Cybermedikamente - Österreichische Apothekerkammer
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Cybermedikamente - Österreichische Apothekerkammer
Arbeiterkammer Wien Abteilung Konsumentenpolitik Prinz-Eugen-Straße 20-22 A-1041 Wien Tel: ++43-1-501 65/2721 DW Fax: ++43-1-501 65/2693 DW Internet: www.ak-konsumentenschutz.at E-Mail: [email protected] 20/2001 August 2001 Cybermedikamente Mag Petra Lehner Als Folgeprojekt der AK-Erhebung Cybermedikamente 19991 wurden von Sommer 2000 bis Frühjahr 2001 erneut Anbieterseiten von Medikamenten im Internet unter die Lupe genommen, anhand bestimmter, für Verbraucher relevanter Kriterien beurteilt und Bestellungen von rezeptpflichtigen Arzneimitteln vorgenommen. Die Bestellvorgänge wurden dokumentiert, die erhaltenen Produkten anhand Verpackung, Kennzeichnung und Gebrauchsinformation bewertet. Nicht in Originalverpackung gelieferte Medikamente wurden laboranalytisch auf Echtheit untersucht, originalverpackte Präparate stichprobenweise einer augenscheinlichen Prüfung auf Fälschungen durch einen Hersteller unterworfen. Die Ersichtlichkeit der Gesamtkosten einer Bestellung und die Übereinstimmung angenommene / tatsächliche Kosten wurden erhoben und ein Preisvergleich mit den bei einem Kauf in einer österreichischen Apotheke anfallenden Kosten für das jeweilige Medikament angestellt. Als zweiter Teil der Erhebung wurde versucht, frei verkäufliche Arzneimittel über das Internet zu kaufen. Das Angebot ist jedoch sehr dürftig. Es wurde daher lediglich ein Preisvergleich von häufig angebotenen frei verkäuflichen Produkten angestellt, für welchen neben den österreichischen Apothekenverkaufspreisen und den Preisen einiger weniger Internetanbieter auch Preise von direkt in spanischen Apotheken eingekauften Produkten und die Preise, die in einer offiziellen übers Internet frei zugänglichen Schweizer Medikamentendatenbank abrufbar sind, herangezogen wurden. 1 Erhebungsbericht abrufbar: www.ak-konsumentenschutz.at unter„archiv“ 1 Zusammenfassung Rezeptpflichtige Arzneimittel Insgesamt wurden 21 Bestellvorgänge von 16 verschiedenen Anbietern dokumentiert. Zwei Bestellungen konnten nicht erfolgreich durchgeführt werden, weil nicht nach Österreich geliefert wird. Von den 19 erfolgreich durchgeführten Bestellungen sind 7 nie angekommen, in allen Fällen handelte es sich um Bestellungen mit Kreditkartenzahlung. Vier davon mußte völlig „abgeschrieben“ werden. Eine Abbuchung vom Kreditkartenkonto ist erfolgt, eine Auslieferung des Produktes oder Rückbuchung des Betrages konnte trotz mehrmaliger E-Mail-Interventionen nicht erreicht werden. Ein Viertel der Anbieter ist während des Erhebungszeitraumes von 6 Monaten verschwunden. Die Hälfte davon ist unter einem anderen URL wieder aufgetaucht. Bei jedem zweiten Anbieter erfährt man als Besteller nicht umfassend, mit wem man es zu tun hat. Eine erfolgreiche Intervention bei Nicht- oder Falschlieferung bzw bei Abrechnungsfehlern ist in diesen Fällen vom guten Willen des Anbieters abhängig. Zwei Drittel der Anbieter akzeptieren nur Kreditkartenzahlungen. Der Bestellvorgang ist meist nicht einfach handhabbar, wichtige Informationen bezüglich Gesamtpreis und Lieferung muß man sich meist von verschiedenen Subseiten zusammensuchen, wenn man überhaupt fündig wird. Bei einem Drittel der Seiten sind die wesentlichen Informationen nur in englisch abrufbar. Mehr als die Hälfte der Anbieter hält keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Eine im Fernabsatzgesetz vorgesehene generelle Rücktrittsmöglichkeit von 7 Werktagen nach Erhalt einer im Internet bestellten Ware wird auf keiner Seite gewährt, auf den meisten sogar explizit ausgeschlossen. Alle Anbieter schließen eine Haftung für Schäden durch die Medikamenteneinnahme aus. Auch bezüglich Lieferung oder etwaiger Zollprobleme wird von den meisten Anbietern jegliche Haftung ausgeschlossen. Bei jeder dritten Bestellung wurde keine E-Mail-Bestätigung mit ausreichender Dokumentation der Bestellung, Lieferung und Kosten zugesendet. Insgesamt wurden sechs verschiedene rezeptpflichtige Medikamente bestellt, nur zwei Anbieter verlangen die Vorlage eines Rezeptes. Die Rezeptpflicht ist eine Schutzbestimmung. Ein Arzt sollte nach Untersuchung und Abwägung ein passendes Medikament für die jeweilige Anwendung verschreiben. Ohne Verschreibung entfällt auch die Haftung für eventuelle negative Auswirkungen bei Einnahme eines rezeptpflichtigen Arzneimittels. Im Rahmen fast jeder zweiten Bestellung ( 44 Prozent) müssen unterschiedliche detaillierte Fragebögen ausgefüllt werden. Diese „Online2 Untersuchung“ kann Mehrkosten von bis zu 1170 Schilling ausmachen, eine reale Untersuchung durch einen Arzt jedoch nicht ersetzen, da oft wesentliche Fragen nicht gestellt werden bzw von medizinischen Laien nicht umfassend genug beantwortet werden können. Darüber hinaus ist die Qualität dieser „Online-Untersuchungen“ zweifelhaft, da ein konkretes Beispiel zeigte, dass trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen zur Verschreibung von Xenical (Gewichtsreduktionsmittel) dieses verschrieben und ausgeliefert wurde. Auf Datenschutzvorkehrungen wird generell kaum geachtet. Kreditkarten- und Gesundheitsdaten werden unverschlüsselt übers Internet verschickt. Bei fast jeder dritten Bestellung ist damit zu rechnen, dass man mit Werbung belästigt wird. Die Beschreibung der Produkte ist in den überwiegenden Fällen nicht ausreichend, um als Laie eine korrekte Einschätzung über das Potential des Medikamentes treffen zu können. Die Produkte werden übermäßig beworben, Nebenwirkungen werden verschwiegen oder heruntergespielt. Deutsche Beipacktexte, die eine korrekte Abschätzung zumindest nach Auslieferung möglich machen würden, fehlen in allen Fällen. Laboranalysen und Kontrollen durch einen Hersteller ergaben keine Hinweise auf Nachahmungen oder Fälschungen. Die durchschnittliche Lieferdauer betrug 10 Tage (Spanne: 4-31 Tage). Die Hälfte der gelieferten Produkte wurden nicht aus EU-Ländern verschickt, zwei Drittel davon waren nicht als Arzneimittelsendung deklariert. Ein Produkt wurde vom Zoll „abgefangen“. Die Gesamtkosten für eine Internetarznei setzen sich aus Produktpreis, Versandspesen und zusätzlichen Kosten (Online-Untersuchung, Auslandüberweisungsspesen etc) zusammen. Bei einem Drittel der Bestellungen werden die Gesamtkosten nicht explizit angegeben. Mehrheitlich sind die tatsächlichen Kosten höher als die bei Bestellung vermuteten bzw angegebenen. Die bestellten Internetmedikamente sind überwiegend teurer als in österreichischen Apotheken, teils sind die Mehrkosten beträchtlich. Fast jedes zweite Produkt (47 %) ist mindestens doppelt so teuer wie in der österreichischen Apotheke. Betrachtet man die teils doch sehr beträchtlichen Mehrkosten, das Risiko, dass man das Produkt, für das man generell im Voraus bezahlt, nicht erhält, die schlechte Information über die Produkte auf den Anbieterseiten und die nicht vorhandene Qualitäts-sicherung, muß von einem Interneteinkauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln derzeit jedenfalls abgeraten werden. 3 Resume Die Beschränkungen und Vorschriften zur Abgabe und Werbung für Arzneimittel stellen auf Gesundheits- und Täuschungsschutz ab. Diese Sonderregeln für Medikamente als Waren, die sich vom Waschmittel oder Regenschirm grundlegend unterscheiden, haben durchaus ihre Berechtigung. Die Einnahme von Arzneimitteln ohne gründliche Indikationsstellung durch einen Arzt und eine kompetente Beratung durch diesen oder in der Apotheke ist aufgrund der möglichen Neben- und Wechselwirkungen für Patienten ein gefährliches Spiel, denn ein seriöser Gesundheitscheck kann via Internet nicht durchgeführt werden. Auch können Konsumenten als medizinische Laien Werbeaussagen und Wirkprophezeiungen selbst nicht verifizieren. Bei bekannten Arzneimitteln oder bei Dauermedikationen, wo Beratung und Betreuung weniger Rolle spielen, ist einer Internetbestellung gegen Rezept nichts entgegengehalten zu halten, wenn die Cyberapotheke dieselben Qualitätsstandards einzuhalten hat wie die Apotheke um die Ecke und bestimmten Informationspflichten nachkommt. Grundsätzlich kann der Internetversand von Medikamenten durch die unbegrenzten Bestellzeiten und (mögliche) Kosteneinsparungen durch weltweite Konkurrenz, ebenso wie durch die „Convenience“ (Bestellung von zu Hause aus, vor allem interessant für immobile Menschen und Menschen in abgelegenen ländlichen Gegenden) Vorteile bringen. Im Moment ist jedoch weder der Verbraucher- noch der Gesundheitsschutz ausreichend sichergestellt. Der Online-MedikamentenHandel ist intransparent und man trägt als Besteller das volle gesundheitliche und finanzielle Risiko. Damit Konsumenten vom Angebot einer Internetapotheke profitieren können, müssen strenge Regeln gelten. Neben exakter Anbieteridentifikation und fairen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind detaillierte Informationen über Wirkungen, Nebenwirkungen und Anwendungen sowie eine alle Kosten darstellende Preisinformation ebenso unabdingbar wie sichere Datentransfersysteme. Qualitätskriterien müssen festgelegt werden, um gesundheitlichen und finanziellen Risiken vorzubeugen und deren Einhaltung muß regelmäßig überwacht werden. Um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, sollte sichergestellt werden, dass Internetapotheken das gleiche Sortiment führen wie öffentliche Apotheken (auch unattraktive Medikamente mit geringen Gewinnspannen) und Auslieferungen auch in entlegene Gebiete ohne Mehrkosten vornehmen. 4 Forderungen der AK Ø Durch Änderungen im Arzneimittelrecht sollte ein hochwertiger und vertrauenswürdiger Versandhandel mit Medikamenten über zertifizierte Internetapotheken, die den selben Qualitätsstandards wie öffentliche Apotheken unterliegen, ermöglicht werden. Ø Ein Kriterienkatalog, der verbraucherfreundliche Standards für Internetapotheken vorgibt, sollte erarbeitet werden und EU-weit gelten. (siehe „Vorschläge für einen EU-Kriterienkatalog“ im Anhang) § Internetapotheken müssen von einem Pharmazeuten geführt werden und eine qualifizierte Online- oder Telefonberatung durch Pharmazeuten anbieten. § Rezeptpflichtige Arzneien dürfen nur nach Übermittlung des Originalrezeptes ausgeliefert werden. § Das Sortiment muß jenem der öffentlichen Apotheken gleich sein. Die Möglichkeit der Bestellung und Auslieferung muß für alle Konsumenten gelten. § Produktgerechte Lagerung und Lieferung muß sichergestellt sein. § Eine unabhängige Kontrollstelle soll Internetapotheken zertifizieren und die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien regelmäßig überprüfen, was an einem einheitlichen Qualitätssiegel erkennbar sein soll. Dadurch erhalten auch kleine Apotheken die gleichen Chancen wie große Konzerne. Ø Bevor der Internethandel mit Arzneimitteln über zertifizierte Apotheken ermöglicht wird, ist eine eindeutige Klärung des Haftungsrisikos notwendig, denn der überregionale Direktversand hat eine wesentlich höhere Schadensanfälligkeit als die Nahversorgung. Ø Die Versorgung über öffentliche Apotheken muß weiter gesichert bleiben. Dies ist vor allem für ältere Personen, die nachweislich die meisten Medikamente brauchen, unabdingbar und muß eindeutig und klar festgelegt werden. Ø Öffentliche Apotheke sollten mehr umfassende Beratung wahrnehmen. Andernfalls ist zu befürchten, dass Konsumenten vermehrt auf eine Vielzahl oftmals unseriöser Angebote von „Cyberapotheken“ ausweichen, um Medikamente ohne Beratung und Rezept zu bestellen. 5 Tipps der AK Ø Derzeit ist von einem Einkauf rezeptpflichtiger Medikamente im Netz abzuraten, denn er ist weder billiger noch bequemer und birgt mehrere Risiken. Es besteht die Gefahr, dass unkontrolliert und unreflektiert hochwirksame Medikamente abgegeben werden und es ist nicht sichergestellt, dass das bestellte Medikament tatsächlich geliefert wird. Auch sind die meisten Cybermedikamente teurer als in der österreichischen Apotheke, teils sogar beträchtlich. Ø Bei vielen rezeptpflichtigen Arzneien übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Der „normale“ Weg ist daher jedenfalls billiger als jener übers Internet. Ø Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln sollte der eigenen Sicherheit wegen die Verschreibung durch einen Arzt mit vorangehender Untersuchung selbstverständlich sein. Bei umgangener Rezeptpflicht besteht keine Haftung, wenn durch die Einnahme des Medikamentes körperliche Schäden auftreten. Ø Wenn nicht erkennbar ist, mit wem man es zu tun hat, sollte man jedenfalls von einer Bestellung und Bekanntgabe von Kreditkarten- und Gesundheitsdaten absehen. Eine vollständige Adresse des Anbieters (kein Postfach) und eine Telefonnummer sollten angegeben sein. Ø Vor einer Bestellung sollte man die allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und erst dann entscheiden, ob man eine Bestellung tätigt. Zu Dokumentationszwecken sollte man diese auch ausdrucken. Achten sie auch auf Zusicherungen oder Informationen, wie vertraulich persönliche Daten behandelt werden! Ø Wird binnen 24 Stunden keine Bestellbestätigung per E-Mail zugesendet, welche die wesentlichen Daten der Bestellung wiedergibt (Bestelldatum, Produkt, Menge, Gesamtpreis aufgeschlüsselt in Produktpreis, Lieferkosten und eventuelle sonstige Kosten, Lieferzeit, Zahlungsmodalitäten), sollten man diese urgieren. Bestellbestätigungen zu Beweiszwecken immer ausdrucken, ebenso wie die einzelnen Schritte des Bestellvorgangs! Ø Um Mißbrauch so gut wie möglich vorzubeugen, sollten Kreditkartendaten und sensible Gesundheitsdaten nicht unverschlüsselt übers Internet versendet werden. Im Zweifelsfall lieber von einer Bestellung Abstand nehmen! Ø Kreditkartenabrechnungen immer kontrollieren! Unbefugte Abbuchungen vom Kreditkartenkonto müssen schriftlich beeinsprucht werden, die Fristen hierfür werden von den Kreditkartenunternehmen vorgegeben und liegen zwischen 4-6 Wochen. Im Falle eines 6 fristgerechten Einspruchs gegen eine Abbuchung ist zunächst der Empfänger der Zahlung beweispflichtig, dass ihm der strittige Betrag tatsächlich zusteht. Ø Sind die Informationen zu einem Arzneimittel nur positiv – Finger weg. Neben- und Wechselwirkungen sind Bestandteil jedes Arzneimittels. Werden diese verschwiegen, weist das auf unseriöse und damit nicht empfehlenswerte Geschäftspartner hin. Bei Botschaften wie „hundertprozentige Wirkungsgarantie“ oder „nur kurze Zeit und nur bei uns erhältlich“ und Ähnlichem sollten die Alarmsirenen läuten. Informationen und Werbeangebote von Pharmafirmen, kommerziellen Kliniken und anderen Firmen immer mit Vorsicht zu betrachten! Ø Besondere Vorsicht ist bei Krankheiten mit hohem Leidensdruck zB Krebs oder Übergewicht geboten. Hier tummeln sich im Internet besonders viele Geschäftemacher und auch „Abzocker“, die die Verzweiflung und Frustration chronisch und unheilbar Kranker ausnutzen. Ø Sind die zugeschickten Arzneien nicht originalverpackt oder fehlt auf der Verpackung die Registrierungsnummer sowie Herstellungs- und Verfalldatum, fehlt ein Originalbeipacktext oder ist nur eine selbstgetippte Produktinformation beigelegt, sollte von einer Einnahme abgesehen und der Versender umgehend wegen einer Rückabwicklung kontaktiert werden. Ø Bei Arzneimitteln, die nicht akut gebraucht, sondern „auf Vorrat“ gekauft werden können (zB Schmerz- und Grippemittel) oder bei bereits vertrauter Medikation (zB Pille), welche die Krankenkasse nicht zahlt, ist ein Einkauf bei Doc Morris, da ca 20-30 Prozent billiger, überlegenswert. Man erhält jedoch ein niederländisch beschriftetes Medikament mit niederländischem Beipacktext und kurzer deutscher Gebrauchsanleitung. Ø Im Rahmen von Auslandsaufenthalten (zB Griechenland, Portugal, Spanien, Frankreich, USA) kann sich der Einkauf von bekannten Medikamenten lohnen. Zu bedenken ist dabei jedoch, dass ein Produkt anders heißen kann oder anders dosiert ist und die Beipacktexte in der jeweiligen Landessprache verfaßt sind. Ø Wenn sie ein Medikament in der öffentlichen Apotheke einkaufen, nehmen Sie ihr Recht auf umfassende Kundenberatung in Anspruch. Ø Bestehende Therapien sollten niemals aufgrund von Internetinformationen eigenständig abgebrochen oder geändert werden, sondern nur in Absprache mit dem behandelten Arzt, welchen man ja mit den Informationen aus dem Netz konfrontieren kann. 7 So erkennt man unseriöse Anbieter Ø Identität des Verkäufers Auf der Website fehlt das Impressum. Der Anbieter läßt sich weder namentlich noch postalisch identifizieren. Auch der Quellencode im Netz liefert keine Informationen über die Firma. Ø Rezeptpflicht der Medikamente Der Anbieter verlangt für rezeptpflichtige Arzneimittel kein Originalrezept oder läßt ersatzweise ein Onlineformular ausfüllen Ø Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Anbieter hält keine allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit bzw diese sind nur nachteilig, weil dem Besteller jegliche Risiken übertragen und seine Rechte verschwiegen werden. Ø Lieferinformationen Der Anbieter gibt keine klaren Lieferzeiträume bekannt und stellt kein System zur Verfolgung der Lieferung bzw des jeweiligen Stands der Bestellung zur Verfügung Ø Preisinformation Klare Informationen über den Gesamtpreis der Bestellung sowie eine einzelne Auflistung von Produkt- und Nebenkosten werden nicht gegeben. Ø Produktbeschreibungen auf der Website Die Wirkung der Produkte wird übermäßig positiv beschrieben. Neben- und Wechselwirkungen werden nicht angegeben oder heruntergespielt. Die Mittel werden als Allheilmittel, Superdroge, Intelligenzbeschleuniger etc angepriesen. Auch Aussagen wie zB „Tausende Amerikaner haben mit diesem Produkt ...“ oder Dankesschreiben von „geheilten“ Kunden sind ein Hinweis auf unseriöse Anbieter. Ø Sicherer Datentransfer Der Anbieter stellt kein System zur sicheren Datenübertragung zur Verfügung. Sichere Seiten sind zB durch ein Schloßsymbol oder „SSL“ in der Adreßleiste erkennbar. Ø Zahlungsmöglichkeit Bei ausschließlicher Zahlungsoption Kreditkarte ist Vorsicht geboten! Der Anbieter sollte zumindest eine sichere Seite zur Übermittlung der Kreditkartendaten bereithalten und bekanntgeben, wann abgebucht und durch wen abgebucht wird. 8 Frei verkäuflicher Arzneimittel (OTC-Produkte) Im Internet sind nur wenige Seiten auffindbar, auf welchen (auch) OTC-Produkte angeboten und von österreichischen Konsumenten bestellt werden können. Nur 4 Anbieter wurden gefunden. Die großen amerikanischen Drugstores liefern nicht nach Österreich, EU-Apotheken, die sich im Netz darstellen, halten sich ans Versandhandelsverbot für Arzneimittel, das nur in den Niederlanden und Großbritannien nicht gilt, und bieten nur Nahrungsergänzungen und Medizinprodukte via Internet zum Kauf an. Seiten, die frei verkäufliche Produkte anbieten, haben darüber hinaus auch ein sehr eingeschränktes OTC-Sortiment. Zum Preisvergleich von frei verkäuflichen Arzneimitteln wurden neben den österreichischen Apothekenverkaufspreisen die vier gefundenen Anbieter, ein großer amerikanischer Drugstore, Preise von Direktkäufen in spanischen Apotheken und Preise einer frei übers Internet zugänglichen Schweizer Medikamentendatenbank herangezogen, sowie für drei Produkte auch die Preise von deutschen Apotheken, die diese – weil in Deutschland im Unterschied zu Österreich nicht als Arzneimittel eingestuft - im Internet zum Kauf anbieten (Centrum, Cebion und CM3). Somit ergaben sich neben dem Vergleichsposten „österreichischer Apothekenverkaufspreis“ noch weitere 9 „Anbieter“. Insgesamt wurden die Preise von 10 Produkten verglichen. Keiner der „Anbieter“ außer „Österreich“ führte alle zehn Produkte. Der Preisvergleich ergibt je nach Produkt unterschiedliche Ergebnisse. So ist der Preis bei dem einen Produkt in Österreich am günstigsten, beim einem anderen wiederum ist Österreich am teuersten. Generell ist feststellbar, dass die Schweiz bei allen Produkten, für welche Schweizer Preise abrufbar waren, teurer ist als Österreich. Bei zwei Produkten, für welche keine Schweizer Preise zur Verfügung standen, ist der österreichische Apothekenverkaufspreis selbst nach Berücksichtigung von Versandkosten am höchsten. Dabei handelt es sich um das Vitamin/ Mineralstoffpräparat Centrum und die Abnehmhilfe CM3. Ein Ranking der Anbieter mit mindestens 5 verschiedenen Produkten (dh 8 Anbieter - ohne deutsche Apotheken) zeigt, dass Österreich nach der Schweiz am teuersten ist. Mit Berücksichtigung der Versandkosten bei durchführbaren Internetbestellungen (dh 5 Anbieter), liegt Österreich an dritter Stelle – zwei sind geringfügig billiger, zwei sind erheblich teurer. Bei einer gleichzeitigen Bestellung von mehreren Produkten kann sich aber auch bei den teureren Anbietern eine Einsparung ergeben. 9 Obwohl die niederländische Internetapotheke Doc Morris keine Versandspesen verrechnet und gemeinhin als günstig gilt, ist dieser Internetanbieter nicht immer billiger als die österreichische Apotheke. Zwei Produkte sind in Österreich billiger. Bei 4 von 9 Produkten hat Doc Morris aber das beste Angebot unter allen Anbietern (eines der zehn Produkte nicht im Angebot). Auch eine zweite Internetapotheke (EG-Medikamente) hat durch die niedrigen Versandkosten von 35,18 Schilling interessante Preise, aber nur ein sehr eingeschränktes Angebot. Ohne Berücksichtigung des Versands ist dieser Anbieter bei allen Produkten seines Sortiments (5 Produkte) günstiger als Österreich oder Doc Morris. EG-Medikamente und Doc Morris sind auch jene zwei Anbieter, die bei rezeptpflichtigen Medikamente die Übersendung eines Rezepts verlangen. Vergleicht man die österreichischen mit den spanischen Preisen, ist Spanien in 6 von 8 Fällen um 355 Prozent billiger, wobei 2 Produkte in Spanien weniger als die Hälfte kosten. Zwei Produkte sind jedoch ca ein Drittel teurer als in Österreich. Unter Berücksichtigung der Risiken einer Internetbestellung (Vorauszahlung, schlechte Anbieterkennung, Datensicherheit, nachteilige Allgemeine Geschäftsbedingungen) und unter Heranziehung der bei Einzelbestellungen in vielen Fällen kaum realisierbaren günstigeren Preise ist im Moment das Internet kein geeigneter Marktplatz zum Einkauf von OTC-Produkten. Jedenfalls ist ein gründlicher Preisvergleich anzuraten, in welchem unbedingt die Versandkosten berücksichtigt werden müssen. Tipps der AK Ø Alle bezüglich Internetbestellungen von rezeptpflichtigen Arzneimitteln angeführten Tipps gelten auch für Internetbestellungen von OTC-Produkten. Ø Auch hier gilt: Kosten vergleichen – nicht immer ist die Internetapotheke billiger! Produktpreise sind zwar häufig günstiger, aber inklusive Versand ist der Kauf oft nicht mehr attraktiv. Durch gleichzeitige Bestellung mehrerer Produkte spart man Versandspesen und kann in Summe Einsparungen erzielen. Ø Ein persönlicher Einkauf in Ländern mit eher niedrigerem Preisniveau (Griechenland, Spanien, Portugal, aber auch Frankreich, Großbritannien, USA) ist meist die günstigste Alternative. 10 Die Erhebung im Detail Rezeptpflichtige Medikamente Im Rahmen der Erhebung 1999 wurden 15 Anbieterseiten genauer unter die Lupe genommen. Ergebnis: Um den Verbraucherschutz beim Online-Medikamentenkauf ist es schlecht bestellt. Bei einem Drittel der Seiten war nicht eruierbar, wer dahinter steckt, bei einem weiteren Drittel nur mit einigem Suchaufwand (zB am Faxbestellformular). Um Ansprüche gegebenenfalls mittels Einschreibebrief wirksam geltend machen zu können, benötigen Kunden die Postanschrift des Händlers. Ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben, sind Kunden bei Reklamationen auf den guten Willen des Händlers angewiesen. Ausgewogene und richtige Informationen über die angebotenen Produkte waren Mangelware, übermäßige Werbung und Verschweigen von Nebenwirkungen gängige Praxis. In allen Fällen war der errechnete Preis für eine Bestellung höher als der Kaufpreis in einer österreichischen Apotheke (Vergleichsprodukt 1999: Xenical). Diese 15 Seiten waren die Ausgangsbasis für diese Erhebung. Im Herbst 2000 waren nur noch 5 (!) dieser Seiten vorhanden. Zwei konnten unter einer anderen www-Adresse wiedergefunden werden. Eine Adresse führte zu einer neuen Anbieterseite, die keine Arzneimittel mehr im Angebot hat. Die anderen 8 Seiten wurden entweder nicht gefunden („not found“, „diese Seite ist nicht mehr auf diesem Server“) oder es wurde der Zugang verweigert („access forbidden“). Im Rahmen dieser Erhebung wurden insgesamt 21 Bestellvorgänge dokumentiert. In die Seitenauswertung flossen 16 verschiedene Anbieter ein. Von einem Anbieter wurde dreimal (Nr1/Nr2/Nr12) und von drei jeweils zweimal bestellt. Von den Anbietern, von denen zweimal bestellt wurde, waren zwei unter verschiedenen www-Adressen erreichbar, einmal mit weitgehend identem Erscheinungsbild (nur Zahlungsmöglichkeit „Nachnahme“ fehlte bei der zweiten Bestellung; Nr9/Nr14), das andere Mal mit verändertem Angebot und anderer Aufmachung (Nr11/Nr19). Der Anbieter, von dem dreimal bestellt wurde, hielt bei jedem Bestellvorgang andere allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit und bei der dritten Bestellung war auch das gesamte Erscheinungsbild der Seite verändert (Angebot, Sprache). Nur bei Doc Morris (Nr17/Nr18) wurde zweimal von nach Inhalten und Präsentation identen Seiten bestellt. Für die meisten der folgenden Auswertungen wird daher von 18 „verschiedenen“ Seiten ausgegangen. 11 Übersichtstabelle Seiten ProbeNr gleich mit URL 2, 12 1 www.lifestyleinc.com/de/index.htm 1, 12 2 www.lifestyleinc.com/de/index.htm 3 www.happyweekend.ch 4 http://home.netvigator.com/~gtct.Deutsch.htm 5 www.usa-direkt.com 6 www.pillscom.ch 7 http://directresponsemarketing.co.uk 8 http://in.germany.com/us-med 14 9 www.pillen-online.de 10 www.usashop.ch 19 11 http.//207.36.96.159/German%20Folder/netdoctorgermanpage5a.htm 1, 2 12 www.lifestyleinc.com/index.htm 13 www.eg-medikamente.com 9 14 www.viagra-shop.de/pages/main.html 15 www.e-scripts.md 16 www.onlinepills.com 18 17 www.0800DocMorris.com 17 18 www.0800DocMorris.com 11 19 www.net-dr.com 20 www.safewebmedical.com 21 http://erxdirect.com/DE/index.html Von den 21 versuchten Bestellungen war 19mal eine Bestellung möglich. Zweimal war erst am Ende des Bestellvorgangs ersichtlich, dass eine Bestellung nicht möglich ist, da Österreich bei der Adreßeingabe nicht wählbar war (Nr5, Nr21). In beiden Fällen wurde auch eine E-Mail-Anfrage dahingehend beantwortet, dass nicht nach Österreich geliefert wird. Ø Von 19 erfolgreich durchgeführten Bestellungen sind 7 Produkte (37 Prozent), alle mit Zahlungsoption Kreditkarte, nicht angekommen. § 1x E-Mail-Mitteilung, dass Produkt angeblich nicht zustellbar ist à abgebuchter Betrag wurde exklusive Versandkosten wieder rückgebucht § 1x Produkt vom Zoll abgefangen à gesamter Betrag wurde nach Intervention wieder rückgebucht § 1x trotz Bestellbestätigung keine Sendung, keine Abbuchung § 4x keine Sendung aber Abbuchung à trotz mehrmaliger E-Mail-Intervention keinerlei Reaktion 12 Bestellte Produkte Insgesamt wurden 6 verschiedene Arzneimittel bestellt. Die gewählte Stichprobe erklärt sich dadurch, dass die meisten Seiten nur eine geringe Anzahl an Medikamenten an bieten. Dabei handelt es sich vor allem um „Lifestyle-Medikamente“ wie Potenzmittel, Haarwuchsmittel, Mittel zur Gewichtsreduktion und Raucherentwöhnung. Ergänzt wird diese Palette häufig noch mit Antidepressiva, Allergiemittel, Schmerzmittel und Mittel für die Haut. Übersicht bestellte Produkte Anzahl Anzahl bestellt angekommen Anmerkung Produkt Indikation Xenical Prozac Zyban Ultram Zovirax Ultralan Viagra Gewichtsreduktion 9 (8) Depressionen 5 Raucherentwöhnung 3 Schmerzen/morphinähnlich 1 Herpes/Fieberblasen 1 Haut/Kortisonpräparat 1 Erektionsstörungen Versuch 4 3 2 1 1 1 1x Bestellung nicht möglich (Nr15) Bestellung nicht möglich Bewertung der Seiten Alle Seiten, auch jene zwei, bei denen eine Bestellung nicht möglich war, wurden anhand verschiedener, für Verbraucher relevanter Kriterien bewertet. Für die einzelnen Auswertungen wurde jeweils die Anzahl an Seiten zum Vergleich herangezogen, die sich in den jeweiligen Vergleichsparameter unterschieden. Sprache Fünf der 21 Seiten sind nur englisch verfügbar. Ein Anbieter stellt ein Übersetzungsprogramm zur Verfügung, das aber keine verständliche Übersetzung liefert. Auf einer Seite, auf der man zwischen 7 Sprachen wählen kann, ist die deutsche Version ebenfalls eher lustig als informativ. Hier hat offenbar der Anbieter selber ein Übersetzungsprogramm benutzt und vermittelt so den Eindruck der Internationalität. Will man sich als deutschsprachiger Kunde über ein Produkt oder über Liefer- und Zahlungsbedingungen informieren, bleibt nur, sich in der englischen Version schlau zu machen. Von den 18 im wesentlich verschiedenen Seiten stellen sich 13 deutsch / auch deutsch dar, bei einer Seite sind weiterführende Informationen (zB AGB) jedoch nur in englisch abrufbar. Ø 61 % verständliche und durchgehende Informationen in deutsch Ø 39 % nur englische Version / keine brauchbare deutsche Übersetzung 13 Anbieterkennung Fünf Anbieter geben nur eine E-Mail-Adresse als einzige Kontaktmöglichkeit an. In weiteren 2 Fällen gibt’s zur E-Mail-Adresse noch eine Telefonnummer. Auf 11 Seiten ist eine Postadresse des Anbieters zu finden, teils relativ leicht, teils nach einigem hin- und herklicken. Dreimal handelte es sich bei der angegebenen Adresse um ein Postfach. Ø 28 % geben nur eine E-Mail-Adresse bekannt Ø 11 % geben eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer bekannt Ø 44 % geben eine vollständige Adresse an (inkl Telefonnummer/Faxnummer) Ø 17 % geben nur ein Postfach bekannt Bei den 5 Anbietern, die nur eine E-Mail-Adresse angeben, kann man anhand der URLs bei Zweien rückschließen, dass es sich um eine Seite in Hongkong bzw eine Seite in der Schweiz handelt (Länderdomain „hk“ bzw „ch“). Bei den anderen war eine derartige Zuordnung nicht möglich. Ø 22 % Herkunft nicht eruierbar Ø 44 % USA Ø 11 % Schweiz Ø 6% Hongkong Ø 6% Bahamas Ø 6% britisch Channel Islands Ø 6% Niederlande Die Mehrzahl der Anbieter hat demnach Ihren Sitz in den USA, sollte man meinen. Die Herkunft der Pakete bestätigt dies nicht in jedem Fall. Wie verläßlich Postfach-Adressen sind, weiß jeder, der einmal versucht hat, herauszufinden, wer hinter einem Postfach steckt, die sich leider oft als „totes Ende“ erweisen. Zur Durchsetzung von Rechten ist eine exakte Postadresse notwendig. Bestellmöglichkeiten Fast auf allen Webseiten kann online bestellt werden, nur einmal (Nr5) war dies nicht möglich, trotz Bewerbung und Anbot von rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Eine E-Mail-Anfrage wurde umgehend dahingehend beantwortet, dass eine E-Mail-Bestellung (ohne Rezept) gerne angenommen wird. Diese Bestellung wurde dann auch per E-Mail getätigt. In den Fällen, wo zusätzlich zur OnlineBestellung auch eine Fax- oder Postbestellung möglich war, wurde bis auf eine Ausnahme (Nr17 – Postbestellung) online bestellt. 14 Ø 94 % Bestellung online möglich Ø 6% Bestellung nur per E-Mail möglich Ø 28 % zusätzlich zur Online-Bestellung auch Fax- / Postbestellung möglich Bestellbestätigung Jede Online-Bestellung wurde nach dem Absenden online sofort bestätigt, aber nicht immer wurden dabei alle wesentlichen Informationen der Bestellung auch detailliert wiedergegeben. Eine E-MailBestellbestätigung mit allen wesentlichen Angaben erfolgte ebenfalls nicht immer. Wenn binnen 48 Stunden keine E-Mail-Bestätigung eintraf (6 Bestellungen), wurde per E-Mail darum gebeten. Auf diesen Wunsch wurde in der Hälfte der Fälle reagiert, wobei dabei aber niemals die wesentlichen Bestelldaten angeführt wurden, sondern nur auf den Erhalt der Bestellung Bezug genommen wurde. Dreimal wurde trotz ausdrücklicher Aufforderung keine E-Mail-Bestellbestätigung geschickt. Druckt man die Bestellung also vor dem Absenden nicht aus, fällt die Beweisführung im Falle von Problemen (was wurde bestellt, welche Menge wurde bestellt, zu welchem Preis wurde bestellt etc) sicherlich schwer. Im Fall der Postbestellung wurde der Eingang der Bestellung per E-Mail bestätigt und ein (österreichisches) Konto zur Überweisung bekannt gegeben. Die im Folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf die 19 tatsächlich durchführbaren Bestellvorgänge. Ø 100 % Ø 68 % „Online-Bestellbestätigung“ nach Absenden der Bestellung, davon § 58 % Wiedergabe der wesentlichen Bestelldaten § 42 % lediglich „Online-Dankeschön“ senden unaufgefordert eine E-Mail mit den wesentlichen Daten der Bestellung, in zwei Fällen jedoch nur englisch, obwohl Website deutsch Ø 16 % keine Bestellbestätigung per E-Mail, jedoch als Reaktion auf Urgenz Bestätigung des Eingangs der Bestellung, ohne Wiedergabe der wesentlichen Bestelldaten Ø 16 % trotz Aufforderung keine E-Mail-Bestellbestätigung Zahlungsmöglichkeiten Die häufigste Zahlungsart, in den betreffenden Fällen immer auch ausschließliche Zahlungsmöglichkeit, ist jene per Kreditkarte. Kein Anbieter liefert gegen Rechnung. Zwei Anbieter liefern auch gegen Nachnahme, wobei bei einem dieser Anbieter nach ca 4 Monaten nochmals bestellt wurde und dabei eine Nachnahmezahlung nicht mehr möglich war, sondern nur noch eine 15 Bargeldübersendung (Nr9/Nr14). Bei zwei Anbietern ist nur eine (teure) Auslandsüberweisung möglich. Lediglich ein Anbieter ermöglicht eine Bezahlung durch Überweisung auf ein Konto in Österreich. Da sich bei Bestellung 9 bzw 14 vom selben Anbieter die Zahlungsmöglichkeiten verändert haben, gelangen hier 19 verschieden Seiten zur Auswertung. Ø 63 % Zahlung mit Kreditkarte (in allen Fällen nur diese Option) Ø 21 % Zahlung mittels Überweisung (einmal Inland, 3x Deutschland) Ø 31 % Übersendung Geld/Scheck (davon 1x ausschließlich diese Option) Ø 11 % Nachnahme möglich Online-Untersuchung Bei den Online-Untersuchungen handelt es sich um Fragen zu Größe, Gewicht, Rauch- und Trinkgewohnheiten, Allergien, Medikamenteneinnahme und bisherige Krankheiten. Die Länge dieser Fragebögen ist unterschiedlich, bei einigen sind die „richtigen“ Antworten bereits angekreuzt. Mit einer realen Untersuchung durch den Arzt kann sicherlich keine dieser OnlineUntersuchungen mithalten und deren Aussagekraft ist fraglich. Einerseits kann jeder User, der an ein Medikament herankommen will, wissentlich Falsches angeben und andererseits ist zweifelhaft, ob manche Fragen von medizinischen Laien auch richtig verstanden werden und beantwortet werden können (zB „Nehmen sie zur Zeit beta-Blocker ein?“ oder „Leiden Sie an Psoriasis?“). Wie ernst Angaben genommen werden, zeigt ein konkretes Bestellbeispiel, wo Xenical (Mittel zur Gewichtsreduktion - soll erst ab einem Body-Mass-Index von 30 verschrieben werden) trotz Angabe eines BMI von 27 ohne Probleme „verschrieben“ und ausgeliefert wurde. Ein Hinweis, dass während der Einnahme eine fettreduzierte Diät eingehalten werden muß und auf eine ausreichende Zufuhr von fettlöslichen Vitaminen zu achten ist, fehlte. Wird bei Einnahme von Xenical „normal“ weiter gegessen, kommt es zum unkontrollierbaren Abgang von Fettstühlen, zu einer für die Betroffenen unangenehmen Beeinträchtigung des Magen-Darm-Systems und bei längerer Einnahme zu einem Mangel an fettlöslichen Vitaminen. Hinzu kommt, dass diese „Pseudo-Gesundheitschecks“ meist auch empfindlich teuer sind (50-75 US-Dollar zusätzlich, entspricht Mehrkosten von ca 750 bis 1.170 Schilling). 16 Für die folgenden Aussagen wurden die 18 „verschiedenen“ Seiten herangezogen. Ø 44 % „Online-Untersuchung“ obligat § 1x 6 Fragen mit vorgegebenen Antworten – keine zusätzlichen Kosten (Nr10) § 2x nicht ersichtlich, ob Kosten anfallen, da nur Gesamtkosten angegeben à aufgrund der Gesamtkosten für Xenical, das auch bei anderen Anbietern mit (ersichtlicher) kostenpflichtiger Online-Untersuchung bestellt wurde, ist anzunehmen, dass dieser Kostenposten jedenfalls einkalkuliert wurde § 5x beträchtliche (ersichtliche) Mehrkosten Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Mehrheit der Anbieter hält keine Bedingungen für den Kauf, die Lieferung und ein eventuelles Beschwerdehandling bereit. Dort, wo Geschäftsbedingungen (auch als häufig gestellte Fragen oder Lieferbedingungen bezeichnet) abrufbar sind, handelt es sich durchwegs um solche, die dem Käufer das gesamte Risiko für Transport und Einfuhr sowie die volle Haftung für eventuelle schädliche Wirkungen der Medikamente auferlegen. Vom im Fernabsatzgesetz vorgesehenen Rückgaberecht des Verbrauchers binnen 7 Werktagen nach Auslieferung scheinen die Anbieter ebenfalls nicht viel zu halten, sondern schließen eine Rückgabemöglichkeit in den Geschäftsbedingungen meist explizit aus. Ein generelles Rückgaberecht ist nirgends vorgesehen, selbst Doc Morris gewährt nur eine Rückgabe bei Beschädigungen oder Falschlieferungen. Da sich die Seite des Anbieters, von dem dreimal bestellt wurde (Nr1/Nr2/Nr12) kontinuierlich verändert und für jede Bestellung andere Geschäftsbedingungen galten, wurde alle drei Bestellvorgänge einzeln und somit 19 Seiten bewertet. Ø 42 % halten AGB oder Lieferbedingungen bereit Ø 32 % geben die eine oder andere Information bzgl Lieferung / Haftung Ø 26 % geben keinerlei Information zur Lieferung / Haftung Ø 100 % gewähren kein generelles Rückgaberecht Ø 21 % schließen ein Rückgaberecht explizit aus Ø 11 % geben an, dass Sie das Risiko einer Beschlagnahmung durch den Zoll übernehmen (in einem Fall kam Produkt nie an, Urgenz-Mails wurden nicht beantwortet!) Ø 42 % expliziter Haftungsausschluß in den AGBs oder im Bestellformular 17 Verschwinden von Seiten Im Laufe der Erhebung sind 4 der 16 Anbieter verschwunden. In einem Fall wurde einige Tage nach Bestellung per E-Mail mitgeteilt, dass keine Kreditkarten, sondern nur Bargeldsendungen akzeptiert werden. Von einer Bargeldübersendung wurde Abstand genommen, da die Website nicht mehr gefunden wurde. Die anderen drei Seiten sind einige Zeit nach Bestellung verschwunden. In einem Fall wurde die Kreditkarte belastet, das Produkt jedoch nie ausgeliefert und auch die Seite unter einem anderen URL nicht mehr gefunden. In den anderen zwei Fällen wurden die bestellten Produkte zugestellt. Beide Seiten wurden unter einem anderen URL wiedergefunden. Ø 25 % der Anbieter sind im Laufe der Erhebung verschwunden à die Hälfte davon wurde unter einer anderen www-Adresse wieder gefunden Direktwerbung Fast ein Drittel der Anbieter sendet nach Bestellung Erinnerungen an ein „Refill“ oder Hinweise auf spezielle Angebote per E-Mail, einmal sogar per Post. Ein Anbieter versendete zwar mehrere Werbemails, das bestellte Produkt wurde aber trotz Kreditkartenabbuchung nie geliefert und auch auf E-Mails wurde nicht reagiert. Ø 31 % schicken Werbung Anbot des Einstiegs in den Medikamentenvertrieb Drei der Anbieter versuchen, neue „Mitglieder“ zu gewinnen, die eine eigene Webseite aufbauen, von welcher aus diese dann Lifestyle-Medikamente mit Provision verkaufen sollen. Ø 19 % bieten die Möglichkeit des „Einstiegs“ ins Geschäft mit Cybermedikamenten Produktangebot Die meisten Anbieter haben nur einige wenige Medikamente im Angebot. Dabei handelt es sich um „Lifestyle-Medikamente“ zur Potenzsteigerung, zum Abnehmen, zur Raucherentwöhnung, gegen Haarausfall und gegen Depressionen (Viagra, Xenical, Propecia, Zyban, Reductil und andere Appetithemmer, Prozac) und um Schmerzmittel (Ultram, Vioxx). Auch Rheuma-, Allergie- und Herpesmittel werden relativ häufig angeboten. Auf den meisten Seiten wird darauf hingewiesen, dass es nur die wenigen explizit genannten Medikamente gibt („Wir haben uns spezialisiert ...“). 18 Auf zwei Seiten wird darauf verwiesen, dass per E-Mail auch noch andere als die erwähnten Medikamente nachgefragt werden können. Nur bei 3 Anbietern kann man auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente (OTC-Produkte) bestellen. Die folgende Auswertung berücksichtigt die 16 verschiedenen Anbieter, da sich das Produktangebot auf den Seiten, von denen mehrmals bestellt wurde, im Bezug auf die Einteilung für die Auswertung nicht unterscheidet. Ø 100 % bieten jedenfalls Viagra, Xenical, Propecia und Zyban an Ø 63 % bieten neben Lifestyle auch Rheuma-, Herpes- und Allergiemittel an Ø 6% bieten außer der Lifestylepalette nur noch Melatonin und DHEA an Ø 6% bieten außer Lifestyle und Rheuma-, Herpes- und Allergiemittel sonst nur noch Melatonin und DHEA an Ø 44 % bieten eine größere Palette als nur Lifestyle- und Rheuma-, Herpes- und Allergiemittel Ø 19 % bieten die Möglichkeit, per E-Mail nach anderen Medikamenten nachzufragen Ø 19 % bieten auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente an, die Angebotspalette ist aber sehr eingeschränkt Produktinformationen auf der Webseite Die über die einzelnen Produkte abrufbaren Informationen sind in den meisten Fällen nicht sehr aussagekräftig und beschränken sich allzu oft nur auf Werbung. In manchen Fällen wird überhaupt keine Produktinformation gegeben. Auf der überwiegenden Anzahl der Seiten werden keinerlei Hinweise auf Neben- oder Wechselwirkungen gemacht, geschweige denn, diese genau umschrieben. Auch Warnhinweise, wie zB dass die Medikamente von Schwangeren nicht eingenommen werden sollten, oder dass bei einer Einnahme von anderen Medikamenten das jeweilige Arzneimittel nicht eingenommen werden darf, sucht man häufig vergeblich. Oft wird irgendwo auf der Seite oder beim Produkt darauf hingewiesen, dass vor Einnahme des Medikaments ein Arzt aufgesucht werden soll und in den meisten Fällen wird darauf verwiesen, dass keinerlei Haftung für eventuelle negative Folgen, die durch Einnahme des Medikamentes auftreten, übernommen wird. Auf manchen Seiten muß eine explizite Haftungserklärung, in der festgehalten ist, dass man das Medikament auf eigenes Risiko einnimmt, mittels Click akzeptiert werden, bevor man die Bestellung absenden kann. 19 Produktinformation bzw Werbung sind auch vom jeweiligen Produkt abhängig zB gibt derselbe Anbieter bei Xenical eine durchaus akzeptable Produktinformation, wirbt aber auch übermäßig, für Zyban ist die Produktinformation schlecht, es erfolgt aber auch keine besondere Werbung. Daher wurde für die folgende Auswertung jeder Bestellvorgang einzeln berücksichtigt (21 Fälle). Ø 19 % gute Produktinformation, davon § 25 % über Link auf eine offizielle Medikamentendatenbank § 25 % „versteckt“ - erst von der Bestellseite ist ein Informationsdokument abrufen § 50 % gute Produktinformation aber überschießende/irreführende Werbung Ø 33 % schlechte (unvollständige/falsche) Produktinformation Ø 33 % keine Produktinformation, sondern nur Werbung Ø 14 % keine Produktinformation, keine Werbung, Rezept notwendig Ø 24 % keine Werbung Ø 29 % „dezente“ Werbung Ø 47 % überschießende und zum Teil auch falsche Werbung Ø 76 % kein Hinweis auf mögliche Nebenwirkungen Ø 5% Hinweis, dass Medikament Nebenwirkungen hat, ohne sie zu beschreiben Ø 19 % Beschreibung der möglicherweise auftretenden Nebenwirkungen Ø 86 % kein Hinweis auf Wechselwirkungen oder Kontraindikationen Ø 14 % Beschreibung von Wechselwirkungen und Kontraindikationen Ø 9% Warnhinweise für bestimmte Gruppen, Krankheiten oder Medikamente Ø 48 % Hinweis, dass vor Einnahme ein Arzt konsultiert werden sollte Ø 29 % Hinweis, dass für Schäden durch die Einnahme keine Haftung übernommen wird Ø 10 % Bestellung nur bei Akzeptanz eines expliziten Haftungsausschlusses möglich Beispiele für übertriebene / falsche Werbung Beispiel Prozac (Nr 6) „Der enthaltene Wirkstoff Serotonin hilft, wichtige Körperfunktionen zu regulieren. So veranlaßt er große Blutgefäße, sich zusammen zu ziehen. Dadurch steigt der Blutdruck. Auch soll er beim Lernen, Erinnern, Wahrnehmen und Schmerzempfinden eine Rolle spielen. An diesem Wirkstoff ist etwas besonderes. Er dirigiert unsere Stimmung. Sie sehen, dass ein Glas auf dem Tisch steht. 20 Serotonin sagt ihnen, ob es halb voll oder halb leer ist. Dabei macht der Star sich rar. Nur etwa 10 mg besitzt jeder von uns. Lediglich ein Teil davon wirkt im Gehirn. Doch wehe, wenn nicht alles stimmt. Geringe Abweichungen sind bisher als mögliche Verursacher von Depressionen, unkontrolliertem Appetit und Zwangsstörungen im Gespräch. Aber auch bei Bulimie, Migräne, Autismus, Panikattacken, Schizophrenie und sogar extreme Gewalt kann Prozac helfen.“ à Prozac enthält den Wirkstoff Serotonin nicht à Serotonin wirkt nicht auf Blutgefäße à „Serotoninmangelkrankheiten“ sind nicht bekannt à kein Zusammenhang mit Lernen, Erinnern, Wahrnehmen und Schmerzempfinden à bei Migräne und Autismus ist keinerlei Wirkung von Prozac erwiesen Beispiel Ultram (Nr 14) „Hunderte Studien belegen, dass Ultram mit unglaublicher Wirkung gegen Schmerzen hilft. 95 Prozent der Patienten wurde der Schmerz sogar total genommen, was kein anderes Produkt bisher erreicht hat.“ à auf Nebenwirkungen und das Suchtpotential wird mit keiner Silbe hingewiesen à Ultram ist ein morphinartiges Schmerzmittel und ist bei uns nur mit Sonderrezept erhältlich Beispiel Xenical (Nr 7) „... the amazing weight-loss discovery“, „... the new wonder slimming drug“ Es wird beschrieben, wie toll Xenical im Vergleich zu allen anderen Abnehmhilfen wirkt und dass der YoYo-Effekt ausbleibt, aber auch auf Nebenwirkungen und eine notwendige Diät hingewiesen. Die Übermittlung von „Dietary Advice“ mit der Bestellung wird angekündigt, wurde dann aber nicht mitgeschickt.. Rezeptpflicht Alle bestellten Medikamente sind rezeptpflichtig, aber nur 2 Anbieter verlangen auch die Übermittlung eines Rezeptes. Ein Anbieter weist auf Eingangsseite darauf hingewiesen, dass kein Rezept notwendig ist, auf den Medikamentenseiten wiederum findet man den Hinweis, dass nur gegen Übermittlung des Rezeptes geliefert werden kann. Fragt man per E-Mail nach, erhält man die Antwort, dass man einfach per E-Mail bestellen soll, ohne Rezept. Auf einigen Seiten wird sogar explizit damit geworben, dass kein Rezept notwendig ist. Ø 13 % verlangen die Übermittlung eines Rezeptes 21 Auswertung der erhaltenen Produkte Lieferzeiten Bei 6 Bestellungen wurde auf der Webseite und/oder in der Bestätigungsmail auch eine Angabe über die zu erwartende Lieferzeit gemacht. In 4 Fällen hat sich diese Angabe als nicht verläßlich erwiesen, da die Sendung länger dauerte als angegeben. Die durchschnittliche Lieferzeit betrug 10 Tage (4 - 31 Tage) und wurde bei Kreditkartenbestellungen vom Tag der Bestellung an und bei Überweisungen bzw der Bargeldübermittlung vom Tag der Bezahlung an berechnet. Für die folgende Auswertung wurden die tatsächlich erhaltenen Produkte sowie jenes, das vom Zoll abgefangen wurde, herangezogen (13 Bestellungen). Ø 46 % machen Angaben über die zu erwartende Lieferzeit à 67 % dieser Angaben sind nicht zuverlässig Ø 46 % wurden binnen einer Woche geliefert Ø 38 % wurden binnen zwei Wochen geliefert Ø 8% wurden binnen vier Wochen geliefert Ø 8% wurden nach einem Monat geliefert Paketbeschreibung Die eingegangenen Sendungen wurden bezüglich Herkunft, Absender, Zustellservice, Zolldeklaration und eventueller zusätzlicher Inhalte ausgewertet. Die folgenden Aussagen beziehen sich auf die erhaltenen 12 Sendungen. Ø 75 % Großbriefsendungen / gepolsterte Briefe Ø 17 % kleine Päckchen Ø 17 % mittelgroße Päckchen Ø 25 % durch Spedition / Paketservice zugestellt Ø 75 % normaler Postweg Ø 17 % kein Absender angegeben Ø 33 % Absender angegeben – Postfach Ø 50 % Absender angegeben – normale Anschrift 22 Ø 25 % Aufgabeort USA Ø 42 % Aufgabeort Deutschland Ø 17 % Aufgabeort Niederlande Ø 8% Aufgabeort Kanada Ø 8% Aufgabeort Neuseeland Von den 5 Sendungen, die von außerhalb der EU geschickt wurden, trugen 2 keine Zolldeklaration. Einer Sendung war ein „Statement for Customer Office“ beigelegt, mit einem ausgewiesenen Rechnungsbetrag von einem Dollar (tatsächlicher Preis 330 USD). Bei 2 Sendungen war anhand der Zolldeklaration ersichtlich, dass verschreibungspflichtige Medikamente enthalten sind. Einmal war diese Deklaration ergänzt mit „personal import“, einmal mit „merchandise“. Sie passierten beide ohne Probleme den Zoll. Auf der dritten war „Werbesendung ohne Wert“ vermerkt. Die im Folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf die 5 Sendungen aus Drittländern. Ø 40 % ohne Deklaration Ø 40 % ersichtlich, dass es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt Ø 20 % Falschdeklaration Ø Eine weitere Sendung wurde vom Zoll „abgefangen“. Produktverpackung und Beipacktexte Die eingetroffenen Produkte wurden anhand der Verpackung und Beipacktext bzw sonstiger Informationen über das Produkt und dessen Gebrauch bewertet. Die im Folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf die 12 erhaltenen Sendungen. Ø 50 % Ø 8% wurden in Originalverpackung geschickt, davon § 33 % in englischer Originalverpackung mit englischem Beipacktext § 17 % in englischer Originalverpackung mit englischer Gebrauchsanweisung § 33 % in niederländischer Originalverpackung mit niederländischem Beipacktext § 17 % in italienischer Originalverpackung mit italienischem Beipacktext § 50 % zusätzlich eine Gebrauchsinformation in deutsch wurden nur im Blister ohne Umverpackung mit italienischem Beipacktext geschickt und enthielten keinerlei deutsche Gebrauchsinformation 23 Ø 25 % Ø 17 % wurden in Plastikdosen geschickt, davon § 67 % mit englischem Aufkleber und englischem Beipacktext § 33 % mit Aufkleber/Beipacktext in englisch und französisch wurden in Plastiksackerl verpackt geschickt, mit englischem Beipacktext beigelegt Keine einzige Sendung enthielt einen deutschen Beipacktext. Jeder vierten Sendung war zumindest eine deutsche „Gebrauchsanleitung“ beigelegt, die die wesentlichsten Informationen über das Produkt und dessen Anwendung enthält, jedoch Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Kontraindikationen nicht detailliert beschreibt. Dadurch fehlen dem fremdsprachenunkundigen Empfänger wesentliche, unter Umständen sogar für seine Gesundheit unerläßliche Informationen, da diese auch auf den jeweiligen Webseiten auch nicht abrufbar sind. Analysen der Produkte Aus Medienberichten und Untersuchungen anderer ist bekannt, dass bei Internetbestellungen nicht immer Originalpräparate versendet werden. Berichtet wird von harmlosen Traubenzucker-Placebos bis hin zu gefährlichen Fälschungen mit bedenklichen Inhaltsstoffen (zB Sägespäne), mit nicht bekannten Wirkstoffen oder „falschen“ Wirkstoffdosierungen. Bei Arzneimittel, die nicht in Originalverpackung gelieferte wurden, ist vom Labor der Apothekerkammer untersucht worden, ob es sich dabei tatsächlich um die bestellten Arzneimittel handelt. Diese Analysen ergaben, dass die Wirkstoffkonzentrationen den jeweiligen Referenzpräparaten der Hersteller entsprechen und lassen den Schluß zu, dass es sich um Originalpräparate handelt. Jedenfalls wurden keine gefährlichen oder unwirksamen Fälschungen geliefert. Bei jenen Arzneimitteln, die in Originalverpackung angekommen sind, wurde mit der Firma Roche (Hersteller von Xenical) vereinbart, dass von den Experten des Herstellers die Xenicalsendungen genauer unter die Lupe genommen und anhand Produktverpackung, Beschriftung, Beipacktext und Registrierungsnummer verifiziert werden. Diese „Augenschein-Untersuchungen“ ergaben, dass es sich um Originalpräparate handelt. Zwei Produkte (Ultram, Ultralan) wurden mangels Referenzprodukte weder laboranalytisch noch vom Hersteller untersucht. Eines dieser Produkte (Ultralan) wurde in Originalverpackung geliefert, das andere (Ultram) als „Bulk“ dh umverpackt in Plastikdosen, wie in den USA üblich. Über diese Produkte kann daher keine abschließende Aussage gemacht werden. 24 Die im folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf die 12 angekommenen Produkte. Ø 83 % waren offensichtlich keine Fälschungen oder Nachahmungen Ø 17 % keine Aussage möglich, da nicht untersucht Preise Kostentransparenz In punkto Preistransparenz gibt es an den Internetapotheken noch sehr viel zu verbessern. Nicht bei jeder Bestellung ist klar, wieviel das Produkt inklusive aller Nebenkosten kostet. Versand, OnlineUntersuchung und zusätzliche Spesen je nach Zahlungsart verursachen oft beträchtliche Mehrkosten (von 84 bis 1876 Schilling), die nicht immer eindeutig ersichtlich sind. Auf manchen Seiten findet man den Produktpreis erst, wenn man auf „bestellen“ klickt. Die Hälfte der Anbieter gibt im Bestellformular einen Endpreis an. Manche Anbieter geben nur Gesamtpreise an, so dass nicht ersichtlich ist, wieviel das Produkt und wieviel Transport und sonstige Kosten ausmachen. Bei jeder dritten Bestellung wird der Gesamtpreis nicht aufgeschlüsselt in Produktpreis und Nebenkosten. Manchmal ist der Endpreis (Produktpreis inklusive Transport und OnlineUntersuchung) im Bestellformular nicht wiedergegeben, so dass man die einzelnen Kostenposten auf der Seite, in den Lieferbedingungen, den häufig gestellten Fragen oder in den AGB suchen und die Gesamtkosten selbst errechnen muß. Bei mindestens jeder vierten Bestellung wird man über den Endpreis nicht explizit informiert, man kann ihn sich nur selbst ausrechnen. Lediglich bei jeder zehnten Bestellung ist die Preisinformation als ausreichend zu bezeichnen. Ein leichter Preisvergleich zwischen mehreren Anbietern, welcher ein wesentlicher Vorteil eines Internetmedikamentenkaufs wäre, ist nicht möglich. Auch unterschiedliche Währungen bzw unterschiedliche Packungsmengen erschweren diesen Vergleich zusätzlich. Die im Folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf die 18 „verschiedenen“ Seiten und beinhalten auch jene Bestellungen, die nicht gemacht werden konnten / nicht angekommen sind. Ø 33 % geben nur einen Inklusivpreis an § Ø 67 % bei einem Drittel davon ist der Inklusivpreis erst im Bestellformular ersichtlich geben Produktpreise, Transportkosten und eventuelle sonstige Kosten extra an § 58 % davon geben einen Endpreis im Bestellformular bekannt § 42 % davon weisen den Gesamtpreis der Bestellung nicht aus 25 Kostenwahrheit Die ausgerechneten bzw ersichtlichen Endpreise pro Bestellung stimmen in den wenigsten Fällen mit den tatsächlich anfallenden Kosten überein. Bei Auslandsüberweisungen fallen zusätzliche Kosten für die Transaktion an, die je nach Kreditinstitut variieren, bestenfalls aber 90 Schilling ausmachen. Hier erfährt man aber jedenfalls, wieviel die Bestellung tatsächlich kostet und es besteht die Möglichkeit, nochmals über die Bestellung nachzudenken, den Betrag nicht einzuzahlen und auf einen Kauf zu verzichten. Bei Kreditkartenzahlungen hat man diese Möglichkeit nicht. Wie die Ergebnisse dieser Erhebung eindeutig belegen, ist der angegebene bzw errechnete Endpreis nicht zuverlässig. Auch bei Berücksichtigung der bei jeder Kreditkartenzahlung anfallenden Spesen entspricht der am Bestelltag errechnete Preis bei keiner einzigen Bestellung dem tatsächlich abgebuchten Betrag, selbst dort, wo Währungsschwankungen aufgrund von Preisangaben in DM auszuschließen sind. Auch bei der einer Nachnamebestellung wurde bei Auslieferung mehr verlangt als anhand der Angaben auf der Website zu erwarten war. Lediglich bei den Bestellungen von Doc Morris mit Bezahlung per Inlandsüberweisung waren die tatsächlichen und angegebenen Kosten deckungsgleich. Bei der Bargeldübermittlung ergaben sich vernachlässigbare Mehrkosten von 2,50 Schilling durch die Aufrundung auf den nächsthöheren, in Scheinen verschickbaren Betrag. Die im Folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf 17 Bestellvorgänge, bei welchen Bezahlungen / Abbuchungen vorgenommen wurden. Sie umfassen die 12 tatsächlich gelieferten Produkte, die drei Produkte, die mittels Kreditkarte bezahlt aber nie geliefert wurden, die eine Bestellung, die vom Zoll abgefangen wurde und die eine Bestellung, die angeblich nicht zugestellt werden konnte. In den beiden letzteren Fällen wurden vorerst das Kreditkartenkonto belastet, anschließend erfolgte eine Rückbuchung. In einem Fall wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen mehr (!) zurückgebucht als ursprünglich abgebucht (+173,21 Schilling), im anderen Fall wurde der Betrag abzüglich Transportkosten in Höhe von 582,97 Schilling wieder refundiert. In zwei Fällen waren die tatsächlichen Kosten niedriger als die bei Bestellung angenommenen. In einem Fall läßt sich die Abbuchung eines geringeren Betrages durch Kursschwankungen beim USDollar erklären (Abbuchung erst einige Tage nach Bestellung). Im anderen Fall sind die niedrigeren Kosten nicht erklärbar. Der Unterschied errechnete / tatsächliche Kosten beträgt 361,88 Schilling. Diese Bestellung war diejenige, die vom Zoll abgefangen wurde. Nach Intervention wurde 26 zugesagt, den Betrag für das Produkt abzüglich Transportkosten wieder rückzubuchen. Aufgrund dieser Abbuchung / Rückbuchung ergab sich letztendlich ein „Gewinn“ von 173,21 Schilling. Ø 18 % angegebene Kosten und tatsächliche Kosten sind gleich (Doc Morris, Bargeld) Ø 70 % tatsächliche Kosten sind höher als angegebene / errechnete Ø 12 % tatsächliche Kosten sind niedriger als angegeben / errechnete Ø 18 % Mehrkosten von 90 Schilling durch Auslandsüberweisungsspesen Ø 18 % unerklärliche Mehrkosten von 30-60 Schilling (Nachnahme und 2x Kreditkarte) Ø 24 % unerklärliche Mehrkosten von 60-100 Schilling (Kreditkarte) Ø 12 % unerklärliche Mehrkosten von 100-150 Schilling (Kreditkarte) Ø 6% geringere Gesamtkosten von 12,47 Schilling (Kreditkarte) Ø 6% unerklärliche geringere Gesamtkosten von 361,88 Schilling (Kreditkarte) Preisvergleich mit Apothekenverkaufspreis in Österreich Die tatsächlich bezahlten Preise für die Cybermedikamente sind in den meisten Fällen höher bzw beträchtlich höher als in der österreichischen Apotheke. Nur in drei Fällen ist das bestellte Produkt billiger als in Österreich, in einem Fall nur unerheblich (2 Prozent). Für den Preisvergleich wurde berücksichtigt, dass es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Zum österreichischen Apothekenverkaufspreis wurde neben der Rezeptgebühr von 56 Schilling auch die Krankenscheingebühr von 50 Schilling hinzugerechnet. Bei manchen der bestellten Produkte ist eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse möglich (Zovirax-Tabletten, Xenical bei krankhaftem Übergewicht, Prozac-Äquivalent Fluktine, Ultralan, Ultram auf Suchtmittelrezept). In diesen Fällen kostet das Produkt dem Patienten nur 106 Schilling. Zyban und Viagra sind jedenfalls selber zu zahlen, ebenso wie Xenical bei moderatem Übergewicht. Für die im Folgenden gemachten Aussagen wurde jeder durchführbare Bestellvorgang berücksichtigt (19 Fälle). Dort wo eine Bezahlung erfolgte und damit tatsächliche Gesamtkosten ersichtlich waren, wurden diese für den Preisvergleich herangezogen. In den anderen Fällen werden die errechneten Gesamtkosten berücksichtigt. 27 Ø 11 % sind um rund 30 % billiger als in der österreichischen Apotheke (ein Anbieter - Doc Morris) Ø 5% sind um 2 % billiger als in der österreichischen Apotheke Ø 84 % sind teuer als in der österreichischen Apotheke, davon kosten § 6% § 38 % um 50-100 % mehr als in der österreichischen Apotheke § 38 % mindestens das doppelte § 13 % das dreifache § 6% ca 20 % mehr als in der österreichischen Apotheke mehr als das vierfache Frei verkäufliche Arzneimittel Neben der Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln wurde das Internet auch nach frei verkäuflichen Medikamenten (OTC-Produkte) durchsucht. Ziel dieses Teils der Erhebung war, durch einen Preisvergleich mit den Apothekenverkaufspreisen in Österreich herauszufinden, ob das Angebot im Netz attraktiv ist. Aus verschiedenen Berichten und Untersuchungen ist bekannt, dass Medikamente in manchen Mitgliedsstaaten der EU oder auch in den USA teilweise wesentlich billiger sind als in Österreich. Bei vielen frei verkäuflichen Medikamenten ist der Bedarf längerfristig planbar und viele OTC-Medikamente sind gut bekannt. Hier böte eine Internetbestellung sicherlich Vorteile, da günstigere Preise anderer Mitgliedsstaaten genutzt werden könnten und bequem von zu Hause aus eingekauft werden kann. Auch ist im Hinblick auf den Gesundheitsschutz bei vielen frei verkäuflichen Produkten eine vorangehende Untersuchung durch einen Arzt und auch die Beratung in der Apotheke nicht zwingend notwendig. Das Angebot an OTC-Produkten im Internet ist jedoch eher spärlich. Nur 3 der im Rahmen der Erhebung aufgesuchten Seiten (Doc Morris, EG-Medikamente, USA-direkt) bieten auch eine eingeschränkte Auswahl an OTC-Produkten. Die Suche nach anderen Internetanbietern verlief großteils erfolglos. Nur ein weiterer Anbieter von Medikamenten, der auch OTC im Angebot hat, der aber im Rahmen der Erhebung bisher nicht bewertet wurde, wurde gefunden. Große USInternetdrugstores haben zwar eine Menge OTC-Produkte im Sortiment, liefern aber nicht nach Österreich. Die gefundenen öffentlichen EU-Apotheken halten sich an das Versandhandelsverbot für Arzneimittel, das nur in den Niederlanden und Großbritannien nicht gilt, und bieten nur Nahrungsergänzungen und Medizinprodukte an (zB Vitamintabletten, Abnehmhilfen Pflaster, etc). 28 Für den im Folgenden angestellten Preisvergleich wurden daher nur insgesamt 6 AnbieterWebsiten, auf denen Preise für OTC´s oder Nahrungsergänzungen angegeben wurden, herangezogen. Dabei handelt es sich um 3 bereits aus der Bewertung der Bestellungen von rezeptpflichtigen Arzneimitteln bekannten Seiten und eine neue, bisher nicht bewertete Webseite, die neben rezeptpflichtigen Arzneien auch OTC-Produkte im Angebot hat. Zusätzlich wurden Preise von einem amerikanischen Internetdrugstore zum Vergleich herangezogen und die in einer Schweizer Medikamentendatenbank übers Internet frei zugänglichen Schweizer Preise für die jeweiligen Produkte. Preise für Vitaminpräparate und Abnehmhilfen von zwei deutschen Apotheken, die diese Produkte im Internet darstellen zum Verkauf anbieten und Preise von persönlichen Einkäufen in spanischen Apotheken (Barcelona) wurden ebenfalls berücksichtigt. Für den Preisvergleich wurden gängige Produkte gewählt, die auf möglichst vielen der Webseiten angeboten wurden. Verglichen wurden einerseits die Produktpreise und andererseits bei jenen Seiten, wo eine Bestellung möglich war, auch die errechneten Endpreise für die Bestellung (Produktpreis plus angegebene Versandspesen). Für folgende Produkte wurden Preise ermittelt und verglichen: Bepanthen Vick Vapo Rub Zovirax2 Imodium Aspirin Aspirin C Brause Mobilat Centrum Cebion CM3 = = = = = = = = = = Wund/Heilsalbe Einreibe-Mittel bei Erkältungen Fieberblasensalbe Tabletten gegen Durchfall Schmerztabletten, Erkältungen Schmerzen, Erkältungen Gelenksschmerzen, Muskelschmerzen Vitamin + Mineralstoff-Supplement Vitamin C Faserstofftabletten, die im Magen aufquellen – zum Abnehmen Für den Preisvergleich herangezogen wurden: www.0800DocMorris.com www.eg-medikamente.com www.usa-direkt.com www.pharma24.cc www.drugstore.com www.fortuna-apotheke.de www.apotheke-de.de www.kompedium.ch + Einkauf Spanien 25.5.2001 Internetapotheken mit OTC im Angebot, die nach Österreich liefern große amerikanische Internetapotheke deutsche Apotheke, die sich im Internet darstellt Medikamentendatenbank der Schweiz 2 ZOVIRAX ist in Österreich rezeptpflichtig, idR wird die Salbe aber auch ohne Rezept abgegeben (Selbstversuch!) ACTIVIR (selber Herstellers, gleicher Wirkstoff, gleiche Wirkstoffkonzentration, gleiche Abgabemenge) in einem Portionsspender anstatt Tube ist rezeptfrei zum selben Preis wie Zovirax (83,50 Schilling) erhältlich 29 Nicht jeder Anbieter hatte jedes Produkt im Angebot. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, welche Produkte die Internetapotheken anbieten, für welche Produkte Preise in der Schweizer Arzneimitteldatenbank abrufbar waren und welche Produkte in Barcelona eingekauft wurden. Tabelle Übersicht Angebot Anbieter DocMorris DrugstoreCom EG-Medikamente Pharma24 USA-direkt FortunaApo PostApo kompendium Barcelona Österreich Cent x x x x x x x x Bepa x x x x x x VickVR x x x x x x Zovi x x x x x x x Imod x x x x x x x x Asp x x x x x x x AspCBT x x x x x x x Mobi x x x x x Cebi x x x x CM3 x x x x Ergebnisse Festgestellt wurde, dass OTC-Produkte für den E-Commerce derzeit offenbar nicht interessant sind. Nur auf (sehr) wenigen Seiten werden frei verkäufliche Arzneimittel angeboten. Die großen amerikanischen Internetapotheken liefern nicht nach Österreich. Andere Internetapotheken mit einem Angebot, dass über die typische erweiterte „Lifestyle-Palette“ hinausgeht, sind kaum vorhanden. „Echte“ EU-Apotheken, die sich im Internet darstellen, bieten nur Vitamin- und Mineralstoffsupplemente und andere Nahrungsergänzungen, Tees und Medizinprodukte an. Aufgrund der geringen Auswahl ist der im Folgenden angestellte Preisvergleich sicherlich nur eingeschränkt aussagekräftig. Der Preisvergleich wurde pro Produkt angestellt, da die OTC-Preise nicht nach einheitlichem Muster variieren. So ist zB Imodium in der österreichischen Apotheke um fast 80 Prozent billiger als bei Doc Morris, andererseits kostet Centrum in Österreich mehr als das Doppelte als bei Doc Morris. Die Schweiz ist jedenfalls bei allen Produkten teurer als Österreich, bei dem einen oder anderen Produkt ist jedoch der eine oder andere Internetanbieter noch teurer als die Schweiz. 30 Centrum Verglichen wurde der Preis für die Packung mit 60 Stück. Preise für die Schweiz waren nicht abrufbar. Österreich hat mit 303,10 Schilling mit Abstand den teuersten Produktpreis. Billigster Anbieter ist der amerikanische Internetdrugstore, welcher jedoch nur Bestellungen aus den USA entgegennimmt. Als nächstbilligster Anbieter folgt USA-direkt. Hier kann bestellt werden und trotz Versandkosten von 15 DM ist die Internetbestellung noch um 30 Prozent billiger als ein Einkauf in der österreichischen Apotheke. Als drittbilligster Anbieter folgt Doc Morris. Da bei Doc Morris keine Versandkosten anfallen, ist dies die billigste Möglichkeit, Centrum zu kaufen. Dieses Produkt kostet auch in den deutschen Apotheken nur halb soviel wie in Österreich. Selbst bei Berücksichtigung der Versandkosten ist eine Bestellung von deutschen Apotheken um mindestens 35 Prozent billiger als der Kauf in der österreichischen Apotheke. Anbieter DocMorris DrugstoreCom EG-Medikamente Pharma24 USA-direkt FortunaApo PostApo kompendium Barcelona Österreich Produktpreis in ATS 144,73 87,27 nicht im Angebot 198,15 108,70 151,20 154,43 keine Angabe 182,76 303,10 Preis inkl Versand 144,73 liefert nicht nach Österreich nicht im Angebot 335,75 214,23 192,01 189,61 Bepanthen Verglichen wurde der Preis für eine Tube mit 30g. Zwei Internetanbieter haben das Produkt nicht im Angebot und die zwei deutschen Apotheken verweisen darauf, dass sie keine Arzneimittel übers Internet anbieten und geben auch keine Preise bekannt. Billiger als österreichische Apotheken ist nur Doc Morris. Alle anderen sind auch ohne Berücksichtigung von Versandspesen teurer. Anbieter DocMorris DrugstoreCom EG-Medikamente Pharma24 USA-direkt FortunaApo PostApo kompendium Barcelona Österreich Produktpreis in ATS 37,90 nicht im Angebot nicht im Angebot 103,2 139,07 keine Angabe keine Angabe 68,66 68,23 53,00 Preis inkl Versand 37,9 liefert nicht nach Österreich nicht im Angebot 138,38 273,67 keine Angabe keine Angabe 31 Vick Vapo Rub Verglichen wurden die Preise für eine 100g-Dose. Neben den zwei deutschen Apotheken haben auch zwei Internetapotheken das Produkt nicht im Angebot. Alle Internetanbieter sind billiger als die österreichische Apotheke. Rechnet man bei den Internetangeboten die Versandkosten dazu, ist nur noch die Bestellung bei Doc Morris günstiger als der Kauf in der österreichischen Apotheke. In Spanien ist das Produkt um knappe 30 Prozent billiger. Anbieter DocMorris DrugstoreCom EG-Medikamente Pharma24 USA-direkt FortunaApo PostApo kompendium Barcelona Österreich Produktpreis in ATS 140,77 116,82 nicht im Angebot nicht im Angebot 77,98 keine Angabe keine Angabe 176,32 114,12 158,50 Preis inkl Versand 140,77 liefert nicht nach Österreich nicht im Angebot nicht im Angebot 183,51 keine Angabe keine Angabe Zovirax Verglichen wurden die Preise für eine Tube mit 2g. Eine Internetapotheken und die zwei deutschen Apotheken haben das Produkt nicht im Angebot. Zwei Internetapotheken sind billiger als die österreichische Apotheke, eine ist wesentlich teurer. Auch Doc Morris ist mehr als 20 Prozent teurer als die österreichische Apotheke. Hingegen zahlt man in Spanien um gut die Hälfte weniger als in Österreich. Anbieter DocMorris DrugstoreCom EG-Medikamente Pharma24 USA-direkt FortunaApo PostApo kompendium Barcelona Österreich Produktpreis in ATS 103,85 222,44 77,04 55,04 nicht im Angebot keine Angaben keine Angaben 197,58 39,28 83,50 Preis inkl Versand 103,85 liefert nicht nach Österreich 112,22 192,64 nicht im Angebot keine Angaben keine Angaben Imodium Bei diesem Produkt sind die angebotenen Packungsgrößen (10, 12, 18, 20 Stück) sehr unterschiedlich. Die Preise wurden auf eine 20 Stück-Packung umgerechnet. Dieser Preisvergleich muß daher vorsichtig interpretiert werden. Bis auf die deutschen Apotheken bieten alle anderen das 32 Produkt an. Billiger als in der österreichischen Apotheke ist das Produkt nur bei der Internetapotheke EG-Medikamente. Berücksichtigt man auch die Versandkosten, ist das Produkt in Österreich am billigsten. Zwei Internetanbieter sind gar um mehr als das dreifache teurer als österreichische Apotheken. Doc Morris ist um fast 80 Prozent teurer und auch in Spanien kostet das Produkt um gut ein Drittel mehr als in Österreich. Anbieter DocMorris DrugstoreCom EG-Medikamente Pharma24 USA-direkt FortunaApo PostApo Kompendium Barcelona Österreich Produktpreis in ATS 124,12 122,03 55,64 123,85 117,18 Keine Angabe keine Angabe 136,9 95,80 69,50 Preis inkl Versand 124,12 liefert nicht nach Österreich 90,82 261,45 222,71 keine Angabe keine Angabe Aspirin Verglichen wurden die Preise für eine Packung mit 20 Stück und 500 mg Wirkstoff pro Tablette. Das Produkt wurde von den deutschen Apotheken und von Doc Morris nicht angeboten. Österreich hat nach der Schweiz den höchsten Produktpreis. Wenn man jedoch die Versandkosten bei Internetbestellungen berücksichtigt, ist nur noch der persönliche Einkauf in Barcelona günstiger. Anbieter DocMorris DrugstoreCom EG-Medikamente Pharma24 USA-direkt FortunaApo PostApo kompendium Barcelona Österreich Produktpreis in ATS nicht im Angebot 31,16 27,96 27,52 35,15 keine Angabe keine Angabe 52,72 37,22 38,50 Preis inkl Versand nicht im Angebot liefert nicht nach Österreich 63,14 165,12 140,68 keine Angabe keine Angabe Aspirin C Brausetabletten Verglichen wurden die Preise für eine Packung mit 20 Stück. Das Produkt wurde vom amerikanischen Internetdrugstore und von den deutschen Apotheken nicht angeboten. Österreich hat nach der Schweiz den höchsten Produktpreis. Berücksichtigt man die Versandkosten bei Internetbestellungen, ist nur Doc Morris und der persönliche Einkauf in Barcelona günstiger. 33 Anbieter DocMorris DrugstoreCom EG-Medikamente Pharma24 USA-direkt FortunaApo PostApo kompendium Barcelona Österreich Produktpreis in ATS 73,95 nicht im Angebot 67,26 88,07 69,48 keine Angabe keine Angabe 136,45 76,91 99,50 Preis inkl Versand 73,95 nicht im Angebot 102,44 225,67 175,01 keine Angabe keine Angabe Mobilat Verglichen wurden die Preise für eine 100g-Tube. Das Produkt wurde nur von zwei Internetapotheken angeboten, der Preisvergleich somit nur beschränkt aussagekräftig. Das Produkt ist in Barcelona um mehr als die Hälfte billiger als in Österreich. EG-Medikamente ist geringfügig billiger, Doc Morris geringfügig teurer, berücksichtigt man bei EG-Medikamente auch den Versand, ist der Kauf in Österreich billiger. In der Schweiz ist das Produkt erheblich teurer (+70%). Anbieter DocMorris DrugstoreCom EG-Medikamente Pharma24 USA-direkt FortunaApo PostApo kompendium Barcelona Österreich Produktpreis in ATS 125,77 nicht im Angebot 118,97 nicht im Angebot nicht im Angebot keine Angabe keine Angabe 210,44 56,1 124,50 Preis inkl Versand 125,77 nicht im Angebot 154,15 nicht im Angebot nicht im Angebot keine Angabe keine Angabe Cebion Verglichen wurden die Preise für Packungen mit 20 Tabletten bzw Granulatbeuteln mit 500 mg Vitamin C. Da hier Tabletten und Granulate verglichen wurden, ist der Vergleich nur beschränkt aussagekräftig. Cebion wurde von zwei Internetapotheken und einer deutschen Apotheke angeboten. Für die Schweiz war kein Preis abrufbar und auch in Spanien war Cebion nicht bekannt. Das Produkt ist in Österreich am billigsten. Bei Doc Morris und der deutschen Apotheke ist der Produktpreis gleich und um ca 30 Prozent höher als in Österreich. Beim zweiten Internetanbieter kostet das Produkt gute 50 Prozent mehr als in der österreichischen Apotheke, bzw unter Berücksichtigung der Versandkosten mehr als das dreifache. 34 Anbieter DocMorris DrugstoreCom EG-Medikamente Pharma24 USA-direkt FortunaApo PostApo kompendium Barcelona Österreich Produktpreis in ATS 119,16 nicht im Angebot nicht im Angebot 141,05 nicht im Angebot 119,25 nicht im Angebot keine Angabe nicht im Angebot 89,00 Preis inkl Versand 119,16 nicht im Angebot nicht im Angebot 278,65 nicht im Angebot 160,06 nicht im Angebot CM 3 Verglichen wurden die Preise für die 50-Stück-Packung. Das Produkt wurde von Doc Morris und den zwei deutschen Apotheken angeboten. Für die Schweiz war kein Preis abrufbar und auch in Spanien war CM3 nicht bekannt. Dieses Produkt ist in Österreich am teuersten, am billigsten ist eine der deutschen Apotheken. Die zweite deutsche Apotheke und Doc Morris bieten das Produkt zum selben Preis an, bei Doc Morris kommen jedoch keine Versandkosten dazu. Selbst nach Berücksichtigung der Versandkosten bei den deutschen Apotheken ist ein Kauf via Internet immer noch billiger als in der österreichischen Apotheke (10 bzw 6 %). Doc Morris ist um 15 Prozent billiger als die österreichische Apotheke. Anbieter DocMorris DrugstoreCom EG-Medikamente Pharma24 USA-direkt FortunaApo PostApo kompendium Barcelona Österreich Produktpreis in ATS 376,34 nicht im Angebot nicht im Angebot nicht im Angebot nicht im Angebot 376,76 365,50 keine Angabe nicht im Angebot 444,6 Preis inkl Versand 376,34 nicht im Angebot nicht im Angebot nicht im Angebot nicht im Angebot 417,57 400,68 Resume Der Preisvergleich ergibt je nach Produkt unterschiedliche Ergebnisse. So ist der Preis bei dem einen Produkt in Österreich am günstigsten, beim einem anderen wiederum ist Österreich am teuersten. Generell ist feststellbar, dass die Schweiz bei allen Produkten, für welche Schweizer Preise abrufbar waren, teurer ist als Österreich. 35 Bei zwei Produkten, für welche keine Schweizer Preise zur Verfügung standen, ist der österreichische Apothekenverkaufspreis selbst nach Berücksichtigung der Versandkosten am höchsten. Dabei handelt es sich um das Vitamin/ Mineralstoffpräparat Centrum und die Abnehmhilfe CM3. Bei einem anderen Vitaminpräparat wiederum ist Österreich am günstigsten. Obwohl die niederländische Internetapotheke Doc Morris keine Versandspesen verrechnet und gemeinhin als günstig gilt, ist dieser Internetanbieter nicht immer billiger als die österreichische Apotheke. Zwei Produkte sind in Österreich billiger. Bei 4 von 9 Produkten (eines nicht im Angebot) hat Doc Morris das beste Angebot. Auch eine zweite Internetapotheke (EGMedikamente) hat durch die niedrigen Versandkosten von 35,18 Schilling interessante Preise. Ohne Berücksichtigung des Versands ist dieser Anbieter bei allen Produkten seines Sortiments (5 Produkte) günstiger als Österreich oder Doc Morris und ist neben diesem der zweite Anbieter, der bei rezeptpflichtigen Medikamente die Übersendung eines Rezepts verlangt. Vergleicht man die österreichischen mit den spanischen Preisen, ist Spanien in 6 von 8 Fällen um 355 Prozent billiger, wobei 2 Produkte in Spanien weniger als die Hälfte kosten. Zwei Produkte sind jedoch ca ein Drittel teurer als in Österreich. Ein Ranking der Anbieter mit mindestens 5 verschiedenen Produkten (dh 8 Anbieter - ohne deutsche Apotheken) zeigt, dass Österreich nach der Schweiz am teuersten ist. Mit Berücksichtigung der Versandkosten bei durchführbaren Internetbestellungen (dh 5 Anbieter), liegt Österreich an dritter Stelle – zwei sind billiger, zwei sind teurer. Bei einer gleichzeitigen Bestellung von mehreren Produkten ergibt sich aber auch bei den teureren Anbietern eine Einsparung. 36 Ranking Produktpreise von Anbietern mit mindestens 5 Produkten Anbieter Centrum Bepa VickVR Zovi Imod Aspi AspCBT Mobi Mittelwert 77,04 55,64 27,96 67,26 118,97 69,374 1 39,28 95,80 37,22 76,91 56,1 83,803 2 117,18 35,15 69,48 91,260 3 55,04 123,85 27,52 88,07 99,305 4 140,77 103,85 124,12 107,299 5 116,82 222,44 122,03 31,16 115,944 6 53,00 158,50 83,50 69,50 38,50 99,50 124,50 116,263 7 68,66 176,32 197,58 136,9 52,72 136,45 210,44 139,867 8 EG-Medikamente Barcelona 182,76 68,23 114,12 USA-direkt 108,70 139,07 77,98 Pharma24 198,15 103,2 DocMorris 144,73 37,90 DrugstoreCom Österreich 87,27 303,10 kompendium 73,95 125,77 RANKING Ranking Gesamtkosten (Produktpreis + Versand) Anbieter Versand Centrum Bepa VickVR Zovi Imod Aspi Asp CBT Mobilat Mittelwert RANKING 35,18 niA niA niA 112,22 90,82 63,14 102,44 154,15 104,554 1 DocMorris - 144,73 37,90 140,77 103,85 124,12 niA 73,95 125,77 107,299 2 Österreich AVK 303,10 53,00 158,50 83,50 69,50 38,50 99,50 124,50 116,263 3 USA-direkt 105,53 214,23 244,6 183,51 niA 222,71 140,68 175,01 niA 196,790 4 Pharma24 137,6 335,75 240,8 niA 192,64 261,45 165,12 225,67 niA 236,905 5 EG-Medikamente Allgemeine Informationen Internetnutzung Laut „Austrian Internet Monitor“ lag die Zahl der Internetnutzer in Österreich im vierten Quartal 2000 bei 2.100.000 (entspricht ca 38 % der österreichischen Bevölkerung). Damit liegt Österreich international im guten Durchschnitt (vgl Deutschland 39 %; Frankreich 23 %; Skandinavien 56 %). Einkaufen im Internet Sämtliche Umfragen belegen, dass das Internet hauptsächlich zur Informationssuche und (noch) nicht dem Einkauf dient. Nur ein Viertel der Österreicher kann sich überhaupt vorstellen, im Internet einzukaufen. Eine Integralumfrage kam zum Schluß, dass nur 25 Prozent der heimischen Internetnutzer im Internet einkaufen, regelmäßig tun dies nur 6 Prozent. Die Gründe dafür sind Unsicherheiten beim Bezahlen und bezüglich der übermittelten Daten (Kurier, 4.8.2000). Gesundheitsboom im Internet („e-health“) 45 Prozent der US-Internetuser informieren sich heute im Internet über Gesundheitsthemen (Reuters Health). Die Suche nach Gesundheitsthemen steht an sechster Stelle der Beweggründe fürs Surfen (www.fda.gov/fdac/features/2000/100-online.htm). Für 2004 wird erwartet, dass rund zehn Milliarden Dollar in Gesundheitsportale investiert werden, 1999 waren es noch 200 Millionen. Dieser Boom scheint auch den meisten europäischen Anbietern attraktiv. Ein Viertel der deutschen Patienten, die vom Arzt kommen, fühlt sich unzureichend beraten, ein vielversprechendes Potential für Gesundheitsdienste im Internet (www.netdoctor.de; Kurier 28.8.2000). Allein in Österreich existieren derzeit ca 20 verschiedene Gesundheitsportale. Laut Günter Eisenbach (Leiter der Forschungsgruppe Cybermedizin der Uni Heidelberg) sind bis zu 80 % der Information im Internet unvollständig, veraltet oder falsch (European Health Forum Gastein 2000; Format 40/00). Für Konsumenten ist es derzeit nicht möglich, zu unterscheiden, welche Inhalte seriös sind und welche nicht. Neben kommerziell unabhängige Seiten mit guten Informationen ohne Kaufmöglichkeit existieren auch Gesundheitsportale mit weniger umfassenden Informationen, die vor allem Werbemedium und Einkaufsplattform für Gesundheitsprodukte sind. Zusätzlich findet man noch reine Verkaufsseiten von Arzneimitteln und Heilprodukten, wo keine Gesundheitsinformation und mehr oder weniger ausführliche Produktinformationen geboten werden. Medikamenteneinkauf im Internet („e-pharma“) In den USA wird jedes fünfte Arzneimittel im Internet eingekauft (Kurier 28.8.2000). Der seit Jahren traditionelle Versandhandel mit Arzneimitteln in den USA kommt trotz Internet aber dennoch nicht über einen Marktanteil von 20 Prozent hinaus (Die Zeit 47/2000). Laut Stiftung Warentest werden in den USA 13 Prozent aller Arzneimittel über preisgünstige Internetapotheken vertrieben. Die Kunden sparen dabei etwa 30 Prozent (www.stiftung-warentest.de; Meldung 30.4.2001). Die überwiegende Mehrheit der deutschen Internetnutzer befürwortet den Medikamentenhandel im Netz. 89 Prozent sind der Meinung, dass der Vertrieb von Arzneimitteln über das Web zugelassen werden sollte (MediaTransfer-Umfrage, Kurier 8.2.2001). Laut einer Emnid-Umfrage im Oktober 2000 haben ein Prozent der Deutschen in diesem Jahr bei Internetapotheken bestellt, 55 Prozent der Befragten ist diese Möglichkeit der Arzneimittelbeschaffung bekannt (www.netdoctor.de). Internetapotheken In den USA sind Internetapotheken seit längerer Zeit „normal“, verbindliche Vorgaben und Qualitätskriterien für den Medikamentenhandel im Internet fehlen jedoch bisher, ebenso wie regelmäßige Kontrollen. Neben seriösen Apotheken findet man daher auch Geschäftemacher. Eine USStudie ergab, dass 40-60 Prozent der Informationen über angebotene Arzneimittel in Cyberapotheken falsch, einseitig oder nicht vertrauenswürdig sind (Kurier, 31.8.2001). Auch die amerikanische Lebensund Arzneimittelbehörde (FDA) warnte bereits des Öfteren vor unseriösen Medikamentenverkaufsseiten im Internet (www.fda.gov/oc/buyonline/default.htm) und hat eine Stelle eingerichtet, an welche Konsumenten „verdächtige“ Anbieter melden sollen. Jeder mißtrauische amerikanische Konsument kann sich auch bei der National Association of Boards of Pharmacy (www.nabp.net) erkundigen, ob eine bestimmte Website auch eine lizenzierte Apotheke ist und damit die Einhaltung der guten medizinischen, pharmazeutischen und kaufmännischen Praxis gewährleistet ist. Innerhalb der EU ist der Versandhandel mit Arzneimitteln in den Niederlanden, Großbritannien und in Schweden (mit Einschränkungen) erlaubt. Derzeit gibt es in der EU nur eine echte Internetapotheke, die Arzneimittel auch in mehrere Länder liefert (Doc Morris). In Großbritannien existieren ebenfalls größere Versandapotheken, die aber nur auf den britischen Markt abstellen. In Schweden ist der Versand von Arzneimitteln ein Zusatzservice der Apotheken für Ihre Kunden. In der Schweiz gibt es seit drei Jahren mit der MediServiceAG eine erste Direktservice-Apotheke. Ein Computer überwacht, dass keine Unverträglichkeiten zwischen Bestellungen des gleichen Users auftreten und identifiziert problematische Wünsche. Die Uni Zürich erforschte die Patientenzufriedenheit mit der neuen Apotheke: Sie kassierte 9,56 von 10 möglichen Punkten. Beliefert werden derzeit nur Schweizer Kunden. Doc Morris Seit Ende Mai 2000 können Kunden aus ganz Europa Arzneimittel bei Doc Morris bestellen, einer in den Niederlanden zugelassenen Apotheke, die der holländischen Staatsaufsicht unterliegt. Service und Beratung werden in niederländischer, deutscher und englischer Sprache angeboten. Im Sortiment befinden sich ca 2000 Arzneimittel (Stand August 2001). Verschreibungspflichtige Medikamente werden nur gegen Zusendung des Originalrezeptes ausgeliefert, bezahlt wird per Überweisung. Eine Bezahlung per Kreditkarte wurde bis Herbst 2000 in Aussicht gestellt, ist derzeit aber noch immer nicht möglich. Auf der Website von Doc Morris sind keine Produktinformationen abzurufen, bei Fragen soll man die kostenlose Service-Telefonnummer nutzen. Vor einer Bestellung muß ein persönliches Profil erstellt werden und eine Kennummer wird zugeteilt. Eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts Frankfurt, angestrebt vom deutschen Apothekerverband, untersagt Doc Morris vorläufig den Versand nach Deutschland, eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin die Bewerbung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die sich an deutsche Konsumenten richtet. Das Versandhandelsverbot wird von Doc Morris umgangen, indem Bestellvorgang und Lieferung getrennt werden und der Käufer einen Auftrag an einen Paketdienst zur Überbringung der gekauften Arzneimittel erteilt. Beide Entscheidungen wurden von der niederländischen Apotheke angefochten. Im August 2001 hat nun das Landesgericht Frankfurt den Europäischen Gerichtshof zur Klärung der überstaatlichen Rechtsfragen angerufen. Mit einer Entscheidung des EuGH ist nicht vor Ende 2002 zu rechnen. Laut eines Vertreters von Doc Morris hatte die Internetapotheke im Februar 2001 rund 1000 Kunden in Österreich, insgesamt einen Kundenstamm von 20.000 Bestellern (Auskunft Apothekerkammer). Täglich sollen ca 130 Bestellungen eingehen (www.netdoktor.de). Am 4.5.2001 weist die Internetapotheke auf ihrer Homepage einen Kundenstand von 30.253 aus, zwei Monate später, am 10.8.2001, bereits 43.953. Bei vielen – aber nicht bei allen – Medikamenten ist Doc Morris billiger als die österreichische Apotheke. Im Durchschnitt liegen die Preise ca 20-30 Prozent unter den österreichischen Apothekenverkaufspreisen. Am Anfang der Tätigkeit war Doc Morris noch billiger. Für Verbraucher interessant ist eine Bestellung aber nur bei Medikamenten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden (zB Antibabypillen, „Lifestyledrugs“, Grippemittel, Analgetika etc). Medikamentenpreise in Österreich Der Verkaufspreis eines Arzneimittels setzt sich wie folgt zusammen: Fabriksabgabepreis + Großhandelszuschlag + Apothekenzuschlag + Privatverkaufszuschlag + Umsatzsteuer. Die Höchstwerte für die jeweiligen Spannen werden vom Gesundheitsministerium festgelegt und könnten von den Großhändlern und Apotheken unterschritten werden. Recherchen im Rahmen dieser Erhebung zeigten, dass 10 willkürlich in Wien ausgewählte Apotheken die exakt gleichen Preise verlangen, eine Unterschreitung der Maximalspannen de facto also nicht passiert. Zwischen den Verkaufspreisen in österreichischen Apotheken bestehen daher – wenn überhaupt – nur geringe Unterschiede. Die einzelnen Spannen bzw Aufschläge und die Umsatzsteuer werden kumulativ berechnet, wobei das System für Laien nicht leicht nachvollziehbar ist. Ø Die Höhe der Großhandelsspanne ist vom Fabriksabgabepreis (der untersten Handelsstufe) abhängig. Je höher dieser liegt, umso geringer ist die Großhandelsspanne. Fabriksabgabepreis plus Großhandelsspanne ergibt den Apothekeneinstandspreis. Für insgesamt 5 Preisgruppen sind Aufschläge von 9 bis 17,5 Prozent vorgesehen, daneben gibt es noch 4 Gruppen mit festgelegten Apothekeneinstandspreisen. Ø Aus dem Apothekeneinstandspreis ergibt sich unter Hinzurechnung der Apothekenspanne der Kassenpreis. Die Apothekenspanne richtet sich nach dem Apothekeneinstandspreis – je höher dieser ist, umso niedriger ist die Spanne (10 Gruppen mit festgelegtem Aufschlag von 12,5 – 55 Prozent, daneben noch 9 Gruppen mit festgelegten Kassenpreisen). Dies ist der Preis, den die Krankenkassen (zuzüglich 20 % USt) den Apotheken zahlen. Ø Bei der Abgabe an Konsumenten wird zusätzlich noch der sogenannte Privatverkaufszuschlag von einheitlich 15 Prozent hinzugerechnet. Dadurch ergibt sich der Nettoabgabepreis. Ø Zum Nettoabgabepreis wird die Umsatzsteuer von einheitlich 20 Prozent hinzugerechnet, wodurch sich der Apothekenabgabepreis ergibt. Der größte „Sprung“ ist in der Regel jener vom Apothekeneinstandspreis zum Kassenpreis. Mehr als die Hälfte des Betrages, den Konsumenten bezahlen müssen, kommt den Apotheken zugute (Apothekenspanne + Privatverkaufszuschlag). Preisbeispiel (real, Activir Fieberblasencreme, Tube 2 g) 3 Fabriksabgabepreis hinzu kommen 17,5 % Großhandelsspanne Apothekeneinstandspreis hinzu kommen 55 % Apothekenspanne Kassenpreis (auf 50 Groschen gerundet) hinzu kommen 15 % Privatverkaufszuschlag Nettopreis hinzu kommen 20 % Umsatzsteuer Apothekenabgabepreis (auf 50 Groschen gerundet) 33,21 ATS 5,81 ATS 39,02 ATS 21,46 ATS 60,50 ATS 9,08 ATS 69,58 ATS 13,92 ATS 83,50 ATS Durch die diversen Aufschläge zahlt der Verbraucher für das Arzneimittel fast das 2,5fache des Fabriksabgabepreises! Nimmt man eine öffentliche Apotheke außerhalb der Betriebs- bzw Bereitschaftszeiten in Anspruch, kann zwischen 20 bis 8 Uhr eine Zusatzgebühr von 50 Schilling (41,67 Schilling + 20 % USt), an Sonnund Feiertagen in der Zeit von 8 bis 20 Uhr eine Zusatzgebühr von 18 Schilling (15 Schilling + 20 % USt) berechnet werden. Ferner kann bei Medikamenten, die der Suchtgiftverordnung unterliegen, eine Zusatzgebühr von 8,50 Schilling (7 Schilling + 20 % USt) verrechnet werden. Internationale oder EU-weite Preisvergleiche sind aufgrund der unterschiedlichen Vertriebsstrukturen und Gesundheitssysteme nur beschränkt aussagekräftig. Rückschlüsse aus solchen Vergleichen sollten daher kritisch hinterfragt werden. Durch die jeweils gewählten Vergleichsparameter einzelner Preisvergleiche kann sich ein völlig unterschiedliches Preisniveaubild ergeben. Werden zB nur die Kassenpreise verglichen, wird die doch beträchtliche 15%ige Privatverkaufsspanne nicht berücksichtigt, die für österreichische Konsumenten das Produkt doch erheblich verteuert. In derartigen Vergleichen wird Österreich beispielsweise „besser“ gereiht, als den tatsächlichen für Konsumenten relevanten Arzneimittelkosten entsprechen würde. Auch hängt es davon ab, welche Medikamente zum Vergleich herangezogen werden und worauf der Vergleich bezogen wird. Auch der „Markt“ für ein Produkt bestimmt offenbar den Preis. Im Rahmen dieser Erhebung wurde zB festgestellt, dass in Österreich der Preis für Imodium (gegen Durchfall) um fast 40 Prozent niedriger ist als jener in Spanien, obwohl Spanien generell als billiger gilt als Österreich. Hingegen ist Mobilat (Muskelschmerzen) in Spanien um den halben Preis zu haben. Mögliche 3 aus dem Warenverzeichnis des Apothekenverlages Erklärung für diese Preisdifferenzen: In Spanien werden Durchfallmedikamente häufiger nachgefragt als in Österreich, bei uns wiederum verkaufen sich Gels gegen Muskelschmerzen besser. Die im Folgenden aus verschiedenen Quellen wiedergegebenen Preisvergleiche geben ein Bild darüber, wie „verschieden“ das Ergebnis von Preisvergleichen ausfallen kann und bestätigen, dass jeglicher Preisvergleich nicht unreflektiert übernommen werden sollte. Einer Studie des österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen (ÖBIG) zufolge liegt Österreich bei den Ausgaben für Arzneimittel pro Einwohner im EU-Vergleich im Spitzenfeld, zusammen mit Belgien, Deutschland und Frankreich. Laut dieser Studie lag Österreich 1999 bei der durchschnittlichen Großhandelsspannen an sechster Stelle und um 2,5 % über dem EU-Durchschnitt. Bei der durchschnittlichen Apothekenspanne lag Österreich an fünfter Stelle und um 2,9 % über dem EU-Durchschnitt (ÖBIG 2001; Arzneimittel – Steuerung der Märkte in der EU). Eine Vergleichsstudie der Apothekenverkaufspreise in 14 EU-Staaten, durchgeführt vom Bundesverbandes der deutschen Apothekerverbände, zeigt Österreich gemeinsam mit Belgien an zweiter Stelle, Spitzenreiter ist Irland, Schlußlicht Griechenland, Schweden fehlt (www.abda.de). Laut einer Darstellung des Industriewissenschaftlichen Institutes lag Österreich bei den Medikamentenpreisen 1998 bezogen auf Kaufkraftparitäten unter 11 EU-Staaten (P, I, NL, B, A, D, E, IR, CH, F, UK) an fünfter Stelle (Spitzenreiter Portugal, Schlußlicht Großbritannien). Vor allem die im Vergleich hohe Mehrwertsteuer wird für diesen Rang verantwortlich gemacht. Verglichen wurden hier die Kassenpreise, ohne 15 %igen Privatverkaufszuschlag (www.iwi.at). Eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich im Frühjahr 2001 präsentierte Erhebung hat gezeigt, dass österreichische Konsumenten für frei verkäuflichen Medikamenten durchwegs mehr zahlen müssen als Konsumenten in anderen EU-Ländern. Für diese Erhebung wurden frei verkäufliche Arzneimittel wie zB Schmerztabletten, Hustensäfte oder Erkältungsmittel in 11 Ländern eingekauft (D, I, CH, NL, B, E, P, GB, DK, S, FL) und mehrwertsteuerbereinigt verglichen. Bei keinem der elf Produkte war die österreichische Apotheke am billigsten. Die Preisunterschiede waren zum Teil beträchtlich. Für die gewählte Produktpalette wurde festgestellt, dass Länder mit niedrigeren Preisen die Niederlande, Frankreich, Schweden, Dänemark, Spanien und Portugal sind. Eindeutig teurer sind die Schweiz und zum Teil Deutschland (Erhebung der AK Oberösterreich, März 2001). Rechtliches Es existieren mehrere europäische Schutzvorschriften im Zusammenhang mit Arzneimitteln, die im internationalen Vergleich ein relativ höheres Verbraucherschutzniveau gewährleisten. Da der Arzneimittelbereich nicht vollharmonisiert ist, existieren vor allem hinsichtlich Vertriebswege und Vertriebsbeschränkungen unterschiedliche Rechtsvorschriften, aber auch hinsichtlich Einstufung als Arzneimittel, Zulassungen und Rezeptpflicht gibt es Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten. Ein eigener Rechtsrahmen für den Internethandel mit Arzneimitteln existiert nicht. Die Einschätzung der Zulässigkeit des Internethandels mit Arzneimitteln ist unterschiedlich, da die vorhandenen Vorschriften von den jeweils betroffenen Verkehrskreisen und auch von den zuständigen Behörden in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgelegt werden. Die E-Commerce-Richtlinie (2000/13/EU) schließt den Arzneimittelhandel über elektronische Dienste nicht aus. Internetdienste können Eu-weit angeboten werden, sofern sie im Land des Anbieters den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen (Herkunftslandprinzip). Für Verträge mit Verbrauchern gilt aber hinsichtlich der Verbraucherschutzvorschriften das Herkunftslandprinzip nicht. Bei Medikamentenbestellungen übers Internet wird zwar der Kaufvertrag elektronisch abgeschlossen, Versand und Lieferung erfolgen aber nicht auf elektronischen Wege. Im Erwägungsgrund 21 wird explizit festgehalten, dass die Richtlinie nur Anforderungen, die die Online-Tätigkeit betreffen, erfaßt und nicht Anforderungen der Mitgliedsstaaten bezüglich Lieferung oder Beförderung von Waren, einschließlich der Lieferung von Humanarzneimitteln. Strittig ist daher, ob einzelstaatlichen Vorschriften, die den Vertrieb von Arzneimitteln betreffen (zB das in Österreich geltende Versandhandelsverbot für Arzneimittel), in den koordinierten Bereich fallen oder nationale Verbote Vorrang haben. Diese Frage wird nun vom EuGH geklärt werden (siehe oben). Die europäischen Arzneimittelrichtlinien (RL 93/39/EWG zur Änderung der RL 65/65/EWG, 75/318/EWG und 75/319/EWG betreffend Arzneimittel) erlauben grundsätzlich den Versandhandel mit Arzneimitteln, sofern der Absender eine zugelassene Apotheke ist. Sie lassen aber nationalen Spielraum für ein eventuelles Verbot des Versandhandels. Die Fernabsatzrichtlinie (97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz) führt die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten zur Einschränkung des Arzneimittelvertriebes und darüber hinaus sogar die Möglichkeit des Verbots des Versandhandels mit Arzneimitteln explizit an. Es fehlt also ein eindeutiger verbindlicher EU-weiter Rechtsrahmen. Vor allem mit der Einführung des Euros, wodurch Preisvergleiche erheblich vereinfacht werden, wird der Druck zur Aufhebung nationaler Verbote steigen. Ein eigener Rechtsrahmen für den Internethandel mit Medikamenten bzw die Klarstellung der Zulässigkeit unter Einhaltung bestimmter klar definierter und kontrollierter Voraussetzungen muß den Angebotspluralismus unter Wahrung der Konsumentenrechte und die Möglichkeit der freien Wahl des jeweiligen Bezuges schaffen. Die Vollharmonisierung des Arzneimittelrechts muß sich weiterhin auf die Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel sowie die Versorgungssicherheit für alle Bevölkerungsteile stützen. Arzneimittelbegriff: Von zentraler Bedeutung im Hinblick auf die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften von Humanarzneimitteln ist die Arzneimittelrichtlinie (RL 93/39/EWG zur Änderung der RL 65/65/EWG, 75/318/EWG und 75/319/EWG), die den Arzneimittelbegriff definiert. Entscheidungen über die Genehmigung müssen ausschließlich auf den Kriterien Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit basieren. Dennoch beurteilen einzelne Mitgliedsstaaten gleiche Produkte unterschiedlich. Hier Arzneimittel mit allen nötigen Zulassungsschritten, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen - dort Lebensmittel ohne aufwendige Zulassungsprozedur, flexibler in Werbung und Vertrieb. Bei unterschiedlicher Einstufungen kann der EuGH zur Klarstellung angerufen werden. Arzneimittelzulassung: Voraussetzung für jeglichen Vertrieb ist eine Genehmigung zum Inverkehrbringen. Mit der Verordnung 2309/73/EWG zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln wurden die bis dahin schon vorhandenen Gemeinsamkeiten im Zulassungsmodus vervollständigt. Um ein Arzneimittel auf den Markt zu bringen, muß es entweder nach dem zentralisierten, dem dezentralisierten oder nach einem nationalen Verfahren zugelassen worden sein. Die für das Inverkehrbringen zuständige Person muß in der Gemeinschaft niedergelassen sein. Für Arzneimittel aus Drittländern muß für die Einfuhr eine Genehmigung für das Inverkehrbringen vorliegen, die sicherstellt, dass die Qualität den EU-Anforderungen entspricht. Rezeptpflicht: Obwohl die Kriterien zur Einstufung nach Rezeptpflicht oder –freiheit durch die EU-VerschreibeRichtlinie vorgegeben sind (RL 92/26/EWG), bestehen zwischen den Ländern Unterschiede. Nach der Richtlinie ist die Rezeptfreiheit die Regel. Arzneimittelvertrieb: Die Bedingungen für den Betrieb von Apotheken sind nationale Angelegenheiten, auch bezüglich Versandhandel gilt nationales Recht. In der Fernabsatzrichtlinie ist festgehalten ist, dass Mitgliedsstaaten im Hinblick auf Arzneimittel strengere Bestimmungen erlassen können, um ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher sicherzustellen. Die Rechtfertigung des Versandhandelsverbots als Verbraucherschutzvorschrift ist bis zur Sicherstellung der Medikamentenabgabe durch lizenzierte Apotheken, von qualitätsgesicherten Versandsystemen und Kontrollen dieser Vorgaben ebenso wie der Werbung und Produktinformationen auf den Webseiten durch unabhängige Stellen aus Sicht der AK jedenfalls berechtigt. In Österreich ist die Abgabe von Arzneimitteln bis auf weniger definierte Ausnahmen ausschließlich den öffentlichen Apotheken vorbehalten. § 59 (9) Arzneimittelgesetz verbietet die Abgabe von Arzneimitteln in Selbstbedienung oder durch den Versandhandel. § 50 (2) der Gewerbeordnung untersagt den Versandhandel mit Arzneimitteln ebenfalls. Arzneimittel dürfen nur mit korrekter Kennzeichnung (§ 7 AMG) und mit Beigabe einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache (§ 8 AMG) an Verbraucher abgegeben werden. Werbebeschränkungen für Arzneimittel: Die Werbung für Arzneimittel ist im Wesentlichen durch die RL 92/28/EWG geregelt, wo es heißt: „Werbung für Arzneimittel sind alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimittel zu fördern.“ Jegliche Werbung für nicht oder noch nicht zugelassenen Arzneimittel ist verboten, ebenso wie Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medikamente, die psychotrope Substanzen oder Suchtmittel enthalten. Die Anpreisung eines rezeptpflichtigen Arzneimittels auf einer Internetseite mit Bekanntgabe des Wirkstoffes und des Preises gilt strenggenommen bereits als Werbung und ist somit nicht zulässig. Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Öffentlichkeitswerbung erlaubt, muß sich aber an Vorgaben bezüglich Inhalt und Gestaltung halten. In Österreich regelt das Arzneimittelgesetz die Öffentlichkeitswerbung für nicht rezeptpflichtige Arzneimittel. Der Werbecharakter muß eindeutig ersichtlich sein und der Hinweis, dass Nebenwirkungen auftreten können und daher die Gebrauchsinformation genau zu beachten ist bzw der Rat eines Apothekers oder Arztes eingeholt werden soll, ist verpflichtend (§§51-54 AMG). Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung (Beipacktext): Die Richtlinie 92/27/EWG bzw das österreichische Arzneimittelgesetz schreiben vor, dass jede Arzneimittelpackung in der jeweiligen Landessprache gekennzeichnet sein und einen Beipacktext in der jeweiligen Landessprache enthalten muß. Verantwortlichkeiten im Internet Für die Haftung und Verantwortlichkeit im Internet muß zwischen Inhaltsanbieter (Absender von Mails, Homepageinhaber) und Vermittler unterschieden werden. Klar ist die Verantwortung des Inhaltsanbieters, der für Konsequenzen seiner Handlung einstehen muß. Derjenige, der einen Inhalt im Internet zum Abruf bereithält, ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seines Angebots in vollem Umfang verantwortlich. Haftungsausschlüsse sind somit unwirksam. Problematisch dabei ist jedoch, einen Inhaltsanbieter, der einer Verfolgung bewußt aus dem Weg geht, tatsächlich ausfindig zu machen. Provider (Vermittler) sind an das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis gebunden und können nicht für fremde Inhalte verantwortlich gemacht werden. Allenfalls trifft sie eine Sperrpflicht, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Provider haben eine Mitarbeitspflicht im behördlichen Auftrag bei Kenntnis eines gesetzeswidrigen Vorgehens. Verstöße gegen geltende Bestimmungen Bei Verstößen gegen EU-Bestimmungen durch einen in der Gemeinschaft ansässigen Anbieter kann die Europäische Kommission informiert werden, welche den Fall prüft und gegebenenfalls einschreitet. In Fällen, wo Arzneimittel im Netz nach jeweiligen nationalen Regeln rechtens in einem Land vertrieben werden, dieses Angebot aber auch andere Mitgliedsstaaten erreicht, in welchen ein angebotenes Produkt keine Zulassung hat, nur auf Rezept zu erhalten wäre oder der Versandhandel verboten ist, sah die Europäische Kommission bisher keinen Grund zur Intervention, da dies nach der E-CommerceRichtlinie grundsätzlich zulässig ist. Allenfalls können Waren, die in Länder verbracht werden und den dortigen Bestimmungen nicht entsprechen, beschlagnahmt werden. Ein weiteres Instrument der Kontrolle sind Wettbewerbsklagen, die von Mitbewerbern oder klagsbefugten Organisationen angestrebt werden. Dies ist zB im Falle von Doc Morris durch den deutschen Apothekenverband erfolgt. Bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz kann grundsätzlich nur der Anbieter bestraft werden. Verbraucher, die Medikamenten aus dem Internet bestellen und beziehen, machen sich nicht strafbar, es sei denn, es handelt sich um Suchtmittel. Die Folgen für den Besteller sind von der Einstufung des jeweiligen Wirkstoffes im Suchtmittelgesetz abhängig. Einem Anbieter, der gegen § 59 AMG verstößt (Verbot Versandhandel) droht eine Strafe von bis zu 50.000 Schilling, im Wiederholungsfall bis zu 100.000 Schilling. Auch wer nicht richtig kennzeichnet und keine oder unzureichende Beipacktexte mitliefert, kann mit bis zu 50.000 Schilling bestraft werden. Wer gegen § 50 (2) der Gewerbeordnung verstößt (Versandhandelsverbot für Arzneimittel), kann mit maximal 30.000 Schilling bestraft werden. Die Strafen könnten kumulativ ausgesprochen werden. Wer nicht zugelassene, gefälschte, nachgemachte, abgelaufene oder nicht den Qualitätsanforderungen entsprechende Arzneimittel in Verkehr bringt, oder unerlaubte Werbung für Arzneimittel betreibt, macht sich einer Verwaltungsübertretung schuldig, mit Geldstrafen bis zu 100.000 Schilling, im Wiederholungsfall mit bis zu 200.000 Schilling. Die Schutzbestimmungen durchzusetzen bzw Bestrafungen zu vollstrecken, ist bei Österreichischen Anbietern noch relativ einfach. Wenn der Anbieter aus einem anderen Land nach Österreich hereinwirkt, sind Vorgehensweise und Verfahrensführung jedoch schwieriger. Sind Name und Anschrift des Anbieters bekannt und ist die Vorgehensweise auch im Herkunftsland nicht zulässig oder verstößt die Vorgehensweise gegen EU-Recht, kann die zuständige Behörde dieses Landes oder die Europäische Kommission zur Einschreitung aufgefordert werden. Ist im Herkunftsland die Vorgehensweise erlaubt, ist es jedoch kaum möglich, österreichische Schutzbestimmungen, die mit Verwaltungsstrafen bedroht sind, durchzusetzen und bei Verstößen Bestrafungen zu erwirken. Wettbewerbsrechtlich festgestellte Rechtsansprüche lassen sich grundsätzlich auch im Ausland durchsetzen, wenn es ein Abkommen mit dem entsprechenden Land gibt. Ein diesbezügliches Verfahren, angestrebt von der österreichischen Apothekerkammer, führte zur Erkenntnis, das eine Sperre von bestimmten Internetseiten für einzelne Länder technisch nicht oder nur unter äußerstem Aufwand durchführbar und daher nicht verhältnismäßig ist 4. Was im Rahmen dieses Rechtsstreits erwirkt wurde, war eine Anmerkung auf der Webseite, dass nicht nach Österreich verkauft wird. Ob dies dann tatsächlich eingehalten wird, ist jedoch fraglich. 4 Entscheidung Kantongericht Schwyz im Verfahren österreichische Apothekerkammer gegen „Herzog-Pharma“ – eine Sperre des Zugriffs für Österreich ist nicht möglich Was dürfen Konsumenten? Die (persönliche) Einfuhr von höchstens drei Packungen eines Arzneimittels für den Eigengebrauch steht jedem frei. Für eine Umgehung des Versandhandelsverbots können Empfänger von Medikamenten, die nicht unters Suchtgiftgesetz fallen, nicht bestraft werden, sofern die Arzneien dem Eigenbedarf dienen und nicht über die maximale Menge hinausgehen. Stimmen bei Postsendungen von außerhalb der EU die Zollinhaltserklärung und die Sendung nicht überein, handelt es sich um eine Zollzuwiderhandlung, die zur Beschlagnahmung der Waren führt und finanzstrafrechtliche Folgen für den Empfänger haben kann. Sendungen aus Drittländern werden vom Zoll stichprobenartig überprüft. Zollbestimmungen Das Arzneiwareneinfuhrgesetz schreibt vor, dass für die Einfuhr von Medikamenten nach Österreich eine Einfuhrbewilligung des Gesundheitsministeriums erforderlich ist, wenn es sich nicht um in Österreich zugelassene oder registrierte Arzneimittel handelt. Nicht nötig ist diese Bewilligung für Arzneimittel mit EU- Zulassung oder -Registrierung. Antragsteller für eine Einfuhrbewilligung können nur öffentliche Apotheken, Anstaltsapotheken und Pharmaunternehmen mit Berechtigung zum Vertrieb sein. Arzneimittel aus Drittländern dürfen grundsätzlich nur dann eingeführt werden, wenn eine ärztliche Verordnung und eine Begründung für die Einfuhr der gewünschten Arznei vorgelegt werden. Laut Auskunft des Zollamtes werden deklarierte Arzneimittelsendungen aus dem Nicht-EU-Raum in der Regel überprüft. Der Empfänger wird benachrichtigt und um Vorlage der Einfuhrbewilligung ersucht. Die Sendung wird dann 30 Tage gelagert. Langen in dieser Zeit die nötigen Schriftstücke bei der zuständigen Zollbehörde nicht ein, wird die Sendung vernichtet oder zurückgesendet. Nicht registrierte Arzneimittel werden generell beschlagnahmt. Ist ein Paket nicht als Arzneilieferung deklariert, wird es in der Regel von den Zollbehörden auch nicht als solches erkannt (zB Briefe, Zusendungen, die als Werbegeschenk deklariert sind etc). Allgemeine Postsendungen werden stichprobenartig bzw auf Verdacht untersucht. Wenn Sendungen vom Zoll abgefangen werden, trägt der Empfänger das volle Risiko. In der Regel wird er keine ärztliche Verschreibung vorlegen können und die Sendung wird ihm daher nicht ausgehändigt. Bezahlt hat er aber bereits im Voraus. AK-Vorschläge für einen Kriterienkatalog für Internetapotheken Übersichten zum Teil „rezeptpflichtige Arzneimittel“ Vorschläge der AK für einen EU-Kriterienkatalog • Hinter einer Cyberapotheke muß jedenfalls eine echte zugelassene Apotheke in einem Mitgliedsstaat stehen und es müssen für sie die selben Qualitätsstandards sowie technischen, personellen und fachlichen Mindestvoraussetzungen gelten wie für eine öffentliche Apotheke. • Die Internetapotheke muß die Mindestvoraussetzungen der Fernabsatz-Richtlinie erfüllen. Eine unaufgeforderte Zusendung einer E-Mail-Bestellbestätigung, in der die wesentlichen Daten der Bestellung wiedergegeben werden und die auch die kostenlose Rücktrittsmöglichkeit binnen 7 Tagen explizit erwähnt, sollte selbstverständlich sein. • Die nach dem neuesten Stand der Technik sichersten Datentransfersysteme müssen zur Anwendung kommen. • Der Apothekeninhaber muß auf der Website namentlich mit dem Hinweis, wie er zu erreichen ist, angeführt werden (Adresse/E-Mail/Telefon). • Eine für Kunden kostenlose Service-Telefonnummer sollte eingerichtet werden müssen. Medikamentenberatung am Telefon darf nur durch Pharmazeuten erfolgen. • Bei Bestellung von Arzneimitteln, die im jeweiligen Empfängerland nicht zugelassen sind, muß der Besteller darauf hingewiesen werden, unter welchen Voraussetzungen eine Einfuhr möglich ist oder dass die Bestellung nicht entgegen genommen werden kann. • Bei rezeptpflichtigen Medikamenten sollte die Versandapotheke ein geeignetes routinemäßiges Verfahren zur Authentifizierung/Identifizierung des ausstellenden Arztes anwenden. • Medikamente müssen in Originalverpackung versendet werden, die Dosierung muß der Verschreibung entsprechen. Ein Beipacktext in der Sprache des Ziellandes muß beigelegt sein. • Die für die jeweilige Medikamentenlieferung notwendigen Lager- und Transportbedingungen müssen nachweislich in allen Lager- und Lieferphasen eingehalten werden. • Ein System ist einzurichten, das dem Konsumenten den jeweiligen Stand der Behandlung seiner Bestellung auf Wunsch deutlich macht. • Eine ausreichende klare Produktinformation auf der Website muß sichergestellt werden (Wirk-, Bei- und Hilfsstoffe, Indikationen, Gegenindikationen, Neben- und Wechselwirkungen) und den Werberestriktionen entsprechen. • Die Einhaltung dieser Kriterien durch die Internetapotheke muß in regelmäßigen Abständen von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft werden. Einhaltung und Überprüfung sollte für Verbraucher durch ein einheitliches Qualitätsgütezeichen ersichtlich sein, ergänzt durch das Datum der letzten Überprüfung. • Eine zentrale Stelle sollte eingerichtet werden, wo sich Konsumenten unbürokratisch und rasch über eine nach diesen Kriterien erfolgte Zertifizierung eines Internet-Medikamentenanbieters erkundigen können und an welche jeder Internetuser „verdächtige“ Seiten melden kann. Anbieterseiten URL Nr www.lifestyleinc.com/de/index.htm www.lifestyleinc.com/de/index.htm www.happyweekend.ch http://home.netvigator.com/~gtct.Deutsch.htm www.usa-direkt.com www.pillscom.ch http://directresponsemarketing.co.uk http://in.germany.com/us-med www.pillen-online.de www.usashop.ch http.//207.36.96.159/German%20Folder/netdoctorgermanpage5a.htm www.lifestyleinc.com/index.htm www.eg-medikamente.com www.viagra-shop.de/pages/main.html www.e-scripts.md www.onlinepills.com www.0800DocMorris.com www.0800DocMorris.com www.net-dr.com www.safewebmedical.com http://erxdirect.com/DE/index.html 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Bnm ........Bestellung nicht möglich BR .......... Rückbuchung gleich mit Produkt angekommen 2, 12 1, 12 + + + + + + + + + + Bnm + + Bnm 14 19 1, 2 9 18 17 11 keine RB trotz Nichtlieferung x Seite verschwunden x x x x x x x Vergleich: Kosten der Internetbestellung – Kosten in Österreich (nur durchführbare Bestellungen – 19 Fälle) NR Produkt Gesamtkosten Internetbestellung Gesamtkosten Österreich 3 P 3319,86 472 % 4 P 1545,93 220 % 6 P 2172,27 8 P 1919,24 273 % 9 P 1745,22 248 % 1 X 3671,19 207% 5 X 1736,3 98% 7 X 3296,03 186% 11 X 3618,75 204% 12 X 3758,30 16 X 3263,85 184% 17 X 1241,09 70% 19 X 2776,47 157% 10 Z 1885,53 119% 18 Z 1022,03 20 Z 4687,69 14 Um 444,00 261 170% 13 Un 1020,05 680,50 165% 2 Zo 1272,13 645,50 197% 703,86 1771,5 1586,50 Internet versus Österreich 309 % 212% 64% 298% Berücksichtigt sind in den Gesamtkosten: - beim Internetkauf alle anfallenden Kosten, inklusive Rezeptgebühr, wo Rezept notwendig - beim Kauf in Österreich Krankenschein- und Rezeptgebühr à allerdings werden für alle außer Zyban die Kosten von der Krankenkasse übernommen und kosten damit dem Patienten 106,- Schilling (Krankenschein- und Rezeptgebühr) Sprache, Anbieterkennung und Herkunft Nr Sprache Anbieterkennung Sitz 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 * de de d d de dej e (+ÜP) de d de d e f es e def d e e d e nl d e nl d e es i se e e d f es i p chin nur mail nur mail genaue Adresse nur mail mail und TelNr nur mail genaue Adresse Postfach genaue Adresse nur mail genaue Adresse nur mail Postfach genaue Adresse mail und TelNr Postfach Postfach Postfach genaue Adresse genaue Adresse genaue Adresse ? ? CH ? USA Hongkong britisch Channel Islands USA D CH USA ? USA D USA USA NL NL USA Bahamas USA d ...... e ...... j ...... f ...... nl .... es .... i ...... se .... po .... chin .. ÜP .... * .... deutsch englisch japanisch französisch niederländisch spanisch italienisch schwedisch polnisch chinesisch Übersetzungsprogramm Seite in 7 Sprachen, deutsche Version zumindest unbrauchbar Bestell- und Zahlungsmöglichkeiten, Onlineuntersuchung Nr Bestellmöglichkeit o f m p 1 2 3 4 5 6 x x x x 7 x 8 9 10 11 12 x x x x x 13 x 14 x 15 x 16 x x 17 x x 18 x x 19 20 x x 21 x x x am E-Mail-BB nu keine x x x x x x x x x x x USD 50 x ? IP x x x x x x x x x x x x x Bestellung nicht möglich o .... online f .... fax m .... mail p .... Post BB... Bestellbestätigung am ... automatisch nu .... nur auf Aufforderung KC ... Kreditkarte ÜW ... Überweisung NN ... Nachnahme G/S .. Bargeld/Scheck x x x x Bestellung nicht möglich x x x x x x x x x x Kosten angek OLU x x x x OLU x x x x x x x x x x x x x x x Zahlgsmöglichkeit KC ÜW NN G/S keine USD 50 Rz + + + + + + + + + x + x x ? IP nm x x USD 75 - x x x Rz + Rz + x x USD 50 USD 75 x OLU ... Online-Untersuchung USD ... US-Dollar Rz ...... Rezept notwendig IP ........ Inklusivpreis angek ... Produkt angekommen nb ........ nicht bestellt nm ........ Bestellung nicht möglich nm AGB und deren wesentlichen Inhalte Nr AGB wesentliche Anmerkungen AGB Kreditkartengebühr 3%; Rücknahme- und Haftungsausschluß, Gerichtsstand München Kreditkartengebühr 3 % nicht mehr; Rücknahme- und Haftungsausschluß, Gerichtsstand München AGB nur englisch, Haftungsausschluß Haftungsausschluß, rezeptpflichtige AM nur gegen Rezept 1 + 2 + 3 4 5 6 + + - 7 - - 8 9 10 - - 11 - - 12 + Rücknahme- und Haftungsausschluß, Gerichtsstand Gibraltar 13 + Geschäftsbesorgungsvertrag, Haftungsausschluß 14 - - 15 - 16 - 17 + 18 + 19 Sonstige Anmerkungen Seite (Angebot und AGB) verändert sich kontinuierlich Angebot ausgeweitet Seite nach Bestellung verschwunden Seite verschwunden Rezeptpflicht mittels E-Mail-Bestellung umgehbar, WERBEMAILS Seite verschwunden -> wiedergefunden unter pillscom.hk "Guarantee" - if your goods do not arrive, DRM will re-ship your order or refund, WERBEPOST 15 d Rücknahmegarantie bei Falschlieferungen, WERBEMAILS "Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht"; Seite verändert sich kontinuierlich, WERBEMAILS Seite nur noch englisch Gericht: Niederlande; niederländisches Recht, kein Rücktrittsrecht, Rückgabe binnen 30 d bei Falschlieferung siehe Nr 17 Hinweis auf EuGH-Urteil, ca 100 Produkte im aktuellen Angebot, Hinweis: 400 Produkte mehr - auf E-Mail-Anfrage Lieferung nur gegen Scheck/Bargeldübersendung Federal law prohibits the return of any prescription medicine; kein Verkauf nach Österreich Haftungsausschluß muß vor Absenden der Bestellung akzeptiert werden; Einstiegsseite deutsch, dann nur noch englisch Registrierung nötig; keine Infos zu den Produkten, ausführliche Infos über rechtliche Lage; WERBEMAILS siehe Nr 17 + amerikanisches Recht; Hinweis auf Zoll - wir übernehmen Risiko für Sie und schreiben bei Problemen Betrag gut; "schlechtmachen" anderer; Seite kontinuierlich in Veränderung, nur 4 Medikamente - wir haben uns spezialisiert ... 20 - - 21 - - - Registrierung nötig, Haftungsausschluß muß vor Absenden der Bestellung akzeptiert werden Lange Länderliste – Austria --> "Traurig können wir nicht Produkte in diesen Land versenden" Produktangebot andere auf Lifestyle R, A, H mehr Angebot 1 + + + - - 2 + + + - - 3 + - - - - 4 + - - - - 5 + + - - + 6 + - - - - 7 + - - - - 8 + + MT+DH - - 9 + - MT+DH - - 10 + + + - + 11 + - - - - 12 + + + - - 13 + + + + + 14 + - MT+DH - - 15 + + + - - 16 + + - + - 17 + + + - + 18 + + + - + 19 + - - - - 20 + + + - - 21 + + + - - R .... Rheumamittel A .... Allergiemittel H .... Herpesmittel MT .... Melatonin DH .... DHEA OTC .. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel Anfrage OTC Produktinformation, Werbung und Haftung Nr Prd Produktinfo WB NW WW WH HW gut schlt keine 1 X x 2 3 4 Z P P x 5 X 6 P 7 X 8 9 P P 10 HA Annmerkung ++ - - - + - - + +++ +++ - - - + - - + + + + + + +++ - - - - - ++ + - + + - x +++ + - - - - - Z x + + - - + + 11 X x + - - - - - 12 X x + - - - - + +++ - - - - - + ? - + + + + + x - - - - + - x ++ - - - + - - ++ + + + + + +++ - - - + ? keine Produktbeschreibung, nur Werbung keine Produktbeschreibung, nur Werbung link zu kompendium.ch mit sehr ausführlicher Medikamentenbeschreibung keine Produktbeschreibung, nur Werbung Produktinfo gut, gleichzeitig übertriebene Werbung keine Produktbeschreibung, nur Werbung "wie bei jedem Medikament können NW auftreten" - keine Beschreibung der NW Produktinfo genauer wie Nr1, Werbung weniger, aber nur noch englisch; HA neu keine Produktinfo – Rezept nötig keine Produktbeschreibung, nur Werbung keine Produktinfo; Bestellung nicht mgl gute Info, FB; trotz "kritischer" Angaben Medikament bekommen; "europäische Haftungsbestimmungen für Arzneimittel gelten uneingeschränkt"; keine Produktinfo - Hotline; Rezept nötig, siehe Nr 17 Werbung im Vgl zu Nr 11 aggressiver Produktinfo erst von Bestellseite aus zugängig; vorher nur Werbung; keine Produktinfo, nur Werbung; Bestellung nicht möglich x x x x x x 13 Un 14 Um 15 X 16 X 17 X 18 19 Z X 20 Z x x x x x x 21 Vg X ..... Z ..... P ..... Un ... Um ... Vg ... x Xenical Zyban Prozac Ultralan Ultram Viagra WB ... Werbung NW ... Nebenwirkungen WW ... Wechselwirkungen WH ...Warnhinweise HA .... Haftungsausschluß HW ....Hinweis, einen Arzt aufzusuchen Bewertung Werbung: + dezent ++ übertrieben +++ völlig übertrieben/falsch Lieferzeiten Nr angekommen angegebene Lieferzeit Lieferzeit in d 1 nein - angeblich nicht zustellbar 2 ja - 7 3 nein - nicht angekommen 4 nein - nicht angekommen 5 ja 1-7 Wo 31 6 ja - 8 7 ja 5-10 d 8 8 ja 5-8 d 9 9 ja - 4 10 ja - 10 11 nein - nicht angekommen 12 ja - 8 13 ja 4-7 d 23 14 ja - 6 15 nein - Bestellung nicht möglich 16 nein - Zollbenachrichtigung 6 Tagen 17 ja 48 h 5 18 ja 48 h 7 19 nein - nicht angekommen 20 nein - nicht angekommen 21 nein - Bestellung nicht möglich Verpackung und Beipacktext Nr Verpackung Verpckg OVP Blis Bulk PS Spr Herk 2 x BPT Spr Sonst Herk Info - x eng USA - x eng NZ - Paket aus USA, Medikament aus NZ x "patients leaflet - does not contain all informations" x eng NZ 6 x eng NZ 7 x eng IRL x x eng GB - Postwerbung aus Jersey, Ceyman Islands x eng USA - BPT englisch, trotz Ankündigung auf Website: "deutscher BPT" 9 x eng USA x eng USA - 10 x fran/ eng CA x fran/ eng CA - x ita ITA - 12 13 x x 14 x Anmerkung - 5 8 BPT ita ITA x eng USA x eng USA - deutsche "Gebrauchsinformation" Kohlpharma GmbH 17 x nl NL x nl NL x deutsche "Gebrauchsanweisung" selbstgemacht von Doc Morris 18 x nl NL x nl NL x deutsche "Gebrauchsanweisung" selbstgemacht von Doc Morris OVP ......... 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