Dienstanweisung Meldeverfahren für berufsständische - DZ
Transcription
Dienstanweisung Meldeverfahren für berufsständische - DZ
Stand März 2010 Dienstanweisung Meldeverfahren für berufsständische Versorgungseinrichtungen Verfasser: Frau Pniok Inhaltsverzeichnis 0. Vorbemerkung ....................................................................................................................3 1. Grundlagen .........................................................................................................................3 2. Verfahrenstechnische Umsetzung ...................................................................................4 2.1 Anordnung .....................................................................................................................4 2.2 Erfassung.......................................................................................................................6 2.3 Anzeige........................................................................................................................10 2.4 Antrag auf Einrichtung eines BVE-AG-Kontos.............................................................11 2.5 Dummy-Mitgliedsnummer............................................................................................11 2.6 Umgang mit Fehler- und Hinweismeldungen...............................................................12 3. Ergebnis ............................................................................................................................14 3.1 GUI Meldewesen „BVE-Meldungen anzeigen/bearbeiten“ ..........................................15 3.2 Liste 1271 (DEÜV-Laufprotokoll) .................................................................................16 3.3 Liste 1275 (DEÜV-Nachweis für BVE).........................................................................17 3.4 Sondermeldetatbestände für die BVE’n.......................................................................18 3.5 Verhinderung Meldungserstellung für bestimmte BVE'n; Fehlerschlüssel DINT030 ...19 4. Bearbeitungshinweise .....................................................................................................20 4.1 Einmalige Erfassung der Bestandsfälle im AM 01.2009..............................................20 4.2 Neueinstellung in 2009 mit Zahlungsaufnahme in 2008..............................................20 4.3 Manuelle Meldungen für BVE erstellen .......................................................................21 5. Beitragszahlung ...............................................................................................................22 6. Nachrichtlich: Teilnahme der BVE’n am maschinellen Meldeverfahren .....................23 7. Verzeichnis BVE-Kassen-Schlüssel ...............................................................................24 Seite 2 Vorbemerkung/Grundlagen 0. Vorbemerkung Diese Dienstanweisung (DA) aktualisiert die gleichnamige Dienstanweisung Stand April 2009 Die Änderungen/Ergänzungen sind gelb markiert. 1. Grundlagen Nach § 28a Abs. 10 und 11 SGB IV sind ab Januar 2009 für Beschäftigte, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, u. a. zusätzlich DEÜV-Meldungen für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu erstellen und im Wege des elektronischen Datenaustausches an die Annahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtung zu übermitteln. Bei den zusätzlichen DEÜV-Meldungen handelt es sich um die Meldungen nach § 28a Abs. 1,2 und 9 SGB IV die ohnehin für die Krankenkassen erstellt werden. Sie werden um eine individuelle Mitgliedsnummer des Versicherten bei der berufsständischen Versorgungseinrichtung ergänzt. Seite 3 Verfahrenstechnische Umsetzung 2. Verfahrenstechnische Umsetzung Mit Einführung der KIDICAP Version 8.2.1 sind neue Erfassungs- und Anzeigefelder im Fenster 10, Reiter „RV“ eingerichtet worden. Über die Inhalte der neuen Felder wird ab dem Abrechnungsmonat 01.2009 die DEÜV-Meldungserstellung an die berufsständischen Versorgungseinrichtungen (BVE’n) gesteuert. Alle DEÜV-Meldungen (z. B. Anmeldungen, Jahresmeldungen, Abmeldungen) mit einem Meldezeitraum ab 01.01.2009 werden auch für die BVE’n erzeugt und an diese elektronisch weitergeleitet. Die DEÜV-Meldungen für die BVE’n enthalten zusätzlich die Mitgliedsnummer des Versicherten bei der BVE und Angaben zur BVE. 2.1 Anordnung Bei herkömmlicher Bearbeitung sind die erforderlichen Daten zur Erfassung anzuordnen. Die mit Arbeitgeberfunktion beauftragten Stellen (z. B. Online-Behörden, Komplettbearbeitung) entscheiden in eigener Zuständigkeit über die zu erfassenden Daten. Grundsätzlich sind bei rentenversicherungsfreien Zahlungsfällen, die bei einer BVE versichert sind, folgende Daten zur Erfassung anzuordnen: o Wie bisher: RV-Zusatzschlüssel Für rentenversicherungsfreie Beschäftigte, die bei einer BVE versichert sind, ist grundsätzlich der Zusatzschlüssel „1“ zu verwenden. Über diesen Schlüssel wird die Auszahlung des Arbeitgeberzuschuss gesteuert. Die Beitragsberechnung entspricht der gesetzlichen Rentenversicherung, d. h. der Arbeitgeberanteil wird als steuerfreier Arbeitgeberzuschuss gezahlt (Entgelt bis Beitragsbemessungsgrenze x ½ Rentenversicherungsbeitragssatz). Ausnahme Es liegt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, bei der auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet wurde. In diesem Fall melden Sie sich bitte bei D2.26 (E-Mail: [email protected]). Seite 4 Verfahrenstechnische Umsetzung o Neu: BVE-Kassen-Schlüssel Für jede BVE steht ein KIDICAP-interner vierstelliger BVE-Kassen-Schlüssel zur Verfügung (Nummernkreis von 8000 bis 8099). Ein Verzeichnis der BVE-KassenSchlüssel ist unter Punkt 7. beigefügt. o Neu: Mitgliedsnummer Aufgrund der Neuregelung haben die BVE’n neue Mitgliedsnummern für ihre Versicherten vergeben und diese den Arbeitgebern mitgeteilt. Die Mitgliedsnummer ist wie folgt aufgebaut: Sie besteht in der Regel aus 13 Zeichen, enthält mindestens eine Ziffer und kann neben Buchstaben auch die Sonderzeichen Punkt, Schräg- oder Bindestriche enthalten, die letzte Stelle ist eine Prüfziffer und die drei letzten Stellen vor der Prüfziffer sind identisch mit den letzten drei Stellen des BVE-Kassen-Schlüssels Bei Fragen zur Mitgliedsnummer oder bei fehlender Mitgliedsnummer wenden Sie sich bitte an die zuständige Versorgungseinrichtung. Seite 5 Verfahrenstechnische Umsetzung 2.2 Erfassung Die Erfassungsfelder werden über den Reiter „RV“ in ERF10 aufgerufen. Da die Neuregelung für Meldezeiträume ab dem 01.01.2009 gilt, sind Erfassungen ebenfalls erst ab dem AM 01.2009 möglich. Feld: Berufsständische VE (BVE-KASSE) In diesem Feld ist der Kassenschlüssel BVE zu erfassen. Für die BVE’n sind Kassenschlüssel aus dem Nummernkreis 8000 bis 8099 hinterlegt. Die Verwendung eines Kassenschlüssels außerhalb dieses Nummernkreises ist nicht zulässig und wird mit einer Fehlermeldung abgewiesen. Feld: Mitgliedsnummer BVE In dem Feld ist die Mitgliedsnummer des Versicherten zu erfassen. Die Mitgliedsnummer wird dem Versicherten von seiner BVE mitgeteilt. Die Mitgliedsnummer ist wie folgt aufgebaut: Sie besteht in der Regel aus 13 Zeichen, enthält mindestens eine Ziffer und kann neben Buchstaben auch die Sonderzeichen Punkt, Schräg- oder Bindestriche enthalten, die letzte Stelle ist eine Prüfziffer und Seite 6 Verfahrenstechnische Umsetzung die drei letzten Stellen vor der Prüfziffer sind identisch mit den letzten drei Stellen des BVE-Kassen-Schlüssels Die Erfassung einer Mitgliedsnummer in KIDICAP mit mehr als 13 Zeichen ist möglich und wird korrekt verarbeitet. Seite 7 Verfahrenstechnische Umsetzung Feld: BVE-AG-Konto Das BVE-AG-Konto ist identisch mit der KVAG-Konto-Nr aus ANZ09. Die Erfassung erfolgt über das Auswahlmenü. Wenn kein BVE-AG-Konto zur Auswahl erscheint, ist für die BVE-Kasse noch kein BVE Arbeitgeberkonto in den Benutzerdaten angelegt und eine Erfassung im Feld BVE-AG-Konto ist nicht möglich bzw. wird als fehlerhaft abgewiesen. In diesem Fall ist das Anlegen des BVE-AG-Kontos bei der beitragsabführenden Stelle (Bereich D1.22) zu beantragen (Muster siehe Punkt 2.4). Seite 8 Verfahrenstechnische Umsetzung Feld: Zusatzschlüssel Die Eingabemöglichkeiten und die Funktionsweise zu diesem Feld haben sich nicht geändert. Dieses Feld steuert die Berechnung und Zahlung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses. Für rentenversicherungsfreie Beschäftigte, die bei einer BVE versichert sind, ist grundsätzlich der Zusatzschlüssel „1“ zu verwenden. Ausnahme Es liegt ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, bei der auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet wurde. In diesem Fall melden Sie sich wegen der Erfassung bitte bei D2.26. Felder: Betrag und Gesamtbetrag Diese Felder bleiben beim Zusatzschlüssel „1“ leer. Feld: „Abführung“ Das Feld ist nie zu füllen! Seit dem AM 02.2009 werden Erfassungen in diesem Feld im Dialogverfahren abgewiesen. Seite 9 Verfahrenstechnische Umsetzung 2.3 Anzeige Die Anzeigefunktion der Ergebnisse erfolgt über den Reiter „RV“ in ANZ10 Seite 10 Verfahrenstechnische Umsetzung 2.4 Antrag auf Einrichtung eines BVE-AG-Kontos Das Einrichten eines BVE-AG-Kontos ist über E-Mail wie folgt zu beantragen: Betreff: BVE-AG-Konto einrichten Bitte BVE-Kasse(n) 8XXX (z.B. 8003) beim Arbeitgeber XXX (z.B. 172) anlegen. Die E-Mail ist an das Gruppenmailpostfach [email protected] der beitragsabführende Stelle (Bereich D1.22) in Bonn zu senden. In der Regel dauert das Einrichten ca. 2 Arbeitstage, danach steht das BVE-AG-Konto über das Auswahlmenü zur Erfassung zur Verfügung. 2.5 Dummy-Mitgliedsnummer In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass einige BVE’n noch keine neuen Mitgliedsnummern bekannt gegeben haben. Ist die Mitgliedschaft eines Beschäftigten bei einer BVE nachgewiesen, ist es zulässig in diesen Fällen vorübergehend eine so genannte Dummy Mitgliedsnummer für die Übermittlung der Meldungen zu verwenden. Das Feld "Mitgliedsnummer BVE" wird automatisch beim Speichern mit der kassenindividuellen Dummy Mitgliedsnummer gefüllt. Sobald die richtige Mitgliedsnummer von der BVE mitgeteilt wurde, ist diese nach zu erfassen. Seite 11 Verfahrenstechnische Umsetzung 2.6 Umgang mit Fehler- und Hinweismeldungen Fehlermeldungen zur Mitgliedsnummer Maske Feld Fehler Text 10 Mitgliedsnummer 12 Die 3 Stellen vor der Prüfziffer müssen gleich BVE-Nr. sein 10 Mitgliedsnummer 12 Prüfziffer falsch Info Der Aufbau der Mitgliedsnummer entspricht nicht dem erforderlichen Format Abhilfe Format prüfen (vgl. Ausführungen unter Punkt 2.1, ggfs. Nachfrage bei der zuständigen BVE) Hinweismeldung zur Abführung Maske Feld Fehler Text 10 Abführung 50 Bitte prüfen, ob MKM-Abführung = K erfasst werden muss Info Diese Meldung ist zu ignorieren. Das Feld Abführung darf nicht gefüllt werden Fehlermeldungen zur BVE-Kasse Maske Feld Fehler Text 10 berufsständische VE 13 BVE Kasse ist erst ab VM 01.2009 erfassbar 10 berufsständische VE 15 Pflichtfeld, da RV-Zusatzschlüssel 1 oder 4 10 berufsständische VE 15 Außerhalb Wertebereich, nur 8001 bis 8199 zulässig Info Text selbsterklärend, die Erfassungen sind entsprechend zu berichtigen. Seite 12 Verfahrenstechnische Umsetzung Fehlermeldungen zum BVE-AG-Konto Maske 10 Feld BVE-AG-Konto Fehler Text 12 BVE-AG-Konto fehlt oder Für beide Meldungen gilt: Info für diese BVE-Kasse fehlt das BVE-AG-Konto in den Benutzerdaten Abhilfe Antrag auf Einrichtung eines BVE-AG-Kontos (vgl. Punkt 2.4) Seite 13 Ergebnis 3. Ergebnis Seit dem AM 01.2009 werden die nach der Abrechnung maschinell erzeugten DEÜVMeldungen auf elektronischem Wege wie üblich an die Datenannahmestellen der Krankenkassen und neu zusätzlich an eine zentrale Datenannahmestelle der BVE übermittelt. Von dort erfolgt die Weiterleitung an die jeweils zuständige BVE. Die Darstellung der BVE-Daten wurde im AM 03.2010 überarbeitet und geändert. Es wird eine neue Liste 1275 (DEÜV-Nachweis für BVE) ausgegeben, die separate DEÜVNachweise für die BVE enthält. Die Liste 1271 (DEÜV-Laufprotokoll) wurde überarbeitet, hier sind nun die Meldungen für die BVE und für die Krankenkassen gesondert protokolliert. Die Zusatzinformationen für die BVE, die bisher in der Liste 1270 (DEÜV-Meldungen) und im Anzeigedialog „DEÜV-Meldungen anzeigen/bearbeiten“ ausgewiesen wurden, wurden entfernt. Zusätzlich wurde ein neuer Anzeigedialog für die BVE-Meldungen eingerichtet. In diesem Dialog werden alle DEÜV-Meldungen zu BVE angezeigt. Der Dialog kann über den Menübaum oder die Menüleiste „Personalfall/Teilsysteme/Meldewesen/BVE-Meldungen“ oder über das Kurzkommando „bve-az“ bzw. „bve-ae“ aufgerufen werden. Seite 14 Ergebnis 3.1 GUI Meldewesen „BVE-Meldungen anzeigen/bearbeiten“ Beispielansicht einer Anmeldung Seite 15 Ergebnis 3.2 Liste 1271 (DEÜV-Laufprotokoll) Beispielansicht einer Anmeldung Pers-Nr. 000366 9 Name: BVE-Test, Sabine ArbGeb: VsNr: 44090984B720 DienstSt: 01020 00000 00000000820 Sachb. 4084 Meldesachverhalt: Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung Grund d.Abgabe: 10 Pers.Grp : 101 Beitragsgrp: 1 0 1 1 Kasse: Zeitraum: 01.01.2010 bis Tätigkeit: 78142 BetriebsNr.: 02822678 VW RA-Versorgung Hes Entgelt: ******0 EUR Kennz-GV: N Staatsang: 000 Rechtskreis: O Statusmkm.: BVE-BetrNr: 45791411 BVE-MitgliedsNr: ?0521 8054 VW RA-Versorgung Hessen ErstDat 03.03.2010 Bausteine: DSME J DBME J Meldesachverhalt: Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung Grund d.Abgabe: 10 Pers.Grp : 101 Beitragsgrp: 1 0 1 1 Kasse: Zeitraum: 01.01.2010 bis Tätigkeit: 78142 BetriebsNr.: 02822678 BARMER ERSATZKASSE Entgelt: ******0 EUR Kennz-GV: N Staatsang: 000 Rechtskreis: O Statusmkm.: BVE-BetrNr: DBNA J DBGB N DBAN J DBEU N DBUV N 4001 BVE-MitgliedsNr: ErstDat 03.03.2010 Bausteine: DSME J DBME J DBNA J DBGB N DBAN J DBEU N DBUV N Seite 16 Ergebnis 3.3 Liste 1275 (DEÜV-Nachweis für BVE) Beispielansicht einer Anmeldung Arbeitgeber Personal-Nr 00000000820 000366 820 Bundesfinanzdirekt. . . Mitte Frau Sabine BVE-Test Hopfengarten 5 03044 Cottbus Kd / Ak Arbeitg. Dienstst. SV-Nr. Geb.Dat. BNr.AbrSt Mitgl.Nr. Erstellt 0001 / 21 00000000820 01020 00000 44090984B720 09.09.1984 PersNr. Prüfzi. Abr.Mo. Sachb. Versand 000366 9 03.2010 4084 ?0521 03.03.2010 WICHTIGES DOKUMENT - bitte sorgfältig aufbewahren Nachweis über gemeldete Tatbestände in der Sozialversicherung Sehr geehrte Frau BVE-Test, gemäß § 25 der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) vom 10.02.1998 benachrichtigen wir Sie, daß die in diesem Schreiben nachgewiesenen Meldungen elektronisch an die zuständigen Einzugsstellen der VW RA-Versorgung Hessen Betriebs-Nr. 45791411 übermittelt wurden. Wir bitten Sie, diesen Nachweis mit Ihren Rentenversicherungs-Unterlagen aufzubewahren und später mit dem Versicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers zu vergleichen. Grund der Abgabe: 10 Gleitzone: 0 kein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone/Verzicht auf Gleitzonenregelung Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung Tätigkeit 78142 Staatsangehörigk. 000 (deutsch) Statusmerkmal Personengruppe 101 (SV-pfl.Beschäftigte) Zeitraum Beginn / von 01.01.2010 bis Beitragsgr. KV = 1 (allgemeiner Beitrag) Betriebs-Nr. RV = 0 (keine Beitragspflicht) Rechtskreis AlV = 1 (voller Beitrag) Mehrfachbesch. PV = 1 (voller Beitrag) Gesamtversorg. Entgelt EUR Folgender Name wurde gemeldet: Titel --Name BVE-Test Vorname Sabine Folgende Anschrift wurde gemeldet: Wohnort Cottbus Straße Hopfengarten Adr-Zusatz --- 02822678 Ost Nein Nein ******0 Namenszusatz --Vorsatzwort --- PLZ 03044 Haus-Nr. 5 Land --- Mit freundlichen Grüßen Ihre Bezügeabrechnungsstelle Seite 17 Ergebnis 3.4 Sondermeldetatbestände für die BVE’n Seit dem AM 03.2010 werden für die nachfolgenden Sondermeldetatbestände der BVE’n die erforderlichen DEÜV-Meldungen für die BVE'n maschinell erstellt. Obwohl es sich hierbei ausschließlich um Meldungen für die BVE handelt, werden diese zeitgleich auch für die Krankenkassen erstellt. Diese Verfahrensweise entspricht den Vorgaben der Spitzenverbände der Krankenkassen. o Zuständigkeitswechsel der BVE Beim Zuständigkeitswechsel der BVE (und damit der Mitgliedsnummer) innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses sind An- und Abmeldungen für die BVE'n zu erstellen. Hinweis: Ein untermonatiger BVE-Wechsel ist im maschinellen Meldeverfahren von KIDICAP nicht möglich. Wird ein untermonatiger BVE-Wechsel erforderlich, kann dieser nur über zwei Personalnummern abgebildet werden. o Geringfügig entlohnte Beschäftigte Für privat Krankenversicherte in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, zu der eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Absatz 1, Satz 1 Nummer 1 SGB VI vorliegt und zu der auf die RV Freiheit verzichtet wurde, ergibt sich für diese Beschäftigung der Beitragsgruppenschlüssel „0000“. Da ein Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil gemäß § 172 Absatz 2 SGB VI besteht, müssen aus diesem Beschäftigungsverhältnis die Meldungen an die BVE erstattet werden, die ohne die Befreiung zu erstatten wären. o Werkstudenten Für Werkstudenten in einer Beschäftigung während eines Aufbau- oder Zweitstudiums, zu der eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI vorliegt, ergibt sich für diese Beschäftigung der Beitragsgruppenschlüssel „0000“. Da ein Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil gemäß § 172 Absatz 2 SGB VI besteht, müssen aus diesem Beschäftigungsverhältnis die Meldungen an die BVE erstattet werden, die ohne die Befreiung zu erstatten wären. Seite 18 Ergebnis 3.5 Verhinderung Meldungserstellung für bestimmte BVE'n; Fehlerschlüssel DINT030 Es gibt eine Reihe von BVE'n, die nicht alle DEÜV-Meldungen erhalten wollen. Die für die einzelnen BVE'n ausgeschlossenen Meldegründe sind in den Benutzerdaten hinterlegt. Die Meldungen werden zwar erstellt, aber in der Liste 1271 und im KIDICAP Meldewesen mit dem Fehlerschlüssel DINT030 als fehlerhaft gekennzeichnet. Damit wird die Meldungsabgabe verhindert. Meldungen, deren Abgabe mit diesem Fehlerschlüssel verhindert werden, müssen nicht manuell bearbeitet werden. Seite 19 Bearbeitungshinweise 4. Bearbeitungshinweise 4.1 Einmalige Erfassung der Bestandsfälle im AM 01.2009 Die Neuregelung tritt zum Januar 2009 in Kraft und gilt für Meldungen mit Meldezeiträumen ab dem 01.01.2009. Um die Meldungen erstellen zu können, ist sicherzustellen, dass bei Bestandsfällen mit RVZusatzschlüssel „1“ die neuen Daten (BVE-Kassen-Schlüssel und Mitgliedsnummer) in ERF10 noch im AM 01.2009 erfasst werden. Mit BADV-Schreiben vom 25. November 2008 - D2.26 - O 1961 - 05/08 - wurden die Arbeitgeber aufgefordert, bis zum 19. Dezember 2008 entsprechende Anordnungen zu erteilen. Die mit Arbeitgeberfunktion beauftragen Stellen (z. B. Online-Behörden, Komplettbearbeitung) sind für die fristgerechte Erfassung selbst verantwortlich. Bei der erstmaligen Erfassung der BVE-Daten wird es zu Fehlermeldungen wegen fehlender BVE-AG-Konten kommen, da diese noch nicht in den Benutzerdaten eingerichtet worden sind. Die Beantragung zur Einrichtung von BVE-AG-Konten ist unter Punkt 2.4 dargestellt. Um die Einrichtung der BVE-AG-Konten zu beschleunigen, wird empfohlen, sobald Ihnen die Anordnungen vorliegen, die Einrichtung möglichst zusammengefasst (d.h. mehrere BVEKassen pro Arbeitgeber) zu beantragen. 4.2 Neueinstellung in 2009 mit Zahlungsaufnahme in 2008 Wenn im AM 01.2009 oder später rückwirkende Neuzugänge für das Vorjahr 2008 erfasst werden, dann müssen die Felder in ERF10 für 2008 nach alter Logik erfasst werden, d. h. die BVE-Daten sind mit „gilt ab“ 01.2009 zu erfassen und für das Vorjahr 2008 bleiben die BVE Felder leer. Seite 20 Bearbeitungshinweise 4.3 Manuelle Meldungen für BVE erstellen Werden für rentenversicherungsfreie Personalfälle, die bei einer BVE versichert sind, DEÜVMeldungen manuell über SV.net erstellt, sind diese zusätzlich auch für die BVE zu erstellen. Dazu wurde in SV.net das Menü „SV-Meldungen“ um einen weiteren Untermenüpunkt „berufsständische Versorgungseinrichtungen“ ergänzt. Hierüber sind die manuellen BVEMeldungen zu erstellen. Seite 21 Beitragszahlung 5. Beitragszahlung Ich weise darauf hin, dass die Einführung des Meldeverfahrens keine Auswirkungen auf die Beitragszahlung hat. Es bleibt bei der bisherigen Verfahrensweise, dass die Arbeitgeberzuschüsse bei Mitgliedschaft in einer BVE an das Mitglied ausgezahlt werden und das Mitglied den Gesamtbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) an die Versorgungseinrichtung selbst überweist. Seite 22 Nachrichtlich 6. Nachrichtlich: Teilnahme der BVE’n am maschinellen Meldeverfahren Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Abgabe von Meldungen an die berufsständischen Versorgungseinrichtungen (BVE’n) ergibt sich aus § 28a Abs. 10 und 11 SGB IV. Einige BVE’n verweigern aufgrund einer Gesetzeslücke die Teilnahme am maschinellen Meldeverfahren. Dies sind derzeit (Stand AM 04.2009) die nachfolgenden BVE’n: • Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Brandenburg (BV-Nr. 8053) • Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk (BV-Nr. 8060) • Schleswig-Holsteinisches Versorgungswerk für Rechtsanwälte (BV-Nr. 8061) • Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen (BV-Nr. 8068) Des Weiteren nehmen die nachfolgenden BVE'n noch nicht am maschinellen Meldeverfahren teil: • Notarversorgungswerk Hamburg (BV-Nr. 8062) • Notarversorgungskasse Koblenz (BV-Nr. 8063) • Versorgungswerk der Saarländischen Notarkammer (BV-Nr. 8065) • Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz (BV-Nr. 8025) • Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (BV-Nr. 8081) • Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (BV-Nr. 8082) • Psychotherapeutenversorgungswerk (BV-Nr. 8088). Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der maschinellen Meldungen müssen für alle BVE’n Meldungen erzeugt und abgegeben werden. Das bedeutet, dass unberührt von einer Teilnahme am maschinellen Meldeverfahren für alle rentenversicherungsfreien Beschäftigten, die bei einer BVE rentenversichert sind, die vorgenannten Erfassungen im Fenster 10 vorzunehmen sind. Seite 23 Anlagen 7. Verzeichnis BVE-Kassen-Schlüssel Die jeweils aktuellen BVE-Kassenschlüssel finden Sie in der KV-Kassenliste im DZ-Portal unter Bezüge zentral, Sozialversicherung, Tabellen/Hilfen. Diese wird nach jeder Monatsabrechnung aktualisiert. BVEKassenSchlüssel 8001 8002 8003 8004 8005 8006 8007 8008 8009 8010 8011 8012 8013 8014 8015 8016 8017 Bezeichnung der Versorgungseinrichtung PLZ Ort Straße Betriebsnummer der BVE Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Bayerische Ärzteversorgung Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes Sächsische Ärzteversorgung Berliner Ärzteversorgung 72074 Tübingen Gartenstraße 63 66040483 81925 München 89124095 66111 Saarbrücken Denninger Straße 37 Faktoreistraße 4 01099 Dresden Schützenhöhe 16 05194880 14131 Berlin Postfach 370146 92525386 Ärzteversorgung Land Brandenburg Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen 03046 Cottbus 28209 Bremen Ostrower Wohnpark 2 Schwachhauser Herrstraße Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz Ärzteversorgung MecklenburgVorpommern Ärzteversorgung Niedersachsen Nordrheinische Ärzteversorgung Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein Ärzteversorgung Thüringen Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier 22085 Hamburg 60598 Frankfurt am Main 56068 Koblenz Emil-SchüllerStraße 45 52127591 30175 Hannover Berliner Allee 20 16932778 30175 Hannover Berliner Allee 20 29097677 40474 Düsseldorf Tersteegenstr. 9 34219242 30175 Hannover Berliner Allee 20 16932701 23795 Bad Segeberg Bismarckallee 14-16 14032063 07751 Jena Im Semmicht 33 17907520 54290 Trier Balduinstraße 10-14 56377598 55455040 02072739 20102243 Winterhuder Weg 16726040 62 Mittlerer 45168416 Hasenpfad 25 Seite 24 Anlagen BVEKassenSchlüssel 8018 8019 8020 8021 8022 8023 8024 8025 8026 8027 8028 8029 8030 8031 8032 8033 8034 Bezeichnung der Versorgungseinrichtung PLZ Ort Straße Betriebsnummer der BVE Ärzteversorgung Westfalen-Lippe Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin Versorgungswerk der Zahnärztekammer Hamburg Hessische ZahnärzteVersorgung Versorgungswerk der Zahnärztekammer MecklenburgVorpommern Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein Versorgungsanstalt bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Zahnärzteversorgung Sachsen Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Versorgungswerk der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Thüringen Versorgungswerk der Landeszahnärztekammer Westfalen-Lippe Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen Versorgungswerk der Landestierärztekammer MecklenburgVorpommern Tierärzteversorgung Niedersachsen Versorgungswerk der Tierärztekammer Nordrhein 48151 Münster 14199 Berlin 22111 Hamburg Scharnhorststr. 39806927 44 Rheinbabenallee 90640640 12 Möllner 15075079 Landstraße 31 60528 22111 Frankfurt am Main Hamburg 30519 Lyoner Straße 21 45233448 Möllner Landstraße 31 16664303 Hannover Zeißstraße 11a 77802729 40547 Düsseldorf Am Seestern 8 94810347 55118 Mainz 117er Ehrenhof 3 52742368 01099 Dresden Schützenhöhe 11 05184684 30519 Hannover Zeißstraße 11a 03679803 24106 Kiel Westring 496 13234726 99092 Erfurt Barbarossahof 16 06777887 48147 Münster Auf der Horst 30 39841903 65527 Niedernhausen Bahnhofstraße 13 48805429 14163 Berlin Potsdamer Straße 47 90526668 30175 Hannover Berliner Allee 20 29437257 47906 Kempen St. Töniser Straße 15 38860250 Seite 25 Anlagen BVEKassenSchlüssel 8035 8036 8037 8038 8039 8040 8041 8042 8043 8044 8045 8046 8047 8048 8049 8050 8051 8052 8053 Bezeichnung der Versorgungseinrichtung PLZ Ort Straße Betriebsnummer der BVE Versorgungswerk der Landestierärztekammer Thüringen Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe Bayerische Apothekerversorgung Apothekerversorgung Berlin Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen Apothekerversorgung MecklenburgVorpommern Apothekerversorgung Niedersachsen Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein Sächsisch-Thüringische Apothekerversorgung Apothekerversorgung Schleswig-Holstein Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg Bayerische Architektenversorgung Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin 14163 Berlin Potsdamer Straße 47 90526646 48151 Münster Goebenstraße 50 11806718 81925 München 14163 Berlin 60487 Frankfurt am Main Arabellastraße 31 Potsdamer Straße 47 Am Leonhardsbrunn 5 19055 Schwerin Wismarsche Straße 304 01620342 30175 Hannover Berliner Allee 20 29464433 40213 Düsseldorf Poststraße 4 11443321 01326 Dresden 24105 Kiel 48151 Münster Pillnitzer 05192434 Landstraße 10 Düsternbrooker 13291920 Weg 75 Bismarckallee 25 17711255 70182 Stuttgart Danneckerstraße 68086379 52 81925 München 18284142 14163 Berlin Arabellastraße 31 Potsdamer Straße 47 Architektenversorgung Nordrhein-Westfalen Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen Versorgungswerk der Rechtsanwälte in BadenWürttemberg Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Brandenburg 40479 Düsseldorf Inselstraße 27 34364739 01309 Dresden Goetheallee 37 05264932 70174 Stuttgart Hohe Straße 16 67893089 81925 München Arabellastraße 31 18284125 14776 Brandenburg Grillendamm 2 02834520 18284108 92525364 17128093 90526679 Seite 26 Anlagen BVEKassenSchlüssel 8054 8055 8056 8057 8058 8059 8060 8062 8063 8064 8065 8066 8067 8068 8069 8070 8071 Bezeichnung der Versorgungseinrichtung PLZ Ort Straße Betriebsnummer der BVE Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Hessen Versorgungswerk der Rechtsanwälte in MecklenburgVorpommern Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes Sächsisches Rechtsanwaltsversorgung swerk Notarversorgungswerk Hamburg Notarversorgungskasse Koblenz Notarversorgungswerk Köln Versorgungswerk der Saarländischen Notarkammer Versorgungswerk der Steuerberater/-innen und Wirtschaftsprüfer/-innen im Saarland WPV Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und vereid. Buchprüfer im Lande NRW Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen Versorgungswerk der Steuerberater in BadenWürttemberg Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen 60325 Frankfurt am Main Bockenheimer Landstraße 45791411 19055 Schwerin Schelfstraße 35 09541019 29221 Celle Bahnhofstraße 5 22297970 40213 Düsseldorf Breite Straße 67 34777022 56068 Koblenz Löhrstraße 113 52084259 66119 Saarbrücken Am Schlossberg 5 55645389 01097 Dresden Wallgässchen 2a 01049134 20354 Hamburg 56068 Koblenz 40213 Düsseldorf Gustav-Mahler16678714 Platz 1 Hohenzollernstra 51913158 ße 18 Breite Straße 67 17416199 66424 Homburg/Saar Rondell 3 66123 Saarbrücken Am Kieselhumes 55447891 15 40233 Düsseldorf Lindenstraße 87 99084 Erfurt Lange Brücke 21 09380641 40213 Düsseldorf Breitestraße 69 95090311 70174 Stuttgart Hegelstraße 33 68296965 29221 Celle Bahnhofstraße 5 20629831 55505621 94909210 Seite 27 Anlagen BVEKassenSchlüssel 8072 8073 8074 8075 8076 8077 8078 8079 8080 8082 8083 8084 8086 8087 8097 (vormals 8085) 8099 Bezeichnung der Versorgungseinrichtung PLZ Ort Straße Betriebsnummer der BVE Versorgungswerk der Steuerberater/-innen im Land Schleswig-Holstein Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin Versorgungswerk der Steuerberater u. -bevollm. im Freistaat Sachsen Versorgungswerk der Steuerberater u. -bevollm. im Land Niedersachsen Versorgungswerk der Steuerberater u. -bevollm. in MecklenburgVorpommern Versorgungswerk der Steuerberater/-innen in Rheinland-Pfalz Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte i. Hamburg Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen Versorgungswerk der Steuerberater u. -bevollm. im Land Brandenburg Versorgungswerk der Psychotherapeutenkamm er Schleswig-Holstein Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Sachsen-Anhalt Versorgungswerk der Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in Sachsen-Anhalt Ingenieurversorgung MecklenburgVorpommern Ingenieurversorgung Baden-Württemberg Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung 24114 Kiel Hopfenstraße 2d 13138951 10707 Berlin Schlüterstr. 42 90259734 04105 Leipzig Emil-FuchsStraße 2 05516964 30175 Hannover Berliner Allee 20 29035450 18109 Rostock Ostseeallee 40 09410248 40213 Düsseldorf Breitestraße 69 34302740 20354 Hamburg Esplanade 39 15189710 40213 Düsseldorf Breitestraße 69 34368636 14482 Potsdam Tuchmacherstr. 48B 02972458 24103 Kiel Walkerdamm 17 13230102 40213 Düsseldorf Breite Straße 67 17376675 39112 Magdeburg Humboldtstraße 12 14817114 19055 Schwerin Alexandrinenstr. 32 09590805 70180 Stuttgart Zellerstraße 26 68201443 50672 Köln Hohenzollernring 18063281 72 81925 München Arabellastraße 31 18282327 Seite 28