Factsheet: Emissionshandel im Luftverkehr

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Factsheet: Emissionshandel im Luftverkehr
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2006
Die globalen Emissionen des zivilen Luftverkehrs haben im Jahr 2015 gut 770 Mio.
Tonnen CO2 betragen. EU-weit ist der Luftverkehr für rund drei Prozent der Treibhausgas
(THG)-Emissionen verantwortlich – mit stark
steigender Tendenz. So haben laut Europäischer Umweltagentur zwischen 1990 und 2012
die direkten THG-Emissionen aus der zivilen
Luftfahrt in der EU um 93 Prozent zugenommen, während die Zunahme im gesamten
Verkehrssektor „nur“ 20 Prozent betrug. Auch
langfristig ist im Luftverkehr mit einer jährlichen Zunahme von 3-4 Prozent zu rechnen.
Hinzu kommen noch weitere Klimaeffekte in
großer Flughöhe durch Stickoxide und Wolkenbildung, die noch einmal mindestens genauso
hoch ausfallen.
Mio t
Emissionshandel im Luftverkehr
CO2-Emissionen des zivilen Luftverkehrs in Mio. t bei einem
jährlichen Zuwachs von 3,5 Prozent
Einbeziehung des Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem
Durch den Emissionshandel erhält der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) für den Sektor Luftverkehr eine klare Obergrenze (das so genannte Cap). Die Luftfahrzeugbetreiber bekommen mehr Anreize für technische und organisatorische
Verbesserungen.
Übergeordnetes Ziel der Einbeziehung ist, dem Luftverkehr zu ermöglichen, einen angemessenen Beitrag zur Einhaltung des 2-Grad-Zieles zu leisten. Gleichzeitig verringert der Emissionshandel die Verzerrungen zwischen den Verkehrsträgern: Der gewerbliche Luftverkehr ist der einzige Sektor, der keine Steuer auf Treibstoff zahlt, zudem sind internationale Flüge von der Mehrwertsteuer befreit. Dies benachteiligt den Straßen- und Schienenverkehr im Wettbewerb.
Hinzu kommt, dass die Bahn bereits mit der aus fossilen Brennstoffen erzeugten elektrischen Energie, die sie selbst
produziert oder zukauft, dem Emissionshandel unterliegt.
Seit 2010 wird daher der Luftverkehr in den europäischen Emissionshandel einbezogen, womit grundsätzlich etwa ein
Drittel der globalen Emissionen des zivilen Luftverkehrs erfasst werden. Luftfahrzeugbetreiber – Fluggesellschaften
und Betreiber von Businessjets – müssen ihre Emissionen jährlich an die zuständigen Behörden (in Deutschland die
DEHSt) berichten. Seit 2012 müssen Luftfahrzeugbetreiber zudem für jede emittierte Tonne CO2 eine Emissionsberechtigung abgeben. Die meisten Luftfahrzeugbetreiber haben dafür auf Antrag eine bestimmte Menge kostenloser Berechtigungen erhalten, welche sich an ihrer Transportleistung des Jahres 2010 orientierte.
Grundsätzlicher Anwendungsbereich
Änderungen 2012-2016
Zunächst sind alle Flüge erfasst, welche auf dem
Hoheitsgebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes
(EWR) starten oder landen. Ausnahmen existieren für
bestimmte Luftfahrzeuge (weniger als 5.700 kg maximal
zulässiges Abfluggewicht), bestimmte Arten von Flügen
(z. B. Rettungs- und Forschungsflüge) sowie für Betreiber mit geringen jährlichen Gesamtemissionen (weniger
als 10.000 Tonnen CO2 für gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber).
Für die Jahre 2012 und 2013-2016 wurde die Berichtsund Abgabepflicht im Wesentlichen auf Inner-EWRFlüge, d. h. Flüge, welche auf dem Hoheitsgebiet des
EWR starten und landen, beschränkt. Unterschiede in
den beiden genannten Zeiträumen bestanden jedoch bei
der Berücksichtigung von (Übersee)-Territorien und den
Gebieten in äußerster Randlage (z. B. die Kanarischen
Inseln). Nicht-gewerbliche Betreiber mit jährlichen
Gesamtemissionen von weniger als 1.000 Tonnen CO2
wurden zudem ab 2013 von der Berichts- und Abgabepflicht ausgenommen.
ICAO-Aktivitäten für einen globalen Emissionshandel
Nach langem Stillstand hat es auf internationaler Ebene einige Fortschritte in den Bemühungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zur globalen Minderung von Treibhausgasemissionen gegeben. Bei der 38. ICAO-Generalversammlung im Herbst 2013 wurde grundsätzlich beschlossen, ein globales marktbasiertes Klimaschutzinstrument (GMBM)
für den internationalen Luftverkehr ab dem Jahr 2020 zu entwickeln, das auf der 39. ICAO-Generalversammlung 2016
beschlossen werden soll. Die technischen Arbeiten dafür laufen seitdem intensiv und in konstruktiver Atmosphäre.
Die EU unterstützt diesen Prozess, indem sie wie umseitig erwähnt Flüge, welche außerhalb des Hoheitsgebietes des EWR
starten oder landen, vorübergehend vom europäischen Emissionshandel ausnimmt. Gleichzeitig signalisiert sie mit der
Beschränkung der Ausnahme auf den Zeitraum bis Ende 2016 aber auch, dass ohne ein ambitioniertes Ergebnis der ICAO
mit einer Fortführung des ursprünglichen geografischen Anwendungsbereiches des europäischen Emissionshandels zu
rechnen ist.
Wichtige Termine
Daten und Fakten
Herbst 2016
39. ICAO-Generalversammlung, geplanter
Beschluss über Einführung einer GMBM
30.06.2015
Fristende zur Abgabe von Anträgen auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der
Sonderreserve
Reduktionsziele
2012 und
2013-2020
-3 % (2012) und -5 % (ab 2013)
im Vergleich zum Durchschnitt von
2004-2006 (Basislinie), d. h. das
Cap liegt bei 97 % bzw. 95 %
Reduktionsziel der
EU in absoluten
Werten
Basislinie: 221,4 Mio. t CO2
30.04.2014
Inkrafttreten der Änderung der Emissionshandelsrichtlinie zur temporären Einschränkung
des Anwendungsbereichs 2013-2016
30.04.2013
Fristende zur Abgabe von Emissionsberechtigungen in Höhe der durch Flüge in 2012 verursachten Emissionen (danach jährlich)
24.04.2013
Inkrafttreten des Beschlusses zur Einschränkung des Anwendungsbereiches 2012 (sogenannter Stop-the-Clock-Beschluss)
30.09.2012
Abgabe der Monitoringkonzepte für die Überwachung der CO2-Emissionenfür 2013-2020
28.02.2012
DEHSt überträgt Zertifikate für 2012 auf
Betreiberkonten im Emissionshandelsregister
(danach jährlich)
31.03.2011
01.01.2010
Cap 2013-2020: 210,4 Mio. t CO2
Teilnehmer am
Emissionshandel
im Luftverkehr
fast 6000 internationale Luftfahrzeugbetreiber aus mehr als 150
Ländern, für fast 500 davon ist
Deutschland zuständig
Kostenlose
Zuteilung
85 % der Zertifikate in 2012
Beginn der Emissionsüberwachung bei den
Luftfahrzeugbetreibern
82 % der Zertifikate ab 2013
nach europaweit einheitlichem
Benchmark der EU-Kommission:
2012: 0,6797 Zertifikate pro 1000
Tonnenkilometer
Abgabe Emissionsbericht für 2010 (danach
jährlich)
Antrag auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen (einmalige Abgabe eines Tonnenkilometerdaten- Berichts)
Cap 2012: 214,8 Mio. t CO2
ab 2013: 0,6422 Zertifikate pro
1000 Tonnenkilometer
Reserve
3 % der Zertifikate ab 2013
Versteigerungsquote
15 % der Zertifikate
Reduzierter Anwendungsbereich
kostenlose Zuteilung und Versteigerungsmenge (absolute Zahlen)
wurde proportional an den reduzierten Anwendungsbereich angepasst
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
www.dehst.de | [email protected]
Stand: Mai 2016