AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Ein Überblick
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AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Ein Überblick
AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Ein Überblick AGG PE 180407 < Folie: 1 Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt < Arbeits- und Tarifrecht> - P 12 Das AGG… « VHW]WHXURSlLVFKH*OHLFKEHKDQG OXQJVULFKWOLQLHQ XPXD « HUVHW]WHLQLJHGHXWVFKH*OHLFK EHKDQGOXQJVYRUVFKULIWHQ ❍ $QWLUDVVLVPXV5/ ❍ 5DKPHQ5/ ❍ *OHLFKEHKDQGOXQJV5/ ❍ %HVFKlIWLJWHQVFKXW]JHVHW] ❍ DEXQG$EV %*% $EHU)RUWJHOWXQJIU$OWIlOOH, ❍ $EV 6DW]1UQ 6*%,; ❍… OlVVWDOOHDQGHUHQ*OHLFKEHKDQGOXQJVYRUVFKULIWHQXQEHUKUW]% *OHLFKVWHOOXQJVJHVHW] +PE**E0 5HFKWVYHURUGQXQJHQRGHU 7]%I* AGG PE 180407 < Folie: 2 Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt < Arbeits- und Tarifrecht> - P 12 Keine Benachteiligung wegen 1. 2. 3. 4. 5. 6. AGG PE 180407 < Folie: 3 Geschlechts Alters Behinderung Religion / Weltanschauung Sexueller Orientierung Rasse / ethnischer Herkunft Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt < Arbeits- und Tarifrecht> - P 12 Benachteiligung ❍ 8QPLWWHOEDUH: Eine Person ZLUGZXUGHRGHUZUGH ZHJHQeines 'LVNULPL QLHUXQJVmerkmals ÄZHQLJHUJQVWLJ³ behandelt als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation. ❍ 0LWWHOEDUH: Dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren N|QQHQ Personen ZHJHQeines 'LVNULPLQLHUXQJVmerkmals gegenüber anderen in EHVRQGHUHU Weise benachteiligen – HVVHLGHQQ, die Vorschriften etc. sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel dazu angemessen und erforderlich. ❍ ❍ %HOlVWLJXQJ: 8QHUZQVFKWH Verhaltensweisen, die mit einem 'LVNULPLQLHUXQJVmerkmal ]XVDP PHQKlQJHQ, EH]ZHFNHQRGHUEHZLUNHQ, dass die Würde der betreffenden Person verletzt XQG ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes 8PIHOG geschaffen wird. 6H[XHOOH%HOlVWLJXQJ: Unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, das EH]ZHFNWRGHUEH ZLUNW, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird, LQVEHVRQGHUH wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes 8PIHOG geschaffen wird. AGG PE 180407 < Folie: 4 Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt < Arbeits- und Tarifrecht> - P 12 Rechtfertigungen 1. Immer ¾ durch Maßnahme, die Benachteiligung gerade verhindern soll und geeignet + angemessen ist ¾ wenn rechtmäßige + angemessene berufliche Anforderung bestimmtes Merkmal verlangt 2. Beim Alter auch, wenn Benachteiligung für legitimes Ziel angemessen + erforderlich (6 Beispielsfälle) AGG PE 180407 < Folie: 5 Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt < Arbeits- und Tarifrecht> - P 12 Folgen eines Verstoßes ,QGL]LHQEHZHLV !%HZHLVODVWXPNHKU 1. Vereinbarung nichtig 2. ‘Mobbing’: Tätigkeit darf u.U. verweigert werden 3. Schadensersatz und Entschädigung ❍ für Vermögensschaden ❍ Voller Schaden ersetzt Für Nichtvermögensschaden Nur in „angemessener“ Höhe, bei Nichteinstellung max. 3 Monatsgehälter, wenn Kausalität fehlt Auch ohne Verschulden ❍ Nur bei Verschulden (Beweislast für Nichtverschulden aber AG!) ❍ Geltendmachungsfrist für Bewerber 2, sonst 6 Monate, Klagfrist danach 3 Monate 4. Kein Anspruch auf Einstellung oder Aufstieg! AGG PE 180407 < Folie: 6 Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt < Arbeits- und Tarifrecht> - P 12 Verstoß vermeiden ❍ ob durch Beschäftigte oder Dritte ❍ während der gesamten Beschäftigung ¾ Einstellung ¾ Vollzug ¾ Beendigung ❍ mit allen Mitteln ¾ ¾ ¾ ¾ AGG PE 180407 < Folie: 7 Information / Schulung Beschwerdestelle Sanktionen Sonstige Schutzmaßnahmen Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt < Arbeits- und Tarifrecht> - P 12 Welche Aufgaben aus dem AGG sehen Sie für sich? AGG PE 180407 < Folie: 8 Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt < Arbeits- und Tarifrecht> - P 12