Reiseprogramm 2012 - beim DRK Hochtaunus

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Reiseprogramm 2012 - beim DRK Hochtaunus
Kreisverband Hochtaunus e.V.
DRK Kur- und Erholungsreisen
Die schönsten Tage im Jahr… Reisen mit dem DRK
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Reisepr
In Zusammenarbeit mit: Reisedienst Sack GmbH Friedrichsdorf, Kur Club Franz Rais, VIA Reisen
Unsere Reiseziele im Überblick
Unser Service
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Flugreisen
06.03. - 17.03.2012 Lanzarote
in Zusammenarbeit mit VIA Reisen
„B“
5
16.04. - 07.05.2012 Varna/Bulgarien
in Zusammenarbeit mit Kur Club Franz Rais
6
04.10. - 14.10.2012 Spanien, Costa Dorada-Katalonien
in Zusammenarbeit mit VIA Reisen
7
Busreisen
14.05. - 28.05.2012 Bad Salzschlirf
„B“
12.06.- 25.06.2012 Scheffau 8
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01.07. - 15.07.2012 Rügen 10
28.07. - 11.08.2012 Bad Wörishofen 2
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12.08. - 26.08.2012 Bad Bevensen
„B“
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09.09. - 23.09.2012 Oberstdorf
„B“
13
29.09. - 11.10.2012 Fehmarn 14
Ihre Vorteile
mit dem Deutschen Roten Kreuz
zu verreisen
Liebe DRK-Stammgäste, liebe Reisefreunde,
wir freuen uns, Ihnen unser Reiseprogramm 2012 vorstellen zu dürfen. Unsere
Reiseangebote unterscheiden sich nicht nur im Reiseziel und dem abwechslungsreichen Erholungs- und Kulturprogramm vor Ort, sondern auch durch eine
umfangreiche und sichere Organisation sowie Begleitung Ihrer Reise.
Haus zu Haus Transfer und Gepäckservice
Besonders bequem und sicher reisen Sie mit unserem DRK-Abholservice (nur
innerhalb des Hochtaunuskreises). So beginnt Ihr Urlaub bereits vor der Haustür. Wir holen Sie zu Hause ab, kümmern uns um Ihr Gepäck, bringen Sie zum
Fernreisebus am Bad Homburger Bahnhof und helfen Ihnen beim Einstieg. Bei
Flugreisen fahren wir Sie direkt zum Frankfurter Flughafen und checken mit Ihnen
ein. Nach der Reise holen wir Sie ab und bringen Sie sicher nach Hause.
Reisebegleitung
Die aufmerksame und herzliche Betreuung, durch unsere ehrenamtlichen DRK
Reisebegleiter/innen und auch durch unsere Busfahrer, unterstützen Sie dort wo
es notwendig ist und sorgen für Unterhaltung und Geselligkeit. Jedoch führen sie
keinerlei pflegerische Maßnahmen durch. Krankheiten jeglicher Art sind auf
dem Anmelde/Medikamentenbogen anzugeben. Bei nicht wahrheitsgemäßen
Angaben oder gar Verschweigen, behalten wir uns vor, den Reiseteilnehmer
abzulehnen.
Rollstuhlfahrer nehmen wir zu gekennzeichneten Reisen selbstverständlich
gerne mit. Voraussetzung dafür ist eine Begleitperson. Gruppenreisen mit Reisevor/nachtreffen
Gerade Alleinreisende können auf unseren Reisen leicht neue Kontakte knüpfen.
Schnell finden sich Freundschaften die über die Reise hinaus bestehen können,
da unsere Reiseteilnehmer überwiegend aus dem Hochtaunuskreis stammen.
Wir würden uns freuen, Sie bei einem Reisevortreffen kennen zu lernen, um uns
auch auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse einstellen zu können. Bei unserem
zweimal im Jahr stattfindenden Reisemarktplatz schwelgen wir mit Ihnen gemeinsam in Erinnerungen bei Kaffee und Kuchen, der bei uns erworben werden kann.
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Unsere Leistungen auf einem Blick
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Bus- und Flugreisen innerhalb Europas
Reisen in der Gruppe - aber individuell
Persönliche Beratung im Vorfeld der Reise
Mit „B“ gekennzeichneten Reisen sind Behindertenfreundlich
Fernreisebus (teilweise mit speziellem Liftsystem), normale Rollstühle
können im Fahrgastraum integriert werden
DRK Haus zu Haus Transfer
Hilfe und Unterstützung durch unsere DRK-ReisebegleiterInnen
und Busfahrer, jedoch keine pflegerischen Maßnahmen.
Spaziergänge, kreative Nachmittage und gesellige Abende
Planung und Begleitung bei Ausflügen im Urlaubsgebiet
Begleitung zum Arzt und ins Krankenhaus (im Bedarfsfall)
Als Ersthelfer geschultes Personal
Informationen zu den Teilnahmebedingungen und AGB’s finden Sie auf den letzten Heftseiten. Für Fragen oder eine persönliche Beratung sind wir unter der DRK Servicenummer
0180 365 0180 oder 06175-403 der Firma Sack zu erreichen.
Nehmen Sie sich die Zeit und erholen sich, sammeln Eindrücke, lernen neue Menschen
und Kulturen kennen, finden ein wenig Abwechslung vom Alltag. Das DRK unterstützt und
begleitet Sie bei Ihrem Vorhaben und wünscht einen angenehmen Urlaub.
Zuschüsse werden unter besonderen Voraussetzungen gewährt. Gern informieren wir Sie.
Selbstverständlich werden wir ihre Angaben vertraulich behandelt.
Für Flugreisen gibt es keine Zuschüsse!
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Für unsere Auslandsreisen benötigen Sie einen mind. noch 6 Monate
gültigen Personalausweis
Nach ihrer Anmeldung übernimmt unser Reiseveranstalter, die Firma Sack GmbH
Otto Hahnstr. 11 61381 Friedrichsdorf, die weitere Abwicklung der Reisen und ist für
Fragen wie Rechnungsstellung und Versicherung zuständig.
Lanzarote
06.03. - 17.03.2012
Barrierefrei ! „B“
Anmeldeschluss 06.01.2012
Der hübsche und gepflegte Ort Playa Blanka befindet sich im Süden Lanzarotes, direkt gegenüber der Insel Fuerteventura. Hier findet man neben Einkaufsstrassen und Strandpromenaden
auch einen schönen Fischer/und Fährhafen.
Der Ort hat seine Ursprünglichkeit erhalten und fügt sich mit seiner Architektur harmonisch in
die Landschaft ein.
Das ****Hotel H 10 Timanfaya Palace liegt in erster Reihe an der Strandpromenade von
Playa Blanca. In unmittelbarer Nähe finden Sie zahlreiche Geschäfte, Cafés und Restaurants.
Es verfügt über Restaurant, Bar mit Unterhaltungsprogramm, Cafeteria und Souveniergeschäft.
Im Außenbereich erwartet Sie eine Gartenanlage mit Schwimmbad und Sonnenterrasse.
Die Zimmer verfügen über ein Bad/WC, Fön, Telefon, Sat-TV, Mietsafe, Klimaanlage oder
Heizung (je nach Saison) und Minibar.
ALLE Zimmer für VIA/DRK Gäste verfügen über einen Balkon.
Leistungen:
Reisenummer: F01/2012
• DRK Abholservice/DRK Begleitservice
• Hin und Rückflug incl. aller Steuern
• 11 Übernachtungen
• VIA Reiseleitung
• Reisepreissicherungsschein
• Rundumversicherung:
Auslandskrankenschutz
Reiserücktrittversicherung
Reiseabbruchversicherung
Gepäckversicherung
Bei dem Versicherungspaket handelt es sich um Versicherungen mit Selbstbeteiligung.
Auf Wunsch ist das Paket auch ohne Selbstbeteiligung gegen einen Aufpreis von
20 Euro zu buchbar.
Reisepreis pro Person im EZ: Reisepreis pro Person im DZ: E 1631,E 1499,-
Mindestteilnehmerzahl: 10
5
Varna/Bulgarien
16.04. - 07.05.2012
Anmeldeschluss 16.01.2012
Das 5 *****Hotel Riviera Beach (Bulgarische Kategorie) verfügt über einen hoteleigenen
Sandstrand, und eine im grünen gelegene Hotelanlage. Das große Außenschwimmbecken (je
nach Jahreszeit benutzbar), die gemütliche Sonnenterrasse mit dem herrlichen Blick auf das
Meer, geben den Gästen das Gefühl, alleine in dieser „Oase der Ruhe“ zu sein.
Die großzügigen, hellen Zimmer sind alle mit Bad/WC, Föhn, TV, Klimaanlage, Telefon, Minibar,
Balkon mit Meerblick, Safe und einem großen Kleiderschrank ausgestattet. Ihr Frühstück und
Abendessen genießen Sie mit herrlichem Ausblick Mehrere kleine Sonnenterrassen, laden zum
Verweilen ein.
Kurleistungen: Ärztliche Untersuchung, verschiedene med. Bäder, Massage, Heilschlammpackung, Elektro-Hydrotherapie, Heilgymnastik, Soletherapie, Inhalation. Insgesamt pro Woche
5 Kurtage mit bis zu 4 Anwendungen pro Tag.
Heilanzeige: Alle Arten von Rheuma-Erkrankungen, Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsapparates, Bandscheibenprobleme, Arthritis, Arthrose, Erkrankungen des peripheren Nervensystems, Neurodermitis, Herz- und chronische Atemwegserkrankungen, Frauenkrankheiten,
Hautkrankheiten und allgemeine Erschöpfung
Leistungen:
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DRK Abholservice/ DRK Begleitservice
Charterflug von Frankfurt nach Varna und zurück
Flughafensicherungsgebühr
21 Übernachtungen im 5 Sterne Hotel (Bulgarische Kategorie) mit Halbpension
Begrüßungscocktail
Kuranwendungen sofern gebucht
Liegestuhl & Sonnenschirm am Strand, Leihbademantel
Rundumversicherun:
Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
Reiseabbruchversicherung
Notfall-Versicherung
Reiseunfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung
Inklusive Kurtaxe
Reisepreis pro Person im EZ mit Kur:
Reisepreis pro Person im DZ mit Kur:
Reisepreis pro Person EZ ohne Kur:
Reisepreis pro Person DZ ohne Kur:
Mindestteilnehmerzahl: 10
6
Reisenummer: F02/2012
E 1635,E 1525,E 1365,E 1250,-
Bad Salzschlirf
14.05. - 28.05.2012
Barrierefrei ! „B“
Anmeldeschluss 14.02.2012
Der Kur- und Urlaubsort Bad Salzschlirf, zwischen Rhön und Vogelsberg gelegen, ist nur 90
Autominuten von Bad Homburg entfernt. Ein Kurpark mit altem Baumbestand, gediegene Cafés
und gepflegte Gästehäuser lassen den Gast hier schnell zur Ruhe kommen. Untergebracht
sind Sie im familiär geführten Haus Hessenland: Es liegt zentral, ebenerdig und ruhig direkt
neben dem Kurpark und dem Sole-Hallenbad mit Wellnessbereich. Von hier aus erreichen Sie
in kürzester Zeit ortsansässige Badeärzte und Anwendungsmöglichkeiten, Kulturkessel und
Gradierpavillon. Einkaufsmöglichkeiten und Cafés befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Das Haus verfügt über hell und freundlich eingerichtete Gästezimmer mit seniorengerechten
Komfortbetten, Dusche, WC, Telefon und TV. Alle Gästezimmer sind bequem mit einem Lift
erreichbar. Entspannen Sie sich im gepflegten Garten des Hauses mit direktem Zugang
zum Kurpark.
Kur- und Gesundheit:
Der Gesundheit gilt das Baden. Das 28° bis 32°C warmen Sole-Hallenbad finden Sie direkt
nebenan. Medizinische Kompetenz auf höchstem Niveau, ausführliche Diagnostik, ein individueller Therapieplan und die persönliche Betreuung machen Bad Salzschlirf zur Top-Adresse.
Besonders Patienten mit Herz-Kreislauf- Erkrankungen, Rheuma und Beschwerden an Gelenken und der Wirbelsäule sind in Bad Salzschlirf in guten Händen. Neben der Behandlung von
Osteoporose und verschleißbedingten Wirbelsäulenerkrankungen, bietet Bad Salzschlirf auch
die Kur für arterielle Verschlusskrankheiten in kompakter Form an. Sprechen Sie mit ihrem
Hausarzt. Rezepte aller Art möglich.
Leistungen:
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Reisenummer: B01/2012
DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice
Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC
14 Übernachtungen mit Vollpension
inkl. Kurtaxe
Rundum- Versicherung:
Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
Reiseabbruchversicherung
Notfall-Versicherung
Reiseunfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung
Reisepreis pro Person:
Mindestteilnehmerzahl: 15
EZ E 999,-
DZ E 999,inkl. Kurtaxe
7
Scheffau am
Wilden Kaiser
12.06. - 25.06.2012
Anmeldeschluss 12.03.2012
Das ****S Hotel Alpin Scheffau liegt am Fuße des Wilden Kaisers mit Blick auf die Kitzbüheler
Alpen, inmitten der Tiroler Berge.
Der Urlaubsort Scheffau ist mit 1200 Einwohnern die kleinste Gemeinde in der österreichischen
Ferienregion Wilder Kaiser. Auf einer weiten natürlichen Terrasse liegt Scheffau am Wilden
Kaiser über den Tiroler Ortschaften Going, Ellmau und Söll – von der Sonne beschienen, von
fruchtbaren Wiesen umgeben und von uraltem Wald beschützt. Seit mehr als 150 Jahren
schätzen Feriengäste aus aller Welt die herrliche Tiroler Bergluft und die gelebte Tradition der
Tiroler Gastfreundschaft in diesem idyllischen Urlaubsort in Tirol.
In unmittelbarer Nähe des Urlaubsortes Scheffau und des Hotel Alpin befinden sich zahlreiche
Wanderwege, Seen und im Winter das drittgrößte Skigebiet der Welt! Für Tagesausflüge
empfehlen sich zum Beispiel die Städte Salzburg, Innsbruck oder Kufstein mit ihren Burgen,
Schlössern und alten Stadtkernen. Viele leicht erreichbare Attraktionen und Sehenswürdigkeiten
bereiten an jedem Urlaubstag neue Erlebnisse und Überraschungen.
Die Wohlfühlzimmer sind mit Bad, WC, Telefon und Sat-TV ausgestattet. Das Hotel verfügt
über einen Lift und jeweils einer Teeküche auf jeder Etage.
Leistungen:
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DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice
Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC
DRK-Begleitservice
13 Hotelübernachtungen All Inklusive Rundum-Versicherung:
Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
Reiseabbruchversicherung
Notfall-Versicherung
Reiseunfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung
Reisepreis pro Person:
Mindestteilnehmerzahl: 15
8
Reisenummer: B02/2012
EZ E 1250,-
DZ E 1099,-
Bergen auf Rügen
01.07. - 15.07.2012
Anmeldeschluss 01.04.2012
Als Rügen-Urlauber finden Sie eine Natur vor, die sich auf kleinem Raum ganz unterschiedlich
zeigt. Ausgiebige Landschaften mit flach in die Ostsee auslaufenden Sandstränden, romantische Bodden-Landschaften bis hin zu weitläufigen Buchenwäldern. Sehenswürdigkeiten und
Naturschönheiten wie Kap Arkona, der Kreidefelsen, Seebad Prora, Jagdschloss Granitz oder
die klassizistischen Bauwerken von Putbus erfreuen die Besucher.
Das ****Parkhotel Rügen liegt in fußläufiger Entfernung zur sehenswerten Innenstadt Bergens
und ist an eine Parklandschaft mit eingebettetem Teich angeschlossen.
Zur Zimmerausstattung gehören jeweils ein komfortables Bad mit Wanne/Dusche, WC, Fön,
Kosmetikspiegel, eine Sitzgruppe, Telefon, Minibar, Schreibtisch & Schrankanlage und TV.
Zusatzleistungen vielfältigster Art, wie z.B. Bademantelservice können Sie selbstverständlich
in Anspruch nehmen.
Leistungen:
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Reisenummer: B03/2012
DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice
Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC
DRK-Begleitservice
14 Übernachtungen mit Halbpension
Rundum- Versicherung:
Auslandskrankenschutz
Reiserücktrittversicherung
Reiseabbruchversicherung
Gepäckversicherung
Reisepreis pro Person:
Mindestteilnehmerzahl: 15
EZ E 1680,-
DZ E 1450,9
Bad Wörishofen
28.07. - 11.08.2012
Anmeldeschluss 28.04.2012
Kur- und Gesundheit
Die weitgehend verkehrsberuhigte Stadt Bad Wörishofen mit ihrer Flaniermeile, dem großen
Kurpark und der herrlichen Umgebung des Allgäuer Voralpenlandes ist ideal, um der Hektik des
Alltags zu entfliehen.
Die Kurverwaltung hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Gästen aus aller Welt 3x täglich Kurkonzerte, Shows und hochkarätige kulturelle Veranstaltungen zu bieten. Ferner kann der
Kur-Bus unentgeltlich den ganzen Tag genutzt werden. Seit über 150 Jahren kommen die
Menschen hierher, um sich von den Lehren des Pfarrers Sebastian Kneipp inspirieren zu lassen.
An vielen Stellen finden Sie in der Stadt Wassertretbecken und Becken für Armbäder. Hier in
Bad Wörishofen hat auch das weltbekannte Schwermer-Marzipan, einst 1894 in Königsberg
gegründet, sein zu Hause gefunden und empfängt die Gäste auch mit einem eigenen Café.
Das Kneipp-Kurhotel Steinle bietet Ihnen Lifte im Haus, Hallenschwimmbad 29°, Whirlpool
35°, Fitnessraum, Tischtennis, Sauna, Infrarot Kabine, Solarium, Beautyabteilung, Friseur, Fußpflege, Massage, Kneipp-Badeabteilung & Krankengymnastik. Allen Gästen stehen diese Einrichtungen zur Verfügung. Auch Bademäntel stehen kostenlos zur Verfügung. Rezepte werden
direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
Die Zimmer sind mit Telefon, Radio, Wecker, Minibar, Fön und Sat-TV ausgestattet.
Leistungen:
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DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice
Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC
14 Hotelübernachtungen mit Halbpension
10 ärztlich angeordnete Kuranwendungen
Rundum- Versicherung:
Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
Reiseabbruchversicherung
Notfall-Versicherung
Reiseunfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung
Reisepreis pro Person inkl. Kur:
Mindestteilnehmerzahl: 15
10
Reisenummer: B04/2012
EZ E 1445,-
DZ E 1445,Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten.
Bad Bevensen
12.07. - 26.07.2012
Barrierefrei ! „B“
Anmeldeschluss 12.04.2012
Im Kur- und Kneipp-Hotel ***Zum goldenen Hirsch in der Lüneburger Heide möchten wir
mit ihnen in ruhiger und zentraler Lage die volle Heideblüte erleben. Medizinische Bäderund Massagen können in den naheliegenden Einrichtungen dazu gebucht werden. (alle Kassen, Rezept genügt)
Die Zimmer sind seniorengerecht eingerichtet mit erhöhten Betten, Haltegriffen in der Dusche
und Toilettensitzerhöhung auf Wunsch. Alle Zimmer sind per Lift zu erreichen. Ein freundlicher
Wintergarten für spannende oder entspannende Spielabende steht ihnen neben dem Kaminzimmer, der Bibliothek und Terrassendeck für gemütliche Stunden zur Verfügung, ebenso die
Gartenterrasse bei schönem Wetter. Die Küche lockt mit Produkten und Spezialitäten aus der
Region. Diätkost, Schonkost, vegetarische und laktosefreie Kost sind auf Anfrage möglich.
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) mit hervorragender Dialyse-Versorgung steht in
Bad Bevensen ebenfalls zur Verfügung.
Leistungen:
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Reisenummer: B05/2012
DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice
Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC
DRK-Begleitservice
14 Hotelübernachtungen mit Halbpension
1 Flasche Wasser auf dem Zimmer zur Begrüßung
1 Bademantel zur Nutzung im Haus
Täglich kostenfreie Nutzung der Kur Bahn
Rundum-Versicherung:
Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
Reiseabbruchversicherung
Notfall-Versicherung
Reiseunfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung
Reisepreis pro Person:
Mindestteilnehmerzahl: 15
EZ E 1150,-
DZ E 1150,Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten.
11
Oberstdorf
09.09. - 23.09.2012
Barrierefrei ! „B“
Anmeldeschluss 09.06.2012
Oberstdorf ist Deutschlands südlichste Gemeinde. Sie liegt auf einer Höhe von 812 m in einem
weiten behaglichen Talkessel, mitten im Herzen der Allgäuer Alpen.
Der ****Wittelsbacher Hof bietet Ihnen Aufenthalt im Herzen Oberstdorfs, mit herrlichem
Bergpanorama. Die gediegene, ruhevolle Atmosphäre des Hauses wird geprägt von der gelungenen Mischung aus dezentem Luxus, gelebten Traditionen und zeitgemäßem Komfort.
Sie wohnen nur wenige Schritte vom Ortskern entfernt, an ebenen Wanderwegen, genau dort,
wo sich die Natur von ihrer allerschönsten Seite zeigt. Im stilvollen Restaurant genießen Sie die
landestypische Köstlichkeiten aus Küche und Keller. Alle Zimmer des Hauses sind komfortabel
mit Dusche/WC, Fön, TV, Telefon und größtenteils mit Balkon ausgestattet.
Oberstdorf-Barrierefrei
Oberstdorf hebt sich vor allem durch den deutlichen Abbau von Barrieren für seine Gäste mit
Handicap ab. Auch eine Fahrt auf das Nebel- bzw. Fellhorn ist ein Erlebnis. Beide Bahnen sind
rollstuhlgerecht ausgestattet. Inhaber eines Behindertenausweises mit gültiger Wertmarke
können bei der RVA und der Fa. Brutscher den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen
(ausgenommen Kleinwalsertal und Ausflugsfahrten).
Im Wittelsbacher Hof können Sie sich nach einem langen Tag in der hauseigenen neuen Sauna,
im Dampfbad und unter dem Sternenhimmel des Ruheraums entspannen. Über den angrenzenden Frischluftbereich erreichen Sie auch den beheizten Pool im Freien.
Leistungen:
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DRK-Abholservice/ DRK-Begleitservice
Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC
14 Hotelübernachtungen mit Halbpension
Bergbahnen inklusive
Nachmittags Kaffee mit Kuchen
freie Nutzung der Schwimmbäder, Sauna und Dampfbad
Rundum- Versicherung:
Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
Reiseabbruchversicherung
Notfall-Versicherung
Reiseunfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung
Reisepreis pro Person inkl. Kur:
Mindestteilnehmerzahl: 18
12
Reisenummer: B06/2012
EZ E 1490,-
DZ E 1450,Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten.
Fehmarn
29.09. - 07.10.2012
Anmeldeschluss 29.06.2012
Die Ostsee zählt zu den attraktivsten Erholungsregionen Deutschlands. Die jodhaltige Luft und
die Heilkräfte von Wind und Wasser garantieren Entspannung für Körper, Geist und Seele.
Die Insel Fehmarn bietet über 100 Kilometer Wanderwege und ist bekannt für ein sonniges
und regenarmes Klima. Hier existieren noch urige Häfen und beschauliche Dörfer, wo man die
Fischer beim Einholen des Fangs beobachten kann. Die Inselhauptstadt Burg mit zahlreichen
Fachwerkhäusern bietet reichlich Gelegenheit zum entspannten Bummeln und Einkaufen.
Das IFA Ferien-Centrum Südstrand liegt etwa drei Kilometer vom Städtchen Burg entfernt,
direkt am langen, feinen Sandstrand. Mittelpunkt der Anlage ist das wetterunabhängige
„Vitarium“. Die 3.000 Quadratmeter große Freizeitlandschaft unter Glas bietet Restaurants,
mit Terrasse und wunderschönem Ostseeblick, eine kleine Ladenpassage mit Supermarkt,
Bäcker, Souvenirladen und Waschsalon. Im nebenan gelegenen Haus „Vitamar“ erwartet Sie
ein Meerwasser-Wellen-Hallenbad und eine Wellness- und Kosmetikabteilung mit Physiotherapie.
Alle Ferienwohnungen sind inkl. Hotelservice, mit Bad/WC, Sat.-TV, Telefon, Küchenzeile
ausgestattet und nur 20 m vom Strand entfernt.
Leistungen:
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Reisenummer: B07/2012
DRK-Abholservice/ DRK Begleitservice
Anreise im Komfort Bus mit Klimaanlage u. WC
14 Hotelübernachtungen mit Halbpension
Willkommenscocktail & Obstkorb
12x Kneipp-Vital-Anwendungen
4x Gymnastik, 2x Kräuter-Duftbad, 2x Duft-Massage oder Aromawickel
Rundum-Versicherung:
Reise-Rücktrittkosten-Versicherung
Reiseabbruchversicherung
Notfall-Versicherung
Reiseunfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung
Reisepreis pro Person:
Mindestteilnehmerzahl: 15
EZ E 1499,-
DZ E 1299,Kurtaxe ist vor Ort zu entrichten.
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Costa Dorada,
Salou, Spanien
04.10. - 14.10.2012
Anmeldeschluss 04.07.2012
für Frühbucherrabatt
Der ehemalige Fischerort Salou liegt ca. 80 km. südlich von Barcelona. Der gepflegte Ort
ist stolz auf seine vielen Springbrunnen und Wasserspiele. Salou hat die größte und längste
Strandpromenade der Costa Dorada, breit ausgebaut mit vielen Palmen und Grünanlagen.
Der herrliche Sandstrand wandert seicht und flach ins Wasser. In der Fußgängerzone gibt
es unzählige Geschäfte, Supermärkte und Cafés.
Das ****Hotel Blaumar liegt in erster Reihe am Strand mit direktem Zugang zur Strandpromenade. Das Hotel verfügt über eine Bar, Cafeteria und Restaurant. Schwimmbad und Sonnenterrasse laden zum verweilen ein.
Die Zimmer verfügen über moderne Ausstattung, Sat-TV, Telefon, Klimaanlage, Mietsafe
und Fön.
Alle VIA Gäste erhalten ein sehr geräumiges Apartment mit Balkon.
Leistungen:
Reisenummer: F03/2012
• DRK Abholservice/DRK Begleitservice
• Hin und Rückflug incl. aller Steuern
• 10 Hotelübernachtungen mit Frühstücksbuffet und Halbpension
• VIA Reiseleitung
• Reisepreissicherungsschein
• Rundumversicherung:
Auslandskrankenschutz
Reiserücktrittversicherung
Reiseabbruchversicherung
Gepäckversicherung
Bei dem Versicherungspaket handelt es sich um Versicherungen mit Selbstbeteiligung.
Auf Wunsch ist das Paket auch ohne Selbstbeteiligung gegen einen Aufpreis von
20 Euro zu buchbar.
14
Reisepreis pro Person im EZ: Reisepreis pro Person im DZ: E 1375,E 1249,-
Frühbucherpreis bis 04.07.2012 im EZ: Frühbucherpreis bis 04.07.2012 im DZ: Mindestteilnehmerzahl: 10
E 1325,E 1199,-
Allgemeine Informationen
für Busreisen
Nach ihrer Anmeldung übernimmt unser Reiseveranstalter, die Firma
Omnibus und Reisedienst Erich SACK GmbH
Otto Hahn Str. 11
61381 Friedrichsdorf
Tel. 06175- 403
(Gerichtsstand ist Bad Homburg)
die weitere Abwicklung der Reisen und ist für Fragen wie Rechnungsstellung und Versicherung
zuständig.
An den angebotenen Gruppenreisen können Seniorinnen und Senioren teilnehmen, die reisefähig und in der Lage sind, sich selbst zu versorgen oder - in besonderen Fällen - von einer
Betreuungsperson begleitet werden.
Alle Reisen werden durch ehrenamtliches Personal des DRK Kreisverband Hochtaunus
e.V. begleitet, die aber keine Einzelbetreuung leisten können.
Bitte teilen Sie uns Behinderungen mit. Sie erhalten dann mit Ihren Reisunterlagen einen
Erhebungsbogen. Eventuelle Mehrkosten für eine zusätzliche DRK-Betreuung müssen wir in
Rechnung stellen.
Bezahlung
Nicht im Preis mit inbegriffen sind: Ausflüge, Trinkgelder u. persönliche Ausgaben
Überweisungen: Bitte geben Sie bei allen Zahlungen die Reisenummer & den Ort an.
Bitte leisten Sie alle Zahlungen (mit Ausnahme der VIA Flugreisen Lanzarote und Costa Dorada) an:
Firma Sack
VIA Reisen
Nassauische Sparkasse
Kreissparkasse Düsseldorf
BLZ
510 500 15
BLZ 30150200
Kto.
248 024 151
Kto. 3587151
Zuschüsse werden unter besonderen Voraussetzungen gewährt. Gern informieren wir Sie.
Selbstverständlich werden ihre Angaben vertraulich behandelt.
Für Flugreisen gibt es keine Zuschüsse!
Für unsere Auslandsreisen benötigen Sie einen mind. noch 6 Monate gültigen Personalausweis/ Kreuzfahrtteilnehmer benötigen einen mindestens noch 8 Monate gültigen Reisepass.
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Reisebedingungen für Pauschalangebote der Erich Sack GmbH
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und
Omnibus- und Reiseverkehr Erich Sack GmbH nachstehend „Sack“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande
kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung
über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese
Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1.Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtung des
Buchenden
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Sack den Abschluss des Reisevertrages verbindlich
an. An sein Vertragsangebot ist der Kunde 10 Tage
gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax
oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen
sollen mit dem Buchungsformular von Sack erfolgen.
1.3. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Sack den
Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem
Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch
auf das Zustandekommen des Reisevertrages.
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von Sack beim Kunden zustande.
Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Sack dem Kunden eine
schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist
Sack nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den
Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von Sack vor, an das Sack für die Dauer von zehn
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde
Sack innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.6. Für telefonische Buchungen gilt:
a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt Sack telefonisch
nur den unverbindlichen Buchungswunsch des
Kunden entgegen und reserviert für ihn die ent sprechende Reiseleistung. Sack übermittelt dem
Kunden ein Buchungsformular mit diesen Reise bedingungen. Übersendet der Kunde dieses
Buchungsformular vollständig ausgefüllt und rechts verbindlich unterzeichnet innerhalb einer genannten
Frist an Sack, so kommt der Reisevertrag durch die
Buchungsbestätigung von Sack nach Ziffer 1.4
zustande.
b)Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor
Reisebeginn erfolgen, sind für den Kunden verbindlich
und führen durch die telefonische Bestätigung von
Sack zum Abschluss des verbindlichen Reisever trages.
1.7. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für
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seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler,
Fremdprospekte
2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von Sack bestimmt
sich
2.2. nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der
Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von Sack für die jeweilige Reise.
2.3. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von
Sack nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die
den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern,
über die vertraglich zugesagten
Leistungen von Sack hinausgehen oder im Widerspruch
zur Reiseausschreibung stehen.
2.4. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von Sack herausgegeben werden,
sind für Sack und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von Sack
gemacht wurden.
3.Leistungsänderungen
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Sack nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
3.3. Sack ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von
dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn Sack in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der
Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
von Sack über die Änderung der Reiseleistung oder die
Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
4.Bezahlung
4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung
des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine
Anzahlung in Höhe von 50,- Euro des Reisepreises zur
Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden,
schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt
der Reisepreis pro Kunden 75,- Euro nicht, so werden
Anzahlung und Restzahlung mit Vertragsschluss ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
4.3. Soweit Sack zur Erbringung der vertraglichen
Reiseleistungen bereit und in der Lage ist und kein
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht
des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige
Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung
der Reiseunterlagen.
4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Sack berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den
Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 8 zu belasten.
5.Preiserhöhung
5.1. Sack behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafenoder Flughafengebühren oder einer Änderung der für
die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für
Sack nicht vorhersehbar waren.
5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere
die Treibstoffkosten, so kann Sack den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
Sack vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b)Anderenfalls werden die vom Beförderungsunter nehmen
pro
Beförderungsmittel
geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für
den Einzelplatz kann Sack vom Kunden verlangen.
5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Sack erhöht, so kann der Reisepreis um
den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt
werden.
5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem
Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch
für Sack verteuert hat.
5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Sack den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn Sack in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich
nach der Mitteilung von Sack über die Preiserhöhung
gegenüber Sack geltend zu machen.
6.Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Sack un-
ter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift
zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er
die Reise nicht an, so verliert Sack den Anspruch auf
den Reisepreis. Stattdessen kann Sack, soweit der
Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3. Sack hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird
nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bus, Flug und Bahnreisen
• bis 45 Tage vor Reiseantritt 25,00 Euro
• vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
• vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
• vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75%
• ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80%
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,
Sack nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als
die von ihr geforderte Pauschale.
6.5. Sack behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Sack nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale
entstanden sind. Macht Sack einen solchen Anspruch
geltend, so ist Sack verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung
der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung
zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit dringend empfohlen.
6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, entsprechend
der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden
Bestimmungen unberührt.
7.Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der
Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts
bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden
dennoch vorgenommen, kann Sack bis zu dem bei den
Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 15,- Euro pro
Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer
17
8 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht
bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten
verursachen.
8.Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm
ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch
aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Sack wird sich um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
9.Rücktritt von Sack wegen Nichterreichens einer
Mindestteilnehmerzahl
9.1. Sack kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeit punkt des Rücktritts durch Sack muss deutlich in der
konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen
Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von
Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder
einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben
sein.
b)Sack hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich
anzugeben oder dort auf die entsprechenden Pros pektangaben zu verweisen.
c) Sack ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die
Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d)Ein Rücktritt von Sack später als 2 Wochen vor Reise beginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ver langen, wenn Sack in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung über die Absage der Reise durch
Sack dieser gegenüber geltend zu machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. Sack kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Sack nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt Sack, so behält sie den Anspruch auf den
Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
18
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit Sack wie
folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel
unverzüglich der örtlichen Vertretung von Sack
(Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen.
b)Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommu nikationsdaten der Vertretung von Sack wird der
Reisende spätestens mit Übersendung der Reise unterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine ört liche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet,
so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich
direkt gegenüber Sack unter der nachstehend ange gebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht,
wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unver schuldet unterbleibt.
11.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Sack nichtbevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen Sack anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag
kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Sack erkennbarem
Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Sack oder, soweit vorhanden und vertraglich
als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne
Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es
nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Sack oder
ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von Sack für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b)soweit Sack für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von Sack für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und
Reise. Bei Pauschalreisen mit Busbeförderung ist die
Haftung für Sachschäden im Zusammenhang mit der
Busbeförderung gemäß vorstehender Regelung nur beschränkt, soweit der Schaden 1.000,- Euro pro Person
übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
12.3. Sack haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangsund Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Bu-
chungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so
eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von
Sack sind. Sack haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen
während der Reise und die Unterbringung während
der Reise beinhalten,
b)wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organi sationspflichten von Sack ursächlich geworden ist.
Eine etwaige Haftung von Sack wegen der Verletzung
von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
13.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Sack unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
13.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist
gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder
Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den
§§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend
gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen
Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, eines Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen
21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
13.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f
BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Sack oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Sack beruhen,
verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sack
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Sack beruhen.
13.5. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f
BGB verjähren in einem Jahr.
13.6. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt
mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen
Reiseendes folgt.
13.7. Schweben zwischen dem Kunden und Sack Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Sack die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
ge Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden
und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen
und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen
Lasten. Dies gilt nicht, wenn Sack nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat.
14.3. Sack haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass eigene Pflichten
schuldhaft verletzt hat. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.4. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden
und Sack findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.5. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Sack im Ausland für die Haftung von Sack dem Grunde nach nicht
deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der
Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang
und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
14.6. Der Kunde kann Sack nur an deren Sitz verklagen.
14.7. Für Klagen von Sack gegen den Kunden ist der
Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen
Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben
oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von Sack vereinbart.
14.8. Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der
Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die
nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften. © Diese Reisebedingungen sind
urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher
Omnibusunternehmer und Rechtsanwalt Rainer Noll,
Stuttgart, 2007-2010
Reiseveranstalter ist:
Omnibus- und Reisedienst Erich Sack GmbH
Geschäftsführer: Gerd Jäger
Handelsregister: HRB 4350
Straße: Otto-Hahn-Str. 11
PLZ / Ort: 61381 Friedrichsdorf
Telefon: 0 61 75 - 4 03
Telefax: 0 61 75 - 38 40
E-Mail: [email protected]
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. Sack wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständi-
19
www.drk-hochtaunus.de
DRK Kreisverband
Hochtaunus e.V.
Kaiser-Friedrich-Promenade 5
61348 Bad Homburg
Telefon: 06172 1295-65
Telefax: 06172 1295-33
E-Mail: [email protected]

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