Drucksache 14-349/1 - Anlage
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Drucksache 14-349/1 - Anlage
1 Bedarfsplan für den Krankentransport und Rettungsdienst des Kreises Paderborn Stand: 13.12.2002 Zielvorgaben und deren Umsetzung (Stand 04/04/06) unter Berücksichtigung der frühzeitigen Beteiligung vom 28.12.2005 Ziffer 1 2 3 Inhalt Lösung/Änderung RettG: zuletzt geändert durch Artikel 66 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306) Bedarfsplan keine Änderung Mitwirkung freiwilliger Hilfsorganisa- Rettungswache Borchen: Mitwirkung der tionen FFW Borchen Angebote von MHD und DRK zur Übernahme des Krankentransportdienstes für das gesamte Kreisgebiet Einbindung des vom Feuerwehrverband der Stadt Delbrück e.V. angeschafften Rettungswagens in den Rettungsdienst Delbrück Allgemeines Handlungsbedarf Anpassung vornehmen Ergänzung vornehmen Die Machbarkeit ist gutachtlich zu überprüfen Die Machbarkeit ist gutachtlich zu überprüfen Mitwirkung der freiwilligen Hilfsorganisati- Die künftige Mitwirkung ist nach Art und onen gem. § 13 RettG, insbesondere mit Umfang konkreter zu definieren und ggfls. in neuen Verträgen zu vereinbaren. Blick auf die Verträge mit der JUH bezügl. der Krankentransporte im Bedarfsfall (sog. Füllvertrag), mit DRK, JUH u. MHD wg. der sanitätsdienstlichen Betreuung von Großveranstaltungen. 2 Ziffer 4 5 Inhalt Lösung/Änderung Handlungsbedarf Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V. Hövelhof (AGN): Aufnahme der Notfallhelferteams (First Ergänzung / Anpassung vornehmen. Responder) der Freiw. Feuerwehren in den Notfallhelfer-Systeme ergänzen den RetBedarfsplan. tungsdienst (Ziff. 2 des Erlasses des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 06.04.2005, MBl. NRW S. 544). Beschreibung des Kreises Pader- Einwohnerzahl Die Einwohnerzahlen sind bei Änderung des born Bedarfsplans anzupassen (§ 12 VI RettG). Organisatorische Grundzüge des Gemeinde Hövelhof: Rettungsdienstes Stationierung eines 2. RTW (vgl. Ziffer 6.1.8) Ggfs. gutachtliche Prüfung klären und Einsatz des RTW auch als KTW ÄLRD Dr. Dietrich: Mittelfristig Ausgliederung des Krankentrans- Gutachtliche Prüfung portes der Stadt und des Kreises Paderborn, Vergabe an einen Unternehmer oder an eine Hilfsorganisation. Fachbereich Gesundheit des Kreises Paderborn: Hinweis auf Beachtung der Schnittstellenproblematik zwischen Rettungsdienst und Gesundheitsamt (Aufgaben der Hygieneüberwachung) Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V. Hövelhof (AGN): Situation im Krankentransport unbefriedigend; Gutachtliche Prüfung nachts und an Wochenenden nur ein KTW für gesamtes Kreisgebiet. Empfehlung: Ausschreibung und Neuvergabe des Krankentransports für das gesamte Kreisgebiet. Stadt Paderborn: Aufgrund höherer Einsatzzahlen auch im Jah- zunächst interne Überprüfung re 2005 Erfordernis eines weiteren Rettungsmittels 3 Ziffer 5.1 5.2 Inhalt Lösung/Änderung Handlungsbedarf Aufgaben der Rettungswachen Planungsvorgaben keine Änderung Die Nächste-Fahrzeug-Strategie wird hinsichtlich des 2. Notarztsystems nicht angewandt (vgl. Ziffer 5.4). Die Hilfsfristen werden u. U. neu definiert . Bei Änderung des Bedarfsplans ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen (§ 12 VI RettG). Der Beginn der Eintreffzeit ist genauer zu definieren (Arbeitsgemeinschaft auf LKTEbene unter Beteiligung von Frau Reimer). Krankentransport Bedienzeiten sind evtl. vorzugeben. 5.3 Rettungswachbereiche 5.4 Notärztliche Versorgung Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V. Hövelhof (AGN): Einführung einer Voralarmierung für die vorbehaltlich interner Überprüfung einführen NEF’s bei allen Einsätzen im gesamten Kreisgebiet zur Verringerung der Eintreffzeiten (Hinweis auf entsprechende Einsatzabwicklung des NEF Hövelhof bei Einsätzen im Kreis Gütersloh). Einwohner und Einsätze Die Einwohner- und Einsatzzahlen sind bei Änderung des Bedarfsplans anzupassen (§ 12 VI RettG). 4 Ziffer 5.4.1 Inhalt Lösung/Änderung Handlungsbedarf Krankenhaus Büren Im Krankenhaus Büren verbleibt ab dem 01.01.2005 nur noch die Abteilung Innere Medizin. Die Übernahme des St. NikolausHospitals Büren durch die Marseille-Klinken ist abgeschlossen. Das Ergebnis könnte Auswirkungen auf den Notarztstandort am Bürener Krankenhaus haben. Es ist gutachtlich zu überprüfen, ob und in welchem Umfang die notärztliche Versorgung gewährleistet ist oder ggf. durch die Aatalklinik Bad Wünnenberg oder einen anderen Anbieter (ggfs. zusätzlich) sichergestellt werden kann. Ob alternativ ein Bereitschaftsdienst durch niedergelassene Ärzte mit entsprechender Qualifikation gebildet werden kann ist zweifelhaft. MK Vorrat Nr. 22 Vermögensverwaltung GmbH (St. Nikolaus-Hospital Büren): Fortführung des Notarztstandortes Büren auf der Basis der bisherigen vertraglichen Vereinbarung Anregung: Übernahme der Investitions- Machbarkeit überprüfen kosten im Rahmen eines langfristigen Vertrages durch die beteiligten privaten Einrichtungen und Anstellung des Personals an den Krankenhäusern. Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V. Hövelhof (AGN): Deutliche Lücken im Bereich Fürstenberg und Lichtenau; Einbindung der niedergelassenen Ärzte gescheitert, Eintreffzeiten in Teilen von Bad Wünnenberg deutlich überschritten. Kreis Soest: Stationierung des NEF ausschließlich in Bü- Gespräch mit dem Kreis Soest über die künfren wünschenswert mit Blick auf den tige kreisübergreifende Zusammenarbeit. Wunsch, auch künftig die Orte aus dem Kreis Soest (Stadt Rüthen) mitzuversorgen. 5 Ziffer 5.4.2 Inhalt Lösung/Änderung 1. Krankenhaus Paderborn 2. Krankenhaus Paderborn Mit Wirkung vom 01.04.2004 ist eine Vereinbarung zwischen Kreis, Stadt und den drei Paderborner Krankenhäusern getroffen worden. Danach - sieht das 1. Notarztsystem im rotierenden Wechsel einen Notarzt im 24-Std.-Dienst vor; - das 2. Notarztsystem sieht im rotierenden Wechsel einen subsidiär (vgl. Ziffer 5.2) einzusetzenden Notarzt vor: - von 08:00 - 16:00 Uhr mit Dienst im Krankenhaus und - von 16:00 - 08:00 Uhr sowie an Wochenenden/Feiertagen in Rufbereitschaft im Krankenhaus oder in der eigenen Wohnung St. Vincenz-Krankenhaus: Derzeitiges System hat sich bewährt, deshalb Fortsetzung des 1. und 2. Notarztsystems in Paderborn. Stadt Paderborn Handlungsbedarf 2. Notarztsystem vom Grundsatz her be- Überprüfung der Situation (siehe auch Ziff. währt. Angestrebt werden sollte die 18.2 u. 18.4) Schaffung eines dem ersten Notarztsystem gleichwertigen zweiten Systems. 5.4.3 Notarztwache Hövelhof Gemeinde Hövelhof: Als Rückfallebene zur Notarztwache sollten die Feuerwehrärzte mitalarmiert werden. 6 Ziffer 5.4.4 Inhalt 5.4.5 Stadt Delbrück 5.5 Luftrettung 5.6 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Es ist ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) zu bestellen. Die Vergütung richtet sich nach Stundenaufwand von bis zu 20 Wochenstunden. Leitende Notärzte/Großschadensereignisse Für den Einsatz der LNÄ wird ein Rufbereitschaftsdienst mit pauschalierter Vergütung eingerichtet. 5.7 Lösung/Änderung Niedergelassene Ärzte Handlungsbedarf Bei Änderung des Bedarfsplanes ist Notarzt Dr. Osterholz für die Versorgung der Gemeinde Altenbeken ggfls. in den Bedarfsplan aufzunehmen (§ 12 Abs. 6 RettG). ÄLRD Dr. Dietrich: Notwendigkeit der Unterstützung des Arztes gutachtliche Überprüfung (vergl. Ziffer 5.4.5). Johannes Joachim Fahl, DelbrückWestenholz, durch zeitweise Stationierung eines NEF. Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V. Hövelhof (AGN): Hinweis auf Unterversorgung eines Teils von Gutachtliche Überprüfung (vergl. Ziffer 5.4.4). Westenholz. Stadt Delbrück Verkürzung der Eintreffzeiten erforderlich, z.B. durch Einbindung weiterer niedergelassener Delbrücker Ärzte Ergänzung: ITH Kreis Steinfurt s. a. Ziffer 12 Gründung der Trägergemeinschaft steht noch aus. Mit Wirkung vom 23.07.2003 wurde Herr Dr. Abschluss eines neuen Vertrages oder VerUdo Dietrich als ÄLRD für die Dauer von drei tragsverlängerung Jahren bestellt. Er leistete zunächst 10 Wochenstunden, seit dem 01.05.2004 leistet er 20 Wochenstunden. Ab dem 01.07.2004 leistet eine Gruppe Leitender Notärzte (LNG) Rufbereitschaft rund um die Uhr. Es wird eine Vergütung von 3,00 6WXQGHJHZlKUW'LH$XVUVWXQJ6FKXW]Macken, Funkmeldeempfänger etc.) wird vom Kreis Paderborn gestellt. 7 Ziffer 5.8 6.1.1 6.1.2 6.1.3 Inhalt Lösung/Änderung Organisatorischer Leiter Rettungsdienst Der Kreis bestellt Organisatorische Eine Gruppe ORGL hat sich konstituiert. In Leiter Rettungsdienst (ORGL). Zusammenarbeit mit dem ÄLRD werden Einsatz- und Alarmierungskriterien festgelegt. Gemeinde Hövelhof: Hinweis auf die Qualifikation eines FM (SB) der FF Hövelhof für die Aufgabe eines ORGL seit November 2005. Rettungswache Büren-Ahden keine Änderung (vgl. Ziffer 7.1) Rettungswache Altenbeken-Buke keine Änderung (vgl. Ziffer 7.1) Gemeinde Altenbeken: Erfahrungen mit der Rettungswache Buke positiv. Bitte um weitere Einbindung der ehrenamtlichen Kräfte der FF in den Rettungsdienst. Rettungswache Bad Lippspringe keine Änderung (vgl. Ziffer 7.1) Stadt Bad Lippspringe: Hinweis auf derzeitige Personalstärke der mit Helferinnen/Helfern des DRK betriebenen Wache und auf etwaigen zusätzlichen Bedarf durch das EuGH-Urteil zur Arbeitszeit im Rettungsdienst DRK -Kreisverband Paderborn: Hinweis, in der Bedarfsberechnung die Veränderungen aufgrund der Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an geltendes EURecht zu berücksichtigen. Vorhaltung eines 2. RTW mit Hinweis auf Gutachten der Fa. PWC sinnvoll. Kreis Lippe: Beibehaltung der Mitversorgung der Gemeinde Schlangen. Handlungsbedarf 8 Ziffer 6.1.4 Inhalt Lösung/Änderung Handlungsbedarf Rettungswache Bad Wünnenberg- Wache ist auf Dauer nicht mehr nutzbar (s. Der Kauf eines Grundstücks ist erfolgt und Fürstenberg hierzu den Vermerk vom 20.01.04 über das der Neubau der Rettungswache vorgesehen. Ergebnis der Überprüfung der Wache durch die Leiterin des Rettungsdienstes, Frau Dr. Pfeiffer, am 15.01.2004) 6.1.5 Rettungswache Borchen 6.1.6 Rettungswache Büren Malteser Hilfsdienst: Angebot zur Übernahme der Rettungswache Fürstenberg (wird derzeit vom Kreis Paderborn und ehrenamtlichen Helfern des Löschzuges Fürstenberg betrieben) Stadt Bad Wünnenberg: Hinweis auf die nicht mehr den Anforderungen entsprechende räumliche Unterbringung der Rettungswache. Anmeldung des Bedarfs zur Stationierung gutachtliche Überprüfung eines KTW. Hinweis auf Bewährung der Einbeziehung Ehrenamtlicher der FF in den Rettungsdienst und Bitte um Fortführung der gegenwärtigen Organisationsstruktur. Die Gemeinde Borchen hat einen bedarfsgerechten Anbau am Feuerwehrgerätehaus Kirchborchen errichtet. Der Kreis hat die Räume angemietet. Die neue Wache wurde am 11.06.2004 der Bestimmung übergeben. Anpassung vornehmen Ab 01.10.2004 neuer Vertrag mit MHD über 24 Std. Dienst und Vertrag mit der Gemeinde Borchen über Leistung von 3.000 Stunden RA/RS durch FFW. keine Änderung (vgl. Ziffer 5.4) 9 Ziffer 6.1.7 Inhalt Lösung/Änderung Rettungswache Delbrück keine Änderung (vgl. Ziffer 7.1) Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Paderborn e.V.: Hinweis, in der Bedarfsberechnung die gutachtliche Überprüfung der Vorhaltung von Veränderungen aufgrund der Anpassung RTW und KTW. des Arbeitszeitgesetzes an geltendes EURecht zu berücksichtigen. Vorhaltung eines 2. RTW sinnvoll (Hinweis auf das Gutachten der Fa. PWC). Der zur Disposition stehende KTW sollte nicht abgeschafft werden, da es hierdurch zu einer Mehrbelastung des RTW kommen würde. Alternativ zum KTW: Vorhaltung eines Notfall-KTW (RTW), der im Tagesgeschäft neben dem Krankentransport auch als RTW eingesetzt werden könnte. Stadt Delbrück: Wg. hohen Anteils (20-25 %) nicht vom RTW Delbrück gefahrener Einsätze: Notwendigkeit der Stationierung eines 2. RTW mit Beteiligung des Feuerwehrverbandes der Stadt Delbrück e.V. in Kooperation mit dem DRK. Dringende Bitte, den KTW am Standort Delbrück zu belassen. Prüfung der räumlichen und/oder zeitlichen Erweiterung des KTWEinsatzbereiches. Handlungsbedarf 10 Ziffer Inhalt Lösung/Änderung MHD besetzen in geringem Umfang zeitweise 2. RTW, i. Ü. keine Änderung Gemeinde Hövelhof: Stationierung eines 2. RTW. Argumente: Bessere Versorgung aller Hövelhofer Ortsteile und Mitversorgung gewisser Gebiete von Delbrück, Paderborn, Stukenbrock-Senne, Stukenbrock, Schloß Holte und Kaunitz. Einsatz des RTW auch als KTW Hinweis auf die Änderung der Bezeichnung der Anschlussstelle der BAB 33 „Stukenbrock“ in „Schloß Holte-Stukenbrock“. 6.1.9 Rettungswache Lichtenau keine Änderung 6.1.10 Rettungswache Salzkotten keine Änderung (vgl. Ziffer 7.1) 6.2.1 Rettungswache Paderborn Süd keine Änderung 6.2.2 Rettungswache Paderborn Nord keine Änderung 6.2.3 Rettungswache Paderborn Schloß Mittelfristig ist eine Verlagerung nach SenneNeuhaus lager zu erwarten. Stadt Paderborn: Hinweis auf das Erfordernis der Anpassung der Rettungswachenbereiche Paderborn und Hövelhof im Zuge der Verlegung der Rettungswache Schloß Neuhaus nach Sennelager (voraussichtlich im Frühjahr 2008). 7 Bedarfsermittlung für Krankenkraftwagen 7.1 Fahrzeugbedarf Seit dem 01.01.2004 ist ein sinkendes Transportaufkommen im KTW-Bereich festzustellen. Der AK Allgemeine Beratung empfiehlt eine gutachtliche Untersuchung mit dem Ziel, die Effektivität zu steigern. 6.1.8 Rettungswache Hövelhof Handlungsbedarf Möglichkeit der Anpassung überprüfen Die möglichen Auswirkungen auf die Hilfsfristen sind zu gegebener Zeit zu untersuchen. Es ist zu prüfen, ob und ggf. welcher KTW stillgelegt werden kann. Derzeit wird erprobt, auf die Nachtbesetzung eines KTW in BürenAhden zu verzichten. Bei Bedarf werden andere KTW eingesetzt (s. auch Ziffer 8). Gutachtliche Untersuchung des KTW-Aufkommens. 11 Ziffer 7.2 Inhalt Lösung/Änderung Handlungsbedarf Sonderausstattung Für alle RTW und NEF sind zusätzlich EKG mit 12 Ableitungen beschafft worden. Benötigt wird zusätzlich eine Funkausrüstung für alle vg. Fahrzeuge und eine Basisstation im Krankenhaus. Die Datenübermittlung und deren Auswertung ist noch offen. MANV-Container Land für überörtliche Hilfe Standort Paderborn Seit dem 01.01.2004 ist ein sinkendes Transportaufkommen im KTW-Bereich festzustellen. Änderung der Arbeitszeiten im TVöD vgl. hierzu Ziffer 5.4 Fachbereich Gesundheit des Kreises Paderborn: Hinweis auf das Erfordernis der Aktualisierung der Bettenzahlen der Krankenhäuser Neben der in der Stadt Paderborn tätigen Arbeitsgemeinschaft hat sich zur Versorgung des restlichen Kreisgebietes eine weitere Gruppe von Notfallseelsorgern zusammengeschlossen (Notfallbegleitung und Notfallseelsorge im Kreis Paderborn e. V.). Es wird eine pauschalierte Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Primärversorgung ist zunächst durch eine Betreuungsgruppe aus Helfer/innen des DRK (Betreuungsdienst) vorgesehen sowie aus der Notfallseelsorgegruppe des Kreises. Die Basisausbildung in Notfallpsychologie übernimmt das DRK. Anpassung vornehmen 7.3 Sondergerät 8. Bedarfsberechnung für Personal 9. Versorgung durch Krankenhäuser 10. Notfallseelsorge/Medizinisch-psychologischer Beistand Bei Änderung des Bedarfsplanes ist hinsichtlich der Frage der Datenübermittlung und deren Auswertung im Krankenhaus ggf. eine Anpassung erforderlich. (§ 12 VI RettG). Ergänzung vornehmen Verbunden mit der Stilllegung von KTW ist zu prüfen, ob Personal eingespart werden kann (vgl. auch Ziffer 7.1). Es wird mehr Personal erforderlich sein. Bei Änderung des Bedarfsplanes sind die Kapazitäten entsprechend anzupassen. Zu gegebener Zeit sollte die Möglichkeit einer Vernetzung der Gruppen geprüft werden. Für die weitergehende psychosoziale Notfallbegleitung im Rahmen der Erstversorgung sollen in einem weiteren Schritt Notfallseelsorger/innen und ehrenamtliche Helfer/innen des DRK über die Basisausbildung hinaus spezifisch qualifiziert werden. Da auf Fachkräfte nicht verzichtet werden kann, sollen auch Psychologen einbezogen werden. 12 Ziffer 11. 12. 13. 14. 14.1 Inhalt Lösung/Änderung Gemeinde Hövelhof: Hinweis, die FF verfüge z. Z. über 4 ausgebildete Notfallbetreuerinnen, die im Bedarfsfall auch bei Rettungseinsätzen in Hövelhof eingesetzt werden könnten. Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Paderborn e.V.: Angebot, eine Betreuungsgruppe des DRK in die Primärversorgung des medizinischpsychologischen Beistandes einzubeziehen. Stadt Paderborn: Notfallrettung an Baggerseen Berücksichtigung der Tauchergruppe der Feuerwehr Paderborn Einsatz von Rettungshubschrau- ITH Kreis Steinfurt bern Stadt Paderborn: Autobahnrettungsdienst Vorschlag auf Neufestlegung der Zuständigkeiten auf der BAB 33 unter dem Aspekt der Nächste-Fahrzeug-Strategie Leitstelle Eine räumliche Verlegung ist derzeit gegenstandslos, da sich der jetzige Standort bewährt hat (vgl. Ziffer 18.3). Aufgaben Am 17.03.2003 wurden die 4 Notrufe 112 aus den Ortsnetzen der Stadt Paderborn zur Leitstelle Büren-Ahden umgeschaltet (vgl. Ziffer 18.3). Handlungsbedarf Koordinierung mit anderen Gruppen intern überprüfen. Anpassung vornehmen. Ergänzung vornehmen ggfs. Anpassung vornehmen 13 Ziffer 14.2 Inhalt Lösung/Änderung Personelle Ausstattung Am 17.03.2003 wurden die 4 Notrufe 112 aus kann entfallen den Ortsnetzen der Stadt Paderborn zur Leitstelle Büren-Ahden umgeschaltet. Die Festsetzung der Bezirksregierung Detmold vom 06.12.2002 sieht eine Besetzung mit „drei Funktionsstellen“ vor. 14.3 14.4 Räumliche Unterbringung Technische Ausstattung der zentralen Leitstelle 14.5 Technische Ausstattung der Feuerwehreinsatzzentrale Paderborn 15 Fernmeldeverbindungen Durch die Umsetzung der EG-Arbeitszeitrichtlinie und des deutschen Arbeitszeitgesetzes durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sowie die geplante Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten und Beamtinnen im feuerwehrtechnischen Dienst (AZVOFeu) kann es zur Verringerung der Arbeitszeiten im Rettungsdienst und Feuerschutz kommen. Endgültige Regelungen hierzu sind z.Z. noch offen. Die Leitstelle ist mit 16 Feuerwehrbeamten besetzt. Ab dem 01.07.2004 leisten 11 Beamte Dienst nach AZVO und 5 Beamte nach AZVOFeu. Diese Einteilung wird der Vorgabe der Bezirksregierung gerecht. keine Änderung Neben der (verbessernden) Pflege der technische Ausstattung wird - die Einführung einer mobilen Datenerfassung für Krankentransport und Notfallrettung vorbereitet, - das Leitstellensystem von ELVIS auf CKS 112 neuer Client umgestellt (auch FF PB bei Kostenbeteiligung, vgl. Ziffer 14.5), - eine neue Gleichwellenfunkanlage installiert (alte Anlage als Redundanz) Die vorhandene Ausstattung ist um zwei abgesetzte Leitstellenplätze erweitert worden. Vgl. im Übrigen Ziffer 14.4. Handlungsbedarf Zusätzlicher Bedarf bei Änderung der Arbeitszeiten. ggfs. Anpassung vornehmen Bei Änderung des Bedarfsplanes ist eine entsprechende Anpassung vorzunehmen (§ 12 VI RettG). Bei Änderung des Bedarfsplanes ist eine entsprechende Anpassung vorzunehmen (§ 12 VI RettG). 14 Ziffer 15.1 15.2 Inhalt Lösung/Änderung Handlungsbedarf Fernsprechverkehr Funkverkehr keine Änderungen Die Funkverkehrskreise wurden erweitert um 1 digitalen Alarmumsetzer - 2 analoge Alarmumsetzer - 1 Funkgerät für Kanal 488 Bei Änderung des Bedarfsplanes ist eine entsprechende Anpassung vorzunehmen (§ 12 VI RettG). Gemeinde Hövelhof: Die Funkverbindung im 4m-Bereich sei an verschiedenen Standorten in Hövelhof nicht immer sichergestellt bzw. ausreichend und deshalb zu verbessern. 16 16.1 Arbeitskreise Rettungsdienst Arbeitskreis „Allgemeine Beratung“ Der Arbeitskreis hat sich am 27.10.2005 kon- Teilnehmerkreis im Bedarfsplan überprüfen. stituiert. ÄLRD Dr. Dietrich: Abschaffung des AK „Allgemeine Beratung“, statt dessen Erweiterung des AK „Medizinische Beratung“ um je einen Vertreter der Krankenkassen und des Gesundheitsamtes Stadt Paderborn: Dem AK „Allgemeine Beratung“ sollte der Anpassung aufgrund der OrganisationsändeAmtsleiter der Feuerwehr Paderborn angehö- rung innerhalb der Stadt Paderborn vornehren. men. Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V. Hövelhof (AGN): Ein Arbeitskreis für alle rettungsdienstlichen und notärztlichen Fragen unter der Leitung des ÄLRD und des Kreises Paderborn hinreichend (vgl. Ziffer 16.2). 15 Ziffer 16.2 Lösung/Änderung Inhalt Arbeitskreis tung“ „Medizinische 17. Umlage der Leitstellenkosten 18. 18.1 Entwicklungsperspektiven Qualitätsmanagement Handlungsbedarf Bera- Der Arbeitskreis hat sich am 07.10.2003 konstituiert und tagt vierteljährlich. ÄLRD Dr. Dietrich: Erweiterung des AK „Medizinische Beratung“ um je einen Vertreter der Krankenkassen und des Gesundheitsamtes bei gleichzeitiger Abschaffung des AK „Allgemeine Beratung“. Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V. Hövelhof (AGN): Ein Arbeitskreis für alle rettungsdienstlichen und notärztlichen Fragen unter der Leitung des ÄLRD und des Kreises Paderborn hinreichend (vgl. Ziffer 16.1) Eine gesonderte Leitstellengebühr wird nicht mehr erhoben. Die Kosten der Leitstelle sind anteilig in den Grundgebühren des Kreises und der Stadt Paderborn enthalten. Der MHD hat für die von ihm betriebenen Beginn der Einführung im Jahr 2006 Rettungswachen QM eingeführt. Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Paderborn, Malteser Hilfsdienst, ÄLRD Dr. Dietrich, Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V. Hövelhof (AGN) bezeichnen die Einführung des QM als notwendig. Unterstützung wird zugesagt. Stadt Paderborn: Anregung, wegen vordringlicher Aufgaben in 2006 die Zertifizierung zeitlich etwas zu verschieben 16 Ziffer 18.2 18.3 Inhalt Lösung/Änderung Errichtung eines Notarzt-Systems in Die Versorgung durch die Paderborner NotBad Lippspringe ärzte - im Einzelfall durch die Notarztwache Hövelhof - verläuft problemlos. Medizinisches Zentrum für Gesundheit GmbH, Bad Lippspringe: Angebot auf Einrichtung eines Notarztstandortes, angebunden an die Karl-Hansen-Klinik DRK-Kreisverband Paderborn, ÄLRD Dr. Dietrich, Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V. Hövelhof (AGN) und Kreis Lippe befürworten die Einrichtung eines Notarztsystems in Bad Lippspringe. Zukünftige Entwicklung der Leit- Die Empfehlung der PwC - Deutsche Revisistelle on AG, den zukünftigen Standort der Leitstelle im Kreis Paderborn am Standort BürenAhden zu belassen, wurde durch Aufschaltung der Notrufe 112 aus dem Stadtgebiet Paderborn am 17.03.2003 umgesetzt. Stadt Paderborn: Bitte um Prüfung, mittelfristig die Leitstelle nach Paderborn zu verlegen. Handlungsbedarf Eine Änderung (Verbesserung) der Situation ist in Sicht und wird gutachtlich überprüft. Eine Verlegung der Leitstelle ist derzeit gegenstandslos (vgl. Ziffer 14.). Es sind Überlegungen anzustellen über die Zusammenfassung von einzelnen Leitstellen zu Regionalleitstellen. 18.4 Neue Perspektiven Notfallaufnahme in Abhängigkeit vom Verletztenbild – Qualitäts- und Zusortierungsüberlegungen z. B. beim Herzinfarkt (vgl. Ziffer 7.2) Intensivmedizinische Transporteinheit 17 Ziffer Inhalt Lösung/Änderung Handlungsbedarf Die Nächste-Fahrzeug-Strategie wird auch hinsichtlich des 2. Notarztsystems angewandt (vgl. Ziffern 5.2 und 5.4.2). Gemeinsame Abrechnungsstelle Vereinheitlichung der Satzung (Kreis und Stadt Paderborn) Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizin e.V. Hövelhof (AGN): Fortbildungen (quartalsweise) über aktuelle rettungs- und notärztliche Belange unter Einbeziehung der Notfallhelferteams/First Responder und der Leitstelle (Hinweis auf positive Erfahrungen im Kreis Gütersloh). Arbeitskreis Notfallmedizin der Stadt Paderborn: Einführung der MDE wird befürwortet, verbunden mit dem Angebot zur Mitwirkung bei der Umsetzung (Verbesserung der Praxistauglichkeit). ÄLRD Dr. Dietrich: Nach Einführung MDE: Flächendeckende statistische Auswertung der erfassten Daten im Hinblick auf Überprüfung der RTW- und NEF-Standorte. Stadt Paderborn: Der Einführung der MDE sollte höchste Priorität eingeräumt werden. Personenauskunftstelle könnte nachrichtlich in den Plan aufgenommen werden. Es handelt sich allerdings um eine Einrichtung der Gefahrenabwehr i. S. v. § 31 FSHG.