Das Beitrittsformular des SV Pfahlbronn als interaktives PDF
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Das Beitrittsformular des SV Pfahlbronn als interaktives PDF
SV Pfahlbronn 1952 e.V. BEITRITTSERKLÄRUNG Ich bitte hiermit um Aufnahme als ordentliches Mitglied des SV Pfahlbronn e.V. in folgende(n) Abteilung(en) Fussball Tennis Turnen Kickboxen aktiv aktiv aktiv aktiv passiv passiv passiv passiv Persönliche Angaben Name Vorname Straße, Hausnummer Geburtsdatum E-Mail PLZ, Wohnort Telefon Mobil Datum, Unterschrift (bei Jugendlichen die Eltern oder gesetzlicher Vertreter) Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich erst mit der Genehmigung meines Aufnahmeantrages durch den Vorstand als ordentliches Mitglied mit allen Rechten und P! ichten gelte. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge wird jeweils durch die ordentliche Mitgliederversammlung festgelegt. Die Datenschutzregelung des Vereins auf der Rückseite habe ich zur Kenntnis genommen. Die Höhe der Beträge entnehmen Sie bitte aus nachstehender Liste. Bei Eintritt im 2. Halbjahr ist die Hälfte des gültigen Beitrages zu entrichten. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß Satzung jeweils nur zum Jahresende möglich und bedarf der Schriftform. Beiträge in Euro (Stand: 03/2015) bitte zutre! endes ankreuzen Erwachsene Jugendliche Rentner Schüler/Studenten Hauptverein 25,- 12,50 18,50 18,50 Fussball 2Lj,- 2Lj,- ŎĂØ- Tennis ƀĂØěƉŠ8±ĵţƉŎLjĂØěš 2Lj,- Turnen 2Lj,- 2Lj,- Kickboxen 20,- 20,- Passive ĉĂØě ƖĂØě SEPA-Lastschriftmandat (bitte unbedingt ausfüllen!) Ich ermächtige den SV Pfahlbronn, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom SV Pfahlbronn auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. KONTOINHABER IBAN BIC BANK DATUM Unterschrift SV Pfahlbronn 1952 e.V. | Haubenwasen | 73553 Alfdorf-Pfahlbronn | Geschäftsstelle Tel: +49 7172 189318 E-Mail: [email protected] | www.sv-pfahlbronn.de | Amtsgericht Schorndorf VR 280290 Datenschutzregelung Die Mitgliedschaft in einem Verein ist als vertragslähnliches Vertrauensverhältnis anzusehen, dessen Rahmen und Inhalt im Wesentlichen durch die Vereinssatzung vorgegeben wird. Aus dem Vertrauensverhältnis folgt, dass der Verein bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten das Persönlichkeitsrecht seiner Mitglieder angemessen berücksichtigen muss. Datenerfassung, Datenschutz Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der SV Pfahlbronn e.V. personenbezogene Daten wie z.B. Adresse, Geburtstdatum, Bankverbindung usw. auf. Diese Informationen werden im EDV-System des Verantwortlichen für die Mitgliederverwaltung gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnamen von der Kenntnissnahme Dritter geschützt. Außenstehende erhalten keinerlei Zugang zu personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes dienen und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betro! ene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Datenübermittlung an Verbände Als Mitglied des Landessportbundes Baden-Württemberg sowie der Sportverbände der jeweiligen Abteilungen Fußball, Tennis, Turnen und Kickboxen, ist der Verein verp" ichtet, seine Mitglieder an den Verband / an die Verbände zu melden. Übermittelt werden dabei meist nur statistische Daten (Alter, Sportart, Abteilung, usw.) personenbezogene Daten nur, wenn ein berechtigtes Interesse des jeweiligen Verbandes daran besteht. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandschaft) die vollständige Anschrift mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse, sonstige Kontaktdaten sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Liganspielen oder Turnieren meldet der Verein Ergebnisse (z.B. bei Fußball die Torschützen) und besondere Ereignisse (z.B. Platzverweise) an den Verband. Vereinsinterne Kommunikation, Weitergabe von Daten Nur Vorstandsmitglieder oder sontige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnisse bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den entsprechenden Mitgliederdaten ausgehändigt, also nur die Daten die für die Wahrung der Interessen der jeweiligen Funktion notwendig sind. Die berechtigten Personen im Verein sind: die Vorstandschaft, die jeweilige Abteilungsleitung sowie die Übungsleiter. Die Weitergabe an andere Personen erfolgt nur im Ausnahmefalle soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins oder ö! entlicher Interessen erforderlich ist im Ausnahmefalle soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins oder ö! entlicher Interessen erforderlich ist (§#28#Abs.#2#Nr.#1a#BDSG). Grundlegende Voraussetzung ist hierbei, dass nach pauschaler Abwägung und Prüfung durch die Vorstandschaft kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der betro! enen Mitglieder entgegenstehen. Datenübermittlung im Rahmen der Ö! entlichkeitsarbeit Der Vorstand / die Abteilungen machen Aktivitäten des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Ligaspielen, Turnieren, Wettkämpfen sowie Feierlichkeiten im Aushang des Vereins, in der Vereinszeitschrift, im Internet, im Gemeindeblatt sowie der örtlichen Presse bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten und Fotos verö! entlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit Einwände gegen eine solche Verö! entlichung seiner Daten vorbringen wenn es ein hinreichendes schutzwürdiges Interesse gegen die Informationsweitergabe hat. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Verö! entlichung. Datenübermittlung zu Werbezwecken Eine Datenübermittlung von Mitgliederdaten zu Werbezwecken $ndet nicht statt und wird in dieser Datenschutzregelung ausdrücklich ausgeschlossen. Aufbewahrungsfristen Beim Austritt aus dem Verein werden Name, Adresse, Geburtsjahr usw. des Mitgliedes aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten die Kassenverwaltung betre! end, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts aufbewahrt. Pfahlbronn, 03.05.2015