Julius Baer Swiss Sustainable Companies Fund

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Julius Baer Swiss Sustainable Companies Fund
Vereinfachter Prospekt
Julius Baer Swiss Sustainable
Companies Fund
Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“
Gültig ab September 2011
Fondsleitung:
Depotbank:
Swiss & Global Asset Management AG
RBC Dexia Investor Services S.A., Esch-sur-Alzette,
Zweigniederlassung Zürich
Hinweis
Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der
wichtigsten Informationen über den Fonds. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt
inkl. Fondsvertrag des Fonds geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte
des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und der
Depotbank sowie die Anlagepolitik des Fonds. Dem Anleger wird
empfohlen, den ausführlichen Prospekt mit integriertem Fondsvertrag
zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft
über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei
der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern
kostenlos erhältlich.
Markt gehandelt werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen von
Ziff. 3 lit. b und Ziff. 4 unten sowie § 13 des Fondsvertrages betreffend derivative Finanzinstrumente.
2. Die Fondsleitung kann zudem, nach Abzug der flüssigen Mittel,
höchstens ein Drittel des Fondsvermögens investieren in:
a) Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (Aktien, Genussscheine,
Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches)
von Unternehmen, die den Anforderungen gemäss Ziff. 1 lit. a
oben nicht genügen;
b) Forderungswertpapiere und –wertrechte von Emittenten weltweit,
die auf eine frei konvertierbare Währung lauten;
c) in Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren (max. 25% des Fondsvermögens);
d) Geldmarktinstrumente von Emittenten weltweit, die auf eine frei
konvertierbare Währung lauten, als kurzfristige liquide Anlagen.
Geldmarktinstrumente sind dabei Forderungsinstrumente, deren
Laufzeit oder Restlaufzeit 360 Tage nicht überschreitet sowie
Geldmarktbuchforderungen. Geldmarktinstrumente müssen liquide und bewertbar sein sowie an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt
werden. Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse oder an
einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt
gehandelt werden, dürfen nur erworben werden, wenn die Voraussetzungen von Art. 74 Abs. 2 KKV erfüllt sind. Für diese Festlegung der Laufzeit wird bei Instrumenten mit variablem Zinssatz
auf den Tag abgestellt, an dem deren Zinssatz angepasst wird;
Anlageziele- und politik
Das Anlageziel des Fonds ist ein langfristiger Kapitalzuwachs durch
diversifizierte Anlagen in Aktien von ausgewählten Unternehmen in
der Schweiz, welche ihre Wertschöpfung durch besondere Merkmale
einer nachhaltigen Unternehmensgestaltung zu optimieren verstehen.
1. Um das Anlageziel zu erreichen, investiert die Fondsleitung, nach
Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in:
(a) Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (Aktien, Genussscheine,
Genossenschaftsanteile, Partizipationsscheine und ähnliches)
von Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre überwiegende wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz haben oder in einem schweizerischen Index vertreten sind, und die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen;
e) Guthaben auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten bei Banken, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben oder in einem anderen
Staat, wenn die Bank dort einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist, einschliesslich Treuhandanlagen (wobei die Depotbank die Anlagen als Treuhänderin und
auf Risiko des Fonds anlegt), die auf eine frei konvertierbare
Währung lauten;
Unter Nachhaltigkeit wird die Anwendung der Grundsätze Erneuerbarkeit, Kreislauf, Vernetzung, Standorteinbezug, Multifunktionalität und Gesetzeskonformität für eine nachhaltige Entwicklung
eines Unternehmens verstanden. Das Unternehmen optimiert
seine Prozesse und Produkte bzw. Dienstleistungen kontinuierlich
im Hinblick auf vorgenannte Kriterien;
f)
(b) Indexzertifikate und Indexbaskets, denen direkt oder indirekt
Anlagen gemäss lit. a oben zugrunde liegen, und deren Wert vom
Preis der zugrunde liegenden Vermögenswerte oder von Referenzsätzen abgeleitet wird;
Derivative Finanzinstrumente, namentlich Optionen und Futures,
denen Anlagen gemäss Ziff. 2 litt. a bis e oben zugrunde liegen;
g) Anteile bzw. Aktien von geschlossenen kollektiven Kapitalanlagen
oder Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion,
einschliesslich Exchange Traded Funds ("ETF"), Investment- oder
Beteiligungsgesellschaften, von Emittenten weltweit, die ihr Vermögen in Anlagen gemäss Ziff. 2 litt. a bis f oben anlegen;
(c) andere derivative Finanzinstrumente, denen direkt oder indirekt
Anlagen gemäss lit. a oben zugrunde liegen, einschliesslich Volatilitätszertifikate;
h) Anteile bzw. Aktien von offenen kollektiven Kapitalanlagen oder
anderen offenen Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, die ihr Vermögen in Anlagen gemäss Ziff. 2 litt. a
bis f oben anlegen.
(d) Strukturierte Finanzprodukte oder Investment-Zertifikate ohne
Kapitalgarantie, denen direkt oder indirekt Anlagen gemäss litt. a
bis c oben zugrunde liegen, von Emittenten weltweit;
(e) Anteile bzw. Aktien von geschlossenen kollektiven Kapitalanlagen
oder Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion,
einschliesslich Exchange Traded Funds ("ETF"), Investment- oder
Beteiligungsgesellschaften, von Emittenten, die ihr Vermögen in
Anlagen gemäss litt. a bis d oben anlegen;
Die Anlagen gemäss Ziff. 2 litt. a bis g oben müssen dabei an einer
Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen von Ziff. 3 lit. b und Ziff. 4 unten sowie § 13 des Fondsvertrages betreffend derivative Finanzinstrumente.
(f) Anteile bzw. Aktien von offenen kollektiven Kapitalanlagen oder
anderen offenen Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion, die ihr Vermögen in Anlagen gemäss litt. a bis d
oben anlegen.
Mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens, nach Abzug der flüssigen Mittel, müssen dabei auf konsolidierter Basis in Anlagen von
Gesellschaften resp. Emittenten mit Sitz oder überwiegend wirtschaftlicher Tätigkeit in der Schweiz oder in Anlagen von Gesellschaften,
welche in einem schweizerischen Index vertreten sind, die im Rah-
Die Anlagen gemäss litt. a bis e oben müssen dabei an einer Börse
oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden
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Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“
Gültig ab September 2011
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Risikoprofil des Fonds
men ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit grundsätzlich Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen, angelegt werden.
Der Wert der im Fonds befindlichen Vermögenswerte richtet sich
nach der täglichen Börsenbewertung. Aufgrund von Kursschwankungen kann dieser steigen oder auch fallen. Folglich besteht das Risiko,
dass ein Anleger nicht mehr den ursprünglich investierten Betrag
zurückerhält. Der Wert der Vermögenswerte hängt hauptsächlich von
der generellen ökonomischen Entwicklung, sowie unternehmensspezifischen Faktoren ab. Zudem hängt er von der Nachfrage- und
Angebotssituation an der Börse ab, welche ihrerseits stark von der
Erwartungshaltung der Marktteilnehmer beeinflusst wird. Für Anleger,
deren Referenzwährung von der Anlagewährung des Fonds abweicht,
können Währungsrisiken entstehen. Der Fonds darf derivative Finanzprodukte zur Absicherung von Risiken oder zur besseren Erreichung des Anlageziels halten. Es kann grundsätzlich keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
3. Zusätzlich hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Gesamtfondsvermögen nach Abzug flüssiger Mittel beziehen, einzuhalten:
a) Höchstens 49% des Fondsvermögens können investiert werden
in Anteile an anderen offenen und geschlossenen kollektiven Kapitalanlagen gemäss Ziff. 1 und 2 oben.
b) Bis zu insgesamt 10% des Fondsvermögens dürfen von der
Fondsleitung in andere als Ziff. 1 und 2 hiervor genannte Anlagen
investiert werden.
4. Bei Anlagen aus Neuemissionen muss die Zulassung an einer
Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt in den Emissionsbedingungen vorgesehen und
spätestens innerhalb eines Jahres vollzogen sein; andernfalls
sind die Titel in die Anlagegrenze gemäss vorgehender Ziff. 3 lit.
b einzubeziehen oder innerhalb eines Monats zu verkaufen.
Performance der Fondsanteile
5. Anteile bzw. Aktien von offenen kollektiven Kapitalanlagen oder
von Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher Funktion
umfassen Anteile (bzw. Aktien) von kollektiven Kapitalanlagen
bzw. Anlageorganismen, für die in Bezug auf Anlagepolitik, Anlegerschutz, Risikoverteilung, Kreditaufnahme, Kreditgewährung
und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
gleichwertige Bestimmungen gelten wie für übrige Fonds für traditionelle Anlagen und/oder Effektenfonds. Die in den Rechtsprospekten der Zielfonds vorgesehene Rücknahme- bzw. Handelsfrequenz muss grundsätzlich der Rücknahmefrequenz der Fondsanteile entsprechen. Die Zielfonds müssen im Sitzstaat als kollektive
Kapitalanlagen bzw. Anlageorganismen zugelassen sein und dort
einer dem Anlegerschutz dienenden, der schweizerischen
gleichwertigen Aufsicht unterstehen, und es muss die internationale Amtshilfe gewährleistet sein. Die Zielfonds können auf eine
frei konvertierbare Währung lauten.
6. Anteile bzw. Aktien von geschlossenen kollektiven Kapitalanlagen
oder von Organismen für gemeinsame Anlagen mit ähnlicher
Funktion umfassen Anteile (bzw. Aktien) von kollektiven Kapitalanlagen bzw. Anlageorganismen (inkl. ETF), die nach dem Recht
irgendeines Staates errichtet sind, die an einer Börse oder einem
anderen dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden,
welche(r) sich in einem OECD Staat befindet und die gemäss
Schweizer Recht aufgrund der Anlagepolitik, der Risikoverteilung,
der Kreditaufnahme, der Leerverkäufe von Wertpapieren und
Geldmarktinstrumenten vergleichbar sind mit "Übrigen Fonds für
traditionelle Anlagen" und die nicht zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Fonds gemäss der vorstehenden Ziff. 2 führen;
Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf
die zukünftige Wertentwicklung der Fondsanteile. Diese hängt davon
ab, wie sich Einflussfaktoren des Fonds entwickeln und wie erfolgreich der Fondsmanager die Anlagepolitik umsetzt.
Anlegerprofil
Der Fonds eignet sich zum Vermögensaufbau sowohl für Investoren,
die nicht über vertiefte Kenntnisse der Kapitalmärkte verfügen, als
auch für erfahrene Investoren, um ihre spezifischen Anlageziele zu
verfolgen. Investoren haben mit Wertschwankungen zu rechnen, die
temporär auch zu moderaten Wertverlusten führen können. In einem
Gesamtportfolio kann der Fonds als Ergänzungsanlage eingesetzt
werden.
7. Die Fondsleitung darf unter Vorbehalt von § 20 Ziff. 4 des Fondsvertrages betreffend Vergütung und Nebenkosten zu Lasten des
Fondsvermögens Anteile an Zielfonds erwerben, die unmittelbar
oder mittelbar von ihr selbst oder von einer Gesellschaft verwaltet
werden, mit der sie durch gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von
mehr als 10% des Kapitals oder der Stimmen verbunden ist.
Ausschüttungspolitik
Der Nettoertrag des -Fonds wird jährlich bis im April in der Rechnungseinheit Schweizer Franken an die Anleger ausgeschüttet. Die
Fondsleitung kann zusätzlich Zwischenausschüttungen aus den
Erträgen vorsehen.
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Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art „Übrige Fonds für traditionelle Anlagen“
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Fondsleitung:
Depotbank:
Swiss & Global Asset Management AG
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Anteilsklassen
"A"-Klasse: Ausschüttungsklasse, die auf die Rechnungseinheit
Schweizer Franken lautet und sich an das gesamte Anlegerpublikum
richtet.
Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile („soft
commissions“)
Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen.
"C"-Klasse: Ausschüttungsklasse, die auf die Rechnungseinheit
Schweizer Franken lautet und sich an „Corporate Anleger“ richtet.
Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich Retrozessionen
in Form von sogenannten „soft commissions“ geschlossen.
"D"-Klasse: Ausschüttungsklasse, die auf die Rechnungseinheit
Schweizer Franken lautet und sich an „Corporate Anleger“, die qualifizierte Vertragsbeziehungen zu Swiss & Global aufweisen, richtet.
Die Anteilsklassen unterscheiden sich bezüglich der Kommissionshöhe, der erforderlichen Mindestanlage und des Status des Anlegers.
Steuerliches (Fonds)
Der Fonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er
unterliegt weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer.
Wirtschaftliche Informationen
Die im Fonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische
Verrechnungssteuer kann durch die Fondsleitung für den Fonds
vollumfänglich zurückgefordert werden.
Vergütungen und Nebenkosten
2010
Ausländische Erträge und Kapitalgewinne können den jeweiligen
Quellensteuerabzügen des Anlagelandes unterliegen. Soweit möglich,
werden diese Steuern von der Fondsleitung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder entsprechenden Vereinbarungen für die
Anleger mit Domizil in der Schweiz zurückgefordert.
Beim Erwerb und der Rückgabe
direkt beim Anleger anfallende
Vergütungen und Nebenkosten
Ausgabekommission max.
5%
Rücknahmekommission max.
3%
Die Ertragsausschüttungen des Fonds unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer von 35%). Die vom Fonds
aus der Veräusserung von Vermögenswerten realisierten Kapitalgewinne sind verrechnungssteuerfrei, sofern sie mit separatem Coupon
ausgeschüttet oder in der Abrechnung an den Anleger gesondert
ausgewiesen werden.
Laufend
dem
Fondsvermögen
belastete Kommissionen und Kosten
Verwaltungskommission der Fondsleitung (Maximalsätze).
Anteile der Klasse „A“
max.
2%
p.a.
Anteile der Klasse „C“
max.
1%
p.a.
Anteile der Klasse „D“
max.
0,5%
p.a.
Performance Fee
keine
Kommission der Depotbank
n/a %
Zusätzliche, in effektiver Höhe belastete Kosten (jährliche Gebühren
der Aufsicht über den Anlagefonds in
der Schweiz, Druck der Jahres- und
Halbjahresberichte usw., ohne Titeltransaktionskosten)
n/a
Total Expense Ratio (TER)
(ohne Titeltransaktionskosten)
„A“- Klasse
„C“- Klasse
„D“- Klasse
Portfolio Turnover Rate (PTR) nach
EU-Norm
Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz)
In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte
Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp.
durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern.
Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland)
Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach
dem allfällig zwischen der Schweiz und ihrem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem
Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit.
Die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten
bzw. Kaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuerlichen
Vorschriften im Domizilland des Anlegers.
Preispublikation
Preisveröffentlichungen erfolgen täglich auf der Internetplattform der
www.fundinfo.com
1,58%
0,78%
0,08%
15%
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Gültig ab September 2011
Fondsleitung:
Depotbank:
Swiss & Global Asset Management AG
RBC Dexia Investor Services S.A., Esch-sur-Alzette,
Zweigniederlassung Zürich
Art und Weise des Erwerbs und der Rücknahme von Anteilen
Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen werden an jedem Bankwerktag in Zürich entgegengenommen.
Zeichnungs- und Rücknahmeanträge, die bis spätestens 15.00 Uhr
CET an einem Bankwerktag bei der Depotbank eingehen, werden am
nächsten Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an diesem
Tag berechneten Nettoinventarwerts abgewickelt (Forward Pricing).
Kurzdarstellung des Fonds
Gründungsdatum
Fonds
Rechnungsjahr
Valorennummer
des
7. Mai 2010
01. Januar – 31. Dezember
"A"
– Klasse: 11263762
"C "
– Klasse: 11263763
"D"
– Klasse: 11263764
ISIN
"A"
"C"
"D"
Laufzeit (des Fonds)
Anbietende Finanzgruppe
(Promoter)
unbeschränkt
Swiss & Global Asset Management
AG, Hardstrasse 201, Postfach, CH8037 Zürich
Swiss & Global Asset Management
AG, Hardstrasse201, Postfach, CH8037 Zürich
Swiss & Global Asset Management
AG, Hardstrasse 201, Postfach, CH8037 Zürich
RBC Dexia Investor Services Bank
S.A., Esch-sur-Alzette, Zeigniederlassung Zürich, Badenerstrasse 567,
Postfach 101, CH-8066 Zürich
KPMG AG, Badenerstrasse 172, CH8004 Zürich
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
FINMA, Bern
Swiss & Global Asset Management
AG, Hardstrasse 201,
8005 Zürich
T: +41 (0) 58 426 60 00
F: +41 (0) 58 426 61 00
Fondsleitung
Asset Manager
Depotbank
Revisionsstelle
Aufsichtsbehörde
Kontaktstelle(n)
– Klasse: CH0112637621
– Klasse: CH0112637639
– Klasse: CH0112637647
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Wichtige rechtliche Hinweise
Die Angaben in diesem Dokument gelten weder als Angebot noch als Anlageberatung. Sie dienen lediglich zum Zwecke der
Information. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Die in diesem Dokument
enthaltenen Meinungen und Einschätzungen können sich ändern und geben die Ansicht von Swiss & Global Asset Management
unter den derzeitigen Konjunkturbedingungen wieder.
Anlagen sollen erst nach der gründlichen Lektüre des aktuellen Rechtsprospekts und/oder des Fondsreglements, des aktuellen
Kurzprospekts (bzw. der Wesentlichen Anlegerinformationen, „KIID“, sobald erhältlich), der Statuten und des aktuellen Jahres- und
Halbjahresberichts (die „rechtlichen Dokumente“) sowie nach einer Beratung durch einen unabhängigen Finanz- und
Steuerspezialisten getätigt werden. Die erwähnten Dokumente erhalten Sie kostenlos und in Papierform unter Tel. +41 58 426 60
00 oder bei den unten angegebenen Adressen. Swiss & Global Asset Management ist nicht Teil der Julius Bär Gruppe.
Der Wert und die Rendite der Anteile können fallen und steigen. Sie werden durch die Marktvolatilität sowie durch
Wechselkursschwankungen beeinflusst. Swiss & Global Asset Management übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Verluste.
Die vergangene Wert- und Renditeentwicklung ist kein Indikator für deren laufende und zukünftige Entwicklung. Die Wert- und
Renditeentwicklung berücksichtigt nicht allfällige beim Kauf, Rückkauf und/oder Umtausch der Anteile anfallende Kosten und
Gebühren. Die Aufteilung nach Branchen, Ländern und Währungen und die einzelnen Positionen sowie allfällig angegebene
Benchmarks können sich jederzeit im Rahmen der im Rechtsprospekt festgelegten Anlagepolitik ändern.
Schweizer Fonds
Die hier beschriebenen Fonds nach Schweizer Recht sind vertragliche Fonds gemäss Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die
kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG).
Die Fonds Julius Baer Institutional Fund, Julius Baer Institutional Funds II, Julius Baer Inst BVG – LPP Flexible Fund und Julius
Baer Inst BVG/LPP richten sich als Fonds für qualifizierte Anleger ausschliesslich an qualifizierte Anleger gemäss KAG und
relevantem Fondsvertrag.
Andere hier beschriebene Fonds nach Schweizer Recht sind nur in der Schweiz zum öffentlichen Anbieten und Vertreiben
zugelassen. Fondsleitung ist Swiss & Global Asset Management AG, Zürich, Depotbank ist die Bank Julius Bär & Co. AG,
Bahnhofstrasse 36, Postfach, CH-8010 Zürich oder RBC Dexia Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zurich Branch,
Badenerstrasse 567, CH-8048 Zürich.
Luxemburger Fonds:
Nicht EU-harmonisierte Fonds („Non-UCITS“):
Die Fonds Julius Baer Multiselect I, Julius Baer Multiopportunities und Julius Baer SICAV II sind Partie II (Non-UCITS) SICAVs
(“Société d’investissement à capitale variable”) nach Luxemburger Recht. Der Fonds Julius Baer SICAV II ist nur in der Schweiz
zum öffentlichen Anbieten und Vertreiben zugelassen.
Der Fonds Julius Baer Multiflex ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen nach Luxemburger Recht gemäss Gesetz vom 13.
Februar 2007 über spezialisierte Fonds („Specialized Insvestment Funds“, SIF) und in der Rechtsform einer SICAV (“Société
d’investissement à capitale variable”). Anteile von Julius Baer Multiflex werden nur im Rahmen von Privatplatzierungen angeboten
und dürfen nur von bestimmten qualifizierten Investoren gekauft werden. Die relevanten Voraussetzungen sind im Rechtsprospekt
des Fonds beschrieben.
EU-harmonisierte Fonds („UCITS“):
Die Fonds Julius Baer Strategy Fund und Hyposwiss (Lux) Fund sind Partie I (UCITS) FCPs (“Fonds commun de placement “)
nach Luxemburger Recht.
Die Fonds Julius Baer Multibond, Julius Baer Multistock, Julius Baer Multicash, Julius Baer Multipartner, Julius Baer Multilabel,
Julius Baer Multirange,,, Julius Baer Special Funds sind Partie I (UCITS) SICAVs (“Société d’investissement à capitale variable”)
nach Luxemburger Recht.
UCITS („Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities“, „Organismen für Gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere“, OGAW) Fonds sind grundsätzlich zum öffentlichen Vertrieb in Luxemburg, in der Schweiz, in Deutschland und in
Österreich registriert. Allerdings kann aufgrund der verschiedenen nationalen Registrierungsprozeduren keine Garantie
abgegeben werden, dass jeder Fonds, Teilfonds oder jede Anteilsklasse in jedem dieser Länder und gleichzeitig registriert ist
oder registriert werden wird. Eine aktuelle Registrierungsliste finden Sie auf www.jbfundnet.com . Bitte beachten Sie die unten
angegebenen länderspezifischen Besonderheiten für in den jeweiligen Ländern registrierte UCITS. In Ländern, in denen ein
Fonds, Teilfonds oder eine Anteilsklasse nicht zum öffentlichen Anbieten und Vertreiben registriert ist, ist der Verkauf von Anteilen
nur im Rahmen von Privatplatzierungen bzw. im institutionellen Bereich und unter Beachtung der anwendbaren lokalen
Gesetzgebung möglich. Namentlich sind die Fonds nicht in den Vereinigten Staaten und ihren abhängigen Territorien registriert
und dürfen daher dort weder angeboten noch verkauft werden.
SCHWEIZ: Vertreter: Swiss & Global Asset Management AG, Hardstrasse 201, Postfach, CH-8037 Zürich; Zahlstelle: Bank Julius
Bär & Co. AG, Bahnhofstrasse 36, Postfach, CH-8010 Zürich.
LIECHTENSTEIN: Vertreter und Zahlstelle: LGT Bank in Liechtenstein AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz.
DEUTSCHLAND: Zahlstelle: DekaBank Deutsche Girozentrale, Hahnstrasse 55, D-60528 Frankfurt am Main; Informationsstelle:
Swiss & Global Asset Management Kapital AG, Taunusanlage 15, D-60325 Frankfurt am Main.
ITALIEN: Dieses Dokument ist ausschliesslich für den internen Gebrauch durch Intermediäre von Swiss & Global Asset
Management und/oder institutionelle bzw. qualifizierte Anleger bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Insbesondere darf dieses Dokument nicht als Werbematerial für den öffentlichen Vertrieb oder sonstiges öffentliches Anbieten der
Fonds, ihrer Teilfonds oder Anteilsklassen verwendet werden.
Diese Einschränkung gilt nicht für den Rechtssprospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen „KIID“, die aktuellen Jahres- und
Halbjahresberichte, den Zeichnungsschein und die Liste der Italienischen Vertriebsträger jeder SICAV.
ÖSTERREICH: Zahl- und Informationsstelle: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien.
SPANIEN: CNMV Registrierungsnummer: Julius Baer Multibond (Nr. 200); Julius Baer Multicash (Nr. 201); Julius Baer Multistock
(Nr. 202) und Julius Baer Multicooperation (Nr. 298) und Julius Baer Multipartner (Nr. 421).
REGION ASIEN-PAZIFIK: Die in diesem Dokument erwähnten Fonds sind nicht für den öffentlichen Verkauf in der Asien-Pazifik
Region zugelassen oder registriert. Daher darf in dieser Region kein öffentliches Marketing betrieben werden. In Hongkong ist das
Dokument ausschliesslich für professionelle Investoren (gemäss der Definition in der Securities and Futures Ordinance (Cap.
571)) bestimmt. In Singapur dürfen Anteile des Fonds keinen Privatanlegern angeboten werden. Dieses Dokument ist kein
Prospekt gemäss dem Securities and Futures Act (§ 289) von Singapur («SFA»). Demgemäss kommt die gesetzliche Haftung
unter dem SFA bezüglich den Inhalten von Prospekten nicht zur Anwendung. Dieses Dokument darf in Singapur nicht an Personen
verteilt oder weitergegeben werden, bei denen es sich nicht um (i) institutionelle Investoren gemäss Abschnitt 304 des SFA bzw.
(ii) um relevante Personen oder Personen gemäss Abschnitt 305(2) handelt und dies im Einklang mit den in Abschnitt 305 des
SFA festgelegten Bedingungen geschieht, bzw. dies (iii) anderweitig unter Einhaltung der Bedingungen einer anderen geltenden
Bestimmung des SFA erfolgt. In anderen Ländern der Region Asien-Pazifik ist dieses Dokument nur zur Weitergabe an
professionelle, institutionelle bzw. qualifizierte Anleger (je nach der Definition im Rechtsgebiet des Lesers) bestimmt. Die in
diesem Dokument erwähnten Fonds sind in Japan nicht für den öffentlichen Verkauf oder Privatplatzierungen gemäss dem Gesetz
für Investmenttrusts und Beteiligungsgesellschaften zugelassen und dürfen gemäss dem Finanzinstrumente- und Börsengesetz
nicht veröffentlicht werden. Daher dürfen keine Anteile der erwähnten Fonds in Japan oder Personen mit Wohnsitz in Japan
angeboten werden. Diese Materialien sind lediglich für die Weitergabe an professionelle, institutionelle bzw. qualifizierte Anleger
bestimmt. Personen, die diese Materialien erhalten, dürfen diese weder an Personen mit Wohnsitz in Japan weitergeben, noch
mit in Japan ansässigen Personen Informationen über den erwähnten Fonds austauschen. In anderen Ländern der Asien-Pazifik
Region ist dieses Dokument nur zur Weitergabe an professionelle, institutionelle bzw. qualifizierte Anleger (wie im Rahmen des
Gerichtsstands des Lesers definiert) bestimmt.
GROSSBRITANNIEN: Soweit hier UCITS nach Luxemburger Recht beschrieben sind, welche anerkannte Organismen für
gemeinsame Anlagen gemäss § 264 des britischen Finanzdienstleistungsgesetzes („Financial Services and Markets Act“) von
2000 sind: „Facilities Agent“ ist GAM Sterling Management Limited, 12 St. James’s Place, London SW1A 1NX. Kopien der
rechtlichen Dokumente sind beim „Facilities Agent“ oder bei Swiss & Global Asset Management (Luxembourg) S.A. UK Branch,
UK Establishment No. BR014702, 12 St James’s Place, London SW1A 1NX erhältlich. Der Anlegerschutz im Rahmen des
„Financial Services Compensation Scheme“ gilt nicht für Anlagen in diesen Fonds.
BELGIEN: Unter dem in diesem Dokument verwendeten Wort „Fonds“ ist eine SICAV, ein Teilfonds einer SICAV oder ein
vertraglicher Fonds zu verstehen. Die Anleger tragen die üblichen Börsensteuern und Kommissionen. Die Börsensteuer beläuft
sich auf 0,5%, sowohl bei der Rücknahme als auch bei der Umwandlung von Thesaurierungsanteilen (mit maximal EUR 750 pro
Transaktion). Der von Vertriebspartnern berechnete Ausgabeaufschlag liegt für die Teilfonds von Julius Baer Multistock und Julius
Baer Multipartner bei maximal 5% und für die Teilfonds von Julius Baer Multibond bei maximal 3%. Die tatsächlich erhobenen
Gebühren müssen stets den im Prospekt erläuterten Bestimmungen entsprechen. Der Prospekt und sein Anhang für Belgien, die
KIIDs,, der Jahresbericht und der letzte Halbjahresbericht von Julius Baer Multistock, Julius Baer Multibond und Julius Baer
Multipartner stehen der Öffentlichkeit am Sitz des Unternehmens in Luxemburg, am Hauptsitz von RBC Dexia Investor Services
Belgien, Place Rogier 11, 1210 Brüssel, die für die Finanzdienstleistungen in Belgien zuständig ist, sowie an den Schaltern der
Niederlassung der Dexia Bank Belgien am Boulevard Pachéco 44 in 1000 Brüssel kostenlos zur Verfügung.
SCHWEDEN: Zahlstelle: MFEX Mutual Funds Exchange AB, Linnégatan 9-11, SE-114 47 Stockholm.
FRANKREICH: Der Prospekt und sein Anhang für Frankreich, die KIIDs, der Jahresbericht und der letzte Halbjahresbericht von
Julius Baer Multistock, Julius Baer Multibond, Julius Baer Multicash und Julius Baer Multipartner stehen der Öffentlichkeit am Sitz
des Unternehmens in Luxemburg sowie am Hauptsitz der Zahlstelle in Frankreich kostenlos zur Verfügung. Für die SICAV Julius
Baer Multistock, Julius Baer Multibond und Julius Baer Multicash ist das die CACEIS Bank, mit Unternehmenssitz in der 1-3, Place
Valhubert – 75013 Paris, und für die SICAV Julius Baer Multipartner die Oddo & Cie, mit Unternehmenssitz am 12, Boulevard de la
Madeleine – 75440 Paris Cedex 09. Die Anleger werden gebeten, sich im Prospekt der SICAV genauer über die verschiedenen
Risiken die sie eingehen, zu informieren. Bei diesem Dokument handelt es sich um Marketingmaterial.
ISRAEL: In Israel wurde und wird nichts unternommen, um die Fonds in Israel anzubieten oder dieses Marketingdokument
öffentlich zu verbreiten. Insbesondere wurde das Marketingdokument von der israelischen Wertpapierbehörde nicht überprüft oder
genehmigt. Daher darf dieses Marketingdokument nur für direkte oder indirekte Angebote bzw. Verkäufe von Fonds an Anleger des
im ersten Anhang zum israelischen Wertpapiergesetz von 1968 genannten Typs und nur für diesen Zweck verwendet werden.
Dieses Marketingdokument darf nicht für andere Zwecke reproduziert oder verwendet oder anderen Personen ausgehändigt
werden als denjenigen, denen Exemplare zugesandt wurden. Ein Angebotsempfänger, der das Produkt kauft, erwirbt dieses
gemäss seinem eigenen Verständnis, zu seinem eigenen Nutzen und auf eigene Rechnung und nicht mit dem Ziel oder der
Absicht, es an andere Parteien weiterzugeben oder anderen Parteien anzubieten. Ein Angebotsempfänger, der das Produkt kauft,
verfügt über das erforderliche Wissen sowie ausreichende Kenntnisse und Erfahrung in finanziellen und geschäftlichen
Angelegenheiten, um die Risiken und Vorteile einer Anlage in das Produkt beurteilen zu können. Nichts in diesem
Marketingdokument ist als Anlageberatung oder Marketing für Investmentprodukte gemäss der Definition im Anlageberatungs-,
Investmentmarketing- und Portfoliomanagementgesetz von 1995 aufzufassen.
ESTLAND: Die rechtlichen Dokumente sind kostenlos bei der Vertriebsgesellschaft erhältlich: Swedbank, AS, Liivalaia 8, EE15040 Tallinn.
LETTLAND: Die rechtlichen Dokumente sind kostenlos bei der Vertriebsgesellschaft erhältlich: Swedbank, AS, Balasta dambis 1a,
LV-1048 Riga.
LITAUEN: Die rechtlichen Dokumente sind kostenlos bei der Vertriebsgesellschaft erhältlich: Swedbank AB, Konstitucijos pr. 20A,
LT - 03502 Vilnius.
IRLAND: Zahlstelle ist RBC Dexia Investor Services Ireland George’s Quay House, 43 Townsend Street, Dublin 2, Ireland.
Der globale Branchenklassifizierungsstandard (Global Industry Classification Standard, kurz «GICS») wurde von MSCI Inc.
(«MSCI») und Standard & Poor’s, einer Division von The McGraw-Hill Companies, Inc. («S&P») entwickelt, ist exklusives Eigentum
sowie Dienstleistungszeichen dieser Unternehmen und darf von Swiss & Global Asset Management AG im Rahmen einer
Nutzungslizenz verwendet werden. Weder MSCI noch S&P noch an der Erstellung oder Zusammenstellung des GICS oder
irgendwelcher GICS-Klassifikationen beteiligte Dritte geben irgendwelche ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder
Zusicherungen im Hinblick auf den Standard oder die Klassifikationen (oder die durch deren Nutzung erzielten Ergebnisse) ab,
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