Energieberatung für Kommunen - Öko
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Energieberatung für Kommunen - Öko
Steigerung der Energieeffizienz in Kommunen: Die neue Energieberatung und Förderung für Kommunen Veranstaltung: Energieeffizienz und Nachhaltigkeit – Gebäude und Klimaschutz – neue Anforderungen an Kommunen Andreas Schüring Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hamm, 24. April 2015 Ambitionierte Ziele der Energiepolitik › Energiekonzept der Bundesregierung: Verringerung des Primärenergieverbrauchs (Basisjahr 2008) um 20 Prozent bis 2020 50 Prozent bis 2050 › Zieltrias 2030 der Europäischen Union u.a.: Reduktion des Primärenergieverbrauchs (PEV) um mind. 27 Prozent bis 2030 2 Die energiepolitischen Ziele im Gebäudebereich › Bis 2020: • -20% des Wärmebedarfs › Bis 2050: • -80% des Primärenergiebedarfs • nahezu klimaneutraler Gebäudebestand Technische Realität: Wir bauen diese hocheffizienten Standards bereits heute! Koalitionsvertrag › Aufstockung und Verstetigung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms › Verbesserung der Energieberatung www.bmwi.de Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz Energieeffizienzstrategie der 18. Legislaturperiode Sofortmaßnahmen Weiterführende Arbeitsprozesse Prognostizierte Gesamtwirkungen (Verbrauch): - 390-460 PJ bzw. - 25-30 THG in Mt CO -Äqv. Zusätzlich: Einsparungen im Verkehrssektor und bei der Energieerzeugung Weiterentwicklung der Förderung, für investive Maßnahmen und Energieberatung, insbesondere für Nichtwohngebäude auch bei Kommunen, kommunalen Unternehmen und sozialen Einrichtungen 4 Energieberatung 5 Programme zur Förderung von Energieberatungen Energieberatung der Verbraucherzentralen Vor-Ort-Beratung der BAFA Energieberatung Kommunen Energieberatung Mittelstand Erst-/Initialberatung ohne konkretes Sanierungsziel Vertiefte Vor-OrtEnergieberatung vor Gebäudesanierung Vertiefte Vor-OrtEnergieberatung vor Gebäudesanierung/Neubau Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen Antragsberechtigt sind alle privaten Verbraucher: • • Mieter Wohnungs- und Hauseigentümer Antragsberechtigt sind: Antragsberechtigt sind: Antragsberechtigt sind: • • • • • • Private Wohnungs- und Hauseigentümer Wohnungseigentümergemeinschaft en (WEG) Gefördert wird: • Beratung zu niedriginvestiven Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (Heizung, Stromverbrauch, Wärmeschutz) • Erstellung von Checks (z.B. Basis-, Detail-, Energie-Check) • Tipps zur Vermeidung von ReboundEffekten (Fehlverhalten/-käufe) Gefördert wird: Der Verbraucher trägt nur einen geringen Eigenbeteiligungsanteil, z.B. für: • Stationäre Beratung 5 €/30 min. • Beratungs- und Energie-Checks je nach Aufwand 20-50 €/Check Die Differenzkosten übernimmt der Bund. Onlineberatung und Telefonberatung sind kostenfrei! Kommunen Kommunale Unternehmen Soziale Einrichtungen • gewerbliche Unternehmen (Produktion, Handwerk, Handel) Freiberufler Gefördert wird: • Sanierungskonzept für zum KfWEffizienzhaus (Komplettsanierung) • Sanierungsfahrplan für Sanierung in Einzelschritten • Neubauberatungskonzept • Energieeffizienz in der Abwasserbehandlung • Energieanalyse Gebäudeportfolio Gefördert wird: Zuschussbeteiligung durch Bund: Zuschussbeteiligung durch Bund Zuwendungen durch den Bund: Ein- /Zweifamilienhäuser bis 800 € Mehrfamilienhäuser ab 3 WE bis zu 1.100 €. Es werden maximal 60 % des Gesamtberaterhonorars übernommen. Start Herbst 2015 80 % der förderfähigen Beratungskosten einschließlich Umsetzungsberatung für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten • Sanierungskonzept für zum KfWEffizienzhaus (Komplettsanierung) • Sanierungsfahrplan für Sanierung in Einzelschritten • • • Energieberatungsbericht für WEG einmalig 500 € • hochwertiges Energieaudit • Umsetzungsbegleitung • • bis 10.000 € max. 800 € >10.000 € max. 8.000 € Energieberatung muss qualitätsgesichert und unabhängig von Verkaufsinteressen sein! Energieberatung für Kommunen › Ungenutztes Potenzial bei Energieeinsparungen im kommunalen Bereich › Bausubstanz und Infrastruktur sind im Durchschnitt 35 Jahre alt › Sanierung in rd. 1 % aller Gebäude und Anlagen pro Jahr › Energieberater können Kommunen dabei unterstützen, die Energieeffizienz ihrer eigenen Bestände zu verbessern => Auflösung Sanierungsstau › Aktivierende Unterstützung der kommunalen Verwaltung und der Gemeinderäte durch Energieberater › Die Energieberatung dient zusätzlich dazu, Hemmnisse und den Investitionsstau bei kommunalen Gebäuden und Anlagen abzubauen. › Argumente für Aufnahme von Krediten ggü. der kommunalen Finanzaufsicht 7 Energieberatung für Kommunen › Geht weit über eine Einstiegsberatung bei kommunalen Gebäuden und Anlagen hinaus (wie z.B. Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative) › Ingenieure aus spezialisierten Ingenieurbüros für Nichtwohngebäude sollen als Energieberater tätig werden, um u.a. die Sanierungsaktivitäten bei kommunalen Gebäuden und Anlagen zu erhöhen › Information über Potenziale von Wärmeliefercontracting öffentlicher Liegenschaften und Vernetzung mit umliegenden Gebäudebeständen (gewerbliche und private Eigentümer) › Entwicklung von Kommunikationskonzepten ist bereits Bestandteil des KfWProgramms „Energetische Stadtsanierung“ (Nr. 432 KfW) 8 Energieberatung für Kommunen › 1. Fördermodul: Förderung kommunale Energieeffizienz-Netzwerke › Start der Richtlinie am 01. Januar 2015 › Mehrjährige Netzwerkzusammenarbeit, Erschließung von Einsparpotenzialen, gegenseitiges voneinander Lernen › Förderung unterteilt sich in Gewinnungsphase und Netzwerkphase › Gewinnungsphase › Mind. 8 Kommunen mit bis zu 3.000 € pro Netzwerkprojekt › Netzwerkphase › Aufbau und Betrieb eines kommunalen Energieeffizienz-Netzwerks › Vertraglich gesicherte Teilnahme von 5 – 8 Kommunen › Qualifiziertes Netzwerkteam (Netzwerkmanager, energietechnischer Berater, Moderator) › 10.000 € jährlich pro Netzwerkteilnehmer › 1. Jahr: bis zu 20.000 € Personalkosten pro Netzwerkteilnehmer 9 Energieberatung für Kommunen › 2. Fördermodul: Förderung der Energieberatung bei kommunalen Gebäuden › Energetische Sanierung › Energieeffiziente Neubauten › Anstoß zur Umsetzung energetischer Sanierungen (EU-Energieeffizienz-Richtlinie) › Unterstützung der Kommunen zur Erfüllung des „Niedrigstenergiegebäudestandards“ für kommunale Gebäude (EU-Gebäude-Richtlinie) › Hinweis auf investive Förderprogramme des Bundes z.B. KfW (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) › Unterstützung der Kommunen ggü. der Finanzaufsicht (Investition/Instandhaltung) › Vorbildfunktion öffentliche Hand › Förderung umfasst Erstellung eines Energieberatungsberichts für › umfassende Sanierung bzw. Neubau des Gebäudes oder › Sanierungsfahrplan mit schrittweise aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen 10 Energieberatung für Kommunen › 3. Fördermodul: Förderung der Energieberatung bei kommunalen Anlagen › Durchführung von Energieanalysen in kommunalen Abwasseranlagen › 4. Fördermodul: Analyse des kommunalen Gebäudeportfolios – erster Schritt zum Energiemanagementsystem › Erfassung und Überblicksdarstellung aller Gebäude im kommunalen Eigentum › Analyse der Ist-Situation (Energiedatenerfassung, Nutzung von Vergleichswerten) › Identifizierung des Sanierungsbedarfs und Evaluierung des Sanierungspotentials › Gewichtung der identifizierten Sanierungsobjekte nach spezifischen Zielen der Kommune › Hierauf aufbauend kann das 2. Fördermodul (Energieberatung für Gebäude) genutzt werden 11 Investive Förderung 12 Grundlagen der Förderung im Gebäudebereich Energieeinsparverordnung (EnEV) › Stellt u.a. gesetzliche Anforderungen an den Primärenergiebedarf bei Neubauten. Berücksichtigt werden: der bauliche Wärmeschutz der Gebäudehülle und die Energieeffizienz der eingesetzten Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung). › Staatliche Förderung setzt Energieeffizienzstandards voraus, die über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen. Die Förderprogramme verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz › Es gilt die freie Technologiewahl (Heizsysteme und Gebäudehülle) › Förderziele sind Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien › 2 Wege: › Förderung umfassender Sanierungen (KfW-Effizienzhaus) › Förderung von Einzelmaßnahmen – schrittweise Sanierung www.bmwi.de KfW-Effizienzhaus –Anforderungen: 2 Kennwerte! Jährlicher Primärenergiebedarf QP Transmissionswärmeverlust HT´ (Lüftung, Energie für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung inkl. der Vorketten) (Energieverlust des Gebäudes durch die Gebäudehülle) www.bmwi.de CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW) – im Überblick Nichtwohngebäude Wohngebäude Sanierung Neubau kommunale/soziale Einrichtungen gewerbliche -umfassend + + + -Einzelmaßnahmen + + + + + + NEU ab Juli/Oktober 2015 www.bmwi.de CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes Wohngebäude energieeffizient Sanieren Wohngebäude energieeffizient Bauen Gebäude kommunaler und sozialer Einrichtungen Gewerbegebäude KfW-Programme: • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) • Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430) • Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431) KfW-Programm: • Energieeffizient Bauen (153) Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung durch: • Zinsverbilligte Kredite mit zusätzl. Tilgungszuschuss • Alternativ zum Kredit: Investitionszuschuss • Umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (55, 70, 85, 100, 115 und „Denkmal“) und Einzelmaßnahmen • Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung durch: • Zinsverbilligte Kredite, ggf. zusätzl. Tilgungszuschuss • Neubauvorheben zum KfWEffizienzhaus 40, 55 und 70 (Wegfall ab 2016, stattdessen EH 40plus) Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung durch: • Zinsverbilligte Kredite zusätzl. Tilgungszuschuss • Umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (70, 100 und „Denkmal“) und Einzelmaßnahmen • Neubauvorhaben zum KfWEffizienzhaus 55 und 70 Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung durch: • Zinsverbilligte Kredite zusätzl. Tilgungszuschuss • Umfassende Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus (70, 100 und „Denkmal“) und Einzelmaßnahmen • Neubauvorhaben zum KfWEffizienzhaus 55 und 70 Antragsberechtigt sind z. B. : • Privatpersonen • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) • Wohnungsunternehmen und genossenschaften • Bauträger • Eigentümer, Betreiber von Wohnheimen Antragsberechtigt sind z. B. : • Privatpersonen • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) • Wohnungsunternehmen und genossenschaften • Bauträger • Eigentümer, Betreiber von Wohnheimen Antragsberechtigt sind z. B. : • Kommunale Gebietskörperschaften • Kommunale Eigenbetriebe • Kommunale Unternehmen • Gemeindeverbände • Gemeinnützige Organisationen einschl. Kirchen Antragsberechtigt sind z. B. : • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft • Freiberufler KfW-Programm (ab 01.10.2015): • IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218) • IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219) KfW-Programm (ab 01.07.2015): • KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278) Bis 30.09.2015: IKK/IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderkonditionen! ab 01.10.2015 Förderung für Kommunen im Gebäudebereich IKK/IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren Einführung Neubauförderung: › Förderung des energetischen Neubaus von kommunalen/sozialen Nichtwohngebäuden als KfW-Effizienzhaus 55 und 70 Programmverbesserungen in Energieeffizient Sanieren: › Einführung von Tilgungszuschüssen für Einzelmaßnahmen › Wegfall des Baujahres › Aufhebung des Förderhöchstbetrags › Reduzierung der Förderstufen auf drei (bislang fünf) › Flexibilisierung der Beihilfebestimmungen im IKU 17 Der Weg der Förderung Bauherr Sachverständiger 1 5 › Informieren auf www.kfw.de oder › Neubau bzw. › Kommunal-Hotline 0800/5399008 › Sanierungsmaßnahmen umsetzen 2 6 › Vorhaben planen › Bestätigung zum Antrag erstellen Hausbank 3 › Kreditvergabe prüfen › Förderung beantragen › Umsetzung begleiten › Bestätigung nach Durchführung erstellen 7 › Mittelverwendung bestätigen 4 8 › Förderantrag prüfen › Bestätigungen prüfen › Kredit zusagen und auszahlen › Tilgungszuschuss gutschreiben 18 Finanzierung Neubau Förderstufen KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 Tilgungszuschuss Förderkredit einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen Sanierung KfW-Effizienzhaus Denkmal Einzelmaßnahmen einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen jeweils pro m² Nettogrundfläche 5,0 % max. 50 EUR - - 17,5 % max. 175 EUR 10,0 % max. 100 EUR 7,5 % max. 75 EUR + KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 100 jeweils vom Kreditbetrag + 5,0 % max. 50 EUR 19 Vorteile der aktuellen Zinssituation Bundes- bzw. KfW-Förderung Historische Niedrigzinsphase: › Refinanzierungsmöglichkeiten der KfW › spezielle Verwendungszwecke und Einhaltung technischer Mindestanforderungen: › zusätzliche Zinsverbilligunsgmittel des Bundes: › IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (Pr. 217/218) ab 0,05 % eff. p. a. › Tilgungszuschüsse bis zu 17,5 % des Zusagebetrages Dauerhafte Energieeinsparung des KfW-Effizienzhauses 20 Förderkredit versus Zuschuss Vorteile KfW-Förderkredite › Refinanzierungsvorteil der KfW wird an den Endkunden weitergereicht › Flexible Zinskonditionensteuerung der Förderkredite passt sich dem Niedrigzinsniveau an › Prüfung der Fördervoraussetzungen und Wirtschaftlichkeit durch die durchleitenden Banken im IKU minimiert das Risiko von Fehlinvestitionen › Planungssicherheit und Vermeidung teurer Ergänzungsfinanzierung, da i. d. R. keine weiteren (höher verzinsten) Finanzierungsquellen in Anspruch genommen werden müssen › Flexible Ausgestaltung durch eine Kombination mit weiteren Förderelementen (z. B. Tilgungszuschüsse) möglich 21 Beispiel: Sanierung einer Schule Vorhaben: • Kommune plant die Sanierung einer Schule (3.500 m²) als KfW-Effizienzhaus 70 Investitionsplan Baukosten Summe EUR 3.500.000 3.500.000 Finanzierungsplan Zuschuss Land EUR 500.000 IKK – EBS (217) 3.000.000 Summe 3.000.000 17,5% Tilgungszuschuss von 2,5 Mio. EUR bzw. max. 175 EUR pro m² - 525.000 Rückzahlbarer Kreditbetrag 2.475.000 22 Beispiel: Neubau einer Schule Vorhaben: • Landkreis plant den Neubau einer Schule (3.000 m²) als KfW-Effizienzhaus 55 Investitionsplan Baukosten Summe EUR 12.000.000 12.000.000 Finanzierungsplan EUR Eigenmittel 6.000.000 IKK – EBS (217) 6.000.000 Summe 12.000.000 5% Tilgungszuschuss von 6 Mio. EUR bzw. max. 50 EUR pro m² - 150.000 Rückzahlbarer Kreditbetrag 5.850.000 23 Beispiel: Sanierung Vereinsheim Vorhaben: •Verein plant die Sanierung eines Vereinsheims (300 m²) zum KfW-Effizienzhaus 70 •Sachverständiger bestätigt die Mehrkosten gegenüber einer Vergleichsinvestition nach §9 Energieeinsparverordnung auf 60.000 Euro Investitionsplan Baukosten Summe EUR 100.000 100.000 Finanzierungsplan EUR Zuschuss der Stadt 20.000 IKU – EBS (219) 80.000 Summe 100.000 17,5% Tilgungszuschuss von 80.000 EUR bzw. max. 175 EUR pro m² - 14.000 Rückzahlbarer Kreditbetrag 66.000 24 Berufsbildende Schule Haarentor, Oldenburg aus dem Jahr 1970 Quelle: dena Primärenergieeinsparung Qp: 74%, CO2-Einsparung: 205 Tonnen pro Jahr Vorher: 271 kWh/m²a, gemäß EnEV 154 kWh/m²a, Nachher: 70kWh/m²a Transmissionswärmeverlust Ht´: Vorher: 1,81 W/m²K, gemäß EnEV 1,07 W/m²K, Nachher: 0,54 W/m²K Was wurde gemacht? ›Dämmung WDVS 16 cm, Dach 22cm ›Fenster: 2-Scheiben, gedämmter Rahmen ›Heizung: Grundlast Pellets und Spitzenlastkessel Gas-BW ›Lüftung: Lüftungsampeln und Lüftungsanlage mit WRG Grund- und Hauptschule in Höchenschwand aus dem Jahr 1972 Primärenergieeinsparung Qp: 74%, CO2-Einsparung: 82 Tonnen pro Jahr Vorher: 264 kWh/m²a, gemäß EnEV 209 kWh/m²a, Nachher: 72kWh/m²a Was wurde gemacht? › PS-Dämmung 164cm › Fenster: 2-Scheiben Wärmeschutzverglasung › Heizung: Holzhackschnitzelheizung › Lüftung: Klassenräume mit Fensterlüftung und Lüftungsampeln sowie Lüftungsanlage mit WRG › 100 m² Photovoltaik Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Referat II C 4 – Förderung von Energieeffizienz im Gebäudebereich – CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Energieberatung Andreas Schüring Scharnhorststraße 34-37 D-10115 Berlin www.bmwi.de