Abwicklungsbericht zum 30. April 2015 AXA Immoselect
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Abwicklungsbericht zum 30. April 2015 AXA Immoselect
Abwicklungsbericht zum 30. April 2015 AXA Immoselect Die AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat die Verwaltung des Sondervermögens AXA Immoselect mit Wirkung zum 20. Oktober 2014 gekündigt. Demzufolge ist das Sondervermögen kraft Gesetzes zum 21. Oktober 2014 auf die Depotbank, CACEIS Bank Deutschland GmbH, übergegangen. Die Depotbank wird das Sondervermögen abwickeln und die Netto-Erlöse an die Anleger verteilen. Über die einzelnen S tadien der Abwicklung des Fonds werden die Anleger durch die Abwicklungsberichte zu den Stichtagen der bisherigen Jahresberichte unterrichtet. Die Berichte sind auf der Webseite www.axa-immoselect.de abrufbar. Inhalt Abwicklung des Sondervermögens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Vermietungsinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 AXA Immoselect auf einen Blick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Vermietungsinformation nach Jahresmietertrag. . . . . . . . 24 Bericht der Fondsverwaltung (Tätigkeitsbericht) Vermietungsinformation nach Leerstand. . . . . . . . . . . . . 26 Vorwort der Geschäftsführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Laufzeit der Mietverträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Immobilienmärkte in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Entwicklung des Fonds. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Abwicklungsstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Entwicklung des Fonds (Mehrjahresübersicht). . . . . . . . . 28 Besondere Vorkommnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Entwicklung des Fondsvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Vermögensaufstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Wechsel der Depotbank. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Mittelaufkommen und Anlegerstruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Immobilienportfolio. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Ertrags- und Aufwandsrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geographische Verteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Erläuterung zur Vermögensaufstellung . . . . . . . . . . . . . . 31 Erläuterung zur Ertrags- und Aufwandsrechnung. . . . . . . 35 Wirtschaftliche Altersstruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Verwendungsrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Größenklassen der Fondsimmobilien . . . . . . . . . . . . . . . 10 Vermerk des Abschlussprüfers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Nutzungsarten der Fondsimmobilien. . . . . . . . . . . . . . . . 11 Steuerliche Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Branchen nach Mietertrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Ermittlung der steuerlichen Angaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Immobilientransaktionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Ankaufstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Verkaufstätigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Vermietungssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Leerstandssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Laufzeit der Mietverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Liquidität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Währungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Fazit und Ausblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Steuerrechnung der Zwischenausschüttung am 18.12.2014. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 .Steuerrechnung der Endausschüttung am 30.07.2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Steuerliche Behandlung der Zwischenausschüttung für den Zeitraum vom 01.05.2014 bis zum 20.10.2014 am 18.12.2014. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Steuerliche Behandlung der Endausschüttung für das Geschäftsjahr 2014/2015 am 30.07.2015. . . . . 55 Übersichten/Tabellen Steuerliche Behandlung der Zwischen- und der Endausschüttung für das Geschäftsjahr 2014/2015. . . . 56 Immobilienverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Firmenspiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Verzeichnis der Käufe und Verkäufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Ergebniskomponenten der Fondsrendite. . . . . . . . . . . . . . . . 22 Entwicklung der Renditekennzahlen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Kapitalinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Wertänderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 ABWICKLUNGSBERICHT AXA Immoselect Abwicklungsbericht zum 30. April 2015 Die Geschäftsführung der AXA Investment Managers Deutschland GmbH (im Nachfolgenden „Gesellschaft“) hat im Oktober 2011 die Verwaltung des Sondervermögens AXA I mmoselect (ISIN DE0009846451) (im Nachfolgenden „Sondervermögen“ oder „Fonds“) gem. § 38 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) i. V. m. § 16 Abs. 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Sondervermögens mit Wirkung zum 20. Oktober 2014 (im Nachfolgenden „Kündigungsstichtag“) ge- kündigt. Das Sondervermögen befindet sich seitdem in Abwicklung. Deutschland GmbH, übergegangen. Die Depotbank wird das Sondervermögen abwickeln und die Liquidität nach Abzug der Kosten und sonstigen Einbehalte an die Anleger auszahlen. Zum Kündigungsstichtag ist das Sondervermögen und damit die darin verbliebenen Vermögensgegenstände per Gesetz auf die Depotbank, die CACEIS Bank Die Geschäftsführung der CACEIS Bank Deutschland GmbH, München Über die weiteren Stadien der Abwicklung des Sondervermögens werden die Anleger durch unsere Abwicklungsberichte zu dem Stichtag der bisherigen Jahres berichte unterrichtet. Diese stehen Ihnen unter der nachfolgenden Homepage zur Verfügung: www.axa-immoselect.de. Rechtlicher Hinweis: Das Investmentgesetz wurde zwischenzeitlich zunächst durch das am 28. Dezember 2007 in Kraft getretene Investmentänderungsgesetz sowie das am 8. April 2011 in Kraft getretene Anlegerschutzund Funktionsverbesserungsgesetz novelliert. Mit Wirkung zum 22. Juli 2013 ist sodann das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), welches das Investmentgesetz ablöst, in Kraft getreten. Da das Sondervermögen AXA Immoselect die Anteilscheinrücknahme seit dem 28. Oktober 2008 (mit zwischenzeitlicher kurzer Unterbrechung) ausgesetzt hat, durften die Vertragsbedingungen an die zwischenzeitlichen Gesetzesnovellierungen nicht angepasst werden. Dies hat zur Folge, dass für das Immobilien-Sondervermögen AXA Immoselect bis zur endgültigen Abwicklung des Sondervermögens die vor dem 28. Dezember 2007 geltende Fassung des Investmentgesetzes angewendet wird, soweit die Regelungen des Investmentgesetzes auf die Abwicklung durch die vormalige Depotbank noch anwendbar sind und sofern die Vertragsbedingungen keinen dynamischen Verweis auf die Bestimmungen des geltenden Gesetzes in ihrer jeweils gültigen Fassung enthalten bzw. die aufsichtliche Verwaltungspraxis die Anwendbarkeit der neuen Regelung verlangt. Hinweis zur Wertentwicklung: Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert. Berechnungsmethode nach BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., d. h. als Basis für die Berechnung der Wertentwicklung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, und zwar unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die kostenfrei reinvestiert werden. Ausgabeaufschläge finden hier keine Berücksichtigung. Die Informationen in diesem Abwicklungsbericht wurden sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Informationen und Inhalte werden jedoch keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in diesem Dokument enthaltenen Meinungsäußerungen unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes wiedergeben. Diese können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. 3 AXA IMMOSELECT AXA Immoselect Abwicklungsbericht zum 30. April 2015 AXA Immoselect auf einen Blick International Securities Identification Number (ISIN) Wertpapierkennnummer (WKN) Auflagedatum Kennzahlen zum Stichtag Fondsvermögen Mittelaufkommen netto 1) Immobilienvermögen gesamt – Verkehrswerte und Aktivierungen – davon direkt gehalten davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten Fondsobjekte gesamt davon direkt gehalten davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten davon im Bau/Umbau befindlich Ankäufe von Objekten 2) Zugegangene Objekte 3) Verkäufe von Objekten 2) Abgegangene Objekte 3) Vermietungsquote 4) Anlageerfolg (BVI-Rendite) 5) 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre seit Fondsauflegung Liquiditätsquote 6) Fremdfinanzierungsquote 7) Total Expense Ratio (TER) 8) Transaktionsabhängige Vergütung 9) Zwischenausschüttung je Anteil (hiervon Kapitalrückzahlung) Endausschüttung am Endausschüttung je Anteil (hiervon Kapitalrückzahlung) Ertragsausschüttung Steuerfrei insgesamt je Anteil im Privatvermögen 10) Steuerfreier Ausschüttungsanteil in % im Privatvermögen Steuerfrei insgesamt je Anteil im Betriebsvermögen I 11) Steuerfreier Ausschüttungsanteil in % im Betriebsvermögen I Steuerfrei insgesamt je Anteil im Betriebsvermögen II 12) Steuerfreier Ausschüttungsanteil in % im Betriebsvermögen II Anteilwert 1)Nettomittelaufkommen DE0009846451 984 645 3. Juni 2002 30. April 2015 532,7 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR 373,9 Mio. EUR 100,0 Mio. EUR 273,9 Mio. EUR 9 3 6 0 0 0 14 14 74,4 % 30. April 2014 1.056,8 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR 696,3 Mio. EUR 273,0 Mio. EUR 423,3 Mio. EUR 23 11 12 0 0 0 32 32 78,9 % – 9,0 % – 33,7 % – 38,1 % – 13,5 % 28,1 % 6,9 % 0,60 % 0,21 % 4,80 EUR 4,80 EUR 30. Juli 2015 0,50 EUR 0,00 EUR 0,50 EUR 0,00 EUR 0,0 % 0,00 EUR 0,0 % 0,00 EUR 0,0 % 11,07 EUR – 22,6 % – 28,7 % – 31,0 % – 5,0 % 29,5 % 4,7 % 0,58 % 0,20 % 11,80 EUR 11,80 EUR 24. Juli 2014 4,60 EUR 3,96 EUR 0,64 EUR 0,76 EUR 93,8 % 0,77 EUR 95,1 % 0,75 EUR 92,6 % 21,95 EUR im jeweiligen Berichtszeitraum Berichtszeitraum unterzeichnete An- bzw. Verkaufsverträge 3)Im Berichtszeitraum dem Vermögen durch Wechsel Besitz-Nutzen-Lasten zugegangene bzw. abgegangene Objekte 4)Am Stichtag auf Basis der Bruttosollmiete 5)Nach Berechnungsmethode des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. 6)Summe der Liquiditätsanlagen im Fonds im Verhältnis zum Fondsvermögen 7)Summe der Darlehen im Fonds zzgl. Summe der Darlehen mit Dritten in Immobilien-Gesellschaften im Verhältnis zum Gesamtimmobilienvermögen 8)Die Total Expense Ratio (TER) drückt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus und umfasst damit alle im Zusammenhang mit der Fondsanlage anfallenden Gebühren und Kosten, jedoch nicht die sogenannten Transaktionskosten und den möglicherweise anfallenden Ausgabeaufschlag. 9)Die transaktionsabhängige Vergütung in Prozent drückt die Gebühren, die die Gesellschaft gemäß § 12 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) erhalten hat, als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens aus. Unter anderem aufgrund der unterschiedlichen (De-)Investitionstätigkeit kann diese Kennzahl deutlich schwanken. Die transaktionsabhängige Vergütung in Prozent lässt keinen Schluss auf die zukünftige Performance des Fonds zu. 10)Für im Privatvermögen gehaltene Anteile hat die Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag abgeltende Wirkung („Abgeltungssteuer“). Für Privatanleger beträgt daher die effektive S teuerbelastung der Ausschüttung (ohne Kirchensteuer) maximal 26,375 % (vor Anrechnung ausländischer Steuern). 11)Anteile werden durch Einzelunternehmen oder Personengesellschaften im Betriebsvermögen gehalten (Betriebsvermögen I). 12)Anteile werden durch Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen gehalten (Betriebsvermögen II). 2)Im 4 ABWICKLUNGSBERICHT München, im Mai 2015 Sehr geehrte Anlegerinnen und Anleger, GmbH mit den verbliebenen Fondsobjekten bestens vertraut ist. Mit dem Übergang des Sondervermöam 21. Oktober 2014 haben wir, die gens auf unser Haus entfallen die geCACEIS Bank Deutschland GmbH, die wohnten Halbjahres- und Jahresberichte. weitere Abwicklung des AXA Immo Stattdessen bekommen Sie jetzt jeweils select übernommen. Zu diesem Zeitzum Geschäftsjahresende einen Abwickpunkt be fanden sich noch neun Oblungsbericht, dessen erste Ausgabe vor jekte, verteilt auf acht Länder, im Ihnen liegt. Portfolio, deren Verkehrs werte am Be wertungsstichtag 30. April 2015 zusamWie zuvor die AXA Investment Managers men 373,9 Mio. EUR betragen. Deutschland GmbH in seinen Halbjahresund Jahresberichten informieren wir Sie Wir werden Sie umfassend über die in unseren Abwicklungsberichten über Entwicklung und Abwicklung des Sonwesentliche Entwicklungen des Sonderdervermögens informieren. Für unsere vermögens und die aktuelle Marktlage. Tätigkeit im Rahmen unseres Ab wick lungsmandates haben wir die bisherige Am 18. Dezember 2014 haben wir je Kapitalverwaltungsgesellschaft, die AXA Fondsanteil 4,80 EUR an die Anteileigner Investment Managers Deutschland GmbH, ausgezahlt. Am 25. April 2015 wurde als Berater und Dienstleister beauftragt. von uns der Kaufvertrag über das letzte Dies gewähr leistet Kontinuität, da die verbliebene Objekt in Belgien, in der AXA Investment Managers Deutschland Avenue des Communautés in Brüssel, unterzeichnet. Der Übergang von Nutzen und Lasten ist für August diesen Jahres geplant. Weitere Details erhalten Sie durch unsere Investorenmitteilungen bzw. im kommenden Abwicklungsbericht. Die folgenden Kapitel bieten Ihnen eine detaillierte Darstellung der Entwicklung des AXA Immoselect für den Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis zum 30. April 2015. Hinzu kommt ein Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr. 5 AXA IMMOSELECT Belgien Büro In 2014 konnte der Brüsseler Büromarkt durch einen starken Aufschwung im Vermietungsvolumen glänzen. Es wurden 17,0 % mehr Flächen vermietet als in 2013. Im historischen Vergleich blieb der Umsatz jedoch unter dem langjährigen Durchschnitt und Spitzenmieten bewegten sich weiterhin seitwärts. Tschechien Büro Obwohl Prag in 2014 den höchsten Vermietungsumsatz seit 2011 erzielen konnte, bewegten sich die S pitzenmieten weiter nach unten und fielen in 2014 um 2,5 %. Eine Verbesserung des Miet niveaus ist auch in 2015 nicht zu erwarten, da das hohe Neubauvolumen den Markt weiterhin negativ beeinflussen wird. Luxemburg Büro Aufgrund des hohen Vermietungsvolumens und einer niedrigen spekulativen Bautätigkeit bleibt der Leerstand im Luxemburger Büromarkt mit 5,5 % weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Auch die Spitzenmieten folgten einem positiven Trend in 2014 und stiegen um 1,1 % auf 46,0 EUR/m²/Jahr. 6 110 100 90 EU Frankreich Spanien Niederlande Büro Obwohl sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Niederlanden in 2014 verbesserten (BIP-Wachstum in Höhe von 1,4 %), konnte sich der Umsatz am Vermietungsmarkt in Amsterdam nicht erholen und blieb weiterhin 6,0 % unter dem Zehn-Jahresschnitt. Aufgrund einer Verknappung an modernen Büroflächen stiegen die Spitzenmieten im CBD in Amsterdam trotzdem um 1,5 % an. Ein solcher Anstieg ist für Amersfoort leider nicht zu verzeichnen. Schweden Einzelhandel Der private Konsum ist einer der wichtigsten Treiber des schwedischen Wirtschaftswachstums, das 2014 auf 2,0 % anstieg. Trotzdem blieben die Spitzen mieten in Stockholm stabil. Spanien Einzelhandel Nach der langen Konjunkturflaute in Spanien ist die spanische Wirtschaft in 2014 stark gewachsen (1,4 %) und auch die Einzelhandelsumsätze stiegen im Jan. 2015 Aug. 2014 Okt. 2013 Mrz. 2014 Mai 2013 Jul. 2012 Dez. 2012 Feb. 2012 Apr. 2011 Sep. 2011 Jun. 2010 Nov. 2010 Jan. 2010 Aug. 2009 Mrz. 2009 Mai 2008 Okt. 2008 Jul. 2007 Deutschland Italien Dez. 2007 Feb. 2007 Apr. 2006 Sep. 2006 70 Jun. 2005 80 Nov. 2005 D 120 Jan. 2005 Deutschland Büro ie deutschen Büromärkte konnten in 2014 ein Mietwachstum von durchschnittlich 1,0 % verzeichnen, wobei Stuttgart mit einem Miet anstieg von 10,5 % die Spitzenposition einnahm. Aufgrund eines weiter hin eher verhaltenen Bürobeschäftigten wachstums und einem erwarteten Anstieg an Neubauten in 2017 wird für die deutschen Büro märkte nur ein moderates Wachstum prognostiziert. Index Einzelhandelsumsatz (Volumen) Jan. 2005 = 100 Immobilienmärkte in Europa Quelle: Eurostat, AXA Real Estate Research, April 2015 pril zum neunten Mal in Folge. Die High A Streets in Barcelona und Madrid konnten jedoch noch nicht von diesem Umsatzwachstum profitieren und sahen weiterhin keinen Anstieg der Spitzenmieten. Italien Einzelhandel Das Konsumentenvertrauen in Italien stieg in 2014 an und auch der Einzelhandel konnte wieder steigende Um sätze verbuchen (0,1 % im Februar 2015). Während die neueren Shopping-Center in Core-Lagen wieder e inen Anstieg der Besucherzahlen sehen, bleibt die Nachfrage in älteren Shopping-Centern weiterhin sehr niedrig. ABWICKLUNGSBERICHT Abwicklungsstrategie D as Anlageziel des AXA Immoselect war, Immobilien in Europa zu erwerben und zu verwalten. Der Fokus lag dabei auf Büroimmobilien. Ergänzend wurde in gemischt genutzte Objekte, Einzelhandelsflächen sowie Logistik- und Hotelimmobilien investiert. Die Strategie der Kapitalverwaltungs gesellschaft war ein nach Nutzungsarten, Mietvertragslaufzeiten und Ländern diversifiziertes Immobilienportfolio auf- und auszubauen sowie dessen Attraktivität und Ertragsfähigkeit zu erhalten. Mit der Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens durch die AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat sich die Strategie des AXA Immoselect grundlegend geändert. Ziel war es, alle Immobilien bis zum Kündigungsstichtag, dem 20. Oktober 2014, zu bestmöglichen Preisen zu veräußern. Auch nach dem 20. Oktober 2014 wurde das Immobi lienportfolio weiterhin professio nell durch uns bewirtschaftet, geprägt durch den Abwicklungsauftrag der BaFin, die Vermögensgegenstände zu veräußern und das Sondervermögen zu liquidieren. Im Berichtsjahr konnten insgesamt weitere 14 Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften veräußert werden. Es ist zu beachten, dass sich durch die Kapitalrückzahlungen das Sondervermögen sukzessive verringert und sich bei geringerem Fondsvermögen etwaige Ver mögensänderungen verhältnismäßig stärker auswirken. In Anlehnung an § 81a Abs. 4 InvG war beabsichtigt, die durch Verkäufe gewonnene Liquidität möglichst halbjährlich an die Anleger auszuzahlen. Häufigkeit und Höhe der Kapitalauszahlungen hängen aber davon ab, wieviel Liquidität sich durch die Verkaufsaktivitäten im Fonds befindet. aus den Veräußerungsgeschäften und für zu erwartende Auseinandersetzungskosten benötigt werden. In den Beträgen berücksichtigt sind auch die Kosten, die durch die Übertragung der verbleibenden Immobilien (direkt und indirekt gehalten) auf die Depotbank entstanden sind (u. a. Grunderwerbsteuer). Die ordentliche Bewirtschaftung des Immobilienportfolios muss jederzeit gewährleistet sein. Aufgrund der Liquidation des Sondervermögens mit der Folge, dass alle Immobilien verkauft werden, wurden bereits im Fondsgeschäftsjahr 2012/2013 für alle ausländischen Objekte und Objekte inländischer Kapitalgesellschaften Rückstellungen für potenzielle Steuern auf Veräußerungsgewinne gebildet (siehe Textbox „Risikovorsorge für Steuer auf Veräußerungsgewinne“ auf Seite 32). Zu beachten ist weiterhin, dass von der geschaffenen Liquidität u. a. Beträge einbehalten werden müssen, die für die weitere ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung, für Gewährleistungszusagen 7 AXA IMMOSELECT Besondere Vorkommnisse Wechsel der Depotbank it Wirkung zum 1. Juli 2014 wurde die Depotbank für das Sondervermögen AXA Immoselect gewechselt. Neue Depotbank ist die CACEIS Bank Deutschland GmbH. M CACEIS, zur Bankengruppe Crédit Agricole gehörend und seit dem Jahr 2007 in Deutschland vertreten, ist eine führende unabhängige Depotbank für Immobilienfonds am deutschen Markt. Durch den Wechsel auf die neue Depotbank zum 1. Juli 2014 sind für den Anleger keine Kosten entstanden. Darüber hinaus gehen mit der Beauftragung der neuen Depotbank grundsätzlich verbesserte Konditionen einher. Übergang auf die Depotbank Mit Wirkung zum 21. Oktober 2014 haben wir, die CACEIS Bank Deutsch land GmbH, die weitere Abwicklung des Sondervermögens übernommen und die weiter zu verfolgende Abwicklungsstrategie festge setzt. Die Umsetzung findet in enger Zusammenarbeit mit der AXA Invest ment Managers Deutschland GmbH statt und beinhaltet die Veräußerung der sich im Sondervermögen be- 8 findlichen Immo bilien, Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften sowie sonstigen Vermögensgegenständen. Ziel ist es, alle Vermögensgegenstände zu angemessenen Konditionen zu veräußern und das Sondervermögen zu liquidieren. Mittelaufkommen und Anlegerstruktur A ufgrund der Liquidation des Fonds wurden weder Anteile ausgegeben noch Anteile zurückgenommen. Im Berichtszeitraum gab es somit keine da raus resultierende Mittelbewegung. Die Anlegerstruktur ist, unserer Kenntnis nach, durch einen hohen Anteil an Privatanlegern geprägt, die über Kreditinstitute und freie Berater bzw. Beratungsplattformen betreut werden. Die restlichen Anteile werden von semi-institutionellen Anlegern (z. B. Dachfonds, Vermögensverwalter) bzw. von institutionellen Anlegern (z. B. als Eigenanlage) gehalten. Aussetzung der Anteilscheinrücknahme/ Anteilscheinausgabe Die Rücknahme der Anteilscheine des AXA Immoselect ist seit dem 17. November 2009, die Ausgabe von Anteilscheinen seit dem 27. April 2011 ausgesetzt. Damit bestanden beide Aussetzungen während des gesamten Berichtszeitraums. Liquidation des Sondervermögens AXA Immoselect Der Auflösung des Sondervermögens AXA Immoselect geht die Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens nach § 38 Abs. 1 InvG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) voraus. Diese wurde am 19. Oktober 2011 beschlossen. Mit Ablauf des erklärten Kündigungsstichtages 20. Oktober 2014 erlosch das Verwaltungsrecht der Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der Folge, dass per Gesetz das Sondervermögen und damit die dann noch im Sondervermögen befindlichen Objekte auf uns übergingen (§ 39 Abs. 1 InvG). Dieses Verfahren ist in den AVB des Fonds (§ 16 Abs. 3) beschrieben. Da die Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens einen außergewöhn lichen Umstand gem. § 37 Abs. 2 InvG und § 12 Abs. 4 der AVB des AXA Immoselect darstellt, wurde zeitgleich die endgültige Aussetzung der Rücknahme und Ausgabe von Anteilscheinen beschlossen. ABWICKLUNGSBERICHT Immobilienportfolio Länderstruktur m 30. April 2015 besteht das Immobilienportfolio des AXA Immo select noch aus neun direkt bzw. über Immobilien-Gesellschaften ge hal tenen Immobilien. Im Berichtszeitraum wurden 14 Immobilien verkauft. A Die Länderstruktur des Portfolios spiegelt dies wider. Die Anteile Luxemburgs und Spaniens gingen durch die Verkäufe um 5,9 bzw. 3,4 Prozentpunkte zurück. Aus Frankreich und Österreich, welche am 30. April 2014 noch mit 14,7 % bzw. 7,0 % Portfolioanteil im Fonds vertreten waren, haben wir uns im Zuge der Ver käufe vollständig zurückgezogen. Die Anteile der übrigen Länder – Deutschland, Niederlande, Italien, Schweden, Tschechien und Belgien – sind dementsprechend gestiegen. Mit 26,7 % ist Deutschland weiterhin das am stärksten im AXA Immoselect vertretene Land. Als zweitstärkstes Land im Sondervermögen vertreten ist Italien mit ebenfalls einer Immobilie, gefolgt von den Niederlanden mit einem Objekt und Schweden mit zwei Objekten. Hinzu kommen weitere vier Immobilien verteilt auf vier Länder. Land Angaben in % der Immobilienverkehrswerte (inklusive Beteiligungen) Luxemburg (1 Objekt) 4,0 % Insgesamt ist der Verkehrswert des Im mo bilienportfolios im Berichtszeitraum von 696,3 Mio. EUR auf 373,9 Mio. EUR zurückgegangen. Die stark reduzierte Anzahl der Immobilien zum Berichtsstichtag relativiert diese Strukturdaten. So verbirgt sich zum Beispiel hinter dem 23,1 %-Anteil von Italien lediglich ein Objekt, ein großes Einkaufszentrum, und der 26,7 %-Anteil Geographische Verteilung des Immobilienportfolios Schweden (2 Objekte) 11,6 % für Deutschland steht für die Mehrheits beteiligung an einem Bürokomplex in Düsseldorf, Wilhelm-Bötzkes-Straße. Tschechien (1 Objekt) 7,9 % Belgien (1 Objekt) 4,3 % Spanien (1 Objekt) 8,1 % Deutschland (1 Objekt) 26,7 % Italien (1 Objekt) 23,1 % Niederlande (1 Objekt) 14,3 % Deutschland Italien Niederlande Schweden Spanien Tschechien Belgien Luxemburg Frankreich Österreich Summe Anteil am 30.04.2015 26,7 % 23,1 % 14,3 % 11,6 % 8,1 % 7,9 % 4,3 % 4,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % Anteil am 30.04.2014 19,1 % 12,8 % 9,9 % 7,9 % 11,5 % 4,4 % 2,8 % 9,9 % 14,7 % 7,0 % 100,0 % 9 AXA IMMOSELECT Wirtschaftliche Altersstruktur Am Berichtsstichtag waren rund 50,7 % des Immobilienportfolios des AXA Immo select (fünf Objekte) höchstens zehn Jahre alt. Der Anteil älterer Immobilien ist im Vergleich zum letzten Jahresbericht um 7,7 Prozentpunkte gestiegen. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass sich keine Immobilien jüngeren Baujahres, die vor weniger als fünf Jahren errichtet wurden, mehr im Portfolio befinden. Vor einem Jahr waren es noch 8,5 % gewesen. In der Kategorie über 20 Jahre befinden sich zum Berichtsstichtag keine Objekte mehr. Dies zeigt, dass ein hohes Alter nicht unbedingt ein Verkaufshindernis ist. Im Berichtsjahr gelang es uns, für zwei vor mehr als 20 Jahren errichtete Gebäude, Käufer zu finden. Größenklassen Das größte Einzelinvestment ist eine gut 52 %-ige Beteiligung an einer Immobilien- Gesellschaft, die Eigentümerin eines Wirtschaftliche Altersstruktur des Immobilienportfolios Angaben in % der Immobilienverkehrswerte (inklusive Beteiligungen) 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% ≤ 5 Jahre 0,0% 6 ≤ 10 Jahre 50,7% 11 ≤ 15 Jahre 22,6% Bürogebäudes in Düsseldorf, Wilhelm- Bötzkes-Straße ist. Ansonsten enthält das Portfolio keine Immobilie mehr, deren Verkehrswert in Summe über 100 Mio. EUR beträgt. Mittelgroße Objekte mit Verkehrswerten zwischen 25 und 100 Mio. EUR stellen zum Berichtsstichtag 60,4 % des Port 16 ≤ 20 Jahre 26,7% > 20 Jahre 0,0% foliowertes; dies entspricht annährungsweise den Einzelpositionen, nämlich fünf von neun Objekten fallen zum Stichtag in diese Kategorie. Darüber hinaus enthält der Fonds noch drei Objekte mit Verkehrswerten zwischen 10 und 25 Mio. EUR. Es gibt keine Objekte mit weniger als 10 Mio. EUR Verkehrswert im Portfolio. Größenklassen der Fondsimmobilien 1) Angaben in % der Immobilienverkehrswerte (inklusive Beteiligungen) 10 ≤ 25 Mio. EUR (3 Objekte) 12,8 % 150 ≤ 200 Mio. EUR (1 Objekt) 26,7 % 25 ≤ 50 Mio. EUR (3 Objekte) 23,0 % 50 ≤ 100 Mio. EUR (2 Objekte) 37,5 % 1) Indirekt gehaltene Immobilien werden entsprechend ihrem Gesamtverkehrswert in eine der Größenklassen eingeteilt. Sofern das Sondervermögen keine 100,0 %-Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft hält, werden die Immobilien im Rahmen der prozentualen Verteilung der Verkehrswerte auf die verschiedenen Größenklassen, jedoch nur anteilig entsprechend der Höhe der Beteiligung des Sondervermögens an der Immobilien-Gesellschaft, gewichtet. 10 Größenklassen Anteil am Anteil am 30.04.2015 30.04.2014 0 ≤ 10 Mio. EUR 0,0 % 5,4 % 10 ≤ 25 Mio. EUR 12,8 % 8,8 % 25 ≤ 50 Mio. EUR 23,0 % 29,9 % 50 ≤ 100 Mio. EUR 37,5 % 41,1 % 100 ≤ 150 Mio. EUR 0,0 % 0,0 % 150 ≤ 200 Mio. EUR 26,7 % 14,8 % > 200 Mio. EUR 0,0 % 0,0 % Summe 100,0 % 100,0 % ABWICKLUNGSBERICHT Nutzungsarten Neben Verkäufen in den Nutzungsarten Büro und Handel wurden im Berichtszeitraum auch jeweils eine Hotel- und Logistik immobilie veräußert. Büroimmobilien machen 57,2 % des Portfolios aus, die sich auf fünf Objekte verteilen. Die verbliebenen 42,8 % des Portfolios entfallen auf Handelsimmobilien. Die Nut- zungsarten Hotel und Logistik sind durch die Verkäufe nicht mehr im Portfolio vertreten. Branchenstruktur der Mieterträge Aufgrund der Liquidation des Sondervermögens sind die Anteile der einzelnen Branchen am Gesamtmietertrag nicht mehr das Ergebnis einer gezielten Bran- chenallokation des Fondsmanagements, sondern das Residuum der Verkaufsentscheidungen. Nach Mietertrag sind zum Berichtsstichtag die Branchen Handel (37,3 %) und Bank- und Finanzdienste (26,1 %) am stärksten vertreten. Der Leerstand ist von 23,2 % auf 28,5 % gestiegen. Nutzungsarten der Fondsimmobilien Angaben in % der Immobilienverkehrswerte (inklusive Beteiligungen) Handel (4 Objekte) 42,8 % Büro (5 Objekte) 57,2 % Angaben in % der Nettosollmiete Bank- und Finanzdienste 26,1 % Kommunikation 0,1 % Handel 37,3 % Anteil am Anteil am 30.04.2015 30.04.2014 57,2 % 66,7 % 42,8 % 29,8 % 0,0 % 1,3 % 0,0 % 2,2 % 100,0 % 100,0 % Aggregierte Branche Branchen nach Mietertrag Beratung/Freie Berufe 0,6 % Aggregierte Nutzungsarten Büro Handel Hotel Logistik Summe Werbung/Medien 0,4 % Sonstiges 5,3 % Leerstand 28,5 % Produktion/Verarbeitung 1,7 % Monats ertrag in EUR 42.589 928.556 3.175 649.606 Produktion/Verarbeitung Handel Kommunikation Bank- und Finanzdienste Beratung/Freie Berufe 15.625 Werbung/Medien 9.813 Sonstiges 134.597 Leerstand 708.760 Summe 2.492.720 Anteil in % 1,7 % 37,3 % 0,1 % 26,1 % 0,6 % 0,4 % 5,3 % 28,5 % 100 % 11 AXA IMMOSELECT Immobilientransaktionen Ankaufstätigkeit Im Berichtszeitraum wurden keine Immobilien gekauft. Verkaufstätigkeit Im Berichtszeitraum wurden 14 Immobi lien für Verkaufspreise von insgesamt rund 211,8 Mio. EUR veräußert. Ihre zuletzt festgestellten Verkehrswerte betrugen zusammen rund 274,8 Mio. EUR. Damit wurden seit Bekanntgabe der Liquida tion am 20. Oktober 2011 insgesamt 57 Objekte veräußert (Verkaufspreise insgesamt rund 1,8 Mrd. EUR gegenüber zuletzt veröffentlichten Verkehrswerten von insgesamt rund 2,5 Mrd. EUR) Mai 2014 Österreiches Teilportfolio („FMZ Obertrum“, „SMC I“ & „SMC II“, „A1 Tradehall“, „A1 Tradepoint“, „Office Atrium West Gastro“, „Office Atrium West Büro“ und „Airport Business Point“) Der zuletzt veröffentlichte Verkehrswert der acht Immobilien lag bei rund 48,9 Mio. EUR. Die Veräußerung erfolgte nach einem extensiven Vermarktungsprozess als Paketverkauf, nachdem sich ein Einzelverkauf als nicht darstellbar erwies. Die erzielten Verkaufspreise lagen in Summe bei 27 Mio. EUR. Juni 2014 Luxemburg, „Espace Strassen“ Die in einer Immobilien-Gesellschaft ge haltene Immobilie im Westen von Luxem burg mit rund 12.000 m² Miet fläche konnte seit dem 1. Oktober 2013 für die Dauer von neun Jahren an eine Deutsche Genossenschaftsbank neuvermietet werden. Der ursprüngliche Hauptmieter, eine weltweit tätige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesell- 12 schaft, hat im Rahmen eines Untermietvertrages mit dem neuen Hauptmieter weiterhin ca. 5.000 m² Büroflächen angemietet. Die Neuvermietung war die Voraussetzung für den erfolgreichen Verkauf. Verkauft wurden 100,0 % der Anteile. Der erzielte Verkaufspreis liegt bei 41,8 Mio. EUR. Der zuletzt festgestellte Verkehrswert der Immobilie lag bei 54,5 Mio. EUR. Juni 2014 Paris, Boulevard de la Madeleine (Agiroc S.A.R.L.) Die im Zentrum von Paris gelegene, voll vermietete Büroimmobilie mit zwei Laden einheiten wurde über eine Immobilien- Gesellschaft gehalten. Verkauft wurden 100,0 % der Anteile. Aufgrund einer, seitens des Käufers im Kaufvertrag gewünschten Verschwiegenheitsklausel, können über den erzielten Verkaufspreis keine genaueren Angaben gemacht werden. Dieser liegt aber deutlich über dem aktuellen Verkehrswert, der im A pril 2014 mit 28,3 Mio. EUR festgestellt wurde. Juli 2014 Albacete, Centro Commercial Imaginalia (Astroceres Inversiones 2005 SL) Das über eine Immobilien-Gesellschaft gehaltene, rund 27.000 m² große Einkaufszentrum „Imaginalia“ in A lbacete, Spanien, welches zuletzt mit 29,1 Mio. EUR bewertet war, hat unter der spanischen Rezession und dem schwindenden Privat konsum sehr gelitten. Seit dem Ankauf sind die Mieteinnahmen insgesamt um rund 75,0 % zurückgegangen. Eine Stabi lisierung oder gar Verbesserung ist auf längere Sicht nicht zu erwarten. Bedingt durch die Liquidation und nach Abwägung aller Faktoren wurde deshalb entschieden, das Fondsobjekt zu verkaufen. Verkauft wurden 100,0 % der Anteile. Der erzielte Verkaufspreis beträgt rund 12,6 Mio. EUR. August 2014 Getafe, „Getafe CLA“ Die Logistikgebäude in Getafe bei Madrid verfügt über rund 34.000 m² vermietbare Fläche. Der Umbau zu kleineren Einheiten hat im aktuellen Marktumfeld eine bessere Vermietbarkeit ermöglicht. Die positive Entwicklung war ein wichtiges Signal für potenzielle Investoren und reflektiert sich im erzielten Kaufpreis. Der Verkaufspreis lag über 25,0 % über dem zuletzt festgestellten Verkehrswert von 15,5 Mio. EUR. Oktober 2014 Boulogne-Billancourt, „Quai Ouest“ Das Bürogebäude in Boulogne-Billancourt mit rund 15.500 m² Mietfläche wurde 1992 errichtet und zuletzt 2002 teilweise renoviert. Eine Neuvermietung nach Auszug des bisherigen Mieters wäre nur in Verbindung mit einer umfangreichen Revitalisierung möglich gewesen. Aufgrund der Liquidation des Sondervermögens wurde beschlossen, das Objekt vor der Übertragung des Sondervermögens auf die Depotbank zu veräußern. Die Immobilie wurde unter Berücksichtigung einer vom Mieter erhaltenen Ablösesumme für Rückbauverpflichtungen mit rund 18,0 % Abschlag zum aktuellen Verkehrswert von 69,7 Mio. EUR verkauft. Oktober 2014 München, Georg-Muche-Straße Die im Jahr 2009 fertiggestellte Büro immobilie verfügt über eine vermietbare Fläche von rund 10.700 m². Der Verkaufspreis lag mit 28,9 Mio. EUR leicht über dem Verkehrswert. Der Verkauf fand kurz vor der Übertragung des Sondervermögens auf die Depotbank statt, um den Erlös und den Mietertrag zu optimieren. ABWICKLUNGSBERICHT Vermietungssituation Leerstand >33,0 % I m aktuellen Marktumfeld werden in der Regel Immobilien von Investoren bevorzugt, deren Erträge durch lange Mietverträge gesichert sind. Es wurde deshalb besonders auf die Vermietung der Fondsimmobilien und auf die Stabili sierung der langfristigen Mieterträge fokussiert, um die Immobilien für den Verkauf zu optimieren. Zum 30. April 2015 liegt der Vermietungsstand auf Basis der Bruttosollmieten bei 74,4 % gegenüber 78,9 % zum 30. April 2014. Leerstandssituation Belgien, Brüssel, 110 avenue des Communautés/ 22 rue de Bretagne Erste Vermietungserfolge wurden bereits erzielt und das Interesse von potenziellen Mietern an diesem Standort ist im Jahr 2014 gestiegen. Parallel zu den weiteren Vermietungsaktivitäten wurde mit dem Verkaufsprozess begonnen. Angaben in % der Gesamtmietfläche Stadt Straße Belgien Land Brüssel 110 avenue des Communautés / 22 rue de Bretagne Leerstand in % 45,8 % Luxemburg Strassen rue de Primeurs 7 (Strassen Business Center) 64,6 % Schweden Arlöv Vassvägen 20 und 24 63,5 % Tschechien Prag Revnicka ulize 170 (Oregon House) 33,7 % Niederlande Amersfoort Amersfoort, Van Asch van Wijkstraat 55 96,6 % Luxemburg, „Strassen Business Center“ Es wird momentan mit einigen potenziellen Mietern für Teilflächen verhandelt. Die Nachfrage an diesem Standort ist jedoch noch sehr verhalten. Tschechien, Prag, „Oregon House“ Aufgrund der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen an diesem Teilmarkt konnte der Leerstand noch nicht reduziert werden. Schweden, Arlöv, Vassvägen 20 und 24 Es werden derzeit Verhandlungen geführt, um einen Großteil der leerstehenden Flächen neu zu vermieten. Niederlande, Amersfoort, Van Asch van Wijkstraat 55 Seit Auszug des Hauptmieters im März 2015 beträgt der Leerstand 96,6 %. Laufzeit der Mietverträge Die nebenstehende Abbildung zeigt die Struktur der Mietvertragslaufzeiten bezogen auf die Nettosollmieten. Zum 30. April 2015 beträgt der Leerstand 28,5 %. Bei den verbleibenden Immobi lien im Portfolio des AXA Immoselect ist eine möglichst lange und stabile Vermietung nach wie vor eine wichtige Voraussetzung für einen Verkauf. Laufzeit der Mietverträge 1) Angaben in % der Nettosollmiete 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% 1) Basis: unbefristet 0,0% leer 28,5% 2015 7,0% 2016 6,7 % 2017 3,3 % 2018 5,0 % 2019 6,6 % 2020 2,9% 2021 1,6 % 2022 7,3 % 2023 1,5 % 2024 5,3 % 2025+ 24,3 % Mietvertragslaufzeiten bis zur ersten Sonderkündigungsmöglichkeit bzw. bis zum Mietvertragsende 13 AXA IMMOSELECT Liquidität D er AXA Immoselect hält per 30. April 2015 eine Liquidität von ca. 149,8 Mio. EUR. Das entspricht einem Anteil am Wert des Sondervermögens von 28,1 %. Die Liquiditätsanlagen umfassen ausschließlich Bankguthaben, welche in Sichteinlagen, Tages- und Festgeldern investiert sind. Zur Minimierung des Ausfallrisikos erfolgt eine Bonitätsprüfung der Banken, die für die Liquiditätsanlagen genutzt werden. Darüber hinaus wird für jede Bank eine spezifische Anlagegrenze definiert. Zur Optimierung der Liquiditätsrendite werden für jede Festgeldanlage die aktuellen Konditionen verschiedener Banken verglichen. Zur Wahrung der konservativen Ausrichtung des AXA Immoselect wird auf komplexe, weniger liquide und weniger wert stabile Anlageprodukte verzichtet. 14 Finanzierung D ie am 19. Oktober 2011 beschlossene Liquidation des AXA Immoselect hat Auswirkungen auf die Finanzierungsstrategie. Es sind keine neuen Finanzierungen vorgesehen. Mit dem Verkauf von finanzierten Objekten wird in der Regel auch eine vorzeitige Rückführung der Finanzierungen erfolgen, die gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigungen an die Banken auslösen. Der Verkauf von Objekten kann Einfluss auf die Finanzierungsquote haben – je nachdem zu welchem Zeitpunkt finanzierte bzw. nicht finanzierte Objekte verkauft werden. So ist durch den Verkauf von nicht finanzierten Objekten im vergangenen Geschäftsjahr die Fremdfinanzierungsquote von 4,7 % zum 30. April 2014 auf 6,9 % zum Berichtsstichtag gestiegen ohne dass sich das absolute Finanzierungs volumen erhöht hat. Zum Berichtsstichtag besteht nunmehr noch ein Darlehen auf Ebene einer Immo bilien-Gesellschaft. Es ist aufgrund der Liquidation des AXA Immoselect nicht auszuschließen, dass eine vorzeitige Darlehensrückführung, unabhängig vom Verkauf des finanzierten Objekts, notwendig wird. Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Darlehen zurückgeführt. Seit Be kanntgabe der Liquidation ist die Finan zie rungsquote von 25,6 % auf 6,9 % zurückgegangen. Durch die Darlehensrückführungen bestehen zum Stichtag auf Ebene des Sondervermögens keine Darlehensverhältnisse mehr. ABWICKLUNGSBERICHT Übersicht Kredite Kreditvolumen direkt in EUR Verhältnis zu den Verkehrswerten aller Immobilien in % 0 0 0 0 0,0 0,0 0,0 0,0 EURO-Kredite Inland EURO-Kredite Ausland Fremdwährungskredite Gesamt Kreditvolumen indirekt (über ImmobilienGesellschaften) in EUR 0 25.878.227 0 25.878.227 Verhältnis zu den Verkehrswerten aller Immobilien in % Kreditvolumen gesamt in EUR Verhältnis zu den Verkehrswerten aller Immobilien in % 0,0 6,9 0,0 6,9 0 25.878.227 0 25.878.227 0,0 6,9 0,0 6,9 Restlaufzeit der Zinsfestschreibung unter 1 Jahr in % 0,0 100,0 0,0 EURO-Kredite Inland EURO-Kredite Ausland Fremdwährungskredite 1 – 2 Jahre in % 0,0 0,0 0,0 2 – 5 Jahre in % 0,0 0,0 0,0 5 – 10 Jahre in % 0,0 0,0 0,0 über 10 Jahre in % 0,0 0,0 0,0 Laufzeitende der Darlehen 40 Mio. EUR 30 20 10 0 2015 2016 2017 2018 2019 >2019 15 AXA IMMOSELECT Währungssicherung F ür den AXA Immoselect wird eine r isikominimierende Fremdwährungs strategie verfolgt. Zum Berichtsstichtag befinden sich 19,5 % der Immo bilienverkehrswerte außerhalb der Länder der Eurozone (Schweden und Tschechien). Die Wechselkursrisiken für Vermögenspositionen in Fremdwährung werden nahezu vollständig abgesichert. Das Absicherungsvolumen wird bei Bedarf – z. B. bei Verkehrswertänderungen – zeitnah angepasst. Die Absicherung erfolgt über Devisen termingeschäfte (FX Forwards). Diese FX Forwards werden revolvierend jeweils mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten abgeschlossen und nach Laufzeitende durch jeweils einen neuen FX Forward ersetzt (so genannter Rollover). Diese Rollover führen je nach zwischenzeit licher Währungskursentwicklung zu realisierten Gewinnen bzw. Verlusten und zu entsprechenden Liquiditätszuflüssen bzw. -abflüssen. Für diese potenziellen Zahlungen wird eine Liquiditätsreserve im Sondervermögen vorgehalten. Die in Tschechien liegende Immobilie verfügt über eurogebundene Mietver träge. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt dementsprechend unabhängig von der Entwicklung der lokalen Währungen. Hier erfolgt keine Absicherung über Devisentermingeschäfte. Beim Einsatz von Derivaten in dem Sondervermögen wird der einfache Ansatz im Sinne der §§ 15 ff. Derivateverordnung (DerivateV) angewendet. Das Ausfallrisiko des Devisengeschäftskontrahenten wird durch eine regel mäßige Bonitätsprüfung der Kontrahenten und durch den Abschluss von Vereinbarungen zur Stellung von Sicherheiten verringert. Übersicht Währungsrisiken SEK Nettovermögen in Fremdwährung Nettovermögen umgerechnet in EUR Sicherungs kontrakte in Fremd währung 502.876.261 54.309.928 452.500.000 Nicht währungs- gesichertes Nettovermögen in Fremdwährung 50.376.261 Nicht währungs- Sicherungsquote gesichertes in % v. Netto Nettovermögen vermögen im Fremd in EUR währungsraum 5.440.565 90,0 Verhältnis zum Fondsvermögen in % 1,0 Bestand der Währungskurssicherungsgeschäfte Offene Positionen am Stichtag Währung SEK Volumen (Fremdwährung in Tsd.) 452.500 Summe offener Positionen Kurswert Verkauf (Tsd. EUR) 49.443 Kurswert Stichtag (Tsd. EUR) 48.885 Unrealisiertes Ergebnis (Tsd. EUR) 558 49.443 48.885 558 Kurswert Verkauf (Tsd. EUR) 355.265 355.265 Kurswert Kauf (Tsd. EUR) 353.627 353.627 Realisiertes Ergebnis (Tsd. EUR) 1.637 1.637 Beendete Sicherungsgeschäfte im Berichtszeitraum Währung SEK Summe beendete Positionen 16 Volumen (Fremdwährung in Tsd.) 3.251.000 ABWICKLUNGSBERICHT Fazit und Ausblick A ls Depotbank ist es unsere Aufgabe die Vermögensgegenstände des Sondervermögens AXA Immoselect zu verkaufen und zu liquidieren. In einer Aus legungsentscheidung zu den Vorgaben an die Depotbank bei der Abwicklung eines Sondervermögens nach § 39 Absatz 2 Investmentgesetz schrieb die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 27. November 2012: „Die Depotbank hat nach Ablauf der Kün digungsfrist die übergegangenen Ver mö gensgegenstände im Rahmen eines ge ordneten, den jeweiligen Markt usancen entsprechenden Veräußerungsprozesses zum Verkauf zu stellen, mit dem Ziel, alle verbliebenen Vermögensgegenstände grundsätzlich binnen drei Jahren tatsäch lich veräußert zu haben. Im Rahmen des Verkaufsprozesses hat die Depotbank die Vermögensgegenstände zum bestmög lichen, am Markt realisierbaren Verkaufs preises zu veräußern.“ Wir werden daher die verbliebenen Immo bilien weiterhin auf den Verkauf vorbereiten. So werden wir bei Bedarf neue Mieter suchen und Renovierungen sowie Umbauten vornehmen. Als unsere Hauptaufgabe sehen wir es an, durch Objektverkäufe weitere Kapitalrückzahlungen möglich zu machen, so dass Sie Ihr zurzeit noch im Fonds gebundenes Kapital schnellstmöglich zurückerhalten. Philippe Durand Wann genau weitere Rückzahlungen reali sierbar sind, hängt jedoch vom Erfolg unserer Verkaufs anstrengungen und damit letztlich auch von der Marktlage ab, die wir nicht beeinflussen können. Den nächsten Abwicklungsbericht legen wir Ihnen zum Ende des Geschäftsjahres 2015/2016 in etwa einem Jahr vor. Bis dahin informieren wir Sie auf www.axa-immoselect.de auch weiterhin regelmäßig über die Entwicklung des AXA Immoselect. Mit freundlichen Grüßen CACEIS Bank Deutschland GmbH Geschäftsführung Bastien Charpentier 17 AXA IMMOSELECT Immobilienverzeichnis zum 30.04.2015 ● G Okt. 2007 ● ● Bau-/ Umbaujahr Andere ● Kfz März 2007 1995/2005 Freizeit G Wohnen 74,0 % Industrie ● Hotel Büro ● Handel/ Gastronomie Lastenaufzug ● Erwerbsdatum März 2004 2004 Projekt-/ Bestandsmaßnahmen Personenaufzug Art der Nutzung (in % der Nettosollmiete) G Art des Grundstückes1) Nr. Ort, Anschrift, Objektname Ausstattungsmerkmale Klimaanlage Objektdaten 24,0 % 2,0 % I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung Belgien 1 1200 Brüssel 110 avenue des Communautés / 22 rue de Bretagne Niederlande 2 3811 LP Amersfoort Van Asch van Wijkstraat 55 77,0 % 7,0 % 16,0 % 93,0 % 7,0 % Spanien 3 28050 Madrid Avenida de Manoteras 40 2006/2007 ● II. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien mit Euro-Währung Deutschland Firma: AXA Immoselect Hauptverwaltungsgebäude GmbH & Co. Objekt Düsseldorf, Uerdinger Straße KG; Sitz: Im MediaPark 8a, D-50670 Köln 4 40474 Düsseldorf Wilhelm-Bötzkes-Straße 1 / Uerdinger Straße 96 „Hauptverwaltung IKB“ G 2) März 2007 1961/1996/ 1997/2000 ● ● ● ● ● ● 100,0 % Beteiligung: 52,2 %; Gesellschaftskapital: 97.928.022,14 EUR Italien Firma: Iniziativa Tredici S.r.I; Sitz: Corso di Porta Romana 68, I-20122 Milano 5 24051 Antegnate Strada Statale 11 „BreBeMi / Bergamo“ G Juli 2009 2008 100,0 % Beteiligung: 100,0 %; Gesellschaftskapital: 48.241.953,28 EUR; Gesellschafterdarlehen: 11.500.000,00 EUR Luxemburg Firma: Strassen Centre S.A.; Sitz: 45, rue des Scillas, L-2529 Howald 6 2361 Luxemburg-Strassen rue de Primeurs 7 „Strassen Business Center“ G März 2008 2004 ● 75,0 % ● 22,0 % 3,0 % 8,0 % 4,0 % Beteiligung: 100,0 %; Gesellschaftskapital: 15.521.822,73 EUR III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien mit anderer Währung Schweden Firma: IS Stora Bernstorp A AB, Süd; Sitz: c/o Newsec Asset Management Box 114 05, SE-404 29 Göteborg 7 23291 Arlöv Vassvägen 20 und 24 „Retail Park ‚Stora Bernstorp‘ Haus 1, 2 und 5“ G Dez. 2008 2008 100,0 % Beteiligung: 100,0 %; Gesellschaftskapital: 18.588.439,17 EUR Firma: IS Stora Bernstorp B AB, Nord; Sitz: c/o Newsec Asset Management Box 114 05, SE-404 29 Göteborg 8 23291 Arlöv Vassvägen 21 und 23 „Retail Park ‚Stora Bernstorp‘ Haus 3 und 4“ G Juni 2009 2009 100,0 % Beteiligung: 100,0 %; Gesellschaftskapital: 31.918.671,95 EUR Tschechien Firma: AXA Real Estate Prague I s.r.o.; Sitz: Vinohrady, Mánesova 917/28, CZ-120 00 Prag 2 9 13 Prag Revnicka ulize 170 „Oregon House“ G Okt. 2007 2005/2007 ● ● ● 76,0 % 12,0 % Beteiligung: 100,0 %; Gesellschaftskapital: 20.176.503,97 EUR; Gesellschafterdarlehen: 14.000.000,00 EUR 1) G = Geschäftsgrundstück, W/G = Gemischt genutztes Grundstück, i.B. = im Bau befindlich AXA Immoselect hält hieran 52,195 % 100,0 % Wert 4) anteiliger Wert 5) Bei Immobilien mit weniger als fünf Mietern wird auf einen Ausweis der Daten „Auslaufende Mietverträge im folgenden Geschäftsjahr“, „Durchschnittliche Restlaufzeiten der Mietverträge“ und „Mieteinnahmen im Berichtszeitraum“ aufgrund des Daten- und Wettbewerbsschutzes verzichtet. 2) Der 3) 18 ABWICKLUNGSBERICHT Tsd. EUR Jahre 4.194 14.354 16.500 1.661 39 40,2 % 0,2 % 11.820 31.974 53.300 4.936 57 93,3 % – 7.489 12.670 30.240 2.291 62 3,8 % 0,0 % 25.026 71.947 62 0,0 % – 166 191.000 (99.692) 3) 4) 11.021 (5.753) 3) Jahre Tsd. EUR 8,1 5) – 760 5) 13,3 5) – Fremdfinanzierungsquote in % Tsd. EUR Mieteinnahmen im Berichts zeitraum Restnutzungsdauer m2 Durchschnittliche Restlaufzeiten der Mietverträge auf Basis der Nettosollmiete Gutachterliche Bewertungsmiete zum Stichtag m2 Auslaufende Mietverträge im folgenden Geschäftsjahr auf Basis der Nettosollmiete Gutachterlicher Verkehrswert zum Stichtag m2 Leerstands quote zum Stichtag in % der Brutto sollmiete Wohnen Vermietung Gewerbe Ergebnisse der Sachverständigenbewertung Grundstücksgröße Nutzfläche – 5) 1.896 5) – 5) 4) 70.213 39.044 86.740 7.000 55 1,0 % 22,3 % 6,8 5.472 29,8 % 3.143 4.406 14.790 1.303 59 60,6 % – 5) – 5) – 5) 62.395 18.448 16.869 1.793 53 64,0 % – 5) – 5) – 5) 49.052 19.371 26.362 2.086 53 19,7 % 5,3 % 5,2 2.430 17.912 14.296 29.440 2.219 62 10,8 % 27,9 % 2,1 1.803 19 AXA IMMOSELECT Verzeichnis der Käufe Käufe direkt gehaltener Immobilien Land – PLZ Ort Straße – – – Übergang von Nutzen und Lasten zum – Käufe von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften Land – 20 Sitz Name Beteiligungsquote – – – Übergang von Nutzen und Lasten zum – ABWICKLUNGSBERICHT Verzeichnis der Verkäufe Verkäufe direkt gehaltener Immobilien in Ländern mit Euro-Währung Land Österreich PLZ Ort Straße 5162 Oberturm am See Gewerbestraße 1–14, Jakobistraße 9–15 „FMZ Oberturm“ Übergang von Nutzen und Lasten zum Mai 2014 Österreich 5020 Salzburg Münchner Bundesstraße 114 „SMC I“ Mai 2014 Österreich 5020 Salzburg Münchner Bundesstraße 114, 114a, 114b „SMC II“ Mai 2014 Österreich 5073 Wals Franz-Brötzner-Straße 12 „A1 Tradehall“ Mai 2014 Österreich 5073 Wals Franz-Brötzner-Straße 9 „A1 Tradepoint“ Mai 2014 Spanien 28906 Getafe August 2014 Frankreich 92100 Boulogne-Billancourt Centro Logistico de Abastecimiento, Calle Zujar No. 1 „Getafe CLA“ 40–42 quai du Point du Jour „Quai Ouest“ Oktober 2014 Deutschland 80807 München Georg-Muche-Straße 3, „Parkstadt Schwabing“ Oktober 2014 Verkäufe von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften Land Sitz Name Beteiligungsquote Österreich A-1060 Wien 99,9 % Österreich A-1060 Wien 99,9 % Mai 2014 Österreich A-1060 Wien 99,9 % Mai 2014 Luxemburg L-1511 Luxemburg Baulandentwicklung Gdst 1682/6 GmbH & Co. KG Baulandentwicklung Gdst 1682/5 GmbH & Co. KG Airport Business Point Baulandentwicklungs GmbH & CO. KG Espace Strassen S.A. Übergang von Nutzen und Lasten zum Mai 2014 100,0 % Juni 2014 Frankreich F-92400 Courbevoie Argiroc S.A.R.L. 100,0 % Juni 2014 Spanien E-28046 Madrid Astroceres Inversiones 2005 SL 100,0 % Juli 2014 21 AXA IMMOSELECT Übersicht: Renditen, Bewertung, Vermietung Ergebniskomponenten der Fondsrendite in % I. Immobilien Bruttoertrag Bewirtschaftungsaufwand Nettoertrag Wertänderungen 1) Ausländische Ertragsteuern Ausländische latente Steuern Ergebnis vor Darlehensaufwand Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung Währungsänderung Gesamtergebnis in Fondswährung II. Liquidität Liquiditätsrendite III. Fondsrendite Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) 2) Direkt investments Deutschland Direkt investments Ausland Direkt investments gesamt 5,6 % – 10,2 % – 4,6 % – 8,3 % 0,0 % 0,0 % – 12,9 % – 12,9 % 0,0 % – 12,9 % 6,8 % – 3,2 % 3,6 % – 32,9 % 13,0 % 0,0 % – 16,3 % – 16,3 % 0,0 % – 16,3 % 6,7 % – 3,7 % 3,0 % – 31,0 % 12,0 % 0,0 % – 16,0 % – 16,0 % 0,0 % – 16,0 % 1) Die Wertänderung ist bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Fonds im jeweiligen Land. Das durchschnittliche Immobilienvermögen im Geschäftsjahr wird anhand von 13 Monatsendwerten (30. April 2014 bis 30. April 2015) berechnet. Verkäufe zu Beginn der Berichtsperiode führen so zu einem geringeren durchschnittlichen Immobilienvermögen als zum Ende der Berichtsperiode. (BVI-Leitfaden) 2) Hinweis: Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert. Berechnungsmethode nach BVI. Als Basis für die Berechnung der Wertentwicklung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die kostenfrei reinvestiert werden. Ausgabeaufschläge finden hier keine Berücksichtigung. Entwicklung der Renditekennzahlen in % 1) I. Immobilien Bruttoertrag Bewirtschaftungsaufwand Nettoertrag Wertänderungen Ausländische Ertragsteuern Ausländische latente Steuern Ergebnis vor Darlehensaufwand Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung Währungsänderung Gesamtergebnis in Fondswährung II. Liquidität Liquiditätsrendite III. Fondsrendite Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) 2) 1) Die 2014/2015 2013/2014 2012/2013 2011/2012 6,9 % – 2,2 % 4,8 % – 22,7 % 4,2 % – 0,7 % – 14,4 % – 15,4 % – 0,1 % – 15,5 % 6,1 % – 1,8 % 4,3 % – 32,5 % – 0,8 % 0,7 % – 28,3 % – 31,5 % – 0,1 % – 31,6 % 5,8 % – 0,9 % 4,9 % – 9,0 % – 0,8 % 1,1 % – 3,8 % – 5,6 % – 0,1 % – 5,7 % 5,7 % – 0,7 % 5,0 % – 4,3 % – 0,4 % – 0,8 % – 0,4 % – 1,6 % – 0,1 % – 1,7 % 0,1 % 0,2 % 0,2 % 1,1 % – 8,4 % – 9,0 % – 22,1 % – 22,6 % – 5,1 % – 5,8 % – 1,6 % – 2,2 % hier veröffentlichten Zahlen wurden exakt berechnet und anschließend auf die erste Nachkommastelle gerundet, so dass Rundungsdifferenzen auftreten können. Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert. Berechnungsmethode nach BVI. Als Basis für die Berechnung der Wertentwicklung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die kostenfrei reinvestiert werden. Ausgabeaufschläge finden hier keine Berücksichtigung. 2) Hinweis: 22 ABWICKLUNGSBERICHT Beteiligungen Deutschland Beteiligungen Ausland Beteiligungen gesamt Gesamt 7,1 % – 0,3 % 6,8 % – 3,1 % 0,0 % 0,0 % 3,7 % 3,7 % 0,0 % 3,7 % 7,0 % – 1,8 % 5,2 % – 25,5 % – 0,1 % – 1,7 % – 22,1 % – 25,9 % – 0,1 % – 26,0 % 7,1 % – 1,3 % 5,7 % – 18,1 % – 0,1 % – 1,2 % – 13,6 % – 15,1 % – 0,1 % – 15,2 % 6,9 % – 2,2 % 4,8 % – 22,7 % 4,2 % – 0,7 % – 14,4 % – 15,4 % – 0,1 % – 15,5 % 0,1 % – 8,4 % – 9,0 % 2010/2011 2009/2010 2008/2009 2007/2008 2006/2007 2005/2006 2004/2005 2003/2004 Rumpf-GJ 2002/2003 5,7 % – 0,7 % 5,0 % – 5,8 % – 0,8 % – 0,3 % – 1,9 % – 3,5 % 0,0 % – 3,5 % 6,1 % – 0,6 % 5,5 % – 2,1 % – 0,8 % – 0,1 % 2,5 % 2,5 % 0,0 % 2,5 % 6,1 % – 0,4 % 5,7 % 0,1 % – 0,4 % – 0,2 % 5,2 % 5,3 % – 0,1 % 5,2 % 6,3 % – 0,6 % 5,7 % 1,7 % – 0,4 % – 0,4 % 6,6 % 6,8 % 0,0 % 6,8 % 6,5 % – 0,5 % 6,0 % 2,6 % – 1,0 % – 0,7 % 6,9 % 7,5 % 0,0 % 7,5 % 6,3 % – 0,4 % 5,9 % 1,2 % – 0,6 % – 0,4 % 6,1 % 6,8 % 0,0 % 6,8 % 6,8 % – 0,9 % 5,9 % 1,6 % – 0,3 % – 0,2 % 6,9 % 7,9 % 0,0 % 7,9 % 6,7 % – 5,7 % 3,7 % – – 9,4 % 11,5 % – 11,5 % 3,8 % – 3,5 % 5,5 % – – 8,9 % 9,8 % – 9,8 % 0,5 % 0,4 % 3,3 % 3,4 % 3,3 % 2,1 % 1,9 % 1,9 % 2,2 % – 3,9 % – 4,6 % 2,1 % 1,4 % 4,5 % 3,8 % 5,7 % 5,1 % 5,9 % 5,2 % 5,0 % 4,0 % 4,8 % 4,2 % 6,2 % 5,3 % 5,9 % 5,2 % 23 AXA IMMOSELECT Kapitalinformationen (Durchschnittszahlen in Tsd. EUR) 1) Direkt investments Deutschland 13.492 0 13.492 243.487 0 Direkt gehaltene Immobilien Über Beteiligungen gehaltene Immobilien Immobilien insgesamt Liquidität Kreditvolumen Fondsvolumen (netto) 1) Die Direkt investments Ausland 158.661 0 158.661 516 0 Direkt investments gesamt 172.153 0 172.153 244.002 0 Durchschnittszahlen der Kapitalinformationen im Geschäftsjahr wurden anhand von 13 Monatsendwerten (30. April 2014 bis 30. April 2015) berechnet. Wertänderungen in Tsd. EUR 1) Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio Positive Wertänderungen lt. Gutachten Sonstige positive Wertänderungen 2) Negative Wertänderungen lt. Gutachten Sonstige negative Wertänderungen 2) 3) Wertänderung lt. Gutachten insgesamt Sonstige Wertänderung insgesamt Direktinvestments Deutschland 0 0 0 0 0 0 0 0 Direktinvestments Ausland 100.040 8.888 0 0 0 – 23.840 0 – 23.840 Direktinvestments gesamt 100.040 8.888 0 0 0 – 23.840 0 – 23.840 1)Es werden stichtagsbezogene Daten in absoluten Zahlen angegeben. In die Übersicht fließen nur Daten von Immobilien ein, die sich zum Berichtsstichtag (noch) im Sondervermögen befinden. Objekte, die im Laufe des Geschäftsjahres veräußert wurden, bleiben außen vor. Wertänderungen im Zusammenhang mit Risikovorsorge für zukünftige Steuern auf Gewinne aus der Veräußerung von Auslandsimmobilien (Capital Gains Taxes) 3) inkl. Wertänderungen im Zusammenhang mit Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten 2) inkl. Vermietungsinformationen nach Jahresmietertrag 1) 2) Jahresmietertrag Jahresmietertrag Jahresmietertrag Jahresmietertrag Jahresmietertrag Jahresmietertrag Jahresmietertrag Jahresmietertrag 1) bezogen Büro Handel/Gastronomie Hotel Industrie (Lager, Hallen) Wohnen Freizeit Kfz Andere Direktinvestments Deutschland 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % Direktinvestments Ausland 57,1 % 26,1 % 0,0 % 1,8 % 0,0 % 0,0 % 15,0 % 0,0 % auf Nettosollmieten Unterschied zwischen Bruttosollmieten und Nettosollmieten liegt in der zusätzlichen Berücksichtigung der Nebenkostenvorauszahlungen bei den Bruttomieten. Die vorgenommene Wahl entweder der einen oder der anderen Bezugsgröße erfolgte auf Basis des „Leitfadens zur Vereinheitlichung der Angaben in den Jahresberichten und Halbjahresberichten“ des BVI. 2) Der 24 Direktinvestments gesamt 57,1 % 26,1 % 0,0 % 1,8 % 0,0 % 0,0 % 15,0 % 0,0 % ABWICKLUNGSBERICHT Beteiligungen Deutschland Beteiligungen Ausland Beteiligungen gesamt Gesamt 0 102.342 102.342 2.822 0 0 207.958 207.958 31.450 28.636 0 310.300 310.300 34.272 28.636 172.153 310.300 482.453 278.275 28.636 754.141 Beteiligungen Deutschland 99.692 11.021 0 0 – 3.132 0 – 3.132 0 Beteiligungen Ausland 174.202 14.402 956 3.660 – 13.407 – 78 – 12.451 3.582 Beteiligungen gesamt 273.894 25.423 956 3.660 – 16.539 – 78 – 15.583 3.582 Beteiligungen Deutschland 100,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % Beteiligungen Ausland 17,9 % 77,8 % 0,0 % 0,6 % 0,0 % 0,0 % 3,4 % 0,3 % Beteiligungen gesamt 46,2 % 51,0 % 0,0 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 2,2 % 0,2 % Gesamt 373.934 34.311 956 3.660 – 16.539 – 23.918 – 15.583 – 20.258 Gesamt 49,4 % 43,7 % 0,0 % 0,8 % 0,0 % 0,0 % 6,0 % 0,1 % 25 AXA IMMOSELECT Vermietungsinformationen nach Leerstand 1) 2) Leerstand Büro Leerstand Handel/Gastronomie Leerstand Hotel Leerstand Industrie (Lager, Hallen) Leerstand Wohnen Leerstand Freizeit Leerstand Kfz Leerstand Andere Vermietungsquote Direktinvestments Deutschland 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % Direktinvestments Ausland 79,8 % 11,9 % 0,0 % 88,9 % 0,0 % 0,0 % 50,7 % 0,0 % 43,8 % Direktinvestments gesamt 79,8 % 11,9 % 0,0 % 88,9 % 0,0 % 0,0 % 50,7 % 0,0 % 43,8 % 1) bezogen auf Bruttosollmieten Unterschied zwischen Bruttosollmieten und Nettosollmieten liegt in der zusätzlichen Berücksichtigung der Nebenkostenvorauszahlungen bei den Bruttomieten. Die vorgenommene Wahl entweder der einen oder der anderen Bezugsgröße erfolgte auf Basis des „Leitfadens zur Vereinheitlichung der Angaben in den Jahresberichten und Halbjahresberichten“ des BVI. 2) Der Laufzeit der Mietverträge 1) 2) 3) unbefristet leer 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025+ 1) bezogen Direktinvestments Deutschland 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % Direktinvestments Ausland 0,0 % 61,1 % 3,1 % 1,6 % 1,5 % 1,4 % 1,4 % 6,5 % 0,7 % 18,0 % 4,7 % 0,0 % 0,0 % auf Nettosollmieten Mietvertragslaufzeiten bis zur ersten Sonderkündigungsmöglichkeit bzw. bis zum Mietvertragsende 3) Der Unterschied zwischen Bruttosollmieten und Nettosollmieten liegt in der zusätzlichen Berücksichtigung der Nebenkostenvorauszahlungen bei den Bruttomieten. Die vorgenommene Wahl entweder der einen oder der anderen Bezugsgröße erfolgte auf Basis des „Leitfadens zur Vereinheitlichung der Angaben in den Jahresberichten und Halbjahresberichten“ des BVI. 2) Basis: 26 Direktinvestments gesamt 0,0 % 61,1 % 3,1 % 1,6 % 1,5 % 1,4 % 1,4 % 6,5 % 0,7 % 18,0 % 4,7 % 0,0 % 0,0 % ABWICKLUNGSBERICHT Beteiligungen Deutschland 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % Beteiligungen Ausland 30,1 % 15,6 % 0,0 % 48,6 % 0,0 % 0,0 % 45,6 % 0,0 % 81,0 % Beteiligungen gesamt 8,3 % 20,2 % 0,0 % 0,4 % 0,0 % 0,0 % 2,1 % 0,0 % 86,8 % Gesamt Beteiligungen Deutschland 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 % Beteiligungen Ausland 0,1 % 22,5 % 13,2 % 13,5 % 6,3 % 10,0 % 13,4 % 2,1 % 3,0 % 4,2 % 0,3 % 11,4 % 0,0 % Beteiligungen gesamt 0,0 % 14,8 % 8,7 % 8,8 % 4,1 % 6,6 % 8,8 % 1,4 % 1,9 % 2,8 % 0,2 % 7,5 % 34,4 % Gesamt 33,0 % 15,0 % 0,0 % 75,0 % 0,0 % 0,0 % 49,4 % 0,0 % 74,4 % 0,0 % 28,5 % 7,0 % 6,7 % 3,3 % 5,0 % 6,6 % 2,9 % 1,6 % 7,3 % 1,5 % 5,3 % 24,3 % 27 AXA IMMOSELECT Entwicklung des Fonds (Mehrjahresübersicht) Immobilien Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften Bankguthaben Sonstige Vermögensgegenstände Verbindlichkeiten/Rückstellungen Fondsvermögen Anteilumlauf (Stück) Anteilwert (EUR) Zwischenausschüttung (hiervon Kapitalrückzahlung) Endausschüttung je Anteil (EUR) 1) (hiervon Kapitalrückzahlung) Tag der Endausschüttung 1) zahlbar 30.04.2015 Tsd. EUR 100.040,0 235.870,9 149.839,8 65.802,2 – 18.818,4 532.734,6 48.138.860 11,07 4,80 4,80 0,50 0,00 30.07.2015 30.04.2014 Tsd. EUR 272.990,0 381.445,1 311.859,4 145.401,3 – 54.929,1 1.056.766,6 48.138.860 21,95 11,80 11,80 4,60 3,96 24.07.2014 30.04.2013 Tsd. EUR 1.294.701,5 639.847,7 252.762,7 169.045,1 – 208.522,3 2.147.834,6 48.138.860 44,62 1,55 0,79 1,74 0,95 25.07.2013 Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR 1.056.766,6 – 221.438,8 – 231.066,5 41.336,1 9.578,2 – 82.233,0 514,1 nach Ablauf des Geschäftsjahres Entwicklung des Fondsvermögens: 01.05.2014 – 30.04.2015 Fondsvermögen zu Beginn des Geschäftsjahres (01.05.2014) Ausschüttung für das Vorjahr 1) (inkl. Kapitalrückzahlung) Zwischenausschüttung (Tag der Ausschüttung 18.12.2014) Ordentlicher Nettoertrag 2) Realisierte Gewinne 3) Realisierte Verluste 3) Wertveränderung der nicht realisierten Gewinne bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 4) – davon in Fremdwährung Wertveränderung der nicht realisierten Verluste bei Immobilien 5) – davon in Fremdwährung bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 6) – davon in Fremdwährung Währungskursveränderungen 7) Fondsvermögen zum 30.04.2015 514,1 0,0 – 39.650,1 – 23.840,0 0,0 – 15.810,1 – 9.905,3 – 1.072,1 532.734,5 Erläuterung zur Entwicklung des Fondsvermögens Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während des Berichtszeitraums zu dem neuen, in der Vermögensaufstellung des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn des Geschäftsjahres und am Ende des Berichtszeitraumes. 1) Es handelt sich um die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2013/2014. Die Zusammensetzung des ordentlichen Nettoertrages ist aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ersichtlich. 3) Die realisierten Gewinne und Verluste aus Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften sind die Differenz aus Verkaufserlösen und steuerlichen Buchwerten/Anschaffungskosten. Die nicht realisierten Wertveränderungen der Vorjahre aus Immobilien ergeben sich aus Wertfortschreibungen und den Veränderungen der Buchwerte. Mit Abzug der nicht realisierten Gewinne/ Verluste aus dem Vorjahr ergeben sich die realisierten Gewinne/Verluste der Berichtsperiode. Soweit anlässlich der Veräußerung von ausländischen Immobilien Gewinnsteuern gezahlt wurden, mindert sich der realisierte Gewinn bzw. erhöht sich der realisierte Verlust um den gezahlten Betrag. Die realisierten Gewinne und Verluste beinhalten des Weiteren Gewinne und Verluste aus Währungskurssicherungsgeschäften. 4) Die Wertveränderungen der nicht realisierten Gewinne ergeben sich bei den Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus den Wertfortschreibungen der Beteiligungswerte und der Veränderung der Anschaffungskosten im Berichtszeitraum. Bei der Bewertung der einzelnen Beteiligung wurde entsprechend der Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (InvRBV) ein Abschlag berücksichtigt (siehe Textbox S. 32). 5) Die Wertveränderungen der nicht realisierten Verluste ergeben sich bei den Immobilien aus den Wertfortschreibungen der Verkehrswerte und der Veränderung der Anschaffungskosten im Berichtszeitraum. 6) Die Wertveränderungen der nicht realisierten Verluste ergeben sich bei den Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus den Wertfortschreibungen der Beteiligungswerte und der Veränderung der Anschaffungskosten im Berichtszeitraum. 7) In den Währungskursveränderungen ist die Differenz der Bewertung der Vermögensgegenstände in Fremdwährung zwischen dem Kurs zu Beginn und – ohne das Ergebnis der Wertfortschreibungen – dem Kurs am Ende der Berichtsperiode angegeben. Das Ergebnis der Wertfortschreibungen ist bereits in der Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne/Verluste bei Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften enthalten. Bei im Berichtsjahr erworbenen Vermögensanlagen ist die Differenz aus der Bewertung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Aktivierung und dem Kurs zum Ende der Berichtsperiode angegeben. Die Währungskursveränderungen umfassen Bewertungen aus Devisentermingeschäften. 2) 28 ABWICKLUNGSBERICHT Vermögensaufstellung zum 30.04.2015 I. EUR EUR EUR EUR Anteil am Fondsvermögen in % Immobilien 1. Geschäftsgrundstücke – davon in Fremdwährung 100.040.000,00 0,00 100.040.000,00 – insgesamt in Fremdwährung 0,00 II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 1.Mehrheitsbeteiligungen – insgesamt in Fremdwährung 50.507.111,12 18,8 235.870.909,41 44,3 235.870.909,41 III. Liquiditätsanlagen 1. Bankguthaben innerhalb eines Jahres fällig – davon in Fremdwährung 0,00 149.839.789,69 149.839.789,69 IV. Sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus der Immobilienbewirtschaftung – davon in Fremdwährung 0,00 2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften – davon in Fremdwährung 0,00 3. Zinsansprüche – davon in Fremdwährung 0,00 4. andere Vermögensgegenstände – davon in Fremdwährung 0,00 28,1 8.808.549,26 28.109.750,00 423.147,77 28.460.790,72 65.802.237,75 Summe der Vermögenswerte V. Verbindlichkeiten aus 1. Immobilienbewirtschaftung – davon in Fremdwährung 2. anderen Gründen – davon in Fremdwährung 551.552.936,85 6.706.274,46 0,00 2.283.783,90 0,00 8.990.058,36 VI. Rückstellungen – davon in Fremdwährung 12,3 103,5 1,7 9.828.296,90 0,00 9.828.296,90 Summe der Verbindlichkeiten und Rückstellungen VII. Fondsvermögen Summe umlaufende Anteile (Stücke) Anteilwert 18.818.355,26 532.734.581,59 48.138.860 11,07 1,8 3,5 100,0 29 AXA IMMOSELECT Vermögensaufstellung zum 30.04.2015: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, zusätzliche Erläuterungen I. EUR EUR Anteil am Fondsvermögen in % 8.808.549,26 1,7 28.109.750,00 423.147,77 5,3 0,1 28.460.790,72 5,3 6.706.274,46 1,3 2.283.783,90 0,4 9.828.296,90 1,8 Sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus der Immobilienbewirtschaftung – davon in Fremdwährung – davon Betriebskostenvorlagen – davon Mietforderungen 2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften 3. Zinsansprüche – davon in Fremdwährung 4. andere Vermögensgegenstände – davon in Fremdwährung –d avon Forderungen aus Sicherungsgeschäften mit Finanzinstrumenten II. Verbindlichkeiten aus 1.Immobilienbewirtschaftung – davon in Fremdwährung 2. anderen Gründen – davon in Fremdwährung III. Rückstellungen – davon in Fremdwährung IV. Fondsvermögen Anteilwert (EUR) umlaufende Anteile (Stück) Devisenkurse per Stichtag 1 EUR = 9,25938 SEK (Schwedische Krone) 1 EUR = 1,11980 USD (Amerikanische Dollar) 1 EUR = 4,03747 PLN (Polnische Zloty) 30 EUR 0,00 6.385.334,62 1.323.937,76 0,00 0,00 558.376,76 0,00 0,00 0,00 532.734.581,59 11,07 48.138.860 ABWICKLUNGSBERICHT Erläuterung zur Vermögensaufstellung AXA Immoselect zum 30. April 2015 Immobilien Im Berichtszeitraum 1. Mai 2014 bis 30. April 2015 verringerte sich das Immo bilienvermögen um 172.950,0 Tsd. EUR auf 100.040,0 Tsd. EUR. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung von acht Immobilien (davon sieben im Ausland) sowie der Anpassung der Verkehrswerte. Bei der Bewertung der einzelnen Beteiligungen wurde ein Abschlag in Höhe von 2.816,9 Tsd. EUR für Steuer aus Ver äußerungsgewinne berücksichtigt (siehe Textbox auf Seite 32). Zum Stichtag ist der AXA Immoselect in drei Immobilien investiert. Die vorhandenen liquiden Mittel sind für folgende zweckgebundene Positionen vorgesehen: laufende Mittel zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung (7.008,0 Tsd. EUR) und Mittel, die für die nächste Ausschüttung vorgesehen sind (24.069,4 Tsd. EUR). Die Immobilien sind mit den von Sachverständigen ermittelten Verkehrswerten in das Fondsvermögen eingestellt. Informationen zur Zusammensetzung des Immobilienvermögens und weitere Angaben zu den Grundstücken können dem Immobi lienverzeichnis entnommen werden. Beteiligungen Der Wert der Mehrheitsbeteiligungen an Immobilien-Gesellschaften verringerte sich um 145.574,2 Tsd. EUR auf 235.870,9 Tsd. EUR. Die Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf von sechs ausländischen Gesellschaften. Der Fremdwährungsanteil entfällt mit 50.507,1 Tsd. EUR auf Schweden. Zum Stichtag ist der AXA Immoselect in sechs Immobilien indirekt über Beteiligungen investiert. Liquiditätsanlagen Die Liquidität ist vornehmlich in Sicht einlagen und Tagesgeld angelegt. Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus der Immobilienbewirtschaftung beinhalten Mietforderungen in Höhe von 1.323,9 Tsd. EUR und noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von 6.385,3 Tsd. EUR. Dem stehen Umlagenvorauszahlungen der Mieter gegenüber, die in der Position Verbindlichkeiten aus der Immobilienbewirtschaftung erfasst sind. Weiterhin werden Forderungen aus Vorschusszahlungen gegenüber Hausverwaltungen in Höhe von 1.099,3 Tsd. EUR ausgewiesen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für Rechnung des Sondervermögens zwei Darlehen mit einer Höhe von insgesamt 25.500,0 Tsd. EUR vergeben. Dieser Betrag ist in der Position Forderungen an Immobilien-Gesellschaften ausgewiesen. Des Weiteren besteht eine Forderung aus der Ausschüttung der Erträge einer deutschen Immobilien-Gesellschaft (2.609,8 Tsd. EUR). Die Zinsansprüche ergeben sich aus Zinsforderungen aus Gesellschafterdarlehen (423,1 Tsd. EUR). Die Position andere Vermögensgegenstände besteht im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Versicherungen (4,7 Tsd. EUR), einem Bewirtschaftungsgegenstand (61,5 Tsd. EUR) sowie Erstattungsansprüchen gegen über den Finanz ämtern Deutschland (7,8 Tsd. EUR), Niederlande (775,2 Tsd. EUR), Italien (53,4 Tsd. EUR), Öster reich (0,2 Tsd. EUR), Frankreich (1.152,6 Tsd. EUR) und Spanien (560,0 Tsd. EUR). Darüber hinaus werden Forderungen gegenüber Käufern aus der Abwicklung von Immobilienverkäufen (22.357,7 Tsd. EUR) ausgewiesen. Des Weiteren beinhalten sie eine Forderung aus einem Devisentermingeschäft zur Absicherung gegen Währungskurs risiken in Höhe von 558,4 Tsd. EUR und 31 AXA IMMOSELECT Risikovorsorge für Steuer auf Veräußerungsgewinne Gemäß der Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (InvRBV) vom Dezember 2009 ist eine Risikovorsorge für zukünftige Steuern auf Gewinne aus der Veräußerung von Auslandsimmobilien und Immobilien deutscher Kapitalgesellschaften (Capital Gains Tax) in der erwarteten Höhe zu bilden. Die Risikovorsorge für über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Bestandsimmobilien (Abschlag auf den Beteili gungsansatz) ist bis September 2011 linear und im Oktober 2011 in voller Höhe auf das zu erwartende Zielniveau aufgestockt worden. Dabei beträgt das Zielniveau bei indirekt gehaltenen Immobilien 50,0 % der „stillen Steuerlasten“ auf den Verkaufspreis der Immobilien-Gesellschaftsanteile. eine Forderung aus einer erhaltenen Sicherheitsleistung in Zusammenhang mit bestehenden Derivaten in Höhe von 2.929,3 Tsd. EUR. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus der Immobilienbewirtschaftung beinhalten die Umlagenvorauszahlungen der Mieter in Höhe von 5.925,0 Tsd. EUR und Mietvorauszahlungen in Höhe von 399,1 Tsd. EUR. Des Weiteren werden die Verbindlichkeiten aus der Immobilienverwaltung in Höhe von 290,1 Tsd. EUR, Mieterkautionen in Höhe von 60,7 Tsd. EUR und Sicherheitseinbehalte in Höhe von 22,4 Tsd. EUR ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus anderen Gründen resultieren im Wesentlichen aus Fondsverwaltungsgebühren (1.720,4 Tsd. EUR), Verbindlichkeiten gegenüber den Finanzverwaltungen Inland und Ausland (560,0 Tsd. EUR) und Verbindlich keiten gegenüber Käufern im Rahmen von Verkaufsabwicklungen der Immobi lien (3,4 Tsd. EUR). 32 Rückstellungen Die Rückstellungen wurden hauptsächlich für Prüfungskosten (76,9 Tsd. EUR), für Verpflichtungen aus Immobilienverkäufen (2.306,4 Tsd. EUR) und aus ImmobilienGesellschaftsverkäufen (477,3 Tsd. EUR) gebildet. Des Weiteren wurden Rückstellungen für Ertragssteuern aus Erträgen von ausländischen Objekten und Grunderwerbssteuer (6.967,7 Tsd. EUR) ausgewiesen. Fondsvermögen Zum Stichtag 30. April 2015 beträgt das Fondsvermögen 532.734,6 Tsd. EUR. Bei einem Anteilumlauf von 48.138.860 Anteilen ergibt sich ein Anteilwert von 11,07 EUR. Angaben zu den Bewertungsverfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 InvRBV 1.Die Anteilpreisermittlung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Investmentgesetz (§ 36) und der Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung. 2.Der Wert von Bankguthaben, ausstehenden Forderungen und Zinsansprüchen entspricht grundsätzlich dem jeweiligen Nominalbetrag. 3.Die Bewertung von FX-Forwards erfolgt grundsätzlich auf Basis von Bewertungsmodellen. 4.Der Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen umgerechnet. ABWICKLUNGSBERICHT Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 01.05.2014 bis 30.04.2015 EUR I. Erträge 1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 2. Sonstige Erträge – davon in Fremdwährung 3. Erträge aus Immobilien – davon in Fremdwährung 4. Erträge aus Immobilien-Gesellschaften – davon in Fremdwährung Summe der Erträge II. Aufwendungen 1. Bewirtschaftungskosten a) davon Betriebskosten – davon in Fremdwährung b)Instandhaltungskosten – davon in Fremdwährung c) Kosten der Immobilienverwaltung – davon in Fremdwährung d) Sonstige Kosten – davon in Fremdwährung 2. Steuern – davon in Fremdwährung 3. Zinsen aus Kreditaufnahmen – davon in Fremdwährung 4. Verwaltungsvergütung 5. Depotbankvergütung 6. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 7. Sonstige Aufwendungen – davon Sachverständigenkosten – davon in Fremdwährung Summe der Aufwendungen Ordentlicher Nettoertrag EUR EUR EUR 277.137,76 42.783.137,34 0,00 11.278.560,02 0,00 8.506.708,80 0,00 62.845.543,92 6.235.555,62 1.961.345,65 0,00 2.678.456,93 0,00 94.592,00 0,00 1.501.161,04 0,00 9.070.082,78 0,00 588,94 0,00 3.954.582,55 115.348,40 260.525,05 1.872.761,26 96.216,33 0,00 21.509.444,60 41.336.099,32 33 AXA IMMOSELECT Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 01.05.2014 bis 30.04.2015 EUR EUR EUR Ordentlicher Nettoertrag III. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne a) aus Immobilien – davon in Fremdwährung b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften – davon in Fremdwährung c) aus Liquiditätsanlagen – davon in Fremdwährung – davon aus Finanzinstrumenten EUR 41.336.099,32 70.295,61 0,00 9.494.865,52 0,00 1.637.126,30 0,00 1.637.126,30 11.202.287,43 2. Realisierte Verluste a) aus Immobilien – davon in Fremdwährung b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften – davon in Fremdwährung Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften IV. Ergebnis des Geschäftsjahres TER in % des durchschnittlichen NAV: 0,60 % Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen NAV: 0,0 % Transaktionsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen NAV: 0,21 % Transaktionskosten in EUR: 3.867.798,18 34 84.832.532,76 0,00 90.048.215,60 0,00 174.880.748,36 – 163.678.460,93 – 122.342.361,61 ABWICKLUNGSBERICHT Erläuterung zur Ertrags- und Aufwandsrechnung AXA Immoselect zum 30. April 2015 Erträge Die Erträge aus Liquiditätsanlagen in Höhe von 277,1 Tsd. EUR resultieren aus Zinserträgen der Tages- und Festgeldanlagen, sowie aus Zinserträgen von Kaufpreiseinbehalten in Höhe von 141,4 Tsd. EUR. Die sonstigen Erträge resultieren zum einen aus der Liquiditätsausschüttung von 3.623,8 Tsd. EUR einer Immobilien- Personengesellschaft, die der Höhe nach der gebuchten AfA auf Sachanlagen entspricht. Diese Beträge werden bei den Immobi lien-Gesellschaften zu Lasten der bestehenden Rücklagen entnommen. Ferner sind unter dieser Position Erträge aus den Auflösungen von Steuerrückstellungen in Höhe von 24.184,4 Tsd. EUR, von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1.940,5 Tsd. EUR, von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen von 57,1 Tsd. EUR sowie von Rückstellungen für Verkaufsnebenkosten 340,6 Tsd. EUR und Rückstellungen Vorjahr 561,9 Tsd. EUR ausgewiesen. Weiterhin beinhalten diese Verzinsungen von Gesellschafterdarlehen an Immobi lien-Gesellschaften 1.395,0 Tsd. EUR, Abstandszahlungen aus mietvertraglichen Vereinbarungen 3.114,6 Tsd. EUR, Erträge aus verkaufsvertraglichen Vereinbarungen 409,9 Tsd. EUR sowie Erträge aus im Vorjahr geltend gemachten Aufwendungen 919,4 Tsd. EUR und Steuererstattungen 6.218,1 Tsd. EUR. Die Erträge aus Immobilien verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 21.954,3 Tsd. EUR auf 11.278,6 Tsd. EUR. Die Position Prüfungs- und Veröffent lichungskosten beinhaltet die Kosten der Veröffentlichung sowie die Prüfungskosten des Jahresabschlusses. Aus den Beteiligungen an Immobilien- Bei den sonstigen Aufwendungen (§ 14 „Allgemeine Vertragsbedingungen“ in Gesellschaften wurden Erträge in Höhe Verbindung mit § 12 der „Besonderen von 8.506,7 Tsd. EUR erwirtschaftet. Vertragsbedingungen“) handelt es sich vorrangig um Kosten für Steuerberatung, Aufwendungen Rechtsberatung, Bankgebühren, BeraDie Bewirtschaftungskosten reduziertungskosten, die im Zusammenhang mit ten sich um 10.905,0 Tsd. EUR auf der Veräußerung von Immobilien stehen, 6.235,6 Tsd. EUR. Darin sind BetriebsAufwendungen, die das Vorjahr betreffen kosten von 1.961,3 Tsd. EUR enthalund einen Aufwand aus Prämienzahlung ten. Für die Instandhaltung wurde im eines Optionsgeschäftes zur BegrenRahmen des aktiven Bestandsmanagezung des Zinsänderungsrisikos sowie die ments und zur Verbesserung der nachSachverständigenvergütungen. haltigen Vermietbarkeit ein Betrag von 2.678,5 Tsd. EUR aufgewendet. Die AufOrdentlicher Nettoertrag wendungen für die Immobilienverwaltung Der ordentliche Nettoertrag im Zeitraum und die sonstigen Kosten weisen eine 1. Mai 2014 bis 30. April 2015 betrug Höhe von 1.595,8 Tsd. EUR auf. In den 41.336,1 Tsd. EUR. sonstigen Kosten sind Zuführungen zu Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Die realisierten Gewinne aus Immobilien sowie Abschreibungen auf Mietforderunund Beteiligungen sind die Differenz aus gen und Vorsteuerberichtigungen gemäß Verkaufserlösen und steuerlichen Buch§ 15a Umsatzsteuergesetz enthalten. werten. Die Position Steuern enthält die Steuer, Die realisierten Verluste werden wie die die auf im Ausland erzielte Einkommen realisierten Gewinne ermittelt. entfällt. Die Zins- und Finanzierungsaufwendungen betreffen die Sicherheitsleistungen. Die Positionen Verwaltungs- und Depotbankvergütung enthalten die Vergütung gemäß § 12 Abs. 1 und 3 der „Besonderen Vertragsbedingungen“. Die realisierten Gewinne aus Liquiditätsanlagen resultieren aus im Berichtsjahr fällig gewordenen Währungskurssicherungsgeschäften. 35 AXA IMMOSELECT Verwendungsrechnung zum 30.04.2015 48.138.860 Anteile gesamt Insgesamt EUR je Anteil EUR I. Berechnung der Ausschüttung 1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,000000 – 122.342.361,61 – 2,541447 174.880.748,36 3,632839 52.538.386,75 1,091392 1. Einbehalt gemäß § 78 InvG – 532.515,58 – 0,011062 2. Der Wiederanlage zugeführt – 1.637.126,30 – 0,034008 3. Vortrag auf neue Rechnung 26.299.314,87 0,546322 III.Gesamtausschüttung 24.069.430,00 0,500000 1. Zwischenausschüttung 0,00 0,000000 a) Barausschüttung 0,00 0,000000 b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer 0,00 0,000000 c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00 0,000000 0,00 0,000000 24.069.430,00 0,500000 2. Ergebnis des Berichtszeitraums 3. Zuführung aus dem Sondervermögen II. Zur Ausschüttung verfügbar 2.Endausschüttung a) Barausschüttung b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer 0,00 0,000000 c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00 0,000000 IV.gesamte Liquiditätsauskehr Im Sinne von § 81 a Abs. 4 InvG 231.066.528,00 4,800000 1.Zwischenausschüttung 231.066.528,00 4,800000 0,00 0,000000 2.Endausschüttung V.Gesamtauszahlungen (Summe aus Ausschüttung und Auszahlung im Rahmen der eingeleiteten Auflösung des Sondervermögens) 255.135.958,00 5,300000 Vortrag aus Vorjahr Der Vortrag aus Vorjahr beträgt 0,0 Tsd. EUR. Ergebnis des Geschäftsjahres Das Ergebnis des Berichtszeitraums beträgt rund –122.342,4 Tsd. EUR. Zuführung aus dem Sondervermögen Unter Zuführung aus dem Sondervermögen ist der realisierte Verlust aus Veräußerungsgeschäften in Höhe von 174.880,7 Tsd. EUR ausgewiesen. Einbehalte Aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2014/2015 werden 532,5 Tsd. EUR nach § 13 Abs. 2 der BVB für künftige Instandsetzungen und zum Ausgleich von Wertminderungen der Immobilien einbehalten. Wiederanlage Der Wiederanlage werden im Geschäftsjahr 2014/2015 1.637,1 Tsd. EUR gemäß § 13 Abs. 5 BVB zugeführt. Vortrag auf neue Rechnung Dem Vortrag auf neue Rechnung werden 26.299,3 Tsd. EUR zugeführt. Gesamtauszahlung Die Summe aus Ausschüttung und Auszahlung im Rahmen der eingeleiteten Auflösung des Sondervermögens beträgt 255.136,0 Tsd. EUR. Das sind bei einem Anteilumlauf von 48.138.860 Stück 5,30 EUR je Anteil. Hiervon entfallen 231.066,5 Tsd. EUR auf die Zwischenausschüttung in 12/2014, so dass sich eine Endausschüttung von 24.069,4 Tsd. EUR ergibt. 36 ABWICKLUNGSBERICHT Vermerk des Abschlussprüfers An die CACEIS Bank Deutschland GmbH, München ie CACEIS Bank Deutschland GmbH, München, hat uns beauftragt, gemäß § 44 Abs. 6 des Investmentgesetzes (InvG) den Abwicklungsbericht des Sondervermögens AXA Immoselect für den Berichtszeitraum vom 1. Mai 2014 bis 30. April 2015 zu prüfen. D Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Abwicklungsberichtes nach den Vorschriften des InvG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Verwahrstelle. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Abwicklungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach § 44 Abs. 6 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Abwicklungsbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Abwicklung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll systems und die Nachweise für die Angaben im Abwicklungsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der ange wandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Abwicklungsbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Verwahrstelle. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Köln, die Verwaltung des Sondervermögens zum 20. Oktober 2014 gemäß § 38 Abs. 1 InvG i. V. m. § 16 Abs. 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen ge kündigt hat. Mit Wirksamwerden der Kündigung ist das Verfügungsrecht gemäß § 39 Abs. 1 InvG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 der Allgemeinen Vertrags bedingungen auf die CACEIS Bank Deutschland GmbH, München, übergegangen, die das Sondervermögen ab wickelt und an die Anteilinhaber verteilt. Die Einleitung der Fondsabwicklung wurde auf § 81a InvG in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (Anlegerschutzund Funktionsverbesserungsgesetz) vom 7. April 2011 gestützt. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen der Gesellschaft in den Abschnitten „Abwicklung des Sondervermögens“ und „Vorwort der Geschäftsführung. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt nisse entspricht der Abwicklungsbericht für den Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis 30. April 2015 den gesetzlichen Vorschriften. PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ohne unsere Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass die Stefan Peetz ppa. Andre Hütig WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer Düsseldorf, den 30. Juli 2015 37 AXA IMMOSELECT Steuerliche Hinweise Die Gesamtausschüttung für das Geschäftsjahr 2014/2015 beträgt 5,30 EUR je Anteil. Die Gesamtliquiditätsauskehr beträgt 4,80 EUR je Anteil. Die Endausschüttung nebst Endliquiditätsauskehr für das Geschäftsjahr 2014/2015 erfolgt am 30. Juli 2015. Weitere Anwendung des InvStG Mit Neuregelung des Investmentaufsichtsrechts durch das Gesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie (AIFM-UmsG) wurde am 22. Juli 2013 das Investmentgesetz (InvG) durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt. Die erforderlichen Anpassungen des Invest mentsteuergesetzes (InvStG) wurden mit dem Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes an das AIFM-UmsG (AIFM-StAnpG) vorgenommen. Das AIFM-StAnpG ist am 24. Dezember 2013 in Kraft getreten. Die Regelungen des InvStG i.d.F. des AIFM-StAnpG sind grundsätzlich ab dem 24. Dezember 2013 anzuwenden. Demnach sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um steuerlich weiterhin als Sondervermögen zu qualifizieren. Allerdings wird nach den Regelungen des InvG aufgelegten Sondervermögen Bestandsschutz gewährt, sofern sie weiterhin die Voraussetzungen des InvG i.d.F. vom 21. Juli 2013 erfüllen. Da der AXA Immoselect unter diese Bestandsschutzregelung fällt, sind gem. § 22 Abs. 2 InvStG n. F. die Regelungen des InvStG weiterhin anzuwenden. Besteuerung auf der Fondsebene Der Gesetzgeber hat inländische Sondervermögen von allen Ertragsteuern befreit. Die Besteuerung der Erträge erfolgt jeweils bei den Anlegern. Besteuerung auf der Ebene eines Privatanlegers Werden die Anteile im Privatvermögen gehalten, handelt es sich bei den 38 steuer pflichtigen Erträgen des Fonds um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie beinhalten die vom Sondervermögen ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge, den Zwischengewinn sowie den Gewinn aus dem An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden bzw. werden. Diese Erträge sind grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Einkünfte aus Kapitalvermögen unter liegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Der Steuerabzug hat grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und ausländische Quellensteuern angerechnet. Der Steuerabzug hat u. a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der per sönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25,0 %. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung). Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z. B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25,0 % oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz. Trotz Steuerabzug und höherem persön lichen Steuersatz können Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhn liche Belastungen oder Sonderausgaben (z. B. Spenden) geltend gemacht werden. Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801 EUR bei Einzelveranlagung bzw. 1.602 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen. Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung und bei ausländischen Anlegern bei Nachweis der steuerlichen Ausländereigenschaft. Ausgeschüttete oder thesaurierte inländische Mieterträge, Zinsen, sonstige Erträge, ausländische Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf inländischer Immobilien innerhalb von zehn Jahren seit Anschaffung des Sondervermögens unterliegen bei Inlandsverwahrung dem Steuerabzug von 25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes Sondervermögen, so wird der Steuerabzug auf die thesaurierten, dem Steuerabzug unterliegenden Erträge des Sondervermögens in Höhe von 25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag) durch die depotführenden Stellen vorgenommen. Das Sondervermögen stellt den depotführenden Stellen hierfür die Kapitalertragsteuer und die höchstens anfallenden Zuschlagsteuern zur Verfügung. Der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Fondsanteile ermäßigt sich insoweit um den Steuer abzug zum Ablauf des Geschäftsjahres. Die depotführenden Stellen beachten dabei die persönlichen Verhältnisse des Anlegers, so dass auch Kirchensteuer einbehalten werden kann. Ist für bestimmte Anleger ABWICKLUNGSBERICHT kein Steuerabzug vorzunehmen, erhalten diese die Steuer ausbezahlt. Gewinne aus dem Verkauf inländischer und ausländischer Immobilien nach Ablauf von zehn Jahren seit der Anschaffung Gewinne aus dem Verkauf inländischer und ausländischer Immobilien außerhalb der 10-Jahresfrist, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, sind beim Anleger stets steuerfrei. Ausländische Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Immo bilien innerhalb von zehn Jahren seit der Anschaffung Steuerfrei bleiben ausländische Miet erträge und Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Immobilien, auf deren Be steuerung Deutschland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (Freistel lungsmethode) verzichtet hat (Regelfall). Die steuerfreien Erträge wirken sich auch nicht auf den anzuwendenden Steuersatz aus (kein Progressionsvorbehalt). Sofern im betreffenden Doppelbesteue rungsabkommen ausnahmsweise die Anrechnungs-Methode vereinbart oder kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, gelten die Aussagen zur Behandlung von Gewinnen aus dem Verkauf inländischer Immobilien innerhalb von zehn Jahren seit Anschaffung analog. Die in den Herkunftsländern gezahlten Steuern können ggf. auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden, sofern die gezahlten Steuern nicht bereits auf der Ebene des Sondervermögens als Werbungskosten berücksichtigt wurden. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Kapitalgesellschaften, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Kapitalgesellschaften, eigenkapitalähn lichen Genussrechten und Investment anteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger grundsätzlich nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Werden Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren oder Kapitalgesellschaften oder aus Termingeschäften ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen bei Verwahrung der Anteile im Inland dem Steuerabzug von 25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren oder Kapitalgesellschaften und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene des Sondervermögens vor dem 1. Januar 2009 erworben bzw. die Termingeschäfte vor dem 1. Januar 2009 eingegangen wurden. Negative steuerliche Erträge Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese auf Ebene des Sondervermögens steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen gleich artigen positiven steuerlichen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Erträge aus der Beteiligung an inund ausländischen Immobilienpersonengesellschaften Erträge aus der Beteiligung an in- und ausländischen Immobilienpersonengesell schaften sind steuerlich bereits mit Ende des Wirtschaftsjahres der Personengesellschaft auf der Ebene des Sondervermögens zu erfassen. Sie sind nach all- gemeinen steuerlichen Grundsätzen zu beurteilen. Substanzauskehrungen Substanzauskehrungen (z. B. in Form von Bauzinsen) sind nicht steuerbar. Die dem Anleger während seiner Besitzzeit zugeflossenen Substanzauskehrungen erhöhen jedoch den steuerlichen Gewinn aus der Veräußerung der Fondsanteile. Veräußerungsgewinne auf Anleger ebene Werden Anteile an einem Sondervermögen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, von einem Privat anleger veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25,0 %. Sofern die Anteile in einem in ländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuer abzug vor. Der Steuerabzug von 25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Werden Anteile an einem Sondervermögen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, von einem Privatanleger innerhalb eines Jahres nach Anschaffung (Spekulationsfrist) wieder veräußert, sind Veräußerungsgewinne als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften grundsätzlich steuerpflichtig. Beträgt der aus „privaten Veräußerungsgeschäften“ e rzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 EUR, ist er steuer frei (Freigrenze). Wird die Freigrenze überschritten, ist der gesamte private Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Bei einer Veräußerung der vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Anteile außer halb der Spekulationsfrist ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei. 39 AXA IMMOSELECT Bei der Ermittlung des Veräußerungs gewinns sind die Anschaffungskosten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen ( siehe unten) kommen kann. Zudem ist der Veräußerungspreis um die thesaurierten Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat, damit es auch insoweit nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem 31. Dezember 2008 erworbener Fondsanteile ist insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene erfassten, DBA-steuerfreien Erträge zurückzuführen ist (sogenannter besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn). Die Depotbank veröffentlicht den Immo biliengewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des Wertes des Investment anteils. Besteuerung auf Ebene eines betrieb lichen Anlegers (Steuerinländer) Inländische Mieterträge und Zins erträge sowie zinsähnliche Erträge Inländische Mieterträge, Zinsen und sonstige Erträge sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig 1). Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge the sauriert oder ausgeschüttet werden. Ausländische Mieterträge Bei Mieterträgen aus ausländischen Immobilien verzichtet Deutschland in der Regel auf die Besteuerung (Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsab1) Die 40 kommens). Bei Anlegern, die dem progressiven Einkommensteuertarif unter liegen, ist bei Mieterträgen aus dem Nicht-EU- und dem Nicht-EWR-Ausland jedoch der Progressionsvorbehalt zu beachten. land in der Regel auf die Besteuerung (Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens). Bei Anlegern, die dem progressiven Einkommensteuer tarif unterliegen, ist jedoch der Progressionsvorbehalt zu beachten. Sofern im betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen ausnahmsweise die Anrechnungsmethode vereinbart oder kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, können die in den Herkunftsländern gezahlten Ertragsteuern ggf. auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet w erden, sofern die gezahlten Steuern nicht bereits auf der Ebene des Sondervermögens als Werbungskosten berücksichtigt wurden. Sofern im betreffenden Doppelbesteue rungsabkommen ausnahmsweise die Anrechnungsmethode vereinbart oder kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, können die in den Herkunftsländern gezahlten Ertragsteuern ggf. auf die deutsche Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer angerechnet werden, sofern die gezahlten Steuern nicht bereits auf der Ebene des Sondervermögens als Werbungskosten berücksichtigt wurden. Gewinne aus dem Verkauf inländischer und ausländischer Immobilien Thesaurierte Gewinne aus der Veräuße rung inländischer und ausländischer Immobilien sind beim Anleger steuerlich unbeachtlich, soweit sie nach Ablauf von zehn Jahren seit der Anschaffung der Immobilie auf Fondsebene erzielt werden. Die Gewinne werden erst bei ihrer Ausschüttung steuerpflichtig, wobei Deutschland in der Regel auf die Besteuerung ausländischer Gewinne (Freistellung aufgrund Doppelbesteuerungsabkommens) verzichtet. Eine Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. eine Vergütung des Steuerabzugs ist nur durch Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs. Gewinne aus der Veräußerung inländischer und ausländischer Immobilien innerhalb der 10-Jahresfrist sind bei The saurierung bzw. Ausschüttung steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen. Dabei sind die Gewinne aus dem Verkauf inländischer Immobilien in vollem Umfang steuerpflichtig. Bei Gewinnen aus dem Verkauf ausländischer Immobilien verzichtet Deutsch- Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Kapitalgesellschaften, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, Kapitalgesellschaften, eigenkapi talähnlichen Genussrechten und Invest ment fondsanteilen, Gewinne aus Ter min geschäften sowie Erträge aus Still hal terprämien sind grundsätzlich beim Anleger steuerlich unbeachtlich, wenn sie thesauriert werden. Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen. Dabei sind Veräuße rungsgewinne aus Aktien bei Kapital gesellschaften grundsätzlich ganz (5,0 % der Gewinne gelten als nicht abzugs zu versteuernden Zinsen sind gemäß § 2 Abs. 2a InvStG im Rahmen der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG zu berücksichtigen. ABWICKLUNGSBERICHT fähige Betriebsausgaben) oder zu 40,0 % (bei sonstigen betrieblichen Anlegern, z. B. Einzelunternehmern und gewerblichen Personengesellschaften) steuerfrei (Teil einkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne aus Renten/Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig. Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o. g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s. o.). Ausgeschüttete Wertpapierveräußerungs gewinne, ausgeschüttete Termingeschäfts gewinne sowie ausgeschüttete Erträge aus Stillhalterprämien unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapital ertragsteuer 25,0 % zuzüglich Solidaritäts zuschlag). Dies gilt nicht für Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Wertpapieren und für Gewinne aus vor dem 1. Januar 2009 eingegangenen Termingeschäften. Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder diese Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck erklärt wird. In- und ausländische Dividenden (insbesondere aus Immobilienkapital gesellschaften) Vor dem 1. März 2013 dem Sondervermögen zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Immobilien-Kapitalgesellschaften, die auf Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit Ausnahme von Dividenden nach dem REITG bei Körperschaften steuerfrei (5,0 % der Dividenden gelten als nicht ab- zugsfähige Betriebsausgaben). Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden sind nach dem 28. Februar 2013 dem Sondervermögen zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer (Immobilien-)Kapitalgesellschaften bei Körperschaften steuerpflichtig. Von Einzelunternehmern oder natürlichen Personen, die an gewerblichen Personengesellschaften beteiligt sind, sind diese Erträge – unabhängig davon, ob sie dem Sondervermögen vor dem 1. März 2013 oder nach dem 28. Februar 2013 zugeflossen sind oder als zugeflossen gelten – zu 60,0 % zu versteuern (Teileinkünfteverfahren). Inländische Dividenden unterliegen dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag). Ausländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapital ertragsteuer 25,0 % zuzüglich Solidari tätszuschlag). Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist (wobei von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG der auszahlenden Stelle eine Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorliegen muss) oder die ausländischen Dividenden Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird. Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden kommt für nach dem 28. Februar 2013 dem Sondervermögen zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer (Immobilien-) Kapitalgesell schaften eine Steuerbe freiung als Schachteldividenden nicht mehr in Betracht. Die entsprechenden Dividenden sind bei Körperschaften steuerpflichtig. Negative steuerliche Erträge Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese steuerlich auf Ebene des Sondervermögens vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen gleichartigen positiven steuerlichen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Sondervermögens endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Sondervermögens verrechnet werden. Erträge aus der Beteiligung an inund ausländischen Immobilienpersonen gesellschaften Erträge aus der Beteiligung an in- und ausländischen Immobilienpersonengesell schaften sind steuerlich bereits mit Ende des Wirtschaftsjahres der Personengesellschaft auf der Ebene des Sondervermögens zu erfassen. Sie sind nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu beurteilen. Substanzauskehrungen Substanzauskehrungen (z. B. in Form von Bauzinsen) sind nicht steuerbar. Sie sind als Minderung der Anschaffungskosten der Fondsanteile zu behandeln. 41 AXA IMMOSELECT Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind für betriebliche Anleger steuerfrei, soweit es sich um noch nicht zugeflossene oder noch nicht als zugeflossen geltende ausländische Mieten und realisierte und nicht realisierte Gewinne des Sondervermögens aus ausländischen Immobilien handelt, sofern Deutschland auf die Besteuerung verzichtet hat (so genannter Immobiliengewinn). Die Depotbank veröffentlicht den Immo biliengewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des Wertes des Investment anteils. Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind für Körperschaften zudem steuerfrei (5,0 % der Gewinne gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben), soweit die Gewinne aus noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden (für Körperschaften werden nur die Dividendenerträge berücksichtigt, die dem Sondervermögen vor dem 1. März 2013 zugeflossen sind oder als zugeflossen gelten) und aus realisierten und nicht realisierten Gewinnen des Sondervermögens aus in- und ausländischen Immobilienkapitalgesellschaften herrühren (so genannter Aktiengewinn). Von Einzelunternehmern oder natür lichen Personen, die an gewerblichen Personengesellschaften beteiligt sind, sind diese Veräußerungsgewinne zu 60,0 % zu versteuern. Die Depotbank veröffentlicht den Aktien gewinn (ab 1. März 2013 aufgrund der oben erwähnten Gesetzesänderung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden zwei Aktiengewinne getrennt für Körperschaften und einkommensteuer pflichtige betriebliche Anleger – ggf. 42 rfolgt die getrennte Veröffentlichung e erst nachträglich) bewertungstäglich als Prozentsatz des Wertes des Investment anteils. Steuerausländer Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüttenden Sondervermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle (Depotfall), wird vom Steuerabzug auf Zinsen, sonstige Erträge, Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne und ausländische Divi denden Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Inwieweit eine Anrechnung oder Erstattung des Steuerabzugs auf inländische Dividenden und auf inländische Mieten für den ausländischen Anleger möglich ist, hängt von dem zwischen dem Sitzstaat des Anlegers und der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs gemäß § 37 Abs. 2 AO zu beantragen. Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt der depot führenden Stelle. Hat ein ausländischer Anleger Anteile thesaurierender Sondervermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird ihm bei Nachweis seiner steuerlichen Ausländereigenschaft der Steuerabzug in Höhe von 25,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, soweit dieser nicht auf inländische Dividenden und auf inländische Mieten entfällt, erstattet. Erfolgt der Antrag auf Erstattung verspätet, kann – wie bei verspätetem Nachweis der Ausländereigenschaft bei ausschüttenden Fonds – eine Erstattung gemäß § 37 Abs. 2 AO auch nach dem Thesaurie r ungszeitpunkt beantragt werden. Solidaritätszuschlag Auf den bei Ausschüttungen oder Thesau rierungen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des Steuerabzugs – beispielsweise bei ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländereigenschaft –, ist kein Solidaritätszuschlag abzuführen bzw. wird dieser bei einer Thesaurierung vergütet. Kirchensteuer Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. Ausländische Quellensteuer Auf die ausländischen Erträge des Sondervermögens wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Die Depotbank kann die anrechen bare Quellensteuer auf der Ebene des Sondervermögens wie Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die aus ländische Quellensteuer auf Anleger ebene weder anrechenbar noch abzugsfähig. Übt die Depotbank ihr Wahlrecht zum Abzug der ausländischen Quellen steuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird ABWICKLUNGSBERICHT die anrechenbare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. Zwischengewinnbesteuerung Zwischengewinne sind die im Verkaufsoder Rückgabepreis enthaltenen Ent gelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen sowie Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden (etwa Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar). Der vom Sondervermögen erwirtschaftete Zwischengewinn ist bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig. Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn beträgt 25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). mit der Schweiz, Liechtenstein, Channel Islands, Monaco und Andorra) hat die EU Abkommen abgeschlossen, die der EU-Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen. Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten ansässige natürliche Person von einem deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle handelt) gutgeschrieben erhält, von dem deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt für Steuern und von dort aus letztlich an die ausländischen Wohnsitz finanzämter gemeldet. Nach der ZIV ist von der Depotbank für jeden in- und ausländischen Fonds anzugeben, ob er der ZIV unterliegt (in scope) oder nicht (out of scope). Für diese Beurteilung enthält die ZIV zwei wesentliche Anlagegrenzen. Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn kann im Jahr der Zahlung einkommensteuerlich als negative Einnahme abgesetzt werden. Er wird bereits beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich 6,0 % des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils als Zwischengewinn anzusetzen. Die Zwischengewinne können regelmäßig auch den Abrechnungen sowie den Erträgnisaufstellungen der Banken entnommen werden. Wenn das Vermögen eines Fonds aus höchstens 15,0 % Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben die Zahlstellen, die letztendlich auf die von der Depotbank gemeldeten Daten zurückgreifen, keine Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu versenden. Ansonsten löst die Überschreitung der 15,0 %-Grenze eine Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt für Steuern über den in der Ausschüttung enthaltenen Zinsanteil aus. EU-Zinsrichtlinie / Zinsinformations verordnung Die Zinsinformationsverordnung (kurz ZIV), mit der die Richtlinie 2003/48/ EG des Rates vom 3. Juni 2003, ABL. EU Nr. L 157 S. 38 umgesetzt wird, soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten (insbesondere Bei Überschreiten der 25,0 %-Grenze ist der in der Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile enthaltene Zinsanteil zu melden. Handelt es sich um einen ausschüttenden Fonds, so ist zusätzlich im Falle der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds, erfolgt eine Meldung konsequenterweise nur im Falle der Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils. Zum 30. April 2015 beträgt der Forderungsquotient des AXA Immoselect 29,5 %. Dieser Forderungsquotient wurde anhand des Vorjahres-Fondsvermögens, d. h. des Fondsvermögens zum 30. April 2014, ermittelt. Der Zinsanteil beträgt 0,03 EUR pro Anteil, er wurde anhand der Daten des Geschäftsjahres 2014/2015 ermittelt. Grunderwerbsteuer Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer aus. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Rechtliches und steuerliches Risiko Eine Änderung fehlerhaft festgestellter Besteuerungsgrundlagen des Fonds für vorangegangene Geschäftsjahre (z. B. aufgrund von steuerlichen Außenprüfungen) kann für den Fall einer für den Anleger steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der Anleger die Steuerlast aus der Korrektur für vorangegangene Geschäftsjahre zu tragen hat, obwohl er unter Umständen zu diesem Zeitpunkt nicht in dem Sondervermögen investiert war. Umgekehrt kann für den Anleger der Fall eintreten, dass ihm eine steuerlich grundsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle und für vorangegangene Geschäftsjahre, in denen er an dem Sondervermögen 43 AXA IMMOSELECT beteiligt war, durch die Rückgabe oder Veräußerung der Anteile vor Umsetzung der entsprechenden Korrektur nicht mehr zugute kommt. Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu führen, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile in einem anderen als eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerlich veranlagt werden und sich dies beim einzelnen Anleger negativ auswirkt. Österreich Beschränkte Steuerpflicht Durch das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) besteht in Österreich eine beschränkte Steuerpflicht auch für Gewinne, die ein nicht in Österreich ansässiger Anleger aus österreichischen Immobilien des Fonds erzielt. Besteuert werden die laufenden Bewirtschaftungsgewinne aus der Vermietung und die aus der jährlichen Bewertung resultierenden Wertzuwächse (im Ausmaß von 80,0 %) der österreichischen Immobilien. Steuersubjekt für die beschränkte Steuerpflicht in Österreich ist der einzelne Anleger, der weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt (bei Körperschaften weder Sitz noch Ort der Geschäftsleitung) in Österreich hat: nFür natürliche Personen beträgt der Steuersatz für diese Einkünfte in Österreich 25,0 %. Erzielt der Anleger pro Kalenderjahr insgesamt maximal 2.000 EUR in Österreich steuerpflich tige Einkünfte, braucht er keine Steuererklärung abzugeben und die Einkünfte bleiben steuerfrei. Bei Überschreiten dieser Grenze oder nach Aufforderung durch das österreichische Finanzamt ist eine Einkommensteuererklärung in Österreich abzugeben. 44 n Für Körperschaften beträgt der Steuersatz für diese Einkünfte in Österreich 25,0 %. Anders als bei natürlichen Personen gibt es keinen gesetzlichen Freibetrag. Die auf einen Anteil entfallenden in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte (ausschüttungsgleichen Erträge) eines beschränkt steuerpflichtigen Anlegers betragen für das Kalenderjahr 2015 – 0,1632 EUR. Dieser Betrag ist mit der vom Anleger gehaltenen Anzahl von An teilen zu multiplizieren. Beim Verkauf von Fondsanteilen reali sierte Wertsteigerungen unterliegen zwar seit 2012 unter gewissen Voraussetzungen der sogenannten Vermögenszuwachssteuer in Österreich. Für Anleger aus Deutschland hat Österreich aber aufgrund des Doppelbesteuerungs abkommens kein zwischenstaatliches Besteue r ungsrecht. Gewinne aus dem Verkauf eines Fondsanteiles unterliegen daher regelmäßig nicht der beschränkten Steuerpflicht in Österreich. Unbeschränkte Steuerpflicht Der AXA Immoselect wird als Meldefonds behandelt. Nach ImmoInvFG idF BBG 2011 ist infolge der neu geregelten Vermögenszuwachsbesteuerung mit 1. April 2012 die taggenaue Kapital ertragsteuermeldung entfallen. Steuersubjekt für die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ist der einzelne Anleger, der über einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (bei Kör perschaften Sitz oder Ort der Geschäfts leitung) in Österreich verfügt. B esteuert werden laufende Fondserträge (Gewinne iSd § 14 ImmoInvFG) und seit 1. April 2012 auch Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen, soweit diese nach dem 31. Dezember 2010 ent- geltlich erworben wurden, sogenanntes „Neuvermögen“. Die laufenden Fondserträge umfassen die laufenden Bewirtschaftungsgewinne aus der Vermietung und die aus der jährlichen Bewertung resultierenden Wert zuwächse österreichischer Immo bilien und von Immobilien in Ländern, mit denen Österreich nach bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die Anrechnungsmethode vereinbart hat im Ausmaß von 80,0 %, sowie Liquiditäts gewinne. Allfällige Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen iSd BBG 2011 resultieren aus der Differenz zwischen fortgeschriebenen Anschaffungskosten und dem Veräußerungserlös (Rückzahlungswert). Die Anschaffungskosten sind um die ausschüttungsgleichen Erträge zu erhöhen und um steuerfreie Ausschüttungen und die Auszahlung der Kapitalertragsteuer zu vermindern. Anschaffungsnebenkosten (Ausgabeaufschlag) sind nicht anzusetzen, außer der Fondsanteil wird im Betriebsvermögen gehalten. Eine Zwischengewinnabrechnung bei unterjährigem Ein- bzw. Ausstieg des Anlegers wird seit 1. April 2012 nicht mehr vorgenommen. Nach BBG 2011 sind Zwischengewinne beim Veräußerer Teil des Veräußerungserlöses und beim Erwerber Teil der Anschaffungskosten. Folgende Besteuerungsgrundsätze gelten für die Einkünfte eines Meldefonds: nFür natürliche Personen beträgt der Steuersatz in Österreich 25,0 %. –Werden die Fondsanteile bei einer österreichischen Depotbank gehalten, sind alle laufenden Fondsgewinne und Gewinne aus der Veräuße ABWICKLUNGSBERICHT rung von Fondsanteilen durch den verpflichtenden Kapitalertragsteuerabzug durch die Depotbank des Anlegers endbesteuert soweit diese im Privatvermögen gehalten werden. Das heißt, steuerpflichtige Einkünfte aus einer Beteiligung am AXA Immoselect müssen nicht mehr in einer Einkommensteuererklärung des Privatanlegers erklärt werden, außer es wird – bei einem günstigeren Tarifsteuersatz – die Anwendung des allgemeinen Steuertarifs (Regelbesteuerungsoption) beantragt bzw. die Verlustausgleichsoption nach § 97 (2) EStG ausgeübt, soweit Verluste aus Kapitalvermögen nicht bereits durch die depotführende Stelle beim Kapitalertragsteuerabzug berücksichtigt wurden. Die österreichische Depotbank muss für den AXA Immoselect keine Sicherungssteuer einbehalten. –Werden die Fondsanteile bei einer ausländischen Depotbank gehalten, unterliegen die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Beteiligung am AXA Immoselect (laufende Fondsgewinne bzw. Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen) dem besonderen Steuersatz von 25,0 % und sind in die Einkommensteuer erklärung des Anlegers aufzunehmen. Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, zur Regelbesteuerung bzw. zum Verlustausgleich zu optieren. n Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Fondsanteilen, die vor dem 1. Januar 2011 erworben und ab dem 1. April 2012 veräußert wurden, sind steuerfrei. Für ab dem 1. Januar 2011 erworbene und bis zum 31. März 2012 veräußerte Anteilsscheine unterliegt ein allfälliger Veräußerungsgewinn dem Einkommensteuertarif. Für im Betriebsvermögen gehaltene Fondsanteile erstreckt sich die Endbesteuerungswirkung auch nach dem BBG 2011 nur auf laufende Fondserträge. Gewinne aus der Veräußerung von im Betriebsvermögen gehaltenen Fondsanteilen sind auch nach neuer Rechtslage im Veranlagungsweg zu erklären. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer ist anzurechnen. n Für Körperschaften beträgt der Steuer satz in Österreich 25,0 %. Werden die Fondsanteile bei einer österreichischen Depotbank gehalten, erfolgt grundsätzlich auch für Körperschaften ein Kapitalertragsteuerabzug. Der Kapital ertragsteuerabzug durch die öster reichische Depotbank kann durch Abgabe einer Befreiungserklärung gegenüber der österreichischen Depotbank vermieden werden. Die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Beteiligung am AXA Immoselect (einschließlich Veräußerungsgewinne) sind jedenfalls in die Körperschaftsteuererklärung aufzunehmen. Wurde keine Befreiungserklärung abgegeben, so ist eine einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die Körperschaftsteuer anzurechnen. Für Privatstiftungen beträgt der Steuer satz in Österreich 25,0 %. Privatstiftungen sind vom Kapitalertragsteuer abzug befreit. Laufende Fondsgewinne gemäß § 14 ImmoInvFG und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne sind in der Körperschaftsteuererklärung zu erklären. 2011 erworben und ab dem 1. April 2012 veräußert werden, sind nach wie vor steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2011 erworbene Anteile unterliegen bei Verkauf, vor dem 1. April 2012 der Körperschaftsteuer von 25,0 % und bei Verkauf ab dem 1. April 2012 der Zwischensteuer von 25,0 %. Für Anleger, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, betragen die auf einen Anteil entfallenden in Öster reich steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge für das Kalenderjahr 2015 –0,1587 EUR. Dieser Betrag ist mit der vom Anleger gehaltenen Anzahl von Fondsanteilen zu multiplizieren. Ausländische anrechenbare Steuern (aus Immo bilieninvestitionen in Italien) betragen 0,0006 EUR je Anteil. Der für österreichische steuerliche wecke relevante Korrekturbetrag der Z Anschaffungskosten für ausschüttungs gleiche Erträge zum 30. April 2015 beträgt –0,1887 EUR je Anteil. Hinweis Bei den oben angeführten steuerlichen Ausführungen gehen wir von der derzeitigen Rechtslage und der dazu bisher bekannten Verwaltungspraxis aus. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlässe der Finanzverwaltung nicht ändert. Im Übrigen empfehlen wir den Anlegern zu steuerlichen Aspekten ihren persönlichen Steuerberater zu konsultieren. Gewinne aus der Veräußerung von Anteilsscheinen, die vor dem 1. Januar 45 AXA IMMOSELECT „3 %-Steuer Frankreich“ Das Erfordernis zur Erstellung und Einreichung einer Steuererklärung für die sog. „3 %-Steuer“ in Frankreich ist gegeben, wenn französische Immobilien zum 1. Januar eines Jahres gehalten werden. Das Immobilien-Sondervermögen AXA Immoselect hat zum 1. Januar 2015 keine französischen Immobilien gehalten. Daher entfällt das Erfordernis zur Ein reichung einer Steuererklärung bei der französischen Steuerbehörde für Zwecke der „3 %-Steuer“ sowie die hieraus resul tierenden Verpflichtungen der Investoren. 46 ABWICKLUNGSBERICHT Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Ermittlung der steuerlichen Angaben für das Investmentvermögen AXA Immoselect für die Zwischenausschüttung für den Zeitraum vom 01.05.2014 bis 20.10.2014 am 18.12.2014 und für die Endausschüttung für den Zeitraum vom 01.05.2014 bis 30.04.2015 am 30.07.2015 An die CACEIS Bank Deutschland GmbH, München als verwaltende Verwahrstelle (nachfolgend: die Gesellschaft): Die Gesellschaft hat uns beauftragt, auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 6 InvG bzw. § 105 KAGB geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Abwicklungsberichtes für das oben genannte Invest mentvermögen für die oben genannten Zeiträume die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Invest mentsteuergesetz (InvStG) zu ermitteln und gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG eine Bescheinigung darüber abzugeben, ob die steuerlichen Angaben mit den Regeln des deutschen Steuerrechts übereinstimmen. Unsere Aufgabe ist es, ausgehend von der Rechnungslegung und den sonstigen Unterlagen der Gesellschaft für das Investmentvermögen die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrags. Im Rahmen der Überleitungsrechnung werden die Kapitalanlagen, die Erträge und Aufwendungen sowie deren Zuordnung als Werbungskosten steuerlich quali fiziert. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkt sich unsere Tätigkeit ausschließlich auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds zur Verfügung gestellten steuer lichen Angaben nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG. Die ent sprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Die Ermittlung der steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beruht auf der Auslegung der anzuwendenden Steuergesetze. Soweit mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, oblag die Entscheidung hierüber den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Wir haben uns bei der Erstellung davon überzeugt, dass die jeweils getroffene Entscheidung in vertretbarer Weise auf Gesetzesbegründungen, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt wurde. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der gewählten Auslegung notwendig machen können. Auf dieser Grundlage haben wir die steuer lichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts er mittelt. In den Abwicklungsbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleichsverfahren eingegangen. München, den 13. Juli 2015 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Ulrich Stertkamp Claudia Keller (Rechtsanwalt/(Steuerberaterin) Steuerberater) 47 AXA IMMOSELECT Steuerrechnung der Zwischenausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 18.12.2014 Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 1. a) Betrag der Ausschüttung inkl. ausl. Quellenst. / Betrag der Thesaurierung 1) Angaben für ausgeschüttete Erträge (Nr. 1) entsprechende Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2) Summe (Ausschüttung) (Thesaurierung) für Anteilscheine im Privatvermögen 4,2860 0,0000 4,2860 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 4,2860 0,0000 4,2860 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 4,2860 0,0000 4,2860 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) 4,2860 0,0000 4,2860 (Barausschüttung) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 3) (4,8000) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 3,7885 b) Betrag der ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträge 2) c) in den ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene aa) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG in Verbindung mit § 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG 4) 5) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG 4) 6) cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung ee) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung 4,8000 0,0000 0,0000 2a)0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 InvStG für Anteilscheine im Privatvermögen 7) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 7) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 7) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Privatvermögen 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem DBA zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die ESt oder KSt berechtigen in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist Erträge im Sinne des § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 des KStG in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) 7) davon entfallen auf Erträge gemäß § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b KStG davon entfallen auf Erträge außer § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b KStG hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde jj) kk) ll) mm) nn) oo) 48 ABWICKLUNGSBERICHT Steuerrechnung der Zwischenausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 18.12.2014 Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG Angaben für ausgeschüttete Erträge (Nr. 1) entsprechende Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2) Summe für Anteilscheine im Privatvermögen 9) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung aa) im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG bb) im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG für Anteilscheine im Privatvermögen 9) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Privatvermögen 9) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 bb) im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) cc) im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten für Anteilscheine im Privatvermögen 9) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Privatvermögen 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Privatvermögen 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist der nach einem DBA als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit diesem DBA anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer (weggefallen) f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 entfällt und aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG oder einem DBA anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 3 des EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde dd) ee) ff) gg) 49 AXA IMMOSELECT Steuerrechnung der Zwischenausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 18.12.2014 Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG 8) h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre Zusatz den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 nicht abziehbaren Werbungskosten 1)Der Angaben für ausgeschüttete Erträge (Nr. 1) entsprechende Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2) Summe 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0516 0,0000 0,0516 – 0,5140 0,0000 –0,5140 0,0000 0,0000 Betrag der Ausschüttung enthält anrechenbare und abziehbare ausländische Quellensteuern. angegebene Betrag enthält die im Sinne des § 3 InvStG ermittelten steuerlichen Erträge des Sondervermögens. In diesem Betrag sind bei den Anlegern voll steuerpflichtige sowie unter § 2 Abs. 2 und 3 InvStG und unter § 4 Abs. 1 und 2 InvStG fallende Erträge enthalten. In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre sind hingegen nicht einbezogen. 2a) Die ausgewiesenen nicht abzugsfähigen Werbungskosten im Sinne von § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 InvStG sind in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten. Vgl. dazu auch BMF-Schreiben vom 18. August 2009, Rz. 60. 3)Mitgeteilt werden die nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Erträge. 4)Der angegebene Betrag entspricht 100 % der § 3 Nr. 40 EStG unterliegenden Einnahmen ./. 100 % der § 3c Abs. 2 EStG zuzuordnenden Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Der Betrag enthält steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden. 5)Der angegebene Betrag entspricht 100 % der § 8b Abs. 1 KStG unterliegenden Einnahmen ./. 100 % der § 3c Abs. 1 EStG zuzuordnenden Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Die Versagung der Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG durch § 8b Abs. 5 KStG wird von § 3 Abs. 3 Nr. 4 InvStG verdrängt. Der Betrag enthält steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden. 6)Der angegebene Betrag entspricht dem nach § 8b Abs. 2 KStG freizustellenden Veräußerungsgewinn (Nettogröße). Auf diesen Betrag ist § 8b Abs. 3 KStG anzuwenden. Der Betrag enthält steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden. 7)Angegeben wird der Betrag der nach § 4 Abs. 1 InvStG von der Besteuerung freizustellenden Erträge. 8)Der angegebene Betrag enthält die Abschreibungen, die in die Ermittlung im Betriebsvermögen steuerpflichtiger Erträge eingegangen sind und die Abschreibungen, die in die Ermittlung der unter Progressionsvorbehalt steuerfreien Erträge eingegangen sind. 9)Die angegebenen Beträge entsprechen der grundsätzlich anzuwendenden Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer. Im Einzelfall können sich, z. B. aufgrund von NV-Bescheinigungen, anlegerspezifische Abweichungen ergeben. 2)Der 50 ABWICKLUNGSBERICHT Steuerrechnung der Endausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 30.07.2015 Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 1. a) Betrag der Ausschüttung inkl. ausl. Quellenst. / Betrag der Thesaurierung 1) Angaben für ausgeschüttete Erträge (Nr. 1) entsprechende Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2) (Ausschüttung) (Thesaurierung) Summe für Anteilscheine im Privatvermögen 0,5040 0,5040 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,5040 0,5040 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,5040 0,5040 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) 0,5040 0,5040 (Barausschüttung) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 3) (0,5000) 0,5000 bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,4693 b) Betrag der ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträge 2) c) in den ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene aa) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG in Verbindung mit § 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG 4) 5) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG 4) 6) 0,0000 0,0000 2a)0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Privatvermögen 7) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 7) 0,0000 0,0000 0,0000 cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung ee) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 InvStG für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 7) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) 7) 0,0000 0,0000 0,0000 davon entfallen auf Erträge gemäß § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b KStG 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Privatvermögen 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem DBA zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die ESt oder KSt berechtigen in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist Erträge im Sinne des § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 des KStG in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 davon entfallen auf Erträge außer § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b KStG hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde jj) kk) ll) mm) nn) oo) 51 AXA IMMOSELECT Steuerrechnung der Endausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 30.07.2015 Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG Angaben für ausgeschüttete Erträge (Nr. 1) entsprechende Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2) Summe für Anteilscheine im Privatvermögen 9) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung aa) im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG bb) im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG für Anteilscheine im Privatvermögen 9) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Privatvermögen 9) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 bb) im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) cc) im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten für Anteilscheine im Privatvermögen 9) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Privatvermögen 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Privatvermögen 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist der nach einem DBA als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit diesem DBA anrechenbar ist in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer (weggefallen) f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 entfällt und aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 des EStG oder einem DBA anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 3 des EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde dd) ee) ff) gg) 52 ABWICKLUNGSBERICHT Steuerrechnung der Endausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 30.07.2015 Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG 8) h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre Zusatz den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 nicht abziehbaren Werbungskosten Angaben für ausgeschüttete Erträge (Nr. 1) entsprechende Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2) Summe 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0347 0,0000 0,0347 0,0040 0,0000 0,0000 0,0040 0,0000 1)Der Betrag der Ausschüttung enthält anrechenbare und abziehbare ausländische Quellensteuern. angegebene Betrag enthält die im Sinne des § 3 InvStG ermittelten steuerlichen Erträge des Sondervermögens. In diesem Betrag sind bei den Anlegern voll steuerpflichtige sowie unter § 2 Abs. 2 und 3 InvStG und unter § 4 Abs. 1 und 2 InvStG fallende Erträge enthalten. In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre sind hingegen nicht einbezogen. 2a) Die ausgewiesenen nicht abzugsfähigen Werbungskosten im Sinne von § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 InvStG sind in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten. Vgl. dazu auch BMF-Schreiben vom 18. August 2009, Rz. 60. 3)Mitgeteilt werden die nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Erträge. 4)Der angegebene Betrag entspricht 100 % der § 3 Nr. 40 EStG unterliegenden Einnahmen ./. 100 % der § 3c Abs. 2 EStG zuzuordnenden Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Der Betrag enthält steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden. 5)Der angegebene Betrag entspricht 100 % der § 8b Abs. 1 KStG unterliegenden Einnahmen ./. 100 % der § 3c Abs. 1 EStG zuzuordnenden Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Die Versagung der Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG durch § 8b Abs. 5 KStG wird von § 3 Abs. 3 Nr. 4 InvStG verdrängt. Der Betrag enthält steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden. 6)Der angegebene Betrag entspricht dem nach § 8b Abs. 2 KStG freizustellenden Veräußerungsgewinn (Nettogröße). Auf diesen Betrag ist § 8b Abs. 3 KStG anzuwenden. Der Betrag enthält steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden. 7)Angegeben wird der Betrag der nach § 4 Abs. 1 InvStG von der Besteuerung freizustellenden Erträge. 8)Der angegebene Betrag enthält die Abschreibungen, die in die Ermittlung im Betriebsvermögen steuerpflichtiger Erträge eingegangen sind und die Abschreibungen, die in die Ermittlung der unter Progressionsvorbehalt steuerfreien Erträge eingegangen sind. 9)Die angegebenen Beträge entsprechen der grundsätzlich anzuwendenden Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer. Im Einzelfall können sich, z. B. aufgrund von NV-Bescheinigungen, anlegerspezifische Abweichungen ergeben. 2)Der 53 AXA IMMOSELECT Steuerliche Behandlung der Zwischenausschüttung des AXA Immoselect für den Zeitraum vom 01.05.2014 bis zum 20.10.2014 am 18.12.2014 Angaben je Anteil (EUR) Für Anteilscheine im Privatvermögen Für Anteilscheine im Betriebsvermögen einkommensteuerpflichtiger Anleger Für Anteilscheine im Betriebsvermögen körperschaftsteuerpflichtiger Anleger Ausschüttung (Barausschüttung) 4,8000 4,8000 4,8000 investmentrechtlicher Vortrag (Thesaurierung) 0,0000 0,0000 0,0000 Betrag der Ausschüttung 4,2860 4,2860 4,2860 ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 ausschüttungsgleiche Erträge (steuerliche Thesaurierung) 0,0000 0,0000 0,0000 steuerfreier Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 4,2860 4,2860 4,2860 – davon aus Substanzauskehr 3,7885 3,7885 3,7885 – davon aus Absetzung für Abnutzung des o. g. Zeitraums 0,0516 0,0516 0,0516 – davon aus Absetzung für Abnutzung aus Vorjahren 0,4459 0,4459 0,4459 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Bemessungsgrundlage KESt 0,0000 0,0000 0,0000 25 % KESt (Depotverwahrung) 0,0000 0,0000 0,0000 1. Investmentrechtliche Angaben 2. Steuerliche Angaben a) ausgeschüttete Erträge nicht steuerbarer Anteil steuerfreier Anteil – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Veräußerungsgewinnen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen – davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen steuerpflichtiger Anteil – davon aus inländischen Mieteinkünften – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Zinserträgen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus Veräußerungsgewinnen – davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen –- davon aus DTG, nach dem 31.12.2008 eingegangen b) ausschüttungsgleiche Erträge nicht steuerbarer Anteil – davon aus … – davon aus … steuerfreier Anteil – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Veräußerungsgewinnen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen steuerpflichtiger Anteil – davon aus inländischen Mieteinkünften – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Zinserträgen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus Veräußerungsgewinnen Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 InvStG hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihren Anlegern detaillierte steuerliche Angaben bekannt zu machen. Eine unkonsolidierte Darstellung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG ist in diesem Abwicklungsbericht sowie im elektronischen Bundesanzeiger zu ersehen. Die genannten Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG wurden nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt und anschließend von einem zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträger im Sinne des § 3 StBerG geprüft. Die Bescheinigung des Berufsträgers ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 54 ABWICKLUNGSBERICHT Steuerliche Behandlung der Endausschüttung des AXA Immoselect für das Geschäftsjahr 2014/2015 am 30.07.2015 Angaben je Anteil (EUR) Für Anteilscheine im Privatvermögen Für Anteilscheine im Betriebsvermögen einkommensteuerpflichtiger Anleger Für Anteilscheine im Betriebsvermögen körperschaftsteuerpflichtiger Anleger Ausschüttung (Barausschüttung) 0,5000 0,5000 0,5000 investmentrechtlicher Vortrag (Thesaurierung) 0,0000 0,0000 0,0000 Betrag der Ausschüttung 0,5040 0,5040 0,5040 ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 ausschüttungsgleiche Erträge (steuerliche Thesaurierung) 0,0000 0,0000 0,0000 steuerfreier Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 0,5040 0,5040 0,5040 – davon aus Substanzauskehr 0,4693 0,4693 0,4693 – davon aus Absetzung für Abnutzung des o. g. Zeitraums 0,0347 0,0347 0,0347 – davon aus Absetzung für Abnutzung aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Bemessungsgrundlage KESt 0,0000 0,0000 0,0000 25 % KESt (Depotverwahrung) 0,0000 0,0000 0,0000 1. Investmentrechtliche Angaben 2. Steuerliche Angaben a) ausgeschüttete Erträge nicht steuerbarer Anteil steuerfreier Anteil – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Veräußerungsgewinnen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen – davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen steuerpflichtiger Anteil – davon aus inländischen Mieteinkünften – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Zinserträgen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus Veräußerungsgewinnen – davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen –- davon aus DTG, nach dem 31.12.2008 eingegangen b) ausschüttungsgleiche Erträge nicht steuerbarer Anteil – davon aus … – davon aus … steuerfreier Anteil – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Veräußerungsgewinnen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen steuerpflichtiger Anteil – davon aus inländischen Mieteinkünften – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Zinserträgen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus Veräußerungsgewinnen Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 InvStG hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihren Anlegern detaillierte steuerliche Angaben bekannt zu machen. Eine unkonsolidierte Darstellung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG ist in diesem Abwicklungsbericht sowie im elektronischen Bundesanzeiger zu ersehen. Die genannten Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG wurden nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt und anschließend von einem zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträger im Sinne des § 3 StBerG geprüft. Die Bescheinigung des Berufsträgers ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 55 AXA IMMOSELECT Steuerliche Behandlung der Zwischen- und der Endausschüttung des AXA Immoselect für das Geschäftsjahr 2014/2015 Angaben je Anteil (EUR) Für Anteilscheine im Privatvermögen Für Anteilscheine im Betriebsvermögen einkommensteuerpflichtiger Anleger Für Anteilscheine im Betriebsvermögen körperschaftsteuerpflichtiger Anleger Ausschüttung (Barausschüttung) 5,3000 5,3000 5,3000 investmentrechtlicher Vortrag (Thesaurierung) 0,0000 0,0000 0,0000 Betrag der Ausschüttung 4,7900 4,7900 4,7900 ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 ausschüttungsgleiche Erträge (steuerliche Thesaurierung) 0,0000 0,0000 0,0000 steuerfreier Anteil 0,0000 0,0000 0,0000 4,7900 4,7900 4,7900 – davon aus Substanzauskehr 4,2578 4,2578 4,2578 – davon aus Absetzung für Abnutzung des o. g. Zeitraums 0,0863 0,0863 0,0863 – davon aus Absetzung für Abnutzung aus Vorjahren 0,4459 0,4459 0,4459 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Bemessungsgrundlage KESt 0,0000 0,0000 0,0000 25 % KESt (Depotverwahrung) 0,0000 0,0000 0,0000 1. Investmentrechtliche Angaben 2. Steuerliche Angaben a) ausgeschüttete Erträge nicht steuerbarer Anteil steuerfreier Anteil – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Veräußerungsgewinnen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen – davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen steuerpflichtiger Anteil – davon aus inländischen Mieteinkünften – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Zinserträgen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus Veräußerungsgewinnen – davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen –- davon aus DTG, nach dem 31.12.2008 eingegangen b) ausschüttungsgleiche Erträge nicht steuerbarer Anteil – davon aus … – davon aus … steuerfreier Anteil – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Veräußerungsgewinnen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen steuerpflichtiger Anteil – davon aus inländischen Mieteinkünften – davon aus ausländischen Mieteinkünften – davon aus Zinserträgen – davon aus inländischen Dividendenerträgen – davon aus ausländischen Dividendenerträgen – davon aus Veräußerungsgewinnen Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 InvStG hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihren Anlegern detaillierte steuerliche Angaben bekannt zu machen. Eine unkonsolidierte Darstellung der Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG ist in diesem Abwicklungsbericht sowie im elektronischen Bundesanzeiger zu ersehen. Die genannten Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG wurden nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt und anschließend von einem zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträger im Sinne des § 3 StBerG geprüft. Die Bescheinigung des Berufsträgers ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 56 FIRMENSPIEGEL Firmenspiegel Stand April 2015 CACEIS Bank Deutschland GmbH Lilienthalallee 34–36, 80939 München Internet: www.caceis.com www.axa-immoselect.de Handelsregister B des Amtsgerichts München HRB 119107 Gesellschaftsvertrag vom 20. November 1997 Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: 5,1 Mio. EUR Bilanzielles Eigenkapital: 155,97 Mio. EUR (Stand: 31. Dezember 2014) Gesellschafter: CACEIS S. A. 1–3, Place Valhubert 75013 Paris Aufsichtsrat: Sylvie Philippot Vorsitzende des Aufsichtsrats Deputy Chief Executive Officer CACEIS S. A. Geschäftsführung: Bastien Charpentier (Sprecher) Christoph Wetzel Dr. Holger Sepp Philippe Durand Depotbank: Ersatzmitglieder: CACEIS Bank Deutschland GmbH Lilienthalallee 34–36, 80939 München Dipl.-Ing. Michael Schlarb öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grund stücken, Essen Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: 5,1 Mio. EUR Bilanzielles Eigenkapital: 155,97 Mio. EUR (Stand: 31. Dezember 2014) Sachverständigenausschuss: Dipl.-Ing. Christiane Hirtz-Bayer Vorsitzende des Sachverständigenausschusses, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbe bauten Grundstücken, Köln Dipl.-Ing. Dieter Gontarski von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken und die Ermittlung von Mietwerten, Hamburg Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Fischer-Werth von der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbe bauten Grundstücken, Wiesbaden Dipl.-Ing. Freier Architekt Markus Laiblin von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbe bauten Grundstücken, Stuttgart Dipl.-Ing. Dirk Esselmann öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grund stücken, Münster Wirtschaftsprüfer: PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Moskauer Straße 19 40227 Düsseldorf Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Marie-Curie-Straße 24–28 60439 Frankfurt 57 FÜR IHRE NOTIZEN CACEIS Bank Deutschland GmbH Lilienthalallee 34–36 | 80939 München (05.15) www.caceis.com