Chaptersatzung_Stand 04_2016
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Chaptersatzung_Stand 04_2016
Satzung des STEELWORKS CHAPTER Germany §1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 §8 §9 § 10 § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 Name und Sitz .........................................................................................2 Zweck des Chapters ................................................................................2 Gemeinnützigkeit....................................................................................2 Bestand des Chapters, Geschäftsjahr .....................................................3 Anbindung des Chapters an den Sponsoring Dealer……………………………3 Arten der Mitgliedschaft.........................................................................3 Erwerb der Mitgliedschaft………. .............................................................4 Beendigung der Mitgliedschaft ..............................................................4 Rechte und Pflichten der Mitglieder ......................................................5 Mitgliedsbeiträge ....................................................................................5 Mitgliederversammlung .........................................................................5 Aufgaben der Jahresversammlung .........................................................5 Vorstand..................................................................................................6 Aufgaben des Vorstands .........................................................................6 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder ...................6 Bestellung und Wahl sowie Amtsdauer der Mitglieder des Vorstands..7 Erweiterter Vorstand -Chapterausschuss ...............................................7 Auflösung des Chapters. .........................................................................8 Die H.O.G. Charta....................................................................................8 Recht am Bild ..........................................................................................9 STEELWORKS CHAPTER – CHAPTERSATZUNG Stand April 2016 1 § 1 Name und Sitz 1.1 Das Chapter führt den Namen „SEELWORKS CHAPTER [GERMANY]”und ist unter der Nummer 9976 bei der Harley Owners Group registriert und berechtigt, die entsprechenden Markenzeichen der H.O.G. zu nutzen. 1.2 Das Chapter darf im Briefkopf oder auf anderen Schriftstücken als Harley Owners Group oder H.O.G auftreten, vorausgesetzt, es hat dazu die Zustimmung erhalten. Diese Zustimmung wird für einen befristeten Zeitraum in Form einer schriftlichen und zu erneuernden Lizenzvereinbarung gewährt, die nicht Teil dieser Statuten ist. „Harley Owners Group“ und „H.O.G“ sind eingetragene Marken. Unter keinen Umständen ist das Chapter berechtigt, diese Marken im Chapternamen zu führen. Jeder andere Gebrauch dieser Marken unterliegt der oben angeführten Lizenzvereinbarung. 1.3 Der Sitz des Chapters ist Augustfehn. § 2 Zweck des Chapters 2.1 Der Zweck des Chapters ist die Erhaltung, Pflege und Förderung von Fahrzeugen der Marke Harley-Davidson® sowie die Förderung der Kommunikation und des Erfahrungsaustausches der Besitzer von Harley-Davidson® Fahrzeugen untereinander und mit anderen Clubs. Das Chapter pflegt die familienorientierte Kameradschaft unter Motorradfahrern und fördert somit das Ansehen der Motorradfahrer in der Öffentlichkeit. Das Chapter hält Kontakte zu anderen in- und ausländischen Clubs und Vereinigungen, deren Mitglieder die Erhaltung und Pflege von Fahrzeugen der Marke Harley-Davidson® und Buell® zum Ziel haben. 2.2 Das Chapter ist politisch und konfessionell neutral. 2.3 Der Zweck des Chapters soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden: a) Zusammenführung von Harley-Davidson®-und Buell® -Fahrern, deren Familien, sowie Enthusiasten mit gleichen Interessen. b) Darstellung der Traditionalität und Individualität von Harley-Davidson® und Buell® in der Öffentlichkeit. c) Gleichstellung von Männern und Frauen bei allen Ämtern, Entscheidungen und Aktivitäten. d) Aktivitäten im karitativen Bereich. e) Beständige Kontaktpflege zur Harley-Davidson Owners Group®. f) Durchführung von Veranstaltungen, die den Zielen des Chapters dienen. § 3 Gemeinnützigkeit 3.1 Das Chapter verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Das Chapter ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. STEELWORKS CHAPTER – CHAPTERSATZUNG Stand April 2016 2 3.2 Mittel des Chapters dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Chapters. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das ChapterVermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Chapters fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 4 Bestand des Chapters, Geschäftsjahr 4.1 Das Chapter ist auf unbestimmte Dauer errichtet. 4.2 Das erste Jahr beginnt mit der Gründungsversammlung des Chapters und endet am darauffolgenden 31. Dezember. Die weiteren Geschäftsjahre beginnen jeweils mit dem 1. Januar und enden am darauffolgenden 31. Dezember. § 5 Anbindung des Chapters an den Sponsoring Dealer / Dealer Operator und Anerkennung des Chapters 5.1 Das Chapter muss einen autorisierten Harley Davidson Vertragshändler als Sponsoring Dealer zum Mitglied haben. Ist der Sponsoring Dealer eine juristische Person, so wird er gegenüber dem Chapter durch den Dealer Operator (Geschäftsführer bzw. Vorstand) vertreten. 5.2 Das Chapter hat als Sponsoring Dealer Dieter Börjes und Klaus Gustav Börjes. Chapter und Dealer werden intensiv Zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen. Beide Seiten arbeiten aktiv für ein vertrauensvolles Miteinander und sorgen so für eine positive Entwicklung des Steelworks Chapter. 5.3 Das Chapter muss als lokales H.O.G. Chapter durch H.O.G. Europe anerkannt sein. 5.4 Es gibt keinen Kaufzwang für Chaptermitglieder beim Dealer. Der Sponsoring Dealer ist jedoch bevorzugte Adresse der Chaptermitglieder in Punkto Beschaffung von Werkstattleistungen, Motorclothes, Accessories und Parts. Bei Kauf von Neumotorrädern gewährt das jeweilige Chaptermitglied dem Dealer das letzte Wort. Der Dealer gewährt im Gegenzug allen Chaptermitglieder eine Sonderrabatt auf nicht reduzierte PAM Ware P[arts] A[ccessories] M[otorclothes] in Form eines Jahresbonus ab einem Mindestumsatz i.H. von 500,- Euro (Werkstattumsatz ist Zählumsatz). Die Gutschrift erfolgt jeweils im Januar des Folgejahres. Die Höhe des Bonus wird vom Dealer jeweils am Jahresanfang bekannt gegeben. 5.3 Das zukünftige Chapter-Versammlungslokal ist bei Realisierung die Eisenhüttengastronomie" in Augustfehn. Bis dato wird eine Ersatzgastronomie im Ammerland gewählt. § 6 Arten der Mitgliedschaft 6.1 Das Chapter hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. 6.2 Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die ein Harley-DavidsonMotorrad besitzen und Voll-Mitglieder der Harley Owners Group sind. Daneben können der Sponsoring Dealer, dessen Mitarbeiter und der Dealer Operator ordentliche STEELWORKS CHAPTER – CHAPTERSATZUNG Stand April 2016 3 Mitglieder werden, selbst wenn sie die im vorangegangenen Satz genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. 6.3 Eine ordentliche Mitgliedschaft besteht solange, wie das das ordentliche Mitglied nach seiner Aufnahme eine Harley-Davidson besitzt. 6.4 Außerordentliche Mitglieder können natürliche Personen werden, die Ehegatte/in, Lebensgefährte/in, Familienmitglieder, Freund/in, oder Mitfahrer/in eines ordentlichen Mitglieds sind, selbst wenn sie keine Harley-Davidson besitzen, und Mitglieder der Harley Owners Group sind. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist der des betreffenden ordentlichen Mitglieds zugeordnet, wobei mehrere außerordentliche Mitglieder je ordentliches Mitglied aufgenommen werden können. Wird eine ordentliche Mitgliedschaft beendet, so bestehen die ihr zugeordneten außerordentliche Mitgliedschaften fort. Die Chapter-Mitgliedschaft ist ein höchstpersönliches Recht. Sie kann daher nicht an dritte Personen übertragen werden. §7 Erwerb der Mitgliedschaft 7.1 Mitglieder des Chapters können alle natürlichen Personen werden, welche die im § 6 aufgezählten Kriterien erfüllen. Die Chapter-Mitgliedschaft steht Personen offen, deren Aufnahmeantrag sowohl durch den Chapter-Vorstand als auch durch den Sponsoring Dealer genehmigt wurde. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. 7.2 Der Sponsoring Dealer, dessen Mitarbeiter und der Dealer Operator werden ohne Zustimmung des Vorstandes durch Beantragung der Mitgliedschaft ordentliche Mitglieder. 7.3 Die Probezeit für Neumitglieder beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Beantragung einer Mitgliedschaft. In dieser Zeit sind Neumitglieder berechtigt, das kleine Chapter Namenspatch auf der Vorderseite und den großen H.O.G-Adler auf der Rückseite Ihrer Weste zu tragen. 7.4 Nach Ablauf der Probezeit entscheiden der Sponsoring Dealer und der Vorstand gemeinsam über die dauerhafte Mitgliedschaft. Diese wird dokumentiert mit dem Überreichen des Rückenpatches, bestehend aus dem Chapter-Namenspatch auf dem Rücken. 7.5 Gründungsmitglieder sind von §7 Absatz 7.4 ausgenommen und sind berechtigt, alle Patches sofort zu tragen. § 8 Beendigung der Mitgliedschaft 8.1 Die Mitgliedschaft im Chapter erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss und bei Verlust der Mitgliedschaft in der Harley Owners Group. Die Chapterpatches sind bei Austritt oder Ausschluss an den Vorstand zurückzugeben. 8.2 Der Austritt aus dem Chapter kann jeweils zum Jahresende erfolgen. Er muss dem Member Officer des Vorstandes mindestens vier Wochen vorher schriftlich per Brief, Telefax oder per E-Mail mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist allein das Datum des Zugangs beim Chapter maßgeblich. STEELWORKS CHAPTER – CHAPTERSATZUNG Stand April 2016 4 8.3 Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Chapter kann vom Sponsoring Dealer und vom Vorstand verfügt werden: a) wenn ein Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen im Rückstand ist. Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich per Bankeinzug erhoben. b) wegen schuldhafter grober oder wiederholter Verletzung sonstiger Mitgliedspflichten oder wenn das Mitglied die Interessen des Chapters schuldhaft und in grober Weise verletzt c) wegen unehrenhaften Verhaltens außerhalb oder innerhalb der Chapter Gemeinschaft. d) wegen unkameradschaftlichen Verhaltens. e) aus sonstigen Gründen, die Chapter-Disziplin berührenden Gründen. f) Wegen illoyalen Verhaltens gegen den Sponsoring Dealer und sein Unternehmen. 8.6 Im Falle des Verlusts der Mitgliedschaft in der Harley Owners Group endet die Mitgliedschaft im Chapter zeitgleich mit der Mitgliedschaft in der Harley Owners Group, ohne das es einer Mitteilung des Chapters hierüber bedarf. § 9 Rechte und Pflichten der Mitglieder 9.1 Alle Mitglieder des Chapters sind berechtigt, Anträge oder Vorschläge an den Vorstand und die Mitgliederversammlung zu richten. 9.2 Die Mitglieder des Chapters sind verpflichtet, die Interessen des Chapters nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Chapters Schaden erleiden könnte. § 10 Mitgliedsbeiträge 10.1 Das Chapter erhebt eine Beitrittsgebühr in Höhe von 100,00 Euro. 10.2 Das Chapter erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe jeweils vor Beginn des Geschäftsjahres vom Vorstand festgelegt wird. Aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag 50,00 Euro. 10.3 Mitglieder, die in der zweiten Jahreshälfte dem Chapter beitreten, zahlen den hälftigen Jahresbeitrag. 10.4 Der Mitgliedsbeitrag und die Beitrittsgebühr werden per Einzugsermächtigung abgebucht. Bei Rücklastschriften trägt das Mitglied die entstehenden Kosten. 10.5 Der Sponsoring Dealer, seine Mitarbeiter und der Dealer Operator sind von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit. § 11 Mitgliederversammlung 11.1 Eine ordentliche Chapter-Versammlung findet einmal im Kalenderjahr, zu Beginn des Jahres, statt. STEELWORKS CHAPTER – CHAPTERSATZUNG Stand April 2016 5 § 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung 12.1 Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten a) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands b) Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag c) Wahl des Vorstands, sofern die Amtszeit abläuft oder dies aus anderen Gründen erforderlich ist d) Beschlussfassung über den Veranstaltungsplan e) Beratung und Beschlussfassung über sonstige Tagesordnungspunkte § 13 Vorstand 13.1 Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern 13.2 Es gibt vier Funktionen: Chapter Direktor, stellvertretender Chapter Direktor, Schatzmeister und Sponsoring Direktor. Die Mitgliederversammlung wählt im Bedarfsfall aus ihren Mitgliedern einen stellvertretenden Chapter-Direktor und einen Schatzmeister. Der Sponsoring Dealer übernimmt die Funktion des Sponsoring Direktor. Dem Sponsoring Direktor ist es erlaubt, zusätzlich eine der anderen Funktionen zu übernehmen. 13.3 Den Vorsitz im Vorstand führt der Chapter-Direktor, bei dessen Verhinderung der stellvertretende Direktor als Stellvertreter. 13.3 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Sind weniger Mitglieder des Vorstands anwesend, hat der Vorsitzende des Vorstands den Vorstand nochmals innerhalb von drei Tagen einzuberufen, wobei in diesem Fall der Vorstand bereits bei Anwesenheit von nur einem Mitglied beschlussfähig ist. 13.4 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Im Falle einer Stimmengleichheit gibt die Stimme des Chapter-Direktors den Ausschlag. § 14 Aufgaben des Vorstands 14.1 Dem Vorstand obliegt die Leitung des Chapters. Ihm kommen alle Aufgaben zu, insbesondere hat der Vorstand am Ende jedes Geschäftsjahres einen Veranstaltungsplan für das darauf folgende Jahr aufzustellen. 14.2 Der Vorstand hat regelmäßig an H.O.G. Trainings, Direktorentreffen oder an H.O.G. Informationsveranstaltungen für Vorstandsmitglieder teilzunehmen. Hierfür haben Teilnehmer des Vorstandes oder deren Vertreter einen Anspruch auf vollständige Erstattung der ihnen entstandenen Kosten (Fahrten, Flüge, Hotelkosten, Teilnahmegebühren etc.). Die Kostenerstattungen erfolgen auf Vorlage der entsprechenden Belege beim Schatzmeister. STEELWORKS CHAPTER – CHAPTERSATZUNG Stand April 2016 6 § 15 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder 15.1 Der Chapter-Direktor führt die laufenden Geschäfte des Chapters. Er ist für die Umsetzung von Entscheidungen der Mitgliederversammlung und des Vorstands verantwortlich. Dem Chapter-Direktor und dem Sponsoring Dealer obliegen die Koordinierung und Planung von Veröffentlichungen des Chapters. 15.2 Der Chapter Direktor ist allein befugt, das Chapter rechtsgeschäftlich zu vertreten. Bei Rechtsgeschäften zwischen dem Chapter-Direktor und dem Chapter wird das Chapter von zwei anderen Mitgliedern des Vorstands gemeinsam vertreten. 15.3 Rechtsgeschäfte zwischen einem Vorstandsmitglied und dem Chapter bedürfen der Zustimmung der anderen Vorstandsmitglieder. 15.4 Der Stellvertreter unterstützt den Chapter-Direktor bei der Führung das Chapter 15.5 Der Schatzmeister verwaltet die finanziellen Mittel des Chapters. Ihm obliegt die Führung des ordentlichen Rechnungswesens des Chapters, die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften, die Eintreibung der Mitgliedsbeiträge und sonstiger Finanzmittel des Chapters sowie die Vorbereitung und Erstellung eines Rechnungsabschlusses und eines Vorschlags über die Verwendung der Chaptermittel (Jahresvoranschlag). 15.6 Die Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber dem Chapter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. § 16 Bestellung und Wahl sowie Amtsdauer der Mitglieder des Vorstands 16.1 Im Falle von Erfordernis der Wahl eines neuen Chapter-Direktors wird der Mitgliederversammlung jeweils ein oder mehrere Kandidat(en/innen) durch den Sponsoring Direktor präsentiert und zur Wahl gestellt. Der Chapter Direktor, der stellvertretende Direktor und der Schatzmeister werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. In den Vorstand können nur volljährige Mitglieder gewählt werden. Eine Wiederwahl ist jederzeit möglich. 16.2 Die Amtszeit des Sponsoring Direktors ist unbefristet. 16.3 Vorstandsmitglieder scheiden bei Tod, Ablauf ihrer Amtszeit, Abberufung oder Rücktritt aus ihrem Amt aus. Das Amt des Chapter-Direktor, des Stellvertreters, des Schatzmeisters und des Schriftführers endet auch mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Chapter. 16.4 Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an den Sponsoring Dealer zu richten. 16.5 Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds oder bei andauernder Verhinderung des Mitglieds an der Ausübung seiner Funktion das Recht, an seine Stelle ein anderes Mitglied zu bestellen. Dies ist jeweils mit dem Sponsoring Dealer abzustimmen STEELWORKS CHAPTER – CHAPTERSATZUNG Stand April 2016 7 § 17 Erweiterter Vorstand des Chapters 17.1 Dem erweiterten Vorstand des Chapters gehören die Vorstandsmitglieder weitere, von dem Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählte volljährige Mitglieder an. 17.2 Der erweiterte Vorstand ist für die in der Satzung niedergelegten und für die ihm von der Mitgliederversammlung übertragenen Aufgaben zuständig. 17.3 Die Mitglieder des erweitertern Vorstandes haben insbesondere folgende Aufgabenbereiche: a) „Activities Officer”: Der „Activities Officer” ist zuständig für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen des Chapters b) „Ladies of Harley Officer”: Der „Ladies of Harley Officer” ist dafür verantwortlich, weibliche Chaptermitglieder zur aktiven Beteiligung am Chapterleben aufzufordern und dabei zu unterstützen c) „Head Road Captain“ Der Head Road Captain koordiniert die Arbeit der Road Captain bei der Planung der Routen für Motorradausfahrten des Chapters und der Information von Chaptermitgliedern über H.O.G. Veranstaltungen. d) „Road Captain”: Der „Road Captain” unterstützt den Vorstand bei der Planung der Routen für Motorrad-Ausfahrten des Chapters und der Information von Chaptermitgliedern über Harley Owners Group-Veranstaltungen e) „Photographer”: Der „Photographer” ist für die fotografische Dokumentation des Chapterlebens verantwortlich e) „Editor”: Der „Editor” ist für die Erstellung von Publikationen des Chapters zuständig (z.B.: Rundschreiben, Pressemitteilungen, etc), wobei Veröffentlichungen des Chapters der vorherigen Zustimmung des Chapter-Direktor bedürfen f) „Safety Officer”: Der „Safety Officer” ist für die Information das Chaptermitglieder über Fahrsicherheitstrainings zuständig g) „Historian”: Der „Historian” ist für die schriftliche Erstellung einer Chapterchronik zuständig, welche die jeweiligen Veranstaltungen, Mitgliederzahlen, Vorstände und Ereignisse des Chapters festhält h) „Webmaster“: Der „Webmaster“ ist der Beauftragte für den Internet-Auftritt. i) „Membership Officer“: Der „Membership Officer“ ist für die Sicherstellung einer gültigen aktuellen H.O.G. Mitgliedschaft aller Chaptermitglieder und für die Einschreibung neuer Chaptermitglieder im Mitgliedschaftsregister zuständig. j) “Secretary“ Der Secretary führt die Protokolle der Mitgliederversammlung. Des Weiteren ist der Secretary für die Administration der Verwaltungsaufgaben des Chapters verantwortlich. STEELWORKS CHAPTER – CHAPTERSATZUNG Stand April 2016 8 §18 Auflösung des Chapters 18.1 Die freiwillige Auflösung des Chapters kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Im Falle des Verlusts der Anerkennung des Chapters durch die Harley Owners Group wird das Chapter automatisch – ohne vorherigen Beschluss der Mitgliederversammlung – durch Beschluss des Vorstands aufgelöst. Bei Auflösung des Chapters ist das verbleibende Chapter-Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. §19 Die H.O.G. Charta 19.1 Das Chapter und seine Mitglieder haben zu jeder Zeit im Einklang mit der H.O.G. Charter zu handeln. Wenn die Vorschriften der H.O.G. Charta gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Statuten verstoßen, werden sie als nicht anwendbar angesehen. §20 Recht am Bild der Member 20.1 Gemeinsame Veranstaltungen können vom Photographer oder Chaptermitgliedern in Bild, Film und Ton festgehalten werden. Die Bilder werden in einer Auswahl auf der Chapter-Homepage zur Präsentation der Chapter-Aktivitäten dargestellt. Jedes Chaptermitglied tritt deshalb das Recht auf sein Bild an das Steelworks Chapter ab. Der Webmaster wird für eine ordentliche Verwendung im Sinne der gezeigten Mitglieder sorgen und wird Bilder auf persönlichen Wunsch einzelner Mitglieder gerne entfernen. 20.2 Jedes Mitglied bestätigt die Satzung des Steelworks Chapters mit der Unterschrift auf das Anmeldeformular. Mit dem Aufnahmeantrag wird die Satzung jeweils an das Neumitglied ausgehändigt. Diese Satzung ist für alle Mitglieder des Steelworks Chapter Germany, auch in der Probezeit, verbindlich. Datum: April 2016 gez.: Börjes American Bikes GmbH & Co. KG | Harley-Davidson Weser-Ems vertreten durch einen der Geschäftsführer und Der Vorstand vertreten durch: Director Assistant Director Treasurer STEELWORKS CHAPTER – CHAPTERSATZUNG Stand April 2016 9