Leasing im Umsatzsteuerrecht

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Leasing im Umsatzsteuerrecht
Leasing im Umsatzsteuerrecht
WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Leasing im Umsatzsteuerrecht
Grundlagen
• Begriffsbestimmung
Leasing ist eine
–
–
–
–
–
–
Finanzierungsalternative,
bei der das Leasinggut
vom Leasinggeber
dem Leasingnehmer
gegen Zahlung des Leasingentgelts
zur Nutzung überlassen wird.
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Grundlagen
• Abgrenzung zur Miete
Leasing ist der Miete ähnlich, allerdings mit
folgenden regelmäßigen Unterschieden:
–
–
–
–
Investitionsentscheidung
Sachrisiko
Gewährleistungsrechte
Wartungsverpflichtungen
Somit handelt es sich um eine Sonderform der
entgeltlichen Gebrauchsüberlassung.
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Grundlagen
• Varianten des Leasing
– Finance Lease
Der Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert den Leasinggegenstand
– Operate Lease
Der Leasinggeber ist wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert den Leasinggegenstand
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Grundlagen
• Bilanzierung / Ertragsteuern
Die Behandlung von Leasingverträgen im HGBJahresabschluss erfolgt gemäß ertragsteuerlichen
Regelungen, insbesondere den steuerlichen Zuordnungsvorschriften der Leasing-Erlasse.
Die Zurechnung des Leasinggegenstands hängt
von der im Einzelfall gewählten Vertragsgestaltung
und deren tatsächlichen Durchführung ab.
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Grundlagen
• Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer folgt regelmäßig der bilanziellen
und ertragsteuerlichen Betrachtungsweise:
– Finance Lease
ð Lieferung
– Operate Lease
ð Sonstige Leistung
RL 25 Abs. 4 S. 1 und 2 UStR
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Sachverhalt
H
Verkauf
Leasinggut
Weiterverkauf
LN
Leasing
– H veräußert Vermögensgegenstand an LN
– LN veräußert Leasinggut an LG weiter
– LG „vermietet“ Leasinggut an LN zurück
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LG
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Problemstellung
H
Verkauf
Leasinggut
Weiterverkauf
LN
Leasing
– LN veräußert Leasinggut an LG weiter
Frage: Lieferung von LN ð LG?
– LG „vermietet“ Leasinggut an LN zurück
Frage: Sonstige Leistung LG ð LN? oder
(Rück-)Lieferung von LG ð LN?
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LG
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Wirtschaftlicher
Eigentümer
(Bilanzierung)
Sale-and-Lease-back
H
Verkauf
Leasinggut
Weiterverkauf
LN
LG
Leasing
– LN veräußert Leasinggut an LG weiter
Folge: Lieferung von LN ð LG („Sale“)
– LG „vermietet“ Leasinggut an LN zurück
Folge: Sonstige Leistung LG ð LN? („Leaseback“)
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Wirtschaftlicher
Eigentümer
(Bilanzierung)
Sale-and-Buy-back
H
Verkauf
Leasinggut
Weiterverkauf
LN
LG
Leasing
– LN veräußert Leasinggut an LG weiter
Folge: Lieferung von LN ð LG („Sale“)
– LG „vermietet“ Leasinggut an LN zurück
Folge: (Rück-)Lieferung LG ð LN? („Buy-back“)
Frage: Ist dies so?
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BFH-Urteil vom 09.02.2006 (V R 22/03)
Fall zum „Buy-back“ und nicht zum „Lease-back“!
• Übertragungen des zivilrechtlichen Eigentums
• Bei Übertragung und Rückübertragung erfolgt
keine Verschaffung der Verfügungsmacht
(≠ Lieferungen)
• Reine Sicherungs- und Finanzierungsfunktion
• Aber:
BFH verlangt Einzelfallbetrachtung
Dies entspricht auch der Auffassung der Finanzverwaltung
RL 25 Abs. 4 S. 1 und 2 i.V.m. Abs. 6 UStR
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Folge
Achtung:
Keine zeitliche Begrenzung (Rückwirkung)
(Schreiben des BMF an den DIHK vom 11.10.2006)
ð Alt-Fälle prüfen und Neu-Fälle planen!
• Prüfung
– Bilanzierung / Ertragsteuern
– Umsatzsteuer
• Rechnungsstellung
– Prüfung der Eingangsrechnungen
– Ordnungsmäßigkeit der Ausgangsrechnungen
• Umsetzung in IT-System
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Grenzüberschreitende Konstellation
Das Umsatzsteuerrecht knüpft im Grundsatz an die
Bilanzierung bzw. das Ertragsteuerrecht an, kommt
jedoch im Einzelfall durch eine eigenständige Bewertung von Leistungsvorgängen auch zu möglicherweise anderen Ergebnissen.
Im nationalen Rechtsverkehr besteht für Umsatzsteuerzwecke eine einheitliche Betrachtungsweise für
den Leasinggeber und den Leasingnehmer.
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Grenzüberschreitende Konstellation
Im grenzüberschreitenden Verkehr („cross-border
Leasing“) kann es bei der Umsatzsteuer durch unterschiedliche Würdigungen der beteiligten Staaten zu
abweichenden Ergebnissen kommen.
Zur Vermeidung von Konfliktsituation gewährt die
deutsche Finanzverwaltung „Anpassungen“, indem
in bestimmten Einzelfällen grundsätzlich der ausländischen Rechtsauffassung gefolgt werden kann.
RL 25 Abs. 4 S. 4 UStR
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Kontakt
Joachim Strehle
Thomas-Wimmer-Ring 3
80539 München
Tel. ++49 89 28646 173
Fax ++49 89 28646 111
Mob. ++49 162 2444804
Email [email protected]
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