Karriere in der Schweiz
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Karriere in der Schweiz
Samstag, 29. März 2014 V2/17 EINE ANZEIGENSONDERVERÖFFENTLICHUNG DES SÜDDEUTSCHEN VERLAGES KARRIERE IN DER SCHWEIZ Foto: dpa Viele Menschen aus Deutschland haben bereits in der Schweiz einen Arbeitsplatz gefunden, andere träumen noch davon, dort zu leben und zu arbeiten. Bei der Entscheidung sind natürlich monetäre Gründe wichtig, aber auch die guten Arbeitsbedingungen und die zahlreichen Freizeitmöglichkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Verlagerung des Arbeitsplatzes. Qualifiziertes Personal gesucht Freizügigkeit. Noch hat das „Ja“ zur Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ keine Auswirkungen auf die Beschäftigungspraxis in der Schweiz. Wer sich überlegt, als Deutscher in der Schweiz zu arbeiten, fragt sich vielleicht, wie sich das „Ja“ zur Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ auf seinen Wunsch auswirken wird. Doch noch gibt es keine Änderung der bestehenden Praxis! Bundesbürger können also ohne Einreisebeschränkungen in der Eidgenossenschaft eine Arbeit aufnehmen. „In den nächsten drei Jahren wird sich an der momentanen Gesetzeslage wohl kaum etwas ändern“, betont Annegret Zimmermann, Leiterin der Konsularabteilung an der Schweizerischen Botschaft in Berlin. „Das bedeutet: Jeder Bundesbürger kann in der Schweiz einen Job annehmen. Er hat die Möglichkeit, mit einem Arbeitsvertrag einzureisen oder als Tourist ins Land zu kommen und dann innerhalb von 90 Tagen eine Stelle zu suchen.“ Nur wer länger als drei Monate in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen will, muss sich vor dem Arbeitsbeginn innerhalb von 14 Tagen bei seiner eidgenössischen Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Unter drei Monaten ist nur eine Anmeldung vonnöten. Iris Opitz, Geschäftsführerin der „CB Vermittlung & Beratung“ in Cottbus berichtet, dass aber vor der Arbeitsaufnahme ein Gesuch auf Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht werden muss. „Dieses muss vorliegen, bevor Ausländer ihre Stelle in der Schweiz antreten. In vielen Fällen kümmert sich darum der Arbeitgeber.“ Immer wieder fragen bei der Cottbuser Vermittlungsagentur in Deutschland lebende Migranten nach Beschäftigungs- möglichkeiten in der Eidgenossenschaft: „Die Freizügigkeit gilt nur für Bürger mit einer Staatsangehörigkeit der EU- und Efta-Staaten“, erklärt Opitz. Wie sich die anstehende Gesetzesänderung auf dieses Verfahren auswirkt, kann Zimmermann nicht prognostizieren: „Bis Ende Juni tagt eine Expertenrunde zum Thema. Für Ende des Jahres ist dann mit einer Gesetzesvorlage zu rechnen.“ Doch auch nach der Gesetzesänderung wird es in der Schweiz Bedarf an ausländischen Mitarbeitern geben. „Gerade im Gesundheitswesen ist der Mangel an qualifiziertem Personal sehr hoch. Deshalb gehe ich davon aus, dass Deutsche mit einem Arbeitsvertrag auch weiterhin keine Probleme mit einem Aufenthaltsrecht in der Schweiz haben werden“, betont Conny Heidelberger, Bereichsleiterin für Rekrutierung und Marketing der Careanesth AG, einer Vermittlungsagentur für Jobs im Schweizer Gesundheitswesen mit Sitz in Zürich. „Auch angesichts der Pensionierungswelle, die auf unser Land zukommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass bei uns in Zukunft deutsche Arbeitnehmer Schwierigkeiten mit dem Ausländerrecht bekommen.“ Probleme mit Ausländerfeindlichkeit sieht Heidelberger trotz des Referendums nicht: „Die Schweizer sind nicht rassistisch. Das zeigen die Befragungen der von uns vermittelten Deutschen.“ Als Vermittlerin weiß Iris Opitz, dass einige Deutsche nur wenige Wochen oder Monate in die Schweiz gehen, um sich von dem dort verdienten Geld größere Anschaffungen leisten zu können. „Ein Elektriker, der hier nur mitunter 1000 Euro netto im Monat verdient, wird in der Eidgenossenschaft abhängig vom Währungskurs leicht auf mehr als 3500 Euro kommen.“ Die Vermittlerin, die sich auf Stellenvermittlung in die Schweiz spezialisiert hat, rät allerdings zur Vorsicht: „Bewerber sollten allzu rosigen Versprechungen weit über dem Tariflohn nicht trauen und sich unbedingt vorher den Arbeitsvertrag schicken lassen.“ Und noch ein Tipp: „Anders als in Deutschland gilt in der Schweiz auch die mündliche Kündigung.“ Das sollten Arbeitnehmer wissen, damit sie keine bösen Überraschungen erleben. Doch nicht nur die Verdienstmöglichkeiten sind in der Schweiz attraktiv. So gibt es in der Eidgenossenschaft zum Beispiel für Pflegekräfte weitere Vorteile: „Grundsätzlich ist die Zusammenarbeit zwischen Pflege und Ärzteschaft kollegial und unkompliziert. Wahrscheinlich sind die Schweizer Krankenhäuser weniger hierarchisch organisiert als in Deutschland. Außerdem haben die Pflegekräfte mehr Kompetenzen“, erklärt Heidelberger. UNTERSCHIEDLICHE STEUERN Wer in der Schweiz Geld verdient, unterliegt selbstverständlich der Einkommensteuergesetzgebung der Eidgenossenschaft. „Jeder der 26 Kantone hat ein eigenes Steuergesetz. Dabei kann die Steuerbelastung sehr unterschiedlich sein“, berichtet Zimmermann. Grundsätzlich haben auch Ausländer die Pflicht, eine jährliche Steuererklärung abzugeben. „Deutsche sollten unbedingt bedenken, dass es bei uns allgemein üblich ist, die Bruttogehälter auszuzahlen und erst später seine Steuerschuld zu begleichen.“ Deshalb ist es für Ausländer ratsam, sich zu informieren, ob diese Besteuerungsart auch auf sie So klappt die Integration zutrifft. Das kann je nach Aufenthaltsstatus und Einkommenshöhe variieren. „In diesem Fall sollten sie Geld für die Bezahlung der Steuern zurücklegen.“ Grundsätzlich gehört auch Deutschland zu den Ländern, mit denen die Schweiz ein Abkommen geschlossen hat, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dennoch empfiehlt Zimmermann, sich über die Rechtslage in Deutschland genau zu informieren. Die könne im konkreten Fall unterschiedlich aussehen, zum Beispiel bei einem zweiten Wohnsitz. „In der Eidgenossenschaft berufstätige Deutsche sollten einen Steuerberater haben, der sich mit den steuerlichen Belangen zum Thema Arbeit in der Schweiz auskennt“, betont Opitz. Stichwort Krankenkasse. Opitz kennt sich aus: „Bis zum dritten Monat besteht keine Krankenversicherungspflicht. Erst danach ist eine Krankenabsicherung Pflicht, die der Arbeitnehmer komplett selbst zahlen muss. Sie liegt in der Höhe von etwa 120 bis 200 Euro monatlich und sieht eine Selbstbeteiligung in einer selbst gewünschten Höhe vor, hat aber nicht den gleichen Leistungsumfang wie in Deutschland.“ Opitz rät, sich vom ersten Arbeitstag an zu versichern, sich aber bei kürzeren Aufenthalten auf die Grundversicherung zu beschränken und erst nach längerer Zeit Leistungen hinzuzufügen. In Sachen Auto und Führerschein müssen deutsche Arbeitnehmer in ihrer allerersten Zeit in der Schweiz nicht aktiv werden: Während der ersten zwölf Monate können sie ohne weiteres die Fahrzeuge lenken, die in ihrem Führerschein aufgeführt sind. Erst danach müssen sie ihren deutschen Führerschein gegen einen schweizerischen eintauschen. Und auch bei Autos gilt: sind sie länger als ein Jahr in der Eidgenossenschaft, müssen sie mit einem einheimischen Fahrzeugausweis und Nummernschild versehen werden. Anja Schreiber Karriere. Diskretion und Zurückhaltung gehören in der Schweiz zum guten Ton. Schon bei der Bewerbung fängt es an! Der Deutsche brilliert mit jahrelanger Erfahrung in verschiedensten Geschäftsfeldern und verkauft sich als perfekte Besetzung für die vakante Position Der Schweizer geht das Unterfangen deutlich bescheidener an und wirbt mit Zeugnissen und typischer Zurückhaltung. Doch die Personalverantwortlichen der Schweizer Unternehmen kennen das Spiel mittlerweile. „Die Firmen suchen nicht aktiv nach deutschen Mitarbeitern, sondern sehen sie als mögliche Alternative, falls es keinen passenden Schweizer gibt“, berichtet Matthias Estermann vom Verein für Deutsche in der Schweiz. Doch da die Arbeitslosenquote unter drei Prozent liegt, gibt es deutlich weniger Konkurrenz um die vakanten Stellen als in Deutschland – die Chancen auf einen attraktiv dotierten Posten stehen gut. „Allerdings geht jeder dritte Deutsche innerhalb von 18 Monaten zurück“, warnt der Versicherungskaufmann, der seit über zehn Jahren in der Schweiz arbeitet. Somit sollten alle Auswanderer einen Plan B in der Tasche haben, falls es mit der Integration nicht wie gewünscht klappt. „Für die Akzeptanz im Alltag ist es wichtig, dass man das Schweizerdeutsch schnell versteht“, weiß Cristiana Baldauf aus dem Team Integrationsförderung der Stadt Zürich. „Eigene Antworten auf Hochdeutsch sind absolut in Ordnung.“ Im Rahmen von Informationsveranstaltungen berät sie deutsche Auswanderer beim Einleben in Zürich: „Einen Kusr in Schweizerdeutsch machen die wenigsten. Schließlich sind die Teams der Unternehmen in den letzten Jahren internationaler geworden, es wird vermehrt Schrift- deutsch gesprochen.“ Nicht nur bei der Kommunikation, auch bei den gesellschaftlichen Gepflogenheiten gibt es Unterschiede. Der ausgewanderte Deutsche Matthias Estermann kennt beide Seiten und bereitet die zukünftigen Aufenthalter oder Grenzgänger mit individuellen Gesprächen vor. „Und dabei geht es nicht nur um Raclette oder Currywurst“, schmunzelt er. In der Schweiz sind Diskretion und Zurückhaltung sehr wichtig. Neue Mitarbeiter aus dem Ausland sind gut beraten, sich am Anfang alles in Ruhe anzuschauen und sich den Umgangsformen anzupassen. Estermann warnt davor, sich gleich in den Vordergrund zu drängen und als Besserwisser aufzutreten. Damit bestätige man nur die gängigen Vorurteile. „Wir Deutschen werden selten mit offenen Armen empfangen. Aber wer sich zurückhaltend integriert und gute Arbeit leistet, kann schnell zum Team gehören.“ Brigitte Bonder Matthias Estermann Foto: privat Zum Arbeiten über die Grenze Grenzgänger. Wer zum TeilzeitAufenthalter in der Schweiz wird, sollte sich vorab beraten lassen. Knapp 280 000 Grenzgänger pendeln täglich oder wöchentlich zur Arbeit in die Schweiz. Nach den Franzosen und Italienern machen die über 57 000 deutschen Pendler die drittgrößte Gruppe aus – Tendenz steigend. Denn die Schweiz ist für Jobsuchende aus den Nachbarländern ein interessanter Arbeitsmarkt. Die Eidgenossen suchen Fachkräfte wie Handwerker, Ärzte oder Lehrer, auch Hilfs- und Saisonarbeiter sind gefragt. Dazu bietet das Alpenland eines der höchsten Lohnniveaus in Europa, allerdings ist auch die Lebenshaltung entsprechend kostspielig. Das Schweizer Bundesamt für Statistik informiert auf seiner Internetseite über das durchschnittliche Erwerbseinkommen je nach Wirtschaftszweig und Region. So erwartet den Busfahrer in Zürich ein Bruttolohn von rund 6000 Schweizer Franken, im Gastgewerbe in der Zentralschweiz sind bis zu 4800 Franken drin. HOHE EINKOMMEN Schweizer Einkommen sind grundsätzlich höher als deutsche Löhne, zudem sind die Einkommensteuern im Alpenland geringer. Doch das attraktive Nettogehalt schmälert sich schnell, wenn die hohen Lebenshaltungskosten gegengerechnet werden. Deshalb sollte jeder vor einer Auswanderung in die Schweiz eine Gesamtbilanz hinsichtlich seiner aktuellen Lebenssituation aufstellen. Vom avisierten Gehalt sind hohe Mieten, je nach Kanton ab 1300 Franken für eine Singlewohnung, Krankenversicherung um 200 bis 250 Franken pro Person und die erhöhten Ausgaben für Lebensmittel und Freizeit abzuziehen. Auf Familien kommen noch Kosten für die Kinderbetreuung zu, die je nach Kanton um 100 Franken pro Tag liegen. Nach dieser Kalkulation kann auch das Modell des Grenzgängers interessant werden: Hohes Gehalt in der Schweiz – und deutlich niedrigere Kosten in Deutschland. EU-Bürger mit Schweizer Arbeitgeber können eine entsprechende Bewilligung beantragen. „Je nach Dauer des Arbeitsvertrages wird eine Grenzgängerbewilligung für bis zu fünf Jahre im Grenzgängerausweis eingetragen“, erklärt Thomas Möckli, Geschäftsführer der Pamag Personal in Winterthur. Seit 16 Jahren vermittelt er auch deutsche Arbeitnehmer in die Schweiz. „Wir kümmern uns um die Bewilligungen und helfen bei Bedarf bei der Wohnungssuche“, ergänzt Möckli. Wo das Gehalt des Grenzgängers besteuert wird, hängt von der Art der Bewilligung ab. Pendelt der Arbeitnehmer täglich, wird ein Pauschalbetrag von 4,5 Prozent des Bruttolohns von den Eidgenossen einbehalten. „Ansonsten zahlt der Pendler seine Steuern in Deutschland, die bereits abgezogene Schweizer Quellensteuer wird angerechnet“, erläutert Berthold Genswein vom Grenzgänger-Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verband GAAV im baden-württembergischen Grenzort Waldshut. „Gleiches gilt für sogenannte Wochen-Aufenthalter, die von montags bis freitags in der Schweiz leben“, ergänzt der Berater. Einzige Bedingung: eine tägliche Rückkehr muss zumutbar sein. Dies ist nicht der Fall, wenn mehr als 110 Kilometer zwischen Arbeits- und Wohnort lie- gen oder der Arbeitsweg länger als 90 Minuten beträgt. Kann der Steuerpflichtige dann nachweisen, dass er an mehr als 60 Tagen pro Jahr aus beruflichen Gründen nicht nach Hause zurückkehren kann, erfolgt die Besteuerung in der Schweiz. BEI DER SOZIALVERSICHERUNG GILT DAS DREI-SÄULEN-PRINZIP Wer in der Schweiz arbeitet, ist dort nach dem Drei-Säulen-Prinzip sozialversichert: Die gesetzliche Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV sichert den Grundbedarf im Ruhestand, die berufliche Vorsorge oder Pensionskasse soll im Alter die gewohnte Lebenshaltung weiter ermöglichen. Die dritte Säule umfasst die private Vorsorge. „Die Kombination aus AHV und Pensionskasse führt später zu einer höheren Rente als nach der beruflichen Tätigkeit in Deutschland“, weist Genswein auf die Vorteile der Grenzgänger hin. „Außerdem gilt die Pflicht-Unfallversicherung auch im privaten Umfeld, die Arbeitnehmer sind besser abgesichert als bei uns.“ Bei der Krankenversicherung haben Grenzgänger die Qual der Wahl: Wer in Deutschland gesetzlich versichert war, kann bei seiner Krankenkasse bleiben oder sich für eine private Versicherung entscheiden. Alternativ gibt es auch auf Schweizer Seite beide Varianten. „Geringverdiener sind in der deutschen gesetzlichen Kasse am besten aufgehoben, Familienväter oder Arbeitnehmer über 50 Jahre sollten in die Schweizer Krankenkasse wechseln.“ Vorsicht: Zahnbehandlungen sind nicht abgedeckt, auch eine Pflegeversicherung gibt es nicht. Brigitte Bonder ....einen Schritt weiter ! Weiterbilden an der ETH Zürich Master (MAS, MBA): Architecture and Information | Entwicklung und Zusammenarbeit NADEL | Gesamtprojektleitung Bau | Geschichte und Theorie der Architektur | Housing | Landscape Architecture | Management, Technology, and Economics | MBA Supply Chain Management | Medizinphysik | Nutrition and Health | Raumplanung | Security Policy and Crisis Management Sustainable Water Resources | Urban Design Weiterbildungsdiplome (DAS): Pharmazie | Raumplanung | Angewandte Statistik | Informationstechnologie und Elektrotechnik Verkehrsingenieurwesen | Militärwissenschaften | | Weiterbildungszertifikate (CAS): Angewandte Erdwissenschaften | Angewandte Statistik | Bewirtschaftung Netzinfrastrukturen | Entwicklung und Zusammenarbeit NADEL | Informatik | Nutrition for Disease Prevention and Health | Pharmaceuticals – From Research to Market | Radiopharmazeutische Chemie, Radiopharmazie | Raumplanung | Räumliche Informationssysteme | Risiko und Sicherheit technischer Systeme | Unternehmensführung für Architekten und Ingenieure Für weitere Informationen: Zentrum für Weiterbildung, Tel. +41 44 632 56 59, www.ethz.ch/weiterbildung Q SwissConomy AG SwissConomy AG, ein starkes Team von IT-Experten mit Sitz in Freienbach (Zürichsee), sucht für anspruchsvolle Projekte im Grossraum Zürich IT-Sicherheitsberater- und -Experten (m/w) Unser Unternehmen konzentriert sich auf Beratungs- und Projektaufgaben zu den Themen Sicherheit und Qualität. 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