aktuell - Ingenieurkammer Baden
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aktuell Offizielles Organ der Ingenieurkammer Baden-Württemberg 03/2015 Beilage zum Deutschen IngenieurBlatt 03/2015 Herausgeber: Ingenieurkammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts UnterzeilePräsident 8/10 pt www.ingbw.de Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann Editorial Preisträger des 6. Fritz-Leonhardt-Preises steht fest FLP Liebe Kolleginnen und Kollegen, Die Fachgruppe Ingenieurinnen der Ingenieurkammer ist in ihrer Arbeit an einem entscheidenden Punkt angekommen. Sie möchte herausfinden, woran es liegt, dass nach wie vor wenige Frauen den Ingenieurberuf ausüben. Den Statistiken zufolge ist der Anteil an Hochschulabsolventinnen in den vergangenen Jahren zwar stark gestiegen, allerdings übt nur ein Bruchteil von ihnen den erlernten Beruf tatsächlich aus. Aus diesem Grund hat die Fachgruppe einen kompakten anonymen Fragebogen entwickelt. Aus den Antworten sollen Schlüsse für mögliche Handlungsempfehlungen für die Kammer und ihre Mitglieder gezogen werden. Wir möchten Sie gerne bitten, sich zahlreich an der Umfrage zu beteiligen. Haben Sie dafür vielen Dank. Herzlichst Ihr Stephan Engelsmann, Präsident Foto: Copyright A.T. Schäfer, Stuttgart nun ist es soweit – die Ingenieurkammer Baden-Württemberg gibt den Preisträger des 6. Fritz-Leonhardt-Preises 2015 bekannt: Es ist Professor Werner Sobek aus Stuttgart, einer der wichtigsten Bauingenieure der Gegenwart. Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg ist stolz darauf, dass ein weiteres herausragendes Mitglied aus ihren Reihen für sein Lebenswerk geehrt wird. Der Preis wird Werner Sobek am 4. Juli 2015 in der Stuttgarter Staatsgalerie überreicht. Auf der Preisverleihung werden unter anderen BadenWürttembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn eine Rede halten. Die Mitglieder der Ingenieurkammer sind herzlich eingeladen. Das offizielle Einladungsschreiben wird kommenden Monat versandt. Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek Fritz-Leonhardt-Preis geht an Werner Sobek Der Stuttgarter Bauingenieur und Architekt Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek wird für sein Lebenswerk mit dem Fritz-Leonhardt-Preis ausgezeichnet. Der international bedeutsame Ingenieurpreis ehrt herausragende Bauingenieure, die in außergewöhnlicher Weise Form, Funktion und Ästhetik bei der Ingenieurbaukunst vereinen. D er 6. Fritz-Leonhardt-Preis 2015 wird am 4. Juli in der Stuttgarter Staatsgalerie Professor Sobek durch die INGBW und den Verband Beratender Ingenieure (VBI) verliehen. Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann erläutert die Entscheidung der Preisjury: » Werner So- bek ist einer der wichtigsten Bauingenieure der Gegenwart, eine charismatische Ingenieurpersönlichkeit, in deren Werk wir die Zukunft des Bauens entdecken dürfen. Die Grundlage seines innovativen und visionären Werkes bilden die Begriffe Formgebung, Materialoptimierung und NachINGBWaktuell 03/2015 01 Foto: Copyright Zooey Braun, Stuttgart Der International Airport in Bangkok Foto: Copyright Andreas Keller, Altdorf Das B 10 in Stuttgart Foto: Copyright Zooey Braun, Stuttgart Der Post Tower in Bonn kunst wie Hochhäuser und Stadien, Fassaden und Sonderkonstruktionen, Verkehrsbauwerke, aber auch Messestände und Wohnhäuser. Beispiele sind die wandelbare Überdachung des Stadiums Hamburg-Rothenbaum, das verglaste Seilnetz des Rhön-Klinikums in Bad Neustadt, die Messestände für AUDI, Deutsche Post und MERO, die Glasfassaden des Sony-Center in Berlin, die weit spannende Stahlkonstruktion des Flughafens von Bangkok, der Altar für den Besuch von Papst Benedikt XVI. 2011 in Freiburg oder die Cité du design in St. Etienne. Leichtbau und Transparenz sind Begriffe, die in seiner Arbeit eine große Rolle spielen. Stuttgart hat er unter anderem bereichert durch das Mercedes-Benz Museum, das Kunstmuseum und sein Wohnhaus R128. Im Juli 2014 wurde das B 10 eröffnet, das erste Aktivhaus der Welt, entwickelt nach dem Prinzip »Triple Zero«: Das Gebäude benötigt »null« Energie, da es doppelt so viel Strom aus nachhaltigen Energiequellen erzeugt, wie es selbst benötigt, es produziert »null« C02-Ausstoß und es hinterlässt beim Rückbau »null« Abfall. Große Namen Altar für den Besuch von Papst Benedikt XVI. 2011 in Freiburg. Ein Großteil der Materialien war weiterverwendbar bzw. rezyklierbar. haltigkeit. Entwickeln, Entwerfen und Konstruieren sind für Werner Sobek, einen der Wegbereiter des nachhaltigen Bauens, ganzheitlich zu betrachtende Prozesse. In seinen Projekten sind Ingenieurwissenschaften und Gestaltungskompetenz unauflösbar miteinander verwoben.« Das Werk Werner Sobeks umfasst unterschiedliche Bereiche der Bau02 INGBWaktuell 03/2015 FLP Foto: Copyright Rainer Viertlboeck, Gauting Werner Sobek wird der 6. Fritz-Leonhardt-Preis verliehen Werner Sobek wurde 1953 in Aalen geboren. Er studierte Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Stuttgart unter anderen bei Jörg Schlaich, Klaus Linkwitz, Jürgen Joedecke und Frei Otto. 1992 gründete er die gleichnamige Firmengruppe, die heute mehr als 200 Mitarbeiter mit Standorten in Stuttgart, Frankfurt, Moskau, New York, Istanbul, London, Dubai und Sao Paulo beschäftigt. 1994 wurde er an die Universität Stuttgart berufen, wo er zunächst die Nachfolge von Frei Otto antrat sowie 2001 zusätzlich auch die Nachfolge von Jörg Schlaich übernahm. Seitdem leitet er das von ihm gegründete Institut für Leichtbau Entwerfen und Konstruieren (ILEK). Er war auch Mies van der Rohe Professor am Illinois Institute of Technology in Chicago und lehrt als Gastprofessor an zahlreichen Universitäten im In- und Ausland. Sein Unternehmen, die Werner Sobek Group, ist ein weltweit tätiger Verbund von Planungsbüros für Architektur, Tragwerksplanung, Fassadenplanung, Nachhaltigkeitsberatung und Design. Er gehört zu den Gründern Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB), deren Präsident er war. 2011 rief Werner Sobek mit anderen das Stuttgart Institute of Sustainability Stiftung e.V. (SIS) ins Leben. Er ist Träger zahlreicher Preise und Auszeichnungen, darunter der Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg. Der FLP wird seit 1999 alle drei Jahre vergeben. Namensgeber ist der weltweit renommierte Stuttgarter Bauingenieur Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. mult. Fritz Leonhardt (1909-1999; u.a. Fernsehturm Stuttgart). Die bisherigen Preisträger sind der französische Bauingenieur Michel Virlogeux (1999, Normandiebrücke), der Stuttgarter Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. mult. Jörg Schlaich (2002, filigrane Tragwerke) und der Baseler Professor Dr.-Ing. René Walther (2005, Schrägseilbrücken mit sehr schlanken Längsträgern), William F. Baker aus Chicago (2009, Wolkenkratzer wie Burj Khalifa, Dubai) sowie Professor Baurat h.c. Dipl.-Ing. Dr. Alfred Pauser (2012, Donaustadtbrücke Wien). ■ ➔ www.fritz-leonhardt-preis.de Wie werden Ingenieurinnen im Berufsleben wahrgenommen? Umfrage Ingenieurinnen im Fokus Die Fachgruppe Ingenieurinnen möchte der Frage auf den Grund gehen, warum so wenige Absolventinnen im Ingenieurberuf arbeiten, und hat zu diesem Zweck einen Fragebogen für Arbeitgeber entwickelt. In Baden-Württemberg ist in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Studentinnen in den sogenannten MINT-Fächern um 71 Prozent gestiegen, doch nur 17 Prozent von ihnen üben den erlernten Beruf letztendlich aus. Die INGBW bittet aus diesem Grund ihre Mitglieder, sich an der Umfrage zu beteiligen. Die Antworten werden anonym behandelt. Die Umfrage kann per Fax (0711-64971-29), per Email (diese geht Ihnen am 18.3.2015 zu) oder Online über ➔ www.ingbw.de/ingenieurinnen bis zum 1. Mai beantwortet werden. Mehrfachantworten sind zum Teil möglich 1. Fragen zum Büro 1.1. Bürogröße ohne Mitarbeiter bis 2 Mitarbeiter über 2 Mitarbeiter über 20 Mitarbeiter 1.2. Beschäftigte Anzahl Ingenieure ____ Anzahl Ingenieurinnen ____ 1.3. Beschäftigtenmodell bei Ingenieurinnen Vollzeit Teilzeit Freie Mitarbeit Elternzeit Homeoffice Keines 1.4. Branche Anlagenbau Bautechnik/Baubetrieb Bauphysik Biotechnik Chemie-Ingenieurwesen Elektrotechnik Energiemanagement Gebäudetechnik Geotechnik, Erd- & Grundbau Ingenieurbau Landschaftsplanung Siedlungswasserwirtschaft Städtebau/Landespflege Tragwerksplanung Umwelttechnik Verkehrswesen Vermessungswesen Sonstige 2. Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit Ingenieurinnen, auch außerhalb des Büros 2.1. Sehen Sie Vorteile a. in der Zusammenarbeit mit Ingenieurinnen? Ja Nein Kein Unterschied b. in einem »gemischten« Team aus Ingenieurinnen und Ingenieuren? Ja Nein Kein Unterschied 2.2. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ 3. Perspektiven & Erwartungen 3.1. Würden Sie generell Ingenieurinnen beschäftigen? Ja Nein 3.2. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Ihr Unternehmen für gut qualifizierte Frauen attraktiv zu machen? ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ 2.3. Haben Sie sich schon einmal gezielt gegen die Einstellung einer Ingenieurin entschieden? Nein Ja Wenn Ja, a.aus der Befürchtung heraus, sie könnte wegen Familiengründung ausfallen? b.aus Zweifeln an der Bewerberin, sich in ein ausschließlich männliches Team einfinden zu können? c. in Erwartung, sie könnte sich nicht genug durchsetzen? d.aus anderen Gründen: ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ 3.3. Würden Sie »Wiedereinsteigerinnen« nach mehrjähriger Berufspause einstellen? Ja Nein 2.4. Könnten Sie sich vorstellen, zukünftig mehr mit Ingenieurinnen zusammenzuarbeiten? Ja Nein Ohne Bedeutung 4. Netzwerk 4.1. Möchten Sie in ein Netzwerk aufgenommen werden, das speziell Ingenieurinnen vermittelt? ja nein Wenn Nein, warum? ________________________ ________________________ ________________________ ________________________ 3.4. Welche Maßnahmen zur Förderung des Wiedereinstiegs von Ingenieurinnen halten Sie für sinnvoll? Praktika Patenschaft im Büro Teambildung Schulungen/Weiterbildungen Flexible Arbeitszeiten Homeoffice Freie Mitarbeit Teilzeitmodelle Kinderbetreuung INGBWaktuell 03/2015 03 Ausblick Neues beim Brandschutz Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg ändert auf Drängen der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Architektenkammer Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschriften zum Brandschutz: Es handelt sich um die VwV Brandschutzprüfung und um die VwV Brandverhütungsschau. ie Änderungen erfolgen im Zuge der LBO-Novelle, die Anfang März in Kraft tritt. Die beiden Kammern hatten im Gesetzgebungsverfahren zur LBO-Novelle dafür gekämpft, dass die Fachlisten der Kammern in der LBO oder in anderen Rechtsnormen als rechtlich bindend verankert werden. Das Ministerium lehnte allerdings entsprechende Änderungen am Entwurf der LBO-Novelle ab. Stattdessen wurde auf Antrag des Landtags zugestanden, dass die Fachlisten für Brandschutz in die Verwaltungsvorschriften für die Brandschutzprüfung aufgenommen werden sollen. Hintergrund ist, dass für eine Änderung von Verwaltungsvorschriften kein Gesetzgebungsverfahren notwendig ist. Fachlisten in Verordnungen eingeführt Die beiden Verordnungen werden nun dahingehend geändert, dass bei der Heranziehung von Sachverständigen für die brandschutztechnische Beurteilung bzw. für die Brandverhütungsschau künftig auch auf die Fachlisten der beiden Kammern verwiesen wird. In der VwV Brandschutzprüfung vom 17. September 2012 (GABl. S. 865) wird in Nummer 4.3 Satz 3 und in der VwV Brandverhütungsschau vom 17. September 2012 (GABl. S. 863) wird in Nummer 4.2 Satz 1 folgender neuer Spiegelstrich angefügt: • »Personen, die in eine Fachliste für Brandschutz bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg oder der Architektenkammer Baden-Württemberg eingetragen sind.« Beide Kammern haben zu diesem Vorhaben eine positive Stellungnahme abgegeben, auch wenn die Aufnahme der Fachlisten für Brandschutz in die Verwaltungsvorschriften nur ein Anfang sein kann. Kammer kämpft weiter für Fachlisten Ziel der Ingenieurkammer BadenWürttemberg ist es weiterhin, dass die Fachlisten der Kammer – wie in ande04 INGBWaktuell 03/2015 ren Bundesländern auch – als rechtlich bindend anerkannt werden. Sie will damit für wirksamen Verbraucherschutz im Baubereich sorgen. Insbesondere bei den sensiblen Bereichen Standsicherheit, Brandschutz und Geotechnik ist dies dringend notwendig. Denn hier stellt die Kammer immer wieder Defizite fest. Die Standsicherheit von Gebäuden oder die Funktionsfähigkeit eines Brandschutzkonzeptes sollte deshalb nur von solchen Planern bescheinigt werden dürfen, die ihre besondere Fachkunde mittels der Fachlisten zuvor nachgewiesen haben. Die Kammer fordert deshalb, die von ihr bisher fakultativ geführten Fachlisten verbindlich vorzuschreiben. In diese Fachlisten werden bekanntlich nur Experten aufgenommen, deren Eignung und Berufspraxis zuvor überprüft wurde. Zudem wird deren berufliche Fort- und Weiterbildung fortwährend überwacht. Politischer Debattierzirkel im Grenzsteinmuseum INGBW-Ehrenvizepräsident Ing. (grad.) Horst Bäuerle lud unlängst wichtige politische Persönlichkeiten zu einer Gesprächsrunde in sein Grenzsteinmuseum in Freudenstadt. Unter den Gästen des langjährigen Vorsitzenden des SWR-Rundfunkrats Baden-Württemberg waren Europaabgeordneter und FDP-Landeschef Michael Theurer MdEP, Klaus Dauderstädt, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbunds, sein baden-württembergischer Amtskollege Volker Stich sowie Finanz- und Europaminister a.D. Willi Stächele MdL. Nach einer Museumsführung durch den Gastgeber wurde quer durch das aktuelle politische Geschehen diskutiert. Das nichtöffentliche Museum – Führung gewährt der Besitzer auf Nachfrage – umfasst 5500 Exponate. Die Grenzsteine dokumentieren 300 Jahre Geschichte des Landes und dessen Rolle in der europäischen Geschichte – nachzulesen auch in Bäuerles 2013 erschienen Werk »Geheime Grenzsteinzeugen, Dokumentation der Vielfalt«. Benachteiligung beenden Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg kann sich bei ihrer Forderung auf die Unterstützung ihrer Kuratoriumsverbände berufen. Die Einführung verbindlicher Fachlisten hätte zur Folge, dass zum einen Qualität besser überprüfbar wäre, zum anderen Bauherren ohne Fachwissen leichter qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure finden können. Die Fachlistenregelungen haben sich in anderen Bundesländern bereits bewährt. Fachlisten bzw. Nachweisberechtigten-Listen für Standsicherheit gibt es zum Beispiel in elf anderen Bundesländern. Nicht zuletzt die jüngsten Erfahrungen mit Erdwärmebohrungen in Staufen und Böblingen machen deutlich, dass auch in anderen Bereichen wie der Geotechnik eine wirksame Qualitätskontrolle geboten ist. Die Einführung der Fachlisten würde endlich auch die Benachteiligung baden-württembergischer Ingenieurinnen und Ingenieur beenden, die in anderen Bundesländern ohne die entsprechende Listeneintragung keine bautechnischen Nachweise erbringen dürfen. ■ V.r.: INGBW-HGF Daniel Sander, Volker Stich, Vorsitzender des Beamtenbunds BW, Michael Theurer, Europaabgeordneter und FDP-Landeschef, Peter Heesen, ehemaliger Vorsitzender und Ehrenvorsitzender des Deutschen Beamtenbunds, Gastgeber Horst Bäuerle, Klaus Dauderstädt, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbunds, Willi Stächele, Landesminister a.D., Urs Stauffer, Präsident des Zentralverbandes für öffentliches Personal Schweiz, Erny Reuter, Ehrengeneralsekretär der Luxemburger Gewerkschaft für öffentliches Personal Foto: Horst Bäuerle D Rückblick Foto: Hans-Peter Zepf, SÜDWEST-PRESSE/Neckar-Chronik Brandschutzverordnungen werden geändert SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel MdL (links) kam aus Termingründen eine Woche früher zu INGBW-Ehrenvizepräsident Bäuerle Ausland Rückblick Andrang zum Vergabetag Kammer trifft Vizepräsident des Europaparlaments Das Interesse am Vergabetag Baden-Württemberg der INGBW, der AKBW und fünf weiterer Partner war in diesem Jahr wieder besonders groß. Die 13. Ausgabe unter dem Motto »Update: Vergabe von Planungsleistungen« fand am 30. Januar im Stuttgarter Geno-Haus statt und war mit 320 Teilnehmern komplett ausgebucht. Wie in den vergangenen Jahren moderierte Präsident Prof. Engelsmann die Veranstaltung mit Fachreferaten und Diskussionsrunden. terien definierten. Ein solches Beispiel: Innerhalb der vergangenen drei Jahre sollten mindestens drei Feuerwehrgebäude realisiert worden sein. Eine solche Vorgabe sei jedoch kaum zu erfüllen und trage zu einer Spezialisierung und Abschottung des Marktes bei. Der Vergabetag ist ein Forum für Planer, Architekten, Ingenieure und Praktikern aus den öffentlichen Vergabestellen. Er dient zum Informationsund Erfahrungsaustausch über das aktuelle Vergaberecht. In offener Diskussion soll Verständnis für die Positionen von Auftraggebern und Auftragnehmern geweckt werden. Zu den Veranstaltern gehören die INGBW, die Architektenkammer Baden-Württemberg, die GHV Gütestelle, der VBI Baden-Württemberg, der Städtetag und der Landkreistag Baden-Württemberg sowie der Staatsanzeiger. ■ Zu den Vortragenden gehörte Heinrich Eiermann, Vorsitzender der Vergabekammer Baden-Württemberg V.r.: Prof. Engelsmann, Wieland, Sander Bündnissuche in Israel und Palästina INGBW-HGF Daniel Sander hat während einer Delegationsreise von Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid und Kultusminister Andreas Stoch in Israel Partner für die Ingenieurkammer Baden-Württemberg gesucht. Mit der Association of Engineers in Israel wird über eine Zusammenarbeit bei der Ingenieurausbildung und dem Austausch von Ingenieuren nachgedacht. Mit der Palestine Engineers Association in Ramallah will die Kammer hinsichtlich beruflicher Fortbildung und der Anwerbung palästinensischer Ingenieure für den baden-württembergischen Arbeitsmarkt kooperieren. Foto: INGBW uf dem Programm des Vergabetags, dessen Schirmherrschaft Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid MdL, übernommen hatte, standen Themen wie »Aktuelle Entscheidungen der Vergabekammern und Vergabesenate zu Auswahlund Zuschlagskriterien nach der VOF«, »Transparenz und Fairness im Vergabeverfahren« und Interessenkonflikte bei VOF-Verfahren am Beispiel der Stadt Ulm. Intensiv diskutiert wurden Eignungskriterien für Auftragnehmer bei Ausschreibungen. Mehrere Vortragende, darunter der Vorsitzende der Vergabekammer Baden-Württemberg, Heinrich Eiermann, sowie Tagungsteilnehmer und Moderator INGBW-Präsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann kritisierten, dass Auftraggeber sehr häufig viel zu enge Eignungskri- Fotos: INGBW A INGBW-Präsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann und HFG Daniel Sander haben sich am 10. Februar mit dem Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Rainer Wieland MdEP, in Stuttgart zu einem Gedankenaustausch getroffen. Zu den Themen gehörten das Freihandelsabkommen TTIP, in Zuge dessen die amerikanische Marktabschottung für Bauingenieurleistungen aus Deutschland beendet werden könnte. Außerdem riet Wieland, Brüssel regelmäßig über die wichtige Aufgabe der deutschen Kammern bei der Selbstverwaltung und Selbstkontrolle der Freien Berufe zu informieren. Er bot bei der Anbahnung von Gesprächen seine Hilfe an. Foto: INGBW 320 Teilnehmer beim 13. Vergabetag Baden-Württemberg Mit Vice Chairman Eng. Mit Moh‘D Abu Ajamieh und Director Eng. Ma‘ Moun Abu Rayyan von der Palestine Engineers Association INGBWaktuell 03/2015 05 INGBW-Junior berichtet über INGBW-vermitteltes Praktikum beim Büro Sobek in Moskau Interview Als Praktikant in Moskau 06 INGBWaktuell 03/2015 siert, der 2010 gestoppt, vom Büro Werner Sobek übernommen und umgeplant wurde. Ich habe dann zusammen mit einem anderen Ingenieur die Baustellenüberwachung gemacht. Das heißt, ich habe überwacht, ob das Design, welches Werner Sobek vorgibt, umgesetzt wird. Die alltägliche Arbeit dort bestand aus dem Verfassen von Baustellenberichten, der Überwachung der Qualität der Bauarbeiten und dem Entwerfen von kleineren Projektänderungen. Die folgenden drei Monate war ich im Büro und habe neben Arbeiten an anderen Projekten hauptsächlich Schal- und Bewehrungspläne für Plot 15 gezeichnet. Hatten Sie das bereits im Studium gemacht? Einige Grundlagen hatte ich mir im Studium erarbeitet, aber vieles habe ich auch vor Ort gelernt. In welcher Sprache wurde gearbeitet? Auf der Baustelle auf Russisch und Englisch. Ich hatte vorher noch keine Russischkenntnisse und habe mir dann erst vor in Moskau die Grundkenntnisse angeeignet. Im Büro arbeiten elf fest Mitarbeiter, die zum Teil auch deutsch sprechen. Ich war aber der einzige festangestellte Deutsche dort. Was haben Sie dort gelernt? Ich habe von Anfang an viel Verantwortung übertragen bekommen, war voll im Team dabei und habe alltägliche Aufgaben eines Ingenieurs ausgeführt. Es waren natürlich immer Ansprechpartner da und es wurde immer alles kontrolliert, was ich gemacht habe. Aber man ist dort direkt voll eingestiegen und hat nicht die üblichen Praktikantenaufgaben gemacht. Was hat Ihnen besonders gefallen? Mir hat besonders gefallen, dass bei allen Projekten, die ich kennengelernt habe, international gearbeitet wird, sei es mit den verschiedenen Werner Sobek Dependancen, ausländischen Baufirmen oder Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, z.B. aus dem Kaukasus. Da hat man die Sprache und andere Arbeitsweisen kennengelernt, INGBW-Junior Benedikt Strahm in Moskau Foto: Werner Sobek, Stuttgart Herr Strahm, hatten Sie Russland als mögliches Praktikumsziel überhaupt auf dem Schirm? Nicht unbedingt. Mein Ziel war ursprünglich das englischsprachige Ausland. Aber dann kam das Angebot vom Büro Werner Sobek in Moskau und ich habe angenommen. Was ist denn das Besondere an Moskau für einen Bauingenieur? Moskau ist immer noch eine Stadt, die sich entwickelt und in der viel Großes gebaut wird. Seit 1992 entsteht dort nicht weit vom Zentrum Moskau City, ein Business District mit insgesamt zehn Wolkenkratzern, die höher als 200 Meter sind. In Deutschland werden keine so großen Hochhäuser gebaut. In Russland ist man offener dafür. In vielen ehemaligen UDSSR-Staaten gibt es einen hohen Bedarf an neuen Großprojekten, in Kasachstan zum Beispiel. Welche Projekte haben Sie kennengelernt? Ein Hochhaus in Moskau City wird von der Werner Sobek Group geplant. Es heißt Plot 15 und ist eines der Hauptprojekte des Moskauer Büros. Es hat zwei symmetrische Türme, die jeweils 283 m hoch sind. Das Gebäude geht ungefähr 20 Meter tief in den Boden. Dort werden Parkgeschosse und der technische Gebäudeteil untergebracht. Oberirdisch wird es bis auf 65 Metern Höhe eine rechteckige Podiumsarea geben, von dort aus erheben sich dann die zwei Türme. Das Gebäude besteht aus Stahlbeton und einzelnen zusätzlichen Stahlkonstruktionen. Wer ist der Investor und wofür ist es vorgesehen? Eine private Investorengruppe hat es in Auftrag gegeben. Das Podium wird öffentlich zugänglich sein, dort werden hauptsächlich Shoppingflächen entstehen. In den Türmen sind überwiegend Büroflächen vorgesehen. Wie sah Ihr Praktikumsalltag aus? Ab Anfang Juli 2014 war ich die ersten drei Monate meines Praktikums auf der Baustelle von Plot 15. Das Projekt wird auf einem bereits bis zum Erdgeschoss bestehendem Rohbau reali- Foto: Benedikt Strahm Benedikt Strahm ist Junior bei der INGBW und hat vom Anfang Juli bis Ende Dezember 2014 ein Praktikum beim Büro Werner Sobek in Moskau absolviert. Der 21-Jährige studiert im fünften Semester des trinationalen Studiengangs Bauingenieurwesen der Hochschule Karlsruhe für Technik und Wirtschaft. Für sein sechsmonatiges Pflichtpraktikum vermittelte ihm die INGBW den Kontakt zu dem renommierten Mitgliedsbüro. PLOT 15 Architektur: Werner Sobek, Moskau Tragwerksplanung: Werner Sobek, Moskau/Stuttgart Fassadenplanung: Werner Sobek, Stuttgart Höhe: 283,4 m Geschosse: 50 Gesamtfläche: 315.282 m² Bauzeit: 2014 – 2016 Die INGBW gratuliert! Was planen Sie jetzt für die Zukunft? Mein Ziel ist, erst einmal mein Studium abzuschließen. Aber ich bin definitiv daran interessiert, im Kontakt mit östlichen Regionen zu bleiben und dort zu arbeiten, weil es eine spannende Erfahrung war, die Projekte Die Baustelle von Plot 15 im Dezember 2014 dort absolut »Champions League«-Niveau haben ganzen Team in Moskau für die tolle und es Spaß gemacht hat, mit den Zeit bedanken. Ebenso geht mein Leuten von dort zusammenzuarbei- Dank an Herrn Bühler und die INGBW ten. Ich habe dorthin jetzt sowohl ge- für die Vermittlung des Praktikums schäftlich als auch privat gute Bin- und an die Kollegen aus Stuttgart für dungen. An dieser Stelle möchte ich die Unterstützung aus Deutschland. ■ mich auch herzlich noch einmal beim Gremien Jubiläum 60 Jahre Götzelmann + Partner GmbH Fachgruppen und Ausschüsse wählen ihren Vorsitz neu Das Mitgliedsunternehmen Dipl.-Ing. W. Götzelmann + Partner GmbH Beratende Ingenieure hat im Februar sein 60. Firmenjubiläum gefeiert. Die INGBW gratulierte zu dieser denkwürdigen Leistung mit einer Ehrenurkunde. M itgliederbüros, die auf eine 60-jährige Geschichte zurückblicken könnten, seien in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg noch äußerst selten, betonte INGBW-Präsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann. »Traditions- und Qualitätsbewusstsein sowie nicht nachlassende Innovationsbereitschaft haben – so sind wir uns sicher – zu der Erfolgsgeschichte dieses Unternehmens beigetragen.« Nach Angaben der Ingenieurgesellschaft gründete Herr Dr.-Ing. Wilhelm Götzelmann vor 60 Jahren – in den Zeiten des »Wirtschaftswunders« – angesichts bereits sichtbarer Umweltbelastungen ein Planungsbüro für den kommunalen Tiefbau. Aus diesem Ingenieurbüro entwickelte sich eine Ingenieurgesellschaft mit rund 30 Mitarbeitern an den Standorten Stuttgart und Balingen. Das Tätigkeitsfeld erstreckt sich über sämtliche Bereiche des Siedlungswasserbaus: Von der Erschließung neuer Baugebiete bis zur Foto: Werner Sobek, Stuttgart auch viel Fachspezifisches. Außerdem habe ich gesehen, dass die Grundlagen aus dem Studium tatsächlich gebraucht und angewendet werden. Ich hatte mich im Studium oft gefragt, ob ich so viel Theorie später wirklich brauchen werde. Das Praktikum hat mir das jetzt bestätigt. Ich kann jedem nur empfehlen, auch diesen Schritt zu gehen und die Mentalität und Arbeitsweise in anderen Ländern kennenzulernen. Welche Erfahrung haben Sie denn mit Russland und den Russen gemacht? Die Russen sind im ersten Moment nicht ganz so offen. Wenn man aber einmal persönliche Kontakte aufgebaut hat, sind sie unglaublich nett, hilfsbereit und bei der Arbeit auch offen für neue Anregungen. Wenn man als Praktikant irgendwo hingeht, ist ja nicht unbedingt zu erwarten, dass die Menschen auf die eigenen Vorschläge eingehen. Abwasserbehandlung, von der Biogasverwertung bis zur stofflichen und energetischen Klärschlammverwertung. Durch innovative Lösungen sei die Götzelmann + Partner GmbH in der Ingenieurwelt fest etabliert, hieß es. Heute wird die Götzelmann + Partner GmbH von Gesellschaftern getragen, die alle im Unternehmen tätig sind. ■ Foto: Götzelmann + Partner GmbH Beratende Ingenieure Foto: Werner Sobek, Stuttgart Interview Fortsetzung – Praktikumsbericht Nach den Wahlen des neuen INGBWVorstands am 14. November 2014 wählen die Kammer-Gremien turnusgemäß ebenfalls ihre Vorsitzenden neu. Die Fachgruppe SiGeKo wählte in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2014 ihren Vorsitzenden Dipl.-Ing. Konrad Zieglowski für eine weitere Amtsperiode. Stellvertreter bleiben Dipl.-Ing. (FH) Andrea Flaig und Dipl.-Ing. (FH), EUR ING Gerth Würtemberger. Der Ausschuss Öffentlicher Dienst bestätigte in seiner Sitzung vom 21. Januar 2015 seine Vorsitzenden im Amt: Vorsitzender ist weiterhin Herr Dr.-Ing. Martin Schmid. Sein Stellvertreter Herr Dipl.-Ing. Gerhard Moll bleibt ebenfalls im Amt. Auch der Vorsitz der Fachgruppe Ingenieurinnen bleibt gleich, wie die Wahl am 5. Februar 2015 ergab: Vorsitzende ist nach wie vor Frau Dipl.-Ing. (FH) Sabine Peter. Frau Dipl.-Ing. (FH) Angelika Glemser ist weiterhin eine der beiden Stellvertreterinnen. Zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden wurde Frau Dipl.-Ing. (FH) Ute Zeller wiedergewählt. Die Wahlen in den übrigen Gremien stehen in den nächsten Sitzungen an. INGBWaktuell 03/2015 07 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken Gastbeitrag Die DIN EN 1090 Seit dem 1.7.2014 ist die DIN EN 1090 uneingeschränkt gültig. Bisher war als nationale Norm DIN 18800-7 »Stahlbauten – Ausführung und Herstellerqualifikation« zu beachten. Alle Metall- und Stahlbauer, die im bauaufsichtlichen Bereich arbeiten und tragende Teile aus Stahl oder Aluminium herstellen, müssen nun nach DIN EN 1090-1 zertifiziert sein. D Fotos: Bundesverband Metall, Essen er bauaufsichtliche Bereich umfasst alle tragenden und sichernden Bauprodukte. Die Norm gilt also für Treppen und Geländer genauso wie für Stahlkonstruktionen, -hallen und Ingenieurbauwerke. Nicht zertifizierte Betriebe dürfen solche Produkte nicht mehr herstellen und dürfen somit folglich auch nicht mehr beauftragt werden. Produkte ohne CE-Kennzeichen können von Auftraggebern als mangelhaft angesehen werden. Eine Übersicht über die zertifizierenden (akkreditierten) Stellen sowie ein Verzeichnis der Unternehmen mit gültigen Zertifikaten findet sich unter ➔ www.en1090.net. Ganz überraschend kommt diese Veränderung nicht auf den Metallbau zu. Seit 1988 wird an der DIN EN 1090 gearbeitet. Die lange Laufzeit ist angesichts der Folgen dieser Norm nicht verwunderlich. Immer wieder gab es Änderungswünsche und Versuche, die Norm zu stoppen. Zumal viele europäische Nachbarländer keineswegs über die flächendeckenden Qualifizierungsangebote verfügen, die nun benötigt werden, um alle Metallbaubetriebe zu befähigen, nach der neuen Norm zu arbeiten. Der Bundesverband und die Landesverbände Metall haben die er- 08 INGBWaktuell 03/2015 forderlichen Kompetenzen aufgebaut und begleiten seit Jahren die mit der DIN EN 1090 verbundene Umstellung durch eine breit angelegte Informations- und Qualifizierungsoffensive. Dabei werden flächendeckend in Zusammenarbeit mit der gesamten Fachorganisation Betriebe in Einzel- und Gruppenberatungen auf die Zertifizierung vorbereitet. An die ausführenden Unternehmen werden besondere Anforderungen hinsichtlich der Betriebseinrichtung und des erforderlichen Personals gestellt. Sowohl für Arbeiten für private Auftraggeber als auch für die öffentliche Hand gelten bei der Auftragsvergabe diese einschlägigen Anforderungen der Landesbauordnung, der Regelwerke und Verordnungen gleichermaßen. Das gilt genauso für die Tragwerksplaner, die nun ebenfalls europäisch harmonisierte Normen zu beachten haben. In der Muster-Liste der technischen Baubestimmungen wird in den Abschnitten 1. » Technische Regeln zu Grundlagen der Tragwerksplanung und Einwirkungen« und 2. »Technische Regeln zur Bemessung und zur Ausführung« auf die Eurocodes verwiesen. Für den Bereich des Metall- und Stahlbaus ist das nun die Normenreihe EN 1993 (Eurocode 3). In EN 1090-2 »Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken« wird im Abs. 1 Anwendungsbereich der Zusammenhang zum Eurocode 3 hergestellt: EN 1090-2 gilt für Tragwerke, die nach dem entsprechenden Teil von EN 1993 bemessen wurden. Nur wenn alle Angaben in den statischen Bemessungen enthalten sind, ist eine normkonforme Ausführung der entsprechenden Tragwerke nach EN 1090-2 möglich. Sowohl Tragwerksplaner als auch Metall- und Stahlbauer müssen sich also bei jedem Auftrag fragen, ob alle für die Herstellung erforderlichen Informationen vorliegen. Um das zu vereinfachen, hat der Bundesverband Metall eine Arbeitshilfe veröffentlicht (BVM-AH-006 Statik), die Karsten Zimmer, Dipl.-Ing, EWE, Geschäftsführer Technik im Bundesverband Metall genutzt werden kann, um Informationen abzufragen bzw. Erkenntnisse abzusichern. Die Festlegung der folgenden Punkte ist Aufgabe des Tragwerksplaners: Entspricht die Bemessung den Vorgaben der EN 1993? Ja, Nein Sind die Überwachungsmaßnahmen bei Planung, Herstellung und Nutzung vereinbart und abschließend geregelt? Ja, Nein, siehe weitere Anlagen In welcher Ausführungsklasse (EXC) soll das Tragwerk hergestellt werden? EXC1, EXC2, EXC3, siehe weitere Anlagen Welche Stahlgütegruppe ist für die Konstruktionsmaterialien nach EN 1993-1-10, Abs. 2.3 festgelegt? JR, J0, J2, siehe weitere Anlagen Sind besondere Eigenschaften für das Konstruktionsmaterial nach EN 10902, Abs. 5.3.4 festgelegt worden? Ja, Nein, siehe weitere Anlagen Sind für Konstruktionsmaterialien ZGüten nach EN 1993-1-10, Abs. 3 und EN 1993-1-1, Abs. 3 erforderlich? Ja, Nein, siehe weitere Anlagen Sind ergänzende zerstörungsfreie Prüfungen für Schweißnähte nach EN 1090-2, Tabelle 24 festgelegt worden? Ja, Nein, siehe weitere Anlagen Wie sollen die Schweißnähte ausgeführt werden? Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Fortsetzung Alle Angaben befinden sich in den Bemessungsunterlagen. Siehe weitere Anlagen Alle Stumpfnähte s = mint Alle einseitigen Kehlnähte a = mint (Hohlprofile) Alle beidseitigen Kehlnähte a = 0,5 mint Wenn nicht festgelegt, a = 3 mm Wie sollen die Schraubverbindungen ausgeführt werden? Alle Angaben befinden sich in den Bemessungsunterlagen. Siehe weitere Anlagen Schrauben mit Nenndurchmessern von 12 mm und 14 mm dürfen mit 2 mm Lochspiel eingesetzt werden. Wird bei Schrauben auf Zug die volle Vorspannung rechnerisch gefordert? (Bei Kopfplattenstößen, die nach DASTRingbuch bemessen sind, rechnerisch nicht erforderlich) Alle Schrauben sind mindestens in der Festigkeitsklasse 4.6 auszuführen. Alle Schrauben sind mindestens in der Festigkeitsklasse 8.8 auszuführen. Alle Schrauben sind mindestens in der Festigkeitsklasse 10.9 auszuführen. Sind weitere Zusatzangaben nach EN 1090-2, Anhang A für die Bauteilspezifikation erforderlich? Keine zusätzlichen Siehe weitere Anlagen Gastbeitrag Für die normgerechte Ausführung von tragenden Bauteilen nach DIN EN 1090 sind sowohl der Tragwerksplaner als auch der Hersteller verantwortlich; eine Absprache ist mitunter unabdingbar. Als Ansprechpartner für Fragen zur DIN EN 1090 steht der technische Berater des Unternehmerverbandes Metall BW, Dipl.-Ing. Bernhard Pfeffer zur Verfügung (T: 0711 / 9547 2929 oder ➔ [email protected]). ■ Autor: Karsten Zimmer, Dipl.-Ing, EWE, Geschäftsführer Technik im Bundesverband Metall, Deutscher Delegierter im CEN/TC135; europäischer Normenausschuss für die Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken Tipp Expertenbeitrag Recht Lockerungen bei der Gesamtschuld? Ein aus Sicht von Ingenieuren überaus leidiges Thema ist die mit den ausführenden Unternehmen bestehende Gesamtschuld: Führt sowohl eine Pflichtverletzung des Planers als auch des bauausführenden Unternehmens zu einem Baumangel, haften beide gesamtschuldnerisch, das heißt der Bauherr kann von beiden Ersatz des Schadens verlangen. E rgebnis ist in der Praxis, dass stets der versicherte Ingenieur in Anspruch genommen wird und somit das Insolvenzrisiko des bauausführenden Unternehmens trägt. Hinzu kommt, dass Ingenieuren regelmäßig kein Nachbesserungsrecht zusteht, wenn sich der Mangel ihrer Leistung bereits im Bauwerk manifestiert hat. Der Bauherr kann daher den Ingenieur in Höhe der tatsächlich entstehenden Mangelbeseitigungskosten in Anspruch nehmen, selbst wenn das Unternehmen die Nachbesserung weitaus günstiger hätte durchführen können und hierzu keine Gelegenheit erhalten hat. Abgesehen davon, dass die bevorzugte Inanspruchnahme des Ingenieurs in Anbetracht des regelmäßig weit überwiegend verantwortlichen ausführenden Unternehmens ein gestörtes Gerechtigkeitsempfinden hinterlässt, hat diese Praxis handfeste wirtschaftliche Folgen: So sind etwa die erforderlichen Rückstellungen bei den Haftpflichtversicherern in den vergangenen Jahren exorbitant gestiegen, mit der Folge überproportional gestiegener Versicherungsbeiträge und des Rückzugs von Versicherern aus dem Markt für Berufshaftpflichtversicherungen. Das Problem ist bekannt, eine Lösung liegt aber noch fern: Da eine Auflösung der Gesamtschuld zwischen Ingenieuren und bauausführenden Unternehmen nicht zu erwarten ist, werden unter Bezugnahme auf alte Entscheidungen des BGH andere Lösungsansätze erörtert, die es den vom Bauherrn in Anspruch genommenen Ingenieuren ermöglichen sollen, der sofortigen Inanspruchnahme auf Schadenersatz entgegenzutreten. Ansatzpunkte sind im Rahmen des Mitverschuldens vom Bauherrn zu berücksichtigende Obliegenheiten, wie sie zunehmend in den Blickpunkt geraten. So soll es eine Verletzung einer dem Bauherrn eigenen Obliegenheit darstellen, wenn er bei bestehendem Nachbesserungsrecht des bauausführenden Unternehmens unmittelbar den bauüberwachenden Ingenieur auf Schadenersatz in Anspruch nimmt, oder der Ingenieur anbietet, den Schaden selbst fachgerecht zu beseitigen. Gleiches soll gelten, wenn das bauausführende Unternehmen bereit ist, den Mangel kostengünstig zu beseitigen und sich der Bauherr hierauf auch hätte einlassen müssen. Verletzt der Bauherr diese Obliegenheiten, soll sich sein Schadenersatzanspruch auf diejenigen Kosten beschränken, die dem bauausführenden Unternehmen bei Eigenbeseitigung entstanden wären. Diese liegen im Regelfall deutlich unterhalb der Mangelbeseitigungskosten Dr. Andreas Digel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bauund Architektenrecht BRP Renaud & Partner Rechtsanwälte Notare Patentanwälte Kooperationspartner der INGBW Königstraße 28, 70173 Stuttgart T +49 711 16445-201, F +49 711 16445-103 ➔ www.brp.de ➔ www.ingbw.de/vernetzen/ kooperationinitiativen/ durch ein Drittunternehmen. Inwieweit sich dies höchstrichterlich durchsetzt, ist gegenwärtig nicht absehbar. Ingenieuren sowie ihren Haftpflichtversicherern ist dennoch bei Auftritt eines Schadens anzuraten, dem geschädigten Bauherrn in geeigneten Fällen die Mangelbeseitigung in Eigenregie anzubieten. Ferner sollten betroffene Ingenieure gegenüber dem Bauherrn darauf drängen, dass dieser zunächst den mitverantwortlichen Bauunternehmer auf Nachbesserung in Anspruch nimmt. Idealerweise findet dieses Vorgehen bereits Eingang in den Vertrag zwischen Bauherr und Ingenieur. ■ INGBWaktuell 03/2015 09 GHV Interessante Entscheidungen im Honorar- und Vergaberecht Mehr Honorar bei Stufenverträgen! HOAI Bei Stufenverträgen gilt HOAI zum Zeitpunkt der späteren Beauftragung! BGH, 18.12.2014 – VII ZR 350/13 Leitsatz: »Zur intertemporalen Anwendbarkeit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (2009) bei stufenweiser Beauftragung eines Architekten.« GHV: Ein wichtiges Urteil. Denn anders als bisher von vielen Auftraggebern gesehen, hat der BGH entschieden, dass bei Stufenverträgen die HOAI zum Zeitpunkt der späteren Beauftragung gilt. Dazu hat die GHV außerhalb dieser Beilage direkt im Deutschen Ingenieurblatt, Ausgabe März 2015, einen ausführlichen Artikel verfasst. Auf diesen und auch auf die nachfolgend ausgewiesenen Seminare hierzu wird verwiesen. Nebenkosten zeitnah dokumentieren! OLG Dresden, Urteil vom 25.04.2013 – 10 U 1933/10 Aus dem Urteil: »Allerdings entbindet eine spätere Geltendmachung der Erstattung dieser Nebenkosten den Kläger nicht von der Verpflichtung, den Nachweis auch dann zu erbringen, wenn durch Zeitablauf Erschwernisse bei der Nachweisführung eingetreten sind. Denn dem Vertragspartner muss es ermöglicht werden, nachzuvollziehen, welche Kopien tatsächlich gefertigt wurden, ob die Fertigung in ordnungsgemäßer Erfüllung des Architektenvertrages erfolgt ist und welche Kosten hierfür entstanden sind.« GHV: Ist vereinbart, dass Nebenkosten nach Aufwand abzurechnen sind, sollte der Planer sofort bei der Entstehung dokumentieren, wofür diese im Projekt entstanden sind. Gelingt ihm das später nicht mehr eindeutig (was vorliegend gegeben war), kann er die Erstattung nicht mehr verlangen. Er geht leer aus. VOF Zu spät ist zu spät! VK Südbayern, 07.07.2014 – Z3-3-3194-1-2405/14 Leitsätze: »Die nicht rechtzeitige Vorlage des Teilnahmeantrags bei der Vergabestelle hat auch in einem Vergabeverfahren nach der VOF die zwingende Nichtberücksichtigung zur Folge. Dies folgt aus der mit der Festlegung der Bewerbungsfrist durch den Auftraggeber ausgelösten Selbstbindung.*) 2. Verspätungen, die etwa aus einer ungewöhnlich langen Postlaufzeit resultieren, betreffen das dem Bewerber auferlegte Übersendungsrisiko. Davon ist auch dann keine Ausnahme zu machen, wenn die Vergabestelle die Übermittlung auf dem Postweg vorgeschrieben hatte und die Verspätung durch Verschulden des Postdienstleisters verursacht wurde.« GHV: Die Arbeit war umsonst, wenn die Bewerbungsunterlagen nicht rechtzeitig da sind. Ein Bewerber sollte also genug Vorlauf einplanen oder lieber die Unterlagen selbst abgeben, wenn es knapp werden könnte. 10 INGBWaktuell 03/2015 Auftraggeber sagt, was ihm gefällt VK Baden-Württemberg, 11.04.2014 – 1 VK 10/14 Leitsätze der Autoren: »1. Bereits die vorbereitende Vergabeempfehlung an den Stadtrat kann Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens sein. 2. Der Auftraggeber ist weitgehend frei zu sagen, was er haben will und was ihm gefällt.« GHV: Eine Stadt schreibt im Rahmen eines Architektenwettbewerbs den Bau einer neuen Sporthalle aus. Ein Bewerber erhält für seine Wettbewerbsarbeit den ersten Preis. Beim Zuschlagskriterium »Wettbewerbsergebnis« gibt es für die Überarbeitung der Arbeit aber nachträglich Punktabzüge. Wegen der weiteren Kriterien hat der Bewerber jetzt nur noch Rang zwei. Das Preisgericht spricht dem Stadtrat eine Vergabeempfehlung für einen Konkurrenten aus. Der Bewerber rügt dies, erhält aber nur vage Antworten. Der Bewerber zieht vor die Vergabekammer. Der Bewerber unterliegt! Bei den Vorgaben und Bewertungen von Wettbewerbsarbeiten sei die Stadt weitgehend frei, solange diese, wie hier gegeben, sachgerecht, willkür- und widerspruchsfrei seien. Die Stadt dürfe entscheiden, was ihr städtebaulich und architektonisch gut gefalle, und sie sei auch bei freiberuflichen Leistungen weitgehend frei darin zu sagen, was sie haben wolle. Dies habe die Vergabekammer nicht zu bewerten. Eine gerade für Architekten lesenswerte Entscheidung. Selbst der erste Platz im Wettbewerb ist keine Garantie für einen Auftrag. Wenn sich das Personal schlecht präsentiert und die überarbeitete Wettbewerbsarbeit dem Auftraggeber nicht mehr gefällt, ist der sicher geglaubte Auftrag weg. (Auszug aus Kalte/Wiesner in IBR, 2014, 630) Gremienbeschlüsse dokumentieren OLG München, 25.09.2014 – Verg 9/14 Aus dem Beschluss: »Auch insgesamt genügt die Dokumentation der einzelnen Maßnahmen und insbesondere der Bewertung den an sie zu stellenden Anforderungen. Die Akten enthalten Wertungsbögen mit detaillierten Mitschriften der einzelnen Gremiumsmitglieder. Diese Bögen sind handschriftlich ausgefüllt und sie tragen mit derselben Handschrift jeweils den Namen des Gremiumsmitglieds. (…). Dass sich die Gremiumsmitglieder im Anschluss an die Verhandlungsgespräche (…) überdies insgesamt ausgetauscht haben, ist selbstverständlich und bedurfte keiner ausdrücklichen und detaillierten Dokumentation. Völlig zutreffend lässt die Antragsgegnerin hierzu ausführen: ‚Wie intern im Gremium die Entscheidung zustande gekommen ist, unterliegt danach nicht der Nachprüfung (…).‘ Danach ist es nicht erforderlich, zu der Vergabeakte auch die Handzettel zu nehmen, auf denen sich die einzelnen an der Wertung beteiligten Personen ihre jeweiligen Ergebnisse notieren (…). Für die Wertung sind diese Einzelergebnisse auch ohne unmittelbare Bedeutung. Ausschlaggebend ist vielmehr der Mittelwert, d. h. zu welchem Ergebnis das mit der Wertung beauftragte Gremium gekommen ist (…).« GHV: Auftraggeber sind immer wieder unsicher, wie genau sie ihre und insbesondere die Entscheidungen von Gremien dokumentieren müssen. Das OLG stellt klar, dass es genügt, wenn das Ergebnis eines Gremienentscheides dokumentiert ist. Die Mitglieder dürfen sich dabei auch austauschen. »100 Punkte oder nichts« ist vergaberechtswidrig! OLG Düsseldorf, 22.01.2014 – VII Verg 26/13 Aus dem Beschluss: »Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkte festgelegt. 100 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten Wertungspunktezahl und 0 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungspunktezahl. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. (…) Vor dem Hintergrund, dass der Auftraggeber an das bekannt gegebene Kriterium des wirtschaftlichsten Angebots (…) rechtlich gebunden ist (…) ist ein solches Wertungssystem nach dem Prinzip ‚100 Punkte oder nichts‘ vergaberechtswidrig.« GHV: Demnach sind alle Bewertungsschemata, die dem niedrigsten Preis die höchste Punktzahl und dem höchsten Preis 0 Punkte zuordnen und dazwischen linear interpolieren, vergaberechtswidrig. Eine solche Wertung wird noch in vielen Vergabeverfahren von Auftraggebern verwendet und führt zwangsläufig zu einer Verzerrung und Überbewertung des Preises. Die GHV empfiehlt schon länger eine Formel (siehe Website der GHV unter »Schriftenreihe«). Es berichten und stehen für Fragen zur Verfügung: Dipl.-Ing. Peter Kalte, Dipl.-Ing. Arnulf Feller GHV, Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. Mannheim ➔ www.ghv-guetestelle.de GHV-Seminare Die GHV bietet 2015 wieder Seminare an. Diese finden zentral in Mannheim in Bahnhofsnähe, jeweils von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Ergänzt werden die Seminare durch Workshops. Details und das Anmeldeformular finden Sie auf der Website der GHV. HOAI 2013 – Grundlagen.... 11.03.2015 Fachseminare: BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen... ...............................................16.03.2015 Verkehrsanlagen................... 23.03.2015 Haftung der Planer.................26.03.2015 Freianlagen............................14.04.2015 Technische Ausrüstung..........16.04.2015 Tragwerksplanung.................20.04.2015 Gebäude.................................23.04.2015 Ingenieurbauwerke................27.04.2015 Ganztägige Workshops, jeweils von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr: Wasserwirtschaft...................06.05.2015 Konstruktive Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung.................01.06.2015 Verkehrsanlagen....................11.06.2015 Technische Ausrüstung..........25.06.2015 Gebäude.................................29.06.2015 Folgendes Seminar bietet die GHV in Stuttgart, in der Neuapostolischen Kirchen, Immenhofer Straße 62, von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr an: Fachseminar – BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen.....................24.03.2015 ➔ www.ghv-guetestelle.de Seminare Seminare der INGBW Management Ruhe bewahren – Selbstmanagement bei Stress 24.3.2015, 10-17.00 Uhr, INGBW-Räume In dem eintägigen Seminar erhalten die Teilnehmer eine kompakte Wissensvermittlung über die Entstehung von »Stress«. Sie erfahren, wie man dauerhaft die persönlichen »Stressfallen« überwinden kann und in Phasen hoher Anspannung einen »klaren Kopf« bewahrt. Zudem werden praktische Techniken zur Steigerung der persönlichen Effizienz und zur klaren Kommunikation vermittelt. Ref.: Dipl.-Ök. S. Walch, Dipl.-Ing. B. Strempel Anmeldung über Herrn Freier: ➔ [email protected], T 0711 6497-142 HOAI-Feierabendseminare Aktuelles aus dem Ingenieurrecht Referent: RA Dr. A. Digel: • Konstanz, 24.03.2015, 16-19.00 Uhr HTWG Hochschule Konstanz für Technik, Wirtschaft und Gestaltung, Brauneggerstr. 55, 78462 Konstanz • Stuttgart, 26.03.2015, 16-19.00 Uhr Neuapostolische Kirche, Immenhoferstr. 64, 70180 Stuttgart • Ulm, 15.04.2015, 16-19.00 Uhr Industrie und Handelskammer, Olgastr. 95-101, 89014 Ulm • Freiburg, 23.04.2015,16-19.00 Uhr Handwerkskammer, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg im Breisgau ➔Anmeldung: [email protected] Akademie der Ingenieure Neues Geschäftsfeld als Ressourcenscout Effizienz erschöpft sich nicht nur in der Optimierung des Energieverbrauchs. In weniger energieintensiven Branchen lohnt auch der Blick auf Materialeinsatz, Wasserverbrauch und Abfallaufkommen. Um die Ressourceneffizienz nachhaltig zu verstetigen, benötigen Berater für KMU Qualifikationen und Kompetenzen – fachlicher, methodischer und sozialer Art. Aus diesem Grund hat die Akademie der Ingenieure mit Unterstützung des Umweltministeriums BW einen Lehrgang konzipiert, der den gesteigerten Anforderungen der Ressourceneffizienz Rechnung trägt und unterstützend Akteure adäquat qualifiziert. Ressourcenscouts helfen einerseits Betrieben Kosten zu sparen und Umweltbelastungen zu reduzieren. Auf der anderen Seite schärfen sie ihr Beraterprofil und erschließen ihrem Unternehmen ein neues und abwechslungsreiches Geschäftsfeld. Ausführliche Informationen zum Lehrgang unter ➔ www.ressourcenscout-bw.de Energieeffizienz Ressourcenscout Baden-Württemberg ab 17.04.2015 in Ostfildern (10 Tage) KfW-Effizienzhausplaner/-in ab 24.04.2015 in Ostfildern (5 Tage Aufbau-LG) Passivhausplaner/-in ab 24.04.2015 in Singen/Konstanz (8 Tage) ab 17.09.2015 in Ostfildern (8/10 Tage SV für Energieeffizienz ab 10.7.2105 in Ostfildern (2 Tage) Energieeffizientes Sanieren in der Praxis 24.04.2015 in Ostfildern (1 Tag) 08.05.2015 in Mainz (1 Tag) Atmende Wände, Fassadenbrände und andere Skandale 25.04.2015 in Ostfildern (1 Tag) 09.05.2015 in Mainz (1 Tag) Anlagentechnik f. Architekten / Ingenieure 05.05.2015 in Ostfildern (1 Tag) Gebäudesimulation in der Planungspraxis 11.06.2015 in Ostfildern (1 Tag) 16.09.2015 in Mainz (1 Tag) Brandschutz Fachplaner/-in für gebäudetechnischen Brandschutz (in Kooperation mit EIPOS) ab 20.03.2015 in Ostfildern (14 Tage) SV Abwehrender Brandschutz ab 17.04.2015 in Ostfildern (14 Tage; Einzelmodule buchbar) SV für Schall- und Wärmeschutz ab 24.09.2015 in Koblenz (4 Tage) Fachplaner/-in für vorbeugenden Brandschutz (in Kooperation mit EIPOS) ab 23.10.2015 in Ostfildern (16 Tage) Ergebnisorientiert kommunizieren 30.04.2015 in Mainz (1 Tag) 24.09.2015 in Ostfildern (1 Tag) Psychologie und Rhetorik 16.06.2015 in Koblenz (1 Tag) 22.10.2015 in Ostfildern (1 Tag) Neukundenakquise - Intensivtraining 10.12.2015 in Mainz (1 Tag) ➔ INGBW-Mitglieder erhalten 25 Prozent Rabatt auf das Angebot der AkadIng ➔ www.akademie-der-ingenieure.de Akademie der Hochschule Biberach SiGeKo Arbeitsschutz für SiGeKo 17.04.2015 – 18.04.2015 24.04.2015 – 25.04.2015 Energieeffizienz und Mehr SV für vorbeugenden Brandschutz (in Kooperation mit EIPOS) ab 20.11.2015 in Ostfildern (18 Tage) Zertifizierter Passivhausplaner /- berater CEPH 20.04.2015 – 25.04.2015 04.05.2015 – 07.05.2015 Sachverständigenwesen Energiemanagement für Gebäude- und Anlagentechnik 23.04.2015 – 24.04.2015 SV für Schäden an Gebäuden ab 27.03.2015 in Ostfildern (24 Tage) Infrastruktur Vorbereitungs-Workshop zur Sachkundeprüfung im Fachgebiet Schäden an Gebäuden 17.04.2015 in Mainz (1 Tag) Schnittstellen in der Planung von Schienenverkehrsanlagen 9.-11. & 23.-25. März 2015 SV für Schall- und Wärmeschutz ab 7.05.2015 in Ostfildern (4 Tage) ab 24.9.2015 in Koblenz (4 Tage) ➔ INGBW-Mitglieder erhalten 10 Prozent SV für die Analyse und Sanierung von Schimmelpilzschäden ab 09.10.2015 in Ostfildern (6 Tage) SiGeKo Update SiGeKo RAB 30 Anlage B+C 08.05.2015 in Ostfildern (Vormerkung möglich) Mediation Mediator/-in (Grundlagen + Planen und Bauen - Gesamtlehrgang) ab 19.10.2015 in Ostfildern (27 Tage) Einführung in die Grundlagen der Mediation (Kompakt-Lehrgang) ab 19.10.2015 in Ostfildern (5 Tage) Barrierefreies Bauen Fachplaner/-in Barrierefreies Bauen ab 11.06.2015 in Ostfildern (6 Tage) Persönlichkeit Modernes Zeit- und Arbeitsmanagement 20.04.2015 in Mainz (1/2 Tag) 12.11.2015 in Ostfildern (1/2 Tag) Rabatt auf das Angebot der Akademie der Hochschule Biberach ➔ www.akademie-biberach.de Kongresse BIM 3. BIMiD-Fachsymposium 23.04.2015, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO in Stuttgart Das 3. BIMiD-Fachsymposium findet am 23.04.2014 im Zentrum für Virtuelles Engineering ZVE beim BIMiD-Projektpartner FraunhoferInstitut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO in Stuttgart statt. Bei der ganztägigen Veranstaltung geht es vor allem um den Einsatz Virtueller Techniken im Bauwesen, insbesondere um Virtuelles Prototyping. Im Mittelpunkt steht dabei das zentrale BIM-Referenzobjekt, das während der dreijährigen Projektlaufzeit vom BIMiD-Konsortium wissenschaftlich begleitet wird. Unter anderem werden die BIMiD-Projektpartner vom Fraunhofer IAO einen Immersiven Gebäudeprototypen von dem Büroneubau der Volkswagen Financial Services AG in Braunschweig zeigen können, mit dem in der VR-Cave eine virtuelle Gebäudebegehung möglich sein wird. ➔ www.bimid.de/Veranstaltungen Besprechungen und Meetings straff und effizient führen 20.04.2015 in Mainz (1/2 Tag) 12.11.2015 in Ostfildern (1/2 Tag) Kommunikationstraining für Jungingenieure 21.04.2015 in Ostfildern (1 Tag) INGBWaktuell 03/2015 11 Service Nachfolgeberatung Die INGBW bietet ihren Mitgliedern eine kostenlose Sprechstunde (45 Minuten) zu verschiedenen Beratungsthemen an. Diese wird von dem auf Architektur- und Ingenieurbüros spezialisierten Unternehmen Dr.-Ing. Preißing AG durchgeführt. Mitglieder können hier ihre individuellen Fragen zu den Themen der Nachfolgeregelung, Existenzgründung, Personalmanagement, Büroorganisation etc. an einen erfahrenen Berater richten und konkrete Hinweise für strategische Entscheidungen in ihrem Ingenieurbüro erhalten. Termine: 22.5.2015, 24.7.2015, 18.9.2015, 30.10.2015, 4.12.2015, jeweils von 14 bis 18.00 Uhr. Ort: Stuttgart, INGBW-Geschäftsstelle ➔ Ansprechpartner: Gerhard Freier [email protected], T 0711 64971-42 ➔ www.preissing.de Wichtige Termine 6. Verleihung des Fritz-Leonhardt-Preises 04.07.2015 in Stuttgart, Neue Staatsgalerie Der 6. Fritz-Leonhardt-Preis (FLP) wird am 4. Juli 2014 Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek feierlich überreicht (siehe S. 1&2). Der FLP wird herausragende Bauingenieure verliehen – an Ingenieurpersönlichkeiten, die in besonderer Weise Form, Funktion und Ästhetik bei der Ingenieurbaukunst vereinen. Namensgeber eines der großen, europäischen Bauingenieurpreise ist der international angesehene, im Jahre 1999 verstorbene Bauingenieur Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. mult. Fritz Leonhardt. Eine Einladung zur Preisverleihung geht allen Kammermitgliedern zu. ➔ www.fritz-leon- hardt-preis.de Jubilare Wir gratulieren allen Jubilaren, die im März Geburtstag haben, sehr herzlich und wünschen Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg! 50. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Karen Bolkart Dipl.-Ing. (FH) Felix Bürk Dipl.-Ing. (FH) Steffen Haas Dipl.-Ing. (FH) Konrad Hall Dipl.-Ing. (FH) Norbert Maaß Dipl.-Ing. Andreas Nußbaum Dipl.-Ing. (FH) Gregor Otte Dipl.-Ing. Patrick Peppinghaus Dipl.-Ing. Markus Rudolph 55. Geburtstag Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Hafner Dipl.-Ing. Matthias Schelbert Dipl.-Ing. Matthias Schweizer Dipl.-Ing.(FH) Wolfgang Süfling Dipl.-Ing. Markus Theurer 60. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Klaus Ege Dipl.-Ing. (FH) Reinhold Großmann 12 INGBWaktuell 03/2015 65. Geburtstag Dipl.-Ing. Jochen Eckert Dipl.-Ing. Walter Linsin Dipl.-Ing.(FH) Hansjörg Ludin Ing. Ludwig Ohnhaus Dipl.-Ing. Siegfried Schnepf 75. Geburtstag Dipl.-Ing. Winfried Eidel Dipl.-Ing. Harald Neumann 80. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Horst Anlauff Dipl.-Ing. Gerhard Bodura Neue Mitglieder Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit Beratende Ingenieure (BI) Dr. sc. techn. Hans Gerhard Grassl, München Dipl.-Ing. (FH) Konrad Hall, Donaueschingen Dipl.-Ing. (FH) Alexander Jörg, Ellwangen / Jagst Dipl.-Ing. Univ. Markus Peter Karpa, München Dipl.-Ing. (FH) Robert Krauthausen, Freiburg Dipl.-Ing. (BA) M.Eng. Sebastian Liebers, Mannheim Dipl.-Ing. Peter Oehler, Lörrach Dipl.-Ing. (FH) Achim Schmitt, Stuttgart Dipl.-Ing. Florian Titze, Backnang Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Tsalos, Illerkirchberg Selbstständige freiwillige Mitglieder (FU) Dipl.-Ing. (FH) Stefan Bieger, Ehingen B.Eng. Verena Brühmann, Backnang Doppelmesse BAUEN + WOHNEN 20. bis 22. März 2015, Messe Offenburg Die strukturierte Doppelmesse BAUEN + WOHNEN und GARTENZEIT zeigt in Offenburg Qualität und Trends rund um‘s Bauen, Wohnen und den Garten. Zwei Themenhallen zu einem Eintrittspreis, beide mit zusätzlichem kostenlosen Rahmenprogramm, vertiefenden Vorträgen und Sonderschau wenden sich an Hausbesitzer, private und gewerbliche Bauherren, Immobilienbesitzer und Gartenfreunde. Rund 10.000 Interessenten besuchten 2014 das Messe-Duo. Ein besonderer Fokus liegt auf Energieeffizienz mit zahlreichen Angeboten und Beratung. Ökologisches und wertbeständiges Bauen, Renovieren und Sanieren, Wohnen und Einrichten, Immobilien und Finanzierung, sowie Handwerk und Haustechnik sind vertreten. Die INGBW ist am Stand 107 in der BadenArena zu finden. Das Greentec-Fachforum findet am Freitag und Samstag von 15 bis 17 Uhr im Vortragsforum statt. Themen sind unter anderem Brennstoffzellen, dezentrale Wohnungslüftung und grüne Baustoffe. ➔ www.messe-offenburg.de Dipl.-Ing. (TU) Ola Hanell Dipl.-Ing. Werner Kleinbach Dipl.-Ing. Michael Leich Dr.-Ing. Helmut Maus Dipl.-Ing. Gotthard Zepezauer Dipl.-Ing. Claus Dietrich, Weilheim-Teck Dipl.-Ing. (FH) Thorsten Heiß, Bammental Privatwirt. angestellte Mitglieder (FA) Dipl.-Ing. Andreas Dirscherl, Welzheim Dipl.-Ing. Univ. Christoph Haag, Ettlingen Dipl.-Ing. Johannes Jonas Haueisen, Blaubeuren Dipl.-Ing. (FH) Hans-Martin Schmidt, Urbach Öffentlich bed. freiwillige Mitglieder (FÖ) Prof. Dr.-Ing. Jochen Wüst, Rottenburg am Neckar Junioren (JU) Christian Brendelberger, Karlsruhe Christoph Merk, Uttenweiler Marco Östreicher, Heilbronn Christoph Plautz, Altensteig Anna-Kristin Raufmann, Deizisau Gremien Die Termine-Ansicht der INGBWHomepage ist derzeit aufgrund technischer Probleme leider inaktiv. Die Dienstleister der Kammer suchen nach einer Lösung, damit folgende Seite mit wichtigen Terminhinweisen bald wieder erreichbar ist: ➔ www.ingbw.de/termine Sitzungstermine der FG Brandschutz: 20.03.2015, 14 bis 17 Uhr, INGBW-Räume 9.10.2015, 14 bis 17 Uhr, INGBW-Räume Gemeinsame Sitzungen der FG Bauphysik, FG Energie, FG Energiewende und der FG Gesamtenergieeffizienz: 17. April 2015, 13 bis 17 Uhr, INGBW-Räume 17. Juli 2015, 13 bis 17 Uhr, IHK Ulm 6. November 2015, 13 bis 17 Uhr in Karlsruhe, Raum wird noch bekannt gegeben Impressum INGBWaktuell ist offizielles Organ der Ingenieurkammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 102412, 70020 Stuttgart T +49 711 64971-0, F -55, [email protected] www.ingbw.de Verantwortlich i.S.d.P.: Daniel Sander M.A. Redaktion: Karoline v. Graevenitz M.A. Redaktionsschluss: 26.02.2015