Sicherheitsforum 2-2007 - Unfallkasse Sachsen

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Sicherheitsforum 2-2007 - Unfallkasse Sachsen
Sicherheits
forum
2 . 2007
Mitteilungsblatt der
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Von trockener Haut zur
lebenslangen Allergie
Sommer! Sonne!
Sonnenschutz?
Hautschutz bei
Freizeitaktivitäten
Sicherheit s
forum
Inhalt
Prävention
Von trockener Haut zur lebenslangen Allergie
Fragen zum Hautschutz
Sommer! Sonne! Sonnenschutz?
Sonnenschein – eine Gefahr für Arbeitnehmer?
Hautschutz bei Freizeitaktivitäten
Lauf um Deine Haut Hamburg!
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Rehabilitation
Das Hautarztverfahren der Unfallkasse Sachsen-Anhalt
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Mitteilungen
Schulbusunfälle bundesweit rückläufig
Überfälle auf Sparkassen
Blutuntersuchungen nach Stich- und Schnittverletzungen
Feuchtarbeit verursacht die meisten beruflich bedingten
Hauterkrankungen
Unterweisung interaktiv – Hautschutz
Informationen zu Haut und Hautschutz
Neue Broschüren zum Arbeitsschutz
Freie Kapazitäten bei Lehrerseminar
Anbieter für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern
Neue Broschüren bei INQA
Rückenprobleme: Rund 40 Prozent aller Altenpfleger sind
betroffen
Sicherheitsfachkräfte in Schierke
Neue Druckschriften
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Impressum
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Liebe Leser !
Und wieder widmen wir uns in dieser Ausgabe dem Thema Haut. Speziell dem
Sonnenschutz bei der Arbeit, in der Freizeit sowie bei Kindern in Tageseinrichtungen. Die Haut unserer Kinder ist dünner und weniger pigmentiert als die
der Erwachsenen. Daher muss ihre junge Haut vor starker Sonneneinstrahlung
geschützt werden. Zweckmäßige Kleidung und Sonnenschutzmittel bieten
einen unmittelbaren Schutz. Jalousien an Fenstern, Sonnensegel und schattige
Plätze im Außenbereich vermeiden Hitzekollaps und Sonnenstich. Ausflüge in
den Morgenstunden oder am Nachmittag – all dies sind Maßnahmen, die den
Kita-Besuch für unsere Kinder auch bei hohen Temperaturen und starker
Sonneneinstrahlung angenehm machen.
Bei der Früherkennung berufsbedingter Hauterkrankungen hat die Unfallkasse
ihre Bemühungen in den letzten drei Jahren intensiviert. Versicherte mit auffälligen Hauterscheinungen durchlaufen jetzt ein Hautarztverfahren. Der Präventionsgedanke und eine schnelle Hilfe schon vor Ausbruch einer Berufskrankheit stehen dabei im Vordergrund. Durch die Anwendung gezielter Hautschutzmaßnahmen wird einer möglichen Beendigung der beruflichen Tätigkeit
vorgebeugt und die Betroffenen können ihre Arbeit im Unternehmen fortsetzen. Vorteile sind vor allem die Arbeitsplatzsicherung und Gesundheit unserer
Versicherten.
Ihre Redaktion
Prävention
Von trockener
Haut zur lebenslangen Allergie
Trockene Haut begünstigt die Entstehung von Allergien. Schon Alltagsbelastungen wie Reinigungsmittel, Seife und
häufig nasse Hände schädigen die Hautbarriere so stark, dass Fremdstoffe besser eindringen können. Dies führt häufig zu einer Sensibilisierung und allergischen Reaktion.
asser wäscht die hauteigenen
Fette aus der obersten Hautschicht heraus. Verstärkt wird dieser
Effekt durch Seife und Reinigungsmittel.
„Es klingt paradox, aber Wasser trocknet die Haut aus“, erläutert Arbeitsmedizinerin Dr. Ute Pohrt von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Ständiger Wasserkontakt und anhaltende Feuchtigkeit bringen selbst
gesunde Haut mit der Zeit aus dem
Gleichgewicht. Wer von Natur aus
unter trockener Haut leidet, ist besonders gefährdet. Wenn die Hautfette
fehlen, lässt der Zusammenhalt zwischen den Zellen nach - bis hinein in
die tiefen Hautschichten: „Die Haut
W
gleicht einer Backsteinmauer: Wenn
der Mörtel bröselt, werden die Steine
locker und die Mauer durchlässig.“
Fremdstoffe können nun tief eindringen und das Immunsystem reagiert
mit einer Entzündung. Warnzeichen
sind trockene, schuppige Hautstellen
oder Rötungen – die erste Stufe eines
so genannten Abnutzungsekzems.
Bleibt die Haut weiter schädlichen
Einflüssen ausgesetzt, kann es kaum
abheilen und entwickelt sich zur chronischen Hauterkrankung.
„Die Hände sind geschwollen und rot,
sie jucken stark, es bilden sich Bläschen und schlecht heilende Risse“,
ergänzt die BGW-Expertin. Manchmal
stuft das Immunsystem darüber hinaus
eine Fremdsubstanz – oft sind dies Duftoder Konservierungsstoffe – irrtümlich
als gefährlich ein und bildet spezielle
Abwehrstoffe gegen den nächsten vermeintlichen Angriff. Bei erneutem Kontakt können dann binnen weniger
Minuten, aber auch erst nach bis zu 48
Stunden Hautreaktionen wie Rötungen,
Schwellungen, Juckreiz, Quaddeln oder
Bläschen entstehen; in bestimmten Fällen kommt es auch zu Fließschnupfen,
tränenden Augen oder Luftnot. „Das
Schlimme daran ist, dass diese Sensibilisierung meist lebenslänglich wirkt“,
so Dr. Pohrt, „und dass sie auch plötzlich bei Stoffen eintreten kann, die bisher problemlos vertragen wurden.“
schutzcreme und Handschuhe bei
Arbeiten mit Wasser und Reinigern
sowie durch schonendes Händewaschen mit pH-neutralen Waschsyndets
anstatt mit Seife. Trockene Haut bedarf zusätzlich einer besonders intensiven Pflege, bei der sie mit „Ersatzmörtel“ versorgt wird. Wer schon unter
Rötungen und Entzündungen leidet,
muss Nässe an den Händen meiden
und sollte sich vom Hautarzt untersuchen lassen. Die Entstehung einer
chronischen Hauterkrankung kann so
oft im Frühstadium schon vermieden
werden.
Quelle:
www.bgw-online.de
BGW-Tipp: Die Hände müssen geschützt werden, etwa durch Haut-
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Sicherheitsforum 2 . 2007
Prävention
Fragen zum Hautschutz
Gibt es einen Handschuh,
den man generell empfehlen
kann?
Gegen welche Stoffe bestehen (im Pflegeberuf) die häufigsten Allergien?
Den „optimalen Handschuh“ gibt es leider nicht. Unterschiedliche Risiken erfordern unterschiedliche Materialien. Der
Einsatz gepuderter Latex-Handschuhe
jedoch ist aufgrund ihrer hohen Allergiegefahr grundsätzlich nicht gestattet.
Latex, Flächen- und Instrumentendesinfektionsmittel, Duft- und Konservierungsstoffe, Gummiinhalts- und Zahnfüllstoffe. Die meisten Handekzeme
unserer Versicherten (Gesundheitsdienst, Friseure) sind jedoch nicht allergisch bedingt, sondern „Abnutzungsekzeme“ aufgrund der massiven Belastung der Haut durch Feuchtigkeit.
Friseure: Für chemische Tätigkeiten
im Friseurhandwerk empfehlen wir Vinylhandschuhe (alternativ Nitrilhandschuhe), da dieser beständig gegen
die meisten Friseurchemikalien ist.
WICHTIG: Diese Handschuhe dürfen
nur einmal verwendet werden, da sonst
der Schutz Ihrer Hände nicht gewährleistet ist! Zum Haare waschen benutzen Sie am besten einen Wasch- oder
Haushaltshandschuh mit längerer
Stulpe, den Sie mehrmals verwenden
können. Wichtig ist, dass Sie die
Handschuhe nach dem Gebrauch gut
trocknen.
Pflege: Auch für die Grundpflege in
Pflegeeinrichtungen bietet sich ein Vinylhandschuh an. TIPP: ungepuderte
Handschuhe sind meist hautfreundlicher. Für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten ist unbedingt ein Haushaltshandschuh mit langer Stulpe
erforderlich. Wichtig ist, dass Sie die
Handschuhe nach dem Gebrauch gut
trocknen. Latexhandschuhe (auch
ungepudert) sind für Reinigungs- und
Desinfektionsarbeiten ungeeignet.
Wer bezahlt den Hautschutz
(Handschuhe, Pflegesalben)?
Im Allgemeinen der Arbeitgeber. Ist
jedoch eine Hauterkrankung bei uns
gemeldet worden, trägt die BGW in
besonderen Fällen im ersten halben
Jahr nach der Meldung die Kosten.
Genauso nach der Teilnahme an einem
SIP-Seminar (Sekundäre Individualprävention) für Hauterkrankte der BGW.
Anm.d.Red.: Dieses Vorgehen ist bei
der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ähnlich (s. Artikel auf Seite16/17)
Mir stehen am Arbeitsplatz
keine Handschuhe und Hautschutzcremes zur Verfügung.
Was kann ich tun?
Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen geeignete Schutzmaßnahmen
zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie
sich zunächst an Ihren Abteilungsleiter.
Auch Betriebsarzt, Sicherheitsingenieur,
Pflegedienstleitung, Hygieneschwester
oder Betriebsrat sind mögliche Ansprechpartner. Benötigen Sie weitergehende Hilfe, wenden Sie sich bitte
an das Schulungs- und Beratungszentrum der BGW – das schu.ber.z.
Anm.d.Red.: bei der Unfallkasse
Sachsen-Anhalt wäre dies die Abteilung Prävention..
Ich arbeite in der Pflege und
habe rote, raue und rissige
Hände. Besteht eine Allergie
auf das Desinfektionsmittel?
Der größte Risikofaktor für Hautschäden
im Gesundheitsdienst ist die Feuchtarbeit. Diese beinhaltet den Kontakt mit
Wasser und das Tragen von Handschuhen. Es ist besonders wichtig, die
Häufigkeit der Händewaschungen zu
senken und diese nur dann durchzuführen, wenn Verschmutzungen sichtbar sind. Meistens liegt keine Allergie
auf das Desinfektionsmittel vor. Dies
können Sie bei Ihrem Hautarzt testen
lassen. Sollten Sie eine Allergie auf einen Inhaltsstoff des Desinfektionsmittels haben, lässt sich in der Regel ein
gut verträgliches Ersatzprodukt finden.
Ich glaube, dass meine
Hautveränderungen durch
meinen Beruf verursacht
sind. Was kann ich tun?
Wenden Sie sich an Ihren Betriebsoder Hautarzt. Wenn Sie einverstanden
sind, meldet dieser Ihre Erkrankung
dem Unfallversicherungsträger. Sie
können natürlich auch direkt Kontakt
mit dem schu.ber.z, dem Schulungsund Beratungszentrum der BGW, aufnehmen. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt die BGW dann ein individuelles
Rehabilitationskonzept. Zusätzlich
bieten wir für verschiedene Berufsgruppen Hautschutzseminare an.
Anm.d.Red.: Ansprechpartner bei der
Unfallkasse wäre der Bereich Berufskrankheiten (Tel. 03923 751-134).
In der Vielzahl der Fälle gehen die
Hauterscheinungen unter Anwendung
geeigneter Schutz- und Pflegemaßnahmen zurück und es ist ein nahezu
beschwerdefreies Arbeiten möglich.
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Prävention
Habe ich eventuell eine Berufskrankheit an den Händen?
Eine Berufskrankheit der Haut (BK-Nr.
5101, Berufskrankheitenverordnung)
liegt vor, wenn:
❐ die Hauterkrankung durch den
Beruf verursacht ist,
❐ sie schwer oder wiederholt rückfällig ist,
❐ ein medizinischer Zwang zur Aufgabe der Tätigkeit vorliegt und
❐ tatsächlich die Aufgabe der Tätigkeit erfolgt ist.
Dies trifft zum Glück in den meisten
Fällen (noch) nicht zu. Der Unfallversicherungsträger als Ihr Partner möchte
Ihnen daher schon im Vorfeld Hilfe anbieten. Wenden Sie sich an uns. Wir
haben verschiedene Möglichkeiten, vorbeugend aktiv zu werden. Auch das
schu.ber.z, das Schulungs- und Beratungszentrum der BGW und der Bereich
Berufskrankheiten bei der Unfallkasse
(Anm.d.Red.) helfen Ihnen weiter.
Wenn ich Handschuhe trage,
schwitzen meine Hände stark.
Was kann ich dagegen tun?
Tragen Sie Handschuhe grundsätzlich
nur so lange wie nötig. Wechseln Sie
zwischen Feucht- und Trockenarbeiten
so oft es geht. Viele haben gute Erfahrungen mit dem Tragen von Baumwollhandschuhen als Unterziehhandschuh
gemacht. Diese müssen regelmäßig
gewechselt werden, wenn sie „durch-
feuchtet“ sind. Unterstützend gibt es
gerbstoffhaltige Hautschutzprodukte,
die der Schwitzneigung in Handschuhen entgegenwirken. Es berät Sie Ihr
Betriebsarzt.
Wie schädlich sind die folgenden Substanzen bzw. Verbindungen in Haarshampoos für
die Anwender?:
Diethylphtalat, Formaldehyd/
-abspalter, polyzyklische Moschusverbindungen, halogenorganische Verbindungen,
Cinnamal
Die Frage bezieht sich auf einen Artikel
in der Zeitschrift „Ökotest“ 1/2006 zum
Thema Friseurshampoos. Dort wird
berichtet, dass diese Substanzen in
Shampoos gefunden wurden. Es fehlt
allerdings der Hinweis, in welcher
Menge die Stoffe in den Produkten
vorhanden waren. Im Einzelfall liest
man dort von „erhöhten Werten“ bzw.
„Spuren“.
Kosmetika sind in weiten Bereichen
Mischungen aus diversen Chemikalien,
die als Einzelstoffe Gefahrstoffe darstellen können, mit für den Menschen
sehr schädigenden Folgen. Die Einzelstoffe können giftig oder sehr giftig sein,
aber auch ätzend, sensibilisierend
oder krebserzeugend. Allerdings macht
nicht der Stoff, sondern die Dosis das
Gift aus. Daher regelt die Kosmetikverordnung, in welcher Menge Gefahrstoffe in Kosmetika verwendet werden
dürfen. Diese Verordnung enthält
Listen, die auf der Grundlage gutachterlicher Stellungnahmen zur Gefährdungsabschätzung erstellt wurden
und den gesellschaftlichen Konsens
darstellen, welches „Restrisiko“ man
bei der Verwendung der Substanzen
in den Kosmetika für akzeptabel hält.
Formaldehyd und Cinnamal werden in
der Kosmetikverordnung ausdrücklich
erwähnt und sind somit als Inhaltsstoffe bis zu einem Grenzwert ausdrücklich in Kosmetika zugelassen.
Trotzdem können zum Beispiel Personen im Einzelfall auf das Formaldehyd
allergisch reagieren. Diethylphthalat
wird in der Kosmetikverordnung nicht
erwähnt und kann somit ohne Begrenzung eingesetzt werden.
Bestimmte Moschusverbindungen werden in der Kosmetikverordnung ausdrücklich verboten, dies sind die Substanzen Moschus Ambrette, Moschus
Mosken und Moschus Tibeten. Andere Moschusverbindungen werden
nicht erwähnt und sind somit zugelassen. Leider gibt „Ökotest“ keine Hinweise, welche exakten Substanzen zu
beurteilen sind.
Die von „Ökotest“ erwähnten halogenorganischen Verbindungen beschreiben allgemein eine Verbindungsklasse
und wiederum keine exakten Substanzen. Viele Vertreter dieser Substanzengruppe wurden in der Vergangenheit ökologisch als bedenklich
beschrieben, beispielsweise die FCKW
in Feuerlöschern oder die Produkte
der Chlorchemie. Man kann die Einzelsubstanzen allerdings nicht pauschal bewerten, erst recht nicht unter
Aspekten des Arbeitsschutzes, so
dass der Hinweis der Zeitschrift wenig
nützlich ist.
Zusammenfassend ist festzustellen,
dass der Bericht der Zeitschrift „Ökotest“ keine Neuigkeit enthält. Allein
das Vorhandensein kleinster Mengen
dieser Stoffe wird negativ bewertet.
Dies lässt sich epidemiologisch nicht
begründen und führt nur zur allgemeinen Verunsicherung.
Quelle:
www.bgw-online.de
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Prävention
Sommer! Sonne!
Sonnenschutz?
Ja, denn Kinderhaut ist besonders gefährdet. Kinder
sind häufiger und länger in
der Sonne und ihre Haut ist
dünner und weniger pigmentiert als die der Erwachsenen.
onne bringt Wärme,
Licht und Farben. Doch auch
für Sonnenstrahlen gilt: zu viel ist ungesund! Je intensiver die Sonne
strahlt, um so größer ist die Belastung
der Haut durch die ultraviolette Strahlung. Die Intensität ist abhängig vom
Einfallswinkel der Sonne, der Bewölkung, dem Ozongehalt in der Atmosphäre und der atmosphärischen
Trübung. Ebenso entscheidend sind
geografische Breite, Höhenlage sowie
Jahres- und Tageszeit. Streustrahlen,
z.B. an der Wasseroberfläche oder im
Schnee, steigern die Intensität der UVStrahlung ebenfalls.
S
Um die Haut – und insbesondere die
Kinderhaut – vor zu viel Sonneneinstrahlung zu schützen, bewähren sich
Sonnenschutzmaßnahmen wie Meidung der Sonne und Schutz vor direkter Einstrahlung.
Sonnenschutz am Gebäude
und im Freigelände
Der Aufenthalt im Gebäude bzw. an
schattigen Plätzen im Freien unter
Bäumen oder Sonnensegel schonen
die Haut und vermeiden Sonnenstich
oder Hitzekollaps. Damit sich das
Gebäude infolge starker Sonne nicht
zu sehr aufwärmt, sollten möglichst
Außenjalousien die Fensterflächen von
Südseiten schützen.
Sicherheitsforum 2 . 2007
Sonnenschutz
durch Tagesablauf
Am wirksamsten ist die Meidung von
Sonne – dies gilt besonders für die Sonneneinstrahlung zur Mittagszeit im Sommer. Die Morgenstunden und die Nachmittagszeit eignen sich besser für Freispiel und Wanderungen bzw. Ausflüge.
Sonnenschutz durch Kleidung
und Sonnenschutzmittel
Eltern sollten an sonnigen Tagen bereits
für eine geeignete Kleidung (Hut, lange
Ärmel, lange Hose, geschlossene
Schuhe – keine Sandalen) der Kinder
sorgen und diese schon zu Hause mit
Sonnenschutzmitteln eincremen.
Die Kleidung soll luftig und nicht zu
eng sein und möglichst viel vom Körper bedecken. Langärmelige Hemden
oder T-Shirts und weit geschnittene,
möglichst lange Hosen sind ideal.
Auch die Fußrücken sollen bedeckt
sein – geeignet sind z.B. leichte Stoffschuhe. Der Kopf, insbesondere das
Gesicht, der Nacken und die Ohren
sind sehr empfindlich. Inzwischen gibt
es Kopfbedeckungen, T-Shirts,
Hemden und Hosen deren Stoffe
durch besondere Webtechniken oder
Imprägnierungen einen besonderen
UV-Schutz bieten. Diese Produkte sind
durch die Angabe eines so genannten
Ultraviolettlicht- Protektionsfaktors
(UVP) gekennzeichnet.
Auch die Augen brauchen Schutz! Sie
reagieren besonders empfindlich auf
Licht und UV-Strahlen.
Sonnenschutzmittel – viel hilft
viel?!
Kinder können spielerisch an die selbstverständliche Verwendung von Sonnenschutz herangeführt werden. Sie
können lernen, sich selbst oder auch
gegenseitig einzucremen.
Das Sonnenschutzmittel sollte UVAund UVB-Strahlen filtern und einen
Lichtschutzfaktor von mindestens 20
haben. Kindgerechte Sonnenschutzmittel sind in der Regel Cremes oder
Lotionen. Im Gegensatz zu Gelen oder
Produkten auf Alkoholbasis trocknen
sie die Haut nicht aus. Eine besonders
starke Schutzwirkung weisen so genannte physikalische Sonnenschutz7
Prävention
mittel auf (Cremes/Pasten, die Zinkoxid oder Titandioxid enthalten).
Leider sind Sonnenschutzmittel nicht
ganz unproblematisch für die Haut.
Sie schützen bei richtiger Anwendung
zwar nachweislich vor Sonnenbrand,
aber nicht zweifelsfrei vor Hautkrebs.
Außerdem können sie zu Allergien führen. Daher ist ein sorgsamer und eher
zurückhaltender Umgang mit Sonnenschutzmitteln angeraten.
Die Haut sollte bevorzugt durch sonnengerechte Kleidung vor der Sonne
geschützt werden. Nur an unbedeckten Körperstellen sollten Sonnenschutzmittel verwendet werden. Alle unbedeckten Körperstellen müssen jedoch
sorgfältig eingecremt werden. Hier gilt
das Motto „viel hilft viel“, da andernfalls der Lichtschutzfaktor nicht wirksam
wird. Häufig werden Sonnenschutzmittel nicht gründlich aufgetragen –
vergessen werden z. B. die Ohren, die
Bereiche um die Augen und am
Haaransatz.
Sonnenschutzmittel werden durch
Schwitzen und Abrieb abgetragen. Um
den Sonnenschutz der Haut aufrecht
zu erhalten, ist sie bei längeren Aufenthalten im Freien wiederholt einzucremen. Die durch den Lichtschutzfaktor
angegebene Schutzdauer des Sonnenschutzmittels verlängert sich dadurch
aber nicht. Auch wasserfeste Sonnenschutzmittel sind nach jedem Baden
erneut aufzutragen.
Erzieherinnen und Erzieher sollten darauf achten, dass immer reichlich Getränke bereit stehen und die Kinder zum
Trinken motivieren.
Weitere Informationen bietet die Broschüre „Sonnenspaß und Sonnenschutz für Kinder und Jugendliche“
(GUV-SI 8080).
Andrea Mazanec
Sonnenschein – eine Gefahr für
Arbeitnehmer?
Viele Berufe erfordern Tätigkeiten im Freien, bei Wind und Wetter. Zu den Einflüssen des Wetters ist auch der überwiegend als positiv empfundene Sonnenschein zu zählen. Bei schönem Wetter mit Sonnenschein geht die Arbeit sicher
besser von der Hand als bei nasskaltem, regnerischem Wetter. Nun hat der Sonnenschein auch eine „Schattenseite“, an die nicht immer gedacht wird – die
ultraviolette Strahlung. Gelangt sie auf die Haut, kann dies zu Gesundheitsgefahren führen.
ltraviolettstrahlung ist eine elektromagnetische Strahlung mit einer
Wellenlänge unterhalb des sichtbaren
Lichts. Sie wird vom menschlichen Auge
nicht mehr wahrgenommen. Sie ist dennoch eine optische Strahlung. Unterschieden wird nach der Wellenlänge
UVA-, UVB- und UVC-Strahlung. Die
UVA- und UVB-Strahlung sind Bestandteil des natürlichen Sonnenlichts, wobei
wegen der abschirmenden Wirkung der
Ozonschicht der Erdatmosphäre der
auf die Erdoberfläche gelangende Anteil der UVB-Strahlung geringer ist. Es
ist jedoch zu erwarten, dass sich durch
die Veränderungen in der Ozonschicht
der Erde die UVB-Strahlung in Bodennähe künftig erhöhen wird.
U
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Sicherheitsforum 2 . 2007
Prävention
Augenschutz, möglichst durch eine
100 Prozent UV-undurchlässige
Sonnenbrille.
Unterweisung
im Hautschutz
Um die Zahl der Hauterkrankungen
durch die UV-Strahlung nicht weiter anwachsen zu lassen, sind vor allem Betriebe mit Tätigkeiten im Freien aufgerufen, ihre betroffenen Mitarbeiter im
Rahmen der durchzuführenden Unterweisungen über die bestehenden Gesundheitsgefahren für die Haut bei
starker Sonneneinstrahlung zu unterrichten. Hierbei sollten die Betriebsärzte im Sinne der arbeitsmedizinischen
Beratung der Beschäftigten einbezogen werden. Im Ergebnis der Unterweisungen sollen die Mitarbeiter
❐ wissen, was unter Hautschutz zu
verstehen ist,
❐ lernen, dass UV-Strahlung Gesundheitsschäden verursachen kann,
❐ begreifen, unter welchen Bedingungen der Körper erhöhter UVStrahlung ausgesetzt ist,
Die UVA-Strahlung dringt bei unbekleideten Körperstellen bis zur Lederhaut
vor und sorgt dort durch die Änderung
der Pigmente für die oft gewünschte
Bräunung. Gleichzeitig zerstört sie die
Kollagene und lässt die Haut altern.
Die Haut verliert dabei ihre Spannkraft
und die Faltenbildung nimmt zu.
Die UVB-Strahlung als kurzwelligere
Strahlung verursacht bei entsprechender Strahlungsintensität und -dauer
den Sonnenbrand. Sie dringt in die tieferen Hautschichten vor und erhöht so
das Hautkrebsrisiko. Langzeitschäden
wie Hautalterung oder Hautkrebs können auftreten, wenn die Bestrahlung
häufig erfolgt. Die Haut registriert jede
UV-Strahlung. Aber auch die längerwellige UVA-Strahlung ist alles andere
als harmlos. Sie dringt noch tiefer in
die Haut ein und bewirkt ebenfalls
Schäden im Erbmaterial der Hautzellen,
die wiederum Krebs verursachen können. Dabei hat UVA-Strahlung noch
eine weitere Tücke: Da der warnende
Sonnenbrand ausbleibt, bemerkt man
die Gefahr nicht und bleibt zu lange
unter der Strahlenquelle.
Wie groß die Gefährdung durch die UVStrahlung am Arbeitsplatz im Freien ist,
Sicherheitsforum 2 . 2007
lässt sich bislang noch nicht abschließend beurteilen. Ein arbeitsbedingter
Zusammenhang zwischen UV-Strahlung am Arbeitsplatz und Hautkrebs ist
nur schwer erkennbar. Um sich vor den
beschriebenen Gesundheitsgefahren
zu schützen, sind die Möglichkeiten
des Hautschutzes zu nutzen. Einen
guten Schutz bietet die Arbeitskleidung.
Sie bedeckt den größten Teil der Haut
und schützt vor der direkten Bestrahlung. Je dunkler der Stoff und je dichter das Gewebe, umso besser der UVSchutz.
Das Gesicht wird allerdings nicht durch
die Kleidung geschützt. Einen teilweisen Schutz bietet eine Kopfbedeckung,
möglichst mit einer „schattenwerfenden“ Hutkrempe. Eine andere Möglichkeit des Hautschutzes besteht in
der Anwendung von Sonnenschutzcremes mit einem ausreichenden
Lichtschutzfaktor. In den Kosmetikabteilungen von Drogeriemärkten ist eine
Vielzahl unterschiedlicher Artikel
erhältlich. Bei der Anwendung von
Sonnenschutzmitteln ist auf ihre Hautverträglichkeit zu achten, da enthaltene Konservierungsstoffe diese bei
Daueranwendung einschränken können. Keinesfalls zu vergessen ist der
❐ wissen, was unter dem UV-Index
zu verstehen ist,
❐ einschätzen können, wie viel UVStrahlung dem eigenen Hauttyp
zugemutet werden kann und
❐ erkennen, wie sie sich vor zu viel
Sonne schützen und Hautschäden
vorbeugen können.
Die Prävention vor UV-Strahlung sollte
bei der Erarbeitung von Hautschutzplänen mit behandelt werden. Darüber
hinaus ist es sinnvoll, dass die Arbeitgeber geeignete Sonnenschutzcremes
als erforderliches Hautschutzmittel zur
Verfügung stellen. Diejenigen, die mehr
oder weniger ständig im Freien arbeiten,
sollten auf den Besuch von Solarien verzichten, um die Haut im Freizeitbereich
nicht noch zusätzlich zu gefährden.
Im Interesse einer gesunden
Haut sollte sich in der Zukunft
die Auffassung durchsetzen:
Blässe ist kein Zeichen für
Krankheit oder mangelnde
Fitness!
Günter Koch
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Prävention
Hautschutz bei Freizeitaktivitäten
Als größtes Organ des menschlichen Körpers übernimmt die Haut lebenswichtige Aufgaben. Sie dient der Wärmeregulierung, scheidet Giftstoffe aus, wehrt
Keime ab und ist sowohl Fett- als auch Flüssigkeitsspeicher. Scheinbar grenzenlos scheint ihre Widerstandsfähigkeit zu sein und fast spurlos scheint sie
Belastungen vor allem in jungen Jahren wegzustecken. Doch ihre Leistungsfähigkeit ist begrenzt. Und mit bestimmten Freizeitaktivitäten strapazieren wir
ihre Widerstandskraft zusätzlich.
Hautschutz bei
Wind und Wetter
Die Haut schützt uns bis zu einem gewissen Grad vor Wind und Sonne,
Hitze und Kälte. Ist sie diesen Einwirkungen zu lange oder intensiv ausgesetzt, muss ihre Schutzfunktionen
unterstützt werden. So bewirkt Wind
u. a. das Auskühlen und Austrocknen
der Haut, auch die Sonnenintensität
wird weniger wahrgenommen. Deshalb
sollte bspw. bei Gebirgs- oder Strandwanderungen auf wärmende windabweisende Kleidung geachtet werden.
Die Sonne ist Freund und Feind der
Haut. Zum einen hilft das Sonnenlicht
bei der Bildung des lebenswichtigen
Vitamins D, aber gleichzeitig strahlt
auch ultraviolettes Licht auf die Erde.
Gegen die UV-Strahlung kann sich die
Haut nur wenige Minuten schützen.
Deshalb ist Eincremen, unabhängig vom
Hauttyp, bei jeder Sonneneinstrahlung
für jeden zu empfehlen.
Die Haut besitzt sehr wirksame Instrumente zur Temperaturregulierung. Auf
ihren 2 Quadratmetern sind fast 3 Millionen Schweißdrüsen angesiedelt und
bilden ein fein regulierbares Klimasystem. Bei Hitze senden die Sensoren in
der Haut ein Signal an das Gehirn und
die Gefäße werden weit gestellt. Dies
ermöglicht die Abgabe von Wärme
über die Haut, indem Flüssigkeit verdunstet – der Mensch schwitzt. So entsteht Verdunstungskälte. Sie hilft eine
Wohlfühltemperatur von 37 Grad zu
erhalten. Um die Versorgung des Körpers mit Flüssigkeit für den Verdunstungskühleffekt zu gewährleisten, ist
es wichtig viel zu trinken. Das gilt auch
bei weniger Hitze, so z.B. bei körperlicher Anstrengung im Sport.
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Bei Kälte sinkt die Luftfeuchtigkeit, auch
das macht der Haut zu schaffen. So
sollte sich jeder im Winter nicht nur
warm anziehen, sondern auch fetthaltige Cremes auftragen. Eis und Schnee
reflektieren das Sonnenlicht sehr stark,
deshalb wirkt die UV-Strahlung beson-
ders extrem. Im Gebirge ist der Schutzbedarf für Haut und Augen besonders
hoch, weil die UV-Belastung mit der
Höhe zunimmt. Zur Kälte kommt meist
noch der Wind. Bei einer Temperatur
von nur 0 Grad und einem Wind von
50 km/h (Windstärke 7) empfindet die
Sicherheitsforum 2 . 2007
Prävention
ungeschützte Haut die Temperatur wie
–10 Grad. Aber auch bei Kälte funktioniert die Temperaturregulierung der
Haut. Äußere und innere Schichten,
wie z. B. die Fettpolster, sorgen für die
Isolierung. Die Rezeptoren in der Haut
senden jetzt das Signal „es ist kalt“ an
das Gehirn. Das stellt die Hautgefäße
enger, damit weniger Wärme aus dem
Körper verloren geht. Je kälter es wird,
umso mehr beheizt der Körper nur
noch die wichtigsten inneren Organe.
Füße, Hände und Nasen müssen deshalb besonders geschützt werden.
Braune Haut
um jeden Preis?
Braune Haut gilt nach wie vor als Schönheitsideal, als ein Zeichen von Attraktivität und Gesundheit. Und so nutzen
viele Sonnenanbeter vor allem im Frühjahr das Sonnenstudio zum „Vorgrillen“
für den Urlaub. Europaweit sind die
Deutschen sogar Spitzenreiter. Etwa
16 Millionen Deutsche tanken regelmäßig Sonne auf der Sonnenbank. Und
das, obwohl Hautärzte und Krebsforscher schon lange vor Risiken wie
Hautkrebs, vorzeitiger Hautalterung
und Sonnenbrand warnen.
Doch das Geschäft mit der „künstlichen
Sonne“ boomt, vor allem bei Jugendlichen. Immer mehr von ihnen helfen
mit Solariumbesuchen und Selbstbräunungscremes dem schönen Aussehen
nach, besonders Mädchen und junge
Frauen. Laut einer Studie des Instituts
für Jugendforschung legt sich jedes
fünfte Mädchen im Alter zwischen 13
und 18 Jahren regelmäßig auf die Sonnenbank. Doch die UV-Strahlen der
künstlichen Sonne sind genauso gefährlich wie die der natürlichen, besonders
für junge Haut. Sie verfügt noch nicht
über die Schutzmechanismen einer
erwachsenen Haut.
Laut einer repräsentativen Umfrage von
Academic Data im Auftrag der Präventionskampagne Haut gehen über 30
Prozent der befragten Jugendlichen davon aus, dass Solariumbräune einem
Sonnenbrand in der Natur vorbeugt –
ein sehr leichtsinniger Trugschluss.
Experten warnen deshalb immer wieder: Das Vorbräunen bringt keinen
zusätzlichen Schutz vor der UV-Strahlung, sondern erhöht vielmehr das Gesamtrisiko, an Hautkrebs zu erkranken.
Der Grund: Sonnenbänke produzieren
fast ausschließlich die längerwellige
UVA-Strahlung. Diese dringt sehr tief in
die Haut ein, bildet aber keine vor Sonnenbrand schützende Lichtschwiele aus.
Auch Sonnenbänke mit einem geringen Anteil an UVB-Strahlung bieten
keinen ausreichenden Schutz vor negativen Folgen für die Haut. Hier kann
sich zwar eine Lichtschwiele und damit ein Schutz vor Sonnenbrand auf-
bauen, aber jede zusätzliche Belastung
der Haut mit UV-Strahlung fördert wiederum die Hautalterung und die Entstehung von Hautkrebs. Pro Jahr sollten höchstens etwa 50 Sonnenbäder
genommen werden, dazu zählen sowohl Sonnenbäder im Freien als auch
im Solarium.
Für Selbstbräunungscremes wirbt die
Kosmetikindustrie vor allem in den
sonnenarmen Monaten. Aufgetragen
auf die Haut entsteht ein Bräunungseffekt ohne schädliche UV-Strahlung.
Verantwortlich dafür ist der in den meisten Cremes enthaltene Wirkstoff Dihydroxyaceton (DHA), der mit Eiweißen
in der obersten Hautschicht reagiert
und sie bräunlichgelb färbt. Dabei ist
allerdings eine gleichmäßige, natürlich
wirkende Bräunung nur nach langem
und intensivem Eincremen zu erreichen.
Und da sich die Haut ständig erneuert,
hält die Bräunung nur einige Tage an.
Allerdings ist die Färbung oft sehr hell,
zu gelblich und der Bräunungsgrad an
verschiedenen Hautpartien sehr ungleichmäßig und streifig. Dies waren die
häufigsten Kritikpunkte von Testleitern
und Probandinnen in einer Untersuchung der Stiftung Warentest. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass bei 10-15
Prozent der Bevölkerung der DHAWirkstoff gar nicht wirkt.
Wichtig: Ebenso wie der regelmäßige
Sonnenstudiobesuch schützen auch
Selbstbräunungscremes nicht vor
schädlicher UV-Strahlung und damit
vor Sonnenbrand. Hautärzte bestätigen zwar, dass krankhafte Reaktionen
auf Selbstbräuner nur selten vorkommen. Dennoch kann der Augenkontakt
mit DHA schädlich sein. Manche Menschen reagieren allergisch auf diesen
Wirkstoff.
Und natürlich
Sonnenschutz
Ein weiteres Ergebnis der Umfrage von
Academic Data: Jugendliche achten
weniger auf ihre Haut als ältere Altersgruppen. Danach schützen sich Jugendliche zu selten vor schädlichen
Sonnenstrahlen. 40 Prozent der befragSicherheitsforum 2 . 2007
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Prävention
ten Unter-20-Jährigen greifen selten
oder fast nie zur Sonnencreme. Fast
die Hälfte gab jedoch an, oft sonnenzubaden. Nur zehn Prozent der Jugendlichen legen sich nie in die pralle
Sonne oder unter das Solarium.
Dieser Leichsinn kann in späteren Jahren zum Verhängnis werden, denn unsere Haut vergisst nie. So kann zu viel
UV-Licht noch nach vielen Jahren zu
Folgeschäden wie vorzeitiger Hautalterung oder gar Hautkrebs führen. Daher
sind im Sommer neben dem Eincremen
mit Sonnenschutzcremes vor allem
luftige Kleidung sowie Mützen oder
Hüte mit breiter Krempe zu empfehlen.
Auch die Augen sollten mit einer guten
Sonnenbrille geschützt werden.
Zu wenig Sonne ist zwar schlecht, zu viel aber noch viel schlechter. Deshalb an
dieser Stelle einige Hinweise zum gesunden Sonnenbaden in Freizeit und Urlaub:
1. Die Sonne in der Mittagszeit meiden.
2. Der Haut Zeit geben, sich an die Sonne zu gewöhnen.
Daher in den ersten Tagen besser im Schatten bleiben.
3. In der Sonne immer sonnendichte Kleidung mit einem
UV-Protektions-Faktor (UPF) von mind. 30 tragen. Auf
jeden Fall eine Kopfbedeckung.
4. Alle unbedeckten Körperstellen mit Sonnenschutzmittel
eincremen. Am besten eine halbe Stunde vor dem Sonnenbad, damit die Creme ihre Wirkung voll entfalten kann.
5. Den Sonnenschutz mehrmals täglich erneuern. Aber
Achtung: Nachcremen verlängert nicht die Schutzwirkung.
Beim Baden wasserfeste Sonnencreme verwenden. Nach
dem Abtrocknen nochmals auftragen.
6. Bei Einnahme von Medikamenten auf Nebenwirkungen
in der Sonne achten. Sicherheitshalber den Arzt fragen.
7. In der Sonne auf Deodorants und Parfüms verzichten. So
werden unschöne Pigmentflecken vermieden.
8. Mit Kindern in den ersten Jahren grundsätzlich nicht in
die Sonne gehen. Und später nur mit sonnendichter Kleidung und hohem Lichtschutzfaktor.
9. Die Haut nicht im Solarium vorbräunen. Der lange Aufenthalt und die zusätzliche UV-Strahlung schadet der Haut
und lässt sie schneller altern.
10. Die Augen durch eine Sonnenbrille schützen.
Piercing und
Modeschmuck
Viele Freizeittrends kommen und gehen,
doch Piercen und das Verzieren der
Haut mit Tattoos haben noch immer
ihre Liebhaber. Vor allem junge Men-
12
schen unterschätzen nach wie vor die
Gefahren von Modeschmuck und
Piercing. Allzu leichtgläubig tragen sie
billige Ketten, Armbänder oder lassen
sich an Ohr, Augenbrauen, Nase, Lippen, Zunge, Bauchnabel, ... mit Ringen,
Kugeln usw. verschönern.
bis zur Heilung. Krankenkassen übernehmen beispielsweise die Behandlungskosten nach solchen Wundinfektionen nicht. Außerdem sind gefährliche Infektionen wie Hepatitis B, C oder
HIV möglich.
Bestehen diese Gegenstände aus
nickelhaltigen Legierungen kann es zu
einer Nickelallergie kommen, der Kontaktallergie Nr. 1 in Deutschland. Durch
den ständigen Kontakt mit der Haut,
durch Feuchtigkeitsabsonderungen
und Waschmittelreste fördern sie die
Ausbildung der Allergie. Bereits rund
20 Prozent aller Frauen unter 30 Jahren
leiden an ihr.
Zur „Körperkunst“ gehören auch die
Haut-Verschönerungen mit Tattoos ein nach wie vor ungebrochener Trend.
Doch wie sieht es mit dem Entfernen
solcher Tattoo’s aus? Die Zahl der Entfernungen hat stark zugenommen. Der
Boom der 90er Jahre frisst seine Kinder:
Viele, die sich damals Delfin, Hirschgeweih oder Symbole in die Haut ritzen
ließen, möchten heute davon nichts
mehr wissen.
Erschwerend kommt hinzu, dass beim
Piercen der erforderliche Hygienestandard oft nicht eingehalten wird. Durch
mangelnde Sterilität können sich so die
Bereiche um die Wunde entzünden. Die
Entzündungen sind nicht selten langwierig und erfordern Zeit und Geduld
Eine Möglichkeit des Entfernens ist die
Lasertherapie. Dabei ist der Aufwand
der Entfernung abhängig von der Größe
des Tattoos und der Anzahl der Farben.
So können schon mal fünf und mehr
Sitzungen vergehen, bis ein normales
Tatto dem „Hautboden“ gleichgeSicherheitsforum 2 . 2007
Prävention
macht ist. Der anfängliche Schorf fällt
rasch ab, Narben bleiben nicht zurück.
Einziges Problem: Der Laserstrahl zerstört mit den künstlichen Farbpigmenten auch natürliche Hautpigmente.
Dabei können dauerhaft helle Stellen
zurückbleiben. Zudem dauert das
Entfernen erheblich länger und ist um
ein Vielfaches teurer als das Stechen
eines Tattoos.
Gesunde
Lebensweise –
gesunde Haut
Der Hautzustand ändert sich mit zunehmendem Alter, da weniger Fette und
Feuchtigkeit gebildet werden und die
Schutzfunktion nachlässt. Schon ab
Mitte 20 lassen die Abwehrmechanismen der Haut nach. Gleichzeitig wird
auch der regelmäßige Regenerationsprozess der Haut, d.h. die ständige
Neubildung von Basalzellen in der
Oberhaut und das Abtrocknen sowie
Abstoßen alter Hautzellen, immer langsamer. In der Folge entstehen Falten.
Gegen diese natürliche Hautalterung
ist kein Kraut gewachsen.
Hinzu kommt, dass Belastungen durch
zu viel Sonne, Solarium, Rauchen, Wind
und Wetter von der Haut nicht vergessen werden. Auch andere Faktoren
wie Alkohol, Rauchen, Stress und ungesunde Ernäherung beschleunigen
die Alterung der Haut. Sie summieren
sich mit der Zeit und führen im Laufe
der Jahre zu vorzeitiger Hautalterung
und Hautschäden.
Diesen Alterungsprozess der Haut kann
jeder selbst ganz erheblich verlangsamen, wenn einige dieser „Hau(p)tsünden“ verringert oder ganz unterlassen
werden.
Nikotin meiden
Raucher sind recht leicht an ihrer Gesichtsfarbe zu erkennen. Nikotin und
viele andere Stoffe aus dem Tabakqualm gehören zu den schlimmsten
Hautfeinden. Die Blutgefäße werden
verengt, die Haut weniger gut durchblutet. Die Sauerstoffversorgung der
Haut ist reduziert. Jede Menge freie
Radikale überschwemmen die Haut
und beschleunigen die Hautalterung
ganz erheblich.
Ausreichend schlafen
Sicherheitsforum 2 . 2007
Die Haut erholt sich fast ausschließlich
in der Nacht. „Nachteulen“ bekommen
nicht nur hässliche Ringe unter den Augen, sondern lassen ihrem Haut-Stoffwechsel generell zu wenig Zeit. Wenn
möglich sollte deshalb ein ausreichender „Schönheitsschlaf“ gepflegt werden.
Tipp: Pflegende Hautcremes mit Antioxidantien, die als Radikalenfänger
fungieren, wirken am besten über Nacht.
Richtig Essen und Trinken
Eine einseitige Ernährung kann zu Vitamin- und Nährstoffmangel führen. Unsere Haut ist jedoch besonders auf die
Vitamine A, C und E angewiesen, deshalb finden sich diese Vitamine auch
meist in Hautpflegemitteln. Fünf-mal
am Tag eine Handvoll Obst und Gemüse essen freut Haut und Wohlbefinden. Regelmäßiger Genuss von fettem
Seefisch, der die gesunden Omega-3Fettsäuren enthält, ist auch beim Thema
Haut ein heißer Tipp. Weiterhin: Regelmäßiges und ausreichendes Trinken
fördert einen schönen Teint. Kaffee und
(schwarzer) Tee zählen bei der Flüssigkeitsaufnahme nicht, da das Koffein
dem Körper Wasser entzieht. Zum
Kaffee also immer Wasser trinken.
Alkohol nur in Maßen
Alkohol wirkt zwar anregend auf das
Herz-/Kreislaufsystem und erhöht die
Durchblutung. Bei übermäßigen Alko-
holgenuss zeigt sich oftmals die Haut
im Gesicht, am Oberkörper, an den
Armen und Handflächen sowie im Bereich der Mundschleimhäute stärker
durchblutet. Sie wird gerötet und gibt
mehr Wärme ab. Es besteht die Gefahr
der Unterkühlung. An der Haut des
Oberkörpers können sich kleine, an
Spinnen erinnernde Blutgefäße ausbilden. Grundsätzlich ist die Blutungszeit
nach Verletzungen deutlich verlängert.
Juckreize im Bereich der Handflächen,
Fußsohlen, an den Streckseiten von
Armen und Beinen sowie am Oberkörper können auf eine beginnende Leberzirrhose hinweisen. Insbesondere in
Verbindung mit dem Rauchen besteht
bei Alkoholabhängigen ein erhöhtes
Risiko, am gefährlichen Plattenepithelkrebs der Haut, Mund- oder Genitalschleimhaut zu erkranken. Hierbei spielen sowohl direkte Effekte des Alkohols
als auch die Schwächung des Immunsystems eine wegbereitende Rolle.
Frische Luft
Gegen Chemikalien, Ozon und sonstige Giftstoffe in der Luft kann, etwa bei
Sommersmog, nur selten etwas getan
werden. Umso wichtiger ist es, einen
sportlichen Ausgleich wie etwa Joggen
oder Walken in der Natur zu finden.
Der positive Einfluss auf die Haut liegt
in der ausreichenden Sauerstoffversorgung. Dreimal die Woche eine halbe
13
Prävention
mittel. Es klingt paradox, aber Wasser
trocknet die Haut aus. Selbst langes
tägliches Duschen oder Baden kann
die Regenerationsfähigkeit der Haut
auf Dauer überfordern und die Haut
austrocknen. Am besten nur kurz
duschen und rückfettende Reinigungsmittel verwenden. Ob und wie stark
sich jeder anschließend eincremen
muss, hängt von jeweiligen Hauttyp ab.
Unsere Haut ist also ein wahres
Multitalent. Sie atmet, sie fühlt, sie
schützt. Aber sie muss bei dieser
umfangreichen Arbeit auch unterstützt werden – dafür trägt jeder
selbst Verantwortung. In Beruf und
Freizeit, bei Regen, Wind und Sonne.
Stunde Ausdauersport hält Haut und
Muskeln frisch und geschmeidig. Ebenfalls problematisch für die Haut ist trockene Raumluft. Selbst im Sommer
herrscht in vielen Büros ein Mangel an
genügend Luftfeuchtigkeit. Ausgleichende Pflegecremes können hier helfen.
Keine übertriebene Hygiene
Ständiger Wasserkontakt und anhaltende Feuchtigkeitseinwirkung waschen
hauteigene Fette aus der obersten
Hautschicht heraus und bringen so
gesunde Haut mit der Zeit aus dem
Gleichgewicht. Verstärkt wird dieser
Effekt durch Seife und Reinigungs-
Uwe Köppen
Lauf um Deine
Haut Hamburg!
So lautete das Motto der Präventionskampagne Haut beim diesjährigen Conergy Marathon am 28./29.
April 2007 in Hamburg. Mit dem
„Team ASICS – 2m2 Haut“ stellte die
Präventionskampagne Haut das
größte Laufteam in diesem Jahr.
700.000 Zuschauer feuerten bei
strahlendem Sonnenschein die mehr
als 17.000 Teilnehmer an.
ei dem sonnigen Wetter besonders
wichtig: Schutz vor den ultravioletten Strahlen der Sonne – sowohl für
die Läufer als auch für die Zuschauer
am Streckenrand. Die Präventionskam-
B
14
pagne Haut bot hier ein reichhaltiges
Informationsprogramm. Im Start/Zielbereich wurde an einem Informationsstand auf den Schutzbedarf der Haut
hingewiesen. Entlang der Marathon-
strecke verteilten Promotionteams
Broschüren mit praktischen Tipps, um
Hauterkrankungen vorzubeugen. Auch
auf der Messe „Marathon & Running“
konnten sich die Besucher am Stand
Sicherheitsforum 2 . 2007
Prävention
der Präventionskampagne über Vorsorge und Pflege der Haut informieren.
Ein Quiz rund um die Haut mit attraktiven Gewinnen wurde von RTL-Wetterfee Maxi Biewer moderiert.
Höchstleistungen der Haut
auf 42,195 km
Auf den 42.195 Metern eines Marathons erbringt das größte Organ des
Menschen Höchstleistungen: Die Haut
schützt vor den Witterungseinflüssen
entlang der Wegstrecke und reguliert
die Körperwärme. Marathonläufe und
häufiges Lauftraining im Freien bergen
zudem besondere Gefahren: Lichtschäden der Haut, die zu vorzeitiger
Hautalterung und auch nach vielen
Jahren noch zu Hautkrebs führen können. Zuletzt bestätigte dies auch eine
Fall-Kontroll-Studie der Universität Graz.
Demnach fördern leichte Kleidung und
starke Sonnenstrahlung bei Läufern
das Risiko von Hauterkrankungen.
Eine Erkenntnis, die sicherlich grundsätzlich auf jeden längeren Aufenthalt
im Freien übertragbar ist.
Sicherheitsforum 2 . 2007
Tipps von
Spitzensportlerin
Ulrike Maisch, erste deutsche Marathon-Europameisterin und Leichtathletin des Jahres 2006, ist Botschafterin
der Präventionskampagne Haut. Für
ihre sportlichen Ziele trainiert sie hart.
Aqua-Jogging, Radfahren, Wandern
und Laufen gehören zu ihren Trainingsdisziplinen. Bei der Autogrammstunde
am Stand der Präventionskampagne
Haut gab sie Hautschutz-Tipps für
Läufer und Besucher.
Ulrike Maisch neigt seit ihrer Kindheit
zu trockener Haut. Das häufige Training
im Wasser, die Sonne beim Training im
Freien oder auch der Sand beim Training am Meer und das Duschen danach
trocknen die Haut zusätzlich aus. „Deshalb creme ich mich häufig ein“, so
Maisch. Ein Tipp der Präventionskampagne Haut: Bei trockener Haut ist ein
so genanntes Ölbad eine echte Wohltat. Die Haut wird beim Baden im lauwarmen Wasser von einem feinen Fettfilm überzogen. Seife und andere
Waschsubstanzen sind beim Ölbad
tabu. Nach dem Bad wird die Haut abgetupft – das Abrubbeln mit dem Handtuch würde den Fettfilm und somit die
pflegende Wirkung zerstören.
Doch Ulrike Maisch weiß auch was passiert, wenn der Hautschutz beim Marathonlauf vernachlässigt wird: „Langes
Laufen hat Auswirkungen auf den Körper und speziell auf die Haut. Nähte an
der Sportkleidung können scheuern.“
Deshalb trägt Ulrike Maisch Blasenpflaster zum Schutz vor dem Wundscheuern. Zum Schutz vor UV-Licht verschiebt sie ihr Training an heißen Tagen
von draußen nach drinnen oder trägt
ein Cappy zum Schutz vor der Sonne.
Auf ein Neues
Auch Gregor Doepke, Projektleiter der
Präventionskampagne, lief beim Marathon um seine Haut. „Das war ein toller Lauf! Die Strecke, das Publikum
und das Wetter – alles war perfekt! Für
die Präventionskampagne Haut war
der Marathon eine ideale Plattform,
um ein breites Publikum zu erreichen.
Und die überwältigende Resonanz auf
unsere Aktionen rund um den Lauf
gibt uns Recht“, so Doepke.
Und der nächste Termin steht bereits
fest: Am 7. Oktober wird die Präventionskampagne Haut erneut als offizieller Gesundheitspartner auftreten, dieses Mal beim 11. Ford Köln Marathon.
Quelle: HVBG
15
Rehabilitation
Das Hautarztverfahren der
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Bei der Prävention berufsbedingter Hauterkrankungen ist für die Unfallkasse die
Entwicklung wirksamer Hautschutzkonzepte in den letzten 3 Jahren zu einem
Schwerpunkt geworden. Das Hautarztverfahren stellt dabei den Präventionsgedanken und die Umsetzung schneller Hilfe im Vorfeld eines BerufskrankheitenFeststellungsverfahrens dar. Es ist eine vorbeugende Maßnahme, die das Eintreten einer Berufskrankheit verhindern und Versicherten die Fortsetzung ihrer
beruflichen Tätigkeit ermöglichen soll.
n unserem Zuständigkeitsbereich sind
vor allem Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Sozialdiensten
von beruflich mitverursachten Hauterkrankungen betroffen. Um den Erfordernissen gerecht zu werden und aufgrund des hohen dermatologischen
Sachverstandes entschied sich die
Unfallkasse Sachsen-Anhalt zur engen
Zusammenarbeit mit dem Hautschutzzentrum (HSZ) Leipzig unter Leitung
von Dr. Hubertus Neuber. Wir schöpfen
dabei das gesamte Spektrum berufsdermatologischer Interventionen vom
Hautschutz bis zur Therapie berufsbedingter Hautleiden aus.
I
Was passiert
nach ...
... dem Eingang der Meldung einer möglicherweise beruflich bedingten Hauterkrankung?
Kenntnis darüber erhält die Unfallkasse
regelmäßig durch die Hautarztberichte
der niedergelassenen Dermatologen.
Darüber hinaus können auch der Betriebsarzt, die zuständige Krankenkasse oder die Versicherten selbst an
uns herantreten. Anhand der übersandten Daten wird zunächst geprüft,
ob wir für das Unternehmen zuständig
sind, in welchem der Versicherte derzeit arbeitet. Ist dies der Fall, leiten wir
die vorliegenden Unterlagen umgehend an das HSZ weiter. Parallel dazu
informieren wir unseren Versicherten,
dass Dr. Neuber eingeschaltet wurde
16
und er von ihm in Kürze einen Termin
zur persönlichen Untersuchung in
Leipzig oder alternativ in Braunschweig
(je nach örtlicher Nähe) erhalten wird.
Der anzeigende Dermatologe erhält
lediglich eine Mitteilung über die bis
dahin erfolgten Veranlassungen. Ausnahmsweise – dies betrifft ausgewählte Dermatologen in Sachsen-Anhalt,
die ihr besonderes Interesse an einer
engeren Zusammenarbeit mit uns und
Dr. Neuber bekundet haben – erteilen
wir bereits zu diesem Zeitpunkt einen
zunächst auf 3 Monate befristeten
Behandlungsauftrag nach § 3 der
Berufskrankheitenverordnung (BKV).
Die erste Vorstellung unserer Versicherten erfolgt regelmäßig innerhalb von 4
Wochen nach Auftragserteilung im HSZ.
Hier wird eine ausführliche Arbeits- und
Krankenanamnese erhoben, werden
die bereitgestellten Hautschutz-, -reinigungs- und -pflegemittel hinterfragt
und eine vorläufige Diagnose gestellt.
Der Erkrankte verlässt das HSZ danach
mit einem Hautschutzplan, mit Präparaten zur Erprobung in der täglichen
Arbeit und in der Regel mit einem Terminvorschlag zur Teilnahme an einem
gesundheitspädagogischen Seminar.
Die Unfallkasse erhält daraufhin einen
Erhebungsbogen mit allen erforderlichen Daten. Dr. Neuber äußert sich
darin über die notwendigen Behandlungsmaßnahmen oder die zu veranlassenden Maßnahmen am Arbeitsplatz. Sofern nicht schon zu Beginn
geschehen, erhält der anzeigende Der-
Sicherheitsforum 2 . 2007
Rehabilitation
matologe jetzt den Behandlungsauftrag
von der Unfallkasse mit den für ihn
bestimmten Informationen vom HSZ.
Nach ca. 6 bis 8 Wochen findet eine
zweite Vorstellung zur Erfolgskontrolle
statt. Es wird besprochen, ob sich der
erarbeitete Hautschutzplan bewährt hat,
inwieweit Nachbesserungsbedarf besteht und wie sich der Hautzustand unter
den eingeleiteten Maßnahmen entwickelt hat. In einer Vielzahl von Fällen
sind die Hauterscheinungen bereits
bei der ersten Kontrolle weitestgehend
abgeklungen. Eine dermatologische
Behandlung ist nur noch unterstützend
erforderlich und der Hautschutzplan
kann bis auf kleinere Korrekturen beibehalten werden. Die Teilnahme am
gesundheitspädagogischen Seminar
vertieft und festigt die in den vorherigen Konsultationen erworbenen Kenntnisse hinsichtlich der Entstehung und
Vermeidung von beruflich bedingten
Hauterscheinungen.
Spätestens nach dem Seminar folgt
eine weitere Kontrollvorstellung im HSZ,
in deren Rahmen ein Großteil der Fälle
abgeschlossen werden kann. Bei Be-
Sicherheitsforum 2 . 2007
darf erfolgen hier nochmals Modifizierungen des Hautschutzplanes, es werden besondere Maßnahmen empfohlen
oder bestimmte Untersuchungen veranlasst. Je nach Schwere der Hauterscheinungen folgen weitere Vorstellungen
bis zu einer Dauer von grundsätzlich 6,
in Ausnahmefällen bis zu 10 Monaten.
Die Erfahrungen seit Aufnahme dieses
Verfahrens zeigen, dass diese Zeit ausreichend ist, die Hauterscheinungen
dauerhaft – auch unter den Bedingungen der hautgefährdenden Arbeitstätigkeit – in den Griff zu bekommen. Die
vorab genehmigte Behandlung beim
Dermatologen läuft aus und der Präventionsdienst der Unfallkasse stellt
sicher, dass der Arbeitgeber die notwendigen Präparate und persönliche
Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe)
bereitstellt. Der Versicherte erhält eine
Abschlussmitteilung mit dem Hinweis,
sich bei auftretenden Problemen
sofort zu melden.
Zeigen die veranlassten Maßnahmen
nicht den gewünschten Erfolg, muss
die Unfallkasse das Hautarztverfahren
beenden und ein Berufskrankheiten-
Feststellungsverfahren aufnehmen. In
diesem Rahmen suchen die zuständigen Mitarbeiter der Unfallkasse ihre Versicherten persönlich auf und besprechen den weiteren Verlauf. Solche „hartnäckigen“ Erkrankungen sind aber
eher die Ausnahme, das belegen die
lediglich 3 Fälle seit Einführung des
Hautarztverfahrens im Frühjahr 2003.
Wir nehmen diese Ausführungen zum
Anlass und appellieren besonders an
betroffene Versicherte aus dem Gesundheitswesen oder mit Tätigkeiten
potentieller Hautgefährdung: Melden
Sie Ihre Hauterscheinungen frühzeitig!
Je eher erkannt und behandelt, um
so größer ist die Chance der vollständigen Ausheilung und damit der Sicherung des Arbeitsplatzes. Der Wunsch
der Versicherten, den Arbeitgeber
nicht zu informieren oder einzubeziehen, wird von uns in jedem Falle respektiert. Bei Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an
die Mitarbeiter des Bereiches Berufskrankheiten (Tel. 03923 751-134).
Robert Ritsch
17
Mitteilungen
Schulbusunfälle bundesweit
rückläufig
Im Jahr 2005 wurden den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand
124.650 meldepflichtige Schulwegunfälle gemeldet. Davon standen 6,4 %
(8.013) im Zusammenhang mit der Beförderung von Schülern mit Schulbussen.
Damit sank die Zahl der Schulbusunfälle seit 2001 um 26,4 %. Das geht aus
einer Studie des Bundesverbandes der Unfallkassen vom Mai 2007 hervor.
Schulbusunfälle
Jahr
Anteil der Schulbusunfälle an
Schulwegunfällen
absolut
je 1.000
Schüler
absolut
je 1.000
Schüler
2001
10.887
0,62
141.995
8,14
7,67
2002
10.356
0,59
139.683
7,99
7,42
2003
10.054
0,58
140.254
8,04
7,17
2004
8.890
0,51
127.768
7,34
6,96
2005
8.013
0,46
124.650
7,17
6,43
gesamt
48.200
0,55
674.350
7,74
7,15
ie Studie untersuchte Schulbusunfälle von 2001 bis 2005 u. a. nach
Geschlecht und Alter der Betroffenen,
nach Schularten, Verletzungen und
Unfallzeitpunkt und ermittelte so die
Gefahrenschwerpunkte. Die meisten
Unfälle ereigneten sich danach beim
Aufenthalt im Schulbus (57,5 %), gefolgt von Unfällen beim Ein- und Aussteigen (22,3 %), beim Warten an der
Haltestelle (15,1 %) und beim Überqueren der Fahrbahn (5,2 %).
D
Die Studie versuchte außerdem für diese
Gefahrensituationen typische Unfallhergänge und Verletzungsmuster zu
ermitteln. Besonders gefährdet ist die
Altersgruppe der 11 bis 14-Jährigen:
Fast die Hälfte (47,7 %) aller verletzten
Schüler waren in diesem Alter. Die Unfallhäufigkeit beim Überqueren der
Fahrbahn ist im September – also zum
Schulbeginn – besonders hoch (24 %).
Der Schulstart nach den langen Sommerferien mit z.T. neuen Schulwegen
sowie die mangelnde Aufmerksamkeit
von Schülern und Verkehrsteilnehmern
könnten hierfür möglich Erklärungsansätze sein. Am häufigsten kam es in
18
Schulwegunfälle
Brandenburg, Rheinland-Pfalz und im
Saarland zu Schulbusunfällen.
Ein Fünftel aller Unfälle ist dabei auf
Rangeleien und Raufereien zurückzuführen. Jungen waren dabei mit 64,1
% überrepräsentativ beteiligt. Mehr als
die Hälfte (56,8 %) der raufereibedingten Unfälle im Zusammenhang mit der
Schulbusbeförderung entfielen auf 11
bis 14-jährige Schüler. Die meisten
raufereibedingten Schulbusunfälle ereigneten sich beim Aufenthalt im Bus
(29,6 %) und beim Warten an der Haltestelle (19,7 %). Die Studie zeigt
auch, dass das Aggressionspotential
nach dem Unterricht deutlich erhöht
ist: Mehr als 70 % der raufereibedingten Schulbusunfälle ereigneten sich
nach dem Unterricht.
in %
Datenbasis zu haben. In dieser Zeit ereigneten sich 40 tödliche Schulbusunfälle, davon allein 27 (67,5 %) beim Überqueren der Fahrbahn. Hier sind es die
Jüngsten, nämlich die 6 bis 8-Jährigen,
die am häufigsten (59,2 %) betroffen
sind. Der zeitliche Gefahrenschwerpunkt liegt mit 70 % der tödlichen Unfälle nach dem Unterricht, zumeist
zwischen 13:00 und 14:00 Uhr (32,5 %).
Entwicklung in
Sachsen-Anhalt
Tödliche
Schulbusunfälle
Entgegen dem bundesweit rückläufigen Trend steigen in Sachsen-Anhalt
die Unfälle im Zusammenhang mit der
Schulbusbeförderung an. Zwar gingen
die Wegeunfälle von 2003 bis 2005
stetig zurück. Doch der Anteil der
Schulbusunfälle an den Wegeunfällen
erhöhte sich in diesem Zeitraum kontinuierlich von 5,4 % auf 9,2 %.
Untersucht wurde bei den tödlichen
Schulbusunfällen der Zeitraum von
1996 bis 2005, um eine aussagefähige
Eine geringere Schuldichte durch Schließungen und Zusammenlegungen von
Schulen erfordern auch in den komSicherheitsforum 2 . 2007
Mitteilungen
menden Jahren immer wieder eine Anpassung und Neuorganisation des
Schulbusbetriebes in den Landkreisen
und Städten. So sollten sich die Fahrund Wartezeiten für die Schüler nicht
weiter verlängern und eine Überfüllung
von Schulbussen konsequent vermieden werden.
Die Kommunen in Sachsen-Anhalt sind
deshalb gefordert, die Qualität der Schulbusbeförderung nicht aus den Augen
zu verlieren. Beim Abschluss von Verträgen mit Verkehrsgesellschaften zum
Schulbeginn sollte auf eine ausreichende Sitzkapazität geachtet werden.
Jeder Schüler soll im Bus einen Sitzplatz haben. Das Stehen im Schulbus
während der Fahrt kann nur die Ausnahme sein.
Die Aktualität und Brisanz der SchulbusProblematik verdeutlichen 3 Beispiele
von Schulbusunfällen in diesem Jahr.
Besonders schmerzlich: Bei nur einem
Unfall sind meist alle Insassen (Fahrer
und Kinder) mehr oder weniger schwer
von Verletzungen betroffen.
Sicherheitsforum 2 . 2007
22. 05. 2007
Zwölf Kinder sind am Dienstagmorgen
bei einem Busunfall auf der Autobahn
6 zwischen Mannheim und dem südhessischen Viernheim verletzt worden.
Der Fahrer des mit 30 Kindern besetzten Reisebusses zog sich schwere Verletzungen zu, zwei Lehrerinnen kamen
leicht verletzt davon. Neun Kinder
wurden mit einem Hubschrauber in
Kliniken im Raum Mannheim geflogen.
Einem Sprecher nach handelt es sich
um leichte Verletzungen. 18 Kinder
blieben unverletzt.
Die Kinder einer sechsten Klasse wollten einen Tagesausflug an die Lahn
machen. Der Bus, im pfälzischen Frankenthal gestartet, prallte an einem
Stauende auf einen Laster.
17. 05. 2007
Bei einem Schulbusunfall in Hessen
sind 23 Menschen verletzt worden,
21 von ihnen Kinder. Beide Busfahrer
schweben noch in Lebensgefahr.
Im hessischen Schwalm-Eder-Kreis
stieß am Mittwoch Mittag ein Schulbus
mit den Kindern im Alter zwischen 13
und 15 Jahren mit einem entgegenkommenden leeren Bus frontal zusammen. Beiden Busfahrer wurden lebensgefährlich verletzt und in Kliniken
nach Kassel und Göttingen geflogen.
Es bestehe bei keinem der Schüler
Lebensgefahr. Als Unfallursache vermutete die Polizei überhöhte Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn. Rettungskräfte, zwei Rettungshubschrauber und auch mehrere Notfallseelsorger
waren im Einsatz.
15. 05. 2007
Bei einem Schulbusunfall im nordrheinwestfälischen Euskirchen sind 30 Menschen verletzt worden. Der Bus stieß
nach Polizeiangaben auf einer Kreuzung mit einem Wagen der Müllabfuhr
zusammen. Dabei erlitten 27 Schüler
im Alter von 11 bis 18 Jahren, der 57jährige Busfahrer sowie der 49-jährige
Fahrer des Lkws und dessen 43-jähriger Beifahrer leichte Verletzungen.
Der Busfahrer fuhr vermutlich bei Rot
auf die Kreuzung.
19
Mitteilungen
Überfälle auf Sparkassen
Der Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe befasst sich seit
Jahren sehr intensiv mit dieser Thematik und hat hierzu verschiedene Veröffentlichungen herausgegeben. Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt hat diese Broschüren in den letzten Jahren erworben und den eigenen Mitgliedssparkassen zur
Verfügung gestellt. Aktuell wurden im Internetauftritt des GUVV Westfalen-Lippe
neue Schriften veröffentlicht. Alle bislang erschienenen Veröffentlichungen stehen
hier nunmehr auch im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Es handelt
sich bei den veröffentlichten Broschüren um folgende Themenbereiche:
• Überfälle auf Sparkassen 17
„Betreuung von Beschäftigten nach Überfällen“
Autoren: Hedda Ribbert, Ingrid E. Josephs, Heiko Hungerige
• Überfälle auf Sparkassen 20 Teil 1
„Ein Unterweisungsprogramm zur Prävention psychischer Belastungen
durch Raubüberfälle“
Autoren: Jan Hetmeier, Wolgang Korbanka, Werner W. Wilk
• Überfälle auf Sparkassen 20 Teil 2
„Ein Unterweisungsprogramm zur Prävention psychischer Belastungen
durch Raubüberfälle“
Anwendbar auch auf Banken, Postfilialen, Spielbanken und
Kassenarbeitsplätze sonstiger Art.
Autoren: Jan Hetmeier, Wolfgang Korbanka, Werner W. Wilk
• Überfälle auf Sparkassen 21
„Lehrkonzept Betreuer/Betreuerin von Überfall-Betroffenen (BÜB) – Ein
Schulungsprogramm zur Betreuung von Betroffenen nach Überfällen auf
Sparkassen“
Autoren: Hedda Ribbert, Ingrid E. Josephs, Heiko Hungerige
• Überfälle auf Sparkassen 22
„Leitfaden zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung von Kreditinstituten
auf der Basis des vermutlichen Überfallrisikos“
Autor: Wolfgang Korbanka
Die Broschüren können unter www.
guvv-wl.de (Navigationspunkte NewsArchiv und Überfälle auf Sparkassen)
heruntergeladen werden. Von dieser
Möglichkeit sollten alle Sparkassen unbedingt Gebrauch machen. Die Problematik der Unterweisung zur Prävention
psychischer Belastungen durch Raubüberfälle ist darüber hinaus durchaus
auch für Spielbanken sowie für Kassenarbeitsplätze bei Kommunen und in
Landesdienststellen von Bedeutung,
wenngleich das Raubüberfallgeschehen
hier weniger ausgeprägt ist. Der Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung kann
für die zuletzt genannten Bereiche ggf.
Anregungen für die Durchführung der
eigenen Gefährdungsbeurteilung geben.
Weitere Informationsmaterialien gibt es
auf den Internetseiten der VerwaltungsBerufsgenossenschaft (www.vbg.de)
unter dem Navigationspunkt Downloads
& Medien. Bei Nutzung der dort verfügbaren Stichwortsuche und Eingabe
der Begriffe Banken oder Bildschirmund Büroarbeitsplätze stehen dort
zahlreiche interessante Druckschriften
zum Download zur Verfügung.
Rainer Kutzinski
20
Sicherheitsforum 2 . 2007
Mitteilungen
Blutuntersuchungen nach Stichund Schnittverletzungen
In den letzten Monaten hat die Unfallkasse Abrechnungen von Laboruntersuchungen nach Stich- und Schnittverletzungen des medizinischen Personals
unserer Mitgliedsunternehmen überprüft. Dabei ergab sich nicht nur eine unterschiedliche Anzahl von Untersuchungen, sondern auch unterschiedliche Gebührenabrechnungen. Rückfragen bei den Ärzten machten deutlich, dass besonders über die Notwendigkeit von Untersuchungen Unklarheiten bestanden.
as Interesse an einer einheitlichen
Verfahrensweise und damit an einer
entsprechenden Vorgabe durch die
Unfallkasse Sachsen-Anhalt war groß
und wurde von Seiten der Ärzte begrüßt. Auf einer Veranstaltung im Januar diesen Jahres in Zerbst wurde
eine Übersicht des Arbeitskreises „Arbeitsmedizin“ beim Bundesverband
der Unfallkassen vorgestellt und auftretende Fragen vor Ort geklärt. Ergebnis war die Abstimmung einer einheitlichen Verfahrensweise nach Stich- und
Schnittverletzungen im medizinischen
Bereich. Die in diesem Zusammenhang empfohlene Verfahrensweise ist
den Tabellen 1 und 2 zu entnehmen.
Ebenso wurden auch die entsprechend zur Anwendung kommenden
GOÄ-Ziffern der Gebührenordnung für
Ärzte in Tabelle 3 zusammengefasst.
D
Im Februar diesen Jahres informierte die
Unfallkasse hierüber die Betriebsärzte
unserer Mitgliedsunternehmen im medizinischen Bereich. Eine Überprüfung in
den letzten Wochen ergab dann, dass
diese Verfahrensweise zunehmend angewandt wird. Kliniken, die diese Vorgaben noch nicht umsetzen, weisen wir mit
Rücksendung der Rechnung darauf hin.
In diesem Zusammenhang auch nochmals der Hinweis: Die Kosten für Blutuntersuchungen bzgl. Hepatitis A übernimmt die Unfallkasse nicht. Grundlage ist eine Expertise von PD Dr. med.
Wulf Otto Böcher, Johannes-Gutenberg
Universität Mainz, zur Frage der Notwendigkeit von HAV-Testungen nach
Blutkontakt im Gesundheitswesen.
Nach seinen Ausführungen ist eine
regelhafte postexpositionelle serologische Testung auf HAV nach Kanülenstichverletzungen oder sonstigem Blutkontakt nicht sinnvoll und effektiv.
Sicherheitsforum 2 . 2007
Kosten für
Hepatitis BImpfungen
Neben dem Umfang durchzuführender
und notwendiger Blutuntersuchungen
nach Stich- und Schnittverletzungen
wird immer wieder die Frage der Kostenübernahme für Impfungen gegen
Hepatitis B nach derartigen Verletzungen gestellt. Grundsätzlich ist hier der
Arbeitgeber in der Pflicht. Im Rahmen
der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat
er seinen Mitarbeitern entsprechende
Schutzimpfungen (Aktivimmunisierung)
anzubieten und auch die dafür notwendigen Kosten zu übernehmen.
Wie ist nun zu verfahren, wenn sich Beschäftigte im Gesundheitsdienst z.B.
an einer benutzten Kanüle verletzen
und kein oder kein ausreichender Impfstatus, also sozusagen Gefahr im Verzuge besteht? Hierzu haben wir für
uns im Hause ein Schema zur Prüfung
der Kostenübernahme einer Passivimmunisierung (HB-Immunglobulin) entwickelt. Folgende Voraussetzungen
müssen erfüllt sein:
• Es muss sich um eine Stich-,
Schnitt-, Schürf- oder ähnliche
Verletzung handeln.
• Sie muss beim Umgang mit medizinischen Geräten oder Instrumenten eingetreten sein, die für Zwecke
der Untersuchung, Behandlung und
Pflege von kranken Menschen benutzt wurden.
• Die Geräte müssen mit Blut, Speichel, Urin, Faces oder mit anderem
virushaltigen Material von HepatitisB-Erkrankten behaftet gewesen
sein, für die im Serum HBs-AG
nachgewiesen ist, d. h. das mit
Krankheitserregern versetzte Material muss nachgewiesenermaßen
HBs-positiv sein.
Auf den Nachweis des HBs-AG
kann im Einzelfall für internistische
Untersuchungs- und Behandlungsbereiche, Operationsbereiche, Intensivstationen, Dialysestationen,
Isolierstationen und Laboratorien
verzichtet werden.
• Der Verletzte darf selbst kein HBsAntikörperträger sein.
Ist der Immunstatus des Versicherten
nicht bekannt, so ist umgehend eine
Immunisierung nachzuholen. Ist diese
Bestimmung kurzfristig nicht möglich,
ist davon auszugehen, dass der Versicherte keinen Immunschutz hat. Stellt
sich später heraus, dass der Versicherte
immun war, werden Kosten trotzdem
erstattet, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Liegen die Voraussetzungen der akuten Infektionsgefahr vor, so kann die
Immunisierung mit Hepatitis-B-Immunglobulin als geeignetes Mittel in Betracht
kommen, wenn es unmittelbar (innerhalb von 24 Stunden, bei besonderer
Begründung auch bis zu 48 Stunden)
nach der infektionsverdächtigen Verletzung oder sonstigen Kontamination
verabreicht wird. Zu einem späteren
Zeitpunkt sollte die Impfung unter Umständen auf Verdacht vorgenommen
werden. Hierdurch wird eine Infektion
bzw. Erkrankung wohl nicht mehr verhindert, aber die Erkrankung nimmt
wahrscheinlich nur einen abgeschwächten Verlauf.
Die Kosten einer postexpositionellen
Prophylaxe (PEP) bei Gefahr einer
21
Mitteilungen
beruflich bedingten HIV-Infektion in Anlehnung an die
Deutsch-Österreichischen Empfehlungen werden von der
Unfallkasse übernommen. Bei weiteren Fragen wenden Sie
sich bitte an den Bereich Berufskrankheiten (Tel. 03923
751-134).
Katrin Paetrow
Notwendige Laboruntersuchungen nach
Kanülenstichverletzungen
Tabelle 1: Laboruntersuchung beim Verletzten
Untersuchungszeitpunkt nach Exposition
GOT
(ASAT)
GPT
(ALAT)
AntiHIV
AntiHBs
AntiHBc
AntiHCV
HCVPCR
sofort
X
X
X
X1
X1
X
2-6 Wochen
X
X
X
(X3)
X
(X2)
3 Monate
X
X
X
(X3)
X
(X4)
6 Monate
X
X
X
(X3)
X
12 Monate
(X)
(X)
(X)
(X)
Die eingeklammerten Untersuchungen ( X ) sollen nur durchgeführt werden, wenn die Bedingungen der jeweiligen Fußnote
zutreffen.
Tabelle 2: Laboruntersuchung beim Indexpatienten
einmalige
Untersuchung
GOT
(ASAT)
GPT
(ALAT)
AntiHIV
Hbs
AG
AntiHCV
HCVPCR
am besten sofort
X
X
X
(X6)
X
(X7)
Tabelle 3: Abrechenbare GOÄ-Ziffern bzgl.
der einzelnen Untersuchungen
Fußnoten:
1) Nur bei unbekanntem Immunstatus: bei geimpften - Anti-HBs, bei nicht
geimpften - Anti-HBc.
2) Diese Untersuchung wird nur einmal bezahlt. Die Kosten einer Untersuchung nach 2 Wochen UND nach 6 Wochen werden folglich NICHT über
nommen. Die Testungen sind nur in begründeten Einzelfällen (bekannte
Hep. C beim Indexpatienten, Indexperson gehört zum besonders gefährdetem Personenkreis ) durchzuführen.
3) Nur wenn der Verletzte nicht geimpft oder ausreichend immun war, d.h.
bei der Sofort-Untersuchung Anti-HBs < 10 IE/l lag.
4) Nur wenn GOT und GPT bei der Erstuntersuchung < 100 lE/l und nach 3
Monaten > 100 IE/l lagen. Es empfiehlt sich, bei der Blutentnahme ein
Röhrchen mehr abzunehmen, um erforderlichenfalls die HCV-PCR nach
untersuchen zu können.
5) Nur in begründeten Einzelfällen bei erhöhten Leberwerten und bekannter
Immunsuppression (z.B. Behandlung mit MTX, Cortison).
6) Falls Immunität beim Verletzten nicht gesichert.
7) Nur wenn Anti-HCV positiv.
22
Untersuchung
GOÄ-Ziffer
Betrag
(in Euro)
GOT ( ASAT )
3594.H1
2,76
GPT ( ALAT )
3595.H1
2,76
Anti-HIV
4395
20,71
HBsAG
4643
17,26
Anti-HBs
4381
16,57
Anti-HBc
4393
20,71
Anti-HCV
4406
7,61
(HCV-PCR)
(4780,4782,
4783,4785)
(151,77)
Sicherheitsforum 2 . 2007
Mitteilungen
Feuchtarbeit verursacht die
meisten beruflich bedingten
Hauterkrankungen
Jährlich werden weit über 3.000 bestätigte Berufskrankheiten durch Feuchtarbeit verursacht. Feuchtarbeit ist damit für rund ein Drittel aller beruflich bedingten Hauterkrankungen verantwortlich. Das regelmäßige Arbeiten mit Wasser, insbesondere bei Zusatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, ist in
Deutschland damit die Hauptursache so genannter Berufsdermatosen, den derzeit häufigsten bestätigten Berufskrankheiten überhaupt.
ls Feuchtarbeiter gilt, wer seine Haut
täglich zwei Stunden und länger
dem Wasser aussetzt. Aber auch wer
regelmäßig feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe trägt, ist gefährdet: Bei
längerem Tragen schwitzen die Hände,
die Hornschicht der Haut wird aufgeweicht. „Es ist paradox, aber wahr:
Wasser schadet der Haut“, sagt Gerhard Schlagberger, Präventionsfachmann beim Bundesverband der Unfallkassen. Denn der längere Kontakt
mit Feuchtigkeit störe die schützende,
komplexe Architektur der Haut.
A
In Deutschland sind etwa eine Million
Arbeitnehmer Feuchtarbeiter, darunter
vor allem Beschäftigte in Gesundheitsund Pflegeberufen sowie der Metallbeund -verarbeitung. Aber auch Friseure,
Küchen- und Reinigungspersonal zählen zu den Risikogruppen für beruflich
bedingte Hauterkrankungen. Berufsdermatosen äußern sich meist durch
ein Ekzem – entzündliche Hautveränderungen, die etwa durch Rötung,
Schuppung, Knötchen, Bläschen und
Juckreiz auffallen. „Diese Symptome
treten nicht sofort auf“, sagt Schlagberger, „denn die Barrierefunktion der
Haut wird oft erst über einen längeren
Zeitraum hinweg schwächer.“ Erstes
Alarmzeichen ist eine raue und trockene Haut. Sie sollte unbedingt mit
Hautpflegepräparaten behandelt werden, die die natürliche Barrierefunktion
der Haut durch Fette und wasserbindende Stoffe unterstützen. Gerhard
Schlagberger: „Welcher Hauttyp welche Pflege braucht, weiß der Betriebsoder Hautarzt. Zusätzlich haben sich
Hautschutzpläne in der betrieblichen
Praxis bewährt.“ Wenn sich allerdings
Sicherheitsforum 2 . 2007
der Verdacht einer beruflich bedingten
Hauterkrankung bestätigt, hilft das so
genannte Hautarztverfahren der Unfallversicherungsträger weiter (s. auch
Seite 16/17).
Darüber hinaus müssen Arbeitgeber ihre
von Feuchtarbeit betroffenen Arbeitnehmer durch wirksame Maßnahmen
schützen. So sollte Feuchtarbeit etwa
auf mehrere Personen verteilt werden
oder mit Tätigkeiten wechseln, bei
denen keine Handschuhe getragen
werden müssen. Wer bei seiner Arbeit
auf feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe angewiesen ist, kann sich zumindest zeitweilig damit behelfen, dass
er Baumwollhandschuhe darunter trägt.
Sie absorbieren den Schweiß und die
Haut bleibt trocken.
Hintergrund
Hauterkrankungen verursachen
menschliches Leid und hohe wirtschaftliche Kosten. Häufig bedingen
sie sogar eine Aufgabe des Berufes.
Unter dem Motto „Deine Haut. Die
wichtigsten 2m² Deines Lebens“ wirbt
die gemeinsame Präventionskampagne Haut der gesetzlichen Krankenund Unfallversicherung daher für einen
bewussten Umgang mit dem größten
Organ des Menschen.
Quelle:
HVBG
23
Mitteilungen
Unterweisung
interaktiv – Hautschutz
Erkrankungen der Haut zählen zu den meistverbreiteten Berufskrankheiten. Neben wirtschaftlichen Folgen für den Betrieb haben
sie für die Betroffenen meist auch gravierende soziale Folgen: Viele sind an ihrem Arbeitsplatz nur eingeschränkt einsetzbar oder
müssen ihren Beruf sogar ganz aufgeben. Hautschutz ist daher in vielen Berufen und Branchen eine notwendige Maßnahme, die
Gesundheit und das gesamte Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen, zu erhalten und zu fördern.
n seiner Reihe „Unterweisung interaktiv“ bietet der Universum-Verlag
nunmehr auch die Thematik Hautschutz
an. Das interaktive und multimediale
Lernprogramm „Hautschutz“ zeigt,
welche Funktionen die Haut als Organ
hat, wie sie den Menschen vor Umgebungseinflüssen schützt und welche
Hautkrankheiten durch den Beruf hervorgerufen werden können. Es informiert über Hautschutzmaßnahmen im
Betrieb sowie die richtige Anwendung
von Mitteln zum Hautschutz, zur Hautpflege und Hautreinigung. Mit den
„Tipps zum Hand- und Hautschutz“
bekommen die Nutzer weitere Hinweise,
wie sie persönlich durch bewusstes
Verhalten Ihre Haut schützen können.
I
Mit Test und Zertifikat können Teilnehmer und Betrieb die Durchführung des
theoretischen Teils der Unterweisung
nachweisen. Durch eine professionelle
Moderatorin und die Verwendung von
Bildern und Animationen wird bei den
Nutzern die bestmögliche Behaltensleistung erreicht und gewährleistet so,
dass das Thema verstanden und ernst
genommen wird. Das Programm kann
in ca. 25 bis 30 Minuten durchlaufen
werden und eignet sich für die Unterweisung neuer Mitarbeiter, für die jährliche Folgeunterweisung sowie für die
Unterweisung von Gruppen.
Der Universum-Verlag (www.universum.de) bietet die Multimedia CD-ROM
„Hautschutz“ aus der Reihe Unterweisungen interaktiv (Nr. 8) zum Preis von
58,- Euro an. Die Preise für Intranetlösungen müssen beim Verlag nachgefragt werden (Tel. 0611 9030-501).
Quelle: Universum Verlag
Informationen zu Haut und
Hautschutz
Das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (BGIA) gibt seit vielen Jahren das kostenpflichtige BGIA-Handbuch
„Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ heraus, zu dem regelmäßig Ergänzungslieferungen mit den unterschiedlichsten Themenstellungen erscheinen.
s bietet hilfreiche Informationen für
den beruflichen Alltag, bspw. Anleitungen und Entscheidungshilfen zur Gefährdungsermittlung und -beurteilung,
Hinweise für ein effektives Risikomanagement, Tipps für geeignete Schutzmaßnahmen sowie sicherheitstechnische
Kenndaten und Ergebnisse positiv geprüfter Arbeitsmittel. Das Handbuch gibt
es sowohl in gedruckter Version als
E
24
auch als digitale Ausgabe. Ein Abonnement mit Ergänzungslieferungen ist über
den Erich Schmidt Verlag jederzeit
möglich (ISBN 9783503074174).
Einen besonderen thematischen
Schwerpunkt in der Lieferung vom März
2007 bilden vier neue Beiträge zur Ermittlung, Beurteilung und Prävention von
Hauterkrankungen. Das BGIA unterstützt
damit die Ziele der Präventionskampagne Haut. Diese umfangreichen Beiträge
stehen für die Dauer der Kampagne
bis Ende 2008 im Internet unter www.
bgia-handbuchdigital.de/gratis.html zum
Download zur Verfügung. Bei identisch
lautender Überschrift „Hautgefährdung
und Hautschutz am Arbeitsplatz“ werden in den verschiedenen Beiträgen
folgende Sachverhalte behandelt:
Sicherheitsforum 2 . 2007
Mitteilungen
In einer Pressemitteilung „Sport im
Freien: Auf Haut besonders achten“ gibt
Ulrike Maisch, erste deutsche MarathonEuropameisterin und „Leichtathletin des
Jahres 2006“, wichtige Tipps zum Hautschutz bei sportlichen Aktivitäten. Häufig
gestellte Fragen zu UV-Strahlung und
Sonnenschutz ergänzen die Thematik.
Neue bzw. überarbeitete Druckschriften
bietet auch der Bundesverband der
Unfallkassen auf seiner Internetseite
www.unfallkassen.de unter den Navigationspunkten „Publikationen“ und
„Regelwerk“ an. Diese können als pdfDokument heruntergeladen oder auch
als Druckschrift bei der Unfallkasse
bestellt werden. Es handelt sich dabei
insbesondere um:
die Broschüre „Hautkrankheiten
und Hautschutz“ (GUV-I 8559),
❐ Allgemeines zu Aufbau, Funktion
und Erkrankungen der Haut,
❐ chemische und biologische
wahl, Bereitstellung und Benutzung
von Hautschutzmitteln.
Neues unter
www.2m2haut.de
Weitere Themen bzw. Unterverzeichnisse im Ratgeber sind z.B. Hauterkrankungen, Haut und Sonne, Haut und Wasser,
Haut im Beruf, junge Haut, ältere Haut
sowie Heim und Freizeit, die jeweils
zahlreiche Beiträge enthalten. Eine Vielfalt an Informationen findet sich darüber hinaus unter dem Navigationspunkt
„Die Präventionskampagne Haut“, wo
vor allem die an der Präventionskampagne Beteiligten auf unterschiedlichste
Aktivitäten aufmerksam machen. Im
Unterpunkt „UV der öffentlichen Hand“
gibt es u.a. spezielle Hinweise zu Haut
und Hautproblemen, im Unterpunkt
„Schüler-Unfallversicherung“ bspw.
Beiträge zu Piercing und Tätowierung.
Die Internetplattform der Präventionskampagne Haut (www.2m2-haut.de) hat
sich vor allem in der Rubrik „Ratgeber“
beträchtlich erweitert. Neben verschiedenen thematischen Unterverzeichnissen (u.a. Recherche-Tipps und Broschüren-Filme-Poster) gibt es zahlreiche Veröffentlichungen zum Download. Darunter
z.B. eine vom Sachgebiet „Hautschutz“
im Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstung“ beim HVBG herausgegebene „Allgemeine Präventionsleitlinie
Hautschutz“ mit Informationen zu Aus-
Beim Navigationspunkt Medien (unter
Typ: Film) können zwei Filme „Hautschutz bei Wind und Wetter“ sowie
„Geschützte Hände“ heruntergeladen
oder per Mail beim HVBG als DVD
bestellt werden. Im ersten Film gibt
„Wetterfee“ Maxi Biewer in einer virtuellen Wettervorhersage Tipps für
Hautschutz bei jedem Wetter. Der
zweite Kurzfilm greift die beiden
Themen „Richtiges Eincremen der
Hände“ und „Richtiges Ausziehen
von Schutzhandschuhen“ auf.
Gefährdungen,
❐ Strahlung sowie
❐ physikalische Einwirkungen.
Außerdem stehen hier ein Artikel „Perkutane Resorption als Folge dermaler
Exposition“, eine Schutzhandschuhe –
Positivliste und eine Schutzkleidung –
Positivliste zum Download bereit.
Sicherheitsforum 2 . 2007
das Faltblatt „Hautschutz in der
häuslichen Pflege“ (GUV-I 8516),
das neue Faltblatt „Sonnenschutz
bei sportlichen Aktivitäten im
Freien“ (GUV-SI 8079) sowie
die Broschüre
„Sonnenspaß und Sonnenschutz für Kinder und
Jugendliche“ (GUV-SI
8080).
Rainer Kutzinski
25
Mitteilungen
Neue Broschüren zum
Arbeitsschutz
In vielen Mitgliedsbetrieben der Unfallkasse kommt die Zusammenarbeit mit Beschäftigten von Fremdfirmen nahezu täglich vor.
Arbeiten, bei denen Beschäftigte verschiedener Firmen kooperieren, erfordern eine besondere Koordination, damit hierbei auch die
Belange des Arbeitsschutzes Berücksichtigung finden.
ie Unfallkasse Hessen hat zu dieser Thematik eine Druckschrift mit
dem Titel „Kooperation mit Fremdfirmen. Arbeitsschutz bei Werkverträgen“ herausgegeben (Band 12 der
Schriftenreihe der Unfallkasse Hessen).
Der erste Abschnitt der Broschüre – Regelungsbedarf bei Fremdfirmeneinsatz
– schildert vier verschiedene Fallkonstellationen, bspw. 1. Fremdfirmenauftrag
mit Auswirkungen auf
die Verkehrssicherung
oder 2. Fremdfirmenauftrag innerhalb der
eigenen Arbeitsstätte.
Anhand dieser Beispiele wird der Regelungsbedarf erläutert.
Danach werden Eckpunkte der Vertragsgestaltung sowie der
Einsatz eines flexiblen Vereinbarungskatalogs behandelt.
D
Weitere interessante Hinweise sind im
ausführlichen Anhang enthalten, z.B.
ein innerbetrieblicher Aufgabenvertei-
lungsplan bei Kooperation mit Fremdfirmen oder die Ermittlung von Arbeitsschutzaufgaben bei Fremdvergabe
von Leistungen bzw. eine Anlage zum
Werkvertrag zur Sicherstellung des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Insbesondere der Anhang ist als Hilfestellung gedacht, um sowohl der Verantwortung der Auftraggeber als auch
der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Die Anlage zu Werkverträgen kann
flexibel ausgestaltet werden.
zung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie ein
Plädoyer für eine stärkere Integration
derselben.
Eine weitere Neuerscheinung trägt den
Titel „Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung im Öffentlichen Dienst“
(Band 13). Die Broschüre enthält Handlungsempfehlungen sowie Ergebnisse
aus zwei Umfragen in Mitgliedsbetrieben der Unfallkasse Hessen. Schwerpunkte sind bspw. Organisation von
Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, Einsatz
von Analyse und Steuerungselementen,
Präventive Ausrichtung, Führungsinstrumente, Maßnahmen, Inanspruchnahme und Infrastruktur der Gesundheitsförderung, Nutzen und Unterstüt-
Rainer Kutzinski
Beide Druckschriften können auf den
Internetseiten der Unfallkasse Hessen
(www.ukh.de) unter den Navigationspunkten Informationen, Druckschriften,
Schriftenreihe der UKH als PDF-Datei
heruntergeladen werden.
Freie Kapazitäten bei
Lehrerseminar
Im September und November bietet die Unfallkasse für Schulleiter aller Schulformen das Seminar „Sicher und gesund durch
den Schulalltag“ an. Schwerpunkte in diesem Seminar sind die Themen Arbeitsschutzorganisation in der Schule, Erste Hilfe und
Ersthelfer, versicherungs-, aufsichts- und haftungsrechtliche Fragen im Schulalltag sowie Klassenfahrten. Interessierte Lehrer sollten sich bereits vor den Ferien für dieses Seminar anmelden, da mit Schulbeginn erfahrungsgemäß nur noch wenig Zeit bleibt.
Veranstaltungstermine und -orte sind:
25. 09. 2007
27. 09. 2007
13. 11. 2007
14. 11. 2007
Tangermünde
Blankenburg
Neugattersleben
Freyburg
Die Anmeldung kann einfach über die Internetseite der Unfallkassen (www.uksa.de) und die Menüpunkte Seminare/Schule erfolgen.
26
Sicherheitsforum 2 . 2007
Mitteilungen
Anbieter für die Aus- und
Fortbildung von Ersthelfern
Seit dem 1. Mai 2007 sind für Mitgliedsunternehmen und Versicherte der Unfallkasse Sachsen-Anhalt Aus- und Fortbildungen in
Erster Hilfe bei einem weiteren Anbieter möglich. Es handelt sich hierbei um die Sanitätsschule Machtenberg, Ausbildungszentrum
Sachsen, Westring 7, 04519 Rackwitz. Anschließend alle Anbieter, die mit der Unfallkasse eine Vereinbarung zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe abgeschlossen haben, auf einen Blick.
Liste der ermächtigten Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe für den Bereich der Versicherten der
Unfallkasse Sachsen-Anhalt (§ 26 Abs. 2 i.V.m. Anlage 3 UVV „Grundsätze der Prävention“, GUV-VA 1)
• ASB - Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., inkl. Kreis- und Ortsverbänden
• DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., inkl. Kreis- und Ortsverbänden
• DRK - Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V., inkl. Kreis- und Ortsverbänden
• JUH - Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt-Thüringen, inkl. Kreis- und Ortsverbänden
• MHD - Malteser-Hilfsdienst im Land Sachsen-Anhalt, inkl. Kreis- und Ortsverbänden
• Sanitäts- und Betreuungsdienst Christina Schulz, Köthen
• Sanitätsschule Trommer, Hannover
• Sanitätsschule Tembaak, Lütjenburg
• Sanitätsschule Machtenberg in Rackwitz, Ausbildungszentrum Sachsen
Neue Broschüren bei INQA
Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) geförderte „Initiative neue Qualität der Arbeit“ (INQA) verfügt über eine ganze Reihe thematischer Initiativkreise (TIK) mit spezialisierten Arbeitsgruppen. In diesen werden über längere
Zeiträume zu einzelnen Schwerpunktthemen Projekte und spezielle Fragestellungen bearbeitet. Im Ergebnis erscheinen dann i.d.R.
Veröffentlichungen (Broschüren, Flyer, Forschungsberichte), die für verschiedenste Personenkreise von Interesse sind.
olche Schwerpunktthemen sind
bspw. gesund Pflegen, lebenslanges Lernen, demographischer Wandel,
traumatische Ereignisse, Büroarbeit,
psychische Belastung, Stress sowie
Mobbing. Diese finden sich unter
(www.inqa.de) im Navigationspunkt
Themen und enthalten jeweils interessante Informationen. In den Navigationspunkten gute Praxis und Projekte
gibt es darüber hinaus ansprechende
Beispiele. Unter Service, Publikationen stehen die verschiedenen Veröffentlichungen der Initiativkreise zum
Download bereit.
S
Einige Beispiele:
• „Bürotipps“ (7 Dateien, bspw. zu
gesunder und ergonomischer Gestaltung, zu dynamischem Sitzen, zu
Anforderungen an die Ausstattung
und zur Datenflut per Mail),
Sicherheitsforum 2 . 2007
• „Integration der psychischen Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung“ (enthält u.a. Aspekte
aus der Sicht des Unternehmers,
des Personalrats und des Betriebsarztes),
• „Lärm in Bildungsstätten“,
• „Gute Arbeitsgestaltung in der
Altenpflege“,
• „Flexible Arbeitszeiten für den ärztlichen Dienst“ (Anforderungen, Auswirkungen, Antworten),
• „Lebenslanges Lernen – Konzepte,
Strukturen und Perspektiven als
Beitrag für ein Leitbild moderner
Arbeit“ sowie
• „Lernen gehört zum Leben und
Arbeiten“ (Lebenslanges Lernen
zu Sicherheit und Gesundheit).
Rainer Kutzinski
27
Mitteilungen
Rückenprobleme: Rund 40 Prozent
aller Altenpfleger sind betroffen
Ein Beruf, der aufs Kreuz geht: Rund 40 Prozent aller Beschäftigten in der
Altenpflege leiden unter Rückenbeschwerden. Hilfsmittel, die den Rücken entlasten, werden in den Heimen zu wenig genutzt. Viele Pflegekräfte sind beim
Heben und Bewegen von alten Menschen allein.
n Kooperation mit Betriebsärzten untersuchte die Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), der gesetzliche Unfallversicherungsträger für Gesundheitsund Sozialberufe, über 1.300 Altenpflegekräfte. Sie stellte fest, dass rund
40 Prozent unter Rückenproblemen
leiden. Vor allem bei Beschäftigten über
50 Jahren steigen diese Beschwerden
stark an. Ein häufiger Grund: Viele
I
Sicherheit s
forum
Mitteilungsblatt der
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
ISSN 1619-3520
Mitglied im Bundesverband der
Unfallkassen e.V.
28
Hilfsmittel gehören in den Heimen zwar
oft zur Grundausstattung, werden aber
zu wenig genutzt. So können zum
Beispiel Drehscheiben, Aufrichthilfen,
Toiletten- und Duschrollstühle sowie
Badelifter den Rücken beim Anheben,
Stützen und Tragen von Heimbewohnern entlasten. Andere Hilfsmittel wie
gleitende Hebekissen, Wand- oder
Deckenlifter sowie Treppenfahrzeuge
sind in den Heimen kaum vorhanden.
Zusätzlich sind viele Pflegekräfte bei
schwer rückenbelastenden Tätigkeiten
allein, haben aus Zeit- und Personalmangel weder Unterstützung durch
Kollegen noch durch Hilfsmittel.
„Oft ist ihnen der Umgang mit den
Hilfsmitteln nicht vertraut“, erläutert Dr.
Albert Nienhaus von der BGW. „Einweisungen sollten daher nicht nur bei
der Neuanschaffung eines Hilfsmittels,
sondern regelmäßig stattfinden, mindestens ein Mal im Jahr.“ Da aufgrund
der Wechselschichten nie alle Pflegekräfte gleichzeitig arbeiten, ist es wichtig, dass wirklich jeder Mitarbeiter eine
Einweisung bekommt, ebenso neues
Personal. Auch das praktische Üben
darf nicht zu kurz kommen. Wird die
Bedienung so selbstverständlich wie
etwa bei der Gangschaltung im Auto,
kostet sie weniger Zeit.
„Werden Hilfsmittel konsequent genutzt
und Schulungen zum rückengerechten
Arbeiten durchgeführt, haben die Beschäftigten weniger Rückenbeschwerden“, betont Dr. Nienhaus. Dabei zahlen
sich Präventionsmaßnahmen nicht nur
für die Pflegekräfte, sondern auch für die
Arbeitgeber und nicht zuletzt die Heimbewohner aus. Denn Beschäftigte, die
aufgrund von Rückenproblemen arbeitsunfähig sind, fallen zu über 80 Prozent
für zwei Wochen oder sogar länger aus.
Quelle: BGW
Impressum
Herausgeber
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
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Postanschrift
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Verantwortlich für den Inhalt
Direktor Max Rönninger
Bildnachweis
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Universum-Verlag, Hautschutzzentrum
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Satz, Druck & Versand
LEWERENZ Medien+Druck GmbH
Gewerbestraße 2
06869 Klieken/Buro
☎ (03 49 03) 4 73 10 . Fax 4 73 77
Auflage
6.500 Exemplare
Redaktion
Uwe Köppen, Martin Plenikowski,
Reinhard Neuberth, Rainer Kutzinski
Ausgabe
Juni 2007
Layout
Konzept&Design . Frauke Lewerenz
Halle
Erscheinungsweise
„Sicherheitsforum“ erscheint vierteljährlich
Sicherheitsforum 2 . 2007
Mitteilungen
Sicherheitsfachkräfte
in Schierke
Die Sicherheitsfachkräfte der öffentlichen Verwaltungen des Bereiches Süd
der Unfallkasse Sachsen-Anhalt trafen sich Ende April zum jährlichen
Arbeitskreis in Schierke am Brocken.
auptinhalt des ersten Tages war ein
Besuch der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig mit den Themengebieten Lärmmesstechnik, Prüfung persönlicher
Schutzausrüstungen und dem Sicherheitskonzept der Bundesanstalt. Nach
einer wissenschaftlich-technischen
Einführung in die Hauptaufgaben der
PTB durch den Herrn Dr. Simon, Leiter
des Bereiches Presse und Öffentlichkeitsarbeit, und dem Besuch von messtechnischen Leit- und Forschungseinrichtungen (Atomuhren, Optik und
Mikrosystemtechnik), lag der Schwerpunkt des Erfahrungsaustausches im
Themengebiet chemische Physik und
Explosionsschutz. Höhepunkte waren
Vorführungen im Explosionsprüfstand
durch Herrn Dr. Möckel zu physikalischen Zündvorgängen und ein hochinteressanter und sehr anschaulicher
Vortrag von Herrn Dr. von Pidoll über
Gefahren durch elektrostatische Aufladungen aller Art. Anhand vielfältiger
Praxisbeispiele wurden die oftmals unerwarteten und beträchtlichen Wirkungen des Phänomens vor allem im Zusammenhang mit den dadurch entstehenden Gefahrenpotentialen erläutert.
H
Ein eindrucksvoller Demonstrationsvortrag zu Fachproblemen des Brandund Explosionsschutzes, die auch in
verschiedenen Arbeitsbereichen in Betrieben der Öffentlichen Hand unzweifelhaft ihre Bedeutung haben, vermittelte interessante Detailinformationen.
Im Rahmen der Objektbesichtigung erläuterte der Leiter der Einrichtung das
Aus-Weiterbildungskonzept der Berufsgenossenschaft für Führungskräfte,
Sicherheitsfachkräfte und Beauftragte,
die sich in den Betrieben mit Fragen
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
sowie des Brandschutzes auseinandersetzen.
Zum Abschluss der Fachtagung wurde
die gemeinsame Präventionskampagne
Haut der Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und Krankenkassen thematisiert und dabei erste Erfahrungen der
Sicherheitsfachkräfte bei Aktivitäten in
den Betrieben vorgestellt und ausgetauscht.
Reinhard Wurzel
Fachkraft für Arbeitssicherheit LK
Wernigerode
Abgerundet wurde der erste Tag durch
die Themen Geräuschmesstechnik im
reflexionsarmen Raum, Produkthaftung,
Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen sowie ein Einblick in die messtechnische Infrastruktur des „Deutschen
Kalibrierdienstes DKD“.
Am zweiten Tagungstag besuchte unser
Arbeitskreis die Bildungsstätte der
Maschinenbau und Metall-BG in Schierke. Dort wurden uns die Ausbildungsmöglichkeiten in Vortrags- und Übungsräumen sowie an Demonstrationsständen vorgestellt, die für verschiedene
Schulungszwecke zur Verfügung stehen.
Sicherheitsforum 2 . 2007
29
Mitteilungen
Neue Druckschriften
„Schweißrauche” (GUV-R 220, Ausgabe Oktober 2006)
Die neue GUV-Regel enthält u. a. Ausführungen zu den Leitkomponenten bei einzelnen Verfahren und Werkstoffen, zur
Beurteilung der Exposition, zur Beurteilung der Gefährdung
von Schweißern, zu Schutzmaßnahmen, zu Betriebsanweisungen sowie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
“Wassergewöhnung mit Kindern aus Kindertageseinrichtungen” (Rheinischer GUVV, Ausgabe Februar 2007)
Die Wassergewöhnung ist ein wichtiger pädagogischer Baustein in der Bewegungsförderung. Damit sich Kinder sicher am
und im Wasser bewegen können, sollte die Wassergewöhnung
schon im Kindergartenalter beginnen. Die Broschüre gibt
wichtige Tipps zur Durchführung und zum sicheren Ablauf von
Wassergewöhnungsangeboten. Sie kann beim Rheinischen
Gemeindeunfallversicherungsverband (www.rguvv.de) unter
den Menüpunkten Service/Medien/Einzelschriften als PDFDatei heruntergeladen werden.
Neue und überarbeitete Gefährdungs- und Belastungs-Kataloge:
• „Instandhaltung an Maschinen und Anlagen“
(GUV-I 8711, Ausgabe April 2006)
• „Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am
Arbeitsplatz“ (GUV-I 8700, Ausgabe Mai 2006)
• „Elektrotechnik, allgemein“ (GUV-I 8714, Ausgabe Juli 2005)
• „Führen von Fahrzeugen“ (GUV-I 8727, Ausgabe August 2005)
„Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten
der Abfallwirtschaft“ Teil 1: Sammlung und Transport
von Abfall (GUV-R 2113, Ausgabe Januar 2007)
Die neue Regel enthält Hinweise zum Anwendungsbereich,
gemeinsame Bestimmungen für den Betrieb, besondere
Bestimmungen für Erfassung, Sammlung und Transport von
Abfall, Aussagen zu Prüfungen, zu Anforderungen an den
Altbestand von Maschinen sowie Hinweise zu sicherheitsgerechtem Verhalten beim Rückwärtsfahren und Einweisen.
„Tätigkeiten mit Epoxidharzen“ (GUV-R 227, Ausgabe November 2006)
Die GUV-Regel enthält Ausführungen zu Herstellungs- und
Verwendungsbereichen, zu Gesundheitsgefährdungen beim
Umgang, zu Schutzmaßnahmen, zur Ersten Hilfe, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie zu besonderen Schutzmaßnahmen in stationären Arbeitsbereichen und auf Baustellen.
„Anleitung zur Ersten Hilfe“ (GUV-I 503, Ausgabe Februar 2007)
In die überarbeitete Informationsschrift wurden die geänderten Eckpunkte für die Wiederbelebung eingearbeitet.
„Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im öffentlichen Dienst“
(GUV-I 8555, aktualisierte Fassung November 2006)
Die Broschüre enthält grundlegende Informationen zur Thematik für Beschäftigte. Die Hinweise auf Vorschriften und
Regeln wurden aktualisiert.
„Handwerker“ (GUV-I 547, Ausgabe Juli 2006)
Der bisherige „Sicherheitslehrbrief für Handwerker“ (Ausgabe
Januar 2001) wurde überarbeitet und aktualisiert.
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Sicherheitsforum 2 . 2007
“Sonnenspaß und Sonnenschutz für Kinder und
Jugendliche”
(GUV-SI 8080, Ausgabe Mai 2007)
Diese Broschüre wendet sich an Erzieherinnen, Lehrer und
Eltern. Sie gibt Informationen über die schädigende Wirkung
von UV-Strahlen sowie praktische Tipps für geeignete
Sonnenschutzmaßnahmen in den Einrichtungen.
„Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege – Hautschutz“
(GUV-I 8516, Ausgabe März 2007)
Das bekannte Faltblatt wurde im Zusammenhang mit der
aktuellen Präventionskampagne Haut grundlegend überarbeitet. Neben Ausführungen zur Aufgabe der Haut und vorkommenden Erkrankungen (Abnutzungsekzem, allergisches
Kontaktekzem) werden Möglichkeiten des Hautschutzes und
der Hautpflege erläutert.
„Sonnenschutz bei sportlichen Aktivitäten im Freien“
(GUV-SI 8079, Ausgabe März 2007)
Das Faltblatt gibt Hinweise zum notwendigen Hautschutz bei
schulischen Sportveranstaltungen, beim Wandern sowie bei
Wasser- und Schneesport.
„Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen –
PC-Programme und Datenbanken - eine Übersicht - “
(GUV-I 8518, Ausgabe August 2006)
Die Informationsschrift wurde aktualisiert.
„Inline-Skaten mit Sicherheit“
(GUV-SI 8012, aktualisierte Fassung März 2007)
Die aktualisierte Fassung gibt u. a. Hinweise zur
Schutzkleidung beim Skaten, zum Erlernen von Fahr- und
Falltechniken, zu Skate-Einrichtungen sowie zum Skating im
Straßenverkehr.
„Benutzung von Fuß- und Knieschutz“
(GUV-R 191, Ausgabe März 2007)
Die bisherige GUV-Regel „Benutzung von Fuß- und
Beinschutz“ vom Mai 2001 wurde vollständig überarbeitet.
„Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am
Arbeitsplatz in der Abwasserentsorgung“
(GUV-I 8755, Ausgabe April 2007)
Dieser thematische Gefährdungs- und Belastungskatalog
wurde neu erarbeitet und kann bei der Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung unterstützen.
„Hautkrankheiten und Hautschutz“
(GUV-I 8559, Ausgabe März 2007)
Die Informationsschrift wurde im Zusammenhang mit der
Präventionskampagne Haut geringfügig überarbeitet.