Factsheet: Emissionshandel im Luftverkehr
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Factsheet: Emissionshandel im Luftverkehr
factsheet 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 2050 2048 2046 2044 2042 2040 2038 2036 2034 2032 2030 2028 2026 2024 2022 2020 2018 2016 2014 2012 2010 2008 0 2006 Die globalen Emissionen des zivilen Luftverkehrs haben im Jahr 2015 gut 770 Mio. Tonnen CO2 betragen. EU-weit ist der Luftverkehr für rund drei Prozent der Treibhausgas (THG)-Emissionen verantwortlich – mit stark steigender Tendenz. So haben laut Europäischer Umweltagentur zwischen 1990 und 2012 die direkten THG-Emissionen aus der zivilen Luftfahrt in der EU um 93 Prozent zugenommen, während die Zunahme im gesamten Verkehrssektor „nur“ 20 Prozent betrug. Auch langfristig ist im Luftverkehr mit einer jährlichen Zunahme von 3-4 Prozent zu rechnen. Hinzu kommen noch weitere Klimaeffekte in großer Flughöhe durch Stickoxide und Wolkenbildung, die noch einmal mindestens genauso hoch ausfallen. Mio t Emissionshandel im Luftverkehr CO2-Emissionen des zivilen Luftverkehrs in Mio. t bei einem jährlichen Zuwachs von 3,5 Prozent Einbeziehung des Luftverkehrs in das europäische Emissionshandelssystem Durch den Emissionshandel erhält der Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) für den Sektor Luftverkehr eine klare Obergrenze (das so genannte Cap). Die Luftfahrzeugbetreiber bekommen mehr Anreize für technische und organisatorische Verbesserungen. Übergeordnetes Ziel der Einbeziehung ist, dem Luftverkehr zu ermöglichen, einen angemessenen Beitrag zur Einhaltung des 2-Grad-Zieles zu leisten. Gleichzeitig verringert der Emissionshandel die Verzerrungen zwischen den Verkehrsträgern: Der gewerbliche Luftverkehr ist der einzige Sektor, der keine Steuer auf Treibstoff zahlt, zudem sind internationale Flüge von der Mehrwertsteuer befreit. Dies benachteiligt den Straßen- und Schienenverkehr im Wettbewerb. Hinzu kommt, dass die Bahn bereits mit der aus fossilen Brennstoffen erzeugten elektrischen Energie, die sie selbst produziert oder zukauft, dem Emissionshandel unterliegt. Seit 2010 wird daher der Luftverkehr in den europäischen Emissionshandel einbezogen, womit grundsätzlich etwa ein Drittel der globalen Emissionen des zivilen Luftverkehrs erfasst werden. Luftfahrzeugbetreiber – Fluggesellschaften und Betreiber von Businessjets – müssen ihre Emissionen jährlich an die zuständigen Behörden (in Deutschland die DEHSt) berichten. Seit 2012 müssen Luftfahrzeugbetreiber zudem für jede emittierte Tonne CO2 eine Emissionsberechtigung abgeben. Die meisten Luftfahrzeugbetreiber haben dafür auf Antrag eine bestimmte Menge kostenloser Berechtigungen erhalten, welche sich an ihrer Transportleistung des Jahres 2010 orientierte. Grundsätzlicher Anwendungsbereich Änderungen 2012-2016 Zunächst sind alle Flüge erfasst, welche auf dem Hoheitsgebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) starten oder landen. Ausnahmen existieren für bestimmte Luftfahrzeuge (weniger als 5.700 kg maximal zulässiges Abfluggewicht), bestimmte Arten von Flügen (z. B. Rettungs- und Forschungsflüge) sowie für Betreiber mit geringen jährlichen Gesamtemissionen (weniger als 10.000 Tonnen CO2 für gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber). Für die Jahre 2012 und 2013-2016 wurde die Berichtsund Abgabepflicht im Wesentlichen auf Inner-EWRFlüge, d. h. Flüge, welche auf dem Hoheitsgebiet des EWR starten und landen, beschränkt. Unterschiede in den beiden genannten Zeiträumen bestanden jedoch bei der Berücksichtigung von (Übersee)-Territorien und den Gebieten in äußerster Randlage (z. B. die Kanarischen Inseln). Nicht-gewerbliche Betreiber mit jährlichen Gesamtemissionen von weniger als 1.000 Tonnen CO2 wurden zudem ab 2013 von der Berichts- und Abgabepflicht ausgenommen. ICAO-Aktivitäten für einen globalen Emissionshandel Nach langem Stillstand hat es auf internationaler Ebene einige Fortschritte in den Bemühungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zur globalen Minderung von Treibhausgasemissionen gegeben. Bei der 38. ICAO-Generalversammlung im Herbst 2013 wurde grundsätzlich beschlossen, ein globales marktbasiertes Klimaschutzinstrument (GMBM) für den internationalen Luftverkehr ab dem Jahr 2020 zu entwickeln, das auf der 39. ICAO-Generalversammlung 2016 beschlossen werden soll. Die technischen Arbeiten dafür laufen seitdem intensiv und in konstruktiver Atmosphäre. Die EU unterstützt diesen Prozess, indem sie wie umseitig erwähnt Flüge, welche außerhalb des Hoheitsgebietes des EWR starten oder landen, vorübergehend vom europäischen Emissionshandel ausnimmt. Gleichzeitig signalisiert sie mit der Beschränkung der Ausnahme auf den Zeitraum bis Ende 2016 aber auch, dass ohne ein ambitioniertes Ergebnis der ICAO mit einer Fortführung des ursprünglichen geografischen Anwendungsbereiches des europäischen Emissionshandels zu rechnen ist. Wichtige Termine Daten und Fakten Herbst 2016 39. ICAO-Generalversammlung, geplanter Beschluss über Einführung einer GMBM 30.06.2015 Fristende zur Abgabe von Anträgen auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve Reduktionsziele 2012 und 2013-2020 -3 % (2012) und -5 % (ab 2013) im Vergleich zum Durchschnitt von 2004-2006 (Basislinie), d. h. das Cap liegt bei 97 % bzw. 95 % Reduktionsziel der EU in absoluten Werten Basislinie: 221,4 Mio. t CO2 30.04.2014 Inkrafttreten der Änderung der Emissionshandelsrichtlinie zur temporären Einschränkung des Anwendungsbereichs 2013-2016 30.04.2013 Fristende zur Abgabe von Emissionsberechtigungen in Höhe der durch Flüge in 2012 verursachten Emissionen (danach jährlich) 24.04.2013 Inkrafttreten des Beschlusses zur Einschränkung des Anwendungsbereiches 2012 (sogenannter Stop-the-Clock-Beschluss) 30.09.2012 Abgabe der Monitoringkonzepte für die Überwachung der CO2-Emissionenfür 2013-2020 28.02.2012 DEHSt überträgt Zertifikate für 2012 auf Betreiberkonten im Emissionshandelsregister (danach jährlich) 31.03.2011 01.01.2010 Cap 2013-2020: 210,4 Mio. t CO2 Teilnehmer am Emissionshandel im Luftverkehr fast 6000 internationale Luftfahrzeugbetreiber aus mehr als 150 Ländern, für fast 500 davon ist Deutschland zuständig Kostenlose Zuteilung 85 % der Zertifikate in 2012 Beginn der Emissionsüberwachung bei den Luftfahrzeugbetreibern 82 % der Zertifikate ab 2013 nach europaweit einheitlichem Benchmark der EU-Kommission: 2012: 0,6797 Zertifikate pro 1000 Tonnenkilometer Abgabe Emissionsbericht für 2010 (danach jährlich) Antrag auf Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen (einmalige Abgabe eines Tonnenkilometerdaten- Berichts) Cap 2012: 214,8 Mio. t CO2 ab 2013: 0,6422 Zertifikate pro 1000 Tonnenkilometer Reserve 3 % der Zertifikate ab 2013 Versteigerungsquote 15 % der Zertifikate Reduzierter Anwendungsbereich kostenlose Zuteilung und Versteigerungsmenge (absolute Zahlen) wurde proportional an den reduzierten Anwendungsbereich angepasst Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt Bismarckplatz 1 14193 Berlin www.dehst.de | [email protected] Stand: Mai 2016