Reiseprogramm 2012 - beim DRK Hochtaunus
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Reiseprogramm 2012 - beim DRK Hochtaunus
Kreisverband Hochtaunus e.V. DRK Kur- und Erholungsreisen Die schönsten Tage im Jahr… Reisen mit dem DRK 2 1 0 2 m m a r g o Reisepr In Zusammenarbeit mit: Reisedienst Sack GmbH Friedrichsdorf, Kur Club Franz Rais, VIA Reisen Unsere Reiseziele im Überblick Unser Service 3-4 Flugreisen 06.03. - 17.03.2012 Lanzarote in Zusammenarbeit mit VIA Reisen „B“ 5 16.04. - 07.05.2012 Varna/Bulgarien in Zusammenarbeit mit Kur Club Franz Rais 6 04.10. - 14.10.2012 Spanien, Costa Dorada-Katalonien in Zusammenarbeit mit VIA Reisen 7 Busreisen 14.05. - 28.05.2012 Bad Salzschlirf „B“ 12.06.- 25.06.2012 Scheffau 8 9 01.07. - 15.07.2012 Rügen 10 28.07. - 11.08.2012 Bad Wörishofen 2 11 12.08. - 26.08.2012 Bad Bevensen „B“ 12 09.09. - 23.09.2012 Oberstdorf „B“ 13 29.09. - 11.10.2012 Fehmarn 14 Ihre Vorteile mit dem Deutschen Roten Kreuz zu verreisen Liebe DRK-Stammgäste, liebe Reisefreunde, wir freuen uns, Ihnen unser Reiseprogramm 2012 vorstellen zu dürfen. Unsere Reiseangebote unterscheiden sich nicht nur im Reiseziel und dem abwechslungsreichen Erholungs- und Kulturprogramm vor Ort, sondern auch durch eine umfangreiche und sichere Organisation sowie Begleitung Ihrer Reise. Haus zu Haus Transfer und Gepäckservice Besonders bequem und sicher reisen Sie mit unserem DRK-Abholservice (nur innerhalb des Hochtaunuskreises). So beginnt Ihr Urlaub bereits vor der Haustür. Wir holen Sie zu Hause ab, kümmern uns um Ihr Gepäck, bringen Sie zum Fernreisebus am Bad Homburger Bahnhof und helfen Ihnen beim Einstieg. Bei Flugreisen fahren wir Sie direkt zum Frankfurter Flughafen und checken mit Ihnen ein. Nach der Reise holen wir Sie ab und bringen Sie sicher nach Hause. Reisebegleitung Die aufmerksame und herzliche Betreuung, durch unsere ehrenamtlichen DRK Reisebegleiter/innen und auch durch unsere Busfahrer, unterstützen Sie dort wo es notwendig ist und sorgen für Unterhaltung und Geselligkeit. Jedoch führen sie keinerlei pflegerische Maßnahmen durch. Krankheiten jeglicher Art sind auf dem Anmelde/Medikamentenbogen anzugeben. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben oder gar Verschweigen, behalten wir uns vor, den Reiseteilnehmer abzulehnen. Rollstuhlfahrer nehmen wir zu gekennzeichneten Reisen selbstverständlich gerne mit. Voraussetzung dafür ist eine Begleitperson. Gruppenreisen mit Reisevor/nachtreffen Gerade Alleinreisende können auf unseren Reisen leicht neue Kontakte knüpfen. Schnell finden sich Freundschaften die über die Reise hinaus bestehen können, da unsere Reiseteilnehmer überwiegend aus dem Hochtaunuskreis stammen. Wir würden uns freuen, Sie bei einem Reisevortreffen kennen zu lernen, um uns auch auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse einstellen zu können. Bei unserem zweimal im Jahr stattfindenden Reisemarktplatz schwelgen wir mit Ihnen gemeinsam in Erinnerungen bei Kaffee und Kuchen, der bei uns erworben werden kann. 3 Unsere Leistungen auf einem Blick ✚ ✚ ✚ ✚ ✚ ✚ ✚ ✚ ✚ ✚ ✚ Bus- und Flugreisen innerhalb Europas Reisen in der Gruppe - aber individuell Persönliche Beratung im Vorfeld der Reise Mit „B“ gekennzeichneten Reisen sind Behindertenfreundlich Fernreisebus (teilweise mit speziellem Liftsystem), normale Rollstühle können im Fahrgastraum integriert werden DRK Haus zu Haus Transfer Hilfe und Unterstützung durch unsere DRK-ReisebegleiterInnen und Busfahrer, jedoch keine pflegerischen Maßnahmen. Spaziergänge, kreative Nachmittage und gesellige Abende Planung und Begleitung bei Ausflügen im Urlaubsgebiet Begleitung zum Arzt und ins Krankenhaus (im Bedarfsfall) Als Ersthelfer geschultes Personal Informationen zu den Teilnahmebedingungen und AGB’s finden Sie auf den letzten Heftseiten. Für Fragen oder eine persönliche Beratung sind wir unter der DRK Servicenummer 0180 365 0180 oder 06175-403 der Firma Sack zu erreichen. Nehmen Sie sich die Zeit und erholen sich, sammeln Eindrücke, lernen neue Menschen und Kulturen kennen, finden ein wenig Abwechslung vom Alltag. Das DRK unterstützt und begleitet Sie bei Ihrem Vorhaben und wünscht einen angenehmen Urlaub. Zuschüsse werden unter besonderen Voraussetzungen gewährt. Gern informieren wir Sie. Selbstverständlich werden wir ihre Angaben vertraulich behandelt. Für Flugreisen gibt es keine Zuschüsse! • • 4 Für unsere Auslandsreisen benötigen Sie einen mind. noch 6 Monate gültigen Personalausweis Nach ihrer Anmeldung übernimmt unser Reiseveranstalter, die Firma Sack GmbH Otto Hahnstr. 11 61381 Friedrichsdorf, die weitere Abwicklung der Reisen und ist für Fragen wie Rechnungsstellung und Versicherung zuständig. Lanzarote 06.03. - 17.03.2012 Barrierefrei ! „B“ Anmeldeschluss 06.01.2012 Der hübsche und gepflegte Ort Playa Blanka befindet sich im Süden Lanzarotes, direkt gegenüber der Insel Fuerteventura. Hier findet man neben Einkaufsstrassen und Strandpromenaden auch einen schönen Fischer/und Fährhafen. Der Ort hat seine Ursprünglichkeit erhalten und fügt sich mit seiner Architektur harmonisch in die Landschaft ein. Das ****Hotel H 10 Timanfaya Palace liegt in erster Reihe an der Strandpromenade von Playa Blanca. In unmittelbarer Nähe finden Sie zahlreiche Geschäfte, Cafés und Restaurants. Es verfügt über Restaurant, Bar mit Unterhaltungsprogramm, Cafeteria und Souveniergeschäft. Im Außenbereich erwartet Sie eine Gartenanlage mit Schwimmbad und Sonnenterrasse. Die Zimmer verfügen über ein Bad/WC, Fön, Telefon, Sat-TV, Mietsafe, Klimaanlage oder Heizung (je nach Saison) und Minibar. ALLE Zimmer für VIA/DRK Gäste verfügen über einen Balkon. Leistungen: Reisenummer: F01/2012 • DRK Abholservice/DRK Begleitservice • Hin und Rückflug incl. aller Steuern • 11 Übernachtungen • VIA Reiseleitung • Reisepreissicherungsschein • Rundumversicherung: Auslandskrankenschutz Reiserücktrittversicherung Reiseabbruchversicherung Gepäckversicherung Bei dem Versicherungspaket handelt es sich um Versicherungen mit Selbstbeteiligung. Auf Wunsch ist das Paket auch ohne Selbstbeteiligung gegen einen Aufpreis von 20 Euro zu buchbar. Reisepreis pro Person im EZ: Reisepreis pro Person im DZ: E 1631,E 1499,- Mindestteilnehmerzahl: 10 5 Varna/Bulgarien 16.04. - 07.05.2012 Anmeldeschluss 16.01.2012 Das 5 *****Hotel Riviera Beach (Bulgarische Kategorie) verfügt über einen hoteleigenen Sandstrand, und eine im grünen gelegene Hotelanlage. Das große Außenschwimmbecken (je nach Jahreszeit benutzbar), die gemütliche Sonnenterrasse mit dem herrlichen Blick auf das Meer, geben den Gästen das Gefühl, alleine in dieser „Oase der Ruhe“ zu sein. Die großzügigen, hellen Zimmer sind alle mit Bad/WC, Föhn, TV, Klimaanlage, Telefon, Minibar, Balkon mit Meerblick, Safe und einem großen Kleiderschrank ausgestattet. Ihr Frühstück und Abendessen genießen Sie mit herrlichem Ausblick Mehrere kleine Sonnenterrassen, laden zum Verweilen ein. Kurleistungen: Ärztliche Untersuchung, verschiedene med. Bäder, Massage, Heilschlammpackung, Elektro-Hydrotherapie, Heilgymnastik, Soletherapie, Inhalation. Insgesamt pro Woche 5 Kurtage mit bis zu 4 Anwendungen pro Tag. Heilanzeige: Alle Arten von Rheuma-Erkrankungen, Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsapparates, Bandscheibenprobleme, Arthritis, Arthrose, Erkrankungen des peripheren Nervensystems, Neurodermitis, Herz- und chronische Atemwegserkrankungen, Frauenkrankheiten, Hautkrankheiten und allgemeine Erschöpfung Leistungen: • • • • • • • • • DRK Abholservice/ DRK Begleitservice Charterflug von Frankfurt nach Varna und zurück Flughafensicherungsgebühr 21 Übernachtungen im 5 Sterne Hotel (Bulgarische Kategorie) mit Halbpension Begrüßungscocktail Kuranwendungen sofern gebucht Liegestuhl & Sonnenschirm am Strand, Leihbademantel Rundumversicherun: Reise-Rücktrittkosten-Versicherung Reiseabbruchversicherung Notfall-Versicherung Reiseunfallversicherung Reisegepäck-Versicherung Inklusive Kurtaxe Reisepreis pro Person im EZ mit Kur: Reisepreis pro Person im DZ mit Kur: Reisepreis pro Person EZ ohne Kur: Reisepreis pro Person DZ ohne Kur: Mindestteilnehmerzahl: 10 6 Reisenummer: F02/2012 E 1635,E 1525,E 1365,E 1250,- Bad Salzschlirf 14.05. - 28.05.2012 Barrierefrei ! „B“ Anmeldeschluss 14.02.2012 Der Kur- und Urlaubsort Bad Salzschlirf, zwischen Rhön und Vogelsberg gelegen, ist nur 90 Autominuten von Bad Homburg entfernt. Ein Kurpark mit altem Baumbestand, gediegene Cafés und gepflegte Gästehäuser lassen den Gast hier schnell zur Ruhe kommen. Untergebracht sind Sie im familiär geführten Haus Hessenland: Es liegt zentral, ebenerdig und ruhig direkt neben dem Kurpark und dem Sole-Hallenbad mit Wellnessbereich. Von hier aus erreichen Sie in kürzester Zeit ortsansässige Badeärzte und Anwendungsmöglichkeiten, Kulturkessel und Gradierpavillon. Einkaufsmöglichkeiten und Cafés befinden sich in unmittelbarer Nähe. Das Haus verfügt über hell und freundlich eingerichtete Gästezimmer mit seniorengerechten Komfortbetten, Dusche, WC, Telefon und TV. Alle Gästezimmer sind bequem mit einem Lift erreichbar. Entspannen Sie sich im gepflegten Garten des Hauses mit direktem Zugang zum Kurpark. Kur- und Gesundheit: Der Gesundheit gilt das Baden. Das 28° bis 32°C warmen Sole-Hallenbad finden Sie direkt nebenan. Medizinische Kompetenz auf höchstem Niveau, ausführliche Diagnostik, ein individueller Therapieplan und die persönliche Betreuung machen Bad Salzschlirf zur Top-Adresse. Besonders Patienten mit Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Rheuma und Beschwerden an Gelenken und der Wirbelsäule sind in Bad Salzschlirf in guten Händen. Neben der Behandlung von Osteoporose und verschleißbedingten Wirbelsäulenerkrankungen, bietet Bad Salzschlirf auch die Kur für arterielle Verschlusskrankheiten in kompakter Form an. Sprechen Sie mit ihrem Hausarzt. Rezepte aller Art möglich. Leistungen: • • • • • Reisenummer: B01/2012 DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC 14 Übernachtungen mit Vollpension inkl. Kurtaxe Rundum- Versicherung: Reise-Rücktrittkosten-Versicherung Reiseabbruchversicherung Notfall-Versicherung Reiseunfallversicherung Reisegepäck-Versicherung Reisepreis pro Person: Mindestteilnehmerzahl: 15 EZ E 999,- DZ E 999,inkl. Kurtaxe 7 Scheffau am Wilden Kaiser 12.06. - 25.06.2012 Anmeldeschluss 12.03.2012 Das ****S Hotel Alpin Scheffau liegt am Fuße des Wilden Kaisers mit Blick auf die Kitzbüheler Alpen, inmitten der Tiroler Berge. Der Urlaubsort Scheffau ist mit 1200 Einwohnern die kleinste Gemeinde in der österreichischen Ferienregion Wilder Kaiser. Auf einer weiten natürlichen Terrasse liegt Scheffau am Wilden Kaiser über den Tiroler Ortschaften Going, Ellmau und Söll – von der Sonne beschienen, von fruchtbaren Wiesen umgeben und von uraltem Wald beschützt. Seit mehr als 150 Jahren schätzen Feriengäste aus aller Welt die herrliche Tiroler Bergluft und die gelebte Tradition der Tiroler Gastfreundschaft in diesem idyllischen Urlaubsort in Tirol. In unmittelbarer Nähe des Urlaubsortes Scheffau und des Hotel Alpin befinden sich zahlreiche Wanderwege, Seen und im Winter das drittgrößte Skigebiet der Welt! Für Tagesausflüge empfehlen sich zum Beispiel die Städte Salzburg, Innsbruck oder Kufstein mit ihren Burgen, Schlössern und alten Stadtkernen. Viele leicht erreichbare Attraktionen und Sehenswürdigkeiten bereiten an jedem Urlaubstag neue Erlebnisse und Überraschungen. Die Wohlfühlzimmer sind mit Bad, WC, Telefon und Sat-TV ausgestattet. Das Hotel verfügt über einen Lift und jeweils einer Teeküche auf jeder Etage. Leistungen: • • • • • DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC DRK-Begleitservice 13 Hotelübernachtungen All Inklusive Rundum-Versicherung: Reise-Rücktrittkosten-Versicherung Reiseabbruchversicherung Notfall-Versicherung Reiseunfallversicherung Reisegepäck-Versicherung Reisepreis pro Person: Mindestteilnehmerzahl: 15 8 Reisenummer: B02/2012 EZ E 1250,- DZ E 1099,- Bergen auf Rügen 01.07. - 15.07.2012 Anmeldeschluss 01.04.2012 Als Rügen-Urlauber finden Sie eine Natur vor, die sich auf kleinem Raum ganz unterschiedlich zeigt. Ausgiebige Landschaften mit flach in die Ostsee auslaufenden Sandstränden, romantische Bodden-Landschaften bis hin zu weitläufigen Buchenwäldern. Sehenswürdigkeiten und Naturschönheiten wie Kap Arkona, der Kreidefelsen, Seebad Prora, Jagdschloss Granitz oder die klassizistischen Bauwerken von Putbus erfreuen die Besucher. Das ****Parkhotel Rügen liegt in fußläufiger Entfernung zur sehenswerten Innenstadt Bergens und ist an eine Parklandschaft mit eingebettetem Teich angeschlossen. Zur Zimmerausstattung gehören jeweils ein komfortables Bad mit Wanne/Dusche, WC, Fön, Kosmetikspiegel, eine Sitzgruppe, Telefon, Minibar, Schreibtisch & Schrankanlage und TV. Zusatzleistungen vielfältigster Art, wie z.B. Bademantelservice können Sie selbstverständlich in Anspruch nehmen. Leistungen: • • • • • Reisenummer: B03/2012 DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC DRK-Begleitservice 14 Übernachtungen mit Halbpension Rundum- Versicherung: Auslandskrankenschutz Reiserücktrittversicherung Reiseabbruchversicherung Gepäckversicherung Reisepreis pro Person: Mindestteilnehmerzahl: 15 EZ E 1680,- DZ E 1450,9 Bad Wörishofen 28.07. - 11.08.2012 Anmeldeschluss 28.04.2012 Kur- und Gesundheit Die weitgehend verkehrsberuhigte Stadt Bad Wörishofen mit ihrer Flaniermeile, dem großen Kurpark und der herrlichen Umgebung des Allgäuer Voralpenlandes ist ideal, um der Hektik des Alltags zu entfliehen. Die Kurverwaltung hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Gästen aus aller Welt 3x täglich Kurkonzerte, Shows und hochkarätige kulturelle Veranstaltungen zu bieten. Ferner kann der Kur-Bus unentgeltlich den ganzen Tag genutzt werden. Seit über 150 Jahren kommen die Menschen hierher, um sich von den Lehren des Pfarrers Sebastian Kneipp inspirieren zu lassen. An vielen Stellen finden Sie in der Stadt Wassertretbecken und Becken für Armbäder. Hier in Bad Wörishofen hat auch das weltbekannte Schwermer-Marzipan, einst 1894 in Königsberg gegründet, sein zu Hause gefunden und empfängt die Gäste auch mit einem eigenen Café. Das Kneipp-Kurhotel Steinle bietet Ihnen Lifte im Haus, Hallenschwimmbad 29°, Whirlpool 35°, Fitnessraum, Tischtennis, Sauna, Infrarot Kabine, Solarium, Beautyabteilung, Friseur, Fußpflege, Massage, Kneipp-Badeabteilung & Krankengymnastik. Allen Gästen stehen diese Einrichtungen zur Verfügung. Auch Bademäntel stehen kostenlos zur Verfügung. Rezepte werden direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Die Zimmer sind mit Telefon, Radio, Wecker, Minibar, Fön und Sat-TV ausgestattet. Leistungen: • • • • • DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC 14 Hotelübernachtungen mit Halbpension 10 ärztlich angeordnete Kuranwendungen Rundum- Versicherung: Reise-Rücktrittkosten-Versicherung Reiseabbruchversicherung Notfall-Versicherung Reiseunfallversicherung Reisegepäck-Versicherung Reisepreis pro Person inkl. Kur: Mindestteilnehmerzahl: 15 10 Reisenummer: B04/2012 EZ E 1445,- DZ E 1445,Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten. Bad Bevensen 12.07. - 26.07.2012 Barrierefrei ! „B“ Anmeldeschluss 12.04.2012 Im Kur- und Kneipp-Hotel ***Zum goldenen Hirsch in der Lüneburger Heide möchten wir mit ihnen in ruhiger und zentraler Lage die volle Heideblüte erleben. Medizinische Bäderund Massagen können in den naheliegenden Einrichtungen dazu gebucht werden. (alle Kassen, Rezept genügt) Die Zimmer sind seniorengerecht eingerichtet mit erhöhten Betten, Haltegriffen in der Dusche und Toilettensitzerhöhung auf Wunsch. Alle Zimmer sind per Lift zu erreichen. Ein freundlicher Wintergarten für spannende oder entspannende Spielabende steht ihnen neben dem Kaminzimmer, der Bibliothek und Terrassendeck für gemütliche Stunden zur Verfügung, ebenso die Gartenterrasse bei schönem Wetter. Die Küche lockt mit Produkten und Spezialitäten aus der Region. Diätkost, Schonkost, vegetarische und laktosefreie Kost sind auf Anfrage möglich. Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit hervorragender Dialyse-Versorgung steht in Bad Bevensen ebenfalls zur Verfügung. Leistungen: • • • • • • • • Reisenummer: B05/2012 DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC DRK-Begleitservice 14 Hotelübernachtungen mit Halbpension 1 Flasche Wasser auf dem Zimmer zur Begrüßung 1 Bademantel zur Nutzung im Haus Täglich kostenfreie Nutzung der Kur Bahn Rundum-Versicherung: Reise-Rücktrittkosten-Versicherung Reiseabbruchversicherung Notfall-Versicherung Reiseunfallversicherung Reisegepäck-Versicherung Reisepreis pro Person: Mindestteilnehmerzahl: 15 EZ E 1150,- DZ E 1150,Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten. 11 Oberstdorf 09.09. - 23.09.2012 Barrierefrei ! „B“ Anmeldeschluss 09.06.2012 Oberstdorf ist Deutschlands südlichste Gemeinde. Sie liegt auf einer Höhe von 812 m in einem weiten behaglichen Talkessel, mitten im Herzen der Allgäuer Alpen. Der ****Wittelsbacher Hof bietet Ihnen Aufenthalt im Herzen Oberstdorfs, mit herrlichem Bergpanorama. Die gediegene, ruhevolle Atmosphäre des Hauses wird geprägt von der gelungenen Mischung aus dezentem Luxus, gelebten Traditionen und zeitgemäßem Komfort. Sie wohnen nur wenige Schritte vom Ortskern entfernt, an ebenen Wanderwegen, genau dort, wo sich die Natur von ihrer allerschönsten Seite zeigt. Im stilvollen Restaurant genießen Sie die landestypische Köstlichkeiten aus Küche und Keller. Alle Zimmer des Hauses sind komfortabel mit Dusche/WC, Fön, TV, Telefon und größtenteils mit Balkon ausgestattet. Oberstdorf-Barrierefrei Oberstdorf hebt sich vor allem durch den deutlichen Abbau von Barrieren für seine Gäste mit Handicap ab. Auch eine Fahrt auf das Nebel- bzw. Fellhorn ist ein Erlebnis. Beide Bahnen sind rollstuhlgerecht ausgestattet. Inhaber eines Behindertenausweises mit gültiger Wertmarke können bei der RVA und der Fa. Brutscher den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen (ausgenommen Kleinwalsertal und Ausflugsfahrten). Im Wittelsbacher Hof können Sie sich nach einem langen Tag in der hauseigenen neuen Sauna, im Dampfbad und unter dem Sternenhimmel des Ruheraums entspannen. Über den angrenzenden Frischluftbereich erreichen Sie auch den beheizten Pool im Freien. Leistungen: • • • • • • • DRK-Abholservice/ DRK-Begleitservice Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC 14 Hotelübernachtungen mit Halbpension Bergbahnen inklusive Nachmittags Kaffee mit Kuchen freie Nutzung der Schwimmbäder, Sauna und Dampfbad Rundum- Versicherung: Reise-Rücktrittkosten-Versicherung Reiseabbruchversicherung Notfall-Versicherung Reiseunfallversicherung Reisegepäck-Versicherung Reisepreis pro Person inkl. Kur: Mindestteilnehmerzahl: 18 12 Reisenummer: B06/2012 EZ E 1490,- DZ E 1450,Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten. Fehmarn 29.09. - 07.10.2012 Anmeldeschluss 29.06.2012 Die Ostsee zählt zu den attraktivsten Erholungsregionen Deutschlands. Die jodhaltige Luft und die Heilkräfte von Wind und Wasser garantieren Entspannung für Körper, Geist und Seele. Die Insel Fehmarn bietet über 100 Kilometer Wanderwege und ist bekannt für ein sonniges und regenarmes Klima. Hier existieren noch urige Häfen und beschauliche Dörfer, wo man die Fischer beim Einholen des Fangs beobachten kann. Die Inselhauptstadt Burg mit zahlreichen Fachwerkhäusern bietet reichlich Gelegenheit zum entspannten Bummeln und Einkaufen. Das IFA Ferien-Centrum Südstrand liegt etwa drei Kilometer vom Städtchen Burg entfernt, direkt am langen, feinen Sandstrand. Mittelpunkt der Anlage ist das wetterunabhängige „Vitarium“. Die 3.000 Quadratmeter große Freizeitlandschaft unter Glas bietet Restaurants, mit Terrasse und wunderschönem Ostseeblick, eine kleine Ladenpassage mit Supermarkt, Bäcker, Souvenirladen und Waschsalon. Im nebenan gelegenen Haus „Vitamar“ erwartet Sie ein Meerwasser-Wellen-Hallenbad und eine Wellness- und Kosmetikabteilung mit Physiotherapie. Alle Ferienwohnungen sind inkl. Hotelservice, mit Bad/WC, Sat.-TV, Telefon, Küchenzeile ausgestattet und nur 20 m vom Strand entfernt. Leistungen: • • • • • • • Reisenummer: B07/2012 DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC 14 Hotelübernachtungen mit Halbpension Willkommenscocktail & Obstkorb 12x Kneipp-Vital-Anwendungen 4x Gymnastik, 2x Kräuter-Duftbad, 2x Duft-Massage oder Aromawickel Rundum-Versicherung: Reise-Rücktrittkosten-Versicherung Reiseabbruchversicherung Notfall-Versicherung Reiseunfallversicherung Reisegepäck-Versicherung Reisepreis pro Person: Mindestteilnehmerzahl: 15 EZ E 1499,- DZ E 1299,Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten. 13 Costa Dorada, Salou, Spanien 04.10. - 14.10.2012 Anmeldeschluss 04.07.2012 für Frühbucherrabatt Der ehemalige Fischerort Salou liegt ca. 80 km. südlich von Barcelona. Der gepflegte Ort ist stolz auf seine vielen Springbrunnen und Wasserspiele. Salou hat die größte und längste Strandpromenade der Costa Dorada, breit ausgebaut mit vielen Palmen und Grünanlagen. Der herrliche Sandstrand wandert seicht und flach ins Wasser. In der Fußgängerzone gibt es unzählige Geschäfte, Supermärkte und Cafés. Das ****Hotel Blaumar liegt in erster Reihe am Strand mit direktem Zugang zur Strandpromenade. Das Hotel verfügt über eine Bar, Cafeteria und Restaurant. Schwimmbad und Sonnenterrasse laden zum verweilen ein. Die Zimmer verfügen über moderne Ausstattung, Sat-TV, Telefon, Klimaanlage, Mietsafe und Fön. Alle VIA Gäste erhalten ein sehr geräumiges Apartment mit Balkon. Leistungen: Reisenummer: F03/2012 • DRK Abholservice/DRK Begleitservice • Hin und Rückflug incl. aller Steuern • 10 Hotelübernachtungen mit Frühstücksbuffet und Halbpension • VIA Reiseleitung • Reisepreissicherungsschein • Rundumversicherung: Auslandskrankenschutz Reiserücktrittversicherung Reiseabbruchversicherung Gepäckversicherung Bei dem Versicherungspaket handelt es sich um Versicherungen mit Selbstbeteiligung. Auf Wunsch ist das Paket auch ohne Selbstbeteiligung gegen einen Aufpreis von 20 Euro zu buchbar. 14 Reisepreis pro Person im EZ: Reisepreis pro Person im DZ: E 1375,E 1249,- Frühbucherpreis bis 04.07.2012 im EZ: Frühbucherpreis bis 04.07.2012 im DZ: Mindestteilnehmerzahl: 10 E 1325,E 1199,- Allgemeine Informationen für Busreisen Nach ihrer Anmeldung übernimmt unser Reiseveranstalter, die Firma Omnibus und Reisedienst Erich SACK GmbH Otto Hahn Str. 11 61381 Friedrichsdorf Tel. 06175- 403 (Gerichtsstand ist Bad Homburg) die weitere Abwicklung der Reisen und ist für Fragen wie Rechnungsstellung und Versicherung zuständig. An den angebotenen Gruppenreisen können Seniorinnen und Senioren teilnehmen, die reisefähig und in der Lage sind, sich selbst zu versorgen oder - in besonderen Fällen - von einer Betreuungsperson begleitet werden. Alle Reisen werden durch ehrenamtliches Personal des DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. begleitet, die aber keine Einzelbetreuung leisten können. Bitte teilen Sie uns Behinderungen mit. Sie erhalten dann mit Ihren Reisunterlagen einen Erhebungsbogen. Eventuelle Mehrkosten für eine zusätzliche DRK-Betreuung müssen wir in Rechnung stellen. Bezahlung Nicht im Preis mit inbegriffen sind: Ausflüge, Trinkgelder u. persönliche Ausgaben Überweisungen: Bitte geben Sie bei allen Zahlungen die Reisenummer & den Ort an. Bitte leisten Sie alle Zahlungen (mit Ausnahme der VIA Flugreisen Lanzarote und Costa Dorada) an: Firma Sack VIA Reisen Nassauische Sparkasse Kreissparkasse Düsseldorf BLZ 510 500 15 BLZ 30150200 Kto. 248 024 151 Kto. 3587151 Zuschüsse werden unter besonderen Voraussetzungen gewährt. Gern informieren wir Sie. Selbstverständlich werden ihre Angaben vertraulich behandelt. Für Flugreisen gibt es keine Zuschüsse! Für unsere Auslandsreisen benötigen Sie einen mind. noch 6 Monate gültigen Personalausweis/ Kreuzfahrtteilnehmer benötigen einen mindestens noch 8 Monate gültigen Reisepass. 15 Reisebedingungen für Pauschalangebote der Erich Sack GmbH Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Omnibus- und Reiseverkehr Erich Sack GmbH nachstehend „Sack“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1.Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des Buchenden 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Sack den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage gebunden. 1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von Sack erfolgen. 1.3. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Sack den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen des Reisevertrages. 1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Sack beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Sack dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Sack nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von Sack vor, an das Sack für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde Sack innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. 1.6. Für telefonische Buchungen gilt: a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt Sack telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die ent sprechende Reiseleistung. Sack übermittelt dem Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reise bedingungen. Übersendet der Kunde dieses Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechts verbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten Frist an Sack, so kommt der Reisevertrag durch die Buchungsbestätigung von Sack nach Ziffer 1.4 zustande. b)Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von Sack zum Abschluss des verbindlichen Reisever trages. 1.7. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für 16 seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 2.Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte 2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von Sack bestimmt sich 2.2. nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von Sack für die jeweilige Reise. 2.3. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Sack nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Sack hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 2.4. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Sack herausgegeben werden, sind für Sack und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Sack gemacht wurden. 3.Leistungsänderungen 3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Sack nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3. Sack ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sack in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Sack über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. 4.Bezahlung 4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 50,- Euro des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. 4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden 75,- Euro nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig. 4.3. Soweit Sack zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen. 4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Sack berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten. 5.Preiserhöhung 5.1. Sack behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafenoder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern: 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Sack nicht vorhersehbar waren. 5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Sack den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Sack vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b)Anderenfalls werden die vom Beförderungsunter nehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Sack vom Kunden verlangen. 5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Sack erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Sack verteuert hat. 5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Sack den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sack in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von Sack über die Preiserhöhung gegenüber Sack geltend zu machen. 6.Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Sack un- ter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Sack den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Sack, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 6.3. Sack hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Bus, Flug und Bahnreisen • bis 45 Tage vor Reiseantritt 25,00 Euro • vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% • vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% • vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% • ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80% 6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Sack nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. 6.5. Sack behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Sack nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht Sack einen solchen Anspruch geltend, so ist Sack verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. 7.Umbuchungen 7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann Sack bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 15,- Euro pro Kunden erheben. 7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 17 8 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 8.Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Sack wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 9.Rücktritt von Sack wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl 9.1. Sack kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeit punkt des Rücktritts durch Sack muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein. b)Sack hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Pros pektangaben zu verweisen. c) Sack ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d)Ein Rücktritt von Sack später als 2 Wochen vor Reise beginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ver langen, wenn Sack in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch Sack dieser gegenüber geltend zu machen. 9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 10.1. Sack kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Sack nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 10.2. Kündigt Sack, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 18 11. Obliegenheiten des Kunden 11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Sack wie folgt konkretisiert: a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von Sack (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. b)Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommu nikationsdaten der Vertretung von Sack wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reise unterlagen informiert. c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine ört liche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber Sack unter der nachstehend ange gebenen Anschrift anzuzeigen. d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unver schuldet unterbleibt. 11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Sack nichtbevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Sack anzuerkennen. 11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Sack erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Sack oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Sack oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 12. Beschränkung der Haftung 12.1. Die vertragliche Haftung von Sack für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b)soweit Sack für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 12.2. Die deliktische Haftung von Sack für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden 1.000,- Euro pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 12.3. Sack haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Bu- chungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Sack sind. Sack haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b)wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organi sationspflichten von Sack ursächlich geworden ist. Eine etwaige Haftung von Sack wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt. 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. 13.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Sack unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. 13.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, eines Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 13.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Sack oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Sack beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sack oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Sack beruhen. 13.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.6. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. 13.7. Schweben zwischen dem Kunden und Sack Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Sack die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. ge Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Sack nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 14.3. Sack haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Rechtswahl und Gerichtsstand 14.4. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Sack findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. 14.5. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Sack im Ausland für die Haftung von Sack dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 14.6. Der Kunde kann Sack nur an deren Sitz verklagen. 14.7. Für Klagen von Sack gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Sack vereinbart. 14.8. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2007-2010 Reiseveranstalter ist: Omnibus- und Reisedienst Erich Sack GmbH Geschäftsführer: Gerd Jäger Handelsregister: HRB 4350 Straße: Otto-Hahn-Str. 11 PLZ / Ort: 61381 Friedrichsdorf Telefon: 0 61 75 - 4 03 Telefax: 0 61 75 - 38 40 E-Mail: [email protected] 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 14.1. Sack wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständi- 19 www.drk-hochtaunus.de DRK Kreisverband Hochtaunus e.V. Kaiser-Friedrich-Promenade 5 61348 Bad Homburg Telefon: 06172 1295-65 Telefax: 06172 1295-33 E-Mail: [email protected]