2015-12-15_VIFF NRW Rundbrief Dezember 2015
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2015-12-15_VIFF NRW Rundbrief Dezember 2015
LANDESVEREINIGUNG NORDRHEIN-WESTFALEN e.V. Dezember 2015 RUNDBRIEF FÜR UNSERE MITGLIEDER Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachfolgend einige rückblickende und aktuelle Informationen für Sie: Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung am 15.9.2015 fand die Neuwahl des Vorstandes der VIFF NRW statt. Der langjährige Schatzmeister Herr Wolfgang Kröner hat sein Amt aus Altersgründen niedergelegt und verlässt den Vorstand der VIFF NRW. Ganz herzlich bedankt sich der Vorstand bei Herrn Kröner für sein langjähriges Engagement und seinen unermüdlichen Einsatz für die VIFF NRW und die Mitarbeit im Bundesvorstand. 1. Unser neuer Vorstand ab Januar 2016 Vorsitzender: Herr Robert Lilje, Erziehungswissenschaftler M.A. und Physiotherapeut, IFF Menschen im Zentrum e.V., Mönchengladbach Stellvertretender Vorsitzender: Herr Dr. Ralph Hantschmann, Arzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Kinderneurologie, Leitender Arzt des SPZ-Hagen, IFF im Märkischen Kreis Schatzmeisterin: Frau Karin Grevelhörster, Dipl.-Psychologin, Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH, Köln Schriftführerin: Frau Susanne Eckstein, Dipl.-Pädagogin, Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Leverkusen e.V. Beisitzer/innen: Frau Nicole Baden, Dipl. - Heilpädagogin, Kinderheilstätte Nordkirchen VIFF NRW e.V. c/o Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH Maarweg 130, 50825 Köln Tel. 0221- 95425040, Fax 0221-95425055 [email protected] Bankverbindung Verbandssparkasse Kevelaer, Konto 587 667, BLZ 322 500 50 1 LANDESVEREINIGUNG NORDRHEIN-WESTFALEN e.V. Frau Silvia Budke, Dipl. - Heilpädagogin, Interdisziplinäre Frühförderung, DRK Tecklenburger Land Frau Andrea Espei, Ergotherapeutin b.sc, Frühförderung und Ambulanz im HeinrichPiepmeyer-Haus Münster und Schulungsleitung bei Schuchmann Reha Frau Annedore Kniep, Physiotherapeutin, Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH, Köln Herr Dr. Dirk Mundt, Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums an der Kinderklinik der St. Marien-Hospital gGmbH, Düren Herr Oliver Tibussek, Dipl.-Pädagoge, Cura, Frühförder- und Beratungsstelle in Wuppertal 2. Neuigkeiten zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung 2.1 Stand der Verhandlungen zu den Landesrahmenempfehlungen NRW Nach zwei Jahren Verhandlungen unter Moderation einiger Landesministerien haben sich die Leistungserbringer und die Leistungsträger in NRW auf eine neue Landesrahmenempfehlung für die Umsetzung der Komplexleistung geeinigt. Auf Ministeriumsseite beteiligt an den Gesprächen waren das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alte, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW. Die Leistungsträger wurden vertreten durch den Städtetag NRW, den Landkreistag NRW, die Vdek-Landesvertretung NRW und die AOK Rheinland/Hamburg. Die Leistungserbringer wurden vertreten durch die LAG der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege NRW. Vertreten war auch der Landesbehindertenbeauftragte. Beratende Teilnehmer waren der Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., die LAG der Sozialpädiatrischen Zentren und die VIFF NRW. Nun ist man sicherlich geneigt, bei dieser recht hochkarätigen Besetzung auch den großen Wurf zu erwarten. Dieser ist leider ausgeblieben. Schon in der ersten Sitzung wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass ein zentrales Anliegen der Leistungserbringer nicht erreichbar sein wird: es wird keine für alle Seiten verbindliche Landesrahmenvereinbarung geben, sondern es wird weiterhin nur eine letztlich unverbindliche Landesrahmenempfehlung sein. Wenn man aber diesen Aspekt beiseitelässt, hat das Ergebnis, das am 09.12.15 der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll, doch einiges zu bieten. VIFF NRW e.V. c/o Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH Maarweg 130, 50825 Köln Tel. 0221- 95425040, Fax 0221-95425055 [email protected] Bankverbindung Verbandssparkasse Kevelaer, Konto 587 667, BLZ 322 500 50 2 LANDESVEREINIGUNG NORDRHEIN-WESTFALEN e.V. Eine ausführliche kritische Würdigung kann an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Aber auf einige Aspekte kann hier schon hingewiesen werden: - Im Text konnte die Bedeutung der Familienorientierung und der Einbindung der Elternarbeit deutlicher als zuvor hervorgehoben werden - Die Rolle der Psychologie in der Komplexleistung wurde zumindest an einigen Stellen mehr betont als zuvor, auch wenn hier noch einige Wünsche offen sind. - Anforderungen an die Qualität des Fachpersonals wurden deutlich präzisiert - Die Bedeutung des niederschwellige offenen Beratungsangebots wurde zumindest in den Text aufgenommen, wenn auch eine Finanzierungsregelung weiter auf die kommunale Ebene geschoben wurde und somit erst in Verhandlungen vor Ort geklärt werden kann. - Die Bedeutung der interdisziplinären Abstimmung aller Berufsgruppen auf gleicher Augenhöhe wurde deutlicher betont. - Es wurde festgelegt, dass die Komplexleistung beginnen kann, wenn nicht spätestens nach vier Wochen der Bescheid des kommunalen Leistungsträgers eingegangen ist. - Es wurde eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen in NRW zwischen den Landesteilen Rheinland und Westfalen insofern erreicht, als es nun eine einheitliche Kalkulationsmatrix für die Verhandlungen vor Ort geben wird. - Es wurde ein Qualitätsdialog zwischen Leitungsträgern und Leistungserbringern vereinbart, dessen weitere Ergebnisse in einem Jahr den Ministerien vorgestellt werden sollen. Manches hätten wir gerne noch verbindlicher und präziser gehabt. Einige zentrale Aspekte wie bspw. die Definition einer eigenen abrechenbaren Leistung „Elternberatung“ wurden ausgelagert in die Verhandlungen am „Runden Tisch“ (s. u.). Allerdings gibt es schon jetzt einen absehbaren Konsens, dass es ein solches Leistungsmodul geben wird, womit ein zentrales Anliegen erstmals umgesetzt werden wird: die Beratung der Eltern, die angesichts der sich verändernden Klientel in der Frühförderung immer mehr an Bedeutung gewinnt, wird voraussichtlich bald auch eigenständig abrechenbar sein. Es ist zu hoffen, dass der Dialog mit den Ministerien nicht abreißt. Erstmals ist es in NRW gelungen, die Landesregierung in die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Komplexleistung zu nehmen. Die sich weiter verändernden Anforderungen an die Frühförderung werden in wenigen Jahren sicherlich eine neue Überarbeitung der Empfehlungen erfordern. 2.2 Informationen zum „Runden Tisch“ und Zusammenarbeit mit der LAG-FW Der „Runde Tisch“ ist ein regelmäßiges Treffen (Regelkommunikation) von VertreterInnen des Städte-, Landkreistages, Krankenkassen, Landesarbeitsgemeinschaft der Freien VIFF NRW e.V. c/o Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH Maarweg 130, 50825 Köln Tel. 0221- 95425040, Fax 0221-95425055 [email protected] Bankverbindung Verbandssparkasse Kevelaer, Konto 587 667, BLZ 322 500 50 3 LANDESVEREINIGUNG NORDRHEIN-WESTFALEN e.V. Wohlfahrtspflege (LAG-FW) und der VIFF in Nordrhein-Westfalen. Die Treffen finden 2-4 mal im Jahr statt. Die VIFF-NRW ist seit 2012 durch Robert Lilje vertreten. Der letzte Termin des „Runden Tisches“ fand am 02.09.2015 statt. Die nachfolgenden Ergebnisse sind aus Sicht der VIFF-NRW auf Grundlage eines vorläufigen Protokolls (noch nicht verabschiedet) zusammengefasst. Elternberatung wird in der Anlage 5 des Mustervertrages (Vergütungsvereinbarung) als gesonderte Position aufgeführt. Die inhaltliche Definition und Abgrenzung zu anderen Leistungen muss noch erfolgen, ebenso die Beschreibung des zeitlichen Umfangs und die damit in Verbindung stehende Vergütung. Hierzu werden die Krankenkassen einen Vorschlag einbringen. Zu den Inhalten der Elternberatung in der Interdisziplinären Frühförderung hat die VIFF-NRW ein Positionspapier vorgelegt. Der heilpädagogische Einrichtungsschwerpunkt soll zukünftig nicht mehr auf Grundlage der erbrachten Fördereinheiten aus heilpädagogischer und therapeutischer Förderung berechnet werden, sondern in Bezug auf den Personalschlüssel, womit unterschiedliche Zeitanteile Berücksichtigung finden. Das von der VIFF-NRW erstellte „Eckpunktepapier“ erschien den Leistungsträgern als zu umfangreich als Anlage zur Neufassung der Landesrahmenempfehlung. Es wird aber als Arbeitshilfe zur Konzepterstellung einer Interdisziplinären Frühförderung hinterlegt werden. Außerdem wird der Strukturerhebungsbogen entsprechend der Inhaltsangaben des Eckpunktepapieres überarbeitet und vervollständigt. Die Krankenkassen haben in Zusammenarbeit mit der VIFF-NRW hierzu einen Entwurf erarbeitet, der sich zurzeit im Abstimmungsprozess befindet. Eine Zusammenfassung der Inhalte von Leitungstätigkeiten wurde besprochen und wird ebenfalls in der Arbeitshilfe Eckpunktepapier und im Strukturerhebungsbogen aufgeführt. Weiterhin wurde besprochen, dass der durch die landesweite Kalkulationsmatrix berechnete durchschnittliche Zeitumfang einer Fördereinheit bzgl. der Heilpädagogik und der therapeutischen Leistungen der Preisfindung dient. Der berechnete Wert ist kein verbindliches Planungs- und Kontrollinstrument hinsichtlich der tatsächlichen Einsatzzeiten von HeilpädagogInnen und TherapeutInnen. Insbesondere die Verteilung der indirekten Zeiten liegt im Ermessen der Leistungserbringer und den Erfordernissen der IFF-Praxis. Die Treffen des „Runden Tisches“ und zur Neufassung der Landesrahmenempfehlung fanden in enger Absprache mit den Vertreterinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände statt. Für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Jahr möchten wir uns bei allen Beteiligten bedanken, insbesondere bei Frau Schweinsberg (Fachreferentin Frühförderung, DPWV-NRW), die die Frühförderung in Nordrhein-Westfalen über viele Jahre engagiert vertreten hat und leider ab November 2015 in den Fachbereich „Erziehungshilfen“ gewechselt ist. VIFF NRW e.V. c/o Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH Maarweg 130, 50825 Köln Tel. 0221- 95425040, Fax 0221-95425055 [email protected] Bankverbindung Verbandssparkasse Kevelaer, Konto 587 667, BLZ 322 500 50 4 LANDESVEREINIGUNG NORDRHEIN-WESTFALEN e.V. 3. Aktivitäten 3.1 Frühe Hilfen Für die VIFF hat der bisherige stellvertretende Vorsitzende Dr. Dirk Mundt an den Beiratssitzungen der Landeskoordinierungsstelle für Frühe Hilfen des Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen regelmäßig teilgenommen (1-2 Sitzungen pro Jahr). Dabei konnte bewusst gemacht werden, dass es eine wichtige Schnittstelle der Frühen Hilfen zu der seit Jahrzehnten bestehenden Frühförderung und IFF gibt. Von Seiten der Landeskoordinierungsstelle ist auch ein Schulungsheft für Koordinatorinnen der Jugendämter über das ISA-Institut in Münster in Auftrag gegeben worden, in dem die Schnittstellen zur Frühförderung, zur IFF, zu SPZ und weiteren Anbietern im Frühförderbereich beschrieben werden sollen. Dies soll die Übergänge in beide Richtungen vereinfachen. Zurzeit liegen die Texte zur redaktionellen Freigabe bei der Landeskoordinierungsstelle. Die VIFF hat mit einem Stand an der Fachmesse Frühe Hilfen NRW im Congress-Centrum Oberhausen am 28.10.2015 teilgenommen und dort die Arbeit der VIFF und der Frühförderung für interessierte Koordinatorinnen der Jugendämter vorgestellt. Die Mitarbeit des Vorstands der VIFF im Beirat der Landeskoordinierungsstelle wird in 2016 weiter fortgeführt. 3.2 Treffen der VIFF-NRW und des Landschaftsverbandes Rheinland (Landesjugendamt) zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Interdisziplinären Frühförderstellen Der informelle Austausch zwischen dem Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland und der VIFF-NRW (Silvia Budke und Robert Lilje) wurde fortgesetzt (s. hierzu Rundbrief Juli/2015). Zur Weiterentwicklung der inklusiven Kindertagesstättenlandschaft in Zusammenarbeit mit den Interdisziplinären Frühförderstellen wurde die gemeinsame Erarbeitung eines Eckpunktepapieres verabredet, dass zum Sommer 2016 veröffentlicht werden soll. Das Eckpunktepapier soll eine Handreichung für die Akteure vor Ort werden und Umsetzungsmöglichkeiten in der Kooperation von Kindertagesstätte und Interdisziplinärer Frühförderung aufzeigen. 4. Termine und Veranstaltungen Die Fachtagung der VIFF LV NRW e.V. fand dieses Jahr am 15.9.2015 von 09.30 – 17.00 Uhr wieder in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Neuropädiatrie und Sozialpädiatrie an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin im St. Josef-Hospital, Klinikum der Ruhr-Universität Bochum und „Akademie Kinderzentrum Ruhrgebiet“ an der Universitätskinderklinik Bochum statt. Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nahmen dieses Jahr an der Fachtagung teil. VIFF NRW e.V. c/o Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH Maarweg 130, 50825 Köln Tel. 0221- 95425040, Fax 0221-95425055 [email protected] Bankverbindung Verbandssparkasse Kevelaer, Konto 587 667, BLZ 322 500 50 5 LANDESVEREINIGUNG NORDRHEIN-WESTFALEN e.V. Am Vormittag stellten Frau Grüber-Stankowski vom Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung in Köln und Frau Wiegel von der „Stiftung Leuchtfeuer“ das Kölner Projekt „Netz-Werk für Eltern mit psychischen Belastungen“ vor. Im Anschluss an den fachlich differenzierten und mit Beispielen aus der Praxis versehenen Vortrag, kam es zu einer sehr angeregten und auch kontrovers geführten Diskussion mit zahlreichen Wortbeiträgen aus dem Plenum. Die geplanten Pausenzeiten wurden ebenfalls für einen regen fachlichen Austausch genutzt. Die Präsentation von Frau Grüber-Stankowski und Frau Wiegel kann auf der Homepage der VIFF NRW e.V. unter „Aktuelles“ nachgelesen werden. Am Nachmittag gab Josje Aarts, die begeisternde Vertreterin der Marte Meo Methode, konkrete Impulse für die Zusammenarbeit mit Eltern und ihrem Kind. In der „Entdeckung der Goldmine“ zeigte sie anhand von spannenden Videobeispielen wie Eltern in den ersten Lebensjahren die Basis für die Entwicklung ihrer jungen Kinder legen können. Ihren Schwerpunkt legte sie auf besonders schwer belastete Familien. Sie konnte aufzeigen, dass nicht die Fokussierung auf die Probleme wirkt, sondern der Blick und das Erkennen der positiven sinn- und beziehungsstiftenden Kommunikation der Schlüssel für eine gemeinsame Entwicklung ist. Aktueller Hinweis: Wie auf der Mitgliederversammlung am 15. September 2015 verabredet, ist eine „außerordentliche Mitgliederversammlung zum Thema: „Landesrahmenempfehlung“ geplant. Diese soll aller Voraussicht nach kurz vor den Osterferien 2016 stattfinden. Dazu wird es eine gesonderte Einladung geben. Bitte an die Mitglieder, sich auch unter „Aktuelles“ auf unserer Homepage zu informieren. Der Vorstand der VIFF LV NRW wünscht einen geruhsame Adventszeit und spannende Neuerungen in 2016 Robert Lilje 1. Vorsitzender der Landesvereinigung in NRW der VIFF VIFF NRW e.V. c/o Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung gemeinnützige GmbH Maarweg 130, 50825 Köln Tel. 0221- 95425040, Fax 0221-95425055 [email protected] Bankverbindung Verbandssparkasse Kevelaer, Konto 587 667, BLZ 322 500 50 6