Merkblatt für Studienanfänger

Transcription

Merkblatt für Studienanfänger
Merkblatt für Studienanfänger (**)
aus der Bundesrepublik Deutschland und den Staaten der EU sowie für Ausländer mit deutschem
Reifezeugnis (Bildungsinländer) über die Zulassungsvoraussetzungen und das
Zulassungsverfahren
im Wintersemester 2005/2006
an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
1.
Studiengänge, die in das ZVS-Verfahren einbezogen sind:
ABSCHLÜSSE DIPLOM UND STAATSEXAMEN (nicht Lehramt)
Biologie
Medizin
Pharmazie
Psychologie
Zahnmedizin
Für diese Studiengänge müssen Studienanfänger Ihre Bewerbungen direkt an die
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
44128 D O R T M U N D
richten. Bewerbungsunterlagen sind bei allen Arbeitsämtern, Gymnasien, Dienststellen der Bundeswehr, Studienberatungsstellen und
Studentensekretariaten der Fachhochschulen und Universitäten erhältlich und dort abzuholen. Die Zusendung der ZVS-Bewerbungsunterlagen
durch die Universität Freiburg kann aus Kostengründen leider nicht erfolgen.
Die Bewerbungsfrist ist der 15. Juli 2005 für alle diejenigen, die nach dem 15. Januar 2005 ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben
haben. Für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar 2005 erworben haben, sogen. Alt-Abiturienten, war die
Bewerbungsfrist am 31. Mai 2005. Informationen zum Auswahlverfahren in den ZVS-Studiengängen finden Sie im Internet unter http://www.unifreiburg.de -> Studium -> Bewerbung & Zulassung.
2.
Studiengänge, die nicht in das Verfahren der ZVS einbezogen sind, für die jedoch hochschuleigene Zulassungsbeschränkungen bestehen und ein Auswahlverfahren stattfindet (Verfahren siehe Ziffer 15):
a) ABSCHLUSS DIPLOM
Molekulare Medizin
Volkswirtschaftslehre
b) ABSCHLUSS STAATSEXAMEN LEHRAMT AN GYMNASIEN
Biologie
Deutsch
Französisch
Geographie
Geschichte
Italienisch
Philosophie/Ethik
Politikwissenschaft
Spanisch
Sport**
(nur HF)
c) ABSCHLUSS STAATSEXAMEN (nicht Lehramt)
Rechtswissenschaft
d) ABSCHLUSS MAGISTER ARTIUM (M.A.)
Biologie
(nur NF)
Geographie
Germanistik *
(HF)
- Ältere Deutsche Literatur und Sprache
- Neuere Deutsche Literaturgeschichte
- Sprachwissenschaft des Deutschen
Geschichte *
- Alte Geschichte
- Mittelalterliche Geschichte
- Neuere und Neueste Geschichte
- Osteuropäische Geschichte
- Wirtschafts- und Sozialgeschichte
- Historische Hilfswissenschaften
- Geschichte der Medizin
(nur NF)
Kunstgeschichte
Philosophie
Psychologie
Rechtswissenschaft *
- Bürgerliches Recht
- Strafrecht
- Öffentliches Recht
Romanische Philologie *
- Französisch
- Italienisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Spanisch
(nur NF)
(nur NF)
Soziologie
Sportwissenschaft **
Völkerkunde
Wirtschaftswissenschaft *
- Betriebswirtschaftslehre
- Finanzwissenschaft
- Wirtschaftspolitik
Wissenschaftliche Politik
(nur NF)
e) ABSCHLUSS MAGISTER SCIENTIARUM (M.Sc.)
Biologie
f)
ABSCHLUSS BAKKALAUREUS ARTIUM/BACHELOR OF ARTS (B.A.)
Bildungsplanung/Instructional Design
Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft
Europäische Ethnologie (Volkskunde)
FrankoMedia
IberoCultura
Kunstgeschichte
(nur HF)
(nur HF)
(nur HF)
(nur NF)
Philosophie
Politikwissenschaft
Psychologie
Spanisch
Sporttherapie**
Sportwissenschaft **
(nur HF)
(nur NF)
(nur NF)
(nur NF)
(HF)
Naturschutz und Landschaftspflege
Umweltnaturwissenschaften
Waldwirtschaft und Umwelt
(nur NF)
(nur NF)
(HF)
g) ABSCHLUSS BACHELOR OF SCIENCE (B.Sc.)
Forst- und Holzwirtschaft
Geographie
Internationale Waldwirtschaft
Meteorologie und Klimatologie
(nur NF)
(nur NF)
(nur NF)
(**) Alle Personenbegriffe in diesem Merkblatt beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer
3. Studiengänge, in denen ein Eignungsfeststellungsverfahren stattfindet (Verfahren siehe Ziffer 15)
a) ABSCHLUSS STAATSEXAMEN LEHRAMT AN GYMNASIEN
Englisch
b) ABSCHLUSS MAGISTER ARTIUM (M.A.)
Englische Philologie
c) ABSCHLUSS BAKKALAUREUS ARTIUM/BACHELOR OF ARTS (B.A.)
Deutsch als Fremdsprache
(nur NF)
English and American Studies
Lateinische Philologie des Mittelalters
Slavistik (nur HF)
d) ABSCHLUSS BACHELOR OF SCIENCE
Informatik (HF)
4.
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen:
a) ABSCHLUSS DIPLOM
Chemie
Katholische Theologie
Mathematik
Physik
b) ABSCHLUSS STAATSEXAMEN LEHRAMT AN GYMNASIEN
Chemie
Erziehungswissenschaft (HF)
Griechisch
Informatik
Katholische Theologie
Latein
Mathematik
Physik
Griechische Philologie
Indogermanische Sprachwissenschaft
Informatik
(nur NF)
Islamwissenschaft *
- Arabisch und eine weitere islamische
Literatursprache
- Arabisch
- Persisch und Türkisch
Judaistik
Katholische Theologie * (2. HF oder NF)
- Biblische und Historische
Theologie
- Philosophie der Religion und
des Christentums
- Praktische Theologie I
- Praktische Theologie II
Klassische Archäologie
Kognitionswissenschaft
(nur NF)
Lateinische Philologie
Lateinische Philologie des
Mittelalters
Mathematik
(2. HF oder NF)
Mineralogie
(nur NF)
Musikwissenschaft
Nordgermanische Philologie
Physik
(nur NF)
Provinzialrömische Archäologie
Sinologie
Slavische Philologie
Urgeschichtliche Archäologie
Vorderasiatische Archäologie
c) ABSCHLUSS MAGISTER ARTIUM (M.A.)
Allgemeine Sprachwissenschaft* (nur NF)
- Grammatik-Semantik
- Phonetik
Altorientalische Philologie
Biologische Anthropologie/
Paläoanthropologie
(nur NF)
Chemie
(2. HF oder NF)
Christliche Archäologie und
Byzantinische Kunstgeschichte
Europäische Ethnologie (Volkskunde)
Frühgeschichtliche Archäologie
Gender Studies/Geschlechterforschung
(nur NF)
Geologie
(nur NF)
Germanistik *
(NF)
- Ältere Deutsche Literatur und Sprache
- Neuere Deutsche Literaturgeschichte
- Sprachwissenschaft des Deutschen
d) ABSCHLUSS MAGISTER SCIENTIARUM (M.Sc.)
Chemie
Geologie
(2. HF oder NF) Informatik
(nur NF)
Mathematik
(nur NF)
Mineralogie
Physik
(nur NF)
(nur NF)
Katholische Theologie*
(nur NF)
- Biblische und Historische Theologie
- Caritaswissenschaft, GesellschaftsIehre und Kirchenrecht
- Pastoraltheologie und
Religionspädagogik
- Systematische Theologie und
Theologiegeschichte
Kognitionswissenschaft (nur NF)
Latinistik
(nur HF)
Neuere Deutsche Literatur
Ost-Slavistik
Portugiesisch
Russland-Studien
Skandinavistik
Sportwissenschaft**
Sprachwissenschaft des Deutschen
Süd-Slavistik
West-Slavistik
(nur NF)
(nur NF)
(nur NF)
(nur HF)
Mikrosystemtechnik
Waldwirtschaft und Umwelt
(NF)
e) ABSCHLUSS BAKKALAUREUS ARTIUM/BACHELOR OF ARTS (B.A.)
Ältere Deutsche Literatur und Sprache (nur NF)
Französisch
(nur NF)
Gräzistik: Altgriechische,byzantinische (nur HF)
und neugriechische Philologie
Informatik
(nur NF)
Italienisch
(nur NF)
f)
(NF)
(nur NF)
(nur NF)
(nur NF)
ABSCHLUSS BACHELOR OF SCIENCE (B.Sc.)
Geowissenschaften
(nur HF)
(nur HF)
g) ABSCHLUSS KIRCHLICHES EXAMEN
Katholische Theologie
Erläuterungen
HF = Hauptfach; NF = Nebenfach; BF = Beifach
*
Bewerbungen nur für die fettgedruckten Fächer. Immatrikulation erfolgt zusätzlich in den nicht fettgedruckten Fächern (als Vertiefungen).
**
Hinweise Seite 3, Ziffer 6 beachten.
Bewerbungen für Studiengänge zu Ziffern 2 bis 4 sind direkt zu richten an das
Studentensekretariat der Universität Freiburg, Postfach, 79085 Freiburg.
Die übersandten Bewerbungsunterlagen müssen ausgefüllt und mit allen erforderlichen Unterlagen versehen bis spätestens 15.07.2005 (Ausschlussfrist bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen) bei der Universität eingegangen sein. Es wird nur ein Antrag berücksichtigt. Sofern Sie
mehrere Anträge einreichen, gilt nur der letzte fristgerechte Antrag. Dem Antrag sind außerdem für den Versand des Zulassungs- bzw.
Ablehnungsbescheides die erforderlichen Portoauslagen in Form von Briefmarken im Wert von 0,55 Euro beizufügen. Sofern Sie zur Vorlage bei
Behörden, Arbeitgebern, der Zimmervermittlung beim Studentenwerk usw. eine Bestätigung über Ihre Bewerbung benötigen, fügen Sie bitte der
Bewerbung eine an Sie adressierte und ausreichend frankierte Postkarte (keinen Briefumschlag) bei. Achtung: Nachträgliche Bestätigungen
werden nicht ausgestellt.
5.
Wahl des Studiengangs bzw. der Studiengangkombination
Die an der Universität Freiburg vorhandenen Studiengänge und Abschlussmöglichkeiten sind als Anlage dem Zulassungsantrag beigefügt.
Prüfen Sie bitte vor dem Ausfüllen des Antrages, ob die von Ihnen gewünschte Studiengangkombination (Fächerkombination) auch nach den in BadenWürttemberg geltenden Prüfungsordnungen möglich ist (siehe hierzu Seite 4 des Zulassungsantrages).
6.
Hinweise für Bewerber des Studienganges Sport
Die Zulassung zum Studium des Faches Sport an den Hochschulen Baden-Württembergs setzt das Bestehen einer Eingangsprüfung nach den
Bestimmungen der Sporteingangsprüfungsverordnung vom 12.03.1997 bei einer Hochschule des Landes Baden-Württemberg voraus. Bewerber mit
Leistungskurs Sport können beim Institut für Sport und Sportwissenschaft der Universität Freiburg, Postfach, 79085 Freiburg, einen Antrag auf Befreiung
von der Eingangsprüfung stellen.
Die Prüfung fand am 27.05.2005 statt. Teilnehmen konnten nur Bewerber, die einen entsprechenden Antrag bis zum 8.05.2005 bei der Universität
Freiburg gestellt hatten. Für Bewerber, die an diesem Termin aus wichtigem Grund nicht teilnehmen konnten oder wegen Verletzung abbrechen
mussten, wird ein zentraler Nachtermin am 05.07.2005 durchgeführt. Der Antrag auf Zulassung zum Sportstudium kann nur dann bearbeitet werden,
wenn dem Zulassungsantrag entweder eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Eingangsprüfung oder der Befreiungsbescheid
beigefügt ist und die Unterlagen bis spätestens zum 15.07.2005 (Ausschlussfrist) bei der Universität Freiburg eingegangen sind. Die Bescheinigung
über die bestandene Sporteingangsprüfung hat Gültigkeit für die Zulassungsverfahren der auf die Eingangsprüfung folgenden drei Studienjahre. Sollten
Sie bereits in einem anderen Bundesland eine gleichwertige Sporteingangsprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Zulassungsvoraussetzung war,
können Sie von der Sporteingangsprüfung in Baden-Württemberg befreit werden. Über die Gleichwertigkeit entscheidet das Institut für Sport und
Sportwissenschaft der Universität Freiburg. Dem Zulassungsantrag ist in diesem Falle eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung des
Anerkennungsbescheides beizufügen.
7.
Anerkennung von ausländischen Abiturzeugnissen und von Reifezeugnissen aus der ehemaligen DDR
Wenn Sie ein ausländisches Abitur bzw. ein Reifezeugnis aus der ehemaligen DDR besitzen, müssen Sie eine Bescheinigung über die Anerkennung
dieses Zeugnisses in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen. Sie erhalten diese Bescheinigung
a) bei ausländischen Zeugnissen beim Kultusministerium des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Falls Sie zur Zeit der Antragstellung Ihren Wohnsitz
im Ausland haben, müssen Sie die Anerkennungsbescheinigung bei der Zentralen Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium, Postfach
300 865, 40408 Düsseldorf, unter Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie Ihres Zeugnisses und, soweit erforderlich, einer amtlichen deutschen
Übersetzung beantragen.
b) Bei Reifezeugnissen aus den fünf neuen Bundesländern ist eine Anerkennung nur für Zeugnisse vor dem Abiturjahrgang 1991 erforderlich.
Sofern das Zeugnis bisher noch nicht durch eine zuständige Stelle anerkannt wurde, ist das Oberschulamt in 70176 Stuttgart, Breitscheidstr. 42,
zuständig. Der Bewerbung ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides bzw., bei Zeugnissen ab Abiturjahrgang 1991, eine
amtlich beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses beizufügen.
Wollen Sie sich für ein Studienfach mit Zulassungsbeschränkungen (siehe Ziffer 2 und 3) bewerben, müssen Sie bei den vorgenannten Stellen
zusätzlich die Festsetzung der Durchschnittsnote beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Anerkennungsbescheid einschließlich der festgesetzten
Durchschnittsnote bis spätestens 15.07.2005 bei der Universität Freiburg eingegangen sein muss.
8.
Studienfachliche Beratung für Fachwechsler gem. § 60 Abs. 2 Nr. 5 Landeshochschulgesetz
Wenn Sie bereits an einer Hochschule eingeschrieben sind bzw. waren und Ihren Studiengang (Ihr Studienfach) bzw. Ihre Studiengangkombination
(Ihre Fächerkombination) nach dem 3. Fachsemester wechseln wollen, müssen Sie vor der Immatrikulation in dem neuen Fach bzw. in den neuen
Fächern an einer Studienfachberatung teilnehmen, sofern Sie eine Zulassung für das 1. Fachsemester erhalten.
Der Zulassungsbescheid ergeht in diesen Fällen mit der Auflage, dass die Immatrikulation nur vollzogen werden kann, wenn Sie bei der Immatrikulation
eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung vorlegen. Name und Anschrift der zuständigen Fachberater können Sie ggf. aus dem
Info-Heft der Zentralen Studienberatung entnehmen, das den Einschreibungsunterlagen beigefügt wird.
9.
Hinweise für Studien- bzw. Fachwechsler
Sind Sie bereits an der Albert-Ludwigs-Universität immatrikuliert und wollen Ihren Studiengang oder Ihre Studiengangkombination ganz oder teilweise
ändern, müssen Sie sich für die "neuen Fächer" nur dann bewerben, wenn sie zulassungsbeschränkt sind. Bei nicht zulassungsbeschränkten Fächern
erfolgt der Fachwechsel im Rahmen der Rückmeldung zum Wintersemester 2005/2006 (vom 01.06.-30.06.2005).
10.
Bescheide
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden Mitte August 2005 versandt. Als Einschreibungsfrist ist der Zeitraum vom 22. - 31. August 2005
vorgesehen. Die genauen Fristen werden im Zulassungsbescheid festgelegt. Geben Sie daher im Bewerbungsantrag unbedingt eine Anschrift an,
unter der Sie im August 2005 zu erreichen sind.
11.
Soziale Einrichtungen
Zuständig für die Zimmervermittlung einschließlich der Studentenwohnheime und für alle Fragen der Studienförderung (BAföG usw.) ist das
Studentenwerk, Schreiberstr. 12-16, 79098 Freiburg (Tel.Nr. 0761/2101-200).
12.
13.
Termine
Beginn des Wintersemesters:
Ende des Wintersemesters:
Verfahrensablauf
01.10.2005
31.03.2006
Beginn der Vorlesungen:
Ende der Vorlesungen:
24.10.2005
18.02.2006
Sie können einen Hauptantrag und bis zu zwei Hilfsanträge stellen. Werden in den Hilfsanträgen Studiengänge genannt, die zulassungsbeschränkt
sind, ist zu beachten, dass hier nur dann eine Zulassung erfolgen kann, wenn bereits alle Bewerber, die diese Studiengänge im Hauptantrag genannt
haben, zugelassen sind. Da die Zahl der Bewerber in zulassungsbeschränkten Studiengängen in der Regel so hoch ist, dass nicht einmal alle
Hauptantragsbewerber zugelassen werden können, bestehen bei Nennung eines zulassungsbeschränkten Studiengangs im Hilfsantrag nur geringe
Zulassungschancen.
14.
Studiengebühr für Langzeitstudierende
Nach dem Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) vom 05. Mai 1997 (veröffentlicht im Gesetzblatt Baden-Württemberg 1997 ab Seite 173), neu
gefasst durch Artikel 3 des zweiten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 01. Januar 2005 (veröffentlicht im Gesetzblatt von
Baden-Württemberg ab Seite 56), verfügen Studierende über ein einmaliges Bildungsguthaben in Höhe der Semesterzahl der Regelstudienzeit
eines Studiums zuzüglich vier weiterer Hochschulsemester (z.B. Regelstudienzeit Rechtswissenschaften = 9 Semester + 4 weitere Hochschulsemester = 13 Semester. Zahlungspflicht ab dem 14. Semester). Bei Überschreiten dieser Semesterzahl ist gem. § 6 Abs. 1 des Gesetzes eine Studiengebühr in Höhe von 510,00 Euro pro Semester zu zahlen. Sollte sich nach Überprüfung Ihrer Unterlagen bei der Einschreibung zum Wintersemester
2005/2006 ergeben, dass Sie unter diese Regelung fallen, kann Ihre Einschreibung nur dann vollzogen werden, wenn Sie vorher die geforderte
Studiengebühr bezahlt haben. Ein entsprechender Gebührenbescheid wird Ihnen in diesem Fall bei der Einschreibung ausgehändigt. Die
Einschreibungsfrist wird dann für Sie verlängert.
15.
Beschreibung des Verfahrens über die Vergabe von Studienplätzen in den zulassungsbeschränkten Fächern
(nur für Fächer Ziffer 2 und 3)
Vergabe der Studienplätze
Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden in den zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Ziffer 2 wie folgt vergeben:
Von der Gesamtquote werden bis zu 5% für Fälle außergewöhnlicher Härte, 8% für ausländische Bewerber und 2% für Zweitstudienbewerber reserviert.
Die restlichen Studienplätze werden zu 90% nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahrens (Leistung) und im
übrigen nach der Wartezeit (Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulreife/Abitur) vergeben.
Werden Anträge auf Vorwegauswahl (siehe Ziff. 18) gestellt und berücksichtigt, so sind diese Studienplätze zu Lasten der Quoten "Leistung" und
"Wartezeit" vorrangig zu vergeben.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens finden in den Studiengängen Französisch Lehramt, Italienisch Lehramt, Spanisch Lehramt, FrankoMedia
Bakkalaureus Artium und IberoCultura Bakkalaureus Artium im Zeitraum vom 11.07.2005 bis 14.07.2005 schriftliche Tests statt. Eine
Anmeldung zu diesen Tests beim Romanischen Seminar der Universität ist erforderlich. Weitere Informationen auch zur Anmeldefrist erhalten
Sie auf folgender Webseite: http://www.romanistik.uni-freiburg.de/zulassung.
In den Studiengängen Philosophie Magister und Bakkalaureus Artium, Philosophie/Ethik Lehramt, Soziologie Magister, Wissenschaftliche
Politik Magister, Politikwissenschaft Lehramt und Bakkalaureus Artium finden am 08.07.2005 schriftliche Tests statt. Weitere Informationen
(insbesondere zu Uhrzeit und Ort der Tests) entnehmen Sie bitte aus den Internetseiten der betroffenen Fachbereiche. Eine Anmeldung zu
diesen Tests ist nicht erforderlich. Sie erhalten hierzu auch keine gesonderte Einladung!
Bitte bedenken Sie, dass erst nach Durchführung des Auswahlverfahrens festgestellt werden kann, welche Punktzahl bzw. Wartezeit zur Zulassung
ausgereicht hat. Anfragen, die sich auf Ihre Zulassungschance beziehen, können deshalb vorher nicht beantwortet werden.
In den Studiengängen nach Ziffer 3 werden die Studienplätze zu 100% im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens vergeben.
Im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens findet in den Studiengängen Englisch Lehramt, Englische Philologie Magister und English
and American Studies Bakkalaureus Artium im Zeitraum vom 08.07.2005 bis 10.07.2005 ein schriftlicher Test statt. Eine Anmeldung zu diesem
Test beim Englischen Seminar der Universität ist erforderlich. Weitere Informationen auch zur Anmeldefrist erhalten Sie auf folgender
Webseite: http://www.anglistik.uni-freiburg.de/studium/zulassung.php.
Ein schriftlicher Test findet auch im Bakkalaureus-Studiengang Slavistik statt. Nähere Informationen erhalten die Bewerber/Bewerberinnen
nach Ende der Bewerbungsfrist.
Weitere Informationen zu den Auswahl- und Eignungsfeststellungsverfahren entnehmen Sie bitte den Informationsblättern bei den
Fakultäten/Studienfachberatungen bzw. aus dem Internet (http//www.uni-freiburg.de → Studium → Bewerbung & Zulassung).
16.
Berechnung der Wartezeit
Bei der Auswahl nach der Wartezeit wird der Rang des Bewerbers durch die Zahl der Halbjahre bestimmt, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/des Abiturs verstrichen sind. Der Bewerber, dessen Hochschulzugangsberechtigung in einem früheren Halbjahr als erworben gilt, hat
den Vorrang.
Halbjahre sind die Zeiten vom 01.04. bis 30.09. eines Jahres und vom 01.10. bis 31.03. des folgenden Jahres. Es werden nur Halbjahre gezählt, die
vom Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Wintersemesters 2005/2006 in vollem Umfang verstrichen sind.
Von der so errechneten Zahl der Halbjahre wird die Zahl der Halbjahre abgezogen (negativ angerechnet), die der Bewerber ab Sommersemester 1976
als ordentlich immatrikulierter Student an einer Hochschule (auch Fachhochschule) in den alten Ländern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich
Berlin (West) eingeschrieben war. Dies gilt auch für Bewerber, die ab Sommersemester 1991 an einer Hochschule in den neuen Bundesländern
immatrikuliert waren.
17.
Bewerbungen für ein Zweitstudium
Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule (auch Fachhochschule) in den alten Ländern der Bundesrepublik
Deutschland einschließlich Berlin (West) erfolgreich abgeschlossen haben, können nur im Rahmen einer Quote von 2% der zur Verfügung stehenden
Studienplätze eines Studienganges zugelassen werden. Dies gilt auch für Bewerber, die ein Studium in den neuen Bundesländern ab dem 01.10.1991
abgeschlossen haben. Bei der Auswahl der Bewerber wird eine Messzahl zugrundegelegt, die sich aus dem Ergebnis des Erststudiums und der
Bedeutung des Zweitstudiums im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit ergibt. Es ist daher erforderlich, dass Sie dem Antrag eine Kopie des
Abschlusszeugnisses des Erststudiums und eine schriftliche Begründung für das geplante Zweitstudium beifügen.
18.
Vorwegauswahl
Studienbewerber, die
1. eine Dienstpflicht nach Art. 12 a Abs. 1 oder 2 GG (Grundwehrdienst/Zivildienst) erfüllt oder eine solche Dienstpflicht oder eine entsprechende
Dienstpflicht auf Zeit bis zur Dauer von 3 Jahren übernommen haben oder
2. eine mindestens 2-jährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer geleistet oder übernommen haben oder
3. das freiwillige soziale oder ökologische Jahr geleistet oder die Verpflichtung dazu übernommen haben oder
4. ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren betreut oder gepflegt haben,
werden in dem im Hauptantrag genannten Studiengang vorweg ausgewählt, wenn sie bei oder nach Beginn ihres Dienstes oder der Pflegetätigkeit
von der Universität Freiburg bzw. von der ZVS an der Universität Freiburg in diesem Studiengang zugelassen waren und den Studienplatz aus den
vorgenannten Gründen nicht annehmen konnten. Dem Antrag sind eine Dienstzeitbescheinigung und eine Kopie des damaligen Zulassungsbescheides
beizufügen.
19.
Härtefälle und Nachteilsausgleich
Die im Rahmen der Härtequote zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an solche Bewerber vergeben, bei denen die Ablehnung des
Zulassungsantrages mit Nachteilen verbunden wäre, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise
verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen. In der Regel können nur solche Gründe anerkannt werden, die in der Person des Antragsstellers liegen.
Außerdem können Anträge auf Verbesserung der Wartezeit gestellt werden, wenn die Bewerber aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen daran
gehindert waren, eine bessere Wartezeit zu erreichen.
Antragsformulare auf Anerkennung als Härtefall bzw. auf Verbesserung der Wartezeit können beim Studentensekretariat der Universität Freiburg,
Postfach, 79085 Freiburg, angefordert werden und müssen mit den übrigen Unterlagen bis spätestens zum 15.07.2005 beim Studentensekretariat
eingegangen sein.
20.
Nachrückverfahren
Zunächst wird im Hauptverfahren nur über die Hauptanträge entschieden. Danach noch freigebliebene Studienplätze werden in Nachrückverfahren
vergeben; dabei wird auch über die Hilfsanträge entschieden. Falls Sie also im Hauptverfahren nicht zugelassen wurden, wird im 1. Nachrückverfahren
erneut geprüft, ob Sie in dem an e r s t e r Stelle (Hauptantrag) genannten Studiengang zugelassen werden können. Ist dies wiederum nicht möglich,
wird geprüft, ob eine Zulassung gemäß einem der Hilfsanträge möglich ist. Im Falle einer Zulassung in einem dieser Studiengänge nehmen Sie an den
weiteren Nachrückverfahren nicht mehr teil. Sofern Sie also an allen Nachrückverfahren mit dem Studiengang des Hauptantrags teilnehmen
wollen, dürfen Sie keine Hilfsanträge stellen.
Stand: Mai 2005

Documents pareils