Trusts in der Vermögensverwaltung 2007
Transcription
Trusts in der Vermögensverwaltung 2007
Trusts in der Vermögensverwaltung – Analyse der Branche in der Schweiz Oliver Wünsch, Hans Geiger, Rudolf Volkart∗ Swiss Banking Institute Januar 2008 Zusammenfassung Eine vorteilhafte steuerliche Behandlung von Trusts würde die Attraktivität schweizerischer Vermögensverwaltungsdienstleistungen steigern. Die Entwicklung des Trustgeschäfts ist nicht nur für die begrenzte Anzahl von Anbietern und Mitarbeitenden von Bedeutung, welche direkt mit der Gründung und Verwaltung von Trusts befasst sind. Vielmehr sind alle Anbieter der Wertschöpfungskette «Vermögensverwaltung» und damit die Wettbewerbsposition des Finanzplatzes Schweiz betroffen. Ziel muss es sein, das Trustgeschäft in der Schweiz zu stärken. Zukünftige Regulierungsvorhaben, sei es auf rechtlicher oder fiskalischer Ebene, müssen daher mit Augenmass erfolgen. Insbesondere sind die Internationalität und Mobilität des internationalen Vermögensverwaltungs- und Trustgeschäfts zu berücksichtigen. Während sich Klienten und deren Vermögen negativen Rahmenbedingungen mit vertretbarem Aufwand entziehen können, haben die meisten Anbieter in der Schweiz und deren Mitarbeiter diese Möglichkeit nicht. Der im angelsächsischen Raum verbreitete Trust existiert im Rechtssystem der Schweiz und anderen Staaten Kontinentaleuropas nicht. Trotzdem sind Trusts auch für Schweizer Banken und deren Kunden in der internationalen Vermögensverwaltung wirtschaftliche Realität. Gerade für wohlhabende Privatkunden stellen Trusts einen essentiellen Bestandteil des Vermögensverwaltungskonzepts dar. Die Bedeutung von Trusts nimmt zu. Für Vermögensverwaltungsanbieter in der Schweiz wird es immer wichtiger, optimale Trustdienstleistungen offerieren zu können, um ihre internationale Marktposition zu behaupten und auszubauen. Damit einher gehen beträchtliche Wachstumschancen am Standort Schweiz, die jedoch nur unter vorteilhaften rechtlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen realisiert werden können. Mit dem Beitritt zum «Haager Trust-Übereinkommen» (HTÜ) wurde die Rechtssicherheit von Trusts in der Schweiz verbessert. Handlungsbedarf besteht hingegen weiterhin bei den fiskalischen Aspekten. ∗ Swiss Banking Institute, Universität Zürich, Plattenstrasse 14, 8032 Zürich; Tel: 044 634 50 69. EMail: wuensch[at]isb.unizh.ch. Die Autoren danken Frau Laila Grasso, Herrn Andreas Luginbühl und Herrn Daniel Rohner für die Unterstützung bei der Durchführung der Umfrage. 1 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 3 2 Trusts in der Vermögensverwaltung 2.1 Ursprung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Einsatzgebiete . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Trusts als Vermögensverwaltungsvehikel 2.4 Dienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.5 Situation in der Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 4 5 7 8 10 3 Ziel der Studie 11 4 Vorgehensweise und Methoden 4.1 Fragebogen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Versand und Adressaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Rücklauf und Struktur der Teilnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 12 13 14 5 Resultate und Kommentare 5.1 Angebot von Trustdienstleistungen und Tätigkeiten . . 5.2 Entwicklung der Bedeutung von Trusts . . . . . . . . . 5.3 Einflussfaktoren für die zukünftige Entwicklung . . . . 5.3.1 Rechtssicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.3.2 Steuerliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . 5.3.3 Erfahrung als Wettbewerbsfaktor . . . . . . . . . 5.4 Eignung von Trusts als Vermögensverwaltungsvehikel 5.5 Personalbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 14 16 17 17 18 18 19 20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Schätzung des Marktvolumens 21 7 Zusammenfassung 22 Abbildungsverzeichnis 1 2 3 Teilnehmer und Rücklauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anbieter von Trustdienstleistungen nach Teilnehmergruppe . . . . . . . Aktivitäten der Anbieter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 14 15 16 1 Einführung Viele Finanzdienstleistungen wie Investmentfonds, für Verbriefungen eingerichtete Spezialgesellschaften oder auch die Vermögensverwaltung für wohlhabende Privatpersonen aus dem Ausland bzw. aus dem internationalen Umfeld beinhalten einen oder mehrere Trusts. Das im «common law» verbreitete Rechtsinstitut des Trusts existiert im Schweizer Recht wie auch den anderen sich am römischen Recht orientierenden Rechtskreisen Kontinentaleuropas nicht. Trotzdem sind Trusts auch für Schweizer Banken und deren Kunden in der internationalen Vermögensverwaltung wirtschaftliche Realität. Durch die bisher nicht erfolgte formale Anerkennung von Trusts in der schweizerischen Gesetzgebung entstand Rechtsunsicherheit bei der Behandlung des Trustvermögens sowie der involvierten Parteien. Dieser Rechtsunsicherheit wurde mit Beitritt der Schweiz zum «Haager Trust-Übereinkommen» (HTÜ) entgegengetreten. Das Übereinkommen regelt die Anerkennung von Trusts und das anzuwendende Recht auf international einheitlicher Ebene und schafft damit eine gewisse Rechtssicherheit auch in den das HTÜ ratifizierenden Staaten, deren Rechtssystem den Trust eigentlich nicht kennt. Trotzdem sind noch Fragen offen, insbesondere im fiskalischen Bereich. Auch dort besteht Anpassungsbedarf, da, analog zur Situation im Zivilrecht, auch das Steuerrecht den Trust und die ihm zu Grunde liegenden Prinzipien nicht direkt kennt. Mit dem Kreisschreiben «Besteuerung von Trusts»1 stellt die Schweizerische Steuerkonferenz Regeln für die Besteuerung von Truststrukturen und der involvierten Parteien auf. Das Kreisschreiben wurde erst nach der im Rahmen dieser Studie geführten Umfrage publiziert. Die Auswirkungen der neuen Regeln auf die Branche können daher nicht Bestandteil des aktuell vorliegenden Berichtes sein, zumal die Regelungen des Kreisschreibens für die kantonalen Steuerbehörden nicht bindend sind. Den Kantonen steht frei, an ihrer bestehenden Praxis festzuhalten oder Regeln ausserhalb des vom Kreisschreiben vorgeschlagenen Rahmenwerks anzuwenden. Dass auch Vermögensverwalter in der Schweiz Trusts in ihrer Produktpalette führen, ist bekannt. Sehr wenig Wissen besteht jedoch hinsichtlich der Bedeutung dieses Vehikels für das grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsgeschäft in der Schweiz. Gerade in der Diskussion über die Anpassung der Rahmenbedingungen ist dies von Nachteil. 1 Schweizerische Steuerkonferenz, Kreisschreiben Nr. 30 «Besteuerung von Trusts» vom 22. August 2007. 3 Die Vereinigung der Verwaltungs- und Handelsbanken (VHV) beauftragte das Institut für schweizerisches Bankwesen (ISB) der Universität Zürich, die Trustbranche in der Schweiz, d.h. alle Anbieter, die in diesem Feld aktiv sind, zu untersuchen. Der vorliegende Abschlussbericht stellt die Ergebnisse der Studie dar. 2 Trusts in der Vermögensverwaltung 2.1 Ursprung Im Gegensatz zu Derivaten, Fondsgesellschaften oder Investmentzertifikaten sind Trusts keine Erfindung der Finanzbranche. Der Trust als solches ist ein Rechtsinstitut, welches im Mittelalter im Bereich des «common law» in Grossbritannien entwickelt wurde und heute in fast allen angelsächsischen Ländern existiert. Auch Länder ausserhalb des angelsächsischen Rechtskreises, wie z.B. Japan aber auch Liechtenstein, haben den Trust in ihr Rechtssystem aufgenommen und anerkennen ihn. Dem Trust liegen drei Konzepte zugrunde, die dem schweizerischen Recht fremd sind. Zuerst ist der Trust zwar ein Sondervermögen, besitzt aber im Gegensatz zu einer Stiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit. Gegründet wird der Trust durch den «Settlor», der einen Teil seines Eigentums aufgibt und «Trustees» (Treuhänder) zur Verwaltung dieses Vermögens abstellt. Dies wird durch die Gründungsurkunde des Trusts («Trust Deed») dokumentiert. Zweitens wird zwischen rechtlichem und treuhänderischem Eigentum unterschieden. Rechtlich sind die Trustees Eigentümer des Trust-Vermögens. Die absoluten Verfügungsrechte dieses Eigentümers werden jedoch durch die Massgabe eingeschränkt, das Vermögen im Interesse der «Beneficiaries» (wirtschaftlich Begünstigte),2 zu verwalten. Solange er diese Schranken beachtet, hat der Trustee einen grossen Handlungsspielraum. Dieser kann z.B. die Festlegung der Anlagestrategie umfassen, aber auch die Auswahl der Beneficiaries, d.h. der Personen oder Institutionen, die in den Genuss des Trustvermögens kommen. Der Trustee haftet gegenüber den Beneficiaries für die Beachtung derer Interessen, steht aber gleichwohl nicht in einem Auftragsverhältnis zu ihnen. Während die Trustees eines Trusts bei dessen Gründung festgelegt werden, ist dies 2 Die Übersetzungen «Treuhänder» und «wirtschaftlich Begünstigter» sind ungenau und reflektieren die Situation nur teilweise. Aus diesem Grund werden hier die englischen Begriffe verwendet. 4 für die Beneficiaries nicht notwendigerweise gegeben. Die Trustees haben in einem solchen Fall die Aufgabe, im Rahmen der Vorgaben des Deeds selber zu bestimmen, wer Beneficiary des Trusts ist. Durch die Massgabe, das Trustvermögen im Interesse und zum Nutzen anderer zu verwalten, unterscheidet sich das Eigentum, welches der Trustee am Trustvermögen hält, von seinem übrigen Eigentum. Der Trust und der Auftrag, den der Trustee hat, wirken wie ein Zaun, was z.B. die Zugriffsmöglichkeiten von Gläubigern des Trustees einschränkt. Die Eigenschaften des Trusts, d.h. die Balance zwischen Rechten und Pflichten des Settlors, der Trustees und der Beneficiaries werden im Trust Deed als zentralem Dokument festgelegt. Der Trust Deed bestimmt jedoch nicht nur das Verhältnis der Beteiligten untereinander. Die konkrete Ausgestaltung des Trusts ist auch massgeblich für die Behandlung des Trusts durch z.B. Gerichte und Steuerbehörden. Im Laufe der Jahre haben sich verschiedene «Standardtypen» von Trusts herausgebildet. Als wichtigste Unterscheidungskriterien gelten die Widerruflichkeit sowie die Stellung der Trustees bei der Bestimmung der Begünstigten. Etwas vereinfachend kann gesagt werden, dass ein Trust umso mehr als eigenständiges Gebilde anerkannt wird, je weniger Mitspracherecht dem Settlor nach der Gründung verbleibt und je mehr Kompetenzen die Trustees bei Verwaltung und Verwendung des Vermögens erhalten. 2.2 Einsatzgebiete Die Einsatzgebiete von Trusts sind äusserst vielfältig. Abstrakt betrachtet kann ein Trust immer dann von Vorteil sein, wenn • eine Person das Eigentum an Vermögenswerten aufgeben will oder muss, • gleichzeitig jedoch sicherstellen möchte, dass das Vermögen für einen bestimmten Zweck eingesetzt (z.B. Wohltätigkeit) bzw. der Nutzen aus den Vermögenswerten einem gewissen Personenkreis (inkl. u.U. sich selbst) zufallen soll, • ohne dass dieser Personenkreis das Eigentum am Vermögen und damit zu viel Einfluss erhält. Für den Bereich der privaten Vermögensverwaltung werden diese Anforderungen hauptsächlich im Bereich der Nachlass- und Nachfolgeplanung sowie der Steueroptimierung gestellt. Zur Illustration seien folgende Fälle angeführt: 5 • Ein vermögender Unternehmer mit fünf Nachkommen überträgt die Anteile der Unternehmung auf einen Trust, als dessen Begünstigte er seine Kinder einsetzt. Er verhindert damit, dass im Nachlassfall sein Anteil aufgesplittet und die Existenz der Unternehmung gefährdet wird. Trotzdem sind seine Nachkommen am finanziellen Erfolg der Unternehmung beteiligt, da der Trust Kapitalgewinne und Dividenden an sie ausschütten kann. • Wurde das Vermögen in einen Trust eingebracht, fällt beim Eintritt des Nachlassfalls jedoch oftmals (d.h. je nach Regelung in der lokalen Gesetzgebung) keine Erbschaftssteuer an.3 Dies, weil das nun im Trust liegende Vermögen nicht vererbt wird. Die Nachkommen erhalten nicht die Anteile an der Unternehmung, sondern nur einen möglichen Anspruch auf z.B. Dividenden oder Kapitalgewinne. Die Übertragung des Anspruchs ist steuerlich nicht relevant. Auch bleibt so die Stabilität des Aktionariats erhalten. Man vermeidet, dass die Anteile der Unternehmung auf verschiedene Personen aufgeteilt werden und zersplittern. • Das Steuerdomizil des Trusts ist losgelöst von der physischen Lage des Trustvermögens, den persönlichen Steuerdomizilen des Gründers, der Trustees und der Beneficiaries. Diese können daher unter Umständen ihren Wohnsitz wechseln, ohne im Zusammenhang mit dem Trustvermögen mit steuerlichen Konsequenzen des Ortswechsels konfrontiert zu werden. Hier gereicht weiterhin zum Vorteil, dass als Trustees in o.g. Fällen oftmals neutrale Berater eingesetzt werden. Diese sind nicht selbstbegünstigt, haben Erfahrung im Umgang mit Vermögensverwaltern und treffen dadurch objektivere und professionellere Entscheide im Sinne des Settlors als jemand, der selber Nutzen aus dem Vermögen ziehen möchte und dessen Interessen mit denen des Settlors oder den anderen Beneficiaries kollidieren. Der Settlor kann so für die Umsetzung seiner Vorstellungen sorgen, auch wenn er durch die Übertragung des Vermögens in den Trust das Eigentum und oft auch alle Ansprüche und Verfügungsrechte daran verliert. Der Einfluss des Settlors behält über den die Trustees bindenden Trust Deed selbst dann Bestand, wenn der Settlor nicht mehr lebt oder sich anderweitig zurückzieht. 3 Im Zeitpunkt der Einbringung fallen allenfalls Schenkungssteuern an. 6 2.3 Trusts als Vermögensverwaltungsvehikel Der Trust an sich stellt lediglich ein Sondervermögen dar. Alleine kann ein Trust alle Anforderungen eines Vermögensverwaltungskunden (z.B. Erzielung einer angemessenen Anlagerendite) nicht erfüllen. Aus Klientensicht geht die Einrichtung eines Trusts zwingend mit der Inanspruchnahme von anderen Dienstleistungen der Vermögensverwaltung einher. Konkret werden benötigt: • Finanzplanung unter Berücksichtigung der persönlichen Situation und Anforderungen des Kunden sowie der steuerlichen Rahmenbedingungen, • Asset Management (Erstellung und Durchführung von Anlagestrategien, Treffen konkreter Anlageentscheidungen, etc.), • Handelsdienstleistungen sowie Depot- und Kontoführung, • Kundenberatung und -betreuung in allen vom Klienten gewünschten Aspekten. Die genannten Dienstleistungen unterscheiden sich von den Produkten, die bei der Vermögensverwaltung ohne Trusts zum Einsatz kommen, kaum. Unter Einsatz eines Trusts – oder ähnlicher internationalen Strukturen – können jedoch zusätzlich die einer Truststruktur inhärenten Vorteile realisiert werden. Zu unterscheiden ist die Situation vor und nach der Gründung des Trusts. Vor Erstellung des Trusts ist das Vermögen im Eigentum des zukünftigen Settlors. Da sich in der Regel nur grössere Vermögen zur Verwaltung mittels eines Trusts eignen, wird der Eigentümer in den meisten Fällen schon Vermögensverwaltungsdienstleistungen beziehen. Die Einbringung des Vermögens in einen Trust stellt aus diesem Blickwinkel nur eine Optimierung der bereits bestehenden Vermögensverwaltung dar, auch wenn, formell gesehen, nach Errichtung des Trusts ein Grossteil der Dienstleistungen nicht mehr für den Settlor, sondern für den Trust erbracht wird. Betrachtet man also die gesamte Wertschöpfungskette der Vermögensverwaltung, so sind Trusts zwar nur ein Bestandteil dieser Kette. Das Kettenglied wird dann essentiell, wenn eine Anforderung des Kunden durch eine Truststruktur am besten erfüllt werden kann. Kann ein Vermögensverwalter trustbezogene Dienstleistungen nicht zu wettbewerbsfähigen Bedingungen anbieten, so gerät er bei den Kunden ins Hintertreffen, bei denen die Vermögensverwaltung über Trusts wichtige Anforderungen des Kunden 7 abdeckt. Ihm entgeht somit nicht nur das Trustgeschäft, sondern letztlich alle davon abhängigen Aufträge wie z.B. die Vermögensverwaltung und das Börsengeschäft. Auch bei der Akquise von neuen Aufträgen ist er im Vergleich zu Konkurrenten, welche eine umfangreichere und angepasstere Vermögensverwaltungsdienstleistung anbieten können, im Nachteil. Die Möglichkeit, angepasste und auf die Bedürfnisse des Kunden optimal abgestimmte Strukturierungslösungen anzubieten, stärkt nicht nur den Kundennutzen, sondern auch die Kundenbindung. Somit profitieren Kunden und Anbieter. Zusammengefasst kann gesagt werden: 1. Erstklassige Vermögensverwaltungsangebote sind Voraussetzung für erfolgreiche Trustdienstleistungen. 2. Trustdienstleistungen sind bei bestimmten Kundenprofilen ein notwendiger Bestandteil des Vermögensverwaltungskonzepts. 3. Anbieter von Vermögensverwaltungsdienstleistungen für solche Klienten können nur dann erfolgreich am internationalen Markt bestehen, wenn sie Trusts als Instrument der Vermögensstrukturierung zu vorteilhaften Bedingungen offerieren können. 2.4 Dienstleister Auch wenn Trusts nur ein Bestandteil der Wertschöpfungskette «Vermögensverwaltung» darstellen, so muss diese Kette nicht unbedingt von einem einzigen Anbieter abgedeckt werden. Vielmehr ist es möglich, dass mehrere Anbieter die einzelnen Elemente unter sich aufteilen. Als Beispiel kann hier das Modell des unabhängigen Vermögensverwalters betrachtet werden: Dieser erbringt Beratungsdienstleistungen, während die Ausführung und Konto- bzw. Depotführung einer Bank obliegt. Im Trustgeschäft ist eine solche Aufteilung ebenfalls häufig anzutreffen. Die grosse Komplexität erfordert Wissen und Erfahrung im internationalen Zivil- und Steuerrecht nicht nur auf allgemeiner Ebene, sondern auch im Kontext der individuellen Bedürfnisse des Kunden. Für mittlere und kleinere Anbieter ist eine Strategie, alle Eventualitäten abzudecken, aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll. Zudem unterstehen einige Elemente der Wertschöpfungskette (z.B. Börsenhandel, Depotführung) einer Bewilligungspflicht, andere (z.B. Beratung) haben keine diesbezüglichen Voraussetzungen. Da Fragen der 8 Vermögensstrukturierung häufig den Charakter von Rechts- und Steuerberatung haben, wollen Banken und Vermögensverwalter nicht selten diese Dienstleistung auch aus geschäftspolitischen Gründen nicht anbieten, sondern greifen ihrerseits auf Spezialisten zurück. Der Vermögensverwaltungstrust ist somit kein abgeschlossenes Produkt eines einzelnen Finanzdienstleisters, sondern das Resultat des Zusammenwirkens von Banken, Vermögensverwaltern, Steuer- und Rechtsexperten, welche sich an unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette beteiligen. Trotzdem stehen die Anbieter in einer Beziehung zueinander. Der Kunde wird in der Regel Vermögensverwalter, Depotbank, Steuerberater, Treuhänder, etc. nicht unabhängig voneinander auswählen. Oft hat er bereits eine Geschäftsbeziehung mit einem dieser Anbieter, der seinerseits Spezialisten empfiehlt bzw. direkt beauftragt. Diesem «Erstkontakt», der meist auch von einer «emotionalen» Komponente begleitet wird, kommt damit eine Schlüsselrolle zu. Meist fällt diese Rolle dem Vermögensverwalter als primärer Vertrauensperson zu. Dies ist umso wichtiger, als dem Kunden meist das notwendige Fachwissen fehlt. Bei sehr vermögenden Privatkunden ist die Verbindung zwischen Trustdienstleister und Vermögensverwalter weniger stark fixiert. Dort ist ein Trust häufig keine Optimierungsmöglichkeit eines bestehenden Vermögensverwaltungsauftrages, er existiert bereits vor Abschluss des Mandates. Das Vermögensvolumen sowie die Anforderungen der Kunden nach professioneller Unterstützung in finanziellen und nicht-finanziellen Belangen rechtfertigen bei solchen Kunden oft den Einsatz von Family Offices und Trust Companies. Diese nehmen ihrerseits Dienstleistungen von Banken, Effektenhändlern, Vermögensverwaltern, Juristen und anderen Spezialisten in Anspruch. Die Selektion der Anbieter erfolgt durch Fachleute, welche die leistungsmässig beste Offerte auswählen. Ein Anbieter, der hier keine optimale Lösung vorweisen kann, kommt bei der Auftragsvergabe erst gar nicht zum Zuge. Ausserdem werden die Vermögensstrukturen so angelegt, dass ein Wechsel von Banken, Asset Managern und auch der Trustees selber vergleichsweise einfach vonstatten gehen kann. Erscheint bei der regelmässig erfolgenden Standortbestimmung ein Anbieterwechsel vorteilhaft, so wird dieser auch vorgenommen. Das erhöht zwar den Druck auf die Beteiligten. Es stellt aber gleichzeitig eine Chance dar, besteht doch die Möglichkeit, über Qualität und Leistung Geschäft zu übernehmen und dadurch zu wachsen. Indem Anbieter selber als (Co-)Trustees ei- 9 nes bereits bestehenden Trusts agieren, eröffnet sich ihnen nicht nur der Zugang zu neuen Opportunitäten, sondern auch die Möglichkeit, massgeschneiderte Leistungen erbringen zu können. 2.5 Situation in der Schweiz Die vom römischen Recht beeinflussten Rechtskreise, wie z.B. auch die Schweiz, kennen den Trust und die im zu Grunde liegenden Konzepte nicht. Eigentum ist dort ein abstraktes, absolutes und unteilbares Recht an einer Sache: Der Eigentümer hat jedmögliche Verfügungsmacht über sein Eigentum. Auch kann im rechtlichen Sinne das Eigentum einer Person, so z.B. des Trustees, nicht aufgeteilt werden. Das Konzept eines Sondervermögens, welches zwar im Eigentum des Trustees ist, aber in bestimmten Fällen auch nicht, ist hier nicht bekannt. Die Zaunwirkung, welche eines der Hauptmotive zur Erstellung eines Trusts darstellt, entfaltet in einem Rechtskreis, der die Konzepte des Trusts nicht kennt, keine Wirkung. Es entsteht eine Rechtsunsicherheit. Trotzdem werden für die oben beschriebenen Einsatzgebiete Trusts auch von Schweizer Vermögensverwaltern angeboten. Da die Kunden und ihr Vermögen häufig einen internationalen Hintergrund haben, sind auch die Vermögensstrukturen grenzüberschreitend. Vermögensvehikel und -strukturen werden in die Länder gelegt, welche die vorteilhaftesten Rahmenbedingungen bieten. Dies erfolgt unter Beachtung des rechtlichen und steuerlichen Umfelds sowie der Situation und den Anforderungen des Kunden. Landesgrenzen haben sekundäre Bedeutung. Die Behandlung von Trusts in der Schweiz ist aber nicht irrelevant. In dem Moment, wo Teile des Trustvermögens in der Schweiz oder in Schweizer Wertschriften gehalten werden oder Dienstleister mit Schweizer Hintergrund als Asset Manager oder Trustees agieren, ist unter Umständen Schweizer Recht massgeblich. Dies betrifft z.B. die steuerliche Behandlung des Trustvermögens, aber auch allfällige andere Rechtsstreitigkeiten. Genau wie politische Sicherheit und eine stabile Währung die Schweiz in den vergangenen Jahren zu einem der grössten Finanzplätze gemacht haben, ist Rechtssicherheit ebenso ein wichtiger Standortfaktor für die Vermögensverwaltung. Im Bereich der Trusts war diese Rechtssicherheit bis vor kurzem nicht immer gegeben. Mittlerweile hat sich die Situation durch die Ratifizierung der Haager Trustübereinkunft verbessert. Durch den Beitritt und die damit einhergehenden Anpassungen des schweizerischen Rechts werden Trusts im schweizerischen Zivilrecht anerkannt, auch wenn, wie bis an10 hin, keine Trusts nach schweizerischem Recht gegründet werden können. Offen bleibt jedoch die steuerliche Behandlung, welche in der Haager Übereinkunft bewusst ausgeklammert wird. Sie verbleibt im Regelungsbereich der Mitgliedsstaaten. Der stark internationale Charakter von Truststrukturen wirft komplexe steuerliche Fragestellungen auf, die in der Schweiz individuell und kantonal unterschiedlich entschieden werden. Hier besteht ebenfalls eine Unsicherheit, die zumindest gemildert werden kann, indem man zum Voraus ein «Ruling» der Steuerbehörden einholt. Die Kantone haben dies erkannt und bemühen sich auf Ebene der schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) um eine abschliessende und einheitliche Regelung für die steuerliche Behandlung von Truststrukturen. Zwar wurde im Herbst 2007 der Entwurf eines Kreisschreibens veröffentlicht, der einige der offenen Punkte klarstellt. Jedoch bleibt die Situation gerade für in der Schweiz aktive Trustees teilweise noch immer unklar, zumal eine Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Trusts erfolgen soll, welche die erstgenannten, verglichen mit ausländischen Truststrukturen, deutlich schlechter behandelt. Es ist daher davon auszugehen, dass das Thema früher oder später wieder aufgegriffen wird und sich die steuerlichen Rahmenbedingungen des Trustgeschäfts ändern können. 3 Ziel der Studie Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen werden Einfluss auf die Einsatzmöglichkeiten von Trusts in der Vermögensverwaltung haben. Sie nehmen damit, direkt und indirekt, auch Einfluss auf die Dienstleistungspalette und die Wettbewerbsposition von Vermögensverwaltungsanbietern in der Schweiz. Bevor die Auswirkungen einer allfälligen Änderung der Rahmenbedingungen der Vermögensverwaltung mit Trusts diskutiert werden können, muss zuerst die Bedeutung dieses Geschäfts ermittelt werden. Hierzu existierten bis anhin keine Daten. Zwar weiss man, dass Trustdienstleistungen zum Produktportfolio von Vermögensverwaltern in der Schweiz gehören. Über den Umfang ist jedoch nichts bekannt. Ziel der Studie ist daher die Ermittlung der Bedeutung von Trusts in der privaten Vermögensverwaltung. Beantwortet werden sollen folgende Fragen: • Welche Bedeutung haben Trusts im schweizerischen Vermögensverwaltungsgeschäft? 11 • Welche Faktoren bestimmen die zukünftige Entwicklung? 4 Vorgehensweise und Methoden Um möglichst viele potentielle Anbieter ansprechen zu können, wurde die Studie als fragebogenbasierte Umfrage ausgeführt. 4.1 Fragebogen Der Fragebogen behandelt folgende Aspekte: 1. Angebot von Trust-Dienstleistungen, 2. Einschätzung zur vergangenen und zukünftigen Bedeutung von Trusts in der privaten Vermögensverwaltung auf internationaler und schweizerischer Ebene sowie für den Befragten, 3. Details zu den trustbezogenen Tätigkeiten des Befragten, 4. positive und negative Faktoren, welche die zukünftige Entwicklung von Trusts für Anbieter in der Schweiz beeinflussen, 5. Auswirkung des Beitritts zur Haager Übereinkunft, 6. kundenbezogene Voraussetzungen für den Einsatz von Trusts, 7. Personalbestand des Befragten, sowohl gesamthaft als auch spezifisch für Trustdienstleistungen, 8. Kontaktinformationen des Befragten. Die Fragen wurden in zwei Blöcke aufgeteilt. Der erste Block behandelt, ob der Befragte in Trustdienstleistungen involviert ist und wie er die bisherige und zukünftige Entwicklung von Trusts in der privaten Vermögensverwaltung einschätzt. Er richtet sich an alle Befragten. Demgegenüber thematisiert der zweite Block die Tätigkeiten des Befragten im Bereich Trusts und setzt fachspezifisches Wissen voraus. Er richtet sich daher nur an die Umfrageteilnehmer, welche im Trustgeschäft tätig sind. Die Angabe der Kontaktinformationen war optional, um auch jenen Adressaten eine Teilnahme zu ermöglichen, die ihre Identität nicht angeben wollen. 12 Die gesamte Studie wurde von einer Expertengruppe begleitet, deren Mitglieder über langjährige Erfahrung in der Vermögensverwaltung und im Trustgeschäft verfügen. Der Inhalt des Fragebogens wurde zusammen mit der Expertengruppe erarbeitet. Dieses Verfahren unterstellt den Fragebogen einer Qualitätssicherung. So wird garantiert, dass er alle relevanten Themen abdeckt, und die Fragen von den Teilnehmern beantwortet werden können. 4.2 Versand und Adressaten Die Studie wurde als schriftliche Umfrage durchgeführt. Es wurden alle Branchengruppen angesprochen, welche nach Meinung der Autoren in der privaten Vermögensverwaltung mittels Trusts tätig sind. Dies sind: • Banken, • Trust-Dienstleister, • unabhängige Vermögensverwalter, • Anwälte. Alleine aus Volumengründen war die Adressierung aller Mitglieder der genannten Branchen nicht möglich. Es wurde daher eine repräsentative Auswahl getroffen. • Banken: Alle Mitgliedsbanken der Vereinigung der Verwaltungs- und Handelsbanken (VHV), alle Banquiers Privés, alle Auslandsbanken. • Trust-Dienstleister: Alle Mitglieder der Swiss Association of Trust Companies (SATC). • Unabhängige Vermögensverwalter: Zufallsstichprobe aus deutsch- und westschweizerischen unabhängigen Vermögensverwaltern. • Eine per Zufall ermittelte Stichprobe aus allen beim Schweizerischen Anwaltsverband registrierten Anwälten aus der gesamten Schweiz, die im Bereich des Steuer-, Nachlass- und Privatrechts tätig sind. Die Adressaten erhielten den Fragebogen mit einem Begleitbrief im Zeitraum von Juni bis August 2007 per Post zugeschickt. Die Mitgliedsbanken der VHV sowie des 13 Abbildung 1: Teilnehmer und Rücklauf Kategorie Anzahl Adressaten Anzahl Teilnehmer Rücklaufquote Banken VHV 30 15 50 % Banquiers Privés 13 11 85 % Auslandsbanken 143 37 26 % Trust Companies 18 5 28 % Anwälte 298 41 14 % UVV 218 23 11 % TOTAL 720 132 18 % Auslandsbankenverbandes wurden vom jeweiligen Verbandssekretariat über das Studienprojekt informiert und zur Teilnahme aufgefordert. 4.3 Rücklauf und Struktur der Teilnehmer Von 720 eingeladenen Banken, Anwälten, unabhängigen Vermögensverwaltern und Trust Companies nahmen 132 Befragte an der Umfrage teil. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 18% und damit den Erfahrungen aus früheren Umfragen. Die vergleichsweise geringe Rücklaufquote bei Anwälten und unabhängigen Vermögensverwaltern kann damit erklärt werden, dass auch solche Adressaten angeschrieben wurden, die keinen Bezug zur Trustdienstleistungen haben. Der Bereitschaft zur Teilnahme ist bei dieser Gruppe jedoch erfahrungsgemäss gering, da das Interesse an der Thematik fehlt. Tabelle 1 stellt die Anzahl Adressaten sowie den Rücklauf dar. Von der Möglichkeit einer anonymen Teilnahme machten 70 Befragte Gebrauch, dies entspricht einem Anteil von 53%. 5 5.1 Resultate und Kommentare Angebot von Trustdienstleistungen und Tätigkeiten Die Umfrageteilnehmer wurden zuerst gefragt, ob sie im Trustgeschäft tätig sind. Dies war nötig, da die Geschäftstätigkeit einer Bank, eines Anwaltes oder eines Vermögensverwalters nicht zwingend das Angebot von Trustdienstleistungen umfasst. Die Antworten geben Aufschluss über die Bedeutung und Verbreitung von Trustdienstleistun- 14 Abbildung 2: Anbieter von Trustdienstleistungen nach Teilnehmergruppe Teilnehmergruppe Aktiv im Trustgeschäft (in %) Banken VHV 67 Banquiers Privés 91 Auslandsbanken 62 Banken gesamthaft 68 Trust Companies (SATC) 100 Anwälte 29 UVV 52 gen im Vermögensverwaltungsgeschäft in der Schweiz. Gefragt wurde explizit nach «trustbezogenen Dienstleistungen» im «Vermögensverwaltungsgeschäft für Private». So werden Trusts, welche für institutionelle Anlagezwecke (z.B. Pensionskassen) oder bei Erstellung anderer Finanzinstrumente (z.B. Verbriefungen) explizit ausgeschlossen. Die Frage nach «trustbezogenen Dienstleitungen» wurde absichtlich offen angelegt: Die «Wertschöpfungskette» Trust ist, wie oben beschrieben, auf verschiedene Anbieter aufgeteilt. Nur grosse Marktteilnehmer können die vollständige Fertigungstiefe anbieten. Es stellt sich daher die Frage, welche Anbieter in den verschiedenen Teilen der Wertschöpfungskette aktiv sind. Im Rahmen dieser Untersuchung wird unterschieden zwischen folgenden Gruppen: 1. Kundenberater – umfangreiche Beratungsdienstleistungen für vermögende Privatkunden 2. Finanzplaner – Erstellung von Vermögensverwaltungsstrukturen wie Trusts, Stiftungen oder Testamenten unter Berücksichtigung der individuellen Kundenbedürfnisse 3. Asset Manager – Entwicklung und Umsetzung von konkreten Anlagestrategien 4. Steuerberater 5. Trustees – Vermögensverwaltung im Sinne des Trust Deeds Tabelle 3 zeigt, welche Aktivitäten die befragten Teilnehmergruppen ausüben. 15 Abbildung 3: Aktivitäten der Anbieter Anteil der als ... Teilnehmergruppe Kunden- Finanz- Asset Steuer- berater planer Manager berater Trustees ... tätigen Umfrageteilnehmer in % Banken VHV 77 77 77 15 46 Banquiers Privés 75 75 50 50 50 Auslandsbanken 72 35 61 35 24 Trust Companies (SATC) 67 33 33 67 0 Anwälte 87 70 70 26 35 UVV 63 86 43 43 29 5.2 Entwicklung der Bedeutung von Trusts Die Vermögensverwaltung mit Trusts gewinnt weltweit an Fahrt. Gesamthaft betrachtet sehen die Teilnehmer der Umfrage einen leichten Bedeutungszuwachs von Trusts in der Vermögensverwaltung für Private innerhalb der letzten fünf Jahre. Gleiches gilt für die zukünftige Entwicklung in den nächsten fünf Jahren, dies sowohl in der Schweiz als auch im Ausland. Daraus lässt sich schliessen, dass die Teilnehmer keine Beschleunigung oder Verlangsamung des Trustgeschäfts erkennen. Ebenso weichen die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung weltweit und jene in der Schweiz nicht voneinander ab, was darauf hinweist, dass die Befragten zur Zeit keine von den aktuellen schweizerischen Rahmenbedingungen ausgehende Vor- oder Nachteile sehen. Unterscheidet man zwischen den einzelnen Teilnehmergruppen, so ergeben sich folgende Differenzen: • Die in der SATC organisierten Trust Companies sehen die zukünftige Entwicklung als deutlich positiver als die Grundgesamtheit. • Die unabhängigen Vermögensverwalter beurteilen die Veränderung in den nächsten fünf Jahren pessimistischer als die Grundgesamtheit. • Gleiches gilt für die zukünftige Bedeutung von Trusts für die unabhängigen Vermögensverwalter. In diesem Teil der Finanzbranche ist und bleibt das Interesse oder der Bedarf, Trusts als Verwaltungsvehikel anzubieten, klein. Das mangelnde 16 Interesse zeigt auch die geringe Beteiligung der unabhängigen Vermögensverwalter an der Umfrage. 5.3 Einflussfaktoren für die zukünftige Entwicklung Sowohl die Eignung von Trusts für Vermögensverwaltungszwecke als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Anbieter ist abhängig von Rahmenbedingungen. Diese sind im Fluss. Wie bereits oben beschrieben wurde, hat sich im Jahr 2007 das rechtliche Umfeld mit dem Beitritt der Schweiz zur Haager Übereinkunft verbessert, während die steuerlichen Aspekte noch nicht vollständig geklärt sind. Die Änderung der Rahmenbedingungen hat jedoch nicht notwendigerweise Einfluss auf die Attraktivität des Vermögensverwaltungsgeschäfts mit Trusts für Kunden und Anbieter. Die Umfrageteilnehmer wurden daher gefragt, welche Faktoren die Entwicklung der Bedeutung von Trusts für das schweizerische Vermögensverwaltungsgeschäft positiv und negativ beeinflussen. 5.3.1 Rechtssicherheit Der Beitritt zur Haager Übereinkunft und die damit einhergehende Verbesserung der Rechtssicherheit sehen 68% der Befragten als sehr wichtig für die zukünftige positive Entwicklung des Trustgeschäfts in der Schweiz an. Der Entschluss, der Übereinkunft beizutreten, hat nach Meinung von 93% der Befragten das Trustgeschäft in der Schweiz gestärkt. Die einzelnen Gruppen antworteten hier einheitlich. Rechtssicherheit kann jedoch nicht alleine durch gesetzgeberische Massnahmen herbeigeführt werden. Massgeblich ist auch die Rechtsanwendung durch die Gerichte. Diese stützen sich auf die geltenden Gesetze, aber auch auf stetige Rechtsprechung. Bedingt durch die neue rechtliche Situation fehlt zur Zeit eine solche, insbesondere auf ober- und bundesgerichtlicher Ebene. Die Befragten bestätigen, dass sich die Rechtssicherheit zuerst entwickeln muss. Sie gehen davon aus, dass sich in den nächsten fünf Jahren eine Urteilspraxis herausbilden wird, welche die Behandlung von Trusts durch schweizerische Gerichte klärt. Die volle Wirkung des Haager Abkommens wird von zwei Dritteln der Befragten als eher langfristig eingeschätzt. 17 5.3.2 Steuerliche Rahmenbedingungen Den Einfluss der steuerlichen Behandlung von Truststrukturen sehen die Umfrageteilnehmer als ebenfalls wichtigen Faktor. 92% der Befragten erkennen eine positive Wirkung einer Verbesserung der steuerlichen Aspekte auf die Attraktivität des Trustgeschäfts. 85% der Teilnehmer stellen fest, dass sich eine Verschlechterung der Fiskalsituation nachteilig auf die schweizerische Marktposition auswirken würde. Dies zeigt, dass das Trustgeschäft sehr sensitiv auf die Veränderung der steuerlichen Rahmenbedinungen reagiert. Die Steuerfrage ist daher von zentraler Bedeutung für die Attraktivität des Trustgeschäfts für schweizerische Anbieter. Aus den Antworten kann weiter geschlossen werden, dass die aktuell bestehende steuerliche Situation das schweizerische Trustgeschäft stärkt. Eine Verschlechterung der fiskalischen Rahmenbedingungen stellt jedoch eine Gefahr für die Attraktivität von schweizerischen Trustdienstleistungen dar. Nicht nur die schweizerische Steuersituation ist massgebend für die Attraktivität von Trusts. Da eines der Hauptmotive für die Erstellung von Trusts die steuerliche Behandlung von Privatvermögen ist (insbesondere im Erb- und Übertragungsfalle), spielt auch die steuerliche Situation der Kunden eine gewichtige Rolle. 92% der Befragten bestätigen dies. 80% weisen jedoch darauf hin, dass sie zukünftig einen negativen Einfluss ausländischer Fiskalinitiativen auf das schweizerische Trustgeschäft sehen. Es muss davon ausgegangen werden, dass dieser Einfluss die Attraktivität des schweizerischen Vermögensverwaltungsgeschäfts generell betrifft. Die Hälfte der Befragten identifizieren auch den Trend zum «Onshoring», d.h. die Verwaltung des Vermögens im Domizilland des Kunden, als negativen Faktor. 5.3.3 Erfahrung als Wettbewerbsfaktor Bedingt durch die Komplexität des Trustgeschäfts, der Kundenanforderungen sowie der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen setzt ein erfolgreiches Anbieten dieser Dienstleistung grosses Wissen und Erfahrung voraus. Das Know-how der Anbieter ist als Wettbewerbsfaktor anzusehen und muss langfristig aufgebaut und gepflegt werden. Die antwortenden Banken sehen hier den Finanzplatz Schweiz äusserst gut positioniert: 70% der Befragten geben an, dass sie das vorhandene Know-how der Anbieter in der Schweiz im Bereich Vermögensverwaltungsstrukturen (d.h. Trusts, Stiftungen, Testamente, etc.) als sehr vorteilhaft für die zukünftige Entwicklung des Geschäftsfeldes werten. Anwälte und unabhängige Vermögensverwalter schätzen diesen 18 Aspekt, im Vergleich zu den Banken, als nicht so positiv ein und sehen einen gewissen Nachholbedarf. Die divergierende Meinung von Banken und Trust Companies einerseits und Anwälten sowie unabhängigen Vermögensverwaltern anderseits kann durch Skaleneffekte erklärt werden: Der Aufbau von grossem Know-how sowie die Beschäftigung von im Trustgeschäft spezialisierten und erfahrenen Mitarbeitern rentiert erst ab einem grösseren Geschäftsumfang, den kleinere, nicht spezialisierte Anbieter nicht aufweisen. Banken werden diese Bedingung schon allein aus Volumengründen erfüllen, während sich Trust Companies auf dieses Spezialgebiet fokussieren. 5.4 Eignung von Trusts als Vermögensverwaltungsvehikel Auch wenn Truststrukturen standardisiert und «ab der Stange» zu erhalten sind, geht der Errichtung von Trusts immer eine umfassende Analyse der Kundenbedürfnisse und eine individuelle Strukturierung des zu verwaltenden Vermögens voraus. Trusts an sich generieren keine Rendite. Somit kann Investmentperformance kein Motiv zur Einrichtung eines Trusts sein. Es stellt sich die Frage, für welche Kunden sich ein Trust eignet, d.h. welche Anforderungen und Bedürfnisse von einer Truststruktur erfüllt werden können. Befragt nach den positiven und negativen Indikationen für die Einrichtung eines Trusts in der privaten Vermögensverwaltung geben die Teilnehmer das Kundenvermögen als entscheidenden Faktor an: Eine Truststruktur ist nur dann sinnvoll, wenn der Kunde sehr vermögend ist. Gemäss übereinstimmender Aussagen sollten Truststrukturen nur dann in Betracht gezogen werden, wenn das so zu verwaltende Vermögen einen Wert von mehr als SFr. 5 Mio. übersteigt. Als weitere wichtige Punkte werden die internationale Verteilung des Vermögens sowie der Familie des Kunden angeführt. Grund hierfür ist, dass der Trust seine rechtlichen und steuerlichen Vorteile nur in internationalen Strukturen entfalten kann. Wird erkannt, dass eine Internationalisierung des Vermögens ohne plausiblen wirtschaftlichen Grund erfolgte, schauen Gerichte und Steuerbehörden in der Regel «durch den Trust hindurch», d.h. entscheiden, als ob der Trust nicht vorhanden wäre. Die Teilnehmer geben entsprechend an, dass sich Trusts für schweizerische Kunden mit grösstenteils lokalem Vermögen und Hintergrund nicht als Vermögensverwaltungsvehikel eignen. Aus Sicht der Vermögensverwalter in der Schweiz sind Trusts 19 daher hauptsächlich im Offshore-Geschäft von Bedeutung. Als wichtigstes ökonomisches Motiv zum Einsatz von Trusts sehen die Befragten die Nachfolgeregelung. Ausserhalb dem Gebiet der Vermögensübertragung im Rahmen der Nachfolge- bzw. Nachlassplanung sehen die Umfrageteilnehmer wenig Potential zur fiskalischen Optimierung durch Trusts. Diese eignen sich nicht als Steuersparmodelle für Gewinn- und Einkommenssteuern. 5.5 Personalbestand Zur Abschätzung der wirtschaftlichen Bedeutung von Trustdienstleistungen für die Umfrageteilnehmer wurde mit der Umfrage der Personalbestand erhoben. Dies erfolgte jeweils auf der Ebene der gesamten Unternehmung und für den Bereich der trustbezogenen Tätigkeiten. Auf den Personalbestand wurde abgestellt, da dieser vergleichsweise einfach zu ermitteln ist. Kennzahlen wie z.B. das in Trusts verwaltete Vermögen oder Informationen über die dem Trustgeschäft zuzurechnenden Erträge sind wegen Abgrenzungsproblemen schwer zu ermitteln und werden aus Vertraulichkeitsgründen kaum zur Verfügung gestellt. Die Antworten zeigen, dass unabhängig von der Gesamtgrösse des Anbieters nur sehr wenige Mitarbeiter in der Schweiz direkt mit Trustdienstleistungen befasst sind. Die teilnehmenden Banken beschäftigen in der Schweiz in diesem Bereich durchschnittlich acht Mitarbeiter. Die unabhängigen Vermögensverwalter gaben an, weniger als fünf Mitarbeiter im Bereich der Trustdienstleistungen einzusetzen. Differenzierter stellt sich die Situation bei den Anwälten dar: Während die meisten Umfrageteilnehmer ebenfalls weniger als fünf Mitarbeiter für Trustdienstleistungen einsetzen, beschäftigen fünf der befragten Kanzleien bis zu 50 Mitarbeiter in diesem Gebiet. Weiter wurde nach der Zahl der Mitarbeiter gefragt, welche sich in ausländischen Niederlassungen oder Tochtergesellschaften mit Trustdienstleistungen befassen. Hier geben alle Umfrageteilnehmer, die Dependancen im Ausland halten, übereinstimmend an, dass mehr Mitarbeiter im Ausland im Bereich des Trustgeschäfts tätig sind als in der Schweiz. Dies gilt auch für schweizerische Anbieter. Ein Teil der Wertschöpfung, die schweizerische Anbieter direkt über das Angebot von Trustdienstleistungen generieren, entsteht also im Ausland. Nimmt man an, dass die Wertschöpfung pro Mitarbeiter unabhängig von seinem Beschäftigungsort ist, beträgt der ausländische Anteil etwa 30%. 20 6 Schätzung des Marktvolumens Die Höhe der über Trusts verwalteten Vermögen ist kaum zu ermitteln. Zum einen bestehen Abgrenzungsprobleme: Vermögensbestände können oft nicht den Trusts direkt zugerechnet werden, da sie nicht vom Trust, sondern von zum Trust gehörenden Investitionsvehikeln, meist in der Rechtsform einer Gesellschaft, gehalten werden. Auch eine Unterscheidung zwischen Trusts der privaten Vermögensverwaltung und den z.B. in der vorliegenden Betrachtung nicht relevanten Trusts aus Pensionskassen ist schwierig. Als weiteres Problem kommt hinzu, dass die Daten, insbesondere die Vermögensbestände aufgeteilt nach Anlegergruppen (Domizil, Rechtsform, etc.), im benötigten Detailgrad nicht publiziert werden und auch aus Vertraulichkeitsgründen nicht zu erhalten sind. Möglich ist jedoch eine Schätzung des Marktvolumens, d.h. des Volumens, welches potenziell für eine Verwaltung über Trusts in Frage kommt. Weltweit werden heute SFr. 94’918 Mrd. Privatvermögen verwaltet.4 Davon entfallen etwa 20% auf Kunden, welche mehr aus USD 5 Mio. Vermögen besitzen. Genau diese Kundengruppe ist es, für die das Einrichten eines Trusts Vorteile bringen kann. Eine Beschränkung auf Vermögen über USD 5 Mio. greift jedoch zu kurz. Da Trusts oft zur Nachlassplanung eingesetzt werden, sollte berücksichtigt werden, dass sich das Vermögen von noch lebenden Privatpersonen vergrössern kann. Somit sind für Kunden, welche zum heutigen Zeitpunkt weniger Vermögen als die genannten USD 5 Mio. besitzen, Trusts allenfalls später von Interesse. Gemäss übereinstimmenden Aussagen von Interviewpartnern sollten daher alle Kunden mit einem Vermögen von mehr als USD 1 Mio. als potenzielle Trustkunden angesehen werden.5 Dies ergibt eine Marktgrösse von SFr. 33’111 Mrd., was einem Anteil von 35% des weltweiten Vermögensverwaltungsmarktes entspricht. In der Schweiz werden zur Zeit SFr. 3’640 Mrd. Privatvermögen verwaltet.6 Davon entfallen etwa 39% auf schweizerische, 61% auf ausländische Kunden. Geht man davon aus, dass der Anteil der Vermögensverwaltungsklienten mit einem Vermögen von mehr als USD 1 Mio. in der Schweiz etwa gleich gross ist wie weltweit, so entspricht 4 The Boston Consulting Group, Global Wealth 2005, S. 11. ist zu berücksichtigen, dass für Trusts nicht nur «bankable assets» von Interesse sind, sondern 5 Auch jede Art von Vermögen. 6 Schätzungen der Autoren basierend auf Schweizerische Nationalbank, Statistisches Monatsheft Oktober 2007, S. 42. 21 dies einem Gesamtvolumen von SFr. 497 Mrd. Für ausländische Kunden wird dieser Anteil als deutlich grösser angenommen (70%), was einem Volumen von SFr. 1’551 Mrd. entspricht. Somit verwalten die Banken in der Schweiz SFr. 2’048 Mrd. welches potenziell für die Verwaltung über Vermögensverwaltungstrusts in Frage kommt. Dies entspricht einem Anteil von 56% am gesamthaft bei Banken in der Schweiz gehaltenen Privatvermögen. 7 Zusammenfassung Trotz des Umstandes, dass es keine schweizerischen Trusts gibt und auch ausländische Trusts bis vor einigen Wochen rechtlich nicht anerkannt waren, sind etwa zwei Drittel der Vermögensverwaltungsdienstleister in der Schweiz bereits im Trustgeschäft aktiv. Obwohl oder vielleicht gerade weil Trusts in der Vermögensverwaltung ein komplexes Geschäftsfeld darstellen, wird es nicht nur von grossen Markteilnehmern besetzt. Die Umfrage zeigt, dass kleine und mittlere Banken, spezialisierte Trust Companies, aber auch Anwaltskanzleien und unabhängige Vermögensverwalter Trusts für ihre Kunden gründen und verwalten. Namentlich die letztgenannten können dem Klienten nicht alle notwendigen Dienstleistungen der Wertschöpfungskette «Vermögensverwaltung» anbieten. Hierfür müssen mehrere Akteure des Finanzplatzes zusammenarbeiten. Diese Akteure finden sich nicht spontan für ein konkretes Geschäft, vielmehr bestehen langjährige Verbindungen zwischen den einzelnen Anbietern. Aus Sicht des Finanzplatzes ist es unerheblich, ob die Wertschöpfungskette zwischen mehreren Anbietern untergliedert wird. Netzwerkeffekte sorgen dafür, dass die Aufteilung innerhalb des Finanzplatzes erfolgt, solange Angebot und Leistung international konkurrenzfähig sind. Durch vorteilhafte Rahmenbedingungen kann der Finanzplatz Schweiz Family Offices, Trust Companies und deren verwaltetes Vermögen anziehen. Davon profitieren alle Anbieter. Ein florierendes Trustgeschäft stärkt so den Vermögensverwaltungsstandort Schweiz als Ganzes. Die Bedeutung von Trusts nimmt zu. Damit einher gehen beträchtliche Wachstumschancen. Für Vermögensverwaltungsanbieter in der Schweiz wird es immer wichtiger, optimale Trustdienstleistungen offerieren zu können, um ihre internationale Marktposition zu behaupten und zu verbessern. Aktuell ist die Branche in der Schweiz gut positioniert. Die Rahmenbedingungen haben sich in der letzten Zeit verbessert. 22 Mit dem Beitritt zur Haager Übereinkunft wurde die Rechtssicherheit von Trusts in der Schweiz gestärkt, auch wenn die vollen Auswirkungen erst in einigen Jahren, nach Etablierung einer Rechtspraxis in der Anwendung der neuen Bestimmungen, beurteilt werden können. Handlungsbedarf besteht jedoch weiterhin bei den Fiskalthemen. Die Vorhaben der Schweizerischen Steuerkonferenz, schweizweit einheitliche Regeln zu schaffen, sind zwar mit Publikation des Kreisschreibens vorläufig abgeschlossen. Von einer einheitlichen Regelung kann aber insofern nicht die Rede sein, als dass inländische und ausländische Strukturen unterschiedlich behandelt werden. Somit bleibt die steuerliche Behandlung je nach Steuerart und Domizil der an der Truststruktur Beteiligten unterschiedlich. Eine Schlechterstellung von Trusts im schweizerischen Vermögensverwaltungsgeschäft betrifft über die Hälfte des bestehenden Marktvolumens. Weiterhin besteht die Gefahr, dass schweizerische Anbieter für ein Drittel des weltweiten Vermögensverwaltungsvolumens keine optimalen Strukturierungslösungen mehr anbieten können. Ähnlich sieht die Situation in der Schweiz aus. Durch die im Kreisschreiben vorgenommene Diskriminierung von inländischen Trusts scheidet dieser für ein Drittel des von schweizerischen Kunden bei Banken in der Schweiz gehaltenen Vermögens als Struktur aus. Da die Klienten, für welche Trusts in Frage kommen, sowohl hinsichtlich des Domizils als auch der Vermögensverteilung international orientiert sind, hätte eine Schlechterstellung von Trusts bzw. Trustanbietern in der Schweiz mittelfristig negative Auswirkungen auf das gesamte hiesige Vermögensverwaltungsgeschäft: Bereits bestehende Trusts würden ihre Vermögenswerte in Länder verschieben, die bessere Rahmenbedingungen bieten. Gleiches gilt für Kunden, für die ein Trust vorteilhaft wäre, aber noch nicht gegründet wurde. Problematisch ist dies, da das Angebot von Trusts bei den angesprochenen Kunden ein essentieller Bestandteil der Vermögensverwaltungsstrategie ist. In diesem Fall ist nicht nur das direkt mit der Gründung oder Verwaltung des Trusts verbundene Geschäft betroffen, denn ein Trust bezieht grundsätzlich die gleichen Leistungen wie ein gewöhnlicher Vermögensverwaltungskunde. Somit besteht die Gefahr, dass Beratung, Asset Management, Depotführung und die Ausführung von Börsenorders, die damit einhergehenden Erträge sowie die verbundenen Arbeitsplätze ebenfalls verloren gehen. Eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen beträfe daher nicht nur die begrenzte Anzahl von Anbietern und Mitarbeitenden, welche direkt mit der Gründung 23 und Verwaltung von Trusts befasst sind. Zu befürchten ist, dass das gesamte Anbieternetzwerk die negativen Auswirkungen zu spüren bekäme und die Attraktivität des Private Banking Finanzplatzes Schweiz leiden würde. Zukünftige Regulierungsvorhaben, sei es auf rechtlicher oder fiskalischer Ebene, müssen daher mit Augenmass erfolgen. Insbesondere ist die Internationalität und Mobilität des Trustgeschäfts zu berücksichtigen. Während sich die internationalen Klienten und Vermögen negativen Rahmenbedingungen mit vertretbarem Aufwand entziehen können, haben die meisten Anbieter in der Schweiz und deren Mitarbeiter diese Möglichkeit nicht. Aus Sicht des Fiskus scheint eine grosszügige und international attraktive Politik vorteilhaft, weil sich nach einheitlicher Meinung der Befragten der Trust für rein schweizerische Kunden kaum eignet. Die «Kannibalisierungsgefahr» ist somit minim. Mit der Unterzeichnung der Haager Übereinkunft wurde international signalisiert, dass die Schweiz für die Vermögensverwaltung durch Trusts ein attraktiver Standort ist. Es gilt nun, die sich eröffnenden Wachstumschancen zu realisieren. Doch nur durch eine konsequente Verbesserung der Rahmenbedingungen kann dieses Potential genutzt und die Wettbewerbsposition des Finanzplatzes Schweiz und seiner Anbieter gestärkt werden. 24