Kreisverwaltung Bitburg-Prüm

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Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im
Rahmen des unter dem Aktenzeichen 06U140200-20 geführten wasserrechtlichen Verfahrens
Vollzug der Wassergesetze;
Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur
Verlegung eines Gewässers III. Ordnung im Zuge der Erneuerung der "Irsenbrücke" und der
Kurvenverbesserung im Bereich der "Irsenbrücke" zwischen Lützkampen und Leidenborn;
Gemarkung Leidenborn, Flur 52, Flurstücke-Nr. 9 und 356
Antragsteller:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Dienststelle Gerolstein,
Brunnenstraße 1, 54568 Gerolstein,
eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß § 114 a des
Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz erfolgte Vorprüfung nach § 3c Abs. 1 UVPG hat
ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Bitburg, den 26.05.2014
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Im Auftrag:
Martina Knauf

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