Checkliste Anlage Unterhalt In Kurzform die Anforderungen für
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Checkliste Anlage Unterhalt In Kurzform die Anforderungen für
Checkliste Anlage Unterhalt In Kurzform die Anforderungen für steuermindernde Unterhaltsleistungen. Unterstützte Person: Eltern, Schwiegereltern und Großeltern erwachsene Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge § 32 Abs. 6 EStG in Haushaltsgemeinschaft lebende Geschwister im Ausland lebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner geschiedene oder getrennt lebende Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner Partner in eheähnlicher Gemeinschaft (Lebenspartner) Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes. Entrichtung Unterhalt Kontoauszug Überweisung Unterhaltsleistungen Quittungen Barzahlung Unterhalt Bitte fügen Sie alle Kontoauszüge bzw. Quittungen zur Glaubhaftmachung der Unterhaltsleistungen bei. Wohnt die unterhaltene Person mit Ihnen im gleichen Haushalt kein Zahlungsfluss nachzuweisen. Unterstützte Person lebt mit Ihnen im selben Haushalt Kein Nachweis von Unterhaltszahlungen notwendig, wenn die unterstützte Person mit Ihnen im selben Haushalt lebt. Unterstützte Person lebt im Ausland Amtliche Unterhaltserklärung beifügen Eigenes Vermögen der unterstützten Person Lohnsteuerbescheinigung oder Gehaltsabrechnungen Mieteinnahmen Rentenbescheide Unterhaltszahlungen sind nur steuermindern abzugsfähig wenn die unterstützte Person außer Hausrat und einem angemessenes Hausgrundstück (nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) weiteres Vermögen von unter 15.000 Euro hat. Tatjana Albert Ganghoferstr. 21 Steuerberaterin 80339 München www.steuerberaterin-muenchen.com Tel.: 089 / 23 54 24 33 Mobil: 01 60 / 90 18 45 85 Mail: [email protected]