ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (D) Für den

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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (D) Für den
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (D)
Für den Verkauf von Pauschalreisen und Nur-Flug LuxairTours über
die Internetseite www.luxairtours.lu
Lieber Reisegast!
Veranstalter der auf www.luxairtours.lu angebotenen Reisen ist die Luxair S.A., vertreten
durch den Vorstand, im Folgenden „Luxair" genannt.
Die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen, den Kunden, und Luxair als Reiseveranstalter, weshalb wir Sie bitten, sie unbedingt
zu lesen.
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Luxair auf der Grundlage der Allgemeinen
Reisebedingungen für den Verkauf über unsere Internetseite den Abschluss des
Reisevertrags verbindlich an.
1.2. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haften Sie neben diesen Teilnehmern
für deren vertragliche Verpflichtungen wie für Ihre eigenen, sofern Sie dies ausdrücklich und
gesondert erklärt haben. Der Anmeldende verpflichtet sich, alle Angaben zu mitreisenden
Personen wahrheitsgemäß anzugeben (insbesondere das Alter mitreisender Kinder).
1.3. Der Reisevertrag kommt durch unsere Annahme zustande. Hiervon werden Sie durch
unsere schriftliche Reisebestätigung informiert.
1.4. Bei einer Buchung über die Internetseite kommt der Reisevertrag sofort durch die
Reservierung zustande.
1.5. Im Falle 1.4. übersenden wir Ihnen unverzüglich unsere schriftliche Reisebestätigung
per E-Mail.
1.6. Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, stellt dies ein neues
Angebot dar, an das wir drei Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn
Sie innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch Zahlung bzw. Anzahlung
des Reisepreises möglich ist.
2. Bezahlung
2.1. Bei der Buchung über die Internetseite ist eine Anzahlung von 15 % (30 % bei „First
Minute“ & „Early Booking“) des Reisepreises pro Reiseteilnehmer zu leisten. Der Restbetrag
ist 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Die Reiseunterlagen werden Ihnen in der Regel
zwischen 15 und 21 Tagen vor Reisebeginn zugestellt.
2.2. Kommt der Reisevertrag erst innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt zustande, sind Sie
zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet. Die Reiseunterlagen werden
in diesem Fall am LuxairTours Schalter in der Abflughalle am Flughafen Luxemburg für Sie
hinterlegt.
2.3. Mit der schriftlichen Reisebestätigung bzw. den Reiseunterlagen erhalten Sie einen
Sicherungsschein. Mit diesem Sicherungsschein sind Ihre auf den Reisepreis geleisteten
Zahlungen und die notwendigen Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise
insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein verbrieft Ihren direkten Anspruch gegen den
Sicherungsgeber. Zur Aushändigung des Sicherungsscheins sind wir nicht verpflichtet, wenn
Ihre Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und der Reisepreis 77,- nicht übersteigt.
2.4. Wenn der Reisepreis bis zum Antritt der Reise auch nach Inverzugsetzung innerhalb
einer von uns gesetzten Nachfrist nicht vollständig bezahlt wird, werden wir von unserer
Leistungspflicht freigestellt und sind berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe
der Rücktrittsgebühren als Mindestschaden zu verlangen. Sie sind berechtigt, uns einen
geringeren Schaden nachzuweisen.
3. Leistungen - Preise
3.1. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den
allgemeinen Hinweisen in diesem Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung.
3.2. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der
Schriftform.
3.3. Die von Ihnen gebuchte Reise beginnt und endet (je nach Ihrer gebuchten
Aufenthaltsdauer) zu den im Prospekt angegebenen Abreise- und Ankunftstagen. Die
genauen Abflugs- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und die dort zu
erreichenden Anschlussverbindungen werden Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Reise
mitgeteilt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Die in unserem Katalog ausgeschriebenen Preise wurden auf der Grundlage der am Tag
der Erscheinung des jeweiligen Kataloges geltenden Marktpreise und Kurse kalkuliert.
4.2. Die vertraglich festgelegten Preise dürfen nur im Falle einer nachträglichen Erhöhung
oder Senkung folgender Kosten entsprechend geändert werden:
- der Beförderungskosten, darunter auch der Treibstoffkosten;
- der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder
Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen;
- der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Der im Vertrag genannte Preis darf ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin
nicht mehr erhöht werden.
4.3. Sieht sich der Veranstalter vor der Abreise gezwungen, den Reisepreis um mehr als
5 % zu erhöhen oder an einem der wesentlichen Bestandteile des Vertrages eine
erhebliche Änderung vorzunehmen, so muss er dies dem Kunden so bald wie möglich
mitteilen, um ihm insbesondere die Möglichkeit zu geben:
- vom Vertrag zurückzutreten oder
- eine Zusatzklausel zum Vertrag zu akzeptieren, in der die vorgenommenen Änderungen
und ihre Auswirkung auf den Preis angegeben sind.
Der Kunde muss den Veranstalter so bald wie möglich über seine Entscheidung
unterrichten.
4.4. Wenn der Kunde aufgrund der unter Absatz 4.2. genannten Bedingungen vom Vertrag
zurücktritt oder wenn der Veranstalter - gleich aus welchem Grund, ausgenommen bei
Verschulden des Kunden - die Reise vor dem vereinbarten Abreisetag storniert, hat der
Kunde folgende Ansprüche:
a) Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen oder höherwertigen anderen
Pauschalreise, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für
den Kunden aus seinem Sortiment anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
nach der Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Ist
die angebotene Pauschalreise von geringerer Qualität, so erstattet der Veranstalter dem
Kunden den Preisunterschied;
oder
b) schnellstmögliche Erstattung aller von ihm aufgrund des Vertrages gezahlten Beträge.
4.5. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
5.1. Wir sind berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn
die im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Hiervon werden wir Sie
umgehend in Kenntnis setzen. Der Reisepreis wird Ihnen in diesem Fall unverzüglich
erstattet.
5.2. Ist die Durchführung der Reise trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns nicht zu
gewährleisten, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die uns entstehenden
Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, die Reise bis vier
Wochen vor Beginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot
unterbreiten. Hierzu sind wir allerdings nur berechtigt, wenn wir die zum Rücktritt führenden
Umstände nicht zu vertreten haben und dies nachweisen können. Sofern Sie vom
Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erstatten wir Ihnen unverzüglich den gezahlten
Reisepreis.
6. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden - Ersatzperson
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen
Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird nach Zugang der Rücktrittsanzeige bei uns wirksam.
6.2. Treten Sie innerhalb von 3 Tagen nach Reiseanmeldung zurück, erheben wir keine
Stornogebühren, sofern unsere Reisebestätigung Ihnen spätestens 33 Tage vor Abreise
zugegangen ist. Bei Buchungen, welche zwischen dem 33. und dem 30. Tag vor Reiseantritt
getätigt werden, ist die gebührenfreie Stornierungsfrist degressiv gestaffelt.
32 Tage = 2 Tage
31 Tage = 1 Tag
Ab 30 Tagen und weniger ist die Reservierung als Festbuchung anzusehen.
Die im Reisepreis der LuxairTours Pauschalbuchungen (Ausnahme: Nur-Flug- und HotelOnly-Buchungen sowie individuell gestaltete Aufenthalte) enthaltene oder die optional
abgeschlossene Rücktrittskosten-Versicherung (siehe Prämien im Preisteil unter
„Reiseversicherungen“) übernimmt die Stornokosten gemäß den hierzu geltenden
Bedingungen bis zu einem regelmäßig pauschalierten Selbstbehalt von 50,- pro Person,
welcher nicht erstattet wird.
Bei einem späteren Rücktritt haben wir das Recht, eine angemessene Entschädigung für
unsere Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen zu verlangen. Die Höhe
richtet sich nach dem Reisepreis. Hierfür erheben wir unter Berücksichtigung der durch uns
ersparten Aufwendungen und einer gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der
Reiseleistung in der Regel folgende Rücktrittspauschalen:
Pauschalreisen und Nur-Hotel (Hotel Only):
bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises
ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
ab 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
Reisen mit einer Mindestanzahl an Teilnehmern:
bis 46 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
ab 45. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
ab 2. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises
Kreuzfahrten und Nur-Flug:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises, bzw. mindestens 50,- pro Person und
pro Segment für Nur-Flug-Buchungen
ab 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 14. Tag bis 6. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
weniger als 6 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen 100 % des Reisepreises.
Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden als die Pauschale entstanden ist.
6.3. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer, eine
Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder einen Mietwagen gebucht haben, führt der Rücktritt
eines der Teilnehmer unabhängig von den anfallenden Stornogebühren zu einem höheren
Einzelpreis für die verbleibenden Reiseteilnehmer.
6.4 Wenn eine Ersatzperson an die Stelle eines Reiseteilnehmers tritt, sind wir berechtigt, für
die uns hierdurch entstehenden Mehrkosten eine Bearbeitungsgebühr von 25,- pro Person
und Segment (bei Kreuzfahrten 50,-) zu verlangen. Der Teilnehmer und die Ersatzperson
haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
Wir können dem Wechsel des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn dieser den
besonderen Anforderungen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder wenn gesetzliche
Bestimmungen oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.5 Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des
Beförderungsmittels vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt 25,- (bei
Kreuzfahrten bis 31 Tage vor Reiseantritt 50,-) pro Buchung. Es kann nur auf solche
Reiseleistungen umgebucht werden, welche im selben Katalog der Originalbuchung
enthalten sind. Spätere Umbuchungen sind nur durch Rücktritt von der von Ihnen gebuchten
Reise und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
Werden außerhalb der Periode des „First Minute“, „Early Booking“ noch Änderungen
vorgenommen, geht diese Ermäßigung automatisch verloren.
7. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, so können beide Parteien gemäß § 651 j BGB den
Reisevertrag kündigen. Höhere Gewalt liegt insbesondere in den Fällen von Krieg, inneren
Unruhen und bei Naturkatastrophen vor.
8. Gewährleistung
8.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, sind Sie
berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Abhilfe durch eine gleich- oder
höherwertige Ersatzleistung zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn
dies mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.
8.2. Wird die Reise infolge des Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie - in Ihrem eigenen Interesse am
besten schriftlich - den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder verweigert wird, oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits
gerechtfertigt ist.
8.3. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und Sie deren Anzeige vor Ort nicht
schuldhaft unterlassen haben.
8.4. Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen. Ist die Reiseleitung
nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet.
Sollte diese wider Erwarten ebenfalls nicht erreichbar sein, so wenden Sie sich bitte direkt an
uns: Luxair S.A, Aéroport de Luxembourg, R.C. Luxembourg B 4109, L-2987 Luxembourg,
Tel. 2456-4617, Fax 2456-4239.
9. Haftung:
9.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt
auf die Hälfte des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Das Gleiche gilt, soweit wir
für einem den Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist auf die Hälfte des Reisepreises beschränkt. Die
Haftungshöchstsumme gilt jeweils pro Kunde und Reise.
9.3. Wir haften nicht für mangelhafte Leistungen sowie Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
Ausflüge, Mietwagen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort). Wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Vermittlung durch die Reiseleitung oder
Teilnahme derselben an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
9.4. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung richtet sich unsere Haftung als
Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal vom 28. Mai
1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr.2027/97 in der
durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.
Im Übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen des
ausführenden Luftfrachtführers Anwendung, auf die wir den Reiseteilnehmer durch Vorlage
dieser Bedingungen ausdrücklich hinweisen.
9.5. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für
Leistungsträger von LuxairTours Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich
LuxairTours bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1. Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten
Reiseende, in Ihrem eigenen Interesse möglichst schriftlich, uns gegenüber geltend machen
(Luxair S.A., Aéroport de Luxembourg, L-2987 Luxembourg R.C. Luxembourg B 4109).
Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn
Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt nicht für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise
(siehe Ziffer 10.1) kann fristwahrend nur gegenüber Luxair S.A., Aéroport de Luxembourg, L2987 Luxembourg R.C. Luxembourg B 4109 erfolgen.
10.2. Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers aus dem Reisevertrag an
Mitreisende oder Dritte ist nicht wirksam.
11. Versicherungen
Für LuxairTours-Pauschalreisen (Ausnahme: Nur-Flug- und Hotel-Only-Buchungen sowie
individuell gestaltete Aufenthalte) haben wir bei der Versicherungsgesellschaft AXA
Luxembourg, 7, rue de la Chapelle, L-1325 Luxembourg, ein Reiseversicherungs-Paket
abgeschlossen für nachstehende Risiken bis zu folgenden Höchstbeträgen:
11.1. Reiserücktrittskosten (ausgenommen des Selbstbehalts von 50,- pro Person sowie der
Umbuchungsgebühren);
11.2. Gepäck: 1.500,11.3. Reiseunfall mit Todesfolge: 5.000,-; andauernder Totalinvalidität: 7.500,Kosten des behandelnden Arztes und Kosten der Krankenhausbehandlung bei Unfall
und/oder Krankheit 6.000,11.4. Kosten bei Such- und/oder Rettungsaktion: 2.000,11.5. Rechtsschutz: 1.250,11.6. Vorschussleistung für Strafkaution: 12.500,11.7. Hilfeleistungen (Inter Partner Assistance).
Der Preis dieser Versicherung ist im Pauschalreisepreis enthalten. Da der Abschluss dieser
Versicherung freiwillig ist, haben Sie die Möglichkeit, diese auf Anfrage aus Ihrem
Pauschalreisepaket herauszunehmen. Bitte kontaktieren Sie hierzu unser Call Center unter
+352 2456 4711.
Eine Abschrift der ausführlichen Bedingungen liegt der Reisebestätigung bei und ein
Versicherungsvoucher befindet sich in den Reisedokumenten. Diese Bedingungen sind auf
unserer Internetseite www.luxairtours.lu veröffentlicht, von wo aus Sie sich auch eine Kopie
downloaden können. Sollte Ihnen der Umfang der Versicherung ungenügend erscheinen,
raten wir zum Abschluss einer Zusatzversicherung.
Alle Ansprüche sind unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft AXA Luxembourg geltend
zu machen.
Unsere Tipps: Bei Nur-Flug- und Hotel-Only-Buchungen sowie bei individuell gestalteten
Aufenthalten, raten wir zum Abschluss einer Versicherung. Luxair S.A. bietet Ihnen, in
Zusammenarbeit mit AXA Luxembourg, zwei Versicherungsmodelle an (siehe Prämien im
Preisteil unter „Reiseversicherungen“). Diese können Sie optional zu Ihrer Reise bis maximal
2 Wochen nach Buchung abschließen, vorausgesetzt, dass zwischen Abschluss der
Versicherung und Reiseantritt mehr als 30 Tage liegen. Bei kurzfristigen Reisebuchungen
(Reiseantritt innerhalb von 30 Tagen) kann die Reiseversicherung nur gleichzeitig mit der
Buchung abgeschlossen werden.
Vereisen Sie nicht ohne Ihre Reisedokumente einschließlich des Versicherungsscheins,
die europäische Krankenversicherungskarte (Karte der Krankenkasse) oder eine
provisorische Ersatzbescheinigung (die auf Antrag von Ihrer Krankenversicherung
ausgestellt wird), das Formular, das Ihnen Ihre Krankenversicherung auf Antrag
ausstellt, falls sich Ihr Reiseziel außerhalb des europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
bzw. der Schweiz befindet sowie die Mitgliedskarte Ihrer Zusatzversicherung.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1. Die allgemeinen Informationen über Pass- und Visumbestimmungen für Angehörige
eines Staates, in dem die Reise angeboten wird, finden Sie in den „Wichtigen Hinweisen“ in
diesem Dokument.
12.2. Wir bieten unseren Kunden auf LuxairTours Flügen bei Bedarf eine individuelle
Sauerstoffversorgung auf Anfrage und gegen Gebühr an. Für eine eventuelle Rückerstattung
der entstandenen Kosten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.
13. Allgemeines
13.1. Alle Angaben in diesem Dokument werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher
Genehmigung veröffentlicht. Einzelheiten entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
13.2. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren die Angaben über gleich lautende
Reiseziele und Termine aus den vorherigen Prospekten ihre Gültigkeit.
13.3. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
13.4. Bitte beachten Sie unsere besonderen Reisebedingungen für angemeldete Gruppen.
13.5. Angaben, welche zur Buchung einer Reise eingeholt werden, stammen ausschließlich
aus den freiwilligen Angaben der persönlichen Daten. Sie werden nicht an kommerzielle
Gesellschaften oder Organisationen übermittelt. Gemäß den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen haben Sie das Recht auf Zugriff zu den Informationen, welche Sie betreffen,
und das Recht, ungenaue Informationen richtigzustellen. Sollten Sie von diesen Rechten
Gebrauch machen wollen, bitten wir Sie, die juristische Abteilung der Luxair S. A., Société
Luxembourgeoise de Navigation Aérienne L - 2987 Luxembourg, Flughafen Luxemburg, zu
kontaktieren.
14. Gerichtsstand
14.1. Sie können uns an unserem Sitz in Luxemburg verklagen; falls wir gezwungen sind,
gegen einen Reiseteilnehmer zu klagen, ist der Sitz von Luxair in Luxemburg Gerichtsstand.
14.3. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Reiseteilnehmern unterliegen
luxemburgischem Recht.
Reiseveranstalter:
Luxair S.A., L-2987 LUXEMBOURG,
Tel. 2456-4255,
Fax 2456-4605,
R.C. Luxembourg B 4109,
Internet: www.luxairtours.lu.
Treibstoffzuschlag
Der Treibstoffzuschlag ist ein Bestandteil des Reisepreises. Dieser Treibstoffzuschlag ist
bereits in dem auf der Internetseite angezeigten Reisepreis enthalten. Aufgrund der
starken Schwankungen der Erdölopreise kann sich die Höhe des Treibstoffzuschlags
während einer Saison ändern.
Für die Sommersaison 2010 wurde, basierend auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung des Sommerkataloges geltenden Marktpreises, folgender
Treibstoffzuschlag berechnet:
Kurzstrecken: 4 € pro Erwachsener, pro Strecke (2 € pro Kind, pro Strecke)
Langstrecken: 6 € pro Erwachsener, pro Strecke (3 € pro Kind, pro Strecke)
Kurzstrecken: Ajaccio, Bastia, Burgas, Cagliari, Korfu, Costa de Almeria, Djerba, Faro,
Ibiza, Jerez de la Frontera, Lamezia Terme, Malaga, Mallorca, Malta, Monastir, Neapel,
Palermo, Rimini, Tunis, Varna.
Langstrecken: Agadir, Antalya, Bodrum, Sharm el Sheikh, Kos, Fuerteventura, Funchal,
Gran Canaria, Heraklion, Hurghada, Chania, Lanzarote, Marrakesch, Marsa Alam,
Paphos, Rhodos, Teneriffa
Für die Wintersaison 2010/11 wurde, basierend auf der Grundlage des zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung des Winterkataloges geltenden Marktpreises, folgender
Treibstoffzuschlag berechnet:
Kurzstrecken: 2 € pro Erwachsener, pro Strecke (1 € pro Kind, pro Strecke)
Langstrecken: 4 € pro Erwachsener, pro Strecke (2 € pro Kind, pro Strecke)
Kurzstrecken: Djerba, Malaga, Mallorca und Enfidha (Monastir)
Langstrecken: Agadir, Fuerteventura, Gran Canaria, Hurghada, Kapverdische Inseln,
Lanzarote, Marrakesch, Marsa Alam, Sharm el Sheikh, Teneriffa
WICHTIGE HINWEISE (D)
Im Preis inbegriffen
bei Pauschalreisen sind, falls nicht anders vermerkt: Hin- und Rückflug in der
Touristenklasse, 20 kg Freigepäck, 30 kg bei Langzeitaufenthalten ab 22 Tagen
(Maximalgewicht pro Gepäckstück: 32 kg) und für Pauschalreisen aus dem Excellence
Katalog, Flughafengebühren, Aufenthalt in Ihrem Hotel laut gebuchter Leistung, Hin- und
Rücktransfer zwischen Flughafen und Hotel (nicht gültig für Reisen aus dem Metropolis
Katalog und ExcellenCity Reisen aus dem Excellence Katalog), Reiseleitung, Parkgebühren
am Flughafen Luxemburg (nur gültig für Pauschalreisen aus den Katalogen LuxairTours,
Excellence und Kreuzfahrten), Reiseversicherungs-Paket (für Pauschalreisen aus den
Katalogen LuxairTours, Excellence und Kreuzfahrten mit Reiserücktrittsversicherung), 1
Reisetasche pro Zimmer (für Pauschalreisen aus den Katalogen LuxairTours, Excellence
und Kreuzfahrten), Sicherungsschein bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs.
bei LuxairTours Nur-Flug-Buchungen
sind, falls nicht anders vermerkt: Hin- und Rückflug in der Touristenklasse; Pauschale: 20 kg
Freigepäck, 30 kg bei Langzeitaufenthalten ab 22 Tagen (Maximalgewicht pro Gepäckstück:
32 kg), Flughafengebühren, Sicherungsschein bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs.
Inzolvenz-Versicherung
Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit bzw. des Konkurses unseres Unternehmens steht Ihnen
ein unmittelbarer Anspruch auf eine Rückerstattung der vorausbezahlten und nicht
erbrachten Dienstleistungen zu. Wir haben in diesen Fällen sichergestellt, dass Ihnen
erstattet werden:
der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs
ausfallen, und notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise.
Unsere Partnerbanken: Banque et Caisse d'Epargne de l'Etat Luxembourg, L-2954
Luxembourg; Dexia-Banque Internationale à Luxembourg, L-2953 Luxembourg; Banque
Générale du Luxembourg, L-2951 Luxembourg
bei LuxairTours Nur-Hotel-Buchungen
„Hotel-Only“-Preise sind in unserem Reservierungssystem hinterlegt und buchbar. Die Preise
beinhalten den Hotelaufenthalt mit entsprechend gebuchter Verpflegungsleistung - Flug
sowie zusätzliche Leistungen, wie Transfers, Reiseversicherungs-Paket, Reiseleitung und
Parkgebühren am Flughafen, sind nicht inbegriffen. Die Saisonzeiten sowie Sonderangebote
können von denen der Pauschalpreise in der Preisliste abweichen. Der Mindestaufenthalt bei
den „Hotel-Only“-Reservierungen beträgt 3 Tage in der Nebensaison und 7 Tage in der
Hochsaison. Mögliche Abweichungen sind im Reservierungssystem hinterlegt.
Mietwagen
Die Preise enthalten generell den Mietwagen (ohne Flug) mit unbegrenzter Kilometerzahl,
die gesetzliche Haftpflichtversicherung, Steuern und nur für den Fahrer das vollständige
Reiseversicherungs-Paket. Zusatzversicherungen, Kraftstoff und örtlich anfallende Steuern
sind, falls nicht in der Preistabelle vermerkt, vor Ort zu zahlen. Ebenfalls können vor Ort auch
die von der jeweiligen Mietwagenfirma angebotenen Zusatzleistungen, wie beispielsweise
„SCDW“ (Ausschluss der Selbstbeteiligung), optional hinzugebucht werden.
Verschiedene Mietwagenfirmen verlangen bei Unterzeichnung des Mietvertrages vor Ort
eine Bargeldkaution oder den Nachweis einer Kreditkarte als Sicherheit für eine Tankfüllung
oder für den Selbstbehalt im eigenverschuldeten Schadensfall. Bitte planen Sie wegen der
Erstattung der Kaution am Rückreisetag genügend Zeit für die Abgabe des Wagens vor dem
Rückflug ein.
Das Mindestalter des Fahrers muss bei der Buchung berücksichtigt werden (beachten Sie
die Angaben in der Preisliste). Der Mietpreis wird pro 24 Stunden ab Entgegennahme des
Fahrzeugs berechnet. Der Wagen muss also spätestens zur gleichen Tageszeit abgegeben
werden. Bei späterer Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, einen Satz von mindestens 24
Stunden zu verrechnen. LuxairTours kann auf Wunsch des Kunden die Mietdauer vorab um
einen Tag verlängern. In diesem Falle wird der Mehrbetrag zum Reisepreis hinzugerechnet.
Entgegennahme und Rückgabe des Mietwagens am Flughafen. Bereitstellung am Hotel
gegen evtl. Zusatzkosten auf Anfrage.
Werfen Sie vor Übernahme des Wagens einen Blick auf den allgemeinen Wagenzustand
und weisen Sie den Vermieter auf etwaige Mängel am Fahrzeug hin. Kontrollieren Sie
außerdem die Reifen und vergewissern Sie sich über das Vorhandensein eines
Wagenhebers sowie eines Reserverads. (Mitnahme des Wagens von Teneriffa nach La
Gomera nicht möglich.)
N.B. Wird zusätzlich zur Pauschalreise ein individuell gestalteter Aufenthalt von den Kunden
gewünscht, entfällt somit das Anrecht auf einen Transfer. Ist die erste Urlaubswoche als
Pauschale gebucht und schließt sich daran ein individuell gestalteter Aufenthalt an, wird nur
der Transfer vom Flughafen zum bei uns gebuchten Hotel gewährleistet. Ist hingegen die
Woche vor der gebuchten Pauschalreise als individuell gestalteter Aufenthalt vorgesehen,
hat der Kunde lediglich Anrecht auf den Transfer von dem bei uns gebuchten Hotel zurück
zum Flughafen. Alle weiteren Transfers sind in diesem Fall vom Kunden selbst zu
organisieren.
Nicht im Preis inbegriffen
sind, falls nicht anders im Preisteil vermerkt: Getränke, Trinkgelder, Gepäckträgergebühren,
Ausflüge sowie sonstige persönliche Ausgaben.
Bitte beachten:
1. Preise
Alle Preise sind in Euro angegeben und gelten pro Person – außer wenn anderweitig
vermerkt (z. B. bei Mietwagen: Preise pro Auto in Euro oder bei Preisangaben in
Fremdwährungen).
1.1. Preistabelle
Der Reisepreis wird durch die Saisonzeit unter den jeweiligen Abflugperioden (Aufenthalt von
- bis) im Abflugkalender für die Aufenthaltsdauer von 1 Woche bestimmt. Bitte beachten Sie,
dass der Abflugkalender einzelner Hotels unterschiedlich sein kann. Der Preis für
Verlängerungen wird wochenweise und gemäß der Saisonzeit der jeweiligen Woche
berechnet.
Fallen an bestimmten Terminen Zuschläge für Rückflugtermine an oder werden Abschläge
an bestimmten Wochentagen gewährt, so sind diese im Abflugkalender gekennzeichnet.
Diese gelten nur in Bezug auf Pauschalreisen. Kinder zahlen anteilig entsprechend den für
das jeweilige Hotel ausgewiesenen Kinderermäßigungen (bzw. erhalten entsprechende
Abzüge). Ausnahme Kinderfestpreise: keine Berechnung von Zu- oder Abschlägen.
Das Preisgefüge innerhalb unserer Saisonzeiten kann durch die eigenen Saisonstrukturen
der Hotels unterschiedlich sein. Somit kann ein ermittelter Reisepreis in der ersten
Saisonspalte teurer sein als z. B. der in der dritten.
Liegt ein Abflugtermin am Ende einer Saison, wird der Preis nach den oben stehenden
Angaben berechnet. Die Preise sind gültig bis zum Ende der ausgewiesenen Saison. Preise
für Verlängerungen nach dem letzten ausgewiesenen Datum finden Sie im nachfolgenden
Katalog. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das gewünschte Hotel weiterhin Vertragspartner
von LuxairTours ist und die gewünschte Reservierung (spätestens zur Buchungsfreigabe der
nächsten Saison) bestätigt werden kann.
1.2. Pauschalreisen
1.2.1 Reiseverlängerung
Der Aufenthalt kann an Ort und Stelle verlängert werden, sofern Rückflug und Hotelzimmer
verfügbar sind. Die Umbuchung ist ausschließlich über unsere Reiseleitung/lokale Agentur
zu tätigen. Die entstehenden Mehrkosten sind vor Ort zu entrichten. Bei einer Verlängerung
des Aufenthaltes wird auch die Reiseversicherung (mit Rücktritt) mitverlängert.
1.2.2. Änderungen vor Ort
Für Änderungen, die der Reisende selbst vor Ort vornimmt, trägt er die Verantwortung.
Entstehende Kosten sind an Ort und Stelle zu den Bedingungen der Leistungsträger zu
entrichten. Eventuell verfallen in Anspruch genommene Sonderangebote.
1.2.3. Vorzeitige Rückreise
Bei einer vorzeitigen Rückreise des Reisenden bitten wir Sie, eine Bescheinigung der
Leistungsträger, der Reiseleitung und/oder der lokalen Agentur über die nicht beanspruchten
Leistungen zu verlangen. Ist der Grund der Rückreise laut den Bedingungen der
Rücktrittskosten-Versicherung gedeckt, so können Sie bei dem Versicherer eine
Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Bodenleistungen (ausgenommen
Selbstbehalt von 50,- pro Person) anfragen.
1.2.4. Nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen
Nimmt der Reisende aus persönlichen Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch,
kann er hierfür keine Erstattung beanspruchen.
1.2.5. Nicht veröffentlichte Leistungen
Bei nicht veröffentlichten Leistungen können sich bei der Preisberechnung die
Saisonstruktur, Galazuschläge und Kinderermäßigungen ändern.
1.3. Sonderangebote
Die Sonderangebote, die mit diesem Vermerk entsprechend im Katalog gekennzeichnet
werden, gelten ausschließlich für unsere Zimmerkontingente in den angegebenen Hotels.
Die Gültigkeit aller Sonderangebote beschränkt sich auf die jeweiligen Anwendungsperioden
und -daten. Wird ein Zimmer über unser Kontingent hinaus beim Hotel angefragt, so besteht
kein Anspruch auf etwaige Sonderangebote.
Ein Anspruch auf Sonderangebote bei Aufenthalten im selben oder in verschiedenen
aufeinanderfolgenden Hotels sowie für Gruppenreisen kann auch unter Einhaltung aller
geforderten Bedingungen nicht automatisch abgeleitet werden.
Im Falle einer gemeinsamen Katalogbeschreibung von 2 Hotels gelten die veröffentlichten
Symbole der besonderen Angebote nicht unbedingt für beide Hotels.
Im Hotelgewerbe ist es üblich, die Dauer des Aufenthaltes in Nächten anzugeben. Die
Sonderangebote wie z. B. 14 Tage zum Preis von 10 verstehen sich demnach als 14 Nächte
zum Preis von 10. Diese Sonderangebote gelten nur für Aufenthalte der angegebenen
Dauer. In unserem Beispiel dürfte der Aufenthalt also weder kürzer noch länger als 14
Nächte sein. Die Gratisnächte sind immer die letzten Nächte des Aufenthaltes.
Bei Sonderangeboten wie 3 Wochen zum Preis von 2, 4 Wochen zum Preis von 3 usw. darf
Pension und Zimmertyp während der gesamten Aufenthaltsdauer nicht geändert werden.
Innerhalb einer Reise können nicht mehrere Sonderangebote miteinander kombiniert
werden, z. B. „Einzel ohne Zuschlag“ und „x Tage zum Preis von y“. Das Sonderangebot
„Einzel ohne Zuschlag“/„Doppel zur Alleinbenutzung ohne Zuschlag“ bezieht sich auf den
Preis, den eine Person als Alleinbenutzer bei Belegung eines Doppelzimmers zahlt.
Frühbucherermäßigungen (First Minute und Early Booking), Preise für Langzeitaufenthalt,
Honeymoon und 55+ oder 60+ gelten als Sonderangebote (auch wenn dies nicht ausdrücklich im
Preisteil vermerkt ist) und sind daher grundsätzlich nicht mit anderen Sonderangeboten auch nicht untereinander - kombinierbar, außer wenn etwas anderes vermerkt ist.
Ermäßigungen für Frühbucher sind gültig für Vollzahler, Kinderermäßigungen gelten auf den
reduzierten Erwachsenenpreis. Ausnahme: Kinderfestpreise werden nicht ermäßigt.
In einigen Fällen gelten die Frühbucherermäßigungen nur, wenn der gesamte Aufenthalt in
den ausgeschriebenen Zeitraum fällt. Wenn die Frühbucherermäßigungen mit dem
Sonderangebot „x Nächte zum Preis von y“ (gesondert vermerkt) kombinierbar sind, wird der
Frühbucherabschlag nur anteilsmäßig für die gezahlten Nächte gewährleistet.
Honeymoon-Angebote: siehe Einführungsseite Honeymoon.
„60+“-Angebote: siehe Einführungsseiten „60+“.
1.4 First Minute/Early Booking
Alle Abschläge für First Minute und Early Booking gelten pro Vollzahler/pro Woche,
Ausnahme „Hotel Only“ – hier gelten Abschläge pro Vollzahler/pro Tag.
Nach Ablauf der jeweiligen First-Minute- und Early-Booking-Frist hat der Kunde bei
Umbuchungen oder Namensänderungen kein Anrecht mehr auf die Abschläge.
2. Kinder
2.1. Kinderfestpreise und Ermäßigungen (2 bis teilweise 17 Jahre)
Die in den Preislisten genannten Kinderfestpreise und -ermäßigungen gelten ausschließlich
für Pauschalreisen. Bei Buchungen, die keinen Flug beinhalten, sind die
Kinderermäßigungen geringer, bzw. sie entfallen. Achtung: Kinderfestpreise und ermäßigungen (z. B. von 75 %) sind meist nur gültig für unsere Zimmerkontingente in den
entsprechenden Hotels.
Die Ermäßigungsprozentsätze für Kinder können unterschiedlich sein. Das Alter der Kinder
am Abreisetag ist maßgebend.
Die Ermäßigung wird für die am Abreisetag gültige Saisonzeit und bei Verlängerung gemäß
der Saisonzeit der jeweiligen Woche berechnet (siehe jeweilige Abflugtabelle).
Die in der Tabelle aufgeführten Kinderfestpreise und -ermäßigungen gelten nur für
Unterbringungen in Zusatzbett(en) sowie evtl. für die speziell ausgeschriebenen
Zimmertypen mit eigenem Buchungscode (z. B. 1 Erwachsener + 1 oder 2 Kinder, 2 Kinder
im eigenen Doppel). Voraussetzung zur Gewährung sind die erforderlichen Vollzahler.
Solange die angegebene Zahl an Vollzahlern nicht erreicht ist, werden Kinder bis zur
erforderlichen Anzahl von Vollzahlern als solche berechnet. Erst danach erhalten weitere
Kinder die ausgeschriebene Ermäßigung bis zur ausgeschriebenen Maximalbelegung des
Zimmers.
1+1 / 1+2 / 2+2:
Die Ermäßigungen für Kinder in Begleitung eines Vollzahlers entnehmen Sie bitte den
Angaben aus dem Textteil unter den Preisen. Der Erwachsenenpreis ist aus den
Zusatztexten der Preistabelle ersichtlich, in der die Hinweise 1+1 (1 Erwachsener + 1 Kind),
1+2 (1 Erwachsener + 2 Kinder), oder 2+2 (2 Erwachsene und 2 Kinder oder 2 Kinder im
eigenen Doppel) auf diese Belegungsmöglichkeit hinweisen. Hinweis für Reisebüros: die
Buchungscodes sind ebenfalls dort ersichtlich. Von Seiten der Hoteliers können diese
Angebote limitiert sein.
Wenn Extraleistungen wie z. B. separate Transfers etc. gebucht werden, wird keine
Kinderermäßigung gewährt, unabhängig von den Ermäßigungen der anderen Leistungen.
2.2. Kinder unter 2 Jahren
Im Rahmen einer LuxairTours Pauschalreise und in Begleitung eines Vormunds werden
Kinder unter 2 Jahren kostenlos - ohne Anspruch auf einen Sitzplatz, jedoch mit der
Freigepäckmenge von 10 kg - befördert.
Bei einigen Häusern werden Kleinkinder bis 2 Jahre bei der Belegung eines Zimmers, auch
bei Unterbringung im Babybett, zur Errechnung der Maximalbelegung mitgerechnet. Für
Kinder unter 2 Jahren sind anfallende Kosten direkt im Hotel zu zahlen.
Nur-Flug-Preise: Kinder unter 2 Jahren zahlen 10 %.
2.3. Kinder unter 12 Jahren
Bei Pauschalreisen wird eine Buchung von alleinreisenden Kindern unter 12 Jahren nicht
akzeptiert.
Hinweis für Reisebüros:
2.4. Kleinkinder
Wir raten Kunden mit Kleinkindern von einer Teilnahme an Rundreisen oder Kreuzfahrten
ab.
2.5. Minderjährige
Minderjährige, die eine LuxairTours Pauschalreise durchführen, können über den örtlichen
Reiseleiter erreicht werden. Name, Anschrift, Telefon, Telefax des örtlichen Reiseleiters sind
den Reiseunterlagen zu entnehmen.
3. Unterkunft und Verpflegung
3.1. Buchungen
Die Verträge mit unseren Leistungsträgern (Hoteliers) beziehen sich auf die Typen der
Zimmer, Apartments, Bungalows; wir können keine Zimmernummer und/oder Zimmer auf
einer bestimmten Etage buchen. Weiterhin können wir bei Hotels mit Zimmern
unterschiedlicher Ausstattung (z. B. mit oder ohne Balkon, teilweise mit Meerblick, usw.)
ohne getrennte Buchungsmöglichkeit laut Preisliste nicht für den Erhalt der gewünschten
Zimmerausstattung garantieren. Sollte der Gast die Möglichkeit haben, einen bestimmten
Blick oder Balkon bzw. Terrasse fest zu buchen, so ist dies in der Hotelbeschreibung durch
die Formulierung „wahlweise …“ (…Meerblick, Poolblick, Balkon etc.) kenntlich gemacht.
3.2. Dauer des Aufenthaltes
Die Mindestaufenthaltsdauer kann unterschiedlich sein und ist im Reservierungssystem
hinterlegt. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 7
Nächte. Dies gilt auch für Ziele, die mehrmals wöchentlich angeflogen werden und bei
Kombination zweier verschiedener Unterkünfte. Wird die Mindestaufenthaltsdauer
unterschritten, können Mehrkosten entstehen.
Die in den Preislisten angegebene Zahl der Tage = Nächte beinhaltet sowohl den Anreisetag
als auch den Rückreisetag, sogar wenn es sich nur um Teile eines Tages handelt. Das
gleiche gilt für die Zahl der Nächte, auch wenn diese zum Teil an Bord des Flugzeuges
verbracht werden.
Aus der Verfügbarkeit der Flüge kann sich ergeben, dass der Hinflug spätnachmittags oder
abends, der Rückflug aber bereits vormittags erfolgt. Für dadurch vor Ort entfallende
Verpflegungsleistungen entsteht kein Ersatzanspruch.
Der Kunde, welcher seine Bodenleistung für 7 Tage gebucht hat, nimmt diese voll in
Anspruch (Anfang Bodenleistung: Mittagessen am Ankunftstag; Ende Bodenleistung:
Frühstück am Abflugtag), wenn er z. B. eine Woche Aufenthalt mit Vollpension gebucht hat
und morgens im Urlaubsort landet. Er nimmt seine erste Mahlzeit am Mittag ein und nach
einer Woche Aufenthalt fliegt der Kunde gemäß Flugplan abends zurück. In diesem Fall hat
der Kunde kein Anrecht mehr auf eine Mittagsmahlzeit am letzten Urlaubstag.
3.3. Kulinarisches Angebot
Hotelmahlzeiten kommen meistens aus Großküchen. Zubereitung und Geschmack sind nicht
jedermanns Sache. Die südländische Hotelküche an gewohnten Maßstäben (z. B.
französischer oder deutscher Küche) zu messen, wäre unrealistisch. Hotels behalten sich bei
geringer Belegung das Recht vor, Tischservice anstelle von Buffets anzubieten oder
umgekehrt.
Leistungen in den A-la-carte-Restaurants sowie Getränke bei Galadiners sind in der Regel
nicht im Preis enthalten.
3.4. Familienzimmer
Belegung und Kinderermäßigung in den Familienzimmern bzw. Suiten entnehmen Sie bitte
den jeweiligen Preistabellen.
3.5. Hotelbeschreibung
Jedes Land stuft seine Hotels in verschiedene standarisierte Kategorien ein, die in unserer
Hotelbeschreibung auch erwähnt werden. Diese offiziellen Kategorien entsprechen aber
nicht immer unserer Beurteilung, sodass wir unsere Hotels mit einer eigenen LuxairTours
Bewertung versehen haben.
Die Hotellerie in unseren Urlaubsgebieten hat sich weitgehend dem internationalen Standard
angepasst. Wir bitten sie jedoch, keine Perfektion bei Service und Sauberkeit zu erwarten.
Auch sollten Sie die Leistungen sowie den Service zweier Hotels aus verschiedenen
Zielgebieten nicht unbedingt miteinander vergleichen (andere Länder - andere Sitten).
Der Betrieb von Einrichtungen wie z. B. Zentralheizung oder -klimaanlage, Swimmingpool
usw. ist von der Wetterlage und der Hotelbelegung abhängig. Auch können Wartungen und
Reparaturen den Betrieb dieser Einrichtungen sowie vorhandener Fahrstühle zeitweilig
beeinträchtigen. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem bei uns
üblichen Standard. Dies gilt unter anderem auch besonders für Gasboiler, Herde sowie für
elektrische Anlagen. Klimaanlagen werden generell nur bei Hitze und zu bestimmten
Tageszeiten in Betrieb genommen. Diese Einrichtungen sind größtenteils nicht individuell
einstellbar und werden in der Regel über eine Zentralsteuerung vom Hotelpersonal bedient.
Sollte die Klimaanlage/Heizung jedoch von den Gästen selbst eingestellt werden können, so
ist dies in der Hotelbeschreibung mit dem Vermerk „individuell regulierbar“ ausgewiesen. Für
Strom- und Wasserrationierung übernehmen wir keine Haftung. Immer häufiger wird die
Stromversorgung des Zimmers in den Hotels mit Chipkarten, die gleichzeitig als
Zimmerschlüssel dienen, aktiviert. So kann der Hotelgast nur bei Anwesenheit im Zimmer die
elektrischen Geräte in Betrieb nehmen. Unterkünfte mit einer eventuell vorhandenen
Klimaanlage und mit direkter Sonneneinstrahlung können daher meistens erst nach einigen
Minuten wieder wohltemperiert sein.
Eine Klimaanlage ist meist auch nicht darauf ausgelegt, bei kühler Witterung als Heizung
benutzt zu werden.
Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie stets vor Inanspruchnahme überprüfen.
Verschiedene Hotels bieten TV-Programme via Satellit an. Über Satellit empfangende
Fernsehsender im nordafrikanischen und im östlichen Mittelmeerraum sowie auf den
Kanarischen Inseln und Madeira sind nicht unbedingt identisch mit den in Zentraleuropa
angebotenen Programmen. Es kann daher vorkommen, dass trotz der Angabe
Satellitenprogramm, kein oder nur sehr wenige deutsch- oder französischsprachige Sender
zu empfangen sind. Die in den Hotelzimmern oder den allgemein zugänglichen
Räumlichkeiten angebotenen Interneteinrichtungen werden in der Regel und sofern nicht
anders erwähnt gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Sollte die Internetnutzung kostenlos
angeboten werden, ist dies in der Hotelbeschreibung erwähnt.
Ebenso ist auch der Konsum von Produkten aus der Minibar in der Regel gegen Gebühr, es
sei denn, dass in der Hotelbeschreibung explizit etwas anderes erwähnt wird, z. B. „Minibar
inklusive“ oder „Minibar, 1. Füllung inklusive“ usw.
3.6. Zimmerbelegung
Sofern nicht anders vermerkt, basiert die Standardbelegung jedes einzelnen Zimmertyps auf
2 Erwachsenen. Die Gewährung von einem oder mehreren Zustellbetten wird unter der
Angabe des jeweiligen Hotels „zusätzliche Kinder“ definiert. Ist eine variable Belegungszahl
möglich, wird diese in der Preistabelle unter der Beschreibung der Zimmerausstattung
angegeben. Auch die Angaben zur Mindest- und Maximalbelegung mit Erwachsenen und
Kindern sind zu beachten.
3.7. Zustellbett / Sofabett
Wird ein Doppelzimmer mit einer Belegung von 3 oder mehr Personen gebucht, so darf man
nicht davon ausgehen, dass es sich bei den zusätzlichen Betten um normale Betten handelt.
Meist ist dies ein Klappbett oder ein Sofa, welches sich zu einem Bett umfunktionieren lässt.
Des Weiteren muss mit einer erheblichen Wohnraumeinschränkung gerechnet werden.
3.8. Unterkunft und Verpflegung
In der Regel sind Unterkünfte bei Ankunft ab 14.00 Uhr verfügbar und müssen am
Abreisetag um 12.00 Uhr geräumt sein.
Halbpension schließt im allgemeinen Frühstück und Abendessen ein.
3.9. Nichtraucherzimmer
Stehen Nichtraucherzimmer zur Verfügung, wird dies in den Zusatztexten der Preistabellen
ausgewiesen. Der Zimmerpreis ist ebenfalls dort ersichtlich.
3.10 Sparzimmer
Sparzimmer verfügen teilweise über eine eingeschränkte Sicht und stehen nur in begrenzter
Anzahl zur Verfügung.
4. Von A - Z
4.1. All Inclusive
Achten Sie auf die Logos unterhalb der Beschreibung Ihres Wunschhotels. Bei den AllInclusive-Häusern sind z. B. Getränke bei den Mahlzeiten, Snacks, Kaffee und Kuchen sowie
Sportaktivitäten im Reisepreis enthalten. In einigen Hotels ist das All-Inclusive-Angebot auf
gewisse Zeiten des Tages begrenzt. Das Angebot ist von Hotel zu Hotel unterschiedlich. In
den meisten All-Inclusive-Anlagen ist es Pflicht, während des gesamten Aufenthaltes zur
Identifikation ein Plastikarmband oder ähnliches Erkennungszeichen zu tragen.
4.2. Animation
Es kann vorkommen, dass, wegen geringer Inanspruchnahme (z. B. in der Vor- und
Nachsaison), ein Teil des angebotenen Programms (Unterhaltung u./o. Sportangebot)
eingestellt wird.
4.3. Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen
Bei Bezahlung von Ausflügen in Ägypten vor Ort mit Kreditkarte erfolgt die Berechnung in
US-Dollar, sodass Währungsschwankungen in größerem Umfang auftreten können.
4.4. Bautätigkeiten, Renovierungen, Reparaturen
Bautätigkeiten bzw. Renovierungen und Reparaturen zu Lärmbelästigungen führen. Leider
haben wir keinen Einfluss auf die Durchführung dieser Arbeiten. Gelegentlich können
derartige Maßnahmen von heute auf morgen ergriffen oder Bauarbeiten nach längerer
Pause wieder aufgenommen werden. Falls uns dies rechtzeitig mitgeteilt wird, werden wir
Sie selbstverständlich noch vor Reiseantritt darüber informieren. Anderenfalls wird unsere
Reiseleitung vor Ort bemüht sein, die Beeinträchtigungen für Sie so niedrig wie möglich zu
halten.
4.5. Beanstandungen, Mängel
Hinsichtlich Ihrer Verpflichtung, uns auf aufgetretene Mängel hinzuweisen bzw. die Reise zu
kündigen, verweisen wir auf unsere in diesem Katalog enthaltenen allgemeinen
Reisebedingungen.
4.6. Beginn / Ende einer Saison
Es kann zu Beginn und gegen Ende einer Saison vorkommen, dass ein Hotelier wegen zu
geringer Belegung seine Leistungen einschränkt oder seinen Betrieb später öffnet oder
früher schließt. In solchen Fällen suchen wir für Sie ein mindestens gleichwertiges
Ersatzangebot. Außerdem können Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsangebote
eingeschränkt sein. Dafür finden Sie mehr Ruhe, mehr Platz und eine Bedienung mit mehr
Zeit für Sie.
4.7. Behinderte Personen
Fluggäste, die auf ständige Unterstützung anderer angewiesen sind, müssen von einer
erwachsenen Person begleitet werden. Personen mit eingeschränkter Mobilität, welche nicht
selbstständig am normalen Bustransfer teilnehmen können, werden auf Wunsch mit einem
Sondertransfer (oftmals nur eine Begleitperson möglich) zum Hotel und zurückbefördert.
Dies muss bei der Buchung angegeben werden.
4.8. Dreiecksflüge
Auf Dreiecksflügen kann keine Sitzplatzreservierung angeboten werden. Hier besteht freie
Sitzplatzwahl.
4.9. Elektronische Geräte
Während des Fluges ist die Benutzung von elektronischen Geräten, wie z. B. Handy, Laptop
und CD-Player, aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Diese Geräte müssen ausgeschaltet
sein.
4.10. Fahrräder
Die Zahl der zu befördernden Fahrräder ist auf Luxair Flügen eingeschränkt, wie z. B. 12 auf
Boeing 737 und nur 2 auf EMB 145 und Q400. Bitte unbedingt das Fahrrad bei der Buchung
auf Ihrem jeweiligen Hin- und Rückflug mit anmelden. Bitte erkundigen Sie sich vorher nach
den abweichenden Meldezeiten am Flugschalter, den Beförderungsbedingungen und der
eventuell erforderlichen Verpackung.
Um sicherzustellen, dass das Fahrrad zum gebuchten Hotel transportiert wird, ist die
Buchung der jeweiligen Transferpauschale erforderlich (Preise auf Anfrage). Kostensatz und
Buchungscode sind unter dem jeweiligen Zielgebiet, Rubrik „Fahrradtransferpauschale“,
veröffentlicht. Diese Transferpauschale kann für jedes Zielgebiet gebucht werden, auch
wenn dies nicht gesondert im Preisteil ausgewiesen ist. Die Beförderung am jeweiligen
Reiseziel erfolgt auf Ihr eigenes Risiko und wird entweder direkt mit dem Transferbus oder
gesondert per Sammeltransport durchgeführt.
4.11. Feiertage
Gesetzliche und kirchliche Feiertage können zu Änderungen des Reiseablaufs vor Ort
führen, für welche wir keine Verantwortung übernehmen.
An diesen Feiertagen läuft das öffentliche Leben tagsüber langsamer als gewohnt. Sollte der
Hotelservice an solchen Tagen davon betroffen sein, bitten wir Sie um etwas Verständnis.
4.12. Flaschentauchen
Wir raten Ihnen, das Flaschentauchen mindestens 24 Stunden vor dem Abflug einzustellen,
da aufgrund des Druckunterschiedes gravierende Gesundheitsschäden (Lähmungen)
auftreten können.
4.13. Flugverschiebungen
Im internationalen Flugverkehr lassen sich Flugverlegungen oder -verzögerungen
insbesondere in der Hauptsaison nicht immer vermeiden. Die An- und Abreisetage sollten
deshalb nicht unbedingt als Erholungstage angesehen werden. Daher raten wir Ihnen, für
diese Tage keine Termine vorzusehen.
4.14. Fotos von Zimmern
Die Abbildungen von Zimmern auf unserer Internetseite stellen lediglich Beispiele dar und
entsprechen in der gezeigten Ausstattung nicht zwingend demjenigen Zimmer, welches von
den Kunden gebucht wurde. Maßgeblich ist hierbei immer die Hotelbeschreibung.
4.15. Fotografieren
Es gelten die üblichen Regeln der Wahrung der Privatsphäre anderer Personen. Vor allem in
Regionen mit moslemischer Bevölkerung ist besondere Zurückhaltung geboten. In Museen
und Kirchen herrscht meistens strengstes Fotografierverbot. In Moscheen ist es zwar in der
Regel erlaubt, dennoch sollte man auf jeden Fall vorher fragen. Militärische Anlagen dürfen
nirgendwo fotografiert werden.
4.16. Geldwechsel
Den jeweiligen Umrechnungskurs der Währung Ihres Reiseziels erfragen sie bei Ihrer Bank.
Die Öffnungszeiten der Banken vor Ort erfahren Sie bei Ihrer Reiseleitung. Sie können auch
an der Rezeption Ihres Ferienhotels Geld wechseln. Gängige Kreditkarten werden in den
Touristenzentren fast überall akzeptiert. An Geldautomaten kann mit diesen Kreditkarten,
oder in einigen Zielgebieten auch mit der EC-Karte, Geld abgehoben werden. In einigen
Zielgebieten werden Kreditkarten als Zahlungsmittel von der LuxairTours Reiseleitung
akzeptiert. Sie erfahren dies von Ihrer Reiseleitung. Bitte beachten: In einigen Ländern
werden nur noch Teilbeträge der Landeswährung vor Rückreise zurückgewechselt.
4.17. Gepäckträger
In den meisten Hotels, unabhängig von Land und Hotelkategorie, gibt es keine Gepäckträger
mehr.
4.18. Highlife und Ruhe
Falls Sie sich für eine Unterkunft in einem belebten Touristenzentrum wie z. B. El Arenal
entschieden haben, müssen Sie damit rechnen, dass es auch nachts laut werden kann.
Südländische Diskotheken und Pubs schließen bekanntlich sehr spät, wenn überhaupt.
Autos und Motorräder unterliegen generell hinsichtlich des Geräuschpegels keinen strengen
TÜV-Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Buchung über die genaue Lage ihres
Wunschhotels!
4.19. Impfungen
Für alle Ziele von LuxairTours bestanden zum Zeitpunkt der Drucklegung keine besonderen
Impfbestimmungen. Für die Maghreb-Staaten wird eine Hepatitis-A-Impfung empfohlen.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig über gesundheitliche Reisevorkehrungen bei Ihrem Hausarzt
oder Gesundheitsamt.
4.20. Kleidung und Garderobe
Wir bitten unsere Kunden, eine der Note des Hotels entsprechende Kleidung mitzunehmen.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise im Katalog. Beim Tragen von Bermuda-Shorts
kann in verschiedenen Häusern der Zutritt zum Speisesaal verweigert werden. In vielen
Hotels ist es erforderlich, dass die Herren zum Abendessen lange Hosen und zu speziellen
Anlässen, wie z. B. einem Galadiner, außerdem Jackett und Krawatte tragen.
4.21. Krankheitsfall
Wenn Sie einen Arzt benötigen, wenden Sie sich bitte an die Hotelrezeption. Verlangen Sie
jeweils vom Arzt und der Apotheke eine Quittung, die Sie nach Ihrem Urlaub bei Ihrer
Krankenkasse und/oder bei sonstigen Vorsorgekassen einreichen, die Sie für einen Teil der
Kosten entschädigen. Ist im Pauschalpreis das Reiseversicherungs-Paket inbegriffen oder
haben Sie diese Versicherung zusätzlich abgeschlossen, so können Sie die Rückerstattung
des Restbetrages - mit der Abrechnung der Krankenkasse und/oder der sonstigen
Versorgungskassen - bei dem Versicherer anfragen (siehe Versicherungsbedingungen).
4.22. Kultur
Andere Länder und andere Sitten erfordern ein gewisses Taktgefühl gegenüber ihrem
Gastgeber. Einen Einheimischen vor dem Fotografieren um sein Einverständnis bitten,
angemessene oder angepasste Kleidung tragen und evtl. ein entsprechendes Trinkgeld für
eine Serviceleistung geben, sind Dinge, die von Verständnis und Respekt zeugen.
4.23. Liegestühle und Sonnenschirme
In einigen Ländern muss für deren Benutzung vor Ort gezahlt werden.
4.24. Miniclubs
Die Öffnungszeiten können je nach Saison und Belegung des Hotels variieren. Bei geringer
Teilnahme behält sich das Hotel außerdem eine zeitweise Schließung des Miniclubs vor.
4.25. Mobilfunk
Über die Mobilfunk-Versorgung in der Urlaubsregion erhalten Sie von Ihrem MobilfunkPartner Angaben über Roaming-Partner, Gebühren und evtl. eine Karte der
flächendeckenden Funkversorgung.
Seien Sie sich darüber bewusst, dass die ständige Erreichbarkeit über das Handy bei
einigen Mitmenschen auf Unverständnis stößt und störend wirkt. Respektieren Sie bitte
Ruhezonen, Restaurants, Andachtsstätten oder auch Zonen, in denen das Benutzen von
Mobiltelefonen untersagt ist.
4.26. Nichtraucherflüge
Weltweit werden immer mehr Flüge als reine Nichtraucherflüge durchgeführt. Auch Luxair
unterstützt den Gesundheitsgedanken vieler und bietet deshalb nur noch reine
Nichtraucherflüge an.
4.27. Parkplatz
Luxair übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Schäden am Fahrzeug, die während der
Parkdauer auf dem LuxairTours Parkplatz erfolgen.
Kosten, die durch die Nutzung eines anderen Parkplatzes, als desjenigen für die LuxairTours
Kunden, entstehen, können nicht erstattet werden.
4.28. Quallen, Ungeziefer, Seetang, Algen, Strandverschmutzungen
Die südländischen Klimaverhältnisse begünstigen das Auftreten von Schaben, Stechmücken
usw. auch innerhalb von Hotelanlagen. Zeitweilig kann es an verschiedenen Stränden zu
massivem Auftauchen von Quallen oder Seeigeln kommen. Auch Seetangablagerungen
oder Algen gehören zu diesen naturbedingten Ärgernissen.
4.29. Rauchverbot
In verschiedenen europäischen Ländern, wie z. B. Italien, Malta, Portugal, Spanien und
Zypern, gelten inzwischen strenge Nichtrauchergesetze. Das Rauchen in Hotels,
Restaurants, Bars, usw. ist hier nur noch in ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt, bzw.
komplett untersagt.
4.30. Reiseleitung
Anschrift, Rufnummer usw. der lokalen Reiseleitung entnehmen Sie bitte dem LuxairTours
Begrüßungsumschlag, den Sie bei Ankunft vor Ort erhalten.
4.31. Sondergepäck
Die Beförderung von Sondergepäck, wie z. B. Fahrräder, Golf- und Tauchergepäck,
Surfbretter unterliegt den Bedingungen und Gebühren der befördernden Fluggesellschaft.
Die Buchung ist nur auf demselben Hin- und Rückflug des Kunden möglich. Für die
Weiterbeförderung am Boden können Größe und Gewicht des Sondergepäcks sowie der
Gesamtumfang von Sonder- und Normalgepäck einen separaten Transport erforderlich
machen. Ist diese Leistung nicht durch eine spezielle Pauschale - wie z. B.
Fahrradtransferpauschale Mallorca - vorab gebucht, sind evtl. Mehrkosten direkt an den
Transporteur zu zahlen.
4.32. Sportaktivitäten
Die Ausübung verschiedener sportlicher Aktivitäten wie Segeln, Tauchen, Windsurfen usw.
sind oft nur gegen Vorlage eines Zertifikats/Ausübungsnachweises möglich.
4.33. Sprache
In manchen Urlaubsgebieten und Hotels haben sich die einheimischen Fachkräfte sprachlich
an die mehrheitlich vertretene Herkunft ihrer Gäste angepasst, ohne hierdurch die übrigen
Nationalitäten zu vernachlässigen oder zu diskriminieren. So wird z. B. in Tunesien und
Marokko vorwiegend Französisch gesprochen.
4.34. Telefonieren
Telefonieren können Sie an der Rezeption und/oder vom Zimmer Ihres Hotels, in einer
öffentlichen Telefonzelle mit Münzen oder mit einer Telefonkarte.
Die Vorwahlnummern für Auslandsgespräche sind in fast allen Zielgebieten: Luxemburg
00352, Belgien 0032, Deutschland 0049
4.35. Tiere
Haustiere werden nur nach gesonderter Vereinbarung transportiert. Wir weisen darauf hin,
dass eine Tierbox während des Flugtransports erforderlich ist und auch im Bus notwendig
sein kann. Transfers: an einigen wenigen Orten behalten sich die Fahrer von Bussen und
Taxis das Recht vor, die Mitnahme von Tieren zu verweigern. Die zusätzlichen Kosten (z. B.
Taxifahrt/Mietwagen) sind vom Kunden zu tragen. Für eine dadurch nicht zustande
gekommene Transferleistung kann kein Anspruch auf Rückerstattung erhoben werden.
Akzeptiert ein Beherbergungsbetrieb den Aufenthalt von Haustieren im Apartment oder
Zimmer, bezieht sich dies nicht auf den Zugang zu den gemeinsamen Einrichtungen des
Hauses.
Wichtig für alle Hunde- und Katzenbesitzer, die ihre Tiere mit in den Urlaub nehmen: bitte
vergessen Sie nicht, Impfscheine mitzunehmen und informieren Sie sich bitte vor der Reise
in südliche Zielgebiete bei Ihrem Tierarzt, ob für Ihren Vierbeiner eine zusätzliche Impfung
als Präventivmaßnahme zur Vorbeugung gegen eventuell im Urlaubsland verbreitete
Tierkrankheiten, wie z. B. die Herzwurmkrankheit (Dirofilariose), erforderlich ist.
4.36. Trinkwasser
Leitungswasser ist in südlichen Ländern meist kein Trinkwasser. Wir empfehlen Ihnen den
Kauf von Mineralwasser im Supermarkt oder an der Bar Ihres Urlaubshotels.
4.37. Überbuchung
Die Hoteliers haben das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen Überbuchungen
vorzunehmen, worüber wir meist nur sehr kurzfristig informiert werden. Wir wissen natürlich,
dass dies nicht im Interesse unserer Kunden ist und können nur unser Missfallen darüber
zum Ausdruck bringen. In einem solchen Fall versuchen wir immer, eine mindestens
gleichwertige Alternative zu finden, die den Erwartungen unserer Kunden entspricht.
4.38. Umwelt
Das Bewusstsein für eine intakte Umwelt gehört bei uns schon fast zur Norm. Auch die
Regionalverwaltungen und Kommunen der Urlaubsgebiete handeln zunehmend in diesem
Sinn. Die ergriffenen Maßnahmen sind noch lange nicht optimal und ausreichend, aber
positive Ansätze und Anfänge sind gemacht. Unterstützen Sie durch Ihr persönliches
Verhalten das allgemeine Engagement. Sparmaßnahmen bei Wasser- und
Energieverbrauch, richtiges Dosieren von Bade- und Waschmitteln sowie Abfallvermeidung
und -entsorgung sind Kleinigkeiten, die Ihre persönliche Urlaubsfreude nicht einschränken,
aber große Auswirkungen auf die Umwelt haben. Machen Sie mit!
4.39. Vorausbuchungen
Bitte beachten Sie, dass eine Vorausbuchung nicht automatisch eine Buchungsbestätigung
ist, da die Verfügbarkeiten sowie die Preise erst nach Buchungsfreigabe bekannt werden.
4.40. Wellness
Bitte beachten Sie, dass die Nutzung in vielen Wellness-, Vital-, SPA- und ThalassotherapieEinrichtungen bestimmten Bedingungen unterliegen. So ist der Zutritt oftmals nur für
Personen ab 18 Jahren gestattet. Viele Zentren verlangen das Ausfüllen eines
Gesundheitsfragebogens sowie eine Verzichtserklärung durch den Kunden für evtl.
Schäden. Die Zentren behalten sich vor, die Nutzung zu verweigern, wenn der Kunde
gewisse Beschwerden und Krankheiten aufweist. Die in diesem Katalog ausgeschriebenen
Wellness- und Therapiepakete werden direkt bei uns gebucht und gezahlt. In den meisten
Fällen erfolgt die Terminabsprache vor Ort mit dem Zentrum. Bitte haben Sie Verständnis
dafür, dass es nicht immer möglich ist, den Terminwünschen der Kunden zu entsprechen.
Die Terminvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit des Zentrums vor Ort.
4.41. Wertsachen
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Wertsachen in den hauseigenen Safes Ihrer Unterkunft zu
hinterlegen.
Einreisebestimmungen für Reisende luxemburgischer, belgischer und deutscher
Staatsangehörigkeit:
Während Ihrer Reise müssen Sie (und Ihre Kinder) im Besitz von gültigen Reisedokumenten
(Personalausweis/Reisepass/Visum) entsprechend der Bestimmungen der jeweiligen
Ausreise-, Transit- und Einreiseländer sein. Der Reisende ist für das Beschaffen und
Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie die
Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung
von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Zur Einreise in die unten aufgeführten Länder werden folgende Einreisepapiere benötigt:
Reisen innerhalb der EU
gültiger Personalausweis oder Reisepass, nicht nur bei der Hin- sondern auch bei der
Rückreise
ÄGYPTEN:
Das obligatorische Visum wird vor Ort ausgestellt (im Reisepreis inbegriffen).
Luxemburgische Staatsbürger (Erwachsene und Kinder): Reisepass
Für belgische und deutsche Staatsbürger gilt: Personalausweis zzgl. 2 Passbilder +
Fotokopie des Ausweises oder Reisepass
MAROKKO und TUNESIEN:
Personalausweis (nur bei Pauschalreisen) oder Reisepass
TÜRKEI
Für luxemburgische Staatsbürger (Erwachsene und Kinder): Reisepass
Für belgische und deutsche Staatsbürger: Personalausweis oder Reisepass
KAPVERDISCHE INSELN
Reisepass
Bei Reisen auf die Kapverdischen Inseln ist ein Visum erforderlich. Der Preis für das Visum ist im
Preis einer Pauschalreise inbegriffen. Luxair übernimmt sämtliche Formalitäten für seine Kunden NUR
FUR BUCHUNGEN spätestens jedoch bis 14 Tage vor Reisebeginn.
Die betroffenen Luxair Kunden müssen sich jedoch bewusst sein, dass ihre persönlichen Daten bei diesem
Vorgang an die kapverdischen Behörden weitergeleitet werden. Die Weiterleitung der persönlichen Daten
ist unumgänglich um den Erhalt des Visums gewährleisten zu können.
Um jedoch ein luxemburgisches Gesetz vom 2. August 2002 zu respektieren, welches besagt dass
persönliche Daten nur dann weitergeleitet werden dürfen wenn die betroffenen Personen ihr Einverständnis
gegeben haben, bittet Luxair seine Kunden folgendes zu beachten:
Der Kunde erklärt, dass er sich bewusst ist, dass LUXAIR seine persönlichen Daten bearbeitet und an die
kapverdischen Behörden weiterleiten wird. Er ist darüber informiert, dass er sich der Übertragung seiner
persönlichen Daten an die kapverdischen Behörden widersetzen kann. Die Verantwortung für den Erhalt
eines Einreisevisums trägt in diesem Falle dann er. Er ist ebenfalls darüber informiert worden, dass er zu
jeder Zeit die Rechtsabteilung von Luxair kontaktieren kann um Einsicht in seine Daten zu erhalten und sie
gegebenfalls zu korrigieren.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und beauftrage Luxair ausdrücklich damit seine persönlichen
Daten an die kapverdischen Behörden weiterzugeben. Der Kunde erklärt, dass er von allen anderen
Reiseteilnehmern (in deren Namen er die Reise bucht) die Erlaubnis besitzt, die jeweiligen persönlichen
Daten, die zur Ausstellung des Visums für die Kapverdischen Inseln notwendig sind, an die zuständigen
Behörden weiterzuleiten. Er erlaubt Luxair ebenfalls die persönlichenDaten des/der mitreisenden
Minderjährigen, dessen gesetzlicher Vormund er ist, weiterzugeben.
Bei kurzfristigen Buchungen (WENIGER ALS 14 Tage vor Reisebeginn) muss das Visum gegen Aufpreis
direkt am Flughafen Sal bzw. Boa Vista ausgestellt werden, es erfolgt keine nachträgliche Rückerstattung
durch LuxairTours.
Bei Nur-Flug Buchungen ist der Preis für das Visum nicht im Preis inbegriffen. Der Preis ist
hierbei vor Ort zu zahlen. Das Visum wird vor Ort ausgestellt.
Bei Reisen nach Ägypten, Marokko, Tunesien, in die Türkei oder auf die Kapverdischen
Inseln: Personalausweis und
Reisepass müssen mindestens 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig sein.
Kinder:
Für alle Länder benötigen Kinder einen eigenen Ausweis mit Lichtbild (plastifizierter
Ausweis für die luxemburgischen Kinder) oder einen eigenen Reisepass. Jeder
Minderjährige, der ins Ausland ohne Begleitung der Eltern verreist, benötigt außer einem
gültigen Personalausweis eine entsprechende Einverständniserklärung der Gemeinde des
Wohnsitzes.
Allgemein:
Einreisebestimmungen gelten in der Regel für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten. Bei
längerem Aufenthalt wenden Sie sich bitte an das zuständige Konsulat.
Für Doppelstaatsangehörige, Staatenlose sowie Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft.
Die Gesetzgebungen für Reisepass- und Visa-Angelegenheiten sind komplex und
umfangreich. Einreisebestimmungen können sich ändern. Wir empfehlen Ihnen deshalb,
einige Wochen vor Reiseantritt, Kontakt zu den zuständigen Einwanderungsbehörden oder
Botschaften aller Länder (Ausreise, Transit, Einreise) aufzunehmen. Dort erhalten Sie
detaillierte Informationen zu den Bestimmungen der einzelnen Länder.
Weitere Informationen finden Sie unter www.mae.lu (für luxemburgische Staatsbürger),
www.diplobel.fgov.be (für belgische Staatsbürger) oder www.auswaertiges-amt.de (für
deutsche Staatsbürger) oder www.iatatravelcentre.com.
Sicherheit: unser Tipp zur Aufbewahrung der Ausweisdokumente
Kopieren Sie zur Sicherheit Ihre Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass und
Reisedokumente) bevor Sie verreisen. Bewahren Sie die Kopien getrennt von den Originalen
während Ihrer Reise auf. Bei Diebstahl der Reisedokumente haben Sie die Möglichkeit, sich
mit diesen Kopien bei Botschaften oder Generalkonsulaten auszuweisen.
Sicherheitsbestimmungen
1. Handgepäck
Erlaubt ist maximal ein Handgepäckstück pro Passagier mit maximal 55 x 35 x 16 cm und 7
kg.
Sämtliche Gegenstände, die als Waffen benutzt werden könnten und sämtliche Stoffe, die
ein Risiko für die Sicherheit darstellen könnten, sind verboten. Dazu gehören:
• scharfe Objekte
• stumpfe Instrumente
• Waffen
• Sprengstoffe oder brennbare Stoffe
• chemische und toxische Stoffe
Flüssigkeitsmengen sind auf Behälter von maximal 100 ml beschränkt.
Sie müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximal 1
Liter Fassungsvermögen verpackt sein.
Dieser muss den Kontrolleuren an den Sicherheitsschleusen vorgelegt werden.
Als Flüssigkeiten gelten:
• Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup
• Parfum
• Gels
• Pasten
• Mascara
• Cremes, Lotionen und Öle
• Sprays
• Inhalte von unter Druck stehenden Behältern
• halbflüssige Mischungen
• andere ähnlich zusammengesetzte Konsistenzen
2. Aufzugebendes Gepäck
Um Probleme mit dem Gepäck zu vermeiden, sollten Sie:
- einen Gepäckanhänger bzw. -aufkleber an jedem aufzugebenden Gepäckstück gut
sichtbar - und mit Ihrem Namen oder zumindest Ihrer Telefonnummer (idealerweise
Mobiltelefon) sowie Ihrer Flugnummer beschriftet - anbringen. Zusätzlich empfehlen
wir Ihnen, einen Namensanhänger bzw. -aufkleber in Ihre aufzugebenden
Gepäckstücke zu legen.
- jedes aufzugebende Gepäckstück mit einem Zahlen- oder Schlüssel-Schloss oder
einem Koffergurt mit Zahlenschloss verschließen.
- eine Bestandsaufnahme von dem Inhalt jedes aufgegebenen Gepäckstücks machen
(mit Wert pro Gegenstand) und diese Liste zusammen mit Ihren Flugtickets
aufbewahren.
Wir haften nicht für Schäden an Gegenständen, die nicht als Gepäck aufgegeben werden
dürfen, einschließlich zerbrechlichen, verderblichen oder besonders wertvollen
Gegenständen wie Geld, Schlüssel, Medikamente, Juwelen, Edelmetalle, Computer,
elektronische Geräte (Fotoapparate), Wertpapiere oder andere Wertgegenstände,
Geschäftsunterlagen, Pässe und andere Identitätsausweise.
Vielen Dank für Ihr Verständnis