ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (D) Für den
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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (D) Für den
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (D) Für den Verkauf von Pauschalreisen und Nur-Flug LuxairTours über die Internetseite www.luxairtours.lu Lieber Reisegast! Veranstalter der auf www.luxairtours.lu angebotenen Reisen ist die Luxair S.A., vertreten durch den Vorstand, im Folgenden „Luxair" genannt. Die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, den Kunden, und Luxair als Reiseveranstalter, weshalb wir Sie bitten, sie unbedingt zu lesen. 1. Abschluss des Reisevertrags 1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Luxair auf der Grundlage der Allgemeinen Reisebedingungen für den Verkauf über unsere Internetseite den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. 1.2. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haften Sie neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für Ihre eigenen, sofern Sie dies ausdrücklich und gesondert erklärt haben. Der Anmeldende verpflichtet sich, alle Angaben zu mitreisenden Personen wahrheitsgemäß anzugeben (insbesondere das Alter mitreisender Kinder). 1.3. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme zustande. Hiervon werden Sie durch unsere schriftliche Reisebestätigung informiert. 1.4. Bei einer Buchung über die Internetseite kommt der Reisevertrag sofort durch die Reservierung zustande. 1.5. Im Falle 1.4. übersenden wir Ihnen unverzüglich unsere schriftliche Reisebestätigung per E-Mail. 1.6. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, stellt dies ein neues Angebot dar, an das wir drei Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Zahlung bzw. Anzahlung des Reisepreises möglich ist. 2. Bezahlung 2.1. Bei der Buchung über die Internetseite ist eine Anzahlung von 15 % (30 % bei „First Minute“ & „Early Booking“) des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Die Reiseunterlagen werden Ihnen in der Regel zwischen 15 und 21 Tagen vor Reisebeginn zugestellt. 2.2. Kommt der Reisevertrag erst innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt zustande, sind Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet. Die Reiseunterlagen werden in diesem Fall am LuxairTours Schalter in der Abflughalle am Flughafen Luxemburg für Sie hinterlegt. 2.3. Mit der schriftlichen Reisebestätigung bzw. den Reiseunterlagen erhalten Sie einen Sicherungsschein. Mit diesem Sicherungsschein sind Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen und die notwendigen Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft Ihren direkten Anspruch gegen den Sicherungsgeber. Zur Aushändigung des Sicherungsscheins sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und der Reisepreis 77,- nicht übersteigt. 2.4. Wenn der Reisepreis bis zum Antritt der Reise auch nach Inverzugsetzung innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist nicht vollständig bezahlt wird, werden wir von unserer Leistungspflicht freigestellt und sind berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe der Rücktrittsgebühren als Mindestschaden zu verlangen. Sie sind berechtigt, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen. 3. Leistungen - Preise 3.1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. 3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der Schriftform. 3.3. Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und endet (je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer) zu den im Prospekt angegebenen Abreise- und Ankunftstagen. Die genauen Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Reise mitgeteilt. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Die in unserem Katalog ausgeschriebenen Preise wurden auf der Grundlage der am Tag der Erscheinung des jeweiligen Kataloges geltenden Marktpreise und Kurse kalkuliert. 4.2. Die vertraglich festgelegten Preise dürfen nur im Falle einer nachträglichen Erhöhung oder Senkung folgender Kosten entsprechend geändert werden: - der Beförderungskosten, darunter auch der Treibstoffkosten; - der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen; - der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der im Vertrag genannte Preis darf ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin nicht mehr erhöht werden. 4.3. Sieht sich der Veranstalter vor der Abreise gezwungen, den Reisepreis um mehr als 5 % zu erhöhen oder an einem der wesentlichen Bestandteile des Vertrages eine erhebliche Änderung vorzunehmen, so muss er dies dem Kunden so bald wie möglich mitteilen, um ihm insbesondere die Möglichkeit zu geben: - vom Vertrag zurückzutreten oder - eine Zusatzklausel zum Vertrag zu akzeptieren, in der die vorgenommenen Änderungen und ihre Auswirkung auf den Preis angegeben sind. Der Kunde muss den Veranstalter so bald wie möglich über seine Entscheidung unterrichten. 4.4. Wenn der Kunde aufgrund der unter Absatz 4.2. genannten Bedingungen vom Vertrag zurücktritt oder wenn der Veranstalter - gleich aus welchem Grund, ausgenommen bei Verschulden des Kunden - die Reise vor dem vereinbarten Abreisetag storniert, hat der Kunde folgende Ansprüche: a) Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen oder höherwertigen anderen Pauschalreise, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Sortiment anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Ist die angebotene Pauschalreise von geringerer Qualität, so erstattet der Veranstalter dem Kunden den Preisunterschied; oder b) schnellstmögliche Erstattung aller von ihm aufgrund des Vertrages gezahlten Beträge. 4.5. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter 5.1. Wir sind berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Hiervon werden wir Sie umgehend in Kenntnis setzen. Der Reisepreis wird Ihnen in diesem Fall unverzüglich erstattet. 5.2. Ist die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht zu gewährleisten, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis vier Wochen vor Beginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Hierzu sind wir allerdings nur berechtigt, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nicht zu vertreten haben und dies nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen unverzüglich den gezahlten Reisepreis. 6. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden - Ersatzperson 6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird nach Zugang der Rücktrittsanzeige bei uns wirksam. 6.2. Treten Sie innerhalb von 3 Tagen nach Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung Ihnen spätestens 33 Tage vor Abreise zugegangen ist. Bei Buchungen, welche zwischen dem 33. und dem 30. Tag vor Reiseantritt getätigt werden, ist die gebührenfreie Stornierungsfrist degressiv gestaffelt. 32 Tage = 2 Tage 31 Tage = 1 Tag Ab 30 Tagen und weniger ist die Reservierung als Festbuchung anzusehen. Die im Reisepreis der LuxairTours Pauschalbuchungen (Ausnahme: Nur-Flug- und HotelOnly-Buchungen sowie individuell gestaltete Aufenthalte) enthaltene oder die optional abgeschlossene Rücktrittskosten-Versicherung (siehe Prämien im Preisteil unter „Reiseversicherungen“) übernimmt die Stornokosten gemäß den hierzu geltenden Bedingungen bis zu einem regelmäßig pauschalierten Selbstbehalt von 50,- pro Person, welcher nicht erstattet wird. Bei einem späteren Rücktritt haben wir das Recht, eine angemessene Entschädigung für unsere Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Hierfür erheben wir unter Berücksichtigung der durch uns ersparten Aufwendungen und einer gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung in der Regel folgende Rücktrittspauschalen: Pauschalreisen und Nur-Hotel (Hotel Only): bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises ab 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises Reisen mit einer Mindestanzahl an Teilnehmern: bis 46 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises ab 45. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises ab 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises Kreuzfahrten und Nur-Flug: bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises, bzw. mindestens 50,- pro Person und pro Segment für Nur-Flug-Buchungen ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises ab 14. Tag bis 6. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises weniger als 6 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises. Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. 6.3. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer, eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder einen Mietwagen gebucht haben, führt der Rücktritt eines der Teilnehmer unabhängig von den anfallenden Stornogebühren zu einem höheren Einzelpreis für die verbleibenden Reiseteilnehmer. 6.4 Wenn eine Ersatzperson an die Stelle eines Reiseteilnehmers tritt, sind wir berechtigt, für die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten eine Bearbeitungsgebühr von 25,- pro Person und Segment (bei Kreuzfahrten 50,-) zu verlangen. Der Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder wenn gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 6.5 Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Beförderungsmittels vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt 25,- (bei Kreuzfahrten bis 31 Tage vor Reiseantritt 50,-) pro Buchung. Es kann nur auf solche Reiseleistungen umgebucht werden, welche im selben Katalog der Originalbuchung enthalten sind. Spätere Umbuchungen sind nur durch Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Werden außerhalb der Periode des „First Minute“, „Early Booking“ noch Änderungen vorgenommen, geht diese Ermäßigung automatisch verloren. 7. Höhere Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können beide Parteien gemäß § 651 j BGB den Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt liegt insbesondere in den Fällen von Krieg, inneren Unruhen und bei Naturkatastrophen vor. 8. Gewährleistung 8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, sind Sie berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Abhilfe durch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. 8.2. Wird die Reise infolge des Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie - in Ihrem eigenen Interesse am besten schriftlich - den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. 8.3. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. 8.4. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Sollte diese wider Erwarten ebenfalls nicht erreichbar sein, so wenden Sie sich bitte direkt an uns: Luxair S.A, Aéroport de Luxembourg, R.C. Luxembourg B 4109, L-2987 Luxembourg, Tel. 2456-4617, Fax 2456-4239. 9. Haftung: 9.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Hälfte des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Das Gleiche gilt, soweit wir für einem den Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 9.2. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Hälfte des Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Kunde und Reise. 9.3. Wir haften nicht für mangelhafte Leistungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Mietwagen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort). Wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Vermittlung durch die Reiseleitung oder Teilnahme derselben an diesen Sonderveranstaltungen nicht. 9.4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung richtet sich unsere Haftung als Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr.2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Im Übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung, auf die wir den Reiseteilnehmer durch Vorlage dieser Bedingungen ausdrücklich hinweisen. 9.5. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von LuxairTours Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich LuxairTours bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen. 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 10.1. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, in Ihrem eigenen Interesse möglichst schriftlich, uns gegenüber geltend machen (Luxair S.A., Aéroport de Luxembourg, L-2987 Luxembourg R.C. Luxembourg B 4109). Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (siehe Ziffer 10.1) kann fristwahrend nur gegenüber Luxair S.A., Aéroport de Luxembourg, L2987 Luxembourg R.C. Luxembourg B 4109 erfolgen. 10.2. Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers aus dem Reisevertrag an Mitreisende oder Dritte ist nicht wirksam. 11. Versicherungen Für LuxairTours-Pauschalreisen (Ausnahme: Nur-Flug- und Hotel-Only-Buchungen sowie individuell gestaltete Aufenthalte) haben wir bei der Versicherungsgesellschaft AXA Luxembourg, 7, rue de la Chapelle, L-1325 Luxembourg, ein Reiseversicherungs-Paket abgeschlossen für nachstehende Risiken bis zu folgenden Höchstbeträgen: 11.1. Reiserücktrittskosten (ausgenommen des Selbstbehalts von 50,- pro Person sowie der Umbuchungsgebühren); 11.2. Gepäck: 1.500,11.3. Reiseunfall mit Todesfolge: 5.000,-; andauernder Totalinvalidität: 7.500,Kosten des behandelnden Arztes und Kosten der Krankenhausbehandlung bei Unfall und/oder Krankheit 6.000,11.4. Kosten bei Such- und/oder Rettungsaktion: 2.000,11.5. Rechtsschutz: 1.250,11.6. Vorschussleistung für Strafkaution: 12.500,11.7. Hilfeleistungen (Inter Partner Assistance). Der Preis dieser Versicherung ist im Pauschalreisepreis enthalten. Da der Abschluss dieser Versicherung freiwillig ist, haben Sie die Möglichkeit, diese auf Anfrage aus Ihrem Pauschalreisepaket herauszunehmen. Bitte kontaktieren Sie hierzu unser Call Center unter +352 2456 4711. Eine Abschrift der ausführlichen Bedingungen liegt der Reisebestätigung bei und ein Versicherungsvoucher befindet sich in den Reisedokumenten. Diese Bedingungen sind auf unserer Internetseite www.luxairtours.lu veröffentlicht, von wo aus Sie sich auch eine Kopie downloaden können. Sollte Ihnen der Umfang der Versicherung ungenügend erscheinen, raten wir zum Abschluss einer Zusatzversicherung. Alle Ansprüche sind unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft AXA Luxembourg geltend zu machen. Unsere Tipps: Bei Nur-Flug- und Hotel-Only-Buchungen sowie bei individuell gestalteten Aufenthalten, raten wir zum Abschluss einer Versicherung. Luxair S.A. bietet Ihnen, in Zusammenarbeit mit AXA Luxembourg, zwei Versicherungsmodelle an (siehe Prämien im Preisteil unter „Reiseversicherungen“). Diese können Sie optional zu Ihrer Reise bis maximal 2 Wochen nach Buchung abschließen, vorausgesetzt, dass zwischen Abschluss der Versicherung und Reiseantritt mehr als 30 Tage liegen. Bei kurzfristigen Reisebuchungen (Reiseantritt innerhalb von 30 Tagen) kann die Reiseversicherung nur gleichzeitig mit der Buchung abgeschlossen werden. Vereisen Sie nicht ohne Ihre Reisedokumente einschließlich des Versicherungsscheins, die europäische Krankenversicherungskarte (Karte der Krankenkasse) oder eine provisorische Ersatzbescheinigung (die auf Antrag von Ihrer Krankenversicherung ausgestellt wird), das Formular, das Ihnen Ihre Krankenversicherung auf Antrag ausstellt, falls sich Ihr Reiseziel außerhalb des europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. der Schweiz befindet sowie die Mitgliedskarte Ihrer Zusatzversicherung. 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 12.1. Die allgemeinen Informationen über Pass- und Visumbestimmungen für Angehörige eines Staates, in dem die Reise angeboten wird, finden Sie in den „Wichtigen Hinweisen“ in diesem Dokument. 12.2. Wir bieten unseren Kunden auf LuxairTours Flügen bei Bedarf eine individuelle Sauerstoffversorgung auf Anfrage und gegen Gebühr an. Für eine eventuelle Rückerstattung der entstandenen Kosten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse. 13. Allgemeines 13.1. Alle Angaben in diesem Dokument werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigung veröffentlicht. Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. 13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren die Angaben über gleich lautende Reiseziele und Termine aus den vorherigen Prospekten ihre Gültigkeit. 13.3. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 13.4. Bitte beachten Sie unsere besonderen Reisebedingungen für angemeldete Gruppen. 13.5. Angaben, welche zur Buchung einer Reise eingeholt werden, stammen ausschließlich aus den freiwilligen Angaben der persönlichen Daten. Sie werden nicht an kommerzielle Gesellschaften oder Organisationen übermittelt. Gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen haben Sie das Recht auf Zugriff zu den Informationen, welche Sie betreffen, und das Recht, ungenaue Informationen richtigzustellen. Sollten Sie von diesen Rechten Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie, die juristische Abteilung der Luxair S. A., Société Luxembourgeoise de Navigation Aérienne L - 2987 Luxembourg, Flughafen Luxemburg, zu kontaktieren. 14. Gerichtsstand 14.1. Sie können uns an unserem Sitz in Luxemburg verklagen; falls wir gezwungen sind, gegen einen Reiseteilnehmer zu klagen, ist der Sitz von Luxair in Luxemburg Gerichtsstand. 14.3. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Reiseteilnehmern unterliegen luxemburgischem Recht. Reiseveranstalter: Luxair S.A., L-2987 LUXEMBOURG, Tel. 2456-4255, Fax 2456-4605, R.C. Luxembourg B 4109, Internet: www.luxairtours.lu. Treibstoffzuschlag Der Treibstoffzuschlag ist ein Bestandteil des Reisepreises. Dieser Treibstoffzuschlag ist bereits in dem auf der Internetseite angezeigten Reisepreis enthalten. Aufgrund der starken Schwankungen der Erdölopreise kann sich die Höhe des Treibstoffzuschlags während einer Saison ändern. Für die Sommersaison 2010 wurde, basierend auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Sommerkataloges geltenden Marktpreises, folgender Treibstoffzuschlag berechnet: Kurzstrecken: 4 € pro Erwachsener, pro Strecke (2 € pro Kind, pro Strecke) Langstrecken: 6 € pro Erwachsener, pro Strecke (3 € pro Kind, pro Strecke) Kurzstrecken: Ajaccio, Bastia, Burgas, Cagliari, Korfu, Costa de Almeria, Djerba, Faro, Ibiza, Jerez de la Frontera, Lamezia Terme, Malaga, Mallorca, Malta, Monastir, Neapel, Palermo, Rimini, Tunis, Varna. Langstrecken: Agadir, Antalya, Bodrum, Sharm el Sheikh, Kos, Fuerteventura, Funchal, Gran Canaria, Heraklion, Hurghada, Chania, Lanzarote, Marrakesch, Marsa Alam, Paphos, Rhodos, Teneriffa Für die Wintersaison 2010/11 wurde, basierend auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Winterkataloges geltenden Marktpreises, folgender Treibstoffzuschlag berechnet: Kurzstrecken: 2 € pro Erwachsener, pro Strecke (1 € pro Kind, pro Strecke) Langstrecken: 4 € pro Erwachsener, pro Strecke (2 € pro Kind, pro Strecke) Kurzstrecken: Djerba, Malaga, Mallorca und Enfidha (Monastir) Langstrecken: Agadir, Fuerteventura, Gran Canaria, Hurghada, Kapverdische Inseln, Lanzarote, Marrakesch, Marsa Alam, Sharm el Sheikh, Teneriffa WICHTIGE HINWEISE (D) Im Preis inbegriffen bei Pauschalreisen sind, falls nicht anders vermerkt: Hin- und Rückflug in der Touristenklasse, 20 kg Freigepäck, 30 kg bei Langzeitaufenthalten ab 22 Tagen (Maximalgewicht pro Gepäckstück: 32 kg) und für Pauschalreisen aus dem Excellence Katalog, Flughafengebühren, Aufenthalt in Ihrem Hotel laut gebuchter Leistung, Hin- und Rücktransfer zwischen Flughafen und Hotel (nicht gültig für Reisen aus dem Metropolis Katalog und ExcellenCity Reisen aus dem Excellence Katalog), Reiseleitung, Parkgebühren am Flughafen Luxemburg (nur gültig für Pauschalreisen aus den Katalogen LuxairTours, Excellence und Kreuzfahrten), Reiseversicherungs-Paket (für Pauschalreisen aus den Katalogen LuxairTours, Excellence und Kreuzfahrten mit Reiserücktrittsversicherung), 1 Reisetasche pro Zimmer (für Pauschalreisen aus den Katalogen LuxairTours, Excellence und Kreuzfahrten), Sicherungsschein bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs. bei LuxairTours Nur-Flug-Buchungen sind, falls nicht anders vermerkt: Hin- und Rückflug in der Touristenklasse; Pauschale: 20 kg Freigepäck, 30 kg bei Langzeitaufenthalten ab 22 Tagen (Maximalgewicht pro Gepäckstück: 32 kg), Flughafengebühren, Sicherungsschein bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs. Inzolvenz-Versicherung Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit bzw. des Konkurses unseres Unternehmens steht Ihnen ein unmittelbarer Anspruch auf eine Rückerstattung der vorausbezahlten und nicht erbrachten Dienstleistungen zu. Wir haben in diesen Fällen sichergestellt, dass Ihnen erstattet werden: der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs ausfallen, und notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise. Unsere Partnerbanken: Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat Luxembourg, L-2954 Luxembourg; Dexia-Banque Internationale à Luxembourg, L-2953 Luxembourg; Banque Générale du Luxembourg, L-2951 Luxembourg bei LuxairTours Nur-Hotel-Buchungen „Hotel-Only“-Preise sind in unserem Reservierungssystem hinterlegt und buchbar. Die Preise beinhalten den Hotelaufenthalt mit entsprechend gebuchter Verpflegungsleistung - Flug sowie zusätzliche Leistungen, wie Transfers, Reiseversicherungs-Paket, Reiseleitung und Parkgebühren am Flughafen, sind nicht inbegriffen. Die Saisonzeiten sowie Sonderangebote können von denen der Pauschalpreise in der Preisliste abweichen. Der Mindestaufenthalt bei den „Hotel-Only“-Reservierungen beträgt 3 Tage in der Nebensaison und 7 Tage in der Hochsaison. Mögliche Abweichungen sind im Reservierungssystem hinterlegt. Mietwagen Die Preise enthalten generell den Mietwagen (ohne Flug) mit unbegrenzter Kilometerzahl, die gesetzliche Haftpflichtversicherung, Steuern und nur für den Fahrer das vollständige Reiseversicherungs-Paket. Zusatzversicherungen, Kraftstoff und örtlich anfallende Steuern sind, falls nicht in der Preistabelle vermerkt, vor Ort zu zahlen. Ebenfalls können vor Ort auch die von der jeweiligen Mietwagenfirma angebotenen Zusatzleistungen, wie beispielsweise „SCDW“ (Ausschluss der Selbstbeteiligung), optional hinzugebucht werden. Verschiedene Mietwagenfirmen verlangen bei Unterzeichnung des Mietvertrages vor Ort eine Bargeldkaution oder den Nachweis einer Kreditkarte als Sicherheit für eine Tankfüllung oder für den Selbstbehalt im eigenverschuldeten Schadensfall. Bitte planen Sie wegen der Erstattung der Kaution am Rückreisetag genügend Zeit für die Abgabe des Wagens vor dem Rückflug ein. Das Mindestalter des Fahrers muss bei der Buchung berücksichtigt werden (beachten Sie die Angaben in der Preisliste). Der Mietpreis wird pro 24 Stunden ab Entgegennahme des Fahrzeugs berechnet. Der Wagen muss also spätestens zur gleichen Tageszeit abgegeben werden. Bei späterer Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, einen Satz von mindestens 24 Stunden zu verrechnen. LuxairTours kann auf Wunsch des Kunden die Mietdauer vorab um einen Tag verlängern. In diesem Falle wird der Mehrbetrag zum Reisepreis hinzugerechnet. Entgegennahme und Rückgabe des Mietwagens am Flughafen. Bereitstellung am Hotel gegen evtl. Zusatzkosten auf Anfrage. Werfen Sie vor Übernahme des Wagens einen Blick auf den allgemeinen Wagenzustand und weisen Sie den Vermieter auf etwaige Mängel am Fahrzeug hin. Kontrollieren Sie außerdem die Reifen und vergewissern Sie sich über das Vorhandensein eines Wagenhebers sowie eines Reserverads. (Mitnahme des Wagens von Teneriffa nach La Gomera nicht möglich.) N.B. Wird zusätzlich zur Pauschalreise ein individuell gestalteter Aufenthalt von den Kunden gewünscht, entfällt somit das Anrecht auf einen Transfer. Ist die erste Urlaubswoche als Pauschale gebucht und schließt sich daran ein individuell gestalteter Aufenthalt an, wird nur der Transfer vom Flughafen zum bei uns gebuchten Hotel gewährleistet. Ist hingegen die Woche vor der gebuchten Pauschalreise als individuell gestalteter Aufenthalt vorgesehen, hat der Kunde lediglich Anrecht auf den Transfer von dem bei uns gebuchten Hotel zurück zum Flughafen. Alle weiteren Transfers sind in diesem Fall vom Kunden selbst zu organisieren. Nicht im Preis inbegriffen sind, falls nicht anders im Preisteil vermerkt: Getränke, Trinkgelder, Gepäckträgergebühren, Ausflüge sowie sonstige persönliche Ausgaben. Bitte beachten: 1. Preise Alle Preise sind in Euro angegeben und gelten pro Person – außer wenn anderweitig vermerkt (z. B. bei Mietwagen: Preise pro Auto in Euro oder bei Preisangaben in Fremdwährungen). 1.1. Preistabelle Der Reisepreis wird durch die Saisonzeit unter den jeweiligen Abflugperioden (Aufenthalt von - bis) im Abflugkalender für die Aufenthaltsdauer von 1 Woche bestimmt. Bitte beachten Sie, dass der Abflugkalender einzelner Hotels unterschiedlich sein kann. Der Preis für Verlängerungen wird wochenweise und gemäß der Saisonzeit der jeweiligen Woche berechnet. Fallen an bestimmten Terminen Zuschläge für Rückflugtermine an oder werden Abschläge an bestimmten Wochentagen gewährt, so sind diese im Abflugkalender gekennzeichnet. Diese gelten nur in Bezug auf Pauschalreisen. Kinder zahlen anteilig entsprechend den für das jeweilige Hotel ausgewiesenen Kinderermäßigungen (bzw. erhalten entsprechende Abzüge). Ausnahme Kinderfestpreise: keine Berechnung von Zu- oder Abschlägen. Das Preisgefüge innerhalb unserer Saisonzeiten kann durch die eigenen Saisonstrukturen der Hotels unterschiedlich sein. Somit kann ein ermittelter Reisepreis in der ersten Saisonspalte teurer sein als z. B. der in der dritten. Liegt ein Abflugtermin am Ende einer Saison, wird der Preis nach den oben stehenden Angaben berechnet. Die Preise sind gültig bis zum Ende der ausgewiesenen Saison. Preise für Verlängerungen nach dem letzten ausgewiesenen Datum finden Sie im nachfolgenden Katalog. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das gewünschte Hotel weiterhin Vertragspartner von LuxairTours ist und die gewünschte Reservierung (spätestens zur Buchungsfreigabe der nächsten Saison) bestätigt werden kann. 1.2. Pauschalreisen 1.2.1 Reiseverlängerung Der Aufenthalt kann an Ort und Stelle verlängert werden, sofern Rückflug und Hotelzimmer verfügbar sind. Die Umbuchung ist ausschließlich über unsere Reiseleitung/lokale Agentur zu tätigen. Die entstehenden Mehrkosten sind vor Ort zu entrichten. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes wird auch die Reiseversicherung (mit Rücktritt) mitverlängert. 1.2.2. Änderungen vor Ort Für Änderungen, die der Reisende selbst vor Ort vornimmt, trägt er die Verantwortung. Entstehende Kosten sind an Ort und Stelle zu den Bedingungen der Leistungsträger zu entrichten. Eventuell verfallen in Anspruch genommene Sonderangebote. 1.2.3. Vorzeitige Rückreise Bei einer vorzeitigen Rückreise des Reisenden bitten wir Sie, eine Bescheinigung der Leistungsträger, der Reiseleitung und/oder der lokalen Agentur über die nicht beanspruchten Leistungen zu verlangen. Ist der Grund der Rückreise laut den Bedingungen der Rücktrittskosten-Versicherung gedeckt, so können Sie bei dem Versicherer eine Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Bodenleistungen (ausgenommen Selbstbehalt von 50,- pro Person) anfragen. 1.2.4. Nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen Nimmt der Reisende aus persönlichen Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, kann er hierfür keine Erstattung beanspruchen. 1.2.5. Nicht veröffentlichte Leistungen Bei nicht veröffentlichten Leistungen können sich bei der Preisberechnung die Saisonstruktur, Galazuschläge und Kinderermäßigungen ändern. 1.3. Sonderangebote Die Sonderangebote, die mit diesem Vermerk entsprechend im Katalog gekennzeichnet werden, gelten ausschließlich für unsere Zimmerkontingente in den angegebenen Hotels. Die Gültigkeit aller Sonderangebote beschränkt sich auf die jeweiligen Anwendungsperioden und -daten. Wird ein Zimmer über unser Kontingent hinaus beim Hotel angefragt, so besteht kein Anspruch auf etwaige Sonderangebote. Ein Anspruch auf Sonderangebote bei Aufenthalten im selben oder in verschiedenen aufeinanderfolgenden Hotels sowie für Gruppenreisen kann auch unter Einhaltung aller geforderten Bedingungen nicht automatisch abgeleitet werden. Im Falle einer gemeinsamen Katalogbeschreibung von 2 Hotels gelten die veröffentlichten Symbole der besonderen Angebote nicht unbedingt für beide Hotels. Im Hotelgewerbe ist es üblich, die Dauer des Aufenthaltes in Nächten anzugeben. Die Sonderangebote wie z. B. 14 Tage zum Preis von 10 verstehen sich demnach als 14 Nächte zum Preis von 10. Diese Sonderangebote gelten nur für Aufenthalte der angegebenen Dauer. In unserem Beispiel dürfte der Aufenthalt also weder kürzer noch länger als 14 Nächte sein. Die Gratisnächte sind immer die letzten Nächte des Aufenthaltes. Bei Sonderangeboten wie 3 Wochen zum Preis von 2, 4 Wochen zum Preis von 3 usw. darf Pension und Zimmertyp während der gesamten Aufenthaltsdauer nicht geändert werden. Innerhalb einer Reise können nicht mehrere Sonderangebote miteinander kombiniert werden, z. B. „Einzel ohne Zuschlag“ und „x Tage zum Preis von y“. Das Sonderangebot „Einzel ohne Zuschlag“/„Doppel zur Alleinbenutzung ohne Zuschlag“ bezieht sich auf den Preis, den eine Person als Alleinbenutzer bei Belegung eines Doppelzimmers zahlt. Frühbucherermäßigungen (First Minute und Early Booking), Preise für Langzeitaufenthalt, Honeymoon und 55+ oder 60+ gelten als Sonderangebote (auch wenn dies nicht ausdrücklich im Preisteil vermerkt ist) und sind daher grundsätzlich nicht mit anderen Sonderangeboten auch nicht untereinander - kombinierbar, außer wenn etwas anderes vermerkt ist. Ermäßigungen für Frühbucher sind gültig für Vollzahler, Kinderermäßigungen gelten auf den reduzierten Erwachsenenpreis. Ausnahme: Kinderfestpreise werden nicht ermäßigt. In einigen Fällen gelten die Frühbucherermäßigungen nur, wenn der gesamte Aufenthalt in den ausgeschriebenen Zeitraum fällt. Wenn die Frühbucherermäßigungen mit dem Sonderangebot „x Nächte zum Preis von y“ (gesondert vermerkt) kombinierbar sind, wird der Frühbucherabschlag nur anteilsmäßig für die gezahlten Nächte gewährleistet. Honeymoon-Angebote: siehe Einführungsseite Honeymoon. „60+“-Angebote: siehe Einführungsseiten „60+“. 1.4 First Minute/Early Booking Alle Abschläge für First Minute und Early Booking gelten pro Vollzahler/pro Woche, Ausnahme „Hotel Only“ – hier gelten Abschläge pro Vollzahler/pro Tag. Nach Ablauf der jeweiligen First-Minute- und Early-Booking-Frist hat der Kunde bei Umbuchungen oder Namensänderungen kein Anrecht mehr auf die Abschläge. 2. Kinder 2.1. Kinderfestpreise und Ermäßigungen (2 bis teilweise 17 Jahre) Die in den Preislisten genannten Kinderfestpreise und -ermäßigungen gelten ausschließlich für Pauschalreisen. Bei Buchungen, die keinen Flug beinhalten, sind die Kinderermäßigungen geringer, bzw. sie entfallen. Achtung: Kinderfestpreise und ermäßigungen (z. B. von 75 %) sind meist nur gültig für unsere Zimmerkontingente in den entsprechenden Hotels. Die Ermäßigungsprozentsätze für Kinder können unterschiedlich sein. Das Alter der Kinder am Abreisetag ist maßgebend. Die Ermäßigung wird für die am Abreisetag gültige Saisonzeit und bei Verlängerung gemäß der Saisonzeit der jeweiligen Woche berechnet (siehe jeweilige Abflugtabelle). Die in der Tabelle aufgeführten Kinderfestpreise und -ermäßigungen gelten nur für Unterbringungen in Zusatzbett(en) sowie evtl. für die speziell ausgeschriebenen Zimmertypen mit eigenem Buchungscode (z. B. 1 Erwachsener + 1 oder 2 Kinder, 2 Kinder im eigenen Doppel). Voraussetzung zur Gewährung sind die erforderlichen Vollzahler. Solange die angegebene Zahl an Vollzahlern nicht erreicht ist, werden Kinder bis zur erforderlichen Anzahl von Vollzahlern als solche berechnet. Erst danach erhalten weitere Kinder die ausgeschriebene Ermäßigung bis zur ausgeschriebenen Maximalbelegung des Zimmers. 1+1 / 1+2 / 2+2: Die Ermäßigungen für Kinder in Begleitung eines Vollzahlers entnehmen Sie bitte den Angaben aus dem Textteil unter den Preisen. Der Erwachsenenpreis ist aus den Zusatztexten der Preistabelle ersichtlich, in der die Hinweise 1+1 (1 Erwachsener + 1 Kind), 1+2 (1 Erwachsener + 2 Kinder), oder 2+2 (2 Erwachsene und 2 Kinder oder 2 Kinder im eigenen Doppel) auf diese Belegungsmöglichkeit hinweisen. Hinweis für Reisebüros: die Buchungscodes sind ebenfalls dort ersichtlich. Von Seiten der Hoteliers können diese Angebote limitiert sein. Wenn Extraleistungen wie z. B. separate Transfers etc. gebucht werden, wird keine Kinderermäßigung gewährt, unabhängig von den Ermäßigungen der anderen Leistungen. 2.2. Kinder unter 2 Jahren Im Rahmen einer LuxairTours Pauschalreise und in Begleitung eines Vormunds werden Kinder unter 2 Jahren kostenlos - ohne Anspruch auf einen Sitzplatz, jedoch mit der Freigepäckmenge von 10 kg - befördert. Bei einigen Häusern werden Kleinkinder bis 2 Jahre bei der Belegung eines Zimmers, auch bei Unterbringung im Babybett, zur Errechnung der Maximalbelegung mitgerechnet. Für Kinder unter 2 Jahren sind anfallende Kosten direkt im Hotel zu zahlen. Nur-Flug-Preise: Kinder unter 2 Jahren zahlen 10 %. 2.3. Kinder unter 12 Jahren Bei Pauschalreisen wird eine Buchung von alleinreisenden Kindern unter 12 Jahren nicht akzeptiert. Hinweis für Reisebüros: 2.4. Kleinkinder Wir raten Kunden mit Kleinkindern von einer Teilnahme an Rundreisen oder Kreuzfahrten ab. 2.5. Minderjährige Minderjährige, die eine LuxairTours Pauschalreise durchführen, können über den örtlichen Reiseleiter erreicht werden. Name, Anschrift, Telefon, Telefax des örtlichen Reiseleiters sind den Reiseunterlagen zu entnehmen. 3. Unterkunft und Verpflegung 3.1. Buchungen Die Verträge mit unseren Leistungsträgern (Hoteliers) beziehen sich auf die Typen der Zimmer, Apartments, Bungalows; wir können keine Zimmernummer und/oder Zimmer auf einer bestimmten Etage buchen. Weiterhin können wir bei Hotels mit Zimmern unterschiedlicher Ausstattung (z. B. mit oder ohne Balkon, teilweise mit Meerblick, usw.) ohne getrennte Buchungsmöglichkeit laut Preisliste nicht für den Erhalt der gewünschten Zimmerausstattung garantieren. Sollte der Gast die Möglichkeit haben, einen bestimmten Blick oder Balkon bzw. Terrasse fest zu buchen, so ist dies in der Hotelbeschreibung durch die Formulierung „wahlweise …“ (…Meerblick, Poolblick, Balkon etc.) kenntlich gemacht. 3.2. Dauer des Aufenthaltes Die Mindestaufenthaltsdauer kann unterschiedlich sein und ist im Reservierungssystem hinterlegt. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 7 Nächte. Dies gilt auch für Ziele, die mehrmals wöchentlich angeflogen werden und bei Kombination zweier verschiedener Unterkünfte. Wird die Mindestaufenthaltsdauer unterschritten, können Mehrkosten entstehen. Die in den Preislisten angegebene Zahl der Tage = Nächte beinhaltet sowohl den Anreisetag als auch den Rückreisetag, sogar wenn es sich nur um Teile eines Tages handelt. Das gleiche gilt für die Zahl der Nächte, auch wenn diese zum Teil an Bord des Flugzeuges verbracht werden. Aus der Verfügbarkeit der Flüge kann sich ergeben, dass der Hinflug spätnachmittags oder abends, der Rückflug aber bereits vormittags erfolgt. Für dadurch vor Ort entfallende Verpflegungsleistungen entsteht kein Ersatzanspruch. Der Kunde, welcher seine Bodenleistung für 7 Tage gebucht hat, nimmt diese voll in Anspruch (Anfang Bodenleistung: Mittagessen am Ankunftstag; Ende Bodenleistung: Frühstück am Abflugtag), wenn er z. B. eine Woche Aufenthalt mit Vollpension gebucht hat und morgens im Urlaubsort landet. Er nimmt seine erste Mahlzeit am Mittag ein und nach einer Woche Aufenthalt fliegt der Kunde gemäß Flugplan abends zurück. In diesem Fall hat der Kunde kein Anrecht mehr auf eine Mittagsmahlzeit am letzten Urlaubstag. 3.3. Kulinarisches Angebot Hotelmahlzeiten kommen meistens aus Großküchen. Zubereitung und Geschmack sind nicht jedermanns Sache. Die südländische Hotelküche an gewohnten Maßstäben (z. B. französischer oder deutscher Küche) zu messen, wäre unrealistisch. Hotels behalten sich bei geringer Belegung das Recht vor, Tischservice anstelle von Buffets anzubieten oder umgekehrt. Leistungen in den A-la-carte-Restaurants sowie Getränke bei Galadiners sind in der Regel nicht im Preis enthalten. 3.4. Familienzimmer Belegung und Kinderermäßigung in den Familienzimmern bzw. Suiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Preistabellen. 3.5. Hotelbeschreibung Jedes Land stuft seine Hotels in verschiedene standarisierte Kategorien ein, die in unserer Hotelbeschreibung auch erwähnt werden. Diese offiziellen Kategorien entsprechen aber nicht immer unserer Beurteilung, sodass wir unsere Hotels mit einer eigenen LuxairTours Bewertung versehen haben. Die Hotellerie in unseren Urlaubsgebieten hat sich weitgehend dem internationalen Standard angepasst. Wir bitten sie jedoch, keine Perfektion bei Service und Sauberkeit zu erwarten. Auch sollten Sie die Leistungen sowie den Service zweier Hotels aus verschiedenen Zielgebieten nicht unbedingt miteinander vergleichen (andere Länder - andere Sitten). Der Betrieb von Einrichtungen wie z. B. Zentralheizung oder -klimaanlage, Swimmingpool usw. ist von der Wetterlage und der Hotelbelegung abhängig. Auch können Wartungen und Reparaturen den Betrieb dieser Einrichtungen sowie vorhandener Fahrstühle zeitweilig beeinträchtigen. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem bei uns üblichen Standard. Dies gilt unter anderem auch besonders für Gasboiler, Herde sowie für elektrische Anlagen. Klimaanlagen werden generell nur bei Hitze und zu bestimmten Tageszeiten in Betrieb genommen. Diese Einrichtungen sind größtenteils nicht individuell einstellbar und werden in der Regel über eine Zentralsteuerung vom Hotelpersonal bedient. Sollte die Klimaanlage/Heizung jedoch von den Gästen selbst eingestellt werden können, so ist dies in der Hotelbeschreibung mit dem Vermerk „individuell regulierbar“ ausgewiesen. Für Strom- und Wasserrationierung übernehmen wir keine Haftung. Immer häufiger wird die Stromversorgung des Zimmers in den Hotels mit Chipkarten, die gleichzeitig als Zimmerschlüssel dienen, aktiviert. So kann der Hotelgast nur bei Anwesenheit im Zimmer die elektrischen Geräte in Betrieb nehmen. Unterkünfte mit einer eventuell vorhandenen Klimaanlage und mit direkter Sonneneinstrahlung können daher meistens erst nach einigen Minuten wieder wohltemperiert sein. Eine Klimaanlage ist meist auch nicht darauf ausgelegt, bei kühler Witterung als Heizung benutzt zu werden. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie stets vor Inanspruchnahme überprüfen. Verschiedene Hotels bieten TV-Programme via Satellit an. Über Satellit empfangende Fernsehsender im nordafrikanischen und im östlichen Mittelmeerraum sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira sind nicht unbedingt identisch mit den in Zentraleuropa angebotenen Programmen. Es kann daher vorkommen, dass trotz der Angabe Satellitenprogramm, kein oder nur sehr wenige deutsch- oder französischsprachige Sender zu empfangen sind. Die in den Hotelzimmern oder den allgemein zugänglichen Räumlichkeiten angebotenen Interneteinrichtungen werden in der Regel und sofern nicht anders erwähnt gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Sollte die Internetnutzung kostenlos angeboten werden, ist dies in der Hotelbeschreibung erwähnt. Ebenso ist auch der Konsum von Produkten aus der Minibar in der Regel gegen Gebühr, es sei denn, dass in der Hotelbeschreibung explizit etwas anderes erwähnt wird, z. B. „Minibar inklusive“ oder „Minibar, 1. Füllung inklusive“ usw. 3.6. Zimmerbelegung Sofern nicht anders vermerkt, basiert die Standardbelegung jedes einzelnen Zimmertyps auf 2 Erwachsenen. Die Gewährung von einem oder mehreren Zustellbetten wird unter der Angabe des jeweiligen Hotels „zusätzliche Kinder“ definiert. Ist eine variable Belegungszahl möglich, wird diese in der Preistabelle unter der Beschreibung der Zimmerausstattung angegeben. Auch die Angaben zur Mindest- und Maximalbelegung mit Erwachsenen und Kindern sind zu beachten. 3.7. Zustellbett / Sofabett Wird ein Doppelzimmer mit einer Belegung von 3 oder mehr Personen gebucht, so darf man nicht davon ausgehen, dass es sich bei den zusätzlichen Betten um normale Betten handelt. Meist ist dies ein Klappbett oder ein Sofa, welches sich zu einem Bett umfunktionieren lässt. Des Weiteren muss mit einer erheblichen Wohnraumeinschränkung gerechnet werden. 3.8. Unterkunft und Verpflegung In der Regel sind Unterkünfte bei Ankunft ab 14.00 Uhr verfügbar und müssen am Abreisetag um 12.00 Uhr geräumt sein. Halbpension schließt im allgemeinen Frühstück und Abendessen ein. 3.9. Nichtraucherzimmer Stehen Nichtraucherzimmer zur Verfügung, wird dies in den Zusatztexten der Preistabellen ausgewiesen. Der Zimmerpreis ist ebenfalls dort ersichtlich. 3.10 Sparzimmer Sparzimmer verfügen teilweise über eine eingeschränkte Sicht und stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. 4. Von A - Z 4.1. All Inclusive Achten Sie auf die Logos unterhalb der Beschreibung Ihres Wunschhotels. Bei den AllInclusive-Häusern sind z. B. Getränke bei den Mahlzeiten, Snacks, Kaffee und Kuchen sowie Sportaktivitäten im Reisepreis enthalten. In einigen Hotels ist das All-Inclusive-Angebot auf gewisse Zeiten des Tages begrenzt. Das Angebot ist von Hotel zu Hotel unterschiedlich. In den meisten All-Inclusive-Anlagen ist es Pflicht, während des gesamten Aufenthaltes zur Identifikation ein Plastikarmband oder ähnliches Erkennungszeichen zu tragen. 4.2. Animation Es kann vorkommen, dass, wegen geringer Inanspruchnahme (z. B. in der Vor- und Nachsaison), ein Teil des angebotenen Programms (Unterhaltung u./o. Sportangebot) eingestellt wird. 4.3. Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen Bei Bezahlung von Ausflügen in Ägypten vor Ort mit Kreditkarte erfolgt die Berechnung in US-Dollar, sodass Währungsschwankungen in größerem Umfang auftreten können. 4.4. Bautätigkeiten, Renovierungen, Reparaturen Bautätigkeiten bzw. Renovierungen und Reparaturen zu Lärmbelästigungen führen. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Durchführung dieser Arbeiten. Gelegentlich können derartige Maßnahmen von heute auf morgen ergriffen oder Bauarbeiten nach längerer Pause wieder aufgenommen werden. Falls uns dies rechtzeitig mitgeteilt wird, werden wir Sie selbstverständlich noch vor Reiseantritt darüber informieren. Anderenfalls wird unsere Reiseleitung vor Ort bemüht sein, die Beeinträchtigungen für Sie so niedrig wie möglich zu halten. 4.5. Beanstandungen, Mängel Hinsichtlich Ihrer Verpflichtung, uns auf aufgetretene Mängel hinzuweisen bzw. die Reise zu kündigen, verweisen wir auf unsere in diesem Katalog enthaltenen allgemeinen Reisebedingungen. 4.6. Beginn / Ende einer Saison Es kann zu Beginn und gegen Ende einer Saison vorkommen, dass ein Hotelier wegen zu geringer Belegung seine Leistungen einschränkt oder seinen Betrieb später öffnet oder früher schließt. In solchen Fällen suchen wir für Sie ein mindestens gleichwertiges Ersatzangebot. Außerdem können Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsangebote eingeschränkt sein. Dafür finden Sie mehr Ruhe, mehr Platz und eine Bedienung mit mehr Zeit für Sie. 4.7. Behinderte Personen Fluggäste, die auf ständige Unterstützung anderer angewiesen sind, müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden. Personen mit eingeschränkter Mobilität, welche nicht selbstständig am normalen Bustransfer teilnehmen können, werden auf Wunsch mit einem Sondertransfer (oftmals nur eine Begleitperson möglich) zum Hotel und zurückbefördert. Dies muss bei der Buchung angegeben werden. 4.8. Dreiecksflüge Auf Dreiecksflügen kann keine Sitzplatzreservierung angeboten werden. Hier besteht freie Sitzplatzwahl. 4.9. Elektronische Geräte Während des Fluges ist die Benutzung von elektronischen Geräten, wie z. B. Handy, Laptop und CD-Player, aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Diese Geräte müssen ausgeschaltet sein. 4.10. Fahrräder Die Zahl der zu befördernden Fahrräder ist auf Luxair Flügen eingeschränkt, wie z. B. 12 auf Boeing 737 und nur 2 auf EMB 145 und Q400. Bitte unbedingt das Fahrrad bei der Buchung auf Ihrem jeweiligen Hin- und Rückflug mit anmelden. Bitte erkundigen Sie sich vorher nach den abweichenden Meldezeiten am Flugschalter, den Beförderungsbedingungen und der eventuell erforderlichen Verpackung. Um sicherzustellen, dass das Fahrrad zum gebuchten Hotel transportiert wird, ist die Buchung der jeweiligen Transferpauschale erforderlich (Preise auf Anfrage). Kostensatz und Buchungscode sind unter dem jeweiligen Zielgebiet, Rubrik „Fahrradtransferpauschale“, veröffentlicht. Diese Transferpauschale kann für jedes Zielgebiet gebucht werden, auch wenn dies nicht gesondert im Preisteil ausgewiesen ist. Die Beförderung am jeweiligen Reiseziel erfolgt auf Ihr eigenes Risiko und wird entweder direkt mit dem Transferbus oder gesondert per Sammeltransport durchgeführt. 4.11. Feiertage Gesetzliche und kirchliche Feiertage können zu Änderungen des Reiseablaufs vor Ort führen, für welche wir keine Verantwortung übernehmen. An diesen Feiertagen läuft das öffentliche Leben tagsüber langsamer als gewohnt. Sollte der Hotelservice an solchen Tagen davon betroffen sein, bitten wir Sie um etwas Verständnis. 4.12. Flaschentauchen Wir raten Ihnen, das Flaschentauchen mindestens 24 Stunden vor dem Abflug einzustellen, da aufgrund des Druckunterschiedes gravierende Gesundheitsschäden (Lähmungen) auftreten können. 4.13. Flugverschiebungen Im internationalen Flugverkehr lassen sich Flugverlegungen oder -verzögerungen insbesondere in der Hauptsaison nicht immer vermeiden. Die An- und Abreisetage sollten deshalb nicht unbedingt als Erholungstage angesehen werden. Daher raten wir Ihnen, für diese Tage keine Termine vorzusehen. 4.14. Fotos von Zimmern Die Abbildungen von Zimmern auf unserer Internetseite stellen lediglich Beispiele dar und entsprechen in der gezeigten Ausstattung nicht zwingend demjenigen Zimmer, welches von den Kunden gebucht wurde. Maßgeblich ist hierbei immer die Hotelbeschreibung. 4.15. Fotografieren Es gelten die üblichen Regeln der Wahrung der Privatsphäre anderer Personen. Vor allem in Regionen mit moslemischer Bevölkerung ist besondere Zurückhaltung geboten. In Museen und Kirchen herrscht meistens strengstes Fotografierverbot. In Moscheen ist es zwar in der Regel erlaubt, dennoch sollte man auf jeden Fall vorher fragen. Militärische Anlagen dürfen nirgendwo fotografiert werden. 4.16. Geldwechsel Den jeweiligen Umrechnungskurs der Währung Ihres Reiseziels erfragen sie bei Ihrer Bank. Die Öffnungszeiten der Banken vor Ort erfahren Sie bei Ihrer Reiseleitung. Sie können auch an der Rezeption Ihres Ferienhotels Geld wechseln. Gängige Kreditkarten werden in den Touristenzentren fast überall akzeptiert. An Geldautomaten kann mit diesen Kreditkarten, oder in einigen Zielgebieten auch mit der EC-Karte, Geld abgehoben werden. In einigen Zielgebieten werden Kreditkarten als Zahlungsmittel von der LuxairTours Reiseleitung akzeptiert. Sie erfahren dies von Ihrer Reiseleitung. Bitte beachten: In einigen Ländern werden nur noch Teilbeträge der Landeswährung vor Rückreise zurückgewechselt. 4.17. Gepäckträger In den meisten Hotels, unabhängig von Land und Hotelkategorie, gibt es keine Gepäckträger mehr. 4.18. Highlife und Ruhe Falls Sie sich für eine Unterkunft in einem belebten Touristenzentrum wie z. B. El Arenal entschieden haben, müssen Sie damit rechnen, dass es auch nachts laut werden kann. Südländische Diskotheken und Pubs schließen bekanntlich sehr spät, wenn überhaupt. Autos und Motorräder unterliegen generell hinsichtlich des Geräuschpegels keinen strengen TÜV-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Buchung über die genaue Lage ihres Wunschhotels! 4.19. Impfungen Für alle Ziele von LuxairTours bestanden zum Zeitpunkt der Drucklegung keine besonderen Impfbestimmungen. Für die Maghreb-Staaten wird eine Hepatitis-A-Impfung empfohlen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig über gesundheitliche Reisevorkehrungen bei Ihrem Hausarzt oder Gesundheitsamt. 4.20. Kleidung und Garderobe Wir bitten unsere Kunden, eine der Note des Hotels entsprechende Kleidung mitzunehmen. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise im Katalog. Beim Tragen von Bermuda-Shorts kann in verschiedenen Häusern der Zutritt zum Speisesaal verweigert werden. In vielen Hotels ist es erforderlich, dass die Herren zum Abendessen lange Hosen und zu speziellen Anlässen, wie z. B. einem Galadiner, außerdem Jackett und Krawatte tragen. 4.21. Krankheitsfall Wenn Sie einen Arzt benötigen, wenden Sie sich bitte an die Hotelrezeption. Verlangen Sie jeweils vom Arzt und der Apotheke eine Quittung, die Sie nach Ihrem Urlaub bei Ihrer Krankenkasse und/oder bei sonstigen Vorsorgekassen einreichen, die Sie für einen Teil der Kosten entschädigen. Ist im Pauschalpreis das Reiseversicherungs-Paket inbegriffen oder haben Sie diese Versicherung zusätzlich abgeschlossen, so können Sie die Rückerstattung des Restbetrages - mit der Abrechnung der Krankenkasse und/oder der sonstigen Versorgungskassen - bei dem Versicherer anfragen (siehe Versicherungsbedingungen). 4.22. Kultur Andere Länder und andere Sitten erfordern ein gewisses Taktgefühl gegenüber ihrem Gastgeber. Einen Einheimischen vor dem Fotografieren um sein Einverständnis bitten, angemessene oder angepasste Kleidung tragen und evtl. ein entsprechendes Trinkgeld für eine Serviceleistung geben, sind Dinge, die von Verständnis und Respekt zeugen. 4.23. Liegestühle und Sonnenschirme In einigen Ländern muss für deren Benutzung vor Ort gezahlt werden. 4.24. Miniclubs Die Öffnungszeiten können je nach Saison und Belegung des Hotels variieren. Bei geringer Teilnahme behält sich das Hotel außerdem eine zeitweise Schließung des Miniclubs vor. 4.25. Mobilfunk Über die Mobilfunk-Versorgung in der Urlaubsregion erhalten Sie von Ihrem MobilfunkPartner Angaben über Roaming-Partner, Gebühren und evtl. eine Karte der flächendeckenden Funkversorgung. Seien Sie sich darüber bewusst, dass die ständige Erreichbarkeit über das Handy bei einigen Mitmenschen auf Unverständnis stößt und störend wirkt. Respektieren Sie bitte Ruhezonen, Restaurants, Andachtsstätten oder auch Zonen, in denen das Benutzen von Mobiltelefonen untersagt ist. 4.26. Nichtraucherflüge Weltweit werden immer mehr Flüge als reine Nichtraucherflüge durchgeführt. Auch Luxair unterstützt den Gesundheitsgedanken vieler und bietet deshalb nur noch reine Nichtraucherflüge an. 4.27. Parkplatz Luxair übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Schäden am Fahrzeug, die während der Parkdauer auf dem LuxairTours Parkplatz erfolgen. Kosten, die durch die Nutzung eines anderen Parkplatzes, als desjenigen für die LuxairTours Kunden, entstehen, können nicht erstattet werden. 4.28. Quallen, Ungeziefer, Seetang, Algen, Strandverschmutzungen Die südländischen Klimaverhältnisse begünstigen das Auftreten von Schaben, Stechmücken usw. auch innerhalb von Hotelanlagen. Zeitweilig kann es an verschiedenen Stränden zu massivem Auftauchen von Quallen oder Seeigeln kommen. Auch Seetangablagerungen oder Algen gehören zu diesen naturbedingten Ärgernissen. 4.29. Rauchverbot In verschiedenen europäischen Ländern, wie z. B. Italien, Malta, Portugal, Spanien und Zypern, gelten inzwischen strenge Nichtrauchergesetze. Das Rauchen in Hotels, Restaurants, Bars, usw. ist hier nur noch in ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt, bzw. komplett untersagt. 4.30. Reiseleitung Anschrift, Rufnummer usw. der lokalen Reiseleitung entnehmen Sie bitte dem LuxairTours Begrüßungsumschlag, den Sie bei Ankunft vor Ort erhalten. 4.31. Sondergepäck Die Beförderung von Sondergepäck, wie z. B. Fahrräder, Golf- und Tauchergepäck, Surfbretter unterliegt den Bedingungen und Gebühren der befördernden Fluggesellschaft. Die Buchung ist nur auf demselben Hin- und Rückflug des Kunden möglich. Für die Weiterbeförderung am Boden können Größe und Gewicht des Sondergepäcks sowie der Gesamtumfang von Sonder- und Normalgepäck einen separaten Transport erforderlich machen. Ist diese Leistung nicht durch eine spezielle Pauschale - wie z. B. Fahrradtransferpauschale Mallorca - vorab gebucht, sind evtl. Mehrkosten direkt an den Transporteur zu zahlen. 4.32. Sportaktivitäten Die Ausübung verschiedener sportlicher Aktivitäten wie Segeln, Tauchen, Windsurfen usw. sind oft nur gegen Vorlage eines Zertifikats/Ausübungsnachweises möglich. 4.33. Sprache In manchen Urlaubsgebieten und Hotels haben sich die einheimischen Fachkräfte sprachlich an die mehrheitlich vertretene Herkunft ihrer Gäste angepasst, ohne hierdurch die übrigen Nationalitäten zu vernachlässigen oder zu diskriminieren. So wird z. B. in Tunesien und Marokko vorwiegend Französisch gesprochen. 4.34. Telefonieren Telefonieren können Sie an der Rezeption und/oder vom Zimmer Ihres Hotels, in einer öffentlichen Telefonzelle mit Münzen oder mit einer Telefonkarte. Die Vorwahlnummern für Auslandsgespräche sind in fast allen Zielgebieten: Luxemburg 00352, Belgien 0032, Deutschland 0049 4.35. Tiere Haustiere werden nur nach gesonderter Vereinbarung transportiert. Wir weisen darauf hin, dass eine Tierbox während des Flugtransports erforderlich ist und auch im Bus notwendig sein kann. Transfers: an einigen wenigen Orten behalten sich die Fahrer von Bussen und Taxis das Recht vor, die Mitnahme von Tieren zu verweigern. Die zusätzlichen Kosten (z. B. Taxifahrt/Mietwagen) sind vom Kunden zu tragen. Für eine dadurch nicht zustande gekommene Transferleistung kann kein Anspruch auf Rückerstattung erhoben werden. Akzeptiert ein Beherbergungsbetrieb den Aufenthalt von Haustieren im Apartment oder Zimmer, bezieht sich dies nicht auf den Zugang zu den gemeinsamen Einrichtungen des Hauses. Wichtig für alle Hunde- und Katzenbesitzer, die ihre Tiere mit in den Urlaub nehmen: bitte vergessen Sie nicht, Impfscheine mitzunehmen und informieren Sie sich bitte vor der Reise in südliche Zielgebiete bei Ihrem Tierarzt, ob für Ihren Vierbeiner eine zusätzliche Impfung als Präventivmaßnahme zur Vorbeugung gegen eventuell im Urlaubsland verbreitete Tierkrankheiten, wie z. B. die Herzwurmkrankheit (Dirofilariose), erforderlich ist. 4.36. Trinkwasser Leitungswasser ist in südlichen Ländern meist kein Trinkwasser. Wir empfehlen Ihnen den Kauf von Mineralwasser im Supermarkt oder an der Bar Ihres Urlaubshotels. 4.37. Überbuchung Die Hoteliers haben das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Überbuchungen vorzunehmen, worüber wir meist nur sehr kurzfristig informiert werden. Wir wissen natürlich, dass dies nicht im Interesse unserer Kunden ist und können nur unser Missfallen darüber zum Ausdruck bringen. In einem solchen Fall versuchen wir immer, eine mindestens gleichwertige Alternative zu finden, die den Erwartungen unserer Kunden entspricht. 4.38. Umwelt Das Bewusstsein für eine intakte Umwelt gehört bei uns schon fast zur Norm. Auch die Regionalverwaltungen und Kommunen der Urlaubsgebiete handeln zunehmend in diesem Sinn. Die ergriffenen Maßnahmen sind noch lange nicht optimal und ausreichend, aber positive Ansätze und Anfänge sind gemacht. Unterstützen Sie durch Ihr persönliches Verhalten das allgemeine Engagement. Sparmaßnahmen bei Wasser- und Energieverbrauch, richtiges Dosieren von Bade- und Waschmitteln sowie Abfallvermeidung und -entsorgung sind Kleinigkeiten, die Ihre persönliche Urlaubsfreude nicht einschränken, aber große Auswirkungen auf die Umwelt haben. Machen Sie mit! 4.39. Vorausbuchungen Bitte beachten Sie, dass eine Vorausbuchung nicht automatisch eine Buchungsbestätigung ist, da die Verfügbarkeiten sowie die Preise erst nach Buchungsfreigabe bekannt werden. 4.40. Wellness Bitte beachten Sie, dass die Nutzung in vielen Wellness-, Vital-, SPA- und ThalassotherapieEinrichtungen bestimmten Bedingungen unterliegen. So ist der Zutritt oftmals nur für Personen ab 18 Jahren gestattet. Viele Zentren verlangen das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens sowie eine Verzichtserklärung durch den Kunden für evtl. Schäden. Die Zentren behalten sich vor, die Nutzung zu verweigern, wenn der Kunde gewisse Beschwerden und Krankheiten aufweist. Die in diesem Katalog ausgeschriebenen Wellness- und Therapiepakete werden direkt bei uns gebucht und gezahlt. In den meisten Fällen erfolgt die Terminabsprache vor Ort mit dem Zentrum. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es nicht immer möglich ist, den Terminwünschen der Kunden zu entsprechen. Die Terminvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit des Zentrums vor Ort. 4.41. Wertsachen Wir empfehlen Ihnen, Ihre Wertsachen in den hauseigenen Safes Ihrer Unterkunft zu hinterlegen. Einreisebestimmungen für Reisende luxemburgischer, belgischer und deutscher Staatsangehörigkeit: Während Ihrer Reise müssen Sie (und Ihre Kinder) im Besitz von gültigen Reisedokumenten (Personalausweis/Reisepass/Visum) entsprechend der Bestimmungen der jeweiligen Ausreise-, Transit- und Einreiseländer sein. Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Zur Einreise in die unten aufgeführten Länder werden folgende Einreisepapiere benötigt: Reisen innerhalb der EU gültiger Personalausweis oder Reisepass, nicht nur bei der Hin- sondern auch bei der Rückreise ÄGYPTEN: Das obligatorische Visum wird vor Ort ausgestellt (im Reisepreis inbegriffen). Luxemburgische Staatsbürger (Erwachsene und Kinder): Reisepass Für belgische und deutsche Staatsbürger gilt: Personalausweis zzgl. 2 Passbilder + Fotokopie des Ausweises oder Reisepass MAROKKO und TUNESIEN: Personalausweis (nur bei Pauschalreisen) oder Reisepass TÜRKEI Für luxemburgische Staatsbürger (Erwachsene und Kinder): Reisepass Für belgische und deutsche Staatsbürger: Personalausweis oder Reisepass KAPVERDISCHE INSELN Reisepass Bei Reisen auf die Kapverdischen Inseln ist ein Visum erforderlich. Der Preis für das Visum ist im Preis einer Pauschalreise inbegriffen. Luxair übernimmt sämtliche Formalitäten für seine Kunden NUR FUR BUCHUNGEN spätestens jedoch bis 14 Tage vor Reisebeginn. Die betroffenen Luxair Kunden müssen sich jedoch bewusst sein, dass ihre persönlichen Daten bei diesem Vorgang an die kapverdischen Behörden weitergeleitet werden. Die Weiterleitung der persönlichen Daten ist unumgänglich um den Erhalt des Visums gewährleisten zu können. Um jedoch ein luxemburgisches Gesetz vom 2. August 2002 zu respektieren, welches besagt dass persönliche Daten nur dann weitergeleitet werden dürfen wenn die betroffenen Personen ihr Einverständnis gegeben haben, bittet Luxair seine Kunden folgendes zu beachten: Der Kunde erklärt, dass er sich bewusst ist, dass LUXAIR seine persönlichen Daten bearbeitet und an die kapverdischen Behörden weiterleiten wird. Er ist darüber informiert, dass er sich der Übertragung seiner persönlichen Daten an die kapverdischen Behörden widersetzen kann. Die Verantwortung für den Erhalt eines Einreisevisums trägt in diesem Falle dann er. Er ist ebenfalls darüber informiert worden, dass er zu jeder Zeit die Rechtsabteilung von Luxair kontaktieren kann um Einsicht in seine Daten zu erhalten und sie gegebenfalls zu korrigieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und beauftrage Luxair ausdrücklich damit seine persönlichen Daten an die kapverdischen Behörden weiterzugeben. Der Kunde erklärt, dass er von allen anderen Reiseteilnehmern (in deren Namen er die Reise bucht) die Erlaubnis besitzt, die jeweiligen persönlichen Daten, die zur Ausstellung des Visums für die Kapverdischen Inseln notwendig sind, an die zuständigen Behörden weiterzuleiten. Er erlaubt Luxair ebenfalls die persönlichenDaten des/der mitreisenden Minderjährigen, dessen gesetzlicher Vormund er ist, weiterzugeben. Bei kurzfristigen Buchungen (WENIGER ALS 14 Tage vor Reisebeginn) muss das Visum gegen Aufpreis direkt am Flughafen Sal bzw. Boa Vista ausgestellt werden, es erfolgt keine nachträgliche Rückerstattung durch LuxairTours. Bei Nur-Flug Buchungen ist der Preis für das Visum nicht im Preis inbegriffen. Der Preis ist hierbei vor Ort zu zahlen. Das Visum wird vor Ort ausgestellt. Bei Reisen nach Ägypten, Marokko, Tunesien, in die Türkei oder auf die Kapverdischen Inseln: Personalausweis und Reisepass müssen mindestens 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig sein. Kinder: Für alle Länder benötigen Kinder einen eigenen Ausweis mit Lichtbild (plastifizierter Ausweis für die luxemburgischen Kinder) oder einen eigenen Reisepass. Jeder Minderjährige, der ins Ausland ohne Begleitung der Eltern verreist, benötigt außer einem gültigen Personalausweis eine entsprechende Einverständniserklärung der Gemeinde des Wohnsitzes. Allgemein: Einreisebestimmungen gelten in der Regel für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Bei längerem Aufenthalt wenden Sie sich bitte an das zuständige Konsulat. Für Doppelstaatsangehörige, Staatenlose sowie Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die Gesetzgebungen für Reisepass- und Visa-Angelegenheiten sind komplex und umfangreich. Einreisebestimmungen können sich ändern. Wir empfehlen Ihnen deshalb, einige Wochen vor Reiseantritt, Kontakt zu den zuständigen Einwanderungsbehörden oder Botschaften aller Länder (Ausreise, Transit, Einreise) aufzunehmen. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Bestimmungen der einzelnen Länder. Weitere Informationen finden Sie unter www.mae.lu (für luxemburgische Staatsbürger), www.diplobel.fgov.be (für belgische Staatsbürger) oder www.auswaertiges-amt.de (für deutsche Staatsbürger) oder www.iatatravelcentre.com. Sicherheit: unser Tipp zur Aufbewahrung der Ausweisdokumente Kopieren Sie zur Sicherheit Ihre Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass und Reisedokumente) bevor Sie verreisen. Bewahren Sie die Kopien getrennt von den Originalen während Ihrer Reise auf. Bei Diebstahl der Reisedokumente haben Sie die Möglichkeit, sich mit diesen Kopien bei Botschaften oder Generalkonsulaten auszuweisen. Sicherheitsbestimmungen 1. Handgepäck Erlaubt ist maximal ein Handgepäckstück pro Passagier mit maximal 55 x 35 x 16 cm und 7 kg. Sämtliche Gegenstände, die als Waffen benutzt werden könnten und sämtliche Stoffe, die ein Risiko für die Sicherheit darstellen könnten, sind verboten. Dazu gehören: • scharfe Objekte • stumpfe Instrumente • Waffen • Sprengstoffe oder brennbare Stoffe • chemische und toxische Stoffe Flüssigkeitsmengen sind auf Behälter von maximal 100 ml beschränkt. Sie müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal 1 Liter Fassungsvermögen verpackt sein. Dieser muss den Kontrolleuren an den Sicherheitsschleusen vorgelegt werden. Als Flüssigkeiten gelten: • Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup • Parfum • Gels • Pasten • Mascara • Cremes, Lotionen und Öle • Sprays • Inhalte von unter Druck stehenden Behältern • halbflüssige Mischungen • andere ähnlich zusammengesetzte Konsistenzen 2. Aufzugebendes Gepäck Um Probleme mit dem Gepäck zu vermeiden, sollten Sie: - einen Gepäckanhänger bzw. -aufkleber an jedem aufzugebenden Gepäckstück gut sichtbar - und mit Ihrem Namen oder zumindest Ihrer Telefonnummer (idealerweise Mobiltelefon) sowie Ihrer Flugnummer beschriftet - anbringen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, einen Namensanhänger bzw. -aufkleber in Ihre aufzugebenden Gepäckstücke zu legen. - jedes aufzugebende Gepäckstück mit einem Zahlen- oder Schlüssel-Schloss oder einem Koffergurt mit Zahlenschloss verschließen. - eine Bestandsaufnahme von dem Inhalt jedes aufgegebenen Gepäckstücks machen (mit Wert pro Gegenstand) und diese Liste zusammen mit Ihren Flugtickets aufbewahren. Wir haften nicht für Schäden an Gegenständen, die nicht als Gepäck aufgegeben werden dürfen, einschließlich zerbrechlichen, verderblichen oder besonders wertvollen Gegenständen wie Geld, Schlüssel, Medikamente, Juwelen, Edelmetalle, Computer, elektronische Geräte (Fotoapparate), Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsunterlagen, Pässe und andere Identitätsausweise. Vielen Dank für Ihr Verständnis