Formverändernde Frisurengestaltungen, Schwerpunkt
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Formverändernde Frisurengestaltungen, Schwerpunkt
Anlage 1 Ausbildungsbausteine für Altbewerber nach BBiG in Hamburg Alle Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. 1. Zuordnung und Bezeichnung des Ausbildungsbausteins DQR-Niveaustufe: Referenzniveau EQR: ECVET: Formverändernde Frisurengestaltungen, Schwerpunkt Langhaarfrisuren 2. Qualifizierungsziel Beschreiben Sie bitte die zu erwerbenden Kompetenz1: Fachkompetenz (Wissen und Fertigkeiten) und Personale Kompetenz (Sozialkompetenz und Selbstkompetenz) auf der Grundlage der Ausbildungsordnung/RLP2! Fachkompetenz Wissen: • • • Gefahren im Friseuralltag erkennen, beseitigen und deren Entstehung vermeiden, Einhalten von Hautschutzmaßnahmen, Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes Theoretische Grundlagen permanenter und non- permanenter Umformungen sowie chemischer Vorgänge, einzusetzende Waren- und Werkzeuge kennen und sachgerecht anwenden können; Korrekturmöglichkeiten bei permanenten und non- permanenten ‚ Umformungen kennen Fertigkeiten: • • Personale Kompetenz Frisurenberatung durchführen unter Berücksichtigung der Haarstruktur, der Gesichts-, Kopf- und Körperform sowie des Kundenwunsches und auf Grundlage des Beratungsgesprächs und der Haar- und Kopfhautbeurteilung Entscheidungen zur Wicklungsform, Vorbehandlung, Wickeltechnik, Wellmittel, Wicklern, Einwirkzeit und Ausfrisieren treffen Unterschiedliche Techniken wie Hochstecken, Flechten, das Einarbeiten von Haarteilen und Haarschmuck, Einlegen, Toupieren und in Form frisieren, kombinieren und anwenden. Sozialkompetenz: • • Sachliche Reaktion auf Kritik, bei Kundenreklamationen Lösungsstrategien aufzeigen Wahrnehmung und Förderung aller sozialer Möglichkeiten, um Kunden zu betrieblicher Loyalität zu bringen Selbstkompetenz: • Das Arbeitsergebnis sowohl im Verhältnis zur Planung als auch zum Kundenwunsch kritisch zu beleuchten, die Ursachen von Fehlergebnissen benennen und durch alternative Techniken das gewünschte Ergebnis erzielen. 3. Bezeichnung des Ausbildungsberufs und –jahr Ausbildungsberuf: a) b) 1 Friseur/in Ausbildungsjahr/ -halbjahr: 1. - 2. Ausbildungsjahr Kompetenz bezeichnet im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen. Kompetenz wird im Sinne von Handlungskompetenz verstanden. 2 Siehe Handreichung Hamburger Ausbildungsstandards 3.1 Fundstelle der Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan (mit Datum) Tragen Sie bitte die Fundstellen des gewählten Ausbildungsberufes ein! (Bundesgesetzesblatt / Bundesanzeiger) ARP Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 (AO) (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 26. Mai 2008) RLP Rahmenlehrplan (RLP) für den Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.04.2008) 3.2 Voraussetzungen für den Ausbildungsbaustein Einige Ausbildungsbausteine setzen besondere Fach- und Sozialkompetenz der Teilnehmenden voraus. Diese können bereits vorher als Ausbildungsbaustein oder in anderer Form erworben worden sein. Tragen Sie diese Voraussetzungen bitte ein! Voraussetzung der Teilnehmerin /des Teilnehmers: keine Voraussetzung für den oben genannten Ausbildungsbaustein (AB) ist der AB: Genaue Bezeichnung des Bausteins keiner 4. Durchschnittliche Dauer der Vermittlung und Angaben zum Lernort Gesamtdauer Zeitliche Dauer in Stunden (1 Woche = 39 Stunden ) mindestens 8 Wochen / 312 Stunden 312 Stunden 4.1 Vermittlungszeit in den einzelnen Lernorten Betrieb ___ Stunden + Berufliche Schule ___ Stunden Bildungsträger 312 Stunden + Berufliche Schule ___ Stunden 5. Zu vermittelnde Ausbildungsinhalte Die Ausbildungsinhalte werden entsprechend des Ausbildungsrahmenplans bzw. des Rahmenlehrplans zugeordnet. Auszuübende berufliche Tätigkeiten 1.1 Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene • persönliche Gesundheitsschutzmaßnahmen, insbesondere Hautschutz unter Berücksichtigung technischer Regeln und gesetzlicher Vorschriften, durchführen • kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen anwenden • Maßnahmen der persönlichen Hygiene und Anforderungen in Bezug auf die Arbeitskleidung beachten 1.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit • Gefährdung von Sicherheit und Bezug zum ARP Bezug zum RLP § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3 Lernfelder 1, 3, 5 Ausbildungsjahr 1-2 § 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 3 Lernfelder 1, 3, 5 1-2 § 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 4 Lernfelder 1, 3, 5 1-2 § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1 Lernfeld 1, 3, 5 Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen • berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden • Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten • Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 1.3 Umweltschutz • Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere • mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären • für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden • Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energieund Materialverwendung nutzen • Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 1.4 Betriebs- und Arbeitsabläufe • Arbeitsabläufe kunden- und serviceorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer, organisatorischer und ergonomischer Maßnahmen planen, vorbereiten und gestalten; Arbeitsergebnisse kontrollieren • Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer, ästhetischer und ergonomischer Anforderungen einrichten und pflegen • Arbeitsmittel und Materialien auswählen und kostenbewusst einsetzen Auszuübende berufliche Tätigkeiten Bezug zum ARP Bezug zum RLP Ausbildungsjahr 1-2 2. Gestalten von Frisuren • Präparate zur Unterstützung der Frisurengestaltung auswählen und anwenden § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3 Lernfelder 6 + 13 § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4 Lernfeld 7 1-2 § 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2 Lernfeld 13 1-2 • Frisuren, insbesondere durch Wickeln, Wellen und Papillotiertechniken, gestalten • Frisuren mit thermischen Geräten gestalten, insbesondere Föhnen • Eingelegte Frisuren ausfrisieren und gestalten • Hochsteckfrisuren gestalten • Haarteile einarbeiten • Styling- und Finishtechniken einsetzen 3. Dauerhaft umformen • Wickeltechnik und Wickler bestimmen; Haare abteilen und wickeln • Präparate auswählen und einsetzen • Umformungstechniken auswählen • Haare vorbehandeln, Umformungen durchführen und überwachen sowie Haare nachbehandeln • Arbeitsergebnisse beurteilen, Korrekturen vornehmen 4. Langhaarfrisuren • Frisuren durch Stecken und Flechten gestalten • Haarteile und -schmuck bearbeiten und einarbeiten • Haare toupieren und in Form frisieren 6. Leistungsfeststellung Arbeitsprobe (30 - 180 min): Erstellen einer Frisur zu besonderem Anlass in mindestens 2 unterschiedlichen Techniken am Medium Schriftlicher Test (45 - 90 min): Theoretische Grundlagen permanenter und non-permanenter Umformungen Fachgespräch (15 - 20 min): Planung der Arbeitsprobe: anlassgerechte Frisurenauswahl, Beschreibung der Techniken und der praktischen Durchführung 15 Minuten Die Leistungsfeststellung erfolgt durch den anerkannten Ausbildungsbetrieb i.S. BBiG: BI Elbinseln Friseurwerkstatt: Meister und pädagogische MitarbeiterInnen 7. Anschlussmöglichkeiten für den Einsatz aufbauender bzw. ergänzender Ausbildungsbausteine Ausbildungsbaustein(e): • Farbveränderungen, Schwerpunkt Strähnen und Mehrfarbtechniken Andere Zusatzqualifikationen / Module: 8. Bestätigung des Ausbildungsbausteins erfolgt durch die zuständige Stelle: Institution: Straße: Postleitzahl: Ort: Datum: Handwerkskammer Hamburg Holstenwall 12 20355 Hamburg Der Ausbildungsbaustein wurde: bereits von einer anderen Kammer / zuständigen Stelle bestätigt. x noch nicht von einer anderen Kammer / zuständigen Stelle bestätigt. 9. Materialien / Dokumente Ergänzende Materialien Sie können ergänzende Informationen zum Ausbildungsbaustein als Anlagen beifügen. Beispiele: Lehr- und Lernmaterialien, Stundenpläne, Verträge usw. DOKUMENTE (ARP, RLP) BITTE GESONDERT ALS ANHANG MITSCHICKEN! 9.1 Kontakt / Bereitsteller des Ausbildungsbausteins / Internetverweis Name: BI Beruf und Integration Elbinseln gGmbH Ansprechpartner/in: Petra Schmidt Adresse (Straße, PLZ, Ort,): Neuhöfer Str. 26, 21107 Hamburg Tel.: 040- 76 996 98 24 Mail: [email protected] Bundesland: Hamburg http://www.bi-elbinseln.de