Rechte und Pflichten für Ausbilder und Azubis Ratgeber für

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Rechte und Pflichten für Ausbilder und Azubis Ratgeber für
Rechte und Pflichten für Ausbilder und Azubis
Neben dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gibt es in der Berufsausbildung eine Vielzahl von Gesetzen, die die
Spielregeln für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende vorgeben. Der
"Rechtsratgeber Berufsbildung", herausgegeben von DIHK, gehört
zum Handwerkszeug jedes Ausbildungsverantwortlichen und aller an
der beruflichen Ausbildung Interessierten. Genaue Kenntnisse der
Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung erleichtern das
Zusammenwirken von Auszubildenden und Ausbildenden. Die
Broschüre "Ausbildung & Beruf" gibt hierzu eine Fülle von Informationen.
Ratgeber für Ausbildungsbetriebe
Die IHK Mittleres Ruhrgebiet bietet einen Ratgeber für Ausbildungsbetriebe an, der sich mit Fragen rund um das
Thema Ausbildung befasst.
Mehr erfahren
Prüfungsordnungen
Der Berufsbildungsausschuss der IHK Mittleres Ruhrgebiet hat für die Durchführung von
Ausbildungs- und Umschulungsprüfungen und
Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen
jeweils eine Prüfungsordnung erlassen.
Sie finden die jeweils gültige Prüfungsordnung im Downloadbereich.
Probleme in der Ausbildung
Vermittlungsgespräche durch die Ausbildungsberater oder Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss.
Probleme in der Ausbildung
Regelung der Berufschulzeiten
Regelung der Berufsschulzeiten
Gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme
Gemäß § 15 Berufsbildungsgesetz (BBiG) hat der Ausbildungsbetrieb seine Auszubildenden für die Teilnahme
am Berufsschulunterricht freizustellen. Diese Freistellungspflicht gilt auch für Prüfungen und
Schulveranstaltungen, die nicht eigentlich Unterricht sind, so z. B. Schulausflüge oder Betriebsbesichtigungen mit
der Schule. Für die Zeit der Freistellung ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen (§ 19 Abs. 1 Nr.1 BBiG).
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