endspiel der uefa europa leaguetm 2016 allgemeine

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endspiel der uefa europa leaguetm 2016 allgemeine
ENDSPIEL DER UEFA EUROPA LEAGUETM 2016
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN
EINTRITTSKARTENVERKAUF
A.
EINLEITUNG
1.
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf für das
Endspiel der UEFA Europa LeagueTM 2016 (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“)
sollen einen fairen, korrekten und effizienten Ablauf des Verkaufsprozesses und der
Verwendung der Eintrittskarten für das Endspiel der UEFA Europa LeagueTM 2016
gewährleisten. Der Verkauf und die Verwendung dieser Karten unterliegen den nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den geltenden Gesetzen und Bestimmungen (wie
nachstehend definiert) im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und der Nutzung des St. JakobParks in Basel.
2.
Definitionen
Antragsteller
Jede geschäftsfähige natürliche Person, die gemäß den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Eintrittskarten für das Endspiel der UEFA
Europa League™ 2016 beantragt.
Antragsformular
Das elektronische Formular, das ein Antragsteller online über das
Ticketportal ausgefüllt und eingereicht hat und das als Angebot des
Antragstellers hinsichtlich des Erwerbs von Eintrittskarten zum darin
angegebenen Kaufpreis gilt.
Gast
Person, die den Antragsteller zum Spiel begleitet und an die eine
Eintrittskarte gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
übergeben werden kann.
Ausrichterverband
Der Schweizerische Fußballverband mit Sitz an der Worbstrasse 48,
3074 Muri, Schweiz, der für die Organisation und Ausrichtung des
Spiels in der Schweiz zuständig ist. Gemäß geltendem Recht gilt der
Ausrichterverband als „Organisator“ des Spiels.
Spiel
Endspiel der UEFA Europa LeagueTM 2015/16, das am 18. Mai 2016
im Stadion ausgetragen wird (sofern die UEFA kein anderes Datum
mitteilt).
Benachrichtigung
Die Annahme des Kaufangebots des Antragstellers durch die UEFA
in Form einer E-Mail-Benachrichtigung mit der Bestätigung der
Zuteilung von Eintrittskarten, die von der UEFA an die vom
Antragsteller im Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse
geschickt wird.
Kaufpreis
Der gesamte Kaufpreis für die vom Antragsteller im Antragsformular
ausgewählten Eintrittskarten zuzüglich Lieferkosten und MwSt.
Erstattungsrichtlinien
Die geltenden, im Ticketportal einsehbaren Erstattungsrichtlinien der
UEFA.
Bestimmungen
Insbesondere folgende Gesetze und Bestimmungen:
-
Gesetze der Schweiz;
-
Stadionordnung; und/oder
-
für das Spiel geltende Statuten und Bestimmungen der
UEFA und des Ausrichterverbands.
1
Stadion
Gesamtes Gelände des St. Jakob-Parks in Basel an der St. JakobsStrasse 395, 4052 Basel, Schweiz, einschließlich sämtlicher
Bereiche, die nur mit einer Eintrittskarte (oder gegebenenfalls mit
einem Hospitality-Pass) zugänglich sind.
Stadioneigentümer
Eigentümerin des Stadions ist die Genossenschaft Stadion St. JakobPark mit Sitz an der Birsstrasse 320, 4052 Basel. Das Stadion wird
betrieben von Basel United mit Sitz an der Birsstrasse 320, 4052
Basel.
Stadionordnung
Geltende Stadionordnung des St. Jakob-Park, in der jeweils
geltenden Fassung, einsehbar unter:
http://www.uefa.com/MultimediaFiles/Download/competitions/Ticketi
ng/02/31/34/41/2313441_DOWNLOAD.pdf
Eintrittskarte
Die Papier- oder Plastik-Eintrittskarte des Karteninhabers, die diesem
gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht einräumt,
das Spiel zu besuchen und den Sitzplatz des Stadions zu besetzen,
der auf der Eintrittskarte vermerkt ist.
Karteninhaber
Jede Person, die im rechtmäßigen Besitz einer Eintrittskarte ist,
einschließlich erfolgreicher Antragsteller und (gegebenenfalls) ihrer
Gäste.
Ticketportal
Internet-Plattform
unter
https://europaleague.tickets.uefa.com,
Eintrittskarten beantragen können.
UEFA
der
auf
der
Adresse
Antragsteller
Union des Associations Européennes de Football mit Sitz an der
Route de Genève 46, 1260 Nyon 2, Schweiz, sowie alle
hundertprozentigen Tochtergesellschaften der UEFA, darunter die
UEFA Events SA.
B.
EINTRITTSKARTENVERKAUF
3.
Allgemeine Bedingungen für die Beantragung von Eintrittskarten
3.1.
Antragsteller können über das Ticketportal Eintrittskarten bestellen. Das Ticketportal
wird bis Mittwoch, 21. März 2016, 11.59 Uhr MEZ geöffnet sein.
3.2.
Durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche / des entsprechenden Kästchens
bestätigt der Antragsteller, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen
und verstanden hat und erklärt sich damit einverstanden, sie einzuhalten.
3.3.
Eintrittskarten sind in vier (4) Preiskategorien erhältlich, je nach Lage des Sitzplatzes
im Stadion. Der Sitzplan mit den entsprechenden Preiskategorien kann auf dem
Ticketportal eingesehen werden.
3.4.
Ein Antragsteller kann lediglich einmal maximal zwei (2) Karten aus einer
Preiskategorie beantragen. Mehrfachanträge ein und desselben Antragstellers werden
zurückgewiesen. Sind in der vom Antragsteller ausgewählten Preiskategorie keine
Eintrittskarten mehr verfügbar, können ihm Eintrittskarten einer anderen Kategorie
zugeteilt werden, vorausgesetzt, der Antragsteller hat die UEFA durch das Anklicken
des entsprechenden Kästchens im Antragsformular ausdrücklich dazu berechtigt.
3.5.
Für Rollstuhlfahrer steht eine begrenzte Anzahl Eintrittskarten der Preiskategorie 4 zur
Verfügung, die zusätzlich eine Freikarte für eine Begleitperson des Karteninhabers
umfassen. Personen, die für diese Kategorie Eintrittskarten beantragen, müssen einen
gültigen Behindertennachweis einreichen.
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3.6.
Übersteigt die Nachfrage nach Eintrittskarten das Angebot (für das Spiel selber oder
für eine bestimmte Kategorie), werden alle Eintrittskarten für das Spiel bzw. die
betreffende Kategorie mittels einer Verlosung vergeben. Antragsteller, deren Antrag in
der Verlosung nicht erfolgreich war, werden von der UEFA bis spätestens 8. April 2016
per E-Mail an die im jeweiligen Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse informiert.
3.7.
Jeder Antragsteller muss im Antragsformular Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und
-land sowie Pass- oder Personalausweis-Nummer für sich und seinen Gast angeben.
3.8.
Jeder Antragsteller hat sicherzustellen, dass
a.
das Antragsformular vollständig mit allen erforderlichen persönlichen Angaben
und Zahlungsinformationen ausgefüllt wurde;
b.
die obligatorischen Zustimmungen im Zusammenhang mit persönlichen
Angaben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß durch das
Anklicken der entsprechenden Kästchen im Antragsformular gegeben wurden;
c.
das Antragsformular bis zum in Punkt 3.1 festgehaltenen Stichtag
ordnungsgemäß bei der UEFA eingereicht wird. Die UEFA bestätigt den Erhalt
des Antragsformulars automatisch per E-Mail an die vom Antragsteller im
Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse. Sollte der Antragsteller keine
solche Bestätigung erhalten, sollte er dies der UEFA unverzüglich melden; und
d.
der Kaufpreis der Eintrittskarten (sowie jegliche Gebühren der Ausstellerbank
der jeweiligen Kreditkarte gemäß Punkt 4.3) durch die im Antragsformular für die
Zahlung angegebene Kreditkarte gedeckt ist.
Erfüllt der Antragsteller die oben genannten Anforderungen nicht, wird das
Antragsformular (und somit der Eintrittskartenantrag) zurückgewiesen.
3.9.
Die rechtzeitige Einreichung des korrekt ausgefüllten Antragformulars und dessen
Eingang bei der UEFA stellt ein Angebot des Antragstellers hinsichtlich des
Abschlusses eines Kaufvertrags für die im Antragsformular angegebenen
Eintrittskarten dar; die UEFA kann das Angebot gemäß Punkt 5.1 annehmen.
4.
Bezahlung
4.1.
Die Eintrittskarten können nur mit Kreditkarte (MasterCard, Visa) bezahlt werden. Die
Kreditkarte muss mindestens bis Mai 2016 gültig sein.
4.2.
Nach der Auswahl der Kategorie und der Anzahl der vom Antragsteller gewünschten
Eintrittskarten wird der entsprechende Kaufpreis deutlich im Antragsformular
angezeigt. Durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche / des entsprechenden
Kästchens genehmigt der Antragsteller die Bezahlung per Kreditkarte.
4.3.
Die UEFA belastet die Kreditkarte des Antragstellers in der im Antragsformular
angegebenen Währung zwischen dem 22. März und dem 8. April 2016.
Die UEFA und das Ticketportal haben ihren Sitz in der Schweiz und alle
Kreditkartenzahlungen für die Eintrittskarten werden in der Schweiz bearbeitet. Die
Ausstellerbank der Kreditkarte des Antragstellers wendet (gegebenenfalls) ihren
eigenen Wechselkurs an und kann zusätzliche Gebühren für solche Transaktionen
erheben. Antragsteller sollten die Ausstellerbank ihrer Kreditkarte vor der Einreichung
des Antragsformulars kontaktieren, um sich über entsprechende Wechselkurse oder
Gebühren zu informieren. Die UEFA und der Ausrichterverband können nicht für
Wechselkurse oder Gebühren, die von der Ausstellerbank der Kreditkarte des
Antragstellers angewandt bzw. erhoben werden, zur Verantwortung gezogen werden.
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5.
Angebotsannahme
5.1.
Der Kaufvertrag zwischen der UEFA und dem jeweiligen Antragsteller für den Erwerb
von Eintrittskarten ist (gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) erst
abgeschlossen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
a.
erfolgreiche Abwicklung der Kreditkartenzahlung für die in der Benachrichtigung
gemäß Punkt 4 angegebenen Eintrittskarten; und
b.
Annahme des Angebots des Antragstellers
Benachrichtigung an den Antragsteller.
durch die UEFA mittels
5.2.
Antragsteller werden gebeten, ihre Benachrichtigung auf Unstimmigkeiten zu
überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis und Kategorie der
Eintrittskarten. Unstimmigkeiten sind der UEFA gemäß Punkt 18 unverzüglich zu
melden.
6.
Ausgabe der Tickets
6.1.
Die verkauften Tickets sind print@home-Tickets und der erfolgreiche Antragsteller
muss die erworbenen Tickets in Übereinstimmung mit den auf dem Ticketportal
veröffentlichten technischen Anforderungen ausdrucken. Ein Ticketinhaber muss am
Stadioneingang einen ordnungsgemäßen Ausdruck des print@home-Tickets
vorweisen. Es werden keine elektronischen Tickets akzeptiert.
6.2.
Im Rahmen der allgemeinen Bemühungen um größtmögliche Sicherheit beim Spiel und
um den Weiterverkauf von Tickets auf dem Schwarzmarkt zu verhindern, kann die
UEFA (nach eigenem Ermessen) eine begrenzte Anzahl Tickets bestimmen, die am
Tag des Spiels vor Ort gemäß Punkt 6.4 den betreffenden Antragstellern persönlich
übergeben werden.
6.3.
Inhaber von fehlerhaften print@home-Tickets wie zum Beispiel mit unleserlichem
Aufdruck, einem fehlenden Teil des Druckbereichs des Tickets oder falschen
aufgedruckten persönlichen Angaben werden nicht ins Stadion eingelassen. Die UEFA,
der Ausrichterverband und der Stadionbesitzer übernehmen keinerlei Verantwortung
für fehlerhafte, verloren gegangene oder gestohlene Tickets und verpflichten sich nicht
zum Neudruck solcher Tickets.
6.4.
Im Falle von Tickets, die am Tag des Spiels persönlich vom Antragsteller abzuholen
sind, wird die UEFA den betreffenden Antragsteller per E-Mail spätestens 14 Tage vor
dem Spiel informieren und ihm genaue Angaben zum Ort des Ticketschalters sowie zu
dessen Öffnungszeiten für das Abholen des Tickets mitteilen. Dieser Ort wird sich in
Stadionnähe oder im Stadtzentrum von Basel befinden. Um die Tickets abholen zu
können, muss der Antragsteller seinen Identitätsnachweis (Pass oder
Personalausweis) und denjenigen seines Gastes vorweisen.
C.
VERWENDUNG VON EINTRITTSKARTEN
7.
Untersagte Verwendung von Eintrittskarten
7.1.
Vorbehaltlich Punkt 7.2 sind Weiterverkauf und Weitergabe von Eintrittskarten ohne die
vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA (nach eigenem Ermessen der UEFA
erteilt) strengstens untersagt.
7.2.
Der Antragsteller hat das Recht, eine Eintrittskarte an seinen auf dem Antragsformular
angegebenen Gast weiterzugeben, vorbehaltlich der Erfüllung aller folgenden
Bedingungen:
a.
der Antragsteller besucht das Spiel gemeinsam mit seinem Gast;
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7.3.
7.4.
b.
die Eintrittskarten sind für seine persönliche Verwendung;
c.
die Weitergabe umfasst keinerlei weitere Gegenleistungen.
Es ist untersagt, die Eintrittskarten
a.
für Zwecke wie Promotion, Werbung, Spendenaktionen, Auktionen, Tombolas
und ähnliche kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden;
b.
als Preis oder Teil eines Preises in einem Preisausschreiben, Wettbewerb,
(kommerziellen) Glücksspiel, einer Lotterie oder einem sonstigen Gewinnspiel
zu verwenden;
c.
an ein Produkt- oder Dienstleistungspaket gekoppelt zu verkaufen;
d.
an ein Reise- oder Hospitality-Paket gekoppelt zu verkaufen (z.B. Kombination
von Flug, Hotel und Ticket(s)).
Ticketinhaber dürfen
a.
keine Werbebotschaften verbreiten, die auf die UEFA Europa League™ oder
das Spiel Bezug nehmen;
b.
nicht vom Stadion aus durch die Zurschaustellung einer offenkundigen
Werbebotschaft auf Kleidungsstücken oder ins Stadion mitgebrachten
Gegenständen für ein Produkt oder eine Dienstleistung werben bzw. Produkte
oder Dienstleistungen verschenken, verteilen, verkaufen oder zum Kauf
anbieten;
c.
die Eintrittskarten weder für Marketing noch für Promotion einsetzen.
Karteninhaber dürfen im Stadion
Marketingzwecke zur Schau stellen.
keinerlei
Branding
für
Promotion-
oder
7.5.
Eintrittskarten, die unter Missachtung von Punkt 7 und/oder Punkt 12 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erworben oder verwendet werden, sind ungültig und Personen,
die versuchen, solche Eintrittskarten zu verwenden, wird der Zutritt zum Stadion
verweigert bzw. sie werden des Stadions verwiesen und müssen sich möglicherweise
rechtlich verantworten. Jegliche(r) unerlaubte(r) Verkauf oder Weitergabe von
Eintrittskarten können der Polizei gemeldet werden.
8.
Zutritt zum Stadion
8.1.
Der Zutritt zum Stadion ist ab dem in der Benachrichtigung mitgeteilten oder auf der
UEFA-Website bekanntgegebenen Zeitpunkt möglich.
8.2.
Voraussetzung für den Zutritt zum Stadion ist:
a.
die Einhaltung:
i.
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
ii.
der Stadionordnung;
iii.
aller geltenden Bestimmungen (sowohl gesetzlicher als auch anderer
Natur, einschließlich Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen)
betreffend den Zutritt und die Anwesenheit im Stadion, den Spielbesuch,
die Verwendung der Eintrittskarten, das allgemeine Sicherheitszertifikat
und jeglicher für das Stadion geltender besonderer Sicherheitszertifikate,
die von Behörden ausgegeben werden, die im Zusammenhang mit der
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Durchführung des Spiels im Stadion eine rechtliche oder behördliche
Zuständigkeit innehaben; und
b.
das Vorweisen einer gültigen Eintrittskarte pro Person (unabhängig vom Alter)
sowie auf Verlangen eines gültigen Identitätsnachweises mit Foto und
Unterschrift (Reisepass oder Personalausweis). Ticketinhaber, die das Stadion
verlassen, werden nicht wieder eingelassen.
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9.
Verhalten im Stadion
9.1.
Aus Sicherheitsgründen müssen sämtliche Spielbesucher auf Nachfrage von Ordnern,
Sicherheitspersonal und/oder anderen rechtlich befugten Personen, die den
Spielorganisator vertreten:
a.
eine gültige Eintrittskarte und einen gültigen Identitätsnachweis mit Foto und
Unterschrift (Reisepass oder Personalausweis) vorweisen, um ausreichend
nachzuweisen, dass die Identität des Karteninhabers jener des Antragstellers
bzw. Gastes entspricht, dessen Angaben im Antragsformular gemacht wurden;
b.
sich etwaigen Kontrollen, Durchsuchungen und Leibesvisitationen,
einschließlich Kontrollen mit technischen Hilfsmitteln, unterziehen, damit
sichergestellt werden kann, dass sie nicht im Besitz von gefährlichen,
verbotenen oder nicht genehmigten Gegenständen sind. Mitarbeiter des
Sicherheits- und Ordnungsdienstes sowie der Polizei sind befugt, die Kleidung
jeder Person und ihre persönlichen Gegenstände zu durchsuchen;
c.
sämtliche von solchen Personen herausgegebenen Anweisungen und
Vorschriften befolgen.
9.2.
Die Stadionordnung enthält eine umfassende Liste verbotener Gegenstände und
Verhaltensweisen. Alle Karteninhaber haben die Stadionordnung vollständig
einzuhalten. Eine gekürzte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder
der Stadionordnung oder einfache Bildzeichen verbotener Gegenstände und
Verhaltensweisen können auf der Eintrittskarte aufgedruckt sein und sind ebenfalls
vollumfänglich einzuhalten.
9.3.
Innerhalb des Stadions ist es strengstens verboten:
a.
Bereiche zu betreten bzw. sich in Bereichen aufzuhalten, die nicht für die
Öffentlichkeit oder für Karteninhaber der betreffenden Kategorie bestimmt sind;
b.
Verkehrs- oder Fußwege, Eingangs- und Ausgangsbereiche sowie
Notausgänge zu blockieren oder sich an solchen Orten aufzuhalten; und/oder
c.
jegliches anderes Verhalten an den Tag zu legen, das Personen im Stadion
gefährden könnte.
9.4.
Fans, welche die teilnehmenden Mannschaften unterstützen, können im Stadion nicht
getrennt werden, weshalb jeder Karteninhaber sich verantwortungsvoll und unter
Einhaltung der vom Organisator mitgeteilten Sicherheitsbestimmungen zu verhalten
hat.
10.
Bild- und Tonaufnahmen
10.1.
Karteninhaber, die das Spiel im Stadion besuchen, anerkennen, dass die UEFA, der
Ausrichterverband und/oder der Stadioneigentümer und/oder damit beauftragte Dritte
das uneingeschränkte Recht haben, kostenlos und ohne jegliche Entschädigung Tonund Bildaufnahmen von ihnen zu machen, von denen sie mittels direkter oder
zeitversetzter Video- und/oder Audioausstrahlung, Sendung oder einer anderen Art der
Übertragung oder Aufzeichnung, mittels Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder
zukünftiger Medientechnologien Gebrauch machen können (einschließlich
Veröffentlichungen und Lizenzierungen).
10.2.
Jeder Karteninhaber darf Ton- oder Bildaufzeichnungen sowie Beschreibungen des
Stadions oder des Spiels (einschließlich Spielstand und/oder Statistiken zum Spiel)
ausschließlich zum Privatgebrauch machen bzw. weitergeben. Es ist strengstens
untersagt, über Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtig bekannte
und/oder künftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial, Daten, Beschreibungen,
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Spielstände und/oder Statistiken des Spiels ganz oder teilweise zu verbreiten oder
andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen.
D.
VERSCHIEDENES
11.
Haftung
11.1.
Sämtliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den
geltenden Gesetzen.
11.2.
Die UEFA, der Ausrichterverband und/oder der Stadioneigentümer haften nicht für
Unterlassungen und Verstöße, die von ihnen nicht zugehörigen Personen begangen
wurden, und Karteninhabern stehen in solchen Fällen keinerlei Mängelansprüche
gegen die UEFA, den Ausrichterverband und/oder den Stadioneigentümer zu
(diesbezüglich gelten auch die übrigen Bestimmungen dieses Punkts 11), es sei denn,
diese seien von der UEFA, dem Ausrichterverband und/oder dem Stadioneigentümer
mitverschuldet.
11.3.
Die UEFA, der Ausrichterverband und/oder der Stadioneigentümer sowie deren
jeweilige
Tochtergesellschaften,
Beauftragte,
Angestellte,
Agenten
und
Vertragsnehmer haften weder für von Eintrittskarteninhabern erlittene Verluste,
Schäden und Verletzungen noch für Verluste und Schäden am Eigentum von
Eintrittskarteninhabern (einschließlich verlorener und gestohlener Eintrittskarten), es
sei denn, diese seien von der UEFA, vom Ausrichterverband und/oder
Stadioneigentümer und deren jeweiligen Tochtergesellschaften, Beauftragten,
Angestellten, Agenten und Vertragsnehmern verschuldet.
11.4.
Ungeachtet Punkt 11.3 ist keine natürliche und/oder juristische Person aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise von der Haftung für von ihr
oder ihren Angestellten, Beauftragten oder Agenten durch Fahrlässigkeit, Betrug oder
grobes Verschulden verursachte Todesfälle oder körperliche Verletzungen entbunden.
11.5.
Die dem Karteninhaber nach geltendem Recht zustehenden Rechte bleiben von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
12.
Unbefugte Zuschauer
12.1.
Ticketinhaber dürfen dem Spiel nur beiwohnen, wenn sie nicht zu den
„ausgeschlossenen Personen“ (vgl. unten) gehören und wenn (gegebenenfalls) die
Weitergabe des Tickets an den Gast gemäß Punkt 7.2 dieser AGB erfolgt ist.
12.2.
„Ausgeschlossene Person“ bedeutet im Zusammenhang mit diesem Punkt 12
Folgendes:
a.
jede Person, die vom Ausrichterverband von der Mitgliedschaft im Fanklub der
Nationalmannschaft ausgeschlossen wurde, oder die von einer beliebigen
Fußball-Dachorganisation der Welt von der Mitgliedschaft in einem
entsprechenden offiziellen Fanklub ausgeschlossen wurde;
b.
jede Person, die nach Schweizer Recht mit einem Stadionverbot belegt wurde;
c.
jede Person, der von der UEFA, der FIFA oder einer anderen FußballDachorganisation die Reise zu bzw. der Besuch eines offiziellen Fußballspiels
untersagt wurde;
d.
jede Person, die von der UEFA, vom Ausrichterverband und/oder vom
Stadioneigentümer mit einem Stadionverbot belegt ist und;
e.
jede Person, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat
oder verstößt.
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13.
Daten
13.1.
Durch das Anklicken der entsprechenden Schaltfläche / des entsprechenden
Kästchens im Antragsformular auf dem Ticketportal
a.
anerkennt der Antragsteller und erklärt sich damit einverstanden, dass die im
Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Antragsformular
enthaltenen persönlichen Angaben sowie der Name des Gastes von der UEFA
bearbeitet und für den Zweck der Organisation und Durchführung des Spiels in
eine dieser gehörende Datenbank eingegeben werden (insbesondere im
Zusammenhang mit dem Eintrittskartenverkauf und/oder den relevanten
Sicherheitsmaßnahmen) und
b.
gewährleistet der Antragsteller, dass er das Einverständnis seines Gastes
hinsichtlich der Bearbeitung seiner Angaben zu dem in Punkt a. oben erwähnten
Zweck erhalten hat.
13.2.
Der Antragsteller anerkennt, dass die UEFA seine persönlichen Angaben und den
Namen seines Gastes an den Ausrichterverband und/oder den Stadioneigentümer
(und deren Beauftragte), für die oben genannten Zwecke weiterleiten kann.
Vorausgesetzt, der Antragsteller hat im Antragsformular sein ausdrückliches
Einverständnis gegeben, können die persönlichen Angaben zudem dazu verwendet
werden, ihm und/oder seinem Gast Informationen zu Produkten, Dienstleistungen,
kommerziellen Aktivitäten und Veranstaltungen der UEFA und/oder ihrer
kommerziellen Partner zukommen zu lassen.
13.3.
Antragsteller und Gäste haben die Möglichkeit, auf schriftlichem Wege eine Kopie ihrer
von der UEFA angelegten persönlichen Daten zu verlangen und die Korrektur etwaiger
Fehler zu beantragen: UEFA, Route de Genève 46, 1260 Nyon 2, Schweiz mit dem
Vermerk „For the attention of Legal Department (Personal Data Request 2016 UEL
Final)“. Für die Bereitstellung dieser Informationen wird eine Identitätsprüfung
vorgenommen.
13.4.
Durch die Einreichung des Antragsformulars anerkennt der Antragsteller und erklärt
sich damit einverstanden, dass er sicherzustellen hat, dass sein Gast die
Bestimmungen dieses Punkts 13 zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiert
hat und sie befolgen wird.
14.
Unvorhergesehene Fälle
14.1.
Die UEFA, der Ausrichterverband und/oder der Stadioneigentümer behalten sich das
Recht vor, bei unvorhergesehenen Fällen die Anstoßzeit, das Datum und den
Austragungsort des Spiels zu ändern, insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, aus
Sicherheitsgründen sowie aufgrund von Entscheidungen zuständiger Behörden, die
sich auf die Durchführung des Spiels im Stadion wesentlich auswirken.
14.2.
Im Falle einer Absage, eines Abbruchs, einer Verschiebung oder einer Wiederholung
des Spiels gelten bezüglich der Rückerstattung der vom Antragsteller gekauften
Eintrittskarten folgende Erstattungsrichtlinien:
a.
Etwaige Rückerstattungen werden ausschließlich an den Antragsteller (und nicht
an seinen Gast) sowie nur in Höhe des vom Antragsteller für die Eintrittskarten
bezahlten Kaufpreises geleistet. Dem Antragsteller und seinem Gast stehen
keinerlei Rückerstattungen für Kosten im Zusammenhang mit Anreise und
Unterkunft zu (außer bei einem Verschulden der UEFA);
b.
Vorbehaltlich des Vorgenannten und der Punkte 11.3 und 11.4 haften weder die
UEFA noch der Ausrichterverband und/oder der Stadioneigentümer für Kosten,
die dem Antragsteller oder seinem Gast aufgrund einer Absage, eines Abbruchs,
einer Verschiebung, einer Wiederholung oder anderer Mängel im
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Zusammenhang mit der Durchführung des Spiels entstehen (außer bei einem
Verschulden der UEFA).
15.
Gültigkeit und Änderungen
15.1.
Die UEFA behält sich das Recht vor, gegebenenfalls Änderungen an diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, um die reibungslose und sichere
Durchführung des Spiels im Stadion sicherzustellen. Die UEFA wird jeden Antragsteller
per E-Mail an die im jeweiligen Antragsformular angegebene E-Mail-Adresse über
solche Änderungen informieren und der Antragsteller kann diesen zustimmen oder
seinen Antrag zurücknehmen oder (gegebenenfalls) von dem mit der UEFA gemäß
Punkt 5.1 abgeschlossenen Vertrag zurücktreten.
15.2.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem
zuständigen Gericht oder einer zuständigen Behörde für nichtig, unwirksam,
rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, als ob die nichtigen, unwirksamen,
rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen nicht existiert hätten.
16.
Maßgebende Fassung
16.1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in englischer Sprache erstellt, ins
Deutsche und Französische übersetzt und sind im Ticketportal und auf Anfrage bei der
UEFA erhältlich. Bei Abweichungen zwischen der englischen und der übersetzten
Version ist der englische Wortlaut maßgebend.
17.
Allgemeines
17.1.
Der Antragsteller stimmt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich sowie für
seinen Gast zu (d.h. der Antragsteller muss sicherstellen, dass sein Gast diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht, akzeptiert und einhält).
17.2.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen den gesamten Vertrag zwischen den
Parteien dar. Keine Partei verfügt über Ansprüche oder Rechtsmittel in Bezug auf von
oder im Namen einer anderen Partei im Zusammenhang mit den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gemachte Aussagen, Stellungnahmen, Zusicherungen oder
Verpflichtungen, die nicht bereits in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
erwähnt werden.
17.3.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Schweizer Recht. Die
Parteien vereinbaren, dass sämtliche Streitfälle, die aus oder im Zusammenhang mit
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, ausschließlich vom
zuständigen Basler Gericht behandelt werden.
18.
Kontakt
Auskunftsersuchen betreffend den Eintrittskartenverkauf sind an das von der UEFA mit
der Abwicklung des Eintrittskartenverkaufs für das Spiel beauftragte
Dienstleistungsunternehmen zu richten:
(+ 41) 445112436
von Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr MEZ.
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