Chaptersatzung_Stand 04_2016

Transcription

Chaptersatzung_Stand 04_2016
Satzung
des
STEELWORKS CHAPTER
Germany
§1
§2
§3
§4
§5
§6
§7
§8
§9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
Name und Sitz .........................................................................................2
Zweck des Chapters ................................................................................2
Gemeinnützigkeit....................................................................................2
Bestand des Chapters, Geschäftsjahr .....................................................3
Anbindung des Chapters an den Sponsoring Dealer……………………………3
Arten der Mitgliedschaft.........................................................................3
Erwerb der Mitgliedschaft………. .............................................................4
Beendigung der Mitgliedschaft ..............................................................4
Rechte und Pflichten der Mitglieder ......................................................5
Mitgliedsbeiträge ....................................................................................5
Mitgliederversammlung .........................................................................5
Aufgaben der Jahresversammlung .........................................................5
Vorstand..................................................................................................6
Aufgaben des Vorstands .........................................................................6
Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder ...................6
Bestellung und Wahl sowie Amtsdauer der Mitglieder des Vorstands..7
Erweiterter Vorstand -Chapterausschuss ...............................................7
Auflösung des Chapters. .........................................................................8
Die H.O.G. Charta....................................................................................8
Recht am Bild ..........................................................................................9
STEELWORKS CHAPTER – CHAPTERSATZUNG Stand April 2016
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§ 1 Name und Sitz
1.1 Das Chapter führt den Namen „SEELWORKS CHAPTER [GERMANY]”und ist unter der
Nummer 9976 bei der Harley Owners Group registriert und berechtigt, die entsprechenden Markenzeichen der H.O.G. zu nutzen.
1.2 Das Chapter darf im Briefkopf oder auf anderen Schriftstücken als Harley Owners Group
oder H.O.G auftreten, vorausgesetzt, es hat dazu die Zustimmung erhalten. Diese
Zustimmung wird für einen befristeten Zeitraum in Form einer schriftlichen und zu
erneuernden Lizenzvereinbarung gewährt, die nicht Teil dieser Statuten ist. „Harley
Owners Group“ und „H.O.G“ sind eingetragene Marken. Unter keinen Umständen ist
das Chapter berechtigt, diese Marken im Chapternamen zu führen. Jeder andere
Gebrauch dieser Marken unterliegt der oben angeführten Lizenzvereinbarung.
1.3 Der Sitz des Chapters ist Augustfehn.
§ 2 Zweck des Chapters
2.1 Der Zweck des Chapters ist die Erhaltung, Pflege und Förderung von Fahrzeugen der
Marke Harley-Davidson® sowie die Förderung der Kommunikation und des Erfahrungsaustausches der Besitzer von Harley-Davidson® Fahrzeugen untereinander und mit
anderen Clubs. Das Chapter pflegt die familienorientierte Kameradschaft unter Motorradfahrern und fördert somit das Ansehen der Motorradfahrer in der Öffentlichkeit. Das
Chapter hält Kontakte zu anderen in- und ausländischen Clubs und Vereinigungen, deren
Mitglieder die Erhaltung und Pflege von Fahrzeugen der Marke Harley-Davidson® und
Buell® zum Ziel haben.
2.2 Das Chapter ist politisch und konfessionell neutral.
2.3 Der Zweck des Chapters soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
a) Zusammenführung von Harley-Davidson®-und Buell® -Fahrern, deren Familien,
sowie Enthusiasten mit gleichen Interessen.
b) Darstellung der Traditionalität und Individualität von Harley-Davidson® und Buell®
in der Öffentlichkeit.
c) Gleichstellung von Männern und Frauen bei allen Ämtern, Entscheidungen und
Aktivitäten.
d) Aktivitäten im karitativen Bereich.
e) Beständige Kontaktpflege zur Harley-Davidson Owners Group®.
f) Durchführung von Veranstaltungen, die den Zielen des Chapters dienen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
3.1 Das Chapter verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Das
Chapter ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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3.2 Mittel des Chapters dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des
Chapters. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das ChapterVermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Chapters fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Bestand des Chapters, Geschäftsjahr
4.1 Das Chapter ist auf unbestimmte Dauer errichtet.
4.2 Das erste Jahr beginnt mit der Gründungsversammlung des Chapters und endet am darauffolgenden 31. Dezember. Die weiteren Geschäftsjahre beginnen jeweils mit dem
1. Januar und enden am darauffolgenden 31. Dezember.
§ 5 Anbindung des Chapters an den Sponsoring Dealer / Dealer Operator und
Anerkennung des Chapters
5.1 Das Chapter muss einen autorisierten Harley Davidson Vertragshändler als Sponsoring
Dealer zum Mitglied haben. Ist der Sponsoring Dealer eine juristische Person, so wird er
gegenüber dem Chapter durch den Dealer Operator (Geschäftsführer bzw. Vorstand)
vertreten.
5.2 Das Chapter hat als Sponsoring Dealer Dieter Börjes und Klaus Gustav Börjes. Chapter
und Dealer werden intensiv Zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen.
Beide Seiten arbeiten aktiv für ein vertrauensvolles Miteinander und sorgen so für eine
positive Entwicklung des Steelworks Chapter.
5.3 Das Chapter muss als lokales H.O.G. Chapter durch H.O.G. Europe anerkannt sein.
5.4 Es gibt keinen Kaufzwang für Chaptermitglieder beim Dealer. Der Sponsoring Dealer ist
jedoch bevorzugte Adresse der Chaptermitglieder in Punkto Beschaffung von Werkstattleistungen, Motorclothes, Accessories und Parts. Bei Kauf von Neumotorrädern gewährt
das jeweilige Chaptermitglied dem Dealer das letzte Wort. Der Dealer gewährt im
Gegenzug allen Chaptermitglieder eine Sonderrabatt auf nicht reduzierte PAM Ware P[arts] A[ccessories] M[otorclothes] in Form eines Jahresbonus ab einem Mindestumsatz i.H. von 500,- Euro (Werkstattumsatz ist Zählumsatz). Die Gutschrift erfolgt
jeweils im Januar des Folgejahres. Die Höhe des Bonus wird vom Dealer jeweils am
Jahresanfang bekannt gegeben.
5.3 Das zukünftige Chapter-Versammlungslokal ist bei Realisierung die Eisenhüttengastronomie" in Augustfehn. Bis dato wird eine Ersatzgastronomie im Ammerland gewählt.
§ 6 Arten der Mitgliedschaft
6.1 Das Chapter hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder.
6.2 Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die ein Harley-DavidsonMotorrad besitzen und Voll-Mitglieder der Harley Owners Group sind. Daneben können
der Sponsoring Dealer, dessen Mitarbeiter und der Dealer Operator ordentliche
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Mitglieder werden, selbst wenn sie die im vorangegangenen Satz genannten Voraussetzungen nicht erfüllen.
6.3 Eine ordentliche Mitgliedschaft besteht solange, wie das das ordentliche Mitglied nach
seiner Aufnahme eine Harley-Davidson besitzt.
6.4 Außerordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die Ehegatte/in,
Lebensgefährte/in, Familienmitglieder, Freund/in, oder Mitfahrer/in eines ordentlichen
Mitglieds sind, selbst wenn sie keine Harley-Davidson besitzen, und Mitglieder der
Harley Owners Group sind. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist der des betreffenden
ordentlichen Mitglieds zugeordnet, wobei mehrere außerordentliche Mitglieder je
ordentliches Mitglied aufgenommen werden können. Wird eine ordentliche Mitgliedschaft beendet, so bestehen die ihr zugeordneten außerordentliche Mitgliedschaften
fort. Die Chapter-Mitgliedschaft ist ein höchstpersönliches Recht. Sie kann daher nicht
an dritte Personen übertragen werden.
§7 Erwerb der Mitgliedschaft
7.1 Mitglieder des Chapters können alle natürlichen Personen werden, welche die im § 6
aufgezählten Kriterien erfüllen. Die Chapter-Mitgliedschaft steht Personen offen, deren
Aufnahmeantrag sowohl durch den Chapter-Vorstand als auch durch den Sponsoring
Dealer genehmigt wurde. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert
werden.
7.2 Der Sponsoring Dealer, dessen Mitarbeiter und der Dealer Operator werden ohne Zustimmung des Vorstandes durch Beantragung der Mitgliedschaft ordentliche Mitglieder.
7.3 Die Probezeit für Neumitglieder beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Beantragung
einer Mitgliedschaft. In dieser Zeit sind Neumitglieder berechtigt, das kleine Chapter
Namenspatch auf der Vorderseite und den großen H.O.G-Adler auf der Rückseite Ihrer
Weste zu tragen.
7.4 Nach Ablauf der Probezeit entscheiden der Sponsoring Dealer und der Vorstand gemeinsam über die dauerhafte Mitgliedschaft. Diese wird dokumentiert mit dem Überreichen
des Rückenpatches, bestehend aus dem Chapter-Namenspatch auf dem Rücken.
7.5 Gründungsmitglieder sind von §7 Absatz 7.4 ausgenommen und sind berechtigt, alle
Patches sofort zu tragen.
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
8.1 Die Mitgliedschaft im Chapter erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss und bei Verlust der Mitgliedschaft in der Harley Owners Group. Die Chapterpatches sind bei Austritt oder Ausschluss an den Vorstand zurückzugeben.
8.2 Der Austritt aus dem Chapter kann jeweils zum Jahresende erfolgen. Er muss dem
Member Officer des Vorstandes mindestens vier Wochen vorher schriftlich per Brief,
Telefax oder per E-Mail mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst
zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist allein das Datum des
Zugangs beim Chapter maßgeblich.
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8.3 Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Chapter kann vom Sponsoring Dealer und vom
Vorstand verfügt werden:
a) wenn ein Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Der
Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich per Bankeinzug erhoben.
b) wegen schuldhafter grober oder wiederholter Verletzung sonstiger Mitgliedspflichten
oder wenn das Mitglied die Interessen des Chapters schuldhaft und in grober Weise
verletzt
c) wegen unehrenhaften Verhaltens außerhalb oder innerhalb der Chapter
Gemeinschaft.
d) wegen unkameradschaftlichen Verhaltens.
e) aus sonstigen Gründen, die Chapter-Disziplin berührenden Gründen.
f) Wegen illoyalen Verhaltens gegen den Sponsoring Dealer und sein Unternehmen.
8.6 Im Falle des Verlusts der Mitgliedschaft in der Harley Owners Group endet die Mitgliedschaft im Chapter zeitgleich mit der Mitgliedschaft in der Harley Owners Group, ohne
das es einer Mitteilung des Chapters hierüber bedarf.
§ 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder
9.1 Alle Mitglieder des Chapters sind berechtigt, Anträge oder Vorschläge an den Vorstand
und die Mitgliederversammlung zu richten.
9.2 Die Mitglieder des Chapters sind verpflichtet, die Interessen des Chapters nach Kräften
zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Chapters
Schaden erleiden könnte.
§ 10 Mitgliedsbeiträge
10.1 Das Chapter erhebt eine Beitrittsgebühr in Höhe von 100,00 Euro.
10.2 Das Chapter erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe jeweils vor Beginn
des Geschäftsjahres vom Vorstand festgelegt wird. Aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag
50,00 Euro.
10.3 Mitglieder, die in der zweiten Jahreshälfte dem Chapter beitreten, zahlen den hälftigen
Jahresbeitrag.
10.4 Der Mitgliedsbeitrag und die Beitrittsgebühr werden per Einzugsermächtigung
abgebucht. Bei Rücklastschriften trägt das Mitglied die entstehenden Kosten.
10.5 Der Sponsoring Dealer, seine Mitarbeiter und der Dealer Operator sind von der Zahlung
der Mitgliedsbeiträge befreit.
§ 11 Mitgliederversammlung
11.1 Eine ordentliche Chapter-Versammlung findet einmal im Kalenderjahr, zu Beginn des
Jahres, statt.
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§ 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung
12.1 Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten
a) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
b) Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag
c) Wahl des Vorstands, sofern die Amtszeit abläuft oder dies aus anderen Gründen
erforderlich ist
d) Beschlussfassung über den Veranstaltungsplan
e) Beratung und Beschlussfassung über sonstige Tagesordnungspunkte
§ 13 Vorstand
13.1 Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern
13.2 Es gibt vier Funktionen: Chapter Direktor, stellvertretender Chapter Direktor, Schatzmeister und Sponsoring Direktor. Die Mitgliederversammlung wählt im Bedarfsfall aus
ihren Mitgliedern einen stellvertretenden Chapter-Direktor und einen Schatzmeister.
Der Sponsoring Dealer übernimmt die Funktion des Sponsoring Direktor. Dem
Sponsoring Direktor ist es erlaubt, zusätzlich eine der anderen Funktionen zu übernehmen.
13.3 Den Vorsitz im Vorstand führt der Chapter-Direktor, bei dessen Verhinderung der
stellvertretende Direktor als Stellvertreter.
13.3 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend
sind. Sind weniger Mitglieder des Vorstands anwesend, hat der Vorsitzende des
Vorstands den Vorstand nochmals innerhalb von drei Tagen einzuberufen, wobei in
diesem Fall der Vorstand bereits bei Anwesenheit von nur einem Mitglied
beschlussfähig ist.
13.4 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Im Falle einer Stimmengleichheit gibt die Stimme des Chapter-Direktors den Ausschlag.
§ 14 Aufgaben des Vorstands
14.1 Dem Vorstand obliegt die Leitung des Chapters. Ihm kommen alle Aufgaben zu,
insbesondere hat der Vorstand am Ende jedes Geschäftsjahres einen Veranstaltungsplan für das darauf folgende Jahr aufzustellen.
14.2 Der Vorstand hat regelmäßig an H.O.G. Trainings, Direktorentreffen oder an H.O.G.
Informationsveranstaltungen für Vorstandsmitglieder teilzunehmen. Hierfür haben
Teilnehmer des Vorstandes oder deren Vertreter einen Anspruch auf vollständige
Erstattung der ihnen entstandenen Kosten (Fahrten, Flüge, Hotelkosten, Teilnahmegebühren etc.). Die Kostenerstattungen erfolgen auf Vorlage der entsprechenden
Belege beim Schatzmeister.
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§ 15 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
15.1 Der Chapter-Direktor führt die laufenden Geschäfte des Chapters. Er ist für die
Umsetzung von Entscheidungen der Mitgliederversammlung und des Vorstands
verantwortlich. Dem Chapter-Direktor und dem Sponsoring Dealer obliegen die
Koordinierung und Planung von Veröffentlichungen des Chapters.
15.2 Der Chapter Direktor ist allein befugt, das Chapter rechtsgeschäftlich zu vertreten. Bei
Rechtsgeschäften zwischen dem Chapter-Direktor und dem Chapter wird das Chapter
von zwei anderen Mitgliedern des Vorstands gemeinsam vertreten.
15.3 Rechtsgeschäfte zwischen einem Vorstandsmitglied und dem Chapter bedürfen der
Zustimmung der anderen Vorstandsmitglieder.
15.4 Der Stellvertreter unterstützt den Chapter-Direktor bei der Führung das Chapter
15.5 Der Schatzmeister verwaltet die finanziellen Mittel des Chapters. Ihm obliegt die
Führung des ordentlichen Rechnungswesens des Chapters, die Einhaltung der
steuerlichen Vorschriften, die Eintreibung der Mitgliedsbeiträge und sonstiger
Finanzmittel des Chapters sowie die Vorbereitung und Erstellung eines
Rechnungsabschlusses und eines Vorschlags über die Verwendung der Chaptermittel
(Jahresvoranschlag).
15.6 Die Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber dem Chapter ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt.
§ 16 Bestellung und Wahl sowie Amtsdauer der Mitglieder des Vorstands
16.1 Im Falle von Erfordernis der Wahl eines neuen Chapter-Direktors wird der Mitgliederversammlung jeweils ein oder mehrere Kandidat(en/innen) durch den Sponsoring
Direktor präsentiert und zur Wahl gestellt. Der Chapter Direktor, der stellvertretende
Direktor und der Schatzmeister werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer
von drei Jahren gewählt. In den Vorstand können nur volljährige Mitglieder gewählt
werden. Eine Wiederwahl ist jederzeit möglich.
16.2 Die Amtszeit des Sponsoring Direktors ist unbefristet.
16.3 Vorstandsmitglieder scheiden bei Tod, Ablauf ihrer Amtszeit, Abberufung oder Rücktritt
aus ihrem Amt aus. Das Amt des Chapter-Direktor, des Stellvertreters, des
Schatzmeisters und des Schriftführers endet auch mit der Beendigung der
Mitgliedschaft im Chapter.
16.4 Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die
Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten
Vorstands an den Sponsoring Dealer zu richten.
16.5 Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds oder bei andauernder
Verhinderung des Mitglieds an der Ausübung seiner Funktion das Recht, an seine Stelle
ein anderes Mitglied zu bestellen. Dies ist jeweils mit dem Sponsoring Dealer
abzustimmen
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§ 17 Erweiterter Vorstand des Chapters
17.1 Dem erweiterten Vorstand des Chapters gehören die Vorstandsmitglieder weitere, von
dem Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählte volljährige
Mitglieder an.
17.2 Der erweiterte Vorstand ist für die in der Satzung niedergelegten und für die ihm von
der Mitgliederversammlung übertragenen Aufgaben zuständig.
17.3 Die Mitglieder des erweitertern Vorstandes haben insbesondere folgende Aufgabenbereiche:
a) „Activities Officer”: Der „Activities Officer” ist zuständig für die Planung und
Durchführung von Veranstaltungen des Chapters
b) „Ladies of Harley Officer”: Der „Ladies of Harley Officer” ist dafür verantwortlich,
weibliche Chaptermitglieder zur aktiven Beteiligung am Chapterleben aufzufordern
und dabei zu unterstützen
c) „Head Road Captain“ Der Head Road Captain koordiniert die Arbeit der Road
Captain bei der Planung der Routen für Motorradausfahrten des Chapters und der
Information von Chaptermitgliedern über H.O.G. Veranstaltungen.
d) „Road Captain”: Der „Road Captain” unterstützt den Vorstand bei der Planung der
Routen für Motorrad-Ausfahrten des Chapters und der Information von Chaptermitgliedern über Harley Owners Group-Veranstaltungen
e) „Photographer”: Der „Photographer” ist für die fotografische Dokumentation des
Chapterlebens verantwortlich
e) „Editor”: Der „Editor” ist für die Erstellung von Publikationen des Chapters zuständig
(z.B.: Rundschreiben, Pressemitteilungen, etc), wobei Veröffentlichungen des
Chapters der vorherigen Zustimmung des Chapter-Direktor bedürfen
f) „Safety Officer”: Der „Safety Officer” ist für die Information das Chaptermitglieder
über Fahrsicherheitstrainings zuständig
g) „Historian”: Der „Historian” ist für die schriftliche Erstellung einer Chapterchronik
zuständig, welche die jeweiligen Veranstaltungen, Mitgliederzahlen, Vorstände und
Ereignisse des Chapters festhält
h) „Webmaster“: Der „Webmaster“ ist der Beauftragte für den Internet-Auftritt.
i) „Membership Officer“: Der „Membership Officer“ ist für die Sicherstellung einer
gültigen aktuellen H.O.G. Mitgliedschaft aller Chaptermitglieder und für die
Einschreibung neuer Chaptermitglieder im Mitgliedschaftsregister zuständig.
j) “Secretary“ Der Secretary führt die Protokolle der Mitgliederversammlung. Des
Weiteren ist der Secretary für die Administration der Verwaltungsaufgaben des
Chapters verantwortlich.
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§18 Auflösung des Chapters
18.1 Die freiwillige Auflösung des Chapters kann nur von der Mitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Im Falle des
Verlusts der Anerkennung des Chapters durch die Harley Owners Group wird das
Chapter automatisch – ohne vorherigen Beschluss der Mitgliederversammlung – durch
Beschluss des Vorstands aufgelöst. Bei Auflösung des Chapters ist das verbleibende
Chapter-Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu
verwenden.
§19 Die H.O.G. Charta
19.1 Das Chapter und seine Mitglieder haben zu jeder Zeit im Einklang mit der H.O.G.
Charter zu handeln. Wenn die Vorschriften der H.O.G. Charta gegen gesetzliche
Vorschriften oder diese Statuten verstoßen, werden sie als nicht anwendbar
angesehen.
§20 Recht am Bild der Member
20.1 Gemeinsame Veranstaltungen können vom Photographer oder Chaptermitgliedern in
Bild, Film und Ton festgehalten werden. Die Bilder werden in einer Auswahl auf der
Chapter-Homepage zur Präsentation der Chapter-Aktivitäten dargestellt. Jedes
Chaptermitglied tritt deshalb das Recht auf sein Bild an das Steelworks Chapter ab.
Der Webmaster wird für eine ordentliche Verwendung im Sinne der gezeigten Mitglieder sorgen und wird Bilder auf persönlichen Wunsch einzelner Mitglieder gerne
entfernen.
20.2 Jedes Mitglied bestätigt die Satzung des Steelworks Chapters mit der Unterschrift auf
das Anmeldeformular. Mit dem Aufnahmeantrag wird die Satzung jeweils an das
Neumitglied ausgehändigt.
Diese Satzung ist für alle Mitglieder des Steelworks Chapter Germany, auch in der Probezeit,
verbindlich.
Datum: April 2016
gez.:
Börjes American Bikes GmbH & Co. KG | Harley-Davidson Weser-Ems
vertreten durch einen der Geschäftsführer
und
Der Vorstand
vertreten durch:
Director
Assistant Director
Treasurer
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