Informationen Ihres Betriebsarztes zum Thema:
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Informationen Ihres Betriebsarztes zum Thema:
finden sich im §15 a(1) und (2) BioStoffV (Nach den Vorgaben der BiostoffVerordnung gilt ab 1.1.2005 eine Untersuchungspflicht und ein Impfangebot (auf Kosten des Arbeitgebers) für alle Mitarbeiter in o.gen. Einrichtungen: Arztpraxen(B) Praxen mit Stuhllaboratorien und rektalendoskopischen Untersuchungen auch (A), Altenheime(A+B), Pflegestationen (A+B), Forschungseinrichtungen (A/B)… Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist durch Anwendung des BG-Grundsatzes G42 erfüllt. die Die allgemeine Untersuchung: Anamnese und Arbeitsanamnese, 1. Dokumentation der aktuellen Beschwerden, 2. Impfanamnese (der Impfausweis ist mitzubringen!!) 3. allgemeine körperliche Untersuchung,v.a. der Haut, 4. Urinstatus, 5. Blutentnahme mit BSG, kleinem Blutbild, GGT, GPT, BZ Die spezielle Untersuchung: Richtet sich nach dem Impfstatus mit Bestimmung der Antikörper oder Antikörper-Titer Die Beurteilung und Beratung: 1. Enthält die Aufklärung und Neuimpfung oder Auffrischimpfung, wenn vom Mitarbeiter gewünscht. Eine abgelehnte Impfung wird zur Absicherung des Arbeitgebers dokumentiert. 2. Enthält die Beratung über Infektionswege, und Hygienemaßnahmen (ein Musterhygieneplan wird ausgehändigt). 3. Enthält Vorschläge zur persönlichen Schutzausrüstung (Handschuhe, Hautschutz, Kittel, Augen- und Mundschutz. 4. Enhält die Informationen über Versorgung im Impfschadenfall. Sollten krankhafte Befunde festgestellt werden, geht eine Mitteilung an den Mitarbeiter, damit er sich an den Hausarzt wenden kann. Selbstverständlich kann der MA auch in das Betriebsarzt-Zentrum kommen, um sich zu informieren. Auskünfte am Telefon kommen aus Gründen der Wahrung der Schweigepflicht in der Regel nicht in Frage. Das Untersuchungsergebnis wird auf Vordrucken der BG bescheinigt und dient als Nachweis gegenüber Ihrem Unfallversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft. Die Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgt nur in Form einer Auswahl zwischen geeignet oder nicht geeignet und der Information über das Nachuntersuchungsdatum. Mitarbeiterinfo G-42 05/2005 Betriebsarzt-Zentrum Merkel GmbH Dr.med.R. Büngner Dr. med.A.Schmitz, Wilhelm-Strauß-Weg 4, 21109 Hamburg Tel: Vorwahl aus dem Ausland 0049 40 sonst: (Hamburg) 75 12 11 FAX 75 75 05 e-mail: [email protected] Informationen zur Berufsgenossenschaft unter www.hvbg.de , www.vbg.de oder bgw-online.de Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BiostoffVerordnung 1.1.2005): http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/biostoffv/index. html Link zum Originaltext der Biostoffverordnung Informationen Ihres Betriebsarztes zum Thema: - G 42 – Tätigkeiten mit Infektionsgefahr