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Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. VDW JAHRESBERICHT 2013/2014 Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. VDW JAHRESBERICHT 2013/2014 3 Dr. Rudolf Ridinger Dr. Heinz Jürgen Schirduan Für langfristige bedarfsgerechte Rahmensetzungen Die Rahmenbedingungen der wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Betätigung unterliegen einem kontinuierlichen Wandel. Ökonomische, rechtliche, politische, technologische und gesellschaftliche Entwicklungen prägen alle gleichzeitig das Umfeld, in dem sich Wohnungsunternehmen bewegen. Diese Zusammenhänge wirken kontinuierlich, bei der Anpassung an die Veränderungen im Umfeld handelt es sich stets um eine Herausforderung. Doch selten sind diese Veränderungen so einschneidend wie in den letzten Jahren. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmend angespannter Wohnungsmärkte in den Verdichtungsräumen ist die Wohnungspolitik verstärkt in der öffentlichen Debatte. Im Jahr 2013 wurde dies durch Bundestags- und Landtagswahlen besonders befördert. Aber auch auf kommunaler Ebene sind wohnungspolitische Fragen Gegenstand kontroverser öffentlicher Debatten. Dabei werden auch wohnungspolitische Strukturen in Frage gestellt. Sicher ist die Frage gerechtfertigt, ob die Instrumente, die teilweise seit Jahrzehnten die Rahmenbedingungen prägen, noch zeitgemäß sind. Die Debatten ranken sich dabei um die Wiedereinführung ehemaliger Instrumente bis hin zu neuen Mitteln wie der Mietpreisbremse oder der Neuregelung des Rahmens der Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft muss sich allerdings auf langfristige Trends einstellen. Heutige Investitionen greifen zu kurz, wenn sie nur auf einen kurzfristigen Bedarf reagieren. Da das Umfeld immer dynamischer wird, steigen deshalb die Risiken. Wohnungspolitische Rahmensetzungen, die ebenfalls nur auf kurzfristige Schwankungen an den Wohnungsmärkten ausgerichtet sind, behindern dabei zusätzlich eine nachhaltige Ausrichtung der Unternehmensinvestitionen. Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft unterstützt seine Mitglieder mit einem breiten Spektrum der Interessenpolitik und der Dienstleistungen bei der Bewältigung all dieser Herausforderungen. Er ist dabei sowohl Sprachrohr als auch Ansprechpartner in allen Fragen der Unternehmenspraxis. Wir danken allen, die uns auf diesem Weg begleiten. Interessenten an wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Fragen laden wir zum Dialog mit uns ein. Der Vorstand Dr. Rudolf Ridinger Dr. Heinz Jürgen Schirduan VorstandVorstand INHALTSVERZEICHNIS HIGHLIGHTS DES VERBANDSJAHRES AKTIVITÄTEN DES VERBANDES INTERESSENVERTRETUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VERANSTALTUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . AKTIONEN DES VERBANDES. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BERATUNG UND DIENSTLEISTUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . ORGANE UND GREMIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . MEDIENRESONANZ. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . STATISTIK DES WOHNENS GESCHÄFTSLAGE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BETRIEBSVERGLEICH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ZUSAMMENSETZUNG DER ORGANE UND GREMIEN 6 8 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 30 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 42 7 HIGHLIGHTS DES VERBANDSJAHRES AUSB A SCHE U DER WO N FÖR H DERU NUNGSPO Vor d NG IN em H LITIi Rhei H n-Ma ntergrun E S S d de in-Ge EN der W r insb biet oh eson zun nun gieru dere ng in gsmärkt ehmend im en A e ver unte Hess nspa künd en e r and nnun i e n e t e bauf rem Sond g örde neue erpro die Land r u esreE g dem n l e r g a m m Ein ente na m, in de d wurd ch eine M gang fan den. r Wohnu as e die ittels ngsGepl tand Einfü Erwe ant i sförd rbs v hrun st erun on B g de g, zu eleg r För ungs deru dem rech ten b ng des esch losse n. R UNGEN ZU R A B IN E R SVE KOALITION POLITIK GS d in HesWOHNUN bene un ndese urchgen auf Bu er 2013 d n Wahle b e m d en. te h c p a e N andlung h im S tionsverh zeitgleic li a ie io d e , K lr n n h se olgte en za en wurd rden, erf g u n w ru rt g a h n b u fü erein stalt n Neuge oalitionsv künftige In den K r u z wurden i n e e gung en. Dab ff er o tr e g che Festle litik rungen d nungspo he Forde sc ti li o sp der Woh nung ige woh auch ein mmen. rn e übe o Verbänd 8 NOVELLE DER LANDESBAUORDN UNG RHEINLAND-PFALZ Novellen der La ndesbauordnung en wurden im Verbandsjahr in mehreren Bund esländern diskutiert. Themen sind dabei die Ne uregelungen der Vorgaben fü r barrierefreie W ohnungen, Stellplatzsatzun gen und die Ve rwendung der Ablösebeträge für ÖPNV-Invest itionen sowie Regelungen zu m Brandschutz. Rheinland-Pfalz hat hierzu im M ai 2014 eine um fassende Novelle vorgelegt. Der VdW südwes t hat hierzu gemeinsam mit dem VdW Rheinl and Westfalen eine umfassende Stellungnahme erstellt. R POTENZIELLE FOLGEN EINE MIETPREISBREMSE ssogenannten Mietprei Die Einführung einer t nk ndsjahr im Mittelpu bremse stand im Verba ch hen Diskussionen. Au der wohnungspolitisc durch die Bundeslänhier ist eine Umsetzung hat der VdW südwest der vorgesehen. Hierzu Verbänden mehrere gemeinsam mit anderen gen durchgeführt. Diskussionsveranstaltun NEUEN UMSETZUNG DER REGELUNG ZEN KAPPUNGSGREN it esebene m urde auf Bund Im Jahr 2013 w nführung snovelle die Ei einer Mietrecht grenzenregeten Kappungs einer veränder tzung sind n. Für die Umse lung beschlosse ierzu wurden er zuständig. H die Bundesländ z unterschiedRheinland-Pfal in Hessen und lt. Der VdW sweisen gewäh liche Vorgehen n entspreh intensiv an de südwest hat sic . sionen beteiligt chenden Diskus - unkt des Redakti stand zum Zeitp de Umsetzung s. au ch no Die abschließen ht ric diesen Jahresbe onsschlusses für 9 AKTIVITÄTEN DES VERBANDES IM SPIEGEL VON 2013/2014 Unser Verband entwickelt vielfältige Aktivitäten in der Interessenvertretung und stellt umfangreiche Dienstleistungen zur Verfügung. Das Verbandsleben ist zudem durch die Mitwirkung der Mitglieder und deren Austausch untereinander geprägt. Der VdW südwest ist für Mitglieder und die wohnungsund immobilienwirtschaftlich interessierte Öffentlichkeit eine Plattform für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch und dient der Bildung von Netzwerken zwischen Wohnungs- und Immobilienunternehmen sowie Dienstleistungsunternehmen rund um die Immobilie und das Wohnen. Der Verband ist zudem ein Kompetenzzentrum für alle immobilienwirtschaftlichen Fragen. Unsere Aufgaben erfüllen wir durch die Bereitstellung von Informationen und die Initiierung von Informations- und Erfahrungsaustauschprozessen. Wir unterstützen die Entwicklung von innovativen Lösungsansätzen, betreiben eine intensive Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit und stellen für unsere Mitglieder eine umfangreiche Dienstleistungspalette zur Verfügung. Die Basis unserer Arbeit sind dabei hoch kompetente und engagierte Mitarbeiter in unseren Geschäftsstellen. Darüber hinaus nutzen wir Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit mit dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. sowie den Regionalverbänden aus der GdW-Familie. Schließlich praktiziert der VdW südwest eine enge Kooperation mit anderen hessischen Immobilienverbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienverbände (AWI-Hessen), der VdW südwest erfüllt die Sprecherfunktion für die Arbeitsgemeinschaft. Wir geben an dieser Stelle nur einen kleinen Ausschnitt der Aktivitäten wieder, die den Verband im Zeitraum von der Mitte des Jahres 2013 bis zur Mitte des Jahres 2014 nach innen und in seiner Außenwirkung geprägt haben. Diese Aktivitäten bilden wie in einem Spiegel das Leistungsspektrum sowie das Innenleben des Verbandes ab. Ausführliche und aktuelle Informationen sowie die Kontaktmöglichkeiten zu den Geschäftsstellen und den Mitarbeitern können insbesondere im Internet unter www.vdwsuedwest.de abgerufen werden. Dort kann auch das pro Jahr mit zehn Ausgaben erscheinende VerbandsMagazin eingesehen und heruntergeladen werden. 10 INTERESSENVERTRETUNG Das interessenpolitische Verbandsjahr 2013/2014 war gleich durch zwei Wahlen stark beeinflusst: Im September 2013 erfolgte sowohl eine Bundestagswahl als auch eine Landtagswahl in Hessen. Bei beiden Wahlen hatten wohnungspolitische Fragestellungen einen herausgehobenen Stellenwert. Hintergrund waren insbesondere Entwicklungen in den Verdichtungsregionen, in denen Angebotsmieten schon seit Jahren einen deutlichen Anstieg zu verzeichnen haben. Das zentrale politische Schlagwort in diesem Zusammenhang bildete das Ziel der Einführung einer sogenannten Mietpreisbremse. Darüber hinaus prägte eine außerordentliche Vielfalt an Themen die interessenpolitische Arbeit des Verbandes. Das Themenspektrum reichte dabei von der punktuellen Änderung des Genossenschaftsgesetzes zum Schutz insolventer Genossenschaftsmitglieder bis hin zur Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Der VdW setzte sich dabei intensiv für die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen, auf Bundesebene in enger Abstimmung mit dem federführenden GdW und auf Länderebene unmittelbar, ein. Zu diesem Zwecke verfolgt der VdW stets das Ziel, sich zum einen stets in einem möglichst frühen Stadium in politische und gesetzgeberische Diskussionsund Meinungsbildungsprozesse einzubringen, um dann zum anderen auch im Fortgang der Angelegenheiten, beispielsweise in Anhörungsverfahren und über Stellungnahmen, weiterhin die wohnungswirtschaftlichen Positionen zu vertreten. So hat in Rheinland-Pfalz die Landesregierung langjährige Forderungen der Wohnungswirtschaft nach Einführung eines eigenständigen landesspezifischen Wohnraumförderungsgesetzes aufgegriffen, das dann schließlich am 1. Januar 2014 in Kraft trat und etliche Anregungen des Verbandes aufgegriffen hat. In Hessen trat ein entsprechender Gesetzentwurf bereits Anfang 2013 in Kraft. Des Weiteren vertrat der Verband die Interessen seiner Mitglieder im Rahmen von Stellungnahmen zu Novellierungen des Landesnaturschutzgesetzes und der Landesbauordnung in Rheinland-Pfalz. In Hessen und Rheinland-Pfalz verfolgten die Landesregierungen Pläne zur Umsetzung der Mietrechtsänderung 2013 in Form von Kappungsgrenzenverordnungen. Europa und Bundesebene Die europäische genauso wie die Bundesebene beeinflussen mittel- und unmittelbar die Rahmenbedingungen für Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Auf europäischer Ebene bilden dabei Vorgaben in Richtlinien einen Schwerpunkt. Diese Vorgaben sind dann von den nationalen Gesetzgebern innerhalb eines vorgegebenen zeitlichen Rahmens umzusetzen. Der Gesetzgeber auf Bundesebene hat im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenzen unmittelbaren Einfluss auf die Rahmensetzung. Herausragende Bedeutung hat dabei die Gesetzgebung im Mietrecht. Allerdings sind insbesondere im Bereich der Förderpolitik, aber auch im Bereich gesetzlicher Rahmenvorgaben in den letzten Jahren Gestaltungsräume auf die Länderebene verlagert worden. Im Rahmen der Förderpolitik ist die Ausgestaltung allerdings durch die Haushaltslage der Bundesländer stark eingeschränkt. Kurz nach Inkrafttreten der letzten Mietrechtsänderung zum 1. Mai und 1. Juli 2013, bei der Erleichterungen für die Durchführung energetischer Modernisierungen und Vereinfachungen bei Räumung und Vollstreckung gegen zahlungsunfähige und -unwillige Mieter im Mittelpunkt standen, hat die neue Bundesregierung bereits konkrete Pläne für einer weitere und weitreichendere Mietrechtsänderung entwickelt. Im März hat das federführende Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf veröffentlicht, der die gesetzlichen Grundlagen für eine Mietpreisbremse enthält. Bei Weiter- oder Wiedervermietung soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eine grundsätzliche Begrenzung der zulässigen Miete auf zehn Prozent oberhalb der Vergleichsmiete vorgeschrieben werden. Ausnahmen sind unter anderem für modernisierte Wohnungen und Wohnungen, für die zulässigerweise höhere Vormieten vereinbart waren, vorgesehen. Die Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten soll wie bei der Kappungsgrenzenreduzierung durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen erfolgen. Die tatbestandlich identische Grundlage für Kappungsgrenzenverordnungen aus der letzten Mietrechtsänderung (2013) wird aktuell von den Regierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz umgesetzt. Während nach den Plänen der Regierung in Rheinland-Pfalz nur für wenige Kommunen eine Absenkung der Kappungsgrenze auf 15 Prozent zu erwarten ist, gehen die 11 INTERESSENVERTRETUNG Pläne in Hessen deutlich weiter. Eine Vielzahl von Kommunen soll der Kappungsgrenzenverordnung unterfallen, wobei das Auswahlverfahren besonders in Hessen viele Fragen aufwirft. Der Verband hat sich entsprechend positioniert. Im Rahmen der Novellierung des Verbraucherinsolvenzrechts ist das Genossenschaftsgesetz mit Wirkung zum 19. Juli 2013 in einem für die Wohnungsgenossenschaften entscheidenden Punkt geändert worden: Die Kündigungen von Mitgliedschaften insolventer Genossenschaftsmitglieder durch Insolvenzverwalter und Drittgläubiger wurden deutlich erschwert. Nur noch dann, wenn die Pflichtbeteiligung die Nettomiete um mehr als das Vierfache übersteigt und zugleich über 2.000 Euro liegt, ist eine Kündigung zulässig. In allen anderen Fällen sind Kündigungen ausgeschlossen, wenn und soweit die Pflichtbeteiligung Voraussetzung für eine Wohnungsüberlassung ist. Für diesen weitergehenden gesetzlichen Schutz der Genossenschaft und ihrer Mitglieder im Falle der Insolvenz von Mitgliedern hatten sich die wohnungswirtschaftlichen Verbände über Jahre hinweg auf Bundes- und auf Länderebene immer wieder mit Nachdruck eingesetzt. Am 13. Juni 2014 ist zudem das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten. Durch Änderungen im BGB wurde der Verbraucherschutz bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften weiter gestärkt. Für Wohnraummietverträge ergeben sich nur in wenigen Konstellationen, beispielsweise bei einvernehmlichen Mietererhöhungen nach § 557 BGB oder bei Modernisierungsvereinbarungen nach § 555f BGB, Konsequenzen. Wenn diese Vereinbarungen nicht in den Geschäftsräumen der Wohnungsunternehmen abgeschlossen werden, ist dem Mieter ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen und ein entsprechender Hinweis hierauf zu erteilen. Am 1. Mai 2014 ist die unter anderem auf der EU-Gebäuderichtlinie basierende EnEV 2014 nach einem relativ langwierigen Entscheidungsprozess in Kraft getreten. Der GdW hatte sich mit Unterstützung der Landesverbände bereits frühzeitig für die Interessen der Wohnungswirtschaft eingesetzt, was sich in einzelnen Regelungsbereichen auch positiv niederschlug. Einige praxisrelevante Änderungen sind bereits seit dem 1. Mai 2014 zu beachten, andere Regelungen gelten hingegen erst zu späteren Zeitpunkten. 12 Die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf erhöhen sich ab 1. Januar 2016 um 25 Prozent. Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen bereits ab 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden. In allen kommerziellen Immobilienanzeigen (Zeitung, Internet etc.) sind seit 1. Mai 2014 bestimmte Pflichtangaben (Art des Energieausweises, Kennwert der Endenergie, wesentlicher Energieträger, Baujahr und bei ab 1. Mai 2014 erstellten Energieausweisen die Energieeffizienzklasse) aufzuführen. Dies betrifft auch Anzeigen, die auf der eigenen Unternehmenshomepage eingestellt sind. Grundsätzlich behalten alte Energieausweise ihre Gültigkeit für eine Dauer von zehn Jahren seit Ausstellungsdatum. Fehlende Pflichtangaben in Anzeigen können aber erst ab dem 1. Mai 2015 als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden. Seit dem 1. Mai 2014 sind Mietinteressenten der Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen entweder im Original oder in Kopie bei der Besichtigung vorzulegen. Unverzüglich nach Mietvertragsabschluss müssen dem Mieter die Unterlagen übergeben werden. Gleiches gilt sinngemäß für den Verkauf oder eine Verpachtung. Bei Energieausweisen, die seit dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden, werden die bislang begleitenden Modernisierungsempfehlungen fester Bestandteil des Energieausweises. Seit dem 1. Januar 2014 besteht nach § 9 Heizkostenverordnung die Pflicht, bei zentralen verbundenen Heizungsund Warmwasseranlagen die auf die Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge mit einem Wärmezähler zu messen. Diese Pflicht wurde bereits mit der Novellierung der Heizkostenverordnung zum 1. Januar 2009 normiert. Die Regelung soll eine genauere und damit gerechtere Verteilung der Wärme- und Warmwasserkosten bewirken und den gestiegenen Anteil der Trinkwassererwärmung an den Gesamtkosten der Heizungsanlage berücksichtigen. Die Umsetzung dieser Verpflichtung erforderte von den Wohnungsunternehmen den rechtzeitigen Einbau von Wärmezählern bei allen verbundenen Anlagen, nämlich Fernwärme- und Heizkesselanlagen, bis zum 31. Dezember 2013. Aufgrund der Änderung der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2012 gilt seit dem 1. Dezember 2013 ein neuer, deutlich niedrigerer Grenzwert für Blei. Da dieser Wert bei vorhandenen Bleileitungen in der Regel nicht eingehalten werden kann, müssen vorhandene Bleileitungen gegen Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden. Die geänderte Trinkwasserverordnung enthält zwar keine explizite Ausbaupflicht. Der abgesenkte Bleiwertgrenzwert und damit verbundene Informationspflichten gegenüber dem Mieter gelten aber bei bekannten Bleileitungen. Insoweit genügt auch ein Kennenmüssen. Durch den abgesenkten Bleiwert ergibt sich daher faktisch eine Austauschpflicht, da vermutet wird, dass der Bleiwert bei vorhandenen Bleileitungen nicht mehr zu halten ist. Von besonderem Interesse für die Mitgliedsunternehmen ist die Beseitigung der steuerlichen Nachteile bei der Energieerzeugung durch Wohnungsunternehmen. Wohnungsunternehmen sind von der Gewerbesteuer befreit, wenn sie ausschließlich Vermietung und Verpachtung betreiben, also ihren Wohnungsbestand vermieten (§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz). Allerdings führt bereits eine einzige andere gewerbliche Tätigkeit zur Versagung der Steuervergünstigung. Eine solche schädliche Tätigkeit ist auch die Stromerzeugung. Durch eine Stromerzeugung wird das Wohnungsunternehmen nicht nur bezüglich der Stromerzeugung gewerbesteuerpflichtig, sondern für seine gesamte Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit. Die Wohnungswirtschaft fordert, dass durch die Energieerzeugung nicht die gesamte Vermietungstätigkeit gewerbesteuerinfiziert wird. Durch eine entsprechende gesetzliche Änderung würde es für den Staat zu Gewerbesteuer-Mehreinnahmen kommen, weil die Wohnungsunternehmen dann Energie erzeugen und (nur) darauf Gewerbesteuer zu zahlen haben. Auch bei steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften sollte die Energieerzeugung für Genossenschaftswohnungen begünstigt sein. In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ist die Reformierung der Grundsteuer vorgesehen. Die Koalitionspartner haben die Länder aufgefordert, nach Abschluss der laufenden Prüfprozesse rasch zu einer gemeinsamen Position für eine reformierte Grundsteuerbemessungsgrundlage zu kommen. Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe der Länder zur Reform der Grundsteuer 13 INTERESSENVERTRETUNG steht noch aus. Der VdW südwest setzt sich dafür ein, dass eine reformierte Grundsteuer nicht zu zusätzlichen Belastungen für Mieter führt und die Ermittlung der Bemessungsgrundlage verwaltungsökonomisch gestaltet wird. § 13 b Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Umsatzsteuerumkehr, das heißt dass bei Bauhandwerkerleistungen nicht der Handwerker, sondern der Leistungsempfänger die entstehende Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat. Seit 2010/2011 sind einzelne Wohnungsunternehmen durch den § 13b UStG betroffen, weil sie Bauträgerleistungen erbringen und bei Überschreitung einer zehnprozentigen Bauleistungsgrenze für sämtliche empfangene Bauleistungen (auch bei Instandhaltung und Neubau) die Umkehrung anzuwenden haben. Am 22. August 2013 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Bauträgertätigkeiten keine Bauleistungen sind. Die Finanzverwaltung hat durch Erlasse ihre bisherige Auffassung korrigiert. Die Finanzverwaltung versucht nunmehr, die ursprüngliche Rechtslage durch Gesetzesänderung wieder einzuführen (so ein entsprechender Vorschlag aus Niedersachsen im Rahmen der Bundesratsberatungen zum „Kroatiengesetz“). Die gemeinsame Verbändestellungnahme vom 3. Juni 2014 von GdW, ZIA und den Verbänden der Bauindustrie und des Bauhandwerks spricht sich dafür aus, dass – wenn eine Ausweitung des § 13 b UStG durch den Gesetzgeber für notwendig erachtet wird – „Grundstückslieferungen“ (also auch das Bauträgergeschäft) umsatzsteuerrechtlich nicht als Bauleistungen angesehen werden. Dadurch würden die Wohnungsunternehmen (auch wenn sie als Bauträger tätig sind) nicht unter § 13b UStG fallen. Der automatisierte Kirchensteuerabzug ab 2015 führt insbesondere für Genossenschaften, die Dividendenzahlungen (bzw. Zinszahlungen) an ihre Mitglieder vornehmen, zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Die vorbereitenden Maßnahmen sind bereits im Jahr 2014 durchzuführen. Sie umfassen vor allem eine persönliche individuelle Information der Mitglieder der Genossenschaften, um dann innerhalb eines gesetzlich vorbestimmten Zeitfensters die entsprechenden für den automatisierten Kirchensteuerabzug erforderlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen zu können. Der VdW südwest hat ein Schreiben an die Finanzminister in Hessen und Rheinland-Pfalz gerichtet, in dem er auf die immensen Belastungen der Genossenschaften hinweist, die nicht zum Kreditwesen- und Finanzdienstleistungssektor zählen. Die Wohnungswirtschaft plädiert für die Möglichkeit, den Kirchensteuerabzug pauschal vornehmen zu können. 14 Hessen Im Vorfeld der Landtagswahl im September 2013 avancierte die Wohnungspolitik zu einem zentralen Themenfeld. Tauchte sie in den Wahlprogrammen der Vergangenheit noch kaum oder sogar gar nicht auf, ließ es sich im vergangenen Jahr keine Partei nehmen, ausführlich darzulegen, welche Schwerpunkte sie beim Thema Wohnen künftig setzen will. In Hessen wechselte infolge der Wahlen die Landesregierung. Die schwarz-gelbe Koalition wurde abgelöst durch ein Bündnis aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Dies ist der bislang erste Versuch einer solchen Koalition in einem Flächenbundesland. Im Zuge dessen wurden auch die Ministerien neu strukturiert. Während bislang das FDP-geführte Wirtschaftsministerium unter Florian Rentsch für den Wohnungsbau verantwortlich zeichnete, wurde dieser Bereich nach der Neustrukturierung beim Umweltministerium unter Priska Hinz (Die Grünen) angesiedelt. Damit folgte Hessen dem Vorbild des Bundes, in dem Kompetenzen in der gleichen Weise verlagert wurden. Umgekehrt wurde die energetische Gebäudesanierung vom Umwelt- zum Wirtschaftsministerium verschoben, das nun den gesamten Bereich Energie verantwortet. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten die Regierungsparteien eine erneute Anhebung der Grunderwerbsteuer von fünf auf sechs Prozent. Ursprünglich war diese für den 1. Januar 2015 geplant. Aufgrund der knappen Haushaltslage des Landes und der erhofften Mehreinnahmen kam die Erhöhung nun schon am 1. August 2014. Der VdW südwest hatte im Rahmen einer Stellungnahme vehement gegen die Erhöhung protestiert und auf die immensen Mehrbelastungen für die Wohnungswirtschaft hingewiesen. Die letzte Anhebung des Steuersatzes war erst am 1. Januar 2013 von 3,5 auf fünf Prozent vollzogen worden. Noch vor der politischen Sommerpause 2014 haben die Regierungsfraktionen die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Novellierung des Wohnraumfördergesetzes als Entwurf auf den parlamentarischen Weg gebracht. Dabei wurde der Vorrang der Eigentumsförderung vor dem Mietwohnungsbau aufgehoben und beide Förderungen gleichgestellt. Damit wurde eine zentrale Forderung des VdW südwest erfüllt. Ebenfalls vom Verband gefordert wurde die Anhebung der Einkommensgrenzen. Hier sieht der Entwurf eine Ermächtigung für das zuständige Ministerium vor, per Verordnung von den gegebenen Grenzen abzuweichen. Dies muss dann allerdings im Rahmen der Wohnraumförderrichtlinien erfolgen. Zudem soll im Zuge der Novelle die Förderung besonderer Wohnformen – vor allem studentisches Wohnen – im Gesetz verankert werden. Besondere Erfolge konnte der VdW südwest bei der Weiterentwicklung der Landesförderung verzeichnen. Insbesondere wurde die vom Verband seit Jahren geforderte Förderung des Ankaufs von Belegungsrechten zunächst im Jahr 2013 als Pilotmaßnahme eingeführt. Das Instrument soll ab 2014 in eine Regelförderung überführt werden. Die Landesregierung hat schließlich innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verdoppelung der Fördergelder für die wohnungspolitische Förderung angekündigt. In der Umsetzung dieser Ankündigung wird deshalb künftig ein interessenpolitischer Schwerpunkt in der Verbandsarbeit liegen. Bereits im Mai 2013 hat der Bundesgesetzgeber mit einer Mietrechtsnovelle die Länder ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, in denen die Mieten im Bestand nur um 15 statt 20 Prozent in drei Jahren angehoben werden dürfen. Im Juni 2014 hat das hessische Bauministerium einen entsprechenden Entwurf einer Kappungsgrenzenverordnung vorgelegt. Danach sollen 23 Kommunen in Hessen als betroffene Gebiete festgelegt werden. Der VdW südwest hat gemeinsam mit der AWI-Hessen im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme erarbeitet, in der der Entwurf aus juristischen und wohnungsmarktpolitischen Gründen kritisiert wurde. Darüber hinaus befinden sich aktuell noch weitere Verordnungen und Gesetze im Entwurfsstadium oder sind zumindest geplant. Unter anderem soll die Garagenverordnung novelliert und das Vergabegesetz um weitere (soziale) Kriterien sowie Tariftreueregelungen ergänzt werden. Außerdem plant die Landesregierung die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe als Ermächtigungsgrundlage an die Kommunen sowie die Beteiligung von Wohnungsbauinvestoren an der Finanzierung von ÖPNV-Maßnahmen. Die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienverbände (AWI-Hessen) feiert 2014 ihr fünfjähriges Jubiläum. Im Jahr 2009 hatten sich fünf Verbände der hessischen 15 INTERESSENVERTRETUNG Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammengeschlossen, um ein gemeinsames Sprachrohr der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu bilden. Dem VdW südwest hat hierbei die Rolle des Sprechers inne. Der Parlamentarische Abend im Hessischen Landtag im April 2014 stand ganz im Zeichen der neuen Mehrheitsverhältnisse im Länderparlament und der neuen Landesregierung. Bauministerin Priska Hinz erläuterte den zahlreichen Abgeordneten und Gästen ihre wohnungspolitischen Pläne für die Legislaturperiode. Die Präsentation des AWI-Konjunkturberichtes Mitte Juni stieß auch in diesem Jahr auf reges Interesse. Neben den wohnungswirtschaftlichen Konjunkturdaten wurde 2014 schwerpunktmäßig der Frage „Studentisches Wohnen – Eine neue Assetklasse?“ nachgegangen. Im Juni 2014 fanden sich zwölf Verbände und Institutionen der Wohnungs- und Bauwirtschaft zusammen und haben gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund Hessen und der IG BAU die Länderinitiative „Impulse für den Wohnungsbau Hessen“ gegründet. Die Aktion wird sich – analog zu ihrem bereits seit einigen Jahren bestehenden Pendant auf Bundesebene – vor allem für die Schaffung von neuem Wohnraum einsetzen. Als Sprecher wählten die Beteiligten bei ihrer konstituierenden Sitzung Dr. Rudolf Ridinger vom VdW südwest. Koordinator der Länderinitiative ist der BDB Bund deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure. Für die nähere Zukunft sind die Erarbeitung eines gemeinsamen Positionspapieres sowie eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung geplant. Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz erfolgt die interessenpolitische Vertretung im Wesentlichen durch die Arbeitsgemeinschaft (Arge) rheinland-pfälzischen Wohnungsunternehmen. In dieser sind alle Mitgliedsunternehmen des VdW südwest sowie des für den nördlichen Landesteil zuständigen VdW Rheinland Westfalen vertreten. Die Arge hat sich in einigen Schwerpunkten des im Frühjahr 2014 vorgelegten Entwurfs einer Novellierung der Landesbauordnung positioniert. Insbesondere die im Regierungsentwurf verankerten Vorgaben zur Erhöhung der Anzahl von barrierefreien Wohnungen und zur gesetzlichen Manifestierung des Standards „Rollstuhlgerecht“ werden unter Verweis auf die erhebliche Kostenmehrlast abgelehnt. Auch die Einführung einer geplanten Ermächtigung für Kommunen, durch Satzungen die Verwendung erneuerbarer Energie vorzuschreiben, wurde im Gesetzgebungsverfahren kritisiert. 16 Auch gegen die Pläne zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes hat sich der Verband im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit Nachdruck eingesetzt, da der Entwurf weitere Hürden für die Bebaubarkeit brachliegender Flächen vorsieht. Auch der Pflanzen- und Tierartenschutz soll zum Teil deutlich über die bundesrechtlichen Vorgaben hinaus zu Lasten der Grund- und Gebäudeeigentümer ausgeweitet werden. Das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vom 22. November 2013 ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Zuletzt haben der VdW südwest und der VdW Rheinland Westfalen für die Arge rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens des Haupt- und Finanzausschusses des Landtags RheinlandPfalz am 25. September 2013 schriftlich und mündlich Stellung genommen. Die frühzeitige interessenpolitische Vertretung bereits im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens mit dem Finanzministerium hat aus Sicht der Arge gute Ergebnisse gezeitigt. Die Verbände begrüßen das neue landeseigene Wohnraumförderungsgesetz, das die komplexen Anforderungen an das Wohnen aufgreift, den kooperativen Gedanken in der Wohnraumförderpolitik stärkt sowie eine dem Produkt Wohnen angemessene Erweiterung der Fördergegenstände vornimmt. Verbesserungswürdig bleibt weiterhin eine angemessene Anhebung der Einkommensgrenzen für Einund Zweipersonenhaushalte. Im August 2013 hat die Arge mit den sie tragenden wohnungswirtschaftlichen Regionalverbänden und der Architektenkammer Rheinland-Pfalz eine Fachreise mit Finanzund Bauminister Dr. Carsten Kühl durchgeführt. In der zweitätigen Projektbereisung in verschiedene Regionen des Landes demonstrierten Mitgliedsunternehmen aus Neustadt an der Weinstraße, Koblenz und Trier, wie ein preiswertes, altersgerechtes, energieeffizientes und damit zukunftssicheres Wohnen mit Qualität in Stadt und Land gesichert werden kann. Fragen der Wohnraumförderung und Quartiersentwicklung wie der Baukultur standen im Fokus. 17 VERANSTALTUNGEN Insbesondere unsere Veranstaltungen dienen dem inten siven Austausch der Mitglieder und der Fachöffentlichkeit. Einen jährlichen Höhepunkt bildet dabei der Verbandstag, der im Jahr 2013 unter dem Motto „Renaissance der Woh nungspolitik“ in Wiesbaden stattfand. Der Verband konnte dabei unter anderem die Spitzenkandidaten für die bevor stehende Landtagswahl als Redner begrüßen. Im Jahr 2014 fanden vier gut besuchte Regionalkonferenzen statt, die den Mitgliedern die Möglichkeit zum direkten und persönlichen Austausch boten. Themenschwerpunkt war in allen vier Konferenzen die aktuellen Wohntrends. Schließlich greifen wir mit zahlreichen Fachveranstaltungen auch viele Einzelthemen auf. Besonderes Interesse fanden vor dem politischen Hintergrund insbesondere Themen rund um das Mietrecht. AKTIONEN DES VERBANDES In den letzten Jahren hat der VdW südwest seine Aktivi tätspalette durch die Initiierung eigener Aktionen und Pro jekte erweitert. Hierdurch wollen wir besonders innovative Handlungsansätze von Wohnungs- und Immobilienunter nehmen fördern, eine breitere Diskussionsgrundlage für neue Tendenzen zur Weiterentwicklung von Dienstleistungs angeboten schaffen und schließlich durch die im Rahmen von Aktionen durchgeführten Projekte den Wohnungs- und Immobilienunternehmen Ideen für potenzielle Aktivitäten auf Unternehmensebene vermitteln. In diese Aktionen sind häufig diverse politische, ökonomische, gesellschaftli che und kulturelle Akteure eingebunden, wodurch sich die Möglichkeiten der Netzwerkbildungen und damit die Akti onsfelder für die Wohnungs- und Immobilienunternehmen erheblich erweitern. Einige Aktionen haben darüber hinaus eine längerfristige Perspektive. Dies trifft vor allem für die im Juni 2009 gestar tete Imagekampagne für den Ausbildungsberuf „Immobili enkauffrau/Immobilienkaufmann“ zu. Sie steht unter dem Motto „Du bist mehr Immobilienprofi, als Du denkst!“. Mit der Imagekampagne sollen der Bekanntheitsgrad des Aus bildungsberufs erhöht, ein entsprechendes Image verankert sowie der Ausbildungsberuf attraktiv vorgestellt werden, um die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen zu steigern. Auch finden Aktionen mit Einbeziehung verschiedener Part ner statt. Hierzu gehört die seit 2006 laufende gemeinsame Aktion mit dem hessischen Innenministerium zum Gütesie gel „Sicher Wohnen in Hessen“. Das Ziel der gemeinsamen Aktion ist nicht, die Häuser zu „verbarrikadieren“, sondern vor allem das subjektive Sicherheitsempfinden der Bewoh ner und damit den Wohlfühlaspekt beim Wohnen zu stär ken. Alle ausgezeichneten Projekte zeigen die Vielfalt der Möglichkeiten für mehr Sicherheit beim Wohnen und sind damit ein wichtiges Signal für alle Bauherren. Die Projekte helfen, Tatgelegenheiten zu reduzieren und Straftaten zu verhindern. 18 BERATUNG UND DIENSTLEISTUNGEN FÜR MITGLIEDSUNTERNEHMEN Der Verband bietet gemeinsam mit seinen angeschlossenen Unternehmen und Kooperationspartnern eine umfassende Dienstleistungspalette an. Die Verbandsgruppe ist dabei Ansprechpartner für alle wohnungs- und immobilienwirtschaftliche Fragen. So ist der Verband Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes. Das zentrale Dienstleistungsangebot besteht aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Pflichtprüfung der Genossenschaften (§ 53 Genossenschaftsgesetz – GenG), die von uns als Betreuungsprüfung verstanden wird. Im Interesse und zum Schutz der Mitglieder und Gläubiger wird dabei jede genossenschaftliche Pflichtprüfung mit dem Ziel durchgeführt, die aktuelle wirtschaftliche Lage wie auch die voraussichtliche Entwicklung der Genossenschaft zu beurteilen. Darüber hinaus beinhaltet die Prüfung nach § 53 GenG die Beantwortung von Fragen zur formellen und materiellen Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dabei ist die Auseinandersetzung unserer Prüfer mit den Geschäftsprozessen des jeweiligen Unternehmens ein wichtiger Bestandteil der Jahresabschluss- und Geschäftsführungsprüfung. Auf vertraglicher Basis erbringt der Verband zudem die gesetzliche Jahresabschlussprüfung (§ 316 Handelsgesetzbuch – HGB), aber auch Sonderprüfungen. Bei den Immobilien- und Wohnungsunternehmen, deren Geschäftsanteile überwiegend von der öffentlichen Hand – insbesondere von Kommunen – gehalten werden, ist die Jahresabschlussprüfung um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu erweitern. Hiernach gilt für Eigenbetriebe oder andere Einrichtungen, dass diese Prüfung Teil der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung ist. Die Umsetzung sowohl bestehender als auch neuer gesetzlicher Vorgaben – so aktuell die Änderungen beim Lagebericht gemäß DSR 20, aber auch umfassender das erstmals zum 31. Dezember 2010 in Gänze zur Anwendung gefundene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) – verlangt für Genossenschaften und Kapitalgesellschaften insbesondere eine Beurteilung der Berichterstattung der Geschäftsführung über Lage und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Die Prüfungen tragen dazu bei, mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen, um durch rechtzeitige 19 BERATUNG UND DIENSTLEISTUNGEN FÜR MITGLIEDSUNTERNEHMEN Gegenmaßnahmen Schaden abzuwenden. Aber auch Hinweise für Geschäftsführung und Aufsichtsrat werden im Rahmen der Prüfungen erarbeitet, um potenziellen Gefahren zwecks Haftungsvermeidung entgegenzuwirken. Bei Genossenschaften und Kapitalgesellschaften, die erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) betreiben, wird nach § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geprüft. Angesichts der Komplexität des wohnungswirtschaftlichen und -politischen Geschehens, insbesondere auch im Hinblick auf die sich ständig ändernden Bestimmungen in Recht und Verwaltung, ist der Prüfungsbereich des Verbandes im Rahmen eines ganzheitlichen Beratungsansatzes als beratender Partner vor Ort gefordert. Dieser Aufgabe wird er durch die Bereitstellung eines umfangreichen Dienstleistungsangebotes gerecht, im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung – bei Überschneidung von steuerlichen, rechtlichen und technischen Fragestellungen – insbesondere in folgenden Bereichen: »» »» »» »» »» »» »» »» »» »» »» »» Interne Revision Organisation Risikomanagement Managementüberwachungssysteme Erstellung und Überprüfung von Wirtschafts- und Finanzplänen Objektbewertungen, Ertragswertermittlungen (DCFVerfahren, VoFi-Methode) Unternehmensbewertung Gehaltsüberprüfungen Portfoliomanagement und Instandhaltungsplanung, auch im Sinne einer Gesamtunternehmensanalyse Finanzierungsberatung, Bankenreport Kennzahlensysteme Externer Datenschutz, Analyse der Datenschutzsituation, DSiN »» EDV-Beratung und -Prüfung, Hilfestellung bei Migrationen »» Antikorruptionshandbuch, Compliance, Aufdeckung von dolosen Handlungen »» Unterstützung von Geschäftsführung und Aufsichtsräten in Sonderfragen. Das Spektrum umfasst also Beratungsleistungen, die unter anderem von der Durchführung klassischer Interner Revisionen, über die Erstellung und Überprüfung von Wirtschaftsund Finanzplänen, Organisationsgutachten bis hin zur Analyse unternehmensspezifischer Datenschutzsituationen reichen. Auch technische Kurzanalysen verschaffen den Mitgliedsunternehmen einen Überblick über Verbesserungsmöglichkeiten der Prozessabläufe in ihren Abteilungen. Bei Bedarf kann eine Erweiterung auf technische Audits zu Bauplanung, Bauleistungsvergabe und -kontrolle erfolgen. Letztendlich unterstützen wir nicht nur die jeweilige Geschäftsführung der Wohnungsunternehmen, sondern auch interessierte Aufsichtsratsmitglieder, die zum Beispiel Anfang 2014 zu Fragen der Rechnungslegung und Bilanzierung von uns geschult wurden. In Form monatlicher elektronischer Mandanteninformationen unterrichtet der Verband die wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Entscheider über aktuelle Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Steuerabteilung des Verbandes bereitet die für die Praxis relevanten Gesetzesänderungen, die Änderungen aufgrund der Rechtsprechung der Finanzgerichte sowie die Änderungen durch BMF-Schreiben entsprechend auf und gibt diese im Rahmen ihrer Beratungsleistungen zeitnah individuell oder auch mittels der Mandanteninformation weiter. 20 Schwerpunkte der Beratungsleistungen im Zeitraum 2013/ 2014 bildeten die Einführung der E-Bilanz, Neuerungen bezüglich des Kirchensteuereinbehalts sowie die Änderungen hinsichtlich § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauträgertätigkeit. Weiterhin bietet die Steuerabteilung unternehmensindividuelle, kompetente und zeitnahe Beratungen an, die insbesondere folgende Leistungen umfassen: »» Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu steuerlichen Einzelsachverhalten »» Erstellung von Steuerbilanzen und Steuererklärungen »» Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen »» Einlegung von außergerichtlichen Rechtsmitteln und Prozessführung bei Finanzgerichten »» Übernahme von Finanzbuchhaltungen und Jahresabschlüssen »» Durchsicht von Vertragsentwürfen auf steuerliche Risiken »» Beratung in lohnsteuerlichen Fragen »» Stellungnahmen zu Umstrukturierungsmaßnahmen. Die Rechtsberatung des VdW südwest wird regelmäßig von vielen Mitgliedsunternehmen in Anspruch genommen. Durch die Beratung zu immer vielfältiger werdenden Rechtsgebieten kann der Verband wertvolle Hilfestellung für die unternehmerische Umsetzung rechtlicher Vorgaben leisten. Neben der telefonischen und schriftlichen Beantwortung von Anfragen erstellt der Verband in einzelnen Fällen auch gutachterliche Lösungsvorschläge für komplexere Fragestellungen und Vertragsprüfungen. Darüber hinaus informiert die Rechtsabteilung die Mitgliedsunternehmen des Verbandes zeitnah und aktuell regelmäßig auch durch Rundschreiben, im VerbandsMagazin, auf Tagungen und in zunehmend häufiger angefragten Inhouse-Schulungen über praxisrelevante und aktuelle rechtliche Themen. Nicht vernachlässigt werden dabei auch aktuelle Entwicklungen und Vorgaben aus der Rechtsprechung, die gerade bei der Ausfüllung von Gesetzeslücken weiterhin an Bedeutung gewinnen. Die Schwerpunkte der Beratung bilden traditionell die Felder Miet-, Wohnungseigentums- Genossenschafts- und GmbHRecht. Die Hilfe des Verbandes wird aber auch vermehrt bei Fragestellungen aus dem Insolvenz-, dem Vergabe-, dem 21 BERATUNG UND DIENSTLEISTUNGEN FÜR MITGLIEDSUNTERNEHMEN Energiewirtschafts-, dem Datenschutz- und dem Kommunalrecht in Anspruch genommen. Welche technische Innovation, welches Produkt funktioniert in der Praxis wirklich? Welche Probleme treten typischerweise bei großen Modernisierungsprojekten auf? Das technische Referat des VdW südwest kennt die Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Durch den ständigen Austausch mit seinen Mitgliedsunternehmen und die Führung des Fachausschusses für Planung und Technik hat es einen guten Marktüberblick gewonnen und schöpft damit die Möglichkeiten eines Netzwerkes voll aus. Die Mitgliedsunternehmen werden in allen Fragen des Planens und Bauens, der Modernisierung, der Instandsetzung und der Instandhaltung, also über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden von der Projektentwicklung über Planungsleistungen, Gebäude- und Haustechnik, Multimedia sowie über Instandhaltung und Modernisierung bis hin zum Abbruch von Gebäuden beraten. Im Bereich der Fort-, Aus- und Weiterbildung kooperiert der VdW südwest sehr eng mit der Südwestdeutschen Fachakademie in Wiesbaden. Zu den Fort- und Weiterbildungsangeboten zählen neben einer umfangreichen Palette an Tagesseminaren vor allem auch folgende berufsbegleitende Lehrgänge: »» »» »» »» »» »» »» »» »» »» »» 22 Immobilien Consultant (IHK) Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK) Immobilien-Ökonom/in (GdW) Geprüfte/r Immobilienmakler/in (SFA) Qualifizierte/r Immobilienmakler/in (IHK) Qualifizierte/r Immobilienmakler/in für Gewerbeobjekte (IHK) Facility Management Agent (IHK) Qualifizierte/r Immobilienbewerter/in (IHK) Wohnungseigentumsverwalter/in (IHK) Immobilienverwalter/in (IHK) Real Estate Asset Manager (IHK) ORGANE UND GREMIEN DES VERBANDES Die Gremien des Verbandes haben eine wichtige Scharnierfunktion bei der Verknüpfung zwischen der Entwicklung der Dienstleistungen des Verbandes, der inhaltlichen Arbeit und der wohnungswirtschaftlichen Praxis der Unternehmen. In der Arbeit der Gremien spiegelt sich dabei auch die Entwicklung der Rahmenbedingungen. Die Gremienmitglieder geben wichtige Impulse für eine erfolgreiche Verbandsarbeit. Organe des Verbandes So findet jährlich im Rahmen des Verbandstages eine Mitgliederversammlung statt, aus deren Mitte heraus auch der Verbandsrat gewählt wird. In seinen Berichten konnte der Vorstand in den letzten Jahren mitteilen, dass der Verband zunehmend in Politik, Medien und Öffentlichkeit als Sprachrohr der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wahrgenommen wird. Die Inhalte der Verbandsarbeit sind in den vergangenen Jahren vielfältiger sowie anspruchsvoller geworden und haben sich kontinuierlich erweitert. Der Erfolg des VdW südwests lässt sich an der Präsenz in den Medien und auch in der Nachfrage nach den vom Verband bereitgestellten Informationen und Beratungen ablesen. Auch ist der Verband mit einem hohen Organisationsgrad in der Mitgliederstruktur und in seiner ökonomischen Basis stabil. Der Erfolg ist nicht zuletzt eine Konsequenz der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Gremien. Auch geben die Fachausschüsse zahlreiche Anregungen für die Verbandsarbeit. Der Verbandsrat begleitet in seinen Sitzungen die Arbeit des Vorstands. Regelmäßige Tagesordnungspunkte beziehen sich – entsprechend den Zuständigkeiten des Verbandsrates – auf die wirtschaftliche Basis des Verbandes und auf Mitgliedschaftsfragen. Bei den inhaltlichen Beratungen standen zuletzt die Themen Energie- und Klimaschutzpolitik sowie die Positionierungen des Verbandes in zahlreichen Anhörungen im Mittelpunkt. Fachausschüsse Die wesentliche Säule der Facharbeit des Verbandes bilden die Fachausschüsse, in denen interessierte Mitglieder vertreten sind. Hier findet der fachliche Austausch untereinander statt. Diese Funktion der Fachausschüsse gewinnt zunehmen an Bedeutung, da die Vielschichtigkeit der Herausforderungen kontinuierlich zunimmt und ein einziges Mitgliedsunternehmen nicht auf allen Gebieten „das Rad neu erfinden“ kann. Damit profitieren die Mitgliedsunternehmen unmittelbar von der Mitarbeit in den Ausschüssen. Auch geben die Fachausschüsse Anregungen für die Verbandsarbeit und sind dabei in die Positionierungen unseres Verbandes einbezogen. Im Verband existieren insgesamt neun Fachausschüsse: Fachausschuss für Genossenschaften Der Fachausschuss für Genossenschaften befasste sich mit den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl im September 2013 sowie deren Auswirkungen auf die Wohnungsgenossenschaften und informierte sich über die Statistik der Wohnungsgenossenschaften im Verbandsgebiet des VdW südwest. Fachausschuss für Kapitalgesellschaften Der Fachausschuss für Kapitalgesellschaften befasst sich mit einer großen Bandbreite von wohnungs- und immobilienwirtschaftlich relevanten Themen mit starkem Bezug zur Rechtsform dieser Unternehmen. Fachausschuss für Betriebswirtschaft Der Fachausschuss für Betriebswirtschaft befasst sich mit dem breiten Spektrum aktueller betriebswirtschaftlicher Fragestellungen. Schwerpunktthemen der beiden Sitzungen im Berichtszeitraum waren Betriebskostenbenchmarking, Wohnungsunternehmen als Energieerzeuger/Mieterstrom, Eigenabrechnungen von Energie sowie wohnungswirtschaftliche ERP-Systeme. 23 ORGANE UND GREMIEN DES VERBANDES Fachausschuss für Recht Der Fachausschuss für Recht setzt sich in seinen Sitzungen intensiv mit aktuellen Gesetzesvorhaben, praxisrelevanten Urteilen sowie weiteren rechtlichen Fragestellungen und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis auseinander. Es werden praktikable Lösungsansätze erarbeitet, die auch den nicht im Fachausschuss vertretenen Unternehmen zugutekommen sollen. Fachausschuss für Steuern Der Fachausschuss für Steuern berät die Steuergesetzgebung sowie die Konsequenzen der Praxis der Steuerverwaltung. Fachausschuss für Planung und Technik Der Fachausschuss für Planung und Technik erkennt und analysiert neue Entwicklungen am Markt und in Gesetzgebungs-, Verordnungs- und Regelungsverfahren und bewertet den Einfluss auf die unternehmerische Praxis der Mitgliedsunternehmen. Dabei werden Lösungsvorschläge und Vorlagen erarbeitet, welche die Kommunikation des Verbandes gegenüber Gremien wesentlich vereinfachen. Darüber hinaus werden die gewonnenen Erkenntnisse gegenüber den Mitgliedsunternehmen auf unterschiedliche Weise kommuniziert. Dies erfolgt in Artikeln im VerbandsMagazin, über Rundschreiben bis hin zu Informationsveranstaltungen unter Beteiligung des Ausschusses. Fachausschuss für Berufliche Bildung und Personalentwicklung Im Fachausschuss für Berufliche Bildung und Personalentwicklung diskutieren und bearbeiten die Vertreter aus Mitgliedsunternehmen des VdW südwest Themen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Personalentwicklung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und stellen den Unternehmen so ihre Expertise zur Verfügung. Der Fachausschuss ist außerdem eng vernetzt mit dem Fachausschuss Berufliche Bildung und Personalentwicklung des GdW auf Bundesebene. Fachausschuss für Eigentum Der Fachausschuss für Eigentum beschäftigt sich mit Entwicklungen bei der Wohnraumnachfrage im Eigentumsbereich und mit Fragen der Verwaltung von Eigentümergemeinschaften. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der regelmäßige Vergleich von regionalen Aspekten im Bauträgergeschäft sowie im Portfoliomanagement. Fachausschuss für EDV und Organisation Der Fachausschuss für EDV und Organisation beschäftigt sich mit Entwicklungen der branchenspezifischen Software bis hin zu Fragen des Datenschutzes. Auch technische Innovationen oder IT-Sicherheit spielen eine wichtige Rolle in den Beratungen. 24 Gremien der Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz Arbeitskreise Der Arbeitsgemeinschaft (Arge) rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen gehören 63 Mitgliedsunternehmen aus dem VdW südwest und dem VdW Rheinland Westfalen an. Sie haben sich zur Abstimmung der wohnungspolitischen Interessen gegenüber der Landesregierung und zur Organisation des Erfahrungsaustauschs untereinander zusammengeschlossen. Zu einzelnen Themengebieten werden vom VdW südwest auch Arbeitskreise gebildet, in denen insbesondere der Meinungsaustausch der jeweils für diese Themen zuständigen Mitarbeiter in den Mitgliedsunternehmen gefördert wird. Auch erfolgen aus den Arbeitsgruppen immer wieder Anregungen für die Verbandsarbeit. Besonders intensiv ist dabei bereits seit Jahren der Austausch im Arbeitskreis Sozialarbeit. Die Vollversammlung der Arge wählt einen Arbeitsausschuss als Lenkungsgremium der Arge, der unter anderem die Vollversammlung inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. In ihrer Sitzung am 3. Juli 2013 hat die Vollversammlung in Nachfolge für den zum Jahresende 2013 ausgeschiedenen Vorsitzenden, Christof Henn, Gemeindliche Siedlungs-Gesellschaft Neuwied, Thomas Will von der Wohnbau Mainz GmbH zum Vorsitzenden gewählt. 25 MEDIENRESONANZ Frankfurter Rundschau, 14.02.2014 Offenbach Post, 12.06.2014 Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.08.2013 Frankfurter Neue Presse, 14.02.2014 26 Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.04.2014 Frankfurter Rundschau, 27.05.2014 Wiesbadener Kurier Wiesbadener Kurier, 16.08.2013 Wirtschaft 16. August 2013 Frankfurter Neue Presse, 27.05.2014 27 MEDIENRESONANZ Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.12.2013 Frankfurter Rundschau, 20.08.2013 Immobilien Zeitung, 05.06.2014 Wetzlarer Neue Zeitung, 30.04.2014 Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.05.2014 28 Kassel KS-LO6 Hessische Neue Allgemeine, 12.04.2014 Barrieren abbauen ist teuer Verband der Wohnungswirtschaft fordert Förderprogramm für altersgerechten Umbau VON KATJA RUDOLPH KASSEL. Der demografische Wandel stellt auch die Wohnungswirtschaft vor Herausforderungen. Durch den wachsenden Anteil älterer Menschen steigt auch der Bedarf an barrierearmen Wohnungen. Der Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW), dem auch viele Kasseler Wohnungsunternehmen angehören, fordert vom Bund daher finanzielle Unterstützung beim altersgerechten Umbau von Wohnungen. Frankfurter Mieten zu hoch für Ältere „Das bringt uns finanziell an die Grenzen.“ Auf jeden Fall wolle man vermeiden, „dass nachher eine Witwe mit kleiner Rente ihre Miete nicht mehr bezahlen kann“. Die Genossenschaft 1889 hat zuletzt an der MenzelstraRundschau, 24.06.2014 ße und der Goethestraße Wohngebäude umgebaut. Während die Mietpreise zuvor bei 4 Euro pro Quadratmeter lagen, seien sie durch die Modernisierung auf bis zu 6,50 Euro gestiegen. Gerade angesichts eines erwarteten Anstiegs der Altersarmut tue sich ein Riesenproblem auf, wenn altersgerechtes Wohnen nicht gefördert werde, sagte Ridinger. Der altersgerechte Umbau von Wohnungen im Bestand sei mit erheblichen Kosten verbunden, sagte Rudolf Ridinger, Vorstand des VdW Südwest, jetzt im Pressegespräch mit der HNA. Allein der nachträgliche Einbau eines Aufzugs koste etwa 100 000 Euro und mehr. Wenn es keine öffentlichen Zuschüsse gebe, hätten die Investitionen der Wohnungswirtschaft zwangsWiesbadener Kurier, 20.12.2013 läufig Mieterhöhungen zur Rudolf Folge. Gerade Ridinger alte alleinstehende Menschen, die auf barrierefreie Wohnungen angewiesen seien, hätten aber oft einen kleinen Geldbeutel. Die neue Bundesregierung habe eigentlich die Unterstützung des altersgerechten Umbau angekündigt, in den Haushaltsplänen sei davon jedoch nichts zu finden, kriti- Barrierefrei wohnen: Der Umbau von Bestandswohnungen ist oft Vereinsamung ist ein Problem Das größte Problem der älteren Menschen sei jedoch Vereinsamung, so der Verbandschef. Neben dem altersgerechten Wohnungsumbau sei daher auch der Ausbau der sozialen Arbeit in den Quartieren nötig. Der Nachbarschaftshilfe-Verein „Hand in Hand“ der Vereinigten Wohnstätten 1889 sei ein Britta Beispiel. Man Marquardt verstehe es nicht nur als Aufgabe der Genossenschaft, günstiges Wohnen zu ermöglichen, sagte Britta Marquardt. Sondern auch, die Beratungs- und Kontaktmöglichkeiten in den Quartieren auszubauen und nicht zuletzt dafür zu sorgen wie in der Unterneustadt dass es fußläufig erreichbare Immobilien Zeitung, 25.06.2014 POLITIK | 25.06.2014 Hessen will soziale Wohnraumförderung ausbauen VON ANKE PIPKE Studentisches Wohnen und Haushalte mit mittleren Einkommen sollen stärker unterstützt werden: Das sieht der Entwurf der hessischen Regierungsfraktionen von CDU und Grünen für die Weiterentwicklung des Wohnraumfördergesetzes vor. In zahlreichen Kommunen – vor allem im Rhein-Main-Gebiet – steigen die Preise für Wohnraum. Die CDU- und Grünen-Fraktion im hessischen Landtag wollen darauf mit Die Förderung von sozialem Wohnraum einer Novellierung des Wohnraumfördergesetzes reagieren. Sie haben einen Entwurf soll in Hessen zukünftig auch Haushalten eingebracht, der gleich mehrere Veränderungen beinhaltet. mit mittlerem Einkommen und Studenten So soll der geltende Vorrang der Eigentumsförderung aufgehoben werden. Stattdessen mit wenig Geld zugute kommen. ist beabsichtigt, der Förderung von Mietwohnungen den gleichen Stellenwert zuzu- Bild: pixelio. de/Thorben Wengert rechnen. Darüber hinaus werden neue Förderrichtlinien für das studentische Wohnen einge- führt. Wegen steigender Studentenzahlen haben gerade die jungen Leute mit niedrigerem Einkommen Probleme bei der Wohnungssuche. "Hierbei wollen wir Abhilfe schaffen", sagt Priska Hinz, Ministerin für Stadtentwicklung. Die soziale Wohn- 29 STATISTIK DES WOHNENS DAS VERBANDSGEBIET: SITZ DER MITGLIEDSUNTERNEHMEN IN HESSEN UND IN RHEINLAND-PFALZ, REGIERUNGSBEZIRK RHEINHESSEN-PFALZ UND DER EHEMALIGE REGIERUNGSBEZIRK MONTABAUR RHEINL 30 Hofgeismar Fuldatal Witzenhausen Bad Arolsen Kassel Korbach Eschwege RHEINLAND-PFALZ LAND-PFALZ Melsungen Frankenberg Ehemaliger Regierungsbezirk Montabaur Ronshausen Biedenkopf Schwalmstadt Bad Hersfeld Stadtallendorf Dillenburg Marburg Alsfeld Herborn Lollar Wetzlar Gießen Schlitz Buseck Laubach Langgöns Butzbach Hungen Nidda Schlüchtern Bad Nauheim Büdingen Friedberg Bad Soden-Salmünster Bad Camberg Lahnstein Bad Homburg Karben Idstein Oberursel Wächtersbach Bruchköbel Bad Soden Bad Schwalbach Erlensee Hanau Hofheim Eschborn Maintal Kriftel Sulzbach Hattersheim Mühlheim Frankfurt Lorsch Wiesbaden Hochheim Eltville Offenbach Kelsterbach Geisenheim Hainburg Budenheim Rüsselsheim Neu-Isenburg Ingelheim Mainz GinsheimLangen Gustavsburg Usingen Diez Oppenheim Alzey Worms Frankenthal Neustadt Pirmasens Pfungstadt Bürstadt Lampertheim Viernheim WaldMichelbach Birkenau Haßloch Edenkoben Zweibrücken Darmstadt Ludwigshafen Kaiserslautern Fulda Lich Hadamar Limburg Lauterbach Speyer Germersheim Annweiler Bad Bergzabern RHEINLAND-PFALZ Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz Wörth 31 HESSEN STATISTIK DES WOHNENS HESSEN INVESTITIONSVOLUMEN DER WOHNUNGSUNTERNEHMEN IM KALENDERJAHR 2013 Bestand 68,7 % Neubau 31,3 % DAS NEUBAUVOLUMEN STEIGT, ... 32 RHEINLAND-PFALZ INVESTITIONSVOLUMEN DER WOHNUNGSUNTERNEHMEN IM KALENDERJAHR 2013 Bestand 73,6 % Neubau 26,4 % ...GLEICHWOHL BLEIBT DIE MODERNISIERUNG IM MITTELPUNKT. 33 STATISTIK DES WOHNENS HESSEN Nachstehend erfolgt eine Darstellung der wohnungswirtschaftlichen Entwicklungen bei den Verbandsmitgliedern in dem Bundesland Hessen. JJ INVESTITIONSVOLUMEN Im Vergleich der Jahre 2012 und 2013 sind die Investitionen um 5,3 % gestiegen und betrugen im Berichtsjahr 634,5 Millionen Euro. Der Anstieg fand insbesondere bei der Neubautätigkeit um 16,0 % auf 198,3 Millionen Euro statt. Der Bestandsbereich (Instandhaltung und Modernisierung) stieg dagegen geringfügig um 1,0 % auf 436,2 Millionen Euro. Gesamtinvestitionen Davon Neubautätigkeit Davon Bestand Mio. Euro Veränderung % Mio. Euro Veränderung % Anteil % Mio. Euro Veränderung % Anteil % 2009 520,8 - 5,7 128,1 - 8,7 24,6 392,7 - 4,6 75,4 2010 608,6 16,9 182,5 42,5 30,0 426,1 8,5 70,0 2011 580,7 - 4,6 141,4 - 22,5 24,3 439,3 3,1 75,7 2012 602,8 3,8 170,9 20,9 28,4 431,9 - 1,7 71,6 2013 634,5 5,3 198,3 16,0 31,3 436,2 1,0 68,7 JJ BAUFERTIGSTELLUNGEN Die Baufertigstellungen konnten im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr ganz erheblich um 770 Wohnungen auf 1.299 Wohnungen gesteigert werden. Der Anstieg fand sowohl im Mietwohnungsbereich mit einem Plus von 163,8 % auf 1.026 Wohnungen als auch im Eigentumsbereich mit einem Plus von 95,0 % auf 273 Wohnungen statt. Damit wurden die Planzahlen für das Jahr 2013 vollständig erreicht, denn im Jahr 2012 setzten sich die Mitgliedsunternehmen in Hessen für das Jahr 2013 das Ziel von rund 1.300 Fertigstellungen. Auch für das Jahr 2014 werden insgesamt 1.077 Baufertigstellungen geplant. Eigene Bautätigkeit Davon Mietwohnungen Davon Eigentumsmaßnahmen Wohnungen Veränderung % Wohnungen Veränderung % Anteil % Wohnungen Veränderung % Anteil % 2009 853 16,5 556 3,2 65,2 297 53,9 34,8 2010 827 - 3,0 449 - 19,2 54,3 378 27,3 45,7 2011 903 9,2 518 15,4 57,4 385 1,9 42,6 2012 529 - 41,4 389 - 24,9 73,5 140 - 63,6 26,5 2013 1.299 145,6 1.026 163,8 79,0 273 95,0 21,0 34 JJ MIETE Die Bruttowarmmiete ist im Vergleich der Monate Dezember 2012 und Dezember 2013 um insgesamt 2,7 % auf eine Bruttowarmmiete von nunmehr 8,61 Euro/m²/Monat gestiegen. Kostensteigerungen fanden sowohl bei der Nettokaltmiete mit 2,6 % auf 5,63 Euro/m²/Monat als auch bei den Vorauszahlungen für die kalten Nebenkosten mit 1,68 Euro/m²/Monat und für Heizung- und Warmwasser um 4,8 % auf 1,30 Euro/m²/Monat statt. Miete insgesamt Davon Nettokaltmiete Davon Nebenkosten ** Davon Heizkosten ** Miete* Veränderung % Nettokaltmiete* Veränderung % Nebenkosten* Veränderung % Heizkosten* Veränderung % 2009 7,98 0,6 5,25 1,2 1,55 - 3,1 1,18 3,5 2010 8,12 1,8 5,27 0,4 1,60 3,2 1,25 5,9 2011 8,32 2,5 5,42 2,8 1,64 2,5 1,26 0,8 2012 8,38 0,7 5,49 1,3 1,65 0,6 1,24 - 1,6 2013 8,61 2,7 5,63 2,6 1,68 1,8 1,30 4,8 * in Euro/m2 im Monat ** Vorauszahlungen JJ WOHNUNGSBESTAND MIT PREIS- UND/ODER BELEGUNGSBINDUNGEN Die Anzahl der Wohnungen mit Preis- und/oder Belegungsbindungen ist um 1.239 Wohnungen bzw. um 1,8 % zurückgegangen. Ende 2013 unterlagen gerade drei von zehn Wohnungen der Mitgliedsunternehmen in Hessen Preis- und/oder Belegungsbindungen. Eigener Wohnungsbestand Mit Mietpreis- und Belegungsbindungen Wohnungen Wohnungen Veränderung % Anteil am Bestand % 2009 233.764 78.684 - 3,7 33,7 2010 238.860 76.891 - 2,3 32,2 2011 239.487 75.715 - 1,5 31,6 2012 238.053 70.736 - 6,6 29,7 2013 238.005 69.497 - 1,8 29,2 JJ ENERGETISCHE MODERNISIERUNG Die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes schreitet voran: In den Jahren 2012 und 2013 wurden 5,6 % des Wohnungsbestandes vollständig oder zumindest teilweise energiesparend modernisiert. Von den 4.720 Wohnungen wurde jede vierte Wohnung vollständig energiesparend modernisiert. Stand der Durchführung energiesparender Maßnahmen im eigenen Wohnungsbestand Basis: 84.604 Wohnungen Jahr Wohnungen in Gebäuden, die 2012 oder 2013 vollständig oder teilweise energiesparend modernisiert wurden Darunter: Wohnungen in Gebäuden, die 2012 oder 2013 vollständig energiesparend modernisiert wurden Darunter: Wohnungen in Gebäuden mit energetischem Neubaustandard oder besser WE 4.720 1.974 611 5,6 % 41,8 % 12,9 % 35 STATISTIK DES WOHNENS RHEINLAND-PFALZ Nachstehend erfolgt eine Darstellung der wohnungswirtschaftlichen Entwicklungen bei den Verbandsmitgliedern (einschließlich des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.) in dem Bundesland Rheinland-Pfalz. JJ INVESTITIONSVOLUMEN Im Vergleich der Jahre 2012 und 2013 sind die Investitionen deutlich um 24,1 % gestiegen und beliefen sich auf 179,8 Millionen Euro. Der Anstieg fand insbesondere im Neubaubereich statt. Hier fand annähernd eine Verdoppelung von 23,8 Millionen Euro auf 47,4 Millionen Euro statt. Auch im Bestandsbereich (Instandhaltung und Modernisierung) stiegen die Investitionen um 9,3 % auf 132,4 Millionen Euro. Gesamtinvestitionen Davon Neubautätigkeit Davon Bestand Mio. Euro Veränderung % Mio. Euro Veränderung % Anteil % Mio. Euro Veränderung % Anteil % 2009 155,2 - 3,8 41,5 - 4,4 26,7 113,7 - 3,6 73,3 2010 136,2 - 12,2 23,0 - 44,6 16,9 113,2 - 0,4 83,1 2011 135,5 - 0,5 17,5 - 23,9 12,9 118,0 4,2 87,1 2012 144,9 6,9 23,8 36,0 16,4 121,1 2,6 83,6 2013 179,8 24,1 47,4 99,2 26,4 132,4 9,3 73,6 JJ BAUFERTIGSTELLUNGEN Der deutliche Anstieg der Investitionen in den Neubau hat sich im Jahr 2013 noch nicht in den Fertigstellungen niedergeschlagen. So gingen die gesamten Fertigstellungen von 131 Wohnungen im Jahr 2012 um 53 Wohnungen bzw. um 40,5 % auf 78 Wohnungen zurück. Allerdings planen die Mitgliedsunternehmen in Rheinland-Pfalz für das Jahr 2014 insgesamt 274 Wohnungsfertigstellungen – davon 191 Wohnungen im Mietwohnungsbereich und 83 Wohnungen im Eigentumsbereich. Eigene Bautätigkeit Davon Mietwohnungen Davon Eigentumsmaßnahmen Wohnungen Veränderung % Wohnungen Veränderung % Anteil % Wohnungen Veränderung % Anteil % 2009 78 - 53,3 56 - 54,8 71,8 22 - 48,8 28,2 2010 57 - 26,9 57 1,8 100,0 0 - 100,0 0,0 2011 68 19,3 46 - 19,3 67,6 22 220,0 32,4 2012 131 92,6 113 145,7 86,3 18 - 18,2 13,7 2013 78 - 40,5 63 - 44,2 86,3 15 - 16,7 19,2 36 JJ MIETE Die Bruttowarmmiete ist im Vergleich der Jahre 2012 und 2013 um 0,6 % auf eine Bruttowarmmiete von nunmehr 7,22 Euro/m²/Monat im Dezember 2013 gestiegen. Dabei ist die Nettokaltmiete mit einem Anstieg von 1,2 % auf 4,91 Euro/ m²/Monat sogar geringer gestiegen als der Lebenshaltungskostenindex. Dagegen sind die Vorauszahlungen für die kalten Betriebskosten um 3,1 % auf 1,34 Euro/m²/Monat gestiegen. Die Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasserbereitung sind auf 0,97 Euro/m²/Monat im Dezember 2013 gesunken. Hier machen sich insbesondere die Investitionen der Wohnungsunternehmen in die energetische Sanierung bemerkbar. Miete insgesamt Davon Nettokaltmiete Davon Nebenkosten ** Davon Heizkosten ** Miete* Veränderung % Nettokaltmiete* Veränderung % Nebenkosten* Veränderung % Heizkosten* Veränderung % 2009 6,91 - 0,9 4,62 - 0,9 1,28 - 0,8 1,01 - 1,0 2010 6,94 0,4 4,64 0,4 1,28 0,0 1,02 1,0 2011 7,06 1,7 4,73 1,9 1,28 0,0 1,05 2,9 2012 7,18 1,7 4,85 2,5 1,30 1,6 1,02 - 2,9 2013 7,22 0,6 4,91 1,2 1,34 3,1 0,97 - 4,9 * in Euro/m2 im Monat ** Vorauszahlungen JJ WOHNUNGSBESTAND MIT PREIS- UND/ODER BELEGUNGSBINDUNGEN Die Anzahl der Wohnungen mit Preis- und/oder Belegungsbindungen ist um 1.163 Wohnungen bzw. um 6,0 % gestiegen. Der Anstieg ist auf den Eintritt eines Wohnungsunternehmens, das über einen größeren Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen verfügt, in den VdW Rheinland Westfalen zurückzuführen. Ende 2013 unterlag gerade noch jede vierte Wohnung der Mitgliedsunternehmen in Rheinland-Pfalz Preis- und/oder Belegungsbindungen. Eigener Wohnungsbestand Mit Mietpreis- und Belegungsbindungen Wohnungen Wohnungen Veränderung % Anteil am Bestand % 2009 83.480 23.317 - 9,5 27,9 2010 80.516 21.734 - 6,8 27,0 2011 80.524 21.088 - 3,0 26,2 2012 80.372 19.376 - 8,1 24,1 2013 82.404 20.539 6,0 24,9 JJ ENERGETISCHE MODERNISIERUNG Die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes schreitet voran: In den Jahren 2012 und 2013 wurden 7,2 % des Wohnungsbestandes vollständig oder zumindest teilweise energiesparend modernisiert. Von den 3.997 Wohnungen wurde fast jede vierte Wohnung vollständig energiesparend modernisiert. Stand der Durchführung energiesparender Maßnahmen im eigenen Wohnungsbestand Basis: 55.670 Wohnungen Jahr Wohnungen in Gebäuden, die 2012 oder 2013 vollständig oder teilweise energiesparend modernisiert wurden Darunter: Wohnungen in Gebäuden, die 2012 oder 2013 vollständig energiesparend modernisiert wurden Darunter: Wohnungen in Gebäuden mit energetischem Neubaustandard oder besser WE 3.997 1.581 255 7,2 % 39,6 % 6,4 % 37 GESCHÄFTSLAGE HESSEN In der Mitgliederbefragung wurden die Wohnungsunternehmen auch nach der Einschätzung ihrer Geschäftslage befragt. JJ AKTUELLE GESCHÄFTSLAGE Über 80 % der Mitgliedsunternehmen in Hessen beurteilen ihre aktuelle Geschäftslage im Jahr 2013 mit gut bis sehr gut. Daran hat sich in den zurückliegenden drei Jahren nur sehr wenig geändert. 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % sehr gut JJ ZUKÜNFTIGE gut befriedigend schlecht sehr schlecht GESCHÄFTSLAGE DER NÄCHSTEN ZWEI BIS DREI JAHRE Auch die Geschäftslage für die nächsten zwei bis drei Jahre wird von der übergroßen Mehrheit als günstiger oder zumindest gleichbleibend beurteilt. 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % deutlich günstiger 2011 günstiger 2012 gleichbleibend 2013 38 ungünstiger deutlich ungünstiger RHEINLAND-PFALZ In der Mitgliederbefragung wurden die Wohnungsunternehmen auch nach der Einschätzung ihrer Geschäftslage befragt. JJ AKTUELLE GESCHÄFTSLAGE Über zwei Drittel der Mitgliedsunternehmen in Rheinland-Pfalz beurteilen ihre aktuelle Geschäftslage im Jahr 2013 mit gut bis sehr gut. 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % sehr gut JJ ZUKÜNFTIGE gut befriedigend schlecht sehr schlecht GESCHÄFTSLAGE DER NÄCHSTEN ZWEI BIS DREI JAHRE Für die nächsten zwei bis drei Jahre sind 25 % der Unternehmen sogar der Meinung, dass sich ihre Geschäftslage günstiger entwickeln wird. Die überwiegende Mehrheit mit fast 70 % ist der Meinung, dass sich ihre Geschäftslage gleichbleibend entwickeln wird. 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % deutlich günstiger 2011 günstiger 2012 gleichbleibend 2013 39 ungünstiger deutlich ungünstiger BETRIEBSVERGLEICH Seit 2004 führt der VdW südwest gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen auf freiwilliger Basis einen jährlichen Betriebsvergleich durch. In diesem Rahmen werden für jedes teilnehmende Unternehmen typische wohnungswirtschaftliche Kennzahlen ermittelt und diese den Gruppenwerten nach Rechtsform und Größe vergleichbarer Unternehmen gegenübergestellt. Grundlagen Der Betriebsvergleich besteht aus drei Abschnitten, den Teilen I bis III. Teil I enthält die Basisauswertungen, zu deren Ermittlung in der Regel leicht zugängliche Daten benötigt werden. Teil II – Zusatzauswertung Hausbewirtschaftung/Personalund Sachaufwand – benötigt Daten, die möglicherweise nicht in jedem Unternehmen ohne Weiteres vorhanden sind. Teil III ergänzt diese Auswertungen um zusätzliche Kennzahlen. Um eine größtmögliche Vergleichbarkeit herzustellen, werden die Unternehmen Gruppen zugeordnet, die sich aus der Größe (gemessen am Bestand der verwalteten Wohnungseinheiten) und der Rechtsform ableiten. Sofern die Anzahl der einer Gruppe zugeordneten Unternehmen so gering ist, das eine repräsentative Auswertung nicht möglich ist, erfolgt eine Zusammenfassung mit der nächsten verwandten Gruppe. Rentabilitätskennziffern Die nachfolgende Grafik zeigt die Gesamt- und Eigenkapitalrentabilität im Jahr 2012 in den jeweiligen Größenklassen im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt. Gesamt 6.001 - offen WE 3.001 - 6.000 WE 1.501 - 3.000 WE 501 - 1.500 WE 101 - 500 WE % 0,00 1,002,003,004,005,006,007,00 Gesamtkapitalrentabilität Eigenkapitalrentabilität Die Gesamtmittelwerte betrugen für die Eigenkapitalrentabilität 4,41 % und die Gesamtkapitalrentabilität 3,31 %. Für Vergleichszwecke ist die Gesamtkapitalrentabilität grundsätzlich besser geeignet, wie der „Ausreißer“ bei der Eigenkapitalrentabilität in der Gruppe der Unternehmen mit mehr als 6.000 bewirtschafteten Einheiten zeigt, da hier die Unterschiede in der Finanzierungstruktur ausgeglichen werden. 40 Fluktuation Die folgende Grafik zeigt die durchschnittliche Fluktuationsquote im Kalenderjahr 2012 je Größenklasse im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt. Gesamt 6.001 - offen WE 3.001 - 6.000 WE 1.501 - 3.000 WE 501 - 1.500 WE 101 - 500 WE % 8,008,50 9,00 9,50 10,00 Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich der Gesamtdurchschnittswert (9,61 %) leicht. Insgesamt bewegen sich die Durchschnittswerte der einzelnen Größenklassen auf moderatem Niveau, wobei in einer Gruppe der Schwellenwert von 10 % überschritten wurde. Instandhaltung Die Instandhaltungskosten betrugen 2012 einschließlich verrechneter Verwaltungskosten im Durchschnitt 20,07 Euro je m²/jährlich. Gesamt 6.001 - offen WE 3.001 - 6.000 WE 1.501 - 3.000 WE 501 - 1.500 WE 101 - 500 WE € /m 2 / jährlich 18,00 18,50 19,0019,50 20,0020,50 21,00 21,50 41 ZUSAMMENSETZUNG DER ORGANE UND GREMIEN DES VDW SÜDWEST VORSTAND gem. § 26 BGB FACHAUSSCHUSS FÜR GENOSSENSCHAFTEN FACHAUSSCHUSS FÜR PLANUNG UND TECHNIK Dr. Rudolf Ridinger Verw.-Wissenschaftler Vorstandsvorsitzender Uwe Menges Vorsitzender Gemeinnützige Baugenossenschaft eG, Rüsselsheim Ditmar Joest Vorsitzender KWB Kommunale Wohnungsbau GmbH Rheingau Taunus, Bad Schwalbach Dr. Heinz Jürgen Schirduan WP/StB, Dipl.-Kfm. Vorstand FACHAUSSCHUSS FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN Vertreter gem. § 30 BGB N. N. Oliver Schultze WP/StB, Dipl.-Kfm. FACHAUSSCHUSS FÜR BETRIEBSWIRTSCHAFT VERBANDSRAT Uwe Flotho Vorsitzender Vereinigte Wohnstätten 1889 eG, Kassel Alfred Böhmer Vorsitzender GEWO Wohnen GmbH, Speyer PRÜFUNGSAUSSCHUSS Michael Schurich Vorsitzender FACHAUSSCHUSS FÜR RECHT Andrea Urban Vorsitzende GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen, Frankfurt am Main FACHAUSSCHUSS FÜR BERUFLICHE BILDUNG UND PERSONALENTWICKLUNG Manfred A. Bucksch Vorsitzender Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.V., Wiesbaden FACHAUSSCHUSS FÜR EIGENTUM Harald Urban Vorsitzender GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen, Frankfurt am Main FACHAUSSCHUSS FÜR EDV UND ORGANISATION FACHAUSSCHUSS FÜR STEUERN Bernd Arnold Vorsitzender Hochtaunus Baugenossenschaft eG, Bad Homburg v. d. Höhe 42 Ralph Stegner Vorsitzender Bauhilfe Pirmasens GmbH, Pirmasens IMPRESSUM Herausgeber: VdW südwest Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. Franklinstraße 62 60486 Frankfurt Postfach 15 03 39 60063 Frankfurt Telefon: 069 97065-01 Telefax: 069 97065-199 E-Mail: [email protected] Homepage: www.vdwsuedwest.de Fotos: Nadine Büscher Christopher Martin Udo Koranzki Gestaltung: event & kongress hadam gmbh Druck: krüger Druck + Verlag, Dillingen VdW südwest Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. Franklinstraße 62 60486 Frankfurt Postfach 15 03 39 60063 Frankfurt Telefon:069 97065-01 Telefax: 069 97065-199 E-Mail: [email protected] Homepage: www.vdwsuedwest.de