Informationen Ihres Betriebsarztes zum Thema:

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Informationen Ihres Betriebsarztes zum Thema:
finden sich im §15 a(1) und (2) BioStoffV (Nach den
Vorgaben der BiostoffVerordnung gilt ab 1.1.2005 eine
Untersuchungspflicht und ein Impfangebot (auf Kosten
des Arbeitgebers)
für alle Mitarbeiter in o.gen. Einrichtungen:
Arztpraxen(B) Praxen mit Stuhllaboratorien und rektalendoskopischen Untersuchungen auch (A),
Altenheime(A+B), Pflegestationen (A+B),
Forschungseinrichtungen (A/B)…
Die
arbeitsmedizinische
Vorsorge
ist
durch
Anwendung des BG-Grundsatzes G42 erfüllt.
die
Die allgemeine Untersuchung:
Anamnese und Arbeitsanamnese,
1. Dokumentation der aktuellen Beschwerden,
2. Impfanamnese (der Impfausweis ist mitzubringen!!)
3. allgemeine körperliche Untersuchung,v.a. der Haut,
4. Urinstatus,
5. Blutentnahme mit BSG, kleinem Blutbild, GGT, GPT, BZ
Die spezielle Untersuchung:
Richtet sich nach dem Impfstatus mit Bestimmung der
Antikörper oder Antikörper-Titer
Die Beurteilung und Beratung:
1. Enthält die Aufklärung und Neuimpfung oder Auffrischimpfung,
wenn vom Mitarbeiter gewünscht. Eine abgelehnte Impfung
wird zur Absicherung des Arbeitgebers dokumentiert.
2. Enthält die Beratung über Infektionswege, und
Hygienemaßnahmen (ein Musterhygieneplan wird
ausgehändigt).
3. Enthält Vorschläge zur persönlichen Schutzausrüstung
(Handschuhe, Hautschutz, Kittel, Augen- und Mundschutz.
4. Enhält die Informationen über Versorgung im Impfschadenfall.
Sollten krankhafte Befunde festgestellt werden, geht eine
Mitteilung an den Mitarbeiter, damit er sich an den
Hausarzt wenden kann. Selbstverständlich kann der MA
auch in das Betriebsarzt-Zentrum kommen, um sich zu
informieren. Auskünfte am Telefon kommen aus Gründen
der Wahrung der Schweigepflicht in der Regel nicht in
Frage.
Das Untersuchungsergebnis wird auf Vordrucken der BG
bescheinigt und dient als Nachweis gegenüber Ihrem
Unfallversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft.
Die Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgt nur in Form
einer Auswahl zwischen geeignet oder nicht geeignet und
der Information über das Nachuntersuchungsdatum.
Mitarbeiterinfo G-42 05/2005
Betriebsarzt-Zentrum Merkel GmbH Dr.med.R. Büngner Dr. med.A.Schmitz,
Wilhelm-Strauß-Weg 4, 21109 Hamburg
Tel: Vorwahl aus dem Ausland 0049 40 sonst: (Hamburg) 75 12 11
FAX 75 75 05 e-mail: [email protected] Informationen zur
Berufsgenossenschaft unter www.hvbg.de , www.vbg.de oder bgw-online.de
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BiostoffVerordnung 1.1.2005):
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/biostoffv/index.
html
Link zum Originaltext der Biostoffverordnung
Informationen Ihres Betriebsarztes
zum Thema: - G 42 –
Tätigkeiten mit Infektionsgefahr

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