Qualitätsmanagement- Handbuch

Transcription

Qualitätsmanagement- Handbuch
QualitätsmanagementHandbuch
Band I:
Strukturen, Grundsätze und Verfahren
Stand: Dezember 2012
Version 2
1
Qualitätsmanagement-Handbuch. 2 Bde.
Band I: Strukturen, Grundsätze und Verfahren zur Sicherung und Weiterentwicklung
der Qualität des Studiums
überarbeitete Fassung (Version II)
Duale Hochschule Baden-Württemberg
Präsidium
Friedrichstraße 14
D-70174 Baden-Württemberg
www.dhbw.de
© Duale Hochschule Baden-Württemberg, November 2012
Redaktion:
Friederike Leisener, DHBW, Präsidium (Redaktionsleitung)
Prof. Rudolf Ringwald, DHBW Villingen-Schwenningen
Prof. Manfred Träger, DHBW, Präsidium
2. Überarbeitung durch: Prof. Dr. Ehlers, Friederike Leisener
als pdf-Version verfügbar
Kontakt:
Friederike Leisener
Referentin für Qualitätsmanagement
Duale Hochschule Baden-Württemberg
Präsidium
Friedrichstraße 14, D-70174 Stuttgart
[email protected]
2
Inhaltsverzeichnis
Dokumenthistorie __________________________________________________________ VI
Abkürzungsverzeichnis _____________________________________________________ X
Abbildungsverzeichnis ______________________________________________________ XI
1
Präambel und Einleitung _______________________________________________ 12
2
Überblick Organisation und Qualitätsmanagementsystem ___________________ 13
3
2.1
Kurzporträt der Dualen Hochschule __________________________________ 13
2.2
Grundstruktur des Qualitätsmanagementsystems ______________________ 16
2.3
Gremien und Akteure des Qualitätsmanagementprozesses ______________ 18
Leitbild, Qualitätsverständnis und Qualitätsziele der DHBW __________________ 22
3.1
Leitbild der DHBW ________________________________________________ 22
3.2
Qualitätsverständnis an der DHBW __________________________________
3.2.1 Definition von Kernprozessen ______________________________________
3.2.2 Qualitätsziele ___________________________________________________
3.2.3 Kontinuierliche Qualitätsverbesserung an der DHBW ____________________
4
5
25
25
26
27
Qualitätsinstrumente der Dualen Hochschule ______________________________ 28
4.1
Studienangebotsentwicklung _______________________________________ 28
4.2
Curriculumsentwicklung ___________________________________________ 31
4.3
Durchführung von Lehrveranstaltungen ______________________________ 33
4.4
Studium in der Praxis _____________________________________________ 35
4.5
Prüfungsstellung, -durchführung und -bewertung ______________________ 37
4.6
Kooperative Forschung und Weiterbildung an der Dualen Hochschule ____ 40
4.7
Studienorganisation ______________________________________________ 41
4.8
Auswahl und Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern _________________ 42
Erhebung der Datenbasis ______________________________________________ 43
5.1
Evaluation der Qualität des Studiums ________________________________ 43
5.1.1 Ziel und Umfang der jährlichen Evaluation ____________________________ 43
5.1.2 Abgefragte Qualitätsindikatoren_____________________________________ 44
5.2
Evaluation des Prüfungswesens ____________________________________
5.2.1 Begutachtung des Prüfungswesens _________________________________
5.2.2 Das Instrument „Pre-Check“ _______________________________________
5.2.3 Das Instrument „Post-Check“_______________________________________
5.2.4 Das Instrument „Post-Check“ bei Abschlußarbeiten _____________________
5.2.5 Beteiligte und Aufgaben im Überblick ________________________________
5.2.6 Formales Versetzungsverfahren ____________________________________
5.2.7 Geprüfte Qualitätsindikatoren ______________________________________
6
46
47
47
48
51
53
55
56
Dokumentationsanforderungen und Berichtswesen ________________________ 58
6.1
Standardisierte Evaluation der Studienqualität ________________________ 58
6.2
Standardisierte Evaluation des Prüfungswesens _______________________ 58
6.3
Standardisierter Qualitätsbericht des Studiengangs / der Studienrichtung/ des
Master-Profils____________________________________________________ 59
6.4
Standardisierte Berichte der Koordinationseinheiten (konsolidierte Qualitätsund Prüfungswesenberichte) _______________________________________ 59
III
7
8
9
6.5
Dokumentationsanforderung an den Gesamtbericht zum Qualitäts- und
Prüfungswesen des Studienbereichs und den Mastergesamtbericht ______ 61
6.6
Dokumentationsanforderungen der Berichte der Gutachter des
Fremdevaluators _________________________________________________ 62
6.7
Dokumentationsanforderung an den Jahresqualitätsbericht _____________ 62
6.8
Ergebnisfeststellung und Rückmeldung des CICP______________________ 62
6.9
Grafische Darstellung des Berichtswesens ___________________________ 64
Qualitätscontrolling ___________________________________________________ 66
7.1
Qualitätscontrolling auf empirischer Datenbasis _______________________ 66
7.2
Rückkopplungsschleifen und Maßnahmen ____________________________ 66
Akteure und Verantwortlichkeiten _______________________________________ 69
8.1
Lokale Ebene I: Studierende / OU-Optanten ___________________________ 69
8.2
Lokale Ebene II: Professoren und Lehrbeauftragte _____________________ 69
8.3
Lokale Ebene III: Ausbildungspartner (Bachelor) _______________________ 71
8.4
Lokale Ebene IV: Die Studiengangsleitung / wissenschaftliche Leitung ____ 71
8.5
Lokale Ebene V: Leitung der Studienakademie ________________________ 73
8.6
Lokale Ebene VI: Akademischer Senat und Hochschulrat ________________ 74
8.7
Landesebene I: Interne Gutachter ___________________________________ 75
8.8
Landesebene II: Koordinatoren _____________________________________ 77
8.9
Landesebene III: Evaluierungskommission zur Evaluation des Qualitäts- und
Prüfungswesens _________________________________________________ 79
8.10
Landesebene IV: Kommission für Qualitätssicherung (QSK) _____________ 81
8.11
Landesebene V: Vorstand und Referat Qualitätsmanagement ____________ 82
8.12
Landesebene VI: Fachkommissionen ________________________________ 83
8.13
Landesebene VII: Senat und Aufsichtsrat _____________________________ 83
8.14
Fremdevaluation I: Externe Gutachter ________________________________ 84
8.15
Fremdevaluation II: Gutachter des Fremdevaluators und externe
wissenschaftliche Berater _________________________________________ 84
8.16
Fremdevaluation III: Externe Evaluationsagentur _______________________ 84
Ablaufplan des Qualitätsentwicklungsprozesses ___________________________ 85
9.1
Bachelor-Studiengänge ____________________________________________
9.1.1 Erstes und zweites Semester ______________________________________
9.1.2 Drittes und viertes Semester _______________________________________
9.1.3 Fünftes und Sechstes Semester ____________________________________
9.1.4 Nach Abschluss des Studiums _____________________________________
9.2
10
85
85
85
86
86
Ablauf in der Evaluation der Master-Studiengänge _____________________ 87
Qualitätssicherung an den einzelnen Studienbereichen _____________________ 88
10.1
Qualitätssicherung im Studienbereich Wirtschaft (Bachelor) _____________
10.1.1 Organisation ___________________________________________________
10.1.2 Studienbereichsspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung
10.1.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge ______________
10.1.4 Studienbereichsspezifische Instrumente ______________________________
88
88
89
89
90
10.2
Qualitätssicherung im Studienbereich Technik (Bachelor) ______________
10.2.1 Organisation ___________________________________________________
10.2.2 Studienbereichspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung
10.2.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge ______________
90
90
90
91
IV
10.2.4 Studienbereichspezifische Instrumente _______________________________ 92
10.3
Qualitätssicherung im Studienbereich Sozialwesen (Bachelor) __________
10.3.1 Organisation ___________________________________________________
10.3.2 Studienbereichsspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung
10.3.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge ______________
10.3.4 Studienbereichspezifische Instrumente _______________________________
10.4
92
92
93
96
98
Qualitätssicherung in den Masterstudiengängen (Wirtschaft, Sozialwesen) _ 99
11
Dokumentenmanagement _____________________________________________ 100
12
Glossar ____________________________________________________________ 101
V
Dokumenthistorie
Version / Status
Veränderungen
Datum
Autoren
V 1.0
10.08.2009
Träger,
Ringwald,
Leisener, Reischl
(Merk), Fachkommissionen
05.10.2009
05.10.2009
Träger, Reischl
Träger, Reischl
14.10.
bzw.
06.11.2009
Reischl
06.11.2009
Reischl
05.10.2009
Träger, Reischl
von Senat und
Aufsichtsrat am
15. bzw. 17. Juli
2009 zur Kenntnis
genommen sowie
Versand an CICP
V 1.1
Änderungen nach Verabschiedungen in Aufsichtsrat,
Senat, Vorstand, Fachkommissionen
zur Vorlage im
Aufsichtsrat
1. Band I:
 redaktionelle Änderungen
 inhaltliche Änderungen gemäß Empfehlung
Aufsichtsrat (Kriterienpapier Studienangebotszum Versand an
einführung - Verfahrensdauer 4.3)
die Studienakade Anpassung der Bezeichnung des ZHP und der
mien
Grafik (Abb. 18) gemäß Senat und Aufsichtsrat
 Anpassungen der grafischen Darstellung
(Abb. 19)
geplant:
Einstellung auf
Internetseite
2. Band II:
 Anlagenverzeichnis: redaktionelle Änderungen
 Anlagen: Aktualisierung


Qualitätsbericht (A12)

Informationspapiere gemäß
Fachkommissionen (SB Wirtschaft A23-25,
SB Technik A28)
Einarbeitung von
Beschlusslagen
aus Aufsichtsrat
und Senat,
Aktualisierung
des Anlagenbands
Träger, Reischl
05.10.2009
05.10.2009
Reischl
01.und
30.09.2009
bzw.
06.11.2009
Reischl
Studien- und Ausbildungsverträge W/T/S
gemäß Aufsichtsrat (A17, 26, 35)
06.11.2009
Reischl
Änderungen nach der online Erstveröffentlichung
25.02.2011
Redaktionsteam
Träger,
Ringwald,
Leisener

V 1.2
Kriterienpapier Studienangebotseinführung
(A04)
Reischl
1. Band I:
 Redaktionelle Änderungen
 Kapitel 2: Aufnahme der
Landesrektorenkonferenz in Kapitel „2 Überblick
zur Organisation und dem
Qualitätsmanagementsystem“
 Kapitel 2: Umbenennung der OU-Kommission in
Evaluierungskommission
 Kapitel 3: Einarbeitung des vom Aufsichtsrat
verabschiedeten Leitbilds sowie Einführung der
verabschiedeten Qualitätsziele und Kernprozesse
 Kapitel 4.1: Anpassung des Texts an
VI




verabschiedete Fassung des Prozesses zur
„Einrichtung, Änderung und Aufhebung des
Studienangebots“
Kapitel 4.2 bis 4.8: Einarbeitung der durch den
Aufsichtsrat verabschiedeten Qualitätsziele, im
Zuge dessen Neuorganisation des Materials
Kapitel 5:1 Aktualisierung des Textes gemäß der
weiterentwickelten, verabschiedeten
Berichtsformate sowie Ergänzung der
abgefragten Inhalte um eine Abfrage zur
kooperativen Forschung
Kapitel 6: Aktualisierung des Textes gemäß der
weiterentwickelten, verabschiedeten
Berichtsformate
Kapitel 9: Bereinigung des Ablaufplans von
Fehlern
2. Band II
Aktualisierung folgender Anlagen gemäß geltender
Beschlusslage:
Anlage 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 18, 19, 22, 23, 24, 25,
26, 28, 29, 31, 37, 38, 39, 40, 41, 43, 46, 48, 49, 87, 88,
89, 90, 91, 92, 93, 94, 95
V 1.2
09.12.2011
Senat und
Aufsichtsrat
14.11.2012
Leisener
Überarbeitete Fassung gemäß Beschluss des
von Senat am 14. Aufsichtsrats
Dezember 2011
zur Kenntnis
genommen, vom
Aufsichtsrat am
09.12 verabschiedet
V 1.3
Aktualisierung des QM-Handbuchs um die
Entwicklungen in den Masterstudiengängen:
Übergreifende Änderungen:
 Neugestaltung der Grafiken
Kapitel 1:
 Aktualisierung des Beschlussstandes des
Dokuments
 Vorstellung DHBW als systemakkreditierte
Hochschule
Kapitel 2:
 Einführung der wissenschaftlichen Leitung als
Äquivalenz zur Studiengangsleitung als Akteur im
Qm-Prozess der DHBW
 Umbenennung OUVS in CICP
 Einführung eines Fremdevaluators in Bezug auf
die Masterstudiengänge; Ankündigung des Endes
der Kooperation mit CICP
Kapitel 4:
 Zur Darstellung des Prozess zur Einrichtung,
Änderung und Aufhebung von Studienangeboten
wird auf die Anlage verwiesen um Redundanzen
im Text zu vermeiden.
 Die Prozessbeschreibung wird auf Version III
angepasst (Anlage und Grafik).
 Einpassung der Beschreibung der
Masterstudiengänge insbesondere bezüglich der
VII
Prüfungsstellung und Bewertung
Kapitel 5:
 Einführung der Evaluation von Studium und Lehre
in Masterstudiengängen (inklusive des
zugehörigen Fragebogens) als interne und
externe Evaluation
 Einführung der Evaluation des Prüfungswesens in
Masterstudiengängen als interne und externe
Evaluation (inklusive der Begutachtungsformulare
soweit bereits entwickelt)
Kapitel 6
 Definition der Dokumentationsanforderungen in
der Evaluation der Master-Studiengänge im QMSystem (sowie zugehörige Berichtsformate in der
Qualitätsberichtserstellung)
 Grafik zum Aufbau des Berichtswesens in der
Evaluation der Masterstudiengänge
Kapitel 7
 Aufnahme der Master-Studiengänge in das
Controlling-System der DHBW; inhaltliche
Weiterentwicklung der Grafik zur Darstellung des
QS-Systems der DHBW
Kapitel 8:
 Insbesondere Überarbeitung der Beschreibung
der Zuständigkeit bei den internen und externen
Gutachtern sowie den Gutachtern des
Fremdevaluator und bei den Koordinatoren in
Hinblick auf die im Masterbereich anstehenden
Aufgaben.
 Einführung der wissenschaftlichen Leitung
(Master) als Akteur
 Klärung: Evaluierungskommission als
Unterkommission der QSK; Aufgaben der QSK in
Hinblick auf die Evaluation von Studium, Lehre
und Prüfungsevaluation in Masterstudiengängen.
 Definition von Eskalationsstufen, die Koordinator
im Rahmen seiner Tätigkeit nutzen kann.
Kapitel 9:
 Einfügung eines zeitlichen Ablaufplans zur
Evaluation von Masterstudiengängen
Kapitel 10:
 Definition der Koordinationseinheiten in den
Masterstudiengängen.
Kapitel 11.
 Bestimmungen zum Dokumentenmanagement im
Qm-System der DHBW
Band II:
 Neuaufnahme der Evaluationssatzung Master
(A87)
 Erweiterung der Anlagen um die Dokumente zur
Evaluation von Studium, Lehre und
Prüfungswesen in den Masterstudiengängen
(Formulare und Berichte): A13b, 15b, 16b, 17b,
18b, 19b, 21b, 22b)
 Neuaufnahme weiterer relevanten Satzungen
bezüglich der Masterstudiengänge (A88b, A8995)
 Aktualisierung Anlage7
 Aktualisierung Anlage 10a und 10b
VIII




V2
Aktualisierung der Studienmodelle Wirtschaft und
Technik (Anlage 29 und Anlage 39)
Neuaufnahme der Broschüre „begleitetes
Selbststudium“
Neuaufnahme der „Richtlinie für die Bestellung
von Lehrbeauftragten an der Dualen Hochschule
Baden-Württemberg (Anlage 5b)
Neuaufnahme der Anlagen zum
Dokumentenmanagement (Anlage 99-101)
Verabschiedung der überarbeiteten Fassung gemäß
Zustimmung des Aufsichtsrats am 07.12.2012 und
Beschluss des Senats am 12.12.12 als Version 2.
12.12.2012
Aufsichtsrat,
Senat
IX
Abkürzungsverzeichnis
AStA
Allgemeiner Studierendenausschuss
BA
Berufsakademie
DHBW
Duale Hochschule Baden-Württemberg (seit 01.03.2009;
ehem. Berufsakademie Baden-Württemberg)
DH-ErrichtG
Errichtungsgesetz der Dualen Hochschule (i.d.F. vom 12.12.2008)
DV
Datenverarbeitung
FK
Fachkommission
GO
Grundordnung (i.d.F. vom 25.05.2009)
IuK
Informations- und Kommunikationstechnik
LHG
Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg
(i.d.F. vom 28.01.2009)
OU
Open University, Milton Keynes / England
OUVS
Open University Validation Services
CICP
Centre for Inclusion and Collaborative Partnership, Milton Keynes /
England (vormals OUVS)
QAA
Quality Assurance Agency for Higher Education, Gloucester /
England
QM
Qualitätsmanagement
QS
Qualitätssicherung
QSK
Kommission für Qualitätssicherung
(auch: Qualitätssicherungskommission)
QV
Qualitätsverbesserung
StuPro
Studien- und Prüfungsordnung
W/T/S
Wirtschaft / Technik / Sozialwesen
WB
Weiterbildung
ZEvA
Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur, Hannover
ZHP
Zentrum für Hochschuldidaktik an der Dualen Hochschule
X
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zentrale Organisationsstruktur .............................................................................. 14
Abbildung 2: Örtliche Organisationsstruktur ............................................................................... 15
Abbildung 3: Evaluationssystem der DHBW .............................................................................. 17
Abbildung 4: Gremien und Akteure im QM-Prozess .................................................................. 21
Abbildung 5: Kompetenzmodell der Dualen Hochschule ........................................................... 25
Abbildung 6: Qualitätsregelkreissystem ..................................................................................... 27
Abbildung 7: Prozess zur Einrichtung neuer Studienangeboten ................................................ 30
Abbildung 8: Studienkontexte eines DHBW-Studiums ............................................................... 37
Abbildung 9: Jährliche Evaluation im Qualitätswesen ................................................................ 44
Abbildung 10: Pre-Check............................................................................................................ 48
Abbildung 11: Post-Check .......................................................................................................... 50
Abbildung 12: Externer Post-Check ........................................................................................... 52
Abbildung 13: Akteure und Aufgaben im Prüfungswesen (Bachelor-Studiengänge)................. 53
Abbildung 14: Akteure und Aufgaben im Prüfungswesen Master .............................................. 54
Abbildung 15: Formales Versetzungsverfahren im Evaluierungsprozess .................................. 55
Abbildung 16: Berichtswesen in den Bachelorstudiengängen ................................................... 64
Abbildung 17: Berichtswesen in den Masterstudiengängen ...................................................... 65
Abbildung 18: Qualitätssystem der DHBW ................................................................................. 68
Abbildung 19: Aktivitäten der Dozenten zur Verbesserung der Lehre ....................................... 70
Abbildung 20: Aufgaben der Studiengangsleitung und wissenschaftlichen Leitung .................. 73
Abbildung 21: Aufgaben des Rektors im QS-Prozess................................................................ 74
Abbildung 22: Beteiligung der Internen Gutachter .................................................................... 76
Abbildung 23: Koordinatoren als Schnittstelle ............................................................................ 78
Abbildung 24: Evaluierungskommission ..................................................................................... 79
Abbildung 25: Berichte und Stellungnahmen der Evaluierungskommission .............................. 80
Abbildung 26: Schnittstelle QSK................................................................................................. 82
XI
1 Präambel und Einleitung
Als größte Hochschule des Landes, erste systemakkreditierte Hochschule Baden-Württembergs,
einzige vollständige Duale Hochschule Deutschlands und erste State University der Bundesrepublik
nimmt die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in der aktuellen Bildungslandschaft einen
wichtigen Stellenwert ein. Wie keine andere akademische Einrichtung steht ein Studium an einer
DHBW für die Integration von wissenschaftlich fundiertem Fachwissen und Praxis.
Die ständig steigenden Studierendenzahlen und das hohe Niveau der Studienbewerber1, die sich für
ein Studium an der Dualen Hochschule entscheiden, zeigen, dass das duale Studium ein
Erfolgsmodell ist. Dieser Erfolg wäre ohne das große Engagement der dualen Partner nicht denkbar,
die das spezifische Kompetenzprofil ihrer Absolventen schätzen und durch das breite Angebot an
Ausbildungsplätzen zu der akademischen Vielfalt an der Dualen Hochschule beitragen.
Der daraus resultierenden Verantwortung der Dualen Hochschule gegenüber den Studierenden, den
Ausbildungspartnern und der Gesellschaft, trägt die Duale Hochschule in besonderer Weise
Rechnung: Die regelmäßigen Evaluationen von Studium und Lehre stellen einen kontinuierlichen
Qualitätsverbesserungsprozess sicher. Die Qualitätsentwicklung bezieht darüber hinaus auch die
Praxisphasen und die Studienangebotsentwicklung in Zusammenarbeit mit den dualen Partnern ein.
Die Duale Hochschule ist somit nicht nur Stätte des Lernens, sondern versteht sich auch selbst als
lernende Organisation, die danach strebt, ihre Konzepte ständig zu überprüfen und zu verbessern.
In dem vorliegenden Qualitätsmanagement-Handbuch ist das Qualitätsverständnis der Dualen
Hochschule dargelegt und es werden die Instrumente und Prozesse beschrieben, die an der Dualen
Hochschule zur Sicherung und Verbesserung der Qualität etabliert worden sind. Die vorliegende
Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems berücksichtigt die Bestimmungen zur Evaluation
durch das Landeshochschulgesetz (LHG)2, durch die “Satzung der Dualen Hochschule BadenWürttemberg zur Evaluation der Qualität des dualen Studiums (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 6/
2010, 9. März 2010)”, die “Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Evaluation der
Qualität von Studium und Lehre in Masterstudiengängen (Amtliche Bekanntmachung der Dualen
Hochschule Baden-Württemberg Nr. 09/2012, 27. Juni 2012), den „Code of practice for the assurance
of academic quality and standards in higher education“ der Quality Assurance Agency for Higher
Education3 und orientiert sich an den „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the
European Higher Education Area“ der European Association for Quality Assurance in Higher
Education (ENQUA)4. In diesem Sinne baut das Handbuch auf LHG und Prüfungsordnungen auf.
Gründungssenat und Aufsichtsrat der Dualen Hochschule haben das Qualitätsmanagementhandbuch
in ihren Sitzungen am 15. bzw. 17. Juli 2009 zur Kenntnis genommen; es wurde vom Aufsichtsrat am
06. November 2009 in Version 1.1 beschlossen. Das Handbuch wurde anschließend den handelnden
Akteuren inkl. Studierenden zur Kenntnis gegeben und 2011 als Version 1.2 verabschiedet. Die
seitdem angestoßenen Weiterentwicklungen des Qualitätsmanagementsystems der DHBW machten
eine
erneute
Überarbeitung
des
Handbuchs
notwendig.
Das
vorliegende
Qualitätsmanagementhandbuch wurde in aktualisierter Fassung in Version 2 vom Aufsichtsrat am
07.12.2012 verabschiedet. Der Senat der Dualen Hochschule hat dem Handbuch in seiner Sitzung am
12.12.2012 zugestimmt.
Das Qualitätsmanagement-Handbuch setzt sich aus einem Haupttext und einem Materialband mit den
relevanten Instrumenten, Richtlinien und Kriterien zusammen. Zum Verweis werden im Haupttext am
Ende der Abschnitte die zugehörigen Instrumente genannt. Im Materialband sind diese durch die
entsprechenden Kapitelnummern gekennzeichnet.
Beide Bände dienen den Lehrenden, Ausbildungsstätten, Gremien und Studierenden als
Handlungsrichtlinie, die den weiteren Entwicklungen der Dualen Hochschule und seines
fortzuentwickelnden Qualitätsmanagementsystems angepasst werden.
1
Der vorliegende Text bezieht sich gleichermaßen auf männliche und weibliche Personen. Alleine aus
Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die zweifache Schreibweise in der überwiegenden Zahl
der Fälle verzichtet.
2
Vgl. http://www.dhbw.de/downloads/
3
Vgl. http://www.qaa.ac.uk/
4
Vgl. http://www.enqa.eu
12
2 Überblick Organisation und Qualitätsmanagementsystem
2.1
Kurzporträt der Dualen Hochschule
Die Berufsakademie Baden-Württemberg wurde 2009 in die Duale Hochschule Baden-Württemberg
(DHBW) umgewandelt. Neben einem gemeinsamen Präsidium, welches eine gemeinschaftliche
Entwicklung der DHBW erlaubt, blieben die Studienakademien in definierten Funktionen autonom und
somit am „Puls“ ihrer Region. Die Organisationsstruktur bildet diesen Anspruch durch die Unterteilung
in eine zentrale und eine örtliche Organisationsstruktur ab. Wie die untenstehenden Organigramme
zeigen, ist die Aufgabe „Qualitätsentwicklung“ sowohl in der zentralen als auch der örtlichen
Organisationsstruktur repräsentiert.
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg bietet Studiengänge in den drei Studienbereichen
Wirtschaft, Technik und Sozialwesen an. Die dualen Bachelor-Studiengänge schließen in der Regel
nach einem dreijährigen Studium ab, die Masterstudiengänge werden berufsbegleitend durchgeführt
und schließen als weiterbildende Studiengänge in der Regel nach zwei Jahren ab. Für die drei
Studienbereiche sind auf Landesebene Fachkommissionen eingerichtet.
Die DHBW sieht das duale System als Konzept an, welches in besonderer Weise dazu geeignet ist,
wissenschaftliche Lehre mit anwendungsbezogenem Lernen in der Arbeitswelt zu verzahnen. Durch
den Wechsel zwischen Theorie und Praxis wird insbesondere Kompetenzentwicklung in zentralen
Handlungsbereichen der Studienfelder ermöglicht. Gerade im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung
ergeben sich dabei Synergien.
Ein Bachelor-Studium an der DHBW unterscheidet sich von anderen Studienformen durch das Lernen
im dualen System. Die Studierenden im dualen System sind für die Dauer des Studiums bei ihren
Ausbildungsstätten angestellt und durchlaufen im Wechsel Theoriephasen und Praxisphasen, deren
Zeitanteil bei jeweils 50% liegt. Die Studierenden sind während ihres Studiums weitgehend finanziell
eigenständig. Die Auswahl der Bewerber obliegt den ausbildenden Unternehmen und Einrichtungen.
Ein Studierender kann nur dann für ein Studium an der DHBW zugelassen werden, wenn er das
Bewerbungsverfahren um einen Ausbildungsplatz erfolgreich für sich entscheiden konnte und einen
Ausbildungsvertrag vorweisen kann. Als Ausbildungsstätte können nur die Unternehmen und
Einrichtungen auftreten, die von der DHBW geprüft und zugelassen wurden.
Das Master-Studium an der DHBW zeichnet sich durch die hohe Integration von Arbeiten und Lernen
in berufsbegleitend durchgeführten Studiengängen aus.
Die Bachelor-Studiengänge wurden bis Dezember 2011 durch die Agenturen ZEvA, Centre for
Inclusion and Collaborative Partnership (CICP)5, AHPGS oder durch die Vorab-Akkreditierung durch
das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden Württemberg (MWK) akkreditiert. Die
Master-Studiengänge wurden bislang durch die Agenturen ZEvA und FIBAA akkreditiert. Die
Reakkreditierung der Bachelor-Studienprogramme erfolgte im Dezember 2011 durch eine
Systemakkreditierung der Dualen Hochschule.
5
Die Open University Validation Services (OUVS) haben sich in „Centre for Inclusion and Collaborative
Partnership (CICP) umbenannt, im Folgenden wird die aktuelle Bezeichnung genutzt, auch wenn die hier
angesprochenen Verfahren noch von den OUVS durchgeführt wurde.
13
(1) Zentrale Organisationsstruktur
Abbildung 1: Zentrale Organisationsstruktur
(Die relevanten Rechtsquellen aus LHG und Grundordnung GO6 werden in den jeweiligen Abschnitten
beschrieben.)
6
Vgl. A3
14
(2) Lokale Organisationsstruktur
Abbildung 2: Örtliche Organisationsstruktur
(Die relevanten Rechtsquellen aus LHG und GO7 werden in den jeweiligen Abschnitten beschrieben.)
(3) Entwicklung der Hochschule
In der Gründungsphase wurde erstmals eine Struktur- und Entwicklungsplanung (SEP) erarbeitet, die
ausgehend vom Leitbild die angestrebte Entwicklung der Hochschule im Zeitraum von 2010 bis 2014
beschreibt.
Die strategische Entwicklung der Hochschule und ihre Qualitätsentwicklung gehen dabei Hand in
Hand.
7
Vgl. A1, zum Download unter http://www.dhbw.de/downloads/.
15
2.2
Grundstruktur des Qualitätsmanagementsystems
Das Qualitätsmanagementsystem ist darauf ausgerichtet, die Qualitätsziele der DHBW unter Einsatz
der verschiedenen Instrumente zur Umsetzung zu bringen.
Die Maßnahmen, die zur Erreichung der gesetzten Qualitätsziele zu ergreifen sind, werden in
Ansehung empirisch erhobener Daten beschlossen. Neben einer umfassenden Eigenevaluation wird
zugleich eine Fremdevaluation vorgenommen, die wertvolle Hinweise für offen stehende
Entwicklungsbedarfe innerhalb der Organisation liefert.
Das Evaluationssystem der DHBW erhebt insgesamt ein differenziertes und umfassendes Gesamtbild
von der Qualität des Studiums. Die studentische Evaluation in den Bachelor- und
Masterstudiengängen umfasst die Bewertung von Lehrveranstaltungen, Organisation des
Studienbetriebs, Beratung und Betreuung, Infrastruktur sowie der Evaluation der praktischen
Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten und kooperierenden Unternehmen. Zudem geben im
Rahmen der Evaluation auch die Studiengangsleitungen, bzw. die wissenschaftlichen Leitungen ihre
Bewertungen ab und Feedbacks der Dualen Partner und von den kooperierenden Einrichtungen
werden erhoben. Als weiterer qualitätsbestimmender Faktor wird das Prüfungswesen einer Evaluation
unterzogen. Zusätzlich findet eine Evaluation von Forschung und Weiterbildungsaktivitäten an der
DHBW statt.
Sowohl die Evaluation der Qualität des Studiums als auch die Evaluation der Qualität des
Prüfungswesens wird durch Fremdevaluationen und externe Gutachter begleitet, die die aufgefunden
Ergebnisse kritisch rückspiegeln.
Die Fremdevaluation der Bachelor-Studiengänge wird seit 2000 auf der Grundlage einer erfolgreichen
Akkreditierung durch das CICP, Milton Keynes, durchgeführt. Die in Form eines
Jahresqualitätsberichts dokumentierten jährlichen Evaluationsergebnisse und die daraus
resultierenden Qualitätssicherungsmaßnahmen sind Voraussetzung für die Vergabe des Bachelor with
Honours Degree der Open University an die Absolventen der Dualen Hochschule.
Auch die Master-Studiengänge werden in Zusammenwirken mit externen Gutachtern und einem
Fremdevaluator evaluiert. In dem hinführendem Studienjahr werden hierzu externe Gutachter von der
Hochschule eingesetzt, im Abschlussstudienjahr erfolgt die Evaluation von Studium, Lehre und
Prüfugnswesen im Zusammenwirken mit einem Fremdevaluator.
Zusätzlich sichern vereinbarte Prozesse und Richtlinien der DHBW die Einhaltung definierter
Qualitätsstandards, die in diesem Handbuch beschrieben sind.
16
Abbildung 3: Evaluationssystem der DHBW
17
2.3
Gremien und Akteure des Qualitätsmanagementprozesses
Die nachfolgende Kurzvorstellung der Gremien und Akteure des Qualitätsmanagementprozesses
(QM-Prozess) dient lediglich zur Orientierung. Die genaue Verteilung von Aufgaben und
Verantwortlichkeiten im QM-Prozess ist in diesem Handbuch in Kapitel 8 bestimmt.
1) Vorstand (§§ 16-18 LHG, § 5 GO)
Der Vorstand leitet die Duale Hochschule. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist die kontinuierliche
Bewertung und Verbesserung der Strukturen und Leistungsprozesse durch Einrichtung und Nutzung
eines Qualitätsmanagementsystems.
Der Vorstand sorgt für die Durchsetzung der Empfehlungen der Kommission für Qualitätssicherung
(QSK) und der Fachkommissionen.
Für das Qualitätsmanagement weiter von Bedeutung sind die Aufgaben des Vorstands in Bezug auf
die standortübergreifenden Struktur- und Entwicklungsplanungen, die die standortübergreifende
Personalentwicklung und Verteilung von verfügbaren Stellen und Mittel auf die Standorte bestimmen.
2) Senat (§ 19 LHG, § 6 GO)
Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und dualer Ausbildung
einschließlich steuernder Maßnahmen, soweit diese nicht anderen Organen zugewiesen sind. Er
beschließt auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachkommissionen insbesondere
Prüfungsordnungen, Studieninhalte und Ausbildungsrichtlinien.
Der Senat gibt Stellungnahmen zu der aus den Strukturentwicklungsplanungen der Standorte
aggregierten übergreifenden Struktur- und Entwicklungsplanung ab.
3)
Aufsichtsrat (§ 20 LHG, § 7 GO)
Der Aufsichtsrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor,
die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der DHBW dienen.
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats zählt auch die Sicherung der Qualität des Studiums in Theorie und
Praxis, soweit es sich um Grundsatzfragen handelt.
4) Landesrektorenkonferenz
Neben den in der Grundordnung definierten Gremien tagt die Rektorenkonferenz in regelmäßigen
Abständen. Der Rektorenkonferenz gehören der Vorstandsvorsitzende sowie die Rektoren der
Studienakademien als Mitglieder an. Die Prorektoren der Studienakademien und die
Vorstandsmitglieder können an den Sitzungen teilnehmen.
Bei der Rektorenkonferenz handelt es sich nicht um ein Organ der DHBW im Sinne des LHG.
Aufgrund der föderativen Struktur der DHBW ist die Rektorenkonferenz jedoch ein unverzichtbares
Gremium der Hochschule, da in diesem Kreis wichtige Entscheidungen abgestimmt werden. Die
Rektorenkonferenz ist zudem eine bedeutende Informationsplattform; zentrale Maßnahmen werden
hier kommuniziert und von den Rektoren an die Standorte weitergegeben.
5) Kommission für Qualitätssicherung (§ 20a LHG, § 8 GO)
Die Kommission für Qualitätssicherung (QSK) berät die Organe der DHBW und Studienakademien in
Fragen der Qualität des Studiums, der Ausbildung und des Theorie-Praxis Transfers. Die Ergebnisse
der Eigenevaluation und die Rückmeldungen von der Evaluierungskommission, den externen
Gutachtern und dem Fremdevaluator werden von der QSK ausgewertet. Die QSK leitet aus diesen
Ergebnissen Maßnahmen ab und legt diese dem Vorstand als Beschlussempfehlung vor.
Ihre Empfehlungen erstrecken sich insbesondere auf das Prüfungswesen, die akademischen
Standards und die Maßnahmen zur landesweiten Qualitätssicherung und -verbesserung.
18
6) Fachkommissionen (§ 20a LHG, § 8 GO)
Die Fachkommissionen sind zuständig für die überörtlichen fachlichen Angelegenheiten der an der
Dualen Hochschule Baden-Württemberg eingerichteten Studienbereiche und ihrer Studiengänge. Ihre
Empfehlungen dienen dem Ziel der Sicherung und der Verbesserung der Qualität von Studium und
Ausbildung sowie der Sicherung landesweit einheitlicher Standards. Wesentliche Aufgaben der
Fachkommissionen sind die Prüfung der Einrichtung neuer Studienangebote und die curriculare
Weiterentwicklung. Sie gibt Empfehlungen, Vorschläge und berät mit dem Ziel der Sicherung und der
Verbesserung der Qualität des Studiums sowie der Sicherung gleichwertiger Standards einschließlich
der kooperativen Forschung.
7) Evaluierungskommission
Der Evaluierungskommission obliegt zu Beginn des jährlichen Qualitätszyklus die Planung des
Qualitätssicherungsprozesses sowie die Stichprobenfestlegung (Standorte und Prüfungsgebiete) für
die Prüfungsevaluation der Bachelorstudiengänge. Zum Ende des Evaluationszeitraums fasst sie die
Ergebnisse zusammen, bewertet diese und leitet erste Handlungsempfehlungen ab.
8)
Koordinatoren
Die Koordinatoren sind mit der Aufgabe betraut, den Qualitätssicherungsprozess für die von ihnen
betreuten Koordinationseinheiten auf Landesebene zu koordinieren. Der Aufgabenbereich der
Koordinatoren umfasst zum einen die Vorbereitung und Durchführung der Evaluation des
Prüfungswesens, zum anderen sind die Koordinatoren an der Auswertung der Daten aus der
studentischen Evaluation zur Studienqualität beteiligt.
9) Externe Gutachter
Die Externen Gutachter nehmen Pre- und Post-Checks von Prüfungsleistungen in den zum Abschluss
hinführenden Studienjahren (1. und 2. Studienjahr in Bachelorstudiengängen, 1. Studienjahr in den
weiterbildenden Masterstudiengängen) vor und kommen von anderen Hochschulen. Es wird erwartet,
dass Externe Gutachter in Studiengängen lehren, die sie für die DHBW begutachten. Sie werden
durch die Hochschule bestellt.
10) Interne Gutachter
Die Internen Gutachter sind Professoren an der DHBW. Sie nehmen in den Abschlussjahren (3.
Studienjahr
in
Bachelorstudiengängen
und
2.
Studienjahr
in
Masterstudiengängen)
Zweitbegutachtungen von Prüfungsleistungen an Studienakademien vor, an denen sie selbst nicht
lehren.
11) Externe Evaluationsagentur8
Die DHBW arbeitet in der Evaluation von Studium und Lehre sowie der Evaluation des
Prüfungswesens mit Fremdevaluatoren zusammen. Die Rückmeldung des Fremdevaluators an die
DHBW erfolgt sowohl studiengangsspezifisch durch die Berichte und Stellungnahmen der einzelnen
Gutachter zu den von ihnen begutachteten Sachverhalten, sowie durch die Auswertung der
Ergebnisse in gemeinsamen Sitzungen mit den Koordinatoren und den Gutachtern.
12) External Examiner und Gutachter des Fremdevaluators
In den Bachelor-Studiengängen werden zur Evaluation des Abschlussstudienjahres als Gutachter des
Fremdevaluators „External Examiner“ eingesetzt. Die External Examiner werden von dem Centre for
Inclusion and Collaborative Partnership (CICP) auf Vorschlag der DHBW genehmigt und von dem
8
Das CICP werden bis Dezember 2013 Evaluationen für die Bachelor-Studiengänge durchführen, danach endet
die Kooperation. Die DHBW prüft, welche Evaluationsagentur zukünftig als Partner gewählt werden soll. Die
Evaluation des Abschlusstudienjahres für Masterstudiengänge wird erstmalig 2013 in Zusammenwirken mit
einem Fremdevaluator durchgeführt.
19
CICP beauftragt. Sie nehmen Pre- und Post-Checks von Prüfungsleistungen im Abschlussjahr vor.
Die Ergebnisse und weitere Beobachtungen zum Qualitätssicherungsprozess gehen in den
„Jahresqualitätsbericht (vormals Annual Monitoring Report)“ ein. Sie bestätigen dem CICP, inwiefern
die Abschlussleistungen der erfolgreichen Absolventen auf Basis der eingesehenen
Prüfungsleistungen den für den britischen Bachelor of Honours geforderten Abschlussleistungen
äquivalent sind. Darüber hinaus bestätigen sie auch die britische degree classification.
Auch auf Ebene der Master-Studiengänge werden im Abschlussjahr Gutachter eines Fremdevaluators
eingesetzt. Sie begleiten die Evaluation von Studium, Lehre und Prüfungswesen im zweiten
Studienjahr und nehmen an Sitzungen der QSK zur Feststellung des Evaluationsergebnisses teil. Die
Gutachter werden durch den Fremdevaluator bestellt; die Beauftragung der Gutachter durch die
Evaluationsagentur sichert die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit der Gutachter der
Fremdevaluation ab.
13) Leitung der Studienakademie (§ 27b LHG)
Im Rahmen der Vorgaben der zentralen Organe leitet und vertritt der Rektor die Studienakademie; er
ist für alle Angelegenheiten der Studienakademie zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er
bereitet die Sitzungen des Hochschulrats und des Akademischen Senats vor und vollzieht die
Beschlüsse. Er wirkt unbeschadet der Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden darauf hin, dass die zur
Lehre verpflichteten Mitglieder der Studienakademie ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen
ordnungsgemäß erfüllen. Ihm steht insofern ein Aufsichts- und Weisungsrecht zu.
14) Akademischer Senat und Hochschulrat (§§ 27c und 27d LHG)
Akademischer Senat und Hochschulrat werden über die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation
informiert und können im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten Qualitätssicherungsmaßnahmen
initiieren. Die Durchführung der Zulassung von Ausbildungsstätten liegt beim Hochschulrat.
15) Studiengangsleitungen (§ 27e LHG) und wissenschaftliche Leitungen
Die Studiengangsleitungen in Bachelorstudiengängen bzw. die wissenschaftlichen Leitungen in
Masterstudiengängen führen die Evaluation durch und ergreifen geeignete Maßnahmen zur
Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
Auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Evaluation ist primär die jeweilige Studiengangsleitung
bzw. wissenschaftliche Leitung für die Steuerung der Qualität des Studiums verantwortlich.
Sie informieren die Organe der Studienakademie, die zuständigen Dekane, die Lehrpersonen und die
Studierenden über die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation, daraus resultierenden
Entscheidungen und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen.
16) Ausbildungspartner (§ 9 (1) LHG) und kooperierende Einrichtungen
In den Bachelorstudiengängen begründen die Dualen Partner die Qualität der praxisbasierten
Studienphasen, welche die Studierenden bei ihrer Ausbildungsstätte absolvieren. Sie sind maßgeblich
an dem Gelingen des Transfers zwischen Theorie und Praxis bzw. zwischen Praxis und Theorie
beteiligt.
Die Ausbildungsstätten wählen aus den Bewerbern die zukünftigen Bachelor-Studierenden der Dualen
Hochschule aus. Die Ausbildungsstätten werden erst nach erfolgter Eignungsprüfung zugelassen.
Die weiterbildenden Masterstudiengänge der DHBW werden berufsintegrierend und
anwendungsorientiert durchgeführt. Diese Ausrichtung bedingt die enge Kooperation zwischen
Studierenden, Hochschule und kooperierenden Einrichtungen. Die Feststellung der Eignung als
kooperierende Einrichtung erfolgt durch den Hochschulrat der jeweiligen Studienakademie.
20
17) Dozenten (§ 51a LHG)
Die Dozenten sind im Hinblick auf die Qualität des Studiums als Schlüsselpersonen anzusehen. Bei
der Einstellung von hauptamtlichen Professoren und der Auswahl von Lehrbeauftragten ist somit
neben fachlichen auch auf didaktische und methodische Fähigkeiten zu achten.
Die Lehrenden sind dazu angehalten, die von der Dualen Hochschule definierten Kriterien zur
Gestaltung von Lehre und Prüfungswesen vor Ort in geeigneter Weise umzusetzen und anzuwenden.
Zur Verbesserung der Qualität der Lehre steht den Dozenten am Zentrum für Hochschuldidaktik und
Personalentwicklung (ZHP) der Dualen Hochschule ein geeignetes Weiterbildungs- und
Beratungsangebot zur Verfügung.
18) Studierende
Die Studierenden bestimmen durch ihr Engagement die Qualität des Studiums wesentlich mit: Sie sind
dazu aufgefordert, eigenverantwortlich den eigenen Lernprozess mitzugestalten, aktiv an
Lehrveranstaltungen teilzunehmen und vorhandene Lernangebote zu nutzen. Durch das
Mitbestimmungsrecht in unterschiedlichen Gremien können die Studierenden außerdem ihre
Interessenlagen sowohl auf lokaler als auch auf überregionaler Ebene vertreten. Durch die rege und
gewissenhafte Teilnahme an der Evaluation durch die Studierenden werden Veränderungsbedarfe
sichtbar.
Abbildung 4:
Gremien und Akteure im QM-Prozess
21
3 Leitbild, Qualitätsverständnis und Qualitätsziele der DHBW
3.1
Leitbild der DHBW
 Präambel
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) geht aus der Berufsakademie BadenWürttemberg hervor und führt das seit mehreren Jahrzehnten bewährte Erfolgsmodell des Theorie
und Praxis integrierenden dualen Studiums in der Hochschullandschaft fort.
Das besondere Merkmal der DHBW ist die durchgehende und konsequente Verzahnung des
wissenschaftlichen Studiums mit anwendungsbezogenem Lernen in der Arbeitswelt. Die DHBW
vermittelt damit attraktive Qualifikationen und ermöglicht umfassende Erfahrungen in der Praxis. Dies
schafft die Voraussetzung für eine frühzeitige Übernahme herausfordernder Aufgaben und eine
erfolgreiche berufliche Weiterentwicklung.
An der DHBW sind die beteiligten Unternehmen und sozialen Einrichtungen als gleichberechtigte
Partner Mitglieder der Hochschule. Gemeinsam entwickeln alle Beteiligten das duale Studienkonzept
beständig weiter und tragen zur Erreichung der Ziele der DHBW bei.
Die DHBW fördert die Internationalisierung des Studiums und pflegt die weltweite Zusammenarbeit mit
Hochschulen und Unternehmen bzw. sozialen Einrichtungen. Der internationale Austausch von
Studierenden und Lehrenden, integrierte Theorie- und Praxisphasen sowie gemeinsame Lehr- und
Forschungsvorhaben tragen dazu bei, in globalen Arbeitsfeldern erfolgreich zu agieren.
Die Auswahl der Studierenden durch die Dualen Partner stellt sicher, dass an der DHBW vorrangig
zielorientierte Abiturienten studieren, die eine hohe Affinität zu einem praxisorientierten Studium
besitzen.9
 Fortführung des dualen Studienkonzepts in der Hochschullandschaft
Die DHBW besitzt ein eigenständiges Profil, das durch folgende Merkmale geprägt ist:
Dualität
Die DHBW zeichnet sich durch die durchgehende Integration von wissenschaftsbasierter Lehre und
praxisorientierter Qualifizierung in Unternehmen und sozialen Einrichtungen aus. Die sich
abwechselnden Theorie- und Praxisphasen bauen dabei systematisch aufeinander auf und ergänzen
sich.
Die DHBW vermittelt Studieninhalte, die auf Anforderungen einer komplexen, globalisierten
Arbeitswelt vorbereiten. Mit ihren Standorten in ganz Baden-Württemberg weist die Duale Hochschule
gleichzeitig eine starke Vernetzung mit den Regionen auf.
Kooperation
Die beteiligten Unternehmen und sozialen Einrichtungen sind als Duale Partner Mitglieder der
Hochschule. Die Kooperation zwischen der Hochschule und ihren Dualen Partnern ist geprägt durch
eine hohe Intensität, engen persönlichen Kontakt und die institutionalisierte Zusammenarbeit in den
Gremien.
Aufgrund ihrer Integration in die Gremien sind die Dualen Partner an den wichtigen Entscheidungen
maßgeblich beteiligt. Auf dieser Grundlage werden wissenschaftsbasierte und zugleich
praxisorientierte Studiengänge gemeinsam entwickelt.
9
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Zulassung zum dualen Studium auch mit
Fachhochschulreife bzw. für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich. 22
Nachhaltigkeit und Flexibilität
Die DHBW antizipiert die sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt und trägt aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung. Sie achtet dabei auf die Nachhaltigkeit der
Studienangebote.
Abschlüsse und Qualifizierung
Als berufsqualifizierender Hochschulabschluss wird an der DHBW der akademische Grad eines
Bachelor verliehen. Die DHBW bietet darüber hinaus postgraduale Studienmöglichkeiten,
Masterstudiengänge und Weiterbildungsprogramme an.
 Attraktivität der Absolventen für den Arbeitsmarkt
Der Erfolg der DHBW misst sich an der hohen Übernahme- bzw. Beschäftigungsquote und der
positiven Entwicklung der Absolventen in ihren Unternehmen und sozialen Einrichtungen.
Die Absolventen haben gelernt, sich schnell in neuen Situationen zurechtzufinden und sich in neue
Aufgaben, Teams und Kulturen zu integrieren.
Die Absolventen der DHBW überzeugen als selbstständig denkende und verantwortlich handelnde
Persönlichkeiten mit kritischer Urteilsfähigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft.
Sie zeichnen sich aus durch fundiertes fachliches Wissen, Verständnis für übergreifende
Zusammenhänge sowie die Fähigkeit, theoretisches Wissen in die Praxis zu übertragen. Sie lösen
Probleme im beruflichen Umfeld methodensicher und zielgerichtet und handeln dabei teamorientiert.
 Von Partnerschaft und Dialog geprägte Zusammenarbeit
Leitprinzipien der Mitglieder der DHBW sind Toleranz, Fairness, Gleichberechtigung und Offenheit.
Die enge Abstimmung und Kommunikation zwischen den Partnern erfolgen in allen Bereichen und auf
allen Ebenen.
Die DHBW profitiert von der Vielfalt der Ansichten und Perspektiven ihrer Mitglieder aus Wissenschaft
und Praxis. Unterschiedliche Interessenlagen finden in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess
Berücksichtigung; die getroffenen Entscheidungen weisen damit eine hohe Verbindlichkeit auf und
werden von allen Beteiligten getragen.
Der offene Dialog, die Transparenz in Entscheidungsprozessen und die Bereitschaft, Konflikte
konstruktiv zu bearbeiten sind dabei wichtige Werte.
Die DHBW nimmt die Umsetzung der Chancengleichheit als wichtige gesellschaftliche und
hochschulpolitische Aufgabe wahr und setzt sich dafür ein, Benachteiligungen zu verhindern oder zu
beseitigen.
 Verpflichtung zu erstklassigen Leistungen und ständiger Verbesserung der
Konzepte
Die DHBW bekennt sich zu Leistung und Wettbewerb.
Die anspruchsvollen Anforderungen an Studienbewerber und Duale Partner sowie die
Leistungsbereitschaft der Studierenden, der Hochschullehrer, der Lehrbeauftragten und der
Mitarbeiter der DHBW begründen die hohe Leistungsfähigkeit des Systems.
Alle Mitglieder der DHBW setzen sich für ein motivierendes Arbeitsumfeld ein.
Mit dem an der DHBW etablierten Qualitätsmanagementsystem unterzieht die Hochschule ihre
Konzepte einer ständigen Prüfung und praktiziert damit einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Die DHBW fördert eigenverantwortliches und innovatives Handeln. Dazu zählen die Bereitschaft zu
rascher Veränderung, die Offenheit, Neues zu erproben, und die Fähigkeit, sich ständig weiter zu
entwickeln.
23
Die DHBW versteht sich als lernende Organisation, die ein konsequentes Management des Wandels
betreibt.
 Mit eigenem didaktischen Konzept zu beruflicher Handlungskompetenz
Handlungskompetenz als didaktisches Leitziel
Ziel des Studiums an der DHBW ist die Bildung beruflicher Handlungskompetenz, die auf der
umfassenden Entwicklung persönlicher, fachlicher, methodischer und sozialer Kompetenzen aufbaut.
Dies wird erreicht durch aktuelle und praxisnahe Studieninhalte, den Einsatz teilnehmerzentrierter
Lehr- und Lernmethoden, die dem Leitbild eines praxisintegrierenden Studiums entsprechen, den
Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis fördern und selbstverantwortliche Lernprozesse
unterstützen.
Verzahnung von Theorie und Praxis
Die Verzahnung der Lernorte fördert ganzheitliches Lernen und die Motivation der Studierenden. In
Projekt-, Bachelor- und Masterarbeiten werden wissenschaftliche Fragestellungen behandelt, die für
die Dualen Partner einen hohen Anwendungsbezug aufweisen.
Studium in der Praxis
Die umfassende Einbindung bei den Unternehmen und sozialen Einrichtungen während der
Praxisphasen erfordert von den Studierenden, handlungs- und entscheidungsorientiert zu lernen und
die eigenen Fähigkeiten selbstständig auf die sich ständig verändernden Anforderungen anzupassen.
Auch das Studium in der Praxis unterliegt einem verbindlichen Rahmenplan, der auf die theoretischen
Inhalte und den Lernfortschritt der Studierenden abgestimmt ist und wechselnde Lernorte und
Aufgaben umfasst. Die Absolventen verfügen dadurch über ein Prozessverständnis, das mit
herkömmlichen Praktika nicht erreichbar ist. Die Erfahrungen in der Praxis sind darüber hinaus in
besonderer Weise geeignet, Sozialkompetenz und Flexibilität der Studierenden zu steigern, da sie als
Mitarbeiter in Abläufe eingebunden werden, frühzeitig selbstständig Aufgaben übernehmen und
verschiedene Formen der Zusammenarbeit erleben.
Studium in kleinen Kursgrößen
Das Studium in kleinen Gruppen unterstützt den individuellen Lernprozess der Studierenden und führt
zu einer höheren Lerneffizienz.
Qualifizierte Lehrbeauftragte aus der Praxis
Durch den hohen Anteil an qualifizierten Lehrbeauftragten aus verschiedenen Branchen und
Arbeitsfeldern finden aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt in besonderem Maße Eingang in das
Studium.
 Auftrag zu kooperativer Forschung
Kooperative Forschung erfolgt anwendungs- und transferorientiert, vor allem in Zusammenarbeit mit
den Dualen Partnern. Sie entwickelt insbesondere innovative Konzepte, Strategien und Technologien
und reflektiert die professionellen und fachlichen Bedingungen in Wirtschaft, Technik und
Sozialwesen.
Die kooperative Forschung bindet die DHBW in die fachlichen und wissenschaftlichen Netzwerke ein
und leistet einen Beitrag zur Wissensbildung. Darüber hinaus dient sie der Verbesserung der Lehre
und bietet auch einen anwendungsorientierten Mehrwert für die Partner.
Das Prinzip der Dualität spiegelt sich damit im Praxis- und im Wissenschaftsbezug wider und schärft
das besondere Profil der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Schlagworte: Leitbild, berufsqualifizierend, Verzahnung von Wissenschaft und Praxis,
Attraktivität der Absolventen für den Arbeitsmarkt, Partnerschaftlicher Dialog zwischen
Wissenschaft und Praxis, Lernende Organisation, Motivation durch Entwicklung beruflicher
Handlungsfähigkeit, Anspruch auf Erstklassigkeit
24
3.2
Qualitätsverständnis an der DHBW
3.2.1 Definition von Kernprozessen
Das Leitbild wird durch den Anspruch getragen, eine gelungene inhaltliche und zeitliche Verzahnung
von Theorie und Praxis im dualen Studiensystem zur Umsetzung zu bringen und den Theorie-Praxis
Transfer anwendungsorientiert zu leisten. Dieser Anspruch ist auch darin dokumentiert, dass in dem
Bachelor-Studium an der DHBW in gleichen Anteilen Studienphasen an einer Studienakademie und
Lernphasen in einer Ausbildungsstätte kombiniert werden und die weiterbildenden MasterStudiengänge durch ihren stark berufsintegrierenden Ansatz geprägt sind.
Das im Leitbild festgehaltene Ziel, Absolventen mit überdurchschnittlicher Beschäftigungsbefähigung
(employability) in das Arbeitsleben zu entlassen, baut auf einem spezifischem Kompetenzprofil auf:
Sachkompetenz (differenziert in Fachkompetenz und Methodenkompetenz) und Sozialkompetenz
(differenzierbar in Selbstkompetenz und sozial-ethische Kompetenz) sind darin zu
Handlungskompetenz zusammengeführt (zur Illustration siehe Abbildung 5).
Abbildung 5:
Kompetenzmodell der Dualen Hochschule
Bei der Definition von Qualifikationszielen für einen Studiengang wird sowohl das spezifische Profil der
Absolventen der DHBW berücksichtigt als auch der Qualifikationsrahmen für deutsche
Hochschulabschlüsse10.
10
Der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse wurde im Zusammenwirken von
Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und
25
Um dieses Kompetenzmodell erfolgreich zur Umsetzung zu bringen, wurden Kernprozesse
identifiziert.
Als Kernprozesse für Studium und Lehre wurden identifiziert:










Kontinuierliche Qualitätsverbesserung
Studienangebotsentwicklung
Curriculumsentwicklung für das Studium in Theorie und Praxis
Durchführung von Lehrveranstaltungen
Durchführung des Studiums in der Praxis
Prüfungsstellung, -durchführung und –bewertung
Themenstellung, Betreuung und Bewertung von Projekt- und Bachelorarbeiten
Studienorganisation sowie Betreuung und Beratung der Studierenden und Lehrbeauftragten
Auswahl von und Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern
Kooperative Forschung und Weiterbildung
Zu den einzelnen Kernprozessen wurden Qualitätsziele definiert und Instrumente festgelegt, die zur
kontinuierlichen Verbesserung und zur Feststellung der Zielerreichung beitragen (siehe hierzu Kapitel
4).
Schlagworte: Verzahnung von Wissenschaft und Praxis, Attraktivität der Absolventen für den
Arbeitsmarkt, Partnerschaftlicher Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis, identifizierte
Kernprozesse
3.2.2 Qualitätsziele
Aus dem Leitbild und dem daraus abgeleiteten Qualitätsverständnis wurden Qualitätsziele definiert11.
Die Qualitätsziele erfüllen folgende Funktion:



Die Qualitätsziele sind so konkret, dass im Abgleich zwischen dem Ist-Stand und den
formulierten Qualitätszielen sichtbar wird, inwiefern die DHBW ihren eigenen
Qualitätsansprüchen gerecht wird.
Die Qualitätsziele sind Kernprozessen zugeordnet, so dass die Prozessverantwortlichen
aufgefordert sind, sich aktiv für die Zielerreichung einzusetzen und Vorschläge zur
Optimierung in die Organisation einzubringen.
Zu den Qualitätszielen kann zugeordnet werden, welche Instrumente der Qualitätssicherung
aktuell eingesetzt werden, um die Erreichung der Qualitätsstandards zu erheben und
Maßnahmen zur Zielerreichung zu initiieren.
Die Qualitätsziele dienen somit der Messung der Zielerreichung, der Qualitätssicherung und verbesserung und der Reflektion über die Weiterentwicklung der Qualität in Studium und Lehre an der
Dualen Hochschule Baden-Württemberg (zu den Kernprozessen, den definierten Zielen und den
zugehörigen Instrumenten siehe Kapitel 4).
Schlagworte: Aus Leitbild abgeleitete Qualitätsziele, Qualitätsziele zu Kernprozessen
zugeordnet
Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 22.04.2005 beschlossen;
Internetressource unter http://www.hrk.de/de/download/dateien/QRfinal2005.pdf
11
Die Qualitätsziele wurden durch den Gründungssenat am 29. September 2010 und vom
Gründungs-aufsichtsrat am 29. November 2010 verabschiedet. Die verabschiedete Fassung
befindet sich im Anhang.
26
3.2.3 Kontinuierliche Qualitätsverbesserung an der DHBW
Wie im Leitbild festgehalten, versteht sich die Duale Hochschule als lernende Organisation, die nach
einer ständigen Qualitätsverbesserung strebt. In einem kontinuierlich fortdauernden
Qualitätsregelkreissystem werden im Qualitätsmanagementsystem der DHBW die verschiedenen
Phasen des Qualitätsmanagements durchlaufen.
Ein Qualitätszyklus an der DHBW umfasst die vier Dimensionen:
a) Datenerhebung zur Evaluation von Studium Lehre und Prüfungswesen, sowie die von
kooperativer Forschung und Weiterbildung
b) Auswertung der Datenbasis und Abgleich, ob die beschlossenen Maßnahmen aus dem
Vorjahr im aktuellem Qualitätszyklus effektiv umgesetzt werden konnten
c) Beschluss relevanter Maßnahmen zur Qualitätssicherung und weiteren Qualitätsverbesserung
d) Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im Folgejahr
Neben den Rückkopplungsschleifen, die innerhalb eines Qualitätszyklus etabliert wurden (vgl. Kapitel
7.2 und 7.3), ist der Abgleich, ob die beschlossenen Maßnahmen des vorhergehenden Zyklus in
dieser Periode umgesetzt werden konnten, ein wichtiges Element des Qualitätsmanagementsystems
der DHBW. Dies wird im jährlichen Berichtswesen zur Darstellung gebracht.
Die Umsetzung dieses kontinuierlichen Verbesserungsprozesses wird in dem vorliegenden Handbuch
beschrieben.
Abbildung 6:
Qualitätsregelkreissystem
27
Die kontinuierliche Qualitätsverbesserung wird an der DHBW als Kernprozess aufgefasst, der sich
folgenden Zielen verschreibt:

Durch das QM-System der DHBW werden bestehende Entwicklungsbedarfe zuverlässig
angezeigt.

Das QM-System verfügt über ausreichende Steuermöglichkeiten und Akzeptanz, um
geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Erzielte Erfolge werden sichtbar gemacht und hervorgehoben.
Schlagworte: kontinuierliche Verbesserung als Kernprozess, lernende Organisation,
Rückkopplungsschleifen und Maßnahmen, jährliches Berichtswesen, Qualitätsziele in der
Qualitätsentwicklung
4 Qualitätsinstrumente der Dualen Hochschule
4.1
Studienangebotsentwicklung12
Die Duale Hochschule verfolgt das Ziel, marktorientiert Studien- und Ausbildungsbedarfe von
Unternehmen und Sozialeinrichtungen zu erkennen und zu befriedigen. Hierzu zählen ggf. auch lokale
bzw. punktuelle Bedürfnisse von bedeutenden Wirtschaftszweigen bzw. Großunternehmen und
Sozialeinrichtungen. Der Zielsetzung einer Flexibilisierung der Ausbildungs- und Studienpläne sowie
der Studien- und Prüfungsordnung wurde durch die Möglichkeit zur Einrichtung von Vertiefungen
Rechnung getragen.
Zugleich wird der Grundsatz eines nicht zu stark differenzierenden Profils der Studienangebote in den
Studienbereichen verfolgt. In Berücksichtigung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates sowie des
Aufsichtsrats und Senats soll damit einer zu starken Aufsplitterung entgegengewirkt werden.
Die Initiative zur Entwicklung neuer Studienangebote ist den Hochschulräten und/oder Akademischen
Senaten am jeweiligen Standort übertragen. Auch die QSK oder die Fachkommissionen leiten zur
Qualitätssicherung ggf. Maßnahmen für die Modifikation und die Weiterentwicklung von
Studienangeboten ein.
Anträge zur Einrichtung neuer Studienangebote sind beim Vorstand einzureichen. Dies gilt auch,
wenn bereits genehmigte und bestehende Studienangebote an einem zusätzlichem Standort neu
angeboten werden sollen oder eine Umwidmung zwischen den am Standort bestehenden
Studienangeboten vorgenommen werden soll.
Anträge zur Änderung von Studienangeboten sind beim Vorstand einzureichen, wenn wesentliche
Änderungen vorliegen.
Für die genannten Fälle, hat die DHBW einen Prozess zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von
Studiengängen definiert.13 In der Prozessbeschreibung werden die Aufgaben von Vorstand,
Fachkommission, Senat und Aufsichtsrat detailliert beschrieben. Der definierte Prozess stellt sicher,
dass in der Angebotsentwicklung die Fachexperten, Partner aus der Praxis, externe Berater und die
Studierendenvertretung beteiligt sind.
Auch nach der Einführung und Weiterentwicklung von Studienangeboten wird kontinuierlich überprüft
wie sich die Studienangebote und die Absolventen entwickeln. Dazu werden folgende statistische
Daten jährlich erhoben und untersucht:
12
Das Kapitel nimmt die Bestimmungen aus der Satzung „Vorgehensweise und Kriterien zur
Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen (Version II) auf; mit Beschlussfassung des
Aufsichtsrats über Version 3 ist das Kapitel entsprechend der dort getroffenen Änderungen
anzupassen.
13
Siehe „Vorgehensweise und Kriterien zu Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
Studienrichtungen und Vertiefungen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Version III).“
28




Studienanfängerzahlen differenziert nach Studiengängen und Studienrichtungen und
Standorten
Studierendenzahlen differenziert nach Studiengängen und Studienrichtungen und Standorten
Anzahl der Dualen Partner nach Standort
Übernahme- und Beschäftigungsquote der Absolventen
Die statistischen Zahlen finden im Jahresqualitätsbericht Eingang und werden dem Aufsichtsrat einmal
jährlich vorgelegt.
Mit dem beschriebenen Instrumentarium überprüft und verfolgt die DHBW die Erreichung folgender
Ziele:

Die DHBW entwickelt in enger Kooperation mit den Dualen Partnern nachhaltig attraktive und
bedarfsorientierte Studienangebote, die auf die Anforderungen einer komplexen, globalisierten
Arbeitswelt zugeschnitten sind.

Die DHBW erzielt eine Übernahme- und Beschäftigungsquote ihrer Absolventen von im
Durchschnitt mindestens 80%.

Der Erfolg der DHBW misst sich an der positiven Entwicklung der Absolventen in ihren
Unternehmen und sozialen Einrichtungen.
Der Prozess zur Einrichtung neuer Studiengänge stellt einen wichtigen Faktor im
Qualitätsmanagement der DHBW dar, alle zentralen Festlegungen aus diesem Prozess werden im
Anhang zur Darstellung gebracht (Anlage 7). Abbildung 7 zeigt schematisch den Ablauf zur
Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studienangeboten.
Einrichtung, Änderung, Umwidmung oder Aufhebung von Studienangeboten, Antragsprüfung,
Entscheidungsverfahren, Mitteilungspflichten, Überprüfung der Zielerreichung
Zugehörige Instrumente: „Vorgehensweise und Kriterien für die Einrichtung, Änderung und
Aufhebung von Studiengängen, Studienrichtungen und Vertiefungen (Version III)“ (A7);
„Grundordnung“ (A3a und A3b), Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG), „MasterGrundsätze“ (A93), Studierendenstatistiken im Jahresqualitätsbericht
29
Abbildung 7:
Prozess zur Einrichtung neuer Studienangeboten
30
4.2
Curriculumsentwicklung
Die Curricula der einzelnen Studiengänge werden unter Berücksichtigung des Nationalen
Qualifikationsrahmens vom 22. April 200514 auf Landesebene von den jeweiligen Fachkommissionen
in Zusammenarbeit zwischen Professoren, Vertretern der Unternehmen / Einrichtungen und externen
wissenschaftlichen Beratern entwickelt.15
Durch die enge Zusammenarbeit wird sowohl die Praxisorientierung als auch die wissenschaftliche
Fundierung der Studiengänge abgesichert, darüber hinaus können durch dieses Verfahren relevante
Kompetenzen identifiziert werden, deren Vermittlung durch das Curriculum abgesichert werden soll.
Zielt ein Studiengang darauf, dass ein berufsrechtlich relevanter Abschluss (z. B. Steuerprüfer oder
Wirtschaftsprüfer) erlangt werden soll, wird das Curriculum mit den entsprechenden Vorgaben der
Kammern und Dachverbände abgeglichen.
In der Curriculumsentwicklung von Bachelor-Studiengängen wird besonderer Wert darauf gelegt, dass
die Praxismodule mit den Schwerpunkten der Theoriephasen korrespondieren.16 Die praktischen
Studienanteile sind entweder als separate Praxismodule konzipiert (Studienbereiche Wirtschaft und
Technik) oder in die Module integriert (Studienbereich Sozialwesen).
In jedem Studienbereich wurden Leitlinien zur Struktur von Bachelor-Studiengänge erarbeitet, die
neben inhaltlichen Bestimmungen zu den Studienmodellen auch Vorgaben zu den PflichtLehrveranstaltungen, zum studentischen Workload, der Prüfungsbelastung der Studierenden und zur
Modularisierung der Studiengänge im Studienbereich beschreiben. In der Curriculumsentwicklung
werden diese Leitlinien zu Grunde gelegt. Analog hierzu wurden für die Master-Studiengänge „MasterGrundsätze“ vereinbart, die für die Entwicklung neuer Angebote maßgeblich sind.
Wurde ein Curriculum von der Fachkommissionen verabschiedet und durch Vorstand sowie ggf. von
Senat und Aufsichtsrat genehmigt, definiert dies den verbindlichen Rahmen für die Durchführung des
Studienangebots an jedem DHBW Standort. Studiengänge, die an mehreren Standorten angeboten
werden, sind durch dieses Vorgehen miteinander vergleichbar. Zugleich ist die Möglichkeit gegeben,
im Rahmen von studienbereichsspezifischen Regelungen durch regionale Schwerpunktsetzungen ein
standortspezifisches Profil aufzubauen.
Das Abschlussziel des Studiengangs, der Bedarf für das Angebot, die Qualifikationsziele, das
Studiengangskonzept sowie das Curriculum (dargestellt in Modulübersichtstabellen und
Ablaufplanungen) werden in der „Studiengangsbeschreibung“ festgehalten, die einer vorgegebenen
Dokumentations-Struktur folgt.
Die Modulbeschreibungen werden nach einem gemeinsam verabschiedeten Muster entwickelt. Sie
weisen Kompetenzziele in unterschiedlichen Kompetenzbereichen auf (Sachkompetenz, sozialethische Kompetenz, Selbstkompetenz und übergreifende Handlungskompetenz), außerdem werden
die Lehrinhalte auf Modulebene definiert.
Die Curricula unterliegen einer ständigen Überprüfung. Die Modulverantwortlichen sammeln dazu
Anregungen zur Weiterentwicklung der Module, die von Studierenden, Lehrenden,
Studiengangsleitung oder Praxispartnern eingebracht werden können. Gemeinsam mit den
Studiengangsunterausschüssen bzw. Fachkommissionen (Studienbereich Sozialwesen) diskutieren
die Modulverantwortlichen über diese Anregungen. Bei wesentlichen inhaltlichen Änderungen eines
Moduls ist die Abstimmung mit den Unterausschüssen der Fachkommission vorzunehmen.
Änderungen auf rein redaktioneller Ebene kann der Modulverantwortliche eigenverantwortlich
durchführen.
Zur ständigen Überprüfung der Curricula gehört auch, dass die Studierenden in der studentischen
Evaluation die Studieninhalte unter anderem hinsichtlich des empfundenen Nutzens, der Relevanz
und des Praxisbezugs bzw. des Theorie-Praxis Transfers, der Angemessenheit des Niveaus und der
14
vgl. Fussnote Nr.10.
Um die Fachkommissionen und ihre Unterkommissionen in ihrer Arbeit zu unterstützen, wurde eine
Handreichung für die „Definition von Kompetenzen an der DHBW (Bereich Bachelor)“ entwickelt, die
explizit auf den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse eingeht
16
Im Studienbereich Sozialwesen sind Theorie- und Praxisinhalte in den Modulen integriert.
15
31
Abstimmung zwischen Lehrveranstaltungen bewerten. Aus den Rückmeldungen ergeben sich
Hinweise für Entwicklungsbedarfe.
Außerdem wird der studentische Workload erhoben so dass bei einer zu hohen Belastung der
Studierenden gegebenenfalls reagiert werden kann.
Weitere wichtige Hinweise zur Weiterentwicklung des Curriculums resultieren außerdem aus den
Rückmeldungen der Dualen Partner und der kooperierenden Einrichtungen, die im Rahmen der
Evaluation über die Studiengangsleitungen bzw. die wissenschaftlichen Leitungen eingeholt werden.
Außerdem werden im Qualitätsbericht Abbrecher- und Durchfallerquoten erhoben, so dass sofort
sichtbar wird, wenn Probleme hinsichtlich der Studierbarkeit entstehen sollten.
Auch aus der Evaluation des Prüfungswesens, die gemeinsam mit externen Gutachtern und
Fremdevaluatoren durchgeführt wird, resultieren wichtige Hinweise zur Verbesserung der Curricula.
Im Zuge der Fremdevaluation der Bachelorstudiengänge erhält die DHBW zudem Rückmeldung,
inwiefern die Absolventen der DHBW das Niveau eines Bachelor of Honours erreichen konnten. Der
Bachelor of Honours entspricht einer „First cycle (end of cycle) qualification“ des Qualifications
Framework in the European Higher Education Area (EHEA).17
Für die Entwicklung von Curricula setzt sich die DHBW folgende Ziele, die bislang für BachelorStudiengänge formuliert wurden und künftig auf Master-Studiengänge anzupassen sind:

Das Curriculum der DHBW ist darauf ausgerichtet, dass die Studierenden berufliche
Handlungskompetenz erwerben, welche es ihnen erlaubt, frühzeitig verantwortungsvolle
Aufgaben zu übernehmen.

Das Curriculum unterstützt dabei die Entwicklung persönlicher, fachlicher, methodischer und
sozial-ethischer Kompetenzen.

Das Curriculum ist so gestaltet, dass in der Theorie Fragestellungen der Praxis behandelt
werden und Theorie in der Praxis erfahrbar ist, so dass die Theorie- und Praxisphasen sich
gegenseitig ergänzen und eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis sichtbar wird.

Das Curriculum sieht vor, dass die Studierenden im Verlauf des Studiums zunehmend
selbstorganisiert Lernen und steigende fachliche Anforderungen bewältigen müssen.

Das Curriculum ist so aufgebaut, dass die Arbeits- und Prüfungsbelastung der Studierenden
für Intensivstudiengänge angemessen ist.
 Bei der Curriculumsentwicklung greift die DHBW Anregungen aus der Praxis auf und nimmt
wissenschaftliche Neuerungen als Anstoß zur Weiterentwicklung.
Schlagworte: Curriculumsentwicklung, Zusammenarbeit zwischen Professoren und
Vertretern der Wirtschaft, studentische Beteiligung, Standortspezifisches Profil, Sicherung der
Prozess- und der Ergebnisqualität, Erhebung des Workloads unter Studierenden, Feststellung
des Qualifikationsniveau in Fremdevaluation
17
Vgl. hierzu „The Bologna Process in higher education Compatibility of The framework for higher
education qualifications in England, Wales and Northern Ireland with the Framework for Qualifications
of the European Higher Education Area November 2008”,
http://www.qaa.ac.uk/academicinfrastructure/FHEQ/BolognaLeaflet.pdf (letzter Zugriff 25.02.2011)
32
Zugehörige Instrumente: „Vorgehensweisen und Kriterien für die Einrichtung, Änderung und
Aufhebung von Studiengängen, Studienrichtungen und Vertiefungen“ (A7); „Strukturen des
Studienmodells Wirtschaft (A29)“, „Leitlinien für Modulpläne in der DHBW- Technik“ (A39),
„Studienmodell Sozialwesen“ (A49), „Handreichung für Masterprogramme an der DHBW:
Rahmenrichtlinien, 30.09.2010“ (A94), „Dokumentationsvorlage ‚Studiengangsbeschreibung’ inklusive
Formatvorlage Modulbeschreibung“ (A10a), „Dokumentationsvorlage `Studiengangsbeschreibung`
inklusive
Formatvorlage
Modulbeschreibung
für
Master
(A10b),
„Vorlage
für
die
‚Studiengangsbeschreibung’ im Studienbereich Technik“ (A40), „Studentischer Evaluationsbogen
(Bachelor)“ (A11a), „Studentischer Evaluationsbogen (Master)“ (A11b), „Qualitätsbericht der
Studiengangsleitung“ (A18a), „Qualitätsbericht der wissenschaftlichen Leitung (Master)“ (A18b),
Studierendenstatistik im Jahresqualitätsbericht und in den landesweiten Mastergesamtberichten.
4.3
Durchführung von Lehrveranstaltungen
Die Lehre an den verschiedenen Standorten hat sich in Bezug auf die Pflichtveranstaltungen an den
von den Fachkommissionen verabschiedeten Curricula und Modulbeschreibungen zu orientieren,
wobei bei der konkreten Ausgestaltung Freiräume bestehen.
Neben der gelungenen Verzahnung von Theorie und Praxis, die es den Studierenden ermöglicht, die
Relevanz der Theorie für die Praxis zu erkennen, ist der DHBW auch wichtig, den Studierenden die
Methoden wissenschaftliches Arbeiten zu vermitteln. Inwiefern die gelehrten Inhalte Praxisrelevanz
aufzeigen, wird in der studentischen Evaluation abgefragt, inwiefern wissenschaftliches Arbeiten durch
eigene Schulungen besonders gefördert wurde, wird bei den Studiengangsleitungen und
wissenschaftlichen Leitungen jährlich erhoben.
An die Lehrenden, die aus Wissenschaft und Praxis kommen, werden hohe Anforderungen im
fachlichen und pädagogischen Bereich gestellt. Die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren an
der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sind im § 47 LHG festgelegt. Die DHBW hat außerdem
für Berufungsverfahren zur Besetzung einer Professur mit Lehraufgaben sowie der Vergabe der
Studiengangsleitungsfunktion einen Leitfaden entwickelt.
Auch bei der Auswahl von externen Lehrbeauftragten werden neben fachlichen Fähigkeiten auch
didaktische und methodische Kompetenzen eingefordert. Die DHBW begrüßt die Zusammenarbeit mit
Lehrbeauftragten aus der Praxis, die zu der engen Verzahnung zwischen Theorie und Praxis
wesentlich beiträgt, es wird aber überprüft, dass der Anteil von Lehrbeauftragten an der Lehre 60%
nicht übersteigt. Die DHBW hat für die Beauftragung von Lehrbeauftragten eine Richtlinie
beschlossen, in der die Anforderungen an Lehrbeauftragte definiert sind.
Die Dozierenden übernehmen mit ihrem Lehrauftrag die Verantwortung, die Studierenden zu
eigenständig-methodischem und hinterfragendem Denken zu befähigen und die gesetzten Lernziele in
dem vereinbarten Zeitrahmen zu erreichen. Die Dozierenden sind dabei den Ansprüchen und
Besonderheiten der DHBW verpflichtet.
Die Lehrenden können sich dabei an den didaktischen Vorschlägen und Überlegungen aus dem
„Handbuch ‚Lehre’ an der Dualen Hochschule“ orientieren. Außerdem steht ihnen ein breites
Weiterbildungsangebot des Zentrums für Hochschuldidaktik und Personalentwicklung der DHBW zur
Verfügung, welches allen Lehrenden der DHBW zur Teilnahme offen steht. Für die fachliche
Weiterentwicklung der Professoren werden Tätigkeiten im Bereich der kooperativen Forschung und
der Weiterbildung als zentral angesehen; eine Erhebung über Aktivitäten in diesen Bereichen erfolgt
jährlich.
Die Dozierenden können nach eigener Einschätzung und gemäß der eigenen Erfahrungen gewisse
Schwerpunkte setzen und den regionalen Anforderungen der Ausbildungsbetriebe entgegenkommen,
ohne dabei jedoch wesentliche Lerninhalte und Lernziele zu vernachlässigen. Um bei den
Studierenden die von der DHBW als wichtig erachteten Kompetenzen im Laufe des Studiums
systematisch zu entwickeln, sind die Dozenten insbesondere dazu aufgefordert:

die Gewichtung und Weiterführung einzelner Aspekte abhängig vom Wissensstand und dem
Interessenprofil der Studierenden zu gestalten
33

durch eine ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Studieninhalte dafür Sorge zu
tragen, dass aktuelle Entwicklungen aus Wissenschaft und Praxis in die Lehre Eingang finden

durch geeignete Methodenwahl für die vielfältigen Einzelprobleme der Praxis eine
wissenschaftliche Fundierung und einen theoretischen Bezugsrahmen zu schaffen

eine Lernkultur zu schaffen, die nicht voraussetzt, dass zu jeder Frage eine eindeutige
Antwort gefunden werden kann, sondern die dazu beiträgt, die Offenheit von
Problemstellungen konstruktiv zu diskutieren

mittels verschiedener Lehr- und Lernformen die Studierenden zum selbstständigen Arbeiten
anzuleiten.18
Werden Probleme mit einem Dozierenden oder Lehrbeauftragten sichtbar, ist die Studiengangsleitung
bzw. die wissenschaftliche Leitung vor Ort dazu aufgefordert, sich um eine Lösung zu bemühen.
Die DHBW sieht außerdem eine adäquate Infrastruktur und Sachausstattung an den
Studienakademien als unerlässliche Vorraussetzung für gute Lehre an. Hierzu wird in der jährlichen
Evaluation studentisches Feedback eingeholt.
Als Schlüsselpunkt für gelingendes Lernen muss außerdem das studentische Engagement im
Studium gesehen werden. Um den Studierenden diese Perspektive präsent zu halten, wird im
Rahmen der Evaluation auch hier eine Einschätzung erfragt.
Für die Durchführung von Lehrveranstaltung an den Studienakademien im Bachlelor-Bereich setzt
sich die DHBW folgende Ziele:

Lehrveranstaltungen an der DHBW
o
vermitteln die in der Modulbeschreibung definierten Kompetenzen
o
stellen die Relevanz der Theorie für die Praxis heraus und bereiten den
Brückenschlag zur Praxis vor
o
setzen Problemstellungen und Erfahrungen aus der Praxis in einen theoretischen
Kontext und stellen diese zur Diskussion,
o
greifen Beispiele aus (kooperativen) Forschungsprojekten auf
o
motivieren die Studierenden dazu, selbsttätig zu ihrem Lernerfolg beizutragen.
o
sind methodisch darauf ausgerichtet, Handlungskompetenz zu fördern.

Die Professoren und Professorinnen der DHBW entwickeln sich kontinuierlich fachlich und
didaktisch weiter und nutzen bestehende Weiterbildungsoptionen.

Dozierende zeichnen sich durch ihre fachliche Kompetenz, den aktuellem Bezug zur Praxis
und durch gute didaktische Grundkenntnisse aus.

Die DHBW bietet Ihren Studierenden ein motivierendes Lern – und Arbeitsumfeld mit
adäquater Infrastruktur und gezielter Förderung des wissenschaftlichen Arbeitens.
Schlagworte: Lernziele in den Modulbeschreibungen, Pflichtveranstaltungen, Verzahnung
von Theorie und Praxis in der Lehre, Vermittlung wissenschaftlichen Arbeitens,
standortspezifische Veranstaltungen, Gewichtung einzelner Aspekte, ständige Aktualisierung
der Lerninhalte, hohe Anforderungen an Lehrende, Methodenvermittlung, Lernkultur,
Anleitung zum selbstständigen Arbeiten, adäquate Infrastruktur
18
Im Studienbereich Wirtschaft werden diese Kriterien ausführlich in dem Dokument
„Orientierungskriterien für Lehre an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ (A 30) beschrieben.
34
Zugehörige Instrumente: „Leitfaden für Berufungsverfahren zur Besetzung einer Professur
mit Lehraufgaben sowie der Vergabe der Studiengangsleiterfunktion an der Dualen
Hochschule Baden-Württemberg“ (A5); „Richtlinie für die Bestellung von Lehrbeauftragten an
der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ (A5b); „Satzung der Dualen Hochschule zur
Evaluation der Qualität des dualen Studiums“ (A4), „Satzung der Dualen Hochschule BadenWürttemberg zur Evaluation der Qualität von Studium und Lehre in Masterstudiengängen
(Evaluationssatzung Master DHBW)“ (A87), „Orientierungskriterien für Lehre an Dualen
Hochschule (Studienbereich Wirtschaft)“ (A30), „Handbuch Lehre an der Dualen Hochschule“
(A23), „Studentischer Evaluationsbogen (A11a)“, „Studentischer Evaluationsbogen (Master)“
(A11b), „Erhebung kooperative Forschung und Weiterbildung“ (A24), „Bericht kooperative
Forschung und Weiterbildung“ (A25), Modulbeschreibungen (siehe Anlage 10a und b)
4.4
Studium in der Praxis
Maßstab für das Studium in der Praxis im Bachelor-Bereich sind die in den PraxisModulbeschreibungen enthaltenen Modulziele, die mit den Ausbildungsstätten abgestimmt wurden.
Die Ausbildungsstätten sind hierbei dazu aufgefordert, Ausbildungsplanungen für die im Rahmen der
Praxismodulbeschreibung festgelegten Ausbildungsinhalte zu erstellen. Die Ausbildungsstätte
verpflichtet sich hierzu durch den Studien- und Ausbildungsvertrag, den jeder Bachelor-Studierende
mit seinem Dualen Partner schließt.
Die Ausbildungsstätte ist außerdem gemäß der „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das
Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule BadenWürttemberg für ein Bachelor-Studium vom 05. Oktober 2010“ verpflichtet, die Studierenden während
der praxisorientierten Ausbildung in der Ausbildungsstätte entsprechend den Anforderungen nach den
Studien- und Prüfungsordnungen zu betreuen und zu unterstützen.
Die Ausbildungsstätte vereinbart vor jeder Praxisphase mit dem Studierenden Lernziele. In dem
Beurteilungsgespräch am Ende der Praxisphase erhalten die Studierenden unmittelbare
Rückmeldung auf ihr Lern- und Arbeitsverhalten sowie Anregungen für ihre weitere Entwicklung.
Der Lernfortschritt der Studierenden in den Praxisphasen wird innerhalb des Prüfungssystems der
DHBW gemeinsam von Praxisvertretern und dem wissenschaftlichem Lehrpersonal überprüft. Als
besonderes Instrument wird in Praxismodulen ein Reflexionsinstrument („Darstellung und Reflexion
der Praxisphase“) eingesetzt. Ziel ist es, die Lernfortschritte in der Praxisphase und den Transfer
zwischen Theorie und Praxis bzw. Praxis und Theorie aus studentischer Sicht zu dokumentieren.
Außerdem erhalten die Studiengangsleitungen durch schriftliche Prüfungsleistungen, die auf die
Praxisphasen bezogen sind, Einblick in die Qualität des Studiums in der Praxis. Die
Studiengangleitung gibt hierzu im Rahmen der Evaluation jährlich eine zusammenfassende
Einschätzung ab.
Die Studierenden bewerten in der studentischen Evaluation die Qualität der praktischen Ausbildung
unter anderem hinsichtlich der Fragen, ob Zielvereinbarungen getroffen wurden und
Ausbildungsplanungen bestehen, ob sie den Eindruck hatten, dass berufsrelevanter Qualifikationen
vermittelt wurden, inwiefern persönliche und sozialen Kompetenzen gefördert wurden, ob eine
Betreuung (fachlich und persönlich) statt fand und inwiefern die Organisation der Praxisphasen
zufriedenstellend war. Außerdem geben die Studierenden an, ob sie Feedback über den
Ausbildungsfortschritt (Lernerfolg) erhalten haben.
In den berufsbegleitend ausgerichteten Master-Studiengängen wird die Verzahnung von Theorie und
Praxis dadurch erreicht, dass die Themenstellungen von Projekt- und Master-Arbeiten bewusst auf
den Arbeitskontext des Studierenden zugeschnitten werden. Die kooperierende Einrichtung
verpflichtet sich in einer Vereinbarung dazu, dass Studierende in geeignete Projekte und Prozesse
eingebunden werden und sich so berufspraktische Untersuchungsgegenstände erschließen können.
Die kooperierende Einrichtung wird so zum „Türöffner“ für interessante Projekte, relevante Daten und
Schlüsselpersonen.
35
Für die Durchführung des Bachelor-Studiums in der Praxis hat die DHBW folgende Ziele definiert:

In den Praxisphasen bei den Dualen Partnern
o werden die im Modulplan festgelegten Kompetenzen vermittelt
o
werden den Studierenden fordernde und vielfältige Aufgaben in wechselnden Teams
gestellt, die dem erreichtem Kompetenzniveau angemessen sind.
o
wird den Studierenden die Möglichkeiten geboten, selbstständig zu arbeiten und
frühzeitig Verantwortung zu übernehmen
o
werden mit den Studierenden zu Beginn der Praxisphase Zielvereinbarungen
getroffen
o
erhalten die Studierenden qualifiziertes Feedback zu ihrem Lern- und Arbeitsverhalten
sowie Anregungen zur weiteren Entwicklung

Das Studium in der Praxis wird von den Dualen Partnern so geplant und vorbereitet, dass die
Studierenden die vereinbarten Aufgaben zügig und umfassend übernehmen können.

Den Studierenden werden Ausbildungsleiter und Betreuer zur Seite gestellt, die eine
angemessene persönliche und fachliche Eignung aufweisen.

Die Studiengangsleitung beobachtet die Entwicklung der Studierenden in den Praxisphasen
und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Schlagworte: Studium in der Praxis, Praxismodulbeschreibungen, Ausbildungsplanungen der
Dualen Partner und kooperierenden Unternehmen, berufsrelevante Prüfungsleistungen
Zugehörige Instrumente: „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das
Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule BadenWürttemberg für ein Bachelor-Studium vom 05. Oktober 2010“ (A6), Studien- und
Ausbildungsverträge in Wirtschaft, Technik und Sozialwesen (A26, A37, A46), „Vereinbarung
zwischen
der
kooperierenden
Einrichtung
und
dem/der
Studierenden
eines
Masterstudiengangs zum Master of Arts, Master of Science oder Master of Engineering“
(A89), „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von
kooperierenden Einrichtungen für ein Masterstudium“ (A90), Praxismodulbeschreibungen,
Rahmenstudienpläne für das Studium in der Praxis (Dokumentation gemäß der
Dokumentationsvorlage ‚Studiengangsbeschreibung’), A10a), „Ablauf und Reflexion der
Praxisphase“
(A12),
„Studentischer
Evaluationsbogen“
(A11a),
„Studentischer
Evaluationsbogen (Master)“ (A11b)
36
4.5
Prüfungsstellung, -durchführung und -bewertung
Abbildung 8:
Studienkontexte eines DHBW-Studiums
Zur Erreichung der im Curriculum festgehaltenen Lernziele sind die Studierenden dazu aufgefordert,
folgende gleich wesentliche Leistungen zu erbringen:
a)
die aktive Teilnahme an Lehrveranstaltungen unterschiedlicher Art
b) das Selbststudium, z.B. der zu Grunde gelegten Literatur, in Arbeitsgruppen
c)
der Transfer und Qualifikationserwerb in der Praxisphase bzw. in der beruflichen Praxis
d) Prüfungen / Prüfungsleistungen in den vorgenannten Studienbereichen
In
der
Prüfungsordnung
des
jeweiligen
Studienbereichs
ist
festgelegt,
welche
Studienvoraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Leistungsnachweise durch die Studierenden
im Laufe des Studiums erbracht werden müssen. Die Prüfungsordnung und die entsprechende
Modulbeschreibung bilden den formaljuristischen Handlungsrahmen bei der Durchführung der
Prüfungen. Hier sind auch Schutzfristen bestimmt und definiert, wie Nachteilsausgleiche geschaffen
werden können.
Die Duale Hochschule hat außerdem zur Harmonisierung des Prüfungsgeschehens insbesondere für
die Bachelor-Studiengänge Kriterienkataloge aufgestellt. Diese dienen als Richtlinie für die Lehrkräfte
und Prüfer. Neben den bereichsspezifischen Kriterienkatalogen zur Stellung, Korrektur und Bewertung
von Klausuren stehen auch Kriterienkataloge zu den Anforderungen, Begutachtungen und
Bewertungen von Studien-, Projekt-, Seminar- und Bachelorarbeiten zur Verfügung sowie
Orientierungskriterien für mündliche Prüfungen, sofern diese durchgeführt werden.19
19
Richtlinien und Kriterienpapiere für die Master-Studiengänge müssen noch entwickelt werden.
37
Die Aufgabenstellung von Projektarbeiten in den Bachelor-Studiengängen der Studienbereiche
Wirtschaft und Technik ist so angelegt, dass praktische Verfahrensweisen vor dem Hintergrund
theoretischer Konzepte diskutiert werden; im Studienbereich Sozialwesen wurden hierfür
„Transferaufgaben“ eingerichtet. Die Studierenden erhalten im Anschluss an die Projektarbeit (oder
die Transferaufgaben) ein Feedback über die erbrachte Leistung.
Die Aufgabenstellung der Bachelorarbeit ist so anzulegen, dass eine Anwendung theoretischer
Aspekte auf die Praxis zur Bearbeitung der Fragestellung explizit erforderlich ist. Der akademische
Betreuer berät die Studierenden bezüglich der Themenfindung und in der Umsetzung der Maßgaben
wissenschaftlichen Arbeitens.
Die Ausbildungsstätte verpflichtet sich dazu, die Studierenden für Prüfungsleistungen freizustellen,
sowie bei Projekt – und Bachelorarbeiten die notwendige Zeit für die Bearbeitung der Arbeiten
einzuräumen.
Bei Masterstudiengängen sind die Prüfungsleistungen so ausgewählt, dass diese den Theorie-PraxisTransfer gezielt fördern, so wurde hier eigens die Prüfungsleistung „Transferbericht“ eingeführt. Die
Studierenden führen außerdem anwendungsorientierte Research Projects durch und erstellen
Projektarbeiten, die im Umfeld der betrieblichen Praxis angesiedelt sind und ein fachpraktisches
Problem aufgreifen. Die Master-Thesis ist darauf ausgerichtet, dass der Studierende sich mit einer
Themenstellung seiner betrieblichen Praxis befasst und damit ein wichtiger Baustein des TheoriePraxis-Transfers.
Das gesamte Prüfungswesen der Bachelor- und Master-Studiengänge wird einer Evaluation
unterzogen, die sichtbar macht, inwiefern die Studienleistungen an den verschiedenen Standorten
miteinander vergleichbar sind und auch einer Fremdevaluation standhalten können. Dabei wird unter
Einbeziehung von internen und externen Gutachtern sowie von External Examiner in sogenannten
„Pre- und Post-Checks“ überprüft, inwiefern die Prüfungsstellung, -durchführung und -bewertung den
Fachstandards auf angemessenem Niveau entspricht.
Im Falle der Bachelor-Studiengänge geben die Gutachter des Fremdevaluators am Ende des
Verfahrens ein Votum darüber ab, inwiefern das angestrebte Qualifikationsziel erreicht werden konnte.
In den Master-Studiengängen erfolgt Rückmeldung über die Angemessenheit der Prüfungsstellung,
des akademischen Niveaus und der Nachvollziehbarkeit der vorgenommenen Bewertung durch
externe Gutachter.
Parallel dazu erhebt die DHBW Daten, inwiefern die Studierenden Widerspruch gegen Bewertungen
einlegen. Die Zahl der Widersprüche wird im Jahresqualitätsbericht reflektiert.
Für die Prüfungsstellung, -durchführung und -bewertung hat sich die DHBW folgende Zielsetzungen
gestellt:

Die Prüfungsdurchführung und -bewertung an der DHBW ist transparent und nachvollziehbar.

Prüfungen an der DHBW finden unter vergleichbaren Rahmenbedingungen und auf einem
vergleichbaren Anforderungsniveau statt, so dass in Bezug auf die Prüfungsvorbereitung, durchführung und -bewertung für alle Studierenden möglichst gleiche Chancen geschaffen
werden.

Prüfungen enthalten bevorzugt transferorientierte Aufgabenstellungen auf angemessenem
Prüfungsniveau, die von den Studierenden analytisches Denken und kritische Reflexion
erfordern.

Die Studierenden erhalten gehaltvolles Feedback zu ihren Prüfungsergebnissen, welches es
ihnen erlaubt, sich selbst realistisch einzuschätzen und Lernbedarfe zu erkennen.
Für die Themenstellung, Betreuung und Bewertung von Projekt- und Abschlußarbeiten setzt sich die
DHBW folgende Ziele. Diese differenzieren sich im Bachelor und Masterstudiengängen nach
wissenschaftlichen Niveau und Umfang der Arbeiten.
Bei der Themenfindung von Projekt- und Abschlußarbeiten bringen Studierende eigene
Fragestellungen ein, die praktische Relevanz für die Dualen Partner aufweisen sollten und sich für
eine wissenschaftliche Bearbeitung eignen.
38

Bei der eigenständigen Ausarbeitung der Themenstellung werden Studierende durch die
Ausbilder bzw. Anleiter in der Praxisphase und die Betreuer in der Studienakademie im
angemessenen Umfang individuell und qualifiziert beraten.

Bei der Bearbeitung des Themas gehen die Studierenden nicht nur deskriptiv sondern auch
problemlösend vor und reflektieren kritisch das erzielte Gesamtergebnis.

Alle Abschluß- und Projektarbeiten
wissenschaftlichen Ansprüchen.
genügen
formal,
methodisch
und
inhaltlich
Schlagworte: Prüfungsordnungen, Nachteilsausgleiche, Vergleichbarkeit der Ergebnisse,
Fremdevaluation, Richtlinien zum Prüfungswesen, Prüfungsbegutachtung, externe Gutachter
Zugehörige Instrumente:
I Prüfungsordungen:
„Prüfungsordnung im Studienbereich Wirtschaft“ (A27-28b), „Studien- und Prüfungsordnung
für die Bachelorstudiengänge im Studienbereich Technik der Dualen Hochschule BadenWürttemberg“ (A38a-b), „Prüfungsordnung im Studienbereich Sozialwesen“ (A47-48),
„Studien- und Prüfungsordnung der Masterstudiengänge in den Studienbereichen Wirtschaft,
Technik und Sozialwesen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)“ (A88a-b)
II Kriterienkataloge für Prüfungsleistungen und deren Bewertung:
a) Studienbereich Wirtschaft: „Gutachten (Formular zur Bewertung von Projekt- und
Bachelorarbeiten“ (A31), „Kriterienkatalog zu Klausuren“ (A32), „Orientierungskriterien für
mündliche Prüfungen an der Dualen Hochschule“ (A33), „Infopapier zu Praxismodulen“
(A34), „Infopapier zu Projektarbeiten“ (A35), „Infopapier zu Bachelorarbeiten“ (A36)
b) Studienbereich Technik: „Richtlinien für die Bearbeitung und Dokumentation der
Praxismodule,
Studienund
Bachelorarbeiten“
(A41),
„Anmeldeformular
Projektbericht/Projektarbeit“ (A42), „Klausuren – Hinweise zur Stellung und Korrektur“,
„Klausurrichtlinien“, „Excel-Arbeitsblatt zur Klausurbenotung“, „Kurzfassung der
Klausurrichtlinien für erfahrene Dozenten“, „Anleitung zur Bewertung von Projekt-,
Studien- und Bachelorarbeiten“, Kurzfassung der Klausurrichtlinien für erfahrene
Dozenten,20 „Anleitung zur Bewertung von Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten“ (A43),
„Bewertung/Gutachten für Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten (Auszug)“ (A45),
weitere siehe Kap. 10.2.321.
c) Studienbereich Sozialwesen: „Punkteschema/Notenschema für die Bewertung von
Leistungsnachweisen“ (A51), „Bewertungskriterien für die Bachelorarbeit“ (A52), „Fragen
zur Qualität der Betreuung der Bachelorarbeit“ (A53), „Beurteilungskriterien für die
Seminararbeiten“ (A54), „Notendefinition und -beschreibungen“ (A69), „Protokoll
Seminararbeit“ (A81), weitere siehe Kap. 10.3.3
III Standardisierte Formulare zur Evaluation des Prüfungswesens:
Bachelor: „Vorab-Begutachtung (Pre-Check) durch Externe(n) Gutachter/in von
Klausurstellungen (1.+2. Studienjahr) (A13), „Post-Check von korrigierten Klausuren durch
Externe(n) Gutachter/in (1.+2. Studienjahr)“ (A14), „Post-Check von korrigierten Klausuren
durch Interne Gutachter (3. Studienjahr)“ (A15a), „Begutachtung von mündlichen Prüfungen
durch Interne Gutachter“ (A16), „Begutachtung von Bachelorarbeiten“ (A17)
Master:
„Post-Check
von
korrigierten
Klausuren
durch
Externe(n) Gutachter/in (Master)“ (A15b)“, „Vorab-Begutachtung (Pre-Check) von
Klausurstellungen Master“ (A13b), „Begutachtung von mündlichen Prüfungen durch Interne
Gutachter (Master)“ (A16b), „Begutachtung von Masterarbeiten“ (A17b)
20
21
Vgl. http://studium.ba-bw.de/.
Vgl. http://studium.ba-bw.de/.
39
4.6
Kooperative Forschung und Weiterbildung an der Dualen Hochschule
Seit der Gründung der Berufsakademien besteht der Anspruch, eine akademische und
wissenschaftliche Qualifizierung mit hohem Praxisbezug anbieten zu können. Die kontinuierliche
wissenschaftliche und didaktische Weiterbildung der Professoren wurde dabei stets als wesentlicher
Faktor dafür angesehen, dass aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen in der Lehre einfließen
können und der Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis auf akademischem Niveau gelingen
kann. Für die Professoren bestand zu diesem Zweck die Möglichkeit, an Tagungen, Workshops und
Kongressen teilzunehmen. Außerdem konnten Professoren für Weiterbildungssemester freigestellt zu
werden.
Mit der Umwandlung der Berufsakademien zur Dualen Hochschule Baden-Württemberg erging an
diese zusätzlich der Auftrag zu kooperativer Forschung. Bei der künftigen Umsetzung dieses Auftrags
kann die Duale Hochschule auf weit reichende Erfahrungen aufbauen, die nicht nur im Bereich der
wissenschaftlichen und didaktischen Weiterbildung liegen. Die an der DHBW versammelte
Forschungsexpertise spiegelt sich zum Beispiel in den unterschiedlichen Steinbeis-Transfer-Zentren
wider.
Zur Sicherung guter wissenschaftlichen Praxis hat die DHBW „Richtlinien zur Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Dualen
Hochschule Baden-Württemberg (Amtliche Bekanntmachungen Nr. 8/ 2010, 7. Juli 2010) erlassen.
Die Richtlinien basiert in wesentlichen Teilen auf den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz
zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen.
Um dem Forschungsauftrag gerecht zu werden, besteht für Professoren auch weiterhin die
Möglichkeit, für bestimmte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zur Fortbildung in der Praxis
ein Forschungs- oder Praxissemester zu nehmen (vgl. § 49 Abs 6 LHG).
Zukünftig wird die DHBW außerdem Strukturen aufbauen, die Forschungsaktivitäten unterstützen und
die Integration von Forschung und Lehre fördern. Die Beteiligung der Partner aus der Region bei
diesem Prozess wird dabei eine wichtige Rolle spielen, so dass Maßnahmen zur Forschungsförderung
nicht nur zentral, sondern auch lokal getroffen werden müssen.
Bereits jetzt erhebt die DHBW die Aktivitäten der Professorenschaft in den Bereichen kooperativer
Forschung und Weiterbildung, um ein klares Bild zu erhalten, wo die DHBW steht und welche
Entwicklungen hier künftig vollzogen werden können.
Wie im Leitbild und gesetzlich festgehalten ist, nimmt kooperative Forschung an der DHBW auf die
Erfordernisse der dualen Ausbildung Bezug und wird im Zusammenwirken mit den Ausbildungsstätten
betrieben. Von der professoralen Beteiligung an kooperativen Forschungsprojekten profitieren die
Studierenden unter anderem, indem aktuelle wissenschaftliche Entwicklungen in die Lehre
eingebracht und reflektiert werden können. Eine direkte Verknüpfung von Forschung und Lehre zeigt
sich zudem im Rahmen von studentischen Projektarbeiten mit hohem Innovationspotenzial bei der
Ausarbeitung von Bachelorarbeiten, sowie den Research Projects der Master-Studiengänge und den
Masterarbeiten (vgl. Kapitel 4.1).
Durch den Einfluss von aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen in die Lehre und die Verknüpfung
von Forschung und Lehre wird bei den Studierenden der DHBW das Verständnis für übergreifende
Zusammenhänge gestärkt und die Fähigkeit trainiert, Probleme methodensicher und zielgerichtet zu
lösen. Durch den hohen Anwendungsbezug in der kooperativen Forschung wird zudem der Transfer
zwischen Theorie und Praxis auf hohem Niveau vollzogen.
Für den Bereich der Weiterbildung und kooperativen Forschung hat die DHBW folgende Ziele
definiert:

Die Professoren der DHBW engagieren sich in Aktivitäten der Weiterbildung und kooperativen
Forschung. Dies zeigt sich in:
o
Aufbau fachlicher Kompetenzzentren und kooperativer Forschungsprojekte in
Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern
o
Inanspruchnahme von Forschungs- und Praxissemestern
o
Publikationen
o
Kooperationen mit Dualen Partnern im Zusammenhang mit Abschluss- und
Studienarbeiten
40
o
Teilnahme an Tagungen und Weiterbildungsangeboten
o
Beiträgen zur Ausrichtung wissenschaftlicher Tagungen
o
Mitarbeit in wissenschaftlichen Gremien
Schlagworte: Wissenschaftliche und didaktische Weiterbildung des hauptamtlichen
Lehrpersonals, Auftrag zur kooperativen Forschung, Bezug der Forschung zur dualen
Ausbildung, studentische Projektarbeiten im Rahmen kooperativer Forschung, Stärkung des
Verständnisses übergreifender Zusammenhänge und Methodentraining
Zugehörige Instrumente: „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum
Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Dualen Hochschule Baden
Württemberg (A8) „Erhebung von kooperativer Forschung und Weiterbildung“ (Erhebungsund Berichtsformat)“, (A24, A25)
4.7
Studienorganisation
Das Studium an der DHBW zeichnet sich durch kleine Gruppen aus, die im besonderen Maße dazu
beitragen, dass ein intensiver Austausch zwischen Studierenden und Dozenten möglich wird. Beides
ermöglicht zugleich die konzentrierte Vermittlung von Studieninhalten, die zu kurzen Studienzeiten
beitragen. Diese Aspekte können als wesentliches Qualitätsmerkmal eines Studiums an der DHBW
gesehen werden.
Als Ansprechpartner stehen den Studierenden die Studiengangsleitung, die wissenschaftliche Leitung
oder die Studierendensekretariate zur Verfügung. Die Studiengangsleitung erhält für die Betreuung
einen Deputatsnachlass, der in der Regel einer Reduktion des Lehrdeputat um 50% entspricht. Die
Deputatsentlastung für die Studiengangsleitung ist in einer Lehrdeputatsverordnung des „Ministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kultur Baden Württemberg“ geregelt. Außerdem wird jeder
Studiengangsleitung eine halbe Sekretariatsstelle zuerkannt. Die wissenschaftlichen Leitungen
werden gemäß der geltenden Vergütungssatzung vergütet.
Die Studierenden können die Betreuung und die Studienorganisation in der studentischen Evaluation
jährlich bewerten. Die Studierenden sind hier dazu aufgefordert, folgende Kriterien zu evaluieren:
a) Semesterplanung/- organisation durch Studiengangsleitung bzw. wissenschaftliche Leitung,
b) Betreuung und Beratung der Studierenden,
c) Studierenden-Sekretariate
Die DHBW stellt sich bezüglich der Studienorganisation folgende Ziele:

Die Semesterplanung und -organisation durch die Studiengangsleitung stellt sicher, dass das
Curriculum mit allen vorgesehenen Inhalten und im vereinbarten Zeitumfang durchlaufen wird.

Wichtige Informationen sind für alle Beteiligten einfach zugänglich
Ansprechpartner in studienbezogenen Angelegenheiten sind bekannt.

Die Studierenden und Lehrbeauftragten erhalten darüber hinaus durch die
Studiengangsleitung und die Sekretariate persönliche Betreuung und Beratung aus einer
Hand.
und
wichtige
Schlagworte: Studieren in kleinen Gruppen, kurze Studienzeiten, Studiengangsleitung als
Ansprechpartner, Bewertung der Betreuung und der Studienorganisation in der studentischen
Evaluation
Zugehörige Instrumente: „Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die
Lehrverpflichtungen
und
zur
Präsenz
der
Professoren
an
Berufsakademien
(Lehrverpflichtungsverordnung für Berufsakademien - BALVVO)“22, „Satzung der Dualen
22
Kann elektronisch abgerufen werden unter http://www.landesrecht-bw.de
41
Hochschule Baden-Württemberg zur Festlegung der Vergütung von in Nebentätigkeit
wahrgenommenen Lehrtätigkeiten von Hochschullehrern sowie der Vergütung von
Lehraufträgen in weiterbildenden Masterstudiengängen (Vergütungssatzung Master DHBW)“,
„Studentischer Evaluationsbogen (Bachelor) (A11)“, „studentischer Evaluationsbogen
(Master)“ (A15b)
4.8
Auswahl und Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern
Das effektive Zusammenwirken der Hochschulstandorte mit den beteiligten Ausbildungsstätten ist für
das duale Studium eine Grundvoraussetzung. Die Auswahl der Ausbildungsstätten und die Sicherung
einer effektiven Zusammenarbeit ist somit wesentlicher Teil der Qualitätsbestimmungen der DHBW.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Studienakademie und Dualem Partner bedarf einer genauen und
verlässlichen Abstimmung. Auf Ebene der Bachelorstudiengänge ist dies unter anderem gesichert,
indem Studien- und Ausbildungsverträgen zwischen Studierendem und Dualen Ausbildungspartner
geschlossen werden, in denen wesentliche Vereinbarungen zur Gestaltung des Studiums in der Praxis
festgehalten sind. Weitere zentrale Absprachen sind in den „Richtlinien für die
Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der
Dualen Hochschule Baden-Württemberg für ein Bachelor-Studium (Amtliche Bekanntmachungen Nr.
10/ 2010, 5. Oktober 2010) definiert.
Analog hierzu ist für die Zulassung zu einem Master-Studium eine Studienvereinbarung mit einem
kooperierenden Unternehmen vorzulegen. Die „Vereinbarung zwischen der kooperierenden
Einrichtung und dem /der Studierenden eines Masterstudiengangs“ ist ein standardisierter und von der
DHBW vorgegebener Vertrag, in dem die Pflichten des Studierenden und der kooperierenden
Einrichtung festgehalten sind. Außerdem wurde eine „Richtlinie für die Eignungsvoraussetzungen und
das Zulassungsverfahren von kooperierenden Einrichtungen für ein Masterstudium“ verabschiedet, die
festlegt, welche Eignung kooperierenden Einrichtungen aufweisen müssen.
Es dürfen nur diejenigen Unternehmen und Einrichtungen einen Studienplatz anbieten, die von der
Studiengangsleitung bzw. von der wissenschaftlichen Leitung überprüft und vom Hochschulrat der
Studienakademie zugelassen wurden. Eine Zulassung zur Ausbildungsstätte/ kooperierenden
Einrichtung kann zu einem späteren Zeitpunkt entzogen werden.
Der Erfolg dieser qualitätssichernden Maßnahmen wird in der jährlichen Evaluation überprüft, indem
die Studierenden Feedback zum Studium in der Praxis geben und die Studiengangsleitungen bzw.
wissenschaftlichen Leitungen über Rückmeldungen aus der Praxis berichten.
Über wesentliche Ergebnisse aus der Evaluation berichtet der Rektor im Hochschulrat, der paritätisch
mit Dualen Partnern besetzt ist.
Inwiefern die Zusammenarbeit mit den Dualen Partnern im Bereich der kooperativen Forschung
erfolgt, wird in einer jährlichen Erhebung zur kooperativen Forschung und wissenschaftlicher
Weiterbildung evaluiert.
Die DHBW setzt sich hier folgende Qualitätsziele:

Die Duale Partner erfüllen durchgehend die definierten Eignungsvoraussetzungen und stellen
diese nachhaltig sicher.

Neben der institutionalisierten Zusammenarbeit in den Gremien zeigt sich die enge
Kooperation mit den Dualen Partnern
o
in regelmäßigen Kontakten,
o
in der Teilnahme an Ausbildungsleitertagungen,
o
in Vor-Ort-Besuchen der Studiengangsleitungen
o
und im inhaltlichen Austausch in gemeinsam durchgeführten (Forschungs)-Projekten
42

Duale Partner stellen Lehrbeauftragte aus der Praxis und erklären sich bereit, sich bei der
Durchführung von Prüfungen zu beteiligen.
Schlagworte: Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Praxis, regulierte Auswahl der
Ausbildungsstätten, Zulassung als Ausbildungsstätte, studentische Evaluation des Studiums
in der Praxis, systematische Auswertung des Feedbacks aus der Praxis, gemeinsames
Forschen mit Partnern aus der Praxis
Zugehöriges Instrument:
Bachelor: „Richtlinien für die Eignungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren von
Praxispartnern (Ausbildungsstätten) der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ (A6),
Studien- und Ausbildungsverträge der Studienbereiche (A26, A37, A46), „Studentischer
Evaluationsbogen“ (A11), „Erhebung von kooperativer Forschung und Weiterbildung“ (A24),
„Qualitätsbericht des Studiengangs/der Studienrichtung“ (A18)
Master: „Vereinbarung zwischen der kooperierenden Einrichtung und dem /der Studierenden
eines Masterstudiengangs“(A89); „Richtlinie für die Eignungsvoraussetzungen und das
Zulassungsverfahren von kooperierenden Einrichtungen für ein Masterstudium“ (A90),
„studentischer Evaluationsbogen (Master)“ (A15b), „Qualitätsbericht der wissenschaftlichen
Leitung“ (A18b)
5 Erhebung der Datenbasis
5.1
Evaluation der Qualität des Studiums
In § 5 des LHG werden die regelmäßige Eigen- und Fremdevaluation des Studiums sowie die
Veröffentlichung
der
Evaluationsergebnisse
gefordert.
Adressiert
werden
dabei
die
Lehrveranstaltungen, die Organisation des Studienbetriebs, die Beratung und Betreuung, die
Infrastruktur sowie die praktische Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten.
Die Gegenstände, der Umfang und die Form der Evaluation an der DHBW werden durch die „Satzung
der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Evaluation der Qualität des dualen Studiums
(Evaluationssatzung DHBW)“ vom 9. März 2010 sowie der „Satzung der Dualen Hochschule BadenWürttemberg zur Evaluation der Qualität von Studium und Lehre in Masterstudiengängen
(Evaluationssatzung Master DHBW) vom 27.Juni 2012 geregelt. Im Detail wird auch festgelegt,
welche personenbezogenen Daten der Mitglieder der DHBW und Angehöriger erhoben und
verarbeitet werden dürfen und in welcher Form eine Veröffentlichung zulässig ist.
5.1.1 Ziel und Umfang der jährlichen Evaluation
Die Evaluation des Studiums soll der regelmäßigen und systematischen Sicherung und Verbesserung
der Qualität dienen. Ziel der Evaluation ist die Herstellung von Transparenz über die Qualität der
Lehre, die Bewertung der individuellen Lehrqualität der Lehrpersonen, das Erkennen von Problemenund Perspektivfeldern bei Lehrveranstaltungen, die Erstellung von Arbeitsgrundlagen zur Konzeption
und Einrichtung von Entwicklungs- und Modernisierungsplänen von Studiengängen sowie die
Entwicklung von Arbeitsgrundlagen zur Konzeption und Einrichtung von qualitätssichernden und
qualitätssteigernden Maßnahmen.
Die DHBW kommt der Forderung zur Evaluation in regelmäßigen Abständen nach. Die
Datenerhebung erfolgt in der Regel unter Nutzung des computergestützten Evaluationsprogramms
EvaSYS. Grundlage der Evaluation bilden die studentischen Evaluationsbögen für Bachelor- und
Masterstudiengänge, in denen spezifische Kriterien zu verschiedenen Dimensionen der Lehre, der
Studienorganisation und der eigenen Leistung abgefragt werden.
Evaluierungen finden am Ende jedes Studienjahres statt. Darüber hinaus kann optional
semesterweise eine Evaluation durchgeführt werden, oder es können einzelne Lehrveranstaltungen /
Module evaluiert oder die Merkmale des Evaluationsbogens durch weitere Fragen ergänzt werden,
solange die standardisierten Mindestmerkmale in den landesweiten Qualitätsbericht einfließen und die
43
vorgegebene Fragereihenfolge unverändert bleibt. Darüber hinausgehende Ergebnisse
zusätzlichen Merkmalen bilden Bestandteil der standorts- bzw. studienbereichsinternen Berichte.
zu
Die Evaluation wird vor Ort von der Studiengangsleitung (Bachelor)/ der wissenschaftlichen Leitung
(Master) organisiert und umgesetzt.
Abbildung 9:
Jährliche Evaluation im Qualitätswesen
5.1.2 Abgefragte Qualitätsindikatoren
Die nachfolgenden Tabellen zeigen, welche Qualitätsindikatoren für die jährlich stattfindende
studentische Evaluation aus den oben beschriebenen Qualitätszielen abgeleitet wurden. Die als
relevant anerkannten Indikatoren werden sowohl durch offene als auch geschlossene Fragestellungen
erhoben. Die im Evaluationsbogen abgefragten Qualitätsindikatoren werden ebenfalls für die
Evaluation gegenüber dem Fremdevaluator herangezogen.
Gemäß studentischem Evaluationsbogen umfasst die Evaluation im Bachelorstudium folgende
Dimensionen und Teilaspekte:
44
1. Beurteilung von Einzelaspekten des Studiums (Bachelor und Master)
-
Bewertung der Studieninhalte
 Gesamtbewertung
 Teilaspekte: Lernzielerreichung,
Nutzen / Relevanz / Praxisbezug,
Angemessenheit des Niveaus, Abstimmung zwischen Lehrveranstaltungen,
zusätzlich für Master: wissenschaftliche Fundierung, Vertiefungs- und
Wahlmöglichkeiten, Lehrformen
-
Bewertung Dozentinnen und Dozenten (Bachelor und Master)
 Gesamtbewertung
 Teilaspekte: fachlich, methodisch-didaktisch
-
Organisation und Betreuung des Studiengangs (Bachelor und Master)
 Gesamtbewertung
 Teilaspekte: Semesterplanung / -organisation durch Studiengangs-leitung,
Betreuung und Beratung der Studierenden, Studierendensekretariat
Zusätzlich bei Masterstudiengängen: Zeitliche Organisation, Betreuung und
Beratung während der Nicht-Präsenzzeiten, Vereinbarkeit von Studium und
Beruf,
-
Selbsteinschätzung des studentischen Engagements (Bachelor und Master)
-
Workloaderhebung bezogen auf die Theorie- und Praxisphasen (Bachelor und
Master)


Bachelor: Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit in den Theorie- und
Praxisphasen
Master: Angabe Arbeitsaufwand für das Studium in der Woche, Arbeitslast in
der Woche insgesamt, Zeiten während der Erwerbsarbeit, die für
studienrelevanten Tätigkeiten genutzt werden
-
Qualität der praktischen Ausbildung/ Qualität der Theorie-Praxis Integration
 Gesamtbewertung
 Bachelor:
Zielvereinbarung
/
Ausbildungsplanung,
Vermittlung
berufsrelevanter Qualifikationen, Anwendung von Erkenntnissen der
Theoriephase, Förderung von persönlichen und sozialen Kompetenzen,
fachliche und persönliche Betreuung, Organisation der Praxisphasen,
Feedback über Ausbildungsfortschritt
 Master: Vermittlung berufsrelevanten Fachwissens, Einbindung in geeignete
Prozesse an der kooperierenden Einrichtung, Einräumung von Freiräumen
durch
die
kooperierende
Einrichtung
zur
Teilnahme
an
Präsenzveranstaltungen,
Studienphasen,
Prüfungen
und
weiteren
Studienmaßnahmen
 Betreuung durch Ansprechpartner/-in an der kooperierenden Einrichtung zur
Einbindung in das Praxisumfeld
-
Bewertung der Infrastruktur (Bachelor und Master)
 Gesamtbewertung
 Teilaspekte: Bibliothek, EDV Labore (soweit gegeben), Vorlesungs- und
Gruppenräume, Cafeteria, Mensa
2. Gesamtbewertung des Studiums (Bachelor und Master)
- Gesamtbewertung
- Teilaspekte: positive Aspekte, Hinweise für Verbesserungen, Vorschläge zur
Weiterentwicklung des Studiengangs
- erneute Studiengangsentscheidung und Gründe
45
3. Einzelbeurteilung von Dozentinnen und Dozenten23
Das Evaluationssystem der DHBW geht damit deutlich über die üblicherweise erhobenen
Qualitätsmerkmale hinaus und erhebt insgesamt ein differenziertes und umfassendes Gesamtbild von
der Qualität des Studiums.
Im Verfahren der Evaluation werden außerdem die Einschätzungen der Studiengangsleitungen, der
wissenschaftlichen Leitungen und die Sicht der Dualen Partner bzw. der kooperierenden
Unternehmen auf die DHBW eingeholt. Durch die Erhebung von Daten zur kooperativen Forschung
und Weiterbildung unter den Professoren der DHBW werden weitere Perspektiven in der Evaluation
mit einbezogen.
Neben der obligatorischen studentischen Befragung (landesweiter Evaluationsbogen) können weitere
relevante Informationen aus folgenden Quellen für die Evaluierung herangezogen werden:





Dozentengespräche
weiter differenzierende Evaluation einzelner Lehrveranstaltungen
Gespräche mit Studierendenvertretungen
Semesterschlussbesprechungen
Absolventenbefragung
Die aus der Evaluation des Studiums gewonnenen Daten bilden einen Pfeiler der Datenbasis des
Qualitätsmanagementsystems der DHBW.
Die Auswertung der Evaluationsergebnisse erfolgt im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems,
welches an der DHBW etabliert wurde. Aus den Evaluationsergebnissen leitet die DHBW ab, durch
welche Aktionen eine Verbesserung der Lehrqualität erzielt werden kann. Dabei wird auch überprüft,
ob vorangegangene Maßnahmen umgesetzt wurden (zur Darstellung der Verantwortlichkeiten im
Evaluationsprozess vgl. Kapitel 8, zur Darstellung des Qualitätszyklus vgl. Kapitel 3.4).
Schlagworte: Evaluationsverordnung, studentische Lehrevaluation zur systematischen
Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre, EvaSYS, Evaluationsbogen der Dualen
Hochschule, Qualitätsindikatoren, Qualitätsmanagementsystem
Zugehörige Dokumente: „Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur
Evaluation der Qualität des duale Studiums“ (A4), „Satzung der Dualen Hochschule BadenWürttemberg zur Evaluation der Qualität von Studium und Lehre in Masterstudiengängen
(Evaluationssatzung Master DHBW“ (A87) „Studentischer Evaluationsbogen (Bachelor)“
(A11a), „studentischer Evaluationsbogen (Master)“ (A11b),
5.2
Evaluation des Prüfungswesens
Die Evaluation des Prüfungswesens umfasst folgende Aufgaben:

Die Vorabbegutachtung (Pre-Check) von Klausurstellungen

Die Begutachtung (Post-Check) von korrigierten Klausuren

Die Begutachtung mündlicher Prüfungen, soweit diese im Studienbereich vorgesehen sind

Die Begutachtung bewerteter Abschlussarbeiten (Post-Check)

Die Überprüfung der Benotungen
23
Die Einzelbeurteilungen fließen nicht in die Qualitätsberichte ein.
46
Ab 2012 werden die Masterstudiengänge in die Evaluation des Prüfungswesens integriert. Die
Begutachtung mündlicher Prüfungen und Masterarbeiten wird im Abschlußstudienjahr der
Masterstudierenden erfolgen.
Im Detail gelten die nachfolgend dargestellten Bestimmungen.
5.2.1 Begutachtung des Prüfungswesens
Die Prüfungsevaluation bietet der DHBW die Chance, bei der Prüfungsstellung und Bewertung von
Klausuren, mündlichen Prüfungen und Abschlussarbeiten im Peer-Review-Verfahren einer
Begutachtung zu unterziehen.
Dabei ist zwischen externen Gutachtern, internen Gutachtern, External Examiners sowie weiteren
Gutachtern eines Fremdevaluators zu unterscheiden. Externe Gutachter unterstützen die DHBW bei
der Fremdevaluation in den ersten beiden Studienjahren der Bachelorstudiengänge sowie im ersten
Studienjahr der Masterstudiengänge; sie werden von der DHBW beauftragt. Lehrpersonen aus dem
Kreise der DHBW sind als Externe Gutachter nicht zulässig.
Die Internen Gutachter sind Lehrende anderer Standorte der DHBW, die den internen Post-Check in
den Abschlussstudienjahren der Bachelor- und Masterstudiengänge leisten. Auch die Gutachter des
Fremdevaluators sind nur in den Abschlussstudienjahren tätig. In den Bachelorstudiengängen erfolgt
die Prüfungsbegutachtung durch External Examiners, die stellvertretend für das CICP das
Prüfungswesen begutachten und maßgeblich an der Entscheidung beteiligt sind, ob der
Bachelorabschluss der DHBW dem britischen Abschluss des Bachelor honours vergleichbar ist. In
den Master-Studiengängen sind ebenfalls Gutachter eines Fremdevaluators tätig. Die Begutachtung des Prüfungswesens erfolgt stichprobenweise und umfasst die Prüfungsevaluation
von Prüfungsleistungen im Verfahren des Pre-Checks und Post-Checks.
Die Pre-Checks des Abschlußstudienjahrs werden gemäß der Quote durchgeführt, die das CICP
vorgibt (Bachelor-Studiengänge), bzw. die in der QSK vereinbart wird (Master-Studiengänge). Die
Quote des Post-Checks von Modulprüfungen wird von der Evaluierungskommission in Abstimmung
mit External Examinern festgelegt (Bachelor-Studiengänge) bzw. durch die QSK (MasterStudiengänge).
Für jedes Modul, welches einem Pre-Check unterzogen wurde, werden aus der Menge der erbrachten
Prüfungsleistungen für den Post-Check bewertete Prüfungsleistungen für die Stichprobe ausgewählt.
Die Organisation des Pre- und Post-Checks liegt in der Verantwortung der landesweiten
Koordinatoren (im Sozialwesen: Koordinatoren der Standorte).
Die im Folgenden vorgestellten Prozesse gelten für Bachelor- und Masterstudiengänge, sofern nicht
anders angegeben.
5.2.2 Das Instrument „Pre-Check“24
In der Vorbereitungsphase der Prüfungen wird für einen Pre-Check eine Stichprobe von
Klausuraufgaben einer externen Prüfung unterzogen. Dazu werden die Fragestellungen an externe
Gutachter weitergeleitet, die die Aufgabenstellungen beurteilen. Bei Klausuraufgaben, die zum PreCheck eingereicht werden, muss eine Lösungsskizze, die Modulbeschreibung und eine
Modulprüfungsübersicht des Studienjahres eingereicht werden.
Die externe Begutachtung der Aufgabenstellungen der Modulklausuren wird in den ersten Semestern
von externen Gutachtern vorgenommen, die Begutachtung der Aufgabenstellungen im
Abschlussstudienjahr wird von den Gutachtern des Fremdevaluators (d. h. im Falle der
Bachelorstudiengänge durch External Examiner) durchgeführt. Werden während des Pre-Checks
Aufgabenstellungen als unangemessen, unstimmig oder fehlerhaft ausgewiesen, sind diese durch den
Aufgabensteller entsprechend abzuändern.
24
Pre-Checks wurden 2012 nur in Bachelor-Studiengängen durchgeführt, ab 2013 werden auch
stichprobenweise Pre-Checks in den Master-Studiengängen aufgenommen.
47
In den Bachelorstudiengängen erhält der Aufgabensteller entsprechende Rückmeldung durch den
externen Gutachter bzw. den Gutachter des Fremdevaluators. Die externen Gutachter und die
Gutachter des Fremdevaluators geben anhand des vorgelegten Berichtsformulars eine
zusammenfassende Beurteilung über die Ergebnisse des Pre-Checks ab und legen diese dem
Koordinator vor. Der Koordinator greift die Ergebnisse in seinen konsolidierten Prüfungswesenbericht
auf.
Ausnahme zu diesem Prozess bildet der Pre-Check im dritten Studienjahr der Bachelor-Studiengänge,
die Ergebnisse aus den Pre-Checks durch die External Examiner, fasst der Koordinator im
konsolidierten Prüfungswesenbericht zusammen.
In der Evaluation des Prüfungswesens von Masterstudiengängen erhält der Koordinator die
Begutachtungen der Aufgabenstellungen durch die externen Gutachter bzw. die Gutachter des
Fremdevaluators. Der Koordinator kommuniziert die Ergebnisse an die zuständige wissenschaftliche
Leitung und fass die Ergebnisse in dem Prüfungswesenbericht zusammen.
Abbildung 10: Pre-Check
5.2.3 Das Instrument „Post-Check“
a) Der interne Post-Check
Beim internen Post-Check von schriftlichen Modulprüfungen im Abschlussstudienjahr wird für die
definierte Stichprobe die durch die Dozierenden vorgenommenen Bewertungen von internen
Gutachtern überprüft und kommentiert. Der interne Post-Check von Klausuren wird sowohl in
Bachelor- als auch in Masterstudiengängen durchgeführt; in den Master-Studiengängen wird dies
erstmalig 2013 erfolgen.
48
Für Klausuren, die zum internen Post-Check eingereicht werden, müssen die Aufgabenstellungen, die
Lösungsskizzen, die Notenliste des gesamten Kurses dokumentiert sein sowie Modulbeschreibungen
vorgelegt werden.
In den Bachelorstudiengängen erhält der Erstkorrektor im Bedarfsfall beim internen Post-Check direkt
nach der Zweitbegutachtung ein Feedback vom internen Gutachter. In den Masterstudiengängen
erfolgt die Rückmeldung über den Koordinator an die wissenschaftliche Leitung.
Die vom internen Gutachter dokumentierten Ergebnisse des internen Post-Checks werden von den
Koordinatoren an die Gutachter des Fremdevaluators zusammen mit den notwendigen Unterlagen
weitergeleitet.
Bei Bewertungen in Form einer mündlichen Prüfung nimmt ein interner Gutachter an der Prüfung teil,
begutachtet diese und berichtet in standardisierter Form. Der Koordinator nimmt das Ergebnis in dem
konsolidiertem Qualitätsbericht auf.
b) Der externe Post-Check
Beim externen Post-Check werden für die definierte Stichprobe die korrigierten schriftlichen
Modulprüfungen einer externen Prüfung unterzogen. Dies wird durch externe Gutachter abgedeckt
(Bachelor und Master). In den Abschlußstudienjahren der Bachelor- und Masterstudiengänge werden
Gutachter eines Fremdevaluators eingesetzt (im Falle der Bachelorstudiengänge sind dies die
External Examiner des CICP).
Für Klausuren, die zum Post-Check eingereicht werden, müssen die Modulbeschreibungen, die
Aufgabenstellungen, die Lösungsskizzen sowie eine Notenliste des gesamten Kurses dokumentiert
sein.
In den Bachelorstudiengängen geben die externen Gutachter beim externen Post-Check
Rückmeldung an die Studiengangsleitung und senden die dokumentierten Ergebnisse an die
Koordinatoren. Die Gutachter legen hierzu eine Zusammenfassung ihres Prüfungsergebnisses vor,
hierzu nutzen sie die vorgegebenen Berichtformate.
Die Ergebnisse des externen Post-Checks des dritten Studienjahres teilen die Gutachter des
Fremdevaluators den Koordinatoren mit; die Koordinatoren fassen die Ergebnisse zusammen. In die
Zusammenfassung fließen die Ergebnisse aus dem internen Post-Check ein.25
In den Masterstudiengängen übernimmt der Koordinator die Kommunikation mit der
wissenschaftlichen Leitung und die Zusammenfassung der Ergebnisse, dazu liegen ihm die
Einzelbegutachtungen aus den Post-Checks vor.
25
den Bachelorstudiengängen des Studienbereichs Technik fasst der externe Gutachter die
Ergebnisse aus der Evaluation des Prüfungswesens im dritten Studienjahr zusammen.
49
Abbildung 11: Post-Check
50
5.2.4 Das Instrument „Post-Check“ bei Abschlußarbeiten26
a) Der interne Post-Check
Ein interner Post-Check von Abschlussarbeiten findet nur in den Bachelor-Studiengängen statt, da in
den Master-Studiengängen eine interne Zweitbegutachtung durch die Studien- und Prüfungsordnung
bereits festgelegt ist. Ebenso ist für die Bachelorstudiengänge des Studienbereichs Technik eine
Zweitbegutachtung der Abschlussarbeit in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt, so dass auch
hier kein interner Post-Check vorgesehen ist.
Beim internen Post-Check von Bachelorarbeiten werden die durch die Erstgutachter vorgenommenen
Bewertungen von Internen Gutachtern überprüft und kommentiert. Als Stichprobe werden pro
Koordinationseinheit aus jeder Notenklasse zwei Arbeiten einem Post-Check unterzogen27
Gemeinsam mit den Bachelorarbeiten, die einem Post-Check unterzogen werden, müssen die Liste
der Themen der Bachelorarbeiten und die Notenliste des gesamten Kurses sowie die bestehenden
Erstgutachten (und – soweit vorhanden – Zweitgutachten) eingereicht werden.
F
Der Erstkorrektor erhält beim internen Post-Check direkt nach der Zweitbegutachtung im Bedarfsfall
Feedback über die Zweitbegutachtung. Das dokumentierte Ergebnis des internen Post-Checks wird
an den External Examiner zusammen mit den notwendigen Unterlagen weitergeleitet. Der Koordinator
erstellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse des internen Post-Checks.
b) Der externe Post-Check
Beim externen Post-Check werden für eine definierte Stichprobe die Bewertungen der
Abschlussarbeiten einer externen Prüfung durch die Gutachter des Fremdevaluators (in den BachelorStudiengängen sind dies die External Examiner) unterzogen.
Gemeinsam mit den Abschlussarbeiten, die einem Post-Check unterzogen werden, müssen die Liste
der Themen der Bachelorarbeiten, die Notenliste des gesamten Kurses und die bestehenden Erstund Zweitgutachten eingereicht werden.
Die Gutachter des Fremdevaluators geben über die Koordinatoren Rückmeldung an die
Erstkorrektoren und berichten die Ergebnisse anhand der vorgesehenen Berichtsformate an die
Koordinatoren der DHBW.
Der Koordinator berichtet über die Ergebnisse im Rahmen des Prüfungswesenberichts.
26
In den Masterstudiengängen wird 2013 der erste Jahrgang das Studium abschließen; für Ende 2013
ist die Prüfungsevaluation bei Masterarbeiten vorgesehen.
27
Bei größeren Koordinationseinheiten ist ein Vielfaches der Einreichungen vorgesehen.
51
Abbildung 12: Externer Post-Check
52
5.2.5 Beteiligte und Aufgaben im Überblick
Aus den vorab beschriebenen Prozessen und Akteuren ergibt sich folgendes Gesamtbild:28
Fremdevaluator Abbildung 13: Akteure und Aufgaben im Prüfungswesen (Bachelor-Studiengänge)
28
Zu den weiteren Akteuren vgl. Kapitel 8, insb. Koordinatoren Kapitel 8.8.
53
Abbildung 14: Akteure und Aufgaben im Prüfungswesen Master
54
5.2.6 Formales Versetzungsverfahren
Das nachfolgend beschriebene Verfahren gilt nur für Bachelor-Studiengänge, die durch das CICP
validiert und evaluiert werden.
Bachelor-Studierende können zusätzlich zu dem durch die DHBW verliehenem Bachelorgrad für den
Bachelor Honors der Open University optieren. Damit wird der Abschluss der DHBW als gleichwertig
mit dem Bachelor Honours aus dem britischen Hochschulsystem anerkannt.
Für die Studierenden der DHBW ist deswegen potenziell festzustellen, ob sie die Voraussetzungen
erfüllen, um die Einschreibung in den Bachelor Honours der Open University vornehmen zu können.
Die Open University besteht zur Teilnahme am Bachelor Honours auf einem formalen
Versetzungsverfahren zum dritten Studienjahr. Die formale Versetzung wird von der
Evaluierungskommission auf Grundlage von Listen der Studierenden, die alle Prüfungsleistungen der
ersten vier Semester erfolgreich abgeschlossen haben, entschieden. Zusätzlich finden dabei die
Berichte zum Prüfungswesen der ersten beiden Studienjahre Beachtung.
Abbildung 15: Formales Versetzungsverfahren im Evaluierungsprozess mit dem Fremdevaluator
55
5.2.7 Geprüfte Qualitätsindikatoren
Die nachfolgende Tabelle zeigt an, welche Kriterien bei der Evaluation des Prüfungswesens angelegt
werden.
Prüfungshinsichten
Formale Vorprüfung
Klausurgestaltung
Aufgabenstellung
(Art, Inhalt und Struktur)
Musterlösung
Bewertungsvorschlag
Zusammenfassendes
Ergebnis
Prüfungshinsichten
Korrekturform
Korrekturdurchführung
Zusammenfassendes
Ergebnis
Prüfungsform:
Anwendungsbereich:
Klausurstellungen (Pre-Check)
Bachelor; Master (ab 2013)
Begutachtungskriterien
Termin Klausureinreichung zum Pre-Check, Anlagen (aktuelle
Modulbeschreibung, Musterlösung, Notenskala)
Kennzeichnung von Pflicht- und Wahlaufgaben
Erreichbare Punkte bei jeder (Teil-)Aufgabe angegeben
Hilfsmittel eindeutig spezifiziert
Hilfsmittel angemessen
Teilaufgaben unabhängig lösbar
Klausurdauer angemessen
Fragen klar und verständlich formuliert
Aufgabenstellung zur Erreichung des Modulziels geeignet
Analytisches Denken und kritische Reflexion gefordert
Aufgaben mit Bezug zur Berufspraxis
Transferleistung gefordert
Schwierigkeit angemessen
Unterschiedliche Schwierigkeitsgrade der Aufgabenstellung
differenzierten Benotung
Komplett
Nachvollziehbar und angemessen
Nachvollziehbar und angemessen
Anforderung entspricht insgesamt dem Niveau des entsprechenden
Studienjahres
Klausur ändern
Rückmeldung Klausursteller/-in erwartet
Prüfungsform:
Anwendungsbereich:
Begutachtung korrigierter
Bachelor; Master
Klausuren (Post-Check)
Begutachtungskriterien
Alle Lösungsteile deutlich sichtbar korrigiert und bewertet
Klare Zuordnung der Korrekturzeichen zu Lösungsschritten möglich
Individuelle Lösungsansätze berücksichtigt
Analytische Aspekte und kritische Reflexion angemessen
berücksichtigt
Bewertung entspricht Musterlösung
Bewertung nachvollziehbar und angemessen
Notengebung ist dem Anforderungsniveau des jeweiligen
Studienjahres angepasst
Vergebene Klausurnoten entsprechen den erbrachten Leistungen
Anspruch bei Bewertung der Lösungen entspricht dem jeweiligen
Studienjahr
Notenspektrum von….bis…/Durchschnittsnote
56
Prüfungshinsichten
Inhalt
Benotung
Prüfungskommission
Prüfungsablauf
Notenspektrum
Prüfungshinsichten
Themenstellung
Bearbeitung
Bewertung
Notenspektrum
Prüfungsform:
Anwendungsbereich:
Mündliche Prüfungen
Bachelor; Master (ab 2013)
Begutachtungskriterien
Qualität und Relevanz der Aufgaben bzw. Fragestellungen
Prüfungsgebiete und -inhalte entsprechen der Prüfungsordnung29
Angemessenes Prüfungsniveau
Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der festgestellten
Prüfungsleistung
Zusammensetzung (z.B. fachliches Spektrum, möglichst keine
Firmenidentität zwischen Prüfer und Prüfling)
Qualifikation (fachlich und methodisch)
Beratungsintensität (z.B. bei Notenfindung)
Angemessene Form (z.B. organisatorischer Ablauf)
Einhaltung der Regeln der Studien- und Prüfungsordnung
Von….bis…/Durchschnittsnote
Prüfungsform:
Anwendungsbereich:
Abschlussarbeiten (Post-Check)
Bachelor; Master (ab 2013)
Begutachtungskriterien
Klare, aussagekräftige Formulierung
Aktualitätsaspekt
Praxisrelevanz
Klar herausgearbeitete Zielsetzung
Begründete Ableitung der Erkenntnisse
Differenzierte und kritisch reflektierende Feststellung des
Gesamtergebnisses
Theoretisch-methodische Fundierung
Literaturauswahl und -auswertung
Aussagefähigkeit des Gutachtens
Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Korrektur durch
Korrekturhinweise
Beurteilungskriterien ausreichend differenziert
Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der festgestellten
Prüfungsleistung
Angemessene Verfahrensregeln
von….bis…/Durchschnittsnote
Die Ergebnisse aus dem Pre-Check und dem Post-Check werden dokumentiert und dienen als zweiter
Pfeiler der Datenbasis des Qualitätsmanagementsystems der DHBW. Aus den ausgewerteten
Prüfungswesenberichten werden Maßnahmen zur Verbesserung des Prüfungswesens abgeleitet.
Schlagworte: Begutachtung des Prüfungswesens, CICP, Fremdevaluator, Pre-Check, PostCheck, Externe Gutachter, External Examiner, Zulassungsprüfung zum 3. Studienjahr,
Kriterien zur Begutachtung des Prüfungswesens
Zugehörige Dokumente: „QAA code of practice for the assurance of academic quality and
standards in higher education Section 6: Assessments of students“30
Zugehöriges Instrument: Standardisierte Instrumente der Begutachtungen (Pre- und PostChecks) auf Stichprobenbasis liegen für die drei Studienbereiche sowie für Bachelor – und
Masterstudiengänge vor (A13a – A17b).
29
30
Vgl. StuPrO DHBW-Wirtschaft, § 13 Abs. 4.
http://qaa.uk.
57
6 Dokumentationsanforderungen und Berichtswesen
Die in der Evaluation erhobenen Daten bilden die Entscheidungsgrundlage für qualitätsverbessernde
Maßnahmen an der DHBW. Die Daten werden auf verschiedenen Ebenen ausgewertet und in
Berichten zusammengefasst. Damit ist gewährleistet, dass sowohl auf lokaler Ebene als auch auf
Landesebene aus den Daten handlungsleitende Rückschlüsse gezogen werden können.
Die Dokumentation der erhobenen Daten und deren Bewertungen sind teilstandardisiert und
unterscheiden sich in den verschiedenen Studienbereichen. Zur Qualitätssicherung in den einzelnen
Studienbereichen siehe Kapitel 10.
Für die Dokumentation der qualitätssichernden Maßnahmen in den Bachelorstudiengängen wurden
untenstehende Dokumentationsanforderungen vereinbart.
6.1
Standardisierte Evaluation der Studienqualität
Die Evaluation der Studienqualität erfolgt anhand der standardisierten Evaluationsbögen für Bachelorund Masterstudierende, die in Kapitel 5.1 vorgestellt wurden.
Die Studiengangsleitungen bwz. die wissenschaftlichen Leitungen führen die Evaluation in ihren
Studiengängen durch und stellen einen Qualitätsbericht zusammen.
6.2
Standardisierte Evaluation des Prüfungswesens
Die Internen Gutachter und die Externen Gutachter erhalten den Auftrag und die erforderlichen
Vorlagen durch die Koordinatoren. Wird die Evaluation gemeinsam mit einem Fremdevaluator
durchgeführt, wird mit der Evaluationsagentur abgesprochen, wie die die Gutachter kontaktiert werden
sollen.
Die Begutachtung des Prüfungswesens auf Stichprobenbasis er folgt in einer standardisierten Form.
Folgende Vorlagen standardisieren exemplarisch die Dokumentation:

Vorlage für die Vorab-Begutachtung (Pre-Check) von Klausurstellungen (A13a)

Vorlage für die Vorab-Begutachtung (Pre-Check) von Klausurstellungen Master (13b)

Vorlage für die Begutachtung (Post-Check) korrigierter Klausuren (A14 und A15a)

Vorlage für die Begutachtung (Post-Check) korrigierter Klausuren in Master-Studiengängen
(A15b)

Vorlage für die Begutachtung von mündlichen Prüfungen (A16a)

Vorlage für die Begutachtung von mündlichen Prüfungen in Master-Studiengängen (A16b)

Vorlage für die Begutachtung bewerteter Bachelor-Arbeiten (A17a)

Vorlage für die Begutachtung bewerteter Master-Arbeiten (A17b)
Die Ergebnisse aus der Evaluation des Prüfungswesens senden die Gutachter an die Koordinatoren,
bzw. lassen diese über die Agentur den Koordinatoren zukommen.
58
6.3
Standardisierter Qualitätsbericht des Studiengangs / der
Studienrichtung/ des Master-Profils
Aufbauend auf die Daten, die in der Evaluation der Studienqualität erhoben wurden, erstellen die
Studiengangsleitungen bzw. die wissenschaftlichen Leitungen Qualitätsberichte für ihre Studiengänge
/ Studienrichtungen bzw. Studienprofile.
Die Qualitätsberichte zu den Studiengängen bzw. –richtungen/Master-Profilen folgen einer
standardisierten Form (A18). In den Qualitätsberichten der Studiengangsleitungen und
wissenschaftlichen Leitungen sind Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
Qualitätsbericht (Studiengänge bzw. –richtungen/ Master-Profile)





Die quantitative Entwicklung der evaluierten Studiengänge / Studienrichtungen vor Ort
Die qualitative Beschreibung der zu evaluierenden Studiengänge / Studienrichtung vor
Ort
Die Zusammenfassung der studentischen Evaluation der Qualität des Studiums
Eine Einschätzung der studentischen Erhebung durch die Studiengangsleitung/
wissenschaftliche Leitung sowie die Feststellung des Handlungsbedarfs
Zusammenfassende Darstellung von Rückmeldungen von den Dualen Partnern/
kooperierenden Einrichtungen durch die Studiengangsleitung/die wissenschaftliche
Leitung
Die Studiengangsleitungen bzw. die wissenschaftlichen Leitungen leiten ihre Berichte zum einen an
die Koordinatoren zum anderen an das Rektorat der Studienakademie weiter.
6.4
Standardisierte Berichte der Koordinationseinheiten (konsolidierte
Qualitäts- und Prüfungswesenberichte)
Auf der Grundlage der Qualitätsberichte der Studiengangsleitungen und wissenschaftlichen Leitungen
und unter Einbeziehung der Berichte zur Evaluation des Prüfungswesens wird für jede
Koordinationseinheit ein konsolidierter Qualitäts- und Prüfungswesenbericht erstellt. Der Zuschnitt der
Koordinationseinheiten in den Studienbereichen wird in Kapitel 10 dargestellt.
Die
konsolidierten
Berichte
der
Koordinationseinheiten
folgen
standardisierten
Dokumentationsvorgaben (A19a bis A21b). Der konsolidierte Bericht enthält Angaben zu folgenden
Punkten:
59
Konsolidierter Qualitätsbericht je Koordinationseinheit
Bachelor und Master
Teil A: Summary






Quantitative Entwicklung der Koordinationseinheit
Qualitative Beschreibung der Koordinationseinheit
Ergebnisse der studentischen Beurteilung
Einschätzung der Studiengangsleitung/ wissenschaftlichen Leitung
Ergebnisse aus den Rückmeldungen der Dualen Partner/ kooperierenden
Einrichtungen
Extremaspekte und Reaktionen
Teil B: Ergebnisse aus den Studienakademien





Quantitative Entwicklung der Koordinationseinheit
Qualitative Beschreibung der Koordinationseinheit
Ergebnisse der studentischen Beurteilung
Einschätzung der Studiengangsleitung/ wissenschaftlichen Leitung
Ergebnisse aus den Rückmeldungen der Dualen Partner/ koop. Einr.
Konsolidierter Prüfungswesenbericht je Koordinationseinheit
Prüfungswesenberichte 1. + 2. Studienjahr Bachelor und 1. StJ Master
Teil A: Summary



Umfang und Ergebnisse des Klausuren-Pre-Check
Ergebnisse des Klausuren-Post-Checks
Extremaspekte und Reaktionen
Teil B: Ergebnisse der Pre- und Post-Checks
Konsolidierter Prüfungswesenbericht je Koordinationseinheit
Prüfungswesenbericht Abschlussstudienjahr (Bachelor und Master)
Teil A: Summary





Umfang und Ergebnisse des Pre-Checks
Ergebnisse des Post-Checks
Ergebnisse der Begutachtung mündlicher Prüfungen
Ergebnisse der Begutachtung korrigierter Abschlussarbeiten
Extremaspekte und Reaktionen
Teil B: Ergebnisse des Post-Checks



Zusammenfassende Begutachtung (Post-Check) durch den Koordinator von
korrigierten Klausuren
(Zusammenfassende Begutachtung mündlicher Prüfungen durch Interne Gutachter,
soweit vorhanden)
Zusammenfassende Begutachtung bewerteter Abschlussarbeiten (Post-Check)
durch Koordinator
60
Die Koordinatoren leiten ihre konsolidierten Berichte an den zuständigen Geschäftsführer der
jeweiligen Unterkommission der Evaluierungskommission weiter. Da die Koordinationseinheiten in den
Master-Studiengängen so geschnitten sind, dass diese jeweils einen Studienbereich abdecken,
entfällt dieser Schritt in der Evaluation für Master-Studiengänge.
Die Geschäftsführer legen die konsolidierten Qualitäts- und Prüfungswesen- Berichte für die
Bachelorstudiengänge der Evaluierungskommission vor. Die Ergebnisse der Evaluation werden in
diesem Gremium im gemeinsamen Austausch zwischen Koordinatoren und Gutachtern des
Fremdevaluators (hier. External Examiners) diskutiert.
6.5
Dokumentationsanforderung an den Gesamtbericht zum Qualitäts- und
Prüfungswesen des Studienbereichs und den Mastergesamtbericht
Die Gesamtberichte zum Qualitäts- und Prüfungswesen der Studienbereiche werden im BachelorBereich von den Geschäftsführern der Unterkommissionen (Wirtschaft, Technik, Sozialwesen) erstellt
und werden im Jahresqualitätsbericht aufgenommen. Sie bauen auf den konsolidierten Qualitäts- und
Prüfungswesenberichten
der
Koordinationseinheiten,
den
Rückmeldungen
aus
der
Evaluierungskommission und den Berichten der External Examiner auf. Die Berichte umfassen die
Ergebnisse der Evaluation und der Begutachtung des Prüfungswesens aller evaluierten Studiengänge
der Studienbereiche.
In der Berichterstellung fassen die Geschäftsführer der Unterkommissionen die auf den gesamten
Studienbereich bezogenen statistischen Daten zusammen, beschreiben besondere Auffälligkeiten und
nehmen zu den Rückmeldungen der External Examiner Stellung. Der Gesamtbericht zum Qualitätsund Prüfungswesen folgt einer standardisierten Struktur (A22).
Da durch den Zuschnitt der Koordinationseinheiten in der Evaluation der Master-Studiengänge der
Gesamtbericht des Studienbereichs mit dem konsolidierten Qualitäts- und Prüfungswesenberichten
der Koordinatoren zusammenfällt, ergänzen die Koordinatoren der Master-Studiengänge die
eingereichten Berichte um einen Action-Plan sowie einen Bericht über den Vollzug der im
vorangegangen Berichtszeitraum beschlossenen Maßnahmen. Die Action-Pläne, der konsolidierte
Qualitätsbericht und der konsolidierte Prüfungswesenbericht ergeben gemeinsam den „Landesweiten
Mastergesamtbericht der Koordinationseinheit“. Der landesweite Mastergesamtbericht der
Koordinationseinheit wird den Gutachtern des Fremdevaluators, die im zweiten Studienjahr tätig sind,
mit der Bitte um Stellungnahme von den Koordinatoren zugeleitet. Die Gutachter des Fremdevaluators
geben über die Koordinatoren ihre Stellungnahmen zur Evaluation von Studium, Lehre und
Prüfungswesen bei der QSK ab.
Aus den vorgelegten Berichten (Bachelor und Master) und den Stellungnahmen der Gutachter des
Fremdevaluators (Bachelor und Master) leitet die Qualitätssicherungskommission (QSK) Maßnahmen
ab; die in den Gesamtberichten enthaltenen Action Pläne sind im Bedarfsfall zu überarbeiten.
Gesamtbericht zum Qualitäts- und Prüfungswesen des Studienbereichs
(Bachelor)
1.
Zusammenfassung






Allgemeine Entwicklung der Studierendenzahlen im Studienjahr
Vollzug des vorangegangenen Berichtszeitraums:
Action Plan (für aktuellen Berichtszeitraum) und Aktionsschwerpunkte
Evaluierungsprozesse

Evaluation der Qualität des Studiums

Evaluation des Prüfungswesens
Gesamtergebnisse der Evaluierungsprozesse

Evaluation der Qualität des Studiums

Evaluation des Prüfungswesens
Action Plan (kommender Berichtszeitraum)
Sonstige wichtige Aktivitäten im abgelaufenen Berichtszeitraum (z.B. Struktur des
Studienbereichs)
2.
3.
Qualitätsberichte der Koordinationseinheiten
Prüfungswesenberichte der Koordinationseinheiten 61
Landesweiter Mastergesamtbericht der Koordinationseinheit
6.6
1.
Zusammenfassung & Action Plan
1.1. Vollzug des vorangegangenen Berichtszeitraums
1.2. Sonstige wichtige Aktivitäten im Berichtszeitraum
1.3. Maßnahmenplanung Folgejahr
2.
Qualitätsberichte der Koordinationseinheiten
3.
Prüfungswesenberichte der Koordinationseinheiten Dokumentationsanforderungen der Berichte der Gutachter des
Fremdevaluators
Die Berichte der External Examiners (Begutachtung des Prüfungswesens im dritten Studienjahr der
Bachelor-Studiengänge und die abschließende Stellungnahme der External Examiner zum Ergebnis
der Evaluation) folgen den Dokumentationsanforderungen des CICP. Die Einhaltung und Überprüfung
dieser Form obliegt den External Examiners und dem CICP.
Zum Abschluss des Evaluationsdurchlaufs reichen die External Examiner ihre Berichte bei der
Evaluierungskommission sowie bei der Externen Evaluationsagentur (derzeit OU) ein.
In den Master-Studiengängen legen die Gutachter des Fremdevaluators, die im zweiten Studienjahr
tätig sind, eine Stellungnahme zum Ergebnis der Evaluation von Studium, Lehre und Prüfungswesen
vor. Die Stellungnahme folgt einem vorgegebenen Berichtsformat, welches unter anderem die
Identifikation von „good practice“, Hinweise auf Auffälligkeiten in den Ergebnissen und eine Bewertung
der Maßnahmenplanung vorsieht. Die Gutachter des Fremdevaluators nehmen die Bewertung auf der
Grundlage der landesweiten Mastergesamtberichte der Koordinationseinheiten vor. Die
Stellungnahmen werden über die Koordinatoren in die QSK eingebracht.
6.7
Dokumentationsanforderung an den Jahresqualitätsbericht
Die Vorlage des Jahresqualitätsberichts ist eine Anforderung des CICP im Zuge der Validierung und
Evaluierung der Bachelor-Studiengänge der DHBW. Der Jahresqualitätsbericht folgt den
Dokumentationsanforderungen des CICP.
Der Jahresqualitätsbericht wird vom Referat Qualitätsmanagement auf der Grundlage der Berichte
aus den Studienbereichen und den Berichten der External Examiners sowie den Ergebnissen aus der
Diskussion mit der QSK erstellt und wird vom Vorstand abgenommen und an das CICP gesendet.
Der Jahresqualitätsbericht wird im Folgenden an die Rektoren der Standorte übermittelt und über die
Geschäftsführer der Unterkommissionen den Dekanen aus dem Studienbereich zugeleitet.
Der Jahresqualitätsbericht enthält folgende Punkte:
a) Stellungnahme zum CICP-Feedback des vorjährigen Evaluationsdurchlaufs
b) Darstellung der Ergebnisse der laufenden Evaluationsperiode,
Studienbereichen, jeweils inklusive der Berichte der External Examiners
differenziert
nach
c) Zusammenfassung und Wertung des Evaluationsergebnisses (Institutional Overview)
6.8
Ergebnisfeststellung und Rückmeldung des CICP
Der Jahresqualitätsbericht wird vom CICP geprüft; anschließend erhält die DHBW Feedback zum
Evaluationsdurchlauf. „Immediate Action“ müssen von der DHBW sofort in einer gegebenen Frist
erfüllt werden. Darüber hinaus zeigt das CICP Punkte auf, über die im kommenden Berichtszeitraum
62
näher berichtet werden soll und der DHBW werden mittel- bis langfristigen Entwicklungsperspektiven
aufgezeigt.
Die Vergabe des OU-Zeugnisses an die optierenden Studierenden erfolgt unter der Bedingung, dass
der Jahresqualitätsbericht dem CICP fristgerecht vorgelegt wird.
Das CICP bestätigt durch die Vergabe der OU-Zeugnisse, dass die Absolventen das Niveau eines
Bachelor of Honours erreicht haben.
Zugehörige Instrumente: Evaluationsbogen (A11, A11a) und standardisierte Instrumente der
Begutachtung auf Stichprobenbasis (folgende Vorlagen)
Evaluation der Qualität des Studiums:
Berichtswesen (BW)
Vorlagen für die Studiengangsleitung
„Qualitätsbericht des Studiengangs / der Studienrichtung “ (A18a); „Qualitätsbericht des Studiengangs
/Master-Profils A18b)
Vorlagen für die konsolidierten Berichte der Koordinatoren
„Konsolidierter Qualitätsbericht (Bachelor)“ (A19a), „Konsolidierter
Koordinationseinheit (Master)“ (19b).
Qualitätsbericht
der
Evaluation des Prüfungswesens:
Berichtswesen (BW)
Vorlagen für Externe Gutachter (1.und 2. Jahr) und Vorlagen für Interne Gutachter und External
Examiner (3. Jahr)
“Vorab-Begutachtung (Pre-Check) durch Externe/n Gutachter/in von Klausurstellungen” (A13a),
„Vorab-Begutachtung (Pre-Check) von Klausurstellungen (Master)“ (A13b), “Begutachtung (PostCheck) korrigierter Klausuren durch Externe Gutachter (1. und 2. Jahr“), (A14), “Begutachtung (PostCheck) korrigierter Klausuren durch Interne Gutachter (3. Jahr)“, (A15a), „Post-Check von schriftlichen
Prüfungsleistungen (Master)“, (A15b), “Begutachtung mündlicher Prüfungen durch Interne Gutachter
(Bachelor)” (A16a)“, “Begutachtung mündlicher Prüfungen durch Interne Gutachter (Master)” (A16b)
“Begutachtung korrigierter Bachelorarbeiten” (A17a), “Begutachtung korrigierter Masterarbeiten durch
externe Gutachter” (A17b),
(Vorlagen für zusammenfassende Begutachtungen: siehe konsolidierte Berichte)
Vorlagen für die konsolidierten Berichte der Koordinatoren
„Konsolidierter Prüfungswesenbericht“ (A20 (1.StJ/2.StJ),
Prüfungswesenbericht Master (A 21b)“
A21a
(3.
Jahr)),
Konsolidierter
Beide
Vorlagen für die Geschäftsführer der Unterkommissionen
„Gesamtbericht des Studienbereichs (Bachelor)“ (A22a)
Vorlage für die Koordinatoren der Masterstudiengänge
„Landesweiter Mastergesamtbericht der Koordinationseinheit“ (A22b)
63
6.9
Grafische Darstellung des Berichtswesens31
Abbildung 16: Berichtswesen in den Bachelorstudiengängen
31
W = Studienbereich Wirtschaft, T = Studienbereich Technik, S = Studienbereich Sozialwesen.
64
Abbildung 17: Berichtswesen in den Masterstudiengängen
65
7 Qualitätscontrolling
Qualitätscontrolling findet an der DHBW nicht nur im Rahmen der Auswertung der
Evaluationsergebnisse statt, sondern ist Teil der Aufgabenbereiche aller Beteiligten auf verschiedenen
Ebenen (zu den spezifischen Aufgaben der beteiligten Akteure und Institutionen siehe Kapitel 8).
Das Qualitätscontrolling umfasst die Praxis, die Theorie, den Theorie-Praxis Transfer und beachtet
sowohl die Ergebnisse aus der Evaluation der Qualität des Studiums als auch die Ergebnisse aus der
Prüfungsevaluation.
7.1
Qualitätscontrolling auf empirischer Datenbasis
Das Qualitätscontrolling der Dualen Hochschule baut auf einer soliden Datenbasis auf. Das in Kapitel
6 vorgestellte Berichtswesen gewährleistet, dass die verschiedenen Ebenen Zugang zu den
relevanten Informationen haben.
Das System der Dokumentation und der Dissemination der Ergebnisse aus der Evaluation und dem
Prüfungswesen ist schematisch in der Abbildung in Kapitel 6.8 dargestellt.
Die Anforderungen an die Dokumentation und die genauen Verantwortlichkeiten im Berichtwesen sind
in Kapitel 6 bzw. 8 dargestellt.
7.2
Rückkopplungsschleifen und Maßnahmen
In dem Qualitätsmanagementsystem der DHBW sind mehrstufige Rückkopplungsschleifen integriert.
Verbesserungsmaßnahmen, die insbesondere von lokaler Reichweite sind, können so zeitnah
umgesetzt werden.
Zugleich werden Verbesserungsmaßnahmen identifiziert, die nur durch Maßnahmen und Reaktionen
auf Landesebene umzusetzen sind; diese können dann in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess
zur Umsetzung gebracht werden. Die Rückkopplungsschleifen sind schematisch in der Grafik in
Kapitel 7.3 dargestellt.
Rückkopplungsschleifen ergeben sich vor allem auf folgenden Ebenen:
a) lokal

Bezüglich der Studienqualität erhält der Studierende durch die Studiengangsleitung bzw.
durch
die
wissenschaftliche
Leitung
Rückmeldung
zu
den
wesentlichen
Evaluationsergebnissen und den gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen.

Bezüglich der Lehrqualität gibt die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftliche Leitung
Rückmeldung an die Dozenten. Dies erfolgt bei akuten Problemen vor Ort, als Reaktion auf
die Ergebnisse der Evaluation des Studienganges im laufenden Qualitätssicherungsprozess
sowie in Bezug auf landesweit einzuführende, qualitätsverbessernde Maßnahmen, die auf
dieser Ebene zu ergreifen sind.

In den Bachelor-Studiengängen führt die Studiengangsleitung bezüglich der praktischen
Ausbildung im Sinne eines „Monitoring“ auf der Grundlage der Reflexionsberichte in jedem
Semester bei Bedarf Einzelgespräche mit den Studierenden. Durch die Darstellung des
Ablaufs und Reflexion der Praxisphase sowie durch Projektarbeiten macht sich die
Studiengangsleitung ein Bild von der Qualität der praktischen Ausbildung. Bei eventuell
auftretenden Problemen zwischen Studierendem und Ausbildungsstätte berät die
Studiengangsleitung den Studierenden, wie er eine Besserung der Situation erreichen kann.
Bei Bedarf führt die Studiengangsleitung auch direkte Gespräche mit der Ausbildungsstätte,
um aufgetretene Probleme zu lösen. Sollten die Probleme gravierend und nicht behebbar
sein, hat die Studiengangsleitung den Ausbildungsbereichsleiter und ggf. den Rektor und den
Hochschulrat einzuschalten. In besonders problematischen Fällen kann der Ausbildungsstätte
die Zulassung entzogen werden.

Aus der Evaluation des Prüfungswesens kann Feedback erfolgen,
Aufgabenstellung, Bewertung und Prüfungsorganisation Auswirkungen hat.
welches
auf
66

Die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftliche Leitung erhält Rückmeldungen vom
Rektorat sowie von den Koordinatoren und den Internen Gutachtern.
Dies erfolgt bei akuten Problemen vor Ort als Reaktion auf die Ergebnisse der Evaluation des
Studienganges im laufenden Qualitätssicherungsprozess sowie in Bezug auf landesweit
einzuführende, qualitätsverbessernde Maßnahmen, die auf dieser Ebene zu ergreifen sind.

Als Reaktion auf die Evaluationsergebnisse wird im Austausch zwischen Leitung,
Hochschulrat und Studiengangsleitung/wissenschaftlicher Leitung an jedem Standort vor Ort
geprüft, inwiefern Verbesserungen in den Bereichen der Infrastruktur, Dozentenqualität,
Studieninhalte (auch Synergien und Redundanzen), der Organisation, der Betreuung, der
praktischen Ausbildung und der Gesamtzufriedenheit sowie im Prüfungswesen notwendig und
möglich sind (zu den in der Evaluation abgefragten Kriterien vgl. Kapitel 5.1.2).
b) überregional

Die QSK stellt durch die Analyse der Evaluationsergebnisse Handlungsbedarf fest, dabei
nimmt sie entsprechende Hinweise von den am Prozess Beteiligten auf.

Dem Vorstand obliegt die kontinuierliche Bewertung und Verbesserung der Strukturen und
Leistungsprozesse durch Einrichtung und Nutzung eines Qualitätsmanagementsystems. Er
wirkt erforderlichenfalls auf die Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems hin.

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat und dem Senat über die wesentlichen (geplanten oder
realisierten) Maßnahmen der Qualitätsverbesserung zu berichten.

Die Fachkommissionen erhalten Rückmeldung von der QSK, die aus dem
Qualitätssicherungsprozess Handlungsmaßnahmen ableitet. Die jeweilige Fachkommission
setzt insbesondere qualitätssichernde Maßnahmen in Bezug auf Studienpläne und
Prüfungsordnungen um.

Die Leitung wird über alle relevanten Ergebnisse informiert (vgl. Kapitel 8.4). Insbesondere die
Handlungsempfehlungen der QSK sollen vor Ort zur Umsetzung gebracht werden.

Die QSK und die Evaluierungskommission prüfen, ob die geplanten qualitätssichernden
Maßnahmen aus dem Vorjahr realisiert wurden.
d) extern

Die externe Evaluationsagentur bewertet das Ergebnis des Evaluationsprozesses und leitet
ihrerseits Handlungsempfehlungen ab.

Die QSK erhält Rückmeldungen von den Gutachtern des Fremdevaluators. Diese enthalten
Handlungsempfehlungen, wie die Qualität des Studiums und des Prüfungswesens an der
DHBW weiter verbessert werden kann.
67
Abbildung 18: Qualitätssystem der DHBW
68
8 Akteure und Verantwortlichkeiten
Die Daten, die aus der Evaluation des Studiums und der Begutachtung des Prüfungswesens
resultieren, werden in verschiedenen Instanzen ausgewertet. Dabei liegt der Fokus darauf, die Daten
für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess nutzbar zu machen. Fehlentwicklungen sollen
aufgedeckt und Maßnahmen getroffen werden, die diesen entgegenwirken. Ebenso sollen „good
practice“ Beispiele aufgefunden werden, die eine Vorbildfunktion übernehmen können.
In diesem Prozess sind verschiedene Akteure und Gremien auf allen Ebenen eingebunden, die
jeweils mit spezifischen Verantwortlichkeiten ausgestattet sind. Durch die breit gefächerte Beteiligung
im Qualitätssicherungsprozess ist gesichert, dass verschiedenste Interessenlagen ihre
Berücksichtigung finden. Die am Qualitätsprozess beteiligten Akteure und Gremien sollen im
Folgenden mit ihren zugewiesenen Verantwortungsbereichen vorgestellt werden. Dabei wird nur auf
die Aufgabenbereiche eingegangen, die für die Qualitätssicherung von Relevanz sind. Die
Beschreibungen ersetzen nicht die Stellenbeschreibungen für Dozierende oder andere Verordnungen.
8.1
Lokale Ebene I: Studierende / OU-Optanten
Die Studierenden bestimmen durch ihr Engagement die Qualität des Studiums wesentlich mit: Sie sind
dazu aufgefordert, eigenverantwortlich den eigenen Lernprozess zu gestalten und vorhandene
Lernangebote zu nutzen.
Studierende, ihre Studierendenvertreter (Kurssprecher) und der AStA können darüber hinaus durch
direkte Kontaktaufnahme und durch die Mitarbeit in Gremien Einfluss auf Studienqualität begründende
Prozesse nehmen.
Die Studierenden an der DHBW tragen zur Verbesserung der Qualität außerdem durch die aktive
Teilnahme an den Evaluationen bei. Die rege Teilnahme und gute Rücklaufquoten bei der Evaluation
sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Bedürfnisse der Studierenden eingefangen und
abgebildet werden können.
Bachelor-Studierende können sich bei der örtlichen Dualen Hochschule nach der erfolgreichen
Zulassung zum dritten Studienjahr als OU-Optanten einschreiben. Durch die Einschreibung bei der
OU bewerben sich die Studierenden um die Verleihung des Grades Bachelor honours, der durch die
OU vergeben wird. Die OU vergibt diesen Abschluss, wenn ausreichend nachgewiesen werden
konnte, dass der deutsche Abschluss den Anforderungen des OU-Abschlusses entspricht und die
DHBW den von der OU gesetzten Qualitätsstandards gerecht wird.
Das OU-Zeugnis wird gemäß der Prüfungsordnung der Open-University ausgegeben, dadurch
ergeben sich unterschiedliche Notenberechnungen für die Abschlussnote.
8.2
Lokale Ebene II: Professoren und Lehrbeauftragte
Bei der Auswahl der Professoren und der Studiengangsleitungen sind die Vorgaben des LHG zu
beachten. Die DHBW hat hierzu einen Leitfaden für Berufungsverfahren und die Besetzung von der
Studiengangsleitung entwickelt (zum Leitfaden siehe A5).
Die von den Studienbereichen entwickelten Kriterien zur Gestaltung des Studiums und
Prüfungswesens an der DHBW sind von den Dozenten vor Ort in geeigneter Weise umzusetzen und
anzuwenden. Die Lehrenden werden dabei in didaktischen und fachlichen Angelegenheiten von der
Studiengangsleitung bzw. von der wissenschaftlichen Leitung beraten. Sie erhalten durch die
Studiengangsleitung/die wiss. Leitung Rückmeldung zur Qualität der von ihnen geleiteten
Lehrveranstaltung und werden bei der Erstellung von Aufgaben für Prüfungsleistungen durch die
Studiengangsleitung beraten.
Die Lehrenden tragen zur kontinuierlichen Qualitätskontrolle und zur Qualitätsverbesserung bei, indem
sie die Studiengangsleitung/die wissenschaftliche Leitung in Dozentengesprächen über alle
relevanten Belange informieren und von ihnen bemerkte kritische Entwicklungen oder Konstellationen
aufzeigen. Die Bereitschaft und Motivation, im gegebenen Fall zusätzlich zur allgemeinen
69
studentischen Evaluation die eigene Lehrveranstaltungen einer Evaluation zu unterziehen, ist als
wichtiger Faktor für eine umfassende Evaluation des Studiums an der DHBW anzusehen.
Zur Verbesserung der Qualität der Lehre steht den Dozenten am Zentrum für Hochschuldidaktik und
Personalentwicklung der DHBW (ZHP) ein geeignetes Weiterbildungs- und Beratungsangebot zur
Verfügung. Mit dem „Handbuch ‚Lehre’ an der DHBW’ steht den Lehrenden eine Handreichung zur
Verfügung die die Lehrenden in der Gestaltung ihrer Lehrveranstaltungen unterstützt.
Professoren an der DHBW haben einen Auftrag zur kooperativen Forschung; ebenso sind sei
angehalten sich in Wissenschaft und Praxis kontinuierlich fortzubilden.
Abbildung 19: Aktivitäten der Dozenten zur Verbesserung der Lehre
70
8.3
Lokale Ebene III: Ausbildungspartner (Bachelor)
Die Ausbildungspartner begründen die Qualität der praxisbasierten Studienphasen und sind
maßgeblich am Gelingen des Theorie-Praxis- bzw. Praxis-Theorie-Transfers beteiligt.
Um die Qualität der praxisbasierten Studienphasen zu gewährleisten, müssen sich potenzielle
Ausbildungsstätten zunächst bewerben und einer Eignungsprüfung unterziehen, die nach festgelegten
Kriterien erfolgt.
Die zugelassenen Ausbildungsstätten wählen aus den Bewerbern die zukünftigen Studierenden der
DHBW aus. Dabei greifen die internen Bewerbungsverfahren der Ausbildungsstätten.
Die Ausbildungsstätten bestimmen Ausbildungsleiter, die das Studium in der Praxis verantworten. Die
Ausbildungsstätte stellt sicher, dass für die Studierenden ein Ausbildungsplan erstellt wird, der die in
den Praxismodulen beschriebenen Inhalte abdeckt. Außerdem werden mit dem Studierenden
Zielvereinbarungen geschlossen und Feedbackgespräche geführt.
Die Ausbildungsstätte unterzeichnet die Darstellung des Verlaufs der Praxisphase, die von den
Studierenden im Zuge der „Darstellung und Reflexion der Praxisphase“ einmal jährlich erstellt wird.
Die Ausbildungsstätte ist bei der Themenfindung für die Projekt –und Bachelor-Arbeite wesentlich
beteiligt.
Die Ausbildungspartner stehen in regelmäßigem Kontakt mit der Studiengangsleitung und sind in der
von der Studiengangsleitung einberufenen Ausbildungsleiterkonferenz vertreten.
Die Ausbildungspartner haben außerdem die Möglichkeit zur Einflussnahme und Mitwirkung in den
paritätisch besetzten Gremien auf lokaler und überregionaler Ebene.
Für die Praxisphasen wird überprüft, inwiefern die praxis- und theoriebasierten Studienanteile
zusammenwirken. Außerdem wird die praktische Ausbildung einer Evaluation unterzogen. Die
Ausbildungsinhalte und Ergebnisse sind gegebenenfalls Gegenstand von Abstimmungsprozessen mit
den Ausbildungsstätten.
8.4
Lokale Ebene IV: Die Studiengangsleitung / wissenschaftliche Leitung
Auf der Grundlage der (semesterweisen) studentischen Bewertung ist primär die jeweilige
Studiengangsleitung in den Bachelorstudiengängen bzw. die wissenschaftliche Leitung in den
Masterstudiengängen für die Steuerung der Qualität des Studiums verantwortlich. Dies umfasst
insbesondere die Reaktion auf die studentische Evaluation in Hinsicht auf Studieninhalte
(Abstimmung, Niveau), Dozentenqualität, Betreuung, Studienorganisation und allgemeine
Studienbedingungen.
Folgende Aufgaben übernimmt die Studiengangsleitung
Qualitätssicherung des Studiums in der Praxis vor Ort:
eines
Bachelor-Studiengangs
zur

Im Rahmen der Zulassung von Ausbildungsstätten sowie im Verlauf der weiteren Kooperation
nimmt die Studiengangsleitung die Eignungsprüfung einer Organisation vor.

Die Studiengangsleitung ruft regelmäßig Ausbildungsleiterkonferenzen ein und reflektiert mit
den Vertretern der Ausbildungsbetriebe die Evaluationsergebnisse. Im Fokus des Interesses
steht hier insbesondere die studentische Evaluation der praktischen Ausbildung.

Die Studiengangsleitung ist, wie unter Kapitel 4.3 dargestellt, dazu aufgefordert, im Sinne
eines Monitorings die Qualität der praktischen Ausbildung an den Ausbildungsstätten zu
überwachen. Durch Auswertung der Darstellung des Ablaufs und der Reflexion der
Praxisphase sowie bei Bedarf durch Gespräche mit den Studierenden verschafft sich die
Studiengangsleitung einen Einblick über den Lernfortschritt der Studierenden und bleibt
sensibel für mögliche Probleme mit der Ausbildungsstätte.

Darüber hinaus werden die Inhalte und Ergebnisse der praktischen Ausbildungsphasen durch
die Präsentation der Projektarbeiten im Rahmen einer Prüfungsleistung festgestellt.
71

Die Studiengangsleitung nimmt bei Problemen zwischen den Studierenden und ihrer
Ausbildungsstätte oder einem Lehrenden eine beratende Funktion ein und kann bei Bedarf
das direkte Gespräch mit der Ausbildungsstätte bzw. dem Lehrenden suchen.
Die wissenschaftliche Leitung eines Masterstudiengangs steht ebenfalls mit den kooperierenden
Einrichtungen in Kontakt und kann hier bei Bedarf und im Rahmen der in der Vereinbarung
getroffenen Absprachen eine moderierende und beratende Rolle einnehmen. Dem weiterbildendem
Charakter der Masterstudiengänge entsprechend, ist diese Rolle im Vergleich zu den BachelorStudiengängen jedoch stark zurückgenommen.
Folgende Aufgaben übernimmt die Studiengangsleitung/ die wissenschaftliche Leitung bei der
Evaluation der Studienqualität:

Die Studiengangsleitung bzw. die wissenschaftliche Leitung koordiniert die Evaluation in
seinem Studiengang und stellt einen Qualitätsbericht des jeweiligen Studiengangs zusammen.
In
den
Qualitätsbericht
fließen
die
Ergebnisse
der
Evaluation
ein.
Die
Studiengangsleitung/wissenschaftliche Leitung gibt darüber hinaus eine Einschätzung zum
Ergebnis der Evaluation und des Semesterverlaufs ab, sowie eine zusammenfassende
Darstellung zu Rückmeldungen von Ausbildungsstätten/ kooperierenden Einrichtungen. In die
eigene zusammenfassende Wertung des Semesters kann Die Studiengangsleitung auch
Erkenntnisse aus Dozentengesprächen oder Absolventenbefragungen einfließen lassen.

Die Studiengangsleitung/wissenschaftliche Leitung informiert die Lehrpersonen der jeweiligen
Lehrveranstaltung über das Ergebnis der sie betreffenden Teile der studentischen Evaluation.

Die Studiengangsleitung/ wissenschaftliche Leitung informiert die Studierenden in
anonymisierter Form über die wesentlichen Ergebnisse der studentischen Evaluation und die
gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen.

Die Studiengangsleitung/ wissenschaftliche Leitung leitet den Qualitätsbericht seines
Studienganges an die Leitung der örtlichen DHBW und an den zuständigen Koordinator auf
Landesebene weiter.

Der Studiengangsleitung/ wissenschaftlichen Leitung wird empfohlen, Qualitätsberichte, die
die Entwicklung ihres Studienganges auf Landesebene behandeln, zur Kenntnis zu nehmen,
um den eigenen Studiengang vor Ort in einen landesweiten Vergleich setzen zu können.
Folgende Aufgaben übernimmt die Studiengangsleitung bei der Evaluation des Prüfungswesens:

Zum Zwecke des Pre- oder Post-Checks leitet die Studiengangsleitung/ die wissenschaftliche
Leitung die Aufgabenstellungen bzw. Prüfungsleistungen mit den nötigen Unterlagen an die
Koordinatoren weiter.

Die Studiengangsleitung/ wissenschaftliche Leitung nimmt die Ergebnisse aus der externen
und internen Begutachtung des Prüfungswesens zur Kenntnis und leitet gegebenenfalls
Maßnahmen ein.

Die Studiengangsleitung sendet nach Abschluss der Prüfungen die Notenlisten der OUOptanten an das Referat Qualitätsmanagement.
72
Abbildung 20: Aufgaben der Studiengangsleitung und wissenschaftlichen Leitung im QS-Prozess
8.5
Lokale Ebene V: Leitung der Studienakademie
Der Rektor leitet und vertritt die Studienakademie. Er hat die Aufgabe, die Qualität des Studiums am
Standort zu überwachen und zu steuern. Der Dekan und gegebenenfalls der Beauftragte für
Qualitätssicherung unterstützen den Rektor bei diesen Aufgaben.
Gemäß der „Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Evaluation der Qualität des
dualen Studiums (Evaluationssatzung DHBW)“ sowie der Satzung zur Evaluation der
Masterstudiengänge ist für die Durchführung und Auswertung der Evaluation der Rektor
verantwortlich. Er hat das Recht, zu diesem Zweck auf die im Rahmen der Evaluation erhobenen
Daten zuzugreifen. Der Rektor hat sicherzustellen, dass die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten
gewährleistet ist und die Maßgaben des Qualitätsmanagement-Handbuches eingehalten werden.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Leitung dazu aufgefordert, die wesentlichen Ergebnisse des
Evaluationsprozesses zur Kenntnis zu nehmen und ggf. erforderliche Maßnahmen der
Qualitätssicherung und -verbesserung einzuleiten.
Die landesweiten Evaluations-Ergebnisse werden den Rektoren in folgenden Dokumentationen
vorgelegt:

Jahresqualitätsbericht (Bachelor), Berichte der Koordinatoren und der Gutachter des
Fremdevaluators (Master)

Protokolle des Senats und des Aufsichtsrats

In der Landesrektorenkonferenz erfolgt eine Berichterstattung zum Evaluierungsprozess bzw.
zu dessen Ergebnissen
73

Bekanntmachung des Vorstands.
Die Rektoren informieren die Studiengangsleitung/ die wissenschaftliche Leitung über die ihren
Studiengang betreffenden Teilergebnisse des landesweiten Qualitätsberichts, damit sich die diese mit
ihrem Studiengang in einem Landesvergleich positionieren können.
Die Rektoren unterrichten den Hochschulrat und den akademischen Senat der jeweiligen
Studienakademie über die wesentlichen Ergebnisse der Qualitätsberichte, der Evaluation des
Prüfungswesens sowie der externen Gutachten der Fremdevaluation.
Die Berichte sind nach Vorlage und Stellungnahme des Hochschulrats und des akademischen Senats
innerhalb der Studienakademie zu veröffentlichen.
Abbildung 21: Aufgaben des Rektors im QS-Prozess
8.6
Lokale Ebene VI: Akademischer Senat und Hochschulrat
Der Akademische Senat sorgt für die Zusammenarbeit innerhalb der Studienakademie. Er hat im
Rahmen des Studiums und der Qualitätssicherung folgende Aufgaben:





Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebs im Rahmen der
geltenden Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
Beschlussfassung über die Studienpläne
Mitwirkung bei der Planung der weiteren Entwicklung der Studienakademie
Vorschläge zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen
Koordinierung der Arbeit der Studienbereiche
Der Rektor erstattet dem akademischen Senat Bericht.
Zu den Aufgaben des Hochschulrats im Rahmen des Studiums und der Qualitätssicherung gehören
insbesondere:
74




8.7
Festlegung der standortspezifischen Inhalte der Studien- und Ausbildungspläne sowie der
zugehörigen Prüfungsordnungen innerhalb des von den zentralen Organen vorgegebenen
Rahmens,
Vorschläge für die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen am jeweiligen
Standort,
Entscheidungen über Fragen des Zulassungswesens (Zulassung von Ausbildungsstätten und
Studierenden),
Regelung der Zusammenarbeit zwischen der Studienakademie und den Ausbildungsstätten.
Hierunter fallen insbesondere:
- Koordinierung des Studiums an der Studienakademie und der Ausbildung in den
Ausbildungsstätten,
- Maßnahmen zur Erhaltung und Gewinnung von Ausbildungsplätzen,
- Durchführung der für die Zulassung von Ausbildungsstätten aufgestellten
Eignungsgrundsätze sowie Aufstellung und Fortschreibung eines Verzeichnisses der
geeigneten Ausbildungsstätten, Empfehlungen bei der Zulassung von Studierenden.
Landesebene I: Interne Gutachter
Die internen Gutachter unterstützen die Evaluation des Prüfungswesens der Bachelor- und
Masterstudiengänge im Abschlussstudienjahr durch folgende Aufgaben:

Begutachtung des Prüfungswesen im Rahmen des internen Post-Checks bei schriftlichen
Modulprüfungen

Begutachtung mündlicher Prüfungen, soweit vorhanden

Begutachtung des Prüfungswesens im Rahmen des internen Post-Checks bei AbschlussArbeiten (nur Bachelor).
Die internen Gutachter sind Lehrende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Sie nehmen
Zweitbegutachtungen von Prüfungsleistungen an Studienakademien vor, an denen sie selbst nicht
unterrichten.
Zur Begutachtung des Prüfungswesens greifen die Internen Gutachter auf die gleichen Vorlagen zu
wie die Externen Gutachter (zur Dokumentationsanforderung bei der Evaluation des Prüfungswesens
vgl. Kapitel 6). Im Bedarfsfall geben die internen Gutachter in den Bachelorstudiengängen direkt
Rückmeldung an den Erstkorrektor, in den Masterstudiengängen erfolgt dies übe den Koordinator.
Die Internen Gutachter senden die Prüfungsbegutachtungen an die Koordinatoren.
75
Abbildung 22: Beteiligung der Internen Gutachter
76
8.8
Landesebene II: Koordinatoren
Die Koordinatoren sind mit der Aufgabe betraut, den Qualitätssicherungsprozess für die von ihnen
betreute Koordinationseinheit auf Landesebene zu koordinieren. Der Aufgabenbereich der
Koordinatoren umfasst zum einen die Vorbereitung und Durchführung des Pre-Check- und PostCheck-Verfahrens, zum anderen sind die Koordinatoren an der Auswertung der Daten aus der
studentischen Evaluation und der Evaluation des Prüfungswesens beteiligt. Die Koordinatoren werden
für die Bachelor-Studiengänge von der Evaluierungskommission bestimmt, die Koordinatoren der
Master-Studiengänge werden gemäß Evaluationssatzung durch den Vorstand eingesetzt.
Die Aufgaben der Koordinatoren im Bereich der Evaluation des Prüfungswesens sind wie folgt:

Die Koordinatoren begleiten den gesamten Prozess der Prüfungsevaluation. Sie informieren
die beteiligten Studiengangsleitungen, wissenschaftlichen Leitungen und Gutachter (intern,
extern und Gutachter des Fremdevaluators) über den Ablauf der Prüfungsbegutachtung und
stellen sicher, dass den unterschiedlichen Akteuren die jeweils benötigten Materialien
zukommen.

Sie holen bei den Studiengangsleitungen/wissenschafltichen Leitungen für den Pre-Check die
Aufgabenstellung, Lösungsskizze, Modulbeschreibung und Prüfungsübersichtstabelle ein und
leiten dies gemeinsam mit dem aktuellen Berichtsformular den entsprechenden Gutachtern
weiter. Bei Bedarf fragen die Koordinatoren nach, bis wann fehlende Unterlagen nachgereicht
werden können oder ausstehende Prüfungsergebnisse vorgelegt werden können.

Die Koordinatoren fragen bei den Studiengangsleitungen die notwendigen Materialien zur
Durchführung des Post-Check nach. Dies umfasst neben den vorgelegten, geschriebenen
Klausuren die Modulbeschreibung, Aufgabenstellung, die Lösungsskizze, die Notenliste des
Kurses sowie Dokumentationen der Bewertung (soweit vorhanden). Sie übermitteln die
Materialien gemeinsam mit dem vorgesehenen Berichtsformat an die externen Gutachter
(hinführende Studienjahre), bzw. an die internen Gutachter und die Gutachter des
Fremdevaluators (Abschlussstudienjahr). Die Ergebnisse aus der internen Zweitbegutachtung
werden über den Koordinator an die Gutachter zur externen Zweitbegutachtung weitergeleitet.

Die Koordinatoren sammeln die Berichte zum Prüfungswesen von den Zweitgutachtern
(Interne oder Externe Gutachter, bzw. Gutachter des Fremdevaluators) ein. Soweit dies nicht
durch die externen Gutachter erfolgt ist, fassen die Koordinatoren die Ergebnisse in einem
Prüfungsbericht zusammen und verdichten diese zum „konsolidierten Prüfungswesenbericht“,
welcher an die zuständigen Geschäftsführer der Studienbereiche gesandt wird. Bei
gravierenden Abweichungen (positiv / negativ) hat der Koordinator Feedback an die
Studiengangsleitung bzw die wissenschaftliche Leitung zu geben. Bei den MasterStudiengängen ist der Koordinator identisch mit dem Geschäftsführer der Unterkommission.

Die empirischen Materialien der Stichprobe (dies umfasst die Klausuraufgaben,
Lösungsskizzen sowie die Notenlisten der Stichprobenkurse), die die Koordinatoren von den
Studiengangsleitungen und wissenschaftlichen Leitungen erhalten, werden von den
Koordinatoren an die Geschäftsführer der Unterkommissionen gesandt.
Die Aufgaben der Koordinatoren im Bereich der Evaluation der Studienqualität sind wie folgt:

Die Koordinatoren sammeln die Qualitätsberichte ihrer Koordinationseinheiten und
„verdichten“ diese in einem konsolidierten Qualitätsbericht, welcher an den zuständigen
Geschäftsführer der Unterkommission gesandt wird. Bei gravierenden Abweichungen
(positiv/negativ) hat der Koordinator Feedback an die Studiengangsleitung zu geben.
Übergreifende qualitätssichernde Aufgaben der Koordinatoren sind wie folgt bestimmt:

Bei Mängeln ist der Koordinator gefordert, diesen entgegenzuwirken; dies erfolgt zunächst
durch Ansprechen der zuständigen Studiengangsleitung/wissenschaftlichen Leitung. Erfolgt
auf Hinwirken des Koordinators keine Reaktion kann sich dieser an den zuständigen Dekan
bzw. Rektor wenden, sollten die Bemühungen ergebnislos bleiben, kann der Vorstand
eingeschaltet werden.
77

Der Koordinator überprüft die Erledigung der eingeleiteten Maßnahmen aus früheren
Evaluationsdurchläufen

Der Koordinator nimmt eine Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse aus dem
aktuellen Evaluationsdurchlauf vor (Summary). Der Summary ist Bestandteil des
konsolidierten Qualitätsberichts, den der Koordinator für seine Koordinationseinheit erstellt.

In den Master-Studiengängen erstellt der Koordinator für seinen Bereich einen landesweiten
Mastergesamtbericht. Der Mastergesamtbericht enthält einen Action Plan und vollzieht
dessen Umsetzung im jährlichen Evaluationszyklus nach.
Abbildung 23: Koordinatoren als Schnittstelle
78
8.9
Landesebene III: Evaluierungskommission zur Evaluation des Qualitätsund Prüfungswesens
Das Ergebnis der Evaluation für die Bachelorstudiengänge wird in der Sitzung der
Evaluierungskommission festgestellt. In der Evaluierungskommission treten die Koordinatoren, die
externen Gutachter und die Gutachter des Fremdevaluators zusammen. Die Evaluierungskommission
ist eine Unterkommission der QSK, die für den Evaluationsprozess der Bachelorstudiengänge
eingerichtet wurde.
Im Rahmen des Qualitätssicherungsprozesses kommt den Geschäftsführern der Unterkommissionen
der drei Studienbereiche Wirtschaft, Technik, Sozialwesen die Aufgabe zu, auf Grundlage der
gesammelten empirischen Materialien und den konsolidierten Berichten der Koordinatoren einen
zusammenfassenden Gesamtbericht zum Prüfungswesen und zum Qualitätswesen zu erstellen.
Die empirischen Materialien (dies umfasst die Klausuraufgaben, Lösungsskizzen sowie die
Notenlisten der Stichprobenkurse) werden von den Koordinatoren den External Examiners (OU) zur
Prüfung zur Verfügung gestellt.
Die Evaluierungskommission diskutiert die Ergebnisse aus der Evaluation von Studium, Lehre und
Prüfungswesen und schlägt erste Maßnahmen vor.
Abbildung 24: Evaluierungskommission
Der Evaluierungskommission obliegen zu Beginn eines neuen Qualitätszyklus die Planung des
Qualitätssicherungsprozesses sowie die Stichprobenfestlegung (Standorte und Prüfungsgebiete) für
die Evaluation des dritten Studienjahres. Zum Ende des Evaluationszeitraums fasst sie die Ergebnisse
zusammen, bewertet diese und leitet erste Handlungsempfehlungen ab.
79
In der „Dezember-Sitzung“ tagt die Evaluierungskommission gemeinsam mit den für diese Periode
bestimmten External Examinern. In dieser Sitzung werden

die von den Geschäftsführern der Unterkommission vorgelegen Qualitäts- und
Prüfungswesenberichte der drei Studienbereiche Wirtschaft, Technik und Sozialwesen in der
Evaluierungskommission diskutiert

die Ergebnisse aus dem Qualitätsbericht und dem Prüfungsbericht einem Qualitätsvergleich
zwischen den einzelnen Studiengängen und Studienakademien unterzogen

aus den Ergebnissen Handlungsempfehlungen abgeleitet

die Festlegung der Honours-Klassen beschlossen

unter Einbeziehung der External Examiners über die wesentlichen Ergebnisse der
Zweitbegutachtung der Prüfung, der Qualitätsberichte sowie die Eindrücke der Externals
beraten

die Zulassungen der OU-Bachelor-Optanten zum 3. Studienjahr (Progression Board)
entschieden.
Abbildung 25:
Berichte und Stellungnahmen der Evaluierungskommission
80
8.10
Landesebene IV: Kommission für Qualitätssicherung (QSK)
Der Kommission für Qualitätssicherung (QSK) gehören der Vorstand für Lehre und
Qualitätssicherung, die Vorsitzenden der Fachkommissionen, deren Stellvertreter sowie die Vertreter
der Studierenden in den Fachkommissionen an. Die QSK kann für jeden Studienbereich
Unterausschüsse bilden. Die Vorsitzenden / Geschäftsführer dieser Unterausschüsse sowie die
Geschäftsführer der Fachkommissionen können in die QSK kooptiert werden.
Die QSK berät die Organe der DHBW und Studienakademien in Fragen der Qualität des Studiums
und der Ausbildung. Ihre Empfehlungen erstrecken sich insbesondere auf das Prüfungswesen, die
akademischen Standards und die Qualitätssicherung.
Die QSK ist dem Vorstand zugeordnet.
Ihr obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

Auswertung der landesweit konsolidierten Berichte zum Qualitäts- und Prüfungswesen der
Studienbereiche

Qualitätsvergleich zwischen den einzelnen Studiengängen, Studienbereichen und
Studienakademien auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Qualitätsbericht und dem
Prüfungsbericht

Feststellung des Ergebnisses des jährlichen Evaluationsprozesses unter Würdigung der
Berichte der Gutachter des Fremdevaluators und der Ergebnisse der Evaluierungskommission

Erteilung von Handlungsaufträgen und Weitergabe dieser Aufträge an die Fachkommissionen,
um auf Grund der Erkenntnisse des Evaluationsprozesses Qualitätsverbesserungen zu
erzielen

Erarbeitung von Empfehlungen hinsichtlich des Prüfungswesens, der akademischen
Standards und der landesweiten Qualitätssicherung

Direkte Erteilung von Hinweisen an die Standorte, wenn Abweichungen von den
Qualitätsstandards an einzelnen Studienakademien aufgedeckt wurden

Information der Organe der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Ergebnisse der
Qualitätssicherung

Kontrolle der Umsetzung der gegebenen Empfehlungen und eingeleiteter Maßnahmen auf
Grund vorangegangener Berichte.
Für die Evaluation der Masterstudiengänge hat die QSK noch keine Evaluierungskommission als
Unterkommission eingerichtet. Zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben, obliegt der QSK damit:

Zu Beginn eines neuen Qualitätszyklus obliegt der QSK die Planung
Qualitätssicherungsprozesses
sowie
die
Stichprobenfestlegung
(Standorte
Prüfungsgebiete), die erfolgt in der Regel bis Mitte September eines Kalenderjahres.

Im ersten Quartal nach Abschluss der Evaluation findet eine Sitzung der QSK gemeinsam mit
den Koordinatoren und den Gutachtern des Fremdevaluators statt.

In der Sitzung fasst die QSK die Ergebnisse zusammen, bewertet diese und leitet
Handlungsempfehlungen ab.
des
und
81
Abbildung 26: Schnittstelle QSK
8.11
Landesebene V: Vorstand und Referat Qualitätsmanagement
Der Vorstand leitet die Hochschule. Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist die kontinuierliche
Bewertung und Verbesserung der Strukturen und Leistungsprozesse durch Einrichtung und Nutzung
eines Qualitätsmanagementsystems. Der Vorstand wirkt erforderlichenfalls auch auf die
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems hin.
Der Vorstand sorgt für die Durchsetzung der Empfehlungen der Kommission für Qualitätssicherung
(QSK) und der Fachkommissionen.
Für das Qualitätsmanagement weiter von Bedeutung sind die Aufgaben des Vorstands in Bezug auf
die standortübergreifenden Struktur- und Entwicklungsplanungen, die die Standort übergreifende
Personalentwicklung und Verteilung von verfügbaren Stellen und Mitteln auf die Standorte bestimmen.
Das Referat Qualitätsmanagement übernimmt vom Vorstand zugewiesene Aufgaben in der
Qualitätssicherung. Insbesondere unterstützt sie die Erstellung des Jahresqualitätsberichts.
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat und Senat über die Leistungsbereiche der Hochschule und
die in diesem Zusammenhang über die wesentlichen (geplanten oder realisierten) Maßnahmen der
Qualitätsverbesserung.
82
8.12
Landesebene VI: Fachkommissionen
Die Fachkommissionen sind zuständig für die fachlichen Angelegenheiten der an der DHBW
eingerichteten Studienbereiche und ihrer Studienangebote. Ihre Empfehlungen dienen dem Ziel der
Sicherung und der Verbesserung der Qualität von Studium und Ausbildung sowie der Sicherung
landesweit einheitlicher Standards. Sie sind dem Vorstand zugeordnet.
Den Fachkommissionen obliegt insbesondere die Aufgabe:

Erarbeitung der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften

Aufstellung oder Bewertung der Studien- und Ausbildungspläne

Beratung der Kommission für Qualitätssicherung in Fragen der Qualität des Studiums und der
Ausbildung

Beratung des Aufsichtsrats und des Wissenschaftsministeriums in allen Ausbildungs- und
Prüfungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung

Prüfung der Anträge zur Einrichtung
Weiterentwicklung des Studienangebots.

Vorschläge für die Bestellung von internen und externen Gutachtern
neuer
Studienangebote
und
die
curriculare
Die Fachkommissionen können je Studiengang oder für verwandte Studiengänge Unterausschüsse
bilden.
Den Fachkommissionen Wirtschaft und Technik gehören je sechs sachverständige Vertreter des
Landes und der beteiligten Ausbildungsstätten, ein externer wissenschaftlicher Berater sowie ein
Vertreter der Studierenden an, der Fachkommission Sozialwesen gehören je drei sachverständige
Vertreter des Landes und der beteiligten Ausbildungsstätten, ein externer wissenschaftlicher Berater
sowie ein Vertreter der Studierenden an. Die Bestimmung der Mitglieder in den Fachkommissionen
wird in einer Verordnung des Wissenschaftsministeriums bzw. zukünftig durch eine Satzungsregelung
der Hochschule bestimmt.
8.13
Landesebene VII: Senat und Aufsichtsrat
Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und dualer Ausbildung
einschließlich steuernder Maßnahmen im Qualitätssicherungs- und –entwicklungsprozessen, soweit
diese nicht anderen Organen zugewiesen sind. Dazu gehören insbesondere

die Stellungnahme zu der aus den Strukturentwicklungsplanungen der Standorte aggregierten
übergreifenden Struktur- und Entwicklungsplanung

die Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von
Studiengängen, Hochschuleinrichtungen, Fachgruppen sowie gemeinsamen Einrichtungen
und Kommissionen im Sinne von § 15 Abs. 6 LHG

die Beschlussfassung über die Satzungen für Hochschulprüfungen oder Stellungnahme zu
Prüfungsverordnungen, durch die ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, an der DHBW
ferner die Regelungen über die Studieninhalte und die Ausbildungsrichtlinien sowie über
Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Ausbildungsstätten
Der Aufsichtsrat trägt Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule und schlägt Maßnahmen vor,
die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der DHBW dienen.
Zu seinen Aufgaben zählt die Sicherung der Qualität des Studiums an der Studienakademie und der
betrieblichen Ausbildung, soweit es sich um Grundsatzfragen der Qualitätssicherung handelt. In Fällen
der Einrichtung, Änderung oder Aufhebung eines Studienganges sowie der oben genannten
Regelungen
(Prüfungsverordnungen,
Studieninhalte
und
Ausbildungsrichtlinien,
Eignungsvoraussetzung und Zulassungsverfahren von Ausbildungsstätten, § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9
LHG) hat er ein Zustimmungsrecht.
83
8.14
Fremdevaluation I: Externe Gutachter
In dem Qualitätssicherungsprozess der DHBW sind sowohl Externe Gutachter als auch Gutachter des
Fremdevaluators eingebunden (siehe unten).
Die Externen Gutachter unterstützen die DHBW bei der Durchführung des Pre- und des Post-Checks
der Modul-Klausuren im ersten und zweiten Studienjahr der Bachelorstudiengänge und in dem ersten
Studienjahr der Masterstudiengängen. Sie kommen von anderen Hochschulen und werden von der
DHBW beauftragt.
Die externen Gutachter geben beim Pre-Check nach erfolgter Prüfungsevaluation dem
Aufgabensteller Feedback. Beim Post-Check geben die Externen Gutachter Rückmeldung an die
zuständige Studiengangsleitung/wissenschaftliche Leitung und senden die dokumentierten
Ergebnisse gemeinsam mit den entsprechenden Unterlagen an die Koordinatoren.
8.15
Fremdevaluation II: Gutachter des Fremdevaluators und externe
wissenschaftliche Berater
Die Gutachter des Fremdevaluators für die Bachelorstudiengänge sind die External Examiners; diese
werden von dem CICP entsandt und nehmen Zweitbegutachtungen von Prüfungsleistungen (Pre- und
Post-Checks) im Abschlussjahr der Bachelorstudiengänge vor: Die Ergebnisse aus dem Pre-Check
und dem Post-Check gehen in den Jahresqualitätsbericht (vormals Annual Monitoring Report) ein; der
Beitrag der External Examiner folgt den Dokumentationsbestimmungen des CICP.
Bei ihrer Beurteilung beziehen sich die External Examiners auf vergleichbare britische Studiengänge
mit dem Ziel, den Abschlussleistungen der dualen Hochschulabsolventen Parität zum britischen
Sektor für den Abschluss der Open University zu bescheinigen.
Auch für die Master-Studiengänge werden Gutachter eingesetzt, die von einem Fremdevaluator
beauftragt wurden. Sie übernehmen Aufgaben in der Evaluation des Prüfungswesens im
Abschlussstudienjahr der Masterstudiengänge (Pre- und Post-Checks, insbesondere auch von
Masterarbeiten) und geben eine Stellungnahme zu den Ergebnissen aus der Evaluation von Studium
und Lehre ab.
Die Gutachter des Fremdevaluators (Bachelor und Master) geben beim Pre-Check nach erfolgter
Prüfungsevaluation dem Aufgabensteller Feedback. Beim Post-Check geben die Gutachter über die
Koordinatoren Rückmeldung an die Studiengangsleitungen und senden die dokumentierten
Ergebnisse gemeinsam mit den entsprechenden Unterlagen an die Koordinatoren. Die Koordinatoren
unterrichten außerdem der zuständigen Studiengangsleitung über die Ergebnisse der am jeweiligen
Standort vorgenommenen Zweitbegutachtung.
Darüber hinaus unterstützen externe wissenschaftliche Berater die Fachkommissionen und die
Evaluierungskommission bei der Curriculumsentwicklung und im QS-Prozess.
8.16
Fremdevaluation III: Externe Evaluationsagentur
Bachelor: Die externe Evaluationsagentur (derzeit: CICP) berät in der Gestaltung des Evaluationsprozesses. Sie
stellt das Ergebnis der jährlich durchgeführten Evaluationen fest und gibt Empfehlungen für geeignete
qualitätssichernde Maßnahmen. Dem CICP wird zur Erfüllung dieser Aufgaben der Jahresqualitätsbericht (vormals Annual Monitoring
Report) vorgelegt.
Nach der Prüfung des Jahresqualitätsberichts durch das CICP erfolgt eine Stellungnahme;
gegebenenfalls werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Anschließend erfolgt durch die
Open University die Verleihung der Bachelor honours-Degrees an die optierten Absolventen.
84
Master:
Im Wesentlichen beinhaltet die Fremdevaluation der Masterstudiengänge der DHBW folgende
Komponenten und Aufgaben:

Koordination der Auswahl externer Gutachter an anderen Hochschulen durch den
Fremdevaluator, gemäß Anforderungsprofilen der DHBW

Durchführung der Prüfungsevaluation

Studiengangspezifische
Prüfungswesen

Jährliche Teilnahme der Gutachter des Fremdevaluators an einer Sitzungen der QSK

Beratung in der Gestaltung des Evaluationsprozess
Stellungnahmen
zur
Evaluation
von
Studium,
Lehre
und
9 Ablaufplan des Qualitätsentwicklungsprozesses
9.1
Bachelor-Studiengänge
Der Prozess der Evaluation von Bachelorstudiengängen an der DHBW folgt einem bestimmten
Ablaufplan, der im Folgenden für die Dauer eines sechssemestrigen Studiendurchlaufs festgehalten
ist:
9.1.1 Erstes und zweites Semester
(1)
Oktober – August im Folgejahr: Vorab-Begutachtungen der Klausurstellungen durch die
Externen Gutachter und erforderlichenfalls Änderung in den Klausuren durch die
Klausursteller.
(2)
Juni – September im Folgejahr: Durchführung der studentischen Evaluation (2. Sem.)
anhand des landesweiten Evaluationsbogens durch die Studiengangsleitung in ihren
Studiengängen bzw. -richtungen.
(3)
Januar – Ende September: Zusendung der erstkorrigierten Klausuren, soweit durch die
Stichprobe erfasst, an die Koordinatoren. Anschließend Begutachtung durch Externe
Gutachter.
9.1.2 Drittes und viertes Semester
(4)
Oktober – August im Folgejahr: Vorab- Begutachtungen der Klausurstellungen durch die
Externen Gutachter und erforderlichenfalls Änderung in den Klausuren durch die
Klausursteller.
(5)
Juni – September im Folgejahr: Durchführung der studentischen Evaluation (4. Sem.)
anhand des landesweiten Evaluationsbogens durch die Studiengangsleitung in ihren Studiengängen.
(6)
Januar –Ende August: Zusendung der erstkorrigierten Klausuren, soweit durch die
Stichprobe erfasst, an die Koordinatoren. Anschließend Begutachtung durch Externe
Gutachter.
(7)
Anfang September : Zusendung der Ergebnisse der externen Gutachter aus der Evaluation
des erste und zweiten Studienjahrs an die Koordinatoren
(8)
Bis Mitte September: Erstellung der Prüfungswesenberichte für das erste und zweite
Studienjahr durch die Koordinatoren
(9)
September: Beratung
(Progression Board).
der
Prüfungsergebnisse
durch
den
Versetzungsausschuss
85
(10) September: Planung des aktuellen Prozesses (Stichprobenfestlegung: Standorte und
Prüfungsgebiete) und Sitzung der Evaluierungskommission zusammen mit den External
Examiners.
9.1.3 Fünftes und Sechstes Semester
(11) Oktober – Januar im Folgejahr: Einschreibung der Optanten bei der Open University
(Anmeldung bei den örtlichen Studienakademien).
(12) Oktober – August im Folgejahr: Vorab-Begutachtungen der Klausurstellungen durch die
External Examiners und erforderlichenfalls Änderung in den Klausuren durch die
Klausursteller aufgrund der Anmerkungen der Externals.
(13) April – September: Durchführung der studentischen Evaluation (6. Sem.) anhand des
landesweiten Evaluationsbogens durch die Studiengangsleitung in ihren Studiengängen.
(14) bis Ende September: Eingang der erstkorrigierten Klausuren (2 aus jeder Notenklasse;
Auswahl durch die zuständige Studiengangsleitung) und Bachelorarbeiten (2 aus jeder
Notenklasse; Auswahl durch den zuständigen Studiengangskoordinator) bei den
Studiengangskoordinatoren und anschl. Begutachtung durch Interne Gutachter und External
Examiners.
9.1.4 Nach Abschluss des Studiums
(15) September: Beratung
(Progression Board).
der
Prüfungsergebnisse
durch
den
Versetzungsausschuss
(16) September: Planung des aktuellen Prozesses (Stichprobenfestlegung: Standorte und
Prüfungsgebiete) und Sitzung der Evaluierungskommission zusammen mit den External
Examiners.
(17) Ende Oktober: Die Qualitätsberichte der Studiengangsleitung müssen bei den Koordinatoren
sein.
(18) Anfang November: Die Begutachtungen der Internen Gutachter müssen bei den
Koordinatoren sein.
(19) Anfang November: Die Notenlisten der OU-Studierenden aus den
Studienakademien müssen bei der „Geschäftsstelle Open University“ eingehen.
einzelnen
(20) Bis Ende November: Erstellung der OU-Notenlisten für die Studienbereiche Wirtschaft,
Technik, Sozialwesen durch die „Geschäftsstelle Open University“
(21) 1. Dezember: Die zusammenfassenden Prüfungs-Begutachtungen aus dem ersten und
zweiten Studienjahr der Koordinatoren müssen bei den Geschäftsführern der
Unterkommission sein.
(22) 1. Dezember: Die zusammenfassenden Qualitätsberichte je Koordinationseinheit der
Studiengangskoordinatoren müssen bei den Geschäftsführern der Unterkommission sein.
(23) 1. Dezember: Die empirischen Materialien (Klausuren und Bachelorarbeiten) der Stichprobe
müssen durch die Koordinatoren bei den Geschäftsführungen der Unterkommission
eingereicht sein. Dazu gehören auch die Klausuraufgaben mit Lösungsskizzen sowie die
Notenlisten (Klausuren, Bachelorarbeiten und mündlichen Prüfungen) der Stichprobenkurse.
(24) Mitte Dezember: Die empirischen Materialen werden den External Examiners zur Einsicht zur
Verfügung gestellt (in Vorbereitung zur Sitzung der Evaluierungskommission)
(25) Mitte Dezember: Sitzung der Evaluierungskommission zusammen mit den External
Examiners. Entgegennahme und Diskussion der Prüfungs-Begutachtungs- und der
Qualitätsberichte der drei Studienbereiche Wirtschaft, Technik und Sozialwesen sowie
Festlegung der Honours-Klassen.
(26) Bis Ende Januar: Erstellung der Berichte der External Examiners und Zusendung dieser
Berichte an die „Geschäftsstelle Open University“
86
(27) Bis Ende Januar: Erstellung der konsolidierten Prüfungswesenberichte des 3. Studienjahrs
durch die Koordinatoren und Vorlage beim zuständigem Geschäftsführer der
Unterkommission
(28) Bis Mitte Februar: Erstellung des Gesamtberichts zum Qualitäts- und Prüfungswesen der
Studienbereiche durch den Geschäftsführer der jeweiligen Unterkommission.
(29) März: Erste Diskussion der Ergebnisse aus der Evaluation in der QSK
(30) März: Erstellung des Jahresqualitätsberichts durch das Referat Qualitätsmanagement und
nach Verabschiedung durch den Vorstand Weiterleitung an das CICP.
(31) April: Versendung der Urkunden an die Bachelor-Inhaber.
(32) Mai/Juni: Feststellung
Fremdevaluator.
der
Evaluationsergebnisses
und
Rückmeldung
durch
den
(33) Mai/Juni: Sitzung der QSK mit Diskussion der Rückmeldungen des CICP zum
Jahresqualitätsbericht (vormals Annual Monitoring Report). Erforderlichenfalls werden
Handlungsempfehlungen bezüglich qualitätssichernder Maßnahmen an den Vorstand,
Aufsichtsrat bzw. an die Fachkomissionen geleitet. Bei gravierenden Einzelproblemen erfolgt
Direktkontakt mit der betroffenen örtlichen Studienakademie
9.2
Ablauf in der Evaluation der Master-Studiengänge
(1) Mitte September Festlegung des Stichprobenumfangs durch die QSK, Beauftragung der
Koordinatoren und Gutachter
(2) Oktober bis August des Folgejahres: Vorab-Begutachtungen (Pre-Check) der
Klausurstellungen durch die externen Gutachter (1. STJ) bzw. die Gutachter des
Fremdevaluators (2. STJ) und erforderlichenfalls Änderung in den Klausuren durch die
Klausursteller/innen aufgrund der Anmerkungen der Gutachter.
(3) Oktober bis August des Folgejahres: Versand der korrigierten Klausuren (Post-Check) an
externe Gutachter (1. STJ) bzw. die internen Gutachter (2. STJ) inkl. Modulbeschreibungen,
Notenliste, Klausurstellung, Lösungsskizze und korrigierten Exemplaren, Evaluation der
korrigierten Klausuren durch die beteiligten Gutachter.
(4) Oktober bis Ende September des Folgejahres: Begutachtung von mündlichen Prüfungen
durch die internen Gutachter gemäß des vereinbarten Stichprobenumfangs.
(5) April bis Ende September: Die wissenschaftliche Leitung veranlasst die Evaluation von
Studium und Lehre gemäß des standardisierten Fragebogens, nach Möglichkeit soll die
Evaluation in der zweiten Hälfte des Semesters, vor der Klausurenphase erfolgen.
(6) September: Die internen Gutachter senden die Ergebnisse des internen Post-Checks des 2.
Studienjahres an die Koordinatoren.
(7) Anfang Oktober: Die Koordinatoren senden die Materialen zur Prüfungsbegutachtung des 2.
Studienjahres (Klausuren Post-Check und Masterarbeiten) an die die Gutachter des
Fremdevaluators.
(8) Oktober-Mitte November: Die wissenschaftliche Leitung erstellt den Qualitätsbericht und
sendet diesen bis zum 15.11. an den zuständigen Koordinator.
(9) Mitte November bis Ende Dezember: Der Koordinator fügt die Qualitätsberichte der
wissenschaftlichen Leitungen zu einem konsolidierten Qualitätsbericht zusammen;
(10)Anfang Dezember: Die Prüfungsberichte der externen Gutachter und der Gutachter des
Fremdevaluators gehen beim Koordinator ein, dieser erstellt auf der Grundlage dieser
Berichte den konsolidierten Prüfungswesenbericht.
(11) Dezember: Auf Basis des konsolidierten Prüfungswesensberichts
Qualtitätsmanagementberichts
erstellt
der
Koordinator
Mastergesamtbericht
der
Koordinationseinheit,
die
eine
Maßnahmenplanung enthält, sowie eine Übersicht, welchen
beschlossenen Maßnahmen aus dem Vorjahr erzielt haben.
und des konsolidierten
einen
landesweiten
Entwurfsfassung
zur
Umsetzungsstand die
87
(12) Anfang Januar: Der landesweite Mastergesamtbericht der Koordinationseinheit wird den
Gutachtern des Fremdevaluators, die im 2. Studienjahr tätig sind zur externen Evaluation von
Studium, Lehre und Prüfungswesen vorgelegt, die auf dieser Grundlage eine Stellungnahme
erstellen. Diese wird über die Koordinatoren der QSK bis Mitte Februar vorgelegt.
(13) Erstes Quartal: Die QSK stellt in einer gemeinsamen Sitzung mit den Gutachtern des
Fremdevaluators das Ergebnis fest, auf der Grundlage der von den Koordinatoren
eingebrachten Maßnahmenplanung verabschiedet die QSK eine abgestimmte
Maßnahmenplanung, die in den Vorstand zur Beschlussfassung eingebracht werden soll.
(14) Ende März: Dem Vorstand werden die konsolidierten Qualitäts- und Prüfungswesenberichte
gemeinsamen mit den Stellungnahmen der Gutachter des Fremdevaluators und den von der
QSK verabschiedeten Action Plänen als Jahresqualitätsbericht Master vorgelegt.
(15) April: Die Rektoren der Studienakademien, die an der Durchführung der jeweiligen
Masterstudiengänge beteiligt sind, erhalten den verabschiedeten landesweiten
Mastergesamtbericht.
10 Qualitätssicherung an den einzelnen Studienbereichen
Das dargestellte Qualitätsmanagementsystem an der DHBW findet in den einzelnen Studienbereichen
Ergänzungen und Abwandlungen. Damit soll den besonderen Bedürfnissen der Studienbereiche
Rechnung getragen werden können. Im Folgenden werden die bereichsspezifischen Besonderheiten
bei der Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems vorgestellt.
10.1
Qualitätssicherung im Studienbereich Wirtschaft (Bachelor)
10.1.1 Organisation
Im Studienbereich Wirtschaft ist das Studienangebot nach Studiengängen (BWL, Wirtschaftsinformatik, Medien, International Business Management, Unternehmertum) differenziert. Die
Studiengänge BWL (19), Wirtschaftsinformatik (2), Medien (3) wiederum sind in Studienrichtungen
gegliedert. International Business Management (DHBW Lörrach) und Unternehmertum (DHBW
Karlsruhe) sind separate Studienangebote (Studiengang = Studienrichtung) an jeweils einem
Standort.
Dem landesweiten Qualitätssicherungssystem der Dualen Hochschule Baden-Württemberg unterliegt
in vollem Umfange auch der Studienbereich Wirtschaft. Die Studienrichtungen des Studienbereichs
Wirtschaft
sind
zur
effizienten
Organisation
des
Qualitätsmanagements
in
neun
Koordinationseinheiten zusammengefasst.
Koordinationseinheit
Wirtschaftsinformatik
Industrie
Handel
Banken /
Versicherungen
Steuern und
Prüfungswesen
Dienstleistungen 1
Dienstleistungen 2
Studiengänge/Studienrichtungen
Wirtschaftsinformatik; International Business Information Technology
Industrie
Handel
Bank; Finanzdienstleistungen; Versicherungen
Steuern und Prüfungswesen
Dienstleistungsmarketing / -management; Medien und
Kommunikationswirtschaft; Messe-, Kongress- und
Eventmanagement; Tourismus, Hotellerie und Gastronomie;
Consulting; Wirtschaftsförderung; Unternehmertum
Gesundheitswesen / -management; Immobilienwirtschaft; Spedition,
88
International
Business
Medien
Transport und Logistik; Öffentliche Wirtschaft; Mittelständische
Wirtschaft; Handwerk
International Business, International Business Management
Digitale Medien; Mediendesign; Onlinemedien
Für jede Koordinationseinheit werden jährlich durch deren Leiter landesweite Berichte zum Qualitätsund Prüfungswesen zur Dokumentation der Prozesse und ihrer Ergebnisse erstellt. Sie basieren auf
den Qualitätsberichten der Studiengangsleitung, die diese für jede Studienrichtung standortspezifisch
erstellen, sowie auf den Ergebnissen der Gutachter im Prüfungswesen. Die landesweiten Berichte
dienen den Gremien der DHBW als Informationsbasis für die Steuerung des Qualitätsprozesses.
Für jeden Kurs einer Studienrichtung ist an jeder Studienakademie ist ein detaillierter Studienplan
vorhanden. In ihm sind die für die Studierenden verpflichtenden Module mit den darin zu
absolvierenden Lehrveranstaltungen und den zu erbringenden Prüfungsleistungen enthalten.
Für die einzelnen Kurse ist durch den detaillierten Studienplan und den darin enthaltenen Modulen
auch garantiert, dass jeder Absolvent, der alle Module und die Bachelorarbeit erfolgreich
abgeschlossen hat, auch seine erforderlichen 210 ECTS-Credit-Points erreicht hat.
10.1.2 Studienbereichsspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung
Um die Qualität zu sichern und die Fortschreibung der Lerninhalte zu gewährleisten, gibt es für alle
Module Verantwortliche, die Anregungen aus der Professorenschaft, von den Lehrbeauftragten, von
den Studierenden und den Ausbildungsstätten sowie neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufnehmen
und in den Entwicklungsprozess einsteuern. Sollte es zu wesentlichen Änderungen in den
Modulinhalten kommen, erfolgt eine Mitteilung der Modulverantwortlichen an die Fachkommission
Wirtschaft. Diese trifft dann die Entscheidung über die erforderlichen Änderungen.
Für die landesweiten allgemeinen Fächer im Studiengang BWL (Allg. BWL, VWL, Mathematik und
Statistik, Informatik, Recht, Finanzbuchführung, Wissenschaftliches Arbeiten) gibt es
Modulverantwortliche auf Landesebene.
Für jede Studienrichtung gibt es eine landesweite Arbeitsgruppe (Mitglieder gehören alle der
Studiengangsleitung der jeweiligen Studienrichtung an) mit einem Vorsitzenden. In regelmäßigen
Treffen werden Entwicklungen der spezifischen Studieninhalte diskutiert und deren Umsetzung in die
Module vorbereitet.
Für die standortspezifischen Profilfächer und für die Module der Angewandten Theorie ist die
Studiengangsleitung der jeweiligen Studienrichtung an den einzelnen Studienakademien
verantwortlich.
Ein besonderer Schwerpunkt zur Qualitätssicherung im Studienbereich Wirtschaft liegt in der
Betreuung der selbstständig zu erstellenden wissenschaftlichen Arbeiten (zwei Projektarbeiten und die
Bachelorarbeit). Diese Aufgabe wird von fachlich und wissenschaftlich qualifizierten Betreuern
wahrgenommen. Durch das Erstellen verschiedener wissenschaftlicher Arbeiten und weiterer Formen
wissenschaftlicher Arbeiten sollen die Studierenden die Kompetenz erwerben, selbstständig
Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu bearbeiten. Dabei soll
dokumentiert werden, dass die Studierenden die Fähigkeiten zu analytischem, systematischen und
kritisch-konstruktivem Denken erworben haben und dies auch dokumentieren können.
Darüber hinaus wird wissenschaftliches Arbeiten im Rahmen eines entsprechenden Moduls vermittelt.
10.1.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge
Studien- und Prüfungsordnung DHBW Wirtschaft, 18.05.2009 (Bachelorstudium ab Herbst 2006)
Zu Informationszwecken für alle Beteiligten hat die Fachkommission Wirtschaft folgende Richtlinien
und Kriterienpapiere herausgegeben:
89

Orientierungskriterien für Lehre an der Dualen Hochschule

Kriterienkatalog zu Projekt- und Bachelorarbeiten

Kriterienkatalog zu Klausuren

Orientierungskriterien für mündliche Prüfungen an der Dualen Hochschule

Infopapier zu Praxismodulen

Infopapier zu Projektarbeiten

Infopapier zu Bachelorarbeiten
10.1.4 Studienbereichsspezifische Instrumente
Um den Aufgaben des Qualitätssicherungsprozesses gerecht zu werden, werden im Studienbereich
Wirtschaft die generellen Instrumente der DHBW eingesetzt. Optional können noch Befragungen der
Studierenden
durch
Dozierende
in
Ergänzung
zur
landesweiten
Befragung
und
Absolventenbefragungen durchgeführt werden.
10.2
Qualitätssicherung im Studienbereich Technik (Bachelor)
10.2.1 Organisation
Die Organisation der Qualitätssicherung im Studienbereich Technik liegt operativ bei der
Studiengangsleitung der Standorte und Studiengänge. Bei der Studiengangsleitung laufen alle
Informationen von Studenten, Partnerunternehmen, haupt- und nebenberuflichen Dozenten und den
Gremien der DHBW zusammen. Hier sind die direktesten und feinfühligsten Regelmechanismen
wirksam, die im operativen Lehrbetrieb möglich sind; bei der Studiengangsleitung können alle operativ
notwendigen Maßnahmen sofort ergriffen werden.
Für die übergeordneten Aspekte der Qualitätssicherung sind die Studiengänge im Studienbereich
Technik in fünf Koordinationseinheiten gegliedert. Durch die Zusammenfassung von kleineren
Studiengängen werden so vergleichbare Koordinationsbereiche gebildet, die jeweils von einem
Koordinator betreut werden. Die Koordinationseinheiten sind nachfolgend aufgeführt.

Maschinenbau / Mechatronik

Elektrotechnik

Informationstechnik / Angewandte Informatik

Wirtschaftsingenieurwesen

Engineering / Trinationale Ingenieurausbildung / Projekt-Engineering / Papiertechnik /
Sicherheitswesen / Bauwesen / Holztechnik
Die Ergebnisse des Qualitätssicherungsprozesses werden in Form eines Gesamtberichts zum
Qualitäts- und Prüfungswesen den übergeordneten Gremien als Informationsbasis für die Steuerung
des Qualitätsprozesses zugeleitet.
Für die einzelnen Kurse ist durch den detaillierten Studienplan und den darin enthaltenen Modulen
auch garantiert, dass jeder Absolvent, der alle Module und die Bachelorarbeit erfolgreich
abgeschlossen hat, auch seine erforderlichen 210 ECTS-Credit-Points erreicht hat.
10.2.2 Studienbereichspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung
Der Studienbereich Technik orientiert sich in den Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung
an den allgemeinen Vorgaben der DHBW.
90
Ergänzend dazu wird im Studienbereich Technik auf die Betreuung und Bewertung der Abschlussarbeiten traditionell großer Wert gelegt. Die Aktualität und Praxisnähe der Themenstellungen
wird durch Themenvorschläge aus den Partnerunternehmen gewährleistet, die vom
Prüfungsausschuss geprüft und genehmigt werden.
Die Betreuung erfolgt durch zwei fachlich und wissenschaftlich qualifizierte Betreuer, einer aus der
Ausbildungsstätte, der andere aus der Studienakademie. Die Bewertung erfolgt seit Jahren mit einem
standardisierten Bewertungsschema, welches eine Vergleichbarkeit der Bewertungen unterstützt.
Die Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung sind standortübergreifend.
Ein besonderer Schwerpunkt zur Qualitätssicherung im Studienbereich Technik liegt in der Betreuung
der selbstständig zu erstellenden wissenschaftlichen Arbeiten (insb. Projektarbeiten, Studienarbeiten
und die Bachelorarbeit). Diese Aufgabe wird von Hochschullehrern wahrge-nommen, die
Projektarbeiten können auch von wissenschaftlich qualifizierten Betreuern betreut werden. Durch das
Erstellen verschiedener wissenschaftlicher Arbeiten und weiterer Formen wissenschaftlicher Arbeiten
sollen die Studierenden die Kompetenz erwerben, selbstständig Problemstellungen unter Anwendung
wissenschaftlicher Methoden zu bearbeiten. Dabei soll dokumentiert werden, dass die Studierenden
die Fähigkeiten zu analytischem, systematischen und kritisch-konstruktivem Denken erworben haben
und dies aus dokumentieren können.
Darüber hinaus wird wissenschaftliches Arbeiten in den Modulen T1000 + T3000 vermittelt.
10.2.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge32
Allgemeines

Studienund
Prüfungsordnung
(Bachelorstudium ab Herbst 2006) (A27)

Praxismodule, Studien- und Bachelorarbeiten
o
o

DHBW
Technik,
18.05.2009
Praxispläne der Studiengänge33
Richtlinien für Bearbeitung und Dokumentation der Praxismodule, Studien- und
Bachelorarbeiten (A28)
Anhänge:
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Anhang: Praxis I (T1000)
Anhang: Praxis II (T2000)
Anhang: Praxis III (T3000)
Anhang: Anmeldeformular Projektbericht / Praxisarbeit (A29)
Anhang: Studienarbeit (T3200)
Anhang: Bachelorarbeit (T3300)
Anhang: Anleitung zur Bewertung von Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten (A30)
Anhang: Muster für Titelblatt Bachelorarbeiten (A31)
Anhang: Aufbau und Ausführung der Arbeiten
Anhang: Quellennachweis und Zitation (A32)
Anhang: Literaturverzeichnis (A33)
Anhang: Hinweise zur Quellensuche und Beschaffung
Bewertung von Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten (A34)
 Vorlage: Schematische Bewertung
 Anleitung zur Bewertung
32
Die aktuellen Dokumente sind auch auf dem Horber Server (http://studium.ba-bw.de/) eingestellt,
ebenso die nicht im Band II enthalten.
33
Vgl. http://studium.ba-bw.de/
91
Zu Informationszwecken und zur weiteren Bearbeitung für alle Beteiligten hat die Fachkommission
Technik folgende Richtlinien und Kriterienpapiere herausgegeben:34

„Klausuren – Hinweise zur Stellung und Korrektur“

Klausurrichtlinien

Excel-Arbeitsblatt zur Klausurbenotung

Kurzfassung der Klausurrichtlinien für erfahrene Dozenten

„Anleitung zur Bewertung von Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten“

„Bewertung/Gutachten für Projekt-, Studien- und Bachelorarbeiten, inkl. Richtlinien für die
Bearbeitung und Dokumentation der Module“
10.2.4 Studienbereichspezifische Instrumente
Um den Aufgaben des Qualitätssicherungsprozesses gerecht zu werden, werden im Studienbereich
Technik die generellen Instrumente der DHBW eingesetzt. Optional können noch Befragungen der
Studierenden
durch
Dozierende
in
Ergänzung
zur
landesweiten
Befragung
und
Absolventenbefragungen durchgeführt werden.
10.3
Qualitätssicherung im Studienbereich Sozialwesen (Bachelor)
10.3.1 Organisation
Der Prozess der Qualitätssicherung und -entwicklung ist innerhalb des Studienbereichs bzw. –
dezentral an der jeweiligen Fakultät – aufgaben- und funktionsspezifisch organisiert. Dekan,
Studiengangsleitung und Modulbeauftragte übernehmen hierbei unterschiedliche Aufgaben der
Qualitätsentwicklung und -sicherung in Bezug auf die Theorie- und Praxisphasen im Studium.
Auf Beschluss der Fakultätskonferenz steht den Studierenden in prüfungsrelevanten Angelegenheiten
bei Bedarf ein Beschwerdeausschuss als anrufbare Instanz zur Verfügung. Mitglieder dieses
Ausschusses sind die hauptamtlichen Professoren. Am Standort Heidenheim steht neben der
Studiengangsleitung als Ansprechpartner ein Ombudsmann zur Verfügung, am Standort VillingenSchwenningen werden Beschwerden von der Fakultätskonferenz auf Beschluss dieser
Fakultätskonferenz bearbeitet.
Für die übergeordneten Aspekte der Qualitätssicherung sind die Studienangebote im Studienbereich
Sozialwesen in drei Koordinationseinheiten untergliedert, wobei aufgrund des vorwiegend separaten
Angebots die Koordinationseinheiten nicht fachlich gegliedert werden, sondern den drei Standorten
entsprechen.
Für die Praxisphasen kommt den jeweiligen Anleitern in den Einrichtungen eine besondere
Verantwortung bei der Umsetzung der Praxispläne und der systematischen Praxisanleitung zu.
Die Ergebnisse des Qualitätssicherungsprozesses werden in Form eines Gesamtberichts zum
Qualitäts- und Prüfungswesen den übergeordneten Gremien als Informationsbasis für die Steuerung
des Qualitätsprozesses zugeleitet.
Die Fakultäten im Studienbereich Sozialwesen orientieren sich an den Ethikleitlinien für das Studium
der Sozialen Arbeit (siehe 10.3.3.).
Für die einzelnen Kurse ist durch den detaillierten Modulplan und den darin enthaltenen Modulen auch
garantiert, dass jeder Absolvent, der alle Module und die Bachelorarbeit erfolgreich abgeschlossen
hat, auch seine erforderlichen 210 ECTS-Credit-Points erreicht hat.
34
Siehe Fußnote 32.
92
10.3.2 Studienbereichsspezifische Verfahren zur Qualitätssicherung und -entwicklung
Verfahren der Qualitätssicherung und -entwicklung liegen im Studienbereich Sozialwesen für die
Theoriephasen und die Praxisphasen im Studium Sozialer Arbeit vor.
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Studiums Sozialer Arbeit im Studienbereich
Sozialwesen der DHBW bezieht sich im Folgenden auf:

Organisation der Lehrveranstaltungen

Qualität des Studiums

Prüfungsmodalitäten

Rückmeldung zu den Ergebnissen von Prüfungsleistungen

Bachelorarbeit

Lehrbeauftragte

Studierende an der Fakultät Sozialwesen

Qualitätssicherung für die Praxisphasen
Organisation der Lehrveranstaltungen
Für die Sicherstellung der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen des Studienganges sind die
jeweiligen Modulbeauftragten zuständig.
Der Dekan der Fakultät trägt Sorge für die Überprüfung der Vollständigkeit des Studienangebotes in
den jeweiligen Theoriesemestern. Die Studierenden erhalten zu Beginn jeder Theoriephase einen
Vorlesungsplan, in dem die Veranstaltungen der jeweils zu studierenden Module sowie zusätzliche
Studienangebote zusammengefasst sind.
Qualität des Studiums
Die curriculare (Weiter-)Entwicklung von Lehrveranstaltungen und Modulen nimmt die
Studiengangsleitung
bzw.
Modulverantwortlichen
entsprechend
ihrer
jeweiligen
Zuständigkeitsbereiche wahr. Lehrbeauftragte werden in die (Weiter-) / Entwicklung der Curricula der
Lehrveranstaltungen und Module einbezogen.
Wie unter 4.5 bereits beschrieben, kommt der didaktischen Gestaltung der Lehrveranstaltungen neben
der fachlichen Qualifikation eine besondere Bedeutung zu. Professoren und Lehrbeauftragten steht
daher die Möglichkeit zur Teilnahme an Fortbildungen zur Hochschuldidaktik offen. Diese
Fortbildungen werden über die Angebote des ZHD hinaus auch von den Fakultäten für Sozialwesen in
Stuttgart und Villingen-Schwenningen intern veranstaltet..
Im Studienbereich Sozialwesen werden zum Austausch und zur Weiterqualifikation der
Lehrbeauftragten regelmäßig Fachtage / Konferenzen mit unterschiedlichen thematischen
Schwerpunkten angeboten wie beispielsweise



Fachtage / Konferenzen für nebenamtliche Dozenten – mit jeweilig aktuellen Themen
Fachtage / Konferenzen zur Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten
Fachtage / Konferenzen für hochschuldidaktische Fragen
Fragen der Anforderungen an die Gestaltung der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen
werden in regelmäßigen, mindestens einmal im Semester stattfindenden Modulbesprechungen bzw.
auch mit Dozenten einzelner Units von den Modulorganisatoren thematisiert.
Über die landesweit übliche Evaluation hinaus besteht für die Dozenten die Möglichkeit, einzelne
Lehrveranstaltungen zu evaluieren. Hierzu liegt ein Evaluationsbogen vor. Die Nutzung dieses
zusätzlichen Evaluationsinstrumentes ist den Dozenten freigestellt. Die Ergebnisse verbleiben aus
datenschutzrechtlichen Erwägungen bei den Dozenten.
93
Prüfungsmodalitäten
Prüfungen werden entsprechend des Modulhandbuches und der Prüfungsordnung in
unterschiedlichen Formen abgenommen (z.B. Reflexionsbericht am Standort VillingenSchwenningen).
Die Beratung zur Vorbereitung auf die Prüfungen nimmt die Studiengangsleitung / Modulbeauftragte,
haupt- und nebenamtliche Dozenten wahr.
Für die verschiedenen Formen der Prüfungsleistungen liegen grundsätzliche Bewertungskriterien vor.
Diese werden jeweilig orientiert an der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Prüfungsleistung
konkretisiert bzw. modifiziert.
Rückmeldung zu den Ergebnissen von Prüfungsleistungen
Die Studierenden erhalten eine Rückmeldung über ihre Prüfungsleistung. Diese ist je nach Art der
Prüfungsleistung unterschiedlich organisiert.
Für Studienarbeiten, Seminararbeiten und Forschungsskizzen werden jeweilig modulspezifisch
formulierte Rückmeldebögen entwickelt.
Bei mündlichen Prüfungen erhalten die Studierenden mit der Notenvergabe eine mündliche
Rückmeldung über ihre Prüfungsleistung. Die Notenvergabe wird hierbei erläutert.
Die Bewertung von Klausuren erfolgt anhand der Musterlösungen.
Bachelorarbeit
Die Themen für Bachelorarbeiten werden von der Studienakademie vergeben. Die Betreuung und
Bewertung der Bachelorarbeit liegt in der Verantwortung eines durch die Studienakademie benannten
Mitglieds des Lehrkörpers.
Für die Begutachtung der Bachelorarbeiten liegt ein differenziertes Bewertungsschema vor, an dem
sich die Notenvergabe orientiert.
Lehrbeauftragte
Lehrbeauftragte leisten einen Teil der Lehre im Studienbereich Sozialwesen und nehmen Prüfungen
ab.
Die Neueinstellung
Modulbeauftragten.
der
Lehrbeauftragten
erfolgt
durch
die
Studiengangsleitung
und
Die Unterstützung der Lehrbeauftragten übernehmen die Modulverantwortlichen bzw. die
Studiengangsleitung. Hierzu werden regelmäßig Modulbesprechungen durchgeführt. Darüber hinaus
stehen die Modulbeauftragten den Lehrbeauftragten grundsätzlich als Ansprechpartner zur Verfügung.
Studierende im Studienbereich Sozialwesen
Der Betreuung der Studierenden kommt im Studienbereich Sozialwesen ein hoher Stellenwert zu.
Dies gilt sowohl für die Theorie- wie auch für die Praxisphasen des Studiums.
Für Fragen, die die Module (Modulkoordination, Lehrveranstaltungen, Modulprüfungen) betreffen, sind
die Modulorganisatoren zuständig, die Dozenten der Lehrveranstaltungen stehen ergänzend als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Es finden regelmäßige Gespräche zwischen der Studierendenvertretung und dem Dekan der Fakultät
Sozialwesen statt. Dem darüber hinausgehenden Austausch zwischen Studierenden und Mitarbeitern
der Fakultäten dient ein regelmäßig stattfindendes offenes Forum.
94
Qualitätssicherung für die Praxisphasen
Die Qualitätssicherung in den Praxisphasen des Studiums bezieht sich auf:

die Auswahl und Überprüfung der Qualität der Ausbildung in den Einrichtungen der Praxis,

die regelmäßige und systematische Evaluation der Praxis,

den Austausch, die begleitende Beratung und Ermöglichung von Fortbildung der Anleitern aus
den jeweiligen Einrichtungen der Praxis und

die Begleitung, Beratung und Unterstützung der Studierenden in den Praxisphasen und beim
Theorie-Praxis-Transfer.
Im Vorfeld der Zulassung einer Einrichtung als Praxisstelle im Studium „Sozialer Arbeit“ führt die
Studiengangsleitung Beratungs- und Fachgespräche mit den entsprechenden Einrichtungen. Die
Zulassung erfolgt durch den Hochschulrat.
Die Qualität der praktischen Anteile des Studiums wird durch die Studiengangsleitung evaluiert. Hierzu
sind die Praxisanleiter aufgefordert, der Studiengangsleitung nach jeder Praxisphase über die Inhalte
des Praxisstudiums und die fachliche Weiterentwicklung des Studierenden zu berichten. Daneben
bewerten die Studierenden selbst nach jeder Praxisphase ihre Lernfortschritte und die Qualität des
Praxislernens. Für beide Prozesse liegt an der Fakultät Sozialwesen (Stuttgart) als Instrument der
„Gesprächsleitfaden zum Ende einer Praxisphase“ vor. Der „Bericht der Studierenden zum Abschluss
der Praxisphase“ dient als Grundlage für das Gespräch zwischen Studierenden und
Studiengangsleitung.
Die Studiengangsleitung steht den Anleitern sowie den Studierenden auch während der Praxisphasen
im Bedarfsfall als Berater zur Verfügung.
Der Austausch zwischen Theorie und Praxis sowie die Beratung und Fortbildung von Praxisanleitern
werden auch durch Anleitertagungen und Fortbildungen für Praxisanleiter gewährleistet.
Anleitertagungen finden als eintägige Veranstaltungen zwei Mal im Jahr statt. Hier besteht für
Praxisanleiter die Möglichkeit, jeweils aktuelle Fragen des Studiums und der Praxisanleitung zu
bearbeiten.
Zur
Qualitätssicherung
liegen
hierzu
jeweilig
studienbereichsspezifische Ausbildungspläne vor.
in
Praxishandbüchern
dargelegte
Die besondere Form der Verzahnung von Theorie und Praxis im Studiengang Soziale Arbeit ist in
einer Dokumentation zum „Nachweis der Theorie-Praxisverzahnung im Studium der Sozialen Arbeit
an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg“ (A37) zusammenfassend erläutert.
Darüber hinaus werden standortspezifisch unterschiedliche Instrumente eingesetzt.
Ein besonderer Schwerpunkt zur Qualitätssicherung im Studienbereich Sozialwesen liegt in der
Betreuung der selbstständig zu erstellenden wissenschaftlichen Arbeiten (Praxisbericht,
Reflexionsbericht, Transferaufgaben, Studienarbeiten, Bachelorarbeit). Diese Aufgabe wird von
Hochschullehrern wahrgenommen, die Projektarbeiten können auch von wissenschaftlich
qualifizierten Betreuern betreut werden. Durch das Erstellen verschiedener wissenschaftlicher
Arbeiten und weiterer Formen wissenschaftlicher Arbeiten sollen die Studierenden die Kompetenz
erwerben, selbstständig Problemstellungen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu
bearbeiten. Dabei soll dokumentiert werden, dass die Studierenden die Fähigkeiten zu analytischem,
systematischen und kritisch-konstruktivem Denken erworben haben und dies aus dokumentieren
können. Darüber hinaus wird wissenschaftliches Arbeiten im Modul „Propädeutik“ und im Modul
„Sozialarbeitswissenschaft und -forschung im 1., 3. und 4. Semester vermittelt.
95
10.3.3 Studienbereichsspezifische Richtlinien und Kriterienkataloge
Ethik-Leitlinien
Die Fakultät Sozialwesen der Dualen Hochschule Baden Württemberg tritt für eine Förderung sozialer
Gerechtigkeit und eine Verringerung diskriminierenden Handelns ein.
In Kooperation mit den dualen Partnern bildet die Fakultät Sozialwesen der Dualen Hochschule Baden
Württemberg Studierende aus, um sie zu befähigen, ihre berufliche Tätigkeit in der Sozialen Arbeit auf
der Grundlage wissenschaftlicher Standards ausüben können.
Wir begleiten unsere Studierenden dabei, gewohnte Normen eigenständig zu überdenken und auf
diese Weise eine Haltung der Unvoreingenommenheit einzunehmen. Dabei lernen sie auch die
Grundsätze guten wissenschaftlichen Arbeitens, wobei wir insbesondere auf Transparenz,
Datenschutz sowie die Akzeptanz von Kritik Wert legen.
Wir ermöglichen den Studierenden, ungewohnte Perspektiven und Handlungsweisen kennen zu
lernen und zu erproben. Damit fördern wir zugleich auch die Begeisterung für das ethische
Argumentieren.
Wir fördern eine Auseinandersetzung der Studierenden mit Menschenrechtsnormen sowie
internationalen Verpflichtungen über bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte, aber auch mit den Berufkodizes Sozialer Arbeit, vor allem dem „Code of Ethics" der British
Assoziation of Social Workers35 sowie mit den Berufsethischen Prinzipien des Deutschen
Berufsverbands für Soziale Arbeit (DBSH) e.V.36
Wir ermutigen unsere Studierenden, begründete eigene ethische Positionen zu entwickeln. Wir
bestärken sie aber auch darin, Zuzuhören und Übersetzungsarbeit zu leisten, Verantwortung zu
übernehmen und Achtsamkeit walten zu lassen.
Verantwortung kann bedeuten, advokatorisch für die Rechte anderer einzutreten, aber auch, sich für
eine Veränderung gesellschaftlicher und politischer Bedingungen zu engagieren.
Modulhandbücher, Praxishandbücher und Praxispläne
Für den Studienbereich Sozialwesen hat eine Studien-/Prüfungsordnung Gültigkeit. (A36). Es liegen
Modulhandbücher für die Fakultäten Soziale Arbeit in Stuttgart, Villingen Schwenningen und
Heidenheim vor. Praxishandbücher existieren an den Fakultäten Soziale Arbeit in Stuttgart und
Villingen-Schwenningen.
Praxispläne
liegen
entsprechend
den
jeweilig
angebotenen
Studienrichtungen vor.
Diese Materialien befinden sich im Internet.37
Stuttgart

Praxisplan Erziehungshilfen / Heimerziehung

Praxisplan Kinder- und Jugendarbeit

Praxisplan Soziale Arbeit in Pflege und Rehabilitation

Praxisplan Sozialgesundheitliche Dienste

Praxisplan Soziale Dienste in der Justiz

Praxisplan Soziale Dienste der Jugend-, Familien- und Sozialhilfe

Praxisplan Soziale Arbeit in der Elementarpädagogik

„Erläuterung zur Theorie-Praxis-Verzahnung“ für die Fakultät Sozialwesen Stuttgart (A37)
35
Vgl. http://www.basw.co.uk.
Vgl. htttp:// www.dbsh.de.
37
Vgl. http://www.dhbw-heidenheim.de; http://www.dhbw-stuttgart.de; http://www.dhbw-vs.de.
36
96
Heidenheim

Praxisplan Kinder- und Jugendhilfe

Praxisplan Senioren- Sozialgesundheitliche Dienste/Bürgerschaftliches Engagement

Praxisplan Sozialmanagement

Praxisplan Soziale Dienste der Jugend-, Familien- und Sozialhilfe
Villingen-Schwenningen

Praxisplan Sozialmanagement

Praxisplan Soziale Dienste der Jugend-, Familien- und Sozialhilfe

Praxisplan Soziale Arbeit im Gesundheitswesen

Praxisplan Arbeit mit psychisch Kranken und Suchtkranken

Praxisplan Soziale Arbeit mit behinderten Menschen

Praxisplan Sozialwirtschaft (Studiengang)
Weitere Kriterien und Richtlinien liegen wie folgt vor:
Stuttgart

Punkteschema/Notenschema für die Bewertung von Leistungsnachweisen (A38)

Bewertungskriterien für die Bachelorarbeit (A39)

Fragen zur Qualität der Betreuung der Bachelorarbeit (A40)

Beurteilungskriterien für die Seminararbeiten (A41)

Handreichung zur Begutachtung und Bewertung der Studienarbeiten als Prüfungsleistung im
Modul 7 (A42)

Neues Bewertungsschema für Studienarbeiten Modul 10 Soziale Einzelhilfe (A43)

Standards für Klausuren (A44)

Kriterien Mündliche Prüfungen in Modul 11 (A45)

Beurteilung Referat Modul 1 (A46)

Rückmeldung Forschungsskizze (A47)
Heidenheim

Arbeitshilfe zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung im Studienschwerpunkt (A50)

Bewertung der Bachelorarbeit (A51)

Bewertung des Reflexionsberichts (A52)

Hinweise für die Gestaltung des Praxisberichtes (A53)

Leitfaden „Klausuren” (überarbeitete Fassung Juli 2008) (A54)

Notendefinition und -beschreibungen (A55)

Protokoll zur Seminararbeit (Referat) (A56)

Protokoll zur Studienarbeit/schriftlichen Seminararbeit (A57)
97
Villingen-Schwenningen

Anforderungen an Praxisberichte (A61)

Anforderungen an die Prüfungen im Bachelor-Studiengang für die Prüfungen in den TheoriePraxis-Modulen und im Studienschwerpunkt (A62)

Bewertungskriterien für die Bachelorarbeit (A63)

Bewertungskriterien Bachelorarbeit: Präzisierung der Inhaltskriterien (A64)

Bewertungskriterien für den Reflexionsbericht (A65)

Bewertungskriterien für den Reflexionsbericht: Präzisierung der Inhaltskriterien (A66)

Protokoll zur Seminararbeit (A67)

Protokoll zur Studienarbeit (A68)

Rückmeldung zu Transferleistungen (A69)

Bestehensregelungen zu den Transferaufgaben (A70)

Leitlinien zur Aufgabenstellung und Korrektur von Klausuren (A71)
10.3.4 Studienbereichspezifische Instrumente
Im Folgenden werden die für die jeweiligen Fakultäten aktuell gültigen standortspezifischen
Instrumente aufgeführt, die neben den übergreifenden Instrumenten der DHBW eingesetzt werden
können.
Stuttgart

Fragebogen zur Auswertung von Veranstaltungen (optionales Zusatzinstrument) (A48)

Gesprächsleitfaden zum Ende einer Praxisphase / Bericht des/ der Studierenden zum
Abschluss einer Praxisphase (A49a und A49b)
Heidenheim

Einschätzung des Semesterverlaufs durch Dozent/In (A58)

Evaluation der Lehrveranstaltung (optionales Zusatzinstrument) (A59)

Gesprächs-/Besuchskurzprotokoll: Ausbildungsstätten – Soziale Arbeit DHBW HDH (A60)
Villingen-Schwenningen
Evaluation der Lehrveranstaltung (optionales Zusatzinstrument) (A72)
98
10.4
Qualitätssicherung in den Masterstudiengängen (Wirtschaft,
Sozialwesen)
In den Masterstudiengängen werden alle Studiengänge eines Studienbereichs zu einer
Koordinationseinheit zusammengefasst. Somit bestehen die Koordinationseinheiten Wirtschaft,
Technik und Sozialwesen.
Die Evaluation des Prüfungswesens erfolgt gemäß der von der QSK festgelegten Stichprobe. Hierbei
gelten folgende Richtlinien: Sind in einem Studiengang im Studienbereich Wirtschaft mehrere Profile
vorhanden, wird je Standort und Jahr ein Profil ausgewählt. Sind in einem Studiengang im
Studienbereich Technik mehrere Profile vorhanden, finden diese keine separate Berücksichtigung in
der Evaluation des Prüfungswesens. Diese wird lediglich auf Ebene der Studiengänge durchgeführt.
Die genaue Zahl der ab dem Wintersemester des Folgejahres zu begutachtenden
Masterstudiengänge/Profile wird ab 2013 jedes Jahr im September mit dem Fremdevaluator
abgestimmt.
Für jeden Masterstudiengang/jedes Profil sollen durch interne und externe Gutachter begutachtet
werden:
1. Vorabbegutachtung (Pre-Check) von Klausurstellungen durch externe Gutachter und Gutachter des
Fremdevaluators: Klausurstellungen pro Jahr und Masterstudiengang/Profil, Standort und Kurs
2. Begutachtung (Post-Check) von korrigierten Klausuren durch externe Gutachter, interne Gutachter
und Gutachter des Fremdevaluators: korrigierte Klausuren unterschiedlicher Notenklassen (1 (sehr)
gut, 1 mittelmäßig und 1 schlecht bewertete Klausur)
3. Begutachtung bewerteter Masterarbeiten (Post-Check) durch interne Gutachter und Gutachter des
Fremdevaluators: Maximal 4 Arbeiten je Standort und Masterstudiengang/Profil (1 (sehr) gut
bewertete, 1 mittelmäßig bewertete, 1 schlecht bewertete sowie 1 als nicht bestanden bewertete
Masterarbeit, sofern vorhanden), wobei jeder Masterstudiengang/jedes Profil je Standort jeweils nur
alle 2 Jahre begutachtet wird.
4. Begutachtung Verteidigung Masterarbeiten durch interne Gutachter (Post-Check mündlicher
Prüfungsleistungen): Zusätzlich Begutachtung der Verteidigung der Masterarbeit im Zuge des
Kolloquiums von insgesamt ca. 3 Prüflingen (Aufwand ca. ½ Tag) je Koordinationseinheit möglichst an
einem Standort. Hierbei muss es sich nicht um die Prüflinge handeln, deren Masterarbeiten evaluiert
wurden. Es geht dabei vor allem darum, den Prüfungsablauf, die Zusammensetzung der
Prüfungskommission sowie das grundsätzliche Niveau der Antworten der Studierenden zu
begutachten.
99
11 Dokumentenmanagement
Die
vorgestellten
Instrumente
des
Qualitätsmanagementhandbuch beigefügt.
Qualitätsmanagements
sind
als
Anlagen
dem
Jedem Dokument, welches Teil des QM-Handbuchs wird, ist ein Datenblatt angefügt, welches
Auskunft über den Autor, die Zielgruppe, die Versionierung, die beschlussfassende Stelle, die
Verbindlichkeit sowie letzte Änderungen gibt.
Das Datenblatt zu den Anlagen des Qm-Handbuchs ist gemäß der „Vorgaben zur
Dokumentenverwaltung für qualitätsrelevante Dokument“ zu befüllen. Ein Dokument kann nur dann
als Anhang des QM-Handbuchs aufgenommen werden, wenn diesem ein Datenblatt beigefügt wurde.
Werden Anlagen verändert oder aktualisiert, ist dies in der Änderungshistorie auf dem Datenblatt zu
verzeichnen und die Versionsnummer entsprechend anzupassen.
Den Anlagen, die mit dem QM-Handbuch in Version 1.1 und 1.2 veröffentlicht wurden, wurde die
Versionsnummer 1.0 zugeordnet; von diesem Stand aufbauend werden die Versionsnummern künftig
fortgeschrieben.
Für das QM-Handbuch wird anstelle des Datenblatts die Änderungshistorie mitgeführt.
Alle Dokumente, die Teil des Qm-Handbuchs sind, sind in den Anlagen A100 und A101 unter Angabe
aller zugeordneten Dokumentendaten aufgelistet.
Dokumente, die als Anlage neu in das Qm-Handbuch aufgenommen werden, werden in der Liste der
Anlagen aufgeführt, erhalten ein Datenblatt und werden in der Änderungshistorie des Qm-Handbuchs
verzeichnet. Über die Aufnahme einer Anlage in das Qm-Handbuch entscheidet der Vizepräsident.
Das Qm-Handbuch der DHBW wird auf der Homepage der DHBW veröffentlicht und ist der
interessierten Hochschulöffentlichkeit in allen Teilen zugänglich.
100
12 Glossar
Allgemeine
Qualitätsstandards
Ausbildungspläne
Ausbildungsstätten
Für alle Studienbereiche vereinbarte Qualitätsstandards inkl. der
Dokumentationsanforderung im Bereich der Evaluation des
Studiums und des Prüfungswesens.
Im Studienbereich Sozialwesen spezifische Pläne für die
praktischen Ausbildungsanteile. Sie dienen als Orientierungshilfe
für die Planung und Durchführung der einzelnen Praxisphasen in
den jeweils beteiligten Ausbildungsstätten und enthalten eine
Auswahl an Ausbildungsinhalten. Die konkret zutreffenden
Ausbildungsinhalte werden zwischen den jeweils beteiligten
Praxisstellen und akademischen Verantwortlichen der konkreten
Studienangebote abgestimmt (siehe auch Praxispläne).
Auch
Ausbildungspartner:
Gesetzliche
Bezeichnung
für
Praxispartner
(Ausbildungsunternehmen
und
soziale
Einrichtungen), die seit 01.03.2009 Mitglieder der Dualen
Hochschule sind; die praktischen Ausbildungsphasen finden in
diesen Ausbildungsstätten statt.
Britische degree
classification
Klassifikation der Abschlussgrade im britischem System nach dem
Qualifikationsrahmen für England, Wales und Nordirland
(insbesondere Ordinary Bachelors degree (BA, BSc), Bachelors
degree with honours mit den weiteren Differenzierung first, upper
second, lower second, third class, Master’s degree (MA, MSc),
Doctoral degree)
Duales Studiensystem
insb. im DHBW-Kontext: Studiensystem mit sich in regelmäßigen
Abständen abwechselnden theoretischen und praktischen
Ausbildungsanteilen, die an der Studienakademie und den
Ausbildungsstätten absolviert werden, und mit einer Verzahnung
wissenschaftlicher Lehre mit anwendungsbezogenem Lernen in
der Arbeitswelt, der Inhalte und zu erwerbenden Kompetenzen
(Typ I: Studienmodell der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
mit der intensivster Verzahnung)
Eigenevaluation
Evaluation des Studiums inkl. der praktischen Ausbildung und des
Prüfungswesens,
auch
Interne
Evaluation
(vgl.
dazu
Fremdevaluation)
Externe Gutachter
Gutachter außerhalb der DHBW für das 1. und 2. Studienjahr (vgl.
aber External Examiner, Interne Gutachter)
External Examiner
Gutachter außerhalb der DHBW für das 3. Studienjahr (vgl. aber
Externe Gutachter, Interne Gutachter)
Fakultäten
Insb. im DHBW-Kontext: Fachbezogene Organisationseinheit auf
lokaler Ebene (im Gegensatz zum Studienbereich, siehe dort)
Fremdevaluation
externe Evaluation des Qualitäts- und Prüfungswesens (auch
Außenvalidierung, vgl. aber Eigenevaluation)
Interne Gutachter
Gutachter der DHBW, die im 3. Studienjahr an der Evaluation im
Rahmen des Post-Checks von korrigierten Klausuren bzw. der
Begutachtung von Abschluss und ggf. mündlicher Prüfungen (vgl.
aber Externe Gutachter, External Examiner) beteiligt sind. Sie
nehmen die Zweitbegutachtung von Prüfungsleistungen an
Studienakademien vor, an denen sie selbst nicht unterrichten.
Im Zusammenwirken mit den Ausbildungsstätten und auf die
Erfordernisse der dualen Ausbildung bezogene Forschung.
Kooperative Forschung
101
Koordinationseinheiten
Organisationseinheiten der Studienbereiche im Rahmen des
jährlichen Evaluationssystems. Sie umfassen ggf. weitere
Studiengänge / -richtungen.
Praxishandbuch
Handbuch im Studiengang „Soziale Arbeit“ für Einrichtungen, in
denen die Studierenden ihr Praxisstudium absolvieren. Es dient
den Praxisanleitern als wichtige Arbeitsgrundlage, da es
insbesondere die Strukturen und Verfahren des Praxisstudiums
sowie die zu erwerbenden Kompetenzen konkretisiert. Es gibt
ihnen, den Dozenten und Studierenden außerdem Erläuterungen
zur Verzahnung des Theorie-Praxis- bzw. Praxis-TheorieTransfers.
Praxispläne
Im Studienbereich Sozialwesen spezifische Pläne für die
praktische Ausbildungsanteile. Sie dienen als Orientierungshilfe
für die Planung und Durchführung der einzelnen Praxisphasen in
den jeweils beteiligten Ausbildungsstätten und enthalten eine
Auswahl an Ausbildungsinhalten. Die konkret zutreffenden
Ausbildungsinhalte werden zwischen den jeweils beteiligten
Praxisstellen und akademischen Verantwortlichen der konkreten
Studienangebote abgestimmt (siehe auch Ausbildungspläne)
Progression Board
DHBW-interne
Einrichtung
im
Rahmen
des
Fremdevaluationsprozesses für das 1. und 2. Studienjahr inkl. der
Externen Gutachter.
Evaluierungskommission
DHBW-interne Einrichtung im Rahmen des Fremd- und
Eigenevaluationsprozesses für das 3. Studienjahr inkl. der
Koordinatoren, External Examiner
Qualität des Studiums
Diese umfasst nach dem vorliegenden Verständnis und dualen
Studiensystem (Typ I Berufsakademien Baden-Württemberg, jetzt:
Duale Hochschule Baden-Württemberg) die Qualität der Lehre an
der Studienakademie, einschl. der Studienorganisation, der
(praktischen) Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten und
– soweit nicht ausdrücklich genannt – die Qualität des
Prüfungswesens.
Qualitätsbericht
Jährlicher landesweiter Bericht des Studiengangs / der
Studienrichtung, der – im Vergleich zum Prüfungswesenbericht
sowie dem Bericht zur wissenschaftlichen und didaktischen
Weiterbildung und kooperativen Forschung – im Rahmen der
studentischen
Lehrevaluation
und
auf
Basis
des
Lehrevaluationsbogens erstellt wird und die Ergebnisse die
Qualitätsbewertung
dokumentiert.
Er
kann
von
standortspezifischen Qualitätsberichten abweichen.
Rahmenstudienpläne
mögliche Untergliederung von Studienplänen (vgl. dort) auf
landesweiter Ebene, neben Detailstudienplänen für die
dezentralen Ausprägungen
Reporting
(landesweite) Berichterstattung
Evaluationsprozesses
Praxisphasen,
Reflexion von
Ablauf
Reflexionsbericht
und
im
Rahmen
des
jährlichen
Instrument zur Dokumentation des inhaltlichen und zeitlichen
Ablaufs
der
Praxisphasen
sowie
des
Lernfortschritts
(Kompetenzen, Theorie-Praxis-Transfer bzw. Praxis-TheorieTransfers, künftige Anregungen) durch die Studierenden. Sie
entspricht terminologisch nicht dem Reflexionsbericht im
Studienbereich Sozialwesen.
Prüfungsleistung im Sozialwesen (im Vergleich zur studentischen
Reflexion – Teil B – des Instruments „Ablauf und Reflexion der
Praxisphasen“
102
Studienakademien
Standorte der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (ggf. weiter
in Campus unterteilt)
Studienbereich
Insb. im DHBW-Kontext: Fachbezogene Organisationseinheit auf
zentraler Ebene (im Gegensatz zum Studienbereich, siehe dort)
Studienpläne
Übersichten
Modulpläne)
Vorlesungspläne
Übersichten über die (obligatorisch zu besuchenden) Vorlesungen
an den Studienakademien
über
die
zu
absolvierenden
Module
(auch
103