mediadaten 2015

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mediadaten 2015
die bank
G 8790
bitcoins
Risiken, Recht
und Regulierung
nr.3 ó märz 2014
MEDIADATEN 2015
fl www.die-bank.de
PRINT UND ONLINE
ò
Verfahren im Hedge Accounting. Wir haben
Effekte, die aus der Tenor- / FX-Basis entste-
ing wurde entwickelt, durch Ihren
standardkonforme Ansätze entwickelt, die
hen. Wir erreichen auch bei großen Volumina
Wirtschaftsprüfer abgenommen
GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
märz 2014
ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
Ihre Strategie für Hedge Account-
der ökonomischen Steuerung folgen und
Effektivitäten nahe bei 100 %.
und erfolgreich eingesetzt.
auf Multi-Curve-Bewertungen zurückgreifen.
Unser Verfahren wurde bereits bei mehreren
Marktveränderungen erfordern, unterschied-
Ohne retrospektive Anpassung oder Dis-
Mandanten im In- und Ausland erfolgreich
lichen Diskont- und Forwardkurven Rechnung
kretisierungen zielen wir auf die prospektive
umgesetzt.
zu tragen. Ihr Wirtschaftsprüfer fordert die
Optimierung der designierten Cash Flow-
konsistente Anwendung dieser Multi-Curve-
Bestandteile ab. Wir berücksichtigen alle
tax compliance
FATCA in der Schweiz
d-fine. Die Spezialisten für Risk&Finance.
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Gewinnpotenziale nachhaltig heben
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PREISLISTE NR. 29
ó
die bank
die bank
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nr.3
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vertrieb
Avatare in der Bankberatung
23.01.14 10:04
www.die-bank.de
Zeitschrift für Bankpolitik und Praxis
die bank
02
Inhalt
03Titelporträt
10 die bank: Online-Mediadaten 2015
04Verlagsangaben
17 Allgemeine Geschäftsbedingungen
05 Termine 2015
06 Preise und Rabatte
08 Formate und technische Daten
09 Auflagen- und Abonnentenstruktur
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
Titelporträt
G 8790
die bank – Lesen, was wirklich zählt
strategie
nr.6 ó juni 2014
Innovationen
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nr.6
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regulierung
Das Monatsmagazin berichtet über Strategien, Technologien, Trends und Managementideen in der gesamten Kreditwirtschaft. Tiefgründige Fachbeiträge in den Themenfeldern
Regulatorik, Risikomanagement und Compliance, Bankorganisation und Prozessoptimierung
sowie Digitalisierung und Finanzinnovationen vermitteln den Lesern das wirklich relevante
Branchenwissen. Tagesaktuelle Branchennews über die Webseite, ein zweiwöchentlicher
PDF-Newsletter, Fachbücher, Konferenzen und Intensivseminare runden das Medienangebot von die bank ab.
haben bereits begonnen und es ist absehbar,
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G 8790
Firmenbanken im Aufwind
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nr.9
ó
september 2014
die bank
die bank
ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
Effekte, die aus der Tenor- / FX-Basis entste-
ing wurde entwickelt, durch Ihren
standardkonforme Ansätze entwickelt, die
hen. Wir erreichen auch bei großen Volumina
Wirtschaftsprüfer abgenommen
der ökonomischen Steuerung folgen und
Effektivitäten nahe bei 100 %.
auf Multi-Curve-Bewertungen zurückgreifen.
Unser Verfahren wurde bereits bei mehreren
und erfolgreich eingesetzt.
geschäftsmodelle
nr.9 ó september 2014
die bank-Leser sind die Top-Manager in der Bankbranche: Vorstände, Geschäftsführer,
Bereichs- und Abteilungsleiter. Sie treffen Beschaffungsentscheidungen, haben InvestitiMULTI-CURVE-VERFAHREN
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onskompetenz und verfügen über großen Einfluss im Unternehmen. Die Leser schätzen
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HEDGE ACCOUNTING
die bank die Mischung aus Brancheninformationen, Hintergrundbeiträgen sowie praxisrelevanten Themen.
Verfahren im Hedge Accounting. Wir haben
Geschäftsleiterhaftung nach § 54 a KWG
25.04.14 17:29
Leserschaft:
Ihre Strategie für Hedge Account-
risikomanagement
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gestellt. Die Konsultationen zu diesem Thema
juni 2014
ZEITSCHRIFT FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
Auch wenn viele europäische
Banken den EZB Asset Quality
- Konsolidierung
ó
die bank
die bank
die bank ist eine traditionelle und meinungsbildende Fachzeitschrift für Entscheider
in
EBA / EZB-STRESSTEST
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privaten Banken, Sparkassen und kreditgenossenschaftlichen Instituten.
Marktveränderungen erfordern, unterschied-
Ohne retrospektive Anpassung oder Dis-
Mandanten im In- und Ausland erfolgreich
lichen Diskont- und Forwardkurven Rechnung
kretisierungen zielen wir auf die prospektive
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zu tragen. Ihr Wirtschaftsprüfer fordert die
Optimierung der designierten Cash Flow-
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Bestandteile ab. Wir berücksichtigen alle
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Neue Start-ups für den Bankensektor
d-fine. Die Spezialisten für Risk&Finance.
innovation
Finanz-Apps auf dem Vormarsch
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03
Frankfurt, München, London, Zürich, Wien
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regulierung
Die neue Institutsvergütungsverordnung
23.07.14 14:15
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
die bank
04
Verlagsangaben
Verlag und HerausgeberBank-Verlag GmbH
Wendelinstraße 1
50933 Köln
Postfach 45 02 09
50877 Köln
Telefon +49 (0) 221/5490-0
Telefax +49 (0) 221/5490-315
[email protected]
Redaktion
Chefredaktion:
Dr. Stefan Hirschmann (verantwortlich)
Wilhelm Niehoff
Redaktion:
Anja Kraus
Tel.: +49 221 5490-542
Fax.: +49 221 5490-315
E-Mail: [email protected]
Leitung Kommunikation &
Redaktion
Dr. Stefan Hirschmann
Produktionsleitung
Armin Denzel
Geschäftsführer
Wilhelm Niehoff (Sprecher)
Michael Eichler
Matthias Strobel
Gründungsjahr1901
Erscheinungsweisemonatlich, 12 x pro Jahr
Jahresabonnement
120 € inkl. Versand und Mwst.
Einzelpreis
11 € inkl. Versand und Mwst.
Zahlungsbedingungen
zahlbar netto nach Rechnungserhalt
Bankverbindung National-Bank AG
BLZ 360 200 30
Kontonummer 1102982
SWIFT Code: NBAGDE3E
IBAN Nummer
DE 78360200300001102982
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 65 | UStd-ID-Nr. DE122794759 | Steuer-Nr. 223 5802 2339 | VN 11756
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
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05
Termine 2015
Ausgabe
Erscheinungstermin
Anzeigenschluss
Druckunterlagenschluss
Januar
01-2015
29.12.2014
20.11.2014
01.12.2014
Februar
02-2015
30.01.2015
18.12.2014
05.01.2015
März
03-2015
27.02.2015
22.01.2015
02.02.2015
April
04-2015
27.03.2015
19.02.2015
02.03.2015
Mai
05-2015
24.04.2015
19.03.2015
30.03.2015
Juni
06-2015
29.05.2015
23.04.2015
04.05.2015
Juli
07-2015
26.06.2015
21.05.2015
01.06.2015
August
08-2015
31.07.2015
25.06.2015
06.07.2015
September
09-2015
28.08.2015
23.07.2015
03.08.2015
Oktober
10-2015
25.09.2015
20.08.2015
01.09.2015
November
11-2015
30.10.2015
24.09.2015
05.10.2015
Dezember
12-2015
27.11.2015
22.10.2015
02.11.2015
Januar
01-2016
29.12.2015
20.11.2015
01.12.2015
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
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06
Preise und Rabatte Anzeigenpreise
Größe in Seitenteilen
2/1
1/1
2/3
1/2 hoch
1/2 quer
1/3 hoch
1/3 quer
1/3 hoch Inhaltsverzeichnis
Umschlagseiten*
2. Umschlagseite
3. Umschlagseite
4. Umschlagseite
Stellenanzeigen
1/1
1/2
Advertorials**
1/1
2/1
Format im Satzspiegel
Breite mm
392
178
117
86
178
56
178
56
Höhe mm
250
250
250
250
120
250
73
250
Format im Anschnitt
Beschnittzugabe je 3 mm auf allen Seiten
Preise
Breite mm
420
210
131
100
210
70
210
70
Höhe mm
280
280
280
280
140
280
93
280
Euro
6.800
3.550
2.800
2.200
2.200
2.000
2.000
2.100
210
210
210
280
280
280
3.850
3.850
3.850
178
178
250
120
210
210
280
140
2.500
1.500
178
392
250
250
210
420
280
280
4.000
7.600
* Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Klebebindung Anzeigen zum Bund hin – insbesondere auf den Umschlaginnenseiten –
3-5 mm nicht sichtbar sind.
Anzeigenformate*
fl Beispiele
Format im
Satzspiegel
Format im
Anschnitt
1/1 Seite
1/1 Seite
1/2 Seite
1/2 Seite
1/3 Seite hoch
1/3 Seite hoch
** Preise verstehen sich inklusive Satz und einem Korrekturlauf, ab der zweiten Korrektur berechnen wir 120 € / Stunde.
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
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ab 3 Seiten 10%
ab 6 Seiten 15%
ab 12 Seiten 20%
Malstaffel
ab 3 Anzeigen 5%
ab 6 Anzeigen 10%
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Beilagen/BeihefterPreis bis 25 g: 450 € pro Tsd. Ex.
zzgl. 210 € Portogebühren,
weitere Gewichte auf Anfrage.
Höchstformat für Beilagen:
205 x 275 mm
Beikleber
Preis: 120 € pro Tsd. Ex. plus 1/1 Seite
laut Preisliste (bei maschinellem Einkleben), Maximalformat: 105 x 140 mm.
Beiklebemöglichkeiten
(jeweils Gesamtauflage):
ò Postkarten oder andere rechteckige
ungefalzte Drucksachen ò PromotionBooklet ò CD/DVD-Beikleber ò HaftnotizBeikleber ò Warenprobe ò Poster
ò Werbe­mittel
Lesezeichen Preis: 120 € pro Tsd. Ex. plus 1/1 Seite
laut Preisliste.
Das Lesezeichen wird vom Kunden
verarbeitungsfertig angeliefert und an
bestimmter Stelle manuell beigelegt oder
beigeklebt. Das Lesezeichen ist nicht
fest mit dem Heft verbunden.
Personalisierte
AnzeigeIm Rahmen der Aboauflage möglich. Preis
auf Anfrage.
die bank wird durchgängig vierfarbig gedruckt. Sonder-, Leucht-,
Metall-, Rubbelfarben und Duftlack auf Anfrage.
Schaltkosten für Beilagen und Beikleber sind AE-, aber nicht
­rabattfähig. Technische Mehrkosten für manuelle Verarbeitung
sind weder AE- noch rabattfähig.
Alle Preise zzgl. MwSt.
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
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08
Formate und technische Daten
DruckverfahrenBogen-Offset,
Grundschrift: Corporate A regular
9,5 auf 13 pt
Heftformat
210 x 280 mm
Digitale DokumenteAcrobat PDF Dateien im X3-Standard
FarbraumISO Coated v2 300% (ECI)
4c-Übermittlungen nur mit
farbverbindlichem Proof
Ansprechpartner
Cathrin Schmitz
Telefon: +49 (0) 221/5490-132
E-Mail:
[email protected]
Lieferung Beilagen/ STiBO Hürth GmbH
Beihefter/Beikleber Industriebuchbinderei
Innungstraße 20
50354 Hürth
Bei Auftragserteilung für Beilagen/Beihefter/Beikleber ist die
Vorlage eines Musters an den Verlag erforderlich.
Bitte senden Sie ein Muster vorab an: Bank-Verlag GmbH,
Mediaberatung, Wendelinstraße 1, 50933 Köln.
F ür die Anlieferung von Beilagen/Beiheftern/Beiklebern an die
Buchbinderei bitte „die bank + Heftnummer“ angeben.
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
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09
Auflagen- und Abonnentenstruktur
Auflagenanalyse (Stand: Oktober 2014)
Druckauflage6.000
Tatsächlich verbreitete Auflage (tvA)
5.708
Verkaufte Auflage
4.822
Abonnierte Auflage
Einzelverkauf Freistücke + Wechselverteiler
Freiabos Rest-, Archiv-, Belegexemplare
4.806
16
500
386
292
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
die bank
10
Inhalt die-bank.de
11Kurzprofil
12 Formate, Preise, Platzierungen
13Newsletter
15 Technische Daten
16 Kontakt
17 Allgemeine Geschäftsbedingungen Online
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
die bank
11
Online-Mediadaten 2015
die-bank.de ist der Internet-Auftritt der Zeitschrift die bank und
wendet sich primär an professionelle Entscheider im privaten
Bankenbereich – vom mittleren bis zum Top-Management. Seit
über 100 Jahren gilt die bank als meinungsbildende Fachzeitschrift in der Kreditwirtschaft. Bankern, Finanzexperten und
Beratern liefert die Zeitschrift Monat für Monat fundiertes Wissen
auf höchstem Niveau.
die-bank.de genießt als Internet-Medium in Bankkreisen höchstes Vertrauen.
die-bank.de erzielt attraktive Zugriffszahlen. Die aktuellen Page
Impressions und Visits erhalten Sie auf Anfrage.
die-bank.de-Nutzer arbeiten in Banken, Sparkassen, Volks- und
Raiffeisenbanken, Kapitalanlagegesellschaften, Unternehmensbe-
Hinweis:
Mit der Buchung erfolgt die Platzierung von Online-­
Werbemitteln auf die-bank.de für die Dauer von einem
Monat (pro Einheit).
Eine Abrechnung nach gebuchten PI’s (Booked PIs) bzw.
faktisch erzielten PI’s (delivered PIs) ist nicht möglich.
ratungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, wissenschaftlichen
und weiteren bedeutenden Institutionen.
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
die bank
12
Formate, Preise, Platzierungen
Onlinepreise: Werbeformen für einen Monat
Leaderboard
Skyscraper
Top Werbeplätze
Leaderboard
Skyscraper Wallpaper
1046 x90 Pixel
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00 Pixel
Leaderboard + Skyscraper
1.370 €
1.290 €
2.315 €
Advertorial
Ein Advertorial ist eine Anzeige in Form eines redaktionellen
Artikels. Advertorials werden in das Layout der Webseite eingebettet. Dadurch werden sie besser wahrgenommen als klassische
Werbebanner und stoßen auf eine höhere Akzeptanz. Fotos und
Videos können integriert werden. 1.930 €
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10 %
15 %
30 %
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.
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die bank-Newsletter
Der die bank-Newsletter ist ein redaktioneller Newsletter
im PDF-Format. Der Infodienst erscheint mindestens zweimal
pro Monat und wird über einen Verteiler mit 8.110 Abonnenten
(Stand: November 2014) versandt.
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fl Beispiele
KURZNACHRICHTEN
Der Kurs von Bitcon ist extrem volatil. Im vergangenen November
kletterte der Preis für einen Bitcoin erstmals über die Marke von
1.000 US-$. Neben der fehlenden Legitimität durch eine Zentralbank und der hohen Volatilität der neuen Währung ist staatlichen
Stellen besonders die durch das Internet gegebene Anonymität ein
Dorn im Auge. So sehen Kritiker in dem Projekt weitreichende
Möglichkeiten zur Geldwäsche. Erst kürzlich hatten US-Behörden
knapp 30.000 Bitcoins von Servern des Marktplatzes Silk Road
beschlagnahmt. Silk Road gilt als Schwarzmarkt für illegale Waren. Bei der Frage, wie mit dem Zahlungsnetzwerk umzugehen ist,
ist man in Finnland offenbar gelassener. Dort gelten Bitcoins als
Rohstoff. In Kanada befindet sich die virtuelle Währung MintChip
mittlerweile als offizielle Kryptowährung zum Kanadischen Dollar
in der Testphase.
top-thema
Rechts- und ComplianceRisiken bei Bitcoins
Das Interesse an der umstrittenen Digitalwährung Bitcoin steigt
weiter an. Beim Börsenportal Ariva.de lag die Währung zuletzt auf
Platz zwei (in Euro) und drei (in US-Dollar) unter allen Zugriffen
im Bereich Devisen. Nur der Wechselkurs Euro/US-Dollar wurde
in diesem Segment häufiger aufgerufen. Doch die Liste der Kritiker ist lang: Bundesbank, BaFin, Europäische Bankenaufsicht EBA,
die Zentralbanken Chinas, Frankreichs und Russlands, sie alle
warnen Verbraucher vor der digitalen Währung Bitcoin. Ob wegen
oder trotz der negativen Berichte: Das Interesse der Börsen-affinen
Internetnutzer an Bitcoin ist so groß wie nie.
Für Banken bieten virtuelle Währungen wie Bitcoins ein vielfältiges Feld für unternehmerische Betätigung. Das mittelbare oder
unmittelbare Engagement ist jedoch mit einer Vielzahl an Risiken
verbunden, die zwar nicht neu, aber in besonderem Maße ausgeprägt sind. Dies gilt insbesondere für das gesamte Spektrum von
Markt-, Kredit- und operationellen Risiken, wobei vor allem eine
hohe Rechtsunsicherheit negativ wirken kann. Die Kosten des Managements dieser Risiken sind den Gewinnmöglichkeiten im Umfeld des BTC-Marktes daher kritisch gegenüberzustellen. Zu diesem Themenkomplex veröffentlicht die Fachzeitschrift „die bank“
in der März-Ausgabe einen großen Themenschwerpunkt
Mit dem Digitalgeld Bitcoin reagierte die Internetgemeinde auf das
im Zuge der weltweiten Finanzkrise gesunkene Vertrauen in das
bestehende Banken- und Währungssystem. Anders als bei herkömmlichem Geld, das von Zentralbanken herausgegeben wird,
werden die einzelnen Geldeinheiten von Computern in einem
Open-Source-Projekt erzeugt. Das Schöpfen des Geldes erfolgt
nach einem strengen kryptografischen System. Die maximale Anzahl ist auf 21 Millionen Bitcoins beschränkt. Alle Bitcoin-Transaktionen werden in dem dezentralen Netzwerk verwaltet. Bitcoins
dienen nicht mehr nur zum Bezahlen von Online-Diensten, sondern inzwischen auch für einige reale Güter.
» Hier bestellen
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1/1 Seite
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1/2-Anzeige
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mit Link zur Website des Werbepartners
Technische Spezifikationen:
345 €
Headline: einzeilig/maximal 40 Anschläge
(Zeichen + Leerzeichen)
ò Textumfang: zweizeilig/maximal 130 Anschläge
(Zeichen + Leerzeichen)
ò Link zur Website des Werbepartners
maximal 50 Anschläge
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60 mm Technische Spezifikationen:
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HEDGE ACCOUNTING
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und Regulierung
Wechsel auf die Zukunft
Titelfußanzeige
Titelfußanzeige
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buchempfehlung
Werbeformen für je einen Monat (zwei Ausgaben)
Dokument als PDF-Datei, alle verwendeten Elemente wie Schriften, Abbildungen, Grafiken, in Grafiken eingebundene Schriften,
Bilder (Feindaten) müssen eingebettet sein.
26.02.14
NEWSLETTER FÜR BANKPOLITIK UND PRAXIS
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Avatare in der Bankberatung
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Weitere Markenwelten
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Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.
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die bank-Newsletter
Unterlagenschluss:
ò
Bitte senden Sie uns mindestens eine Woche vor einer
geplanten Versendung die Werbemittel inklusive Ziel-URL
zu, damit die Dateien rechtzeitig in den PDF-Newsletter
integriert werden können.
ò
Per E-Mail an [email protected]
die bank-Veranstaltungen
ò
Veranstaltungsformate und entsprechende SponsoringPakete auf Anfrage:
Stefan Lödorf
Telefon: +49 (0) 221/5490-133
[email protected]
Staffel
3 Monate 5 %
6 Monate 10 %
12 Monate 15 %
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
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Technische Daten die-bank.de
Notwendige Angaben bei Werbemittelanlieferung
ò Kundenname, Kampagnenname, Buchungszeitraum,
Ansprechpartner für Rückfragen
ò Werbemittelformat, Platzierung auf der Seite
ò Ziel-URL, Alternate-Text
ò Bei Flash-Versionen (Angabe der Flash-Version, Information über Actionscripte, GIF oder JPG als Fallback)
Die URL muss für die Auswertung über den Ad-Server fest in die
SWF-Datei (OpenX-konform) implementiert sein.
Anlieferungsfristen und Adresse
Mindestens 5 Werktage vor Schaltbeginn per E-Mail an
[email protected].
Bildrate
Höhere Frame-Raten als 15 fps und rekursive Schleifen sollten
aufgrund der Performance von langsamen Rechnern bitte vermieden werden.
Sound/Streaming
Der Sound darf nicht alleine starten und nicht in einem Loop
abgespielt werden. Er muss durch User-Interaktion (Klick) initiiert
werden. Der User muss die Möglichkeit haben, den Sound/
Stream selber ab- und anzuschalten. Dies ist durch die Worte
Sound on/Ton an und/oder ein Lautsprecher-Piktogramm zu
realisieren.
Inhaltliche Bedingungen für Werbeinhalte
Die eingestellten Werbeinhalte dürfen zu keinem Zeitpunkt gegen
geltende Gesetze noch gegen moralische und ethische Grundsätze
verstoßen. Sofern über die Werbeinhalte ein Nutzerverhalten verfolgt werden kann, ist dies bei Auftragserteilung zwingend bekannt
zu geben. Es wird in diesem Fall ein Nutzerhinweis für die jederzeitige Deaktivierungsmöglichkeit der Werbeinhalte aufgenommen.
Fremde Adserver bzw. Adserver-Tags können verwendet
werden:
ò Atlas,
ò Bluestreak,
ò Doubleclick Y oft verwendet,
ò Eyeblaster,
ò Falk Y oft verwendet,
ò OpenX,
ò Mediaplex,
ò Tango Zebra,
ò Yahoo! Publisher Network
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16
Kontakt
Verkauf
Leitung Kommunikation & Redaktion
Andreas Conze
Telefon: +49 (0) 221/5490-603
Telefax: +49 (0) 221/5490-315
[email protected]
Dr. Stefan Hirschmann
Telefon: +49 (0) 221/5490-221
Telefax: +49 (0) 221/5490-315
[email protected]
Verlag und Herausgeber
Bank-Verlag GmbH
Wendelinstraße 1 · 50933 Köln
Telefon: +49 (0) 221/5490-0
Telefax: +49 (0) 221/5490-315
[email protected]
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1.„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
teils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden
nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Kalenderjahres nach
Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
8.Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der
Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für
den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen
gegebenen Möglichkeiten. Die tonwertrichtige Wiedergabe bei Farbanzeigen setzt
genaue Farbangaben vom Auftraggeber voraus. Bei mehrfarbigen Anzeigen hat der
Auftraggeber darüber hinaus Andrucke mitzuliefern. Die Stornierung des Anzeigenauftrags bis zum Anzeigenschlusstermin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Storniert
der Auftraggeber nach dem Anzeigenschlusstermin, stellt der Verlag 50 Prozent des
Anzeigenpreises in Rechnung. Eine Stornierung nach dem Druckunterlagenschluss ist
ausgeschlossen.
3.Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der
in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus
weitere Anzeigen abzurufen.
4.W ird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,
so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf
höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5.Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass
dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag
auf diese Weise nicht auszuführen ist.
6.Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht
an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung
nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
7.Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages
abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge sind
für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestand-
9.Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei
unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist
verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und
Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die
betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang
nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
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10.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der
Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
11.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.
12.Die Rechnung wird sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige
übersandt. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto zu bezahlen.
13.Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
14.Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg.
15.Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit
der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere
Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist
– die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten
wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel,
wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu
100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei
Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass
dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
17.Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weiter­
gabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe
und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen
sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im
Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung
von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht
verpflichtet.
18.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung hin an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrages.
19.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche
des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich
der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz
oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im
Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Online
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. WerbemittelFormate eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einem Online-Medium
zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Kalenderjahres nach
Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf
einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der
in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus
weitere Anzeigen abzurufen.
4. W ird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,
so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf
höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar
sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
6.Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumut­bar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
7. Für die rechtzeitige Lieferung der Anzeigen bzw. Werbemittel-Formate ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert
der Verlag unverzüglich Ersatz an. Die Stornierung des Anzeigenauftrags bis eine Wo-
che vor Veröffentlichung ist für den Auftraggeber kostenfrei. Storniert der Auftraggeber nach dem Anzeigenschlusstermin, stellt der Verlag 50 Prozent in Rechnung.
8. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Wiedergabe der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist
verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und
Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die
betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften
bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist
gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den
voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier
Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.
9. Die Rechnung wird sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige
übersandt. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto zu bezahlen.
10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur
Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen
begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages
und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
PREISLISTE NR. 29 ò GÜLTIG AB 01. JANUAR 2015
die bank
20
11. Kosten für die Anfertigung bestellter Werbemittel-Formate sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
12. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Anzeigen bzw. Werbemittel-Formate endet drei Monate
nach Ablauf des Auftrages.
13. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist
bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht
im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz
des Verlages vereinbart.
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