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Direktorium
Hauptabteilung II
Abteilung Verwaltung
D-HA II/V 1
Verwendung des kleinen Stadtwappens
durch die Firma adidas
Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 05578
Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom 19.01.2005 (SB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag des Referenten
1.
Sachverhalt
Die Firma adidas – Salomon AG beabsichtigt anlässlich der FIFA Fußball-WM 2006 in
Zusammenarbeit mit den Austragungsstätten Berlin, Hamburg, Köln und München eine
exklusive Sportartikelkollektion herauszubringen. Auf den einzelnen Produkten soll neben dem adidas - Firmenlogo auch das offizielle Stadtwappen der jeweiligen Stadt abgebildet werden. Es handelt sich dabei um eine zeitlich begrenzte Sonderaktion anlässlich
der FIFA Fußball-WM 2006 in Deutschland. Adidas ist offizieller Partner der FIFA WM
2006. Diesen räumt die FIFA exklusiv und weltweit Marketingrechte ein, wie z. B. das
Exklusivrecht, sich und ihre Waren oder Dienstleistungen mit der FIFA WM 2006 in Verbindung zu bringen.
Die geplante Produktpalette umfasst T-Shirts, Sweatshirts, Caps und Backpacks in verschiedenen Formen und qualitativ hochwertigen Ausführungen.
Der Vertrieb der Produkte erfolgt weltweit durch die jeweiligen Vertriebspartner von
adidas.
Als Gegenleistung für die Überlassung der jeweiligen Hoheitszeichen bekommen die
Städte eine Provision vom Verkaufsumsatz aller Produkte.
München erhält eine „Royaltyzahlung“, die aus einem Anteil von zehn Prozent am so genannten FOB der weltweit verkauften Produkte besteht. Der FOB entspricht dem Herstellwert bzw. den adidas Beschaffungskosten für die Waren. Für die Stadt bedeutet das
nicht unerhebliche zusätzliche Einnahmen. Beispielsweise könnte München allein aus
dem Verkauf von geplanten 10.000 T-Shirts mit dem Münchner Stadtwappen zum Endpreis von 23 Euro je Stück eine Provision i. H. v. 6.500 Euro vereinnahmen.
Die Städte haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Produkte zum Einkaufspreis
zu erwerben und zum offiziellen Verkaufspreis weiter zu verkaufen.
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Ab Herbst 2005 sollen die genannten Produkte weltweit zum Verkauf gelangen.
Wie sich die Städte Berlin, Hamburg und Köln entschieden haben, war bei Redaktionsschluss für diese Vorlage noch nicht bekannt.
2.
Rechtliche Würdigung
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 27.11.2002 die Satzung über die Verwendung des
Stadtwappens der Landeshauptstadt München erlassen, die zum 01.01.2003 in Kraft getreten ist (Stadtwappensatzung – STWS).
Nach § 6 Abs. 1 StWS ist jede Verwendung durch dritte Personen genehmigungspflichtig. Für kommerzielle und werbliche Nutzungen darf die Genehmigung nach Abs. 2 nur
erteilt werden, wenn es im Interesse der Stadt liegt und der Eindruck einer amtlichen Beteiligung nicht entstehen kann. Sie soll nur solchen Personen oder Organisationen gewährt werden, die ihren Sitz in München haben oder in besonderer Beziehung zu München stehen und die Gewähr dafür bieten, dass das Ansehen der Stadt durch die Verwendung nicht gefährdet oder beschädigt wird.
Demzufolge wird über die Genehmigung nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden.
Die Ermessensausübung wurde bis zum Erlass der Stadtwappensatzung auf der Grundlage jahrzehntelanger gewohnheitsrechtlicher Praxis restriktiv gehandhabt. Der Stadtrat
war bisher lediglich aufgrund von bedeutsamen Einzelfällen mit dieser Thematik befasst.
Genehmigungen hat der Stadtrat nur erteilt, soweit dies im Interesse der Stadt lag. So
erfolgte beispielsweise anlässlich der Olympiade 1972 und der Fußball-WM 1974 eine
Freigabe für eine Gedenkmedaillenserie gegen angemessenes Entgelt. Es bestand Konsens, dass das städtische Hoheitszeichen nicht als finanzielle Einnahmequelle quasi auf
dem offenen Markt feilgeboten werden soll. Das Münchner Kind‘l, wie das kleine Stadtwappen im Volksmund genannt wird und das weltweit bekannt ist, sollte nicht der Beliebigkeit anheim fallen geschweige denn zum massenhaften Gegenstand kitschiger Produkte bzw. Souvenirs werden.
Diese Grundsätze wurden jeder einzelnen Ermessensabwägung zu Grunde gelegt und
gelten auch nach Erlass der Stadtwappensatzung weiter.
Die FIFA Fußball-WM 2006 ist ein sportliches Großereignis, ein sportlicher Event, mit
München als Austragungsort, die in der Stadtgeschichte von bleibender Erinnerung sein
wird. Die FIFA legt aus diesem Anlass eine Gedenkmedaillenserie auf, die das Stadtwappen jeder der 12 Austragungsorte zeigt. Es ist deshalb legitim, eine kommerzielle
Vermarktung des kleinen Stadtwappens, wie sie von der Firma adidas angeboten wird,
in Erwägung zu ziehen. Für die Stadt ist damit ein enormer Werbewert verbunden, der
monetär kaum zu beziffern ist.
Ein öffentliches Interesse an der Freigabe des kleinen Stadtwappens ist deshalb zweifellos zu bejahen. Der Eindruck einer amtlichen Beteiligung, d. h. der Anschein, die Stadt
selbst könnte an Produktion und Vertrieb der Kollektion unmittelbar beteiligt sein, kann
dagegen eindeutig verneint werden.
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Da es hier um eine hochwertige Kollektion im Bereich Sport und Freizeit eines weltweit
bekannten, hochangesehenen und seriösen Unternehmens geht, die Aktion zu einem
besonderen Anlass erfolgt und befristet ist, bestehen keine Bedenken, der Firma adidas
das kleine Stadtwappen zu überlassen. Hinzu kommt, dass die Stadt an diesem Projekt
finanziell partizipiert und ein beachtlicher Werbeeffekt für die Fremdenverkehrsstadt
München zu erwarten ist.
Die adidas –Salomon AG hat ihren Sitz in Herzogenaurach, Deutschland. Von dort aus
wird das Unternehmen mit seinen 115 Tochterunternehmen weltweit geführt. In Herzogenaurach sind die strategischen Geschäftseinheiten Running, Fussball und Tennis angesiedelt, ebenso das Zentrum für Forschung und Entwicklung. Wesentliche Unternehmensteile befinden sich darüber hinaus in Portland, Oregon, USA, dem Sitz der adidas
America Inc. und der strategischen Geschäftseinheiten Basketball, Adventure und Alternative Sports. In Kalifornien ist die strategische Geschäftseinheit Golf zu Hause, in Annexy, Frankreich, die Geschäftseinheit Wintersport. Das Unternehmen unterhält zudem
Designstudios und Entwicklungsabteilungen an verschiedenen, für die jeweilige Tätigkeit
besonders geeigneten Orten der Welt.
Die Firma adidas ist zwar nicht in München ansässig, sie steht jedoch in einer besonderen Beziehung dazu. So besteht etwa seit 40 Jahren zwischen adidas und dem FC Bayern München eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Adidas ist der offizielle Ausrüster
des FC Bayern München und seit 2001 auch mit 10 % beim Unternehmen FC Bayern
beteiligt.
Die Vorlage ist mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und der Stadtkämmerei abgestimmt.
Anhörungsrechte der Bezirksausschüsse bestehen in dieser Angelegenheit nicht.
I.
II.
Antrag
1.
Der Verwendung des kleinen Stadtwappens durch die Firma adidas – Salomon AG
für die exklusive München-Kollektion der im Vortrag genannten Produkte zur FIFA
Fussball-WM 2006 wird zugestimmt.
2.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird beauftragt, mit der Firma adidas – Salomon AG die entsprechenden Verträge abzuschließen.
3.
Nach Abschluss des weltweiten Verkaufs der Sonderkollektion „München“ berichtet das Referat für Arbeit und Wirtschaft über den Verlauf und die erzielten Einnahmen.
4.
Die erzielten Einnahmen werden zweckgebunden im Referat für Arbeit und Wirtschaft für Aufgaben und Projekte mit Bezug zur Fussball-WM 2006 eingesetzt.
5.
Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Beschluss
nach Antrag
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
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Der / die Vorsitzende
Der Referent
Christian Ude
Oberbürgermeister
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III.
Abdruck von I. – III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium - Dokumentationsstelle
an das Referat für Arbeit und Wirtschaft
an die Stadtkämmerei
an HA II/V 1 (3 x)
an HA I – Presse- und Informationsamt
an das Revisionsamt
z. K.
V.
Wv. bei HA II/V 1

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