Julius Baer Swiss Sustainable Companies Fund
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Julius Baer Swiss Sustainable Companies Fund
Vereinfachter Prospekt Julius Baer Swiss Sustainable Companies Fund Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“ Gültig ab September 2011 Fondsleitung: Depotbank: Swiss & Global Asset Management AG RBC Dexia Investor Services S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich Hinweis Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den Fonds. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt inkl. Fondsvertrag des Fonds geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und der Depotbank sowie die Anlagepolitik des Fonds. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt mit integriertem Fondsvertrag zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. Markt gehandelt werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen von Ziff. 3 lit. b und Ziff. 4 unten sowie § 13 des Fondsvertrages betreffend derivative Finanzinstrumente. 2. Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen Mittel, höchstens ein Drittel des Fondsvermögens investieren in: a) Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, die den Anforderungen gemäss Ziff. 1 lit. a oben nicht genügen; b) Forderungswertpapiere und –wertrechte von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten; c) in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren (max. 25% des Fondsvermögens); d) Geldmarktinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei konvertierbare Währung lauten, als kurzfristige liquide Anlagen. Geldmarktinstrumente sind dabei Forderungsinstrumente, deren Laufzeit oder Restlaufzeit 360 Tage nicht überschreitet sowie Geldmarktbuchforderungen. Geldmarktinstrumente müssen liquide und bewertbar sein sowie an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, dürfen nur erworben werden, wenn die Voraussetzungen von Art. 74 Abs. 2 KKV erfüllt sind. Für diese Festlegung der Laufzeit wird bei Instrumenten mit variablem Zinssatz auf den Tag abgestellt, an dem deren Zinssatz angepasst wird; Anlageziele- und politik Das Anlageziel des Fonds ist ein langfristiger Kapitalzuwachs durch diversifizierte Anlagen in Aktien von ausgewählten Unternehmen in der Schweiz, welche ihre Wertschöpfung durch besondere Merkmale einer nachhaltigen Unternehmensgestaltung zu optimieren verstehen. 1. Um das Anlageziel zu erreichen, investiert die Fondsleitung, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in: (a) Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (Aktien, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches) von Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre überwiegende wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz haben oder in einem schweizerischen Index vertreten sind, und die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen; e) Guthaben auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten bei Banken, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben oder in einem anderen Staat, wenn die Bank dort einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, einschliesslich Treuhandanlagen (wobei die Depotbank die Anlagen als Treuhänderin und auf Risiko des Fonds anlegt), die auf eine frei konvertierbare Währung lauten; Unter Nachhaltigkeit wird die Anwendung der Grundsätze Erneuerbarkeit, Kreislauf, Vernetzung, Standorteinbezug, Multifunktionalität und Gesetzeskonformität für eine nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens verstanden. Das Unternehmen optimiert seine Prozesse und Produkte bzw. Dienstleistungen kontinuierlich im Hinblick auf vorgenannte Kriterien; f) (b) Indexzertifikate und Indexbaskets, denen direkt oder indirekt Anlagen gemäss lit. a oben zugrunde liegen, und deren Wert vom Preis der zugrunde liegenden Vermögenswerte oder von Referenzsätzen abgeleitet wird; Derivative Finanzinstrumente, namentlich Optionen und Futures, denen Anlagen gemäss Ziff. 2 litt. a bis e oben zugrunde liegen; g) Anteile bzw. Aktien von geschlossenen kollektiven Kapitalanlagen oder Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, einschliesslich Exchange Traded Funds ("ETF"), Investment- oder Beteiligungsgesellschaften, von Emittenten weltweit, die ihr Vermögen in Anlagen gemäss Ziff. 2 litt. a bis f oben anlegen; (c) andere derivative Finanzinstrumente, denen direkt oder indirekt Anlagen gemäss lit. a oben zugrunde liegen, einschliesslich Volatilitätszertifikate; h) Anteile bzw. Aktien von offenen kollektiven Kapitalanlagen oder anderen offenen Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, die ihr Vermögen in Anlagen gemäss Ziff. 2 litt. a bis f oben anlegen. (d) Strukturierte Finanzprodukte oder Investment-Zertifikate ohne Kapitalgarantie, denen direkt oder indirekt Anlagen gemäss litt. a bis c oben zugrunde liegen, von Emittenten weltweit; (e) Anteile bzw. Aktien von geschlossenen kollektiven Kapitalanlagen oder Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, einschliesslich Exchange Traded Funds ("ETF"), Investment- oder Beteiligungsgesellschaften, von Emittenten, die ihr Vermögen in Anlagen gemäss litt. a bis d oben anlegen; Die Anlagen gemäss Ziff. 2 litt. a bis g oben müssen dabei an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen von Ziff. 3 lit. b und Ziff. 4 unten sowie § 13 des Fondsvertrages betreffend derivative Finanzinstrumente. (f) Anteile bzw. Aktien von offenen kollektiven Kapitalanlagen oder anderen offenen Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, die ihr Vermögen in Anlagen gemäss litt. a bis d oben anlegen. Mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, müssen dabei auf konsolidierter Basis in Anlagen von Gesellschaften resp. Emittenten mit Sitz oder überwiegend wirtschaftlicher Tätigkeit in der Schweiz oder in Anlagen von Gesellschaften, welche in einem schweizerischen Index vertreten sind, die im Rah- Die Anlagen gemäss litt. a bis e oben müssen dabei an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden 1 Vereinfachter Prospekt Julius Baer Swiss Sustainable Companies Fund Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“ Gültig ab September 2011 Fondsleitung: Depotbank: Swiss & Global Asset Management AG RBC Dexia Investor Services S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich Risikoprofil des Fonds men ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit grundsätzlich Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen, angelegt werden. Der Wert der im Fonds befindlichen Vermögenswerte richtet sich nach der täglichen Börsenbewertung. Aufgrund von Kursschwankungen kann dieser steigen oder auch fallen. Folglich besteht das Risiko, dass ein Anleger nicht mehr den ursprünglich investierten Betrag zurückerhält. Der Wert der Vermögenswerte hängt hauptsächlich von der generellen ökonomischen Entwicklung, sowie unternehmensspezifischen Faktoren ab. Zudem hängt er von der Nachfrage- und Angebotssituation an der Börse ab, welche ihrerseits stark von der Erwartungshaltung der Marktteilnehmer beeinflusst wird. Für Anleger, deren Referenzwährung von der Anlagewährung des Fonds abweicht, können Währungsrisiken entstehen. Der Fonds darf derivative Finanzprodukte zur Absicherung von Risiken oder zur besseren Erreichung des Anlageziels halten. Es kann grundsätzlich keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. 3. Zusätzlich hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Gesamtfondsvermögen nach Abzug flüssiger Mittel beziehen, einzuhalten: a) Höchstens 49% des Fondsvermögens können investiert werden in Anteile an anderen offenen und geschlossenen kollektiven Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 und 2 oben. b) Bis zu insgesamt 10% des Fondsvermögens dürfen von der Fondsleitung in andere als Ziff. 1 und 2 hiervor genannte Anlagen investiert werden. 4. Bei Anlagen aus Neuemissionen muss die Zulassung an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt in den Emissionsbedingungen vorgesehen und spätestens innerhalb eines Jahres vollzogen sein; andernfalls sind die Titel in die Anlagegrenze gemäss vorgehender Ziff. 3 lit. b einzubeziehen oder innerhalb eines Monats zu verkaufen. Performance der Fondsanteile 5. Anteile bzw. Aktien von offenen kollektiven Kapitalanlagen oder von Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion umfassen Anteile (bzw. Aktien) von kollektiven Kapitalanlagen bzw. Anlageorganismen, für die in Bezug auf Anlagepolitik, Anlegerschutz, Risikoverteilung, Kreditaufnahme, Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten gleichwertige Bestimmungen gelten wie für übrige Fonds für traditionelle Anlagen und/oder Effektenfonds. Die in den Rechtsprospekten der Zielfonds vorgesehene Rücknahme- bzw. Handelsfrequenz muss grundsätzlich der Rücknahmefrequenz der Fondsanteile entsprechen. Die Zielfonds müssen im Sitzstaat als kollektive Kapitalanlagen bzw. Anlageorganismen zugelassen sein und dort einer dem Anlegerschutz dienenden, der schweizerischen gleichwertigen Aufsicht unterstehen, und es muss die internationale Amtshilfe gewährleistet sein. Die Zielfonds können auf eine frei konvertierbare Währung lauten. 6. Anteile bzw. Aktien von geschlossenen kollektiven Kapitalanlagen oder von Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion umfassen Anteile (bzw. Aktien) von kollektiven Kapitalanlagen bzw. Anlageorganismen (inkl. ETF), die nach dem Recht irgendeines Staates errichtet sind, die an einer Börse oder einem anderen dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, welche(r) sich in einem OECD Staat befindet und die gemäss Schweizer Recht aufgrund der Anlagepolitik, der Risikoverteilung, der Kreditaufnahme, der Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten vergleichbar sind mit "Übrigen Fonds für traditionelle Anlagen" und die nicht zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Fonds gemäss der vorstehenden Ziff. 2 führen; Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung der Fondsanteile. Diese hängt davon ab, wie sich Einflussfaktoren des Fonds entwickeln und wie erfolgreich der Fondsmanager die Anlagepolitik umsetzt. Anlegerprofil Der Fonds eignet sich zum Vermögensaufbau sowohl für Investoren, die nicht über vertiefte Kenntnisse der Kapitalmärkte verfügen, als auch für erfahrene Investoren, um ihre spezifischen Anlageziele zu verfolgen. Investoren haben mit Wertschwankungen zu rechnen, die temporär auch zu moderaten Wertverlusten führen können. In einem Gesamtportfolio kann der Fonds als Ergänzungsanlage eingesetzt werden. 7. Die Fondsleitung darf unter Vorbehalt von § 20 Ziff. 4 des Fondsvertrages betreffend Vergütung und Nebenkosten zu Lasten des Fondsvermögens Anteile an Zielfonds erwerben, die unmittelbar oder mittelbar von ihr selbst oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der sie durch gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% des Kapitals oder der Stimmen verbunden ist. Ausschüttungspolitik Der Nettoertrag des -Fonds wird jährlich bis im April in der Rechnungseinheit Schweizer Franken an die Anleger ausgeschüttet. Die Fondsleitung kann zusätzlich Zwischenausschüttungen aus den Erträgen vorsehen. 2 Vereinfachter Prospekt Julius Baer Swiss Sustainable Companies Fund Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“ Gültig ab September 2011 Fondsleitung: Depotbank: Swiss & Global Asset Management AG RBC Dexia Investor Services S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich Anteilsklassen "A"-Klasse: Ausschüttungsklasse, die auf die Rechnungseinheit Schweizer Franken lautet und sich an das gesamte Anlegerpublikum richtet. Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile („soft commissions“) Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. "C"-Klasse: Ausschüttungsklasse, die auf die Rechnungseinheit Schweizer Franken lautet und sich an „Corporate Anleger“ richtet. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich Retrozessionen in Form von sogenannten „soft commissions“ geschlossen. "D"-Klasse: Ausschüttungsklasse, die auf die Rechnungseinheit Schweizer Franken lautet und sich an „Corporate Anleger“, die qualifizierte Vertragsbeziehungen zu Swiss & Global aufweisen, richtet. Die Anteilsklassen unterscheiden sich bezüglich der Kommissionshöhe, der erforderlichen Mindestanlage und des Status des Anlegers. Steuerliches (Fonds) Der Fonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Wirtschaftliche Informationen Die im Fonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann durch die Fondsleitung für den Fonds vollumfänglich zurückgefordert werden. Vergütungen und Nebenkosten 2010 Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich, werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert. Beim Erwerb und der Rückgabe direkt beim Anleger anfallende Vergütungen und Nebenkosten Ausgabekommission max. 5% Rücknahmekommission max. 3% Die Ertragsausschüttungen des Fonds unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer von 35%). Die vom Fonds aus der Veräusserung von Vermögenswerten realisierten Kapitalgewinne sind verrechnungssteuerfrei, sofern sie mit separatem Coupon ausgeschüttet oder in der Abrechnung an den Anleger gesondert ausgewiesen werden. Laufend dem Fondsvermögen belastete Kommissionen und Kosten Verwaltungskommission der Fondsleitung (Maximalsätze). Anteile der Klasse „A“ max. 2% p.a. Anteile der Klasse „C“ max. 1% p.a. Anteile der Klasse „D“ max. 0,5% p.a. Performance Fee keine Kommission der Depotbank n/a % Zusätzliche, in effektiver Höhe belastete Kosten (jährliche Gebühren der Aufsicht über den Anlagefonds in der Schweiz, Druck der Jahres- und Halbjahresberichte usw., ohne Titeltransaktionskosten) n/a Total Expense Ratio (TER) (ohne Titeltransaktionskosten) „A“- Klasse „C“- Klasse „D“- Klasse Portfolio Turnover Rate (PTR) nach EU-Norm Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz) In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland) Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und ihrem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuerlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. Preispublikation Preisveröffentlichungen erfolgen täglich auf der Internetplattform der www.fundinfo.com 1,58% 0,78% 0,08% 15% 3 Vereinfachter Prospekt Julius Baer Swiss Sustainable Companies Fund Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“ Gültig ab September 2011 Fondsleitung: Depotbank: Swiss & Global Asset Management AG RBC Dexia Investor Services S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich Art und Weise des Erwerbs und der Rücknahme von Anteilen Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen werden an jedem Bankwerktag in Zürich entgegengenommen. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens 15.00 Uhr CET an einem Bankwerktag bei der Depotbank eingehen, werden am nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem Tag berechneten Nettoinventarwerts abgewickelt (Forward Pricing). Kurzdarstellung des Fonds Gründungsdatum Fonds Rechnungsjahr Valorennummer des 7. Mai 2010 01. Januar – 31. Dezember "A" – Klasse: 11263762 "C " – Klasse: 11263763 "D" – Klasse: 11263764 ISIN "A" "C" "D" Laufzeit (des Fonds) Anbietende Finanzgruppe (Promoter) unbeschränkt Swiss & Global Asset Management AG, Hardstrasse 201, Postfach, CH8037 Zürich Swiss & Global Asset Management AG, Hardstrasse201, Postfach, CH8037 Zürich Swiss & Global Asset Management AG, Hardstrasse 201, Postfach, CH8037 Zürich RBC Dexia Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zeigniederlassung Zürich, Badenerstrasse 567, Postfach 101, CH-8066 Zürich KPMG AG, Badenerstrasse 172, CH8004 Zürich Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern Swiss & Global Asset Management AG, Hardstrasse 201, 8005 Zürich T: +41 (0) 58 426 60 00 F: +41 (0) 58 426 61 00 Fondsleitung Asset Manager Depotbank Revisionsstelle Aufsichtsbehörde Kontaktstelle(n) – Klasse: CH0112637621 – Klasse: CH0112637639 – Klasse: CH0112637647 4 Wichtige rechtliche Hinweise Die Angaben in diesem Dokument gelten weder als Angebot noch als Anlageberatung. Sie dienen lediglich zum Zwecke der Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Die in diesem Dokument enthaltenen Meinungen und Einschätzungen können sich ändern und geben die Ansicht von Swiss & Global Asset Management unter den derzeitigen Konjunkturbedingungen wieder. Anlagen sollen erst nach der gründlichen Lektüre des aktuellen Rechtsprospekts und/oder des Fondsreglements, des aktuellen Kurzprospekts (bzw. der Wesentlichen Anlegerinformationen, „KIID“, sobald erhältlich), der Statuten und des aktuellen Jahres- und Halbjahresberichts (die „rechtlichen Dokumente“) sowie nach einer Beratung durch einen unabhängigen Finanz- und Steuerspezialisten getätigt werden. Die erwähnten Dokumente erhalten Sie kostenlos und in Papierform unter Tel. +41 58 426 60 00 oder bei den unten angegebenen Adressen. Swiss & Global Asset Management ist nicht Teil der Julius Bär Gruppe. Der Wert und die Rendite der Anteile können fallen und steigen. Sie werden durch die Marktvolatilität sowie durch Wechselkursschwankungen beeinflusst. Swiss & Global Asset Management übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Verluste. Die vergangene Wert- und Renditeentwicklung ist kein Indikator für deren laufende und zukünftige Entwicklung. Die Wert- und Renditeentwicklung berücksichtigt nicht allfällige beim Kauf, Rückkauf und/oder Umtausch der Anteile anfallende Kosten und Gebühren. Die Aufteilung nach Branchen, Ländern und Währungen und die einzelnen Positionen sowie allfällig angegebene Benchmarks können sich jederzeit im Rahmen der im Rechtsprospekt festgelegten Anlagepolitik ändern. Schweizer Fonds Die hier beschriebenen Fonds nach Schweizer Recht sind vertragliche Fonds gemäss Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG). Die Fonds Julius Baer Institutional Fund, Julius Baer Institutional Funds II, Julius Baer Inst BVG – LPP Flexible Fund und Julius Baer Inst BVG/LPP richten sich als Fonds für qualifizierte Anleger ausschliesslich an qualifizierte Anleger gemäss KAG und relevantem Fondsvertrag. Andere hier beschriebene Fonds nach Schweizer Recht sind nur in der Schweiz zum öffentlichen Anbieten und Vertreiben zugelassen. Fondsleitung ist Swiss & Global Asset Management AG, Zürich, Depotbank ist die Bank Julius Bär & Co. AG, Bahnhofstrasse 36, Postfach, CH-8010 Zürich oder RBC Dexia Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zurich Branch, Badenerstrasse 567, CH-8048 Zürich. Luxemburger Fonds: Nicht EU-harmonisierte Fonds („Non-UCITS“): Die Fonds Julius Baer Multiselect I, Julius Baer Multiopportunities und Julius Baer SICAV II sind Partie II (Non-UCITS) SICAVs (“Société d’investissement à capitale variable”) nach Luxemburger Recht. Der Fonds Julius Baer SICAV II ist nur in der Schweiz zum öffentlichen Anbieten und Vertreiben zugelassen. Der Fonds Julius Baer Multiflex ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen nach Luxemburger Recht gemäss Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Fonds („Specialized Insvestment Funds“, SIF) und in der Rechtsform einer SICAV (“Société d’investissement à capitale variable”). Anteile von Julius Baer Multiflex werden nur im Rahmen von Privatplatzierungen angeboten und dürfen nur von bestimmten qualifizierten Investoren gekauft werden. Die relevanten Voraussetzungen sind im Rechtsprospekt des Fonds beschrieben. EU-harmonisierte Fonds („UCITS“): Die Fonds Julius Baer Strategy Fund und Hyposwiss (Lux) Fund sind Partie I (UCITS) FCPs (“Fonds commun de placement “) nach Luxemburger Recht. Die Fonds Julius Baer Multibond, Julius Baer Multistock, Julius Baer Multicash, Julius Baer Multipartner, Julius Baer Multilabel, Julius Baer Multirange,,, Julius Baer Special Funds sind Partie I (UCITS) SICAVs (“Société d’investissement à capitale variable”) nach Luxemburger Recht. UCITS („Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities“, „Organismen für Gemeinsame Anlagen in Wertpapiere“, OGAW) Fonds sind grundsätzlich zum öffentlichen Vertrieb in Luxemburg, in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich registriert. Allerdings kann aufgrund der verschiedenen nationalen Registrierungsprozeduren keine Garantie abgegeben werden, dass jeder Fonds, Teilfonds oder jede Anteilsklasse in jedem dieser Länder und gleichzeitig registriert ist oder registriert werden wird. Eine aktuelle Registrierungsliste finden Sie auf www.jbfundnet.com . Bitte beachten Sie die unten angegebenen länderspezifischen Besonderheiten für in den jeweiligen Ländern registrierte UCITS. In Ländern, in denen ein Fonds, Teilfonds oder eine Anteilsklasse nicht zum öffentlichen Anbieten und Vertreiben registriert ist, ist der Verkauf von Anteilen nur im Rahmen von Privatplatzierungen bzw. im institutionellen Bereich und unter Beachtung der anwendbaren lokalen Gesetzgebung möglich. Namentlich sind die Fonds nicht in den Vereinigten Staaten und ihren abhängigen Territorien registriert und dürfen daher dort weder angeboten noch verkauft werden. SCHWEIZ: Vertreter: Swiss & Global Asset Management AG, Hardstrasse 201, Postfach, CH-8037 Zürich; Zahlstelle: Bank Julius Bär & Co. AG, Bahnhofstrasse 36, Postfach, CH-8010 Zürich. LIECHTENSTEIN: Vertreter und Zahlstelle: LGT Bank in Liechtenstein AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz. DEUTSCHLAND: Zahlstelle: DekaBank Deutsche Girozentrale, Hahnstrasse 55, D-60528 Frankfurt am Main; Informationsstelle: Swiss & Global Asset Management Kapital AG, Taunusanlage 15, D-60325 Frankfurt am Main. ITALIEN: Dieses Dokument ist ausschliesslich für den internen Gebrauch durch Intermediäre von Swiss & Global Asset Management und/oder institutionelle bzw. qualifizierte Anleger bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Insbesondere darf dieses Dokument nicht als Werbematerial für den öffentlichen Vertrieb oder sonstiges öffentliches Anbieten der Fonds, ihrer Teilfonds oder Anteilsklassen verwendet werden. Diese Einschränkung gilt nicht für den Rechtssprospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen „KIID“, die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, den Zeichnungsschein und die Liste der Italienischen Vertriebsträger jeder SICAV. ÖSTERREICH: Zahl- und Informationsstelle: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien. SPANIEN: CNMV Registrierungsnummer: Julius Baer Multibond (Nr. 200); Julius Baer Multicash (Nr. 201); Julius Baer Multistock (Nr. 202) und Julius Baer Multicooperation (Nr. 298) und Julius Baer Multipartner (Nr. 421). REGION ASIEN-PAZIFIK: Die in diesem Dokument erwähnten Fonds sind nicht für den öffentlichen Verkauf in der Asien-Pazifik Region zugelassen oder registriert. Daher darf in dieser Region kein öffentliches Marketing betrieben werden. In Hongkong ist das Dokument ausschliesslich für professionelle Investoren (gemäss der Definition in der Securities and Futures Ordinance (Cap. 571)) bestimmt. In Singapur dürfen Anteile des Fonds keinen Privatanlegern angeboten werden. Dieses Dokument ist kein Prospekt gemäss dem Securities and Futures Act (§ 289) von Singapur («SFA»). Demgemäss kommt die gesetzliche Haftung unter dem SFA bezüglich den Inhalten von Prospekten nicht zur Anwendung. Dieses Dokument darf in Singapur nicht an Personen verteilt oder weitergegeben werden, bei denen es sich nicht um (i) institutionelle Investoren gemäss Abschnitt 304 des SFA bzw. (ii) um relevante Personen oder Personen gemäss Abschnitt 305(2) handelt und dies im Einklang mit den in Abschnitt 305 des SFA festgelegten Bedingungen geschieht, bzw. dies (iii) anderweitig unter Einhaltung der Bedingungen einer anderen geltenden Bestimmung des SFA erfolgt. In anderen Ländern der Region Asien-Pazifik ist dieses Dokument nur zur Weitergabe an professionelle, institutionelle bzw. qualifizierte Anleger (je nach der Definition im Rechtsgebiet des Lesers) bestimmt. Die in diesem Dokument erwähnten Fonds sind in Japan nicht für den öffentlichen Verkauf oder Privatplatzierungen gemäss dem Gesetz für Investmenttrusts und Beteiligungsgesellschaften zugelassen und dürfen gemäss dem Finanzinstrumente- und Börsengesetz nicht veröffentlicht werden. Daher dürfen keine Anteile der erwähnten Fonds in Japan oder Personen mit Wohnsitz in Japan angeboten werden. Diese Materialien sind lediglich für die Weitergabe an professionelle, institutionelle bzw. qualifizierte Anleger bestimmt. Personen, die diese Materialien erhalten, dürfen diese weder an Personen mit Wohnsitz in Japan weitergeben, noch mit in Japan ansässigen Personen Informationen über den erwähnten Fonds austauschen. In anderen Ländern der Asien-Pazifik Region ist dieses Dokument nur zur Weitergabe an professionelle, institutionelle bzw. qualifizierte Anleger (wie im Rahmen des Gerichtsstands des Lesers definiert) bestimmt. GROSSBRITANNIEN: Soweit hier UCITS nach Luxemburger Recht beschrieben sind, welche anerkannte Organismen für gemeinsame Anlagen gemäss § 264 des britischen Finanzdienstleistungsgesetzes („Financial Services and Markets Act“) von 2000 sind: „Facilities Agent“ ist GAM Sterling Management Limited, 12 St. James’s Place, London SW1A 1NX. Kopien der rechtlichen Dokumente sind beim „Facilities Agent“ oder bei Swiss & Global Asset Management (Luxembourg) S.A. UK Branch, UK Establishment No. BR014702, 12 St James’s Place, London SW1A 1NX erhältlich. Der Anlegerschutz im Rahmen des „Financial Services Compensation Scheme“ gilt nicht für Anlagen in diesen Fonds. BELGIEN: Unter dem in diesem Dokument verwendeten Wort „Fonds“ ist eine SICAV, ein Teilfonds einer SICAV oder ein vertraglicher Fonds zu verstehen. Die Anleger tragen die üblichen Börsensteuern und Kommissionen. Die Börsensteuer beläuft sich auf 0,5%, sowohl bei der Rücknahme als auch bei der Umwandlung von Thesaurierungsanteilen (mit maximal EUR 750 pro Transaktion). Der von Vertriebspartnern berechnete Ausgabeaufschlag liegt für die Teilfonds von Julius Baer Multistock und Julius Baer Multipartner bei maximal 5% und für die Teilfonds von Julius Baer Multibond bei maximal 3%. Die tatsächlich erhobenen Gebühren müssen stets den im Prospekt erläuterten Bestimmungen entsprechen. Der Prospekt und sein Anhang für Belgien, die KIIDs,, der Jahresbericht und der letzte Halbjahresbericht von Julius Baer Multistock, Julius Baer Multibond und Julius Baer Multipartner stehen der Öffentlichkeit am Sitz des Unternehmens in Luxemburg, am Hauptsitz von RBC Dexia Investor Services Belgien, Place Rogier 11, 1210 Brüssel, die für die Finanzdienstleistungen in Belgien zuständig ist, sowie an den Schaltern der Niederlassung der Dexia Bank Belgien am Boulevard Pachéco 44 in 1000 Brüssel kostenlos zur Verfügung. SCHWEDEN: Zahlstelle: MFEX Mutual Funds Exchange AB, Linnégatan 9-11, SE-114 47 Stockholm. FRANKREICH: Der Prospekt und sein Anhang für Frankreich, die KIIDs, der Jahresbericht und der letzte Halbjahresbericht von Julius Baer Multistock, Julius Baer Multibond, Julius Baer Multicash und Julius Baer Multipartner stehen der Öffentlichkeit am Sitz des Unternehmens in Luxemburg sowie am Hauptsitz der Zahlstelle in Frankreich kostenlos zur Verfügung. Für die SICAV Julius Baer Multistock, Julius Baer Multibond und Julius Baer Multicash ist das die CACEIS Bank, mit Unternehmenssitz in der 1-3, Place Valhubert – 75013 Paris, und für die SICAV Julius Baer Multipartner die Oddo & Cie, mit Unternehmenssitz am 12, Boulevard de la Madeleine – 75440 Paris Cedex 09. Die Anleger werden gebeten, sich im Prospekt der SICAV genauer über die verschiedenen Risiken die sie eingehen, zu informieren. Bei diesem Dokument handelt es sich um Marketingmaterial. ISRAEL: In Israel wurde und wird nichts unternommen, um die Fonds in Israel anzubieten oder dieses Marketingdokument öffentlich zu verbreiten. Insbesondere wurde das Marketingdokument von der israelischen Wertpapierbehörde nicht überprüft oder genehmigt. Daher darf dieses Marketingdokument nur für direkte oder indirekte Angebote bzw. Verkäufe von Fonds an Anleger des im ersten Anhang zum israelischen Wertpapiergesetz von 1968 genannten Typs und nur für diesen Zweck verwendet werden. Dieses Marketingdokument darf nicht für andere Zwecke reproduziert oder verwendet oder anderen Personen ausgehändigt werden als denjenigen, denen Exemplare zugesandt wurden. Ein Angebotsempfänger, der das Produkt kauft, erwirbt dieses gemäss seinem eigenen Verständnis, zu seinem eigenen Nutzen und auf eigene Rechnung und nicht mit dem Ziel oder der Absicht, es an andere Parteien weiterzugeben oder anderen Parteien anzubieten. Ein Angebotsempfänger, der das Produkt kauft, verfügt über das erforderliche Wissen sowie ausreichende Kenntnisse und Erfahrung in finanziellen und geschäftlichen Angelegenheiten, um die Risiken und Vorteile einer Anlage in das Produkt beurteilen zu können. Nichts in diesem Marketingdokument ist als Anlageberatung oder Marketing für Investmentprodukte gemäss der Definition im Anlageberatungs-, Investmentmarketing- und Portfoliomanagementgesetz von 1995 aufzufassen. ESTLAND: Die rechtlichen Dokumente sind kostenlos bei der Vertriebsgesellschaft erhältlich: Swedbank, AS, Liivalaia 8, EE15040 Tallinn. LETTLAND: Die rechtlichen Dokumente sind kostenlos bei der Vertriebsgesellschaft erhältlich: Swedbank, AS, Balasta dambis 1a, LV-1048 Riga. LITAUEN: Die rechtlichen Dokumente sind kostenlos bei der Vertriebsgesellschaft erhältlich: Swedbank AB, Konstitucijos pr. 20A, LT - 03502 Vilnius. IRLAND: Zahlstelle ist RBC Dexia Investor Services Ireland George’s Quay House, 43 Townsend Street, Dublin 2, Ireland. Der globale Branchenklassifizierungsstandard (Global Industry Classification Standard, kurz «GICS») wurde von MSCI Inc. («MSCI») und Standard & Poor’s, einer Division von The McGraw-Hill Companies, Inc. («S&P») entwickelt, ist exklusives Eigentum sowie Dienstleistungszeichen dieser Unternehmen und darf von Swiss & Global Asset Management AG im Rahmen einer Nutzungslizenz verwendet werden. Weder MSCI noch S&P noch an der Erstellung oder Zusammenstellung des GICS oder irgendwelcher GICS-Klassifikationen beteiligte Dritte geben irgendwelche ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Zusicherungen im Hinblick auf den Standard oder die Klassifikationen (oder die durch deren Nutzung erzielten Ergebnisse) ab, und alle diese Parteien schliessen hiermit alle Gewährleistungen für die Originalität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Marktgängigkeit und Eignung des Standards bzw. der Klassifikationen für einen bestimmten Zweck ausdrücklich aus. Ohne Einschränkung des Vorstehenden übernehmen MSCI, S&P, ihre verbundenen Unternehmen oder an der Erstellung oder Zusammenstellung des GICS oder irgendwelcher GICS-Klassifikationen beteiligte Dritte keinerlei Haftung für irgendwelche direkten, indirekten oder besonderen Schäden, Schadenersatzverpflichtungen, daraus resultierende oder sonstige Schäden (einschliesslich von Gewinnausfällen), selbst wenn sie auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden. Copyright © 2012 Swiss & Global Asset Management AG – alle Rechte vorbehalten