rheinland-pfalz

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rheinland-pfalz
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
VDW
JAHRESBERICHT
2013/2014
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
VDW
JAHRESBERICHT
2013/2014
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Dr. Rudolf
Ridinger
Dr. Heinz Jürgen
Schirduan
Für langfristige bedarfsgerechte Rahmensetzungen
Die Rahmenbedingungen der wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Betätigung unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Ökonomische, rechtliche, politische, technologische
und gesellschaftliche Entwicklungen prägen alle gleichzeitig das Umfeld, in dem sich Wohnungsunternehmen bewegen. Diese Zusammenhänge wirken kontinuierlich, bei der Anpassung an die Veränderungen im Umfeld handelt es sich stets um eine Herausforderung. Doch
selten sind diese Veränderungen so einschneidend wie in den letzten Jahren.
Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmend angespannter Wohnungsmärkte in den Verdichtungsräumen ist die Wohnungspolitik verstärkt in der öffentlichen Debatte. Im Jahr 2013
wurde dies durch Bundestags- und Landtagswahlen besonders befördert. Aber auch auf
kommunaler Ebene sind wohnungspolitische Fragen Gegenstand kontroverser öffentlicher
Debatten.
Dabei werden auch wohnungspolitische Strukturen in Frage gestellt. Sicher ist die Frage
gerechtfertigt, ob die Instrumente, die teilweise seit Jahrzehnten die Rahmenbedingungen
prägen, noch zeitgemäß sind. Die Debatten ranken sich dabei um die Wiedereinführung ehemaliger Instrumente bis hin zu neuen Mitteln wie der Mietpreisbremse oder der Neuregelung
des Rahmens der Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten.
Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft muss sich allerdings auf langfristige Trends einstellen. Heutige Investitionen greifen zu kurz, wenn sie nur auf einen kurzfristigen Bedarf
reagieren. Da das Umfeld immer dynamischer wird, steigen deshalb die Risiken. Wohnungspolitische Rahmensetzungen, die ebenfalls nur auf kurzfristige Schwankungen an den Wohnungsmärkten ausgerichtet sind, behindern dabei zusätzlich eine nachhaltige Ausrichtung
der Unternehmensinvestitionen.
Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft unterstützt seine Mitglieder mit einem breiten Spektrum der Interessenpolitik und der Dienstleistungen bei der Bewältigung all
dieser Herausforderungen. Er ist dabei sowohl Sprachrohr als auch Ansprechpartner in allen
Fragen der Unternehmenspraxis.
Wir danken allen, die uns auf diesem Weg begleiten. Interessenten an wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Fragen laden wir zum Dialog mit uns ein.
Der Vorstand
Dr. Rudolf Ridinger
Dr. Heinz Jürgen Schirduan
VorstandVorstand
INHALTSVERZEICHNIS
HIGHLIGHTS DES VERBANDSJAHRES
AKTIVITÄTEN DES VERBANDES
INTERESSENVERTRETUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
VERANSTALTUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
AKTIONEN DES VERBANDES. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
BERATUNG UND DIENSTLEISTUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . .
ORGANE UND GREMIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
MEDIENRESONANZ. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
STATISTIK DES WOHNENS
GESCHÄFTSLAGE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
BETRIEBSVERGLEICH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ZUSAMMENSETZUNG DER
ORGANE UND GREMIEN
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HIGHLIGHTS
DES
VERBANDSJAHRES
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AKTIVITÄTEN DES VERBANDES
IM SPIEGEL VON 2013/2014
Unser Verband entwickelt vielfältige Aktivitäten in der Interessenvertretung und stellt umfangreiche Dienstleistungen
zur Verfügung. Das Verbandsleben ist zudem durch die Mitwirkung der Mitglieder und deren Austausch untereinander
geprägt.
Der VdW südwest ist für Mitglieder und die wohnungsund immobilienwirtschaftlich interessierte Öffentlichkeit
eine Plattform für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch und dient der Bildung von Netzwerken zwischen
Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie Dienstleistungsunternehmen rund um die Immobilie und das Wohnen. Der Verband ist zudem ein Kompetenzzentrum für alle
immobilienwirtschaftlichen Fragen.
Unsere Aufgaben erfüllen wir durch die Bereitstellung von
Informationen und die Initiierung von Informations- und
Erfahrungsaustauschprozessen. Wir unterstützen die Entwicklung von innovativen Lösungsansätzen, betreiben eine
intensive Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit
und stellen für unsere Mitglieder eine umfangreiche
Dienstleistungspalette zur Verfügung. Die Basis unserer Arbeit sind dabei hoch kompetente und engagierte
Mitarbeiter in unseren Geschäftsstellen. Darüber hinaus
nutzen wir Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit
mit dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V. sowie den Regionalverbänden aus der GdW-Familie. Schließlich praktiziert der VdW
südwest eine enge Kooperation mit anderen hessischen
Immobilienverbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft
der Wohnungs- und Immobilienverbände (AWI-Hessen),
der VdW südwest erfüllt die Sprecherfunktion für die
Arbeitsgemeinschaft.
Wir geben an dieser Stelle nur einen kleinen Ausschnitt der
Aktivitäten wieder, die den Verband im Zeitraum von der
Mitte des Jahres 2013 bis zur Mitte des Jahres 2014 nach
innen und in seiner Außenwirkung geprägt haben. Diese
Aktivitäten bilden wie in einem Spiegel das Leistungsspektrum sowie das Innenleben des Verbandes ab.
Ausführliche und aktuelle Informationen sowie die Kontaktmöglichkeiten zu den Geschäftsstellen und den Mitarbeitern können insbesondere im Internet unter www.vdwsuedwest.de abgerufen werden. Dort kann auch das pro
Jahr mit zehn Ausgaben erscheinende VerbandsMagazin
eingesehen und heruntergeladen werden.
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INTERESSENVERTRETUNG
Das interessenpolitische Verbandsjahr 2013/2014 war
gleich durch zwei Wahlen stark beeinflusst: Im September
2013 erfolgte sowohl eine Bundestagswahl als auch eine
Landtagswahl in Hessen. Bei beiden Wahlen hatten wohnungspolitische Fragestellungen einen herausgehobenen
Stellenwert. Hintergrund waren insbesondere Entwicklungen in den Verdichtungsregionen, in denen Angebotsmieten schon seit Jahren einen deutlichen Anstieg zu verzeichnen haben. Das zentrale politische Schlagwort in diesem
Zusammenhang bildete das Ziel der Einführung einer sogenannten Mietpreisbremse.
Darüber hinaus prägte eine außerordentliche Vielfalt an
Themen die interessenpolitische Arbeit des Verbandes. Das
Themenspektrum reichte dabei von der punktuellen Änderung des Genossenschaftsgesetzes zum Schutz insolventer
Genossenschaftsmitglieder bis hin zur Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014).
Der VdW setzte sich dabei intensiv für die Interessen seiner
Mitgliedsunternehmen, auf Bundesebene in enger Abstimmung mit dem federführenden GdW und auf Länderebene
unmittelbar, ein. Zu diesem Zwecke verfolgt der VdW stets
das Ziel, sich zum einen stets in einem möglichst frühen
Stadium in politische und gesetzgeberische Diskussionsund Meinungsbildungsprozesse einzubringen, um dann
zum anderen auch im Fortgang der Angelegenheiten, beispielsweise in Anhörungsverfahren und über Stellungnahmen, weiterhin die wohnungswirtschaftlichen Positionen
zu vertreten.
So hat in Rheinland-Pfalz die Landesregierung langjährige
Forderungen der Wohnungswirtschaft nach Einführung
eines eigenständigen landesspezifischen Wohnraumförderungsgesetzes aufgegriffen, das dann schließlich am
1. Januar 2014 in Kraft trat und etliche Anregungen des
Verbandes aufgegriffen hat. In Hessen trat ein entsprechender Gesetzentwurf bereits Anfang 2013 in Kraft.
Des Weiteren vertrat der Verband die Interessen seiner
Mitglieder im Rahmen von Stellungnahmen zu Novellierungen des Landesnaturschutzgesetzes und der Landesbauordnung in Rheinland-Pfalz. In Hessen und Rheinland-Pfalz verfolgten die Landesregierungen Pläne zur
Umsetzung der Mietrechtsänderung 2013 in Form von
Kappungsgrenzenverordnungen.
Europa und Bundesebene
Die europäische genauso wie die Bundesebene beeinflussen mittel- und unmittelbar die Rahmenbedingungen für
Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Auf europäischer Ebene bilden dabei Vorgaben in Richtlinien einen
Schwerpunkt. Diese Vorgaben sind dann von den nationalen Gesetzgebern innerhalb eines vorgegebenen zeitlichen
Rahmens umzusetzen.
Der Gesetzgeber auf Bundesebene hat im Rahmen seiner
Gesetzgebungskompetenzen unmittelbaren Einfluss auf die
Rahmensetzung. Herausragende Bedeutung hat dabei die
Gesetzgebung im Mietrecht. Allerdings sind insbesondere
im Bereich der Förderpolitik, aber auch im Bereich gesetzlicher Rahmenvorgaben in den letzten Jahren Gestaltungsräume auf die Länderebene verlagert worden. Im Rahmen
der Förderpolitik ist die Ausgestaltung allerdings durch die
Haushaltslage der Bundesländer stark eingeschränkt.
Kurz nach Inkrafttreten der letzten Mietrechtsänderung
zum 1. Mai und 1. Juli 2013, bei der Erleichterungen für
die Durchführung energetischer Modernisierungen und
Vereinfachungen bei Räumung und Vollstreckung gegen
zahlungsunfähige und -unwillige Mieter im Mittelpunkt
standen, hat die neue Bundesregierung bereits konkrete
Pläne für einer weitere und weitreichendere Mietrechtsänderung entwickelt. Im März hat das federführende Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf veröffentlicht,
der die gesetzlichen Grundlagen für eine Mietpreisbremse
enthält. Bei Weiter- oder Wiedervermietung soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine grundsätzliche Begrenzung der zulässigen Miete auf zehn Prozent
oberhalb der Vergleichsmiete vorgeschrieben werden. Ausnahmen sind unter anderem für modernisierte Wohnungen
und Wohnungen, für die zulässigerweise höhere Vormieten
vereinbart waren, vorgesehen. Die Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten soll wie bei der
Kappungsgrenzenreduzierung durch Rechtsverordnungen
der Landesregierungen erfolgen. Die tatbestandlich identische Grundlage für Kappungsgrenzenverordnungen aus
der letzten Mietrechtsänderung (2013) wird aktuell von
den Regierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz umgesetzt. Während nach den Plänen der Regierung in Rheinland-Pfalz nur für wenige Kommunen eine Absenkung der
Kappungsgrenze auf 15 Prozent zu erwarten ist, gehen die
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INTERESSENVERTRETUNG
Pläne in Hessen deutlich weiter. Eine Vielzahl von Kommunen soll der Kappungsgrenzenverordnung unterfallen, wobei das Auswahlverfahren besonders in Hessen viele Fragen
aufwirft. Der Verband hat sich entsprechend positioniert.
Im Rahmen der Novellierung des Verbraucherinsolvenzrechts ist das Genossenschaftsgesetz mit Wirkung zum
19. Juli 2013 in einem für die Wohnungsgenossenschaften
entscheidenden Punkt geändert worden: Die Kündigungen von Mitgliedschaften insolventer Genossenschaftsmitglieder durch Insolvenzverwalter und Drittgläubiger
wurden deutlich erschwert. Nur noch dann, wenn die
Pflichtbeteiligung die Nettomiete um mehr als das Vierfache übersteigt und zugleich über 2.000 Euro liegt, ist eine
Kündigung zulässig. In allen anderen Fällen sind Kündigungen ausgeschlossen, wenn und soweit die Pflichtbeteiligung Voraussetzung für eine Wohnungsüberlassung
ist. Für diesen weitergehenden gesetzlichen Schutz der
Genossenschaft und ihrer Mitglieder im Falle der Insolvenz von Mitgliedern hatten sich die wohnungswirtschaftlichen Verbände über Jahre hinweg auf Bundes- und auf
Länderebene immer wieder mit Nachdruck eingesetzt.
Am 13. Juni 2014 ist zudem das Gesetz zur Umsetzung
der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten. Durch
Änderungen im BGB wurde der Verbraucherschutz bei
Haustür- und Fernabsatzgeschäften weiter gestärkt. Für
Wohnraummietverträge ergeben sich nur in wenigen Konstellationen, beispielsweise bei einvernehmlichen Mietererhöhungen nach § 557 BGB oder bei Modernisierungsvereinbarungen nach § 555f BGB, Konsequenzen. Wenn
diese Vereinbarungen nicht in den Geschäftsräumen der
Wohnungsunternehmen abgeschlossen werden, ist dem
Mieter ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen und ein
entsprechender Hinweis hierauf zu erteilen.
Am 1. Mai 2014 ist die unter anderem auf der EU-Gebäuderichtlinie basierende EnEV 2014 nach einem relativ langwierigen Entscheidungsprozess in Kraft getreten. Der GdW
hatte sich mit Unterstützung der Landesverbände bereits
frühzeitig für die Interessen der Wohnungswirtschaft eingesetzt, was sich in einzelnen Regelungsbereichen auch
positiv niederschlug. Einige praxisrelevante Änderungen
sind bereits seit dem 1. Mai 2014 zu beachten, andere Regelungen gelten hingegen erst zu späteren Zeitpunkten.
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Die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf
erhöhen sich ab 1. Januar 2016 um 25 Prozent. Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt
wurden, dürfen bereits ab 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. In allen kommerziellen Immobilienanzeigen (Zeitung, Internet etc.) sind seit 1. Mai 2014 bestimmte
Pflichtangaben (Art des Energieausweises, Kennwert der
Endenergie, wesentlicher Energieträger, Baujahr und bei
ab 1. Mai 2014 erstellten Energieausweisen die Energieeffizienzklasse) aufzuführen. Dies betrifft auch Anzeigen, die
auf der eigenen Unternehmenshomepage eingestellt sind.
Grundsätzlich behalten alte Energieausweise ihre Gültigkeit
für eine Dauer von zehn Jahren seit Ausstellungsdatum.
Fehlende Pflichtangaben in Anzeigen können aber erst
ab dem 1. Mai 2015 als Ordnungswidrigkeit sanktioniert
werden.
Seit dem 1. Mai 2014 sind Mietinteressenten der Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen entweder
im Original oder in Kopie bei der Besichtigung vorzulegen.
Unverzüglich nach Mietvertragsabschluss müssen dem Mieter die Unterlagen übergeben werden. Gleiches gilt sinngemäß für den Verkauf oder eine Verpachtung. Bei Energieausweisen, die seit dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden,
werden die bislang begleitenden Modernisierungsempfehlungen fester Bestandteil des Energieausweises.
Seit dem 1. Januar 2014 besteht nach § 9 Heizkostenverordnung die Pflicht, bei zentralen verbundenen Heizungsund Warmwasseranlagen die auf die Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler zu messen. Diese Pflicht wurde bereits mit der
Novellierung der Heizkostenverordnung zum 1. Januar
2009 normiert. Die Regelung soll eine genauere und damit
gerechtere Verteilung der Wärme- und Warmwasserkosten
bewirken und den gestiegenen Anteil der Trinkwassererwärmung an den Gesamtkosten der Heizungsanlage berücksichtigen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung erforderte von den Wohnungsunternehmen den rechtzeitigen
Einbau von Wärmezählern bei allen verbundenen Anlagen,
nämlich Fernwärme- und Heizkesselanlagen, bis zum 31.
Dezember 2013.
Aufgrund der Änderung der Trinkwasserverordnung aus
dem Jahr 2012 gilt seit dem 1. Dezember 2013 ein neuer,
deutlich niedrigerer Grenzwert für Blei. Da dieser Wert bei
vorhandenen Bleileitungen in der Regel nicht eingehalten
werden kann, müssen vorhandene Bleileitungen gegen
Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht
werden. Die geänderte Trinkwasserverordnung enthält zwar
keine explizite Ausbaupflicht. Der abgesenkte Bleiwertgrenzwert und damit verbundene Informationspflichten
gegenüber dem Mieter gelten aber bei bekannten Bleileitungen. Insoweit genügt auch ein Kennenmüssen. Durch
den abgesenkten Bleiwert ergibt sich daher faktisch eine
Austauschpflicht, da vermutet wird, dass der Bleiwert bei
vorhandenen Bleileitungen nicht mehr zu halten ist.
Von besonderem Interesse für die Mitgliedsunternehmen
ist die Beseitigung der steuerlichen Nachteile bei der Energieerzeugung durch Wohnungsunternehmen.
Wohnungsunternehmen sind von der Gewerbesteuer befreit, wenn sie ausschließlich Vermietung und Verpachtung
betreiben, also ihren Wohnungsbestand vermieten (§ 9 Nr. 1
Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz).
Allerdings führt bereits eine einzige andere gewerbliche Tätigkeit zur Versagung der Steuervergünstigung. Eine solche
schädliche Tätigkeit ist auch die Stromerzeugung. Durch
eine Stromerzeugung wird das Wohnungsunternehmen
nicht nur bezüglich der Stromerzeugung gewerbesteuerpflichtig, sondern für seine gesamte Vermietungs- und
Verpachtungstätigkeit.
Die Wohnungswirtschaft fordert, dass durch die Energieerzeugung nicht die gesamte Vermietungstätigkeit gewerbesteuerinfiziert wird. Durch eine entsprechende gesetzliche
Änderung würde es für den Staat zu Gewerbesteuer-Mehreinnahmen kommen, weil die Wohnungsunternehmen
dann Energie erzeugen und (nur) darauf Gewerbesteuer zu
zahlen haben. Auch bei steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften sollte die Energieerzeugung für Genossenschaftswohnungen begünstigt sein.
In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ist die
Reformierung der Grundsteuer vorgesehen. Die Koalitionspartner haben die Länder aufgefordert, nach Abschluss der
laufenden Prüfprozesse rasch zu einer gemeinsamen Position für eine reformierte Grundsteuerbemessungsgrundlage
zu kommen. Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes
der Arbeitsgruppe der Länder zur Reform der Grundsteuer
13
INTERESSENVERTRETUNG
steht noch aus. Der VdW südwest setzt sich dafür ein, dass
eine reformierte Grundsteuer nicht zu zusätzlichen Belastungen für Mieter führt und die Ermittlung der Bemessungsgrundlage verwaltungsökonomisch gestaltet wird.
§ 13 b Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Umsatzsteuerumkehr, das heißt dass bei Bauhandwerkerleistungen nicht
der Handwerker, sondern der Leistungsempfänger die entstehende Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat.
Seit 2010/2011 sind einzelne Wohnungsunternehmen durch
den § 13b UStG betroffen, weil sie Bauträgerleistungen erbringen und bei Überschreitung einer zehnprozentigen Bauleistungsgrenze für sämtliche empfangene Bauleistungen
(auch bei Instandhaltung und Neubau) die Umkehrung anzuwenden haben.
Am 22. August 2013 hat der Bundesfinanzhof entschieden,
dass Bauträgertätigkeiten keine Bauleistungen sind. Die Finanzverwaltung hat durch Erlasse ihre bisherige Auffassung korrigiert. Die Finanzverwaltung versucht nunmehr,
die ursprüngliche Rechtslage durch Gesetzesänderung
wieder einzuführen (so ein entsprechender Vorschlag aus
Niedersachsen im Rahmen der Bundesratsberatungen zum
„Kroatiengesetz“).
Die gemeinsame Verbändestellungnahme vom 3. Juni 2014
von GdW, ZIA und den Verbänden der Bauindustrie und
des Bauhandwerks spricht sich dafür aus, dass – wenn eine
Ausweitung des § 13 b UStG durch den Gesetzgeber für
notwendig erachtet wird – „Grundstückslieferungen“ (also
auch das Bauträgergeschäft) umsatzsteuerrechtlich nicht
als Bauleistungen angesehen werden. Dadurch würden die
Wohnungsunternehmen (auch wenn sie als Bauträger tätig
sind) nicht unter § 13b UStG fallen.
Der automatisierte Kirchensteuerabzug ab 2015 führt insbesondere für Genossenschaften, die Dividendenzahlungen
(bzw. Zinszahlungen) an ihre Mitglieder vornehmen, zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Die vorbereitenden
Maßnahmen sind bereits im Jahr 2014 durchzuführen. Sie
umfassen vor allem eine persönliche individuelle Information der Mitglieder der Genossenschaften, um dann innerhalb eines gesetzlich vorbestimmten Zeitfensters die entsprechenden für den automatisierten Kirchensteuerabzug
erforderlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern
abrufen zu können.
Der VdW südwest hat ein Schreiben an die Finanzminister
in Hessen und Rheinland-Pfalz gerichtet, in dem er auf die
immensen Belastungen der Genossenschaften hinweist,
die nicht zum Kreditwesen- und Finanzdienstleistungssektor zählen. Die Wohnungswirtschaft plädiert für die Möglichkeit, den Kirchensteuerabzug pauschal vornehmen zu
können.
14
Hessen
Im Vorfeld der Landtagswahl im September 2013 avancierte die Wohnungspolitik zu einem zentralen Themenfeld.
Tauchte sie in den Wahlprogrammen der Vergangenheit
noch kaum oder sogar gar nicht auf, ließ es sich im vergangenen Jahr keine Partei nehmen, ausführlich darzulegen,
welche Schwerpunkte sie beim Thema Wohnen künftig setzen will.
In Hessen wechselte infolge der Wahlen die Landesregierung. Die schwarz-gelbe Koalition wurde abgelöst durch
ein Bündnis aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Dies ist
der bislang erste Versuch einer solchen Koalition in einem
Flächenbundesland. Im Zuge dessen wurden auch die Ministerien neu strukturiert. Während bislang das FDP-geführte
Wirtschaftsministerium unter Florian Rentsch für den Wohnungsbau verantwortlich zeichnete, wurde dieser Bereich
nach der Neustrukturierung beim Umweltministerium unter
Priska Hinz (Die Grünen) angesiedelt. Damit folgte Hessen
dem Vorbild des Bundes, in dem Kompetenzen in der gleichen Weise verlagert wurden. Umgekehrt wurde die energetische Gebäudesanierung vom Umwelt- zum Wirtschaftsministerium verschoben, das nun den gesamten Bereich
Energie verantwortet.
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten die Regierungsparteien eine erneute Anhebung der Grunderwerbsteuer von fünf auf sechs Prozent. Ursprünglich war diese
für den 1. Januar 2015 geplant. Aufgrund der knappen
Haushaltslage des Landes und der erhofften Mehreinnahmen kam die Erhöhung nun schon am 1. August 2014. Der
VdW südwest hatte im Rahmen einer Stellungnahme vehement gegen die Erhöhung protestiert und auf die immensen
Mehrbelastungen für die Wohnungswirtschaft hingewiesen.
Die letzte Anhebung des Steuersatzes war erst am 1. Januar
2013 von 3,5 auf fünf Prozent vollzogen worden.
Noch vor der politischen Sommerpause 2014 haben die
Regierungsfraktionen die ebenfalls im Koalitionsvertrag
vereinbarte Novellierung des Wohnraumfördergesetzes als
Entwurf auf den parlamentarischen Weg gebracht. Dabei
wurde der Vorrang der Eigentumsförderung vor dem Mietwohnungsbau aufgehoben und beide Förderungen gleichgestellt. Damit wurde eine zentrale Forderung des VdW
südwest erfüllt. Ebenfalls vom Verband gefordert wurde die
Anhebung der Einkommensgrenzen. Hier sieht der Entwurf
eine Ermächtigung für das zuständige Ministerium vor, per
Verordnung von den gegebenen Grenzen abzuweichen.
Dies muss dann allerdings im Rahmen der Wohnraumförderrichtlinien erfolgen. Zudem soll im Zuge der Novelle die Förderung besonderer Wohnformen – vor allem studentisches
Wohnen – im Gesetz verankert werden.
Besondere Erfolge konnte der VdW südwest bei der Weiterentwicklung der Landesförderung verzeichnen. Insbesondere wurde die vom Verband seit Jahren geforderte Förderung
des Ankaufs von Belegungsrechten zunächst im Jahr 2013
als Pilotmaßnahme eingeführt. Das Instrument soll ab 2014
in eine Regelförderung überführt werden. Die Landesregierung hat schließlich innerhalb der nächsten fünf Jahre eine
Verdoppelung der Fördergelder für die wohnungspolitische
Förderung angekündigt. In der Umsetzung dieser Ankündigung wird deshalb künftig ein interessenpolitischer Schwerpunkt in der Verbandsarbeit liegen.
Bereits im Mai 2013 hat der Bundesgesetzgeber mit einer
Mietrechtsnovelle die Länder ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die
Mieten im Bestand nur um 15 statt 20 Prozent in drei Jahren angehoben werden dürfen. Im Juni 2014 hat das hessische Bauministerium einen entsprechenden Entwurf einer
Kappungsgrenzenverordnung vorgelegt. Danach sollen 23
Kommunen in Hessen als betroffene Gebiete festgelegt werden. Der VdW südwest hat gemeinsam mit der AWI-Hessen
im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme erarbeitet, in der der Entwurf aus juristischen und wohnungsmarktpolitischen Gründen kritisiert wurde.
Darüber hinaus befinden sich aktuell noch weitere Verordnungen und Gesetze im Entwurfsstadium oder sind zumindest geplant. Unter anderem soll die Garagenverordnung
novelliert und das Vergabegesetz um weitere (soziale) Kriterien sowie Tariftreueregelungen ergänzt werden. Außerdem
plant die Landesregierung die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe als Ermächtigungsgrundlage an die Kommunen sowie die Beteiligung von Wohnungsbauinvestoren
an der Finanzierung von ÖPNV-Maßnahmen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienverbände (AWI-Hessen) feiert 2014 ihr fünfjähriges Jubiläum. Im Jahr 2009 hatten sich fünf Verbände der hessischen
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INTERESSENVERTRETUNG
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammengeschlossen, um ein gemeinsames Sprachrohr der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu bilden. Dem VdW südwest
hat hierbei die Rolle des Sprechers inne. Der Parlamentarische Abend im Hessischen Landtag im April 2014 stand
ganz im Zeichen der neuen Mehrheitsverhältnisse im Länderparlament und der neuen Landesregierung. Bauministerin Priska Hinz erläuterte den zahlreichen Abgeordneten
und Gästen ihre wohnungspolitischen Pläne für die Legislaturperiode. Die Präsentation des AWI-Konjunkturberichtes
Mitte Juni stieß auch in diesem Jahr auf reges Interesse. Neben den wohnungswirtschaftlichen Konjunkturdaten wurde
2014 schwerpunktmäßig der Frage „Studentisches Wohnen
– Eine neue Assetklasse?“ nachgegangen.
Im Juni 2014 fanden sich zwölf Verbände und Institutionen
der Wohnungs- und Bauwirtschaft zusammen und haben
gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund Hessen und der
IG BAU die Länderinitiative „Impulse für den Wohnungsbau Hessen“ gegründet. Die Aktion wird sich – analog zu
ihrem bereits seit einigen Jahren bestehenden Pendant auf
Bundesebene – vor allem für die Schaffung von neuem
Wohnraum einsetzen. Als Sprecher wählten die Beteiligten
bei ihrer konstituierenden Sitzung Dr. Rudolf Ridinger vom
VdW südwest. Koordinator der Länderinitiative ist der BDB
Bund deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure. Für
die nähere Zukunft sind die Erarbeitung eines gemeinsamen
Positionspapieres sowie eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung geplant.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz erfolgt die interessenpolitische Vertretung im Wesentlichen durch die Arbeitsgemeinschaft
(Arge) rheinland-pfälzischen Wohnungsunternehmen. In
dieser sind alle Mitgliedsunternehmen des VdW südwest
sowie des für den nördlichen Landesteil zuständigen VdW
Rheinland Westfalen vertreten.
Die Arge hat sich in einigen Schwerpunkten des im Frühjahr 2014 vorgelegten Entwurfs einer Novellierung der
Landesbauordnung positioniert. Insbesondere die im Regierungsentwurf verankerten Vorgaben zur Erhöhung der
Anzahl von barrierefreien Wohnungen und zur gesetzlichen Manifestierung des Standards „Rollstuhlgerecht“
werden unter Verweis auf die erhebliche Kostenmehrlast
abgelehnt. Auch die Einführung einer geplanten Ermächtigung für Kommunen, durch Satzungen die Verwendung
erneuerbarer Energie vorzuschreiben, wurde im Gesetzgebungsverfahren kritisiert.
16
Auch gegen die Pläne zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes hat sich der Verband im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit Nachdruck eingesetzt, da der Entwurf weitere Hürden für die Bebaubarkeit brachliegender
Flächen vorsieht. Auch der Pflanzen- und Tierartenschutz
soll zum Teil deutlich über die bundesrechtlichen Vorgaben
hinaus zu Lasten der Grund- und Gebäudeeigentümer ausgeweitet werden.
Das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vom 22.
November 2013 ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Zuletzt haben der VdW südwest und der VdW Rheinland
Westfalen für die Arge rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens des
Haupt- und Finanzausschusses des Landtags RheinlandPfalz am 25. September 2013 schriftlich und mündlich
Stellung genommen. Die frühzeitige interessenpolitische
Vertretung bereits im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens mit dem Finanzministerium hat
aus Sicht der Arge gute Ergebnisse gezeitigt. Die Verbände begrüßen das neue landeseigene Wohnraumförderungsgesetz, das die komplexen Anforderungen an das
Wohnen aufgreift, den kooperativen Gedanken in der
Wohnraumförderpolitik stärkt sowie eine dem Produkt
Wohnen angemessene Erweiterung der Fördergegenstände
vornimmt. Verbesserungswürdig bleibt weiterhin eine angemessene Anhebung der Einkommensgrenzen für Einund Zweipersonenhaushalte.
Im August 2013 hat die Arge mit den sie tragenden wohnungswirtschaftlichen Regionalverbänden und der Architektenkammer Rheinland-Pfalz eine Fachreise mit Finanzund Bauminister Dr. Carsten Kühl durchgeführt. In der
zweitätigen Projektbereisung in verschiedene Regionen
des Landes demonstrierten Mitgliedsunternehmen aus
Neustadt an der Weinstraße, Koblenz und Trier, wie ein
preiswertes, altersgerechtes, energieeffizientes und damit
zukunftssicheres Wohnen mit Qualität in Stadt und Land
gesichert werden kann. Fragen der Wohnraumförderung
und Quartiersentwicklung wie der Baukultur standen im
Fokus.
17
VERANSTALTUNGEN
Insbesondere unsere Veranstaltungen dienen dem inten­
siven Austausch der Mitglieder und der Fachöffentlichkeit.
Einen jährlichen Höhepunkt bildet dabei der Verbandstag,
der im Jahr 2013 unter dem Motto „Renaissance der Woh­
nungspolitik“ in Wiesbaden stattfand. Der Verband konnte
dabei unter anderem die Spitzenkandidaten für die bevor­
stehende Landtagswahl als Redner begrüßen.
Im Jahr 2014 fanden vier gut besuchte Regionalkonferenzen
statt, die den Mitgliedern die Möglichkeit zum direkten und
persönlichen Austausch boten. Themenschwerpunkt war in
allen vier Konferenzen die aktuellen Wohntrends.
Schließlich greifen wir mit zahlreichen Fachveranstaltungen
auch viele Einzelthemen auf. Besonderes Interesse fanden
vor dem politischen Hintergrund insbesondere Themen rund
um das Mietrecht.
AKTIONEN DES VERBANDES
In den letzten Jahren hat der VdW südwest seine Aktivi­
tätspalette durch die Initiierung eigener Aktionen und Pro­
jekte erweitert. Hierdurch wollen wir besonders innovative
Handlungsansätze von Wohnungs- und Immobilienunter­
nehmen fördern, eine breitere Diskussionsgrundlage für
neue Tendenzen zur Weiterentwicklung von Dienstleistungs­
angeboten schaffen und schließlich durch die im Rahmen
von Aktionen durchgeführten Projekte den Wohnungs- und
Immobilienunternehmen Ideen für potenzielle Aktivitäten
auf Unternehmensebene vermitteln. In diese Aktionen
sind häufig diverse politische, ökonomische, gesellschaftli­
che und kulturelle Akteure eingebunden, wodurch sich die
Möglichkeiten der Netzwerkbildungen und damit die Akti­
onsfelder für die Wohnungs- und Immobilienunternehmen
erheblich erweitern.
Einige Aktionen haben darüber hinaus eine längerfristige
Perspektive. Dies trifft vor allem für die im Juni 2009 gestar­
tete Imagekampagne für den Ausbildungsberuf „Immobili­
enkauffrau/Immobilienkaufmann“ zu. Sie steht unter dem
Motto „Du bist mehr Immobilienprofi, als Du denkst!“. Mit
der Imagekampagne sollen der Bekanntheitsgrad des Aus­
bildungsberufs erhöht, ein entsprechendes Image verankert
sowie der Ausbildungsberuf attraktiv vorgestellt werden,
um die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen zu steigern.
Auch finden Aktionen mit Einbeziehung verschiedener Part­
ner statt. Hierzu gehört die seit 2006 laufende gemeinsame
Aktion mit dem hessischen Innenministerium zum Gütesie­
gel „Sicher Wohnen in Hessen“. Das Ziel der gemeinsamen
Aktion ist nicht, die Häuser zu „verbarrikadieren“, sondern
vor allem das subjektive Sicherheitsempfinden der Bewoh­
ner und damit den Wohlfühlaspekt beim Wohnen zu stär­
ken. Alle ausgezeichneten Projekte zeigen die Vielfalt der
Möglichkeiten für mehr Sicherheit beim Wohnen und sind
damit ein wichtiges Signal für alle Bauherren. Die Projekte
helfen, Tatgelegenheiten zu reduzieren und Straftaten zu
verhindern.
18
BERATUNG UND
DIENSTLEISTUNGEN FÜR
MITGLIEDSUNTERNEHMEN
Der Verband bietet gemeinsam mit seinen angeschlossenen
Unternehmen und Kooperationspartnern eine umfassende
Dienstleistungspalette an. Die Verbandsgruppe ist dabei
Ansprechpartner für alle wohnungs- und immobilienwirtschaftliche Fragen.
So ist der Verband Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes. Das zentrale Dienstleistungsangebot
besteht aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Pflichtprüfung der Genossenschaften (§ 53 Genossenschaftsgesetz
– GenG), die von uns als Betreuungsprüfung verstanden
wird. Im Interesse und zum Schutz der Mitglieder und
Gläubiger wird dabei jede genossenschaftliche Pflichtprüfung mit dem Ziel durchgeführt, die aktuelle wirtschaftliche Lage wie auch die voraussichtliche Entwicklung der
Genossenschaft zu beurteilen. Darüber hinaus beinhaltet
die Prüfung nach § 53 GenG die Beantwortung von Fragen
zur formellen und materiellen Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist die Auseinandersetzung unserer
Prüfer mit den Geschäftsprozessen des jeweiligen Unternehmens ein wichtiger Bestandteil der Jahresabschluss- und
Geschäftsführungsprüfung.
Auf vertraglicher Basis erbringt der Verband zudem die
gesetzliche Jahresabschlussprüfung (§ 316 Handelsgesetzbuch – HGB), aber auch Sonderprüfungen. Bei den Immobilien- und Wohnungsunternehmen, deren Geschäftsanteile
überwiegend von der öffentlichen Hand – insbesondere von
Kommunen – gehalten werden, ist die Jahresabschlussprüfung um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu
erweitern. Hiernach gilt für Eigenbetriebe oder andere Einrichtungen, dass diese Prüfung Teil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung ist.
Die Umsetzung sowohl bestehender als auch neuer gesetzlicher Vorgaben – so aktuell die Änderungen beim Lagebericht gemäß DSR 20, aber auch umfassender das erstmals zum 31. Dezember 2010 in Gänze zur Anwendung
gefundene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
– verlangt für Genossenschaften und Kapitalgesellschaften
insbesondere eine Beurteilung der Berichterstattung der Geschäftsführung über Lage und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Die Prüfungen tragen dazu bei, mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen, um durch rechtzeitige
19
BERATUNG UND
DIENSTLEISTUNGEN FÜR
MITGLIEDSUNTERNEHMEN
Gegenmaßnahmen Schaden abzuwenden. Aber auch Hinweise für Geschäftsführung und Aufsichtsrat werden im
Rahmen der Prüfungen erarbeitet, um potenziellen Gefahren zwecks Haftungsvermeidung entgegenzuwirken.
Bei Genossenschaften und Kapitalgesellschaften, die erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34c Gewerbeordnung
(GewO) betreiben, wird nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geprüft.
Angesichts der Komplexität des wohnungswirtschaftlichen
und -politischen Geschehens, insbesondere auch im Hinblick
auf die sich ständig ändernden Bestimmungen in Recht und
Verwaltung, ist der Prüfungsbereich des Verbandes im Rahmen eines ganzheitlichen Beratungsansatzes als beratender
Partner vor Ort gefordert.
Dieser Aufgabe wird er durch die Bereitstellung eines umfangreichen Dienstleistungsangebotes gerecht, im Bereich
der betriebswirtschaftlichen Beratung – bei Überschneidung
von steuerlichen, rechtlichen und technischen Fragestellungen – insbesondere in folgenden Bereichen:
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»»
»»
»»
»»
»»
»»
»»
»»
»»
»»
»»
Interne Revision
Organisation
Risikomanagement
Managementüberwachungssysteme
Erstellung und Überprüfung von Wirtschafts- und
Finanzplänen
Objektbewertungen, Ertragswertermittlungen (DCFVerfahren, VoFi-Methode)
Unternehmensbewertung
Gehaltsüberprüfungen
Portfoliomanagement und Instandhaltungsplanung,
auch im Sinne einer Gesamtunternehmensanalyse
Finanzierungsberatung, Bankenreport
Kennzahlensysteme
Externer Datenschutz, Analyse der Datenschutzsituation,
DSiN
»» EDV-Beratung und -Prüfung, Hilfestellung bei
Migrationen
»» Antikorruptionshandbuch, Compliance, Aufdeckung
von dolosen Handlungen
»» Unterstützung von Geschäftsführung und Aufsichtsräten in Sonderfragen.
Das Spektrum umfasst also Beratungsleistungen, die unter
anderem von der Durchführung klassischer Interner Revisionen, über die Erstellung und Überprüfung von Wirtschaftsund Finanzplänen, Organisationsgutachten bis hin zur
Analyse unternehmensspezifischer Datenschutzsituationen
reichen.
Auch technische Kurzanalysen verschaffen den Mitgliedsunternehmen einen Überblick über Verbesserungsmöglichkeiten der Prozessabläufe in ihren Abteilungen. Bei Bedarf
kann eine Erweiterung auf technische Audits zu Bauplanung, Bauleistungsvergabe und -kontrolle erfolgen.
Letztendlich unterstützen wir nicht nur die jeweilige Geschäftsführung der Wohnungsunternehmen, sondern auch
interessierte Aufsichtsratsmitglieder, die zum Beispiel Anfang 2014 zu Fragen der Rechnungslegung und Bilanzierung von uns geschult wurden.
In Form monatlicher elektronischer Mandanteninformationen unterrichtet der Verband die wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Entscheider über aktuelle Änderungen in
Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Die Steuerabteilung des Verbandes bereitet die für die Praxis
relevanten Gesetzesänderungen, die Änderungen aufgrund
der Rechtsprechung der Finanzgerichte sowie die Änderungen durch BMF-Schreiben entsprechend auf und gibt diese
im Rahmen ihrer Beratungsleistungen zeitnah individuell
oder auch mittels der Mandanteninformation weiter.
20
Schwerpunkte der Beratungsleistungen im Zeitraum 2013/
2014 bildeten die Einführung der E-Bilanz, Neuerungen bezüglich des Kirchensteuereinbehalts sowie die Änderungen
hinsichtlich § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) zur Umkehr
der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgertätigkeit.
Weiterhin bietet die Steuerabteilung unternehmensindividuelle, kompetente und zeitnahe Beratungen an, die insbesondere folgende Leistungen umfassen:
»» Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu
steuerlichen Einzelsachverhalten
»» Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen
»» Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen
»» Einlegung von außergerichtlichen Rechtsmitteln und
Prozessführung bei Finanzgerichten
»» Übernahme von Finanzbuchhaltungen und Jahresabschlüssen
»» Durchsicht von Vertragsentwürfen auf steuerliche
Risiken
»» Beratung in lohnsteuerlichen Fragen
»» Stellungnahmen zu Umstrukturierungsmaßnahmen.
Die Rechtsberatung des VdW südwest wird regelmäßig
von vielen Mitgliedsunternehmen in Anspruch genommen.
Durch die Beratung zu immer vielfältiger werdenden Rechtsgebieten kann der Verband wertvolle Hilfestellung für die
unternehmerische Umsetzung rechtlicher Vorgaben leisten.
Neben der telefonischen und schriftlichen Beantwortung
von Anfragen erstellt der Verband in einzelnen Fällen auch
gutachterliche Lösungsvorschläge für komplexere Fragestellungen und Vertragsprüfungen. Darüber hinaus informiert
die Rechtsabteilung die Mitgliedsunternehmen des Verbandes zeitnah und aktuell regelmäßig auch durch Rundschreiben, im VerbandsMagazin, auf Tagungen und in zunehmend
häufiger angefragten Inhouse-Schulungen über praxisrelevante und aktuelle rechtliche Themen. Nicht vernachlässigt
werden dabei auch aktuelle Entwicklungen und Vorgaben
aus der Rechtsprechung, die gerade bei der Ausfüllung von
Gesetzeslücken weiterhin an Bedeutung gewinnen.
Die Schwerpunkte der Beratung bilden traditionell die Felder
Miet-, Wohnungseigentums- Genossenschafts- und GmbHRecht. Die Hilfe des Verbandes wird aber auch vermehrt bei
Fragestellungen aus dem Insolvenz-, dem Vergabe-, dem
21
BERATUNG UND
DIENSTLEISTUNGEN FÜR
MITGLIEDSUNTERNEHMEN
Energiewirtschafts-, dem Datenschutz- und dem Kommunalrecht in Anspruch genommen.
Welche technische Innovation, welches Produkt funktioniert in der Praxis wirklich? Welche Probleme treten typischerweise bei großen Modernisierungsprojekten auf? Das
technische Referat des VdW südwest kennt die Antworten
auf diese und viele weitere Fragen. Durch den ständigen
Austausch mit seinen Mitgliedsunternehmen und die Führung des Fachausschusses für Planung und Technik hat es
einen guten Marktüberblick gewonnen und schöpft damit
die Möglichkeiten eines Netzwerkes voll aus.
Die Mitgliedsunternehmen werden in allen Fragen des Planens und Bauens, der Modernisierung, der Instandsetzung
und der Instandhaltung, also über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden von der Projektentwicklung über Planungsleistungen, Gebäude- und Haustechnik, Multimedia
sowie über Instandhaltung und Modernisierung bis hin zum
Abbruch von Gebäuden beraten.
Im Bereich der Fort-, Aus- und Weiterbildung kooperiert der
VdW südwest sehr eng mit der Südwestdeutschen Fachakademie in Wiesbaden. Zu den Fort- und Weiterbildungsangeboten zählen neben einer umfangreichen Palette an
Tagesseminaren vor allem auch folgende berufsbegleitende
Lehrgänge:
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»»
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»»
22
Immobilien Consultant (IHK)
Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)
Immobilien-Ökonom/in (GdW)
Geprüfte/r Immobilienmakler/in (SFA)
Qualifizierte/r Immobilienmakler/in (IHK)
Qualifizierte/r Immobilienmakler/in für Gewerbeobjekte
(IHK)
Facility Management Agent (IHK)
Qualifizierte/r Immobilienbewerter/in (IHK)
Wohnungseigentumsverwalter/in (IHK)
Immobilienverwalter/in (IHK)
Real Estate Asset Manager (IHK)
ORGANE UND GREMIEN
DES VERBANDES
Die Gremien des Verbandes haben eine wichtige Scharnierfunktion bei der Verknüpfung zwischen der Entwicklung der
Dienstleistungen des Verbandes, der inhaltlichen Arbeit und
der wohnungswirtschaftlichen Praxis der Unternehmen. In
der Arbeit der Gremien spiegelt sich dabei auch die Entwicklung der Rahmenbedingungen. Die Gremienmitglieder geben wichtige Impulse für eine erfolgreiche Verbandsarbeit.
Organe des Verbandes
So findet jährlich im Rahmen des Verbandstages eine Mitgliederversammlung statt, aus deren Mitte heraus auch der
Verbandsrat gewählt wird.
In seinen Berichten konnte der Vorstand in den letzten Jahren mitteilen, dass der Verband zunehmend in Politik, Medien und Öffentlichkeit als Sprachrohr der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft wahrgenommen wird. Die Inhalte der
Verbandsarbeit sind in den vergangenen Jahren vielfältiger
sowie anspruchsvoller geworden und haben sich kontinuierlich erweitert.
Der Erfolg des VdW südwests lässt sich an der Präsenz in den
Medien und auch in der Nachfrage nach den vom Verband
bereitgestellten Informationen und Beratungen ablesen.
Auch ist der Verband mit einem hohen Organisationsgrad
in der Mitgliederstruktur und in seiner ökonomischen Basis stabil. Der Erfolg ist nicht zuletzt eine Konsequenz der
vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Gremien. Auch
geben die Fachausschüsse zahlreiche Anregungen für die
Verbandsarbeit.
Der Verbandsrat begleitet in seinen Sitzungen die Arbeit des
Vorstands. Regelmäßige Tagesordnungspunkte beziehen
sich – entsprechend den Zuständigkeiten des Verbandsrates
– auf die wirtschaftliche Basis des Verbandes und auf Mitgliedschaftsfragen. Bei den inhaltlichen Beratungen standen
zuletzt die Themen Energie- und Klimaschutzpolitik sowie
die Positionierungen des Verbandes in zahlreichen Anhörungen im Mittelpunkt.
Fachausschüsse
Die wesentliche Säule der Facharbeit des Verbandes bilden
die Fachausschüsse, in denen interessierte Mitglieder vertreten sind. Hier findet der fachliche Austausch untereinander statt. Diese Funktion der Fachausschüsse gewinnt
zunehmen an Bedeutung, da die Vielschichtigkeit der Herausforderungen kontinuierlich zunimmt und ein einziges
Mitgliedsunternehmen nicht auf allen Gebieten „das Rad
neu erfinden“ kann. Damit profitieren die Mitgliedsunternehmen unmittelbar von der Mitarbeit in den Ausschüssen.
Auch geben die Fachausschüsse Anregungen für die Verbandsarbeit und sind dabei in die Positionierungen unseres
Verbandes einbezogen.
Im Verband existieren insgesamt neun Fachausschüsse:
Fachausschuss für Genossenschaften
Der Fachausschuss für Genossenschaften befasste sich mit
den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl im
September 2013 sowie deren Auswirkungen auf die Wohnungsgenossenschaften und informierte sich über die Statistik der Wohnungsgenossenschaften im Verbandsgebiet des
VdW südwest.
Fachausschuss für Kapitalgesellschaften
Der Fachausschuss für Kapitalgesellschaften befasst sich mit
einer großen Bandbreite von wohnungs- und immobilienwirtschaftlich relevanten Themen mit starkem Bezug zur
Rechtsform dieser Unternehmen.
Fachausschuss für Betriebswirtschaft
Der Fachausschuss für Betriebswirtschaft befasst sich mit
dem breiten Spektrum aktueller betriebswirtschaftlicher
Fragestellungen. Schwerpunktthemen der beiden Sitzungen
im Berichtszeitraum waren Betriebskostenbenchmarking,
Wohnungsunternehmen als Energieerzeuger/Mieterstrom,
Eigenabrechnungen von Energie sowie wohnungswirtschaftliche ERP-Systeme.
23
ORGANE UND GREMIEN
DES VERBANDES
Fachausschuss für Recht
Der Fachausschuss für Recht setzt sich in seinen Sitzungen
intensiv mit aktuellen Gesetzesvorhaben, praxisrelevanten
Urteilen sowie weiteren rechtlichen Fragestellungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis auseinander.
Es werden praktikable Lösungsansätze erarbeitet, die auch
den nicht im Fachausschuss vertretenen Unternehmen zugutekommen sollen.
Fachausschuss für Steuern
Der Fachausschuss für Steuern berät die Steuergesetzgebung
sowie die Konsequenzen der Praxis der Steuerverwaltung.
Fachausschuss für Planung und Technik
Der Fachausschuss für Planung und Technik erkennt und
analysiert neue Entwicklungen am Markt und in Gesetzgebungs-, Verordnungs- und Regelungsverfahren und bewertet den Einfluss auf die unternehmerische Praxis der Mitgliedsunternehmen. Dabei werden Lösungsvorschläge und
Vorlagen erarbeitet, welche die Kommunikation des Verbandes gegenüber Gremien wesentlich vereinfachen. Darüber
hinaus werden die gewonnenen Erkenntnisse gegenüber
den Mitgliedsunternehmen auf unterschiedliche Weise
kommuniziert. Dies erfolgt in Artikeln im VerbandsMagazin,
über Rundschreiben bis hin zu Informationsveranstaltungen
unter Beteiligung des Ausschusses.
Fachausschuss für Berufliche Bildung und
Personalentwicklung
Im Fachausschuss für Berufliche Bildung und Personalentwicklung diskutieren und bearbeiten die Vertreter aus Mitgliedsunternehmen des VdW südwest Themen zur Aus-,
Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung in der
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und stellen den Unternehmen so ihre Expertise zur Verfügung. Der Fachausschuss ist außerdem eng vernetzt mit dem Fachausschuss
Berufliche Bildung und Personalentwicklung des GdW auf
Bundesebene.
Fachausschuss für Eigentum
Der Fachausschuss für Eigentum beschäftigt sich mit Entwicklungen bei der Wohnraumnachfrage im Eigentumsbereich und mit Fragen der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der
regelmäßige Vergleich von regionalen Aspekten im Bauträgergeschäft sowie im Portfoliomanagement.
Fachausschuss für EDV und Organisation
Der Fachausschuss für EDV und Organisation beschäftigt
sich mit Entwicklungen der branchenspezifischen Software
bis hin zu Fragen des Datenschutzes. Auch technische Innovationen oder IT-Sicherheit spielen eine wichtige Rolle in den
Beratungen.
24
Gremien der Arbeitsgemeinschaft
Rheinland-Pfalz
Arbeitskreise
Der Arbeitsgemeinschaft (Arge) rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen gehören 63 Mitgliedsunternehmen
aus dem VdW südwest und dem VdW Rheinland Westfalen an. Sie haben sich zur Abstimmung der wohnungspolitischen Interessen gegenüber der Landesregierung und
zur Organisation des Erfahrungsaustauschs untereinander
zusammengeschlossen.
Zu einzelnen Themengebieten werden vom VdW südwest
auch Arbeitskreise gebildet, in denen insbesondere der Meinungsaustausch der jeweils für diese Themen zuständigen
Mitarbeiter in den Mitgliedsunternehmen gefördert wird.
Auch erfolgen aus den Arbeitsgruppen immer wieder Anregungen für die Verbandsarbeit. Besonders intensiv ist dabei
bereits seit Jahren der Austausch im Arbeitskreis Sozialarbeit.
Die Vollversammlung der Arge wählt einen Arbeitsausschuss
als Lenkungsgremium der Arge, der unter anderem die Vollversammlung inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. In
ihrer Sitzung am 3. Juli 2013 hat die Vollversammlung in
Nachfolge für den zum Jahresende 2013 ausgeschiedenen
Vorsitzenden, Christof Henn, Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied, Thomas Will von der Wohnbau Mainz
GmbH zum Vorsitzenden gewählt.
25
MEDIENRESONANZ
Frankfurter Rundschau, 14.02.2014
Offenbach Post, 12.06.2014
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.08.2013
Frankfurter Neue Presse, 14.02.2014
26
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.04.2014
Frankfurter Rundschau, 27.05.2014
Wiesbadener Kurier
Wiesbadener Kurier, 16.08.2013
Wirtschaft
16. August 2013
Frankfurter Neue Presse, 27.05.2014
27
MEDIENRESONANZ
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.12.2013
Frankfurter Rundschau, 20.08.2013
Immobilien Zeitung, 05.06.2014
Wetzlarer Neue Zeitung, 30.04.2014
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.05.2014
28
Kassel
KS-LO6
Hessische Neue Allgemeine, 12.04.2014
Barrieren abbauen ist teuer
Verband der Wohnungswirtschaft fordert Förderprogramm für altersgerechten Umbau
VON KATJA RUDOLPH
KASSEL. Der demografische
Wandel stellt auch die Wohnungswirtschaft vor Herausforderungen.
Durch
den
wachsenden Anteil älterer
Menschen steigt auch der Bedarf an barrierearmen Wohnungen. Der Verband der
Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft (VdW), dem
auch viele Kasseler Wohnungsunternehmen angehören, fordert vom Bund daher
finanzielle
Unterstützung
beim altersgerechten Umbau
von Wohnungen.
Frankfurter
Mieten zu hoch für Ältere
„Das bringt uns finanziell
an die Grenzen.“ Auf jeden
Fall wolle man vermeiden,
„dass nachher eine Witwe
mit kleiner Rente ihre Miete
nicht mehr bezahlen kann“.
Die Genossenschaft 1889
hat zuletzt
an der MenzelstraRundschau,
24.06.2014
ße und der Goethestraße
Wohngebäude
umgebaut.
Während die Mietpreise zuvor bei 4 Euro pro Quadratmeter lagen, seien sie durch
die Modernisierung auf bis zu
6,50 Euro gestiegen.
Gerade angesichts eines erwarteten Anstiegs der Altersarmut tue sich ein Riesenproblem auf, wenn altersgerechtes Wohnen nicht gefördert
werde, sagte Ridinger.
Der altersgerechte Umbau
von Wohnungen im Bestand
sei mit erheblichen Kosten
verbunden, sagte Rudolf Ridinger, Vorstand des VdW
Südwest, jetzt im Pressegespräch mit der HNA. Allein
der nachträgliche Einbau eines Aufzugs koste etwa
100 000 Euro und mehr.
Wenn es keine öffentlichen
Zuschüsse
gebe, hätten
die Investitionen der Wohnungswirtschaft zwangsWiesbadener Kurier, 20.12.2013
läufig Mieterhöhungen zur
Rudolf
Folge.
Gerade
Ridinger
alte alleinstehende Menschen, die auf barrierefreie Wohnungen angewiesen seien, hätten aber oft
einen kleinen Geldbeutel.
Die neue Bundesregierung
habe eigentlich die Unterstützung des altersgerechten Umbau angekündigt, in den
Haushaltsplänen sei davon jedoch nichts zu finden, kriti- Barrierefrei wohnen: Der Umbau von Bestandswohnungen ist oft
Vereinsamung ist ein Problem
Das größte Problem der älteren Menschen sei jedoch
Vereinsamung, so der Verbandschef. Neben dem altersgerechten Wohnungsumbau
sei daher auch der Ausbau der
sozialen Arbeit in den Quartieren nötig.
Der Nachbarschaftshilfe-Verein
„Hand
in
Hand“ der Vereinigten
Wohnstätten
1889 sei ein Britta
Beispiel. Man Marquardt
verstehe
es
nicht nur als Aufgabe der Genossenschaft, günstiges Wohnen zu ermöglichen, sagte
Britta Marquardt. Sondern
auch, die Beratungs- und Kontaktmöglichkeiten in den
Quartieren auszubauen und
nicht zuletzt dafür zu sorgen wie in der Unterneustadt dass es fußläufig erreichbare
Immobilien Zeitung, 25.06.2014
POLITIK | 25.06.2014
Hessen will soziale Wohnraumförderung ausbauen
VON ANKE PIPKE
Studentisches Wohnen und Haushalte mit mittleren Einkommen sollen
stärker unterstützt werden: Das sieht der Entwurf der hessischen Regierungsfraktionen von CDU und Grünen für die Weiterentwicklung des
Wohnraumfördergesetzes vor.
In zahlreichen Kommunen – vor allem im Rhein-Main-Gebiet – steigen die Preise für
Wohnraum. Die CDU- und Grünen-Fraktion im hessischen Landtag wollen darauf mit
Die Förderung von sozialem Wohnraum
einer Novellierung des Wohnraumfördergesetzes reagieren. Sie haben einen Entwurf
soll in Hessen zukünftig auch Haushalten
eingebracht, der gleich mehrere Veränderungen beinhaltet.
mit mittlerem Einkommen und Studenten
So soll der geltende Vorrang der Eigentumsförderung aufgehoben werden. Stattdessen
mit wenig Geld zugute kommen.
ist beabsichtigt, der Förderung von Mietwohnungen den gleichen Stellenwert zuzu-
Bild: pixelio. de/Thorben Wengert
rechnen.
Darüber hinaus werden neue Förderrichtlinien für das studentische Wohnen einge-
führt. Wegen steigender Studentenzahlen haben gerade die jungen Leute mit niedrigerem Einkommen Probleme bei der
Wohnungssuche. "Hierbei wollen wir Abhilfe schaffen", sagt Priska Hinz, Ministerin für Stadtentwicklung. Die soziale Wohn-
29
STATISTIK
DES WOHNENS
DAS VERBANDSGEBIET:
SITZ DER MITGLIEDSUNTERNEHMEN
IN HESSEN UND IN RHEINLAND-PFALZ,
REGIERUNGSBEZIRK RHEINHESSEN-PFALZ
UND DER EHEMALIGE REGIERUNGSBEZIRK
MONTABAUR
RHEINL
30
Hofgeismar
Fuldatal
Witzenhausen
Bad Arolsen
Kassel
Korbach
Eschwege
RHEINLAND-PFALZ
LAND-PFALZ
Melsungen
Frankenberg
Ehemaliger Regierungsbezirk
Montabaur
Ronshausen
Biedenkopf
Schwalmstadt
Bad Hersfeld
Stadtallendorf
Dillenburg
Marburg
Alsfeld
Herborn
Lollar
Wetzlar
Gießen
Schlitz
Buseck
Laubach
Langgöns
Butzbach
Hungen
Nidda
Schlüchtern
Bad Nauheim
Büdingen
Friedberg
Bad Soden-Salmünster
Bad Camberg
Lahnstein
Bad Homburg
Karben
Idstein
Oberursel
Wächtersbach
Bruchköbel
Bad Soden
Bad Schwalbach
Erlensee Hanau
Hofheim
Eschborn
Maintal
Kriftel Sulzbach
Hattersheim
Mühlheim
Frankfurt
Lorsch
Wiesbaden Hochheim
Eltville
Offenbach
Kelsterbach
Geisenheim
Hainburg
Budenheim Rüsselsheim
Neu-Isenburg
Ingelheim Mainz
GinsheimLangen
Gustavsburg
Usingen
Diez
Oppenheim
Alzey
Worms
Frankenthal
Neustadt
Pirmasens
Pfungstadt
Bürstadt
Lampertheim
Viernheim
WaldMichelbach
Birkenau
Haßloch
Edenkoben
Zweibrücken
Darmstadt
Ludwigshafen
Kaiserslautern
Fulda
Lich
Hadamar
Limburg
Lauterbach
Speyer
Germersheim
Annweiler
Bad Bergzabern
RHEINLAND-PFALZ
Regierungsbezirk
Rheinhessen-Pfalz
Wörth
31
HESSEN
STATISTIK
DES WOHNENS
HESSEN
INVESTITIONSVOLUMEN DER
WOHNUNGSUNTERNEHMEN IM
KALENDERJAHR 2013
Bestand 68,7 %
Neubau 31,3 %
DAS NEUBAUVOLUMEN STEIGT, ...
32
RHEINLAND-PFALZ
INVESTITIONSVOLUMEN DER
WOHNUNGSUNTERNEHMEN IM
KALENDERJAHR 2013
Bestand 73,6 %
Neubau 26,4 %
...GLEICHWOHL BLEIBT DIE MODERNISIERUNG IM MITTELPUNKT.
33
STATISTIK
DES WOHNENS
HESSEN
Nachstehend erfolgt eine Darstellung der wohnungswirtschaftlichen Entwicklungen
bei den Verbandsmitgliedern in dem Bundesland Hessen.
JJ INVESTITIONSVOLUMEN
Im Vergleich der Jahre 2012 und 2013 sind die Investitionen um 5,3 % gestiegen und betrugen im Berichtsjahr 634,5 Millionen Euro. Der Anstieg fand insbesondere bei der Neubautätigkeit um 16,0 % auf 198,3 Millionen Euro statt. Der Bestandsbereich (Instandhaltung und Modernisierung) stieg dagegen geringfügig um 1,0 % auf 436,2 Millionen Euro.
Gesamtinvestitionen
Davon Neubautätigkeit
Davon Bestand
Mio. Euro
Veränderung %
Mio. Euro
Veränderung %
Anteil %
Mio. Euro
Veränderung %
Anteil %
2009
520,8
- 5,7
128,1
- 8,7
24,6
392,7
- 4,6
75,4
2010
608,6
16,9
182,5
42,5
30,0
426,1
8,5
70,0
2011
580,7
- 4,6
141,4
- 22,5
24,3
439,3
3,1
75,7
2012
602,8
3,8
170,9
20,9
28,4
431,9
- 1,7
71,6
2013
634,5
5,3
198,3
16,0
31,3
436,2
1,0
68,7
JJ BAUFERTIGSTELLUNGEN
Die Baufertigstellungen konnten im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr ganz erheblich um 770 Wohnungen auf 1.299
Wohnungen gesteigert werden. Der Anstieg fand sowohl im Mietwohnungsbereich mit einem Plus von 163,8 % auf 1.026
Wohnungen als auch im Eigentumsbereich mit einem Plus von 95,0 % auf 273 Wohnungen statt. Damit wurden die Planzahlen für das Jahr 2013 vollständig erreicht, denn im Jahr 2012 setzten sich die Mitgliedsunternehmen in Hessen für das Jahr
2013 das Ziel von rund 1.300 Fertigstellungen. Auch für das Jahr 2014 werden insgesamt 1.077 Baufertigstellungen geplant.
Eigene Bautätigkeit
Davon Mietwohnungen
Davon Eigentumsmaßnahmen
Wohnungen
Veränderung %
Wohnungen
Veränderung %
Anteil %
Wohnungen
Veränderung %
Anteil %
2009
853
16,5
556
3,2
65,2
297
53,9
34,8
2010
827
- 3,0
449
- 19,2
54,3
378
27,3
45,7
2011
903
9,2
518
15,4
57,4
385
1,9
42,6
2012
529
- 41,4
389
- 24,9
73,5
140
- 63,6
26,5
2013
1.299
145,6
1.026
163,8
79,0
273
95,0
21,0
34
JJ MIETE
Die Bruttowarmmiete ist im Vergleich der Monate Dezember 2012 und Dezember 2013 um insgesamt 2,7 % auf eine Bruttowarmmiete von nunmehr 8,61 Euro/m²/Monat gestiegen. Kostensteigerungen fanden sowohl bei der Nettokaltmiete mit
2,6 % auf 5,63 Euro/m²/Monat als auch bei den Vorauszahlungen für die kalten Nebenkosten mit 1,68 Euro/m²/Monat und
für Heizung- und Warmwasser um 4,8 % auf 1,30 Euro/m²/Monat statt.
Miete insgesamt
Davon Nettokaltmiete
Davon Nebenkosten **
Davon Heizkosten **
Miete*
Veränderung %
Nettokaltmiete*
Veränderung %
Nebenkosten*
Veränderung %
Heizkosten*
Veränderung %
2009
7,98
0,6
5,25
1,2
1,55
- 3,1
1,18
3,5
2010
8,12
1,8
5,27
0,4
1,60
3,2
1,25
5,9
2011
8,32
2,5
5,42
2,8
1,64
2,5
1,26
0,8
2012
8,38
0,7
5,49
1,3
1,65
0,6
1,24
- 1,6
2013
8,61
2,7
5,63
2,6
1,68
1,8
1,30
4,8
* in Euro/m2 im Monat
** Vorauszahlungen
JJ WOHNUNGSBESTAND
MIT PREIS- UND/ODER BELEGUNGSBINDUNGEN
Die Anzahl der Wohnungen mit Preis- und/oder Belegungsbindungen ist um 1.239 Wohnungen bzw. um 1,8 % zurückgegangen. Ende 2013 unterlagen gerade drei von zehn Wohnungen der Mitgliedsunternehmen in Hessen Preis- und/oder
Belegungsbindungen.
Eigener Wohnungsbestand
Mit Mietpreis- und Belegungsbindungen
Wohnungen
Wohnungen
Veränderung %
Anteil am Bestand %
2009
233.764
78.684
- 3,7
33,7
2010
238.860
76.891
- 2,3
32,2
2011
239.487
75.715
- 1,5
31,6
2012
238.053
70.736
- 6,6
29,7
2013
238.005
69.497
- 1,8
29,2
JJ ENERGETISCHE
MODERNISIERUNG
Die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes schreitet voran: In den Jahren 2012 und 2013 wurden 5,6 % des
Wohnungsbestandes vollständig oder zumindest teilweise energiesparend modernisiert. Von den 4.720 Wohnungen wurde
jede vierte Wohnung vollständig energiesparend modernisiert.
Stand der Durchführung energiesparender Maßnahmen im eigenen Wohnungsbestand
Basis: 84.604 Wohnungen
Jahr
Wohnungen in Gebäuden, die 2012 oder
2013 vollständig oder teilweise energiesparend modernisiert wurden
Darunter: Wohnungen in Gebäuden, die
2012 oder 2013 vollständig energiesparend
modernisiert wurden
Darunter: Wohnungen in Gebäuden mit
energetischem Neubaustandard oder besser
WE
4.720
1.974
611
5,6 %
41,8 %
12,9 %
35
STATISTIK
DES WOHNENS
RHEINLAND-PFALZ
Nachstehend erfolgt eine Darstellung der wohnungswirtschaftlichen Entwicklungen
bei den Verbandsmitgliedern (einschließlich des Verbandes der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.) in dem Bundesland Rheinland-Pfalz.
JJ INVESTITIONSVOLUMEN
Im Vergleich der Jahre 2012 und 2013 sind die Investitionen deutlich um 24,1 % gestiegen und beliefen sich auf 179,8
Millionen Euro. Der Anstieg fand insbesondere im Neubaubereich statt. Hier fand annähernd eine Verdoppelung von 23,8
Millionen Euro auf 47,4 Millionen Euro statt. Auch im Bestandsbereich (Instandhaltung und Modernisierung) stiegen die
Investitionen um 9,3 % auf 132,4 Millionen Euro.
Gesamtinvestitionen
Davon Neubautätigkeit
Davon Bestand
Mio. Euro
Veränderung %
Mio. Euro
Veränderung %
Anteil %
Mio. Euro
Veränderung %
Anteil %
2009
155,2
- 3,8
41,5
- 4,4
26,7
113,7
- 3,6
73,3
2010
136,2
- 12,2
23,0
- 44,6
16,9
113,2
- 0,4
83,1
2011
135,5
- 0,5
17,5
- 23,9
12,9
118,0
4,2
87,1
2012
144,9
6,9
23,8
36,0
16,4
121,1
2,6
83,6
2013
179,8
24,1
47,4
99,2
26,4
132,4
9,3
73,6
JJ BAUFERTIGSTELLUNGEN
Der deutliche Anstieg der Investitionen in den Neubau hat sich im Jahr 2013 noch nicht in den Fertigstellungen niedergeschlagen. So gingen die gesamten Fertigstellungen von 131 Wohnungen im Jahr 2012 um 53 Wohnungen bzw. um 40,5 %
auf 78 Wohnungen zurück. Allerdings planen die Mitgliedsunternehmen in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2014 insgesamt 274
Wohnungsfertigstellungen – davon 191 Wohnungen im Mietwohnungsbereich und 83 Wohnungen im Eigentumsbereich.
Eigene Bautätigkeit
Davon Mietwohnungen
Davon Eigentumsmaßnahmen
Wohnungen
Veränderung %
Wohnungen
Veränderung %
Anteil %
Wohnungen
Veränderung %
Anteil %
2009
78
- 53,3
56
- 54,8
71,8
22
- 48,8
28,2
2010
57
- 26,9
57
1,8
100,0
0
- 100,0
0,0
2011
68
19,3
46
- 19,3
67,6
22
220,0
32,4
2012
131
92,6
113
145,7
86,3
18
- 18,2
13,7
2013
78
- 40,5
63
- 44,2
86,3
15
- 16,7
19,2
36
JJ MIETE
Die Bruttowarmmiete ist im Vergleich der Jahre 2012 und 2013 um 0,6 % auf eine Bruttowarmmiete von nunmehr 7,22
Euro/m²/Monat im Dezember 2013 gestiegen. Dabei ist die Nettokaltmiete mit einem Anstieg von 1,2 % auf 4,91 Euro/
m²/Monat sogar geringer gestiegen als der Lebenshaltungskostenindex. Dagegen sind die Vorauszahlungen für die kalten
Betriebskosten um 3,1 % auf 1,34 Euro/m²/Monat gestiegen. Die Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasserbereitung
sind auf 0,97 Euro/m²/Monat im Dezember 2013 gesunken. Hier machen sich insbesondere die Investitionen der Wohnungsunternehmen in die energetische Sanierung bemerkbar.
Miete insgesamt
Davon Nettokaltmiete
Davon Nebenkosten **
Davon Heizkosten **
Miete*
Veränderung %
Nettokaltmiete*
Veränderung %
Nebenkosten*
Veränderung %
Heizkosten*
Veränderung %
2009
6,91
- 0,9
4,62
- 0,9
1,28
- 0,8
1,01
- 1,0
2010
6,94
0,4
4,64
0,4
1,28
0,0
1,02
1,0
2011
7,06
1,7
4,73
1,9
1,28
0,0
1,05
2,9
2012
7,18
1,7
4,85
2,5
1,30
1,6
1,02
- 2,9
2013
7,22
0,6
4,91
1,2
1,34
3,1
0,97
- 4,9
* in Euro/m2 im Monat
** Vorauszahlungen
JJ WOHNUNGSBESTAND
MIT PREIS- UND/ODER BELEGUNGSBINDUNGEN
Die Anzahl der Wohnungen mit Preis- und/oder Belegungsbindungen ist um 1.163 Wohnungen bzw. um 6,0 % gestiegen.
Der Anstieg ist auf den Eintritt eines Wohnungsunternehmens, das über einen größeren Bestand an öffentlich geförderten
Wohnungen verfügt, in den VdW Rheinland Westfalen zurückzuführen. Ende 2013 unterlag gerade noch jede vierte Wohnung der Mitgliedsunternehmen in Rheinland-Pfalz Preis- und/oder Belegungsbindungen.
Eigener Wohnungsbestand
Mit Mietpreis- und Belegungsbindungen
Wohnungen
Wohnungen
Veränderung %
Anteil am Bestand %
2009
83.480
23.317
- 9,5
27,9
2010
80.516
21.734
- 6,8
27,0
2011
80.524
21.088
- 3,0
26,2
2012
80.372
19.376
- 8,1
24,1
2013
82.404
20.539
6,0
24,9
JJ ENERGETISCHE
MODERNISIERUNG
Die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes schreitet voran: In den Jahren 2012 und 2013 wurden 7,2 % des
Wohnungsbestandes vollständig oder zumindest teilweise energiesparend modernisiert. Von den 3.997 Wohnungen wurde
fast jede vierte Wohnung vollständig energiesparend modernisiert.
Stand der Durchführung energiesparender Maßnahmen im eigenen Wohnungsbestand
Basis: 55.670 Wohnungen
Jahr
Wohnungen in Gebäuden, die 2012 oder
2013 vollständig oder teilweise energiesparend modernisiert wurden
Darunter: Wohnungen in Gebäuden, die
2012 oder 2013 vollständig energiesparend
modernisiert wurden
Darunter: Wohnungen in Gebäuden mit
energetischem Neubaustandard oder besser
WE
3.997
1.581
255
7,2 %
39,6 %
6,4 %
37
GESCHÄFTSLAGE
HESSEN
In der Mitgliederbefragung wurden die Wohnungsunternehmen auch nach der Einschätzung ihrer Geschäftslage befragt.
JJ AKTUELLE
GESCHÄFTSLAGE
Über 80 % der Mitgliedsunternehmen in Hessen beurteilen ihre aktuelle Geschäftslage im Jahr 2013 mit gut bis sehr gut.
Daran hat sich in den zurückliegenden drei Jahren nur sehr wenig geändert.
90 %
80 %
70 %
60 %
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0 %
sehr gut
JJ ZUKÜNFTIGE
gut
befriedigend
schlecht
sehr schlecht
GESCHÄFTSLAGE DER NÄCHSTEN ZWEI BIS DREI JAHRE
Auch die Geschäftslage für die nächsten zwei bis drei Jahre wird von der übergroßen Mehrheit als günstiger oder zumindest
gleichbleibend beurteilt.
90 %
80 %
70 %
60 %
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0 %
deutlich
günstiger
2011
günstiger
2012
gleichbleibend
2013
38
ungünstiger
deutlich
ungünstiger
RHEINLAND-PFALZ
In der Mitgliederbefragung wurden die Wohnungsunternehmen auch nach der Einschätzung ihrer Geschäftslage befragt.
JJ AKTUELLE
GESCHÄFTSLAGE
Über zwei Drittel der Mitgliedsunternehmen in Rheinland-Pfalz beurteilen ihre aktuelle Geschäftslage im Jahr 2013 mit gut
bis sehr gut.
90 %
80 %
70 %
60 %
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0 %
sehr gut
JJ ZUKÜNFTIGE
gut
befriedigend
schlecht
sehr schlecht
GESCHÄFTSLAGE DER NÄCHSTEN ZWEI BIS DREI JAHRE
Für die nächsten zwei bis drei Jahre sind 25 % der Unternehmen sogar der Meinung, dass sich ihre Geschäftslage günstiger
entwickeln wird. Die überwiegende Mehrheit mit fast 70 % ist der Meinung, dass sich ihre Geschäftslage gleichbleibend
entwickeln wird.
90 %
80 %
70 %
60 %
50 %
40 %
30 %
20 %
10 %
0 %
deutlich
günstiger
2011
günstiger
2012
gleichbleibend
2013
39
ungünstiger
deutlich
ungünstiger
BETRIEBSVERGLEICH
Seit 2004 führt der VdW südwest gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen auf freiwilliger Basis einen jährlichen
Betriebsvergleich durch. In diesem Rahmen werden für jedes teilnehmende Unternehmen typische wohnungswirtschaftliche
Kennzahlen ermittelt und diese den Gruppenwerten nach Rechtsform und Größe vergleichbarer Unternehmen
gegenübergestellt.
Grundlagen
Der Betriebsvergleich besteht aus drei Abschnitten, den Teilen I bis III. Teil I enthält die Basisauswertungen, zu deren
Ermittlung in der Regel leicht zugängliche Daten benötigt werden. Teil II – Zusatzauswertung Hausbewirtschaftung/Personalund Sachaufwand – benötigt Daten, die möglicherweise nicht in jedem Unternehmen ohne Weiteres vorhanden sind. Teil III
ergänzt diese Auswertungen um zusätzliche Kennzahlen.
Um eine größtmögliche Vergleichbarkeit herzustellen, werden die Unternehmen Gruppen zugeordnet, die sich aus der
Größe (gemessen am Bestand der verwalteten Wohnungseinheiten) und der Rechtsform ableiten. Sofern die Anzahl der
einer Gruppe zugeordneten Unternehmen so gering ist, das eine repräsentative Auswertung nicht möglich ist, erfolgt eine
Zusammenfassung mit der nächsten verwandten Gruppe.
Rentabilitätskennziffern
Die nachfolgende Grafik zeigt die Gesamt- und Eigenkapitalrentabilität im Jahr 2012 in den jeweiligen Größenklassen im
Vergleich zum Gesamtdurchschnitt.
Gesamt
6.001 - offen WE
3.001 - 6.000 WE
1.501 - 3.000 WE
501 - 1.500 WE
101 - 500 WE
%
0,00
1,002,003,004,005,006,007,00
Gesamtkapitalrentabilität
Eigenkapitalrentabilität
Die Gesamtmittelwerte betrugen für die Eigenkapitalrentabilität 4,41 % und die Gesamtkapitalrentabilität 3,31 %. Für Vergleichszwecke ist die Gesamtkapitalrentabilität grundsätzlich besser geeignet, wie der „Ausreißer“ bei der Eigenkapitalrentabilität in der Gruppe der Unternehmen mit mehr als 6.000 bewirtschafteten Einheiten zeigt, da hier die Unterschiede in der
Finanzierungstruktur ausgeglichen werden.
40
Fluktuation
Die folgende Grafik zeigt die durchschnittliche Fluktuationsquote im Kalenderjahr 2012 je Größenklasse im Vergleich zum
Gesamtdurchschnitt.
Gesamt
6.001 - offen WE
3.001 - 6.000 WE
1.501 - 3.000 WE
501 - 1.500 WE
101 - 500 WE
%
8,008,50 9,00 9,50 10,00
Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich der Gesamtdurchschnittswert (9,61 %) leicht. Insgesamt bewegen sich die Durchschnittswerte der einzelnen Größenklassen auf moderatem Niveau, wobei in einer Gruppe der Schwellenwert von 10 %
überschritten wurde.
Instandhaltung
Die Instandhaltungskosten betrugen 2012 einschließlich verrechneter Verwaltungskosten im Durchschnitt 20,07 Euro
je m²/jährlich.
Gesamt
6.001 - offen WE
3.001 - 6.000 WE
1.501 - 3.000 WE
501 - 1.500 WE
101 - 500 WE
€ /m 2 / jährlich
18,00
18,50 19,0019,50 20,0020,50 21,00 21,50
41
ZUSAMMENSETZUNG DER ORGANE UND GREMIEN
DES VDW SÜDWEST
VORSTAND
gem. § 26 BGB
FACHAUSSCHUSS FÜR
GENOSSENSCHAFTEN
FACHAUSSCHUSS FÜR
PLANUNG UND TECHNIK
Dr. Rudolf Ridinger
Verw.-Wissenschaftler
Vorstandsvorsitzender
Uwe Menges
Vorsitzender
Gemeinnützige Baugenossenschaft eG, Rüsselsheim
Ditmar Joest
Vorsitzender
KWB Kommunale Wohnungsbau
GmbH Rheingau Taunus,
Bad Schwalbach
Dr. Heinz Jürgen Schirduan
WP/StB, Dipl.-Kfm.
Vorstand
FACHAUSSCHUSS FÜR
KAPITALGESELLSCHAFTEN
Vertreter gem. § 30 BGB
N. N.
Oliver Schultze
WP/StB, Dipl.-Kfm.
FACHAUSSCHUSS FÜR
BETRIEBSWIRTSCHAFT
VERBANDSRAT
Uwe Flotho
Vorsitzender
Vereinigte Wohnstätten 1889 eG, Kassel
Alfred Böhmer
Vorsitzender
GEWO Wohnen GmbH,
Speyer
PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Michael Schurich
Vorsitzender
FACHAUSSCHUSS FÜR RECHT
Andrea Urban
Vorsitzende
GWH Wohnungsgesellschaft mbH
Hessen, Frankfurt am Main
FACHAUSSCHUSS FÜR
BERUFLICHE BILDUNG UND
PERSONALENTWICKLUNG
Manfred A. Bucksch
Vorsitzender
Südwestdeutsche Fachakademie der
Immobilienwirtschaft e.V., Wiesbaden
FACHAUSSCHUSS FÜR EIGENTUM
Harald Urban
Vorsitzender
GWH Wohnungsgesellschaft mbH
Hessen, Frankfurt am Main
FACHAUSSCHUSS FÜR EDV
UND ORGANISATION
FACHAUSSCHUSS FÜR STEUERN
Bernd Arnold
Vorsitzender
Hochtaunus Baugenossenschaft eG,
Bad Homburg v. d. Höhe
42
Ralph Stegner
Vorsitzender
Bauhilfe Pirmasens GmbH,
Pirmasens
IMPRESSUM
Herausgeber:
VdW südwest
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Franklinstraße 62
60486 Frankfurt
Postfach 15 03 39
60063 Frankfurt
Telefon: 069 97065-01
Telefax: 069 97065-199
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.vdwsuedwest.de
Fotos:
Nadine Büscher
Christopher Martin
Udo Koranzki
Gestaltung:
event & kongress hadam gmbh
Druck:
krüger Druck + Verlag, Dillingen
VdW südwest
Verband der Südwestdeutschen
Wohnungswirtschaft e.V.
Franklinstraße 62
60486 Frankfurt
Postfach 15 03 39
60063 Frankfurt
Telefon:069 97065-01
Telefax: 069 97065-199
E-Mail: [email protected]
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