystrup 0,95 73,5 GZ SG Marklohe 0,90 58,5 GZ SG Landesbergen 1,29 58,4 GZ Flecken Steyerberg 0,71 47,6 GZ SG Steimbke 0,62 36,5 GZ SG Heemsen 0,40 25,4 GZ im Durchschnitt 1,14 70,3 LK Nienburg-Weser im Durchschnitt 1,72 96,2 Landkreis Nienburg-Weser * Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bevölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. Quelle: CIMA GmbH 2007 Abb. 24: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Nienburg/ Weser: Verkaufs flächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Nienburg-Weser Verkaufsfläche je Einwohner im periodischen Bedarf in qm Kaufkraftsaldo in Mio. € Einzelhandelszentralität in % MZ Stadt Nienburg 0,85 37,0 143,3 GZ Gem. Stolzenau 0,77 7,5 139,6 GZ SG Eystrup 0,72 3,0 117,9 GZ Stadt Rehburg-Loccum 0,69 5,1 117,5 GZ SG Hoya 0,72 3,2 110,2 GZ SG Liebenau 0,46 -2,4 84,7 GZ SG Marklohe 0,53 -4,2 82,1 GZ SG Uchte 0,36 -10,6 72,5 GZ Flecken Steyerberg 0,46 -4,2 70,3 GZ SG Steimbke 0,38 -10,1 51,4 GZ SG Landesbergen 0,31 -11,6 50,9 GZ SG Heemsen 0,19 -10,1 36,9 GZ im Durchschnitt 0,51 86,1 LK Nienburg-Weser im Durchschnitt 0,60 100,8 Quelle: CIMA GmbH 2007 36 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 25: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Nienburg/ Weser: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Verkaufsfläche je Einwohner im aperiodischen Bedarf in qm Kaufkraftsaldo in Mio. € Einzelhandelszentralität in % MZ Stadt Nienburg 2,50 77,0 204,7 GZ SG Uchte 0,94 79,9 GZ Gem. Stolzenau 0,78 79,5 GZ SG Liebenau 0,96 69,3 GZ SG Landesbergen 0,98 67,1 GZ SG Hoya 0,79 66,8 GZ Stadt Rehburg-Loccum 0,59 52,6 GZ SG Marklohe 0,37 31,1 GZ SG Eystrup 0,23 22,0 GZ Flecken Steyerberg 0,25 21,3 GZ SG Steimbke 0,24 19,1 GZ SG Heemsen 0,21 12,0 GZ im Durchschnitt 0,63 51,8 LK Nienburg-Weser im Durchschnitt 1,11 91,0 Landkreis Nienburg-Weser * Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bevölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. Quelle: CIMA GmbH 2007 Abb. 26: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Peine: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Peine Verkaufsfläche je Einwohner in qm Kaufkraftsaldo Einzelhandelsin Mio. € zentralität in % MZ Stadt Peine 2,19 GZ Gem. Ilsede 1,74 93,6 GZ Gem. Lengede 0,93 58,7 GZ Gem. Hohenhameln 0,80 55,6 GZ Gem. Edemissen 0,63 55,1 GZ Gem. Lahstedt 1,49 53,6 GZ Gem. Vechelde 0,56 45,4 GZ Gem. Wendeburg 0,60 41,2 GZ Durchschnitt 0,95 57,4 1,41 80,1 Gesamt * Quelle: 51,9 120,7 Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bevölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. CIMA GmbH 2007 37 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 27: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Peine: Verkaufs flächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Peine MZ Stadt Peine Verkaufsfläche je Einwohner im periodischen Bedarf in qm 0,67 Kaufkraftsaldo in Mio. € 14,2 Einzelhandelszentralität in % 110,6 GZ Gem. Ilsede 0,6 -0,8 97,6 GZ Gem. Edemissen 0,4 -5,4 84,8 GZ Gem. Lengede 0,5 -7,6 79,8 GZ Gem. Hohenhameln 0,4 -7,3 73,1 GZ Gem. Wendeburg 0,4 -10,6 64,2 GZ Gem. Vechelde 0,3 -18,3 61,1 GZ Gem. Lahstedt 0,2 -19,2 33,4 GZ Durchschnitt 0,4 71,1 Gesamt 0,5 85,3 Quelle: CIMA GmbH 2007 Abb. 28: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Peine: Verkaufs flächendichte, Kaufkraft saldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Peine MZ Stadt Peine Verkaufsfläche je Einwohner im aperiodischen Bedarf in qm Kaufkraftsaldo in Mio. € Einzelhandelszentralität in % 1,52 37,7 132,5 GZ Gem. Ilsede 1,2 89,0 GZ Gem. Lahstedt 1,3 77,0 GZ Gem. Hohenhameln 0,4 35,3 GZ Gem. Lengede 0,5 34,2 GZ Gem. Vechelde 0,3 27,2 GZ Gem. Edemissen 0,2 20,5 GZ Gem. Wendeburg 0,2 14,5 GZ Durchschnitt 0,6 41,4 Gesamt 0,9 74,1 * Quelle: Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bevölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. CIMA GmbH 2007 38 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 29: Vergleich Einzelhandel (gesamt) Landkreis Schaumburg: Verkaufsflächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Schaumburg Verkaufsfläche je Einwohner in qm Kaufkraftsaldo Einzelhandelsin Mio. € zentralität in % MZ Stadthagen 3,37 72,2 161,2 MZ SG Nenndorf 3,58 22,8 125,2 MZ Stadt Bückeburg 2,12 26,6 124,3 MZ Stadt Rinteln 2,20 11,8 108,4 MZ im Durchschnitt 2,75 129,1 GZ Stadt Obernkirchen 1,72 108,9 GZ SG Nienstädt 1,19 59,4 GZ SG Rodenberg 0,76 59,2 GZ SG Sachsenhagen 0,77 57,6 GZ SG Lindhorst 0,75 56,3 GZ Gem. Auetal 0,78 53,9 GZ SG Eilsen 0,66 45,0 GZ SG Niedernwöhren 0,51 28,6 GZ im Durchschnitt 0,91 59,6 Gesamt 1,89 96,9 * Quelle: Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bev ölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. CIMA GmbH 2007 Abb. 30: Vergleich Einzelhandel (periodischer Bedarf) Landkreis Schaumburg: Verkaufs flächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Schaumburg Verkaufsfläche je Einwohner im periodischen Bedarf in qm Kaufkraftsaldo Einzelhandelsin Mio. € zentralität in % MZ Stadt Bückeburg 0,78 18,0 130,6 MZ Stadthagen 0,85 17,6 127,8 MZ SG Nenndorf 0,68 3,8 107,8 MZ Stadt Rinteln 0,67 3,2 104,2 MZ im Durchschnitt 0,74 GZ Stadt Obernkirchen 0,57 6,6 125,5 GZ SG Rodenberg 0,57 -1,3 97,2 GZ SG Sachsenhagen 0,58 -2,3 91,8 GZ SG Lindhorst 0,46 -3,7 83,5 GZ SG Nienstädt 0,42 -7,2 76,1 GZ Gem. Auetal 0,32 -5,0 71,4 GZ SG Eilsen 0,41 -6,3 67,2 GZ SG Niedernwöhren 0,24 -14,1 40,9 GZ im Durchschnitt 0,46 84,4 Gesamt 0,61 102,0 Quelle: 117,3 CIMA GmbH 2007 39 Konsensprojekt großflächiger Einzelhandel im Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover Abb. 31: Vergleich Einzelhandel (aperiodischer Bedarf) Landkreis Schaumburg: Verkaufs flächendichte, Kaufkraftsaldo und Einzelhandelszentralität Landkreis Schaumburg Verkaufsfläche je Einwohner im aperiodischen Bedarf in qm Kaufkraftsaldo Einzelhandelsin Mio. € zentralität in % MZ Stadthagen 2,52 MZ SG Nenndorf 2,91 19,0 145,3 MZ Stadt Bückeburg 1,34 8,6 116,9 MZ Stadt Rinteln 1,54 8,6 113,2 MZ im Durchschnitt 2,01 142,8 GZ Stadt Obernkirchen 1,16 89,5 GZ SG Nienstädt 0,77 40,1 GZ Gem. Auetal 0,47 33,7 GZ SG Lindhorst 0,29 24,7 GZ SG Eilsen 0,25 19,1 GZ SG Sachsenhagen 0,19 17,8 GZ SG Rodenberg 0,19 15,1 GZ SG Niedernwöhren 0,27 14,4 GZ im Durchschnitt 0,44 30,8 Gesamt 1,28 90,8 * Quelle: 54,5 199,9 Grundzentren besitzen die raumordnerische Funktion, die Versorgung der eigenen Bevölkerung im periodischen Bedarf zu gewährleisten. Auf die Darstellung der Kaufkraftströme im aperiodischen Bereich wurde deshalb verzic htet. CIMA GmbH 2007 40