stadt bad schwartau - Wählergemeinschaft Bad Schwartau

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stadt bad schwartau - Wählergemeinschaft Bad Schwartau
STADT BAD SCHWARTAU
DER BÜRGERVORSTEHER
TAGESORDNUNG
der öffentlichen Sitzung der
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG
der Stadt Bad Schwartau
am Donnerstag, 25. September 2008, 17:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Pflichtmitteilungen des Bürgermeisters
3.
Fragestunde der Stadtverordneten
4.
Niederschrift Nr. 1/2008 vom 25.06.2008
5.
III. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Schwartau
- Beitritt zur Maßgabe des Innenministeriums -
6.
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers
der Freiwilligen Feuerwehr Bad Schwartau
7.
Vorschlagsliste für Schöffen
8.
Gültigkeit der Gemeindewahl am 25.05.2008
9.
Entsendung von Mitgliedern in den Schulleiterwahlausschuss für die Wahl des Schulleiters am
Leibniz-Gymnasium
10.
Lebenshilfe Ostholstein/Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe im Städtischen Kindergarten „Wirbelwind“ ab 01.08.2008
- Finanzierungsvertrag -
11.
11.1
Bauleitplanung
2. F-Plan-Änderung/Teilfläche 1 (Kleikamp)
- Erneuter abschließender Beschluss B-Plan Nr. 35 a/1. vereinfachte Änderung (Langenfelde-Nord)
- Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 70/2. vereinfachte Änderung (Eutiner Str. 8/10)
- Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 72 (Cleverhofer Weg)
- Satzungsbeschluss -
11.2
11.3
11.4
12.
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2009
- Stellungnahme der Stadt Bad Schwartau -
13.
Grundstücksangelegenheiten
Verkauf einer Grundstücksfläche im Gewerbegebiet „Langenfelde-Nord“, B-Plan 35 a (ca. 1.770 m²
aus Flst. 968/25, Gemarkung Rensefeld)
14.
Mitteilungen
Jürgen Habenicht
Bürgervorsteher
Die Beratungsunterlagen können ab Montag, 22.09.2008, während der Sprechzeiten im Rathaus, Zimmer 103 im I. OG,
eingesehen werden. Bei schutzwürdigem Interesse kann die Einsichtnahme ganz oder teilweise verweigert werden.
TOP 5 der TO am 25.09.2008
1.
Beratungsgegenstand:
III. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Schwartau
Beitritt zur Maßgabe des Innenministeriums
2.
Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung
3.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Folgender Maßgabe des Innenministeriums zur Genehmigung der am 25.06.2008 beschlossenen III. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Schwartau wird
beigetreten:
In § 2, Satz 1 werden die Worte „Tag nach ihrer Bekanntmachung“ ersetzt durch die
Angabe „25.06.2008“.
TOP 6 der TO am 25.09.2008
1.
Beratungsgegenstand:
Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Bad Schwartau
2.
Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung
3.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Wahl des Löschmeisters Marco Germer zum stellvertretenden Ortswehrführer der
Freiwilligen Feuerwehr Bad Schwartau wird zugestimmt.
TOP 7 der TO am 25.09.2008
1.
Beratungsgegenstand:
Vorschlagsliste für Schöffen
2.
Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung
3.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Stadt Bad Schwartau stellt für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 eine Vorschlagsliste für Schöffen auf, in die 55 Personen aufgenommen werden. Diese Vorschlagsliste
wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt.
TOP 8 der TO am 25.09.2008
1.
Beratungsgegenstand:
Gültigkeit der Gemeindewahl am 25.05.2008
2.
Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung
3.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Da die Tatbestandsvoraussetzungen des § 39 Nr. 1 - 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes nicht vorliegen, wird gemäß § 39 Nr. 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz, in
Verbindung mit § 66 Gemeinde- und Kreiswahlordnung, die Gemeindewahl vom
25.05.2008 für gültig erklärt.
TOP 9 der TO am 25.09.2008
1.
Beratungsgegenstand:
Entsendung von Mitgliedern in den Schulleiterwahlausschuss für die Wahl des
Schulleiters am Leibniz-Gymnasium
2.
Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung
3.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Stadt Bad Schwartau entsendet in den vom Kreis Ostholstein gemäß § 38 Schulgesetz zu bildenden Schulleiterwahlausschuss für die Wahl der Schulleiterin oder des
Schulleiters des Leibniz-Gymnasiums folgende 10 Mitglieder sowie Stellvertreter:
Mitglieder
Stellvertreter
Bürgermeister Schuberth
CDU-Fraktion
1.
2.
3.
4.
5.
CDU-Fraktion
1.
2.
3.
SPD-Fraktion
1.
2.
3.
SPD-Fraktion
1.
2.
WBS-Fraktion
1.
WBS-Fraktion
1.
TOP 10 der TO am 25.09.2008
1.
Beratungsgegenstand:
Lebenshilfe Ostholstein/Einrichtung einer integrativen Kindergartengruppe
im Städtischen Kindergarten „Wirbelwind“ ab 01.08.2008
Finanzierungsvertrag
2.
Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung
3.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der der Urschrift der Niederschrift als Anlage beigefügte Vertrag zwischen der Lebenshilfe Ostholstein und der Stadt über die Finanzierung der integrativen Kindergartengruppe in den Räumen des Städtischen Kindergartens „Wirbelwind“ wird in der vorliegenden Form geschlossen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
TOP 11.1 der TO am 25.09.2008
1.
Beratungsgegenstand:
Bauleitplanung
2. F-Plan Änderung/Teilfläche 1 (Kleikamp)
- erneuter abschließender Beschluss -
2.
Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung
3.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilfläche 1 für das Gebiet am Kleikamp.
2.
Die Begründung mit dem Bericht wird gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes/Teilfläche 1 (Kleikamp) dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen
und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während
der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt auf Verlangen
Auskunft zu geben ist.
TOP 11.2 der TO am 25.09.2008
1.
Beratungsgegenstand:
Bauleitplanung
B-Plan Nr. 35a/1. vereinf. Änderung (Langenfelde Nord)
- Satzungsbeschluss -
2.
Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung
3.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1.
Die vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Anregungen des Landesjagdverbandes SchleswigHolstein und des Kreises Ostholstein/Fachdienst Gesundheit
b) nicht berücksichtigt werden die Anregungen des Umweltbeirates Bad Schwartau
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis
zu setzen.
2.
Aufgrund des § 10 des BauGB in der zuletzt gültigen Fassung beschließt die
Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 35a/1. vereinf. Änderung für das
Gebiet Langenfelde Nord, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B) als Satzung.
3.
Die Begründung wird gebilligt.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den B-Plan Nr. 35a/1. vereinf. Änderung auszufertigen und dann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
TOP 11.3 der TO am 25.09.2008
1.
Beratungsgegenstand:
Bauleitplanung
B-Plan Nr. 70/2. vereinf. Änderung (Eutiner Straße 8/10)
- Satzungsbeschluss -
2.
Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung
3.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Plans Nr. 70/2. vereinf.
Änderung sowie im Rahmen der Behördenbeteiligung sind keine Stellungnahmen
zum Planentwurf eingegangen.
2. Aufgrund des § 10 des BauGB in der zuletzt gültigen Fassung beschließt die
Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 70/2. vereinf. Änderung für das Gebiet Eutiner Straße 8/10, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den B-Plan Nr. 70/2. vereinf. Änderung auszufertigen und dann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei
ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
TOP 11.4 der TO am 25.09.2008
1.
Beratungsgegenstand:
Bauleitplanung
B-Plan Nr. 72 (Cleverhofer Weg)
- Satzungsbeschluss -
2.
Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung
3.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Plans Nr. 72 vorgebrachten Anregungen einer Privatperson hat die Stadtverordnetenversammlung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden die Anregungen eines Bürgers aus der Hindenburgstraße.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Person, welche Anregungen erhoben hat,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 des BauGB in der zuletzt gültigen Fassung beschließt die
Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 72 für das Gebiet Cleverhofer Weg,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die
Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den B-Plan Nr. 72 auszufertigen und dann gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben,
wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
TOP 12 der TO am 25.09.2008
1.
Beratungsgegenstand:
Bauleitplanung
Stellungnahme der Stadt Bad Schwartau zum Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2009
2.
Die Entscheidung trifft: die Stadtverordnetenversammlung
3.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2009 wird zur Kenntnis genommen. Der
Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt.