stadt bad schwartau - Wählergemeinschaft Bad Schwartau
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stadt bad schwartau - Wählergemeinschaft Bad Schwartau
STADT BAD SCHWARTAU DER BÜRGERVORSTEHER TAGESORDNUNG der öffentlichen Sitzung der STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG der Stadt Bad Schwartau am Donnerstag, 25. September 2008, 17:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses 1. Einwohnerfragestunde 2. Pflichtmitteilungen des Bürgermeisters 3. Fragestunde der Stadtverordneten 4. Niederschrift Nr. 1/2008 vom 25.06.2008 5. III. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Schwartau - Beitritt zur Maßgabe des Innenministeriums - 6. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bad Schwartau 7. Vorschlagsliste für Schöffen 8. Gültigkeit der Gemeindewahl am 25.05.2008 9. Entsendung von Mitgliedern in den Schulleiterwahlausschuss für die Wahl des Schulleiters am Leibniz-Gymnasium 10. Lebenshilfe Ostholstein/Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe im Städtischen Kindergarten „Wirbelwind“ ab 01.08.2008 - Finanzierungsvertrag - 11. 11.1 Bauleitplanung 2. F-Plan-Änderung/Teilfläche 1 (Kleikamp) - Erneuter abschließender Beschluss B-Plan Nr. 35 a/1. vereinfachte Änderung (Langenfelde-Nord) - Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 70/2. vereinfachte Änderung (Eutiner Str. 8/10) - Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 72 (Cleverhofer Weg) - Satzungsbeschluss - 11.2 11.3 11.4 12. Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2009 - Stellungnahme der Stadt Bad Schwartau - 13. Grundstücksangelegenheiten Verkauf einer Grundstücksfläche im Gewerbegebiet „Langenfelde-Nord“, B-Plan 35 a (ca. 1.770 m² aus Flst. 968/25, Gemarkung Rensefeld) 14. Mitteilungen Jürgen Habenicht Bürgervorsteher Die Beratungsunterlagen können ab Montag, 22.09.2008, während der Sprechzeiten im Rathaus, Zimmer 103 im I. OG, eingesehen werden. Bei schutzwürdigem Interesse kann die Einsichtnahme ganz oder teilweise verweigert werden. TOP 5 der TO am 25.09.2008 1. Beratungsgegenstand: III. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Schwartau Beitritt zur Maßgabe des Innenministeriums 2. Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Folgender Maßgabe des Innenministeriums zur Genehmigung der am 25.06.2008 beschlossenen III. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Schwartau wird beigetreten: In § 2, Satz 1 werden die Worte „Tag nach ihrer Bekanntmachung“ ersetzt durch die Angabe „25.06.2008“. TOP 6 der TO am 25.09.2008 1. Beratungsgegenstand: Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bad Schwartau 2. Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Wahl des Löschmeisters Marco Germer zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bad Schwartau wird zugestimmt. TOP 7 der TO am 25.09.2008 1. Beratungsgegenstand: Vorschlagsliste für Schöffen 2. Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Stadt Bad Schwartau stellt für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 eine Vorschlagsliste für Schöffen auf, in die 55 Personen aufgenommen werden. Diese Vorschlagsliste wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt. TOP 8 der TO am 25.09.2008 1. Beratungsgegenstand: Gültigkeit der Gemeindewahl am 25.05.2008 2. Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Da die Tatbestandsvoraussetzungen des § 39 Nr. 1 - 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes nicht vorliegen, wird gemäß § 39 Nr. 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, in Verbindung mit § 66 Gemeinde- und Kreiswahlordnung, die Gemeindewahl vom 25.05.2008 für gültig erklärt. TOP 9 der TO am 25.09.2008 1. Beratungsgegenstand: Entsendung von Mitgliedern in den Schulleiterwahlausschuss für die Wahl des Schulleiters am Leibniz-Gymnasium 2. Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Stadt Bad Schwartau entsendet in den vom Kreis Ostholstein gemäß § 38 Schulgesetz zu bildenden Schulleiterwahlausschuss für die Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters des Leibniz-Gymnasiums folgende 10 Mitglieder sowie Stellvertreter: Mitglieder Stellvertreter Bürgermeister Schuberth CDU-Fraktion 1. 2. 3. 4. 5. CDU-Fraktion 1. 2. 3. SPD-Fraktion 1. 2. 3. SPD-Fraktion 1. 2. WBS-Fraktion 1. WBS-Fraktion 1. TOP 10 der TO am 25.09.2008 1. Beratungsgegenstand: Lebenshilfe Ostholstein/Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe im Städtischen Kindergarten „Wirbelwind“ ab 01.08.2008 Finanzierungsvertrag 2. Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der der Urschrift der Niederschrift als Anlage beigefügte Vertrag zwischen der Lebenshilfe Ostholstein und der Stadt über die Finanzierung der integrativen Kindergartengruppe in den Räumen des Städtischen Kindergartens „Wirbelwind“ wird in der vorliegenden Form geschlossen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. TOP 11.1 der TO am 25.09.2008 1. Beratungsgegenstand: Bauleitplanung 2. F-Plan Änderung/Teilfläche 1 (Kleikamp) - erneuter abschließender Beschluss - 2. Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfläche 1 für das Gebiet am Kleikamp. 2. Die Begründung mit dem Bericht wird gebilligt. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes/Teilfläche 1 (Kleikamp) dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben ist. TOP 11.2 der TO am 25.09.2008 1. Beratungsgegenstand: Bauleitplanung B-Plan Nr. 35a/1. vereinf. Änderung (Langenfelde Nord) - Satzungsbeschluss - 2. Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Die vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: a) berücksichtigt werden die Anregungen des Landesjagdverbandes SchleswigHolstein und des Kreises Ostholstein/Fachdienst Gesundheit b) nicht berücksichtigt werden die Anregungen des Umweltbeirates Bad Schwartau Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des BauGB in der zuletzt gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 35a/1. vereinf. Änderung für das Gebiet Langenfelde Nord, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den B-Plan Nr. 35a/1. vereinf. Änderung auszufertigen und dann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. TOP 11.3 der TO am 25.09.2008 1. Beratungsgegenstand: Bauleitplanung B-Plan Nr. 70/2. vereinf. Änderung (Eutiner Straße 8/10) - Satzungsbeschluss - 2. Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Plans Nr. 70/2. vereinf. Änderung sowie im Rahmen der Behördenbeteiligung sind keine Stellungnahmen zum Planentwurf eingegangen. 2. Aufgrund des § 10 des BauGB in der zuletzt gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 70/2. vereinf. Änderung für das Gebiet Eutiner Straße 8/10, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den B-Plan Nr. 70/2. vereinf. Änderung auszufertigen und dann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. TOP 11.4 der TO am 25.09.2008 1. Beratungsgegenstand: Bauleitplanung B-Plan Nr. 72 (Cleverhofer Weg) - Satzungsbeschluss - 2. Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Plans Nr. 72 vorgebrachten Anregungen einer Privatperson hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt werden die Anregungen eines Bürgers aus der Hindenburgstraße. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Person, welche Anregungen erhoben hat, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 3. Aufgrund des § 10 des BauGB in der zuletzt gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 72 für das Gebiet Cleverhofer Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den B-Plan Nr. 72 auszufertigen und dann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. TOP 12 der TO am 25.09.2008 1. Beratungsgegenstand: Bauleitplanung Stellungnahme der Stadt Bad Schwartau zum Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2009 2. Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung 3. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2009 wird zur Kenntnis genommen. Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt.