Karriere in der Schweiz

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Karriere in der Schweiz
Samstag, 29. März 2014
V2/17
EINE ANZEIGENSONDERVERÖFFENTLICHUNG DES SÜDDEUTSCHEN VERLAGES
KARRIERE IN
DER SCHWEIZ
Foto: dpa
Viele Menschen aus Deutschland haben bereits in der
Schweiz einen Arbeitsplatz gefunden, andere träumen
noch davon, dort zu leben und zu arbeiten. Bei der Entscheidung sind natürlich monetäre Gründe wichtig, aber
auch die guten Arbeitsbedingungen und die zahlreichen
Freizeitmöglichkeiten spielen eine entscheidende
Rolle bei der Verlagerung des Arbeitsplatzes.
Qualifiziertes Personal gesucht
Freizügigkeit. Noch hat das „Ja“ zur Volksinitiative „Gegen
Masseneinwanderung“ keine Auswirkungen auf die
Beschäftigungspraxis in der Schweiz.
Wer sich überlegt, als Deutscher in der
Schweiz zu arbeiten, fragt sich vielleicht,
wie sich das „Ja“ zur Volksinitiative
„Gegen Masseneinwanderung“ auf seinen
Wunsch auswirken wird. Doch noch gibt
es keine Änderung der bestehenden Praxis! Bundesbürger können also ohne Einreisebeschränkungen in der Eidgenossenschaft eine Arbeit aufnehmen.
„In den nächsten drei Jahren wird sich
an der momentanen Gesetzeslage wohl
kaum etwas ändern“, betont Annegret
Zimmermann, Leiterin der Konsularabteilung an der Schweizerischen Botschaft in
Berlin. „Das bedeutet: Jeder Bundesbürger kann in der Schweiz einen Job annehmen. Er hat die Möglichkeit, mit einem
Arbeitsvertrag einzureisen oder als Tourist ins Land zu kommen und dann innerhalb von 90 Tagen eine Stelle zu suchen.“
Nur wer länger als drei Monate in der
Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen
will, muss sich vor dem Arbeitsbeginn innerhalb von 14 Tagen bei seiner eidgenössischen Wohngemeinde anmelden und
eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Unter drei Monaten ist nur eine Anmeldung vonnöten.
Iris Opitz, Geschäftsführerin der „CB
Vermittlung & Beratung“ in Cottbus berichtet, dass aber vor der Arbeitsaufnahme ein Gesuch auf Arbeitsbewilligung bei
der zuständigen kantonalen Behörde eingereicht werden muss. „Dieses muss vorliegen, bevor Ausländer ihre Stelle in der
Schweiz antreten. In vielen Fällen kümmert sich darum der Arbeitgeber.“
Immer wieder fragen bei der Cottbuser Vermittlungsagentur in Deutschland
lebende Migranten nach Beschäftigungs-
möglichkeiten in der Eidgenossenschaft:
„Die Freizügigkeit gilt nur für Bürger mit
einer Staatsangehörigkeit der EU- und
Efta-Staaten“, erklärt Opitz.
Wie sich die anstehende Gesetzesänderung auf dieses Verfahren auswirkt,
kann Zimmermann nicht prognostizieren:
„Bis Ende Juni tagt eine Expertenrunde
zum Thema. Für Ende des Jahres ist dann
mit einer Gesetzesvorlage zu rechnen.“
Doch auch nach der Gesetzesänderung
wird es in der Schweiz Bedarf an ausländischen Mitarbeitern geben. „Gerade im Gesundheitswesen ist der Mangel an qualifiziertem Personal sehr hoch. Deshalb gehe
ich davon aus, dass Deutsche mit einem
Arbeitsvertrag auch weiterhin keine Probleme mit einem Aufenthaltsrecht in der
Schweiz haben werden“, betont Conny
Heidelberger, Bereichsleiterin für Rekrutierung und Marketing der Careanesth
AG, einer Vermittlungsagentur für Jobs im
Schweizer Gesundheitswesen mit Sitz in
Zürich.
„Auch angesichts der Pensionierungswelle, die auf unser Land zukommt, kann
ich mir nicht vorstellen, dass bei uns in
Zukunft deutsche Arbeitnehmer Schwierigkeiten mit dem Ausländerrecht bekommen.“ Probleme mit Ausländerfeindlichkeit sieht Heidelberger trotz des Referendums nicht: „Die Schweizer sind nicht rassistisch. Das zeigen die Befragungen der
von uns vermittelten Deutschen.“
Als Vermittlerin weiß Iris Opitz, dass
einige Deutsche nur wenige Wochen oder
Monate in die Schweiz gehen, um sich
von dem dort verdienten Geld größere
Anschaffungen leisten zu können. „Ein
Elektriker, der hier nur mitunter 1000
Euro netto im Monat verdient, wird in der
Eidgenossenschaft abhängig vom Währungskurs leicht auf mehr als 3500 Euro
kommen.“
Die Vermittlerin, die sich auf Stellenvermittlung in die Schweiz spezialisiert
hat, rät allerdings zur Vorsicht: „Bewerber
sollten allzu rosigen Versprechungen weit
über dem Tariflohn nicht trauen und sich
unbedingt vorher den Arbeitsvertrag schicken lassen.“ Und noch ein Tipp: „Anders
als in Deutschland gilt in der Schweiz auch
die mündliche Kündigung.“ Das sollten
Arbeitnehmer wissen, damit sie keine
bösen Überraschungen erleben.
Doch nicht nur die Verdienstmöglichkeiten sind in der Schweiz attraktiv. So
gibt es in der Eidgenossenschaft zum Beispiel für Pflegekräfte weitere Vorteile:
„Grundsätzlich ist die Zusammenarbeit
zwischen Pflege und Ärzteschaft kollegial
und unkompliziert. Wahrscheinlich sind
die Schweizer Krankenhäuser weniger
hierarchisch organisiert als in Deutschland. Außerdem haben die Pflegekräfte
mehr Kompetenzen“, erklärt Heidelberger.
UNTERSCHIEDLICHE STEUERN
Wer in der Schweiz Geld verdient,
unterliegt selbstverständlich der Einkommensteuergesetzgebung der Eidgenossenschaft. „Jeder der 26 Kantone hat ein eigenes Steuergesetz. Dabei kann die Steuerbelastung sehr unterschiedlich sein“,
berichtet Zimmermann. Grundsätzlich haben auch Ausländer die Pflicht, eine jährliche Steuererklärung abzugeben. „Deutsche sollten unbedingt bedenken, dass es
bei uns allgemein üblich ist, die Bruttogehälter auszuzahlen und erst später seine
Steuerschuld zu begleichen.“ Deshalb ist
es für Ausländer ratsam, sich zu informieren, ob diese Besteuerungsart auch auf sie
So klappt die Integration
zutrifft. Das kann je nach Aufenthaltsstatus und Einkommenshöhe variieren.
„In diesem Fall sollten sie Geld für die
Bezahlung der Steuern zurücklegen.“
Grundsätzlich gehört auch Deutschland zu den Ländern, mit denen die
Schweiz ein Abkommen geschlossen hat,
um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Dennoch empfiehlt Zimmermann, sich
über die Rechtslage in Deutschland genau
zu informieren. Die könne im konkreten
Fall unterschiedlich aussehen, zum Beispiel bei einem zweiten Wohnsitz. „In der
Eidgenossenschaft berufstätige Deutsche
sollten einen Steuerberater haben, der sich
mit den steuerlichen Belangen zum Thema
Arbeit in der Schweiz auskennt“, betont
Opitz.
Stichwort Krankenkasse. Opitz kennt
sich aus: „Bis zum dritten Monat besteht
keine Krankenversicherungspflicht. Erst
danach ist eine Krankenabsicherung
Pflicht, die der Arbeitnehmer komplett
selbst zahlen muss. Sie liegt in der Höhe
von etwa 120 bis 200 Euro monatlich und
sieht eine Selbstbeteiligung in einer selbst
gewünschten Höhe vor, hat aber nicht den
gleichen Leistungsumfang wie in Deutschland.“ Opitz rät, sich vom ersten Arbeitstag an zu versichern, sich aber bei kürzeren Aufenthalten auf die Grundversicherung zu beschränken und erst nach längerer Zeit Leistungen hinzuzufügen. In Sachen Auto und Führerschein müssen deutsche Arbeitnehmer in ihrer allerersten
Zeit in der Schweiz nicht aktiv werden:
Während der ersten zwölf Monate können
sie ohne weiteres die Fahrzeuge lenken,
die in ihrem Führerschein aufgeführt sind.
Erst danach müssen sie ihren deutschen
Führerschein gegen einen schweizerischen
eintauschen. Und auch bei Autos gilt: sind
sie länger als ein Jahr in der Eidgenossenschaft, müssen sie mit einem einheimischen Fahrzeugausweis und Nummernschild versehen werden. Anja Schreiber
Karriere. Diskretion und
Zurückhaltung gehören in der
Schweiz zum guten Ton.
Schon bei der Bewerbung fängt es an! Der
Deutsche brilliert mit jahrelanger Erfahrung in verschiedensten Geschäftsfeldern
und verkauft sich als perfekte Besetzung
für die vakante Position Der Schweizer
geht das Unterfangen deutlich bescheidener an und wirbt mit Zeugnissen und typischer Zurückhaltung. Doch die Personalverantwortlichen der Schweizer Unternehmen kennen das Spiel mittlerweile.
„Die Firmen suchen nicht aktiv nach deutschen Mitarbeitern, sondern sehen sie als
mögliche Alternative, falls es keinen passenden Schweizer gibt“, berichtet Matthias Estermann vom Verein für Deutsche in
der Schweiz.
Doch da die Arbeitslosenquote unter
drei Prozent liegt, gibt es deutlich weniger
Konkurrenz um die vakanten Stellen als in
Deutschland – die Chancen auf einen attraktiv dotierten Posten stehen gut. „Allerdings geht jeder dritte Deutsche innerhalb von 18 Monaten zurück“, warnt der
Versicherungskaufmann, der seit über
zehn Jahren in der Schweiz arbeitet. Somit sollten alle Auswanderer einen Plan B
in der Tasche haben, falls es mit der Integration nicht wie gewünscht klappt.
„Für die Akzeptanz im Alltag ist es
wichtig, dass man das Schweizerdeutsch
schnell versteht“, weiß Cristiana Baldauf
aus dem Team Integrationsförderung der
Stadt Zürich. „Eigene Antworten auf
Hochdeutsch sind absolut in Ordnung.“
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen berät sie deutsche Auswanderer
beim Einleben in Zürich: „Einen Kusr in
Schweizerdeutsch machen die wenigsten.
Schließlich sind die Teams der Unternehmen in den letzten Jahren internationaler
geworden, es wird vermehrt Schrift-
deutsch gesprochen.“ Nicht nur bei der
Kommunikation, auch bei den gesellschaftlichen Gepflogenheiten gibt es
Unterschiede. Der ausgewanderte Deutsche Matthias Estermann kennt beide Seiten und bereitet die zukünftigen Aufenthalter oder Grenzgänger mit individuellen
Gesprächen vor. „Und dabei geht es
nicht nur um Raclette oder Currywurst“,
schmunzelt er. In der Schweiz sind Diskretion und Zurückhaltung sehr wichtig.
Neue Mitarbeiter aus dem Ausland
sind gut beraten, sich am Anfang alles in
Ruhe anzuschauen und sich den Umgangsformen anzupassen. Estermann warnt
davor, sich gleich in den Vordergrund zu
drängen und als Besserwisser aufzutreten.
Damit bestätige man nur die gängigen
Vorurteile. „Wir Deutschen werden selten
mit offenen Armen empfangen. Aber wer
sich zurückhaltend integriert und gute
Arbeit leistet, kann schnell zum Team gehören.“
Brigitte Bonder
Matthias Estermann
Foto: privat
Zum Arbeiten über die Grenze
Grenzgänger. Wer zum TeilzeitAufenthalter in der Schweiz wird,
sollte sich vorab beraten lassen.
Knapp 280 000 Grenzgänger pendeln täglich oder wöchentlich zur Arbeit in die
Schweiz. Nach den Franzosen und Italienern machen die über 57 000 deutschen
Pendler die drittgrößte Gruppe aus – Tendenz steigend. Denn die Schweiz ist für
Jobsuchende aus den Nachbarländern ein
interessanter Arbeitsmarkt. Die Eidgenossen suchen Fachkräfte wie Handwerker,
Ärzte oder Lehrer, auch Hilfs- und Saisonarbeiter sind gefragt. Dazu bietet das
Alpenland eines der höchsten Lohnniveaus in Europa, allerdings ist auch die
Lebenshaltung entsprechend kostspielig.
Das Schweizer Bundesamt für Statistik informiert auf seiner Internetseite über das
durchschnittliche Erwerbseinkommen je
nach Wirtschaftszweig und Region. So erwartet den Busfahrer in Zürich ein Bruttolohn von rund 6000 Schweizer Franken,
im Gastgewerbe in der Zentralschweiz
sind bis zu 4800 Franken drin.
HOHE EINKOMMEN
Schweizer Einkommen sind grundsätzlich höher als deutsche Löhne, zudem sind
die Einkommensteuern im Alpenland geringer. Doch das attraktive Nettogehalt
schmälert sich schnell, wenn die hohen Lebenshaltungskosten gegengerechnet werden. Deshalb sollte jeder vor einer Auswanderung in die Schweiz eine Gesamtbilanz hinsichtlich seiner aktuellen Lebenssituation aufstellen. Vom avisierten Gehalt
sind hohe Mieten, je nach Kanton ab 1300
Franken für eine Singlewohnung, Krankenversicherung um 200 bis 250 Franken
pro Person und die erhöhten Ausgaben für
Lebensmittel und Freizeit abzuziehen. Auf
Familien kommen noch Kosten für die
Kinderbetreuung zu, die je nach Kanton
um 100 Franken pro Tag liegen.
Nach dieser Kalkulation kann auch das
Modell des Grenzgängers interessant werden: Hohes Gehalt in der Schweiz – und
deutlich niedrigere Kosten in Deutschland. EU-Bürger mit Schweizer Arbeitgeber können eine entsprechende Bewilligung beantragen. „Je nach Dauer des
Arbeitsvertrages wird eine Grenzgängerbewilligung für bis zu fünf Jahre im
Grenzgängerausweis eingetragen“, erklärt
Thomas Möckli, Geschäftsführer der Pamag Personal in Winterthur. Seit 16 Jahren vermittelt er auch deutsche Arbeitnehmer in die Schweiz. „Wir kümmern uns
um die Bewilligungen und helfen bei Bedarf bei der Wohnungssuche“, ergänzt
Möckli.
Wo das Gehalt des Grenzgängers besteuert wird, hängt von der Art der Bewilligung ab. Pendelt der Arbeitnehmer täglich, wird ein Pauschalbetrag von 4,5 Prozent des Bruttolohns von den Eidgenossen
einbehalten. „Ansonsten zahlt der Pendler seine Steuern in Deutschland, die bereits abgezogene Schweizer Quellensteuer
wird angerechnet“, erläutert Berthold
Genswein vom Grenzgänger-Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verband
GAAV
im baden-württembergischen Grenzort
Waldshut. „Gleiches gilt für sogenannte
Wochen-Aufenthalter, die von montags
bis freitags in der Schweiz leben“, ergänzt
der Berater. Einzige Bedingung: eine tägliche Rückkehr muss zumutbar sein. Dies
ist nicht der Fall, wenn mehr als 110 Kilometer zwischen Arbeits- und Wohnort lie-
gen oder der Arbeitsweg länger als 90 Minuten beträgt. Kann der Steuerpflichtige
dann nachweisen, dass er an mehr als
60 Tagen pro Jahr aus beruflichen Gründen nicht nach Hause zurückkehren kann,
erfolgt die Besteuerung in der Schweiz.
BEI DER SOZIALVERSICHERUNG
GILT DAS DREI-SÄULEN-PRINZIP
Wer in der Schweiz arbeitet, ist dort
nach dem Drei-Säulen-Prinzip sozialversichert: Die gesetzliche Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV sichert den
Grundbedarf im Ruhestand, die berufliche
Vorsorge oder Pensionskasse soll im Alter
die gewohnte Lebenshaltung weiter ermöglichen. Die dritte Säule umfasst die
private Vorsorge. „Die Kombination aus
AHV und Pensionskasse führt später zu
einer höheren Rente als nach der beruflichen Tätigkeit in Deutschland“, weist
Genswein auf die Vorteile der Grenzgänger hin. „Außerdem gilt die Pflicht-Unfallversicherung auch im privaten Umfeld,
die Arbeitnehmer sind besser abgesichert
als bei uns.“
Bei der Krankenversicherung haben
Grenzgänger die Qual der Wahl: Wer in
Deutschland gesetzlich versichert war,
kann bei seiner Krankenkasse bleiben
oder sich für eine private Versicherung
entscheiden. Alternativ gibt es auch auf
Schweizer Seite beide Varianten. „Geringverdiener sind in der deutschen gesetzlichen Kasse am besten aufgehoben, Familienväter oder Arbeitnehmer über 50 Jahre sollten in die Schweizer Krankenkasse
wechseln.“ Vorsicht: Zahnbehandlungen
sind nicht abgedeckt, auch eine Pflegeversicherung gibt es nicht.
Brigitte Bonder
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