Drucksache 14-349/1 - Anlage

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Drucksache 14-349/1 - Anlage
1
Bedarfsplan für den Krankentransport und Rettungsdienst des Kreises Paderborn
Stand: 13.12.2002
Zielvorgaben und deren Umsetzung (Stand 04/04/06)
unter Berücksichtigung der frühzeitigen Beteiligung vom 28.12.2005
Ziffer
1
2
3
Inhalt
Lösung/Änderung
RettG: zuletzt geändert durch Artikel 66 des
Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S.
306)
Bedarfsplan
keine Änderung
Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisa- Rettungswache Borchen: Mitwirkung der
tionen
FFW Borchen
Angebote von MHD und DRK zur Übernahme
des Krankentransportdienstes für das gesamte Kreisgebiet
Einbindung des vom Feuerwehrverband der
Stadt Delbrück e.V. angeschafften Rettungswagens in den Rettungsdienst Delbrück
Allgemeines
Handlungsbedarf
Anpassung vornehmen
Ergänzung vornehmen
Die Machbarkeit ist gutachtlich zu überprüfen
Die Machbarkeit ist gutachtlich zu überprüfen
Mitwirkung der freiwilligen Hilfsorganisati- Die künftige Mitwirkung ist nach Art und
onen gem. § 13 RettG, insbesondere mit Umfang konkreter zu definieren und ggfls. in
neuen Verträgen zu vereinbaren.
Blick auf die Verträge
mit der JUH bezügl. der Krankentransporte im Bedarfsfall (sog. Füllvertrag),
mit DRK, JUH u. MHD wg. der sanitätsdienstlichen Betreuung von Großveranstaltungen.
2
Ziffer
4
5
Inhalt
Lösung/Änderung
Handlungsbedarf
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V.
Hövelhof (AGN):
Aufnahme der Notfallhelferteams (First Ergänzung / Anpassung vornehmen.
Responder) der Freiw. Feuerwehren in den Notfallhelfer-Systeme ergänzen den RetBedarfsplan.
tungsdienst (Ziff. 2 des Erlasses des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und
Familie vom 06.04.2005, MBl. NRW S. 544).
Beschreibung des Kreises Pader- Einwohnerzahl
Die Einwohnerzahlen sind bei Änderung des
born
Bedarfsplans anzupassen (§ 12 VI RettG).
Organisatorische Grundzüge des Gemeinde Hövelhof:
Rettungsdienstes
Stationierung eines 2. RTW (vgl. Ziffer 6.1.8) Ggfs. gutachtliche Prüfung klären
und Einsatz des RTW auch als KTW
ÄLRD Dr. Dietrich:
Mittelfristig Ausgliederung des Krankentrans- Gutachtliche Prüfung
portes der Stadt und des Kreises Paderborn,
Vergabe an einen Unternehmer oder an eine
Hilfsorganisation.
Fachbereich Gesundheit des Kreises Paderborn:
Hinweis auf Beachtung der Schnittstellenproblematik zwischen Rettungsdienst und
Gesundheitsamt (Aufgaben der Hygieneüberwachung)
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V.
Hövelhof (AGN):
Situation im Krankentransport unbefriedigend; Gutachtliche Prüfung
nachts und an Wochenenden nur ein KTW für
gesamtes Kreisgebiet. Empfehlung: Ausschreibung und Neuvergabe des Krankentransports für das gesamte Kreisgebiet.
Stadt Paderborn:
Aufgrund höherer Einsatzzahlen auch im Jah- zunächst interne Überprüfung
re 2005 Erfordernis eines weiteren Rettungsmittels
3
Ziffer
5.1
5.2
Inhalt
Lösung/Änderung
Handlungsbedarf
Aufgaben der Rettungswachen
Planungsvorgaben
keine Änderung
Die Nächste-Fahrzeug-Strategie wird hinsichtlich des 2. Notarztsystems nicht angewandt (vgl. Ziffer 5.4).
Die Hilfsfristen werden u. U. neu definiert
.
Bei Änderung des Bedarfsplans ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen (§ 12 VI
RettG).
Der Beginn der Eintreffzeit ist genauer zu
definieren (Arbeitsgemeinschaft auf LKTEbene unter Beteiligung von Frau Reimer).
Krankentransport
Bedienzeiten sind evtl. vorzugeben.
5.3
Rettungswachbereiche
5.4
Notärztliche Versorgung
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V.
Hövelhof (AGN):
Einführung einer Voralarmierung für die vorbehaltlich interner Überprüfung einführen
NEF’s bei allen Einsätzen im gesamten
Kreisgebiet zur Verringerung der Eintreffzeiten (Hinweis auf entsprechende Einsatzabwicklung des NEF Hövelhof bei Einsätzen im
Kreis Gütersloh).
Einwohner und Einsätze
Die Einwohner- und Einsatzzahlen sind bei
Änderung des Bedarfsplans anzupassen
(§ 12 VI RettG).
4
Ziffer
5.4.1
Inhalt
Lösung/Änderung
Handlungsbedarf
Krankenhaus Büren
Im Krankenhaus Büren verbleibt ab dem
01.01.2005 nur noch die Abteilung Innere
Medizin. Die Übernahme des St. NikolausHospitals Büren durch die Marseille-Klinken
ist abgeschlossen. Das Ergebnis könnte
Auswirkungen auf den Notarztstandort am
Bürener Krankenhaus haben.
Es ist gutachtlich zu überprüfen, ob und in
welchem Umfang die notärztliche Versorgung
gewährleistet ist oder ggf. durch die Aatalklinik Bad Wünnenberg oder einen anderen
Anbieter (ggfs. zusätzlich) sichergestellt
werden kann.
Ob alternativ ein Bereitschaftsdienst durch
niedergelassene Ärzte mit entsprechender
Qualifikation gebildet werden kann ist zweifelhaft.
MK Vorrat Nr. 22 Vermögensverwaltung
GmbH (St. Nikolaus-Hospital Büren):
Fortführung des Notarztstandortes Büren
auf der Basis der bisherigen vertraglichen
Vereinbarung
Anregung: Übernahme der Investitions- Machbarkeit überprüfen
kosten im Rahmen eines langfristigen
Vertrages durch die beteiligten privaten
Einrichtungen und Anstellung des Personals an den Krankenhäusern.
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V.
Hövelhof (AGN):
Deutliche Lücken im Bereich Fürstenberg und
Lichtenau; Einbindung der niedergelassenen
Ärzte gescheitert, Eintreffzeiten in Teilen von
Bad Wünnenberg deutlich überschritten.
Kreis Soest:
Stationierung des NEF ausschließlich in Bü- Gespräch mit dem Kreis Soest über die künfren wünschenswert mit Blick auf den tige kreisübergreifende Zusammenarbeit.
Wunsch, auch künftig die Orte aus dem Kreis
Soest (Stadt Rüthen) mitzuversorgen.
5
Ziffer
5.4.2
Inhalt
Lösung/Änderung
1. Krankenhaus Paderborn
2. Krankenhaus Paderborn
Mit Wirkung vom 01.04.2004 ist eine Vereinbarung zwischen Kreis, Stadt und den drei
Paderborner Krankenhäusern getroffen worden. Danach
- sieht das 1. Notarztsystem im rotierenden
Wechsel einen Notarzt im 24-Std.-Dienst
vor;
- das 2. Notarztsystem sieht im rotierenden
Wechsel einen subsidiär (vgl. Ziffer 5.2)
einzusetzenden Notarzt vor:
- von 08:00 - 16:00 Uhr mit Dienst im
Krankenhaus und
- von 16:00 - 08:00 Uhr sowie an Wochenenden/Feiertagen in Rufbereitschaft im Krankenhaus oder in der
eigenen Wohnung
St. Vincenz-Krankenhaus:
Derzeitiges System hat sich bewährt, deshalb
Fortsetzung des 1. und 2. Notarztsystems in
Paderborn.
Stadt Paderborn
Handlungsbedarf
2. Notarztsystem vom Grundsatz her be- Überprüfung der Situation (siehe auch Ziff.
währt. Angestrebt werden sollte die 18.2 u. 18.4)
Schaffung eines dem ersten Notarztsystem gleichwertigen zweiten Systems.
5.4.3
Notarztwache Hövelhof
Gemeinde Hövelhof:
Als Rückfallebene zur Notarztwache sollten
die Feuerwehrärzte mitalarmiert werden.
6
Ziffer
5.4.4
Inhalt
5.4.5
Stadt Delbrück
5.5
Luftrettung
5.6
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Es ist ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) zu bestellen. Die Vergütung richtet sich nach Stundenaufwand von bis zu 20 Wochenstunden.
Leitende Notärzte/Großschadensereignisse
Für den Einsatz der LNÄ wird ein
Rufbereitschaftsdienst mit pauschalierter Vergütung eingerichtet.
5.7
Lösung/Änderung
Niedergelassene Ärzte
Handlungsbedarf
Bei Änderung des Bedarfsplanes ist Notarzt
Dr. Osterholz für die Versorgung der Gemeinde Altenbeken ggfls. in den Bedarfsplan
aufzunehmen (§ 12 Abs. 6 RettG).
ÄLRD Dr. Dietrich:
Notwendigkeit der Unterstützung des Arztes gutachtliche Überprüfung (vergl. Ziffer 5.4.5).
Johannes
Joachim
Fahl,
DelbrückWestenholz, durch zeitweise Stationierung
eines NEF.
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V.
Hövelhof (AGN):
Hinweis auf Unterversorgung eines Teils von Gutachtliche Überprüfung (vergl. Ziffer 5.4.4).
Westenholz.
Stadt Delbrück
Verkürzung der Eintreffzeiten erforderlich,
z.B. durch Einbindung weiterer niedergelassener Delbrücker Ärzte
Ergänzung: ITH Kreis Steinfurt s. a. Ziffer 12 Gründung der Trägergemeinschaft steht
noch aus.
Mit Wirkung vom 23.07.2003 wurde Herr Dr. Abschluss eines neuen Vertrages oder VerUdo Dietrich als ÄLRD für die Dauer von drei tragsverlängerung
Jahren bestellt. Er leistete zunächst 10 Wochenstunden, seit dem 01.05.2004 leistet er
20 Wochenstunden.
Ab dem 01.07.2004 leistet eine Gruppe Leitender Notärzte (LNG) Rufbereitschaft rund
um die Uhr. Es wird eine Vergütung von 3,00
6WXQGHJHZlKUW'LH$XVUVWXQJ6FKXW]Macken, Funkmeldeempfänger etc.) wird vom
Kreis Paderborn gestellt.
7
Ziffer
5.8
6.1.1
6.1.2
6.1.3
Inhalt
Lösung/Änderung
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Der Kreis bestellt Organisatorische Eine Gruppe ORGL hat sich konstituiert. In
Leiter Rettungsdienst (ORGL).
Zusammenarbeit mit dem ÄLRD werden Einsatz- und Alarmierungskriterien festgelegt.
Gemeinde Hövelhof:
Hinweis auf die Qualifikation eines FM (SB)
der FF Hövelhof für die Aufgabe eines ORGL
seit November 2005.
Rettungswache Büren-Ahden
keine Änderung (vgl. Ziffer 7.1)
Rettungswache Altenbeken-Buke
keine Änderung (vgl. Ziffer 7.1)
Gemeinde Altenbeken:
Erfahrungen mit der Rettungswache Buke
positiv. Bitte um weitere Einbindung der ehrenamtlichen Kräfte der FF in den Rettungsdienst.
Rettungswache Bad Lippspringe
keine Änderung (vgl. Ziffer 7.1)
Stadt Bad Lippspringe:
Hinweis auf derzeitige Personalstärke der mit
Helferinnen/Helfern des DRK betriebenen
Wache und auf etwaigen zusätzlichen Bedarf
durch das EuGH-Urteil zur Arbeitszeit im
Rettungsdienst
DRK -Kreisverband Paderborn:
Hinweis, in der Bedarfsberechnung die
Veränderungen aufgrund der Anpassung
des Arbeitszeitgesetzes an geltendes EURecht zu berücksichtigen.
Vorhaltung eines 2. RTW mit Hinweis auf
Gutachten der Fa. PWC sinnvoll.
Kreis Lippe:
Beibehaltung der Mitversorgung der Gemeinde Schlangen.
Handlungsbedarf
8
Ziffer
6.1.4
Inhalt
Lösung/Änderung
Handlungsbedarf
Rettungswache Bad Wünnenberg- Wache ist auf Dauer nicht mehr nutzbar (s. Der Kauf eines Grundstücks ist erfolgt und
Fürstenberg
hierzu den Vermerk vom 20.01.04 über das der Neubau der Rettungswache vorgesehen.
Ergebnis der Überprüfung der Wache durch
die Leiterin des Rettungsdienstes, Frau Dr.
Pfeiffer, am 15.01.2004)
6.1.5
Rettungswache Borchen
6.1.6
Rettungswache Büren
Malteser Hilfsdienst:
Angebot zur Übernahme der Rettungswache
Fürstenberg (wird derzeit vom Kreis Paderborn und ehrenamtlichen Helfern des Löschzuges Fürstenberg betrieben)
Stadt Bad Wünnenberg:
Hinweis auf die nicht mehr den Anforderungen entsprechende räumliche Unterbringung der Rettungswache.
Anmeldung des Bedarfs zur Stationierung gutachtliche Überprüfung
eines KTW.
Hinweis auf Bewährung der Einbeziehung
Ehrenamtlicher der FF in den Rettungsdienst und Bitte um Fortführung der gegenwärtigen Organisationsstruktur.
Die Gemeinde Borchen hat einen bedarfsgerechten Anbau am Feuerwehrgerätehaus
Kirchborchen errichtet. Der Kreis hat die
Räume angemietet. Die neue Wache wurde
am 11.06.2004 der Bestimmung übergeben. Anpassung vornehmen
Ab 01.10.2004 neuer Vertrag mit MHD über
24 Std. Dienst und Vertrag mit der Gemeinde
Borchen über Leistung von 3.000 Stunden
RA/RS durch FFW.
keine Änderung (vgl. Ziffer 5.4)
9
Ziffer
6.1.7
Inhalt
Lösung/Änderung
Rettungswache Delbrück
keine Änderung (vgl. Ziffer 7.1)
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Paderborn e.V.:
Hinweis, in der Bedarfsberechnung die gutachtliche Überprüfung der Vorhaltung von
Veränderungen aufgrund der Anpassung RTW und KTW.
des Arbeitszeitgesetzes an geltendes EURecht zu berücksichtigen.
Vorhaltung eines 2. RTW sinnvoll (Hinweis auf das Gutachten der Fa. PWC).
Der zur Disposition stehende KTW sollte
nicht abgeschafft werden, da es hierdurch
zu einer Mehrbelastung des RTW kommen würde.
Alternativ zum KTW: Vorhaltung eines
Notfall-KTW (RTW), der im Tagesgeschäft neben dem Krankentransport auch
als RTW eingesetzt werden könnte.
Stadt Delbrück:
Wg. hohen Anteils (20-25 %) nicht vom RTW
Delbrück gefahrener Einsätze: Notwendigkeit
der Stationierung eines 2. RTW mit Beteiligung des Feuerwehrverbandes der Stadt
Delbrück e.V. in Kooperation mit dem DRK.
Dringende Bitte, den KTW am Standort Delbrück zu belassen. Prüfung der räumlichen
und/oder zeitlichen Erweiterung des KTWEinsatzbereiches.
Handlungsbedarf
10
Ziffer
Inhalt
Lösung/Änderung
MHD besetzen in geringem Umfang zeitweise 2. RTW, i. Ü. keine Änderung
Gemeinde Hövelhof:
Stationierung eines 2. RTW. Argumente:
Bessere Versorgung aller Hövelhofer
Ortsteile und Mitversorgung gewisser Gebiete von Delbrück, Paderborn, Stukenbrock-Senne, Stukenbrock, Schloß
Holte und Kaunitz.
Einsatz des RTW auch als KTW
Hinweis auf die Änderung der Bezeichnung
der Anschlussstelle der BAB 33 „Stukenbrock“ in „Schloß Holte-Stukenbrock“.
6.1.9 Rettungswache Lichtenau
keine Änderung
6.1.10 Rettungswache Salzkotten
keine Änderung (vgl. Ziffer 7.1)
6.2.1 Rettungswache Paderborn Süd
keine Änderung
6.2.2 Rettungswache Paderborn Nord
keine Änderung
6.2.3 Rettungswache Paderborn Schloß Mittelfristig ist eine Verlagerung nach SenneNeuhaus
lager zu erwarten.
Stadt Paderborn:
Hinweis auf das Erfordernis der Anpassung
der Rettungswachenbereiche Paderborn und
Hövelhof im Zuge der Verlegung der Rettungswache Schloß Neuhaus nach Sennelager (voraussichtlich im Frühjahr 2008).
7
Bedarfsermittlung für Krankenkraftwagen
7.1
Fahrzeugbedarf
Seit dem 01.01.2004 ist ein sinkendes Transportaufkommen im KTW-Bereich festzustellen. Der AK Allgemeine Beratung empfiehlt
eine gutachtliche Untersuchung mit dem Ziel,
die Effektivität zu steigern.
6.1.8
Rettungswache Hövelhof
Handlungsbedarf
Möglichkeit der Anpassung überprüfen
Die möglichen Auswirkungen auf die Hilfsfristen sind zu gegebener Zeit zu untersuchen.
Es ist zu prüfen, ob und ggf. welcher KTW
stillgelegt werden kann. Derzeit wird erprobt,
auf die Nachtbesetzung eines KTW in BürenAhden zu verzichten. Bei Bedarf werden andere KTW eingesetzt (s. auch Ziffer 8). Gutachtliche Untersuchung des KTW-Aufkommens.
11
Ziffer
7.2
Inhalt
Lösung/Änderung
Handlungsbedarf
Sonderausstattung
Für alle RTW und NEF sind zusätzlich EKG
mit 12 Ableitungen beschafft worden.
Benötigt wird zusätzlich eine Funkausrüstung
für alle vg. Fahrzeuge und eine Basisstation
im Krankenhaus. Die Datenübermittlung und
deren Auswertung ist noch offen.
MANV-Container Land für überörtliche Hilfe
Standort Paderborn
Seit dem 01.01.2004 ist ein sinkendes Transportaufkommen im KTW-Bereich festzustellen.
Änderung der Arbeitszeiten im TVöD
vgl. hierzu Ziffer 5.4
Fachbereich Gesundheit des Kreises Paderborn:
Hinweis auf das Erfordernis der Aktualisierung der Bettenzahlen der Krankenhäuser
Neben der in der Stadt Paderborn tätigen
Arbeitsgemeinschaft hat sich zur Versorgung
des restlichen Kreisgebietes eine weitere
Gruppe von Notfallseelsorgern zusammengeschlossen (Notfallbegleitung und Notfallseelsorge im Kreis Paderborn e. V.). Es wird eine
pauschalierte Aufwandsentschädigung gezahlt.
Die Primärversorgung ist zunächst durch eine
Betreuungsgruppe aus Helfer/innen des DRK
(Betreuungsdienst) vorgesehen sowie aus
der Notfallseelsorgegruppe des Kreises. Die
Basisausbildung in Notfallpsychologie übernimmt das DRK.
Anpassung vornehmen
7.3
Sondergerät
8.
Bedarfsberechnung für Personal
9.
Versorgung durch Krankenhäuser
10.
Notfallseelsorge/Medizinisch-psychologischer Beistand
Bei Änderung des Bedarfsplanes ist hinsichtlich der Frage der Datenübermittlung und
deren Auswertung im Krankenhaus ggf. eine
Anpassung erforderlich. (§ 12 VI RettG).
Ergänzung vornehmen
Verbunden mit der Stilllegung von KTW ist zu
prüfen, ob Personal eingespart werden kann
(vgl. auch Ziffer 7.1).
Es wird mehr Personal erforderlich sein.
Bei Änderung des Bedarfsplanes sind die
Kapazitäten entsprechend anzupassen.
Zu gegebener Zeit sollte die Möglichkeit einer
Vernetzung der Gruppen geprüft werden.
Für die weitergehende psychosoziale
Notfallbegleitung im Rahmen der Erstversorgung sollen in einem weiteren Schritt
Notfallseelsorger/innen und ehrenamtliche Helfer/innen des DRK über die Basisausbildung hinaus spezifisch qualifiziert werden. Da auf Fachkräfte nicht verzichtet werden kann, sollen auch Psychologen einbezogen werden.
12
Ziffer
11.
12.
13.
14.
14.1
Inhalt
Lösung/Änderung
Gemeinde Hövelhof:
Hinweis, die FF verfüge z. Z. über 4 ausgebildete Notfallbetreuerinnen, die im Bedarfsfall auch bei Rettungseinsätzen in Hövelhof
eingesetzt werden könnten.
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Paderborn e.V.:
Angebot, eine Betreuungsgruppe des DRK in
die Primärversorgung des medizinischpsychologischen Beistandes einzubeziehen.
Stadt Paderborn:
Notfallrettung an Baggerseen
Berücksichtigung der Tauchergruppe der
Feuerwehr Paderborn
Einsatz von Rettungshubschrau- ITH Kreis Steinfurt
bern
Stadt Paderborn:
Autobahnrettungsdienst
Vorschlag auf Neufestlegung der Zuständigkeiten auf der BAB 33 unter dem Aspekt der
Nächste-Fahrzeug-Strategie
Leitstelle
Eine räumliche Verlegung ist derzeit gegenstandslos, da sich der jetzige Standort
bewährt hat (vgl. Ziffer 18.3).
Aufgaben
Am 17.03.2003 wurden die 4 Notrufe 112 aus
den Ortsnetzen der Stadt Paderborn zur Leitstelle Büren-Ahden umgeschaltet (vgl. Ziffer
18.3).
Handlungsbedarf
Koordinierung mit anderen Gruppen intern
überprüfen.
Anpassung vornehmen.
Ergänzung vornehmen
ggfs. Anpassung vornehmen
13
Ziffer
14.2
Inhalt
Lösung/Änderung
Personelle Ausstattung
Am 17.03.2003 wurden die 4 Notrufe 112 aus kann entfallen
den Ortsnetzen der Stadt Paderborn zur Leitstelle Büren-Ahden umgeschaltet.
Die Festsetzung der Bezirksregierung Detmold vom 06.12.2002 sieht
eine Besetzung mit „drei Funktionsstellen“ vor.
14.3
14.4
Räumliche Unterbringung
Technische Ausstattung der zentralen Leitstelle
14.5
Technische Ausstattung der Feuerwehreinsatzzentrale Paderborn
15
Fernmeldeverbindungen
Durch die Umsetzung der EG-Arbeitszeitrichtlinie und des deutschen Arbeitszeitgesetzes durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sowie die geplante Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit der
Beamten und Beamtinnen im feuerwehrtechnischen Dienst (AZVOFeu) kann es zur Verringerung der Arbeitszeiten im Rettungsdienst
und Feuerschutz kommen. Endgültige Regelungen hierzu sind z.Z. noch offen.
Die Leitstelle ist mit 16 Feuerwehrbeamten
besetzt. Ab dem 01.07.2004 leisten 11 Beamte Dienst nach AZVO und 5 Beamte nach
AZVOFeu. Diese Einteilung wird der Vorgabe
der Bezirksregierung gerecht.
keine Änderung
Neben der (verbessernden) Pflege der technische Ausstattung wird
- die Einführung einer mobilen Datenerfassung für Krankentransport und Notfallrettung vorbereitet,
- das Leitstellensystem von ELVIS auf CKS
112 neuer Client umgestellt (auch FF PB
bei Kostenbeteiligung, vgl. Ziffer 14.5),
- eine neue Gleichwellenfunkanlage installiert (alte Anlage als Redundanz)
Die vorhandene Ausstattung ist um zwei abgesetzte Leitstellenplätze erweitert worden.
Vgl. im Übrigen Ziffer 14.4.
Handlungsbedarf
Zusätzlicher Bedarf bei Änderung der Arbeitszeiten.
ggfs. Anpassung vornehmen
Bei Änderung des Bedarfsplanes ist eine
entsprechende Anpassung vorzunehmen
(§ 12 VI RettG).
Bei Änderung des Bedarfsplanes ist eine
entsprechende Anpassung vorzunehmen
(§ 12 VI RettG).
14
Ziffer
15.1
15.2
Inhalt
Lösung/Änderung
Handlungsbedarf
Fernsprechverkehr
Funkverkehr
keine Änderungen
Die Funkverkehrskreise wurden erweitert um
1 digitalen Alarmumsetzer
- 2 analoge Alarmumsetzer
- 1 Funkgerät für Kanal 488
Bei Änderung des Bedarfsplanes ist eine
entsprechende Anpassung vorzunehmen
(§ 12 VI RettG).
Gemeinde Hövelhof:
Die Funkverbindung im 4m-Bereich sei an
verschiedenen Standorten in Hövelhof nicht
immer sichergestellt bzw. ausreichend und
deshalb zu verbessern.
16
16.1
Arbeitskreise Rettungsdienst
Arbeitskreis „Allgemeine Beratung“
Der Arbeitskreis hat sich am 27.10.2005 kon- Teilnehmerkreis im Bedarfsplan überprüfen.
stituiert.
ÄLRD Dr. Dietrich:
Abschaffung des AK „Allgemeine Beratung“,
statt dessen Erweiterung des AK „Medizinische Beratung“ um je einen Vertreter der
Krankenkassen und des Gesundheitsamtes
Stadt Paderborn:
Dem AK „Allgemeine Beratung“ sollte der Anpassung aufgrund der OrganisationsändeAmtsleiter der Feuerwehr Paderborn angehö- rung innerhalb der Stadt Paderborn vornehren.
men.
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V.
Hövelhof (AGN):
Ein Arbeitskreis für alle rettungsdienstlichen
und notärztlichen Fragen unter der Leitung
des ÄLRD und des Kreises Paderborn hinreichend (vgl. Ziffer 16.2).
15
Ziffer
16.2
Lösung/Änderung
Inhalt
Arbeitskreis
tung“
„Medizinische
17.
Umlage der Leitstellenkosten
18.
18.1
Entwicklungsperspektiven
Qualitätsmanagement
Handlungsbedarf
Bera- Der Arbeitskreis hat sich am 07.10.2003 konstituiert und tagt vierteljährlich.
ÄLRD Dr. Dietrich:
Erweiterung des AK „Medizinische Beratung“
um je einen Vertreter der Krankenkassen und
des Gesundheitsamtes bei gleichzeitiger Abschaffung des AK „Allgemeine Beratung“.
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V.
Hövelhof (AGN):
Ein Arbeitskreis für alle rettungsdienstlichen
und notärztlichen Fragen unter der Leitung
des ÄLRD und des Kreises Paderborn hinreichend (vgl. Ziffer 16.1)
Eine gesonderte Leitstellengebühr wird nicht
mehr erhoben. Die Kosten der Leitstelle sind
anteilig in den Grundgebühren des Kreises
und der Stadt Paderborn enthalten.
Der MHD hat für die von ihm betriebenen Beginn der Einführung im Jahr 2006
Rettungswachen QM eingeführt.
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Paderborn,
Malteser Hilfsdienst,
ÄLRD Dr. Dietrich,
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V.
Hövelhof (AGN)
bezeichnen die Einführung des QM als notwendig. Unterstützung wird zugesagt.
Stadt Paderborn:
Anregung, wegen vordringlicher Aufgaben in
2006 die Zertifizierung zeitlich etwas zu verschieben
16
Ziffer
18.2
18.3
Inhalt
Lösung/Änderung
Errichtung eines Notarzt-Systems in Die Versorgung durch die Paderborner NotBad Lippspringe
ärzte - im Einzelfall durch die Notarztwache
Hövelhof - verläuft problemlos.
Medizinisches Zentrum für Gesundheit
GmbH, Bad Lippspringe:
Angebot auf Einrichtung eines Notarztstandortes, angebunden an die Karl-Hansen-Klinik
DRK-Kreisverband Paderborn,
ÄLRD Dr. Dietrich,
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V.
Hövelhof (AGN) und
Kreis Lippe
befürworten die Einrichtung eines Notarztsystems in Bad Lippspringe.
Zukünftige Entwicklung der Leit- Die Empfehlung der PwC - Deutsche Revisistelle
on AG, den zukünftigen Standort der Leitstelle im Kreis Paderborn am Standort BürenAhden zu belassen, wurde durch Aufschaltung der Notrufe 112 aus dem Stadtgebiet
Paderborn am 17.03.2003 umgesetzt.
Stadt Paderborn:
Bitte um Prüfung, mittelfristig die Leitstelle
nach Paderborn zu verlegen.
Handlungsbedarf
Eine Änderung (Verbesserung) der Situation
ist in Sicht und wird gutachtlich überprüft.
Eine Verlegung der Leitstelle ist derzeit gegenstandslos (vgl. Ziffer 14.).
Es sind Überlegungen anzustellen über die
Zusammenfassung von einzelnen Leitstellen
zu Regionalleitstellen.
18.4
Neue Perspektiven
Notfallaufnahme in Abhängigkeit vom Verletztenbild – Qualitäts- und Zusortierungsüberlegungen z. B. beim Herzinfarkt (vgl. Ziffer 7.2)
Intensivmedizinische Transporteinheit
17
Ziffer
Inhalt
Lösung/Änderung
Handlungsbedarf
Die Nächste-Fahrzeug-Strategie wird auch
hinsichtlich des 2. Notarztsystems angewandt
(vgl. Ziffern 5.2 und 5.4.2).
Gemeinsame Abrechnungsstelle
Vereinheitlichung der Satzung (Kreis und
Stadt Paderborn)
Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V.
Hövelhof (AGN):
Fortbildungen (quartalsweise) über aktuelle
rettungs- und notärztliche Belange unter Einbeziehung
der
Notfallhelferteams/First
Responder und der Leitstelle (Hinweis auf
positive Erfahrungen im Kreis Gütersloh).
Arbeitskreis Notfallmedizin der Stadt Paderborn:
Einführung der MDE wird befürwortet, verbunden mit dem Angebot zur Mitwirkung bei
der Umsetzung (Verbesserung der Praxistauglichkeit).
ÄLRD Dr. Dietrich:
Nach Einführung MDE: Flächendeckende
statistische Auswertung der erfassten Daten
im Hinblick auf Überprüfung der RTW- und
NEF-Standorte.
Stadt Paderborn:
Der Einführung der MDE sollte höchste Priorität eingeräumt werden.
Personenauskunftstelle könnte nachrichtlich in den Plan aufgenommen werden. Es handelt sich allerdings um eine Einrichtung der Gefahrenabwehr i. S. v. § 31 FSHG.

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