Cybermedikamente - Österreichische Apothekerkammer

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Cybermedikamente - Österreichische Apothekerkammer
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20/2001
August 2001
Cybermedikamente
Mag Petra Lehner
Als Folgeprojekt der AK-Erhebung Cybermedikamente 19991 wurden von Sommer 2000 bis
Frühjahr 2001 erneut Anbieterseiten von Medikamenten im Internet unter die Lupe genommen,
anhand bestimmter, für Verbraucher relevanter Kriterien beurteilt und Bestellungen von
rezeptpflichtigen Arzneimitteln vorgenommen. Die Bestellvorgänge wurden dokumentiert, die
erhaltenen Produkten anhand Verpackung, Kennzeichnung und Gebrauchsinformation bewertet.
Nicht in Originalverpackung gelieferte Medikamente wurden laboranalytisch auf Echtheit
untersucht, originalverpackte Präparate stichprobenweise einer augenscheinlichen Prüfung auf
Fälschungen durch einen Hersteller unterworfen. Die Ersichtlichkeit der Gesamtkosten einer
Bestellung und die Übereinstimmung angenommene / tatsächliche Kosten wurden erhoben und ein
Preisvergleich mit den bei einem Kauf in einer österreichischen Apotheke anfallenden Kosten für
das jeweilige Medikament angestellt.
Als zweiter Teil der Erhebung wurde versucht, frei verkäufliche Arzneimittel über das Internet zu
kaufen. Das Angebot ist jedoch sehr dürftig. Es wurde daher lediglich ein Preisvergleich von häufig
angebotenen frei verkäuflichen Produkten angestellt, für welchen neben den österreichischen
Apothekenverkaufspreisen und den Preisen einiger weniger Internetanbieter auch Preise von direkt
in spanischen Apotheken eingekauften Produkten und die Preise, die in einer offiziellen übers
Internet frei zugänglichen Schweizer Medikamentendatenbank abrufbar sind, herangezogen
wurden.
1
Erhebungsbericht abrufbar: www.ak-konsumentenschutz.at unter„archiv“
1
Zusammenfassung
Rezeptpflichtige Arzneimittel
Insgesamt wurden 21 Bestellvorgänge von 16 verschiedenen Anbietern dokumentiert. Zwei
Bestellungen konnten nicht erfolgreich durchgeführt werden, weil nicht nach Österreich geliefert
wird. Von den 19 erfolgreich durchgeführten Bestellungen sind 7 nie angekommen, in allen Fällen
handelte es sich um Bestellungen mit Kreditkartenzahlung. Vier davon mußte völlig
„abgeschrieben“ werden. Eine Abbuchung vom Kreditkartenkonto ist erfolgt, eine Auslieferung des
Produktes oder Rückbuchung des Betrages konnte trotz mehrmaliger E-Mail-Interventionen nicht
erreicht werden. Ein Viertel der Anbieter ist während des Erhebungszeitraumes von 6 Monaten
verschwunden. Die Hälfte davon ist unter einem anderen URL wieder aufgetaucht.
Bei jedem zweiten Anbieter erfährt man als Besteller nicht umfassend, mit wem man es zu tun hat.
Eine erfolgreiche Intervention bei Nicht- oder Falschlieferung bzw bei Abrechnungsfehlern ist in
diesen Fällen vom guten Willen des Anbieters abhängig. Zwei Drittel der Anbieter akzeptieren nur
Kreditkartenzahlungen. Der Bestellvorgang ist meist nicht einfach handhabbar, wichtige
Informationen bezüglich Gesamtpreis und Lieferung muß man sich meist von verschiedenen
Subseiten zusammensuchen, wenn man überhaupt fündig wird. Bei einem Drittel der Seiten sind die
wesentlichen Informationen nur in englisch abrufbar. Mehr als die Hälfte der Anbieter hält keine
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit. Eine im Fernabsatzgesetz vorgesehene generelle
Rücktrittsmöglichkeit von 7 Werktagen nach Erhalt einer im Internet bestellten Ware wird auf
keiner Seite gewährt, auf den meisten sogar explizit ausgeschlossen. Alle Anbieter schließen eine
Haftung für Schäden durch die Medikamenteneinnahme aus. Auch bezüglich Lieferung oder
etwaiger Zollprobleme wird von den meisten Anbietern jegliche Haftung ausgeschlossen. Bei jeder
dritten Bestellung wurde keine E-Mail-Bestätigung mit ausreichender Dokumentation der
Bestellung, Lieferung und Kosten zugesendet.
Insgesamt wurden sechs verschiedene rezeptpflichtige Medikamente bestellt, nur zwei Anbieter
verlangen die Vorlage eines Rezeptes. Die Rezeptpflicht ist eine Schutzbestimmung. Ein Arzt sollte
nach Untersuchung und Abwägung ein passendes Medikament für die jeweilige Anwendung
verschreiben. Ohne Verschreibung entfällt auch die Haftung für eventuelle negative Auswirkungen
bei Einnahme eines rezeptpflichtigen Arzneimittels. Im Rahmen fast jeder zweiten Bestellung ( 44
Prozent) müssen unterschiedliche detaillierte Fragebögen ausgefüllt werden. Diese „Online2
Untersuchung“ kann Mehrkosten von bis zu 1170 Schilling ausmachen, eine reale Untersuchung
durch einen Arzt jedoch nicht ersetzen, da oft wesentliche Fragen nicht gestellt werden bzw von
medizinischen Laien nicht umfassend genug beantwortet werden können. Darüber hinaus ist die
Qualität dieser „Online-Untersuchungen“ zweifelhaft, da ein konkretes Beispiel zeigte, dass trotz
Nichtvorliegens der Voraussetzungen zur Verschreibung von Xenical (Gewichtsreduktionsmittel)
dieses verschrieben und ausgeliefert wurde. Auf Datenschutzvorkehrungen wird generell kaum
geachtet. Kreditkarten- und Gesundheitsdaten werden unverschlüsselt übers Internet verschickt. Bei
fast jeder dritten Bestellung ist damit zu rechnen, dass man mit Werbung belästigt wird.
Die Beschreibung der Produkte ist in den überwiegenden Fällen nicht ausreichend, um als Laie eine
korrekte Einschätzung über das Potential des Medikamentes treffen zu können. Die Produkte
werden übermäßig beworben, Nebenwirkungen werden verschwiegen oder heruntergespielt.
Deutsche Beipacktexte, die eine korrekte Abschätzung zumindest nach Auslieferung möglich
machen würden, fehlen in allen Fällen. Laboranalysen und Kontrollen durch einen Hersteller
ergaben keine Hinweise auf Nachahmungen oder Fälschungen.
Die durchschnittliche Lieferdauer betrug 10 Tage (Spanne: 4-31 Tage). Die Hälfte der gelieferten
Produkte wurden nicht aus EU-Ländern verschickt, zwei Drittel davon waren nicht als
Arzneimittelsendung deklariert. Ein Produkt wurde vom Zoll „abgefangen“.
Die Gesamtkosten für eine Internetarznei setzen sich aus Produktpreis, Versandspesen und
zusätzlichen Kosten (Online-Untersuchung, Auslandüberweisungsspesen etc) zusammen. Bei
einem Drittel der Bestellungen werden die Gesamtkosten nicht explizit angegeben. Mehrheitlich
sind die tatsächlichen Kosten höher als die bei Bestellung vermuteten bzw angegebenen. Die
bestellten Internetmedikamente sind überwiegend teurer als in österreichischen Apotheken, teils
sind die Mehrkosten beträchtlich. Fast jedes zweite Produkt (47 %) ist mindestens doppelt so teuer
wie in der österreichischen Apotheke.
Betrachtet man die teils doch sehr beträchtlichen Mehrkosten, das Risiko, dass man das Produkt,
für das man generell im Voraus bezahlt, nicht erhält, die schlechte Information über die
Produkte auf den Anbieterseiten und die nicht vorhandene Qualitäts-sicherung, muß von einem
Interneteinkauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln derzeit jedenfalls abgeraten werden.
3
Resume
Die Beschränkungen und Vorschriften zur Abgabe und Werbung für Arzneimittel stellen auf
Gesundheits- und Täuschungsschutz ab. Diese Sonderregeln für Medikamente als Waren, die sich
vom Waschmittel oder Regenschirm grundlegend unterscheiden, haben durchaus ihre Berechtigung.
Die Einnahme von Arzneimitteln ohne gründliche Indikationsstellung durch einen Arzt und eine
kompetente Beratung durch diesen oder in der Apotheke ist aufgrund der möglichen Neben- und
Wechselwirkungen für Patienten ein gefährliches Spiel, denn ein seriöser Gesundheitscheck kann
via Internet nicht durchgeführt werden. Auch können Konsumenten als medizinische Laien
Werbeaussagen und Wirkprophezeiungen selbst nicht verifizieren.
Bei bekannten Arzneimitteln oder bei Dauermedikationen, wo Beratung und Betreuung weniger
Rolle spielen, ist einer Internetbestellung gegen Rezept nichts entgegengehalten zu halten, wenn die
Cyberapotheke dieselben Qualitätsstandards einzuhalten hat wie die Apotheke um die Ecke und
bestimmten Informationspflichten nachkommt.
Grundsätzlich kann der Internetversand von Medikamenten durch die unbegrenzten Bestellzeiten
und (mögliche) Kosteneinsparungen durch weltweite Konkurrenz, ebenso wie durch die
„Convenience“ (Bestellung von zu Hause aus, vor allem interessant für immobile Menschen und
Menschen in abgelegenen ländlichen Gegenden) Vorteile bringen. Im Moment ist jedoch weder der
Verbraucher- noch der Gesundheitsschutz ausreichend sichergestellt. Der Online-MedikamentenHandel ist intransparent und man trägt als Besteller das volle gesundheitliche und finanzielle
Risiko.
Damit Konsumenten vom Angebot einer Internetapotheke profitieren können, müssen strenge
Regeln gelten. Neben exakter Anbieteridentifikation und fairen allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind detaillierte Informationen über Wirkungen, Nebenwirkungen und Anwendungen sowie eine
alle Kosten darstellende Preisinformation ebenso unabdingbar wie sichere Datentransfersysteme.
Qualitätskriterien müssen festgelegt werden, um gesundheitlichen und finanziellen Risiken
vorzubeugen und deren Einhaltung muß regelmäßig überwacht werden. Um einen fairen
Wettbewerb zu ermöglichen, sollte sichergestellt werden, dass Internetapotheken das gleiche
Sortiment führen wie öffentliche Apotheken (auch unattraktive Medikamente mit geringen
Gewinnspannen) und Auslieferungen auch in entlegene Gebiete ohne Mehrkosten vornehmen.
4
Forderungen der AK
Ø Durch Änderungen im Arzneimittelrecht sollte ein hochwertiger und vertrauenswürdiger
Versandhandel mit Medikamenten über zertifizierte Internetapotheken, die den selben
Qualitätsstandards wie öffentliche Apotheken unterliegen, ermöglicht werden.
Ø Ein Kriterienkatalog, der verbraucherfreundliche Standards für Internetapotheken vorgibt,
sollte erarbeitet werden und EU-weit gelten. (siehe „Vorschläge für einen EU-Kriterienkatalog“
im Anhang)
§
Internetapotheken müssen von einem Pharmazeuten geführt werden und eine qualifizierte
Online- oder Telefonberatung durch Pharmazeuten anbieten.
§
Rezeptpflichtige Arzneien dürfen nur nach Übermittlung des Originalrezeptes ausgeliefert
werden.
§
Das Sortiment muß jenem der öffentlichen Apotheken gleich sein. Die Möglichkeit der
Bestellung und Auslieferung muß für alle Konsumenten gelten.
§
Produktgerechte Lagerung und Lieferung muß sichergestellt sein.
§
Eine unabhängige Kontrollstelle soll Internetapotheken zertifizieren und die Einhaltung der
vorgegebenen Kriterien regelmäßig überprüfen, was an einem einheitlichen Qualitätssiegel
erkennbar sein soll. Dadurch erhalten auch kleine Apotheken die gleichen Chancen wie
große Konzerne.
Ø Bevor der Internethandel mit Arzneimitteln über zertifizierte Apotheken ermöglicht wird, ist
eine eindeutige Klärung des Haftungsrisikos notwendig, denn der überregionale Direktversand
hat eine wesentlich höhere Schadensanfälligkeit als die Nahversorgung.
Ø Die Versorgung über öffentliche Apotheken muß weiter gesichert bleiben. Dies ist vor allem für
ältere Personen, die nachweislich die meisten Medikamente brauchen, unabdingbar und muß
eindeutig und klar festgelegt werden.
Ø Öffentliche Apotheke sollten mehr umfassende Beratung wahrnehmen. Andernfalls ist zu
befürchten, dass Konsumenten vermehrt auf eine Vielzahl oftmals unseriöser Angebote von
„Cyberapotheken“ ausweichen, um Medikamente ohne Beratung und Rezept zu bestellen.
5
Tipps der AK
Ø Derzeit ist von einem Einkauf rezeptpflichtiger Medikamente im Netz abzuraten, denn er ist
weder billiger noch bequemer und birgt mehrere Risiken. Es besteht die Gefahr, dass
unkontrolliert und unreflektiert hochwirksame Medikamente abgegeben werden und es ist nicht
sichergestellt, dass das bestellte Medikament tatsächlich geliefert wird. Auch sind die meisten
Cybermedikamente teurer als in der österreichischen Apotheke, teils sogar beträchtlich.
Ø Bei vielen rezeptpflichtigen Arzneien übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Der „normale“
Weg ist daher jedenfalls billiger als jener übers Internet.
Ø Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln sollte der eigenen Sicherheit wegen die Verschreibung
durch einen Arzt mit vorangehender Untersuchung selbstverständlich sein. Bei umgangener
Rezeptpflicht besteht keine Haftung, wenn durch die Einnahme des Medikamentes körperliche
Schäden auftreten.
Ø Wenn nicht erkennbar ist, mit wem man es zu tun hat, sollte man jedenfalls von einer Bestellung
und Bekanntgabe von Kreditkarten- und Gesundheitsdaten absehen. Eine vollständige Adresse
des Anbieters (kein Postfach) und eine Telefonnummer sollten angegeben sein.
Ø Vor einer Bestellung sollte man die allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und erst dann
entscheiden, ob man eine Bestellung tätigt. Zu Dokumentationszwecken sollte man diese auch
ausdrucken. Achten sie auch auf Zusicherungen oder Informationen, wie vertraulich persönliche
Daten behandelt werden!
Ø Wird binnen 24 Stunden keine Bestellbestätigung per E-Mail zugesendet, welche die
wesentlichen Daten der Bestellung wiedergibt (Bestelldatum, Produkt, Menge, Gesamtpreis
aufgeschlüsselt in Produktpreis, Lieferkosten und eventuelle sonstige Kosten, Lieferzeit,
Zahlungsmodalitäten), sollten man diese urgieren. Bestellbestätigungen zu Beweiszwecken
immer ausdrucken, ebenso wie die einzelnen Schritte des Bestellvorgangs!
Ø Um Mißbrauch so gut wie möglich vorzubeugen, sollten Kreditkartendaten und sensible
Gesundheitsdaten nicht unverschlüsselt übers Internet versendet werden. Im Zweifelsfall lieber
von einer Bestellung Abstand nehmen!
Ø Kreditkartenabrechnungen immer kontrollieren! Unbefugte Abbuchungen vom
Kreditkartenkonto müssen schriftlich beeinsprucht werden, die Fristen hierfür werden von den
Kreditkartenunternehmen vorgegeben und liegen zwischen 4-6 Wochen. Im Falle eines
6
fristgerechten Einspruchs gegen eine Abbuchung ist zunächst der Empfänger der Zahlung
beweispflichtig, dass ihm der strittige Betrag tatsächlich zusteht.
Ø Sind die Informationen zu einem Arzneimittel nur positiv – Finger weg. Neben- und
Wechselwirkungen sind Bestandteil jedes Arzneimittels. Werden diese verschwiegen, weist das
auf unseriöse und damit nicht empfehlenswerte Geschäftspartner hin. Bei Botschaften wie
„hundertprozentige Wirkungsgarantie“ oder „nur kurze Zeit und nur bei uns erhältlich“ und
Ähnlichem sollten die Alarmsirenen läuten. Informationen und Werbeangebote von
Pharmafirmen, kommerziellen Kliniken und anderen Firmen immer mit Vorsicht zu betrachten!
Ø Besondere Vorsicht ist bei Krankheiten mit hohem Leidensdruck zB Krebs oder Übergewicht
geboten. Hier tummeln sich im Internet besonders viele Geschäftemacher und auch „Abzocker“,
die die Verzweiflung und Frustration chronisch und unheilbar Kranker ausnutzen.
Ø Sind die zugeschickten Arzneien nicht originalverpackt oder fehlt auf der Verpackung die
Registrierungsnummer sowie Herstellungs- und Verfalldatum, fehlt ein Originalbeipacktext
oder ist nur eine selbstgetippte Produktinformation beigelegt, sollte von einer Einnahme
abgesehen und der Versender umgehend wegen einer Rückabwicklung kontaktiert werden.
Ø Bei Arzneimitteln, die nicht akut gebraucht, sondern „auf Vorrat“ gekauft werden können (zB
Schmerz- und Grippemittel) oder bei bereits vertrauter Medikation (zB Pille), welche die
Krankenkasse nicht zahlt, ist ein Einkauf bei Doc Morris, da ca 20-30 Prozent billiger,
überlegenswert. Man erhält jedoch ein niederländisch beschriftetes Medikament mit
niederländischem Beipacktext und kurzer deutscher Gebrauchsanleitung.
Ø Im Rahmen von Auslandsaufenthalten (zB Griechenland, Portugal, Spanien, Frankreich, USA)
kann sich der Einkauf von bekannten Medikamenten lohnen. Zu bedenken ist dabei jedoch, dass
ein Produkt anders heißen kann oder anders dosiert ist und die Beipacktexte in der jeweiligen
Landessprache verfaßt sind.
Ø Wenn sie ein Medikament in der öffentlichen Apotheke einkaufen, nehmen Sie ihr Recht auf
umfassende Kundenberatung in Anspruch.
Ø Bestehende Therapien sollten niemals aufgrund von Internetinformationen eigenständig
abgebrochen oder geändert werden, sondern nur in Absprache mit dem behandelten Arzt,
welchen man ja mit den Informationen aus dem Netz konfrontieren kann.
7
So erkennt man unseriöse Anbieter
Ø Identität des Verkäufers
Auf der Website fehlt das Impressum. Der Anbieter läßt sich weder namentlich noch postalisch
identifizieren. Auch der Quellencode im Netz liefert keine Informationen über die Firma.
Ø Rezeptpflicht der Medikamente
Der Anbieter verlangt für rezeptpflichtige Arzneimittel kein Originalrezept oder läßt ersatzweise
ein Onlineformular ausfüllen
Ø Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Anbieter hält keine allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit bzw diese sind nur nachteilig,
weil dem Besteller jegliche Risiken übertragen und seine Rechte verschwiegen werden.
Ø Lieferinformationen
Der Anbieter gibt keine klaren Lieferzeiträume bekannt und stellt kein System zur Verfolgung
der Lieferung bzw des jeweiligen Stands der Bestellung zur Verfügung
Ø Preisinformation
Klare Informationen über den Gesamtpreis der Bestellung sowie eine einzelne Auflistung von
Produkt- und Nebenkosten werden nicht gegeben.
Ø Produktbeschreibungen auf der Website
Die Wirkung der Produkte wird übermäßig positiv beschrieben. Neben- und Wechselwirkungen
werden nicht angegeben oder heruntergespielt. Die Mittel werden als Allheilmittel, Superdroge,
Intelligenzbeschleuniger etc angepriesen. Auch Aussagen wie zB „Tausende Amerikaner haben
mit diesem Produkt ...“ oder Dankesschreiben von „geheilten“ Kunden sind ein Hinweis auf
unseriöse Anbieter.
Ø Sicherer Datentransfer
Der Anbieter stellt kein System zur sicheren Datenübertragung zur Verfügung. Sichere Seiten
sind zB durch ein Schloßsymbol oder „SSL“ in der Adreßleiste erkennbar.
Ø Zahlungsmöglichkeit
Bei ausschließlicher Zahlungsoption Kreditkarte ist Vorsicht geboten! Der Anbieter sollte
zumindest eine sichere Seite zur Übermittlung der Kreditkartendaten bereithalten und
bekanntgeben, wann abgebucht und durch wen abgebucht wird.
8
Frei verkäuflicher Arzneimittel (OTC-Produkte)
Im Internet sind nur wenige Seiten auffindbar, auf welchen (auch) OTC-Produkte angeboten und
von österreichischen Konsumenten bestellt werden können. Nur 4 Anbieter wurden gefunden. Die
großen amerikanischen Drugstores liefern nicht nach Österreich, EU-Apotheken, die sich im Netz
darstellen, halten sich ans Versandhandelsverbot für Arzneimittel, das nur in den Niederlanden und
Großbritannien nicht gilt, und bieten nur Nahrungsergänzungen und Medizinprodukte via Internet
zum Kauf an. Seiten, die frei verkäufliche Produkte anbieten, haben darüber hinaus auch ein sehr
eingeschränktes OTC-Sortiment.
Zum Preisvergleich von frei verkäuflichen Arzneimitteln wurden neben den österreichischen
Apothekenverkaufspreisen die vier gefundenen Anbieter, ein großer amerikanischer Drugstore,
Preise von Direktkäufen in spanischen Apotheken und Preise einer frei übers Internet zugänglichen
Schweizer Medikamentendatenbank herangezogen, sowie für drei Produkte auch die Preise von
deutschen Apotheken, die diese – weil in Deutschland im Unterschied zu Österreich nicht als
Arzneimittel eingestuft - im Internet zum Kauf anbieten (Centrum, Cebion und CM3). Somit
ergaben sich neben dem Vergleichsposten „österreichischer Apothekenverkaufspreis“ noch weitere
9 „Anbieter“. Insgesamt wurden die Preise von 10 Produkten verglichen. Keiner der „Anbieter“
außer „Österreich“ führte alle zehn Produkte.
Der Preisvergleich ergibt je nach Produkt unterschiedliche Ergebnisse. So ist der Preis bei dem
einen Produkt in Österreich am günstigsten, beim einem anderen wiederum ist Österreich am
teuersten. Generell ist feststellbar, dass die Schweiz bei allen Produkten, für welche Schweizer
Preise abrufbar waren, teurer ist als Österreich. Bei zwei Produkten, für welche keine Schweizer
Preise zur Verfügung standen, ist der österreichische Apothekenverkaufspreis selbst nach
Berücksichtigung von Versandkosten am höchsten. Dabei handelt es sich um das Vitamin/
Mineralstoffpräparat Centrum und die Abnehmhilfe CM3.
Ein Ranking der Anbieter mit mindestens 5 verschiedenen Produkten (dh 8 Anbieter - ohne
deutsche Apotheken) zeigt, dass Österreich nach der Schweiz am teuersten ist. Mit
Berücksichtigung der Versandkosten bei durchführbaren Internetbestellungen (dh 5 Anbieter), liegt
Österreich an dritter Stelle – zwei sind geringfügig billiger, zwei sind erheblich teurer. Bei einer
gleichzeitigen Bestellung von mehreren Produkten kann sich aber auch bei den teureren Anbietern
eine Einsparung ergeben.
9
Obwohl die niederländische Internetapotheke Doc Morris keine Versandspesen verrechnet und
gemeinhin als günstig gilt, ist dieser Internetanbieter nicht immer billiger als die österreichische
Apotheke. Zwei Produkte sind in Österreich billiger. Bei 4 von 9 Produkten hat Doc Morris aber
das beste Angebot unter allen Anbietern (eines der zehn Produkte nicht im Angebot). Auch eine
zweite Internetapotheke (EG-Medikamente) hat durch die niedrigen Versandkosten von 35,18
Schilling interessante Preise, aber nur ein sehr eingeschränktes Angebot. Ohne Berücksichtigung
des Versands ist dieser Anbieter bei allen Produkten seines Sortiments (5 Produkte) günstiger als
Österreich oder Doc Morris. EG-Medikamente und Doc Morris sind auch jene zwei Anbieter, die
bei rezeptpflichtigen Medikamente die Übersendung eines Rezepts verlangen.
Vergleicht man die österreichischen mit den spanischen Preisen, ist Spanien in 6 von 8 Fällen um 355 Prozent billiger, wobei 2 Produkte in Spanien weniger als die Hälfte kosten. Zwei Produkte sind
jedoch ca ein Drittel teurer als in Österreich.
Unter Berücksichtigung der Risiken einer Internetbestellung (Vorauszahlung, schlechte
Anbieterkennung, Datensicherheit, nachteilige Allgemeine Geschäftsbedingungen) und unter
Heranziehung der bei Einzelbestellungen in vielen Fällen kaum realisierbaren günstigeren Preise ist
im Moment das Internet kein geeigneter Marktplatz zum Einkauf von OTC-Produkten. Jedenfalls
ist ein gründlicher Preisvergleich anzuraten, in welchem unbedingt die Versandkosten
berücksichtigt werden müssen.
Tipps der AK
Ø Alle bezüglich Internetbestellungen von rezeptpflichtigen Arzneimitteln angeführten Tipps
gelten auch für Internetbestellungen von OTC-Produkten.
Ø Auch hier gilt: Kosten vergleichen – nicht immer ist die Internetapotheke billiger! Produktpreise
sind zwar häufig günstiger, aber inklusive Versand ist der Kauf oft nicht mehr attraktiv. Durch
gleichzeitige Bestellung mehrerer Produkte spart man Versandspesen und kann in Summe
Einsparungen erzielen.
Ø Ein persönlicher Einkauf in Ländern mit eher niedrigerem Preisniveau (Griechenland, Spanien,
Portugal, aber auch Frankreich, Großbritannien, USA) ist meist die günstigste Alternative.
10
Die Erhebung im Detail
Rezeptpflichtige Medikamente
Im Rahmen der Erhebung 1999 wurden 15 Anbieterseiten genauer unter die Lupe genommen.
Ergebnis: Um den Verbraucherschutz beim Online-Medikamentenkauf ist es schlecht bestellt. Bei
einem Drittel der Seiten war nicht eruierbar, wer dahinter steckt, bei einem weiteren Drittel nur mit
einigem Suchaufwand (zB am Faxbestellformular). Um Ansprüche gegebenenfalls mittels
Einschreibebrief wirksam geltend machen zu können, benötigen Kunden die Postanschrift des
Händlers. Ist nur eine E-Mail-Adresse angegeben, sind Kunden bei Reklamationen auf den guten
Willen des Händlers angewiesen. Ausgewogene und richtige Informationen über die angebotenen
Produkte waren Mangelware, übermäßige Werbung und Verschweigen von Nebenwirkungen
gängige Praxis. In allen Fällen war der errechnete Preis für eine Bestellung höher als der Kaufpreis
in einer österreichischen Apotheke (Vergleichsprodukt 1999: Xenical).
Diese 15 Seiten waren die Ausgangsbasis für diese Erhebung. Im Herbst 2000 waren nur noch 5 (!)
dieser Seiten vorhanden. Zwei konnten unter einer anderen www-Adresse wiedergefunden werden.
Eine Adresse führte zu einer neuen Anbieterseite, die keine Arzneimittel mehr im Angebot hat. Die
anderen 8 Seiten wurden entweder nicht gefunden („not found“, „diese Seite ist nicht mehr auf
diesem Server“) oder es wurde der Zugang verweigert („access forbidden“).
Im Rahmen dieser Erhebung wurden insgesamt 21 Bestellvorgänge dokumentiert. In die
Seitenauswertung flossen 16 verschiedene Anbieter ein. Von einem Anbieter wurde dreimal
(Nr1/Nr2/Nr12) und von drei jeweils zweimal bestellt. Von den Anbietern, von denen zweimal
bestellt wurde, waren zwei unter verschiedenen www-Adressen erreichbar, einmal mit weitgehend
identem Erscheinungsbild (nur Zahlungsmöglichkeit „Nachnahme“ fehlte bei der zweiten
Bestellung; Nr9/Nr14), das andere Mal mit verändertem Angebot und anderer Aufmachung
(Nr11/Nr19). Der Anbieter, von dem dreimal bestellt wurde, hielt bei jedem Bestellvorgang andere
allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit und bei der dritten Bestellung war auch das gesamte
Erscheinungsbild der Seite verändert (Angebot, Sprache). Nur bei Doc Morris (Nr17/Nr18) wurde
zweimal von nach Inhalten und Präsentation identen Seiten bestellt. Für die meisten der folgenden
Auswertungen wird daher von 18 „verschiedenen“ Seiten ausgegangen.
11
Übersichtstabelle Seiten
ProbeNr gleich mit URL
2, 12
1
www.lifestyleinc.com/de/index.htm
1, 12
2
www.lifestyleinc.com/de/index.htm
3
www.happyweekend.ch
4
http://home.netvigator.com/~gtct.Deutsch.htm
5
www.usa-direkt.com
6
www.pillscom.ch
7
http://directresponsemarketing.co.uk
8
http://in.germany.com/us-med
14
9
www.pillen-online.de
10
www.usashop.ch
19
11
http.//207.36.96.159/German%20Folder/netdoctorgermanpage5a.htm
1, 2
12
www.lifestyleinc.com/index.htm
13
www.eg-medikamente.com
9
14
www.viagra-shop.de/pages/main.html
15
www.e-scripts.md
16
www.onlinepills.com
18
17
www.0800DocMorris.com
17
18
www.0800DocMorris.com
11
19
www.net-dr.com
20
www.safewebmedical.com
21
http://erxdirect.com/DE/index.html
Von den 21 versuchten Bestellungen war 19mal eine Bestellung möglich. Zweimal war erst am
Ende des Bestellvorgangs ersichtlich, dass eine Bestellung nicht möglich ist, da Österreich bei der
Adreßeingabe nicht wählbar war (Nr5, Nr21). In beiden Fällen wurde auch eine E-Mail-Anfrage
dahingehend beantwortet, dass nicht nach Österreich geliefert wird.
Ø Von 19 erfolgreich durchgeführten Bestellungen sind 7 Produkte (37 Prozent), alle mit
Zahlungsoption Kreditkarte, nicht angekommen.
§
1x
E-Mail-Mitteilung, dass Produkt angeblich nicht zustellbar ist
à abgebuchter Betrag wurde exklusive Versandkosten wieder rückgebucht
§
1x
Produkt vom Zoll abgefangen
à gesamter Betrag wurde nach Intervention wieder rückgebucht
§
1x
trotz Bestellbestätigung keine Sendung, keine Abbuchung
§
4x
keine Sendung aber Abbuchung
à trotz mehrmaliger E-Mail-Intervention keinerlei Reaktion
12
Bestellte Produkte
Insgesamt wurden 6 verschiedene Arzneimittel bestellt. Die gewählte Stichprobe erklärt sich
dadurch, dass die meisten Seiten nur eine geringe Anzahl an Medikamenten an bieten. Dabei
handelt es sich vor allem um „Lifestyle-Medikamente“ wie Potenzmittel, Haarwuchsmittel, Mittel
zur Gewichtsreduktion und Raucherentwöhnung. Ergänzt wird diese Palette häufig noch mit
Antidepressiva, Allergiemittel, Schmerzmittel und Mittel für die Haut.
Übersicht bestellte Produkte
Anzahl
Anzahl
bestellt angekommen Anmerkung
Produkt
Indikation
Xenical
Prozac
Zyban
Ultram
Zovirax
Ultralan
Viagra
Gewichtsreduktion
9 (8)
Depressionen
5
Raucherentwöhnung
3
Schmerzen/morphinähnlich
1
Herpes/Fieberblasen
1
Haut/Kortisonpräparat
1
Erektionsstörungen
Versuch
4
3
2
1
1
1
1x Bestellung nicht möglich (Nr15)
Bestellung nicht möglich
Bewertung der Seiten
Alle Seiten, auch jene zwei, bei denen eine Bestellung nicht möglich war, wurden anhand
verschiedener, für Verbraucher relevanter Kriterien bewertet. Für die einzelnen Auswertungen
wurde jeweils die Anzahl an Seiten zum Vergleich herangezogen, die sich in den jeweiligen
Vergleichsparameter unterschieden.
Sprache
Fünf der 21 Seiten sind nur englisch verfügbar. Ein Anbieter stellt ein Übersetzungsprogramm zur
Verfügung, das aber keine verständliche Übersetzung liefert. Auf einer Seite, auf der man zwischen
7 Sprachen wählen kann, ist die deutsche Version ebenfalls eher lustig als informativ. Hier hat
offenbar der Anbieter selber ein Übersetzungsprogramm benutzt und vermittelt so den Eindruck der
Internationalität. Will man sich als deutschsprachiger Kunde über ein Produkt oder über Liefer- und
Zahlungsbedingungen informieren, bleibt nur, sich in der englischen Version schlau zu machen.
Von den 18 im wesentlich verschiedenen Seiten stellen sich 13 deutsch / auch deutsch dar, bei einer
Seite sind weiterführende Informationen (zB AGB) jedoch nur in englisch abrufbar.
Ø 61 %
verständliche und durchgehende Informationen in deutsch
Ø 39 %
nur englische Version / keine brauchbare deutsche Übersetzung
13
Anbieterkennung
Fünf Anbieter geben nur eine E-Mail-Adresse als einzige Kontaktmöglichkeit an. In weiteren 2
Fällen gibt’s zur E-Mail-Adresse noch eine Telefonnummer. Auf 11 Seiten ist eine Postadresse des
Anbieters zu finden, teils relativ leicht, teils nach einigem hin- und herklicken. Dreimal handelte es
sich bei der angegebenen Adresse um ein Postfach.
Ø 28 %
geben nur eine E-Mail-Adresse bekannt
Ø 11 %
geben eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer bekannt
Ø 44 %
geben eine vollständige Adresse an (inkl Telefonnummer/Faxnummer)
Ø 17 %
geben nur ein Postfach bekannt
Bei den 5 Anbietern, die nur eine E-Mail-Adresse angeben, kann man anhand der URLs bei Zweien
rückschließen, dass es sich um eine Seite in Hongkong bzw eine Seite in der Schweiz handelt
(Länderdomain „hk“ bzw „ch“). Bei den anderen war eine derartige Zuordnung nicht möglich.
Ø 22 %
Herkunft nicht eruierbar
Ø 44 %
USA
Ø 11 %
Schweiz
Ø 6%
Hongkong
Ø 6%
Bahamas
Ø 6%
britisch Channel Islands
Ø 6%
Niederlande
Die Mehrzahl der Anbieter hat demnach Ihren Sitz in den USA, sollte man meinen. Die Herkunft
der Pakete bestätigt dies nicht in jedem Fall. Wie verläßlich Postfach-Adressen sind, weiß jeder, der
einmal versucht hat, herauszufinden, wer hinter einem Postfach steckt, die sich leider oft als „totes
Ende“ erweisen. Zur Durchsetzung von Rechten ist eine exakte Postadresse notwendig.
Bestellmöglichkeiten
Fast auf allen Webseiten kann online bestellt werden, nur einmal (Nr5) war dies nicht möglich, trotz
Bewerbung und Anbot von rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Eine E-Mail-Anfrage wurde umgehend
dahingehend beantwortet, dass eine E-Mail-Bestellung (ohne Rezept) gerne angenommen wird.
Diese Bestellung wurde dann auch per E-Mail getätigt. In den Fällen, wo zusätzlich zur OnlineBestellung auch eine Fax- oder Postbestellung möglich war, wurde bis auf eine Ausnahme (Nr17 –
Postbestellung) online bestellt.
14
Ø 94 %
Bestellung online möglich
Ø 6%
Bestellung nur per E-Mail möglich
Ø 28 %
zusätzlich zur Online-Bestellung auch Fax- / Postbestellung möglich
Bestellbestätigung
Jede Online-Bestellung wurde nach dem Absenden online sofort bestätigt, aber nicht immer wurden
dabei alle wesentlichen Informationen der Bestellung auch detailliert wiedergegeben. Eine E-MailBestellbestätigung mit allen wesentlichen Angaben erfolgte ebenfalls nicht immer. Wenn binnen 48
Stunden keine E-Mail-Bestätigung eintraf (6 Bestellungen), wurde per E-Mail darum gebeten. Auf
diesen Wunsch wurde in der Hälfte der Fälle reagiert, wobei dabei aber niemals die wesentlichen
Bestelldaten angeführt wurden, sondern nur auf den Erhalt der Bestellung Bezug genommen wurde.
Dreimal wurde trotz ausdrücklicher Aufforderung keine E-Mail-Bestellbestätigung geschickt.
Druckt man die Bestellung also vor dem Absenden nicht aus, fällt die Beweisführung im Falle von
Problemen (was wurde bestellt, welche Menge wurde bestellt, zu welchem Preis wurde bestellt etc)
sicherlich schwer. Im Fall der Postbestellung wurde der Eingang der Bestellung per E-Mail bestätigt
und ein (österreichisches) Konto zur Überweisung bekannt gegeben.
Die im Folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf die 19 tatsächlich durchführbaren
Bestellvorgänge.
Ø 100 %
Ø 68 %
„Online-Bestellbestätigung“ nach Absenden der Bestellung, davon
§
58 % Wiedergabe der wesentlichen Bestelldaten
§
42 % lediglich „Online-Dankeschön“
senden unaufgefordert eine E-Mail mit den wesentlichen Daten der Bestellung, in
zwei Fällen jedoch nur englisch, obwohl Website deutsch
Ø 16 %
keine Bestellbestätigung per E-Mail, jedoch als Reaktion auf Urgenz Bestätigung des
Eingangs der Bestellung, ohne Wiedergabe der wesentlichen Bestelldaten
Ø 16 %
trotz Aufforderung keine E-Mail-Bestellbestätigung
Zahlungsmöglichkeiten
Die häufigste Zahlungsart, in den betreffenden Fällen immer auch ausschließliche Zahlungsmöglichkeit, ist jene per Kreditkarte. Kein Anbieter liefert gegen Rechnung. Zwei Anbieter liefern
auch gegen Nachnahme, wobei bei einem dieser Anbieter nach ca 4 Monaten nochmals bestellt
wurde und dabei eine Nachnahmezahlung nicht mehr möglich war, sondern nur noch eine
15
Bargeldübersendung (Nr9/Nr14). Bei zwei Anbietern ist nur eine (teure) Auslandsüberweisung
möglich. Lediglich ein Anbieter ermöglicht eine Bezahlung durch Überweisung auf ein Konto in
Österreich.
Da sich bei Bestellung 9 bzw 14 vom selben Anbieter die Zahlungsmöglichkeiten verändert haben,
gelangen hier 19 verschieden Seiten zur Auswertung.
Ø 63 %
Zahlung mit Kreditkarte (in allen Fällen nur diese Option)
Ø 21 %
Zahlung mittels Überweisung (einmal Inland, 3x Deutschland)
Ø 31 %
Übersendung Geld/Scheck (davon 1x ausschließlich diese Option)
Ø 11 %
Nachnahme möglich
Online-Untersuchung
Bei den Online-Untersuchungen handelt es sich um Fragen zu Größe, Gewicht, Rauch- und
Trinkgewohnheiten, Allergien, Medikamenteneinnahme und bisherige Krankheiten. Die Länge
dieser Fragebögen ist unterschiedlich, bei einigen sind die „richtigen“ Antworten bereits
angekreuzt. Mit einer realen Untersuchung durch den Arzt kann sicherlich keine dieser OnlineUntersuchungen mithalten und deren Aussagekraft ist fraglich. Einerseits kann jeder User, der an
ein Medikament herankommen will, wissentlich Falsches angeben und andererseits ist zweifelhaft,
ob manche Fragen von medizinischen Laien auch richtig verstanden werden und beantwortet
werden können (zB „Nehmen sie zur Zeit beta-Blocker ein?“ oder „Leiden Sie an Psoriasis?“).
Wie ernst Angaben genommen werden, zeigt ein konkretes Bestellbeispiel, wo Xenical (Mittel zur
Gewichtsreduktion - soll erst ab einem Body-Mass-Index von 30 verschrieben werden) trotz
Angabe eines BMI von 27 ohne Probleme „verschrieben“ und ausgeliefert wurde. Ein Hinweis,
dass während der Einnahme eine fettreduzierte Diät eingehalten werden muß und auf eine
ausreichende Zufuhr von fettlöslichen Vitaminen zu achten ist, fehlte. Wird bei Einnahme von
Xenical „normal“ weiter gegessen, kommt es zum unkontrollierbaren Abgang von Fettstühlen, zu
einer für die Betroffenen unangenehmen Beeinträchtigung des Magen-Darm-Systems und bei
längerer Einnahme zu einem Mangel an fettlöslichen Vitaminen.
Hinzu kommt, dass diese „Pseudo-Gesundheitschecks“ meist auch empfindlich teuer sind (50-75
US-Dollar zusätzlich, entspricht Mehrkosten von ca 750 bis 1.170 Schilling).
16
Für die folgenden Aussagen wurden die 18 „verschiedenen“ Seiten herangezogen.
Ø 44 % „Online-Untersuchung“ obligat
§
1x
6 Fragen mit vorgegebenen Antworten – keine zusätzlichen Kosten (Nr10)
§
2x
nicht ersichtlich, ob Kosten anfallen, da nur Gesamtkosten angegeben
à aufgrund der Gesamtkosten für Xenical, das auch bei anderen Anbietern
mit (ersichtlicher) kostenpflichtiger Online-Untersuchung bestellt wurde, ist
anzunehmen, dass dieser Kostenposten jedenfalls einkalkuliert wurde
§
5x
beträchtliche (ersichtliche) Mehrkosten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Mehrheit der Anbieter hält keine Bedingungen für den Kauf, die Lieferung und ein eventuelles
Beschwerdehandling bereit. Dort, wo Geschäftsbedingungen (auch als häufig gestellte Fragen oder
Lieferbedingungen bezeichnet) abrufbar sind, handelt es sich durchwegs um solche, die dem Käufer
das gesamte Risiko für Transport und Einfuhr sowie die volle Haftung für eventuelle schädliche
Wirkungen der Medikamente auferlegen. Vom im Fernabsatzgesetz vorgesehenen Rückgaberecht
des Verbrauchers binnen 7 Werktagen nach Auslieferung scheinen die Anbieter ebenfalls nicht viel
zu halten, sondern schließen eine Rückgabemöglichkeit in den Geschäftsbedingungen meist explizit
aus. Ein generelles Rückgaberecht ist nirgends vorgesehen, selbst Doc Morris gewährt nur eine
Rückgabe bei Beschädigungen oder Falschlieferungen.
Da sich die Seite des Anbieters, von dem dreimal bestellt wurde (Nr1/Nr2/Nr12) kontinuierlich
verändert und für jede Bestellung andere Geschäftsbedingungen galten, wurde alle drei
Bestellvorgänge einzeln und somit 19 Seiten bewertet.
Ø 42 %
halten AGB oder Lieferbedingungen bereit
Ø 32 %
geben die eine oder andere Information bzgl Lieferung / Haftung
Ø 26 %
geben keinerlei Information zur Lieferung / Haftung
Ø 100 %
gewähren kein generelles Rückgaberecht
Ø 21 %
schließen ein Rückgaberecht explizit aus
Ø 11 %
geben an, dass Sie das Risiko einer Beschlagnahmung durch den Zoll übernehmen
(in einem Fall kam Produkt nie an, Urgenz-Mails wurden nicht beantwortet!)
Ø 42 %
expliziter Haftungsausschluß in den AGBs oder im Bestellformular
17
Verschwinden von Seiten
Im Laufe der Erhebung sind 4 der 16 Anbieter verschwunden. In einem Fall wurde einige Tage
nach Bestellung per E-Mail mitgeteilt, dass keine Kreditkarten, sondern nur Bargeldsendungen
akzeptiert werden. Von einer Bargeldübersendung wurde Abstand genommen, da die Website nicht
mehr gefunden wurde. Die anderen drei Seiten sind einige Zeit nach Bestellung verschwunden. In
einem Fall wurde die Kreditkarte belastet, das Produkt jedoch nie ausgeliefert und auch die Seite
unter einem anderen URL nicht mehr gefunden. In den anderen zwei Fällen wurden die bestellten
Produkte zugestellt. Beide Seiten wurden unter einem anderen URL wiedergefunden.
Ø 25 % der Anbieter sind im Laufe der Erhebung verschwunden
à die Hälfte davon wurde unter einer anderen www-Adresse wieder gefunden
Direktwerbung
Fast ein Drittel der Anbieter sendet nach Bestellung Erinnerungen an ein „Refill“ oder Hinweise auf
spezielle Angebote per E-Mail, einmal sogar per Post. Ein Anbieter versendete zwar mehrere
Werbemails, das bestellte Produkt wurde aber trotz Kreditkartenabbuchung nie geliefert und auch
auf E-Mails wurde nicht reagiert.
Ø 31 % schicken Werbung
Anbot des Einstiegs in den Medikamentenvertrieb
Drei der Anbieter versuchen, neue „Mitglieder“ zu gewinnen, die eine eigene Webseite aufbauen,
von welcher aus diese dann Lifestyle-Medikamente mit Provision verkaufen sollen.
Ø 19 % bieten die Möglichkeit des „Einstiegs“ ins Geschäft mit Cybermedikamenten
Produktangebot
Die meisten Anbieter haben nur einige wenige Medikamente im Angebot. Dabei handelt es sich um
„Lifestyle-Medikamente“ zur Potenzsteigerung, zum Abnehmen, zur Raucherentwöhnung, gegen
Haarausfall und gegen Depressionen (Viagra, Xenical, Propecia, Zyban, Reductil und andere
Appetithemmer, Prozac) und um Schmerzmittel (Ultram, Vioxx). Auch Rheuma-, Allergie- und
Herpesmittel werden relativ häufig angeboten. Auf den meisten Seiten wird darauf hingewiesen,
dass es nur die wenigen explizit genannten Medikamente gibt („Wir haben uns spezialisiert ...“).
18
Auf zwei Seiten wird darauf verwiesen, dass per E-Mail auch noch andere als die erwähnten
Medikamente nachgefragt werden können. Nur bei 3 Anbietern kann man auch nicht
verschreibungspflichtige Medikamente (OTC-Produkte) bestellen.
Die folgende Auswertung berücksichtigt die 16 verschiedenen Anbieter, da sich das Produktangebot
auf den Seiten, von denen mehrmals bestellt wurde, im Bezug auf die Einteilung für die
Auswertung nicht unterscheidet.
Ø 100 %
bieten jedenfalls Viagra, Xenical, Propecia und Zyban an
Ø 63 %
bieten neben Lifestyle auch Rheuma-, Herpes- und Allergiemittel an
Ø 6%
bieten außer der Lifestylepalette nur noch Melatonin und DHEA an
Ø 6%
bieten außer Lifestyle und Rheuma-, Herpes- und Allergiemittel sonst nur noch
Melatonin und DHEA an
Ø 44 %
bieten eine größere Palette als nur Lifestyle- und Rheuma-, Herpes- und
Allergiemittel
Ø 19 %
bieten die Möglichkeit, per E-Mail nach anderen Medikamenten nachzufragen
Ø 19 %
bieten auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente an, die Angebotspalette ist
aber sehr eingeschränkt
Produktinformationen auf der Webseite
Die über die einzelnen Produkte abrufbaren Informationen sind in den meisten Fällen nicht sehr
aussagekräftig und beschränken sich allzu oft nur auf Werbung. In manchen Fällen wird überhaupt
keine Produktinformation gegeben. Auf der überwiegenden Anzahl der Seiten werden keinerlei
Hinweise auf Neben- oder Wechselwirkungen gemacht, geschweige denn, diese genau
umschrieben. Auch Warnhinweise, wie zB dass die Medikamente von Schwangeren nicht
eingenommen werden sollten, oder dass bei einer Einnahme von anderen Medikamenten das
jeweilige Arzneimittel nicht eingenommen werden darf, sucht man häufig vergeblich.
Oft wird irgendwo auf der Seite oder beim Produkt darauf hingewiesen, dass vor Einnahme des
Medikaments ein Arzt aufgesucht werden soll und in den meisten Fällen wird darauf verwiesen,
dass keinerlei Haftung für eventuelle negative Folgen, die durch Einnahme des Medikamentes
auftreten, übernommen wird. Auf manchen Seiten muß eine explizite Haftungserklärung, in der
festgehalten ist, dass man das Medikament auf eigenes Risiko einnimmt, mittels Click akzeptiert
werden, bevor man die Bestellung absenden kann.
19
Produktinformation bzw Werbung sind auch vom jeweiligen Produkt abhängig zB gibt derselbe
Anbieter bei Xenical eine durchaus akzeptable Produktinformation, wirbt aber auch übermäßig, für
Zyban ist die Produktinformation schlecht, es erfolgt aber auch keine besondere Werbung. Daher
wurde für die folgende Auswertung jeder Bestellvorgang einzeln berücksichtigt (21 Fälle).
Ø 19 % gute Produktinformation, davon
§ 25 % über Link auf eine offizielle Medikamentendatenbank
§ 25 % „versteckt“ - erst von der Bestellseite ist ein Informationsdokument abrufen
§ 50 % gute Produktinformation aber überschießende/irreführende Werbung
Ø 33 %
schlechte (unvollständige/falsche) Produktinformation
Ø 33 %
keine Produktinformation, sondern nur Werbung
Ø 14 %
keine Produktinformation, keine Werbung, Rezept notwendig
Ø 24 %
keine Werbung
Ø 29 %
„dezente“ Werbung
Ø 47 %
überschießende und zum Teil auch falsche Werbung
Ø 76 % kein Hinweis auf mögliche Nebenwirkungen
Ø 5%
Hinweis, dass Medikament Nebenwirkungen hat, ohne sie zu beschreiben
Ø 19 % Beschreibung der möglicherweise auftretenden Nebenwirkungen
Ø 86 % kein Hinweis auf Wechselwirkungen oder Kontraindikationen
Ø 14 % Beschreibung von Wechselwirkungen und Kontraindikationen
Ø 9%
Warnhinweise für bestimmte Gruppen, Krankheiten oder Medikamente
Ø 48 %
Hinweis, dass vor Einnahme ein Arzt konsultiert werden sollte
Ø 29 %
Hinweis, dass für Schäden durch die Einnahme keine Haftung übernommen wird
Ø 10 %
Bestellung nur bei Akzeptanz eines expliziten Haftungsausschlusses möglich
Beispiele für übertriebene / falsche Werbung
Beispiel Prozac (Nr 6)
„Der enthaltene Wirkstoff Serotonin hilft, wichtige Körperfunktionen zu regulieren. So veranlaßt er
große Blutgefäße, sich zusammen zu ziehen. Dadurch steigt der Blutdruck. Auch soll er beim
Lernen, Erinnern, Wahrnehmen und Schmerzempfinden eine Rolle spielen. An diesem Wirkstoff ist
etwas besonderes. Er dirigiert unsere Stimmung. Sie sehen, dass ein Glas auf dem Tisch steht.
20
Serotonin sagt ihnen, ob es halb voll oder halb leer ist. Dabei macht der Star sich rar. Nur etwa 10
mg besitzt jeder von uns. Lediglich ein Teil davon wirkt im Gehirn. Doch wehe, wenn nicht alles
stimmt. Geringe Abweichungen sind bisher als mögliche Verursacher von Depressionen,
unkontrolliertem Appetit und Zwangsstörungen im Gespräch. Aber auch bei Bulimie, Migräne,
Autismus, Panikattacken, Schizophrenie und sogar extreme Gewalt kann Prozac helfen.“
à Prozac enthält den Wirkstoff Serotonin nicht
à Serotonin wirkt nicht auf Blutgefäße
à „Serotoninmangelkrankheiten“ sind nicht bekannt
à kein Zusammenhang mit Lernen, Erinnern, Wahrnehmen und Schmerzempfinden
à bei Migräne und Autismus ist keinerlei Wirkung von Prozac erwiesen
Beispiel Ultram (Nr 14)
„Hunderte Studien belegen, dass Ultram mit unglaublicher Wirkung gegen Schmerzen hilft. 95
Prozent der Patienten wurde der Schmerz sogar total genommen, was kein anderes Produkt bisher
erreicht hat.“
à auf Nebenwirkungen und das Suchtpotential wird mit keiner Silbe hingewiesen
à Ultram ist ein morphinartiges Schmerzmittel und ist bei uns nur mit Sonderrezept erhältlich
Beispiel Xenical (Nr 7)
„... the amazing weight-loss discovery“, „... the new wonder slimming drug“
Es wird beschrieben, wie toll Xenical im Vergleich zu allen anderen Abnehmhilfen wirkt und dass
der YoYo-Effekt ausbleibt, aber auch auf Nebenwirkungen und eine notwendige Diät hingewiesen.
Die Übermittlung von „Dietary Advice“ mit der Bestellung wird angekündigt, wurde dann aber
nicht mitgeschickt..
Rezeptpflicht
Alle bestellten Medikamente sind rezeptpflichtig, aber nur 2 Anbieter verlangen auch die
Übermittlung eines Rezeptes. Ein Anbieter weist auf Eingangsseite darauf hingewiesen, dass kein
Rezept notwendig ist, auf den Medikamentenseiten wiederum findet man den Hinweis, dass nur
gegen Übermittlung des Rezeptes geliefert werden kann. Fragt man per E-Mail nach, erhält man die
Antwort, dass man einfach per E-Mail bestellen soll, ohne Rezept. Auf einigen Seiten wird sogar
explizit damit geworben, dass kein Rezept notwendig ist.
Ø 13 % verlangen die Übermittlung eines Rezeptes
21
Auswertung der erhaltenen Produkte
Lieferzeiten
Bei 6 Bestellungen wurde auf der Webseite und/oder in der Bestätigungsmail auch eine Angabe
über die zu erwartende Lieferzeit gemacht. In 4 Fällen hat sich diese Angabe als nicht verläßlich
erwiesen, da die Sendung länger dauerte als angegeben. Die durchschnittliche Lieferzeit betrug 10
Tage (4 - 31 Tage) und wurde bei Kreditkartenbestellungen vom Tag der Bestellung an und bei
Überweisungen bzw der Bargeldübermittlung vom Tag der Bezahlung an berechnet.
Für die folgende Auswertung wurden die tatsächlich erhaltenen Produkte sowie jenes, das vom Zoll
abgefangen wurde, herangezogen (13 Bestellungen).
Ø 46 %
machen Angaben über die zu erwartende Lieferzeit
à 67 % dieser Angaben sind nicht zuverlässig
Ø 46 %
wurden binnen einer Woche geliefert
Ø 38 %
wurden binnen zwei Wochen geliefert
Ø 8%
wurden binnen vier Wochen geliefert
Ø 8%
wurden nach einem Monat geliefert
Paketbeschreibung
Die eingegangenen Sendungen wurden bezüglich Herkunft, Absender, Zustellservice,
Zolldeklaration und eventueller zusätzlicher Inhalte ausgewertet.
Die folgenden Aussagen beziehen sich auf die erhaltenen 12 Sendungen.
Ø 75 %
Großbriefsendungen / gepolsterte Briefe
Ø 17 %
kleine Päckchen
Ø 17 %
mittelgroße Päckchen
Ø 25 %
durch Spedition / Paketservice zugestellt
Ø 75 %
normaler Postweg
Ø 17 %
kein Absender angegeben
Ø 33 %
Absender angegeben – Postfach
Ø 50 %
Absender angegeben – normale Anschrift
22
Ø 25 %
Aufgabeort USA
Ø 42 %
Aufgabeort Deutschland
Ø 17 %
Aufgabeort Niederlande
Ø 8%
Aufgabeort Kanada
Ø 8%
Aufgabeort Neuseeland
Von den 5 Sendungen, die von außerhalb der EU geschickt wurden, trugen 2 keine Zolldeklaration.
Einer Sendung war ein „Statement for Customer Office“ beigelegt, mit einem ausgewiesenen
Rechnungsbetrag von einem Dollar (tatsächlicher Preis 330 USD). Bei 2 Sendungen war anhand der
Zolldeklaration ersichtlich, dass verschreibungspflichtige Medikamente enthalten sind. Einmal war
diese Deklaration ergänzt mit „personal import“, einmal mit „merchandise“. Sie passierten beide
ohne Probleme den Zoll. Auf der dritten war „Werbesendung ohne Wert“ vermerkt.
Die im Folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf die 5 Sendungen aus Drittländern.
Ø 40 %
ohne Deklaration
Ø 40 %
ersichtlich, dass es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt
Ø 20 %
Falschdeklaration
Ø Eine weitere Sendung wurde vom Zoll „abgefangen“.
Produktverpackung und Beipacktexte
Die eingetroffenen Produkte wurden anhand der Verpackung und Beipacktext bzw sonstiger
Informationen über das Produkt und dessen Gebrauch bewertet.
Die im Folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf die 12 erhaltenen Sendungen.
Ø 50 %
Ø 8%
wurden in Originalverpackung geschickt, davon
§
33 % in englischer Originalverpackung mit englischem Beipacktext
§
17 % in englischer Originalverpackung mit englischer Gebrauchsanweisung
§
33 % in niederländischer Originalverpackung mit niederländischem Beipacktext
§
17 % in italienischer Originalverpackung mit italienischem Beipacktext
§
50 % zusätzlich eine Gebrauchsinformation in deutsch
wurden nur im Blister ohne Umverpackung mit italienischem Beipacktext geschickt
und enthielten keinerlei deutsche Gebrauchsinformation
23
Ø 25 %
Ø 17 %
wurden in Plastikdosen geschickt, davon
§
67 % mit englischem Aufkleber und englischem Beipacktext
§
33 % mit Aufkleber/Beipacktext in englisch und französisch
wurden in Plastiksackerl verpackt geschickt, mit englischem Beipacktext beigelegt
Keine einzige Sendung enthielt einen deutschen Beipacktext. Jeder vierten Sendung war zumindest
eine deutsche „Gebrauchsanleitung“ beigelegt, die die wesentlichsten Informationen über das
Produkt und dessen Anwendung enthält, jedoch Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und
Kontraindikationen nicht detailliert beschreibt. Dadurch fehlen dem fremdsprachenunkundigen
Empfänger wesentliche, unter Umständen sogar für seine Gesundheit unerläßliche Informationen,
da diese auch auf den jeweiligen Webseiten auch nicht abrufbar sind.
Analysen der Produkte
Aus Medienberichten und Untersuchungen anderer ist bekannt, dass bei Internetbestellungen nicht
immer Originalpräparate versendet werden. Berichtet wird von harmlosen Traubenzucker-Placebos
bis hin zu gefährlichen Fälschungen mit bedenklichen Inhaltsstoffen (zB Sägespäne), mit nicht
bekannten Wirkstoffen oder „falschen“ Wirkstoffdosierungen.
Bei Arzneimittel, die nicht in Originalverpackung gelieferte wurden, ist vom Labor der Apothekerkammer untersucht worden, ob es sich dabei tatsächlich um die bestellten Arzneimittel handelt.
Diese Analysen ergaben, dass die Wirkstoffkonzentrationen den jeweiligen Referenzpräparaten der
Hersteller entsprechen und lassen den Schluß zu, dass es sich um Originalpräparate handelt.
Jedenfalls wurden keine gefährlichen oder unwirksamen Fälschungen geliefert.
Bei jenen Arzneimitteln, die in Originalverpackung angekommen sind, wurde mit der Firma Roche
(Hersteller von Xenical) vereinbart, dass von den Experten des Herstellers die Xenicalsendungen
genauer unter die Lupe genommen und anhand Produktverpackung, Beschriftung, Beipacktext und
Registrierungsnummer verifiziert werden. Diese „Augenschein-Untersuchungen“ ergaben, dass es
sich um Originalpräparate handelt.
Zwei Produkte (Ultram, Ultralan) wurden mangels Referenzprodukte weder laboranalytisch noch
vom Hersteller untersucht. Eines dieser Produkte (Ultralan) wurde in Originalverpackung geliefert,
das andere (Ultram) als „Bulk“ dh umverpackt in Plastikdosen, wie in den USA üblich. Über diese
Produkte kann daher keine abschließende Aussage gemacht werden.
24
Die im folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf die 12 angekommenen Produkte.
Ø 83 %
waren offensichtlich keine Fälschungen oder Nachahmungen
Ø 17 %
keine Aussage möglich, da nicht untersucht
Preise
Kostentransparenz
In punkto Preistransparenz gibt es an den Internetapotheken noch sehr viel zu verbessern. Nicht bei
jeder Bestellung ist klar, wieviel das Produkt inklusive aller Nebenkosten kostet. Versand, OnlineUntersuchung und zusätzliche Spesen je nach Zahlungsart verursachen oft beträchtliche Mehrkosten
(von 84 bis 1876 Schilling), die nicht immer eindeutig ersichtlich sind.
Auf manchen Seiten findet man den Produktpreis erst, wenn man auf „bestellen“ klickt. Die Hälfte
der Anbieter gibt im Bestellformular einen Endpreis an. Manche Anbieter geben nur Gesamtpreise
an, so dass nicht ersichtlich ist, wieviel das Produkt und wieviel Transport und sonstige Kosten
ausmachen. Bei jeder dritten Bestellung wird der Gesamtpreis nicht aufgeschlüsselt in Produktpreis
und Nebenkosten. Manchmal ist der Endpreis (Produktpreis inklusive Transport und OnlineUntersuchung) im Bestellformular nicht wiedergegeben, so dass man die einzelnen Kostenposten
auf der Seite, in den Lieferbedingungen, den häufig gestellten Fragen oder in den AGB suchen und
die Gesamtkosten selbst errechnen muß. Bei mindestens jeder vierten Bestellung wird man über den
Endpreis nicht explizit informiert, man kann ihn sich nur selbst ausrechnen. Lediglich bei jeder
zehnten Bestellung ist die Preisinformation als ausreichend zu bezeichnen.
Ein leichter Preisvergleich zwischen mehreren Anbietern, welcher ein wesentlicher Vorteil eines
Internetmedikamentenkaufs wäre, ist nicht möglich. Auch unterschiedliche Währungen bzw
unterschiedliche Packungsmengen erschweren diesen Vergleich zusätzlich.
Die im Folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf die 18 „verschiedenen“ Seiten und
beinhalten auch jene Bestellungen, die nicht gemacht werden konnten / nicht angekommen sind.
Ø 33 %
geben nur einen Inklusivpreis an
§
Ø 67 %
bei einem Drittel davon ist der Inklusivpreis erst im Bestellformular ersichtlich
geben Produktpreise, Transportkosten und eventuelle sonstige Kosten extra an
§
58 % davon geben einen Endpreis im Bestellformular bekannt
§
42 % davon weisen den Gesamtpreis der Bestellung nicht aus
25
Kostenwahrheit
Die ausgerechneten bzw ersichtlichen Endpreise pro Bestellung stimmen in den wenigsten Fällen
mit den tatsächlich anfallenden Kosten überein.
Bei Auslandsüberweisungen fallen zusätzliche Kosten für die Transaktion an, die je nach
Kreditinstitut variieren, bestenfalls aber 90 Schilling ausmachen. Hier erfährt man aber jedenfalls,
wieviel die Bestellung tatsächlich kostet und es besteht die Möglichkeit, nochmals über die
Bestellung nachzudenken, den Betrag nicht einzuzahlen und auf einen Kauf zu verzichten. Bei
Kreditkartenzahlungen hat man diese Möglichkeit nicht. Wie die Ergebnisse dieser Erhebung
eindeutig belegen, ist der angegebene bzw errechnete Endpreis nicht zuverlässig. Auch bei
Berücksichtigung der bei jeder Kreditkartenzahlung anfallenden Spesen entspricht der am
Bestelltag errechnete Preis bei keiner einzigen Bestellung dem tatsächlich abgebuchten Betrag,
selbst dort, wo Währungsschwankungen aufgrund von Preisangaben in DM auszuschließen sind.
Auch bei der einer Nachnamebestellung wurde bei Auslieferung mehr verlangt als anhand der
Angaben auf der Website zu erwarten war. Lediglich bei den Bestellungen von Doc Morris mit
Bezahlung per Inlandsüberweisung waren die tatsächlichen und angegebenen Kosten
deckungsgleich. Bei der Bargeldübermittlung ergaben sich vernachlässigbare Mehrkosten von 2,50
Schilling durch die Aufrundung auf den nächsthöheren, in Scheinen verschickbaren Betrag.
Die im Folgenden gemachten Aussagen beziehen sich auf 17 Bestellvorgänge, bei welchen
Bezahlungen / Abbuchungen vorgenommen wurden. Sie umfassen die 12 tatsächlich gelieferten
Produkte, die drei Produkte, die mittels Kreditkarte bezahlt aber nie geliefert wurden, die eine
Bestellung, die vom Zoll abgefangen wurde und die eine Bestellung, die angeblich nicht zugestellt
werden konnte. In den beiden letzteren Fällen wurden vorerst das Kreditkartenkonto belastet,
anschließend erfolgte eine Rückbuchung. In einem Fall wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen
mehr (!) zurückgebucht als ursprünglich abgebucht (+173,21 Schilling), im anderen Fall wurde der
Betrag abzüglich Transportkosten in Höhe von 582,97 Schilling wieder refundiert.
In zwei Fällen waren die tatsächlichen Kosten niedriger als die bei Bestellung angenommenen. In
einem Fall läßt sich die Abbuchung eines geringeren Betrages durch Kursschwankungen beim USDollar erklären (Abbuchung erst einige Tage nach Bestellung). Im anderen Fall sind die niedrigeren
Kosten nicht erklärbar. Der Unterschied errechnete / tatsächliche Kosten beträgt 361,88 Schilling.
Diese Bestellung war diejenige, die vom Zoll abgefangen wurde. Nach Intervention wurde
26
zugesagt, den Betrag für das Produkt abzüglich Transportkosten wieder rückzubuchen. Aufgrund
dieser Abbuchung / Rückbuchung ergab sich letztendlich ein „Gewinn“ von 173,21 Schilling.
Ø 18 %
angegebene Kosten und tatsächliche Kosten sind gleich (Doc Morris, Bargeld)
Ø 70 %
tatsächliche Kosten sind höher als angegebene / errechnete
Ø 12 %
tatsächliche Kosten sind niedriger als angegeben / errechnete
Ø 18 %
Mehrkosten von 90 Schilling durch Auslandsüberweisungsspesen
Ø 18 %
unerklärliche Mehrkosten von 30-60 Schilling (Nachnahme und 2x Kreditkarte)
Ø 24 %
unerklärliche Mehrkosten von 60-100 Schilling (Kreditkarte)
Ø 12 %
unerklärliche Mehrkosten von 100-150 Schilling (Kreditkarte)
Ø 6%
geringere Gesamtkosten von 12,47 Schilling (Kreditkarte)
Ø 6%
unerklärliche geringere Gesamtkosten von 361,88 Schilling (Kreditkarte)
Preisvergleich mit Apothekenverkaufspreis in Österreich
Die tatsächlich bezahlten Preise für die Cybermedikamente sind in den meisten Fällen höher bzw
beträchtlich höher als in der österreichischen Apotheke. Nur in drei Fällen ist das bestellte Produkt
billiger als in Österreich, in einem Fall nur unerheblich (2 Prozent).
Für den Preisvergleich wurde berücksichtigt, dass es sich um verschreibungspflichtige
Medikamente handelt. Zum österreichischen Apothekenverkaufspreis wurde neben der
Rezeptgebühr von 56 Schilling auch die Krankenscheingebühr von 50 Schilling hinzugerechnet.
Bei manchen der bestellten Produkte ist eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse
möglich (Zovirax-Tabletten, Xenical bei krankhaftem Übergewicht, Prozac-Äquivalent Fluktine,
Ultralan, Ultram auf Suchtmittelrezept). In diesen Fällen kostet das Produkt dem Patienten nur
106 Schilling. Zyban und Viagra sind jedenfalls selber zu zahlen, ebenso wie Xenical bei
moderatem Übergewicht.
Für die im Folgenden gemachten Aussagen wurde jeder durchführbare Bestellvorgang
berücksichtigt (19 Fälle). Dort wo eine Bezahlung erfolgte und damit tatsächliche Gesamtkosten
ersichtlich waren, wurden diese für den Preisvergleich herangezogen. In den anderen Fällen werden
die errechneten Gesamtkosten berücksichtigt.
27
Ø 11 %
sind um rund 30 % billiger als in der österreichischen Apotheke
(ein Anbieter - Doc Morris)
Ø 5%
sind um 2 % billiger als in der österreichischen Apotheke
Ø 84 %
sind teuer als in der österreichischen Apotheke, davon kosten
§
6%
§
38 % um 50-100 % mehr als in der österreichischen Apotheke
§
38 % mindestens das doppelte
§
13 % das dreifache
§
6%
ca 20 % mehr als in der österreichischen Apotheke
mehr als das vierfache
Frei verkäufliche Arzneimittel
Neben der Bestellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln wurde das Internet auch nach frei
verkäuflichen Medikamenten (OTC-Produkte) durchsucht. Ziel dieses Teils der Erhebung war,
durch einen Preisvergleich mit den Apothekenverkaufspreisen in Österreich herauszufinden, ob das
Angebot im Netz attraktiv ist. Aus verschiedenen Berichten und Untersuchungen ist bekannt, dass
Medikamente in manchen Mitgliedsstaaten der EU oder auch in den USA teilweise wesentlich
billiger sind als in Österreich. Bei vielen frei verkäuflichen Medikamenten ist der Bedarf
längerfristig planbar und viele OTC-Medikamente sind gut bekannt. Hier böte eine
Internetbestellung sicherlich Vorteile, da günstigere Preise anderer Mitgliedsstaaten genutzt werden
könnten und bequem von zu Hause aus eingekauft werden kann. Auch ist im Hinblick auf den
Gesundheitsschutz bei vielen frei verkäuflichen Produkten eine vorangehende Untersuchung durch
einen Arzt und auch die Beratung in der Apotheke nicht zwingend notwendig.
Das Angebot an OTC-Produkten im Internet ist jedoch eher spärlich. Nur 3 der im Rahmen der
Erhebung aufgesuchten Seiten (Doc Morris, EG-Medikamente, USA-direkt) bieten auch eine
eingeschränkte Auswahl an OTC-Produkten. Die Suche nach anderen Internetanbietern verlief
großteils erfolglos. Nur ein weiterer Anbieter von Medikamenten, der auch OTC im Angebot hat,
der aber im Rahmen der Erhebung bisher nicht bewertet wurde, wurde gefunden. Große USInternetdrugstores haben zwar eine Menge OTC-Produkte im Sortiment, liefern aber nicht nach
Österreich. Die gefundenen öffentlichen EU-Apotheken halten sich an das Versandhandelsverbot
für Arzneimittel, das nur in den Niederlanden und Großbritannien nicht gilt, und bieten nur
Nahrungsergänzungen und Medizinprodukte an (zB Vitamintabletten, Abnehmhilfen Pflaster, etc).
28
Für den im Folgenden angestellten Preisvergleich wurden daher nur insgesamt 6 AnbieterWebsiten, auf denen Preise für OTC´s oder Nahrungsergänzungen angegeben wurden,
herangezogen. Dabei handelt es sich um 3 bereits aus der Bewertung der Bestellungen von
rezeptpflichtigen Arzneimitteln bekannten Seiten und eine neue, bisher nicht bewertete Webseite,
die neben rezeptpflichtigen Arzneien auch OTC-Produkte im Angebot hat. Zusätzlich wurden
Preise von einem amerikanischen Internetdrugstore zum Vergleich herangezogen und die in einer
Schweizer Medikamentendatenbank übers Internet frei zugänglichen Schweizer Preise für die
jeweiligen Produkte. Preise für Vitaminpräparate und Abnehmhilfen von zwei deutschen
Apotheken, die diese Produkte im Internet darstellen zum Verkauf anbieten und Preise von
persönlichen Einkäufen in spanischen Apotheken (Barcelona) wurden ebenfalls berücksichtigt.
Für den Preisvergleich wurden gängige Produkte gewählt, die auf möglichst vielen der Webseiten
angeboten wurden. Verglichen wurden einerseits die Produktpreise und andererseits bei jenen
Seiten, wo eine Bestellung möglich war, auch die errechneten Endpreise für die Bestellung
(Produktpreis plus angegebene Versandspesen).
Für folgende Produkte wurden Preise ermittelt und verglichen:
Bepanthen
Vick Vapo Rub
Zovirax2
Imodium
Aspirin
Aspirin C Brause
Mobilat
Centrum
Cebion
CM3
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Wund/Heilsalbe
Einreibe-Mittel bei Erkältungen
Fieberblasensalbe
Tabletten gegen Durchfall
Schmerztabletten, Erkältungen
Schmerzen, Erkältungen
Gelenksschmerzen, Muskelschmerzen
Vitamin + Mineralstoff-Supplement
Vitamin C
Faserstofftabletten, die im Magen aufquellen – zum Abnehmen
Für den Preisvergleich herangezogen wurden:
www.0800DocMorris.com
www.eg-medikamente.com
www.usa-direkt.com
www.pharma24.cc
www.drugstore.com
www.fortuna-apotheke.de
www.apotheke-de.de
www.kompedium.ch
+ Einkauf Spanien 25.5.2001
Internetapotheken mit OTC im Angebot,
die nach Österreich liefern
große amerikanische Internetapotheke
deutsche Apotheke, die sich im Internet darstellt
Medikamentendatenbank der Schweiz
2
ZOVIRAX ist in Österreich rezeptpflichtig, idR wird die Salbe aber auch ohne Rezept abgegeben (Selbstversuch!)
ACTIVIR (selber Herstellers, gleicher Wirkstoff, gleiche Wirkstoffkonzentration, gleiche Abgabemenge) in einem
Portionsspender anstatt Tube ist rezeptfrei zum selben Preis wie Zovirax (83,50 Schilling) erhältlich
29
Nicht jeder Anbieter hatte jedes Produkt im Angebot. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht,
welche Produkte die Internetapotheken anbieten, für welche Produkte Preise in der Schweizer
Arzneimitteldatenbank abrufbar waren und welche Produkte in Barcelona eingekauft wurden.
Tabelle Übersicht Angebot
Anbieter
DocMorris
DrugstoreCom
EG-Medikamente
Pharma24
USA-direkt
FortunaApo
PostApo
kompendium
Barcelona
Österreich
Cent
x
x
x
x
x
x
x
x
Bepa
x
x
x
x
x
x
VickVR
x
x
x
x
x
x
Zovi
x
x
x
x
x
x
x
Imod
x
x
x
x
x
x
x
x
Asp
x
x
x
x
x
x
x
AspCBT
x
x
x
x
x
x
x
Mobi
x
x
x
x
x
Cebi
x
x
x
x
CM3
x
x
x
x
Ergebnisse
Festgestellt wurde, dass OTC-Produkte für den E-Commerce derzeit offenbar nicht interessant sind.
Nur auf (sehr) wenigen Seiten werden frei verkäufliche Arzneimittel angeboten. Die großen
amerikanischen Internetapotheken liefern nicht nach Österreich. Andere Internetapotheken mit
einem Angebot, dass über die typische erweiterte „Lifestyle-Palette“ hinausgeht, sind kaum
vorhanden. „Echte“ EU-Apotheken, die sich im Internet darstellen, bieten nur Vitamin- und
Mineralstoffsupplemente und andere Nahrungsergänzungen, Tees und Medizinprodukte an.
Aufgrund der geringen Auswahl ist der im Folgenden angestellte Preisvergleich sicherlich nur
eingeschränkt aussagekräftig.
Der Preisvergleich wurde pro Produkt angestellt, da die OTC-Preise nicht nach einheitlichem
Muster variieren. So ist zB Imodium in der österreichischen Apotheke um fast 80 Prozent billiger
als bei Doc Morris, andererseits kostet Centrum in Österreich mehr als das Doppelte als bei Doc
Morris.
Die Schweiz ist jedenfalls bei allen Produkten teurer als Österreich, bei dem einen oder anderen
Produkt ist jedoch der eine oder andere Internetanbieter noch teurer als die Schweiz.
30
Centrum
Verglichen wurde der Preis für die Packung mit 60 Stück. Preise für die Schweiz waren nicht
abrufbar. Österreich hat mit 303,10 Schilling mit Abstand den teuersten Produktpreis. Billigster
Anbieter ist der amerikanische Internetdrugstore, welcher jedoch nur Bestellungen aus den USA
entgegennimmt. Als nächstbilligster Anbieter folgt USA-direkt. Hier kann bestellt werden und trotz
Versandkosten von 15 DM ist die Internetbestellung noch um 30 Prozent billiger als ein Einkauf in
der österreichischen Apotheke. Als drittbilligster Anbieter folgt Doc Morris. Da bei Doc Morris
keine Versandkosten anfallen, ist dies die billigste Möglichkeit, Centrum zu kaufen. Dieses Produkt
kostet auch in den deutschen Apotheken nur halb soviel wie in Österreich. Selbst bei
Berücksichtigung der Versandkosten ist eine Bestellung von deutschen Apotheken um mindestens
35 Prozent billiger als der Kauf in der österreichischen Apotheke.
Anbieter
DocMorris
DrugstoreCom
EG-Medikamente
Pharma24
USA-direkt
FortunaApo
PostApo
kompendium
Barcelona
Österreich
Produktpreis in ATS
144,73
87,27
nicht im Angebot
198,15
108,70
151,20
154,43
keine Angabe
182,76
303,10
Preis inkl Versand
144,73
liefert nicht nach Österreich
nicht im Angebot
335,75
214,23
192,01
189,61
Bepanthen
Verglichen wurde der Preis für eine Tube mit 30g. Zwei Internetanbieter haben das Produkt nicht
im Angebot und die zwei deutschen Apotheken verweisen darauf, dass sie keine Arzneimittel übers
Internet anbieten und geben auch keine Preise bekannt. Billiger als österreichische Apotheken ist
nur Doc Morris. Alle anderen sind auch ohne Berücksichtigung von Versandspesen teurer.
Anbieter
DocMorris
DrugstoreCom
EG-Medikamente
Pharma24
USA-direkt
FortunaApo
PostApo
kompendium
Barcelona
Österreich
Produktpreis in ATS
37,90
nicht im Angebot
nicht im Angebot
103,2
139,07
keine Angabe
keine Angabe
68,66
68,23
53,00
Preis inkl Versand
37,9
liefert nicht nach Österreich
nicht im Angebot
138,38
273,67
keine Angabe
keine Angabe
31
Vick Vapo Rub
Verglichen wurden die Preise für eine 100g-Dose. Neben den zwei deutschen Apotheken haben
auch zwei Internetapotheken das Produkt nicht im Angebot. Alle Internetanbieter sind billiger als
die österreichische Apotheke. Rechnet man bei den Internetangeboten die Versandkosten dazu, ist
nur noch die Bestellung bei Doc Morris günstiger als der Kauf in der österreichischen Apotheke. In
Spanien ist das Produkt um knappe 30 Prozent billiger.
Anbieter
DocMorris
DrugstoreCom
EG-Medikamente
Pharma24
USA-direkt
FortunaApo
PostApo
kompendium
Barcelona
Österreich
Produktpreis in ATS
140,77
116,82
nicht im Angebot
nicht im Angebot
77,98
keine Angabe
keine Angabe
176,32
114,12
158,50
Preis inkl Versand
140,77
liefert nicht nach Österreich
nicht im Angebot
nicht im Angebot
183,51
keine Angabe
keine Angabe
Zovirax
Verglichen wurden die Preise für eine Tube mit 2g. Eine Internetapotheken und die zwei deutschen
Apotheken haben das Produkt nicht im Angebot. Zwei Internetapotheken sind billiger als die
österreichische Apotheke, eine ist wesentlich teurer. Auch Doc Morris ist mehr als 20 Prozent teurer
als die österreichische Apotheke. Hingegen zahlt man in Spanien um gut die Hälfte weniger als in
Österreich.
Anbieter
DocMorris
DrugstoreCom
EG-Medikamente
Pharma24
USA-direkt
FortunaApo
PostApo
kompendium
Barcelona
Österreich
Produktpreis in ATS
103,85
222,44
77,04
55,04
nicht im Angebot
keine Angaben
keine Angaben
197,58
39,28
83,50
Preis inkl Versand
103,85
liefert nicht nach Österreich
112,22
192,64
nicht im Angebot
keine Angaben
keine Angaben
Imodium
Bei diesem Produkt sind die angebotenen Packungsgrößen (10, 12, 18, 20 Stück) sehr
unterschiedlich. Die Preise wurden auf eine 20 Stück-Packung umgerechnet. Dieser Preisvergleich
muß daher vorsichtig interpretiert werden. Bis auf die deutschen Apotheken bieten alle anderen das
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Produkt an. Billiger als in der österreichischen Apotheke ist das Produkt nur bei der Internetapotheke EG-Medikamente. Berücksichtigt man auch die Versandkosten, ist das Produkt in
Österreich am billigsten. Zwei Internetanbieter sind gar um mehr als das dreifache teurer als
österreichische Apotheken. Doc Morris ist um fast 80 Prozent teurer und auch in Spanien kostet das
Produkt um gut ein Drittel mehr als in Österreich.
Anbieter
DocMorris
DrugstoreCom
EG-Medikamente
Pharma24
USA-direkt
FortunaApo
PostApo
Kompendium
Barcelona
Österreich
Produktpreis in ATS
124,12
122,03
55,64
123,85
117,18
Keine Angabe
keine Angabe
136,9
95,80
69,50
Preis inkl Versand
124,12
liefert nicht nach Österreich
90,82
261,45
222,71
keine Angabe
keine Angabe
Aspirin
Verglichen wurden die Preise für eine Packung mit 20 Stück und 500 mg Wirkstoff pro Tablette.
Das Produkt wurde von den deutschen Apotheken und von Doc Morris nicht angeboten. Österreich
hat nach der Schweiz den höchsten Produktpreis. Wenn man jedoch die Versandkosten bei
Internetbestellungen berücksichtigt, ist nur noch der persönliche Einkauf in Barcelona günstiger.
Anbieter
DocMorris
DrugstoreCom
EG-Medikamente
Pharma24
USA-direkt
FortunaApo
PostApo
kompendium
Barcelona
Österreich
Produktpreis in ATS
nicht im Angebot
31,16
27,96
27,52
35,15
keine Angabe
keine Angabe
52,72
37,22
38,50
Preis inkl Versand
nicht im Angebot
liefert nicht nach Österreich
63,14
165,12
140,68
keine Angabe
keine Angabe
Aspirin C Brausetabletten
Verglichen wurden die Preise für eine Packung mit 20 Stück. Das Produkt wurde vom
amerikanischen Internetdrugstore und von den deutschen Apotheken nicht angeboten. Österreich
hat nach der Schweiz den höchsten Produktpreis. Berücksichtigt man die Versandkosten bei
Internetbestellungen, ist nur Doc Morris und der persönliche Einkauf in Barcelona günstiger.
33
Anbieter
DocMorris
DrugstoreCom
EG-Medikamente
Pharma24
USA-direkt
FortunaApo
PostApo
kompendium
Barcelona
Österreich
Produktpreis in ATS
73,95
nicht im Angebot
67,26
88,07
69,48
keine Angabe
keine Angabe
136,45
76,91
99,50
Preis inkl Versand
73,95
nicht im Angebot
102,44
225,67
175,01
keine Angabe
keine Angabe
Mobilat
Verglichen wurden die Preise für eine 100g-Tube. Das Produkt wurde nur von zwei Internetapotheken angeboten, der Preisvergleich somit nur beschränkt aussagekräftig. Das Produkt ist in
Barcelona um mehr als die Hälfte billiger als in Österreich. EG-Medikamente ist geringfügig
billiger, Doc Morris geringfügig teurer, berücksichtigt man bei EG-Medikamente auch den
Versand, ist der Kauf in Österreich billiger. In der Schweiz ist das Produkt erheblich teurer (+70%).
Anbieter
DocMorris
DrugstoreCom
EG-Medikamente
Pharma24
USA-direkt
FortunaApo
PostApo
kompendium
Barcelona
Österreich
Produktpreis in ATS
125,77
nicht im Angebot
118,97
nicht im Angebot
nicht im Angebot
keine Angabe
keine Angabe
210,44
56,1
124,50
Preis inkl Versand
125,77
nicht im Angebot
154,15
nicht im Angebot
nicht im Angebot
keine Angabe
keine Angabe
Cebion
Verglichen wurden die Preise für Packungen mit 20 Tabletten bzw Granulatbeuteln mit 500 mg
Vitamin C. Da hier Tabletten und Granulate verglichen wurden, ist der Vergleich nur beschränkt
aussagekräftig. Cebion wurde von zwei Internetapotheken und einer deutschen Apotheke
angeboten. Für die Schweiz war kein Preis abrufbar und auch in Spanien war Cebion nicht bekannt.
Das Produkt ist in Österreich am billigsten. Bei Doc Morris und der deutschen Apotheke ist der
Produktpreis gleich und um ca 30 Prozent höher als in Österreich. Beim zweiten Internetanbieter
kostet das Produkt gute 50 Prozent mehr als in der österreichischen Apotheke, bzw unter
Berücksichtigung der Versandkosten mehr als das dreifache.
34
Anbieter
DocMorris
DrugstoreCom
EG-Medikamente
Pharma24
USA-direkt
FortunaApo
PostApo
kompendium
Barcelona
Österreich
Produktpreis in ATS
119,16
nicht im Angebot
nicht im Angebot
141,05
nicht im Angebot
119,25
nicht im Angebot
keine Angabe
nicht im Angebot
89,00
Preis inkl Versand
119,16
nicht im Angebot
nicht im Angebot
278,65
nicht im Angebot
160,06
nicht im Angebot
CM 3
Verglichen wurden die Preise für die 50-Stück-Packung. Das Produkt wurde von Doc Morris und
den zwei deutschen Apotheken angeboten. Für die Schweiz war kein Preis abrufbar und auch in
Spanien war CM3 nicht bekannt. Dieses Produkt ist in Österreich am teuersten, am billigsten ist
eine der deutschen Apotheken. Die zweite deutsche Apotheke und Doc Morris bieten das Produkt
zum selben Preis an, bei Doc Morris kommen jedoch keine Versandkosten dazu. Selbst nach
Berücksichtigung der Versandkosten bei den deutschen Apotheken ist ein Kauf via Internet immer
noch billiger als in der österreichischen Apotheke (10 bzw 6 %). Doc Morris ist um 15 Prozent
billiger als die österreichische Apotheke.
Anbieter
DocMorris
DrugstoreCom
EG-Medikamente
Pharma24
USA-direkt
FortunaApo
PostApo
kompendium
Barcelona
Österreich
Produktpreis in ATS
376,34
nicht im Angebot
nicht im Angebot
nicht im Angebot
nicht im Angebot
376,76
365,50
keine Angabe
nicht im Angebot
444,6
Preis inkl Versand
376,34
nicht im Angebot
nicht im Angebot
nicht im Angebot
nicht im Angebot
417,57
400,68
Resume
Der Preisvergleich ergibt je nach Produkt unterschiedliche Ergebnisse. So ist der Preis bei dem
einen Produkt in Österreich am günstigsten, beim einem anderen wiederum ist Österreich am
teuersten. Generell ist feststellbar, dass die Schweiz bei allen Produkten, für welche Schweizer
Preise abrufbar waren, teurer ist als Österreich.
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Bei zwei Produkten, für welche keine Schweizer Preise zur Verfügung standen, ist der
österreichische Apothekenverkaufspreis selbst nach Berücksichtigung der Versandkosten am
höchsten. Dabei handelt es sich um das Vitamin/ Mineralstoffpräparat Centrum und die
Abnehmhilfe CM3. Bei einem anderen Vitaminpräparat wiederum ist Österreich am günstigsten.
Obwohl die niederländische Internetapotheke Doc Morris keine Versandspesen verrechnet und
gemeinhin als günstig gilt, ist dieser Internetanbieter nicht immer billiger als die österreichische
Apotheke. Zwei Produkte sind in Österreich billiger. Bei 4 von 9 Produkten (eines nicht im
Angebot) hat Doc Morris das beste Angebot. Auch eine zweite Internetapotheke (EGMedikamente) hat durch die niedrigen Versandkosten von 35,18 Schilling interessante Preise. Ohne
Berücksichtigung des Versands ist dieser Anbieter bei allen Produkten seines Sortiments (5
Produkte) günstiger als Österreich oder Doc Morris und ist neben diesem der zweite Anbieter, der
bei rezeptpflichtigen Medikamente die Übersendung eines Rezepts verlangt.
Vergleicht man die österreichischen mit den spanischen Preisen, ist Spanien in 6 von 8 Fällen um 355 Prozent billiger, wobei 2 Produkte in Spanien weniger als die Hälfte kosten. Zwei Produkte sind
jedoch ca ein Drittel teurer als in Österreich.
Ein Ranking der Anbieter mit mindestens 5 verschiedenen Produkten (dh 8 Anbieter - ohne
deutsche Apotheken) zeigt, dass Österreich nach der Schweiz am teuersten ist. Mit
Berücksichtigung der Versandkosten bei durchführbaren Internetbestellungen (dh 5 Anbieter), liegt
Österreich an dritter Stelle – zwei sind billiger, zwei sind teurer. Bei einer gleichzeitigen Bestellung
von mehreren Produkten ergibt sich aber auch bei den teureren Anbietern eine Einsparung.
36
Ranking Produktpreise von Anbietern mit mindestens 5 Produkten
Anbieter
Centrum
Bepa
VickVR
Zovi
Imod
Aspi
AspCBT
Mobi
Mittelwert
77,04
55,64
27,96
67,26
118,97
69,374
1
39,28
95,80
37,22
76,91
56,1
83,803
2
117,18
35,15
69,48
91,260
3
55,04
123,85
27,52
88,07
99,305
4
140,77
103,85
124,12
107,299
5
116,82
222,44
122,03
31,16
115,944
6
53,00
158,50
83,50
69,50
38,50
99,50
124,50
116,263
7
68,66
176,32
197,58
136,9
52,72
136,45
210,44
139,867
8
EG-Medikamente
Barcelona
182,76
68,23
114,12
USA-direkt
108,70
139,07
77,98
Pharma24
198,15
103,2
DocMorris
144,73
37,90
DrugstoreCom
Österreich
87,27
303,10
kompendium
73,95
125,77
RANKING
Ranking Gesamtkosten (Produktpreis + Versand)
Anbieter
Versand Centrum
Bepa
VickVR
Zovi
Imod
Aspi
Asp CBT
Mobilat
Mittelwert
RANKING
35,18
niA
niA
niA
112,22
90,82
63,14
102,44
154,15
104,554
1
DocMorris
-
144,73
37,90
140,77
103,85
124,12
niA
73,95
125,77
107,299
2
Österreich
AVK
303,10
53,00
158,50
83,50
69,50
38,50
99,50
124,50
116,263
3
USA-direkt
105,53
214,23
244,6
183,51
niA
222,71
140,68
175,01
niA
196,790
4
Pharma24
137,6
335,75
240,8
niA
192,64
261,45
165,12
225,67
niA
236,905
5
EG-Medikamente
Allgemeine Informationen
Internetnutzung
Laut „Austrian Internet Monitor“ lag die Zahl der Internetnutzer in Österreich im vierten Quartal 2000
bei 2.100.000 (entspricht ca 38 % der österreichischen Bevölkerung). Damit liegt Österreich
international im guten Durchschnitt (vgl Deutschland 39 %; Frankreich 23 %; Skandinavien 56 %).
Einkaufen im Internet
Sämtliche Umfragen belegen, dass das Internet hauptsächlich zur Informationssuche und (noch) nicht
dem Einkauf dient. Nur ein Viertel der Österreicher kann sich überhaupt vorstellen, im Internet
einzukaufen. Eine Integralumfrage kam zum Schluß, dass nur 25 Prozent der heimischen Internetnutzer
im Internet einkaufen, regelmäßig tun dies nur 6 Prozent. Die Gründe dafür sind Unsicherheiten beim
Bezahlen und bezüglich der übermittelten Daten (Kurier, 4.8.2000).
Gesundheitsboom im Internet („e-health“)
45 Prozent der US-Internetuser informieren sich heute im Internet über Gesundheitsthemen (Reuters
Health). Die Suche nach Gesundheitsthemen steht an sechster Stelle der Beweggründe fürs Surfen
(www.fda.gov/fdac/features/2000/100-online.htm). Für 2004 wird erwartet, dass rund zehn Milliarden
Dollar in Gesundheitsportale investiert werden, 1999 waren es noch 200 Millionen. Dieser Boom
scheint auch den meisten europäischen Anbietern attraktiv. Ein Viertel der deutschen Patienten, die vom
Arzt kommen, fühlt sich unzureichend beraten, ein vielversprechendes Potential für Gesundheitsdienste
im Internet (www.netdoctor.de; Kurier 28.8.2000). Allein in Österreich existieren derzeit ca 20
verschiedene Gesundheitsportale. Laut Günter Eisenbach (Leiter der Forschungsgruppe Cybermedizin
der Uni Heidelberg) sind bis zu 80 % der Information im Internet unvollständig, veraltet oder falsch
(European Health Forum Gastein 2000; Format 40/00).
Für Konsumenten ist es derzeit nicht möglich, zu unterscheiden, welche Inhalte seriös sind und welche
nicht. Neben kommerziell unabhängige Seiten mit guten Informationen ohne Kaufmöglichkeit existieren
auch Gesundheitsportale mit weniger umfassenden Informationen, die vor allem Werbemedium und
Einkaufsplattform für Gesundheitsprodukte sind. Zusätzlich findet man noch reine Verkaufsseiten von
Arzneimitteln und Heilprodukten, wo keine Gesundheitsinformation und mehr oder weniger
ausführliche Produktinformationen geboten werden.
Medikamenteneinkauf im Internet („e-pharma“)
In den USA wird jedes fünfte Arzneimittel im Internet eingekauft (Kurier 28.8.2000). Der seit Jahren
traditionelle Versandhandel mit Arzneimitteln in den USA kommt trotz Internet aber dennoch nicht über
einen Marktanteil von 20 Prozent hinaus (Die Zeit 47/2000). Laut Stiftung Warentest werden in den
USA 13 Prozent aller Arzneimittel über preisgünstige Internetapotheken vertrieben. Die Kunden sparen
dabei etwa 30 Prozent (www.stiftung-warentest.de; Meldung 30.4.2001).
Die überwiegende Mehrheit der deutschen Internetnutzer befürwortet den Medikamentenhandel im
Netz. 89 Prozent sind der Meinung, dass der Vertrieb von Arzneimitteln über das Web zugelassen
werden sollte (MediaTransfer-Umfrage, Kurier 8.2.2001). Laut einer Emnid-Umfrage im Oktober 2000
haben ein Prozent der Deutschen in diesem Jahr bei Internetapotheken bestellt, 55 Prozent der Befragten
ist diese Möglichkeit der Arzneimittelbeschaffung bekannt (www.netdoctor.de).
Internetapotheken
In den USA sind Internetapotheken seit längerer Zeit „normal“, verbindliche Vorgaben und
Qualitätskriterien für den Medikamentenhandel im Internet fehlen jedoch bisher, ebenso wie
regelmäßige Kontrollen. Neben seriösen Apotheken findet man daher auch Geschäftemacher. Eine USStudie ergab, dass 40-60 Prozent der Informationen über angebotene Arzneimittel in Cyberapotheken
falsch, einseitig oder nicht vertrauenswürdig sind (Kurier, 31.8.2001). Auch die amerikanische Lebensund Arzneimittelbehörde (FDA) warnte bereits des Öfteren vor unseriösen Medikamentenverkaufsseiten
im Internet (www.fda.gov/oc/buyonline/default.htm) und hat eine Stelle eingerichtet, an welche
Konsumenten „verdächtige“ Anbieter melden sollen. Jeder mißtrauische amerikanische Konsument
kann sich auch bei der National Association of Boards of Pharmacy (www.nabp.net) erkundigen, ob eine
bestimmte Website auch eine lizenzierte Apotheke ist und damit die Einhaltung der guten
medizinischen, pharmazeutischen und kaufmännischen Praxis gewährleistet ist.
Innerhalb der EU ist der Versandhandel mit Arzneimitteln in den Niederlanden, Großbritannien und in
Schweden (mit Einschränkungen) erlaubt. Derzeit gibt es in der EU nur eine echte Internetapotheke, die
Arzneimittel auch in mehrere Länder liefert (Doc Morris). In Großbritannien existieren ebenfalls
größere Versandapotheken, die aber nur auf den britischen Markt abstellen. In Schweden ist der
Versand von Arzneimitteln ein Zusatzservice der Apotheken für Ihre Kunden. In der Schweiz gibt es
seit drei Jahren mit der MediServiceAG eine erste Direktservice-Apotheke. Ein Computer überwacht,
dass keine Unverträglichkeiten zwischen Bestellungen des gleichen Users auftreten und identifiziert
problematische Wünsche. Die Uni Zürich erforschte die Patientenzufriedenheit mit der neuen Apotheke:
Sie kassierte 9,56 von 10 möglichen Punkten. Beliefert werden derzeit nur Schweizer Kunden.
Doc Morris
Seit Ende Mai 2000 können Kunden aus ganz Europa Arzneimittel bei Doc Morris bestellen, einer in
den Niederlanden zugelassenen Apotheke, die der holländischen Staatsaufsicht unterliegt. Service und
Beratung werden in niederländischer, deutscher und englischer Sprache angeboten. Im Sortiment
befinden sich ca 2000 Arzneimittel (Stand August 2001). Verschreibungspflichtige Medikamente
werden nur gegen Zusendung des Originalrezeptes ausgeliefert, bezahlt wird per Überweisung. Eine
Bezahlung per Kreditkarte wurde bis Herbst 2000 in Aussicht gestellt, ist derzeit aber noch immer nicht
möglich. Auf der Website von Doc Morris sind keine Produktinformationen abzurufen, bei Fragen soll
man die kostenlose Service-Telefonnummer nutzen. Vor einer Bestellung muß ein persönliches Profil
erstellt werden und eine Kennummer wird zugeteilt.
Eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts Frankfurt, angestrebt vom deutschen
Apothekerverband, untersagt Doc Morris vorläufig den Versand nach Deutschland, eine Entscheidung
des Kammergerichts Berlin die Bewerbung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die sich an deutsche
Konsumenten richtet. Das Versandhandelsverbot wird von Doc Morris umgangen, indem
Bestellvorgang und Lieferung getrennt werden und der Käufer einen Auftrag an einen Paketdienst zur
Überbringung der gekauften Arzneimittel erteilt. Beide Entscheidungen wurden von der
niederländischen Apotheke angefochten. Im August 2001 hat nun das Landesgericht Frankfurt den
Europäischen Gerichtshof zur Klärung der überstaatlichen Rechtsfragen angerufen. Mit einer
Entscheidung des EuGH ist nicht vor Ende 2002 zu rechnen.
Laut eines Vertreters von Doc Morris hatte die Internetapotheke im Februar 2001 rund 1000 Kunden in
Österreich, insgesamt einen Kundenstamm von 20.000 Bestellern (Auskunft Apothekerkammer). Täglich
sollen ca 130 Bestellungen eingehen (www.netdoktor.de). Am 4.5.2001 weist die Internetapotheke auf
ihrer Homepage einen Kundenstand von 30.253 aus, zwei Monate später, am 10.8.2001, bereits 43.953.
Bei vielen – aber nicht bei allen – Medikamenten ist Doc Morris billiger als die österreichische
Apotheke. Im Durchschnitt liegen die Preise ca 20-30 Prozent unter den österreichischen
Apothekenverkaufspreisen. Am Anfang der Tätigkeit war Doc Morris noch billiger. Für Verbraucher
interessant ist eine Bestellung aber nur bei Medikamenten, die von der Krankenkasse nicht übernommen
werden (zB Antibabypillen, „Lifestyledrugs“, Grippemittel, Analgetika etc).
Medikamentenpreise in Österreich
Der Verkaufspreis eines Arzneimittels setzt sich wie folgt zusammen: Fabriksabgabepreis +
Großhandelszuschlag + Apothekenzuschlag + Privatverkaufszuschlag + Umsatzsteuer.
Die Höchstwerte für die jeweiligen Spannen werden vom Gesundheitsministerium festgelegt und
könnten von den Großhändlern und Apotheken unterschritten werden. Recherchen im Rahmen dieser
Erhebung zeigten, dass 10 willkürlich in Wien ausgewählte Apotheken die exakt gleichen Preise
verlangen, eine Unterschreitung der Maximalspannen de facto also nicht passiert. Zwischen den
Verkaufspreisen in österreichischen Apotheken bestehen daher – wenn überhaupt – nur geringe
Unterschiede.
Die einzelnen Spannen bzw Aufschläge und die Umsatzsteuer werden kumulativ berechnet, wobei das
System für Laien nicht leicht nachvollziehbar ist.
Ø Die Höhe der Großhandelsspanne ist vom Fabriksabgabepreis (der untersten Handelsstufe)
abhängig. Je höher dieser liegt, umso geringer ist die Großhandelsspanne. Fabriksabgabepreis plus
Großhandelsspanne ergibt den Apothekeneinstandspreis. Für insgesamt 5 Preisgruppen sind
Aufschläge von 9 bis 17,5 Prozent vorgesehen, daneben gibt es noch 4 Gruppen mit festgelegten
Apothekeneinstandspreisen.
Ø Aus dem Apothekeneinstandspreis ergibt sich unter Hinzurechnung der Apothekenspanne der
Kassenpreis. Die Apothekenspanne richtet sich nach dem Apothekeneinstandspreis – je höher dieser
ist, umso niedriger ist die Spanne (10 Gruppen mit festgelegtem Aufschlag von 12,5 – 55 Prozent,
daneben noch 9 Gruppen mit festgelegten Kassenpreisen). Dies ist der Preis, den die Krankenkassen
(zuzüglich 20 % USt) den Apotheken zahlen.
Ø Bei der Abgabe an Konsumenten wird zusätzlich noch der sogenannte Privatverkaufszuschlag von
einheitlich 15 Prozent hinzugerechnet. Dadurch ergibt sich der Nettoabgabepreis.
Ø Zum Nettoabgabepreis wird die Umsatzsteuer von einheitlich 20 Prozent hinzugerechnet, wodurch
sich der Apothekenabgabepreis ergibt.
Der größte „Sprung“ ist in der Regel jener vom Apothekeneinstandspreis zum Kassenpreis. Mehr als die
Hälfte des Betrages, den Konsumenten bezahlen müssen, kommt den Apotheken zugute
(Apothekenspanne + Privatverkaufszuschlag).
Preisbeispiel (real, Activir Fieberblasencreme, Tube 2 g) 3
Fabriksabgabepreis
hinzu kommen 17,5 % Großhandelsspanne
Apothekeneinstandspreis
hinzu kommen 55 % Apothekenspanne
Kassenpreis (auf 50 Groschen gerundet)
hinzu kommen 15 % Privatverkaufszuschlag
Nettopreis
hinzu kommen 20 % Umsatzsteuer
Apothekenabgabepreis (auf 50 Groschen gerundet)
33,21 ATS
5,81 ATS
39,02 ATS
21,46 ATS
60,50 ATS
9,08 ATS
69,58 ATS
13,92 ATS
83,50 ATS
Durch die diversen Aufschläge zahlt der Verbraucher für das Arzneimittel fast das 2,5fache des
Fabriksabgabepreises!
Nimmt man eine öffentliche Apotheke außerhalb der Betriebs- bzw Bereitschaftszeiten in Anspruch,
kann zwischen 20 bis 8 Uhr eine Zusatzgebühr von 50 Schilling (41,67 Schilling + 20 % USt), an Sonnund Feiertagen in der Zeit von 8 bis 20 Uhr eine Zusatzgebühr von 18 Schilling (15 Schilling + 20 %
USt) berechnet werden. Ferner kann bei Medikamenten, die der Suchtgiftverordnung unterliegen, eine
Zusatzgebühr von 8,50 Schilling (7 Schilling + 20 % USt) verrechnet werden.
Internationale oder EU-weite Preisvergleiche sind aufgrund der unterschiedlichen Vertriebsstrukturen
und Gesundheitssysteme nur beschränkt aussagekräftig. Rückschlüsse aus solchen Vergleichen sollten
daher kritisch hinterfragt werden. Durch die jeweils gewählten Vergleichsparameter einzelner
Preisvergleiche kann sich ein völlig unterschiedliches Preisniveaubild ergeben.
Werden zB nur die Kassenpreise verglichen, wird die doch beträchtliche 15%ige Privatverkaufsspanne
nicht berücksichtigt, die für österreichische Konsumenten das Produkt doch erheblich verteuert. In
derartigen Vergleichen wird Österreich beispielsweise „besser“ gereiht, als den tatsächlichen für
Konsumenten relevanten Arzneimittelkosten entsprechen würde.
Auch hängt es davon ab, welche Medikamente zum Vergleich herangezogen werden und worauf der
Vergleich bezogen wird. Auch der „Markt“ für ein Produkt bestimmt offenbar den Preis. Im Rahmen
dieser Erhebung wurde zB festgestellt, dass in Österreich der Preis für Imodium (gegen Durchfall) um
fast 40 Prozent niedriger ist als jener in Spanien, obwohl Spanien generell als billiger gilt als Österreich.
Hingegen ist Mobilat (Muskelschmerzen) in Spanien um den halben Preis zu haben. Mögliche
3
aus dem Warenverzeichnis des Apothekenverlages
Erklärung für diese Preisdifferenzen: In Spanien werden Durchfallmedikamente häufiger nachgefragt als
in Österreich, bei uns wiederum verkaufen sich Gels gegen Muskelschmerzen besser.
Die im Folgenden aus verschiedenen Quellen wiedergegebenen Preisvergleiche geben ein Bild darüber,
wie „verschieden“ das Ergebnis von Preisvergleichen ausfallen kann und bestätigen, dass jeglicher
Preisvergleich nicht unreflektiert übernommen werden sollte.
Einer Studie des österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen (ÖBIG) zufolge liegt
Österreich bei den Ausgaben für Arzneimittel pro Einwohner im EU-Vergleich im Spitzenfeld,
zusammen mit Belgien, Deutschland und Frankreich. Laut dieser Studie lag Österreich 1999 bei der
durchschnittlichen Großhandelsspannen an sechster Stelle und um 2,5 % über dem EU-Durchschnitt.
Bei der durchschnittlichen Apothekenspanne lag Österreich an fünfter Stelle und um 2,9 % über dem
EU-Durchschnitt (ÖBIG 2001; Arzneimittel – Steuerung der Märkte in der EU).
Eine Vergleichsstudie der Apothekenverkaufspreise in 14 EU-Staaten, durchgeführt vom
Bundesverbandes der deutschen Apothekerverbände, zeigt Österreich gemeinsam mit Belgien an
zweiter Stelle, Spitzenreiter ist Irland, Schlußlicht Griechenland, Schweden fehlt (www.abda.de).
Laut einer Darstellung des Industriewissenschaftlichen Institutes lag Österreich bei den
Medikamentenpreisen 1998 bezogen auf Kaufkraftparitäten unter 11 EU-Staaten (P, I, NL, B, A, D, E,
IR, CH, F, UK) an fünfter Stelle (Spitzenreiter Portugal, Schlußlicht Großbritannien). Vor allem die im
Vergleich hohe Mehrwertsteuer wird für diesen Rang verantwortlich gemacht. Verglichen wurden hier
die Kassenpreise, ohne 15 %igen Privatverkaufszuschlag (www.iwi.at).
Eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich im Frühjahr 2001 präsentierte Erhebung hat gezeigt, dass
österreichische Konsumenten für frei verkäuflichen Medikamenten durchwegs mehr zahlen müssen als
Konsumenten in anderen EU-Ländern. Für diese Erhebung wurden frei verkäufliche Arzneimittel wie
zB Schmerztabletten, Hustensäfte oder Erkältungsmittel in 11 Ländern eingekauft (D, I, CH, NL, B, E,
P, GB, DK, S, FL) und mehrwertsteuerbereinigt verglichen. Bei keinem der elf Produkte war die
österreichische Apotheke am billigsten. Die Preisunterschiede waren zum Teil beträchtlich. Für die
gewählte Produktpalette wurde festgestellt, dass Länder mit niedrigeren Preisen die Niederlande,
Frankreich, Schweden, Dänemark, Spanien und Portugal sind. Eindeutig teurer sind die Schweiz und
zum Teil Deutschland (Erhebung der AK Oberösterreich, März 2001).
Rechtliches
Es existieren mehrere europäische Schutzvorschriften im Zusammenhang mit Arzneimitteln, die im
internationalen Vergleich ein relativ höheres Verbraucherschutzniveau gewährleisten. Da der
Arzneimittelbereich nicht vollharmonisiert ist, existieren vor allem hinsichtlich Vertriebswege und
Vertriebsbeschränkungen unterschiedliche Rechtsvorschriften, aber auch hinsichtlich Einstufung als
Arzneimittel, Zulassungen und Rezeptpflicht gibt es Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten. Ein
eigener Rechtsrahmen für den Internethandel mit Arzneimitteln existiert nicht. Die Einschätzung der
Zulässigkeit des Internethandels mit Arzneimitteln ist unterschiedlich, da die vorhandenen Vorschriften
von den jeweils betroffenen Verkehrskreisen und auch von den zuständigen Behörden in den
verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich ausgelegt werden.
Die E-Commerce-Richtlinie (2000/13/EU) schließt den Arzneimittelhandel über elektronische Dienste
nicht aus. Internetdienste können Eu-weit angeboten werden, sofern sie im Land des Anbieters den
geltenden Rechtsvorschriften entsprechen (Herkunftslandprinzip). Für Verträge mit Verbrauchern gilt
aber hinsichtlich der Verbraucherschutzvorschriften das Herkunftslandprinzip nicht. Bei
Medikamentenbestellungen übers Internet wird zwar der Kaufvertrag elektronisch abgeschlossen,
Versand und Lieferung erfolgen aber nicht auf elektronischen Wege. Im Erwägungsgrund 21 wird
explizit festgehalten, dass die Richtlinie nur Anforderungen, die die Online-Tätigkeit betreffen, erfaßt
und nicht Anforderungen der Mitgliedsstaaten bezüglich Lieferung oder Beförderung von Waren,
einschließlich der Lieferung von Humanarzneimitteln. Strittig ist daher, ob einzelstaatlichen
Vorschriften, die den Vertrieb von Arzneimitteln betreffen (zB das in Österreich geltende
Versandhandelsverbot für Arzneimittel), in den koordinierten Bereich fallen oder nationale Verbote
Vorrang haben. Diese Frage wird nun vom EuGH geklärt werden (siehe oben).
Die europäischen Arzneimittelrichtlinien (RL 93/39/EWG zur Änderung der RL 65/65/EWG,
75/318/EWG und 75/319/EWG betreffend Arzneimittel) erlauben grundsätzlich den Versandhandel mit
Arzneimitteln, sofern der Absender eine zugelassene Apotheke ist. Sie lassen aber nationalen Spielraum
für ein eventuelles Verbot des Versandhandels.
Die Fernabsatzrichtlinie (97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz)
führt die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten zur Einschränkung des Arzneimittelvertriebes und
darüber hinaus sogar die Möglichkeit des Verbots des Versandhandels mit Arzneimitteln explizit an.
Es fehlt also ein eindeutiger verbindlicher EU-weiter Rechtsrahmen. Vor allem mit der Einführung des
Euros, wodurch Preisvergleiche erheblich vereinfacht werden, wird der Druck zur Aufhebung nationaler
Verbote steigen. Ein eigener Rechtsrahmen für den Internethandel mit Medikamenten bzw die
Klarstellung der Zulässigkeit unter Einhaltung bestimmter klar definierter und kontrollierter
Voraussetzungen muß den Angebotspluralismus unter Wahrung der Konsumentenrechte und die
Möglichkeit der freien Wahl des jeweiligen Bezuges schaffen. Die Vollharmonisierung des
Arzneimittelrechts muß sich weiterhin auf die Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel sowie die
Versorgungssicherheit für alle Bevölkerungsteile stützen.
Arzneimittelbegriff:
Von zentraler Bedeutung im Hinblick auf die Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
von Humanarzneimitteln ist die Arzneimittelrichtlinie (RL 93/39/EWG zur Änderung der RL
65/65/EWG, 75/318/EWG und 75/319/EWG), die den Arzneimittelbegriff definiert. Entscheidungen
über die Genehmigung müssen ausschließlich auf den Kriterien Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit
basieren. Dennoch beurteilen einzelne Mitgliedsstaaten gleiche Produkte unterschiedlich. Hier
Arzneimittel mit allen nötigen Zulassungsschritten, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen - dort
Lebensmittel ohne aufwendige Zulassungsprozedur, flexibler in Werbung und Vertrieb. Bei
unterschiedlicher Einstufungen kann der EuGH zur Klarstellung angerufen werden.
Arzneimittelzulassung:
Voraussetzung für jeglichen Vertrieb ist eine Genehmigung zum Inverkehrbringen. Mit der Verordnung
2309/73/EWG zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung
von Human- und Tierarzneimitteln und zur Schaffung einer europäischen Agentur für die Beurteilung
von Arzneimitteln wurden die bis dahin schon vorhandenen Gemeinsamkeiten im Zulassungsmodus
vervollständigt. Um ein Arzneimittel auf den Markt zu bringen, muß es entweder nach dem
zentralisierten, dem dezentralisierten oder nach einem nationalen Verfahren zugelassen worden sein.
Die für das Inverkehrbringen zuständige Person muß in der Gemeinschaft niedergelassen sein. Für
Arzneimittel aus Drittländern muß für die Einfuhr eine Genehmigung für das Inverkehrbringen
vorliegen, die sicherstellt, dass die Qualität den EU-Anforderungen entspricht.
Rezeptpflicht:
Obwohl die Kriterien zur Einstufung nach Rezeptpflicht oder –freiheit durch die EU-VerschreibeRichtlinie vorgegeben sind (RL 92/26/EWG), bestehen zwischen den Ländern Unterschiede. Nach der
Richtlinie ist die Rezeptfreiheit die Regel.
Arzneimittelvertrieb:
Die Bedingungen für den Betrieb von Apotheken sind nationale Angelegenheiten, auch bezüglich
Versandhandel gilt nationales Recht. In der Fernabsatzrichtlinie ist festgehalten ist, dass
Mitgliedsstaaten im Hinblick auf Arzneimittel strengere Bestimmungen erlassen können, um ein
höheres Schutzniveau für die Verbraucher sicherzustellen. Die Rechtfertigung des
Versandhandelsverbots als Verbraucherschutzvorschrift ist bis zur Sicherstellung der
Medikamentenabgabe durch lizenzierte Apotheken, von qualitätsgesicherten Versandsystemen und
Kontrollen dieser Vorgaben ebenso wie der Werbung und Produktinformationen auf den Webseiten
durch unabhängige Stellen aus Sicht der AK jedenfalls berechtigt.
In Österreich ist die Abgabe von Arzneimitteln bis auf weniger definierte Ausnahmen ausschließlich
den öffentlichen Apotheken vorbehalten. § 59 (9) Arzneimittelgesetz verbietet die Abgabe von
Arzneimitteln in Selbstbedienung oder durch den Versandhandel. § 50 (2) der Gewerbeordnung
untersagt den Versandhandel mit Arzneimitteln ebenfalls. Arzneimittel dürfen nur mit korrekter
Kennzeichnung (§ 7 AMG) und mit Beigabe einer Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache (§ 8
AMG) an Verbraucher abgegeben werden.
Werbebeschränkungen für Arzneimittel:
Die Werbung für Arzneimittel ist im Wesentlichen durch die RL 92/28/EWG geregelt, wo es heißt:
„Werbung für Arzneimittel sind alle Maßnahmen zur Information, zur Marktuntersuchung und zur
Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch
von Arzneimittel zu fördern.“
Jegliche Werbung für nicht oder noch nicht zugelassenen Arzneimittel ist verboten, ebenso wie
Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medikamente, die psychotrope
Substanzen oder Suchtmittel enthalten. Die Anpreisung eines rezeptpflichtigen Arzneimittels auf einer
Internetseite mit Bekanntgabe des Wirkstoffes und des Preises gilt strenggenommen bereits als
Werbung und ist somit nicht zulässig. Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist
Öffentlichkeitswerbung erlaubt, muß sich aber an Vorgaben bezüglich Inhalt und Gestaltung halten.
In Österreich regelt das Arzneimittelgesetz die Öffentlichkeitswerbung für nicht rezeptpflichtige
Arzneimittel. Der Werbecharakter muß eindeutig ersichtlich sein und der Hinweis, dass
Nebenwirkungen auftreten können und daher die Gebrauchsinformation genau zu beachten ist bzw der
Rat eines Apothekers oder Arztes eingeholt werden soll, ist verpflichtend (§§51-54 AMG).
Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung (Beipacktext):
Die Richtlinie 92/27/EWG bzw das österreichische Arzneimittelgesetz schreiben vor, dass jede
Arzneimittelpackung in der jeweiligen Landessprache gekennzeichnet sein und einen Beipacktext in der
jeweiligen Landessprache enthalten muß.
Verantwortlichkeiten im Internet
Für die Haftung und Verantwortlichkeit im Internet muß zwischen Inhaltsanbieter (Absender von Mails,
Homepageinhaber) und Vermittler unterschieden werden. Klar ist die Verantwortung des
Inhaltsanbieters, der für Konsequenzen seiner Handlung einstehen muß. Derjenige, der einen Inhalt im
Internet zum Abruf bereithält, ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seines Angebots in vollem
Umfang verantwortlich. Haftungsausschlüsse sind somit unwirksam. Problematisch dabei ist jedoch,
einen Inhaltsanbieter, der einer Verfolgung bewußt aus dem Weg geht, tatsächlich ausfindig zu machen.
Provider (Vermittler) sind an das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis gebunden und
können nicht für fremde Inhalte verantwortlich gemacht werden. Allenfalls trifft sie eine Sperrpflicht,
soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Provider haben eine Mitarbeitspflicht im behördlichen
Auftrag bei Kenntnis eines gesetzeswidrigen Vorgehens.
Verstöße gegen geltende Bestimmungen
Bei Verstößen gegen EU-Bestimmungen durch einen in der Gemeinschaft ansässigen Anbieter kann die
Europäische Kommission informiert werden, welche den Fall prüft und gegebenenfalls einschreitet. In
Fällen, wo Arzneimittel im Netz nach jeweiligen nationalen Regeln rechtens in einem Land vertrieben
werden, dieses Angebot aber auch andere Mitgliedsstaaten erreicht, in welchen ein angebotenes Produkt
keine Zulassung hat, nur auf Rezept zu erhalten wäre oder der Versandhandel verboten ist, sah die
Europäische Kommission bisher keinen Grund zur Intervention, da dies nach der E-CommerceRichtlinie grundsätzlich zulässig ist. Allenfalls können Waren, die in Länder verbracht werden und den
dortigen Bestimmungen nicht entsprechen, beschlagnahmt werden.
Ein weiteres Instrument der Kontrolle sind Wettbewerbsklagen, die von Mitbewerbern oder
klagsbefugten Organisationen angestrebt werden. Dies ist zB im Falle von Doc Morris durch den
deutschen Apothekenverband erfolgt.
Bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz kann grundsätzlich nur der Anbieter bestraft werden.
Verbraucher, die Medikamenten aus dem Internet bestellen und beziehen, machen sich nicht strafbar, es
sei denn, es handelt sich um Suchtmittel. Die Folgen für den Besteller sind von der Einstufung des
jeweiligen Wirkstoffes im Suchtmittelgesetz abhängig.
Einem Anbieter, der gegen § 59 AMG verstößt (Verbot Versandhandel) droht eine Strafe von bis zu
50.000 Schilling, im Wiederholungsfall bis zu 100.000 Schilling. Auch wer nicht richtig kennzeichnet
und keine oder unzureichende Beipacktexte mitliefert, kann mit bis zu 50.000 Schilling bestraft werden.
Wer gegen § 50 (2) der Gewerbeordnung verstößt (Versandhandelsverbot für Arzneimittel), kann mit
maximal 30.000 Schilling bestraft werden. Die Strafen könnten kumulativ ausgesprochen werden.
Wer nicht zugelassene, gefälschte, nachgemachte, abgelaufene oder nicht den Qualitätsanforderungen
entsprechende Arzneimittel in Verkehr bringt, oder unerlaubte Werbung für Arzneimittel betreibt, macht
sich einer Verwaltungsübertretung schuldig, mit Geldstrafen bis zu 100.000 Schilling, im
Wiederholungsfall mit bis zu 200.000 Schilling.
Die Schutzbestimmungen durchzusetzen bzw Bestrafungen zu vollstrecken, ist bei Österreichischen
Anbietern noch relativ einfach. Wenn der Anbieter aus einem anderen Land nach Österreich
hereinwirkt, sind Vorgehensweise und Verfahrensführung jedoch schwieriger. Sind Name und Anschrift
des Anbieters bekannt und ist die Vorgehensweise auch im Herkunftsland nicht zulässig oder verstößt
die Vorgehensweise gegen EU-Recht, kann die zuständige Behörde dieses Landes oder die Europäische
Kommission zur Einschreitung aufgefordert werden. Ist im Herkunftsland die Vorgehensweise erlaubt,
ist es jedoch kaum möglich, österreichische Schutzbestimmungen, die mit Verwaltungsstrafen bedroht
sind, durchzusetzen und bei Verstößen Bestrafungen zu erwirken.
Wettbewerbsrechtlich festgestellte Rechtsansprüche lassen sich grundsätzlich auch im Ausland
durchsetzen, wenn es ein Abkommen mit dem entsprechenden Land gibt. Ein diesbezügliches
Verfahren, angestrebt von der österreichischen Apothekerkammer, führte zur Erkenntnis, das eine
Sperre von bestimmten Internetseiten für einzelne Länder technisch nicht oder nur unter äußerstem
Aufwand durchführbar und daher nicht verhältnismäßig ist 4. Was im Rahmen dieses Rechtsstreits
erwirkt wurde, war eine Anmerkung auf der Webseite, dass nicht nach Österreich verkauft wird. Ob dies
dann tatsächlich eingehalten wird, ist jedoch fraglich.
4
Entscheidung Kantongericht Schwyz im Verfahren österreichische Apothekerkammer gegen „Herzog-Pharma“ – eine Sperre des
Zugriffs für Österreich ist nicht möglich
Was dürfen Konsumenten?
Die (persönliche) Einfuhr von höchstens drei Packungen eines Arzneimittels für den Eigengebrauch
steht jedem frei. Für eine Umgehung des Versandhandelsverbots können Empfänger von
Medikamenten, die nicht unters Suchtgiftgesetz fallen, nicht bestraft werden, sofern die Arzneien dem
Eigenbedarf dienen und nicht über die maximale Menge hinausgehen. Stimmen bei Postsendungen von
außerhalb der EU die Zollinhaltserklärung und die Sendung nicht überein, handelt es sich um eine
Zollzuwiderhandlung, die zur Beschlagnahmung der Waren führt und finanzstrafrechtliche Folgen für
den Empfänger haben kann. Sendungen aus Drittländern werden vom Zoll stichprobenartig überprüft.
Zollbestimmungen
Das Arzneiwareneinfuhrgesetz schreibt vor, dass für die Einfuhr von Medikamenten nach Österreich
eine Einfuhrbewilligung des Gesundheitsministeriums erforderlich ist, wenn es sich nicht um in
Österreich zugelassene oder registrierte Arzneimittel handelt. Nicht nötig ist diese Bewilligung für
Arzneimittel mit EU- Zulassung oder -Registrierung. Antragsteller für eine Einfuhrbewilligung können
nur öffentliche Apotheken, Anstaltsapotheken und Pharmaunternehmen mit Berechtigung zum Vertrieb
sein. Arzneimittel aus Drittländern dürfen grundsätzlich nur dann eingeführt werden, wenn eine
ärztliche Verordnung und eine Begründung für die Einfuhr der gewünschten Arznei vorgelegt werden.
Laut Auskunft des Zollamtes werden deklarierte Arzneimittelsendungen aus dem Nicht-EU-Raum in der
Regel überprüft. Der Empfänger wird benachrichtigt und um Vorlage der Einfuhrbewilligung ersucht.
Die Sendung wird dann 30 Tage gelagert. Langen in dieser Zeit die nötigen Schriftstücke bei der
zuständigen Zollbehörde nicht ein, wird die Sendung vernichtet oder zurückgesendet. Nicht registrierte
Arzneimittel werden generell beschlagnahmt. Ist ein Paket nicht als Arzneilieferung deklariert, wird es
in der Regel von den Zollbehörden auch nicht als solches erkannt (zB Briefe, Zusendungen, die als
Werbegeschenk deklariert sind etc). Allgemeine Postsendungen werden stichprobenartig bzw auf
Verdacht untersucht. Wenn Sendungen vom Zoll abgefangen werden, trägt der Empfänger das volle
Risiko. In der Regel wird er keine ärztliche Verschreibung vorlegen können und die Sendung wird ihm
daher nicht ausgehändigt. Bezahlt hat er aber bereits im Voraus.
AK-Vorschläge für einen
Kriterienkatalog für Internetapotheken
Übersichten zum Teil
„rezeptpflichtige Arzneimittel“
Vorschläge der AK für einen EU-Kriterienkatalog
•
Hinter einer Cyberapotheke muß jedenfalls eine echte zugelassene Apotheke in einem Mitgliedsstaat
stehen und es müssen für sie die selben Qualitätsstandards sowie technischen, personellen und
fachlichen Mindestvoraussetzungen gelten wie für eine öffentliche Apotheke.
•
Die Internetapotheke muß die Mindestvoraussetzungen der Fernabsatz-Richtlinie erfüllen. Eine
unaufgeforderte Zusendung einer E-Mail-Bestellbestätigung, in der die wesentlichen Daten der
Bestellung wiedergegeben werden und die auch die kostenlose Rücktrittsmöglichkeit binnen 7
Tagen explizit erwähnt, sollte selbstverständlich sein.
•
Die nach dem neuesten Stand der Technik sichersten Datentransfersysteme müssen zur Anwendung
kommen.
•
Der Apothekeninhaber muß auf der Website namentlich mit dem Hinweis, wie er zu erreichen ist,
angeführt werden (Adresse/E-Mail/Telefon).
•
Eine für Kunden kostenlose Service-Telefonnummer sollte eingerichtet werden müssen.
Medikamentenberatung am Telefon darf nur durch Pharmazeuten erfolgen.
•
Bei Bestellung von Arzneimitteln, die im jeweiligen Empfängerland nicht zugelassen sind, muß der
Besteller darauf hingewiesen werden, unter welchen Voraussetzungen eine Einfuhr möglich ist oder
dass die Bestellung nicht entgegen genommen werden kann.
•
Bei rezeptpflichtigen Medikamenten sollte die Versandapotheke ein geeignetes routinemäßiges
Verfahren zur Authentifizierung/Identifizierung des ausstellenden Arztes anwenden.
•
Medikamente müssen in Originalverpackung versendet werden, die Dosierung muß der
Verschreibung entsprechen. Ein Beipacktext in der Sprache des Ziellandes muß beigelegt sein.
•
Die für die jeweilige Medikamentenlieferung notwendigen Lager- und Transportbedingungen
müssen nachweislich in allen Lager- und Lieferphasen eingehalten werden.
•
Ein System ist einzurichten, das dem Konsumenten den jeweiligen Stand der Behandlung seiner
Bestellung auf Wunsch deutlich macht.
•
Eine ausreichende klare Produktinformation auf der Website muß sichergestellt werden (Wirk-,
Bei- und Hilfsstoffe, Indikationen, Gegenindikationen, Neben- und Wechselwirkungen) und den
Werberestriktionen entsprechen.
•
Die Einhaltung dieser Kriterien durch die Internetapotheke muß in regelmäßigen Abständen von
einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft werden. Einhaltung und Überprüfung sollte für
Verbraucher durch ein einheitliches Qualitätsgütezeichen ersichtlich sein, ergänzt durch das Datum
der letzten Überprüfung.
•
Eine zentrale Stelle sollte eingerichtet werden, wo sich Konsumenten unbürokratisch und rasch über
eine nach diesen Kriterien erfolgte Zertifizierung eines Internet-Medikamentenanbieters erkundigen
können und an welche jeder Internetuser „verdächtige“ Seiten melden kann.
Anbieterseiten
URL
Nr
www.lifestyleinc.com/de/index.htm
www.lifestyleinc.com/de/index.htm
www.happyweekend.ch
http://home.netvigator.com/~gtct.Deutsch.htm
www.usa-direkt.com
www.pillscom.ch
http://directresponsemarketing.co.uk
http://in.germany.com/us-med
www.pillen-online.de
www.usashop.ch
http.//207.36.96.159/German%20Folder/netdoctorgermanpage5a.htm
www.lifestyleinc.com/index.htm
www.eg-medikamente.com
www.viagra-shop.de/pages/main.html
www.e-scripts.md
www.onlinepills.com
www.0800DocMorris.com
www.0800DocMorris.com
www.net-dr.com
www.safewebmedical.com
http://erxdirect.com/DE/index.html
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
Bnm ........Bestellung nicht möglich
BR .......... Rückbuchung
gleich
mit
Produkt
angekommen
2, 12
1, 12
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
Bnm
+
+
Bnm
14
19
1, 2
9
18
17
11
keine RB trotz
Nichtlieferung
x
Seite verschwunden
x
x
x
x
x
x
x
Vergleich: Kosten der Internetbestellung – Kosten in Österreich
(nur durchführbare Bestellungen – 19 Fälle)
NR
Produkt
Gesamtkosten
Internetbestellung
Gesamtkosten
Österreich
3
P
3319,86
472 %
4
P
1545,93
220 %
6
P
2172,27
8
P
1919,24
273 %
9
P
1745,22
248 %
1
X
3671,19
207%
5
X
1736,3
98%
7
X
3296,03
186%
11
X
3618,75
204%
12
X
3758,30
16
X
3263,85
184%
17
X
1241,09
70%
19
X
2776,47
157%
10
Z
1885,53
119%
18
Z
1022,03
20
Z
4687,69
14
Um
444,00
261
170%
13
Un
1020,05
680,50
165%
2
Zo
1272,13
645,50
197%
703,86
1771,5
1586,50
Internet versus
Österreich
309 %
212%
64%
298%
Berücksichtigt sind in den Gesamtkosten:
-
beim Internetkauf alle anfallenden Kosten, inklusive Rezeptgebühr, wo Rezept notwendig
-
beim Kauf in Österreich Krankenschein- und Rezeptgebühr
à allerdings werden für alle außer Zyban die Kosten von der Krankenkasse übernommen und
kosten damit dem Patienten 106,- Schilling (Krankenschein- und Rezeptgebühr)
Sprache, Anbieterkennung und Herkunft
Nr
Sprache
Anbieterkennung
Sitz
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21 *
de
de
d
d
de
dej
e (+ÜP)
de
d
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d e f es
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d
e
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d e nl
d e nl
d e es i se
e
e d f es i p chin
nur mail
nur mail
genaue Adresse
nur mail
mail und TelNr
nur mail
genaue Adresse
Postfach
genaue Adresse
nur mail
genaue Adresse
nur mail
Postfach
genaue Adresse
mail und TelNr
Postfach
Postfach
Postfach
genaue Adresse
genaue Adresse
genaue Adresse
?
?
CH
?
USA
Hongkong
britisch Channel Islands
USA
D
CH
USA
?
USA
D
USA
USA
NL
NL
USA
Bahamas
USA
d ......
e ......
j ......
f ......
nl ....
es ....
i ......
se ....
po ....
chin ..
ÜP ....
* ....
deutsch
englisch
japanisch
französisch
niederländisch
spanisch
italienisch
schwedisch
polnisch
chinesisch
Übersetzungsprogramm
Seite in 7 Sprachen, deutsche Version zumindest unbrauchbar
Bestell- und Zahlungsmöglichkeiten, Onlineuntersuchung
Nr
Bestellmöglichkeit
o
f
m
p
1
2
3
4
5
6
x
x
x
x
7
x
8
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10
11
12
x
x
x
x
x
13
x
14
x
15
x
16
x
x
17
x
x
18
x
x
19
20
x
x
21
x
x
x
am
E-Mail-BB
nu keine
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
USD 50
x
? IP
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Bestellung nicht
möglich
o .... online
f .... fax
m .... mail
p .... Post
BB... Bestellbestätigung
am ... automatisch
nu .... nur auf Aufforderung
KC ... Kreditkarte
ÜW ... Überweisung
NN ... Nachnahme
G/S .. Bargeld/Scheck
x
x
x
x
Bestellung nicht
möglich
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Kosten
angek
OLU
x
x
x
x
OLU
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Zahlgsmöglichkeit
KC ÜW NN G/S
keine
USD 50
Rz
+
+
+
+
+
+
+
+
+
x
+
x
x
? IP
nm
x
x
USD 75
-
x
x
x
Rz
+
Rz
+
x
x
USD 50
USD 75
x
OLU ... Online-Untersuchung
USD ... US-Dollar
Rz ...... Rezept notwendig
IP ........ Inklusivpreis
angek ... Produkt angekommen
nb ........ nicht bestellt
nm ........ Bestellung nicht möglich
nm
AGB und deren wesentlichen Inhalte
Nr AGB
wesentliche Anmerkungen AGB
Kreditkartengebühr 3%; Rücknahme- und Haftungsausschluß,
Gerichtsstand München
Kreditkartengebühr 3 % nicht mehr; Rücknahme- und Haftungsausschluß,
Gerichtsstand München
AGB nur englisch, Haftungsausschluß
Haftungsausschluß, rezeptpflichtige AM nur gegen Rezept
1
+
2
+
3
4
5
6
+
+
-
7
-
-
8
9
10
-
-
11
-
-
12
+
Rücknahme- und Haftungsausschluß, Gerichtsstand Gibraltar
13
+
Geschäftsbesorgungsvertrag, Haftungsausschluß
14
-
-
15
-
16
-
17
+
18
+
19
Sonstige Anmerkungen
Seite (Angebot und AGB) verändert sich kontinuierlich
Angebot ausgeweitet
Seite nach Bestellung verschwunden
Seite verschwunden
Rezeptpflicht mittels E-Mail-Bestellung umgehbar, WERBEMAILS
Seite verschwunden -> wiedergefunden unter pillscom.hk
"Guarantee" - if your goods do not arrive, DRM will re-ship your order or
refund, WERBEPOST
15 d Rücknahmegarantie bei Falschlieferungen, WERBEMAILS
"Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht"; Seite verändert sich
kontinuierlich, WERBEMAILS
Seite nur noch englisch
Gericht: Niederlande; niederländisches Recht, kein Rücktrittsrecht,
Rückgabe binnen 30 d bei Falschlieferung
siehe Nr 17
Hinweis auf EuGH-Urteil, ca 100 Produkte im aktuellen Angebot, Hinweis:
400 Produkte mehr - auf E-Mail-Anfrage
Lieferung nur gegen Scheck/Bargeldübersendung
Federal law prohibits the return of any prescription medicine; kein Verkauf
nach Österreich
Haftungsausschluß muß vor Absenden der Bestellung akzeptiert werden;
Einstiegsseite deutsch, dann nur noch englisch
Registrierung nötig; keine Infos zu den Produkten, ausführliche Infos über
rechtliche Lage; WERBEMAILS
siehe Nr 17
+
amerikanisches Recht; Hinweis auf Zoll - wir übernehmen Risiko für Sie
und schreiben bei Problemen Betrag gut;
"schlechtmachen" anderer; Seite kontinuierlich in Veränderung, nur 4
Medikamente - wir haben uns spezialisiert ...
20
-
-
21
-
-
-
Registrierung nötig, Haftungsausschluß muß vor Absenden der Bestellung
akzeptiert werden
Lange Länderliste – Austria --> "Traurig können wir nicht Produkte in
diesen Land versenden"
Produktangebot
andere auf
Lifestyle
R, A, H
mehr Angebot
1
+
+
+
-
-
2
+
+
+
-
-
3
+
-
-
-
-
4
+
-
-
-
-
5
+
+
-
-
+
6
+
-
-
-
-
7
+
-
-
-
-
8
+
+
MT+DH
-
-
9
+
-
MT+DH
-
-
10
+
+
+
-
+
11
+
-
-
-
-
12
+
+
+
-
-
13
+
+
+
+
+
14
+
-
MT+DH
-
-
15
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21
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+
+
-
-
R .... Rheumamittel
A .... Allergiemittel
H .... Herpesmittel
MT .... Melatonin
DH .... DHEA
OTC .. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Anfrage
OTC
Produktinformation, Werbung und Haftung
Nr Prd
Produktinfo
WB NW WW WH HW
gut schlt keine
1
X
x
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4
Z
P
P
x
5
X
6
P
7
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8
9
P
P
10
HA
Annmerkung
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+++
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+
?
keine Produktbeschreibung, nur Werbung
keine Produktbeschreibung, nur Werbung
link zu kompendium.ch mit sehr
ausführlicher Medikamentenbeschreibung
keine Produktbeschreibung, nur Werbung
Produktinfo gut, gleichzeitig übertriebene
Werbung
keine Produktbeschreibung, nur Werbung
"wie bei jedem Medikament können NW
auftreten" - keine Beschreibung der NW
Produktinfo genauer wie Nr1, Werbung
weniger, aber nur noch englisch; HA neu
keine Produktinfo – Rezept nötig
keine Produktbeschreibung, nur Werbung
keine Produktinfo; Bestellung nicht mgl
gute Info, FB; trotz "kritischer" Angaben
Medikament bekommen;
"europäische Haftungsbestimmungen für
Arzneimittel gelten uneingeschränkt";
keine Produktinfo - Hotline; Rezept nötig,
siehe Nr 17
Werbung im Vgl zu Nr 11 aggressiver
Produktinfo erst von Bestellseite aus
zugängig; vorher nur Werbung;
keine Produktinfo, nur Werbung;
Bestellung nicht möglich
x
x
x
x
x
x
13 Un
14 Um
15 X
16
X
17
X
18
19
Z
X
20
Z
x
x
x
x
x
x
21 Vg
X .....
Z .....
P .....
Un ...
Um ...
Vg ...
x
Xenical
Zyban
Prozac
Ultralan
Ultram
Viagra
WB ... Werbung
NW ... Nebenwirkungen
WW ... Wechselwirkungen
WH ...Warnhinweise
HA .... Haftungsausschluß
HW ....Hinweis, einen Arzt aufzusuchen
Bewertung Werbung:
+
dezent
++
übertrieben
+++ völlig übertrieben/falsch
Lieferzeiten
Nr angekommen
angegebene Lieferzeit
Lieferzeit in d
1
nein
-
angeblich nicht zustellbar
2
ja
-
7
3
nein
-
nicht angekommen
4
nein
-
nicht angekommen
5
ja
1-7 Wo
31
6
ja
-
8
7
ja
5-10 d
8
8
ja
5-8 d
9
9
ja
-
4
10
ja
-
10
11
nein
-
nicht angekommen
12
ja
-
8
13
ja
4-7 d
23
14
ja
-
6
15
nein
-
Bestellung nicht möglich
16
nein
-
Zollbenachrichtigung 6 Tagen
17
ja
48 h
5
18
ja
48 h
7
19
nein
-
nicht angekommen
20
nein
-
nicht angekommen
21
nein
-
Bestellung nicht möglich
Verpackung und Beipacktext
Nr
Verpackung
Verpckg
OVP Blis Bulk PS
Spr Herk
2
x
BPT
Spr
Sonst
Herk Info
-
x
eng
USA
-
x
eng
NZ
-
Paket aus USA, Medikament aus NZ
x
"patients leaflet - does not contain all
informations"
x
eng
NZ
6
x
eng
NZ
7
x
eng
IRL
x
x
eng
GB
-
Postwerbung aus Jersey, Ceyman
Islands
x
eng
USA
-
BPT englisch, trotz Ankündigung auf
Website: "deutscher BPT"
9
x
eng
USA
x
eng
USA
-
10
x
fran/
eng
CA
x
fran/
eng
CA
-
x
ita
ITA
-
12
13
x
x
14
x
Anmerkung
-
5
8
BPT
ita
ITA
x
eng
USA
x
eng
USA
-
deutsche "Gebrauchsinformation"
Kohlpharma GmbH
17
x
nl
NL
x
nl
NL
x
deutsche "Gebrauchsanweisung"
selbstgemacht von Doc Morris
18
x
nl
NL
x
nl
NL
x
deutsche "Gebrauchsanweisung"
selbstgemacht von Doc Morris
OVP .........
Blis ...........
Bulk ..........
PS .............
NZ ..............
GB .......
IRL ..........
CA .......
ITA ...........
NL .......
BPT .....
Spr ........
Herk .........
Originalverpackung
nur Blister, ohne Umverpackung
Plastikdosen
Plastiksackerl
Neuseeland
Großbritannien
Irland
Kanada
Italien
Niederlande
Beipacktext
Sprache
Herkunft