Formverändernde Frisurengestaltungen, Schwerpunkt

Transcription

Formverändernde Frisurengestaltungen, Schwerpunkt
Anlage 1
Ausbildungsbausteine für Altbewerber nach BBiG in Hamburg
Alle Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
1. Zuordnung und Bezeichnung des Ausbildungsbausteins
DQR-Niveaustufe:
Referenzniveau EQR:
ECVET:
Formverändernde Frisurengestaltungen,
Schwerpunkt Langhaarfrisuren
2. Qualifizierungsziel
Beschreiben Sie bitte die zu erwerbenden Kompetenz1: Fachkompetenz (Wissen und Fertigkeiten) und Personale
Kompetenz (Sozialkompetenz und Selbstkompetenz) auf der Grundlage der Ausbildungsordnung/RLP2!
Fachkompetenz
Wissen:
•
•
•
Gefahren im Friseuralltag erkennen, beseitigen und deren Entstehung
vermeiden, Einhalten von Hautschutzmaßnahmen, Berücksichtigung der
Belange des Umweltschutzes
Theoretische Grundlagen permanenter und non- permanenter
Umformungen sowie chemischer Vorgänge, einzusetzende
Waren- und Werkzeuge kennen und sachgerecht anwenden können;
Korrekturmöglichkeiten bei permanenten und non- permanenten ‚
Umformungen kennen
Fertigkeiten:
•
•
Personale
Kompetenz
Frisurenberatung durchführen unter Berücksichtigung der
Haarstruktur, der Gesichts-, Kopf- und Körperform sowie des
Kundenwunsches und auf Grundlage des Beratungsgesprächs und der
Haar- und Kopfhautbeurteilung Entscheidungen zur Wicklungsform,
Vorbehandlung, Wickeltechnik, Wellmittel, Wicklern, Einwirkzeit und
Ausfrisieren treffen
Unterschiedliche Techniken wie Hochstecken, Flechten, das Einarbeiten
von Haarteilen und Haarschmuck, Einlegen, Toupieren und in Form
frisieren, kombinieren und anwenden.
Sozialkompetenz:
•
•
Sachliche Reaktion auf Kritik, bei Kundenreklamationen Lösungsstrategien
aufzeigen
Wahrnehmung und Förderung aller sozialer Möglichkeiten, um Kunden zu
betrieblicher Loyalität zu bringen
Selbstkompetenz:
• Das Arbeitsergebnis sowohl im Verhältnis zur Planung als auch zum
Kundenwunsch kritisch zu beleuchten, die Ursachen von Fehlergebnissen
benennen und durch alternative Techniken das gewünschte Ergebnis
erzielen.
3. Bezeichnung des Ausbildungsberufs und –jahr
Ausbildungsberuf:
a)
b)
1
Friseur/in
Ausbildungsjahr/ -halbjahr:
1. - 2. Ausbildungsjahr
Kompetenz bezeichnet im DQR die Fähigkeit und Bereitschaft, Kenntnisse, Fertigkeiten sowie
persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten in Arbeits- oder Lernsituationen und für die
berufliche und persönliche Entwicklung zu nutzen. Kompetenz wird im Sinne von
Handlungskompetenz verstanden.
2
Siehe Handreichung Hamburger Ausbildungsstandards
3.1 Fundstelle der Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan (mit Datum)
Tragen Sie bitte die Fundstellen des gewählten Ausbildungsberufes ein! (Bundesgesetzesblatt / Bundesanzeiger)
ARP
Verordnung über die Berufsausbildung zum
Friseur/zur Friseurin vom 21. Mai 2008 (AO)
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 19,
ausgegeben zu Bonn am 26. Mai 2008)
RLP
Rahmenlehrplan (RLP) für den Ausbildungsberuf
Friseur/Friseurin (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 10.04.2008)
3.2 Voraussetzungen für den Ausbildungsbaustein
Einige Ausbildungsbausteine setzen besondere Fach- und Sozialkompetenz der Teilnehmenden voraus.
Diese können bereits vorher als Ausbildungsbaustein oder in anderer Form erworben worden sein. Tragen
Sie diese Voraussetzungen bitte ein!
Voraussetzung der Teilnehmerin /des Teilnehmers:
keine
Voraussetzung für den oben genannten Ausbildungsbaustein (AB) ist der AB:
Genaue Bezeichnung des Bausteins
keiner
4. Durchschnittliche Dauer der Vermittlung und Angaben zum Lernort
Gesamtdauer
Zeitliche Dauer in Stunden (1 Woche = 39 Stunden ) mindestens 8 Wochen / 312 Stunden
312 Stunden
4.1 Vermittlungszeit in den einzelnen Lernorten
Betrieb
___ Stunden + Berufliche Schule ___ Stunden
Bildungsträger 312 Stunden + Berufliche Schule ___ Stunden
5. Zu vermittelnde Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte werden entsprechend des Ausbildungsrahmenplans bzw. des Rahmenlehrplans zugeordnet.
Auszuübende berufliche
Tätigkeiten
1.1 Schutz der Haut und der
Atemwege sowie Hygiene
• persönliche Gesundheitsschutzmaßnahmen, insbesondere
Hautschutz unter Berücksichtigung
technischer Regeln und gesetzlicher
Vorschriften, durchführen
• kundenbezogene
Gesundheitsschutzmaßnahmen
anwenden
• Maßnahmen der persönlichen
Hygiene und Anforderungen in
Bezug auf die Arbeitskleidung
beachten
1.2 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
•
Gefährdung von Sicherheit und
Bezug zum ARP
Bezug zum RLP
§ 4 Abs. 2 Abschnitt A
Nr. 4.3
Lernfelder 1, 3, 5
Ausbildungsjahr
1-2
§ 4 Abs. 2 Abschnitt C
Nr. 3
Lernfelder 1, 3, 5
1-2
§ 4 Abs. 2 Abschnitt C
Nr. 4
Lernfelder 1, 3, 5
1-2
§ 4 Abs. 2 Abschnitt A
Nr. 4.1
Lernfeld 1, 3, 5
Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen
und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung
ergreifen
• berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften
anwenden
• Verhaltensweisen bei Unfällen
beschreiben sowie erste Maßnahmen
einleiten
• Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden;
Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
1.3 Umweltschutz
• Zur Vermeidung betriebsbedingter
Umweltbelastungen im beruflichen
Einwirkungsbereich beitragen,
insbesondere
• mögliche Umweltbelastungen durch
den Ausbildungsbetrieb und seinen
Beitrag zum Umweltschutz an
Beispielen erklären
• für den Ausbildungsbetrieb geltende
Regelungen des Umweltschutzes
anwenden
• Möglichkeiten der wirtschaftlichen
und umweltschonenden Energieund Materialverwendung nutzen
• Abfälle vermeiden; Stoffe und
Materialien einer umweltschonenden
Entsorgung zuführen
1.4 Betriebs- und Arbeitsabläufe
• Arbeitsabläufe kunden- und
serviceorientiert unter Beachtung
wirtschaftlicher, ökologischer,
organisatorischer und
ergonomischer Maßnahmen planen,
vorbereiten und gestalten;
Arbeitsergebnisse kontrollieren
• Arbeitsplatz unter Berücksichtigung
hygienischer, ästhetischer und
ergonomischer Anforderungen
einrichten und pflegen
• Arbeitsmittel und Materialien
auswählen und kostenbewusst
einsetzen
Auszuübende berufliche
Tätigkeiten
Bezug zum ARP
Bezug zum RLP
Ausbildungsjahr
1-2
2. Gestalten von Frisuren
• Präparate zur Unterstützung der
Frisurengestaltung auswählen
und anwenden
§ 4 Abs. 2 Abschnitt A
Nr. 2.3
Lernfelder 6 + 13
§ 4 Abs. 2 Abschnitt A
Nr. 2.4
Lernfeld 7
1-2
§ 4 Abs. 2 Abschnitt B
Nr. 2
Lernfeld 13
1-2
• Frisuren, insbesondere durch
Wickeln, Wellen und
Papillotiertechniken, gestalten
• Frisuren mit thermischen
Geräten gestalten,
insbesondere Föhnen
• Eingelegte Frisuren ausfrisieren
und gestalten
• Hochsteckfrisuren gestalten
• Haarteile einarbeiten
• Styling- und Finishtechniken
einsetzen
3. Dauerhaft umformen
• Wickeltechnik und Wickler
bestimmen;
Haare abteilen und wickeln
• Präparate auswählen und
einsetzen
• Umformungstechniken
auswählen
• Haare vorbehandeln,
Umformungen durchführen und
überwachen
sowie Haare nachbehandeln
• Arbeitsergebnisse beurteilen,
Korrekturen vornehmen
4. Langhaarfrisuren
• Frisuren durch Stecken und
Flechten gestalten
• Haarteile und -schmuck
bearbeiten und einarbeiten
• Haare toupieren und in Form
frisieren
6. Leistungsfeststellung
Arbeitsprobe (30 - 180 min):
Erstellen einer Frisur zu besonderem Anlass in mindestens 2
unterschiedlichen Techniken am Medium
Schriftlicher Test (45 - 90 min): Theoretische Grundlagen permanenter und non-permanenter
Umformungen
Fachgespräch (15 - 20 min):
Planung der Arbeitsprobe: anlassgerechte Frisurenauswahl,
Beschreibung der Techniken und der praktischen Durchführung
15 Minuten
Die Leistungsfeststellung erfolgt durch den anerkannten Ausbildungsbetrieb i.S. BBiG:
BI Elbinseln Friseurwerkstatt: Meister und pädagogische MitarbeiterInnen
7. Anschlussmöglichkeiten für den Einsatz aufbauender bzw. ergänzender Ausbildungsbausteine
Ausbildungsbaustein(e):
• Farbveränderungen, Schwerpunkt Strähnen und Mehrfarbtechniken
Andere Zusatzqualifikationen / Module:
8. Bestätigung des Ausbildungsbausteins erfolgt durch die zuständige Stelle:
Institution:
Straße:
Postleitzahl:
Ort:
Datum:
Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12
20355
Hamburg
Der Ausbildungsbaustein wurde:
bereits von einer anderen Kammer / zuständigen Stelle bestätigt.
x
noch nicht von einer anderen Kammer / zuständigen Stelle bestätigt.
9. Materialien / Dokumente
Ergänzende Materialien
Sie können ergänzende Informationen zum Ausbildungsbaustein als Anlagen beifügen.
Beispiele: Lehr- und Lernmaterialien, Stundenpläne, Verträge usw.
DOKUMENTE (ARP, RLP) BITTE GESONDERT ALS ANHANG MITSCHICKEN!
9.1 Kontakt / Bereitsteller des Ausbildungsbausteins / Internetverweis
Name:
BI Beruf und Integration Elbinseln gGmbH
Ansprechpartner/in:
Petra Schmidt
Adresse (Straße, PLZ, Ort,):
Neuhöfer Str. 26, 21107 Hamburg
Tel.:
040- 76 996 98 24
Mail:
[email protected]
Bundesland:
Hamburg
http://www.bi-elbinseln.de

Documents pareils