Abwicklungsbericht zum 30. April 2015 AXA Immoselect

Transcription

Abwicklungsbericht zum 30. April 2015 AXA Immoselect
Abwicklungsbericht
zum 30. April 2015
AXA Immoselect
Die AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat die Verwaltung des Sondervermögens AXA Immoselect mit Wirkung zum 20. Oktober 2014 gekündigt. Demzufolge ist das
Sondervermögen kraft Gesetzes zum 21. Oktober 2014 auf die Depotbank, CACEIS Bank
Deutschland GmbH, übergegangen. Die Depotbank wird das Sonder­vermögen ab­wickeln und
die Netto-Erlöse an die Anleger verteilen. Über die einzelnen S
­ tadien der Ab­wicklung des
Fonds werden die Anleger durch die Abwicklungsberichte zu den Stichtagen der bisherigen
Jahresberichte unterrichtet. Die Berichte sind auf der Webseite www.axa-immoselect.de
abrufbar.
Inhalt
Abwicklung des Sondervermögens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Vermietungsinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
AXA Immoselect auf einen Blick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Vermietungsinformation nach Jahresmietertrag. . . . . . . . 24
Bericht der Fondsverwaltung (Tätigkeitsbericht)
Vermietungsinformation nach Leerstand. . . . . . . . . . . . . 26
Vorwort der Geschäftsführung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Laufzeit der Mietverträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Immobilienmärkte in Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Entwicklung des Fonds. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Abwicklungsstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Entwicklung des Fonds (Mehrjahresübersicht). . . . . . . . . 28
Besondere Vorkommnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Entwicklung des Fondsvermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Vermögensaufstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Wechsel der Depotbank. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Mittelaufkommen und ­Anlegerstruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Immobilienportfolio. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Ertrags- und Aufwandsrechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geographische Verteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Erläuterung zur Vermögensaufstellung . . . . . . . . . . . . . . 31
Erläuterung zur Ertrags- und Aufwandsrechnung. . . . . . . 35
Wirtschaftliche Altersstruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Verwendungsrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Größenklassen der Fondsimmobilien . . . . . . . . . . . . . . . 10
Vermerk des Abschlussprüfers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Nutzungsarten der Fondsimmobilien. . . . . . . . . . . . . . . . 11
Steuerliche Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Branchen nach Mietertrag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
­Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Ermittlung
der steuerlichen Angaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Immobilientransaktionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Ankaufstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Verkaufstätigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Vermietungssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Leerstandssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Laufzeit der Mietverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Liquidität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Währungssicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Fazit und Ausblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Steuerrechnung der Zwischenausschüttung
am 18.12.2014. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
.Steuerrechnung der Endausschüttung
am 30.07.2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Steuerliche Behandlung der Zwischenausschüttung
für den Zeitraum vom 01.05.2014 bis zum
20.10.2014 am 18.12.2014. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Steuerliche Behandlung der Endausschüttung
für das Geschäftsjahr 2014/2015 am 30.07.2015. . . . . 55
Übersichten/Tabellen
Steuerliche Behandlung der Zwischen- und der
Endausschüttung für das Geschäftsjahr 2014/2015. . . . 56
Immobilienverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Firmenspiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Verzeichnis der Käufe und Verkäufe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Ergebniskomponenten der Fondsrendite. . . . . . . . . . . . . . . . 22
Entwicklung der Renditekennzahlen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Kapitalinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Wertänderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
ABWICKLUNGSBERICHT
AXA Immoselect
Abwicklungsbericht zum 30. April 2015
Die Geschäftsführung der AXA Investment Managers Deutschland GmbH (im
Nachfolgenden „Gesellschaft“) hat im
Oktober 2011 die Verwaltung des Sondervermögens AXA I­
mmoselect (ISIN
DE0009846451) (im Nachfolgenden
„Son­der­vermögen“ oder „Fonds“) gem.
§ 38 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG)
i. V. m. § 16 Abs. 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Sondervermögens
mit Wirkung zum 20. Oktober 2014 (im
Nachfolgenden „Kündigungsstichtag“) ge-­
kündigt. Das Sondervermögen befindet
sich seitdem in Abwicklung.
Deutschland GmbH, übergegangen. Die
Depotbank wird das Sondervermögen abwickeln und die Liquidität nach Abzug der
Kosten und sonstigen Einbehalte an die
Anleger auszahlen.
Zum Kündigungsstichtag ist das Sondervermögen und damit die darin verbliebenen Vermögensgegenstände per Gesetz
auf die Depotbank, die CACEIS Bank
Die Geschäftsführung der
CACEIS Bank Deutschland GmbH,
München
Über die weiteren Stadien der Abwicklung
des Sondervermögens werden die Anleger durch unsere Abwicklungsberichte
zu dem Stichtag der bisherigen Jahres­
berichte unterrichtet. Diese stehen Ihnen
unter der nachfolgenden Homepage zur
Verfügung: www.axa-immoselect.de.
Rechtlicher Hinweis:
Das Investmentgesetz wurde zwischenzeitlich zunächst durch das am 28. Dezember 2007 in Kraft getretene Investmentänderungsgesetz sowie das am 8. April 2011 in Kraft getretene Anlegerschutzund Funktionsverbesserungsgesetz novelliert. Mit Wirkung zum 22. Juli 2013 ist sodann das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), welches das Investmentgesetz ablöst, in Kraft getreten.
Da das Sondervermögen AXA Immoselect die Anteilscheinrücknahme seit dem 28. Oktober 2008 (mit zwischenzeitlicher kurzer Unterbrechung) ausgesetzt hat, durften die Vertragsbedingungen an die
zwischenzeitlichen Gesetzesnovellierungen nicht angepasst werden. Dies hat zur Folge, dass für das Immobilien-Sondervermögen AXA Immoselect bis zur endgültigen Abwicklung des Sonder­vermögens
die vor dem 28. Dezember 2007 geltende Fassung des Investmentgesetzes angewendet wird, soweit die Regelungen des Investmentgesetzes auf die Abwicklung durch die vormalige Depotbank noch
anwendbar sind und sofern die Vertragsbedingungen keinen dynamischen Verweis auf die Bestimmungen des geltenden ­Gesetzes in ihrer jeweils gültigen Fassung enthalten bzw. die aufsichtliche
Verwaltungspraxis die Anwendbarkeit der neuen Regelung verlangt.
Hinweis zur Wertentwicklung:
Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert. Berechnungsmethode nach BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V., d. h. als Basis für die Berechnung der Wertentwicklung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, und zwar unter Hinzurechnung
zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die kostenfrei reinvestiert werden. Ausgabeaufschläge finden hier keine Berücksichtigung.
Die Informationen in diesem Abwicklungsbericht wurden sorgfältig nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Informationen und Inhalte werden jedoch keine Gewähr
und keine Haftung übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die in diesem Dokument enthaltenen Meinungsäußerungen unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses
­Berichtes wiedergeben. Diese können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern.
3
AXA IMMOSELECT
AXA Immoselect
Abwicklungsbericht zum 30. April 2015
AXA Immoselect auf einen Blick
International Securities Identification Number (ISIN)
Wertpapierkennnummer (WKN)
Auflagedatum
Kennzahlen zum Stichtag
Fondsvermögen
Mittelaufkommen netto 1)
Immobilienvermögen gesamt – Verkehrswerte und Aktivierungen –
davon direkt gehalten
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten
Fondsobjekte gesamt
davon direkt gehalten
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten
davon im Bau/Umbau befindlich
Ankäufe von Objekten 2)
Zugegangene Objekte 3)
Verkäufe von Objekten 2)
Abgegangene Objekte 3)
Vermietungsquote 4)
Anlageerfolg (BVI-Rendite) 5)
1 Jahr
3 Jahre
5 Jahre
seit Fondsauflegung
Liquiditätsquote 6)
Fremdfinanzierungsquote 7)
Total Expense Ratio (TER) 8)
Transaktionsabhängige Vergütung 9)
Zwischenausschüttung je Anteil
(hiervon Kapitalrückzahlung)
Endausschüttung am
Endausschüttung je Anteil
(hiervon Kapitalrückzahlung)
Ertragsausschüttung
Steuerfrei insgesamt je Anteil im Privatvermögen 10)
Steuerfreier Ausschüttungsanteil in % im Privatvermögen
Steuerfrei insgesamt je Anteil im Betriebsvermögen I 11)
Steuerfreier Ausschüttungsanteil in % im Betriebsvermögen I
Steuerfrei insgesamt je Anteil im Betriebsvermögen II 12)
Steuerfreier Ausschüttungsanteil in % im Betriebsvermögen II
Anteilwert
 1)Nettomittelaufkommen
DE0009846451
984 645
3. Juni 2002
30. April 2015
532,7 Mio. EUR
0,0 Mio. EUR
373,9 Mio. EUR
100,0 Mio. EUR
273,9 Mio. EUR
9
3
6
0
0
0
14
14
74,4 %
30. April 2014
1.056,8 Mio. EUR
0,0 Mio. EUR
696,3 Mio. EUR
273,0 Mio. EUR
423,3 Mio. EUR
23
11
12
0
0
0
32
32
78,9 %
– 9,0 %
– 33,7 %
– 38,1 %
– 13,5 %
28,1 %
6,9 %
0,60 %
0,21 %
4,80 EUR
4,80 EUR
30. Juli 2015
0,50 EUR
0,00 EUR
0,50 EUR
0,00 EUR
0,0 %
0,00 EUR
0,0 %
0,00 EUR
0,0 %
11,07 EUR
– 22,6 %
– 28,7 %
– 31,0 %
– 5,0 %
29,5 %
4,7 %
0,58 %
0,20 %
11,80 EUR
11,80 EUR
24. Juli 2014
4,60 EUR
3,96 EUR
0,64 EUR
0,76 EUR
93,8 %
0,77 EUR
95,1 %
0,75 EUR
92,6 %
21,95 EUR
im jeweiligen Berichtszeitraum
Berichtszeitraum unterzeichnete An- bzw. Verkaufsverträge
 3)Im Berichtszeitraum dem Vermögen durch Wechsel Besitz-Nutzen-Lasten zugegangene bzw. abgegangene Objekte
 4)Am Stichtag auf Basis der Bruttosollmiete
 5)Nach Berechnungsmethode des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
 6)Summe der Liquiditätsanlagen im Fonds im Verhältnis zum Fondsvermögen
 7)Summe der Darlehen im Fonds zzgl. Summe der Darlehen mit Dritten in Immobilien-Gesellschaften im Verhältnis zum Gesamtimmobilienvermögen
 8)Die Total Expense Ratio (TER) drückt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus und umfasst damit alle im
Zusammenhang mit der Fondsanlage anfallenden Gebühren und Kosten, jedoch nicht die sogenannten Transaktionskosten und den möglicherweise anfallenden Ausgabeaufschlag.
 9)Die transaktionsabhängige Vergütung in Prozent drückt die Gebühren, die die Gesellschaft gemäß § 12 der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) erhalten hat, als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens aus. Unter anderem aufgrund der unterschiedlichen (De-)Investitionstätigkeit kann diese Kennzahl deutlich schwanken. Die transaktionsabhängige Vergütung in Prozent lässt
keinen Schluss auf die zukünftige Performance des Fonds zu.
10)Für im Privatvermögen gehaltene Anteile hat die Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag abgeltende Wirkung („Abgeltungssteuer“). Für Privatanleger beträgt daher die effektive S
­ teuerbelastung
der Ausschüttung (ohne Kirchensteuer) maximal 26,375 % (vor Anrechnung ausländischer Steuern).
11)Anteile werden durch Einzelunternehmen oder Personengesellschaften im Betriebsvermögen gehalten (Betriebsvermögen I).
12)Anteile werden durch Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen gehalten (Betriebsvermögen II).
 2)Im
4
ABWICKLUNGSBERICHT
München, im Mai 2015
Sehr geehrte Anlegerinnen
und Anleger,
GmbH mit den verbliebenen Fondsobjekten bestens vertraut ist.
Mit dem Übergang des Sondervermöam 21. Oktober 2014 haben wir, die
gens auf unser Haus entfallen die geCACEIS Bank Deutschland GmbH, die
wohnten Halbjahres- und Jahres­berichte.
weitere Abwicklung des AXA Immo­
Stattdessen bekommen Sie jetzt jeweils
select übernommen. Zu diesem Zeitzum Geschäftsjahresende einen Abwickpunkt be­
fanden sich noch neun Oblungsbericht, dessen erste Ausgabe vor
jekte, verteilt auf acht Länder, im
Ihnen liegt.
Portfolio, ­
deren Verkehrs­
werte am Be­
wertungsstich­tag 30. April 2015 zusamWie zuvor die AXA Investment Managers
men 373,9 Mio. EUR betragen.
Deutschland GmbH in seinen Halbjahresund Jahresberichten informieren wir Sie
Wir werden Sie umfassend über die
in unseren Abwicklungsberichten über
Entwicklung und Abwicklung des Sonwesentliche Entwicklungen des Sonderdervermögens informieren. Für ­
unsere
vermögens und die aktuelle Markt­lage.
Tätigkeit im Rahmen unseres Ab­
wick­
lungsmandates haben wir die ­bis­herige
Am 18. Dezember 2014 haben wir je
Kapitalverwaltungs­ge­sell­schaft, die AXA
Fondsanteil 4,80 EUR an die ­Anteileigner
Investment Managers Deutschland GmbH,
ausgezahlt. Am 25. April 2015 wurde
als Berater und Dienst­leister beauftragt.
von uns der Kaufvertrag über das ­letzte
Dies gewähr­
leistet Kontinuität, da die
verbliebene Objekt in Belgien, in der
­
AXA ­
Investment Managers Deutschland
Avenue des ­
Communautés in Brüssel,
unterzeichnet. Der Übergang von Nutzen
und Lasten ist für August diesen Jahres
geplant. Weitere Details erhalten Sie
durch unsere Investorenmitteilungen bzw.
im kommenden Abwicklungsbericht.
Die folgenden Kapitel bieten Ihnen eine
detaillierte Darstellung der Entwicklung
des AXA Immoselect für den Zeitraum
vom 1. Mai 2014 bis zum 30. April 2015.
Hinzu kommt ein Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr.
5
AXA IMMOSELECT
Belgien Büro
In 2014 konnte der Brüsseler Büromarkt
durch einen starken Aufschwung im Vermietungsvolumen glänzen. Es wurden
17,0 % mehr Flächen vermietet als in
2013. Im historischen Vergleich blieb der
Umsatz jedoch unter dem langjährigen
Durchschnitt und Spitzenmieten bewegten sich weiterhin seitwärts.
Tschechien Büro
Obwohl Prag in 2014 den höchsten
Vermietungsumsatz seit 2011 erzielen
­konnte, bewegten sich die S
­ pitzenmieten
weiter nach unten und fielen in 2014
um 2,5 %. Eine Verbesserung des Miet­
niveaus ist auch in 2015 nicht zu erwarten, da das hohe Neubauvolumen den
Markt weiterhin negativ beeinflussen
wird.
Luxemburg Büro
Aufgrund des hohen Vermietungsvolumens und einer niedrigen spekulativen
Bautätigkeit bleibt der Leerstand im
Luxem­burger Büromarkt mit 5,5 % weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Auch die
Spitzenmieten folgten einem positiven
Trend in 2014 und stiegen um 1,1 % auf
46,0 EUR/m²/Jahr.
6
110
100
90
EU
Frankreich
Spanien
Niederlande Büro
Obwohl sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Niederlanden
in 2014 verbesserten (BIP-Wachstum
in Höhe von 1,4 %), konnte sich der Umsatz am Vermietungsmarkt in Amsterdam
nicht erholen und blieb weiterhin 6,0 %
unter dem Zehn-Jahresschnitt. Aufgrund
einer Verknappung an modernen Büroflächen stiegen die Spitzenmieten im CBD
in Amsterdam trotzdem um 1,5 % an. Ein
solcher Anstieg ist für Amersfoort leider
nicht zu verzeichnen.
Schweden Einzelhandel
Der private Konsum ist einer der wichtigsten Treiber des schwedischen Wirtschaftswachstums, das 2014 auf 2,0 %
anstieg. Trotzdem blieben die Spitzen­
mieten in Stockholm stabil.
Spanien Einzelhandel
Nach der langen Konjunkturflaute in
­Spanien ist die spanische Wirtschaft in
2014 stark gewachsen (1,4 %) und auch
die Einzelhandelsumsätze stiegen im
Jan. 2015
Aug. 2014
Okt. 2013
Mrz. 2014
Mai 2013
Jul. 2012
Dez. 2012
Feb. 2012
Apr. 2011
Sep. 2011
Jun. 2010
Nov. 2010
Jan. 2010
Aug. 2009
Mrz. 2009
Mai 2008
Okt. 2008
Jul. 2007
Deutschland
Italien
Dez. 2007
Feb. 2007
Apr. 2006
Sep. 2006
70
Jun. 2005
80
Nov. 2005
D
120
Jan. 2005
Deutschland Büro
ie deutschen Büromärkte konnten
in 2014 ein Mietwachstum von
durchschnittlich 1,0 % verzeichnen,
wobei Stuttgart mit einem Miet­
anstieg
von 10,5 % die Spitzen­position einnahm.
Aufgrund eines weiter­
hin eher verhaltenen Bürobeschäftigten­
wachstums und
­einem erwarteten An­stieg an Neubauten
in 2017 wird für die deutschen Büro­
märkte nur ein moderates Wachstum
prognosti­ziert.
Index Einzelhandelsumsatz (Volumen)
Jan. 2005 = 100
Immobilienmärkte in Europa
Quelle: Eurostat, AXA Real Estate Research,
April 2015
­ pril zum neunten Mal in Folge. Die High
A
Streets in Barcelona und Madrid konnten
jedoch noch nicht von diesem Umsatzwachstum profitieren und sahen weiterhin keinen Anstieg der Spitzenmieten.
Italien Einzelhandel
Das Konsumentenvertrauen in Italien
stieg in 2014 an und auch der Einzelhandel konnte wieder steigende Um­
sätze verbuchen (0,1 % im ­Februar 2015).
Während die neueren Shopping-Center in
Core-­Lagen wieder e
­ inen Anstieg der Besucherzahlen sehen, bleibt die Nachfrage
in älteren Shopping-Centern weiterhin
sehr niedrig.
ABWICKLUNGSBERICHT
Abwicklungsstrategie
D
as Anlageziel des AXA Immoselect war, Immobilien in Europa
zu ­
erwerben und zu verwalten.
Der ­Fokus lag dabei auf Büroimmobilien.
Ergänzend wurde in gemischt g­enutzte
Objekte, Einzelhandelsflächen sowie
Logis­tik- und Hotelimmobilien investiert.
Die Strategie der Kapitalverwaltungs­
gesellschaft war ein nach Nutzungsarten,
Mietvertragslaufzeiten und Ländern diversifiziertes Immobilienportfolio auf- und
auszubauen sowie dessen Attraktivität
und Ertrags­fähigkeit zu erhalten.
Mit der Kündigung der Verwaltung des
Sondervermögens durch die AXA Investment Managers Deutschland GmbH hat
sich die Strategie des AXA Immoselect
grundlegend geändert. Ziel war es, alle
Immobilien bis zum Kündigungsstichtag, dem 20. Oktober 2014, zu bestmöglichen Preisen zu veräußern. Auch
nach dem 20. Oktober 2014 wurde das
Immobi­
lienportfolio weiterhin professio­
nell durch uns bewirtschaftet, geprägt
durch den Abwicklungsauftrag der BaFin,
die Vermögensgegenstände zu veräußern
und das Sondervermögen zu liquidieren.
Im Berichtsjahr konnten insgesamt weitere 14 Immobilien und Beteiligungen
an Immobilien-Gesellschaften veräußert
werden.
Es ist zu beachten, dass sich durch die
Kapitalrückzahlungen das Sondervermögen sukzessive verringert und sich bei
geringerem Fondsvermögen etwaige Ver­
mögensänderungen verhältnismäßig stärker auswirken. In Anlehnung an § 81a
Abs. 4 InvG war beabsichtigt, die durch
Verkäufe gewonnene Liquidität möglichst
halbjährlich an die Anleger auszuzahlen.
Häufigkeit und Höhe der Kapitalauszahlungen hängen aber davon ab, wieviel
Liquidität sich durch die Verkaufsaktivitäten im Fonds befindet.
aus den Veräußerungsgeschäften und
für zu erwartende Auseinandersetzungskosten benötigt werden. In den Beträgen
berücksichtigt sind auch die Kosten, die
durch die Übertragung der verbleibenden
Immobilien (direkt und indirekt gehalten)
auf die Depotbank entstanden sind (u. a.
Grunderwerbsteuer). Die ordentliche Bewirtschaftung des Immobilienportfolios
muss jederzeit gewährleistet sein.
Aufgrund der Liquidation des Sondervermögens mit der Folge, dass alle Immobilien verkauft werden, wurden bereits
im Fondsgeschäftsjahr 2012/2013 für
alle ausländischen Objekte und Objekte
inländischer Kapitalgesellschaften Rückstellungen für potenzielle Steuern auf
Veräußerungsgewinne gebildet (siehe
Textbox „Risikovorsorge für Steuer auf
Veräußerungsgewinne“ auf Seite 32).
Zu beachten ist weiterhin, dass von der
geschaffenen Liquidität u. a. Beträge einbehalten werden müssen, die für die weitere ordnungsgemäße laufende Bewirtschaftung, für Gewährleistungszusagen
7
AXA IMMOSELECT
Besondere Vorkommnisse
Wechsel der Depotbank
it Wirkung zum 1. Juli 2014
wurde die Depotbank für das
­
Sondervermögen AXA Immoselect gewechselt. Neue Depotbank ist
die CACEIS Bank Deutschland GmbH.
M
CACEIS, zur Bankengruppe Crédit ­Agricole
gehörend und seit dem Jahr 2007 in
Deutschland vertreten, ist eine führende
unabhängige Depotbank für Immobilienfonds am deutschen Markt.
Durch den Wechsel auf die neue Depotbank zum 1. Juli 2014 sind für den Anleger keine Kosten entstanden. Darüber
hinaus gehen mit der Beauftragung der
neuen Depotbank grundsätzlich verbesserte Konditionen einher.
Übergang auf die Depotbank
Mit Wirkung zum 21. Oktober 2014
haben wir, die CACEIS Bank Deutsch­
land GmbH, die weitere Abwicklung des
Sondervermögens übernommen und
die weiter zu verfolgende Abwicklungsstrategie festge­
setzt. Die Umsetzung
findet in enger ­Zusammenarbeit mit der
AXA Invest­
ment Managers Deutschland
GmbH statt und beinhaltet die Veräußerung der sich im Sondervermögen be-
8
findlichen Immo­
bilien, Beteiligungen an
Immobilien-­Gesell­schaften sowie sonstigen Vermögens­gegenständen. Ziel ist es,
alle Vermögensgegenstände zu angemessenen Konditionen zu ver­äußern und das
Sondervermögen zu liqui­dieren.
Mittelaufkommen und
­Anlegerstruktur
A
ufgrund der Liquidation des Fonds
wurden weder Anteile ausgegeben
noch Anteile zurückgenommen. Im
Berichtszeitraum gab es somit keine da­
raus resultierende Mittelbewegung.
Die Anlegerstruktur ist, unserer Kenntnis
nach, durch einen hohen Anteil an Privatanlegern geprägt, die über Kreditinstitute
und freie Berater bzw. Beratungsplattformen betreut werden. Die restlichen
Anteile werden von semi-institutionellen
Anlegern (z. B. Dachfonds, Vermögensverwalter) bzw. von institutionellen Anlegern
(z. B. als Eigenanlage) gehalten.
Aussetzung der Anteilscheinrücknahme/
Anteilscheinausgabe
Die Rücknahme der Anteilscheine des
AXA Immoselect ist seit dem 17. November 2009, die Ausgabe von Anteilscheinen seit dem 27. April 2011 ausgesetzt.
Damit bestanden beide Aussetzungen
während des gesamten Berichtszeitraums.
Liquidation des Sondervermögens
AXA Immoselect
Der Auflösung des Sondervermögens
AXA Immoselect geht die Kündigung der
Verwaltung des Sondervermögens nach
§ 38 Abs. 1 InvG in Verbindung mit § 16
Abs. 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) voraus. Diese wurde am
19. Oktober 2011 beschlossen.
Mit Ablauf des erklärten Kündigungsstichtages 20. Oktober 2014 erlosch
das Verwaltungsrecht der Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der Folge, dass per
Gesetz das Sondervermögen und damit
die dann noch im Sondervermögen befindlichen Objekte auf uns übergingen
(§ 39 Abs. 1 InvG). Dieses Verfahren ist
in den AVB des Fonds (§ 16 Abs. 3) beschrieben.
Da die Kündigung der Verwaltung des
Sondervermögens einen außergewöhn­
lichen Umstand gem. § 37 Abs. 2 InvG
und § 12 Abs. 4 der AVB des AXA Immoselect darstellt, wurde zeitgleich die endgültige Aussetzung der Rücknahme und
Ausgabe von Anteilscheinen beschlossen.
ABWICKLUNGSBERICHT
Immobilienportfolio
Länderstruktur
m 30. April 2015 besteht das
­Immobilienportfolio des AXA Immo­
select noch aus neun direkt bzw.
über Immobilien-Gesellschaften ge­
hal­
tenen Immobilien. Im Berichtszeitraum
wurden 14 Immobilien verkauft.
A
Die Länderstruktur des Portfolios spiegelt dies wider. Die Anteile Luxemburgs
und Spaniens gingen durch die Verkäufe
um 5,9 bzw. 3,4 Prozentpunkte zurück.
Aus Frankreich und Österreich, welche
am 30. April 2014 noch mit 14,7 % bzw.
7,0 % Portfolioanteil im Fonds vertreten
waren, haben wir uns im Zuge der Ver­
käufe vollständig zurückgezogen.
Die Anteile der übrigen Länder – Deutschland, Niederlande, Italien, Schweden,
Tschechien und Belgien – sind dementsprechend gestiegen. Mit 26,7 % ist
Deutschland weiterhin das am stärksten
im AXA Immoselect vertretene Land. Als
zweitstärkstes Land im Sondervermögen
vertreten ist Italien mit ebenfalls einer
Immobilie, gefolgt von den Niederlanden
mit einem Objekt und Schweden mit zwei
Objekten. Hinzu kommen weitere vier
­Immobilien verteilt auf vier Länder.
Land
Angaben in % der Immobilienverkehrswerte (inklusive Beteiligungen)
Luxemburg (1 Objekt) 4,0 %
Insgesamt ist der Verkehrswert des Im­
mo­
bilienportfolios im Berichtszeitraum
von 696,3 Mio. EUR auf 373,9 Mio. EUR
zurückgegangen.
Die stark reduzierte Anzahl der Immobilien zum Berichtsstichtag relativiert
­diese Strukturdaten. So verbirgt sich zum
Beispiel hinter dem 23,1 %-Anteil von
Italien lediglich ein Objekt, ein großes
Einkaufszentrum, und der 26,7 %-Anteil
Geographische Verteilung des Immobilienportfolios
Schweden (2 Objekte) 11,6 %
für Deutschland steht für die Mehrheits­
beteiligung an einem Bürokomplex in
Düsseldorf, Wilhelm-Bötzkes-Straße.
Tschechien (1 Objekt) 7,9 %
Belgien (1 Objekt) 4,3 %
Spanien (1 Objekt) 8,1 %
Deutschland (1 Objekt)
26,7 %
Italien (1 Objekt) 23,1 %
Niederlande (1 Objekt)
14,3 %
Deutschland
Italien
Niederlande
Schweden
Spanien
Tschechien
Belgien
Luxemburg
Frankreich
Österreich
Summe
Anteil am
30.04.2015
26,7 %
23,1 %
14,3 %
11,6 %
8,1 %
7,9 %
4,3 %
4,0 %
0,0 %
0,0 %
100,0 %
Anteil am
30.04.2014
19,1 %
12,8 %
9,9 %
7,9 %
11,5 %
4,4 %
2,8 %
9,9 %
14,7 %
7,0 %
100,0 %
9
AXA IMMOSELECT
Wirtschaftliche Altersstruktur
Am Berichtsstichtag waren rund 50,7 %
des Immobilienportfolios des AXA Immo­
select (fünf Objekte) höchstens zehn
Jahre alt. Der Anteil älterer Immobilien
­
ist im Vergleich zum letzten Jahresbericht
um 7,7 Prozentpunkte gestiegen. Dies
zeigt sich beispielsweise daran, dass
sich ­
keine Immobilien jüngeren Baujahres, die vor weniger als fünf Jahren errichtet wurden, mehr im Portfolio befinden.
Vor ­einem Jahr waren es noch 8,5 % gewesen.
In der Kategorie über 20 Jahre befinden
sich zum Berichtsstichtag keine Objekte
mehr. Dies zeigt, dass ein hohes Alter
nicht unbedingt ein Verkaufshindernis
ist. Im Berichtsjahr gelang es uns, für
zwei vor mehr als 20 Jahren errichtete
Ge­bäude, Käufer zu finden.
Größenklassen
Das größte Einzelinvestment ist eine gut
52 %-ige Beteiligung an einer Immobilien-­
Gesellschaft, die Eigentümerin eines
Wirtschaftliche Altersstruktur des Immobilienportfolios
Angaben in % der Immobilienverkehrswerte (inklusive Beteiligungen)
60 %
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0%
≤ 5 Jahre
0,0%
6 ≤ 10 Jahre
50,7%
11 ≤ 15 Jahre
22,6%
Bürogebäudes in Düsseldorf, Wilhelm-­
Bötzkes-Straße ist.
Ansonsten enthält das Portfolio keine
Immobilie mehr, deren Verkehrswert
in Summe über 100 Mio. EUR beträgt.
Mittelgroße Objekte mit Verkehrswerten
zwischen 25 und 100 Mio. EUR stellen
zum Berichtsstichtag 60,4 % des Port­
16 ≤ 20 Jahre
26,7%
> 20 Jahre
0,0%
foliowertes; dies entspricht annährungsweise den Einzelpositionen, nämlich fünf
von neun Objekten fallen zum Stichtag
in diese Kategorie. Darüber hinaus
enthält der Fonds noch drei Objekte
mit Verkehrswerten zwischen 10 und
25 Mio. EUR. Es gibt keine Objekte mit
weniger als 10 Mio. EUR Verkehrswert
im Portfolio.
Größenklassen der Fondsimmobilien 1)
Angaben in % der Immobilienverkehrswerte (inklusive Beteiligungen)
10 ≤ 25 Mio. EUR
(3 Objekte) 12,8 %
150 ≤ 200 Mio. EUR
(1 Objekt) 26,7 %
25 ≤ 50 Mio. EUR
(3 Objekte) 23,0 %
50 ≤ 100 Mio. EUR
(2 Objekte) 37,5 %
1) Indirekt
gehaltene Immobilien werden entsprechend ihrem Gesamtverkehrswert in eine der Größenklassen eingeteilt.
Sofern das Sondervermögen keine 100,0 %-Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft hält, werden die Immobilien im Rahmen
der prozentualen Verteilung der Verkehrswerte auf die verschiedenen Größenklassen, jedoch nur anteilig entsprechend der
Höhe der Beteiligung des Sondervermögens an der Immobilien-Gesellschaft, gewichtet.
10
Größenklassen
Anteil am
Anteil am
30.04.2015 30.04.2014
0 ≤ 10 Mio. EUR
0,0 %
5,4 %
10 ≤ 25 Mio. EUR
12,8 %
8,8 %
25 ≤ 50 Mio. EUR
23,0 %
29,9 %
50 ≤ 100 Mio. EUR
37,5 %
41,1 %
100 ≤ 150 Mio. EUR
0,0 %
0,0 %
150 ≤ 200 Mio. EUR
26,7 %
14,8 %
> 200 Mio. EUR
0,0 %
0,0 %
Summe
100,0 %
100,0 %
ABWICKLUNGSBERICHT
Nutzungsarten
Neben Verkäufen in den Nutzungsarten
Büro und Handel wurden im Berichtszeitraum auch jeweils eine Hotel- und
Logistik­
immobilie veräußert. Büroimmobilien machen 57,2 % des Portfolios aus,
die sich auf fünf Objekte verteilen. Die
verbliebenen 42,8 % des Portfolios entfallen auf Handelsimmobilien. Die Nut-
zungsarten Hotel und Logistik sind durch
die Verkäufe nicht mehr im Portfolio vertreten.
Branchenstruktur der Mieterträge
Aufgrund der Liquidation des Sondervermögens sind die Anteile der einzelnen
Branchen am Gesamtmietertrag nicht
mehr das Ergebnis einer gezielten Bran-
chenallokation des Fondsmanagements,
sondern das Residuum der Verkaufsentscheidungen. Nach Mietertrag sind zum
Berichtsstichtag die Branchen Handel
(37,3 %) und Bank- und Finanzdienste
(26,1 %) am stärksten vertreten. Der
Leerstand ist von 23,2 % auf 28,5 % gestiegen.
Nutzungsarten der Fondsimmobilien
Angaben in % der Immobilienverkehrswerte (inklusive Beteiligungen)
Handel (4 Objekte)
42,8 %
Büro (5 Objekte)
57,2 %
Angaben in % der Nettosollmiete
Bank- und Finanzdienste
26,1 %
Kommunikation 0,1 %
Handel 37,3 %
Anteil am
Anteil am
30.04.2015 30.04.2014
57,2 %
66,7 %
42,8 %
29,8 %
0,0 %
1,3 %
0,0 %
2,2 %
100,0 %
100,0 %
Aggregierte Branche
Branchen nach Mietertrag
Beratung/Freie Berufe 0,6 %
Aggregierte
Nutzungsarten
Büro
Handel
Hotel
Logistik
Summe
Werbung/Medien 0,4 %
Sonstiges 5,3 %
Leerstand 28,5 %
Produktion/Verarbeitung
1,7 %
Monats­
ertrag
in EUR
42.589
928.556
3.175
649.606
Produktion/Verarbeitung
Handel
Kommunikation
Bank- und
­Finanzdienste
Beratung/Freie Berufe
15.625
Werbung/Medien
9.813
Sonstiges
134.597
Leerstand
708.760
Summe
2.492.720
Anteil
in %
1,7 %
37,3 %
0,1 %
26,1 %
0,6 %
0,4 %
5,3 %
28,5 %
100 %
11
AXA IMMOSELECT
Immobilientransaktionen
Ankaufstätigkeit
Im Berichtszeitraum wurden keine Immobilien gekauft.
Verkaufstätigkeit
Im Berichtszeitraum wurden 14 Immobi­
lien für Verkaufspreise von insgesamt rund
211,8 Mio. EUR veräußert. Ihre zuletzt
festgestellten Verkehrswerte betrugen
zusammen rund 274,8 Mio. EUR. Damit
wurden seit Bekanntgabe der Liquida­
tion am 20. Oktober 2011 insgesamt 57
Objekte veräußert (Verkaufspreise insgesamt rund 1,8 Mrd. EUR gegenüber zuletzt veröffentlichten Verkehrswerten von
insgesamt rund 2,5 Mrd. EUR)
Mai 2014
Österreiches Teilportfolio
(„FMZ Obertrum“, „SMC I“ & „SMC II“,
„A1 Tradehall“, „A1 Tradepoint“, „Office
Atrium West Gastro“, „Office Atrium West
Büro“ und „Airport Business Point“)
Der zuletzt veröffentlichte Verkehrswert der acht Immobilien lag bei rund
48,9 Mio. EUR. Die Veräußerung erfolgte
nach einem extensiven Vermarktungsprozess als Paketverkauf, nachdem sich
ein Einzelverkauf als nicht darstellbar erwies. Die erzielten Verkaufspreise lagen
in Summe bei 27 Mio. EUR.
Juni 2014
Luxemburg, „Espace Strassen“
Die in einer Immobilien-Gesellschaft
ge­
haltene Immobilie im Westen von
Luxem­
burg mit rund 12.000 m² Miet­
fläche konnte seit dem 1. Oktober 2013
für die Dauer von neun Jahren an eine
Deutsche Genossenschaftsbank neuvermietet werden. Der ursprüngliche
Hauptmieter, eine weltweit tätige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesell-
12
schaft, hat im Rahmen eines Untermietvertrages mit dem ­neuen Hauptmieter
weiterhin ca. 5.000 m² Büro­flächen angemietet. Die Neuvermietung war die
Voraussetzung für den erfolgreichen
Verkauf. Verkauft wurden 100,0 % der
Anteile. Der erzielte Verkaufspreis liegt
bei 41,8 Mio. EUR. Der zuletzt festgestellte Verkehrswert der Immobilie lag
bei 54,5 Mio. EUR.
Juni 2014
Paris, Boulevard de la Madeleine
(Agiroc S.A.R.L.)
Die im Zentrum von Paris gelegene, voll
vermietete Büroimmobilie mit zwei Laden­
einheiten wurde über eine Immobilien-­
Gesellschaft gehalten. Verkauft wurden
100,0 % der Anteile. Aufgrund einer,
seitens des Käufers im Kaufvertrag
­gewünschten Verschwiegenheitsklausel,
können über den erzielten Verkaufspreis keine genaueren Angaben gemacht
werden. Dieser liegt aber deutlich über
­
dem ­aktuellen Verkehrswert, der im A
­ pril
2014 mit 28,3 Mio. EUR festgestellt
wurde.
Juli 2014
Albacete, Centro Commercial Imaginalia
(Astroceres Inversiones 2005 SL)
Das über eine Immobilien-Gesellschaft gehaltene, rund 27.000 m² große Einkaufszentrum „Imaginalia“ in A
­lbacete, Spanien, welches zuletzt mit 29,1 Mio. EUR
bewertet war, hat unter der spanischen
Rezession und dem schwindenden Privat­
konsum sehr gelitten. Seit dem Ankauf
sind die Mieteinnahmen insgesamt um
rund 75,0 % zurückgegangen. Eine Stabi­
lisierung oder gar Verbesserung ist auf
längere Sicht nicht zu erwarten. Bedingt
durch die Liquidation und nach Abwägung aller Faktoren wurde deshalb entschieden, das Fondsobjekt zu verkaufen.
Verkauft wurden 100,0 % der Anteile.
Der erzielte Verkaufspreis beträgt rund
12,6 Mio. EUR.
August 2014
Getafe, „Getafe CLA“
Die Logistikgebäude in Getafe bei Madrid
verfügt über rund 34.000 m² vermietbare
Fläche. Der Umbau zu kleineren Einheiten
hat im aktuellen Marktumfeld eine bessere Vermietbarkeit ermöglicht. Die positive
Entwicklung war ein wichtiges Signal für
potenzielle Investoren und reflektiert sich
im erzielten Kaufpreis. Der Verkaufspreis
lag über 25,0 % über dem zuletzt festgestellten Verkehrswert von 15,5 Mio. EUR.
Oktober 2014
Boulogne-Billancourt, „Quai Ouest“
Das Bürogebäude in Boulogne-Billancourt
mit rund 15.500 m² Mietfläche wurde
1992 errichtet und zuletzt 2002 teilweise
renoviert. Eine Neuvermietung nach Auszug des bisherigen Mieters wäre nur in
Verbindung mit einer umfangreichen Revitalisierung möglich gewesen. Aufgrund
der Liquidation des Sondervermögens
wurde beschlossen, das Objekt vor der
Übertragung des Sondervermögens auf
die Depotbank zu veräußern. Die Immobilie wurde unter Berücksichtigung einer
vom Mieter erhaltenen Ablösesumme für
Rückbauverpflichtungen mit rund 18,0 %
Abschlag zum aktuellen Verkehrswert von
69,7 Mio. EUR verkauft.
Oktober 2014
München, Georg-Muche-Straße
Die im Jahr 2009 fertiggestellte Büro­
immobilie verfügt über eine vermietbare
Fläche von rund 10.700 m². Der Verkaufspreis lag mit 28,9 Mio. EUR leicht
über dem Verkehrswert. Der Verkauf fand
kurz vor der Übertragung des Sondervermögens auf die Depotbank statt, um den
Erlös und den Mietertrag zu optimieren.
ABWICKLUNGSBERICHT
Vermietungssituation
Leerstand >33,0 %
I
m aktuellen Marktumfeld werden in
der Regel Immobilien von Investoren
bevorzugt, deren Erträge durch lange
­
Mietverträge gesichert sind. Es wurde
deshalb besonders auf die Vermietung
der Fondsimmobilien und auf die Stabili­
sierung der langfristigen Mieterträge
fokus­siert, um die Immobilien für den Verkauf zu optimieren. Zum 30. April 2015
liegt der Vermietungsstand auf ­Basis der
Bruttosollmieten bei 74,4 % gegenüber
78,9 % zum 30. April 2014.
Leerstandssituation
Belgien, Brüssel, 110 avenue des
­Communautés/ 22 rue de Bretagne
Erste Vermietungserfolge wurden bereits
erzielt und das Interesse von potenziellen Mietern an diesem Standort ist im
Jahr 2014 gestiegen. Parallel zu den weiteren Vermietungsaktivitäten wurde mit
dem Verkaufsprozess begonnen.
Angaben in % der Gesamtmietfläche
Stadt
Straße
Belgien
Land
Brüssel
110 avenue des Communautés /
22 rue de Bretagne
Leerstand in %
45,8 %
Luxemburg
Strassen
rue de Primeurs 7
(Strassen Business Center)
64,6 %
Schweden
Arlöv
Vassvägen 20 und 24
63,5 %
Tschechien
Prag
Revnicka ulize 170 (Oregon House)
33,7 %
Niederlande
Amersfoort
Amersfoort, Van Asch van Wijkstraat 55
96,6 %
Luxemburg, „Strassen Business Center“
Es wird momentan mit einigen potenziellen Mietern für Teilflächen verhandelt. Die
Nachfrage an diesem Standort ist jedoch
noch sehr verhalten.
Tschechien, Prag, „Oregon House“
Aufgrund der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen an diesem Teilmarkt
konnte der Leerstand noch nicht reduziert werden.
Schweden, Arlöv, Vassvägen 20 und 24
Es werden derzeit Verhandlungen geführt,
um einen Großteil der leerstehenden
­Flächen neu zu vermieten.
Niederlande, Amersfoort,
Van Asch van Wijkstraat 55
Seit Auszug des Hauptmieters im März
2015 beträgt der Leerstand 96,6 %.
Laufzeit der Mietverträge
Die nebenstehende Abbildung zeigt
die Struktur der Mietvertragslaufzeiten
bezogen auf die Nettosollmieten. Zum
30. ­
April 2015 beträgt der Leerstand
28,5 %. Bei den verbleibenden Immobi­
lien im Portfolio des AXA Immoselect ist
eine möglichst lange und stabile Vermietung nach wie vor eine wichtige Voraussetzung für ­einen Verkauf.
Laufzeit der Mietverträge 1)
Angaben in % der Nettosollmiete
30%
25%
20%
15%
10%
5%
0%
1) Basis:
unbefristet
0,0%
leer
28,5%
2015
7,0%
2016
6,7 %
2017
3,3 %
2018
5,0 %
2019
6,6 %
2020
2,9%
2021
1,6 %
2022
7,3 %
2023
1,5 %
2024
5,3 %
2025+
24,3 %
Mietvertragslaufzeiten bis zur ersten Sonderkündigungsmöglichkeit bzw. bis zum Mietvertragsende
13
AXA IMMOSELECT
Liquidität
D
er AXA Immoselect hält per
30. April 2015 eine Liquidität
von ca. 149,8 Mio. EUR. Das entspricht einem Anteil am Wert des Sondervermögens von 28,1 %.
Die Liquiditätsanlagen umfassen ausschließlich Bankguthaben, welche in
Sichteinlagen, Tages- und Festgeldern
investiert sind. Zur Minimierung des Ausfallrisikos erfolgt eine Bonitätsprüfung
der Banken, die für die Liquiditätsanlagen
genutzt werden. Darüber hinaus wird für
jede Bank eine spezifische Anlagegrenze
definiert. Zur Optimierung der Liquiditätsrendite werden für jede Festgeldanlage
die aktuellen Konditionen verschiedener
Banken verglichen.
Zur Wahrung der konservativen Ausrichtung des AXA Immoselect wird auf komplexe, weniger liquide und weniger wert­
stabile Anlageprodukte verzichtet.
14
Finanzierung
D
ie am 19. Oktober 2011 beschlossene Liquidation des AXA Immoselect hat Auswirkungen auf die
Finanzierungsstrategie. Es sind keine
neuen Finanzierungen vorgesehen. Mit
dem Verkauf von finanzierten Objekten
wird in der Regel auch eine vorzeitige
Rückführung der Finanzierungen erfolgen,
die gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigungen an die Banken auslösen. Der
Verkauf von Objekten kann Einfluss auf
die Finanzierungsquote haben – je nachdem zu welchem Zeitpunkt finanzierte
bzw. nicht finanzierte Objekte verkauft
werden.
So ist durch den Verkauf von nicht finanzierten Objekten im vergangenen Geschäftsjahr die Fremdfinanzierungsquote
von 4,7 % zum 30. April 2014 auf 6,9 %
zum Berichtsstichtag gestiegen ohne
dass sich das absolute Finanzierungs­
volumen erhöht hat.
Zum Berichtsstichtag besteht nunmehr
noch ein Darlehen auf Ebene einer Immo­
bilien-Gesellschaft. Es ist aufgrund der
Liquidation des AXA Immoselect nicht
auszuschließen, dass eine vorzeitige Darlehensrückführung, unabhängig vom Verkauf des finanzierten Objekts, notwendig
wird.
Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Darlehen zurückgeführt. Seit Be­
kanntgabe der Liquidation ist die Finan­
zie­
rungsquote von 25,6 % auf 6,9 %
zurückgegangen. Durch die Darlehensrückführungen bestehen zum Stichtag
auf Ebene des Sondervermögens keine
Darlehensverhältnisse mehr.
ABWICKLUNGSBERICHT
Übersicht Kredite
Kreditvolumen
direkt
in EUR
Verhältnis zu den
Verkehrswerten
aller ­Immobilien
in %
0
0
0
0
0,0
0,0
0,0
0,0
EURO-Kredite Inland
EURO-Kredite Ausland
Fremdwährungskredite
Gesamt
Kreditvolumen
indirekt
(über ImmobilienGesellschaften)
in EUR
0
25.878.227
0
25.878.227
Verhältnis zu den
­Verkehrswerten
aller ­Immobilien
in %
Kreditvolumen
gesamt
in EUR
Verhältnis zu den
Verkehrswerten
aller Immobilien
in %
0,0
6,9
0,0
6,9
0
25.878.227
0
25.878.227
0,0
6,9
0,0
6,9
Restlaufzeit der Zinsfestschreibung
unter 1 Jahr
in %
0,0
100,0
0,0
EURO-Kredite Inland
EURO-Kredite Ausland
Fremdwährungskredite
1 – 2 Jahre
in %
0,0
0,0
0,0
2 – 5 Jahre
in %
0,0
0,0
0,0
5 – 10 Jahre
in %
0,0
0,0
0,0
über 10 Jahre
in %
0,0
0,0
0,0
Laufzeitende der Darlehen
40
Mio. EUR
30
20
10
0
2015
2016
2017
2018
2019
>2019
15
AXA IMMOSELECT
Währungssicherung
F
ür den AXA Immoselect wird eine
r­ isikominimierende Fremdwährungs­
strategie verfolgt. Zum Berichtsstichtag befinden sich 19,5 % der
Immo­
bilienverkehrswerte außerhalb der
Länder der Eurozone (Schweden und
­Tschechien). Die Wechselkursrisiken für
Vermögenspositionen in Fremdwährung
werden nahezu vollständig abgesichert.
Das Absicherungsvolumen wird bei Bedarf – z. B. bei Verkehrswertänderungen –
zeitnah angepasst.
Die Absicherung erfolgt über Devisen­
termingeschäfte (FX Forwards). Diese FX
Forwards werden revolvierend jeweils mit
einer Laufzeit von maximal drei Monaten
abgeschlossen und nach Laufzeitende
durch jeweils einen neuen FX Forward
ersetzt (so genannter Rollover). Diese
Rollover führen je nach zwischenzeit­
licher Währungskursentwicklung zu realisierten Gewinnen bzw. Verlusten und zu
entsprechenden Liquiditätszuflüssen bzw.
-abflüssen. Für diese potenziellen Zahlungen wird eine Liquiditätsreserve im Sondervermögen vorgehalten.
Die in Tschechien liegende Immobilie verfügt über eurogebundene Mietver­
träge.
Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt dementsprechend unabhängig von
der Entwicklung der lokalen Währungen.
Hier erfolgt keine Absicherung über Devisentermingeschäfte.
Beim Einsatz von Derivaten in dem Sondervermögen wird der einfache Ansatz im
Sinne der §§ 15 ff. Derivateverordnung
(DerivateV) angewendet.
Das Ausfallrisiko des Devisengeschäftskontrahenten wird durch eine regel­
mäßige Bonitätsprüfung der Kontrahenten und durch den Abschluss von
Vereinbarungen zur Stellung von Sicherheiten verringert.
Übersicht Währungsrisiken
SEK
Nettovermögen
in Fremd­währung
Nettovermögen
umgerechnet
in EUR
Sicherungs­
kontrakte
in Fremd­
währung
502.876.261
54.309.928
452.500.000
Nicht währungs-­
gesichertes­
Nettovermögen
in Fremd­währung
50.376.261
Nicht währungs-­
Sicherungsquote
gesichertes
in % v. Netto­
Nettovermögen vermögen im Fremd­
in EUR
währungsraum
5.440.565
90,0
­Verhältnis
zum Fondsvermögen
in %
1,0
Bestand der Währungskurssicherungsgeschäfte
Offene Positionen am Stichtag
Währung
SEK
Volumen (Fremdwährung in Tsd.)
452.500
Summe offener Positionen
Kurswert Verkauf
(Tsd. EUR)
49.443
Kurswert Stichtag
(Tsd. EUR)
48.885
Unrealisiertes Ergebnis
(Tsd. EUR)
558
49.443
48.885
558
Kurswert Verkauf
(Tsd. EUR)
355.265
355.265
Kurswert Kauf
(Tsd. EUR)
353.627
353.627
Realisiertes Ergebnis
(Tsd. EUR)
1.637
1.637
Beendete Sicherungsgeschäfte im Berichtszeitraum
Währung
SEK
Summe beendete Positionen
16
Volumen (Fremdwährung in Tsd.)
3.251.000
ABWICKLUNGSBERICHT
Fazit und Ausblick
A
ls Depotbank ist es unsere Aufgabe die Vermögensgegenstände
des Sondervermögens AXA Immoselect zu verkaufen und zu liquidieren. In
einer Aus­
legungsentscheidung zu den
Vorgaben an die Depotbank bei der Abwicklung ­
eines Sondervermögens nach
§ 39 Absatz 2 Investmentgesetz schrieb
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 27. November
2012:
„Die Depotbank hat nach Ablauf der Kün­
digungsfrist die übergegangenen Ver­
mö­
gensgegenstände im Rahmen eines ge­
ordneten, den jeweiligen Markt­
usancen
entsprechenden ­Veräußerungsprozesses
zum Verkauf zu stellen, mit dem Ziel,
alle verbliebenen Vermögensgegen­stände
grund­sätzlich binnen drei Jahren tat­säch­
lich veräußert zu haben. Im Rahmen
des Verkaufsprozesses hat die Depotbank
die Vermögensgegenstände zum bestmög­
lichen, am Markt realisierbaren Verkaufs­
preises zu veräußern.“
Wir werden daher die verbliebenen Immo­
bilien weiterhin auf den Verkauf vorbereiten. So werden wir bei Bedarf neue
Mieter suchen und Renovierungen sowie Umbauten vornehmen. Als unsere
Hauptaufgabe sehen wir es an, durch
Objektverkäufe weitere Kapitalrückzahlungen möglich zu machen, so dass Sie
Ihr zurzeit noch im Fonds gebundenes
Kapital schnellstmöglich zu­rück­erhalten.
Philippe Durand
Wann genau weitere Rückzahlungen reali­
sierbar sind, hängt jedoch vom Erfolg
unserer Verkaufs­
­
anstrengungen und damit letztlich auch von der Marktlage ab,
die wir nicht be­einflussen können.
Den nächsten Abwicklungsbericht l­egen
wir Ihnen zum Ende des Geschäftsjahres 2015/2016 in etwa einem Jahr
vor. Bis dahin informieren wir Sie auf
www.axa-immoselect.de auch weiterhin
regelmäßig über die Entwicklung des AXA
Immoselect.
Mit freundlichen Grüßen
CACEIS Bank Deutschland GmbH
Geschäftsführung
Bastien Charpentier
17
AXA IMMOSELECT
Immobilienverzeichnis zum 30.04.2015
●
G
Okt. 2007
●
●
Bau-/
Umbaujahr
Andere
●
Kfz
März 2007 1995/2005
Freizeit
G
Wohnen
74,0 %
Industrie
●
Hotel
Büro
●
Handel/
Gastronomie
Lastenaufzug
●
Erwerbsdatum
März 2004 2004
Projekt-/­
Bestands­maßnahmen
Personenaufzug
Art der Nutzung (in % der Nettosollmiete)
G
Art des Grundstückes1)
Nr. Ort, Anschrift, Objektname
Ausstattungsmerkmale
Klimaanlage
Objektdaten
24,0 %
2,0 %
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
Belgien
1
1200 Brüssel
110 avenue des Communautés /
22 rue de Bretagne
Niederlande
2
3811 LP Amersfoort
Van Asch van Wijkstraat 55
77,0 %
7,0 %
16,0 %
93,0 %
7,0 %
Spanien
3
28050 Madrid
Avenida de Manoteras 40
2006/2007
●
II. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien mit Euro-Währung
Deutschland
Firma: AXA Immoselect Hauptverwaltungsgebäude GmbH & Co. Objekt Düsseldorf, Uerdinger Straße KG; Sitz: Im MediaPark 8a, D-50670 Köln
4
40474 Düsseldorf
Wilhelm-Bötzkes-Straße 1 /
Uerdinger Straße 96
„Hauptverwaltung IKB“
G
2)
März 2007 1961/1996/
1997/2000
●
●
●
●
●
●
100,0 %
Beteiligung: 52,2 %; Gesellschaftskapital: 97.928.022,14 EUR
Italien
Firma: Iniziativa Tredici S.r.I; Sitz: Corso di Porta Romana 68, I-20122 Milano
5
24051 Antegnate
Strada Statale 11
„BreBeMi / Bergamo“
G
Juli 2009
2008
100,0 %
Beteiligung: 100,0 %; Gesellschaftskapital: 48.241.953,28 EUR; Gesellschafterdarlehen: 11.500.000,00 EUR
Luxemburg
Firma: Strassen Centre S.A.; Sitz: 45, rue des Scillas, L-2529 Howald
6
2361 Luxemburg-Strassen
rue de Primeurs 7
„Strassen Business Center“
G
März 2008 2004
●
75,0 %
●
22,0 %
3,0 %
8,0 %
4,0 %
Beteiligung: 100,0 %; Gesellschaftskapital: 15.521.822,73 EUR
III. Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien mit anderer Währung
Schweden
Firma: IS Stora Bernstorp A AB, Süd; Sitz: c/o Newsec Asset Management Box 114 05, SE-404 29 Göteborg
7
23291 Arlöv
Vassvägen 20 und 24
„Retail Park ‚Stora Bernstorp‘
Haus 1, 2 und 5“
G
Dez. 2008
2008
100,0 %
Beteiligung: 100,0 %; Gesellschaftskapital: 18.588.439,17 EUR
Firma: IS Stora Bernstorp B AB, Nord; Sitz: c/o Newsec Asset Management Box 114 05, SE-404 29 Göteborg
8
23291 Arlöv
Vassvägen 21 und 23
„Retail Park ‚Stora Bernstorp‘
Haus 3 und 4“
G
Juni 2009
2009
100,0 %
Beteiligung: 100,0 %; Gesellschaftskapital: 31.918.671,95 EUR
Tschechien
Firma: AXA Real Estate Prague I s.r.o.; Sitz: Vinohrady, Mánesova 917/28, CZ-120 00 Prag 2
9
13 Prag
Revnicka ulize 170
„Oregon House“
G
Okt. 2007
2005/2007
●
●
●
76,0 %
12,0 %
Beteiligung: 100,0 %; Gesellschaftskapital: 20.176.503,97 EUR; Gesellschafterdarlehen: 14.000.000,00 EUR
1) G
= Geschäftsgrundstück, W/G = Gemischt genutztes Grundstück, i.B. = im Bau befindlich
AXA Immoselect hält hieran 52,195 %
100,0 % Wert
4) anteiliger Wert
5) Bei Immobilien mit weniger als fünf Mietern wird auf einen Ausweis der Daten „Auslaufende Mietverträge im folgenden Geschäftsjahr“, „Durchschnittliche Restlaufzeiten der Mietverträge“
und „Mieteinnahmen im Berichtszeitraum“ aufgrund des Daten- und Wettbewerbsschutzes verzichtet.
2) Der
3)
18
ABWICKLUNGSBERICHT
Tsd. EUR
Jahre
4.194
14.354
16.500
1.661
39
40,2 %
0,2 %
11.820
31.974
53.300
4.936
57
93,3 %
–
7.489
12.670
30.240
2.291
62
3,8 %
0,0 %
25.026
71.947
62
0,0 %
–
166
191.000
(99.692)
3)
4)
11.021
(5.753)
3)
Jahre
Tsd. EUR
8,1
5)
–
760
5)
13,3
5)
–
Fremdfinanzierungsquote in %
Tsd. EUR
Mieteinnahmen
im Berichts­
zeitraum
Restnutzungsdauer
m2
Durchschnittliche Restlaufzeiten der
Mietverträge
auf Basis der
Netto­sollmiete
Gutachterliche
Bewertungsmiete zum
Stichtag
m2
Auslaufende
Mietverträge
im folgenden
Geschäftsjahr
auf Basis der
Nettosollmiete
Gutachterlicher
Verkehrswert
zum Stichtag
m2
Leerstands­
quote zum
Stichtag in %
der Brutto­
sollmiete
Wohnen
Vermietung
Gewerbe
Ergebnisse der
Sachverständigenbewertung
Grundstücksgröße
Nutzfläche
–
5)
1.896
5)
–
5)
4)
70.213
39.044
86.740
7.000
55
1,0 %
22,3 %
6,8
5.472
29,8 %
3.143
4.406
14.790
1.303
59
60,6 %
–
5)
–
5)
–
5)
62.395
18.448
16.869
1.793
53
64,0 %
–
5)
–
5)
–
5)
49.052
19.371
26.362
2.086
53
19,7 %
5,3 %
5,2
2.430
17.912
14.296
29.440
2.219
62
10,8 %
27,9 %
2,1
1.803
19
AXA IMMOSELECT
Verzeichnis der Käufe
Käufe direkt gehaltener Immobilien
Land
–
PLZ
Ort
Straße
–
–
–
Übergang von Nutzen
und Lasten zum
–
Käufe von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Land
–
20
Sitz
Name
Beteiligungsquote
–
–
–
Übergang von Nutzen
und Lasten zum
–
ABWICKLUNGSBERICHT
Verzeichnis der Verkäufe
Verkäufe direkt gehaltener Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
Land
Österreich
PLZ
Ort
Straße
5162
Oberturm am See
Gewerbestraße 1–14, Jakobistraße 9–15 „FMZ Oberturm“
Übergang von Nutzen
und Lasten zum
Mai 2014
Österreich
5020
Salzburg
Münchner Bundesstraße 114 „SMC I“
Mai 2014
Österreich
5020
Salzburg
Münchner Bundesstraße 114, 114a, 114b „SMC II“
Mai 2014
Österreich
5073
Wals
Franz-Brötzner-Straße 12 „A1 Tradehall“
Mai 2014
Österreich
5073
Wals
Franz-Brötzner-Straße 9 „A1 Tradepoint“
Mai 2014
Spanien
28906
Getafe
August 2014
Frankreich
92100
Boulogne-Billancourt
Centro Logistico de Abastecimiento, Calle Zujar No. 1
„Getafe CLA“
40–42 quai du Point du Jour „Quai Ouest“
Oktober 2014
Deutschland
80807
München
Georg-Muche-Straße 3, „Parkstadt Schwabing“
Oktober 2014
Verkäufe von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Land
Sitz
Name
Beteiligungsquote
Österreich
A-1060 Wien
  99,9 %
Österreich
A-1060 Wien
  99,9 %
Mai 2014
Österreich
A-1060 Wien
  99,9 %
Mai 2014
Luxemburg
L-1511 Luxemburg
Baulandentwicklung Gdst 1682/6
GmbH & Co. KG
Baulandentwicklung Gdst 1682/5
GmbH & Co. KG
Airport Business Point
Baulandentwicklungs GmbH & CO. KG
Espace Strassen S.A.
Übergang von Nutzen
und Lasten zum
Mai 2014
100,0 %
Juni 2014
Frankreich
F-92400 Courbevoie
Argiroc S.A.R.L.
100,0 %
Juni 2014
Spanien
E-28046 Madrid
Astroceres Inversiones 2005 SL
100,0 %
Juli 2014
21
AXA IMMOSELECT
Übersicht: Renditen, Bewertung, Vermietung
Ergebniskomponenten der Fondsrendite in % I. Immobilien
Bruttoertrag
Bewirtschaftungsaufwand
Nettoertrag
Wertänderungen 1)
Ausländische Ertragsteuern
Ausländische latente Steuern
Ergebnis vor Darlehensaufwand
Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung
Währungsänderung
Gesamtergebnis in Fondswährung
II. Liquidität
Liquiditätsrendite
III. Fondsrendite
Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) 2)
Direkt­
investments
Deutschland
Direkt­
investments
Ausland
Direkt­
investments
gesamt
5,6 %
– 10,2 %
– 4,6 %
– 8,3 %
0,0 %
0,0 %
– 12,9 %
– 12,9 %
0,0 %
– 12,9 %
6,8 %
– 3,2 %
3,6 %
– 32,9 %
13,0 %
0,0 %
– 16,3 %
– 16,3 %
0,0 %
– 16,3 %
6,7 %
– 3,7 %
3,0 %
– 31,0 %
12,0 %
0,0 %
– 16,0 %
– 16,0 %
0,0 %
– 16,0 %
1) Die
Wertänderung ist bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Fonds im jeweiligen Land.
Das durchschnittliche Immobilienvermögen im Geschäftsjahr wird anhand von 13 Monatsendwerten (30. April 2014 bis 30. April 2015) berechnet.
Verkäufe zu Beginn der Berichtsperiode führen so zu einem geringeren durchschnittlichen Immobilienvermögen als zum Ende der Berichtsperiode. (BVI-Leitfaden)
2) Hinweis: Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert.
Berechnungsmethode nach BVI. Als Basis für die Berechnung der Wertentwicklung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung
zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die kostenfrei reinvestiert werden. Ausgabeaufschläge finden hier keine Berücksichtigung.
Entwicklung der Renditekennzahlen in % 1)
I. Immobilien
Bruttoertrag
Bewirtschaftungsaufwand
Nettoertrag
Wertänderungen
Ausländische Ertragsteuern
Ausländische latente Steuern
Ergebnis vor Darlehensaufwand
Ergebnis nach Darlehensaufwand in Währung
Währungsänderung
Gesamtergebnis in Fondswährung
II. Liquidität
Liquiditätsrendite
III. Fondsrendite
Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten
Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) 2)
1) Die
2014/2015
2013/2014
2012/2013
2011/2012
6,9 %
– 2,2 %
4,8 %
– 22,7 %
4,2 %
– 0,7 %
– 14,4 %
– 15,4 %
– 0,1 %
– 15,5 %
6,1 %
– 1,8 %
4,3 %
– 32,5 %
– 0,8 %
0,7 %
– 28,3 %
– 31,5 %
– 0,1 %
– 31,6 %
5,8 %
– 0,9 %
4,9 %
– 9,0 %
– 0,8 %
1,1 %
– 3,8 %
– 5,6 %
– 0,1 %
– 5,7 %
5,7 %
– 0,7 %
5,0 %
– 4,3 %
– 0,4 %
– 0,8 %
– 0,4 %
– 1,6 %
– 0,1 %
– 1,7 %
0,1 %
0,2 %
0,2 %
1,1 %
– 8,4 %
– 9,0 %
– 22,1 %
– 22,6 %
– 5,1 %
– 5,8 %
– 1,6 %
– 2,2 %
hier veröffentlichten Zahlen wurden exakt berechnet und anschließend auf die erste Nachkommastelle gerundet, so dass Rundungsdifferenzen auftreten können.
Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert.
Berechnungsmethode nach BVI. Als Basis für die Berechnung der Wertentwicklung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung
zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die kostenfrei reinvestiert werden. Ausgabeaufschläge finden hier keine Berücksichtigung.
2) Hinweis:
22
ABWICKLUNGSBERICHT
Beteiligungen
Deutschland
Beteiligungen
Ausland
Beteiligungen
gesamt
Gesamt
7,1 %
– 0,3 %
6,8 %
– 3,1 %
0,0 %
0,0 %
3,7 %
3,7 %
0,0 %
3,7 %
7,0 %
– 1,8 %
5,2 %
– 25,5 %
– 0,1 %
– 1,7 %
– 22,1 %
– 25,9 %
– 0,1 %
– 26,0 %
7,1 %
– 1,3 %
5,7 %
– 18,1 %
– 0,1 %
– 1,2 %
– 13,6 %
– 15,1 %
– 0,1 %
– 15,2 %
6,9 %
– 2,2 %
4,8 %
– 22,7 %
4,2 %
– 0,7 %
– 14,4 %
– 15,4 %
– 0,1 %
– 15,5 %
0,1 %
– 8,4 %
– 9,0 %
2010/2011
2009/2010
2008/2009
2007/2008
2006/2007
2005/2006
2004/2005
2003/2004
Rumpf-GJ
2002/2003
5,7 %
– 0,7 %
5,0 %
– 5,8 %
– 0,8 %
– 0,3 %
– 1,9 %
– 3,5 %
0,0 %
– 3,5 %
6,1 %
– 0,6 %
5,5 %
– 2,1 %
– 0,8 %
– 0,1 %
2,5 %
2,5 %
0,0 %
2,5 %
6,1 %
– 0,4 %
5,7 %
0,1 %
– 0,4 %
– 0,2 %
5,2 %
5,3 %
– 0,1 %
5,2 %
6,3 %
– 0,6 %
5,7 %
1,7 %
– 0,4 %
– 0,4 %
6,6 %
6,8 %
0,0 %
6,8 %
6,5 %
– 0,5 %
6,0 %
2,6 %
– 1,0 %
– 0,7 %
6,9 %
7,5 %
0,0 %
7,5 %
6,3 %
– 0,4 %
5,9 %
1,2 %
– 0,6 %
– 0,4 %
6,1 %
6,8 %
0,0 %
6,8 %
6,8 %
– 0,9 %
5,9 %
1,6 %
– 0,3 %
– 0,2 %
6,9 %
7,9 %
0,0 %
7,9 %
6,7 %
– 5,7 %
3,7 %
– – 9,4 %
11,5 %
– 11,5 %
3,8 %
– 3,5 %
5,5 %
– – 8,9 %
9,8 %
– 9,8 %
0,5 %
0,4 %
3,3 %
3,4 %
3,3 %
2,1 %
1,9 %
1,9 %
2,2 %
– 3,9 %
– 4,6 %
2,1 %
1,4 %
4,5 %
3,8 %
5,7 %
5,1 %
5,9 %
5,2 %
5,0 %
4,0 %
4,8 %
4,2 %
6,2 %
5,3 %
5,9 %
5,2 %
23
AXA IMMOSELECT
Kapitalinformationen (Durchschnittszahlen in Tsd. EUR) 1)
Direkt­
investments
Deutschland
13.492
0
13.492
243.487
0
Direkt gehaltene Immobilien
Über Beteiligungen gehaltene Immobilien
Immobilien insgesamt
Liquidität
Kreditvolumen
Fondsvolumen (netto)
1) Die
Direkt­
investments
Ausland
158.661
0
158.661
516
0
Direkt­
investments
gesamt
172.153
0
172.153
244.002
0
Durchschnittszahlen der Kapitalinformationen im Geschäftsjahr wurden anhand von 13 Monatsendwerten (30. April 2014 bis 30. April 2015) berechnet.
Wertänderungen in Tsd. EUR 1)
Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio
Positive Wertänderungen lt. Gutachten
Sonstige positive Wertänderungen 2)
Negative Wertänderungen lt. Gutachten
Sonstige negative Wertänderungen 2) 3)
Wertänderung lt. Gutachten insgesamt
Sonstige Wertänderung insgesamt
Direkt­investments
Deutschland
0
0
0
0
0
0
0
0
Direkt­investments
Ausland
100.040
8.888
0
0
0
– 23.840
0
– 23.840
Direkt­investments
gesamt
100.040
8.888
0
0
0
– 23.840
0
– 23.840
1)Es
werden stichtagsbezogene Daten in absoluten Zahlen angegeben. In die Übersicht fließen nur Daten von Immobilien ein, die sich zum Berichtsstichtag (noch) im
Sondervermögen befinden. Objekte, die im Laufe des Geschäftsjahres veräußert wurden, bleiben außen vor.
Wertänderungen im Zusammenhang mit Risikovorsorge für zukünftige Steuern auf Gewinne aus der Veräußerung von Auslandsimmobilien (Capital Gains Taxes)
3) inkl. Wertänderungen im Zusammenhang mit Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten
2) inkl.
Vermietungsinformationen nach Jahresmietertrag 1) 2)
Jahresmietertrag
Jahresmietertrag
Jahresmietertrag
Jahresmietertrag
Jahresmietertrag
Jahresmietertrag
Jahresmietertrag
Jahresmietertrag
1) bezogen
Büro
Handel/Gastronomie
Hotel
Industrie (Lager, Hallen)
Wohnen
Freizeit
Kfz
Andere
Direkt­investments
Deutschland
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Direkt­investments
Ausland
57,1 %
26,1 %
0,0 %
1,8 %
0,0 %
0,0 %
15,0 %
0,0 %
auf Nettosollmieten
Unterschied zwischen Bruttosollmieten und Nettosollmieten liegt in der zusätzlichen Berücksichtigung der Nebenkostenvorauszahlungen bei den Bruttomieten.
Die vorgenommene Wahl entweder der einen oder der anderen Bezugsgröße erfolgte auf Basis des „Leitfadens zur Vereinheitlichung der Angaben in den Jahresberichten
und Halbjahresberichten“ des BVI.
2) Der
24
Direkt­investments
gesamt
57,1 %
26,1 %
0,0 %
1,8 %
0,0 %
0,0 %
15,0 %
0,0 %
ABWICKLUNGSBERICHT
Beteiligungen
Deutschland
Beteiligungen
Ausland
Beteiligungen
gesamt
Gesamt
0
102.342
102.342
2.822
0
0
207.958
207.958
31.450
28.636
0
310.300
310.300
34.272
28.636
172.153
310.300
482.453
278.275
28.636
754.141
Beteiligungen
Deutschland
99.692
11.021
0
0
– 3.132
0
– 3.132
0
Beteiligungen
Ausland
174.202
14.402
956
3.660
– 13.407
– 78
– 12.451
3.582
Beteiligungen
gesamt
273.894
25.423
956
3.660
– 16.539
– 78
– 15.583
3.582
Beteiligungen
Deutschland
100,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Beteiligungen
Ausland
17,9 %
77,8 %
0,0 %
0,6 %
0,0 %
0,0 %
3,4 %
0,3 %
Beteiligungen
gesamt
46,2 %
51,0 %
0,0 %
0,4 %
0,0 %
0,0 %
2,2 %
0,2 %
Gesamt
373.934
34.311
956
3.660
– 16.539
– 23.918
– 15.583
– 20.258
Gesamt
49,4 %
43,7 %
0,0 %
0,8 %
0,0 %
0,0 %
6,0 %
0,1 %
25
AXA IMMOSELECT
Vermietungsinformationen nach Leerstand 1) 2)
Leerstand Büro
Leerstand Handel/Gastronomie
Leerstand Hotel
Leerstand Industrie (Lager, Hallen)
Leerstand Wohnen
Leerstand Freizeit
Leerstand Kfz
Leerstand Andere
Vermietungsquote
Direkt­investments
Deutschland
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Direkt­investments
Ausland
79,8 %
11,9 %
0,0 %
88,9 %
0,0 %
0,0 %
50,7 %
0,0 %
43,8 %
Direkt­investments
gesamt
79,8 %
11,9 %
0,0 %
88,9 %
0,0 %
0,0 %
50,7 %
0,0 %
43,8 %
1) bezogen
auf Bruttosollmieten
Unterschied zwischen Bruttosollmieten und Nettosollmieten liegt in der zusätzlichen Berücksichtigung der Nebenkostenvorauszahlungen bei den Bruttomieten.
Die vorgenommene Wahl entweder der einen oder der anderen Bezugsgröße erfolgte auf Basis des „Leitfadens zur Vereinheitlichung der Angaben in den Jahresberichten
und Halbjahresberichten“ des BVI.
2) Der
Laufzeit der Mietverträge 1) 2) 3)
unbefristet
leer
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025+
1) bezogen
Direkt­investments
Deutschland
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Direkt­investments
Ausland
0,0 %
61,1 %
3,1 %
1,6 %
1,5 %
1,4 %
1,4 %
6,5 %
0,7 %
18,0 %
4,7 %
0,0 %
0,0 %
auf Nettosollmieten
Mietvertragslaufzeiten bis zur ersten Sonderkündigungsmöglichkeit bzw. bis zum Mietvertragsende
3) Der Unterschied zwischen Bruttosollmieten und Nettosollmieten liegt in der zusätzlichen Berücksichtigung der Nebenkostenvorauszahlungen bei den Bruttomieten.
Die vorgenommene Wahl entweder der einen oder der anderen Bezugsgröße erfolgte auf Basis des „Leitfadens zur Vereinheitlichung der Angaben in den Jahresberichten
und Halbjahresberichten“ des BVI.
2) Basis:
26
Direkt­investments
gesamt
0,0 %
61,1 %
3,1 %
1,6 %
1,5 %
1,4 %
1,4 %
6,5 %
0,7 %
18,0 %
4,7 %
0,0 %
0,0 %
ABWICKLUNGSBERICHT
Beteiligungen
Deutschland
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
100,0 %
Beteiligungen
Ausland
30,1 %
15,6 %
0,0 %
48,6 %
0,0 %
0,0 %
45,6 %
0,0 %
81,0 %
Beteiligungen
gesamt
8,3 %
20,2 %
0,0 %
0,4 %
0,0 %
0,0 %
2,1 %
0,0 %
86,8 %
Gesamt
Beteiligungen
Deutschland
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
100,0 %
Beteiligungen
Ausland
0,1 %
22,5 %
13,2 %
13,5 %
6,3 %
10,0 %
13,4 %
2,1 %
3,0 %
4,2 %
0,3 %
11,4 %
0,0 %
Beteiligungen
gesamt
0,0 %
14,8 %
8,7 %
8,8 %
4,1 %
6,6 %
8,8 %
1,4 %
1,9 %
2,8 %
0,2 %
7,5 %
34,4 %
Gesamt
33,0 %
15,0 %
0,0 %
75,0 %
0,0 %
0,0 %
49,4 %
0,0 %
74,4 %
0,0 %
28,5 %
7,0 %
6,7 %
3,3 %
5,0 %
6,6 %
2,9 %
1,6 %
7,3 %
1,5 %
5,3 %
24,3 %
27
AXA IMMOSELECT
Entwicklung des Fonds (Mehrjahresübersicht)
Immobilien
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Bankguthaben
Sonstige Vermögensgegenstände
Verbindlichkeiten/Rückstellungen
Fondsvermögen
Anteilumlauf (Stück)
Anteilwert (EUR)
Zwischenausschüttung
(hiervon Kapitalrückzahlung)
Endausschüttung je Anteil (EUR) 1)
(hiervon Kapitalrückzahlung)
Tag der Endausschüttung
1) zahlbar
30.04.2015
Tsd. EUR
100.040,0
235.870,9
149.839,8
65.802,2
– 18.818,4
532.734,6
48.138.860
11,07
4,80
4,80
0,50
0,00
30.07.2015
30.04.2014
Tsd. EUR
272.990,0
381.445,1
311.859,4
145.401,3
– 54.929,1
1.056.766,6
48.138.860
21,95
11,80
11,80
4,60
3,96
24.07.2014
30.04.2013
Tsd. EUR
1.294.701,5
639.847,7
252.762,7
169.045,1
– 208.522,3
2.147.834,6
48.138.860
44,62
1,55
0,79
1,74
0,95
25.07.2013
Tsd. EUR
Tsd. EUR
Tsd. EUR
1.056.766,6
– 221.438,8
– 231.066,5
41.336,1
9.578,2
– 82.233,0
514,1
nach Ablauf des Geschäftsjahres
Entwicklung des Fondsvermögens: 01.05.2014 – 30.04.2015
Fondsvermögen zu Beginn des Geschäftsjahres (01.05.2014)
Ausschüttung für das Vorjahr 1) (inkl. Kapitalrückzahlung)
Zwischenausschüttung (Tag der Ausschüttung 18.12.2014)
Ordentlicher Nettoertrag 2)
Realisierte Gewinne 3)
Realisierte Verluste 3)
Wertveränderung der nicht realisierten Gewinne
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 4)
– davon in Fremdwährung
Wertveränderung der nicht realisierten Verluste
bei Immobilien 5)
– davon in Fremdwährung
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 6)
– davon in Fremdwährung Währungskursveränderungen 7)
Fondsvermögen zum 30.04.2015
514,1
0,0
– 39.650,1
– 23.840,0
0,0
– 15.810,1
– 9.905,3
– 1.072,1
532.734,5
Erläuterung zur Entwicklung des Fondsvermögens
Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während des Berichtszeitraums zu dem neuen, in der Vermögensaufstellung des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt
haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn des Geschäftsjahres und am Ende des Berichtszeitraumes.
1)
Es handelt sich um die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2013/2014.
Die Zusammensetzung des ordentlichen Nettoertrages ist aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ersichtlich.
3) Die realisierten Gewinne und Verluste aus Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften sind die Differenz aus Verkaufserlösen und steuerlichen Buchwerten/Anschaffungskosten.
Die nicht realisierten Wertveränderungen der Vorjahre aus Immobilien ergeben sich aus Wertfortschreibungen und den Veränderungen der Buchwerte. Mit Abzug der nicht realisierten Gewinne/
Verluste aus dem Vorjahr ergeben sich die realisierten Gewinne/Verluste der Berichtsperiode. Soweit anlässlich der Veräußerung von ausländischen Immobilien Gewinnsteuern gezahlt wurden,
mindert sich der realisierte Gewinn bzw. erhöht sich der realisierte Verlust um den gezahlten Betrag. Die realisierten Gewinne und Verluste beinhalten des Weiteren Gewinne und Verluste aus
Währungskurssicherungsgeschäften.
4) Die Wertveränderungen der nicht realisierten Gewinne ergeben sich bei den Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus den Wertfortschreibungen der Beteiligungswerte und der Veränderung
der Anschaffungskosten im Berichtszeitraum. Bei der Bewertung der einzelnen Beteiligung wurde entsprechend der Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (InvRBV) ein
Abschlag berücksichtigt (siehe Textbox S. 32).
5) Die Wertveränderungen der nicht realisierten Verluste ergeben sich bei den Immobilien aus den Wertfortschreibungen der Verkehrswerte und der Veränderung der Anschaffungskosten im Berichtszeitraum.
6) Die Wertveränderungen der nicht realisierten Verluste ergeben sich bei den Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften aus den Wertfortschreibungen der Beteiligungswerte und der Veränderung
der Anschaffungskosten im Berichtszeitraum.
7) In den Währungskursveränderungen ist die Differenz der Bewertung der Vermögensgegenstände in Fremdwährung zwischen dem Kurs zu Beginn und – ohne das Ergebnis der Wertfortschreibungen –
dem Kurs am Ende der Berichtsperiode angegeben. Das Ergebnis der Wertfortschreibungen ist bereits in der Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne/Verluste bei Immobilien bzw.
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften enthalten. Bei im Berichtsjahr erworbenen Vermögensanlagen ist die Differenz aus der Bewertung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Aktivierung und
dem Kurs zum Ende der Berichtsperiode angegeben. Die Währungskursveränderungen umfassen Bewertungen aus Devisentermingeschäften.
2)
28
ABWICKLUNGSBERICHT
Vermögensaufstellung zum 30.04.2015
I.
EUR
EUR
EUR
EUR
Anteil am
Fondsvermögen
in %
Immobilien
1. Geschäftsgrundstücke
– davon in Fremdwährung 100.040.000,00
0,00
100.040.000,00
– insgesamt in Fremdwährung 0,00
II. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
1.Mehrheitsbeteiligungen
– insgesamt in Fremdwährung 50.507.111,12
18,8
235.870.909,41
44,3
235.870.909,41
III. Liquiditätsanlagen
1. Bankguthaben innerhalb eines Jahres fällig
– davon in Fremdwährung
0,00
149.839.789,69
149.839.789,69
IV. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus der Immobilienbewirtschaftung
– davon in Fremdwährung
0,00
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften
– davon in Fremdwährung
0,00
3. Zinsansprüche
– davon in Fremdwährung
0,00
4. andere Vermögensgegenstände
– davon in Fremdwährung
0,00
28,1
8.808.549,26
28.109.750,00
423.147,77
28.460.790,72
65.802.237,75
Summe der Vermögenswerte
V. Verbindlichkeiten aus
1. Immobilienbewirtschaftung
– davon in Fremdwährung
2. anderen Gründen
– davon in Fremdwährung
551.552.936,85
6.706.274,46
0,00
2.283.783,90
0,00
8.990.058,36
VI. Rückstellungen
– davon in Fremdwährung
12,3
103,5
1,7
9.828.296,90
0,00
9.828.296,90
Summe der Verbindlichkeiten und Rückstellungen
VII. Fondsvermögen
Summe umlaufende Anteile (Stücke)
Anteilwert
18.818.355,26
532.734.581,59
48.138.860
11,07
1,8
3,5
100,0
29
AXA IMMOSELECT
Vermögensaufstellung zum 30.04.2015: Sonstige Vermögensgegenstände,
Verbindlichkeiten, Rückstellungen, zusätzliche Erläuterungen
I.
EUR
EUR
Anteil am
Fondsvermögen
in %
8.808.549,26
1,7
28.109.750,00
423.147,77
5,3
0,1
28.460.790,72
5,3
6.706.274,46
1,3
2.283.783,90
0,4
9.828.296,90
1,8
Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus der Immobilienbewirtschaftung
– davon in Fremdwährung – davon Betriebskostenvorlagen
– davon Mietforderungen
2. Forderungen an Immobilien-Gesellschaften
3. Zinsansprüche
– davon in Fremdwährung
4. andere Vermögensgegenstände
– davon in Fremdwährung
–d
avon Forderungen aus Sicherungsgeschäften
mit Finanzinstrumenten
II. Verbindlichkeiten aus
1.Immobilienbewirtschaftung
– davon in Fremdwährung
2. anderen Gründen
– davon in Fremdwährung
III. Rückstellungen
– davon in Fremdwährung
IV. Fondsvermögen
Anteilwert (EUR)
umlaufende Anteile (Stück)
Devisenkurse per Stichtag
1 EUR = 9,25938 SEK (Schwedische Krone)
1 EUR = 1,11980 USD (Amerikanische Dollar)
1 EUR = 4,03747 PLN (Polnische Zloty)
30
EUR
0,00
6.385.334,62
1.323.937,76
0,00
0,00
558.376,76
0,00
0,00
0,00
532.734.581,59
11,07
48.138.860
ABWICKLUNGSBERICHT
Erläuterung zur Vermögensaufstellung AXA Immoselect zum 30. April 2015
Immobilien
Im Berichtszeitraum 1. Mai 2014 bis
30. April 2015 verringerte sich das Immo­
bilienvermögen um 172.950,0 Tsd. EUR
auf 100.040,0 Tsd. EUR. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der
Veräußerung von acht Immobilien (davon
sieben im Ausland) sowie der Anpassung
der Verkehrswerte.
Bei der Bewertung der einzelnen Beteiligungen wurde ein Abschlag in Höhe von
2.816,9 Tsd. EUR für Steuer aus Ver­
äußerungsgewinne berücksichtigt (siehe
Textbox auf Seite 32).
Zum Stichtag ist der AXA Immoselect in
drei Immobilien investiert.
Die vorhandenen liquiden Mittel sind für
folgende zweckgebundene Positionen
vorgesehen: laufende Mittel zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung (7.008,0 Tsd. EUR) und Mittel,
die für die nächste Ausschüttung vorgesehen sind (24.069,4 Tsd. EUR).
Die Immobilien sind mit den von Sachverständigen ermittelten Verkehrswerten in
das Fondsvermögen eingestellt. Informationen zur Zusammensetzung des Immobilienvermögens und weitere Angaben zu
den Grundstücken können dem Immobi­
lienverzeichnis entnommen werden.
Beteiligungen
Der Wert der Mehrheitsbeteiligungen
an Immobilien-Gesellschaften ­verringerte
sich um 145.574,2 Tsd. EUR auf
235.870,9 Tsd. EUR. Die Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf
von sechs ausländischen Gesellschaften.
Der Fremdwährungsanteil entfällt mit
50.507,1 Tsd. EUR auf Schweden.
Zum Stichtag ist der AXA Immoselect in
sechs Immobilien indirekt über Beteiligungen investiert.
Liquiditätsanlagen
Die Liquidität ist vornehmlich in Sicht­
einlagen und Tagesgeld angelegt.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus der Immobilienbewirtschaftung beinhalten Mietforderungen in Höhe von 1.323,9 Tsd. EUR und
noch nicht abgerechnete Betriebskosten
in Höhe von 6.385,3 Tsd. EUR. Dem
stehen Umlagenvorauszahlungen der
Mieter gegenüber, die in der Position Verbindlichkeiten aus der Immobilienbewirtschaftung erfasst sind. Weiterhin werden
Forderungen aus Vorschusszahlungen gegenüber Hausverwaltungen in Höhe von
1.099,3 Tsd. EUR ausgewiesen.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat
für Rechnung des Sondervermögens zwei
Darlehen mit einer Höhe von insgesamt
25.500,0 Tsd. EUR vergeben. Dieser Betrag ist in der Position Forderungen an
Immobilien-Gesellschaften ausgewiesen.
Des Weiteren besteht eine Forderung
aus der Ausschüttung der Erträge
einer deutschen Immobilien-Gesellschaft
(2.609,8 Tsd. EUR).
Die Zinsansprüche ergeben sich aus
Zinsforderungen aus Gesellschafterdarlehen (423,1 Tsd. EUR).
Die Position andere Vermögensgegenstände besteht im Wesentlichen aus
Forderungen gegenüber Versicherungen (4,7 Tsd. EUR), einem Bewirtschaftungsgegenstand (61,5 Tsd. EUR)
sowie Erstattungsansprüchen gegen­
über den Finanz­
ämtern Deutschland
(7,8 Tsd. EUR), Niederlande (775,2
Tsd. EUR), Italien (53,4 Tsd. EUR),
Öster­
reich (0,2 Tsd. EUR), Frankreich
(1.152,6 Tsd. EUR) und ­
Spanien
(560,0 Tsd. EUR). Darüber hinaus werden Forderungen gegenüber Käufern aus
der Abwicklung von Immobilienverkäufen
(22.357,7 Tsd. EUR) ausgewiesen.
Des Weiteren beinhalten sie eine Forderung aus einem Devisentermingeschäft
zur Absicherung gegen Währungskurs­
risiken in Höhe von 558,4 Tsd. EUR und
31
AXA IMMOSELECT
Risikovorsorge für Steuer auf Veräußerungsgewinne
Gemäß der Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (InvRBV) vom
Dezember 2009 ist eine Risikovorsorge für zukünftige Steuern auf Gewinne aus der
Veräußerung von Auslandsimmobilien und Immobilien deutscher ­Kapitalgesellschaften
(Capital Gains Tax) in der erwarteten Höhe zu bilden. Die Risikovorsorge für über
Immobilien-Gesellschaften gehaltene Bestandsimmobilien (Abschlag auf den Beteili­
gungsansatz) ist bis September 2011 linear und im Oktober 2011 in voller Höhe auf
das zu erwartende Zielniveau aufgestockt worden. Dabei beträgt das Zielniveau bei
indirekt gehaltenen Immobilien 50,0 % der „stillen Steuerlasten“ auf den Verkaufspreis
der Immobilien-Gesellschaftsanteile.
eine Forderung aus einer erhaltenen
Sicherheitsleistung in Zusammenhang
mit bestehenden Derivaten in Höhe von
2.929,3 Tsd. EUR.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus der Immobilienbewirtschaftung beinhalten die Umlagenvorauszahlungen der Mieter in Höhe von
5.925,0 Tsd. EUR und Mietvorauszahlungen in Höhe von 399,1 Tsd. EUR. Des
Weiteren werden die Verbindlichkeiten
aus der Immobilienverwaltung in Höhe
von 290,1 Tsd. EUR, Mieterkautionen in
Höhe von 60,7 Tsd. EUR und Sicherheitseinbehalte in Höhe von 22,4 Tsd. EUR
ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus anderen
Gründen resultieren im Wesentlichen
­
aus Fondsverwaltungsgebühren (1.720,4
Tsd. EUR), Verbindlichkeiten gegenüber
den Finanzverwaltungen Inland und Ausland (560,0 Tsd. EUR) und Verbindlich­
keiten gegenüber Käufern im Rahmen
von Verkaufsabwicklungen der Immobi­
lien (3,4 Tsd. EUR).
32
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden hauptsächlich
für Prüfungskosten (76,9 Tsd. EUR), für
Verpflichtungen aus Immobilienverkäufen
(2.306,4 Tsd. EUR) und aus Immo­bilienGesellschaftsverkäufen (477,3 Tsd. EUR)
gebildet. Des Weiteren wurden Rückstellungen für Ertragssteuern aus Erträgen
von ausländischen Objekten und Grunderwerbssteuer (6.967,7 Tsd. EUR) ausgewiesen.
Fondsvermögen
Zum Stichtag 30. April 2015 beträgt das
Fondsvermögen 532.734,6 Tsd. EUR.
Bei einem Anteilumlauf von 48.138.860
Anteilen ergibt sich ein Anteilwert von
11,07 EUR.
Angaben zu den Bewertungsverfahren nach § 13 Abs. 2
Nr. 2 InvRBV
1.Die Anteilpreisermittlung erfolgt auf
Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Investmentgesetz (§ 36) und
der Investment-Rechnungslegungs- und
Bewertungsverordnung.
2.Der Wert von Bankguthaben, ausstehenden Forderungen und Zinsansprüchen entspricht grundsätzlich dem
jeweiligen Nominalbetrag.
3.Die Bewertung von FX-Forwards erfolgt
grundsätzlich auf Basis von Bewertungsmodellen.
4.Der Wert der Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten, welche nicht in der
Währung des Fonds geführt werden,
wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen umgerechnet.
ABWICKLUNGSBERICHT
Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 01.05.2014 bis 30.04.2015
EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland
2. Sonstige Erträge
– davon in Fremdwährung
3. Erträge aus Immobilien
– davon in Fremdwährung
4. Erträge aus Immobilien-Gesellschaften
– davon in Fremdwährung
Summe der Erträge
II. Aufwendungen
1. Bewirtschaftungskosten
a) davon Betriebskosten
– davon in Fremdwährung
b)Instandhaltungskosten
– davon in Fremdwährung
c) Kosten der Immobilienverwaltung
– davon in Fremdwährung
d) Sonstige Kosten
– davon in Fremdwährung
2. Steuern
– davon in Fremdwährung
3. Zinsen aus Kreditaufnahmen
– davon in Fremdwährung
4. Verwaltungsvergütung
5. Depotbankvergütung
6. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten
7. Sonstige Aufwendungen
– davon Sachverständigenkosten
– davon in Fremdwährung
Summe der Aufwendungen
Ordentlicher Nettoertrag
EUR
EUR
EUR
277.137,76
42.783.137,34
0,00
11.278.560,02
0,00
8.506.708,80
0,00
62.845.543,92
6.235.555,62
1.961.345,65
0,00
2.678.456,93
0,00
94.592,00
0,00
1.501.161,04
0,00
9.070.082,78
0,00
588,94
0,00
3.954.582,55
115.348,40
260.525,05
1.872.761,26
96.216,33
0,00
21.509.444,60
41.336.099,32
33
AXA IMMOSELECT
Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 01.05.2014 bis 30.04.2015
EUR
EUR
EUR
Ordentlicher Nettoertrag
III. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne
a) aus Immobilien
– davon in Fremdwährung
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
– davon in Fremdwährung
c) aus Liquiditätsanlagen
– davon in Fremdwährung
– davon aus Finanzinstrumenten
EUR
41.336.099,32
70.295,61
0,00
9.494.865,52
0,00
1.637.126,30
0,00
1.637.126,30
11.202.287,43
2. Realisierte Verluste
a) aus Immobilien
– davon in Fremdwährung
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
– davon in Fremdwährung
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften
IV. Ergebnis des Geschäftsjahres
TER in % des durchschnittlichen NAV: 0,60 %
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen NAV: 0,0 %
Transaktionsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen NAV: 0,21 %
Transaktionskosten in EUR: 3.867.798,18
34
84.832.532,76
0,00
90.048.215,60
0,00
174.880.748,36
– 163.678.460,93
– 122.342.361,61
ABWICKLUNGSBERICHT
Erläuterung zur Ertrags- und Aufwandsrechnung AXA Immoselect zum 30. April 2015
Erträge
Die Erträge aus Liquiditätsanlagen in
Höhe von 277,1 Tsd. EUR resultieren
aus Zinserträgen der Tages- und Festgeldanlagen, sowie aus Zinserträgen
von Kaufpreiseinbehalten in Höhe von
141,4 Tsd. EUR.
Die sonstigen Erträge resultieren zum
einen aus der Liquiditätsausschüttung
von 3.623,8 Tsd. EUR einer Immobilien-­
Personengesellschaft, die der Höhe nach
der gebuchten AfA auf Sachanlagen entspricht.
Diese Beträge werden bei den Immobi­
lien-Gesellschaften zu Lasten der bestehenden Rücklagen entnommen.
Ferner sind unter dieser Position Erträge aus den Auflösungen von Steuerrückstellungen in Höhe von 24.184,4
Tsd. EUR, von sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1.940,5 Tsd. EUR, von
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
­
von 57,1 Tsd. EUR sowie von Rückstellungen für Verkaufsnebenkosten
340,6 Tsd. EUR und Rückstellungen
Vorjahr 561,9 Tsd. EUR ausgewiesen.
Weiterhin beinhalten diese Verzinsungen
von Gesellschafterdarlehen an Immobi­
lien-Gesellschaften 1.395,0 Tsd. EUR,
Abstandszahlungen aus mietvertraglichen
Vereinbarungen 3.114,6 Tsd. EUR, Erträge aus verkaufsvertraglichen Vereinbarungen 409,9 Tsd. EUR sowie Erträge
aus im Vorjahr geltend gemachten Aufwendungen 919,4 Tsd. EUR und Steuererstattungen 6.218,1 Tsd. EUR.
Die Erträge aus Immobilien verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um
21.954,3 Tsd. EUR auf 11.278,6
Tsd. EUR.
Die Position Prüfungs- und Veröffent­
lichungskosten beinhaltet die Kosten der
Veröffentlichung sowie die Prüfungskosten des Jahresabschlusses.
Aus den Beteiligungen an Immobilien-­ Bei den sonstigen Aufwendungen (§ 14
„Allgemeine Vertragsbedingungen“ in
Gesellschaften wurden Erträge in Höhe
Verbindung mit § 12 der „Besonderen
von 8.506,7 Tsd. EUR erwirtschaftet.
Vertragsbedingungen“) handelt es sich
vorrangig um Kosten für Steuerberatung,
Aufwendungen
Rechtsberatung, Bankgebühren, BeraDie Bewirtschaftungskosten reduziertungskosten, die im Zusammenhang mit
ten sich um 10.905,0 Tsd. EUR auf
der Veräußerung von Immobilien stehen,
6.235,6 Tsd. EUR. Darin sind BetriebsAufwendungen, die das Vorjahr betreffen
kosten von 1.961,3 Tsd. EUR enthalund einen Aufwand aus Prämienzahlung
ten. Für die Instandhaltung wurde im
eines Optionsgeschäftes zur BegrenRahmen des aktiven Bestandsmanagezung des Zinsänderungsrisikos sowie die
ments und zur Verbesserung der nachSachverständigenvergütungen.
haltigen Vermietbarkeit ein Betrag von
2.678,5 Tsd. EUR aufgewendet. Die AufOrdentlicher Nettoertrag
wendungen für die Immobilienverwaltung
Der ordentliche Nettoertrag im Zeitraum
und die sonstigen Kosten weisen eine
1. Mai 2014 bis 30. April 2015 betrug
Höhe von 1.595,8 Tsd. EUR auf. In den
41.336,1 Tsd. EUR.
sonstigen Kosten sind Zuführungen zu
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Die realisierten Gewinne aus Immobilien
sowie Abschreibungen auf Mietforderunund Beteiligungen sind die Differenz aus
gen und Vorsteuerberichtigungen gemäß
Verkaufserlösen und steuerlichen Buch§ 15a Umsatzsteuergesetz enthalten.
werten.
Die Position Steuern enthält die Steuer,
Die realisierten Verluste werden wie die
die auf im Ausland erzielte Einkommen
realisierten Gewinne ermittelt.
entfällt.
Die Zins- und Finanzierungsaufwendungen betreffen die Sicherheitsleistungen.
Die Positionen Verwaltungs- und Depotbankvergütung enthalten die Vergütung
gemäß § 12 Abs. 1 und 3 der „Besonderen Vertragsbedingungen“.
Die realisierten Gewinne aus Liquiditätsanlagen resultieren aus im Berichtsjahr
fällig gewordenen Währungskurssicherungsgeschäften.
35
AXA IMMOSELECT
Verwendungsrechnung zum 30.04.2015
48.138.860
Anteile gesamt
Insgesamt
EUR
je Anteil
EUR
I. Berechnung der Ausschüttung
1. Vortrag aus dem Vorjahr
0,00
0,000000
– 122.342.361,61
– 2,541447
174.880.748,36
3,632839
52.538.386,75
1,091392
1. Einbehalt gemäß § 78 InvG
– 532.515,58
– 0,011062
2. Der Wiederanlage zugeführt
– 1.637.126,30
– 0,034008
3. Vortrag auf neue Rechnung
26.299.314,87
0,546322
III.Gesamtausschüttung
24.069.430,00
0,500000
1. Zwischenausschüttung
0,00
0,000000
a) Barausschüttung
0,00
0,000000
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer
0,00
0,000000
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag
0,00
0,000000
0,00
0,000000
24.069.430,00
0,500000
2. Ergebnis des Berichtszeitraums
3. Zuführung aus dem Sondervermögen
II. Zur Ausschüttung verfügbar
2.Endausschüttung
a) Barausschüttung
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer
0,00
0,000000
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag
0,00
0,000000
IV.gesamte Liquiditätsauskehr
Im Sinne von § 81 a Abs. 4 InvG
231.066.528,00 4,800000 1.Zwischenausschüttung
231.066.528,00
4,800000
0,00
0,000000
2.Endausschüttung
V.Gesamtauszahlungen
(Summe aus Ausschüttung und Auszahlung im Rahmen
der eingeleiteten Auflösung des Sondervermögens)
255.135.958,00 5,300000 Vortrag aus Vorjahr
Der Vortrag aus Vorjahr beträgt 0,0 Tsd. EUR.
Ergebnis des Geschäftsjahres
Das Ergebnis des Berichtszeitraums beträgt rund –122.342,4 Tsd. EUR.
Zuführung aus dem Sondervermögen
Unter Zuführung aus dem Sondervermögen ist der realisierte Verlust aus Veräußerungsgeschäften in Höhe von 174.880,7 Tsd. EUR ausgewiesen.
Einbehalte
Aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2014/2015 werden 532,5 Tsd. EUR nach § 13 Abs. 2 der BVB für künftige Instandsetzungen und zum
Ausgleich von Wertminderungen der Immobilien einbehalten.
Wiederanlage
Der Wiederanlage werden im Geschäftsjahr 2014/2015 1.637,1 Tsd. EUR gemäß § 13 Abs. 5 BVB zugeführt.
Vortrag auf neue Rechnung
Dem Vortrag auf neue Rechnung werden 26.299,3 Tsd. EUR zugeführt.
Gesamtauszahlung
Die Summe aus Ausschüttung und Auszahlung im Rahmen der eingeleiteten Auflösung des Sondervermögens beträgt 255.136,0 Tsd. EUR.
Das sind bei einem Anteilumlauf von 48.138.860 Stück 5,30 EUR je Anteil. Hiervon entfallen 231.066,5 Tsd. EUR auf die Zwischenausschüttung
in 12/2014, so dass sich eine Endausschüttung von 24.069,4 Tsd. EUR ergibt.
36
ABWICKLUNGSBERICHT
Vermerk des Abschlussprüfers
An die CACEIS Bank Deutschland GmbH,
München
ie CACEIS Bank Deutschland
GmbH, München, hat uns beauftragt, gemäß § 44 Abs. 6 des
Investmentgesetzes (InvG) den Abwicklungsbericht des Sondervermögens AXA
Immoselect für den Berichtszeitraum
vom 1. Mai 2014 bis 30. April 2015 zu
prüfen.
D
Verantwortung der gesetzlichen
­Vertreter
Die Aufstellung des Abwicklungsberichtes nach den Vorschriften des InvG liegt
in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Verwahrstelle.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Abwicklungsbericht
abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung nach § 44
Abs. 6 InvG unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den
Abwicklungsbericht wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Abwicklung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll­
systems und die Nachweise für die
An­gaben im Abwicklungsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der ange­
wandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Abwicklungsbericht
und der wesent­lichen Einschätzungen der
gesetz­lichen Vertreter der Verwahrstelle.
Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
AXA I­nvestment Managers Deutschland
GmbH, Köln, die Verwaltung des Sondervermögens zum 20. Oktober 2014 gemäß § 38 Abs. 1 InvG i. V. m. § 16 Abs. 1
der Allgemeinen Vertragsbedingungen
ge­
kündigt hat. Mit Wirksamwerden der
Kündigung ist das Verfügungsrecht gemäß § 39 Abs. 1 InvG in Verbindung mit
§ 16 Abs. 1 der Allgemeinen Vertrags­
bedingungen auf die CACEIS Bank
Deutschland GmbH, München, übergegangen, die das Sondervermögen ab­
wickelt und an die Anteil­inhaber verteilt.
Die Einleitung der Fondsabwicklung
­wurde auf § 81a InvG in der Fassung des
Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (Anlegerschutzund Funktionsverbesserungsgesetz) vom
7. ­
April 2011 gestützt. Wir verweisen
hierzu auf die Ausführungen der Gesellschaft in den Abschnitten „Abwicklung
des Sondervermögens“ und „Vorwort der
Geschäftsführung.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkennt­
nisse entspricht der Abwicklungsbericht
für den Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis
30. April 2015 den gesetzlichen Vorschriften.
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ohne unsere Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass die
Stefan Peetz
ppa. Andre Hütig
WirtschaftsprüferWirtschaftsprüfer
Düsseldorf, den 30. Juli 2015
37
AXA IMMOSELECT
Steuerliche Hinweise
Die Gesamtausschüttung für das Geschäftsjahr 2014/2015 beträgt 5,30 EUR
je Anteil. Die Gesamtliquiditätsauskehr
beträgt 4,80 EUR je Anteil. Die Endausschüttung nebst Endliquiditätsauskehr
für das Geschäftsjahr 2014/2015 erfolgt
am 30. Juli 2015.
Weitere Anwendung des InvStG
Mit Neuregelung des Investmentaufsichtsrechts durch das Gesetz zur Umsetzung
der AIFM-Richtlinie (AIFM-UmsG) wurde
am 22. Juli 2013 das Investmentgesetz
(InvG) durch das Kapitalanlagegesetzbuch
(KAGB) ersetzt. Die erforderlichen Anpassungen des Invest­
mentsteuergesetzes
(InvStG) wurden mit dem Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes
an das AIFM-UmsG (AIFM-StAnpG) vorgenommen. Das AIFM-StAnpG ist am 24. Dezember 2013 in Kraft getreten. Die Regelungen des InvStG i.d.F. des AIFM-StAnpG
sind grundsätzlich ab dem 24. Dezember
2013 anzuwenden. Demnach sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um
steuerlich weiterhin als Sondervermögen
zu qualifizieren. Allerdings wird nach den
Regelungen des InvG aufgelegten Sondervermögen Bestandsschutz gewährt,
sofern sie weiterhin die Voraussetzungen
des InvG i.d.F. vom 21. Juli 2013 erfüllen. Da der AXA Immoselect unter diese
Bestandsschutzregelung fällt, sind gem.
§ 22 Abs. 2 InvStG n. F. die Regelungen
des InvStG weiterhin anzuwenden.
Besteuerung auf der Fondsebene
Der Gesetzgeber hat inländische Sondervermögen von allen Ertragsteuern befreit.
Die Besteuerung der Erträge erfolgt jeweils bei den Anlegern.
Besteuerung auf der Ebene eines
­Privatanlegers
Werden die Anteile im Privatvermögen gehalten, handelt es sich bei den
38
steuer­
pflichtigen Erträgen des Fonds
um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie
beinhalten die vom Sondervermögen
ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge, den Zwischengewinn sowie den Gewinn aus dem An- und
Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese
nach dem 31. Dezember 2008 erworben
wurden bzw. werden. Diese Erträge sind
grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu
versteuern.
Einkünfte aus Kapitalvermögen unter­
liegen grundsätzlich einem Steuerabzug
von 25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer). Der Steuerabzug hat grundsätzlich Abgeltungswirkung
(sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig
nicht in der Einkommensteuererklärung
anzugeben sind. Bei der Vornahme des
Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und ausländische Quellensteuern angerechnet.
Der Steuerabzug hat u. a. aber dann
keine Abgeltungswirkung, wenn der per­
sönliche Steuersatz geringer ist als der
Abgeltungssatz von 25,0 %. In diesem
Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt
setzt dann den niedrigeren persönlichen
Steuer­satz an und rechnet auf die persönliche Steuer­schuld den vorgenommenen
Steuerabzug an (sog. Günstigerprüfung).
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen
keinem Steuerabzug unterlegen haben
(weil z. B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in
der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25,0 % oder
dem niedrigeren persönlichen Steuersatz.
Trotz Steuerabzug und höherem persön­
lichen Steuersatz können Angaben zu
den Einkünften aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhn­
liche Belastungen oder Sonderausgaben
(z. B. Spenden) geltend gemacht werden.
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag
vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801 EUR bei Einzelveranlagung
bzw. 1.602 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.
Entsprechendes gilt auch bei Vorlage
einer NV-Bescheinigung und bei ausländischen Anlegern bei Nachweis der steuerlichen Ausländereigenschaft.
Ausgeschüttete oder thesaurierte inländische Mieterträge, Zinsen, sonstige
Erträge, ausländische Dividenden sowie
Gewinne aus dem Verkauf inländischer
Immobilien innerhalb von zehn Jahren
seit Anschaffung des Sondervermögens
unterliegen bei Inlandsverwahrung dem
Steuerabzug von 25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Handelt es sich um ein steuerrechtlich
thesaurierendes Sondervermögen, so wird
der Steuerabzug auf die thesaurier­ten, dem
Steuerabzug unterliegenden Erträge des
Sondervermögens in Höhe von 25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag) durch die depotführenden Stellen vorgenommen. Das
Sondervermögen stellt den depotführenden Stellen hierfür die Kapital­ertragsteuer
und die höchstens anfallenden Zuschlagsteuern zur Verfügung. Der Aus­gabe- und
Rücknahmepreis der Fondsanteile ermäßigt sich insoweit um den Steuer­
abzug
zum Ablauf des Geschäftsjahres. Die depotführenden Stellen beachten dabei die
persönlichen Verhältnisse des Anlegers,
so dass auch Kirchensteuer einbehalten
werden kann. Ist für bestimmte Anleger
ABWICKLUNGSBERICHT
kein Steuerabzug vorzunehmen, erhalten
diese die Steuer ausbezahlt.
Gewinne aus dem Verkauf ­inländischer
und ausländischer Immobilien
nach Ablauf von zehn Jahren seit
der Anschaffung
Gewinne aus dem Verkauf inländischer
und ausländischer Immobilien außerhalb
der 10-Jahresfrist, die auf der Ebene des
Sondervermögens erzielt werden, sind
beim Anleger stets steuerfrei.
Ausländische Mieterträge und Gewinne
aus dem Verkauf ausländischer Immo­
bilien innerhalb von zehn Jahren seit der
Anschaffung
Steuerfrei bleiben ausländische Miet­
erträge und Gewinne aus dem Verkauf
ausländischer Immobilien, auf deren Be­
steuerung Deutschland aufgrund ­
eines
Doppelbesteuerungsabkommens (Frei­stel­
lungsmethode) verzichtet hat (Regel­fall).
Die steuerfreien Erträge wirken sich auch
nicht auf den anzuwendenden Steuer­satz
aus (kein Progressionsvor­behalt).
Sofern im betreffenden Doppelbesteue­
rungsabkommen ausnahmsweise die
Anrechnungs-Methode vereinbart oder
kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, gelten die Aussagen zur
Behandlung von Gewinnen aus dem Verkauf inländischer Immobilien innerhalb
von zehn Jahren seit Anschaffung analog.
Die in den Herkunftsländern gezahlten
Steuern können ggf. auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden, sofern die gezahlten Steuern nicht bereits
auf der Ebene des Sondervermögens als
Werbungskosten berücksichtigt wurden.
Gewinne aus der Veräußerung von
Wertpapieren, Kapitalgesellschaften,
Gewinne aus Termingeschäften und
Erträge aus Stillhalterprämien
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien,
Kapitalgesellschaften, eigenkapitalähn­
lichen Genussrechten und Investment­
anteilen, Gewinne aus Termingeschäften
sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die
auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger grundsätzlich nicht erfasst, solange sie nicht
ausgeschüttet werden.
Werden Gewinne aus der Veräußerung
von Wertpapieren oder Kapitalgesellschaften oder aus Termingeschäften ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen bei Verwahrung
der Anteile im Inland dem Steuerabzug
von 25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer). Ausge­schüttete
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren oder Kapitalgesellschaften und
Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch steuerfrei, wenn die Wertpapiere
auf Ebene des Sondervermögens vor
dem 1. Januar 2009 erworben bzw. die
Termingeschäfte vor dem 1. Januar 2009
eingegangen wurden.
Negative steuerliche Erträge
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven
Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese auf Ebene
des Sondervermögens steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene des
Sondervermögens mit künftigen gleich­
artigen positiven steuerlichen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden.
Eine direkte Zurechnung der negativen
steuer­lichen Erträge auf den Anleger ist
nicht möglich.
Erträge aus der Beteiligung an inund ausländischen Immobilienpersonengesellschaften
Erträge aus der Beteiligung an in- und
ausländischen Immobilienpersonen­gesell­
schaften sind steuerlich bereits mit Ende
des Wirtschaftsjahres der Personengesellschaft auf der Ebene des Sondervermögens zu erfassen. Sie sind nach all-
gemeinen steuerlichen Grundsätzen zu
beurteilen.
Substanzauskehrungen
Substanzauskehrungen (z. B. in Form von
Bauzinsen) sind nicht steuerbar. Die dem
Anleger während seiner Besitzzeit zugeflossenen Substanzauskehrungen erhöhen jedoch den steuerlichen Gewinn aus
der Veräußerung der Fondsanteile.
Veräußerungsgewinne auf Anleger­
ebene
Werden Anteile an einem Sondervermögen, die nach dem 31. Dezember 2008
erworben wurden, von einem Privat­
­
anleger veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz
von 25,0 %. Sofern die Anteile in einem
in­
ländischen Depot verwahrt werden,
nimmt die depotführende Stelle den
Steuer­
abzug vor. Der Steuerabzug von
25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer) kann durch die
Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden.
Werden Anteile an einem Sondervermögen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, von einem Privatanleger innerhalb eines Jahres nach Anschaffung
(Spekulationsfrist) wieder veräußert,
sind Veräußerungsgewinne als Einkünfte
aus privaten Veräußerungsgeschäften
grundsätzlich steuerpflichtig. Beträgt
der aus „privaten Veräußerungsgeschäften“ e
­ rzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 EUR, ist er steuer­
frei (Freigrenze). Wird die Freigrenze
überschritten, ist der gesamte private
Veräuße­rungsgewinn steuerpflichtig.
Bei einer Veräußerung der vor dem
1. ­
Januar 2009 erworbenen Anteile
außer­
halb der Spekulationsfrist ist der
Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei.
39
AXA IMMOSELECT
Bei der Ermittlung des Veräußerungs­
gewinns sind die Anschaffungskosten
um den Zwischengewinn im Zeitpunkt
der Anschaffung und der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn im
Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen,
damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen (­
siehe unten) kommen
kann. Zudem ist der Veräußerungspreis
um die thesaurierten Erträge zu kürzen,
die der Anleger bereits versteuert hat,
damit es auch insoweit nicht zu einer
Doppelbesteuerung kommt.
Der Gewinn aus der Veräußerung nach
dem 31. Dezember 2008 erworbener
Fondsanteile ist insoweit steuerfrei, als
er auf die während der Besitzzeit im
Fonds entstandenen, noch nicht auf der
Anlegerebene erfassten, DBA-steuerfreien Erträge zurückzuführen ist (sogenannter besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn).
Die Depotbank veröffentlicht den Immo­
biliengewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des Wertes des Investment­
anteils.
Besteuerung auf Ebene eines betrieb­
lichen Anlegers (Steuerinländer)
Inländische Mieterträge und Zins­
erträge sowie zinsähnliche Erträge
Inländische Mieterträge, Zinsen und
sonstige Erträge sind beim Anleger
grundsätzlich steuerpflichtig 1). Dies gilt
unabhängig davon, ob diese Erträge the­
sauriert oder ausgeschüttet werden.
Ausländische Mieterträge
Bei Mieterträgen aus ausländischen Immobilien verzichtet Deutschland in der
Regel auf die Besteuerung (Freistellung
aufgrund eines Doppelbesteuerungsab1) Die
40
kommens). Bei Anlegern, die dem progressiven Einkommensteuertarif unter­
liegen, ist bei Mieterträgen aus dem
Nicht-EU- und dem Nicht-EWR-Ausland
jedoch der Progressionsvorbehalt zu beachten.
land in der Regel auf die Besteuerung
(Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens). Bei Anlegern,
die dem progressiven Einkommensteuer­
tarif unterliegen, ist jedoch der Progressionsvorbehalt zu beachten.
Sofern im betreffenden Doppelbesteuerungsabkommen ausnahmsweise die
Anrechnungsmethode vereinbart oder
kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, können die in den Herkunftsländern gezahlten Ertragsteuern
ggf. auf die deutsche Einkommen- oder
Körperschaftsteuer angerechnet w
­ erden,
sofern die gezahlten Steuern nicht bereits auf der Ebene des Sondervermögens als Werbungskosten berücksichtigt
wurden.
Sofern im betreffenden Doppelbesteue­
rungsabkommen ausnahmsweise die
Anrechnungsmethode vereinbart oder
kein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen wurde, können die in den Herkunftsländern gezahlten Ertragsteuern
ggf. auf die deutsche Einkommensteuer
bzw. Körperschaftsteuer angerechnet
werden, sofern die gezahlten Steuern
nicht bereits auf der Ebene des Sondervermögens als Werbungskosten berücksichtigt wurden.
Gewinne aus dem Verkauf inländischer
und ausländischer Immobilien
Thesaurierte Gewinne aus der Veräuße­
rung inländischer und ausländischer Immobilien sind beim Anleger steuerlich
unbeachtlich, soweit sie nach Ablauf von
zehn Jahren seit der Anschaffung der Immobilie auf Fondsebene erzielt werden.
Die Gewinne werden erst bei ihrer Ausschüttung steuerpflichtig, wobei Deutschland in der Regel auf die Besteuerung
ausländischer Gewinne (Freistellung aufgrund Doppelbesteuerungsabkommens)
verzichtet.
Eine Abstandnahme vom Steuerabzug
bzw. eine Vergütung des Steuerabzugs ist
nur durch Vorlage einer entsprechenden
NV-Bescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung
über die Vornahme des Steuerabzugs.
Gewinne aus der Veräußerung inländischer und ausländischer Immobilien innerhalb der 10-Jahresfrist sind bei The­
saurierung bzw. Ausschüttung steuerlich
auf Anlegerebene zu berücksichtigen.
­Dabei sind die Gewinne aus dem Verkauf
inländischer Immobilien in vollem Umfang steuerpflichtig.
Bei Gewinnen aus dem Verkauf ausländischer Immobilien verzichtet Deutsch-
Gewinne aus der Veräußerung von
Wertpapieren, Kapitalgesellschaften,
Gewinne aus Termingeschäften und
Erträge aus Stillhalterprämien
Gewinne aus der Veräußerung von
­Ak­tien, Kapitalgesellschaften, eigenkapi­
tal­ähn­lichen Genussrechten und In­vest­
ment­
fondsanteilen, Gewinne aus Ter­
min­
geschäften sowie Erträge aus Still­­
hal­
terprämien sind grundsätzlich beim
Anleger steuerlich unbeachtlich, wenn sie
thesauriert werden.
Werden diese Gewinne ausgeschüttet,
so sind sie steuerlich auf Anlegerebene
zu ­berücksichtigen. Dabei sind Veräuße­
rungsgewinne aus Aktien bei Kapital­
gesell­schaften grundsätzlich ganz (5,0 %
der Gewinne gelten als nicht abzugs­
zu versteuernden Zinsen sind gemäß § 2 Abs. 2a ­InvStG im Rahmen der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG zu berücksichtigen.
ABWICKLUNGSBERICHT
fähige Betriebsausgaben) oder zu 40,0 %
(bei sonstigen betrieblichen Anlegern, z. B.
Einzelunternehmern und gewerblichen
Personengesellschaften) steuerfrei (Teil­
einkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne
aus Renten/Kapitalforderungen, ­Gewinne
aus Termingeschäften sowie Erträge aus
Stillhalterprämien sind hingegen in voller
Höhe steuerpflichtig.
Ergebnisse aus der Veräußerung von
Kapi­talforderungen, die nicht in der o. g.
Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s. o.).
Ausgeschüttete Wertpapierveräußerungs­
gewinne, ausgeschüttete Terminge­schäfts­
gewinne sowie ausgeschüttete Erträge aus Stillhalterprämien unterliegen
grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapital­
ertragsteuer 25,0 % zuzüglich Solidaritäts­
zuschlag). Dies gilt nicht für Gewinne aus
der Veräußerung von vor dem 1. Januar
2009 erworbenen Wertpapieren und für
Gewinne aus vor dem 1. Januar 2009 eingegangenen Termingeschäften. Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn
der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder diese
Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines
inländischen Betriebs sind und dies der
auszahlenden Stelle vom Gläubiger der
Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck erklärt wird.
In- und ausländische Dividenden
­(insbesondere aus Immobilienkapital­
gesellschaften)
Vor dem 1. März 2013 dem Sondervermögen zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer Immobilien-Kapitalgesellschaften,
die auf Anteile im Betriebsvermögen
ausgeschüttet oder thesauriert werden,
sind mit Ausnahme von Dividenden nach
dem REITG bei Körperschaften steuerfrei
(5,0 % der Dividenden gelten als nicht ab-
zugsfähige Betriebsausgaben). Aufgrund
der Neuregelung zur Besteuerung von
Streubesitzdividenden sind nach dem
28. Februar 2013 dem Sondervermögen
zugeflossene oder als zugeflossen geltende Dividenden in- und ausländischer
(Immobilien-)Kapitalgesellschaften bei
Kör­perschaften steuerpflichtig.
Von Einzelunternehmern oder natürlichen
Personen, die an gewerblichen Personengesellschaften beteiligt sind, sind diese
Erträge – unabhängig davon, ob sie dem
Sondervermögen vor dem 1. März 2013
oder nach dem 28. Februar 2013 zugeflossen sind oder als zugeflossen gelten –
zu 60,0 % zu versteuern (Teileinkünfteverfahren).
Inländische Dividenden unterliegen dem
Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25,0 %
zuzüglich Solidaritätszuschlag).
Ausländische Dividenden unterliegen
grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapital­
ertragsteuer 25,0 % zuzüglich Solidari­
tätszuschlag). Die auszahlende Stelle
nimmt jedoch insbesondere dann keinen
Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist (wobei von Körperschaften
i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG der
auszahlenden Stelle eine Bescheinigung
des für sie zuständigen Finanzamtes
vorliegen muss) oder die ausländischen
Dividenden Betriebseinnahmen eines
inländischen Betriebs sind und dies der
auszahlenden Stelle vom Gläubiger der
Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird.
Aufgrund der Neuregelung zur Besteuerung von Streubesitzdividenden kommt
für nach dem 28. Februar 2013 dem
Sondervermögen zugeflossene oder
als zugeflossen geltende Dividenden
in- und ausländischer (Immobilien-)
Kapitalgesell­
schaften eine Steuerbe­
freiung als Schachteldividenden nicht
mehr in Betracht. Die entsprechenden
Dividenden sind bei Körperschaften
steuerpflichtig.
Negative steuerliche Erträge
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen
auf der Ebene des Sondervermögens,
werden diese steuerlich auf Ebene des
Sondervermögens vorgetragen. Diese
können auf Ebene des Sondervermögens
mit künftigen gleichartigen positiven
steuerlichen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung
der negativen steuerlichen Erträge auf
den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim
Anleger bei der Einkommensteuer bzw.
Körperschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem
das Geschäftsjahr des Sondervermögens endet bzw. die Ausschüttung für das
Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen
Erträge auf Ebene des Sondervermögens
verrechnet werden.
Erträge aus der Beteiligung an inund ausländischen Immobilienpersonen­
gesellschaften
Erträge aus der Beteiligung an in- und
ausländischen Immobilienpersonengesell­
schaften sind steuerlich bereits mit Ende
des Wirtschaftsjahres der Personengesellschaft auf der Ebene des Sondervermögens zu erfassen. Sie sind nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu
beurteilen.
Substanzauskehrungen
Substanzauskehrungen (z. B. in Form von
Bauzinsen) sind nicht steuerbar. Sie sind
als Minderung der Anschaffungskosten
der Fondsanteile zu behandeln.
41
AXA IMMOSELECT
Veräußerungsgewinne auf
­Anleger­ebene
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind für betriebliche Anleger steuerfrei, soweit es
sich um noch nicht zugeflossene oder
noch nicht als zugeflossen geltende
ausländische Mieten und realisierte und
nicht reali­sierte Gewinne des Sondervermögens aus ausländischen Immobilien
handelt, sofern Deutschland auf die Besteuerung verzichtet hat (so genannter
Immobiliengewinn).
Die Depotbank veröffentlicht den Immo­
biliengewinn bewertungstäglich als Prozentsatz des Wertes des Investment­
anteils.
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind für
Körperschaften zudem steuerfrei (5,0 %
der Gewinne gelten als nicht abziehbare
Betriebsausgaben), soweit die Ge­winne
aus noch nicht zugeflossenen oder
noch nicht als zugeflossen geltenden
Dividenden (für Körperschaften werden
nur die Dividendenerträge berücksichtigt, die dem Sondervermögen vor dem
1. März 2013 zugeflossen sind oder als
zugeflossen gelten) und aus realisierten
und nicht realisierten Gewinnen des Sondervermögens aus in- und ausländischen
Immobilienkapitalgesellschaften herrühren (so genannter Aktiengewinn). Von
Einzelunternehmern oder natür­
lichen
Personen, die an gewerblichen Personengesellschaften beteiligt sind, sind diese
Veräußerungsgewinne zu 60,0 % zu versteuern.
Die Depotbank veröffentlicht den Aktien­
gewinn (ab 1. März 2013 aufgrund der
oben erwähnten Gesetzes­änderung zur
Besteuerung von Streubesitzdividenden zwei Aktiengewinne getrennt für
Körperschaften und einkommensteuer­
pflichtige betriebliche Anleger – ggf.
42
­rfolgt die getrennte Veröffentlichung
e
erst nach­träglich) bewertungstäglich als
Pro­zentsatz des Wertes des Investment­
anteils.
Steuerausländer
Verwahrt ein Steuerausländer Anteile
an ausschüttenden Sondervermögen
im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle (Depotfall), wird vom
Steuerabzug auf Zinsen, sonstige Erträge,
Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne und ausländische Divi­
denden Abstand genommen, sofern er
seine steuerliche Ausländereigenschaft
nachweist. Inwieweit eine Anrechnung
oder Erstattung des Steuerabzugs auf
inländische Dividenden und auf inländische Mieten für den ausländischen Anleger möglich ist, hängt von dem zwischen
dem Sitzstaat des Anlegers und der Bundesrepublik Deutschland bestehenden
Doppelbesteuerungsabkommen ab. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht
rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der
ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs gemäß § 37
Abs. 2 AO zu beantragen. Zuständig ist
das Betriebsstättenfinanzamt der depot­
führenden Stelle.
Hat ein ausländischer Anleger Anteile
thesaurierender Sondervermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird ihm bei Nachweis seiner
steuerlichen Ausländereigenschaft der
Steuerabzug in Höhe von 25,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, soweit dieser
nicht auf inländische Dividenden und
auf inländische Mieten entfällt, erstattet. Erfolgt der Antrag auf Erstattung
verspätet, kann – wie bei verspätetem
Nachweis der Ausländereigenschaft bei
ausschüttenden Fonds – eine Erstattung
gemäß § 37 Abs. 2 AO auch nach dem
Thesaurie­
r ungszeitpunkt beantragt werden.
Solidaritätszuschlag
Auf den bei Ausschüttungen oder Thesau­
rierungen abzuführenden Steuerabzug
ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von
5,5 % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und
Körperschaftsteuer anrechenbar.
Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei
Thesaurierung die Vergütung des Steuerabzugs – beispielsweise bei ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer
NV-Bescheinigung oder Nachweis der
Steuerausländereigenschaft –, ist kein
Solidaritätszuschlag abzuführen bzw. wird
dieser bei einer Thesaurierung vergütet.
Kirchensteuer
Soweit die Einkommensteuer bereits
von einer inländischen depotführenden
Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den
Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem
Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige
angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug
erhoben.
Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer
als Sonderausgabe wird bereits beim
Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
Ausländische Quellensteuer
Auf die ausländischen Erträge des Sondervermögens wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten.
Die Depotbank kann die anrechen­
bare Quellensteuer auf der Ebene des
­Sondervermögens wie Werbungskosten
abziehen. In diesem Fall ist die aus­
ländische Quellensteuer auf Anleger­
ebene weder anrechenbar noch abzugsfähig.
Übt die Depotbank ihr Wahlrecht zum
Abzug der ausländischen Quellen­
­
steuer
auf Fondsebene nicht aus, dann wird
ABWICKLUNGSBERICHT
die anrechenbare Quellen­steuer bereits
beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
Zwischengewinnbesteuerung
Zwischengewinne sind die im Verkaufsoder Rückgabepreis enthaltenen Ent­
gelte für vereinnahmte oder aufgelaufene
Zinsen sowie Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1
Buchstaben a) bis f) InvStG genannten
Kapitalforderungen, die vom Fonds noch
nicht ausgeschüttet oder thesauriert und
infolgedessen beim Anleger noch nicht
steuerpflichtig wurden (etwa Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren
vergleichbar). Der vom Sondervermögen
erwirtschaftete Zwischengewinn ist bei
Rückgabe oder Verkauf der Anteile durch
Steuerinländer einkommensteuerpflichtig. Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn beträgt 25,0 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
mit der Schweiz, Liechtenstein, Channel
Islands, Monaco und Andorra) hat die
EU Abkommen abgeschlossen, die der
EU-Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen.
Dazu werden grundsätzlich Zinserträge,
die eine im europäischen Ausland oder
bestimmten Drittstaaten ansässige natürliche Person von einem deutschen
Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle
handelt) gutgeschrieben erhält, von dem
deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt für Steuern und von dort aus
letztlich an die ausländischen Wohnsitz­
finanzämter gemeldet.
Nach der ZIV ist von der Depotbank für
jeden in- und ausländischen Fonds anzugeben, ob er der ZIV unterliegt (in scope)
oder nicht (out of scope).
Für diese Beurteilung enthält die ZIV zwei
wesentliche Anlagegrenzen.
Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte
Zwischengewinn kann im Jahr der Zahlung einkommensteuerlich als negative
Einnahme abgesetzt werden. Er wird bereits beim Steuerabzug steuermindernd
berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn
nicht veröffentlicht, sind jährlich 6,0 % des
Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils als Zwischengewinn anzusetzen. Die Zwischengewinne
können regelmäßig auch den Abrechnungen sowie den Erträgnisaufstellungen der
Banken entnommen werden.
Wenn das Vermögen eines Fonds aus
höchstens 15,0 % Forderungen im Sinne
der ZIV besteht, haben die Zahlstellen,
die letztendlich auf die von der Depotbank gemeldeten Daten zurückgreifen,
keine Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu versenden. Ansonsten löst die Überschreitung der
15,0 %-Grenze eine Meldepflicht der
Zahlstellen an das Bundeszentralamt für
Steuern über den in der Ausschüttung
enthaltenen Zins­anteil aus.
EU-Zinsrichtlinie / Zinsinformations­
verordnung
Die Zinsinformationsverordnung (kurz
ZIV), mit der die Richtlinie 2003/48/
EG des Rates vom 3. Juni 2003, ABL.
EU Nr. L 157 S. 38 umgesetzt wird, soll
grenzüberschreitend die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher
Personen im Gebiet der EU sicherstellen.
Mit einigen Drittstaaten (insbesondere
Bei Überschreiten der 25,0 %-Grenze ist
der in der Rückgabe oder Veräußerung
der Fondsanteile enthaltene Zinsanteil zu
melden. Handelt es sich um einen ausschüttenden Fonds, so ist zusätzlich im
Falle der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das Bundeszentralamt
für Steuern zu melden. Handelt es sich
um einen thesaurierenden Fonds, erfolgt
eine Meldung konsequenterweise nur im
Falle der Rückgabe oder Veräußerung
des Fondsanteils.
Zum 30. April 2015 beträgt der Forderungsquotient des AXA Immoselect
29,5 %. Dieser Forderungsquotient wurde
anhand des Vorjahres-Fondsvermögens,
d. h. des Fondsvermögens zum 30. ­April
2014, ermittelt. Der Zinsanteil beträgt
0,03 EUR pro Anteil, er wurde anhand der
Daten des Geschäftsjahres 2014/2015
ermittelt.
Grunderwerbsteuer
Der Verkauf von Anteilen an dem Sondervermögen löst keine Grunderwerbsteuer
aus.
Hinweis:
Die steuerlichen Ausführungen gehen
von der derzeit bekannten Rechtslage
aus. Sie richten sich an in Deutschland
unbeschränkt einkommensteuerpflichtige
oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine
Gewähr dafür übernommen werden, dass
sich die steuerliche Beurteilung durch
Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert.
Rechtliches und steuerliches Risiko
Eine Änderung fehlerhaft festgestellter
Besteuerungsgrundlagen des Fonds für
vorangegangene Geschäftsjahre (z. B.
aufgrund von steuerlichen Außenprüfungen) kann für den Fall einer für den
Anleger steuerlich grundsätzlich nachteiligen Korrektur zur Folge haben, dass der
Anleger die Steuerlast aus der Korrektur
für vorangegangene Geschäftsjahre zu
tragen hat, obwohl er unter Umständen
zu diesem Zeitpunkt nicht in dem Sondervermögen investiert war. Umgekehrt
kann für den Anleger der Fall eintreten,
dass ihm eine steuerlich grundsätzlich
vorteilhafte Korrektur für das aktuelle
und für vorangegangene Geschäftsjahre,
in denen er an dem Sondervermögen
43
AXA IMMOSELECT
beteiligt war, durch die Rückgabe oder
Veräußerung der Anteile vor Umsetzung
der entsprechenden Korrektur nicht mehr
zugute kommt.
Zudem kann eine Korrektur von Steuerdaten dazu führen, dass steuerpflichtige
Erträge bzw. steuerliche Vorteile in einem
anderen als eigentlich zutreffenden Veranlagungszeitraum tatsächlich steuerlich
veranlagt werden und sich dies beim
einzel­nen Anleger negativ auswirkt.
Österreich
Beschränkte Steuerpflicht
Durch das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) besteht in Österreich
eine beschränkte Steuerpflicht auch für
Gewinne, die ein nicht in Österreich ansässiger Anleger aus österreichischen
Immobilien des Fonds erzielt. Besteuert
werden die laufenden Bewirtschaftungsgewinne aus der Vermietung und die aus
der jährlichen Bewertung resultierenden
Wertzuwächse (im Ausmaß von 80,0 %)
der österreichischen Immobilien. Steuersubjekt für die beschränkte Steuerpflicht
in Österreich ist der einzelne Anleger, der
weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt (bei Körperschaften weder Sitz
noch Ort der Geschäftsleitung) in Österreich hat:
nFür
natürliche Personen beträgt der
Steuersatz für diese Einkünfte in
Öster­reich 25,0 %. Erzielt der Anleger
pro Kalenderjahr insgesamt maximal
2.000 EUR in Österreich steuerpflich­
tige Einkünfte, braucht er keine Steuererklärung abzugeben und die Einkünfte
bleiben steuerfrei. Bei Überschreiten
dieser Grenze oder nach Aufforderung
durch das österreichische Finanzamt
ist eine Einkommensteuererklärung in
Österreich abzugeben.
44
n
Für Körperschaften beträgt der Steuersatz für diese Einkünfte in Österreich
25,0 %. Anders als bei natürlichen
Personen gibt es keinen gesetzlichen
Freibetrag.
Die auf einen Anteil entfallenden in
Österreich steuerpflichtigen Einkünfte
(ausschüttungsgleichen Erträge) eines
beschränkt steuerpflichtigen Anlegers
betragen für das Kalenderjahr 2015
– 0,1632 EUR. Dieser Betrag ist mit der
vom Anleger gehaltenen Anzahl von An­
teilen zu multiplizieren.
Beim Verkauf von Fondsanteilen reali­
sierte Wertsteigerungen ­
unterliegen
zwar seit 2012 unter gewissen
Voraussetzun­gen der sogenannten Vermögenszuwachssteuer in Österreich. Für
Anleger aus Deutschland hat Österreich
aber aufgrund des Doppelbesteuerungs­
abkommens kein zwischenstaatliches
Besteue­
r ungsrecht. Gewinne aus dem
Verkauf eines Fondsanteiles unterliegen
daher regelmäßig nicht der beschränkten Steuer­pflicht in Österreich.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Der AXA Immoselect wird als Meldefonds behandelt. Nach ImmoInvFG idF
BBG 2011 ist infolge der neu geregelten Vermögenszuwachsbesteuerung mit
1. ­
April 2012 die taggenaue Kapital­
ertragsteuermeldung entfallen.
Steuersubjekt für die unbeschränkte
Steuerpflicht in Österreich ist der einzelne Anleger, der über einen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt (bei Kör­
perschaften Sitz oder Ort der Geschäfts­
leitung) in Österreich verfügt. B
­ esteuert
werden laufende Fondserträge (Gewinne iSd § 14 ImmoInvFG) und seit
1. ­
April 2012 auch Gewinne aus der
Veräußerung von Fondsanteilen, soweit
diese nach dem 31. Dezember 2010 ent-
geltlich erworben wurden, sogenanntes
„Neuvermögen“.
Die laufenden Fondserträge umfassen
die laufenden Bewirtschaftungsgewinne aus der Vermietung und die aus der
jährlichen Bewertung resultierenden
Wert­
zuwächse österreichischer Immo­
bilien und von Immobilien in Ländern,
mit denen Österreich nach bestehenden
Doppelbesteuerungsabkommen für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die
Anrechnungsmethode vereinbart hat im
Ausmaß von 80,0 %, sowie Liquiditäts­
gewinne.
Allfällige Gewinne aus der Veräußerung
von Fondsanteilen iSd BBG 2011 resultieren aus der Differenz zwischen fortgeschriebenen Anschaffungskosten und
dem Veräußerungserlös (Rückzahlungswert). Die Anschaffungskosten sind um
die ausschüttungsgleichen Erträge zu
erhöhen und um steuerfreie Ausschüttungen und die Auszahlung der Kapitalertragsteuer zu vermindern. Anschaffungsnebenkosten (Ausgabeaufschlag) sind
nicht anzusetzen, außer der Fondsanteil
wird im Betriebsvermögen gehalten. Eine
Zwischengewinnabrechnung bei unterjährigem Ein- bzw. Ausstieg des Anlegers
wird seit 1. April 2012 nicht mehr vorgenommen. Nach BBG 2011 sind Zwischengewinne beim Veräußerer Teil des
Veräußerungserlöses und beim Erwerber
Teil der Anschaffungskosten.
Folgende Besteuerungsgrundsätze gelten für die Einkünfte eines Meldefonds:
nFür
natürliche Personen beträgt der
Steuersatz in Österreich 25,0 %.
–Werden die Fondsanteile bei einer
österreichischen Depotbank gehalten, sind alle laufenden Fondsgewinne und Gewinne aus der Veräuße­
ABWICKLUNGSBERICHT
rung von Fondsanteilen durch den
verpflichtenden Kapitalertragsteuerabzug durch die Depotbank des
Anlegers endbesteuert soweit diese
im Privatvermögen gehalten werden.
Das heißt, steuerpflichtige Einkünfte aus einer Beteiligung am AXA
Immoselect müssen nicht mehr in
einer
Einkommensteuererklärung
des Privatanlegers erklärt werden,
außer es wird – bei einem günstigeren Tarifsteuersatz – die Anwendung
des allgemeinen Steuertarifs (Regelbesteuerungsoption) beantragt bzw.
die Verlustausgleichsoption nach
§ 97 (2) EStG ausgeübt, soweit Verluste aus Kapitalvermögen nicht bereits durch die depotführende Stelle
beim Kapitalertragsteuerabzug berücksichtigt wurden. Die österreichische Depotbank muss für den AXA
Immoselect keine Sicherungssteuer
einbehalten.
–Werden die Fondsanteile bei einer
ausländischen Depotbank gehalten,
unterliegen die steuerpflichtigen
Einkünfte aus der Beteiligung am
­
AXA Immoselect (laufende Fondsgewinne bzw. Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen) dem
besonderen Steuersatz von 25,0 %
und sind in die Einkommensteuer­
erklärung des Anlegers aufzunehmen. Auch in diesem Fall besteht
die Möglichkeit, zur Regelbesteuerung bzw. zum Verlustausgleich zu
optieren.
n
Gewinne aus der Veräußerung
von im Privatvermögen gehaltenen Fondsanteilen, die vor dem
1. ­
Januar 2011 erworben und ab
dem 1. April 2012 veräußert wurden, sind steuerfrei. Für ab dem
1. ­Januar 2011 erworbene und bis
zum 31. März 2012 veräußerte Anteilsscheine unterliegt ein allfälliger
Veräußerungsgewinn dem Einkommensteuertarif.
Für im Betriebsvermögen gehaltene
Fondsanteile erstreckt sich die Endbesteuerungswirkung auch nach
dem BBG 2011 nur auf laufende
Fondserträge. Gewinne aus der Veräußerung von im Betriebsvermögen
gehaltenen Fondsanteilen sind auch
nach neuer Rechtslage im Veranlagungsweg zu erklären. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer ist anzurechnen.
n
Für Körperschaften beträgt der Steuer­
satz in Österreich 25,0 %. Werden die
Fondsanteile bei einer österreichischen Depotbank gehalten, erfolgt
grundsätzlich auch für Körperschaften ein Kapitalertragsteuerabzug.
Der Kapital­
ertragsteuerabzug durch
die öster­
reichische Depotbank kann
durch Abgabe einer Befreiungserklärung gegenüber der österreichischen
Depotbank vermieden werden. Die
steuerpflichtigen Einkünfte aus der
Beteiligung am AXA Immoselect (einschließlich
Veräußerungsgewinne)
sind jedenfalls in die Körperschaftsteuererklärung aufzunehmen. Wurde
keine Befreiungserklärung abgegeben,
so ist eine einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die Körperschaftsteuer anzurechnen.
Für Privatstiftungen beträgt der Steuer­
satz in Österreich 25,0 %. Privatstiftungen sind vom Kapitalertragsteuer­
abzug befreit. Laufende Fondsgewinne
gemäß § 14 ImmoInvFG und steuerpflichtige Veräußerungsgewinne sind
in der Körperschaftsteuererklärung zu
erklären.
2011 erworben und ab dem 1. April
2012 veräußert werden, sind nach
wie vor steuerfrei. Ab dem 1. Januar
2011 erworbene Anteile unterliegen
bei Verkauf, vor dem 1. April 2012 der
Körperschaftsteuer von 25,0 % und
bei Verkauf ab dem 1. April 2012 der
­Zwischensteuer von 25,0 %.
Für Anleger, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, betragen
die auf einen Anteil entfallenden in Öster­
reich steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge für das Kalenderjahr
2015 –0,1587 EUR. Dieser Betrag ist
mit der vom Anleger gehaltenen Anzahl
von Fondsanteilen zu multiplizieren. Ausländische anrechenbare Steuern (aus
Immo­
bilieninvestitionen in Italien) betragen 0,0006 EUR je Anteil.
Der für österreichische steuerliche
­wecke relevante Korrekturbetrag der
Z
Anschaffungskosten für ausschüttungs­
gleiche Erträge zum 30. April 2015 beträgt –0,1887 EUR je Anteil.
Hinweis
Bei den oben angeführten steuerlichen
Ausführungen gehen wir von der derzeitigen Rechtslage und der dazu bisher bekannten Verwaltungspraxis aus. Es kann
jedoch keine Gewähr dafür übernommen
werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlässe der Finanzverwaltung
nicht ändert. Im Übrigen empfehlen wir
den Anlegern zu steuerlichen Aspekten
ihren persönlichen Steuerberater zu konsultieren.
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilsscheinen, die vor dem 1. Januar
45
AXA IMMOSELECT
„3 %-Steuer Frankreich“
Das Erfordernis zur Erstellung und Einreichung einer Steuererklärung für die
sog. „3 %-Steuer“ in Frankreich ist gegeben, wenn französische Immobilien zum
1. ­Januar eines Jahres gehalten werden.
Das Immobilien-Sondervermögen AXA
Immoselect hat zum 1. ­
Januar 2015
­keine französischen Immobilien gehalten.
Daher entfällt das Erfordernis zur Ein­
reichung einer Steuererklärung bei der
französischen Steuerbehörde für Zwecke
der „3 %-Steuer“ sowie die hieraus resul­
tierenden Verpflichtungen der Investoren.
46
ABWICKLUNGSBERICHT
Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG)
über die Ermittlung der steuerlichen Angaben für das Investmentvermögen AXA Immoselect
für die Zwischenausschüttung für den Zeitraum vom 01.05.2014 bis 20.10.2014 am 18.12.2014
und für die Endausschüttung für den Zeitraum vom 01.05.2014 bis 30.04.2015 am 30.07.2015
An die CACEIS Bank Deutschland GmbH,
München als verwaltende Verwahrstelle
(nachfolgend: die Gesellschaft):
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, auf
der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach § 44 Abs. 6 InvG bzw. § 105
KAGB geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Abwicklungsberichtes für das oben genannte Invest­
mentvermögen für die oben genannten
Zeiträume die steuerlichen Angaben
nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Invest­
mentsteuergesetz (InvStG) zu ermitteln
und ­
gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
InvStG eine Bescheinigung darüber abzugeben, ob die steuerlichen Angaben mit
den Regeln des deutschen Steuerrechts
übereinstimmen.
Unsere Aufgabe ist es, ausgehend von
der Rechnungslegung und den sonstigen Unterlagen der Gesellschaft für das
Investmentvermögen die Angaben nach
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG
nach den Regeln des deutschen Steuerrechts zu ­ermitteln. Eine Beurteilung der
Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen
und der An­gaben des Unternehmens war
nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Im Rahmen der Überleitungsrechnung
werden die Kapitalanlagen, die Erträge
­
und Aufwendungen sowie deren Zuordnung als Werbungskosten steuerlich
quali­
fiziert. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat,
beschränkt sich unsere Tätigkeit ausschließlich auf die korrekte Übernahme
der für diese Zielfonds zur Verfügung
gestellten steuer­
lichen Angaben nach
Maßgabe vorliegender Bescheinigungen
nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG. Die
ent­
sprechenden steuerlichen Angaben
­wurden von uns nicht geprüft.
Die Ermittlung der steuerlichen ­Angaben
nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG
beruht auf der Auslegung der anzuwendenden Steuergesetze. Soweit mehrere
Auslegungsmöglichkeiten bestehen, oblag die Entscheidung hierüber den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft.
Wir haben uns bei der Erstellung davon
überzeugt, dass die jeweils getroffene
Entscheidung in vertretbarer Weise auf
Gesetzesbegründungen, Rechtsprechung,
einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung
gestützt wurde. Wir weisen darauf hin,
dass eine künftige Rechtsentwicklung
und insbesondere neue Erkenntnisse
aus der Rechtsprechung eine andere
Beurteilung der gewählten Auslegung notwendig machen können.
Auf dieser Grundlage haben wir die
steuer­
lichen Angaben nach § 5 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den
Regeln des deutschen Steuerrechts er­
mittelt. In den Abwicklungsbericht sowie
in die steuerlichen Angaben sind Werte
aus einem Ertragsausgleichsverfahren
eingegangen.
München, den 13. Juli 2015
Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Ulrich Stertkamp Claudia Keller
(Rechtsanwalt/(Steuerberaterin)
Steuerberater)
47
AXA IMMOSELECT
Steuerrechnung der Zwischenausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 18.12.2014
Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG
1. a) Betrag der Ausschüttung inkl. ausl. Quellenst. /
Betrag der Thesaurierung 1)
Angaben für
ausgeschüttete
Erträge (Nr. 1)
entsprechende
Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2)
Summe
(Ausschüttung)
(Thesaurierung)
für Anteilscheine im Privatvermögen
4,2860
0,0000
4,2860
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
4,2860
0,0000
4,2860
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
4,2860
0,0000
4,2860
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
4,2860
0,0000
4,2860
(Barausschüttung)
aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge
der Vorjahre 3)
(4,8000)
bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
3,7885
b) Betrag der ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträge 2)
c) in den ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen
enthaltene
aa) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG
in Verbindung mit § 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des
§ 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG 4) 5)
bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG
in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG 4) 6)
cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG
dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1
Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung
ee) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am
31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit nicht Kapitalerträge
im Sinne des § 20 EStG
ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG
in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung
4,8000
0,0000
0,0000 2a)0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 InvStG
für Anteilscheine im Privatvermögen 7)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 7)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG) 7)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Privatvermögen
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2
InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG
oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4
Abs. 2 InvStG, die nach einem DBA zur Anrechnung einer
als gezahlt geltenden Steuer auf die ESt oder KSt berechtigen
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2
InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG
oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist
Erträge im Sinne des § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG
in Verbindung mit § 8b Abs. 1 des KStG
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des
§ 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der
am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des
§ 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der
am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
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0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8
KStG) 7)
davon entfallen auf Erträge gemäß § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b KStG
davon entfallen auf Erträge außer § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b KStG
hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte,
die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen
ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach
Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde
jj)
kk)
ll)
mm)
nn)
oo)
48
ABWICKLUNGSBERICHT
Steuerrechnung der Zwischenausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 18.12.2014
Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG
Angaben für
ausgeschüttete
Erträge (Nr. 1)
entsprechende
Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2)
Summe
für Anteilscheine im Privatvermögen 9)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil
der Ausschüttung
aa) im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG
bb) im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG
für Anteilscheine im Privatvermögen 9)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Privatvermögen 9)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
bb) im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
cc) im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in
Doppelbuchstabe aa enthalten
für Anteilscheine im Privatvermögen 9)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Privatvermögen
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Privatvermögen
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt,
auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder
§ 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit
§ 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
der nach einem DBA als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG
in Verbindung mit diesem DBA anrechenbar ist
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt,
auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder
§ 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit
§ 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des
§ 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG
in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer
(weggefallen)
f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten
Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 entfällt und
aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder
§ 34c Abs. 1 des EStG oder einem DBA anrechenbar ist, wenn
kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt,
auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder
§ 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit
§ 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 3
des EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG
vorgenommen wurde
dd)
ee)
ff)
gg)
49
AXA IMMOSELECT
Steuerrechnung der Zwischenausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 18.12.2014
Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG
hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des
§ 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG
in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des
§ 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG
in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung
nach § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG 8)
h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete
Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
Zusatz den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 nicht abziehbaren
Werbungskosten
 1)Der
Angaben für
ausgeschüttete
Erträge (Nr. 1)
entsprechende
Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2)
Summe
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0516
0,0000
0,0516
– 0,5140
0,0000
–0,5140
0,0000
0,0000
Betrag der Ausschüttung enthält anrechenbare und abziehbare ausländische Quellensteuern.
angegebene Betrag enthält die im Sinne des § 3 InvStG ermittelten steuerlichen Erträge des Sondervermögens. In diesem Betrag sind bei den Anlegern voll steuerpflichtige sowie unter
§ 2 Abs. 2 und 3 InvStG und unter § 4 Abs. 1 und 2 InvStG fallende Erträge enthalten. In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre sind hingegen nicht einbezogen.
2a) Die ausgewiesenen nicht abzugsfähigen Werbungskosten im Sinne von § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 InvStG sind in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten. Vgl. dazu auch BMF-Schreiben vom
18. August 2009, Rz. 60.
 3)Mitgeteilt werden die nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Erträge.
 4)Der angegebene Betrag entspricht 100 % der § 3 Nr. 40 EStG unterliegenden Einnahmen ./. 100 % der § 3c Abs. 2 EStG zuzuordnenden Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Der Betrag
enthält steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden.
 5)Der angegebene Betrag entspricht 100 % der § 8b Abs. 1 KStG unterliegenden Einnahmen ./. 100 % der § 3c Abs. 1 EStG zuzuordnenden Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.
Die Versagung der Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG durch § 8b Abs. 5 KStG wird von § 3 Abs. 3 Nr. 4 InvStG verdrängt. Der Betrag enthält steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG
steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine
sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden.
 6)Der angegebene Betrag entspricht dem nach § 8b Abs. 2 KStG freizustellenden Veräußerungsgewinn (Nettogröße). Auf diesen Betrag ist § 8b Abs. 3 KStG anzuwenden. Der Betrag enthält
steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden.
 7)Angegeben wird der Betrag der nach § 4 Abs. 1 InvStG von der Besteuerung freizustellenden Erträge.
 8)Der angegebene Betrag enthält die Abschreibungen, die in die Ermittlung im Betriebsvermögen steuerpflichtiger Erträge eingegangen sind und die Abschreibungen, die in die Ermittlung der unter
Progressionsvorbehalt steuerfreien Erträge eingegangen sind.
 9)Die angegebenen Beträge entsprechen der grundsätzlich anzuwendenden Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer. Im Einzelfall können sich, z. B. aufgrund von NV-Bescheinigungen,
anlegerspezifische Abweichungen ergeben.
 2)Der
50
ABWICKLUNGSBERICHT
Steuerrechnung der Endausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 30.07.2015
Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG
1. a) Betrag der Ausschüttung inkl. ausl. Quellenst. /
Betrag der Thesaurierung 1)
Angaben für
ausgeschüttete
Erträge (Nr. 1)
entsprechende
Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2)
(Ausschüttung)
(Thesaurierung)
Summe
für Anteilscheine im Privatvermögen
0,5040
0,5040
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,5040
0,5040
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,5040
0,5040
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
0,5040
0,5040
(Barausschüttung)
aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge
der Vorjahre 3)
(0,5000)
0,5000
bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge
0,4693
b) Betrag der ausgeschütteten/ausschüttungsgleichen Erträge 2)
c) in den ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen
enthaltene
aa) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG
in Verbindung mit § 3 Nummer 40 EStG oder im Fall des
§ 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG 4) 5)
bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG
in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG 4) 6)
0,0000
0,0000 2a)0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Privatvermögen 7)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG) 7)
0,0000
0,0000
0,0000
cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG
dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1
Satz 1 InvStG in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung
ee) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am
31.12.2008 anzuwendenden Fassung, soweit nicht Kapitalerträge
im Sinne des § 20 EStG
ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG
in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung
gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 InvStG
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b
KStG) 7)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG) 7)
0,0000
0,0000
0,0000
davon entfallen auf Erträge gemäß § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b KStG
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Privatvermögen
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2
InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG
oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4
Abs. 2 InvStG, die nach einem DBA zur Anrechnung einer
als gezahlt geltenden Steuer auf die ESt oder KSt berechtigen
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2
InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG
oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG
anzuwenden ist
Erträge im Sinne des § 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG
in Verbindung mit § 8b Abs. 1 des KStG
in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des
§ 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der
am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des
§ 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG, auf die § 2 Absatz 2 InvStG in der
am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
davon entfallen auf Erträge außer § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b KStG
hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte,
die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen
ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach
Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde
jj)
kk)
ll)
mm)
nn)
oo)
51
AXA IMMOSELECT
Steuerrechnung der Endausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 30.07.2015
Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG
Angaben für
ausgeschüttete
Erträge (Nr. 1)
entsprechende
Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2)
Summe
für Anteilscheine im Privatvermögen 9)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil
der Ausschüttung
aa) im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 InvStG
bb) im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG
für Anteilscheine im Privatvermögen 9)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Privatvermögen 9)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
bb) im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
cc) im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in
Doppelbuchstabe aa enthalten
für Anteilscheine im Privatvermögen 9)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Privatvermögen
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Privatvermögen
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt,
auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder
§ 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit
§ 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
der nach einem DBA als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG
in Verbindung mit diesem DBA anrechenbar ist
in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt,
auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder
§ 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit
§ 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des
§ 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG
in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer
(weggefallen)
f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten
Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 entfällt und
aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder
§ 34c Abs. 1 des EStG oder einem DBA anrechenbar ist, wenn
kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b Abs. 7+8 KStG)
bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt,
auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder
§ 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit
§ 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 3 Nr. 40 EStG)
für Anteilscheine im Betriebsvermögen (§ 8b KStG)
cc) der nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 3
des EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG
vorgenommen wurde
dd)
ee)
ff)
gg)
52
ABWICKLUNGSBERICHT
Steuerrechnung der Endausschüttung für das Sondervermögen AXA Immoselect am 30.07.2015
Mitteilung im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG
hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des
§ 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG
in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des
§ 21 Absatz 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die § 2 Absatz 2 InvStG
in der am 20.03.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit
§ 8b Absatz 1 KStG anzuwenden ist
g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung
nach § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG 8)
h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete
Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre
Zusatz den Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 nicht abziehbaren
Werbungskosten
Angaben für
ausgeschüttete
Erträge (Nr. 1)
entsprechende
Angabe für ausschüttungsgleiche Erträge (Nr. 2)
Summe
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0347
0,0000
0,0347
0,0040
0,0000
0,0000
0,0040
0,0000
 1)Der
Betrag der Ausschüttung enthält anrechenbare und abziehbare ausländische Quellensteuern.
angegebene Betrag enthält die im Sinne des § 3 InvStG ermittelten steuerlichen Erträge des Sondervermögens. In diesem Betrag sind bei den Anlegern voll steuerpflichtige sowie unter
§ 2 Abs. 2 und 3 InvStG und unter § 4 Abs. 1 und 2 InvStG fallende Erträge enthalten. In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre sind hingegen nicht einbezogen.
2a) Die ausgewiesenen nicht abzugsfähigen Werbungskosten im Sinne von § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 InvStG sind in den ausschüttungsgleichen Erträgen enthalten. Vgl. dazu auch BMF-Schreiben vom
18. August 2009, Rz. 60.
 3)Mitgeteilt werden die nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Erträge.
 4)Der angegebene Betrag entspricht 100 % der § 3 Nr. 40 EStG unterliegenden Einnahmen ./. 100 % der § 3c Abs. 2 EStG zuzuordnenden Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Der Betrag
enthält steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden.
 5)Der angegebene Betrag entspricht 100 % der § 8b Abs. 1 KStG unterliegenden Einnahmen ./. 100 % der § 3c Abs. 1 EStG zuzuordnenden Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.
Die Versagung der Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG durch § 8b Abs. 5 KStG wird von § 3 Abs. 3 Nr. 4 InvStG verdrängt. Der Betrag enthält steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG
steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine
sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden.
 6)Der angegebene Betrag entspricht dem nach § 8b Abs. 2 KStG freizustellenden Veräußerungsgewinn (Nettogröße). Auf diesen Betrag ist § 8b Abs. 3 KStG anzuwenden. Der Betrag enthält
steuerpflichtige, nicht jedoch nach § 4 Abs. 1 InvStG steuerfreie Erträge. Soweit Erträge bereits von § 4 Abs. 1 InvStG erfasst werden, werden diese Beträge nicht nochmals bei § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 c) aa) und bb) InvStG aufgeführt, um eine sonst erfolgende Doppelerfassung der Befreiung beim Anleger zu vermeiden.
 7)Angegeben wird der Betrag der nach § 4 Abs. 1 InvStG von der Besteuerung freizustellenden Erträge.
 8)Der angegebene Betrag enthält die Abschreibungen, die in die Ermittlung im Betriebsvermögen steuerpflichtiger Erträge eingegangen sind und die Abschreibungen, die in die Ermittlung der unter
Progressionsvorbehalt steuerfreien Erträge eingegangen sind.
 9)Die angegebenen Beträge entsprechen der grundsätzlich anzuwendenden Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer. Im Einzelfall können sich, z. B. aufgrund von NV-Bescheinigungen,
anlegerspezifische Abweichungen ergeben.
 2)Der
53
AXA IMMOSELECT
Steuerliche Behandlung der Zwischenausschüttung des AXA Immoselect
für den Zeitraum vom 01.05.2014 bis zum 20.10.2014 am 18.12.2014
Angaben je Anteil (EUR)
Für Anteilscheine
im Privatvermögen
Für Anteilscheine im
Betriebsvermögen
einkommensteuerpflichtiger Anleger
Für Anteilscheine im
Betriebsvermögen
körperschaftsteuerpflichtiger Anleger
Ausschüttung (Barausschüttung)
4,8000
4,8000
4,8000
investmentrechtlicher Vortrag (Thesaurierung)
0,0000
0,0000
0,0000
Betrag der Ausschüttung
4,2860
4,2860
4,2860
ausgeschüttete Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
ausschüttungsgleiche Erträge (steuerliche Thesaurierung)
0,0000
0,0000
0,0000
steuerfreier Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
4,2860
4,2860
4,2860
– davon aus Substanzauskehr
3,7885
3,7885
3,7885
– davon aus Absetzung für Abnutzung des o. g. Zeitraums
0,0516
0,0516
0,0516
– davon aus Absetzung für Abnutzung aus Vorjahren
0,4459
0,4459
0,4459
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Bemessungsgrundlage KESt
0,0000
0,0000
0,0000
25 % KESt (Depotverwahrung)
0,0000
0,0000
0,0000
1. Investmentrechtliche Angaben
2. Steuerliche Angaben a) ausgeschüttete Erträge
nicht steuerbarer Anteil
steuerfreier Anteil
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Veräußerungsgewinnen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen
– davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen
steuerpflichtiger Anteil
– davon aus inländischen Mieteinkünften
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Zinserträgen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus Veräußerungsgewinnen
– davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen
–- davon aus DTG, nach dem 31.12.2008 eingegangen
b) ausschüttungsgleiche Erträge
nicht steuerbarer Anteil
– davon aus …
– davon aus …
steuerfreier Anteil
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Veräußerungsgewinnen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen
steuerpflichtiger Anteil
– davon aus inländischen Mieteinkünften
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Zinserträgen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus Veräußerungsgewinnen
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 InvStG hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihren Anlegern detaillierte steuerliche Angaben bekannt zu machen. Eine unkonsolidierte Darstellung der Angaben nach
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG ist in diesem Abwicklungsbericht sowie im elektronischen Bundesanzeiger zu ersehen. Die genannten Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG
wurden nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt und anschließend von einem zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträger im Sinne des § 3 StBerG geprüft.
Die Bescheinigung des Berufsträgers ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
54
ABWICKLUNGSBERICHT
Steuerliche Behandlung der Endausschüttung des AXA Immoselect
für das Geschäftsjahr 2014/2015 am 30.07.2015
Angaben je Anteil (EUR)
Für Anteilscheine
im Privatvermögen
Für Anteilscheine im
Betriebsvermögen
einkommensteuerpflichtiger Anleger
Für Anteilscheine im
Betriebsvermögen
körperschaftsteuerpflichtiger Anleger
Ausschüttung (Barausschüttung)
0,5000
0,5000
0,5000
investmentrechtlicher Vortrag (Thesaurierung)
0,0000
0,0000
0,0000
Betrag der Ausschüttung
0,5040
0,5040
0,5040
ausgeschüttete Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
ausschüttungsgleiche Erträge (steuerliche Thesaurierung)
0,0000
0,0000
0,0000
steuerfreier Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
0,5040
0,5040
0,5040
– davon aus Substanzauskehr
0,4693
0,4693
0,4693
– davon aus Absetzung für Abnutzung des o. g. Zeitraums
0,0347
0,0347
0,0347
– davon aus Absetzung für Abnutzung aus Vorjahren
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Bemessungsgrundlage KESt
0,0000
0,0000
0,0000
25 % KESt (Depotverwahrung)
0,0000
0,0000
0,0000
1. Investmentrechtliche Angaben
2. Steuerliche Angaben a) ausgeschüttete Erträge
nicht steuerbarer Anteil
steuerfreier Anteil
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Veräußerungsgewinnen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen
– davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen
steuerpflichtiger Anteil
– davon aus inländischen Mieteinkünften
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Zinserträgen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus Veräußerungsgewinnen
– davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen
–- davon aus DTG, nach dem 31.12.2008 eingegangen
b) ausschüttungsgleiche Erträge
nicht steuerbarer Anteil
– davon aus …
– davon aus …
steuerfreier Anteil
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Veräußerungsgewinnen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen
steuerpflichtiger Anteil
– davon aus inländischen Mieteinkünften
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Zinserträgen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus Veräußerungsgewinnen
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 InvStG hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihren Anlegern detaillierte steuerliche Angaben bekannt zu machen. Eine unkonsolidierte Darstellung der Angaben nach
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG ist in diesem Abwicklungsbericht sowie im elektronischen Bundesanzeiger zu ersehen. Die genannten Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG
wurden nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt und anschließend von einem zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträger im Sinne des § 3 StBerG geprüft.
Die Bescheinigung des Berufsträgers ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
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AXA IMMOSELECT
Steuerliche Behandlung der Zwischen- und der Endausschüttung
des AXA Immoselect für das Geschäftsjahr 2014/2015
Angaben je Anteil (EUR)
Für Anteilscheine
im Privatvermögen
Für Anteilscheine im
Betriebsvermögen
einkommensteuerpflichtiger Anleger
Für Anteilscheine im
Betriebsvermögen
körperschaftsteuerpflichtiger Anleger
Ausschüttung (Barausschüttung)
5,3000
5,3000
5,3000
investmentrechtlicher Vortrag (Thesaurierung)
0,0000
0,0000
0,0000
Betrag der Ausschüttung
4,7900
4,7900
4,7900
ausgeschüttete Erträge
0,0000
0,0000
0,0000
ausschüttungsgleiche Erträge (steuerliche Thesaurierung)
0,0000
0,0000
0,0000
steuerfreier Anteil
0,0000
0,0000
0,0000
4,7900
4,7900
4,7900
– davon aus Substanzauskehr
4,2578
4,2578
4,2578
– davon aus Absetzung für Abnutzung des o. g. Zeitraums
0,0863
0,0863
0,0863
– davon aus Absetzung für Abnutzung aus Vorjahren
0,4459
0,4459
0,4459
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
0,0000
c) Bemessungsgrundlage KESt
0,0000
0,0000
0,0000
25 % KESt (Depotverwahrung)
0,0000
0,0000
0,0000
1. Investmentrechtliche Angaben
2. Steuerliche Angaben a) ausgeschüttete Erträge
nicht steuerbarer Anteil
steuerfreier Anteil
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Veräußerungsgewinnen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen
– davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen
steuerpflichtiger Anteil
– davon aus inländischen Mieteinkünften
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Zinserträgen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus Veräußerungsgewinnen
– davon aus DTG, vor dem 01.01.2009 eingegangen
–- davon aus DTG, nach dem 31.12.2008 eingegangen
b) ausschüttungsgleiche Erträge
nicht steuerbarer Anteil
– davon aus …
– davon aus …
steuerfreier Anteil
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Veräußerungsgewinnen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus bereits in Vorjahren versteuerten Erträgen
steuerpflichtiger Anteil
– davon aus inländischen Mieteinkünften
– davon aus ausländischen Mieteinkünften
– davon aus Zinserträgen
– davon aus inländischen Dividendenerträgen
– davon aus ausländischen Dividendenerträgen
– davon aus Veräußerungsgewinnen
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 InvStG hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihren Anlegern detaillierte steuerliche Angaben bekannt zu machen. Eine unkonsolidierte Darstellung der Angaben nach
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG ist in diesem Abwicklungsbericht sowie im elektronischen Bundesanzeiger zu ersehen. Die genannten Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG
wurden nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt und anschließend von einem zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung befugten Berufsträger im Sinne des § 3 StBerG geprüft.
Die Bescheinigung des Berufsträgers ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
56
FIRMENSPIEGEL
Firmenspiegel
Stand April 2015
CACEIS Bank Deutschland GmbH
Lilienthalallee 34–36, 80939 München
Internet:
www.caceis.com
www.axa-immoselect.de
Handelsregister B des
Amtsgerichts München HRB 119107
Gesellschaftsvertrag vom
20. November 1997
Gezeichnetes und eingezahltes
­Eigenkapital:
5,1 Mio. EUR
Bilanzielles Eigenkapital:
155,97 Mio. EUR
(Stand: 31. Dezember 2014)
Gesellschafter:
CACEIS S. A.
1–3, Place Valhubert
75013 Paris
Aufsichtsrat:
Sylvie Philippot
Vorsitzende des Aufsichtsrats
Deputy Chief Executive Officer CACEIS S. A.
Geschäftsführung:
Bastien Charpentier (Sprecher)
Christoph Wetzel
Dr. Holger Sepp
Philippe Durand
Depotbank:
Ersatzmitglieder:
CACEIS Bank Deutschland GmbH
Lilienthalallee 34–36, 80939 München
Dipl.-Ing. Michael Schlarb
öffentlich bestellter und vereidigter
­Sachverständiger für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grund­
stücken, Essen
Gezeichnetes und eingezahltes
Eigenkapital:
5,1 Mio. EUR
Bilanzielles Eigenkapital:
155,97 Mio. EUR
(Stand: 31. Dezember 2014)
Sachverständigenausschuss:
Dipl.-Ing. Christiane Hirtz-Bayer
Vorsitzende des Sachverständigenausschusses, öffentlich bestellte und
ver­eidigte Sachverständige für die
­Bewertung von bebauten und unbe­
bauten Grundstücken, Köln
Dipl.-Ing. Dieter Gontarski
von der Handelskammer Hamburg
­öffentlich bestellter und vereidigter
­Sachverständiger für die Bewertung von
Grundstücken und die Ermittlung von
Mietwerten, Hamburg
Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtsch.-Ing.
Bernd Fischer-Werth
von der Industrie- und Handelskammer
Wiesbaden öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für die
­Bewertung von bebauten und unbe­
bauten Grundstücken, Wiesbaden
Dipl.-Ing. Freier Architekt Markus Laiblin
von der Industrie- und Handelskammer
Region Stuttgart, öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger für die
Bewertung von bebauten und unbe­
bauten Grundstücken, Stuttgart
Dipl.-Ing. Dirk Esselmann
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für die Bewertung
von bebauten und unbebauten Grund­
stücken, Münster
Wirtschaftsprüfer:
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Moskauer Straße 19
40227 Düsseldorf
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24–28
60439 Frankfurt
57
FÜR IHRE NOTIZEN
CACEIS Bank Deutschland GmbH
Lilienthalallee 34–36 | 80939 München
(05.15)
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