Die Lebensversicherung stellt bei bestimmten Ereignissen wie z. B
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Die Lebensversicherung stellt bei bestimmten Ereignissen wie z. B
www.knoblich.at Leben Die Lebensversicherung stellt bei bestimmten Ereignissen wie z. B. Tod, Pensionsantritt, Heirat etc. des Versicherten Kapitalsummen oder Renten bereit. In diesem Sinne fungiert die Lebensversicherung als: - finanzielle Hinterbliebenenversorgung beim (vorzeitigen) Tod des Versicherten - private (Zusatz-)Pension bzw. Altersvorsorge - finanzielle Zukunftssicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit des Versicherten - finanzielle Zukunftssicherung für Kinder, Enkel etc. - Vermögensbildung - Kreditbesicherung Da die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der gesetzlichen Pensionsversicherung schwieriger werden (demographische Entwicklung, Veränderungen des Arbeitsmarktes), gewinnt die Lebensversicherung als Altersvorsorgeinstrument zunehmend an Bedeutung. Das Kapitaldeckungssytem der Lebensversicherung erlaubt das individuelle Ansparen von Privatpensionen und ist gegenüber der fortschreitenden Überalterung der Bevölkerung widerstandsfähiger als das umlagefinanzierte Sozialversicherungssystem. Zur Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Alter im Sinne des „Drei-Säulen-Modells“ wird heute eine Kombination von staatlicher Basispension (1. Säule) mit betrieblicher Vorsorge (2. Säule) und Eigenvorsorge (3. Säule) empfohlen. Risiken/Begriffsbestimmungen Ablebensversicherung (Risikoversicherung) Die Ablebensversicherung (Risikoversicherung) ist eine Versicherung auf das Ableben einer bestimmten Person. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt (während der Versicherungsdauer) sofort nach dem Ableben des Versicherten an die begünstigte Person. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Vertragsdauer, erfolgt keine Leistung. Erlebensversicherung In der Erlebensversicherung wird zu einem vereinbarten Zeitpunkt, dem Erlebensfall der versicherten Person, die Versicherungssumme fällig. Bei vorzeitigem Ableben der versicherten Person werden meist die einbezahlten Prämien (samt angesammelter Gewinnbeteiligung) rückerstattet. Er- und Ablebensversicherung Ist eine Kombination der oben genannten Versicherungen, auch „Gemischte Versicherung" oder "Kapitalversicherung" genannt. Innerhalb der oben genannten Varianten gibt es zahlreiche Kombinationen. Diese sind auch abhängig davon, welchem Zweck diese Versicherung dienen soll (Familienvorsorge, Altersvorsorge, Kreditbesicherung, Heiratsausstattung, Studiengeldbereitstellung, Erbschaftssteuer usw.). http://www.knoblich.at Powered by Joomla! Generiert: 15 January, 2017, 21:44 www.knoblich.at Rentenversicherung Bei dieser Versicherungsform wird an den Versicherten entweder sofort oder ab einem bestimmten Zeitpunkt, an Stelle des Kapitals eine Rente (lebenslänglich oder für einen bestimmten Zeitabschnitt) ausbezahlt. Verschiedene Varianten sind hier möglich und werden am Markt angeboten. Stirbt der Versicherte während der Rentenleistung, so ist auch die Überleitung der Rente (oder eines Teiles) an eine andere Person (z.B. Witwe oder Waisen) möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit von Seiten der Versicherer, die Auszahlung der Rente auf eine bestimmte Dauer zu garantieren. D.h. stirbt der Versicherte während der Garantiedauer, wird die Rente bis zum Ende der Garantiedauer bezahlt. Überlebt der Versicherte die Garantiedauer, endet die Rentenzahlung mit dem Ableben des Versicherten. Staatlich geförderte Pensionszusatzversicherung Ab 1.1.2000 wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit des Abschlusses einer staatlich geförderten Pensionszusatzversicherung geschaffen (§ 108 lit. b EStG). Sie ist eine Zukunftsvorsorge für alle, die im Inland ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben und unbeschränkt steuerpflichtig sind (auch Kinder). Der Abschluss war nur bis 1.12.2003 möglich. Für das Jahr 2004 betrug die staatliche Prämie 9%. Die staatliche Prämie setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Sockelbetrag 5,5% + staatliche Bausparprämie die jährlich angepasst wird. Somit bewegt sich die staatliche Prämie zwischen mindestens 8,5% bis maximal 13,5% für geleistete Beiträge pro Kalenderjahr. Die maximale Höhe der Förderung wird für Beiträge von maximal EUR 1.000,- geleistet. Diese Pensionszusatzversicherung ist in ihrer Grundausstattung eine reine Erlebens-Versicherung ohne Prämienrückgewähr. D.h. es erfolgt frühestens eine Leistung bei Erleben des gesetzlichen Frühpensionsalters. Dieses Frühpensionsalter ist somit die Mindestlaufzeit (Aufschubdauer) des Vertrages. Für Pensionisten oder Personen mit einem Eintrittsalter über dem Frühpensionsalter gibt es keine Mindestlaufzeit. Erlebt die versicherte Person das Ende der Aufschubdauer wird eine lebenslange Alterspension bezahlt. Stirbt die Person vor dem Datum, so verfallen in der Grundausstattung dieser Versicherung die bis dahin einbezahlten Prämien. Zur Alterspension kann jedoch sowohl eine Witwen-/Witwerpension, als auch eine Waisenpension vereinbart werden. Die Höhe der Witwen-/Witwerpension kann zwischen 10% und 100% der Alterspension betragen. Die Höhe der Waisenpension hängt davon ab, ob auch gleichzeitig eine Witwen-/Witwerpension beantragt wurde. Wurde eine solche beantragt, beträgt die Waisenpension immer 50% der Witwen-/Witwerpension. Wird die Waisenpension allein gewünscht, so beträgt die Versicherungsleistung, die in eine Waisenrente umgewandelt wird, das 10 fache der Jahresalterspension. Die Auszahlung der Alterspension, der Witwen-/Witwerpension ist nur lebenslang möglich und darf nur in Form der Grundrente vorgenommen werden (Bonusrente ist nicht gestattet). Die Waisenpension wird solange bezahlt, bis die Waise erwerbstätig wird, längstens jedoch bis zum 27. Lebensjahr. Sie wird allen Waisen zu gleichen Teilen ausbezahlt. Ein Rückkauf, Prämienrückgewähr, Ablöse der Versicherung oder Kapitalleistung für den Ablebensfall ist in der Grundausstattung nicht vorgesehen (lediglich die Prämienfreistellung ist möglich). Auch eine Verpfändung, Vinkulierung oder Abtretung dieser Verträge ist nicht möglich. Um die Pensionszusatzversicherung abschließen zu können, ist neben der Alterspension noch eines der nachstehenden vier Elemente in den Vertrag aufzunehmen: - Witwen-/Witwer-Pension - Bridging-Rente - Waisenpension - Erwerbsunfähigkeitspension (wird derzeit nicht angeboten) Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge Im Jahre 2003 schuf der Gesetzgeber eine neue prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Der wesentliche Unterschied zur „staatlich geförderten Pensionszusatzversicherung" besteht darin, dass der Versicherer die Veranlagung mindestens im Ausmaß von 40% in Aktien durchführt, die an einer in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes gelegenen Börse zugelassen sind. Der Anteil der Börsekapitalisierung der in diesem Mitgliedstaat erstzugelassenen Aktien darf in einem mehrjährigen Zeitraum 30% des Bruttoinlandsproduktes dieses Mitgliedstaates http://www.knoblich.at Powered by Joomla! Generiert: 15 January, 2017, 21:44 www.knoblich.at nicht übersteigen (EStG § 108h). Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass im Rahmen der „prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge" eine Kapitalablöse - allerdings mit einer Nachversteuerung von 25% der Kapitalerträge und einer Rückzahlung von 50% der erhaltenen Förderung - nach Ablauf von zehn Jahren möglich ist. Die staatliche Prämie wird bis zu 1,53% der 36fachen Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung (somit im Jahr 2004 bis zu einer Einzahlung von EUR 1.901,- bzw. im Jahr 2005 bis zu einer Einzahlung von EUR 2.000,-) geboten (siehe EstG § 108g-108i). Eine weitere Verbesserung war, dass der Gesetzgeber „optionale Bausteine" seitens der Versicherer zur Ausweitung des Risikoschutzes zuließ. UNIQA nahm z.B. mit Beginn 2004 folgende wesentliche Ergänzungen bzw. Verbesserungen vor: - Garantie auf heute geltende Rechnungsgrundlagen Wird das angesparte Kapital in eine Pensionsversicherung (Rententarif gemäß § 108b EStG) des UNIQA-Konzerns übertragen, werden für die Kalkulation der lebenslangen Pension die bei Abschluss der Versicherung geltenden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln) herangezogen. Diese Option bedeutet eine wesentliche Besserstellung des Kunden, da eine zukünftig höhere Lebenserwartung die Höhe der Rente reduzieren würde. - Zusatzbaustein Rentenrückgewähr Bei widmungsgemäßer Verwendung (= Auszahlung als lebenslange Rente) kann vereinbart werden, dass im Ablebensfall des Versicherten die Ansprüche an die Bezugsberechtigten weitergegeben werden. Das nicht verbrauchte Pensionskapital (= Pensionskapital abzüglich der bereits geleisteten Rentenzahlungen) wird an die vom Versicherten frei bestimmten Personen ausbezahlt. Diese Vereinbarung des Zusatzbausteins braucht erst vor Beginn der Renzenzahlungen zu erfolgen. - Gleichstellung der Lebensgefährtin mit Ehegattin (mindestens zwei Jahre Zusammenleben) bei Leistungen im Ablebensfall (siehe Punkt 2.5.2 „Besonderheiten in den Bestimmungen des Gesetzgebers"). Garantierte Steuerfreiheit: - keine Versicherungssteuer - keine Kapitalertragsteuer, Einkommen- und Spekulationssteuer - keine Einkommensteuer auf die Pensionszahlung Die Beiträge können nicht als Sonderausgaben gemäß § 18 EStG geltend gemacht werden. http://www.knoblich.at Powered by Joomla! Generiert: 15 January, 2017, 21:44 www.knoblich.at Fondsgebundene Lebensversicherung Bei dieser Sonderform der Kapitalversicherung (mit Versicherungsschutz im Ab- und Erlebensfall) wird - zum Unterschied zur klassischen Versicherungsform - der Sparanteil der Prämie nicht im normalen Deckungsstock veranlagt, sondern in Investmentfonds in Form von Fondsanteilen, welche die Deckungsrückstellung bilden. Die fondsgebundene Lebensversicherung gibt es in zwei wesentlichen Ausprägungen: Dies ist einerseits die Variante mit Veranlagung in Einzelfonds und andererseits die gemanagte Version. Bei der Variante mit Veranlagung in Einzelfonds wählt der Versicherungsnehmer selbst die gewünschte Zusammenstellung von Fonds aus. Er hat dann auch in weiterer Folge während der gesamten Versicherungsdauer die Möglichkeit, einzelne Fonds oder auch alle auszutauschen. Das Veranlagungsergebnis hängt somit ausschließlich vom Geschick des Versicherungsnehmers bei der Auswahl der Fonds ab. Es ist daher eine hohe Kenntnis des Kapitalmarktes erforderlich. Weitaus häufiger gewählt wird daher die gemanagte Form der fondsgebundenen Lebensversicherung. Hier bietet der Versicherer dem Versicherungsnehmer mehrere Portefeuilles von Fonds an, die nach verschiedenen Anlagestrategien zusammengestellt werden. Diese Strategien decken die gesamte Bandbreite von „risikoarm" (Veranlagung in Geldmarkt- und Rentenfonds) bis „risikoreich" (Veranlagung bis zu 100% in Aktien- oder Spezialitätenfonds). Ein Wechsel („Switch") zwischen den einzelnen Portefeuilles ist jederzeit möglich. Innerhalb der Portefeuilles ist ein unabhängiger Spezialist meist beauftragt, das Portefeuille zu managen und damit die Veranlagungsergebnisse zu verbessern. Das Ergebnis für den Kunden hängt damit sowohl von der Festlegung der Veranlagungsstrategie (risikoarm bis risikoreich) und vom Geschick des Portefeuillemanagers ab. Ablebensleistung Im Ablebensfall wird die in der Polizze angegebene Mindesttodesfallsumme ausbezahlt bzw. ein höherer Betrag, wenn der Geldwert der Deckungsrückstellung größer ist als die Mindesttodesfallsumme. Im Erlebensfall besteht die Versicherungsleistung aus Wertpapieren des Anlagestocks in Höhe der Deckungsrückstellung bzw. der entsprechende Geldwert. Prämie Der Beitrag des Kunden wird zerlegt in Kostenanteile, Risikoanteile (für die Todesfallleistung) und Sparanteile. Die Sparanteile werden in Fondsanteile umgerechnet und ins Depot des Kunden eingestellt. Bei einer Auszahlung (Rückkauf oder Erlebensleistung) werden die angesammelten Fondsanteile wieder mit dem aktuellen Kurswert umgerechnet und zur Auszahlung gebracht. Spezialformen der fondsgebundenen Lebensversicherung Fondsgebundene Rentenversicherung (FRV): Bei dieser Form der fondsgebundenen Lebensversicherung wird die Auszahlung der Erlebensleistung in Form einer Rente an den Versicherten vorgenommen. Der Ansparvorgang ist wie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung. Grunddeckung Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich, unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wenn Österreich in kriegerische Ereignisse verwickelt oder von einer nuklearen Katastrophe betroffen wird, wird bei dadurch verursachten Versicherungsfällen lediglich die tarifliche Prämienreserve (siehe Kündigung, Rückkauf) bezahlt. Darüber hinaus bestimmt die Versicherungsaufsicht Art und Umfang der Leistung. Bezüglich Selbstmord bzw. Sondergefahren siehe "Nicht gedeckt". Kündigungsrecht, Rückkauf Der Versicherungsnehmer hat jederzeitiges Auflösungsrecht, frühestens nach dem ersten Versicherungsjahr. Die Kündigung ist jeweis zur Hauptfälligkeit möglich oder mit 3-monatiger Frist auf das Monatsende. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei Vorhandensein eines Rückkaufswertes. http://www.knoblich.at Powered by Joomla! Generiert: 15 January, 2017, 21:44 www.knoblich.at Die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages ist nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes, sondern auch mit finanziellen Nachteilen verbunden. Der Wert, zu dem der Versicherer den Vertrag zurücknimmt (Rückkaufswert), entspricht der angewachsenen Prämienreserve, reduziert um einen Stornoabschlag wegen vorzeitiger Kündigung und die bis dahin erworbenen Gewinnanteile. Die Prämienreserve ist die Summe der mit dem Rechnungszinsfuß verzinsten Sparprämien. Nicht gedeckt Hat der Versicherte besondere Vereinbarungen getroffen, so wird nur die tarifliche Prämienreserve (Kündigung, Rückkauf) bezahlt, wenn das Ableben infolge Teilnahme - an kriegerischen Handlungen (siehe auch „Grunddeckung“) - an Aufruhr, Aufstand oder Unruhen auf Seiten der Unruhestifter erfolgt - Selbstmord Hat der Versicherte Selbstmord begangen, so hat der Versicherer lediglich die tarifliche Prämienreserve (siehe Kündigung, Rückkauf) zu leisten, es sei denn, es handelt sich um - Selbstmord nach Ablauf von 3 Jahren seit Abschluß, Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages - Begehung des Selbstmordes in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit, der dem Versicherer nachgewiesen werden muss. - Flugrisiko Hat der Versicherte keine besondere Vereinbarung getroffen, so wird im Leistungsfall die Tätigkeit als Sonderpilot (z. B. Drachenflieger, Ballonfahrer, Paragleiter, Fallschirmspringer), Hubschrauberpilot und Militärpilot nur bis zur Höhe der tariflichen Prämienreserve (siehe Kündigung, Rückkauf) bezahlt. - Ausübung einer gefährlichen Sportart (z.B. Extremkletterer, Tiefseetaucher) Hat der Versicherte keine besondere Vereinbarung getroffen, so wird im Leistungsfall die Ausübung einer gefährlichen Sportart (z. B. Extremkletterer, Tiefseetaucher) nur bis Höhe der tariflichen Prämienreserve (siehe Kündigung, Rückkauf) bezahlt. - Wettfahrten http://www.knoblich.at Powered by Joomla! Generiert: 15 January, 2017, 21:44 www.knoblich.at Hat der Versicherte keine besondere Vereinbarung getroffen, so ist die Teilnahme an Wettfahrten und zu den zugehörigen Trainingsfahrten in einem Land-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeug nur bis zur Höhe der tariflichen Prämienreserve (siehe Kündigung, Rückkauf) versichert. Deckungserweiterung Indexklausel Sobald der Verbraucherpreisindex seit Abschluss oder Letztanpassung um mindestens 10% gestiegen ist, erhält der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seine Versicherungssumme ohne weitere Gesundheitsüberprüfung entsprechend zu erhöhen. Unfalltod-Zusatzversicherung Für die Dauer der Hauptversicherung, längstens bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres des Versicherten, können Zusatzversicherungen auf Unfalltod abgeschlossen werden. Bei Eintritt des Todes durch Unfall wird die in der Zusatzversicherung vereinbarte Summe ausbezahlt. (z.B. die gesamte Summe der Hauptversicherung nochmals ausbezahlt) Der Begriff des Unfalles sowie der Deckungsumfang ist den jeweiligen „Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen“ zu entnehmen (siehe auch Unfallversicherung“). Unfallinvaliditäts-Zusatzversicherung Bei dauernder Invalidität durch einen Unfall wird der dem Invaliditätsgrad entsprechende Anteil der Zusatzversicherungssumme ausbezahlt. Der Vertrag bleibt weiterhin bestehen. Gegen Prämienzahlung ist die Unfallinvaliditäts-Zusatzversicherung für die Dauer der Hauptversicherung, längstens bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres möglich. Der Begriff des Unfalles sowie der Deckungsumfang ist den jeweiligen „Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen“ zu entnehmen (siehe „Unfallversicherung“). Berufsunfähigkeits-(Zusatz)-Versicherung (BUZ) Wird der Versicherte während der Prämienzahlungsdauer und vor Vollendung des 62. Lebensjahres berufsunfähig, so wird folgende Versicherungsleistung erbracht: - Befreiung von der Prämienzahlungspflicht für die Hauptversicherung (ohne allfällige Zusatzprämien für Vorauszahlungen) und der eingeschlossenen Zusatzversicherungen. - Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, wenn diese mitversichert ist. Die Auszahlung der Rente erfolgt unternehmensspezifisch unterschiedlich. Die Berufsunfähigkeitsrente ist nur in Verbindung mit der Befreiung von der Prämienzahlungsfrist möglich. - Begriffsbestimmung - Berufsunfähigkeit liegt vor, wen der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinem ausgeübten Beruf nachzugehen; es sei denn, eine andere Tätigkeit die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, ist zumutbar. Berufsunfähigkeit ist jedenfalls gegeben, wenn die Arbeitsfähigkeit voraussichtlich dauernd auf weniger als die Hälfte derjenigen eines Gesunden mit vergleichbaren Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist. Teilweise wird auf die „abstrakte Verweisbarkeit“ verzichtet und daher nicht auf eine „ähnliche Tätigkeit“ verwiesen. - Bezüglich Deckungsumfang, Obliegenheiten usw. siehe „Besondere Bedingungen für die BerufsunfähigkeitsZusatzversicherung“. Arbeitsunfähigkeits Zusatzversicherung (AUZ) http://www.knoblich.at Powered by Joomla! Generiert: 15 January, 2017, 21:44 www.knoblich.at Gemäß den „Besonderen Bedingungen für die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung“. Diese Zusatzversicherung ist unternehmensspezifisch unterschiedlich bzw. wird von einigen Gesellschaften nicht angeboten. - Befreiung von der Prämienzahlungspflicht für die Hauptversicherung (ohne allfällige Zusatzprämien für Vorauszahlungen) und der eingeschlossenen Zusatzversicherungen während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit: z.B. Ab dem 42. Tage der Arbeitsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum 60. Lebensjahr (Männer und Frauen) bzw. bis zum Ende der Hauptversicherung (Prämienzahlungsdauer). - Begriffsbestimmung - Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit oder Unfall vollständig außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere (zumutbare) Erwerbstätigkeit auszuüben. Dread disease Dread disease ist eine Er- und Ablebensversicherung mit vorzeitiger Auszahlung der Summe bei schwerer Krankheit. Als Besonderheit kann auch bei Pflegebedürftigkeit die volle Leistung erbracht werden. Konkret wird bei dieser Haupt- oder Zusatzversicherung eine Leistung dann erbracht, wenn eine lebensbedrohende Krankheit während der Laufzeit ärztlicherseits festgestellt wird. In der Regel handelt es sich meist um folgende Krankheiten: Herzinfarkt, bösartige Tumore (Krebs), chronisches Nierenversagen, Schlaganfall, coronarer Bypass, Organtransplantation, Erblindung, Lähmung und die vollständige Erwerbsunfähigkeit. Wobei die Krankheiten und die Anzahl der Krankheiten unternehmensspezifisch unterschiedlich sein können. Es gibt folgende Varianten: Bei erstmaligem Entstehen des Anspruches auf Versicherungsleistung wird die gesamte Versicherungssumme bezahlt. Damit endet der Versicherungsvertrag. Vorauszahlung eines Teils der Ablebensleistung zum Zeitpunkt der festgestellten Diagnose. Im Falle eines Ablebens nach der erbrachten Dread disease-Leistung wird der verbliebene Teil der Ablebensleistung ausbezahlt. Zusätzlich zur Ablebensleistung wird eine vereinbarte Versicherungssumme bei festgestellter Diagnose fällig. Bezüglich Deckungsumfang siehe „Besondere Bedingungen für Dread disease„. Diese (Zusatz-) Versicherung ist unternehmensspezifisch unterschiedlich konstruiert. http://www.knoblich.at Powered by Joomla! Generiert: 15 January, 2017, 21:44