immobilienangebot - Premium-Immobilien
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IMMOBILIENANGEBOT Eigentumswohnung 76185 Karlsruhe Gellertstraße 4 3 - Zi. - Eigentumswohnung 76185 Karlsruhe, Gellertstrasse 4 Baujahr : 1992 / 1993 Wohn/ Nutzfläche gesamt ca. : ca. 105 m² (zuzüglich ca. 50 m² Ausbaumöglichkeit im Spitzboden) Kaufpreis : 198.000,00 € Lagebeschreibung: Karlsruhe liegt in der oberrheinischen Tiefebene an den kleinen Flüssen Alb und Pfinz sowie am Rhein und grenzt im Osten an die letzten Ausläufer des Schwarzwaldes und des Kraichgaus. Die Stadt liegt im Verdichtungsraum Karlsruhe/Pforzheim, zu dem die Stadt Karlsruhe, einige Gemeinden des Landkreises Karlsruhe (vor allem die Großen Kreisstädte Bruchsal, Ettlingen, Stutensee und Rheinstetten) sowie die Stadt Pforzheim, der nordwestliche Teil des Enzkreises, die Stadt Mühlacker und die Gemeinde Niefern-Öschelbronn im nordöstlichen Enzkreis gehören. Die Alb, Naherholung im Stadtgebiet Innerhalb der Region Mittlerer Oberrhein bildet Karlsruhe ein Oberzentrum, von denen für ganz Baden-Württemberg nach dem Landesentwicklungsplan 2002 insgesamt 14 ausgewiesen sind. Das Oberzentrum Karlsruhe übernimmt auch für die Gemeinden Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Walzbachtal und Weingarten (Baden) die Funktion eines Mittelbereichs. Darüber hinaus gibt es auch Verflechtungen mit Gemeinden in der Südpfalz und im Unterelsass in der Region Pamina Objektbeschreibung: Die Eigentumswohnung befindet sich in einem Gebäude das im Jahre 1992/1993 in der Gellertstraße errichtet wurde. Es handelt sich hier um eine Wohnstraße, die mit, teils älteren Mehrfamilienhäusern, bebaut ist. Die Aufteilungen der Wohnung ist ansprechend. Durch die großen Fenster ist die Wohnung sehr Licht durchflutet. Es handelt sich um ein zeitloses schönes Anwesen mit isolierten Schallschutzfenstern. Das große Bad ist von zwei Seiten begehbar. Renovierungsstau am Gebäude ist nicht vorhanden. Das Haus ist voll unterkellert. Hier ist ausreichend Stauraum vorhanden. Einkaufsmöglichkeiten sind nächster Umgebung zu finden und die Innenstadt von Karlsruhe ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Wohnzimmer mit Blick auf die Dachterrasse Schlafzimmer Einbauküche Dachterrasse Bad Grundriss Lageplan Wichtig Maklercourtage Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die der Auftraggeber dem Makler übermittelt hat. Es wird weder stillschweigend noch aktiv Gewähr für die Vollständigkeit der Angaben übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Das Angebot ist freibleibend. Grunderwerbsteuer, Notarund Grundbuch-Kosten sind vom Käufer zu tragen. Eine Besichtigung des Objektes kann nach Absprache jederzeit erfolgen. Der Maklervertrag kommt zu Stande, entweder durch die Inanspruchnahme durch die Tätigkeit des Maklers auf der Basis des Exposes oder durch schriftliche Vereinbarung. Die Courtage in Höhe von 3,57 % incl. MwST vom notariellen Kaufpreis, ist nach notariellem Vertragsabschluss innerhalb von 5 Werktagen fällig und vom Käufer an den Makler zu bezahlen. Allgemeine Geschäftbedingungen Der Maklervertrag mit dem Anbieter oder seinem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Basis eines Objekt-Exposes und seiner Bedingungen oder von den erteilten Auskünften zustande. Die Tätigkeit erfolgt aufgrund der vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können nicht übernommen werden. Irrtum und Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten. Die Vermittlungstätigkeit etc. ist ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung ist der Empfänger für Nachweise und Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit dem Makler einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche durch den Makler bleiben vorbehalten. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist der Makler berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen auch wenn, statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem ursprünglichen Angebot abweicht. Die Provision ist fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind von den jeweiligen Vertragspartnern mitzuteilen. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen. Ist dem Empfänger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Erhalt des Nachweises/Exposes dem Makler mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit als unwiderlegbar belegt, wenn der Empfänger danach den Hauptvertrag abschließt. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, an Provision die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers