WERKSTATTORDNUNG WERKSTATTORDNUNG
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WERKSTATTORDNUNG WERKSTATTORDNUNG
WERKSTATTORDNUNG §1 Das Arbeiten an Fahrzeugen außerhalb der Werkstatt ist nicht gestattet ! §2 Das Rauchen sowie hantieren mit offenem Feuer ist in der Werkstatt nicht gestattet! §3 Vor dem Benutzen von ortsfesten Werkstattgeräten (Presse, Schleifbock o.ä.) ist um Erlaubnis zu fragen! §4 Auf ausreichende Sicherheitsbekleidung ist selbst zu achten! Schutzbrille und Handschuhe sind am Tresen erhältlich! §5 Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sollten selbstverständlich sein! Bei austretenden Flüssigkeiten ist sofort das Personal zu verständigen! Die Benutzung sämtlicher Werkzeuge und Geräte ist kostenpflichtig – siehe aktuelle Preisliste! Mutwillig bzw. fahrlässig beschädigte Werkzeuge und Geräte gehen zu Lasten des Kunden und werden diesem in Rechnung gestellt. Abgerechnet wird pro angefangene 1/2 Stunde. Es ist selbst darauf zu achten, dass die Anfangs- und Endzeit korrekt notiert wird! Für Fragen oder kleinere Hilfestellungen steht Euch das Personal natürlich unentgeltlich zur Verfügung. Bei Arbeitsleistungen ab 1/2 Stunde Dauer werden diese allerdings in Rechnung gestellt! Reservierte Sonnabendtermine müssen bis spätestens freitags 17:00 Uhr abgesagt werden, sonst fallen die üblichen Kosten bis zum Absagezeitpunkt an. Dies gilt auch für Verspätungen. Werden KfZ laut Kundenwunsch (auch mdl.) vom Personal bewegt, haftet die KfZ-Haftpflichtversicherung des Halters. Sämtliche Tätigkeiten und der Aufenthalt in der Werkstatt / im Werkstatthof geschehen auf eigene Verantwortung & Gefahr. Mo.–Fr. 9:00 bis 18:00 Uhr | Sa. nach Vereinbarung