aktuell - Ingenieurkammer Baden

Transcription

aktuell - Ingenieurkammer Baden
aktuell
Offizielles Organ
der Ingenieurkammer
Baden-Württemberg
03/2015
Beilage zum Deutschen
IngenieurBlatt 03/2015
Herausgeber:
Ingenieurkammer
Baden-Württemberg
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
UnterzeilePräsident
8/10 pt
www.ingbw.de
Prof. Dr.-Ing.
Stephan Engelsmann
Editorial
Preisträger des 6. Fritz-Leonhardt-Preises steht fest
FLP
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
Die Fachgruppe Ingenieurinnen der Ingenieurkammer ist in ihrer Arbeit an einem
entscheidenden Punkt angekommen. Sie
möchte herausfinden, woran es liegt,
dass nach wie vor wenige Frauen den Ingenieurberuf ausüben. Den Statistiken
zufolge ist der Anteil an Hochschulabsolventinnen in den vergangenen Jahren
zwar stark gestiegen, allerdings übt nur
ein Bruchteil von ihnen den erlernten Beruf tatsächlich aus. Aus diesem Grund hat
die Fachgruppe einen kompakten anonymen Fragebogen entwickelt. Aus den
Antworten sollen Schlüsse für mögliche
Handlungsempfehlungen für die Kammer
und ihre Mitglieder gezogen werden. Wir
möchten Sie gerne bitten, sich zahlreich
an der Umfrage zu beteiligen. Haben Sie
dafür vielen Dank.
Herzlichst
Ihr
Stephan Engelsmann, Präsident
Foto: Copyright A.T. Schäfer, Stuttgart
nun ist es soweit – die Ingenieurkammer
Baden-Württemberg gibt den Preisträger
des 6. Fritz-Leonhardt-Preises 2015 bekannt: Es ist Professor Werner Sobek aus
Stuttgart, einer der wichtigsten Bauingenieure der Gegenwart. Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg ist stolz darauf,
dass ein weiteres herausragendes Mitglied aus ihren Reihen für sein Lebenswerk geehrt wird. Der Preis wird Werner
Sobek am 4. Juli 2015 in der Stuttgarter
Staatsgalerie überreicht. Auf der Preisverleihung werden unter anderen BadenWürttembergs Wissenschaftsministerin
Theresia Bauer und Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn eine Rede halten.
Die Mitglieder der Ingenieurkammer sind
herzlich eingeladen. Das offizielle Einladungsschreiben wird kommenden Monat
versandt.
Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek
Fritz-Leonhardt-Preis geht
an Werner Sobek
Der Stuttgarter Bauingenieur und Architekt Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner
Sobek wird für sein Lebenswerk mit dem Fritz-Leonhardt-Preis ausgezeichnet. Der international bedeutsame Ingenieurpreis ehrt herausragende Bauingenieure, die in außergewöhnlicher Weise Form, Funktion und Ästhetik bei
der Ingenieurbaukunst vereinen.
D
er 6. Fritz-Leonhardt-Preis 2015
wird am 4. Juli in der Stuttgarter
Staatsgalerie Professor Sobek durch
die INGBW und den Verband Beratender Ingenieure (VBI) verliehen.
Kammerpräsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann erläutert die Entscheidung der Preisjury: » Werner So-
bek ist einer der wichtigsten Bauingenieure der Gegenwart, eine charismatische Ingenieurpersönlichkeit, in
deren Werk wir die Zukunft des Bauens entdecken dürfen. Die Grundlage
seines innovativen und visionären
Werkes bilden die Begriffe Formgebung, Materialoptimierung und NachINGBWaktuell 03/2015
01
Foto: Copyright Zooey Braun, Stuttgart
Der International Airport in Bangkok
Foto: Copyright Andreas Keller, Altdorf
Das B 10 in Stuttgart
Foto: Copyright Zooey Braun, Stuttgart
Der Post Tower in Bonn
kunst wie Hochhäuser und Stadien,
Fassaden und Sonderkonstruktionen,
Verkehrsbauwerke, aber auch Messestände und Wohnhäuser. Beispiele sind
die wandelbare Überdachung des Stadiums Hamburg-Rothenbaum, das
verglaste Seilnetz des Rhön-Klinikums
in Bad Neustadt, die Messestände für
AUDI, Deutsche Post und MERO, die
Glasfassaden des Sony-Center in Berlin, die weit spannende Stahlkonstruktion des Flughafens von Bangkok, der
Altar für den Besuch von Papst Benedikt XVI. 2011 in Freiburg oder die Cité
du design in St. Etienne. Leichtbau und
Transparenz sind Begriffe, die in seiner Arbeit eine große Rolle spielen.
Stuttgart hat er unter anderem bereichert durch das Mercedes-Benz Museum, das Kunstmuseum und sein
Wohnhaus R128. Im Juli 2014 wurde
das B 10 eröffnet, das erste Aktivhaus
der Welt, entwickelt nach dem Prinzip
»Triple Zero«: Das Gebäude benötigt
»null« Energie, da es doppelt so viel
Strom aus nachhaltigen Energiequellen erzeugt, wie es selbst benötigt, es
produziert »null« C02-Ausstoß und es
hinterlässt beim Rückbau »null« Abfall.
Große Namen
Altar für den Besuch von Papst Benedikt XVI.
2011 in Freiburg. Ein Großteil der Materialien
war weiterverwendbar bzw. rezyklierbar.
haltigkeit. Entwickeln, Entwerfen und
Konstruieren sind für Werner Sobek,
einen der Wegbereiter des nachhaltigen Bauens, ganzheitlich zu betrachtende Prozesse. In seinen Projekten sind Ingenieurwissenschaften
und Gestaltungskompetenz unauflösbar miteinander verwoben.«
Das Werk Werner Sobeks umfasst
unterschiedliche Bereiche der Bau02
INGBWaktuell 03/2015
FLP
Foto: Copyright Rainer Viertlboeck, Gauting
Werner Sobek wird der 6. Fritz-Leonhardt-Preis verliehen
Werner Sobek wurde 1953 in Aalen geboren. Er studierte Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität
Stuttgart unter anderen bei Jörg
Schlaich, Klaus Linkwitz, Jürgen Joedecke und Frei Otto. 1992 gründete er
die gleichnamige Firmengruppe, die
heute mehr als 200 Mitarbeiter mit
Standorten in Stuttgart, Frankfurt,
Moskau, New York, Istanbul, London,
Dubai und Sao Paulo beschäftigt. 1994
wurde er an die Universität Stuttgart
berufen, wo er zunächst die Nachfolge
von Frei Otto antrat sowie 2001 zusätzlich auch die Nachfolge von Jörg
Schlaich übernahm. Seitdem leitet er
das von ihm gegründete Institut für
Leichtbau Entwerfen und Konstruieren
(ILEK). Er war auch Mies van der Rohe
Professor am Illinois Institute of Technology in Chicago und lehrt als Gastprofessor an zahlreichen Universitäten
im In- und Ausland. Sein Unternehmen, die Werner Sobek Group, ist ein
weltweit tätiger Verbund von Planungsbüros für Architektur, Tragwerksplanung,
Fassadenplanung,
Nachhaltigkeitsberatung und Design.
Er gehört zu den Gründern Deutschen
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
e.V. (DGNB), deren Präsident er war.
2011 rief Werner Sobek mit anderen
das Stuttgart Institute of Sustainability
Stiftung e.V. (SIS) ins Leben. Er ist Träger zahlreicher Preise und Auszeichnungen, darunter der Verdienstorden
des Landes Baden-Württemberg.
Der FLP wird seit 1999 alle drei Jahre vergeben. Namensgeber ist der
weltweit renommierte Stuttgarter
Bauingenieur Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h.
mult. Fritz Leonhardt (1909-1999; u.a.
Fernsehturm Stuttgart). Die bisherigen
Preisträger sind der französische Bauingenieur Michel Virlogeux (1999, Normandiebrücke), der Stuttgarter Professor Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. mult. Jörg
Schlaich (2002, filigrane Tragwerke)
und der Baseler Professor Dr.-Ing.
René Walther (2005, Schrägseilbrücken mit sehr schlanken Längsträgern), William F. Baker aus Chicago
(2009, Wolkenkratzer wie Burj Khalifa,
Dubai) sowie Professor Baurat h.c.
Dipl.-Ing. Dr. Alfred Pauser (2012, Donaustadtbrücke Wien). ■
➔ www.fritz-leonhardt-preis.de
Wie werden Ingenieurinnen im Berufsleben wahrgenommen?
Umfrage
Ingenieurinnen im Fokus
Die Fachgruppe Ingenieurinnen möchte der Frage auf den Grund gehen, warum so wenige Absolventinnen
im Ingenieurberuf arbeiten, und hat zu diesem Zweck einen Fragebogen für Arbeitgeber entwickelt. In Baden-Württemberg ist in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Studentinnen in den sogenannten
MINT-Fächern um 71 Prozent gestiegen, doch nur 17 Prozent von ihnen üben den erlernten Beruf letztendlich aus. Die INGBW bittet aus diesem Grund ihre Mitglieder, sich an der Umfrage zu beteiligen. Die Antworten werden anonym behandelt. Die Umfrage kann per Fax (0711-64971-29), per Email (diese geht Ihnen am
18.3.2015 zu) oder Online über ➔ www.ingbw.de/ingenieurinnen bis zum 1. Mai beantwortet werden.
Mehrfachantworten sind zum
Teil möglich
1. Fragen zum Büro
1.1. Bürogröße
ohne Mitarbeiter 
bis 2 Mitarbeiter 
über 2 Mitarbeiter 
über 20 Mitarbeiter 
1.2. Beschäftigte
Anzahl Ingenieure ____
Anzahl Ingenieurinnen ____
1.3. Beschäftigtenmodell bei Ingenieurinnen
Vollzeit 
Teilzeit 
Freie Mitarbeit 
Elternzeit 
Homeoffice 
Keines 
1.4. Branche
Anlagenbau 
Bautechnik/Baubetrieb 
Bauphysik 
Biotechnik 
Chemie-Ingenieurwesen 
Elektrotechnik 
Energiemanagement 
Gebäudetechnik 
Geotechnik, Erd- & Grundbau 
Ingenieurbau 
Landschaftsplanung 
Siedlungswasserwirtschaft 
Städtebau/Landespflege 
Tragwerksplanung 
Umwelttechnik 
Verkehrswesen 
Vermessungswesen 
Sonstige 
2. Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit Ingenieurinnen,
auch außerhalb des Büros
2.1. Sehen Sie Vorteile
a. in der Zusammenarbeit mit
Ingenieurinnen?
Ja 
Nein 
Kein Unterschied 
b. in einem »gemischten« Team
aus Ingenieurinnen und Ingenieuren?
Ja 
Nein 
Kein Unterschied 
2.2. Welche Erfahrungen haben
Sie gemacht?
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3. Perspektiven & Erwartungen
3.1. Würden Sie generell Ingenieurinnen beschäftigen?
Ja 
Nein 
3.2. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um Ihr Unternehmen für
gut qualifizierte Frauen attraktiv zu machen?
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2.3. Haben Sie sich schon einmal
gezielt gegen die Einstellung einer Ingenieurin entschieden? Nein 
Ja 
Wenn Ja,
a.aus der Befürchtung heraus,
sie könnte wegen Familiengründung ausfallen?

b.aus Zweifeln an der Bewerberin, sich in ein ausschließlich
männliches Team einfinden zu
können?

c. in Erwartung, sie könnte sich
nicht genug durchsetzen?

d.aus anderen Gründen:
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3.3. Würden Sie »Wiedereinsteigerinnen« nach mehrjähriger
Berufspause einstellen? Ja 
Nein 
2.4. Könnten Sie sich vorstellen,
zukünftig mehr mit Ingenieurinnen zusammenzuarbeiten?
Ja 
Nein 
Ohne Bedeutung 
4. Netzwerk
4.1. Möchten Sie in ein Netzwerk
aufgenommen werden, das speziell Ingenieurinnen vermittelt?
ja 
nein 
Wenn Nein, warum?
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3.4. Welche Maßnahmen zur Förderung des Wiedereinstiegs von
Ingenieurinnen halten Sie für
sinnvoll?
Praktika 
Patenschaft im Büro 
Teambildung 
Schulungen/Weiterbildungen 
Flexible Arbeitszeiten 
Homeoffice 
Freie Mitarbeit 
Teilzeitmodelle 
Kinderbetreuung 
INGBWaktuell 03/2015
03
Ausblick
Neues beim Brandschutz
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg ändert auf Drängen der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und der Architektenkammer Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschriften zum Brandschutz: Es handelt sich um
die VwV Brandschutzprüfung und um die VwV Brandverhütungsschau.
ie Änderungen erfolgen im Zuge
der LBO-Novelle, die Anfang März
in Kraft tritt. Die beiden Kammern hatten im Gesetzgebungsverfahren zur
LBO-Novelle dafür gekämpft, dass die
Fachlisten der Kammern in der LBO
oder in anderen Rechtsnormen als
rechtlich bindend verankert werden.
Das Ministerium lehnte allerdings entsprechende Änderungen am Entwurf
der LBO-Novelle ab. Stattdessen wurde auf Antrag des Landtags zugestanden, dass die Fachlisten für Brandschutz in die Verwaltungsvorschriften
für die Brandschutzprüfung aufgenommen werden sollen. Hintergrund
ist, dass für eine Änderung von Verwaltungsvorschriften kein Gesetzgebungsverfahren notwendig ist.
Fachlisten in Verordnungen eingeführt
Die beiden Verordnungen werden nun
dahingehend geändert, dass bei der
Heranziehung von Sachverständigen
für die brandschutztechnische Beurteilung bzw. für die Brandverhütungsschau künftig auch auf die Fachlisten
der beiden Kammern verwiesen wird.
In der VwV Brandschutzprüfung vom
17. September 2012 (GABl. S. 865) wird
in Nummer 4.3 Satz 3 und in der VwV
Brandverhütungsschau vom 17. September 2012 (GABl. S. 863) wird in
Nummer 4.2 Satz 1 folgender neuer
Spiegelstrich angefügt:
• »Personen, die in eine Fachliste für
Brandschutz bei der Ingenieurkammer
Baden-Württemberg
oder der Architektenkammer Baden-Württemberg eingetragen
sind.«
Beide Kammern haben zu diesem Vorhaben eine positive Stellungnahme
abgegeben, auch wenn die Aufnahme
der Fachlisten für Brandschutz in die
Verwaltungsvorschriften nur ein Anfang sein kann.
Kammer kämpft weiter für Fachlisten
Ziel der Ingenieurkammer BadenWürttemberg ist es weiterhin, dass die
Fachlisten der Kammer – wie in ande04
INGBWaktuell 03/2015
ren Bundesländern auch – als rechtlich bindend anerkannt werden. Sie
will damit für wirksamen Verbraucherschutz im Baubereich sorgen. Insbesondere bei den sensiblen Bereichen
Standsicherheit, Brandschutz und Geotechnik ist dies dringend notwendig.
Denn hier stellt die Kammer immer
wieder Defizite fest. Die Standsicherheit von Gebäuden oder die Funktionsfähigkeit eines Brandschutzkonzeptes
sollte deshalb nur von solchen Planern
bescheinigt werden dürfen, die ihre
besondere Fachkunde mittels der
Fachlisten zuvor nachgewiesen haben.
Die Kammer fordert deshalb, die von
ihr bisher fakultativ geführten Fachlisten verbindlich vorzuschreiben. In
diese Fachlisten werden bekanntlich
nur Experten aufgenommen, deren
Eignung und Berufspraxis zuvor überprüft wurde. Zudem wird deren berufliche Fort- und Weiterbildung fortwährend überwacht.
Politischer Debattierzirkel
im Grenzsteinmuseum
INGBW-Ehrenvizepräsident Ing.
(grad.) Horst Bäuerle lud unlängst
wichtige politische Persönlichkeiten
zu einer Gesprächsrunde in sein
Grenzsteinmuseum in Freudenstadt.
Unter den Gästen des langjährigen
Vorsitzenden des SWR-Rundfunkrats Baden-Württemberg waren
Europaabgeordneter und FDP-Landeschef Michael Theurer MdEP,
Klaus Dauderstädt, Vorsitzender des
Deutschen Beamtenbunds, sein
baden-württembergischer Amtskollege Volker Stich sowie Finanz- und
Europaminister a.D. Willi Stächele
MdL. Nach einer Museumsführung
durch den Gastgeber wurde quer
durch das aktuelle politische
Geschehen diskutiert. Das nichtöffentliche Museum – Führung
gewährt der Besitzer auf Nachfrage
– umfasst 5500 Exponate. Die
Grenzsteine dokumentieren 300
Jahre Geschichte des Landes und
dessen Rolle in der europäischen
Geschichte – nachzulesen auch in
Bäuerles 2013 erschienen Werk
»Geheime Grenzsteinzeugen,
Dokumentation der Vielfalt«.
Benachteiligung beenden
Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg kann sich bei ihrer Forderung
auf die Unterstützung ihrer Kuratoriumsverbände berufen. Die Einführung
verbindlicher Fachlisten hätte zur Folge, dass zum einen Qualität besser
überprüfbar wäre, zum anderen Bauherren ohne Fachwissen leichter qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure
finden können. Die Fachlistenregelungen haben sich in anderen Bundesländern bereits bewährt. Fachlisten
bzw. Nachweisberechtigten-Listen für
Standsicherheit gibt es zum Beispiel in
elf anderen Bundesländern. Nicht zuletzt die jüngsten Erfahrungen mit
Erdwärmebohrungen in Staufen und
Böblingen machen deutlich, dass auch
in anderen Bereichen wie der Geotechnik eine wirksame Qualitätskontrolle geboten ist. Die Einführung der
Fachlisten würde endlich auch die Benachteiligung
baden-württembergischer Ingenieurinnen und Ingenieur
beenden, die in anderen Bundesländern ohne die entsprechende Listeneintragung
keine
bautechnischen
Nachweise erbringen dürfen. ■
V.r.: INGBW-HGF Daniel Sander, Volker Stich,
Vorsitzender des Beamtenbunds BW, Michael
Theurer, Europaabgeordneter und FDP-Landeschef, Peter Heesen, ehemaliger Vorsitzender und Ehrenvorsitzender des Deutschen Beamtenbunds, Gastgeber Horst Bäuerle, Klaus
Dauderstädt, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbunds, Willi Stächele, Landesminister
a.D., Urs Stauffer, Präsident des Zentralverbandes für öffentliches Personal Schweiz, Erny
Reuter, Ehrengeneralsekretär der Luxemburger Gewerkschaft für öffentliches Personal
Foto: Horst Bäuerle
D
Rückblick
Foto: Hans-Peter Zepf, SÜDWEST-PRESSE/Neckar-Chronik
Brandschutzverordnungen werden geändert
SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel MdL
(links) kam aus Termingründen eine Woche
früher zu INGBW-Ehrenvizepräsident Bäuerle
Ausland
Rückblick
Andrang zum Vergabetag
Kammer trifft Vizepräsident
des Europaparlaments
Das Interesse am Vergabetag Baden-Württemberg der INGBW, der AKBW und
fünf weiterer Partner war in diesem Jahr wieder besonders groß. Die 13. Ausgabe unter dem Motto »Update: Vergabe von Planungsleistungen« fand am 30.
Januar im Stuttgarter Geno-Haus statt und war mit 320 Teilnehmern komplett
ausgebucht.
Wie in den vergangenen Jahren moderierte
Präsident Prof. Engelsmann die Veranstaltung
mit Fachreferaten und Diskussionsrunden.
terien definierten. Ein solches Beispiel: Innerhalb der vergangenen drei
Jahre sollten mindestens drei Feuerwehrgebäude realisiert worden sein.
Eine solche Vorgabe sei jedoch kaum zu
erfüllen und trage zu einer Spezialisierung und Abschottung des Marktes bei.
Der Vergabetag ist ein Forum für
Planer, Architekten, Ingenieure und
Praktikern aus den öffentlichen Vergabestellen. Er dient zum Informationsund Erfahrungsaustausch über das
aktuelle Vergaberecht. In offener Diskussion soll Verständnis für die Positionen von Auftraggebern und Auftragnehmern geweckt werden. Zu den
Veranstaltern gehören die INGBW, die
Architektenkammer Baden-Württemberg, die GHV Gütestelle, der VBI Baden-Württemberg, der Städtetag und
der Landkreistag Baden-Württemberg
sowie der Staatsanzeiger. ■
Zu den Vortragenden gehörte Heinrich
Eiermann, Vorsitzender der Vergabekammer
Baden-Württemberg
V.r.: Prof. Engelsmann, Wieland, Sander
Bündnissuche in Israel und
Palästina
INGBW-HGF Daniel Sander hat
während einer Delegationsreise von
Finanz- und Wirtschaftsminister
Nils Schmid und Kultusminister
Andreas Stoch in Israel Partner für
die Ingenieurkammer Baden-Württemberg gesucht. Mit der Association
of Engineers in Israel wird über eine
Zusammenarbeit bei der Ingenieurausbildung und dem Austausch von
Ingenieuren nachgedacht. Mit der
Palestine Engineers Association in
Ramallah will die Kammer hinsichtlich beruflicher Fortbildung und der
Anwerbung palästinensischer Ingenieure für den baden-württembergischen Arbeitsmarkt kooperieren.
Foto: INGBW
uf dem Programm des Vergabetags, dessen Schirmherrschaft Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils
Schmid MdL, übernommen hatte, standen Themen wie »Aktuelle Entscheidungen der Vergabekammern und Vergabesenate
zu
Auswahlund
Zuschlagskriterien nach der VOF«,
»Transparenz und Fairness im Vergabeverfahren« und Interessenkonflikte
bei VOF-Verfahren am Beispiel der
Stadt Ulm.
Intensiv diskutiert wurden Eignungskriterien für Auftragnehmer bei
Ausschreibungen. Mehrere Vortragende, darunter der Vorsitzende der
Vergabekammer Baden-Württemberg,
Heinrich Eiermann, sowie Tagungsteilnehmer und Moderator INGBW-Präsident Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann kritisierten, dass Auftraggeber
sehr häufig viel zu enge Eignungskri-
Fotos: INGBW
A
INGBW-Präsident Prof. Dr.-Ing.
Stephan Engelsmann und HFG
Daniel Sander haben sich am 10.
Februar mit dem Vizepräsident des
Europäischen Parlaments, Rainer
Wieland MdEP, in Stuttgart zu einem
Gedankenaustausch getroffen. Zu
den Themen gehörten das Freihandelsabkommen TTIP, in Zuge dessen
die amerikanische Marktabschottung für Bauingenieurleistungen aus
Deutschland beendet werden könnte.
Außerdem riet Wieland, Brüssel
regelmäßig über die wichtige
Aufgabe der deutschen Kammern
bei der Selbstverwaltung und
Selbstkontrolle der Freien Berufe zu
informieren. Er bot bei der Anbahnung von Gesprächen seine Hilfe an.
Foto: INGBW
320 Teilnehmer beim 13. Vergabetag Baden-Württemberg
Mit Vice Chairman Eng. Mit Moh‘D Abu Ajamieh
und Director Eng. Ma‘ Moun Abu Rayyan von
der Palestine Engineers Association
INGBWaktuell 03/2015
05
INGBW-Junior berichtet über INGBW-vermitteltes Praktikum beim Büro Sobek in Moskau
Interview
Als Praktikant in Moskau
06
INGBWaktuell 03/2015
siert, der 2010 gestoppt, vom Büro
Werner Sobek übernommen und umgeplant wurde. Ich habe dann zusammen mit einem anderen Ingenieur die
Baustellenüberwachung gemacht. Das
heißt, ich habe überwacht, ob das Design, welches Werner Sobek vorgibt,
umgesetzt wird. Die alltägliche Arbeit
dort bestand aus dem Verfassen von
Baustellenberichten, der Überwachung
der Qualität der Bauarbeiten und dem
Entwerfen von kleineren Projektänderungen. Die folgenden drei Monate war
ich im Büro und habe neben Arbeiten
an anderen Projekten hauptsächlich
Schal- und Bewehrungspläne für Plot
15 gezeichnet.
Hatten Sie das bereits im Studium gemacht?
Einige Grundlagen hatte ich mir im
Studium erarbeitet, aber vieles habe
ich auch vor Ort gelernt.
In welcher Sprache wurde gearbeitet?
Auf der Baustelle auf Russisch und
Englisch. Ich hatte vorher noch keine
Russischkenntnisse und habe mir dann
erst vor in Moskau die Grundkenntnisse angeeignet. Im Büro arbeiten elf
fest Mitarbeiter, die zum Teil auch
deutsch sprechen. Ich war aber der
einzige festangestellte Deutsche dort.
Was haben Sie dort gelernt?
Ich habe von Anfang an viel Verantwortung übertragen bekommen, war voll
im Team dabei und habe alltägliche
Aufgaben eines Ingenieurs ausgeführt.
Es waren natürlich immer Ansprechpartner da und es wurde immer alles
kontrolliert, was ich gemacht habe.
Aber man ist dort direkt voll eingestiegen und hat nicht die üblichen Praktikantenaufgaben gemacht.
Was hat Ihnen besonders gefallen?
Mir hat besonders gefallen, dass bei
allen Projekten, die ich kennengelernt
habe, international gearbeitet wird, sei
es mit den verschiedenen Werner Sobek Dependancen, ausländischen Baufirmen oder Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, z.B. aus dem
Kaukasus. Da hat man die Sprache und
andere Arbeitsweisen kennengelernt,
INGBW-Junior Benedikt Strahm in Moskau
Foto: Werner Sobek, Stuttgart
Herr Strahm, hatten Sie Russland als
mögliches Praktikumsziel überhaupt
auf dem Schirm?
Nicht unbedingt. Mein Ziel war ursprünglich das englischsprachige Ausland. Aber dann kam das Angebot vom
Büro Werner Sobek in Moskau und ich
habe angenommen.
Was ist denn das Besondere an Moskau für einen Bauingenieur?
Moskau ist immer noch eine Stadt, die
sich entwickelt und in der viel Großes
gebaut wird. Seit 1992 entsteht dort
nicht weit vom Zentrum Moskau City,
ein Business District mit insgesamt
zehn Wolkenkratzern, die höher als
200 Meter sind. In Deutschland werden
keine so großen Hochhäuser gebaut. In
Russland ist man offener dafür. In vielen ehemaligen UDSSR-Staaten gibt es
einen hohen Bedarf an neuen Großprojekten, in Kasachstan zum Beispiel.
Welche Projekte haben Sie kennengelernt?
Ein Hochhaus in Moskau City wird von
der Werner Sobek Group geplant. Es
heißt Plot 15 und ist eines der Hauptprojekte des Moskauer Büros. Es hat
zwei symmetrische Türme, die jeweils
283 m hoch sind. Das Gebäude geht
ungefähr 20 Meter tief in den Boden.
Dort werden Parkgeschosse und der
technische Gebäudeteil untergebracht.
Oberirdisch wird es bis auf 65 Metern
Höhe eine rechteckige Podiumsarea
geben, von dort aus erheben sich dann
die zwei Türme. Das Gebäude besteht
aus Stahlbeton und einzelnen zusätzlichen Stahlkonstruktionen.
Wer ist der Investor und wofür ist es
vorgesehen?
Eine private Investorengruppe hat es in
Auftrag gegeben. Das Podium wird öffentlich zugänglich sein, dort werden
hauptsächlich Shoppingflächen entstehen. In den Türmen sind überwiegend Büroflächen vorgesehen.
Wie sah Ihr Praktikumsalltag aus?
Ab Anfang Juli 2014 war ich die ersten
drei Monate meines Praktikums auf
der Baustelle von Plot 15. Das Projekt
wird auf einem bereits bis zum Erdgeschoss bestehendem Rohbau reali-
Foto: Benedikt Strahm
Benedikt Strahm ist Junior bei der INGBW und hat vom Anfang Juli bis Ende
Dezember 2014 ein Praktikum beim Büro Werner Sobek in Moskau absolviert.
Der 21-Jährige studiert im fünften Semester des trinationalen Studiengangs
Bauingenieurwesen der Hochschule Karlsruhe für Technik und Wirtschaft.
Für sein sechsmonatiges Pflichtpraktikum vermittelte ihm die INGBW den
Kontakt zu dem renommierten Mitgliedsbüro.
PLOT 15
Architektur: Werner Sobek, Moskau
Tragwerksplanung: Werner Sobek,
Moskau/Stuttgart
Fassadenplanung: Werner Sobek,
Stuttgart
Höhe: 283,4 m
Geschosse: 50
Gesamtfläche: 315.282 m²
Bauzeit: 2014 – 2016
Die INGBW gratuliert!
Was planen Sie
jetzt für die Zukunft?
Mein Ziel ist, erst
einmal mein Studium abzuschließen. Aber ich bin
definitiv daran interessiert,
im
Kontakt mit östlichen Regionen
zu bleiben und
dort zu arbeiten,
weil es eine spannende Erfahrung
war, die Projekte Die Baustelle von Plot 15 im Dezember 2014
dort
absolut
»Champions League«-Niveau haben ganzen Team in Moskau für die tolle
und es Spaß gemacht hat, mit den Zeit bedanken. Ebenso geht mein
Leuten von dort zusammenzuarbei- Dank an Herrn Bühler und die INGBW
ten. Ich habe dorthin jetzt sowohl ge- für die Vermittlung des Praktikums
schäftlich als auch privat gute Bin- und an die Kollegen aus Stuttgart für
dungen. An dieser Stelle möchte ich die Unterstützung aus Deutschland. ■
mich auch herzlich noch einmal beim
Gremien
Jubiläum
60 Jahre Götzelmann +
Partner GmbH
Fachgruppen und Ausschüsse
wählen ihren Vorsitz neu
Das Mitgliedsunternehmen Dipl.-Ing. W. Götzelmann + Partner GmbH Beratende Ingenieure hat im Februar sein 60. Firmenjubiläum gefeiert. Die INGBW
gratulierte zu dieser denkwürdigen Leistung mit einer Ehrenurkunde.
M
itgliederbüros, die auf eine 60-jährige Geschichte zurückblicken
könnten, seien in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg noch äußerst selten, betonte INGBW-Präsident
Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann.
»Traditions- und Qualitätsbewusstsein
sowie nicht nachlassende Innovationsbereitschaft haben – so sind wir uns
sicher – zu der Erfolgsgeschichte dieses Unternehmens beigetragen.«
Nach Angaben der Ingenieurgesellschaft gründete Herr Dr.-Ing. Wilhelm
Götzelmann vor 60 Jahren – in den
Zeiten des »Wirtschaftswunders« –
angesichts bereits sichtbarer Umweltbelastungen ein Planungsbüro für den
kommunalen Tiefbau. Aus diesem Ingenieurbüro entwickelte sich eine Ingenieurgesellschaft mit rund 30 Mitarbeitern an den Standorten Stuttgart
und Balingen. Das Tätigkeitsfeld erstreckt sich über sämtliche Bereiche
des Siedlungswasserbaus: Von der Erschließung neuer Baugebiete bis zur
Foto: Werner Sobek, Stuttgart
auch viel Fachspezifisches. Außerdem
habe ich gesehen, dass die Grundlagen aus dem Studium tatsächlich gebraucht und angewendet werden. Ich
hatte mich im Studium oft gefragt, ob
ich so viel Theorie später wirklich
brauchen werde. Das Praktikum hat
mir das jetzt bestätigt. Ich kann jedem
nur empfehlen, auch diesen Schritt zu
gehen und die Mentalität und Arbeitsweise in anderen Ländern kennenzulernen.
Welche Erfahrung haben Sie denn mit
Russland und den Russen gemacht?
Die Russen sind im ersten Moment
nicht ganz so offen. Wenn man aber
einmal persönliche Kontakte aufgebaut hat, sind sie unglaublich nett,
hilfsbereit und bei der Arbeit auch offen für neue Anregungen. Wenn man
als Praktikant irgendwo hingeht, ist ja
nicht unbedingt zu erwarten, dass die
Menschen auf die eigenen Vorschläge
eingehen.
Abwasserbehandlung, von der Biogasverwertung bis zur stofflichen und energetischen Klärschlammverwertung.
Durch innovative Lösungen sei die
Götzelmann + Partner GmbH in der Ingenieurwelt fest etabliert, hieß es.
Heute wird die Götzelmann + Partner
GmbH von Gesellschaftern getragen,
die alle im Unternehmen tätig sind. ■
Foto: Götzelmann + Partner GmbH Beratende Ingenieure
Foto: Werner Sobek, Stuttgart
Interview
Fortsetzung – Praktikumsbericht
Nach den Wahlen des neuen INGBWVorstands am 14. November 2014
wählen die Kammer-Gremien
turnusgemäß ebenfalls ihre Vorsitzenden neu.
Die Fachgruppe SiGeKo wählte in
ihrer Sitzung vom 10. Dezember
2014 ihren Vorsitzenden Dipl.-Ing.
Konrad Zieglowski für eine weitere
Amtsperiode. Stellvertreter bleiben
Dipl.-Ing. (FH) Andrea Flaig und
Dipl.-Ing. (FH), EUR ING Gerth
Würtemberger.
Der Ausschuss Öffentlicher Dienst
bestätigte in seiner Sitzung vom 21.
Januar 2015 seine Vorsitzenden im
Amt:
Vorsitzender ist weiterhin Herr
Dr.-Ing. Martin Schmid. Sein
Stellvertreter Herr Dipl.-Ing.
Gerhard Moll bleibt ebenfalls im
Amt.
Auch der Vorsitz der Fachgruppe
Ingenieurinnen bleibt gleich, wie die
Wahl am 5. Februar 2015 ergab:
Vorsitzende ist nach wie vor Frau
Dipl.-Ing. (FH) Sabine Peter. Frau
Dipl.-Ing. (FH) Angelika Glemser ist
weiterhin eine der beiden Stellvertreterinnen. Zur zweiten stellvertretenden Vorsitzenden wurde Frau
Dipl.-Ing. (FH) Ute Zeller wiedergewählt.
Die Wahlen in den übrigen Gremien
stehen in den nächsten Sitzungen
an.
INGBWaktuell 03/2015
07
Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
Gastbeitrag
Die DIN EN 1090
Seit dem 1.7.2014 ist die DIN EN 1090 uneingeschränkt gültig. Bisher war als
nationale Norm DIN 18800-7 »Stahlbauten – Ausführung und Herstellerqualifikation« zu beachten. Alle Metall- und Stahlbauer, die im bauaufsichtlichen
Bereich arbeiten und tragende Teile aus Stahl oder Aluminium herstellen,
müssen nun nach DIN EN 1090-1 zertifiziert sein.
D
Fotos: Bundesverband Metall, Essen
er bauaufsichtliche Bereich umfasst alle tragenden und sichernden Bauprodukte. Die Norm gilt also
für Treppen und Geländer genauso wie
für Stahlkonstruktionen, -hallen und
Ingenieurbauwerke. Nicht zertifizierte
Betriebe dürfen solche Produkte nicht
mehr herstellen und dürfen somit folglich auch nicht mehr beauftragt werden. Produkte ohne CE-Kennzeichen
können von Auftraggebern als mangelhaft angesehen werden. Eine Übersicht
über die zertifizierenden (akkreditierten) Stellen sowie ein Verzeichnis der
Unternehmen mit gültigen Zertifikaten
findet sich unter ➔ www.en1090.net.
Ganz überraschend kommt diese
Veränderung nicht auf den Metallbau
zu. Seit 1988 wird an der DIN EN 1090
gearbeitet. Die lange Laufzeit ist angesichts der Folgen dieser Norm nicht
verwunderlich. Immer wieder gab es
Änderungswünsche und Versuche, die
Norm zu stoppen. Zumal viele europäische Nachbarländer keineswegs über
die flächendeckenden Qualifizierungsangebote verfügen, die nun benötigt
werden, um alle Metallbaubetriebe zu
befähigen, nach der neuen Norm zu
arbeiten. Der Bundesverband und die
Landesverbände Metall haben die er-
08
INGBWaktuell 03/2015
forderlichen Kompetenzen aufgebaut
und begleiten seit Jahren die mit der
DIN EN 1090 verbundene Umstellung
durch eine breit angelegte Informations- und Qualifizierungsoffensive.
Dabei werden flächendeckend in Zusammenarbeit mit der gesamten Fachorganisation Betriebe in Einzel- und
Gruppenberatungen auf die Zertifizierung vorbereitet.
An die ausführenden Unternehmen
werden besondere Anforderungen hinsichtlich der Betriebseinrichtung und
des erforderlichen Personals gestellt.
Sowohl für Arbeiten für private Auftraggeber als auch für die öffentliche Hand
gelten bei der Auftragsvergabe diese
einschlägigen Anforderungen der Landesbauordnung, der Regelwerke und
Verordnungen gleichermaßen.
Das gilt genauso für die Tragwerksplaner, die nun ebenfalls europäisch
harmonisierte Normen zu beachten
haben. In der Muster-Liste der technischen Baubestimmungen wird in den
Abschnitten 1. » Technische Regeln zu
Grundlagen der Tragwerksplanung und
Einwirkungen« und 2. »Technische Regeln zur Bemessung und zur Ausführung« auf die Eurocodes verwiesen.
Für den Bereich des Metall- und Stahlbaus ist das nun die Normenreihe EN
1993 (Eurocode 3).
In EN 1090-2 »Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die
Ausführung von Stahltragwerken«
wird im Abs. 1 Anwendungsbereich der
Zusammenhang zum Eurocode 3 hergestellt: EN 1090-2 gilt für Tragwerke,
die nach dem entsprechenden Teil von
EN 1993 bemessen wurden.
Nur wenn alle Angaben in den statischen Bemessungen enthalten sind,
ist eine normkonforme Ausführung der
entsprechenden Tragwerke nach EN
1090-2 möglich. Sowohl Tragwerksplaner als auch Metall- und Stahlbauer
müssen sich also bei jedem Auftrag
fragen, ob alle für die Herstellung erforderlichen Informationen vorliegen.
Um das zu vereinfachen, hat der Bundesverband Metall eine Arbeitshilfe
veröffentlicht (BVM-AH-006 Statik), die
Karsten Zimmer, Dipl.-Ing, EWE, Geschäftsführer Technik im Bundesverband Metall
genutzt werden kann, um Informationen abzufragen bzw. Erkenntnisse abzusichern. Die Festlegung der folgenden Punkte ist Aufgabe des
Tragwerksplaners:
Entspricht die Bemessung den Vorgaben der EN 1993?
 Ja,  Nein
Sind die Überwachungsmaßnahmen
bei Planung, Herstellung und Nutzung
vereinbart und abschließend geregelt?
 Ja,  Nein,  siehe weitere Anlagen
In welcher Ausführungsklasse (EXC)
soll das Tragwerk hergestellt werden?
 EXC1,  EXC2,  EXC3,  siehe
weitere Anlagen
Welche Stahlgütegruppe ist für die
Konstruktionsmaterialien nach EN
1993-1-10, Abs. 2.3 festgelegt?
 JR,  J0,  J2,  siehe weitere Anlagen
Sind besondere Eigenschaften für das
Konstruktionsmaterial nach EN 10902, Abs. 5.3.4 festgelegt worden?
 Ja,  Nein,  siehe weitere Anlagen
Sind für Konstruktionsmaterialien ZGüten nach EN 1993-1-10, Abs. 3 und
EN 1993-1-1, Abs. 3 erforderlich?
Ja,  Nein,  siehe weitere Anlagen
Sind ergänzende zerstörungsfreie
Prüfungen für Schweißnähte nach EN
1090-2, Tabelle 24 festgelegt worden?
Ja,  Nein, siehe weitere Anlagen
Wie sollen die Schweißnähte ausgeführt werden?
Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Fortsetzung
 Alle Angaben befinden sich in den
Bemessungsunterlagen.
 Siehe weitere Anlagen
 Alle Stumpfnähte s = mint
 Alle einseitigen Kehlnähte a = mint
(Hohlprofile)
 Alle beidseitigen Kehlnähte a = 0,5
mint
 Wenn nicht festgelegt, a = 3 mm
Wie sollen die Schraubverbindungen
ausgeführt werden?
 Alle Angaben befinden sich in den
Bemessungsunterlagen.
 Siehe weitere Anlagen
 Schrauben mit Nenndurchmessern
von 12 mm und 14 mm dürfen mit 2
mm Lochspiel eingesetzt werden.
 Wird bei Schrauben auf Zug die volle
Vorspannung rechnerisch gefordert?
(Bei Kopfplattenstößen, die nach DASTRingbuch bemessen sind, rechnerisch
nicht erforderlich)
 Alle Schrauben sind mindestens in
der Festigkeitsklasse 4.6 auszuführen.
 Alle Schrauben sind mindestens in
der Festigkeitsklasse 8.8 auszuführen.
 Alle Schrauben sind mindestens in
der Festigkeitsklasse 10.9 auszuführen.
Sind weitere Zusatzangaben nach EN
1090-2, Anhang A für die Bauteilspezifikation erforderlich?
 Keine zusätzlichen
 Siehe weitere Anlagen
Gastbeitrag
Für die normgerechte Ausführung von
tragenden Bauteilen nach DIN EN 1090
sind sowohl der Tragwerksplaner als
auch der Hersteller verantwortlich;
eine Absprache ist mitunter unabdingbar.
Als Ansprechpartner für Fragen zur
DIN EN 1090 steht der technische Berater des Unternehmerverbandes Metall BW, Dipl.-Ing. Bernhard Pfeffer zur
Verfügung (T: 0711 / 9547 2929 oder
➔ [email protected]). ■
Autor: Karsten Zimmer, Dipl.-Ing, EWE, Geschäftsführer Technik im Bundesverband Metall, Deutscher Delegierter im CEN/TC135; europäischer Normenausschuss für die Ausführung
von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
Tipp
Expertenbeitrag Recht
Lockerungen bei der Gesamtschuld?
Ein aus Sicht von Ingenieuren überaus leidiges Thema ist die mit den ausführenden Unternehmen bestehende Gesamtschuld: Führt sowohl eine Pflichtverletzung des Planers als auch des bauausführenden Unternehmens zu einem Baumangel, haften beide gesamtschuldnerisch, das heißt der Bauherr kann von beiden Ersatz des Schadens verlangen.
E
rgebnis ist in der Praxis, dass stets
der versicherte Ingenieur in Anspruch genommen wird und somit das
Insolvenzrisiko des bauausführenden
Unternehmens trägt. Hinzu kommt,
dass Ingenieuren regelmäßig kein
Nachbesserungsrecht zusteht, wenn
sich der Mangel ihrer Leistung bereits
im Bauwerk manifestiert hat. Der Bauherr kann daher den Ingenieur in Höhe
der tatsächlich entstehenden Mangelbeseitigungskosten in Anspruch nehmen, selbst wenn das Unternehmen
die Nachbesserung weitaus günstiger
hätte durchführen können und hierzu
keine Gelegenheit erhalten hat.
Abgesehen davon, dass die bevorzugte Inanspruchnahme des Ingenieurs in Anbetracht des regelmäßig weit
überwiegend verantwortlichen ausführenden Unternehmens ein gestörtes
Gerechtigkeitsempfinden hinterlässt,
hat diese Praxis handfeste wirtschaftliche Folgen: So sind etwa die erforderlichen Rückstellungen bei den Haftpflichtversicherern in den vergangenen
Jahren exorbitant gestiegen, mit der
Folge überproportional gestiegener
Versicherungsbeiträge und des Rückzugs von Versicherern aus dem Markt
für Berufshaftpflichtversicherungen.
Das Problem ist bekannt, eine Lösung liegt aber noch fern: Da eine Auflösung der Gesamtschuld zwischen
Ingenieuren und bauausführenden Unternehmen nicht zu erwarten ist, werden unter Bezugnahme auf alte Entscheidungen
des
BGH
andere
Lösungsansätze erörtert, die es den
vom Bauherrn in Anspruch genommenen Ingenieuren ermöglichen sollen, der sofortigen Inanspruchnahme
auf Schadenersatz entgegenzutreten.
Ansatzpunkte sind im Rahmen des Mitverschuldens vom Bauherrn zu berücksichtigende Obliegenheiten, wie sie zunehmend in den Blickpunkt geraten.
So soll es eine Verletzung einer dem
Bauherrn eigenen Obliegenheit darstellen, wenn er bei bestehendem
Nachbesserungsrecht des bauausführenden Unternehmens unmittelbar den
bauüberwachenden Ingenieur auf
Schadenersatz in Anspruch nimmt,
oder der Ingenieur anbietet, den Schaden selbst fachgerecht zu beseitigen.
Gleiches soll gelten, wenn das bauausführende Unternehmen bereit ist,
den Mangel kostengünstig zu beseitigen und sich der Bauherr hierauf auch
hätte einlassen müssen. Verletzt der
Bauherr diese Obliegenheiten, soll sich
sein Schadenersatzanspruch auf diejenigen Kosten beschränken, die dem
bauausführenden Unternehmen bei Eigenbeseitigung entstanden wären.
Diese liegen im Regelfall deutlich unterhalb der Mangelbeseitigungskosten
Dr. Andreas Digel
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bauund Architektenrecht
BRP Renaud & Partner
Rechtsanwälte Notare Patentanwälte
Kooperationspartner der INGBW
Königstraße 28, 70173 Stuttgart
T +49 711 16445-201, F +49 711 16445-103
➔ www.brp.de
➔ www.ingbw.de/vernetzen/
kooperationinitiativen/
durch ein Drittunternehmen.
Inwieweit sich dies höchstrichterlich
durchsetzt, ist gegenwärtig nicht absehbar. Ingenieuren sowie ihren Haftpflichtversicherern ist dennoch bei Auftritt eines Schadens anzuraten, dem
geschädigten Bauherrn in geeigneten
Fällen die Mangelbeseitigung in Eigenregie anzubieten. Ferner sollten betroffene Ingenieure gegenüber dem Bauherrn darauf drängen, dass dieser zunächst den mitverantwortlichen Bauunternehmer auf Nachbesserung in
Anspruch nimmt. Idealerweise findet
dieses Vorgehen bereits Eingang in den
Vertrag zwischen Bauherr und Ingenieur. ■
INGBWaktuell 03/2015
09
GHV
Interessante Entscheidungen im Honorar- und Vergaberecht
Mehr Honorar bei Stufenverträgen!
HOAI
Bei Stufenverträgen gilt HOAI zum
Zeitpunkt der späteren Beauftragung!
BGH, 18.12.2014 – VII ZR 350/13
Leitsatz: »Zur intertemporalen Anwendbarkeit
der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (2009) bei stufenweiser Beauftragung
eines Architekten.«
GHV: Ein wichtiges Urteil. Denn anders als bisher von vielen Auftraggebern gesehen, hat der
BGH entschieden, dass bei Stufenverträgen die
HOAI zum Zeitpunkt der späteren Beauftragung
gilt. Dazu hat die GHV außerhalb dieser Beilage
direkt im Deutschen Ingenieurblatt, Ausgabe
März 2015, einen ausführlichen Artikel verfasst.
Auf diesen und auch auf die nachfolgend ausgewiesenen Seminare hierzu wird verwiesen.
Nebenkosten zeitnah dokumentieren!
OLG Dresden, Urteil vom 25.04.2013 – 10 U
1933/10
Aus dem Urteil: »Allerdings entbindet eine
spätere Geltendmachung der Erstattung dieser
Nebenkosten den Kläger nicht von der Verpflichtung, den Nachweis auch dann zu erbringen, wenn durch Zeitablauf Erschwernisse bei
der Nachweisführung eingetreten sind. Denn
dem Vertragspartner muss es ermöglicht werden, nachzuvollziehen, welche Kopien tatsächlich gefertigt wurden, ob die Fertigung in ordnungsgemäßer Erfüllung des Architektenvertrages erfolgt ist und welche Kosten hierfür
entstanden sind.«
GHV: Ist vereinbart, dass Nebenkosten nach Aufwand abzurechnen sind, sollte der Planer sofort
bei der Entstehung dokumentieren, wofür diese
im Projekt entstanden sind. Gelingt ihm das später nicht mehr eindeutig (was vorliegend gegeben
war), kann er die Erstattung nicht mehr verlangen. Er geht leer aus.
VOF
Zu spät ist zu spät!
VK Südbayern, 07.07.2014 – Z3-3-3194-1-2405/14
Leitsätze: »Die nicht rechtzeitige Vorlage des
Teilnahmeantrags bei der Vergabestelle hat
auch in einem Vergabeverfahren nach der VOF
die zwingende Nichtberücksichtigung zur Folge. Dies folgt aus der mit der Festlegung der
Bewerbungsfrist durch den Auftraggeber ausgelösten Selbstbindung.*)
2. Verspätungen, die etwa aus einer ungewöhnlich langen Postlaufzeit resultieren, betreffen
das dem Bewerber auferlegte Übersendungsrisiko. Davon ist auch dann keine Ausnahme zu
machen, wenn die Vergabestelle die Übermittlung auf dem Postweg vorgeschrieben hatte
und die Verspätung durch Verschulden des
Postdienstleisters verursacht wurde.«
GHV: Die Arbeit war umsonst, wenn die Bewerbungsunterlagen nicht rechtzeitig da sind. Ein
Bewerber sollte also genug Vorlauf einplanen
oder lieber die Unterlagen selbst abgeben, wenn
es knapp werden könnte.
10
INGBWaktuell 03/2015
Auftraggeber sagt, was ihm gefällt
VK Baden-Württemberg, 11.04.2014 – 1 VK 10/14
Leitsätze der Autoren: »1. Bereits die vorbereitende Vergabeempfehlung an den Stadtrat kann
Gegenstand eines Vergabenachprüfungsverfahrens sein.
2. Der Auftraggeber ist weitgehend frei zu sagen, was er haben will und was ihm gefällt.«
GHV: Eine Stadt schreibt im Rahmen eines Architektenwettbewerbs den Bau einer neuen
Sporthalle aus. Ein Bewerber erhält für seine
Wettbewerbsarbeit den ersten Preis. Beim Zuschlagskriterium »Wettbewerbsergebnis« gibt
es für die Überarbeitung der Arbeit aber nachträglich Punktabzüge. Wegen der weiteren Kriterien hat der Bewerber jetzt nur noch Rang
zwei. Das Preisgericht spricht dem Stadtrat eine
Vergabeempfehlung für einen Konkurrenten aus.
Der Bewerber rügt dies, erhält aber nur vage
Antworten. Der Bewerber zieht vor die Vergabekammer. Der Bewerber unterliegt! Bei den Vorgaben und Bewertungen von Wettbewerbsarbeiten sei die Stadt weitgehend frei, solange diese, wie hier gegeben, sachgerecht, willkür- und
widerspruchsfrei seien. Die Stadt dürfe entscheiden, was ihr städtebaulich und architektonisch
gut gefalle, und sie sei auch bei freiberuflichen
Leistungen weitgehend frei darin zu sagen, was
sie haben wolle. Dies habe die Vergabekammer
nicht zu bewerten. Eine gerade für Architekten
lesenswerte Entscheidung. Selbst der erste
Platz im Wettbewerb ist keine Garantie für einen
Auftrag. Wenn sich das Personal schlecht präsentiert und die überarbeitete Wettbewerbsarbeit dem Auftraggeber nicht mehr gefällt, ist der
sicher geglaubte Auftrag weg.
(Auszug aus Kalte/Wiesner in IBR, 2014, 630)
Gremienbeschlüsse dokumentieren
OLG München, 25.09.2014 – Verg 9/14
Aus dem Beschluss: »Auch insgesamt genügt
die Dokumentation der einzelnen Maßnahmen
und insbesondere der Bewertung den an sie zu
stellenden Anforderungen. Die Akten enthalten Wertungsbögen mit detaillierten Mitschriften der einzelnen Gremiumsmitglieder. Diese
Bögen sind handschriftlich ausgefüllt und sie
tragen mit derselben Handschrift jeweils den
Namen des Gremiumsmitglieds. (…). Dass sich
die Gremiumsmitglieder im Anschluss an die
Verhandlungsgespräche (…) überdies insgesamt ausgetauscht haben, ist selbstverständlich
und bedurfte keiner ausdrücklichen und detaillierten Dokumentation. Völlig zutreffend lässt
die Antragsgegnerin hierzu ausführen: ‚Wie
intern im Gremium die Entscheidung zustande
gekommen ist, unterliegt danach nicht der
Nachprüfung (…).‘ Danach ist es nicht erforderlich, zu der Vergabeakte auch die Handzettel zu
nehmen, auf denen sich die einzelnen an der
Wertung beteiligten Personen ihre jeweiligen
Ergebnisse notieren (…). Für die Wertung sind
diese Einzelergebnisse auch ohne unmittelbare Bedeutung. Ausschlaggebend ist vielmehr
der Mittelwert, d. h. zu welchem Ergebnis das
mit der Wertung beauftragte Gremium gekommen ist (…).«
GHV: Auftraggeber sind immer wieder unsicher,
wie genau sie ihre und insbesondere die Entscheidungen von Gremien dokumentieren müssen. Das OLG stellt klar, dass es genügt, wenn
das Ergebnis eines Gremienentscheides dokumentiert ist. Die Mitglieder dürfen sich dabei
auch austauschen.
»100 Punkte oder nichts« ist vergaberechtswidrig!
OLG Düsseldorf, 22.01.2014 – VII Verg 26/13
Aus dem Beschluss: »Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 100
Punkte festgelegt. 100 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten Wertungspunktezahl und
0 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten
Wertungspunktezahl. Die Punktebewertung für
die dazwischen liegenden Angebote erfolgt über
eine lineare Interpolation bis zu zwei Stellen
hinter dem Komma. (…) Vor dem Hintergrund,
dass der Auftraggeber an das bekannt gegebene Kriterium des wirtschaftlichsten Angebots
(…) rechtlich gebunden ist (…) ist ein solches
Wertungssystem nach dem Prinzip ‚100 Punkte
oder nichts‘ vergaberechtswidrig.«
GHV: Demnach sind alle Bewertungsschemata,
die dem niedrigsten Preis die höchste Punktzahl
und dem höchsten Preis 0 Punkte zuordnen und
dazwischen linear interpolieren, vergaberechtswidrig. Eine solche Wertung wird noch in vielen
Vergabeverfahren von Auftraggebern verwendet
und führt zwangsläufig zu einer Verzerrung und
Überbewertung des Preises. Die GHV empfiehlt
schon länger eine Formel (siehe Website der
GHV unter »Schriftenreihe«).
Es berichten und stehen für Fragen zur
Verfügung: Dipl.-Ing. Peter Kalte, Dipl.-Ing.
Arnulf Feller GHV, Gütestelle Honorar- und
Vergaberecht e. V. Mannheim
➔ www.ghv-guetestelle.de
GHV-Seminare
Die GHV bietet 2015 wieder Seminare an.
Diese finden zentral in Mannheim in
Bahnhofsnähe, jeweils von 13:00 Uhr bis
17:00 Uhr statt. Ergänzt werden die Seminare durch Workshops. Details und das
Anmeldeformular finden Sie auf der Website der GHV.
HOAI 2013 – Grundlagen.... 11.03.2015
Fachseminare:
BGH-Entscheidung zu Stufenverträgen...
...............................................16.03.2015
Verkehrsanlagen................... 23.03.2015
Haftung der Planer.................26.03.2015
Freianlagen............................14.04.2015
Technische Ausrüstung..........16.04.2015
Tragwerksplanung.................20.04.2015
Gebäude.................................23.04.2015
Ingenieurbauwerke................27.04.2015
Ganztägige Workshops, jeweils von 09:30
Uhr bis 16:30 Uhr:
Wasserwirtschaft...................06.05.2015
Konstruktive Ingenieurbauwerke und
Tragwerksplanung.................01.06.2015
Verkehrsanlagen....................11.06.2015
Technische Ausrüstung..........25.06.2015
Gebäude.................................29.06.2015
Folgendes Seminar bietet die GHV in
Stuttgart, in der Neuapostolischen Kirchen, Immenhofer Straße 62, von 13:00
Uhr bis 17:00 Uhr an:
Fachseminar – BGH-Entscheidung zu
Stufenverträgen.....................24.03.2015
➔ www.ghv-guetestelle.de
Seminare
Seminare der INGBW
Management
Ruhe bewahren – Selbstmanagement bei Stress
24.3.2015, 10-17.00 Uhr, INGBW-Räume
In dem eintägigen Seminar erhalten die Teilnehmer eine kompakte Wissensvermittlung über
die Entstehung von »Stress«. Sie erfahren, wie
man dauerhaft die persönlichen »Stressfallen«
überwinden kann und in Phasen hoher Anspannung einen »klaren Kopf« bewahrt. Zudem werden praktische Techniken zur Steigerung der
persönlichen Effizienz und zur klaren Kommunikation vermittelt.
Ref.: Dipl.-Ök. S. Walch, Dipl.-Ing. B. Strempel
Anmeldung
über
Herrn
Freier:
➔
[email protected], T 0711 6497-142
HOAI-Feierabendseminare
Aktuelles aus dem Ingenieurrecht
Referent: RA Dr. A. Digel:
• Konstanz, 24.03.2015, 16-19.00 Uhr
HTWG Hochschule Konstanz für Technik,
Wirtschaft und Gestaltung, Brauneggerstr.
55, 78462 Konstanz
• Stuttgart, 26.03.2015, 16-19.00 Uhr
Neuapostolische Kirche, Immenhoferstr. 64,
70180 Stuttgart
• Ulm, 15.04.2015, 16-19.00 Uhr
Industrie und Handelskammer, Olgastr.
95-101, 89014 Ulm
• Freiburg, 23.04.2015,16-19.00 Uhr
Handwerkskammer, Bismarckallee 6, 79098
Freiburg im Breisgau
➔Anmeldung: [email protected]
Akademie der Ingenieure
Neues Geschäftsfeld als Ressourcenscout
Effizienz erschöpft sich nicht nur in der Optimierung des Energieverbrauchs. In weniger energieintensiven Branchen lohnt auch der Blick auf
Materialeinsatz, Wasserverbrauch und Abfallaufkommen. Um die Ressourceneffizienz nachhaltig zu verstetigen, benötigen Berater für KMU
Qualifikationen und Kompetenzen – fachlicher,
methodischer und sozialer Art. Aus diesem
Grund hat die Akademie der Ingenieure mit Unterstützung des Umweltministeriums BW einen
Lehrgang konzipiert, der den gesteigerten Anforderungen der Ressourceneffizienz Rechnung
trägt und unterstützend Akteure adäquat qualifiziert. Ressourcenscouts helfen einerseits Betrieben Kosten zu sparen und Umweltbelastungen zu reduzieren. Auf der anderen Seite
schärfen sie ihr Beraterprofil und erschließen
ihrem Unternehmen ein neues und abwechslungsreiches Geschäftsfeld.
Ausführliche Informationen zum Lehrgang unter
➔ www.ressourcenscout-bw.de
Energieeffizienz
Ressourcenscout Baden-Württemberg
ab 17.04.2015 in Ostfildern (10 Tage)
KfW-Effizienzhausplaner/-in
ab 24.04.2015 in Ostfildern (5 Tage Aufbau-LG)
Passivhausplaner/-in
ab 24.04.2015 in Singen/Konstanz (8 Tage)
ab 17.09.2015 in Ostfildern (8/10 Tage
SV für Energieeffizienz
ab 10.7.2105 in Ostfildern (2 Tage)
Energieeffizientes Sanieren in der Praxis
24.04.2015 in Ostfildern (1 Tag)
08.05.2015 in Mainz (1 Tag)
Atmende Wände, Fassadenbrände und andere
Skandale
25.04.2015 in Ostfildern (1 Tag)
09.05.2015 in Mainz (1 Tag)
Anlagentechnik f. Architekten / Ingenieure
05.05.2015 in Ostfildern (1 Tag)
Gebäudesimulation in der Planungspraxis
11.06.2015 in Ostfildern (1 Tag)
16.09.2015 in Mainz (1 Tag)
Brandschutz
Fachplaner/-in für gebäudetechnischen
Brandschutz (in Kooperation mit EIPOS)
ab 20.03.2015 in Ostfildern (14 Tage)
SV Abwehrender Brandschutz
ab 17.04.2015 in Ostfildern (14 Tage; Einzelmodule buchbar)
SV für Schall- und Wärmeschutz
ab 24.09.2015 in Koblenz (4 Tage)
Fachplaner/-in für vorbeugenden Brandschutz
(in Kooperation mit EIPOS)
ab 23.10.2015 in Ostfildern (16 Tage)
Ergebnisorientiert kommunizieren
30.04.2015 in Mainz (1 Tag)
24.09.2015 in Ostfildern (1 Tag)
Psychologie und Rhetorik
16.06.2015 in Koblenz (1 Tag)
22.10.2015 in Ostfildern (1 Tag)
Neukundenakquise - Intensivtraining
10.12.2015 in Mainz (1 Tag)
➔ INGBW-Mitglieder erhalten 25 Prozent Rabatt auf das Angebot der AkadIng
➔ www.akademie-der-ingenieure.de
Akademie der
Hochschule Biberach
SiGeKo
Arbeitsschutz für SiGeKo
17.04.2015 – 18.04.2015
24.04.2015 – 25.04.2015
Energieeffizienz und Mehr
SV für vorbeugenden Brandschutz (in
Kooperation mit EIPOS)
ab 20.11.2015 in Ostfildern (18 Tage)
Zertifizierter Passivhausplaner /- berater CEPH
20.04.2015 – 25.04.2015
04.05.2015 – 07.05.2015
Sachverständigenwesen
Energiemanagement für Gebäude- und
Anlagentechnik
23.04.2015 – 24.04.2015
SV für Schäden an Gebäuden
ab 27.03.2015 in Ostfildern (24 Tage)
Infrastruktur
Vorbereitungs-Workshop zur Sachkundeprüfung im Fachgebiet Schäden an Gebäuden
17.04.2015 in Mainz (1 Tag)
Schnittstellen in der Planung von Schienenverkehrsanlagen
9.-11. & 23.-25. März 2015
SV für Schall- und Wärmeschutz
ab 7.05.2015 in Ostfildern (4 Tage)
ab 24.9.2015 in Koblenz (4 Tage)
➔ INGBW-Mitglieder erhalten 10 Prozent
SV für die Analyse und Sanierung von
Schimmelpilzschäden
ab 09.10.2015 in Ostfildern (6 Tage)
SiGeKo
Update SiGeKo RAB 30 Anlage B+C
08.05.2015 in Ostfildern (Vormerkung möglich)
Mediation
Mediator/-in (Grundlagen + Planen und Bauen
- Gesamtlehrgang)
ab 19.10.2015 in Ostfildern (27 Tage)
Einführung in die Grundlagen der Mediation
(Kompakt-Lehrgang)
ab 19.10.2015 in Ostfildern (5 Tage)
Barrierefreies Bauen
Fachplaner/-in Barrierefreies Bauen
ab 11.06.2015 in Ostfildern (6 Tage)
Persönlichkeit
Modernes Zeit- und Arbeitsmanagement
20.04.2015 in Mainz (1/2 Tag)
12.11.2015 in Ostfildern (1/2 Tag)
Rabatt auf das Angebot der Akademie der
Hochschule Biberach
➔ www.akademie-biberach.de
Kongresse
BIM
3. BIMiD-Fachsymposium
23.04.2015, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO in Stuttgart
Das 3. BIMiD-Fachsymposium findet am
23.04.2014 im Zentrum für Virtuelles Engineering ZVE beim BIMiD-Projektpartner FraunhoferInstitut für Arbeitswirtschaft und Organisation
IAO in Stuttgart statt. Bei der ganztägigen Veranstaltung geht es vor allem um den Einsatz Virtueller Techniken im Bauwesen, insbesondere um
Virtuelles Prototyping. Im Mittelpunkt steht dabei das zentrale BIM-Referenzobjekt, das während der dreijährigen Projektlaufzeit vom BIMiD-Konsortium wissenschaftlich begleitet wird.
Unter anderem werden die BIMiD-Projektpartner vom Fraunhofer IAO einen Immersiven Gebäudeprototypen von dem Büroneubau der Volkswagen Financial Services AG in Braunschweig
zeigen können, mit dem in der VR-Cave eine
virtuelle Gebäudebegehung möglich sein wird.
➔ www.bimid.de/Veranstaltungen
Besprechungen und Meetings straff und
effizient führen
20.04.2015 in Mainz (1/2 Tag)
12.11.2015 in Ostfildern (1/2 Tag)
Kommunikationstraining für Jungingenieure
21.04.2015 in Ostfildern (1 Tag)
INGBWaktuell 03/2015
11
Service
Nachfolgeberatung
Die INGBW bietet ihren Mitgliedern eine kostenlose Sprechstunde (45 Minuten) zu verschiedenen Beratungsthemen an. Diese wird
von dem auf Architektur- und Ingenieurbüros
spezialisierten Unternehmen Dr.-Ing. Preißing AG durchgeführt. Mitglieder können hier
ihre individuellen Fragen zu den Themen der
Nachfolgeregelung, Existenzgründung, Personalmanagement, Büroorganisation etc. an
einen erfahrenen Berater richten und konkrete Hinweise für strategische Entscheidungen in ihrem Ingenieurbüro erhalten.
Termine: 22.5.2015, 24.7.2015, 18.9.2015,
30.10.2015, 4.12.2015, jeweils von 14 bis
18.00 Uhr.
Ort: Stuttgart, INGBW-Geschäftsstelle
➔ Ansprechpartner: Gerhard Freier
[email protected], T 0711 64971-42
➔ www.preissing.de
Wichtige Termine
6. Verleihung des Fritz-Leonhardt-Preises
04.07.2015 in Stuttgart, Neue Staatsgalerie
Der 6. Fritz-Leonhardt-Preis (FLP) wird am 4.
Juli 2014 Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c.
Werner Sobek feierlich überreicht (siehe S.
1&2). Der FLP wird herausragende Bauingenieure verliehen – an Ingenieurpersönlichkeiten, die in besonderer Weise Form, Funktion und Ästhetik bei der Ingenieurbaukunst
vereinen. Namensgeber eines der großen,
europäischen Bauingenieurpreise ist der international angesehene, im Jahre 1999 verstorbene Bauingenieur Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing.
E.h. mult. Fritz Leonhardt. Eine Einladung
zur Preisverleihung geht allen Kammermitgliedern zu.
➔ www.fritz-leon-
hardt-preis.de
Jubilare
Wir gratulieren allen Jubilaren, die im März Geburtstag haben, sehr herzlich
und wünschen Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg!
50. Geburtstag
Dipl.-Ing. (FH) Karen Bolkart
Dipl.-Ing. (FH) Felix Bürk
Dipl.-Ing. (FH) Steffen Haas
Dipl.-Ing. (FH) Konrad Hall
Dipl.-Ing. (FH) Norbert Maaß
Dipl.-Ing. Andreas Nußbaum
Dipl.-Ing. (FH) Gregor Otte
Dipl.-Ing. Patrick Peppinghaus
Dipl.-Ing. Markus Rudolph
55. Geburtstag
Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Hafner
Dipl.-Ing. Matthias Schelbert
Dipl.-Ing. Matthias Schweizer
Dipl.-Ing.(FH) Wolfgang Süfling
Dipl.-Ing. Markus Theurer
60. Geburtstag
Dipl.-Ing. (FH) Klaus Ege
Dipl.-Ing. (FH) Reinhold Großmann
12 INGBWaktuell 03/2015
65. Geburtstag
Dipl.-Ing. Jochen Eckert
Dipl.-Ing. Walter Linsin
Dipl.-Ing.(FH) Hansjörg Ludin
Ing. Ludwig Ohnhaus
Dipl.-Ing. Siegfried Schnepf
75. Geburtstag
Dipl.-Ing. Winfried Eidel
Dipl.-Ing. Harald Neumann
80. Geburtstag
Dipl.-Ing. (FH) Horst Anlauff
Dipl.-Ing. Gerhard Bodura
Neue Mitglieder
Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder und freuen uns auf die gemeinsame
Zusammenarbeit
Beratende Ingenieure (BI)
Dr. sc. techn. Hans Gerhard Grassl,
München
Dipl.-Ing. (FH) Konrad Hall, Donaueschingen
Dipl.-Ing. (FH) Alexander Jörg, Ellwangen /
Jagst
Dipl.-Ing. Univ. Markus Peter Karpa,
München
Dipl.-Ing. (FH) Robert Krauthausen, Freiburg
Dipl.-Ing. (BA) M.Eng. Sebastian Liebers,
Mannheim
Dipl.-Ing. Peter Oehler, Lörrach
Dipl.-Ing. (FH) Achim Schmitt, Stuttgart
Dipl.-Ing. Florian Titze, Backnang
Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Tsalos, Illerkirchberg
Selbstständige freiwillige Mitglieder (FU)
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Bieger, Ehingen
B.Eng. Verena Brühmann, Backnang
Doppelmesse BAUEN + WOHNEN
20. bis 22. März 2015, Messe Offenburg
Die strukturierte Doppelmesse BAUEN +
WOHNEN und GARTENZEIT zeigt in Offenburg Qualität und Trends rund um‘s Bauen,
Wohnen und den Garten. Zwei Themenhallen
zu einem Eintrittspreis, beide mit zusätzlichem kostenlosen Rahmenprogramm, vertiefenden Vorträgen und Sonderschau wenden sich an Hausbesitzer, private und
gewerbliche Bauherren, Immobilienbesitzer
und Gartenfreunde. Rund 10.000 Interessenten besuchten 2014 das Messe-Duo. Ein besonderer Fokus liegt auf Energieeffizienz mit
zahlreichen Angeboten und Beratung. Ökologisches und wertbeständiges Bauen, Renovieren und Sanieren, Wohnen und Einrichten,
Immobilien und Finanzierung, sowie Handwerk und Haustechnik sind vertreten.
Die INGBW ist am Stand 107 in der BadenArena zu finden. Das Greentec-Fachforum
findet am Freitag und Samstag von 15 bis 17
Uhr im Vortragsforum statt. Themen sind unter anderem Brennstoffzellen, dezentrale
Wohnungslüftung und grüne Baustoffe.
➔ www.messe-offenburg.de
Dipl.-Ing. (TU) Ola Hanell
Dipl.-Ing. Werner Kleinbach
Dipl.-Ing. Michael Leich
Dr.-Ing. Helmut Maus
Dipl.-Ing. Gotthard Zepezauer
Dipl.-Ing. Claus Dietrich, Weilheim-Teck
Dipl.-Ing. (FH) Thorsten Heiß, Bammental
Privatwirt. angestellte Mitglieder (FA)
Dipl.-Ing. Andreas Dirscherl, Welzheim
Dipl.-Ing. Univ. Christoph Haag, Ettlingen
Dipl.-Ing. Johannes Jonas Haueisen,
Blaubeuren
Dipl.-Ing. (FH) Hans-Martin Schmidt, Urbach
Öffentlich bed. freiwillige Mitglieder (FÖ)
Prof. Dr.-Ing. Jochen Wüst, Rottenburg am
Neckar
Junioren (JU)
Christian Brendelberger, Karlsruhe
Christoph Merk, Uttenweiler
Marco Östreicher, Heilbronn
Christoph Plautz, Altensteig
Anna-Kristin Raufmann, Deizisau
Gremien
Die Termine-Ansicht der INGBWHomepage ist derzeit aufgrund technischer Probleme leider inaktiv. Die
Dienstleister der Kammer suchen nach
einer Lösung, damit folgende Seite mit
wichtigen Terminhinweisen bald wieder erreichbar ist:
➔ www.ingbw.de/termine
Sitzungstermine der FG Brandschutz:
20.03.2015, 14 bis 17 Uhr, INGBW-Räume
9.10.2015, 14 bis 17 Uhr, INGBW-Räume
Gemeinsame Sitzungen der FG Bauphysik, FG
Energie, FG Energiewende und der FG Gesamtenergieeffizienz:
17. April 2015, 13 bis 17 Uhr, INGBW-Räume
17. Juli 2015, 13 bis 17 Uhr, IHK Ulm
6. November 2015, 13 bis 17 Uhr in Karlsruhe,
Raum wird noch bekannt gegeben
Impressum
INGBWaktuell ist offizielles Organ der
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postfach 102412, 70020 Stuttgart
T +49 711 64971-0, F -55, [email protected]
www.ingbw.de
Verantwortlich i.S.d.P.: Daniel Sander M.A.
Redaktion: Karoline v. Graevenitz M.A.
Redaktionsschluss: 26.02.2015

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