Erweiterung Tagebau Stenden Raumverträglichkeitsstudie (RVS)
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Erweiterung Tagebau Stenden Raumverträglichkeitsstudie (RVS)
Verschiebung eines Bereiches für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) Erweiterung Tagebau Stenden Kreis Kleve, Gemeinde Kerken Unterlagen gemäß § 20 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NW für das GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf mit integrierter Raumverträglichkeitsstudie (RVS) zum Umweltbericht Bearbeitung: Antragsteller/in: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski Carl-Peschken-Straße 12 47441 Moers Kies GmbH Kies GmbH Daniel-Goldbach-Straße 25 40880 Ratingen Telefon: 0 28 41/79 05-0 Telefax: 0 28 41/79 05-55 Email: [email protected] Ansprechpartner/in: Ansprechpartner/in: Dornaper Straße 18 42327 Wuppertal Frau Lebbing Readymix Kies GmbH Gebiet NRW: Telefon: 02058 / 9601 -0 Telefax: 02058 / 9601 - 60 Herr Blau Herr Tarter Email: [email protected] h:\daten\projekte\rxste\texte\rxste_rvs.doc Stand: 01.07.2005 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH INHALT 1. EINLEITUNG................................................................................................................... 5 1.1 Untersuchungsanlass ....................................................................................................... 6 1.2 Aufgabe und Ablauf der Untersuchung .............................................................................. 6 2. BESCHREIBUNG DES GEPLANTEN VORHABENS ......................................................... 8 2.1 Lage im Raum ................................................................................................................. 8 2.2 Darstellung der Gründe für das geplante Vorhaben ............................................................ 8 2.2.1 Begründung des Standortes, Lagerstättenqualität .............................................................. 8 2.2.2 Begründung des Bedarfs .................................................................................................10 2.2.3 Substitution von Sand und Kies ........................................................................................11 2.3 Darstellung von Standort- bzw. Planungsalternativen ........................................................12 2.4 Angaben zum geplanten Abbaubetrieb .............................................................................13 2.5 Angaben zur geplanten Rekultivierung..............................................................................15 2.6 Verkehrliche Anbindung...................................................................................................17 2.7 Kurze Darstellung möglicher Auswirkungen des Vorhabens ...............................................17 2.8 Bisherige Abbauplanung ..................................................................................................18 2.9 Regionalwirtschaftliche Auswirkungen ..............................................................................18 3. ZU ERWARTENDE VORHABENSSPEZIFISCHE AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT ..19 3.1 Vorübergehende Auswirkungen .......................................................................................19 3.2 Bleibende Auswirkungen .................................................................................................19 3.3 Folgewirkungen...............................................................................................................20 3.4 Stör-/Schadensfälle .........................................................................................................20 4. UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK ..............................................................20 4.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung .............................................................................20 4.2 Angewandte Untersuchungsmethode ...............................................................................21 5. PLANUNGSRELEVANTE VORGABEN ...........................................................................22 5.1 Landesplanung ...............................................................................................................22 5.2 Regionalplanung .............................................................................................................22 5.3 Landschaftsplanung ........................................................................................................24 5.4 Bauleitplanung ................................................................................................................24 5.5 Schutzausweisungen.......................................................................................................25 5.6 Schutzwürdige Biotope ....................................................................................................26 5.7 Biotopverbundflächen ......................................................................................................26 5.8 Sonstige relevante Planungsvorhaben mit Bedeutung für die künftige Entwicklung des Raumes ..........................................................................................................................27 5.9 NATURA 2000 ................................................................................................................27 5.10 Waldfunktionskarte..........................................................................................................27 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 1 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie 6. Readymix Kies GmbH SCHUTZGUTBEZOGENE BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTSITUATION UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG RAUMBEDEUTSAMER BEREICHE ................................................................................27 6.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes ...........................................................................27 6.2 Ausgangssituation: Nutzungen und Vorbelastungen ..........................................................28 6.2.1 Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft ...............................................................28 6.2.2 Freizeit und Erholung ......................................................................................................29 6.2.3 Öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur........................................................................30 6.2.4 Wohnen und Gewerbe, Siedlungsstruktur .........................................................................30 6.2.5 Wirtschaft und Arbeitsmarkt .............................................................................................30 6.2.6 Verkehr ..........................................................................................................................30 6.2.7 Sonstige Nutzungen ........................................................................................................31 6.2.8 Altlasten .........................................................................................................................31 6.3 Schutzgüter ....................................................................................................................32 6.3.1 Schutzgut Menschen.......................................................................................................32 6.3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume..............................................................32 6.3.3 Schutzgut Boden.............................................................................................................35 6.3.4 Schutzgut Wasser ...........................................................................................................43 6.3.5 Schutzgut Klima / Luft ......................................................................................................49 6.3.6 Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild .............................................................................50 6.3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter......................................................................................51 7. PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES RAUMES OHNE DAS GEPLANTE VORHABEN 51 8. PROGNOSE DER ZU ERWARTENDEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT BEI REALISIERUNG DES VORHABENS ...............................................................................52 8.1 Auswirkungen auf den Umweltbereich Geologie und Boden ...............................................52 8.1.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................53 8.1.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................53 8.2 Auswirkungen auf den Umweltbereich Wasser ..................................................................54 8.2.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................66 8.2.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................66 8.3 Auswirkungen auf den Umweltbereich Klima/Luft ..............................................................67 8.3.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................67 8.3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................68 8.4 Auswirkungen auf den Umweltbereich Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume ....................68 8.4.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................71 8.4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................71 8.5 Auswirkungen auf den Umweltbereich Erholung/Landschaft ...............................................72 8.5.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................73 8.5.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................73 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 2 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH 8.6 Auswirkungen auf den Umweltbereich Wohnen .................................................................73 8.6.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................75 8.6.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................75 8.7 Auswirkungen auf den Umweltbereich Land-/Forstwirtschaft ..............................................75 8.7.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................76 8.7.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................76 8.8 Auswirkungen auf den Umweltbereich Kultur-/ Sachgüter ..................................................77 8.8.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................77 8.8.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................77 9. RAUMORDNERISCHE BEWERTUNG DES VORHABENS ...............................................78 9.1 Verträglichkeit mit den landesplanerischen Vorgaben ........................................................78 9.2 Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und Schutzgütern unter Berücksichtigung von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen ..................................80 10. HINWEISE FÜR NACHFOLGENDE VERFAHRENSSCHRITTE ........................................81 10.1 Umweltverträglichkeitsprüfung .........................................................................................81 10.2 Bauleitplanverfahren, Eingriffsregelung.............................................................................81 11. ÜBERWACHUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN .......................................................82 12. ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT ...............................83 LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS ................................................................................86 ANHANG Anhang 1: Stellungnahme Dr. Tillmanns & Partner zur Altablagerung 630 Anhang 2: Grundwasserganglinien und Lage der Messstellen Anhang 3: Bodenbewertung, Grundlagen Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 3 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH ANLAGEN Anlage 1: Übersichtsplan Maßstab 1:25.000 Anlage 2: Schutzgebiete Verkleinerung, Maßstab i.O. 1:10.000 Anlage 3: Biotoptypen/Nutzung Verkleinerung, Maßstab i.O. 1:5.000 Anlage 4: Abbauplanung Verkleinerung, Maßstab i.O. 1:2.500 Anlage 5: Gesamtrekultivierung Verkleinerung, Maßstab i.O. 1:5.000 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 4 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie 1. Readymix Kies GmbH EINLEITUNG Zur Versorgung des volkswirtschaftlichen Bedarfes mit den erforderlichen Zuschlagstoffen zur Herstellung insbesondere von Beton, Mörtel sowie Produkten der Feuerfestindustrie beabsichtigt die Firma Readymix Kies GmbH, an ihrem Kieswerk im Kreis Kleve in der Gemeinde Kerken die Erweiterung der Gewinnung von Quarzkiesen und -sanden im Nassabbau. Im Rahmen des derzeit betriebenen, genehmigten Abbaus werden lediglich noch Restvorräte gewonnen, sodass der Rohstoffvorrat in naher Zukunft erschöpft sein wird. Die Nachfrage nach dem Rohstoff Kies und Sand ist jedoch vornehmlich im Hoch- und Tiefbau weiterhin anhaltend gegeben. Zur Deckung des stetigen Bedarfs für die Region einschließlich der Existenzsicherung der Readymix-Transportbetonwerke sowie zur langfristigen Sicherung des Standorts Stenden und der dortigen 8 Arbeitsplätze ist die Erschließung angrenzender Abbauflächen dringend erforderlich. Die geplante Erweiterung des Tagebaus Stenden dient der möglichst vollständigen Ausschöpfung der anstehenden Lagerstätte. Eine im Jahr 2003 durchgeführte Eignungsfeststellung hatte zum Ergebnis, dass die hier anstehenden hochwertigen Quarzkiese und –sande der Lagerstätte Stenden zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen oder Ferrosilizium geeignet sind. Das Abbauvorhaben fällt somit unter die Bestimmungen des Bundesberggesetzes. Die geplante Erweiterungsfläche umfasst ca. 44 ha. Sie stellt die Erweiterung der im Westen anschließenden, bereits größtenteils abgebauten und rekultivierten Flächen der Abgrabung Stenden dar und hat die Herstellung einer Wasserfläche zur Folge. Eine Erweiterung des Tagebaus Stenden ist als BSAB bereits im GEP 99 dargestellt. Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit der im GEP dargestellten Erweiterungsfläche bestehen jedoch erhebliche Restriktionen (Baudenkmal Mühle, Mühlenweg als Hauptzufahrt nach Stenden, Beseitigung des vorgebauten Ostufers der Altrekultivierung, Beseitigung eines Aussiedlerhofes), sodass die Firma Readymix bereits 2001 einen GEP-Änderungsantrag zur Verschiebung der Fläche nach Osten bei der Bezirksregierung gestellt hat. Der Regionalrat Düsseldorf räumte in seiner Sitzung am 01.04.2004 dem Kreis Kleve auf Grund seiner besonderen Betroffenheit hinsichtlich zusätzlich darzustellender BSAB die Möglichkeit ein, Vorschläge für die Konfliktlösung in einem Arbeitsbericht zu erarbeiten. Der aktuelle Arbeitsbericht zur Entwicklung der Abgrabungspolitik im Kreis Kleve „Ressourcen schonen, Konflikte minimieren“ mit Stand 31.01.2005 sieht u.a. die „Flächenverschiebung/tausch“ in Stenden vor dem Hintergrund einer vorausschauenden und haushälterischen Bewirtschaftung der Bodenschätze Kies und Sand und der Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen an eine Raumnutzung vor. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 5 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Das Vorhaben der Flächenverschiebung im GEP wurde von der Gemeinde Kerken, dem Kreis Kleve sowie der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 52, bisher wohlwollend betrachtet und unterstützt. 1.1 Untersuchungsanlass Regionalpläne (früher Gebietsentwicklungspläne) legen auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplanes die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. § 19 Abs. 1 LPlG). Das Vorhaben „Erweiterung Tagebau Stenden“ der Firma Readymix Kies GmbH soll im Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf (GEP) zeichnerisch so dargestellt und planerisch abgesichert werden, dass damit die Realisierung ermöglicht wird. Im Umweltbericht sind nach dem Landesplanungsgesetz die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (vgl. § 15 Abs. 1 LPlG). Bei Regionalplanverfahren, die auf Anregung eines Vorhabensträgers durchgeführt werden, hat dieser die erforderlichen Unterlagen beizubringen (vgl. § 20 Abs. 2 LPlG). Mit Vorlage dieser Unterlagen wird der gesetzlichen Vorgabe Genüge getan. 1.2 Aufgabe und Ablauf der Untersuchung Gemäß § 7, Abs. 5 des Raumordnungsgesetzes „ist vorzusehen, dass bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30) durchgeführt wird. In dem dabei gemäß den Kriterien des Anhangs I der Richtlinie 2001/42/EG zu erstellenden Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des Raumordnungsplans auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der wesentlichen Zwecke des Raumordnungsplans zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.“ Auch § 15 Abs. 1 LPlG NW schreibt die Erstellungen des Umweltberichtes gemäß den Kriterien des Anhangs I der Richtlinie 2001/42/EG vor. Gemäß Anhang I der Richtlinie 2001/42/EG soll der Umweltbericht folgende Informationen umfassen: „a. eine Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Planes oder Programms sowie der Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen; b. die relevanten Aspekte des derzeitigen Umweltzustands Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans oder Programms; c. die Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden; Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR und dessen voraussichtliche 6 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie d. Readymix Kies GmbH sämtliche derzeitigen für den Plan oder das Programm relevanten Umweltprobleme unter Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz beziehen...; e. die auf internationaler oder gemeinschaftlicher Ebene oder auf der Ebene der Mitgliedstaaten festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Plan oder das Programm von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und alle Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans oder Programms berücksichtigt wurden; f. die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, einschließlich der Auswirkungen auf Aspekte wie die biologische Vielfalt, die Bevölkerung, die Gesundheit des Menschen, Fauna, Flora, Boden, Wasser, Luft, klimatische Faktoren, Sachwerte, das kulturelle Erbe einschließlich der architektonisch wertvollen Bauten und der archäologischen Schätze, die Landschaft und die Wechselbeziehung zwischen den genannten Faktoren. g. die Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans oder Programms zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglich auszugleichen; h. eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen und eine Beschreibung, wie die Umweltprüfung vorgenommen wurde, einschließlich etwaiger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen (zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse); i. eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung ...; j. eine nichttechnische Zusammenfassung der oben beschriebenen Informationen.“ Die vorliegenden Unterlagen beinhalten eine Raumverträglichkeitsstudie, die als Grundlage für den Umweltbericht dient, der nachfolgend von der Bezirksregierung Düsseldorf erstellt wird. Die Gliederung für die vorliegenden Unterlagen und damit die allgemeine methodische Vorgehensweise wurde mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt. Anmerkung: Für das bereits im Mai 2005 eingeleitete bergrechtliche Rahmenbetriebsplanverfahrens zum hier dargestellten Erweiterungsvorhaben für den Tagebau Stenden der Readymix Kies GmbH wurde eine umfängliche Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet. Die vorliegende Raumverträglichkeitsstudie greift im Wesentlichen auf diese Umweltverträglichkeitsstudie zurück. Die Untersuchungen sind in der Tiefe und Maßstäblichkeit für ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden und gehen daher teilweise über den üblichen Rahmen einer Untersuchung auf Regionalplanebene hinaus. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 7 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie 2. BESCHREIBUNG DES GEPLANTEN VORHABENS 2.1 Lage im Raum Readymix Kies GmbH Die Vorhabensfläche liegt innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf im Kreis Kleve auf dem Gebiet der Gemeinde Kerken. Es ist der Gemarkung Stenden zugehörig und umfasst diverse Flurstücke der Flur 1 und 2. Die geplante Erweiterung des Tagebaus befindet sich südöstlich von Aldekerk zwischen der B 9 im Nordosten und den Siedlungsflächen von Stenden im Süden und beinhaltet vornehmlich Ackerflächen. Westlich schließen der bestehende Tagebau Stenden der Firma Readymix und nachfolgend die Siedlungsflächen des Ortsteiles Rahm an. Der nächstgelegene größere Siedlungsbereich ist Aldekerk im Nordwesten in ca. 2 km Entfernung zur Vorhabensfläche. Die Lage des Vorhabens ist in der Plananlage 1 (Übersichtsplan) dargestellt. Naturräumlich ist der Untersuchungsraum den Kempen-Aldekerker Platten (= Niersplatten) (573) zuzuordnen. Die nördliche Hälfte des Untersuchungsgebietes einschließlich der Tagebaufläche ist hier der Untereinheit Aldekerker Lehmplatte (573.4) zuzuordnen. Diese ebene Terrassenplatte mit einer Höhe von durchschnittlich 35 mNN stellt die nördliche Fortsetzung der Kempener Lehmplatte dar, von der sie durch den Nieu- und Aldekerker Bruch getrennt ist. Südlich von Stenden geht der Untersuchungsraum in den Nieu- und Aldekerker Bruch (573.13) über. Diese Bruchlandschaft (26–29 m NN) hat sich infolge eines spätdiluvialen Rheinarmes ausgebildet, welcher sich in die höheren Terrassenplatten eingegraben hat. 2.2 Darstellung der Gründe für das geplante Vorhaben 2.2.1 Begründung des Standortes, Lagerstättenqualität Vorab ist anzumerken, dass es sich bei der geplanten GEP-Änderung lediglich um einen Flächentausch bzw. eine Verschiebung eines bereits ausgewiesenen BSAB nach Osten handelt, wobei etwa die Hälfte der Flächen des bereits dargestellten BSAB identisch ist mit der neu darzustellenden Fläche (siehe auch Abb. 2, Kap. 5.2). Die Flächenverschiebung hat keinen Einfluss auf das Mengengerüst des GEP. Begründung des Standortes Quarzkiese und -sande lassen sich zur Deckung des anhaltenden Bedarfes an den Rohstoffen nur dort gewinnen, wo sie in ausreichender Qualität und Quantität und abbauwürdiger Ausprägung vorliegen. Die Vorhabensfläche liegt innerhalb eines Gebietes mit großflächigen Quarz- und Quarzitvorkommen. Die ausreichende Qualität und Mächtigkeit ist durch die angrenzenden Gewinnungstätigkeiten im Tagebau Stenden bestätigt. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 8 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Das Kieswerk und die gesamte Infrastruktur sind bereits vorhanden, sodass diesbezüglich keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Der direkte Anschluss des Kieswerkes über den Mühlenweg an die B 9 und ohne Ortsdurchfahrt nach Osten über die Anschlussstelle Kerken an die A 40 garantiert weiterhin eine optimale sozial- und umweltverträgliche Verkehrsanbindung. Bei der beantragten Erweiterung handelt es sich um ein standortgebundenes Vorhaben mit einer begrenzten Flächenverfügbarkeit. Ein Alternativstandort bietet sich somit aus oben angeführten Gründen nicht an, zumal an dieser Stelle auch das Einvernehmen mit der Gemeinde herrscht und keinerlei naturschutzfachliche, wasserwirtschaftliche oder sonstige fachplanerische Konflikte vorhanden bzw. bekannt sind. Darüber hinaus sind auch die 8 dauerhaft eingerichteten Arbeitsplätze sowie rund 40 Folgearbeitsplätze an eine weitere Kiessandgewinnung am vorhandenen Standort gebunden. Gemäß den Zielen des GEP sollen Abgrabungsbereiche die Rohstoffversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Rohstoffbedarfs, der Begrenztheit bestimmter Vorkommen und der dauerhaft umweltgerechten Raumentwicklung sichern. Dabei erfordert die haushälterische Nutzung einer Lagerstätte die maximale Ausbeutung, sofern fachplanerische Belange nicht entgegenstehen. Im Rahmen einer maximalen Ausbeute der Lagerstätte wird der vorhandene Abbaubereich erweitert anstatt an anderer Stelle neue Flächen zur Rohstoffgewinnung aufzuschließen. In Bezug auf andere Raumnutzungen bietet sich hier die Möglichkeit, die Flächen durch die geplante Wiedernutzbarmachung landschaftsökologisch aufzuwerten und in Verbindung mit der bestehenden Abgrabung als zusätzliche Bereiche für den Arten- und Biotopschutz zu entwickeln. Angaben zur Lagerstätte Die Vorhabensfläche grenzt unmittelbar an den bestehenden Tagebau der Readymix Kies GmbH an. Die Fläche ist einerseits aufgrund ihrer Verfügbarkeit geeignet, andererseits liegen hervorragende Lagerstätteneigenschaften und -mächtigkeiten vor. Die anstehende Lagerstätte liegt mit einer Kiesmächtigkeit von ca. 25 m und einem Kiesanteil von mehr als 35 % weit über dem Durchschnitt von anderen Lagerstätten in NRW, wo die Rohstoffmächtigkeit aller Lagerstätten im Mittel etwa 17 m beträgt. Das bedeutet, dass hier je m² nahezu ein Drittel der Rohstoffmenge mehr gewinnbar ist. Die Lagerstätte besteht vornehmlich aus quartären Quarzkiesen und -sanden der Unteren Mittelterrasse aus pleistozänen Flussablagerungen des Rheins mit einer bis zu 2 m mächtigen Lößlehmüberdeckung. Die Karte der „Wirtschaftlich verwertbaren Sand- und Kiesvorkommen“ des Geologischen Dienstes stellt für die Fläche eine Kiessand-Mächtigkeit zwischen 25 und 30 m dar mit einer Abraumüberdeckung von 1-2 m sowie einem Zwischenmittel von ebenfalls 1-2 m. Die Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 9 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH vorgefundenen Mächtigkeiten in der derzeit betriebenen angrenzenden Abgrabung bestätigen eine Kiessand-Mächtigkeit der Lagerstätte von im Mittel 25 m mit einer Deckschicht von etwa 2 m Mächtigkeit und einem nicht verwertbaren Zwischenmittel von im Mittel 1,5 m. Gemäß der Eignungsfeststellung des Instituts für Gesteinshüttenkunde der RWTH Aachen handelt es sich bei der Lagerstätte um den grundeigenen Bodenschatz gemäß § 3 Abs. 4 BBergG Quarz- und Quarzitkiese und -sande, die zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse geeignet sind (s. Kap. 1.2). Das Abbauvorhaben fällt somit unter die Bestimmungen des Bundesberggesetzes. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Rohstoffmächtigkeit und der äußerst guten Qualität des anstehenden Kieses ist die haushälterische Nutzung der Lagerstätte gewährleistet und eine optimale Gewinnung der Ressourcen möglich. Zudem bedingt die überdurchschnittlich hohe Mächtigkeit der Lagerstätte einen geringeren Flächenverbrauch im Vergleich zu geringer mächtigen Lagerstätten. 2.2.2 Begründung des Bedarfs Sand und Kies sind die wichtigsten mineralischen Rohstoffe in Deutschland. Die Verwendung von Sand und Kies liegt trotz des Rückgangs in den letzten Jahren deutlich vor allen anderen Rohstoffen, kein sonstiger mineralischer Rohstoff wird in diesen Mengen benötigt. 95% der Sande und Kiese finden als DIN-gerechte hochwertige Zuschlagsstoffe Verwendung in der Bauindustrie zur Herstellung von Beton, Transportbeton, Mörtel, Estrich, unterschiedlichsten Steinen von Kalksandsteinen bis hin zu Betonpflastersteinen und vielem mehr. 5% werden als „Spezialsand“ zum Beispiel von der Chemischen Industrie, der Gießerei- und Hütten- sowie der Glas- und Keramikindustrie eingesetzt. Er ist Grundlage für die Herstellung aller Arten von Gläsern, Reinigungsmitteln und Spachtelmassen und dient darüber hinaus als Ausgangsmaterial zur Herstellung von Computerchips. Auch in Zukunft wird die Bauwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum und zum Ausbau und Erhalt der öffentlichen Infrastruktur Baukiese und Bausande sowie Spezialsande auf hohem Niveau benutzen. Der Rohstoffbedarf der Firma Readymix wird aus den betrieblichen Erfahrungen der vergangenen Jahre hergeleitet. Demnach sollen am Standort Stenden zukünftig jährlich etwa 400.000-600.000 t Kiessand gewonnen werden. Im Rahmen der beantragten Erweiterung werden die Rohstoffe im Anschluss an die genehmigte Abgrabung in einer Mächtigkeit von im Mittel ca. 25 m abgebaut. Die zur Erweiterung vorgesehene Tagebaufläche hat eine Flächengröße von ca. 44 ha und entspricht dem Rohstoffbedarf für weitere ca. 20 Jahre. Die Vermarktung der Produkte des Kieswerkes Stenden erfolgt regional: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 10 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH § zur Versorgung eigener Anlagen (z.B. Transportbetonwerke) der Readymix-Gruppe in der Umgebung § an Firmen des Bauhaupt- und –nebengewerbes im Umkreis von etwa 30 km Zusätzlich sind die Materialien der Lagerstätte Stenden zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen oder Ferrosilizium geeignet, sodass die Versorgung von Zuschlagstoffen zur Herstellung von Produkten der Feuerfestindustrie ebenfalls abgedeckt werden kann. Mit der Erweiterung der Abbauflächen würde die Versorgung des volkswirtschaftlichen Bedarfs mit den erforderlichen Zuschlagstoffen zur Herstellung insbesondere von Beton, Mörtel sowie Produkten der Feuerfestindustrie mit einer verwertbare Rohstoffmenge von ca. 7,5 Mio. t langfristig für weitere ca. 20 Jahre in der Region gewährleistet. Zudem handelt es sich um einen Flächentausch und nicht um die Ausweisung zusätzlicher Flächen zur Rohstoffgewinnung. 2.2.3 Substitution von Sand und Kies In einigen Bereichen ist eine Substitution von Kies und Sand möglich. Vor allem bei geringen qualitativen Anforderungen an die Rohstoffe (z.B. Radwege, Parkplätze, Baustraßen) kann Kies durch aufbereiteten Bauschutt ersetzt werden. Die daraus erzeugten Produkte sind aber nur zum Teil als Ersatz für primäre Mineralstoffe (Kies, Sand, gebrochene Natursteine) unterschiedlicher Qualität geeignet. Eine differenzierte Studie über die derzeitigen und zu erwartenden Mengen an recyclierten Baustoffen in Deutschland von SCHMIDT CONSULT 1 kommt zu dem Ergebnis, dass auch mittelfristig und unter sehr günstigen Voraussetzungen nur maximal 10 bis 15 % der primären Rohstoffe durch Recyclingmaterial ersetzt werden können. Bei den meisten Anwendungen sind den Möglichkeiten der Substitution Grenzen gesetzt, wenn die Substitute die geforderten Eigenschaften nicht erfüllen. Kies und Sand, vor allem Quarzkies und Quarzsand, werden unter anderem wegen ihrer mechanischen Härte und Stabilität (Widerstand gegen die Zerstörung), sowie wegen ihrer chemischen Neutralität (Inertheit), teilweise wegen ihrer chemischen Zusammensetzung eingesetzt und sind daher meist unersetzliche Rohstoffe von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Laut DIW 2 sind hochwertige mineralische Sekundärrohstoffe aus der Aufbereitung von Bauund Industrieabfällen in verschiedenen Einsatzgebieten bei weitgehend vergleichbaren Qualitätseigenschaften etablierte Substitute für Primärrohstoffe. Beispiele sind Straßenbaumaterialien aus Abbruchbeton, Aufbruchasphalt, Hochofen-, Stahlwerks- sowie Metallhüttenschlacken, Betonzuschlag aus Abbruchbeton, die Verwendung von Flugaschen 1 2 SCHMIDT CONSULT (1999): Technische, ökologische und wirtschaftliche Einflüsse auf die derzeitigen und zukünftigen Mengen an recyklierten Baustoffen. - In: Der Bedarf an mineralischen Rohstoffen: 75-191; Bundesverband Baustoffe, Steine + Erden e.V., Frankfurt/Main. DEUTSCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG: Vorübergehend schwache Nachfrage nach Baustoffen macht langfristige Rohstoffsicherung nicht überflüssig. – In: Wochenbericht 42/97, Berlin Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 11 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH aus Steinkohlenkraftwerken in der Beton- und Zementindustrie sowie von Gips aus Rauchgasentschwefelungsanlagen in der Gips- sowie Zementindustrie. Die Potenziale dieser Stoffe ("Abfälle zur Verwertung") sind allerdings in hohem Masse ausgeschöpft und werden nicht wesentlich zunehmen. Zusätzliche Mengen könnten kurzfristig vor allem durch möglichst sortenreine Erfassung und verbesserte Aufbereitung von Baurestmassen erwartet werden, doch sind die Aussichten für marktfähige Produkte durch die höheren Erzeugungskosten (getrennte Erfassung, längere Transportwege zu Aufbereitungsanlagen, aufwendigere Aufbereitungsverfahren) und die schlechten Verwertungsmöglichkeiten für die minderwertigen Bestandteile eingeschränkt. Selbst eine vollständige Verwertung des auf jährlich maximal 80 Mio. t geschätzten Aufkommens an Bauabfällen (Bauschutt, Straßenaufbruch, Baustellenabfälle) zu hochwertigen Sekundärrohstoffen würde nur rund 10% des Verbrauchs an Bausand und -kies sowie Naturstein für den Tiefbau ersetzen können. Ein hoher Teil dieses Potentials wird aber bereits genutzt. Insgesamt ist für die Zukunft daher nur ein sehr begrenztes zusätzliches Potenzial für den Ersatz von mineralischen Primärrohstoffen zu erkennen. In einigen Bereichen ist sogar die umgekehrte Zielrichtung, also die Substitution anderer Rohstoffe durch Kies und Sand, sinnvoll. Wenn z.B. bei Kunststoffen durch Einsatz von Füllstoffen ein großer Teil der Masse des Produkts durch natürlichen Quarz ersetzt werden kann, so spart das Energie, schont die knappen Erdöl- und Erdgasvorkommen und trägt zur Verminderung des CO2-Ausstoßes bei. Von allen Rohstoffen sind Kies und Sand nach wie vor die am besten verfügbaren und preiswertesten Rohstoffe. 2.3 Darstellung von Standort- bzw. Planungsalternativen Bei der Kiessand-Gewinnung handelt es sich um standortgebundene Vorhaben, da Kiese und Sande sich nur dort gewinnen lassen, wo sie in ausreichender Qualität und Quantität vorliegen. Die hervorragende Qualität und die überdurchschnittlich hohe Mächtigkeit der Lagerstätte in Stenden sind durch die vorhandenen Abgrabungstätigkeiten sowie durchgeführte Bohrungen und hydrografisch/seismische Untersuchungen bestätigt. Bei der geplanten GEP-Änderung handelt es sich lediglich um einen Flächentausch bzw. eine Verschiebung eines bereits ausgewiesenen BSAB nach Osten, wobei etwa die Hälfte der Flächen des bereits dargestellten BSAB identisch ist mit der neu darzustellenden Fläche (siehe auch Abb. 2, Kap. 5.2). Da ein Teilbereich des bereits im GEP dargestellten BSAB nicht abgebaut werden kann, ist zur notwendigen Erweiterung des Tagebaus der vorgesehene Flächentausch zur möglichst vollständigen Ausschöpfung der vorhandenen Lagerstätte mit östlich an den BSAB anschließenden Flächen die einzig sinnvolle Alternative. Eine notwendig werdende Erweiterung der Abbaufläche ist vom vorhandenen Standort aus auf den dargestellten Bereichen möglich, da hier ein konfliktarmer, vornehmlich von Ackerfluren eingenommener Freiraum anschließt. Im Süden und Westen begrenzen die Siedlungsbereiche von Stenden Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 12 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH und Rahm die Nutzungsmöglichkeiten. Im Norden wäre ein Wechsel auf die andere Seite der B 9 erforderlich. Auch aus verkehrstechnischer Sicht stellt sich der Standort nicht nur durch seine umweltund sozialverträgliche Anbindung (siehe Kap. 2.6), sondern auch durch die vorhandene Kundenstruktur und die Verbrauchernähe optimal dar. Die anderen firmeneigenen Standorte im Regierungsbezirk Düsseldorf - hierzu zählen die Standorte Viersen, Kaarst, Kleinenbroich und Vorst - kommen für eine Alternativbetrachtung nicht in Betracht. Alle 4 Alternativen decken sehr regionale Märkte im direkten Umfeld von 20-30 km ab. Wenn man theoretisch den Marktraum Stenden von dort bedienen möchte, müsste die Jahrestonnage von rund 500.000 t über die Straße gepuffert werden. Neben der zusätzlichen erheblichen Umweltbelastung von rund 15 Mio. tkm (Tonnenkilometer), würde die zu entrichtende zusätzliche Lkw-Maut zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen. Des Weiteren sind alle Kieswerkalternativen annähernd voll ausgelastet. Eine Erhöhung der Tonnage ist nur über eine Modernisierung bzw. Erneuerung der Gewinnungstechnik und Anlagentechnik möglich, was zu einer Belastung des Unternehmens von rund 15-20 Mio. € führen würde. Damit würden sich die Kosten der produzierten Tonne mehr als verdreifachen. Ein Verkauf des Kieses zu marktgerechten Preisen wäre nicht mehr möglich. Zudem befinden sich die Standorte Viersen, Kaarst, Kleinenbroich selbst in Erweiterungsverfahren. Insoweit kann hier nur von einem genehmigten und gesicherten Vorrat von max. 2 Jahren gesprochen werden. Aus diesen Gründen ist hinsichtlich eines Alternativ-Standortes für den vorgesehenen BSAB eine weder ökologisch noch ökonomisch günstigere Möglichkeit erkennbar. Eine Verschiebung der Abbauflächen nach Osten ist daher die einzig sinnvolle. 2.4 Angaben zum geplanten Abbaubetrieb Sowohl die Gewinnung und Aufbereitung als auch der Abtransport des in der geplanten Erweiterungsfläche anstehenden Kiessandes werden vergleichbar mit dem derzeit in Betrieb befindlichen Tagebau sein. Zeitlicher Ablauf Die Gewinnung soll unmittelbar im Anschluss an die genehmigte Abgrabung beginnen. Die Erweiterungsfläche ist in insgesamt 6 Abbauphasen von etwa gleicher Größe unterteilt, die bei einer geplanten durchschnittlichen Jahresförderung von ca. 400.000-600.000 t, abhängig von Konjunktur und Nachfrage, für jeweils ca. 3-4 Jahre Abbau ausgelegt sind. Die Abbaufelder entsprechen einer zukünftigen Hauptbetriebsplanaufteilung. Unter Berücksichtigung des Gesamtabbauvolumens und der Jahresförderung beträgt die voraussichtliche Gesamtlaufzeit der beantragten Erweiterung etwa 20 Jahre zuzüglich 1 Jahr Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 13 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH für die nachfolgende Wiedernutzbarmachung sowie einem weiteren Jahr für den Rückbau des Anlagenstandortes und der Bau- und Bandstraße mit abschließender Herrichtung. Aufschluss, vorbereitende Arbeiten Die Erschließung des Erweiterungsgeländes beginnt mit dem Aufschluss im Abbaufeld 1. Sobald in ausreichender Größe das Grundwasser freigelegt ist, wird aus dem benachbarten Tagebau das Gewinnungsschiff übergesetzt. Gegebenenfalls wird ein neues Gewinnungsgerät eingeschwommen. Die Anlagen des ehemaligen Wasserwerkes sowie die nicht mehr benötigten Hallen des Hofes im Westen der Erweiterungsfläche werden vor Beginn des Abbaus im entsprechenden Abbaufeld sachgemäß zurückgebaut. Die Waschberge aus der in die Abbaufläche hereinragenden Altablagerung werden vor dem Abbau gesondert abgetragen und nachfolgend im Wegebau Verwendung finden (siehe auch Stellungnahme Dr. Tillmanns & Partner zur Altablagerung im Anhang zu Teil II). Abbau Die anstehenden Kiessande stehen in einer Mächtigkeit bis zu ca. 30 m, im Mittel 25 m, an und sollen bis zur Quartärbasis abgebaut werden. Die überlagernden Deckschichten weisen eine Stärke von etwa 2,0 m auf, sodass die Abbautiefe im Mittel etwa 27 m betragen wird. Die vorgesehene Tagebauerweiterung wird hinsichtlich Gewinnungsgerät, Abbautiefe und jährlicher Abbaumenge gegenüber der derzeit stattfindenden Gewinnungstätigkeit im Wesentlichen unverändert bleiben. Der Abbau erfolgt sukzessive entsprechend den vorgegebenen Abbaufeldern (siehe Anlage 4). Nach Abtragung von Oberboden und Abraum werden zum Abbau der Kiese und Sande im Trockenbereich bis zur Freilegung des Grundwassers Raupenfahrzeuge und Radlader eingesetzt. Die Gewinnung im freigelegten Grundwasser erfolgt derzeit mittels Schwimmbagger mit Tiefgreifer. Zur Zeit wird geprüft, inwieweit zukünftig ein anderes Gewinnungsgerät eingesetzt werden kann. Die dauerhaft verbleibenden Böschungen werden mit standsicheren Böschungsneigungen hergestellt. Innerhalb der geplanten Erweiterungsfläche von ca. 44 ha beträgt die Nettoabbaufläche (verritztes Gelände) ca. 38 ha. Durch die einzuhaltenden Sicherheitsabstände zu angrenzenden Nutzungen ergibt sich innerhalb des Erweiterungsgeländes eine Abstandsfläche (unverritztes Gelände) von ca. 6 ha. Die jeweiligen Mindest-Sicherheitsabstände zur Abbaukante sind nachfolgend aufgeführt: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 14 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH - zum befestigten Fahrbahnrand der B 9 20 m - zu sonstigen Straßen 15 m - zu angrenzenden Grundstücken und Wegen 5m - zu Gebäuden - zur Kirche St. Thomas 15 m 100 m Zur Dorfstraße von Stenden wird in Absprache mit der Gemeinde ein 150 m breiter Abstand zur Abbaukante eingehalten. Innerhalb dieses Streifens ist zwischen 100 und 150 Entfernung zur Dorfstraße die Schüttung eines Walles geplant. Der Wall soll bepflanzt und in Teilbereichen durch einen Weg zugänglich gemacht werden. Hier soll während der Abbauarbeiten über einen Spazierweg mit Aussichtspunkt und Schautafel den Bürgern und Interessierten Einblick in den Abbauprozess und die Herrichtung sowie Infos zu Geologie und Kiesabbau gegeben werden. Aufbereitung Der Abtransport des gewonnenen Materials erfolgt über eine Förderbandanlage zum bestehenden Anlagenstandort. Dazu wird unterhalb des Mühlenweges ein Rohrdurchlass errichtet. Die detaillierte Ausführung der Unterquerung des Mühlenweges wird in einem gesonderten Betriebsplan geregelt. Der Rohkies wird am Anlagenstandort klassiert und zu hochwertigen DIN-gerechten Fertigprodukten aufbereitet. Das Waschwasser wird wie bisher über vorhandene Absetzbecken in den See zurückgeleitet. Kieswerk Die Betriebsfläche des Kieswerkes mit Aufbereitungsanlage, Rohkieshalde, Fertigproduktenlager, Siloanlagen sowie Flächen für Verladung und Zuwegung ist bereits vorhanden und umfasst ca. 4,3 ha. Die vorhandenen Betriebseinrichtungen sollen wie bisher weiter genutzt werden. Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme ist hierfür nicht erforderlich Das aufbereitete Fertigprodukt wird am Kieswerk auf LKW verladen und abtransportiert. Die Transportroute wird identisch mit der derzeitigen sein und verläuft vom Anlagenstandort über die vorhandene Erschließung. 2.5 Angaben zur geplanten Rekultivierung Die Wiedernutzbarmachung des Geländes folgt dem Abbau zeitversetzt mit einem Nachlauf von etwa einem Jahr. Ein weiteres Jahr wird für den anschließenden Rückbau und die Herrichtung des Anlagenstandortes und der Bau- und Bandstraße benötigt, sodass das Vorhaben nach voraussichtlich 22 Jahren abgeschlossen sein wird. Folgende Ziele werden bei der Herrichtung berücksichtigt: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 15 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH § Eingliederung des Abbaubereiches in die umgebende Landschaft § Landschaftsgerechte Wiederherstellung und Aufwertung des Landschaftsbildes § Optimierung der Flächen im Sinne des Arten- und Biotopschutzes § Einbindung in das Rekultivierungskonzept für den bestehenden Tagebau Nach Beendigung der Abbautätigkeit und Wiedernutzbarmachung wird eine Seefläche von ca. 32 ha verbleiben. Es entstehen Uferbereiche mit wechselnden Böschungsneigungen und insbesondere im Nordwesten (alternativ im Südwesten) durch Einbau von anfallendem Abraum breite Flachwasser- und Verlandungszonen. Sowohl die temporären als auch die dauerhaft verbleibenden Böschungen werden mit standsicheren Böschungsneigungen hergestellt. Der Wellenschlagbereich des entstehenden Sees wird zusätzlich im Laufe der Jahre durch zunehmende Entwicklung der Ufergehölze (Weidengebüsch) und Röhrichte stabilisiert. Durch eine bereichsweise Pflanzung von Weiden-Ufergebüschen wird die Uferlinie der neu entstandenen Seefläche auch optisch untergliedert. Auf den Abstandsstreifen sollen zu weiteren Eingrünung des Geländes standortgerechte, heimische Baum-Strauchhecken, Baumgruppen und Einzelbäume gepflanzt werden, die z.B. diversen Heckenbrütern als Lebensraum dienen, zum anderen einen Abschirmeffekt gegenüber angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen bewirken. Große Bereiche der Uferböschungen einschließlich der Verlandungszonen und Offenbereiche auf Mittelwasserniveau bleiben der freien Selbstentwicklung überlassen. Diese Flächen werden nicht mit Oberboden angedeckt, um möglichst nährstoffarme Bodenverhältnisse zu schaffen. Die mageren, trockenen bis hin zu sehr feuchten Standorte sind im betreffenden Naturraum nicht häufig vertreten. Hier werden sich im Laufe der Zeit artenreiche Ruderalfluren ausbilden, die in z. T. vegetationsfreie Flächen der Wasserwechselzone übergehen. Das Pflanzenarteninventar wird zum einen im Naturraum bereits vorhandene Kraut- und Grasarten beinhalten, zum anderen bieten die hergestellten Standorte auch selteneren Pflanzen Ansiedlungsmöglichkeiten. Insbesondere ist mit dem Eintrag von Arten aus dem angrenzenden, bereits zum größten Teil rekultivierten und sich fortentwickelnden Gelände des bestehenden Tagebaus Stenden zu rechnen. Mit fortschreitender Vegetationsentwicklung der geschaffenen wertvollen Biotope wird eine Erhöhung der faunistischen Artenvielfalt einhergehen. Neben der Entwicklung von wertvollen Flächen für den Arten- und Biotopschutz wird in Verbindung mit der genehmigten Rekultivierung des bestehenden Tagebaus Stenden für den Gesamtbereich langfristig ebenfalls die Möglichkeit zur Schaffung eines hochwertigen Freiraumes mit Potenzial für die Erholungsnutzung und für die Verbesserung des Wohnumfeldes geboten. Der geschüttete Erdwall im Süden der Erweiterungsfläche soll nach Beendigung der Abbautätigkeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Geländereliefs wieder Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 16 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH abgetragen werden. Hier werden die Flächen der ursprünglichen landwirtschaftlichen Nutzung wieder zur Verfügung gestellt. 2.6 Verkehrliche Anbindung Die Transportroute wird identisch mit der derzeitigen sein und verläuft vom Anlagenstandort über die vorhandene Erschließung auf den Mühlenweg mit Anbindung an die B 9. Von hier besteht über die Anschlussstelle Kerken direkter Anschluss an die A 40 ohne Ortsdurchfahrt. Gegenüber der derzeitigen, genehmigten Situation wird dabei keine Veränderung eintreten. Das tägliche Verkehrsaufkommen wird bei ca. 60-90 LKW liegen. 2.7 Kurze Darstellung möglicher Auswirkungen des Vorhabens Die projektierte Erweiterung des Abbaus ist mit der Entnahme des geologischen Untergrundes und der natürlich gewachsenen Bodenschichten innerhalb der Nettoabbaufläche und einer daraus resultierenden Reliefänderung verbunden. Des weiteren bewirkt die abbaubedingte Freilegung des Grundwassers die Umwandlung von Land- in Wasserfläche und eine räumlich begrenzte, jedoch unerhebliche Grundwasserbeeinflussung im nahen Umfeld. Mit dem Abbaubetrieb selbst sind ausschließlich temporäre Auswirkungen verbunden wie z.B. abbaubedingte Emissionen sowie landschaftsästhetisch störende Faktoren (Gewinnungsgeräte, Offenbodenflächen, Bodenmieten etc.), die auf den jeweiligen Abbauabschnitt und den Anlagenstandort beschränkt bleiben. Nach Beendigung des Abbaus werden diesbezüglich keine Auswirkungen verbleiben. Auswirkungen auf Siedlungsbereiche wird es aufgrund des vereinbarten Mindestabstandes zwischen dem Vorhabensbereich und besiedelten Flächen nicht geben. Der Transport erfolgt ohne Ortsdurchfahrt ausschließlich über Straßen für den regionalen und überregionalen Verkehr. Mit Durchführung des Vorhabens ist eine Beseitigung von insgesamt rund 40 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, zum größten Teil ertragreicher Ackerschläge, verbunden. Hierbei wird die ackerbauliche Nutzung sukzessive entsprechend dem Abbaufortschritt aufgegeben, wobei die noch nicht beanspruchten Flächen bis zum Abbau weiter landwirtschaftlich genutzt werden können. Die geplante Wiederherrichtung des Abbaugeländes sieht eine Nutzung nahezu ausschließlich für die Belange des Biotop- und Artenschutzes vor. Die naturnahe Rekultivierung wird sich zum einen positiv auf die dortige Tier- und Pflanzenwelt auswirken, zum anderen wird durch die Aufwertung des Landschaftsbildes der Erholungswert für den Menschen deutlich gesteigert und das Wohnumfeld verbessert. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 17 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Von daher sind positive raumbedeutsame Auswirkungen für die Bereiche Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume sowie Mensch/Landschaft zu erwarten. Relevante Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft sind nicht zu erwarten. 2.8 Bisherige Abbauplanung Der bestehende Tagebau Stenden hat eine Gesamtgröße von ca. 76 ha, wobei noch ca. 2,5 ha Restvorräte zum Abbau anstehen. Der größte Teil der Flächen ist bereits abgebaut und rekultiviert. Gemäß Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 27.03.1990 muss der Abbau bis Ende 2008 und die Herrichtung bis Ende 2009 abgeschlossen sein. In 2003 wurde das Restvorkommen neu geologisch untersucht. Danach ist eher von einem Abbauende Ende 2006 auszugehen. Mit Eignungsfeststellung vom 27.11.2003 unterliegt die genehmigte Abgrabung als „Tagebau Stenden“ der Bergaufsicht unter Zuständigkeit des Bergamtes Moers. Die durchzuführende Rekultivierung liegt im genehmigten Zeitrahmen. So sind die Uferböschungen bis zum letzten Abbauabschnitt allseitig hergestellt und die Schaffung der geplanten Biotoptypen einschließlich der Pflanzungen erfolgt. Eine Ausnahme bildet lediglich die Halbinsel, auf der das Kieswerk und die Betriebsflächen untergebracht sind. 2.9 Regionalwirtschaftliche Auswirkungen Die Produkte des Kieswerks Stenden dienen ausschließlich der regionalen Vermarktung. So werden sie zum einen zur Versorgung der firmeneigenen Transportbetonwerke genutzt, zum anderen werden Firmen des Bauhaupt- und Nebengewerbes in einem Umkreis von etwa 30 km beliefert. Darüber hinaus sind von diesem Betrieb dauerhaft 8 Arbeitsplätze sowie Folgearbeitsplätze ortsansässiger Handwerker und Dienstleister abhängig. In dieser hervorragenden Qualität, Mächtigkeit und Zusammensetzung sind Kiese und Sande in NRW nur noch selten verfügbar. Es besteht daher ein volkswirtschaftliches Interesse an der Ausweisung von weiteren Bereichen zum Kies - und Sandabbau im Bereich Stenden. Im Falle einer Beendigung der Kiessandgewinnung am Standort Stenden müsste der anhaltende Bedarf an diesem Rohstoff aus anderen, entfernteren Quellen mit voraussichtlich wesentlich größerem Flächenbedarf gedeckt werden. Der Transport der gewonnenen Rohstoffe erfolgt ausschließlich zu Zielorten innerhalb Nordrhein-Westfalens, überwiegend jedoch in die nahegelegenen Ballungsräume. Es erfolgt keine Vermarktung in andere Bundesländer oder europäische Nachbarländer. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 18 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH 3. ZU ERWARTENDE VORHABENSSPEZIFISCHE AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT 3.1 Vorübergehende Auswirkungen Die vorübergehenden Auswirkungen der geplanten Tagebauerweiterung beschränken sich auf die Abbau- und Rekultivierungsphase. Die mit dem Abbaubetrieb selbst und der nachfolgenden Aufbereitung am bestehenden Anlagenstandort verbundenen Emissionen (Geräusch-, Abgas- und Staubemissionen) werden nur in begrenztem Maße und nicht weitreichend wirksam werden. Auftretende Emissionen sind mit denen der genehmigten Abgrabung vergleichbar. Höherwertige Biotope sind angrenzend nicht vorhanden, sodass randliche Beeinträchtigungen durch die Abbau- und Transportvorgänge nicht erheblich sind. Visuelle Beeinträchtigungen während der Abbauphase beschränken sich in den jeweiligen Abbauabschnitten auf die sukzessive Entfernung der Vegetationsdecke und die Entstehung von Offenboden- und Grubenbereichen sowie Bodenmieten. Hinzu kommen die zum Abbau eingesetzten Geräte und Baufahrzeuge. Das Kieswerk ist bereits vorhanden und vollständig eingegrünt, so dass die Betriebsanlagen von außen kaum einsehbar sind. Da Abbau und Rekultivierung abschnittsweise vorgenommen werden, gehen die vorübergehenden Auswirkungen nicht von der gesamten Fläche, sondern in der Hauptsache vom jeweiligen Abbauabschnitt aus. 3.2 Bleibende Auswirkungen Durch die Inanspruchnahme von überwiegend Ackerfluren wird ein Teil der derzeit im Raum befindlichen landwirtschaftlichen Nutzflächen dauerhaft beseitigt und nicht mehr zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte zur Verfügung stehen. Bleibende Auswirkungen sind des weiteren der Verlust anstehender Bodenprofile und geologischer Schichten sowie die Veränderung des natürlichen Reliefs. Damit verbunden ist die Freilegung des Grundwassers und der dauerhafte Verbleib eines Stillgewässers, einhergehend mit einer geringen, jedoch unerheblichen Beeinflussung des Grundwasserstandes im räumlich eng begrenzten Umfeld. Die naturnahe Rekultivierung wird zu einer dauerhaften Erhöhung des faunistischen und floristischen Artenpotenzials führen und zur Verbesserung der Strukturvielfalt und des Erholungswertes im Raum beitragen. Ebenso ist eine dauerhafte Aufwertung des Landschaftsbildes zu erwarten. Diese aus einer naturnahen Wiederherrichtung resultierenden positiven Effekte werden sich im Laufe der Zeit mit fortschreitender Entwicklung der geschaffenen Biotopstrukturen weiter verstärken. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 19 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie 3.3 Readymix Kies GmbH Folgewirkungen Als Folge der naturnahen Rekultivierung tritt eine Steigerung der landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertigkeit des Antragsgeländes sowie eine Erhöhung der landschaftlichen Vielfalt und Optimierung der Biotopstrukturen ein. Die damit verbundene Verbesserung der Erholungswirksamkeit des Bereiches trägt zum „gesellschaftlichen Mehrwert“ bei. Aufgrund der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung innerhalb des beantragten BSAB unterbleibt zukünftig der damit verbundene Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in den Boden. Negative raumbedeutsame Folgewirkungen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. 3.4 Stör-/Schadensfälle Stör- und Schadensfälle können theoretisch durch Austritt boden- und wassergefährdender Substanzen aus den Abbau- Transport- und Aufbereitungsgeräten auftreten. Derartige Störfälle treten bei Abgrabungen generell aber nur sehr selten auf. Für den Fall werden im Abbaugelände ständig Ölbindemittel bereitgehalten. Die Wartung und Betankung der Maschinen erfolgt wie bisher auf dem vorhandenen Anlagenstandort. 4. UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK 4.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung Die räumlich Abgrenzung ergibt sich in Abhängigkeit von randlicher Ausdehnung eingriffsbedingter Störungen sowie der Ausdehnung und Empfindlichkeit vorkommender Biotoptypen. Da visuelle, akustische und ökologische Auswirkungen bei Abgrabungen nicht weitreichend sind, ist der engere Untersuchungsraum auf einen Abstand von durchschnittlich 500 m zum Vorhabensbereich begrenzt (vgl. technische Richtlinien zum Abgrabungsgesetz (RdErl. d. MURL vom 08.03.1990). Zur Erfassung möglicher raumbedeutsamer Auswirkungen erfolgt für die textlichen Beschreibungen und Kartendarstellungen bei Bedarf die Betrachtung eines größeren Raumes. Die inhaltliche Abgrenzung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und wird konkretisiert durch das vorhabensbezogene Anforderungsprofil der Bezirksregierung Düsseldorf. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 20 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie 4.2 Readymix Kies GmbH Angewandte Untersuchungsmethode Entsprechend dem Anforderungsprofil der Bezirksregierung Düsseldorf für die zur Prüfung der Raumverträglichkeit erforderlichen Unterlagen umfassen die vorliegenden Unterlagen folgende Arbeitsschritte: § Auswertung von Darstellungen und Festsetzungen in Text und Karte, die aus rechtlicher Sicht behörden- oder allgemeinverbindlich und daher zu beachten sind (Planerische Vorgaben) § Allgemeine Darstellung des Vorhabens und der umwelt- und raumrelevanten Wirkungsprozesse § Beschreibung der geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten § Erhebung und Beschreibung des Ist-Zustandes und der Nutzungen § Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation § Prognose der Entwicklung des Raumes ohne das Vorhaben § Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt während und nach Beendigung des Vorhabens § Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung § Hinweise für nachfolgende Planungsschritte § Darstellung von Überwachungsmaßnahmen § Zusammenfassung und Fazit Für die Bestandserfassung und Bewertung wird der Zustand 2004/2005 von Natur und Landschaft herangezogen. Hier wird auf die für das Rahmenbetriebsplanverfahren (bereits im Verfahren), durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie zurückgegriffen. Neben den im Raum durchgeführten Kartierungen und Untersuchungen wurden allgemein zugängliche Grundlagen und Untersuchungen von Fachbehörden sowie planungsrelevante Untersuchungen einzelner Institutionen ausgewertet (s. Quellenverzeichnis). Die Erhebung und Auswertung erfolgte flächendeckend für das Untersuchungsgebiet. Kartographisch werden die Ergebnisse im Maßstab 1:5.000 bis 1:50.000 dokumentiert. Für einige Schutzgüter sind geringere Erheblichkeiten der Auswirkungen festgestellt worden. Dem entsprechend sind diese unterschiedlich intensiv bearbeitet und dargestellt worden. Für die Bewertung wird eine Einschätzung gegenüber potenziellen erheblichen, vorhabensbedingten Wirkungen auf die einzelnen Schutzgüter vorgenommen. Die Auswirkungsprognose wird gemäß dem vorgegebenen Anforderungsprofil für die einzelnen Umweltbereiche textlich erläutert. Dabei werden jeweils die möglichen raumrelevanten Auswirkungen während der Abbau- und Betriebsphase sowie nach Rekultivierung betrachtet. Auf Grundlage der Auswirkungsprognosen und der Konfliktanalysen erfolgt die Entwicklung möglicher Vermeidungs- und Verminderungsaspekte. Den Abschluss der vorliegenden Unterlagen bildet eine allgemeinverständliche Zusammenfassung. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 21 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie 5. PLANUNGSRELEVANTE VORGABEN 5.1 Landesplanung Readymix Kies GmbH Die Ziele der Landesplanung und Raumordnung sind in Nordrhein-Westfalen in dem die Landesfläche deckenden Landesentwicklungsplan (LEP NW) dargestellt. Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (1995) weist die Vorhabensfläche und den größten Teil des Untersuchungsraumes als „Freiraum“ mit „Grundwasservorkommen“ aus. Im Süden entlang der A 40 ist ein „Waldgebiet“ dargestellt. Entsprechend den textlich dargestellten Zielen sind abbauwürdige Bodenschätze zur langfristigen Versorgung mit heimischen Rohstoffen durch die Regionalplanung zu sichern. (C.IV.2.1, LEP NW 1995). 5.2 Regionalplanung Der Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirkes Düsseldorf (GEP 1999) weist westlich des als Wasserfläche dargestellten Tagebaus Stenden eine Erweiterungsfläche als „Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) und als „Wasserfläche“ aus, welche die geplante Tagebauerweiterung etwa zur Hälfte erfasst. Der übrige Teil der Antragsfläche sowie große Bereiche des Untersuchungsraumes sind als „allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt (siehe Auszug GEP, Abbildung 1). Für die vom Untersuchungsraum erfassten Flächen südlich von Stenden ist der „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ vorgesehen, während die entlang der A 40 stockenden feuchten Waldparzellen dem „Schutz der Natur“ unterliegen. Die B 9 und die L 362 sind als Straßen für den vorwiegend regionalen und überregionalen Verkehr dargestellt. Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit der im GEP dargestellten Erweiterungsfläche bestehen jedoch erhebliche Restriktionen (Baudenkmal Mühle, Mühlenweg als Hauptzufahrt nach Stenden, Beseitigung des vorgebauten Ostufers der Altrekultivierung, Beseitigung eines neuen Wohnhauses), sodass die Firma Readymix bereits 2001 einen GEP-Änderungsantrag zur Verschiebung der Fläche nach Osten bei der Bezirksregierung gestellt hat (siehe Abbildung 2). Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 22 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Abb. 1 Readymix Kies GmbH Auszug GEP 99 Düsseldorf, Blatt L 4504 Moers, Maßstab im Original 1:50.000 Betrachtungsraum Abb. 2 Auszug GEP-Änderungsantrag der Firma Readymix von 2001 zur Verschiebung des BSAB Beantragte Flächenverschiebung Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 23 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Der Regionalrat Düsseldorf räumte in seiner Sitzung am 01.04.2004 dem Kreis Kleve auf Grund seiner besonderen Betroffenheit hinsichtlich zusätzlich darzustellender BSAB die Möglichkeit ein, Vorschläge für die Konfliktlösung in einem Arbeitsbericht zu erarbeiten. Der aktuelle Arbeitsbericht zur Entwicklung der Abgrabungspolitik im Kreis Kleve „Ressourcen schonen, Konflikte minimieren“ mit Stand 31.01.2005 sieht u.a. die „Flächenverschiebung/tausch“ in Stenden vor dem Hintergrund einer vorausschauenden und haushälterischen Bewirtschaftung der Bodenschätze Kies und Sand und der Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen an eine Raumnutzung vor. Eine Entscheidung seitens des Regionalrates der Bezirksregierung Düsseldorf über die GEP-Änderung liegt noch nicht vor. Die vorgesehene GEP-Änderung unterstützt die im GEP 99 genannten Ziele für die Rohstoffgewinnung. Demnach erfordert die haushälterische Nutzung der Bodenschätze u.a. die maximale Ausbeutung einer Lagerstätte, sofern fachplanerische Belange nicht entgegenstehen und eine Arrondierung und Erweiterung vorhandener Abbaustätten vor einem Neuaufschluss. Im Rahmen des „Abgrabungsmonitorings“ der Bezirksregierung Düsseldorf wurden durch den Regionalrat (8. Sitzung am 12.12.02) Kriterien vorgegeben, die bei der Darstellung neuer, erforderlicher Abgrabungsbereiche heranzuziehen sind: - Die Abgrabungen liegen in raumordnerisch konfliktarmen Bereichen. - Die Abgrabungsflächen sollen vorrangig Erweiterungen zu bestehenden Abgrabungen darstellen. - Darstellungen von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) sollen vorrangig in Kombination mit regionalplanerisch gewünschten (Nachfolge-) Nutzung für Belange des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes, des Städtebaus, der Landschaftsentwicklung und/oder der Freizeit- und Erholung ("gesellschaftlicher Mehrwert") erfolgen. Die vorgesehene Verschiebung der BSAB-Flächen erfüllt alle genannten Kriterien. 5.3 Landschaftsplanung Für den betrachteten Raum Kerken/ Rheurdt ist bis dato kein Landschaftsplan aufgestellt worden. Auf Vorgaben der Landschaftsplanung kann für den Bereich daher nicht zurückgegriffen werden. 5.4 Bauleitplanung Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kerken stellt mit Stand vom Mai 1974 die Erweiterungsfläche vollständig als ‚Landwirtschaftliche Fläche‘ dar. Das zur Brauchwassergewinnung dienende Wasserwerk Kerken-Stenden der NGW (Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH) war zu damaliger Zeit noch in Betrieb, Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 24 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH sodass das Vorhabensgelände entsprechend von der Schutzzone I (Gewinnungsbrunnen), Schutzzone II (Umfeld in 100 m Breite) und der anschließenden Schutzzone III überlagert wird. Mit Aufgabe des Wasserwerkes wurde für diese Flächen folglich auch der Schutzstatus aufgehoben. Die Hälfte der westlich angrenzenden vorhandenen Abgrabung ist zum damaligen Zeitpunkt als ‚Flächen für Abgrabungen‘ sowie als Wasserfläche gekennzeichnet. Die zwischen bestehendem Tagebau und Erweiterungsfläche befindliche Mühle ist als Baudenkmal ausgewiesen. Während die Siedlungsbereiche Stenden und Stenderhorst ausschließlich Wohnbauflächen darstellen, ist die südwestlich des Erweiterungsgebietes benachbart liegende Kirche eine ‚Fläche für den Gemeinbedarf‘. Das gemeindliche Einvernehmen für das dargestellte Erweiterungsvorhaben der Readymix Kies GmbH wurde mit Ratsbeschluss vom 28.02.2001 erteilt. 5.5 Schutzausweisungen Der gesamte Vorhabensbereich sowie der Großteil des übrigen Untersuchungsraumes sind mit keinem Schutzstatus belegt. Das Erweiterungsgelände berührt weder ein festgesetztes noch geplantes FFH-, Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Wasserschutzgebiet. Die im Umfeld festgesetzten Schutzgebiete sind in Plananlage 2 dargestellt. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet „NSG Tote Rahm“ befindet sich in etwa 1,3 km Entfernung südöstlich der Antragsfläche jenseits der A40. Wegen der großen räumlichen Distanz sowie der dazwischenliegenden Autobahn werden keinerlei vorhabensbedingte Auswirkungen auf das Schutzgebiet auftreten. Die Niederungsbereiche südlich und südwestlich von Stenden sowie der Schaephysener Höhenzug östlich des Untersuchungsraumes sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Der Mindestabstand der vorgesehenen Tagebauerweiterung zum nächsten LSG beträgt etwa 150 m. Es werden daher keine vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Schutzgebiete auftreten. Innerhalb des Untersuchungsraumes ist kein rechtskräftig festgesetztes Wasserschutzgebiet vorhanden. Das nächstgelegene Wasserschutzgebiet gehört zum Wasserwerk „Kempen Vinnbrück“ und erstreckt sich südlich der beantragten Tagebaufläche jenseits der A 40. Die Distanz zu dessen ausgewiesener Schutzzone IIIA beträgt etwa 750 m und zu den Gewinnungsbrunnen (Schutzzone I) ca. 1,2 km. Nordwestlich des beantragten Geländes dehnt sich das Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes „Kerken-Aldekerk“ aus. Die Grenze der Schutzzone IIIA liegt in einer Entfernung von etwa 1,6 km und die Brunnenanlagen in ca. 2,2 km. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 25 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Es werden u.a. aufgrund der großen Entfernung keine vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Wasserschutzgebiete auftreten. 5.6 Schutzwürdige Biotope Auf der Vorhabensfläche und angrenzend sind keine schutzwürdigen Biotope vorhanden. Innerhalb des Untersuchungsraumes sind nachfolgend aufgeführte schutzwürdige Biotope im Kataster der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) aufgenommen: BK-4504-003 Landwehrbach, Stort und Neuer Graben Der Untersuchungsraum berührt lediglich einen Teilabschnitt des Landwehrbaches. Während dieser ständig wasserführend ist, stellen Stort und Neuer Graben nur temporäre Gewässer dar. Diesem schutzwürdigen Biotop kommt eine lokale Bedeutung zu. BK-4504-031 Driesbruch nördlich Autobahn E 3 Der Untersuchungsraum erfasst im Süden nur einen Randbereich dieses schutzwürdigen Biotops. Das Gebiet weist Bruch-, Sumpf- und Auwälder sowie Nass- und Feuchtwiesen auf und ist Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Dem Biotop wird eine regionale Bedeutung zugesprochen. BK-4504-051 Ehemalige Kiesgrube südöstlich Aldekerk an der B 9 Die wiederverfüllte Kiesgrube befindet sich zwischen der B 9 und der Nordgrenze des Untersuchungsraumes (Berger Kirchweg). Auf diesem Gelände mit ehemals bewegtem Relief hat sich gemäß LÖBF eine Ruderalflur ausgebildet, die Lebensraum und Rückzugsgebiet für Tiere der Feldflur darstellt. Dieser als schutzwürdig gekennzeichneter Biotop ist dem Erweiterungsvorhaben am nächsten gelegen und befindet sich nordwestlich in einer Entfernung von ca. 300 m zum Erweiterungsgelände, getrennt durch die Trasse der B 9. Aktuell stellt sich diese Parzelle jedoch größtenteils nicht als Ruderalflur, sondern als Fettwiese dar. Die genaue Lage und Abgrenzung der schutzwürdigen Biotope auch über den engeren Untersuchungsraum hinaus ist in Plananlage 2 dargestellt. 5.7 Biotopverbundflächen Die Vorhabensfläche berührt keine von der LÖBF dargestellten Biotopverbundflächen. Im Untersuchungsraum ist der Niederungsbereich des Landwehrbaches Teilabschnitt der Biotopverbundfläche VB-D-4504-002 „Grünland-Kleingehölz-Komplex am Landwehrbach Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 26 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH und Neuen Graben“. Das Schutzziel umfasst den Erhalt des strukturreichen GrünlandKleingehölz-Komplexes in der Landwehrbach-Niederung einschließlich der wertvollen Bruchwald- und Röhrichtreste sowie naturnahen Laubwaldbestände. 5.8 Sonstige relevante Planungsvorhaben mit Bedeutung für die künftige Entwicklung des Raumes Sonstige raumbedeutsame Planung sind im Betrachtungsraum nicht bekannt. 5.9 NATURA 2000 Weder innerhalb des Untersuchungsraumes noch im nahen Umfeld sind im Rahmen von NATURA 2000 ausgewiesene FFH-Meldegebiete vorhanden. In einer Entfernung von ca. 1,3 km südöstlich des Antragsgeländes, jenseits der A 40, liegt das FFH-Meldegebiet „Tote Rahm“ (Natura 2000-Nr. DE-4504-302). Seine Abgrenzungen sind weitestgehend identisch mit dem gleichnamigen Naturschutzgebiet (siehe Kap. 5.5). Aufgrund der großen räumlichen Distanz sowie der dazwischenliegenden Autobahn wird das Vorhaben keinerlei Auswirkungen auf das Schutzgebiet haben. 5.10 Waldfunktionskarte Waldflächen sind im Umfeld der Vorhabensfläche nicht vorhanden. Die nächstgelegenen befinden sich erst südlich der Ortschaft Stenden. 6. SCHUTZGUTBEZOGENE BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER UMWELTSITUATION UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG RAUMBEDEUTSAMER BEREICHE 6.1 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Zur Erfassung und Analyse der Umweltsituation und Beurteilung von Auswirkungen ist die Abgrenzung eines engeren Untersuchungsraumes notwendig. In Abhängigkeit von randlicher Ausdehnung eingriffsbedingter Störungen sowie der Ausdehnung und Empfindlichkeit vorkommender Biotoptypen ist die Größe des Untersuchungsraumes festzulegen. Wie bereits in Kap. 4.1 erwähnt, sind die Auswirkungen bei Abgrabungen in der Regel nicht weitreichend. Daher wurde der engere Untersuchungsraum im Abstand von durchschnittlich 500 m zum geplanten Erweiterungsgelände anhand der räumlichen und biotischen Gegebenheiten entlang von Nutzungsgrenzen sinnvoll abgegrenzt. Im Norden und Osten des Erweiterungsgeländes wurde aufgrund der sich gleichförmig weiter ausdehnenden Ackerflächen der Radius verringert. Schutzgüter, deren Wirkungszusammenhänge über das Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 27 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH in den Karten dargestellte Untersuchungsgebiet hinausgehen, werden in den textlichen Erläuterungen eingehend berücksichtigt und beschrieben. Der engere Untersuchungsraum umfasst neben der Vorhabensfläche den im Westen vorhandenen Tagebau der Readymix Kies GmbH und die angrenzenden Siedlungsbereiche sowie die überwiegend landwirtschaftlich geprägten Flächen im nördlichen und östlichen Umfeld. Die nördliche Grenze bildet der Berger Kirchweg. In Fortsetzung verläuft sie östlich nach Querung der B 9 in etwa 200 m Entfernung zur Antragsfläche entlang eines Wirtschaftsweges und nähert sich im Süden der Autobahn A 40 auf ca. 130 m. Der Neue Graben stellt die südliche Begrenzung des betrachteten Raumes dar. Nach Westen hin läuft die Untersuchungsraumgrenze zunächst Richtung Stenderhorst und setzt sich dann bis zur Kempener Landstraße (L 362) entlang dem Landwehrbach fort. Die genaue Abgrenzung des Untersuchungsraumes ist in den Plananlagen jeweils dargestellt. Die textlichen Beschreibungen stellen zum Teil einen größeren Raum dar. 6.2 Ausgangssituation: Nutzungen und Vorbelastungen 6.2.1 Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft Natur- und Landschaft Die Antragsfläche ist der Aldekerker Lehmplatte zugehörig, welche durch großräumige, intensiv genutzte Ackerfluren geprägt wird und den Charakter einer zumeist gleichförmigen Agrarlandschaft hat. Gliedernde Landschaftselemente wie Hecken, Baumreihen, Baumgruppen oder Einzelbäume sind hier nur spärlich zumeist entlang von Nutzungsgrenzen vertreten. Die vorhandenen Straßen, insbesondere die stärker befahrene B 9 in der nördlichen Hälfte des Untersuchungsraumes, durchschneiden als lineare Strukturen die Landschaft. Neben den Landwirtschaftsflächen prägt das durch Abgrabung entstandene Gewässer den betrachteten Landschaftsraum. Während die momentan in Abbau befindlichen Abschnitte zu einer temporären Verfremdung der Landschaft beitragen, ist den rekultivierten Flächen eine hohe Wertigkeit zuzusprechen. Diese naturnah hergerichteten und sich entwickelnden Uferbereiche mit ihren Flachwasserzonen, Ufergebüschen und Ruderalfluren bewirken eine deutliche Erhöhung der Strukturvielfalt im Raum. Die beantragte Erweiterungsfläche unterliegt zum überwiegenden Teil der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und bietet derzeit ein eher monotones Bild. Lediglich die Gehölzstrukturen auf dem Gelände des ehemaligen Wasserwerks tragen in begrenztem Maße zur Vielfalt des Geländes bei. Es ist durch eine geringe Naturnähe und eine Vorbelastung durch Lärm- und Geruchsbelästigung seitens der vorhandenen Nutzungen (Verkehr und intensive Landwirtschaft, ehem. Wasserwirtschaft) gekennzeichnet. Die Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 28 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Eigenart des Landschaftsraumes ist infolge der intensiven Nutzung der Flächen durch den Menschen bereits stark verfremdet. Land- und Forstwirtschaft Der Untersuchungsraum wird vor allem durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Dabei stehen die ausgeräumten großschlägigen Ackerflächen der Aldekerker Lehmplatte, die sich nördlich und östlich des Tagebaus fortsetzen, im Gegensatz zu den im kleinräumigen Wechsel vorhandenen und mit zahlreichen gliedernden Gehölzstrukturen und Waldparzellen durchsetzten Acker- und Gründlandfluren im Bereich der südlich von Stenden angrenzenden Niederterrasse. Die Vorhabensfläche wird zum größten Teil von landwirtschaftlichen Nutzflächen eingenommen. Es dominieren ausgedehnte Ackerfluren, welche intensiv bewirtschaftet werden. Auf den vorherrschenden, aus Löß entstandenen Parabraunerden mit Ackerwertzahlen zwischen 68 – 76 sind hohe Ernteerträge zu erzielen. Lediglich die Bearbeitbarkeit kann nach starken Niederschlägen erschwert sein. Eine Vielzahl der Landwirte im Raum hat jedoch Probleme Nachfolger für die Bewirtschaftung der Höfe und Felder zu finden und ist an einer anderweitigen Nutzung ihrer Flächen interessiert, sodass die intensive a l ndwirtschaftliche Nutzung eher im Rückgang begriffen ist. Dies trifft hier insbesondere für die geplante Erweiterungsfläche zu. Forstwirtschaftlich genutzte Flächen finden sich nur südlich von Stenden insbesondere südlich des Landwehrbaches im Bereich der Niederung, wobei vom Untersuchungsraum vor allem Eichen- und Eschen-Mischwälder sowie Pappelforste erfasst werden. 6.2.2 Freizeit und Erholung Größere Freizeit- oder Erholungseinrichtungen sind innerhalb des Untersuchungsraumes nicht vorhanden. Da gliedernde Strukturelemente in Form von Gehölzformationen sowie freizeitbezogene Infrastruktureinrichtungen weitestgehend fehlen, ist die Attraktivität des Raumes für den Menschen stark herabgesetzt und wird dem zu Folge nur von wenigen Naherholungssuchenden bzw. Anwohnern frequentiert. Gemäß dem Radwander- und Reiseführer „Die NiederRheinroute“ (NiederRhein Reiseführer Verlags GmbH, 2001) ist die durch Stenden verlaufende Dorfstraße ein Teilabschnitt der Hauptroute eines gekennzeichneten Radwanderweges. Über die St. Huberter Straße (Südostgrenze des Untersuchungsraumes) setzt sich die Hauptroute jenseits der A 40 fort. Wertvolle Naherholungsgebiete außerhalb des Untersuchungsgebietes sind der östlich gelegene Schaephuysener Höhenzug und die weiter südlich liegende Niederterrasse, in denen zahlreiche Wanderund Radwege ausgewiesen sind. Größere Erholungseinrichtungen sind erst im weiteren Umfeld vorhanden, wie z.B. der westlich von Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 29 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Aldekerk befindliche Eyller See, eine ehemalige Readymix-Abgrabung, mit seinen Wassersportangeboten und anderweitigen Freizeitmöglichkeiten. 6.2.3 Öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur Öffentliche Einrichtungen sind im Bereich der Vorhabensfläche nicht vorhanden. Als Infrastrukturelle Einrichtungen sind im Vorhabensbereich lediglich die Straßen für den regionalen und überregionalen Verkehr (B 9 und L 362) mit direktem Anschluss an die A 40 zu nennen. 6.2.4 Wohnen und Gewerbe, Siedlungsstruktur Die größten zusammenhängenden Siedlungsbereiche innerhalb des Untersuchungsraumes sind Stenden und der anschließende Ortsteil Stenderhorst, die vor allem Wohngebiete beinhalten und eine dörfliche Struktur aufweisen. Im Nordwesten des betrachteten Raumes werden darüber hinaus Randbereiche des Ortsteiles Rahm erfasst. Weiter nordwestlich außerhalb des Untersuchungsgebietes in einer Distanz von ca. 2,7 km zur Erweiterungsfläche befindet sich das Ortszentrum von Aldekerk. Die Siedlungsflächen von Stenden liegen dem Erweiterungsgelände benachbart, wobei die Abbaugrenze in Absprache mit der Gemeinde in einer Entfernung von 150 m parallel zur Dorfstraße verlaufen wird. 6.2.5 Wirtschaft und Arbeitsmarkt Der engere Untersuchungsraum ist eher siedlungsarm und geprägt durch die landwirtschaftliche Nutzung. Durch den betriebenen Kies- und Sandabbau wird das Arbeitsplatz angebot verbessert sowie die notwendigen Rohstoffe für die Bauwirtschaft zur weiteren Entwicklung sichergestellt. 6.2.6 Verkehr Hauptverkehrsverbindung ist die im Norden den Tagebau begrenzende B 9 (Hülser Straße), welche südöstlich direkten Anschluss an die A 40 (Anschlussstelle Kerken) ohne Ortsdurchfahrung hat. Im Westen wird der Untersuchungsraum von der Kempener Landstraße (L 362) begrenzt. Die Dorfstraße (K 40) mit den Siedlungsbereichen Stenden und Stenderhorst durchzieht vollständig den betrachteten Raum und ist westlich an die L 362 angebunden. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen, wie auch das beantragte Erweiterungsgelände selbst, sind zumeist über befestigte Wirtschaftswege erschlossen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 30 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie 6.2.7 Readymix Kies GmbH Sonstige Nutzungen In Teilbereichen wurden und werden Kiese und Sande des Untergrundes gewonnen. So wird ein Teil der ehemaligen Ackerflächen zwischen Stenden und Rahm vom genehmigten und in Betrieb befindlichen Tagebau Stenden der Readymix Kies GmbH eingenommen. Nördlich der B 9 befindet sich ein verfüllter ehemaliger Abgrabungsbereich, der heute größtenteils der Grünlandnutzung unterliegt. Ein ehemaliges Wasserwerk innerhalb des Erweiterungsgeländes ist auf Dauer außer Betrieb und die Anlagen aus der Nutzung genommen. Das Grundstück ist bereits im Eigentum der Readymix Kies GmbH. 6.2.8 Altlasten Im Altlastenkataster des Kreises Kleve sind Untersuchungsraumes folgende Eintragungen enthalten: innerhalb des betrachteten 091 – Dep. „Nauels/Hamelmann Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Abgrabung, die zwischenzeitlich wieder verfüllt und mit zulässigen Bodenmassen abgedeckt wurde. 630 – WBM-Verfüllung „Alter Kirchweg“ Auf dieser Fläche wurde eine Abgrabung mit Waschbergematerial verfüllt. Die Altablagerung Nr. 630 – WBM-Verfüllung „Alter Kirchweg“ wird im Süden der Erweiterungsfläche zum Teil von dieser erfasst, wobei der nördliche Bereich der Altablagerung auch in die geplante Abbaufläche hineinreicht. Diese Altabgrabung soll im Jahr 1968 mit Abraum (Waschberge) von der Zeche NeukirchenVluyn verfüllt worden sein. Eine im Auftrag der Gemeinde Kerken 1994 durchgeführte Untersuchung der Altablagerung durch die Kühn Geoconsulting GmbH hatte zum Ergebnis, dass bis ca. 0,6 m unter GOK lehmig-sandiges Material mit Beimengungen von Ziegel- und Kohleresten angeschüttet wurde. Das darunter liegende Verfüllmaterial besteht überwiegend aus Tonschiefer, Schluffstein, Sandstein und Steinkohleresten. Die Basis der Anschüttung konnte damals, bedingt durch Bohrhindernisse, nicht erreicht werden. Die Bohrungen wurden bis zu einer Tiefe von 3,4 m unter GOK durchgeführt. Das von der Altablagerung ausgehende Gefährdungspotential wurde als gering eingestuft. Lediglich ein gegenüber dem TVO-Grenzwert erhöhter Sulfatgehalt war festzustellen. Eine aktuell durchgeführte Untersuchung der Altablagerung durch Dr. Tillmanns & Partner (siehe Stellungnahme im Anhang) geht davon aus, dass die Verfülltiefe bis in den Grundwasserschwankungsbereich reicht und mit Auffüllmächtigkeiten um die 7 m zu rechnen ist. Eine repräsentative Mischprobe aus dem Auffüllmaterial zeigte ausnahmslos Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 31 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH unauffällige Gehalte, die im Bereich der Z 0 Zuordnungswerte der (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) für einen uneingeschränkt offenen Einbau liegen. LAGA Der innerhalb des Abbaugeländes befindliche Teilbereich der Altablagerung wird vor dem Abbau gesondert abgetragen und kann nachfolgend z.B. im Wegebau Verwendung finden. 6.3 Schutzgüter 6.3.1 Schutzgut Menschen Zur Beurteilung der Umweltsituation des Schutzgutes Menschen werden im Untersuchungsraum die Kriterien Wohnumfeld, siedlungsnahe Erholung, Naherholung und Freizeitaktivitäten dargestellt. Die stattfindende Erholungs- und Freizeitnutzung im betrachteten Raum wurde bereits in Kap. 6.2.2 eingehend dargestellt. Der betrachtete Raum weist nur eine geringe Siedlungsdichte auf und ist Teil eines größeren, zusammenhängenden Freiraums, der in starkem Maße durch landwirtschaftliche Nutzungsformen geprägt wird. Aufgrund der zumeist dominierenden monotonen Ackerschläge in Verbindung mit dem Mangel an gliedernden Landschaftselementen (insbesondere Gehölzstrukturen) ist die landschaftsästhetische Wertigkeit der Vorhabensflächen selber und damit deren Erholungswert für den Menschen gemindert. Von den das Untersuchungsgebiet begrenzenden bzw. durchschneidenden stark befahrenen Straßen (B 9, L 362) gehen Emissionen aus, die in den Raum einstrahlen und mit Beeinträchtigungen für den Menschen verbunden sind. 6.3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume Flora Die dominierenden Landwirtschaftsflächen sind hier generell als artenarm zu bezeichnen. Insbesondere die Ackerfluren, die auch den größten Teil der beantragten Tagebauerweiterung einnehmen, weisen neben der Kulturpflanze kaum andere Pflanzenarten auf. Die Ackerrandstreifen sind zumeist schmal ausgebildet und nur mit sehr häufigen, weit verbreiteten Ackerwildkräutern und Gräsern bestanden. Die Grünländereien werden vor allem als Vieh- und Mähwiese genutzt und sind insbesondere im Bereich der Erweiterungsfläche – als Pferdeweide genutzt - in ihrer jetzigen Ausprägung ebenfalls als artenarm einzustufen. Sie sind pflanzensoziologisch zumeist der Weidelgras-WeißkleeGesellschaft zuzuordnen. Die Wiese im Bereich des ehemaligen Wasserwerkes zeigt eine beginnende Ruderalisierung. Der nördlich gelegene im Kataster der LÖBF als schutzwürdig erfasste Biotop einer verfüllten Abgrabung stellt sich entsprechend den aktuell durchgeführten Kartierungen heute überwiegend als Fettwiese dar; lediglich auf der Ostseite der Parzelle ist ein ca. 20 m breiter Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 32 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Ruderalstreifen belassen worden, der u.a. Rohrglanzgras, Bärenklau, Große Brennnessel, Distel, Krauser Ampfer und Glatthafer aufweist. Auf der zur Aldekerker Lehmplatte gehörigen nördlichen Hälfte des Untersuchungsgebietes sind die größten zusammenhängenden Gehölzbestände auf den genehmigten, bereits rekultivierten Uferabschnitten der Abgrabung Stenden zu finden. Hier sind das Ostufer sowie Teilabschnitte des Nord- und Südufers mit artenreichen Baum-Strauchhecken, bestehend u.a. aus Stieleiche, Berg- und Spitzahorn, Sandbirke, Weißdorn, Hasel, Liguster, Weide und Hartriegel, bepflanzt worden. Zudem stocken bereichsweise Ufergehölze in Form von Weidengebüschen mit Anklängen eines Weiden-Auenwaldes sowie ein Erlenmischwaldbestand. Das innerhalb der geplanten Tagebauerweiterung befindliche ehemalige Wasserwerksgelände ist mit einzelnen Eschen bestanden und von einer dichten Hecke aus Hartriegel, Weißdorn, Liguster und Holunder eingefasst. Sie ist als Trittsteinbiotop in der ansonsten großflächig ausgeräumten Feldflur insbesondere für Heckenbewohner bedeutsam. In der südlichen Hälfte des Untersuchungsraumes und hier vornehmlich südlich des Landwehrbaches befinden sich mehrere Waldparzellen, die z.T. bis an die Trasse der Autobahn A 40 heranreichen. Sie sind den feuchten Niederungen des Nieu- und Aldekerker Bruchs zugehörig und beinhalten Parzellen von Eschenmischwald, Pappelwald, Eichen- und Erlenmischwald sowie auch Fichtenforst. Der Landwehrbach wird innerhalb des Untersuchungsraumes nur spärlich von Gehölzen gesäumt. Ansonsten sind Gehölzbestände im Untersuchungsraum in Form von Gebüschen, Gehölzstreifen, Baumreihen und –gruppen sowie Einzelbäumen vorhanden; zumeist stocken hier Stieleiche, Esche, Baumweide oder Pappel. Die im Norden verlaufende B 9 wird beidseitig von einer das Landschaftsbild prägenden Lindenreihe begleitet. Im Rahmen der durchgeführten Kartierungen wurden weder innerhalb der Erweiterungsfläche noch im nahen Umfeld gefährdete oder bedrohte Pflanzenarten aufgefunden, die in der Roten Liste NRW aufgenommen sind. Fauna Das beantragte Erweiterungsgelände liegt in einem Raum, welcher von großflächigen Ackerschlägen dominiert wird. Die hier intensiv betriebene ackerbauliche Nutzung hat zu einer Verarmung der Pflanzenwelt und damit einhergehend zu einer Reduzierung des faunistischen Arteninventars geführt. Auf diesen Landwirtschaftsflächen finden fast ausschließlich häufig vorkommende, ubiquitär verbreitete Tierarten Lebensraum, die infolge ihrer geringen Störanfälligkeit und großen Anpassungsfähigkeit verschiedenartige Habitate besiedeln können. Nur wenige Tierarten vollziehen ihren gesamten Lebenszyklus im betrachteten Gelände; der überwiegende Teil nutzt die Acker- und Grünlandfluren als Teillebensraum und hier vor allem als Nahrungshabitat. Bei der Avifauna finden sich zum einen pflanzenfressende Arten ein, Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 33 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH welche die angebaute Kulturpflanze oder Ackerwildkräuter als Nahrung nutzen; zum anderen dienen die Flächen Greifvögeln als Jagdrevier. In den Sommermonaten bietet die aufkommende Kulturpflanze darüber hinaus einigen Arten Unterschlupf und Ruheplatz. Die über mehrere Jahre einschließlich 2005 durchgeführten Begehungen innerhalb des Untersuchungsraumes zur Erfassung des faunistischen Arteninventars erfolgten unter besonderer Berücksichtigung der Avifauna. Der bestehende und zum größten Teil wiederhergerichtete Abgrabungssee des Tagebaus Stenden stellt das beherrschende Landschaftselement des Untersuchungsraumes dar. Dieser sich bis Abbauende noch geringfügig vergrößernde See bietet bereits vielen Wasservögeln bzw. in Wassernähe lebenden Arten günstige Lebensbedingungen. So wurden im Rahmen der durchgeführten Kartierungen entlang der Ufer sowie auf der Wasserfläche u.a. Kormoran (Phalacrocorax carbo), Haubentaucher (Podiceps cristatus), Bläßhuhn (Fulica atra), Stock- und Reiherente (Anas platyrhynchos, Aythya fuligula), Lachmöwe (Larus ridibundus), Graureiher (Ardea cinerea) und Rauchschwalbe (Hirundo rustica, RL 3) nachgewiesen. Hervorzuheben ist das Vorkommen einer Uferschwalbenkolonie, die sich am Westufer des vorhandenen Abbaugewässers westlich des Kieswerkes angesiedelt hat. Sie nutzen hier zur Zeit die temporär bestehenden, steilen Abbauböschungen zur Anlage ihrer Niströhren. Die Uferschwalbe (Riparia riparia) ist entsprechend der Roten Liste NRW in die Gefährdungskategorie 3 („gefährdet“) eingestuft. Durch eine gelenkte Abbauplanung auf dem Erweiterungsgelände soll in enger Abstimmung mit regional tätigen OrnithologenGruppen darauf geachtet werden, dass während des Betriebes stets Steilufer als geeignete Habitate für Uferschwalben vorhanden sind und über den gesamten Zeitraum der Abbauphase zur Verfügung stehen werden. Auf den vorherrschenden Ackerfluren einschließlich der Erweiterungsfläche konnten überwiegend häufig vorkommende und für Feldfluren typische Vogelarten festgestellt werden, welche die Flächen als Nahrungshabitat nutzen. Hier sind u.a. Dohle (Corvus monedula), Ringeltaube (Columba palumbus), Star (Sturnus vulgaris), Fasan (Phasianus colchicus ) und Rabenkrähe (Corvus corone) zu nennen. Auch der Mäusebussard (Buteus buteus) nutzt die ausgedehnten Ackerschläge sowie Grünlandparzellen zur Beutejagd. Auf den von der Untersuchungsraumgrenze erfassten und darüber hinausgehenden Landwirtschaftsflächen nördlich der B 9 wurde in Anzahl der als Brutvogel einzustufende Kiebitz (Vanellus vanellus) nachgewiesen, welchem gemäß Roter Liste NRW die Gefährdungskategorie 3 = „gefährdet“ (Großlandschaft Niederrhein) zukommt. Auch das ebenfalls als „gefährdet“ eingestufte Rebhuhn (Perdix perdix, RL 3) konnte auf diesen Ackerschlägen beobachtet werden. In den Ortschaften Stenden, Stenderhorst und Rahm mit ihren Gärten, Gehölzen und Wiesenparzellen wurde das für dörfliche Siedlungsbereiche typische Artenspektrum Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 34 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH festgestellt. Hier finden z.B. Haussperling (Passer domesticus), Heckenbraunelle (Prunella modularis), Zilpzalp (Phylloscopus collybita), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros ), Türkentaube (Streptopelia decaocto), Schwanzmeise (Aegithalos caudatus), Fitis (Phylloscopus trochilus) und Buchfink (Fringilla coelebs) adäquate Brut- und Nahrungshabitate vor. Vogelarten der Roten Liste konnten innerhalb der Siedlungen nicht nachgewiesen werden. Amphibien- oder Reptilienvorkommen wurden im Rahmen der durchgeführten Kartierungen auf dem Erweiterungsgelände nicht festgestellt. Zur Laichzeit im Frühjahr wurden keine Wanderbewegungen von Amphibien beobachtet, die das geplante Erweiterungsgebiet querten. Des weiteren fanden sich keine Hinweise darauf, dass Lokalitäten innerhalb des Erweiterungsgeländes bzw. angrenzende Landwirtschaftsflächen von Amphibien als Sommer- bzw. Winterquartier genutzt werden. Als Grund ist zum einen das im Bereich der Erweiterungsfläche völlige Fehlen potenzieller Laichhabitate in Form von Gewässerstrukturen zu sehen, zum anderen in dem nur spärlichen Vorhandensein von Gehölzbeständen. Im angrenzenden Umfeld stellen die rekultivierten Bereiche der genehmigten Abgrabung, insbesondere die Ufer mit Flachwasserbereichen sowie die großflächigen Gehölzbestände, geeignete Lebensräume für Amphibien dar. Die wenigen vorkommenden Insektenarten sowie andere Wirbellose im vorgesehenen Abbaugelände konzentrieren sich auf die schmalen, ruderalen Ackerrandstreifen, die von typischen Wildkräutern bestanden sind und den Wirbellosen als Nahrungs- und Fortpflanzungshabitat dienen. 6.3.3 Schutzgut Boden Der Untersuchungsraum zeigt bodenkundlich eine deutliche Zweiteilung, wobei die Grenze im Übergang von Mittel- zur Niederterrasse durch den Siedlungsbereich Stenden gekennzeichnet ist. Die nördliche Hälfte des betrachteten Raumes einschließlich des Vorhabensgeländes ist der Krefelder Mittelterrasse zugehörig und wird als Teil der Aldekerker Lehmplatte von Parabraunerden bestimmt. Gemäß Bodenkarte herrschen großflächig Parabraunerde, z.T. Pseudogley-Parabraunerde, Gley-Parabraunerde oder Kolluvisol vor, die aus Löß hervorgegangen sind (L3). Der größte Teil der geplanten Tagebauerweiterung wird von diesem Bodentyp eingenommen. Hier befindet sich unter einer 0,4 bis 0,6 m mächtigen Lage aus schwach tonigem bis sandiglehmigem Schluff eine ebenso starke Schicht aus schluffigem Lehm bis tonigem Schluff. Darunter stehen pleistozäne Kiese und Sande der Mittelterrasse bzw. der Stauchmoräne an. Diese Böden mit Bodenwertzahlen von 68-76 zeichnen sich bei einer mittleren bis geringen Wasserdurchlässigkeit durch eine mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit und hohe bis sehr hohe nutzbare Wasserkapazität aus. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 35 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Gemäß der Karte „Schutzwürdige Böden in NRW“ (Geologisches Landesamt NW, 1998) wird dieser Bodentyp (L 3) mit seiner hohen natürlichen Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft als schutzwürdig (siehe Abb. 4, braune Flächen) eingestuft. Abb. 3 Auszug Bodenkarte, Blatt L 4504 Moers (GLA, 1998), Maßstab im Original 1:50.000 Betrachtungsraum Im Nordosten der Erweiterungsfläche steht im Bereich der B 9 bis hin zum Ortsrand von Rahm Gley-Parabraunerde an, die z.T. schwach pseudovergleyt ist (G-L3). Diese feinsandiglehmigen Schluffböden, ebenfalls aus Löß entstanden (0,4-0,5 m sandig-lehmiger Schluff, darunter 0,3-0,5 m schluffiger Lehm bis toniger Schluff), treten großflächig in weiten flachen Senken der Aldekerker Platte auf und verfügen bei Bodenwertzahlen von 50-60 über eine mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit, mittlere nutzbare Wasserkapazität und mittlere bis geringe Wasserdurchlässigkeit. Die Terrassenkante der Krefelder Mittelterrasse mit dem Siedlungsbereich Stenden wird bandförmig von Regosol, z.T. pseudovergleyt, bestimmt (>Q7), der aus künstlich aufgetragenem Lößlehm, Hochflutablagerungen oder Terrassenmaterial entstanden ist. Die Schicht aus sandig-lehmigem Schluff bis kiesigem/schwach lehmigem Sand ist 0,2-1,0 m mächtig und überlagert Sandböden, die stellenweise kiesig sind oder steinigen Grus Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 36 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH enthalten. Die Sorptionsfähigkeit, nutzbare Wasserkapazität und Wasserdurchlässigkeit ist mittel bis gering. Abb. 4 Auszug Karte „Schutzwürdige Böden in NRW“ (1998), Maßstab im Original 1:100.000 beantragte Erweiterungsfläche In der Südhälfte des Untersuchungsraumes, südlich von Stenden, dehnt sich die Niederterrasse aus, die infolge des geringeren Grundwasserflurabstandes von Gleyböden geprägt wird. Diese Gleyböden sind durch eine geringe bis mittlere Sorptionsfähigkeit gekennzeichnet sowie einer zumeist mittleren bis hohen Wasserdurchlässigkeit und nutzbaren Wasserkapazität. Innerhalb der Antragsfläche treten somit ausschließlich Parabraunerde, z.T. PseudogleyParabraunerde, Gley-Parabraunerde oder Kolluvisol (L3) sowie Gley-Parabraunerde (G-L3) auf. Die als schutzwürdig eingestuften Parabraunerden sind im Landschaftsraum weit verbreitet und stellen regional den Hauptbodentyp. Aufgrund ihrer Fruchtbarkeit werden die Parabraunerden auf der Vorhabensfläche und dem anschließenden Umfeld intensiv ackerbaulich genutzt. Die damit verbundenen nutzungsbedingten Einträge in den Boden wirken sich negativ auf den Bodenhaushalt aus. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 37 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Es kommen im Untersuchungsraum vorwiegend mineralische Düngemittel zum Einsatz, sodass die im Zuge der Düngung eingetragenen Säuremengen hoch sein dürften. Der mit Säureranlieferung und Sickerwasserabfluss bewirkten Entkalkung und damit Versauerung des Bodens wird in der Regel durch Aufkalkung entgegengewirkt. Weitere Beeinträchtigungen der anstehenden Böden sind durch die mit der landwirtschaftlichen Nutzung verbundenen Einträge von Pflanzenschutzmitteln wie Fungizide, Insektizide und Herbizide gegeben. Aus der landwirtschaftlichen Nutzung können darüber hinaus Verdichtungserscheinung durch Befahren mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen resultieren. Ermittlung und Bewertung der Bodenfunktionen und Bodenpotenziale der vom Eingriff betroffenen Böden Der Boden ist eine nicht vermehrbare und kaum erneuerbare Ressource mit vielfältigen ökologischen Funktionen. Der belebten Bodenzone kommt eine wesentliche Bedeutung in der Wahrnehmung naturhaushaltlicher Funktionen zu. Dabei sind insbesondere zu nennen: - Lebensraumfunktion (Standort für Pflanzen; Versorgung der Vegetation mit Nährstoffen, Wasser und Luft) - Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion (Schadstoffrückhalt, -um und –abbau) - Nutzungsfunktion (Standort für landwirtschaftliche Nutzung, Archiv der Natur- und Kulturgeschichte) Weiterhin erfüllt der Boden wichtige Aufgaben im Wasserhaushalt durch Wasserspeicherung und Grundwasserneubildungsfunktion und dient der Klimaregulation durch Verdunstung und Wärmespeicherung. Die wesentlichen naturhaushaltlichen Aufgaben des Bodens - seine Lebensraumfunktion, Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion sowie seine Nutzungsfunktionen - werden nachfolgend beschrieben und bewertet. Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an ROTH UND SCHNEIDER (1997). Bei der Ermittlung der Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion wird ergänzend die Methodik des MINISTERIUMS FÜR UMWELT BADEN-W ÜRTTEMBERG (1995) herangezogen. Die beiden Aspekte „Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion“ sowie die „Nutzungsfunktion“ werden anschließend zur Bewertung des Bodenpotentials miteinander verknüpft. Lebensraumfunktion Der Boden stellt Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen dar. Ein Teil dieser Aspekte wird in der vorliegenden Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 38 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Raumverträglichkeitsstudie bei der Beschreibung der biotischen Faktoren behandelt (Florenund Fauneninventar, potenzielle natürliche Vegetation etc.). Zur Bewertung der Lebensraumfunktion des Bodens ist vorwiegend seine Eigenschaft als Standort für die Vegetation geeignet. Hohe Bedeutung hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion haben gemäß ROTH UND SCHNEIDER (1997) insbesondere Böden, die als Standort mit extremen Standortbedingungen (sehr nass, sehr trocken, nährstoffarm oder nährstoffreich) gute Voraussetzungen für die Entwicklung einer stark spezialisierten schutzwürdigen Vegetation bieten (Biotopentwicklungspotential). Böden, die weder über extreme Standortbedingungen (= Normalstandorte) noch aufgrund bestehender oder potenzieller natürlicher Vegetation über ein hohes Biotopentwicklungspotential verfügen werden demgegenüber in der nachfolgenden Bewertung hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion als „nicht hoch“ eingestuft. Zur Bewertung der Standortbedingungen / des Biotopentwicklungspotentiales wird die Karte „Schutzwürdige Böden in NRW“ (Geologisches Landesamt NW, 1998) herangezogen. In dieser Karte sind unter der Rubrik „Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum“ diejenigen Böden dargestellt, die aufgrund ihrer extremen Standortbedingungen als schutzwürdig einzustufen sind. Hierunter fallen Moor-, Grundwasser- und Staunässeböden; trockene, meist tiefgründige Sand- und Schuttböden sowie extrem trockene, flachgründige Felsböden. Die im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche auftretenden Parabraunerden und GleyParabraunerden (Bodentyp L 3 und GL3) sind nicht als Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten dargestellt, weisen somit keine extremen Standortbedingungen auf und sind dementsprechend als „Normalstandorte“ anzusehen. Hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion und des Biotopentwicklungspotentiales ist die Bedeutung der anstehenden Böden somit als nicht hoch zu werten. Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion Prozesse der Schadstoffrückhaltung im Boden sind im wesentlichen die Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion des Bodens. Zur nachfolgenden Bewertung der Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion des Bodens sowie seiner Nutzungsfunktion wird eine 5-Stufige Skala angewandt. Hierbei entsprechen die einzelnen Zahlen den nachfolgenden Bewertungsstufen: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 39 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Bewertungsstufe Bewertung 1 sehr gering 2 gering 3 mittel 4 hoch 5 sehr hoch Readymix Kies GmbH Durch Filterung wird eine rasche Verlagerung von Schadstoffen ins Grundwasser verhindert, sodass Abbauprozesse intensiver stattfinden können. Bei der Filterung können eingetragene Stoffe im Porenraum abgetrennt werden. In groben Poren werden Partikel mit dem Sickerwasser verlagert, in feineren hingegen abfiltriert. Gute Filterwirkung weisen tendenziell Lehmböden auf, sehr ungünstig sind hingegen sandige Böden. Die Pufferfunktion eines Bodens beruht auf der Anlagerung von Schadstoffen an Bodenteilchen bzw. der Reaktion mit bodeneigenen Substanzen. Besonders günstige Adsorptionsbedingungen bieten Tonminerale und Böden mit einem hohen Anteil organischer Substanz. Die Pufferfunktion kann allerdings durch Bodenversauerung (z.B. infolge des Eintrags sauren Niederschlags) herabgesetzt werden. Adsorbierte Stoffe können darüber hinaus auch wieder desorbiert werden, gefällte Stoffe wieder gelöst. Dies kann u.U. bereits bei einer Verdrängung der Bodenlösung durch Regenwasser stattfinden. Eher ungünstige Puffereigenschaften weisen wiederum Sandböden auf. Bei der Transformation werden Schadstoffe im Boden chemisch oder mikrobiell umgewandelt oder abgebaut. Entscheidend ist hierbei eine hohe biologische Aktivität von Böden, die z.B. in Parabraunerden aus Löß meist erreicht wird. Geringe Transformationseigenschaften sind hingegen in der Regel bei Sandböden festzustellen. Die Wirksamkeit der Filter- Puffer- und Transformatorfunktion eines Bodens ist nicht für alle Schadstoffe identisch. Grundsätzlich lässt sich zwischen den drei Stoffgruppen anorganische Schadstoffe, organische Schadstoffen und Säuren unterscheiden. Neben der Bodenart bestimmt auch seine Profiltiefe die Eigenschaften eines Bodens. Im Kapitel 6.3.4 unter "Schutzfunktion von Grundwasserdeckschichten" werden Art und Mächtigkeit der Böden sowie der tieferliegenden Grundwasserüberdeckung im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Grundwasserschutz gemeinsam bewertet. Gemäß MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN-W ÜRTTEMBERG (1995) lässt sich eine Abschätzung der Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion des Bodens anhand der Bodenart, der Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 40 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Entstehung und der Zustandsstufe durchführen. Hierzu wird auf die Daten der Bodenkarte und der Bodenschätzungskarte zurückgegriffen. Die zur Verknüpfung der Angaben erforderliche Tabelle ist als Anhang 3 (Tab. 5) beigefügt. Eine Differenzierung in unterschiedliche Stoffgruppen erfolgt hierbei nicht. (Anmerkung: in der Tabelle 5 wird die Bezeichnung „Filter und Puffer für Schadstoffe“ gewählt. Hierbei ist die Transformatorfunktion nicht explizit aufgeführt. Die in der genannten Veröffentlichung vorgenommene Definition der Filter- und Pufferfunktion umfasst jedoch auch den Um- und Abbau von Schadstoffen, sodass die Transformatorfunktion in dieser Bewertung ebenfalls erfasst ist.) Zur Bewertung der anstehenden Böden ist eine Aussage zur Bodenart und der Zustandsstufe erforderlich. Die im Antragsgebiet auftretenden Parabraunerden (L3) die aus Löß hervorgingen, sind gemäß Bodenkarte als schluffiger Lehm charakterisiert. Für die Bodenart Lehm (L) aus Löß ist – in Abhängigkeit von der Zustandsstufe – gemäß Anhang 3 (Tab. 5) generell von einer mittleren bis sehr hohen Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion (Bewertungsklasse 3 – 5) auszugehen. Anhand der Merkmale der Zustandsstufen für Acker (siehe Anhang 3, Tab. 2) und der Beschreibungen der Bodenkarte sowie der Nutzung wird der Boden der Zustandsstufe 3-4 zugeordnet. Es ergibt sich für den Bodentyp Parabraunerde ein Wert der Filter- und Pufferfunktion von 4 (hoch). Die im Antragsgebiet auftretenden Gley-Parabraunerden (GL3) die ebenfalls aus Löß hervorgingen, sind als sandig-lehmiger Schluff beschrieben. Schluffe sind den Bodenarten SL oder sL zuzuordnen. Anhand der Merkmale der Zustandsstufen für Acker (siehe Anhang 3, Seite 8) und der Beschreibungen der Bodenkarte sowie der Nutzung wird der Boden der Zustandsstufe 4-5 zugeordnet. Es ergibt sich für den betrachteten Bodentyp nach Anhang 3 (Tab. 5) ebenfalls ein Wert der Filter- und Pufferfunktion von 4 (hoch). Somit ist für die im Bereich der Vorhabensfläche anstehenden Böden von einer hohen Filter- Puffer- und Transformatorfunktion (Bewertungsklasse 4) auszugehen. Hierbei ist anzumerken, dass die in Kapitel 6.3.4 ermittelte "Schutzfunktion von Grundwasserdeckschichten" als gering bewertet wurde. Dieser Unterschied beruht darauf, dass bei der Bodenbewertung lediglich die Eigenschaften des Bodens, bei der Ermittlung der Grundwasserschutzfunktion jedoch Boden und tieferliegende Grundwasserüberdeckung gemeinsam bewertet werden. Da die Grundwasserschutzfunktion der Terrassensedimente unterhalb des Bodens gering ist, kommt der Gesamtüberdeckung trotz der hohen hohen Filter- Puffer- und Transformatorfunktion des Bodens lediglich eine geringe Grundwasserschutzfunktion zu. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 41 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Nutzungsfunktion Zur Bewertung der Nutzungsfunktion des Bodens ist im vorliegenden Fall die landwirtschaftliche Nutzung maßgeblich. Zu deren Beurteilung kann seine natürliche Ertragsfähigkeit herangezogen werden, die sich als Wertzahl der Bodenschätzung den Bodenkarten entnehmen lässt. Hierbei wird gemäß ROTH UND SCHNEIDER (1997) die nachfolgende Einstufung gewählt: Bewertungsstufe Natürliche Ertragsfähigkeit Wertzahl der Bodenschätzung 1 sehr gering < 18 2 gering 18 – 35 3 mittel 35 – 55 4 hoch 55 - 75 5 sehr hoch > 75 Die im Vorhabenssbereich anstehenden und vom Eingriff betroffenen Böden weisen Bodenwertzahlen von 68 – 76 (Bodentyp L 3) und von 50 – 60 (Bodentyp GL 3) auf. Dementsprechend sind sie der Bewertungsstufe 4 „hohe natürliche Ertragsfähigkeit“ zuzuordnen. Dies findet seine Entsprechung in der Auflistung des Bodentyps L 3 in der Karte der schutzwürdigen Böden als schutzwürdiger „Boden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft“. Die Verknüpfung der Kriterien „Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion“ des Bodens mit dem Kriterium „natürliche Ertragsfähigkeit“ erfolgt nach der Tabelle gemäß ROTH UND SCHNEIDER (1997) (siehe Anhang 3, S. 19) zur Gesamtbewertung des Bodenpotentials. Für die Antragsfläche ergibt sich bei beiden vorkommenden Bodentypen aufgrund der Bewertungsstufe 4 für die „hohe natürliche Ertragsfähigkeit“ und dem Wert der Filter- und Pufferfunktion von 4 (hoch) ein Gesamtwert des Bodenpotentials von 4 (hoch). Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 42 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Boden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte Ergänzend zu den oben durchgeführten Bewertungen ist zur Beurteilung der Bedeutung des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte zu prüfen, ob er aufgrund der Kriterien der Seltenheit, des Natürlichkeitsgrades sowie seiner landschaftsgeschichtliche Bedeutung eine hohe Dokumentationsfunktion besitzt und besonders schützenswert ist. Zur Beurteilung der Seltenheit können die Angaben des Geologischen Landesamtes für verschiedene Bodenregionen in NRW herangezogen werden (ROTH UND SCHNEIDER, 1997). Die im Antragsbereich anstehenden Böden fallen nicht unter die für die einzelnen Bodenregionen in NRW aufgeführten sehr seltenen Böden. Darüber hinaus ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der z.T. erfolgten Melioration (Entwässerung) von einem geringen Natürlichkeitsgrad auszugehen. Eine landschaftsgeschichtliche Urkunde liegt ebenfalls nicht vor, da der Boden keine seltene natur- und/oder kulturgeschichtliche Besonderheit dokumentiert. Die anstehenden Böden weisen somit keine hohe Dokumentationsfunktion oder besondere Schutzwürdigkeit als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte auf. 6.3.4 Schutzgut Wasser Grundwasser Der Grundwasserleiter befindet sich im Betrachtungsraum innerhalb der sandig-kiesigen pleistozänen und holozänen Terrassenablagerungen des Rheines, die im Bereich der geplanten Erweiterungsflächen eine Mächtigkeit bis ca. 30 m aufweisen. Die Sohle des Grundwasserleiters wird gebildet von marinen, tertiären Feinsanden. Im Bereich des Erweiterungsgeländes wird der Untergrund von Ablagerungen aus Sand und Kies der Unteren Mittelterrasse unter Überdeckung durch Löß gebildet. Südlich angrenzend, etwa ab der Ortslage Stenden, schließt sich der Verbreitungsbereich der Niederterrassenablagerungen aus Sand und Kies unter schluffiger Überdeckung an. Die anstehenden kiesig-sandigen Terrassensedimente stellen einen Grundwasserleiter mit guter Durchlässigkeit dar. Grundwasserstand und –fließrichtung Die Grundwasserströmung verläuft im Bereich der Vorhabensfläche in etwa nach Westen und schwankt gemäß Grundwassergleichenkarten des Landesumweltamtes NordrheinWestfalen (LUA NW) zwischen WSW - und WNW -Richtung (siehe Gleichenpläne, Anlage 6). Der hydraulische Gradient der Grundwasserströmung beträgt im Vorhabensbereich in den beiden o.g. Grundwassergleichenplänen ca. 5* 10-4 bis 5,9* 10-4. Die Readymix Kies GmbH Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 43 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH verfügt randlich der bestehenden Auskiesung Stenden über Grundwassermessstellen. Diese zeigen im Altbereich einen maximalen hydraulischen Gradienten von 6,2* 10-4. Dies wird bestätigt durch Daten des Landesgrundwassermessdienstes (Quelle: StUA Krefeld) zu den nahegelegenen Messstellen Stenden 402 und 403. Das mittlere Grundwassergefälle ist entsprechend dieser Daten deutlich geringer und liegt bei 2,6* 10-4. Die Lage der Messstellen und zugehörige Ganglinien sind in Anhang 2 enthalten. Der Grundwasserleichenplan für den April 1988 (LUA NW) zeigt im Bereich der Vorhabensfläche einen Grundwasserstand zwischen ca. 29,05 und 29,45 mNN (Mittel 29,25 mNN). Zu diesem Zeitpunkt ist die angrenzend genehmigten Auskiesung Stenden bereits in großen Teilen ausgekiest. Hier beträgt der Wasserstand zu diesem Zeitpunkt zwischen 28,9 und 29,2 mNN. Der Zeitpunkt April 1988 repräsentiert einen eher hohen Grundwasserstand. Für den Betrachtungszeitpunkt Oktober 1973 zeigt der Grundwassergleichenplan des LUA NW im Bereich der Vorhabensfläche einen Grundwasserstand von ca. 28,35 bis 28,75 mNN auf. Der Bereich der angrenzenden, genehmigten Auskiesung weist zu diesem Zeitpunkt Wasserstände zwischen 27,9 und 28,4 mNN auf. Der Grundwassergleichenplan für den Oktober 1973 repräsentiert einen Zeitpunkt mit eher niedrigem Wasserstand. Nach den vorliegenden Grundwassergleichenplänen und Wasserstandsganglinien des StUA Krefeld für umliegende Messstellen (siehe Anhang 2) liegt der mittlere Wasserstand im Betrachtungsraum etwa 0,22 m unter dem Wasserstand, der im April 1988 gemessen wurde. Daher ist für den Bereich der Vorhabensfläche von einem mittleren Grundwasserstand um 29 mNN auszugehen. Bei einer Geländehöhe von im Mittel ca. 36 mNN im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche resultiert hieraus ein mittlerer Grundwasserflurabstand von etwa 7 m. Entsprechend der ausgewerteten Ganglinien sind der Maximalund Mindestgrundwasserstand jeweils etwa 0,9 m oberhalb bzw. unterhalb des mittleren Grundwasserstandes anzusetzen. Einrichtungen der Wasserwirtschaft Im Bereich der Erweiterungsfläche befinden sich mehrere Grundwassermessstellen (siehe Anhang 2) sowie ehemals auf dieser Fläche betriebene Entnahmebrunnen der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH (NGW), Duisburg. Diese Entnahmebrunnen sind nicht mehr in Betrieb. Die Messstellen und ggf. noch vorhandene Entnahmeeinrichtungen werden im Zuge des Vorhabens fachgerecht entfernt. Sonstige Einrichtungen der Wasserwirtschaft befinden sich nicht im Bereich der geplanten Erweiterungsflächen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 44 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Schutzfunktion der Grundwasserdeckschichten Der Schutzwirkung der Deckschichten kommt bei der Beurteilung einer Gefährdung des Grundwassers durch potentielle Schadstoffeinträge eine entscheidende Funktion zu. Bei der Passage durch die Deckschichten erfährt das Sickerwasser aufgrund von Filter-, Puffer- und Transformationsprozessen eine intensive Reinigung. Der Ad-hoc-Arbeitskreis Hydrogeologie der Geologischen Landesämter hat ein Konzept zur Bewertung der Schutzfunktion von grundwasserüberdeckenden Schichten entwickelt (HÖLTING ET AL., 1995). Als wesentliche Einflussfaktoren sind die nutzbare Feldkapazität des Bodens, die petrographische Ausbildung der tieferen Grundwasserüberdeckung, der Niederschlagseintrag sowie die Mächtigkeit der Schichten oberhalb des Grundwasserleiters zu betrachten. Die Bewertung der Grundwasserschutzfunktion erfolgt getrennt für den Bereich des Bodens und der unterlagernden Schichten bis zur maximalen Grundwasserspiegelhöhe. In die Berechnung, die mittels eines Punktbewertungsverfahrens erfolgt, gehen ein die - nutzbare Feldkapazität (nFk) eines Bodens bis zur Tiefe von 1 m unter GOK (Bodenwert B) - mittlere Sickerwasserrate bzw. Grundwasserneubildungsrate (Wasserfaktor W) - Gesteinsart (Punktzahl GL) der tieferen Grundwasserüberdeckung sowie - Mächtigkeit der grundwasserüberdeckenden Schichten unterhalb des Bodens (Faktor M). Die Bewertung der Schutzfunktion des Bodens erfolgt mit S1 = B ∗ W. Für die Grundwasserüberdeckung unterhalb des Bodens ergibt sich der Schutzfunktionswert S2 unter Berücksichtigung der Art und Mächtigkeit der verschiedenen Gesteinsschichten aus S2 = (G1 ∗ M1 + G2 ∗ M2 + ... ) ∗ W Anhand einer Tabelle (HÖLTING ET AL., 1995) mit der Klasseneinteilung der Gesamtschutzfunktion lässt sich die ermittelte Gesamt-Punktzahl Sg (= S1 + S2) bewerten und als Zahlenwert für einen direkten Vergleich verwenden. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 45 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Grundwasserschutzfunktion der Deckschichten im geplanten Auskiesungsbereich Die durchschnittliche Jahresniederschlagssumme im Betrachtungsraum beträgt etwa 714 mm (Quelle: Niersverband, Jahresbericht 2004). Der Oberboden in der geplanten Abgrabungsfläche ist überwiegend als Parabraunerde sowie als Gley-Parabraunerde aus Löß über Sand und Kies zu klassifizieren. Für diese Bodentypen gibt der Arbeitskreis Grundwasserneubildung (1982) den Anteil der Grundwasserneubildung mit etwa 30 % vom Niederschlag an. Dies entspricht bei etwa 714 mm mittlerem Jahresniederschlag einer Grundwasserneubildung von ca. 214 mm/a bzw. 6,8 l/s * km 2. Dies entspricht einem Wasserfaktor W von 1,25. Nach Angaben der BODENKUNDLICHEN KARTIERANLEITUNG (1994) und SCHEFFER/SCHACHTSCHABEL (1989) beträgt die nutzbare Feldkapazität (nFK) dieser Böden bis 1 m Tiefe bei mittlerer Lagerungsdichte etwa 200 mm (Punktwert B = 250). Nach den vorliegenden Grundwassergleichenplänen und Wasserstandsganglinien beträgt der mittlere Grundwasserflurabstand im Bereich der Vorhabensfläche etwa 7 m, der durchschnittliche Mindestflurabstand ist 0,9 m geringer. Die Grundwasserdeckschichten unterhalb des Bodens sind laut Bodenkarte NW 1:50.000 als kiesige, schwach tonige, schwach lehmige Sande anzusprechen (Punktwert GL = 60). Die Mächtigkeiten der grundwasserfreien Schichten unterhalb des Bodens beträgt im Mittel etwa 6 m. Mit den genannten Eingangsdaten ergibt sich anhand des oben beschriebenen Berechnungsverfahrens ein Wert der Schutzwirkung von 763 Punkten. Gemäß HÖLTING ET AL (1995) ist die Gesamtschutzfunktion der Grundwasserüberdeckung somit in der Antragsfläche als gering anzusprechen. Grundwasserqualität Zur Beschreibung der im Betrachtungsraum anzutreffenden Grundwasserverhältnisse wurden Grundwasseranalysen aus zwei Messstellen der Readymix Kies GmbH ausgewertet. Hierbei handelt es sich um zwei Grundwassermessstellen, die östlich der bestehenden Auskiesung gelegen sind und sich unmittelbar randlich der geplanten Tagebaufläche befinden. Sie repräsentieren somit die Grundwasserqualität im Vorhabensbereich. Für die nachstehende Auswertung standen Untersuchungsergebnisse der halbjährlichen Grundwasseruntersuchungen aus dem Zeitraum von 2001 – 2005 zur Verfügung. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 46 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Für einige Parameter wurde die Spanne der vorliegenden Untersuchungsergebnisse dargestellt. Sie sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt und wurden mit Werten nach SCHLEYER & KERNDORFF (1992) verglichen. Aufgrund statistischer Auswertung zahlreicher bundesweiter Grundwasseranalysen aus dem Beobachtungsnetz von Wasserversorgungsunternehmen geben SCHLEYER & KERNDORFF je einen Wert für überwiegend geogen bedingte Hintergrundgehalte im Grundwasser (geogener Normalbereich) sowie für den Beginn verstärkter anthropogener Einflussnahme an. Diese Werte sind nicht regionalspezifisch. Gleichwohl stellen sie einen Anhaltspunkt zur Beurteilung der Grundwasserqualität dar. Tab. 1: Gegenüberstellung gemessener Stoffkonzentrationen im Vergleichswerten gemäß SCHLEYER & KERNDORFF (1992) Parameter Einheit pH-Wert Grundwasser mit Grundwasserqualität im Vorhabensbereich Geogener Normalbereich Beginn verstärkter anthropogener Einflussnahme (Messstellen 1 – 2 Fa. Readymix Kies GmbH) (SCHLEYER UND KERNDORFF, 1992) (SCHLEYER UND KERNDORFF, 1992) 5,6 - 6,3 6,6 - 7,4 <6,2 und >7,6 Leitfähigkeit µS/cm 716 - 843 260 - 660 840 Säurekapazität KS4,3 in mmol/l 0,5 – 1,3 1-6 7 Calcium mg/l 93 - 115 35 - 120 150 Magnesium mg/l 13,3 – 18,7 4 - 25 30 Kalium mg/l 1 – 2,1 1-4 9 Natrium mg/l 12,1 - 21 5 - 30 50 Ammonium-N mg/l < 0,04 - 0,05 < 0,01 - 0,3 0,5 Chlorid mg/l 58 - 97 10 - 55 80 Sulfat mg/l 98 - 157 15 - 105 150 Nitrat mg/l 102- 164 - 0,4 - 30 DOC mg/l 0,6 - 1,9 < 0,5 - 2,5 4,5 Die Auswertung der obenstehenden Untersuchungsergebnisse zeigt eine anthropogene Überprägung der Grundwasserqualität im Vorhabensbereich. Diese Grundwasserbeeinflussung wird insbesondere durch den Parameter Nitrat, in geringerem Umfang auch durch Sulfat und Chlorid hervorgerufen. Die Stoffkonzentrationen spiegeln sich in der ebenfalls leicht erhöhten Leitfähigkeit, als Maß für die gelösten Ionen, wieder. Phosphor (hydrolysierbar), als weiterer, neben Nitrat wesentlicher Nährstoffparameter wurde nicht in Konzentrationen oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,05 mg/l ermittelt. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 47 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Die in einigen Parametern festgestellten erhöhten Stoffkonzentrationen des Grundwassers dürften aus Düngemaßnahmen im Zusammenhang mit der großflächigen landwirtschaftlichen Nutzung im weiteren Untersuchungsgebiet sowie im Anstrom der Fläche resultieren. Weiterhin wurden Ergebnisse einer Seewasseruntersuchung des bestehenden Abgrabungssees vom März 2004 herangezogen und mit der oben beschriebenen Grundwasserqualität des Betrachtungsraumes verglichen. Im Vergleich zur standortspezifischen Grundwasserqualität zeigt das Seewasser erwartungsgemäß eine verminderte elektrische Leitfähigkeit sowie höheren pH-Wert und Kaliumgehalt. Weiterhin wurde im Seewasser ein deutlich verringerter Nitratgehalt festgestellt, was auf seeinterne Um- und Abbauprozesse zurückzuführen sein dürfte. Die Werte für Chlorid, Sulfat, Calcium, Magnesium und Natrium bewegen sich im Bereich der Grundwasserqualität. Der im Seewasser gemessene Phosphorwert von 0,039 mg/l PO4ges -P zeigt – wie der geringe Nitratwert - ebenfalls keine erhöhte Nährstoffbelastung des Sees. Dementsprechend ist nicht von einer beschleunigten Eutrophierung des Gewässers auszugehen. Die Schwermetallgehalte liegen unterhalb der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung. Ferner konnten mittels der Parameter Kohlenstoffgesamt und AOX keine organischen Schadstoffbelastungen des Seewassers oberhalb der analytischen Bestimmungsgrenzen ermittelt werden. Dementsprechend ist eine Belastung des Grundwassers im Abstrom des Gewässers ebenfalls nicht anzunehmen. Dies bestätigen auch die Untersuchungsergebnisse der Grundwassermessstelle 3, die sich im Abstrom des Gewässers befindet. Im Vergleich zu den oberstromigen Messstellen 1 und 2 wurden hier im Untersuchungzeitraum etwas höhere Werte für den pH-Wert (bis 7,0), die Säurekapazität (bis 4,17 mg/l) den Ammonium-Gehalt (bis 0,08 mg/l) sowie die MagnesiumKonzentration (bis 20 mg/l) festgestellt, die sich jedoch sämtlich im geogenen Normalbereich befinden. Oberhalb des geogenen Normalbereiches liegen die maximal für Kalium gemessenen Werte (bis 9,6 mg/l) sowie einmalig im Herbst 2002 der Wert für Sulfat (181 mg/l). Verringert sind hingegen an Messstelle 3 die Konzentrationen von Chlorid (44 – 60 mg/l), Nitrat (< 0,22 – 7,0) und gelöstem organischem Kohlenstoff (DOC bis 1,7). Somit zeigen auch die Untersuchungsergebnisse des Grundwassers im Abstrom des bestehenden Gewässers keine Belastung durch die Abbautätigkeit. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 48 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Oberflächengewässer Das größte Stillgewässer im Untersuchungsraum ist der nördlich von Stenderhorst gelegene Abbausee des noch im Betrieb befindlichen Tagebaus Stenden, welcher westlich bis nahe an die Ortschaft Rahm heranreicht und im Norden von der B 9 begrenzt wird. Ein Großteil der Uferabschnitte ist bereits u.a. durch Abpflanzungen (Hecken und Ufergehölze) naturnah hergerichtet worden. Südlich von Stenden durchzieht der Landwehrbach die feuchte Niederungslandschaft der Niederterrasse. Er fließt durch den Siedlungsbereich von Stenderhorst und bildet ab hier bis Erreichen der L 362 zugleich die südwestliche Untersuchungsraumgrenze. Der Landwehrbach ist ganzjährig wasserführend, im betrachteten Abschnitt nahezu vollständig begradigt und weitestgehend vegetationsfrei. Nur bereichsweise wird er von Ufergehölzen begleitet, zumeist schließen unmittelbar Ackerraine an. Seine Fließrichtung ist nach Westen gerichtet. Die beiden Nebenbäche des Landwehrbaches, Stort und Neuer Graben, sind nur temporäre Fließgewässer. Ihre Wasserführung ist jahreszeitlich bedingt von den Niederschlagsereignissen bzw. der Höhe des Grundwasserstandes abhängig; ihre Fließrichtung ist ebenfalls nach Wes ten ausgerichtet. Auch sie weisen nur in Abschnitten begleitende Gehölzstrukturen auf. Der Neue Graben stellt zugleich die Südbegrenzung des Untersuchungsgebietes dar, die Abzweigung der Stort vom Landwehrbach nahe Stenderhorst wird von der Untersuchungsraumgrenze gerade erfasst. Darüber hinaus sind weitere zeitweise wassergefüllte Gräben vorhanden, die vor allem zur Dränage in den südlich gelegenen Bruchniederungen angelegt wurden. 6.3.5 Schutzgut Klima / Luft Der Untersuchungsraum weist durch seine Lage im Klimabezirk Niederrheinisches Tiefland ein nordwesteuropäisch-atlantisches Klima auf, das sich durch ein ausgeglichenes, eher mildes und feuchtes Makroklima auszeichnet. Das Klima wird vorrangig von WestWetterlagen bestimmt. Folgende klimatische Eckdaten charakterisieren gemäß dem Deutschen Planungsatlas (AKADEMIE FÜR RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG, 1976) den Untersuchungsraum: Mittlere Lufttemperatur im Januar: Mittlere Lufttemperatur im Juli: Durchschnittliche Lufttemperatur: 2,0°C 17,5°C 9,5°C Mittlere Niederschlagshöhe: 700-750 mm/Jahr Mittlere Zahl der Tage mit Niederschlag (> 1,0 mm): Dauer des produktiven Pflanzenwachstums: 120-130 Tage/Jahr 240 Tage/Jahr Mittlere Zahl der Nebeltage: Hauptwindrichtung: Bioklima (Belastungs-, Reiz- und Schonstufe): 50-70 Tage/Jahr Südwest schonend Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 49 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Zum Lokal- und Kleinklima liegen keine Daten vor. Die Winter sind maritim milde. Aufgrund der Offenheit des Raums ist dieser jedoch verstärkt windexponiert, sodass im Frühjahr häufig Kaltluft von Nordosten her einströmen kann. Eine nennenswerte Schadstoffbelastung und Vorbelastung der Lufthygiene durch Verkehr und Industrie sind im Raum nicht zu verzeichnen. Lediglich auf der nördlich verlaufenden B 9 und durch das vorhandene Kieswerk ist ein verstärktes Verkehrsaufkommen gegeben. 6.3.6 Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild Unter dem Begriff „Landschaft“ ist das visuell landschaftsästhetische Bild des Untersuchungsraumes sowie seine Erholungseignung gefasst. Im Kap. 6.2.2 wurde die Erholungs- und Freizeitnutzung des Untersuchungsraumes bereits dargestellt. Die von der Aldekerker Lehmplatte eingenommene Nordhälfte des Untersuchungsraumes weist ein recht ebenes Relief von durchschnittlich 36 mNN Geländehöhe auf. Das Landschaftsbild wird hier von landwirtschaftlichen Nutzflächen beherrscht und ist durch eine hohe Strukturarmut gekennzeichnet. Aufgrund der anstehenden fruchtbaren Böden unterliegen diese Flächen nahezu ausschließlich dem Ackerbau. Auch die Antragsfläche unterliegt seit Alters her der landwirtschaftlichen Nutzung. Die dominierenden ausgedehnten Ackerfluren bedingen eine anthropogene Überformung des Landschaftsbildes, sodass der landschaftsästhetische Eigenwert der betrachteten Flächen eher als gering einzustufen ist. Neben den Landwirtschaftsflächen prägt das durch Abgrabung entstandene Gewässer der genehmigten Abgrabung den betrachteten Landschaftsraum. Während die zur Zeit noch in Abbau befindlichen Flächen aufgrund der entstehenden Offenbodenbereiche und der eingesetzten Abbaugeräte zu einer Verfremdung der Landschaft beitragen, ist den rekultivierten Uferabschnitten bereits eine landschaftsästhetisch hohe Wertigkeit zuzusprechen. Hier ist insbesondere das naturnah hergerichtete und sich entwickelnde Ostufer hervorzuheben, das durch ausgedehnte Abpflanzungen des Geländes einschließlich der Ufergehölze eine deutliche Erhöhung der Strukturvielfalt im Raum bewirkt. Von landschaftsästhetisch höherer Wertigkeit ist das südlich der vorhandenen Terrassenkante sich anschließende Landschaftsbild der Niederterrasse mit seinen Bruchgebieten. So dominieren innerhalb des vom Untersuchungsraum erfassten Bereiches zwar immer noch die Landwirtschaftsflächen, jedoch ist der Grünlandanteil (meist Weideland) deutlich erhöht. Zudem wird dieser Landschaftsraum durch mehrere Waldparzellen, die unterschiedliche Hauptbaumarten aufweisen, optisch untergliedert und strukturiert. Sie tragen neben dem Landwehrbach, der als weiteres landschaftsprägendes Element bedeutsam ist, zur Vielfalt des Niederungsgebietes bei. Die vorhandenen Straßen, insbesondere die stärker befahrene B 9 in der nördlichen Hälfte des Untersuchungsraumes, durchschneiden als lineare Strukturen die Landschaft und bewirken eine Kammerung und Isolierung des Raums. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 50 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH 6.3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Kulturgüter Innerhalb der Vorhabensfläche sind kunst- und kulturhistorische, denkmalgeschützte Bauwerke oder Objekte nicht bekannt. Am Mühlenweg gelegen, zwischen dem in Betrieb befindlichen Tagebau Stenden und der geplanten Tagebauerweiterung, befindet sich eine ehemalige Mühle, die als Baudenkmal ausgewiesen ist. Die Entfernung zwischen diesem Gebäudekomplex und der geplanten Abbaugrenze beträgt ca. 60 m. Südwestlich des Erweiterungsgeländes befindet sich in einer Entfernung von 100 m zur Abbaugrenze die Kirche St. Thomas mit angrenzendem Friedhof, Denkmal und Kapelle. Sachgüter Die ehemalige Brauchwassergewinnung des Wasserwerkes Kerken-Stenden der NGW (Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH) innerhalb der geplanten Erweiterungsfläche wurde aufgegeben. Die stillgelegten Anlagen (Brunnen, Pumpstation, Wasserleitungen etc.) befinden sich noch auf dem Grundstück, welches sich heute im Eigentum der Readymix Kies GmbH befindet. Ein am Mühlenweg gelegenes Wohnhaus wird von der Vorhabensfläche ausgespart, die östlich daran anschließenden, derzeit landwirtschaftlich genutzten Gebäude liegen jedoch innerhalb der Tagebaufläche und werden im Zuge des Abbaus beseitigt. Neben den genannten Sachgütern sind im Untersuchungsraum die Siedlungs- und Verkehrsflächen einschließlich gewerblicher Betriebe zu nennen. Ebenso Sachgut ist der anstehende oberflächennahe Rohstoff (Quarzkies und -sand). 7. PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES RAUMES OHNE DAS GEPLANTE VORHABEN Ohne die geplante Abgrabungserweiterung würde die intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung auf der Vorhabensfläche sowie der damit verbundene Eintrag von Düngemitteln und Bioziden in den Boden auf Dauer fortgesetzt. Nach Beendigung der Gewinnungstätigkeiten würden die Betriebsanlagen vollständig zurückgebaut und entsprechend der Genehmigung naturnah rekultiviert. Ein Verzicht auf den Abbau des anstehenden Materials würde einen Neuaufschluss mit zusätzlichem Flächenverbrauch für Anlagenstandort und Betriebsflächen an anderer Stelle erfordern, um den anhaltenden Bedarf nach diesem Rohstoff in entsprechender Qualität zu decken. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 51 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Die mit dem Vorhaben verbundenen positiven Effekte des Vorhabens würden unterbleiben. Hier sind zum einen die deutliche Erhöhung der Artenvielfalt und die Schaffung verschiedenartiger Landschaftsstrukturen zu nennen und zum anderen die Aufwertung des Landschaftsbildes sowie die Steigerung des Erholungswertes im betrachteten Raum (siehe auch nachfolgende Kapitel). 8. PROGNOSE DER ZU ERWARTENDEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT BEI REALISIERUNG DES VORHABENS 8.1 Auswirkungen auf den Umweltbereich Geologie und Boden Bei dem geplanten Tagebau werden auf einer Nettoabbaufläche von insgesamt etwa 38 ha die Deckschichten und die darunter anstehenden quartären Quarzkiese und -sande der unteren Mittelterrasse bis zum Liegenden in eine Tiefe von durchschnittlich 27 m unter GOK entnommen. Die vorherrschenden, gemäß der Karte „Schutzwürdige Böden in NRW“ aufgrund ihrer hohen Ertragsfähigkeit als schutzwürdig eingestuften Parabraunerden sind im betrachteten Landschaftsraum weit verbreitet und der Hauptbodentyp der Aldekerker Lehmplatte. Durch die geplante Erweiterung wird dieser Bodentyp im Verhältnis zu seiner Gesamtverbreitung innerhalb des betrachteten Landschafsraums am Rande jedoch nur kleinflächig entfernt (siehe auch Abb. 4, Kap. 6.3.3). Durch Entnahme der Quarzkiese und –sande werden Veränderungs- und Umwandlungsprozesse gegenüber den jetzigen Bodenverhältnissen bewirkt. Mit der Entfernung natürlich gewachsener Bodenhorizonte verliert der Bodenkörper innerhalb des Abbaugebietes seine Funktionen (z.B. Filterfunktion). Die terrestrische Pedogenese wird unterbrochen und durch die entstehende Wasserfläche in eine aquatische Pedogenese umgewandelt (Unterwasserboden). Die Aufgabe der intensiv betriebenen Landwirtschaft wird innerhalb des Antragsgeländes eine Beendigung des nutzungsbedingten Nähr- und Schadstoffeintrages in den Boden bewirken. Nach erfolgter Herrichtung des Geländes ist eine ausschließlich extensive Weiternutzung vorgesehen. Der humose Oberboden sowie die mineralischen Bodenhorizonte werden getrennt voneinander entsprechend dem Abbaufortschritt sukzessive abgetragen. Der Oberboden wird zum Teil für die Schüttung und Abdeckung des im Süden der Vorhabensfläche geplanten Walles benötigt. Der übrige Teil wird, soweit er für die Wiedernutzbarmachung des Geländes benötigt wird, in Bodenmieten innerhalb des Geländes zwischengelagert und in ursprünglicher Mächtigkeit (durchschnittlich 0,3 m) auf vorgesehenen Gehölzpflanzbereichen und auf den wiederhergestellten landwirtschaftlichen Flächen wieder aufgebracht. Der überschüssige Oberboden wird veräußert. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 52 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Der Abraum (im Mittel 1,7 m mächtig) wird unmittelbar nach Abtragung im Zuge der Wiedernutzbarmachung wieder eingebaut – oder bei Bedarf in Mieten innerhalb der Rahmenbetriebsplangrenze kurzfristig zwischengelagert. Er wird sowohl zur Modellierung der Überwasserböschungen verwandt als auch zum Großteil zur Schaffung von Flachwasser- und Verlandungszonen (in Abhängigkeit vom Wasserstand). Ausgedehnte Flachwasser- und Verlandungsbereiche sollen innerhalb des Erweiterungsgeländes im Nordwesten ausgebildet werden. Je nach Abfolge der Hauptbetriebspläne wird der im Nordwesten dargestellte großflächige Flachwasser- und Verlandungsbereich alternativ im Südwesten hergestellt, um eine frühzeitige Verwendung des Abraumes zu gewährleisten. Darüber hinaus werden in entsprechender Weise derzeit vorhandene Tiefenwasserzonen des benachbarten Abgrabungssees durch Abraumeinbau in ausgedehnte, ökologisch hochwertige Flachwasserbereiche mit Inseln aufgewertet. Außerhalb der Abbaugrenze (= Abstandsstreifen) bleibt die natürlich gewachsene Bodenabfolge erhalten. Durch Befahren mit Radladern und LKW, Lagerung von Bodenmieten etc. und insbesondere die temporäre Schüttung des geplanten Walles im Süden können jedoch Bodenverdichtungen auftreten, die nach Abschluss der Tätigkeiten durch tiefgründiges Auflockern beseitigt werden. Der Wall wird nach Beendigung der Abbautätigkeiten zur Herstellung des ursprünglichen Reliefs abgetragen, der Oberboden zu Rekultivierungszwecken verwendet. Die Waschberge aus der in die Abbaufläche hereinragenden Altablagerung (siehe Kap. 6.2.8) werden vor dem Abbau gesondert abgetragen und nachfolgend im Wegebau Verwendung finden (siehe auch Stellungnahme Dr. Tillmanns & Partner zur Altablagerung im Anhang). 8.1.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen Mit Wegfall des Bodens geht der Verlust seiner Funktion als Lebensraum für terrestrische Tier- und Pflanzenarten und als landwirtschaftliche Produktionsflächen einher. Sonstige Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen resultieren aus dem Vorhaben nicht, da sich die bodenspezifischen Auswirkungen auf den Bereich der Abbaufläche beschränken. 8.1.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen sind: - Abschnittsweise Inanspruchnahme der Flächen - Geringere zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Erweiterung im Vergleich zu einem Neuaufschluss an anderer Stelle Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 53 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie - Readymix Kies GmbH Vollständiger Abbau des nach heutigem Stand der Technik wirtschaftlich gewinnbaren Lagerstätteninhaltes und damit Vermeidung von zusätzlichem Flächenverbrauch an anderer Stelle 8.2 - Weiternutzung des vorhandenen und unproblematischen Anlagenstandortes zur Aufbereitung der Kiessande (Klassierung) und so Vermeidung einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme für die Errichtung einer neuen Aufbereitungsanlage - Getrennte Abtragung von kulturfähigem Boden und Abraum, Zwischenlagerung des Oberbodens bei Lebenderhaltung durch eine Leguminoseneinsaat - Wiederaufbringung des abgetragenen Oberbodens im Zuge der Rekultivierung - Beseitigung von Bodenverdichtungen durch nachfolgende tiefgründige Lockerung Auswirkungen auf den Umweltbereich Wasser Auswirkungen auf das Grundwasser Im Zuge der geplanten Tagebauerweiterung wird innerhalb der verritzten Fläche der Grundwasserspiegel schrittweise freigelegt. Nach Abschluss der Gewinnungstätigkeit und anschließender Wiedernutzbarmachung wird somit ein ca. 32 ha großer See verbleiben. Verdunstung Durch die Freilegung der Grundwasseroberfläche gelangt Niederschlagswasser unmittelbar zum Grundwasser, zugleich verdunstet aber ein Teil des der Wärme und dem Wind ausgesetzten Wassers. Bei einer freien Wasserfläche steht das potenziell verdunstbare Wasser stets zur Verfügung, weshalb Seen während des gesamten Jahres evaporieren können (LINDNER, 1994). Die Seeverdunstung übertrifft häufig diejenige einer Landfläche – in Abhängigkeit von deren Vegetation. Sowohl die Land- als auch die Seeverdunstung werden jedoch von zahlreichen Faktoren beeinflusst, weshalb eine Quantifizierung der Verdunstungsverluste nur eingeschränkt möglich ist. Die Landverdunstung hängt vor allem von der Bodenart und der Nutzung ab; gerade der Wasserverbrauch der Vegetation prägt den Wasserhaushalt eines Standortes in besonderem Maße. Die Verdunstung von Wasserflächen ist vor allem abhängig von der Wasseraufnahmekapazität der Luft, der Temperatur der Wasserfläche und dem Abtransport des Wasserdampfes (Windeinfluss). Unter mitteleuropäischen Verhältnissen gilt grundsätzlich, dass flache Seen mehr verdunsten als tiefe Gewässer, da sie sich stärker und schneller erwärmen. Weiterhin weisen kleine Seen häufig eine höhere Verdunstung pro Fläche auf als große, da feuchte Luftmassen über dem See durch trockenere Luftmassen von umgebenden Landflächen ersetzt werden können. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 54 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Die Frage der Verdunstungshöhe von Seen wird kontrovers diskutiert. Im Rahmen von Modellrechnungen wird häufig davon ausgegangen, dass durch die Erstellung des Abgrabungsgewässers ein Verdunstungsverlust bewirkt wird, der mit einer fehlenden Grundwasserneubildung auf der Fläche des Sees gleichzusetzen ist. Dies stellt jedoch eine überschlägige Betrachtung dar, die nicht die Vegetation und deren Evapotranspirationsleistung einbezieht. Zur Berücksichtigung des Einflusses der Vegetation auf die Verdunstung führten B AIER & LÜTTIG (2002) mehrjährige Beobachtungen an einem südhessischen Abgrabungssee durch. Im Rahmen der Untersuchungen ergab sich für die freie Wasserfläche eine positive Wasserbilanz von +253 mm/a. Es fand somit im Bereich der freien Seefläche eine Grundwasserneubildung in der genannten Höhe statt. Ein mit Rohrkolben (Typha latifolia) bestandener Boden wies mit +151 mm/a ebenfalls eine positive Wasserbilanz auf. Im Vergleich zur freien Wasserfläche ist die hier stattfindende Grundwasserneubildung jedoch um etwa 100 mm/a geringer. Demgegenüber wurde für einen mit Schilfrohr (Phragmites communis) bestandenen Boden (Feuchtbiotop) eine negative Wasserbilanz von -575 mm/a ermittelt. Dementsprechend werden diese Pflanzen von B AIER & LÜTTIG als „Transpirations-Pumpen“ bezeichnet. Die Evapotranspiration eines mit Gras bestandenen Humusbodens lag bei den durchgeführten Beobachtungen nur geringfügig (um etwa 65 mm/a) unterhalb der Verdunstung der offenen Wasserfläche. Somit ist die Verdunstung der freien Wasseroberfläche wesentlich geringer, als die eines mit Schilfrohr bestandenen Feuchtbodens bzw. Flachwasserbereiches. Die Verdunstung eines Abgrabungsgewässers hängt daher neben der Morphologie des Sees entscheidend auch von Art und Umfang des Bewuchses der entstehenden Uferbereiche sowie deren Flächenanteil in Relation zur Gesamtseefläche ab. Für Flachwasserbereiche mit dichtem Bewuchs ist hierbei eine negative Wasserbilanz (erhöhte Verdunstung, fehlende Grundwasserneubildung) zu erwarten, für die freie Wasserfläche ist von einer positiven Wasserbilanz (Grundwasserneubildung) auszugehen. Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Größe und Geometrie des geplanten Sees der Anteil der freien Wasserfläche im Hinblick auf die Verdunstung als günstig zu werten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Abgrabungsseen ohne oberirdischen Abfluss bei starken und/oder langanhaltenden Niederschlägen ähnlich wie Hochwasserrückhaltekörper wirken, da der auftreffende Niederschlag nicht als Oberflächenabfluss einem Gewässer zufließt, sondern über die Seeufer langsam in den Grundwasserkörper eingeht (B AIER & LÜTTIG, 2002). Darüber hinaus werden im Zuge des Vorhabens etwa 8500 m 2 befestigte Flächen entsiegelt, sodass hier der Niederschlag wieder der Grundwasserneubildung zugute kommen kann. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 55 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Weiterhin entfallen Wasserverluste auf der Fläche, die in trockenen Sommern aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung aus der erforderlichen intensiven Bewässerung resultierten. Diese Verluste sind abhängig von Witterung und angebauter Kultur. Daher können sie nicht beziffert werden. Entnahme der Grundwasserdeckschichten Bei der Schaffung eines Tagebaugewässers erfolgt eine Entnahme der Grundwasserüberdeckung, der eine entscheidende Funktion beim Schutz des Grundwassers gegen potentielle Schadstoffeinträge zukommt. In den Deckschichten erfährt das Sickerwasser aufgrund von Filter-, Puffer- und Transformationsprozessen eine intensive Reinigung. Für die anstehenden Sedimente wurde gemäß des Berechnungsverfahrens nach HÖLTING ET AL. (1995) ermittelt, dass die Gesamtschutzfunktion der Grundwasserüberdeckung im Bereich der Antragsfläche als gering zu bewerten ist. Die im Bereich der Vorhabensfläche anstehenden Grundwasserdeckschichten weisen somit eine geringe Grundwasserschutzwirkung, also ein geringes Rückhaltevermögen für potenzielle grundwassergefährdende Stoffe, auf. Diese Feststellung wird auch durch die Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in NRW (GLA, 1980) gestützt, in der das Untersuchungsgebiet als Bereich eingestuft wird, in dem Verschmutzungen schnell in das Grundwasser eindringen können. Von der Entnahme der Grundwasserdeckschichten im Zuge des Tagebauvorhabens gehen somit aufgrund der ohnehin geringen Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung keine relevanten Auswirkungen auf die Grundwasserqualität aus. Veränderung der Grundwasserströmung durch ein Auskiesungsgewässer Mit jeder Auskiesungstätigkeit, die in grundwasserführenden Schichten erfolgt, geht eine kleinräumige Veränderung der Grundwasserverhältnisse einher. In dem wassererfüllten Grundwasserleiter bildet die natürliche Grundwasseroberfläche eine schiefe Ebene mit einem bestimmten Gefälle. Im Zuge des Nassabbaus wird der Grundwasserleiter angeschnitten. Nach ihrer Freilegung nimmt die zuvor geneigte Grundwasseroberfläche eine horizontale Lage als Seespiegel ein. Diese Kippung gegenüber dem ursprünglichen Grundwassergefälle bewirkt eine Absenkung des Grundwasserniveaus am oberstromigen Ufer und eine Aufhöhung am unterstromigen Ufer. Zwischen der ungestörten Grundwasseroberfläche und der horizontalen Baggerseeoberfläche stellt sich eine Schnittlinie, die sogenannte "Kippungslinie" ein. Das Prinzip der Veränderung der Grundwasserströmung durch die Herstellung eines Auskiesungsgewässers ist in der nachfolgenden Abbildung schematisch dargestellt. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 56 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Abb. 5 Readymix Kies GmbH Veränderung des Grundwasserstandes durch einen Auskiesungssee (nach NIEMEYER, 1978) Das entstehende Gewässer wird vom Grundwasser durchströmt. Da ein See wie eine Zone besonders guter Durchlässigkeit im Grundwasserleiter wirkt, kann in dem von ihm erfassten Querschnitt ein höherer Wasserdurchsatz erfolgen als durch eine ebenso große Kiessandfläche. Durch den Vorbau von Abraum wird die Wasserdurchlässigkeit hingegen reduziert. Bereits während des Abbaubetriebes beginnt die Abdichtung eines Abbausees durch aufgewirbelte Feinsedimente, die sich bevorzugt auf der Sohle und an den unterstromigen Ufern ablagern. Mit fortschreitendem Alterungsprozess des Sees setzt sich dieser Sedimentationsvorgang fort. Infolge der Selbstabdichtung der Ufer- und Sohlenbereiche des Abbaugewässers (= Kolmation) wird der Austausch von See- und Grundwasser geringer. Die vorgesehene Verwendung des anfallenden Abraums zur Böschungs- und Ufergestaltung kann punktuell ebenfalls zu Abdichtungserscheinungen führen. Ein weitgehend abgedichteter See verkleinert den abflusswirksamen Querschnitt des Grundwasserleiters. Bei völlig durchlässigen Seeufern liegt die Kippungslinie, die senkrecht zur Grundwasserfließrichtung verläuft, in der Seemitte. Mit fortschreitender "Alterung" des Sees und zunehmender Abdichtung der Ufer kann sich die Kippungslinie langsam in Richtung des oberstromigen Ufers verschieben. Die Grundwasseraufhöhung am unterstromigen Ufer nimmt dabei zu, die Grundwasserabsenkung am oberstromigen Rand nimmt hingegen ab. Bei abgeschlossenem Abdichtungsprozess, der sich meist über mehrere Jahrzehnte erstreckt, kann die Kippungslinie theoretisch nahe des oberstromigen Ufers liegen. Im untersuchten Gebiet ist eine rasche und vollständige Abdichtung der Seeufer aufgrund der Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 57 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH guten Durchlässigkeit der grundwasserleitenden Schichten nicht zu erwarten. Lediglich in den Bereichen mit geplantem Abraumeinbau sowie im Bereich des Spülfächers ist aufgrund der geplanten Einbringung von Feinmaterial verstärkt mit raschen Abdichtungserscheinungen zu rechnen. Auswirkungen auf den Grundwasserstand Durch die Herstellung eines Auskiesungssees werden im An- und Abstrom des Gewässers kleinräumige Beeinflussungen des Grundwasserstands hervorgerufen. Zur Ermittlung der Beträge dieser Aufhöhung und Absenkung randlich der Seeufer sowie für die Höhe des Seespiegels empfiehlt der Geologische Dienst NW ein nach LÜBBE (1978) modifiziertes Berechnungsverfahren. Danach werden der unterstromige Aufstau Hu und die oberstromige Absenkung Ho in Abhängigkeit vom Grundwasserspiegelgefälle JGW und der Seeausdehnung LS in Grundwasserfließrichtung getrennt berechnet. Dabei wird von einer geringfügigen Verschiebung der Kippungslinie in Richtung des oberstromigen Ufers ausgegangen: Ho = 0,45 ∗ JGW ∗ LS Hu = 0,55 ∗ JGW ∗ LS Mit dem anhand von Grundwasserstandsmessungen der Readymix Kies GmbH ermittelten maximalen Grundwassergefälle im Betrachtungsraum von 6,2* 10- 4 und einer geplanten Seeausdehnung LS in Grundwasserfließrichtung von ca. 650 m ergibt sich eine Wasserstandsdifferenz von 0,40 m im Bereich der geplanten Seefläche. Hieraus resultiert mit dem oben dargestellten Berechnungsverfahren am Ufer des geplanten Tagebausees zu Zeitpunkten mit maximalem Grundwassergefälle - eine oberstromige Absenkung Ho = 0,18 m - eine unterstromige Aufhöhung Hu = 0,22 m. Diese Angabe berücksichtigt zunächst ausschließlich die Herstellung des geplanten Tagebausees und somit seinen Anteil an der Veränderung des Grundwasserstands. Einflüsse des benachbarten Auskiesungsgewässers werden erst im Anschluss an die nachfolgenden Reichweitenberechnungen im Abschnitt „Wechselwirkungen mit dem bestehenden Auskiesungsgewässer“ beschrieben. Durch den Einfluss des bestehenden Sees kann sich der Absenkungs-/Aufhöhungsbetrag (und somit die resultierende Reichweite) im geplanten See gegenüber der obigen Angabe vergrößern. Um dies abschließend zu beurteilen, ist jedoch zunächst das geplante Gewässer gesondert zu betrachten und die Reichweite seines Grundwassereinflusses zu ermitteln. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 58 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Reichweite der Grundwasserbeeinflussung durch den geplanten Tagebausee Die nachfolgenden Berechnungen zur Reichweite der Grundwasserbeeinflussung beziehen sich – wie vorstehend dargestellt - zunächst ausschließlich auf die o.g. Beträge der Absenkung/Aufhöhung, die durch das geplante Tagebaugewässer bewirkt werden. Insofern stellen sie wiederum lediglich den Anteil des geplanten Gewässers an der Grundwasserbeeinflussung dar. Erst in der anschließenden gemeinsamen Betrachtung mit dem bestehen Auskiesungssee ergibt sich abschließend die Reichweite der Grundwasserbeeinflussung randlich des geplanten Gewässers. In Anlehnung an die radialsymetrische Reichweitenbestimmung bei Vertikalbrunnen durch SICHARDT nähert L ÜBBE (1978) die Reichweite einer unterstromigen Beeinflussung (Aufhöhung) des Grundwasserstandes durch Abgrabungsseen an mit Ru = 3000 * Hu * √kf mit: Ru = Reichweite ab dem unterstromigen Ufer [m] Hu = unterstromige Aufhöhung [m] kf = Durchlässigkeitsbeiwert [m/s]. Die Durchlässigkeit der grundwasserführenden Schichten der Unteren Mittelterrasse wird – entsprechend den Ergebnissen eines Pumpversuch der Fa. Girmes in Oedt – mit kf = 4,4 * 10-3 m/s angesetzt. Dies steht in guter Übereinstimmung mit Angaben von RICHTER/LILLICH (1975) für Lockergesteinsarten entsprechend der anstehenden Sedimente. Bei einem Durchlässigkeitsbeiwert von ca. 4,4∗10-3 m/s ergibt sich somit für eine Aufhöhung von 0,22 m eine unterstromige Reichweite Ru von etwa 44 m. Nach LÜBBE (1978) ist die oberstromige Absenkung zwar im allgemeinen geringer als der unterstromige Aufstau, baut sich jedoch langsamer im Grundwasserkörper ab. Aufgrund empirischer Untersuchungen geht er von einer größeren Reichweite der oberstromigen Absenkung aus, die er annimmt mit Ro = 10.000 ∗ Ho ∗ √kf Somit liegt im vorliegenden Fall für eine oberstromige Absenkung von 0,18 m die Gesamtreichweite der oberstromigen Absenkung nach LÜBBE bei ca. 119 m. Nach WROBEL (1980) ergibt die von LÜBBE ermittelte Formel durchweg zu große Reichweiten, wenn man sie auf geologische Verhältnisse überträgt, die von den Versuchsbedingungen LÜBBES abweichen. Es müsse darüber hinaus auch berücksichtigt Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 59 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH werden, dass die Reichweite der Absenkung nicht nur von der Länge, sondern auch von der Breite des Sees abhängt. Die Breite B des Sees wirkt sich nach W ROBEL bis zu einer kf Wert-abhängigen Grenz breite auf die Reichweite der Absenkung aus. W ROBEL gibt für die Reichweite der oberstromigen Absenkung an: mit: Ro = 1500 ∗ s ∗ √kf ∗ log B s = oberstromige Absenkung [m] Bei Absenkung s von 0,18 m und einer maximalen Breite des Sees senkrecht zur Grundwasserfließrichtung von bis zu 750 m ergibt sich nach W ROBEL eine Reichweite Ro der oberstromigen Absenkung von ca. 52 m. Die Linie der Absenkung ist randlich eines Seeufers relativ steil und nähert sich mit zunehmender Entfernung vom Ufer mehr und mehr der unbeeinflussten Grundwasseroberfläche an. Die bisher durchgeführten Berechnungen geben die Gesamtreichweite der Beeinflussung des Grundwasserstandes an. Für wasserwirtschaftliche Belange sind jedoch die letzten 10 % der Absenkung meist ohne Bedeutung, da sie geringer als die natürlichen Grundwasserstandsschwankungen anzusetzen sind. Aussagekräftiger ist diejenige Reichweite, in der bereits 90% der Absenkung abgeklungen sind. Dieser Wert, R90 genannt, wird nach W ROBEL ermittelt mit R90 = 650 ∗ s ∗ √ kf ∗ log B Für die betrachtete Grundwassersituation ergibt sich nach WROBEL im Oberstrom ein R90 von 22 m. Geht man - analog zu den Berechnungen W ROBELS für den Oberstrom - davon aus, dass auch im Unterstrom nach etwa 45 % der Gesamtreichweite die Aufhöhung zu 90 % abgeklungen ist, so beträgt der R90 im Unterstrom 20 m. Demnach läge nach einer Fließstrecke von 20 m im Unterstrom der Auskiesung die Grundwasseraufhöhung noch bei ca. 2 cm. Zusammenfassend ist also festzustellen, dass für die o.g. Beträge der Grundwasserbeeinflussung, die sich aus der gesonderten Betrachtung des geplanten Tagebaugewässers ergeben, die nach LÜBBE berechnete Reichweite der oberstromigen Absenkung bei etwa 120 m liegt, für die unterstromige Aufhöhung bei 44 m. Die nach LÜBBE durchgeführten Reichweitenberechnungen ergeben gemäß W ROBEL durchweg zu hohe Werte, die auch im vorliegenden Fall nicht realistisch sein dürften. W ROBEL gibt bei den gleichen Eingangsdaten die Gesamtreichweite der oberstromigen Absenkung mit lediglich 52 m an. Aus der Berechnung des sogenannten R90-Wertes kann geschlossen werden, dass eine spürbare Beeinflussung des Grundwasserstandes im Oberstrom der Auskiesung bis in etwa 22 m Entfernung abgeklungen ist. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 60 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH In diesen Angaben ist noch nicht der Einfluss des Nachbarsees berücksichtigt. Die hieraus resultierenden Gesamtbeträge der Grundwasserbeeinflussung und deren Reichweite werden daher im nachfolgenden Abschnitt betrachtet. Wechselwirkungen mit dem bestehenden Auskiesungsgewässer Das westlich der Vorhabensfläche befindliche Gewässer des Tagebaus Stenden ist vom Ufer des geplanten Tagebausees der Erweiterung zwischen 90 m im Süden und 300 m im Norden (überwiegend ca. 250 m) entfernt. Daher ist zu prüfen, ob sich die von den beiden Gewässern hervorgerufenen Grundwasserstandsveränderungen gegenseitig beeinflussen. Aus den Wasserstandsmessungen der Fa. Readymix sowie des Landesgrundwassermessdienstes resultiert für den Bereich des Altsees in Zeiten mit maximalem Grundwassergefälle eine Wasserstandsdifferenz von ca. 0,71 m. Dieses maximale Gefälle ist jedoch – entsprechend den Wasserstandsmessungen der Fa. Readymix und des Landesgrundwassermessdienstes - lediglich temporär und in großen Zeitabständen (ca. alle 15 Jahre) anzunehmen. Mit dem im Betrachtungsraum auftretenden mittleren Grundwassergefälle ergibt sich lediglich eine Differenz von ca. 0,3 m. Gleichwohl ist zur Betrachtung der Auswirkungen der Maximalzustand heranzuziehen. Aus der betrachteten Maximaldifferenz von 0,71 m resultiert nach LÜBBE für den bestehenden Altsee ein Absenkungsbetrag von 0,32 m am oberstromigen Ufer mit einer Gesamtreichweite der oberstromigen Grundwasserabsenkung von 212 m, nach W ROBEL beträgt die Reichweite jedoch lediglich 91 m mit einem R90 von 40 m. Für den geplanten Tagebausee wurde eine Reichweite der unterstromigen Aufhöhung des Grundwasserstands von 44 m errechnet. Der R90 im Unterstrom wurde mit 20 m bestimmt. Somit überschneidet sich im Südteil des Zwickels, der zwischen bestehendem und geplantem See verbleibt, z.T. die unterstromige Reichweite der Grundwasseraufhöhung des geplanten Tagebausees mit der oberstromigen Reichweite der Grundwasserabsenkung des bestehenden Auskiesungsgewässers. Die Gewässer beeinflussen sich in einem kleinen Teilgebiet gegenseitig. Wie oben dargestellt, ist der vollständige Betrag der Grundwasserbeeinflussung lediglich unmittelbar randlich eines Seeufers gegeben und nähert sich mit zunehmender Entfernung vom Ufer mehr und mehr der unbeeinflussten Grundwasseroberfläche an. Für wasserwirtschaftliche Belange sind daher die letzten 10 % des oberstromigen Absenkungsbetrages aufgrund ihrer geringen Höhe in der Regel ohne Bedeutung. Die Reichweite, in der bereits 90% der Absenkung abgeklungen sind, der sogenannte R90-Wert, wurde nach W ROBEL ermittelt und beträgt für den Grundwasserabsenkung oberstromig des bestehenden Altsees 40 m. In dieser Entfernung ist somit lediglich ein Restbetrag der Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 61 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Absenkung von ca. 3 cm wirksam. Analog wurde für den geplanten Tagebausee ein R90 im Unterstrom von ca. 20 m errechnet. Demnach liegt nach einer Fließstrecke von 20 m die Grundwasseraufhöhung noch bei ca. 2 cm. Die Summe der R90-Werte beider Seen ist 60 m. Die obenstehenden Berechnungen lassen erkennen, dass im Landbereich zwischen den Gewässern der Abstand zwischen den Seen (mit 90 – 300 m) stets größer ist, als die Summe beider R90-Werte. Somit ist die Beeinflussung des Grundwasserstands bis zum Ufer des Nachbarsees weitgehend abgeklungen. Von daher wäre die Betrachtung der beiden Gewässer als „Gesamtsee“ mit einem einheitlichen Wasserstand und entsprechenden Absenkungs- und Aufhöhungsbeträgen am Ufer nicht angemessen. Die Herstellung des geplanten Sees wird gleichwohl zu einer geringfügigen Anhebung des Seewasserspiegels in der bestehenden Auskiesung führen. Weiterhin erniedrigt sich durch den Einfluss des bestehenden Sees der Wasserstand im geplanten Tagebausee. Aus den obigen Berechnungen ergibt sich, dass - entsprechend der Berechnung des R90 nach Wrobel - die gegenseitige Beeinflussung der Gewässer nur gering und lediglich im Zentimeterbereich (< 5 cm) zu erwarten ist. Hinzu kommt, dass durch eine Kolmationsschicht am Ufer des Altsees sowie durch zukünftige Kolmationsprozesse im geplanten See eine weitere Verringerung der gegenseitigen Beeinflussung zu erwarten ist. Gesamtreichweite der Grundwasserbeeinflussung Die obenstehenden Betrachtung erbrachten das Ergebnis, dass sich der bestehende und der geplante Tagebausee in Zeiten mit starkem Grundwassergefälle gegenseitig in ihrem Wasserstand gering beeinflussen können. Hierbei ist ein Einfluss-Betrag im cm-Bereich zu erwarten. Der geplante Tagebausee wird durch diese Beeinflussung einen geringfügig niedrigeren Wasserstand aufweisen, als es ohne den Einfluss des Altsees zu erwarten wäre. Somit vergrößert sich der Betrag der Absenkung am oberstromigen Ufer des geplanten Sees um den Betrag der Beeinflussung und dementsprechend nimmt auch die Reichweite der Grundwasserbeeinflussung zu. Unter Ansatz der Berechnungsmethoden von W ROBEL ist mit einer Beeinflussung des geplanten Tagebausees durch den Altsee in einer Höhe < 5 cm zu rechnen. Da die Reichweitenberechnung nach Lübbe jedoch höhere Werte ergibt, wird aus Gründen einer konservativen Abschätzung ein Beeinflussungswert von 10 cm angenommen. Setzt man den Betrag der Vergrößerung der Absenkung im geplanten See mit etwa 10 cm an, so resultiert hieraus gegenüber der oben dargestellten isolierten Betrachtung des Sees • eine Vergrößerung der Reichweite der oberstromigen Absenkung nach Lübbe um 66 m. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 62 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH • Die Reichweite der oberstromigen Absenkung nach Wrobel vergrößert sich um 28 m, der R90-Wert der oberstromigen Absenkung vergrößert sich um 12 m. Im Gegensatz zum geplanten See wird durch die gegenseitige Beeinflussung der beiden Gewässer der Wasserstand des Altsees geringfügig erhöht. Dies wird aufgrund seiner Geometrie in Bezug auf die Grundwasserfließrichtung voraussichtlich in geringerer Höhe stattfinden, als im geplanten See. Gleichwohl wird hier ebenfalls ein Wert von 0,1 m angesetzt. Hierdurch erfolgt im Altsee • eine Vergrößerung der Reichweite der unterstromigen Aufhöhung nach Lübbe um 20 m. Für den geplanten Tagebausee ergibt sich somit unter dem Einfluss des benachbarten Sees in Zeitpunkten mit starkem Grundwassergefälle insgesamt • eine oberstromige Absenkung Ho = 0,28 m Hieraus resultiert nach LÜBBE eine Gesamtreichweite der Grundwasserabsenkung im Oberstrom von 185 m. Die nach LÜBBE durchgeführten Reichweitenberechnungen ergeben gemäß W ROBEL durchweg zu hohe Werte, die daher auch im vorliegenden Fall nicht realistisch sein dürften. W ROBEL gibt bei den gleichen Eingangsdaten die Gesamtreichweite der oberstromigen Absenkung mit lediglich 80 m an. Aus der Berechnung des sogenannten R90-Wertes kann geschlossen werden, dass eine spürbare Beeinflussung des Grundwasserstandes im Oberstrom der Auskiesung bis in etwa 34 m Entfernung abgeklungen ist. Die für den geplanten Tagebausee berechneten Aufhöhungsbeträge am unterstromigen Ufer sowie die entsprechenden Reichweiten werden sich zu Zeitpunkten mit maximalem Grundwassergefälle durch die Erniedrigung des Seewasserstands ebenfalls verringern. Da der Einfluss des Altsees jedoch in Zeiten mit niedrigerem Grundwassergefälle geringer ist, wird aus Gründen der konservativen Abschätzung der Aufhöhungsbetrag von 0,22 m, der sich bei isolierter Betrachtung des geplanten Sees ergibt, als Maximalannahme beibehalten. Dementsprechend ändern sich die hierzu berechneten Reichweiten der Beeinflussung des Grundwasserstands im Abstrom des geplanten Sees nicht. Demensprechend liegt die nach LÜBBE berechnete Reichweite der unterstromigen Aufhöhung bei 44 m. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 63 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Zusammenfassend ist festzuhalten: Die ermittelten Absenkungs- und Aufhöhungsbeträge von 0,28 bzw. 0,22 m, die maximal randlich des geplanten Sees zu erwarten sind, sowie die hieraus resultierende Reichweite der Beeinflussung des Grundwasserstandes, sind im Vergleich zu den natürlichen Grundwasserstandsschwankungen als gering zu werten. Aufgrund der ohnehin bestehenden großen Grundwasserflurabstände von im Mittel 7 m im Bereich der Antragsfläche gehen von den kleinräumigen Veränderungen des Grundwasserstands randlich des Tagebausees keine Auswirkungen auf Böden oder Vegetation oder sonstige Schutzgüter aus. Ebenso ist die Beeinflussung des Wasserstands im benachbarten, bereits bestehenden Auskiesungssee, die sich durch die Herstellung des geplanten Gewässers ergibt, mit einem zu erwartenden Betrag von ca. unter 10 cm gering, so dass sich hieraus ebenfalls keine relevanten Auswirkungen ergeben. Hinsichtlich der Grundwasserfließrichtung ist vorwiegend von kleinräumigen Veränderungen im Umfeld der Vorhabensfläche auszugehen. Großräumig verändert sich die Grundwasserfließrichtung nicht signifikant, sodass weiterhin von einem Strömungsverlauf entsprechend den Gleichenpläne in Anhang 2 auszugehen ist. Seewasserspiegel Der Wasserspiegel im geplanten Tagebausee liegt - mit dem oben dargestellten Berechnungsverfahren des Geologischen Dienstes (Annahme einer geringfügigen Verschiebung der Kippungslinie in Richtung des oberstromigen Ufers) und auf Grundlage der in Kapitel 6.3.4 dargestellten Grundwasserverhältnisse - im Mittel bei ca. 29,0 mNN. Hierin ist der oben beschriebene Einfluss des angrenzenden, bestehenden Auskiesungssees bereits berücksichtigt. Aufgrund des ebenfalls in Kap. 6.3.4 beschriebenen Schwankungsbereiches der Grundwasserstände ist von einem Mindest-Seewasserstand von ca. 28,1 mNN und einem Maximal-Seewasserstand von ca. 29,9 mNN auszugehen. Grundwasserbeschaffenheit Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Nutzung des Abraummaterials für die Ausgestaltung der Böschungsbereiche zu keinem nennenswerten Eintrag von Nährstoffen führt. Diese Stoffe werden in erster Linie im Oberboden, der nicht im Grundwasserbereich verfüllt wird, adsorptiv gebunden und reichern sich dort an. Es erfolgt keine Einbringung von Fremdmaterial. Im offenen Gewässer finden Abbau- und Bindungsprozesse für Nähr- und Schadstoffe statt, sodass im Abstrom eines Baggersees häufig eine verminderte Stofffracht des Grundwassers gegenüber dem Anstrom zu beobachten ist. Das geplante Abbaugelände beinhaltet hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzflächen, wobei die Ackerfluren deutlich überwiegen. Durch die Umwandlung in Wasserflächen wird ein mit Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 64 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH der ackerbaulichen Nutzung einhergehender möglicher Eintrag von Dünger und Bioziden in das Grundwasser nicht mehr erfolgen. Gleichzeitig können jedoch durch die Freilegung der Grundwasseroberfläche, die im Zuge der Auskiesungserweiterung erfolgt, über die Luftdeposition Nähr- und Schadstoffe unmittelbar in den Grundwasserbereich eingetragen werden. Hinsichtlich des Nährstoffeintrages durch Luftdeposition ist davon auszugehen, dass dieser für zahlreiche Elemente unterhalb des Eintrages liegen wird, der bei landwirtschaftlicher Nutzung zu verzeichnen ist. Dies gilt insbesondere für die Parameter Schwefel, Stickstoff, Calcium und Magnesium. Die Befrachtung des Grundwassers durch Schwermetalle kann jedoch durch die Freilegung der Grundwasseroberfläche erhöht werden, da Schwermetalle überwiegend in den Deckschichten festgelegt und in der Regel nur in geringem Umfang ausgewaschen werden. Die vorliegenden See- und Grundwasseruntersuchungen geben jedoch keinen Hinweis auf eine Beeinträchtigung der Wasserqualität oder eine beschleunigten Eutrophierungsneigung des Sees. Daher ist von einer Belastung des geplanten Gesamtsees ebenfalls nicht auszugehen. Die im Vorhabensbereich befindliche Altablagerung zeigt derzeit keine grundwassergefährdenden Stoffausträge (siehe Stellungnahme des Büros Dr. Tillmanns & Partner, Bergheim im Anhang 1), gleichwohl ist ihre Entfernung im Zuge des Abbaus aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu begrüßen. Wasserwirtschaftliche Einrichtungen Im Bereich der Erweiterungsfläche befinden sich mehrere Grundwassermessstellen sowie ehemals auf dieser Fläche betriebene Entnahmebrunnen der Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH (NGW), Duisburg. Diese Entnahmebrunnen sind nicht mehr in Betrieb. Die Messstellen und ggf. noch vorhandene Entnahmeeinrichtungen werden im Zuge des Vorhabens fachgerecht entfernt. Sonstige Einrichtungen der Wasserwirtschaft befinden sich nicht im Bereich der geplanten Erweiterungsflächen. Für den geplanten Tagebausee ist eine Überwachung der Grund- und Seewasserqualität vorgesehen. Hierzu sollen auch Messstellen im An- und Abstrom des geplanten Gewässers untersucht werden. Es wird in Abstimmung mit den zuständigen Behörden geprüft werden, ob hierzu die bereits im An- und Abstrom bestehenden Messstellen der LINEG (siehe Anhang 2) herangezogen werden können, oder ob neue Messstellen zu errichten sind. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 65 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Auswirkungen auf Oberflächengewässer Durch die Herstellung eines Auskiesungsgewässers werden in seinem Nahbereich Beeinflussungen des Grundwasserstands (Aufhöhung/Absenkung) hervorgerufen. Die Grundwasserstandsänderungen sind auf die berechnete Reichweite der Beeinflussung beschränkt (siehe Kapitel 8.2 / Abschnitt „Gesamtreichweite der Grundwasserbeeinflussung“). Bei Oberflächengewässern mit Grundwasseranbindung, die sich im Bereich der Wasserstandsbeeinflussung befinden, können hieraus Veränderungen der Wasserführung resultieren. Die in Kapitel 6.3.4 beschriebenen Fließgewässer sowie die südlich von Stenden befindlichen Teiche liegen in einer Entfernung zwischen 300 und 650 m zum geplanten Tagebausee und somit sämtlich außerhalb der Reichweite der Grundwasserbeeinflussung. Daher wird die beantragte Auskiesungserweiterung hierauf keinen Einfluss nehmen. Das westlich der Vorhabensfläche befindliche Gewässer der genehmigten Abgrabung Stenden ist vom Ufer des geplanten Tagebausees zwischen 90 m im Süden und 300 m im Norden (Mittel ca. 250 m) entfernt. Auswirkungen hierauf wurden bereits im Kapitel 8.2 (Auswirkungen auf den Grundwasserstand) beschrieben. 8.2.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen sind nicht in relevantem Maß gegeben. Aufgrund der ohnehin bestehenden großen Grundwasserflurabstände von im Mittel 7 m im Bereich der Antragsfläche gehen von den kleinräumigen Veränderungen des Grundwasserstands randlich des Tagebausees keine Auswirkungen auf Böden, Vegetation oder sonstige Schutzgüter aus. 8.2.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen sind: - Geringere zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Abgrabungserweiterung im Vergleich zu einem Neuaufschluss an anderer Stelle - Vollständiger Abbau des nach heutigem Stand der Technik wirtschaftlich gewinnbaren Lagerstätteninhaltes und damit Vermeidung von zusätzlichem Flächenverbrauch an anderer Stelle - Rekultivierung ausschließlich mit vor Ort anstehendem Material (Oberboden, Abraum). Kein Einsatz von Fremdmaterial. - Entsiegelung auf ca. 8.500 m² im Zuge des Abbaus Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 66 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie 8.3 Readymix Kies GmbH Auswirkungen auf den Umweltbereich Klima/Luft Innerhalb des Tagebaus wird durch die Herstellung offener Wasserflächen die Evaporation erhöht. Mikroklimatisch verringert sich zwar die Luftfeuchtigkeit über dem See gegenüber denjenigen der bewachsenen Landflächen infolge der erhöhten Windgeschwindigkeit, insgesamt nimmt jedoch die Luftfeuchtigkeit durch die Herstellung der Seefläche zu. Dies hat nicht zwangsläufig eine verstärkte Nebelbildung zur Folge. Für die Entstehung von Nebel ist vielmehr der rasche Zufluss kalter Luftmassen entscheidend. Auf den hergerichteten Randstreifen und Landböschungen werden kleinräumige, in nicht relevantem Maße auftretende klimatische Abweichungen zu verzeichnen sein, die durch eine Veränderung der Vegetationsausstattung (Gehölzstrukturen und Sukzessionsflächen anstelle von landwirtschaftlichen Nutzflächen) sowie der Bodenverhältnisse (vornehmlich kiesig-sandige Substrate gegenüber den derzeit anstehenden gewachsenen Bodenhorizonten) bewirkt werden. Die im Rahmen der Wiederherrichtung vorgesehene Anreicherung des Antragsgeländes mit Gehölzpflanzungen wird positive Effekte auf die Luftqualität und auch auf das Lokalklima haben. Der Abbaubetrieb wird in geringem Maße mit Geräusch- und Staubemissionen verbunden sein, die mit der zur Zeit in Betrieb befindlichen Abgrabung weitestgehend identisch sein werden. Die Staubbildung bleibt hierbei auf die Phase der Trockengewinnung beschränkt, wobei die Intensität der Staubentwicklung vom Feuchtegrad der oberen Bodenschichten und damit neben dem Grundwasserstand von den Niederschlagsereignissen und deren Intensität abhängt. Durch den in die Tiefe gehenden Abbau werden Staubemissionen kaum über die Rahmenbetriebsplanfläche hinausgehende Auswirkungen haben. Die geplante frühzeitige Abpflanzung des Tagebaugeländes einschließlich der Herstellung eines Walles im Süden wird zusätzlich zu einer starken Minderung von Immissionen beitragen. Eine Staubbildung bei der Quarzkies- und -sandgewinnung mittels Schwimmbagger ist nicht gegeben, da das Material nass gewonnen wird. Mit dem Einsatz der Landabbaugeräte (Radlader, Raupenfahrzeuge) sowie durch die Anund Abtransportvorgänge mittels LKW sind in geringem Maße Abgasemissionen verbunden, die mit der momentanen Situation vergleichbar sind. Nach Abschluss Abbau- und Herrichtungstätigkeiten gehen vom Abbaugelände keine Emissionen mehr aus. 8.3.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen sind nicht in relevantem Maß gegeben. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 67 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH 8.3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen sind: - abschnittsweise Inanspruchnahme der Abbaufläche zur Minimierung und Kleinhaltung der tatsächlichen Eingriffsfläche - 8.4 Grundsätzlich wird zur Förderung, Aufbereitung und Verladung nur Gerät eingesetzt, das dem Stand der Technik und damit allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auswirkungen auf den Umweltbereich Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume Auswirkungen auf die Vegetation Die mit der sukzessiven Beseitigung der Vegetationsdecke innerhalb des beantragten Erweiterungsgeländes verbundenen Auswirkungen werden nicht weitreichend sein, da überwiegend intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen in Anspruch genommen werden. Diese sind durch eine hohe floristische Artenarmut charakterisiert und weisen keine seltenen oder gefährdeten Pflanzengesellschaften auf. Alle im Erweiterungsgebiet vorkommenden Pflanzenarten kommen auch im weiteren Untersuchungsraum vor, eine bestandsbedrohende Reduzierung der Bestände im betrachteten Landschaftsraum bei Durchführung des Vorhabens ist nicht gegeben. Ausnahme bildet die artenreichere Strauchhecke um das ehemalige Wasserwerk, die abbaubedingt beseitigt wird. Die mit Durchführung des Vorhabens verbundene Beseitigung von Gehölzen wird bei der Herrichtung durch Pflanzung von artenreichen BaumStrauchhecken, Baumgruppen und –reihen sowie Einzelbäumen ausgeglichen. Nach vollzogener Wiedernutzbarmachung wird sich auf den Flächen im Laufe der Zeit, bedingt durch die Schaffung verschiedenartiger Lebensräume, ein weitaus höheres Pflanzenartenpotential etablieren können. Während sich auf den Abstandsstreifen und Uferböschungen standortgerechte Gehölzformationen im Wechsel mit artenreichen, für Magerstandorte charakteristische Ruderalfluren entwickeln können, bieten insbesondere die ausgedehnten Flachwasserzonen vielen amphibischen und aquatischen Pflanzenarten neue Lebensräume. Der mit Durchführung des Vorhabens entstehende See wird in unmittelbarer Nachbarschaft zum vorhandenen, in der Entwicklung bereits fortgeschrittenen Gewässer liegen. Somit ist bei den neu entstandenen Wasserflächen von einem vermehrten Sameneintrag durch Wasservögel und Wind auszugehen und demzufolge von einer beschleunigten Ausbildung artenreicher Pflanzengesellschaften im und am neu hergestellten Gewässer. Hierbei ist auch mit der Ansiedlung von seltenen und gefährdeten Arten zu rechnen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 68 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Auswirkungen auf die Fauna In der beantragten Erweiterungsfläche dominieren artenarme Ackerschläge, sodass die Auswirkungen in Bezug auf die faunistische Artenvielfalt ebenfalls nicht weitreichend sein werden. Bei den beobachteten Tierarten handelt es sich – wie auch im weiteren Untersuchungsraum - zum überwiegenden Teil um häufig vorkommende, mobile Arten, die in der Lage sind, einem langsam fortschreitenden Abbaubetrieb auszuweichen und in angrenzende, vergleichbar ausgestattete und ausreichend dimensionierte Ersatzhabitate überzusiedeln. Insbesondere im Norden und Osten sowie südlich jenseits der Ortschaft Stenden schließen ausgedehnte Landwirtschaftsflächen in vergleichbarer Ausprägung an. Negative Auswirkungen auf Amphibien- oder Reptilienpopulationen werden bei Durchführung des Vorhabens nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu verzeichnen sein, da innerhalb der beantragten Erweiterungsfläche keine Arten der genannten Tiergruppen beobachtet wurden. Durch die sukzessive Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen und deren Umwandlung in eine Seefläche werden keine bedeutenden Lebensräume verloren gehen. Als Vernetzungsstruktur wird eine artenreichere Strauchhecke auf dem Gelände des ehemaligen Wasserwerks durch den beantragten Tagebau entfernt. Im Zuge der Wiedernutzbarmachung werden u.a. durch Anpflanzung – zum Teil auch vorzeitig großflächige Heckenformationen geschaffen, die diesen Verlust mehr als ausgleichen und entsprechende Funktionen im Biotopverbundsystem übernehmen werden. Die neu entstehenden Gewässerbereiche in direkter Nachbarschaft zum genehmigten Abgrabungssee werden entsprechend den Erfahrungen bei anderen Nassabgrabungen bereits während der Abbauphase von Vogelarten als Brut- und Nahrungshabitat sowie als Rastgebiet für Durchzügler angenommen. Die vorgesehene Wiedernutzbarmachung des Tagebaugeländes ist hauptsächlich auf Biotop- und Artenschutzmaßnahmen ausgerichtet. Mit den geplanten Herrichtungsmaßnahmen sollen darüber hinaus gezielt Lebensräume für gefährdete oder seltene Tierarten entstehen, um deren Populationen zu erhalten bzw. zu stärken. Bereits während der Abbauphase sollen temporär entstehende Steilböschungen für die Dauer des Abbaus der am bestehenden Abgrabungssee heimischen Uferschwalbenkolonie weiterhin geeignete Bruthabitate bieten. Durch eine gelenkte Abbauplanung wird dafür Sorge getragen, dass während des Abbaubetriebes stets frische Steiluferabbrüche für die gemäß Rote Liste NRW als „gefährdet“ eingestufte Uferschwalbe vorhanden sein werden. Die Erfahrungen haben nämlich gezeigt, dass ausschließlich neu entstandene Steilufer besiedelt werden. Über die Abbauphase hinaus belassene Steilböschungen hingegen sind infolge Einwirken äußerer Einflüsse, vor allem durch fortschreitende Erosionserscheinungen, innerhalb kurzer Zeit als Lebensraum für Uferschwalbenkolonien nicht mehr geeignet und werden aufgegeben. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 69 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Auch für andere Tiergruppen wie z.B. Amphibien, Reptilien und Insekten, die insbesondere als Pionierarten offene Kies- und Sandböden sowie Ruderalfluren bevorzugen, stellen die neu entstehenden Biotope attraktive Lebensräume dar, die in ihrer natürlichen Ausprägung in der umgebenden Landschaft nur noch selten vorkommen. Die Vielzahl der geschaffenen Biotoptypen in Verbindung mit einem erhöhten Pflanzenartenpotenzial wird eine größere faunistische Vielfalt nach sich ziehen. Durch die Umwandlung der zur Zeit vorherrschenden Landwirtschaftsflächen in aquatische, amphibische sowie verschiedenartig ausgebildete terrestrische Lebensräume werden vielen Tierarten neue bzw. vergrößerte Nahrungs- und Fortpflanzungshabitate geboten. Hier sind zum einen diverse Wat- und Wasservögel zu nennen. Zum anderen werden Amphibien in den ausgedehnten Flachwasserzonen, vor allem im Nordwesten (alternativ im Südwesten) des hergerichteten Geländes, adäquate Laichplätze vorfinden, ebenso wie Libellenarten und andere Wirbellose. Auch die am vorhandenen Abgrabungssee über die genehmigte Rekultivierungsplanung hinaus vorgesehene Ausweitung der Flachwasserbereiche durch Einbau von Abraum sowie die geplante Belassung des ausgebildeten Schwemmsandfächers am Anlagenstandort wird für eine Vielzahl der dort heimischen Tierarten positive Auswirkungen haben. Da sich am westlich angrenzenden Abgrabungssee im Laufe der Zeit bereits ein vielfältigeres faunistisches Artenpotential ausgebildet hat und auf der beantragten Tagebauerweiterung gleichartige Lebensräume geschaffen werden sollen, ist diesbezüglich von einer beschleunigten Besiedlung der neu hergerichteten Flächen auszugehen. Mit der Maßnahme, den für die Bandstraße herzustellenden Durchlass unter dem Mühlenweg auch nach Abbauende zu belassen, soll dieser Vorgang noch unterstützt werden. Zudem bewirkt der Durchlass für bodenbewohnende Tiere einen gefahrlosen Wechsel zwischen beiden Gewässern unter Vermeidung einer Straßenquerung. Neben den bereits vorhandenen Tierarten, denen ein vergrößertes Habitatangebot zur Verfügung stehen wird, ist zusätzlich mit der Ansiedlung weiterer Tierarten zu rechnen. Die sich auf den Ufer- und Böschungsbereichen entwickelnden Ruderalfluren werden im Vergleich zu den jetzigen Landwirtschaftsflächen über ein größeres Blütenangebot verfügen und u.a. einer Vielzahl von Kleinlebewesen wie Schmetterlinge, Käfer, Fliegen sowie Spinnen als Nahrungsquelle, Versteck und Fortpflanzungshabitat dienen. Auch Kleinsäuger werden in Verbindung mit den zu pflanzenden Gehölzbeständen günstige Ansiedlungsmöglichkeiten antreffen. Ebenso werden sich im genehmigten Abgrabungsbereich durch den dauerhaften Erhalt der Flächen des Anlagenstandortes über das Abbauende hinaus weitere hochwertige ruderale Magerstandorte entwickeln können. Insgesamt steht einer zeitlich begrenzten Eingriffswirkung eine dauerhafte Verbesserung der landschaftsökologischen Verhältnisse gegenüber. Das Tagebaugelände wird nach Abbau Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 70 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH und erfolgter Wiedernutzbarmachung aus faunistischer Sicht im Vergleich zum Ist-Zustand deutlich höherwertiger sein. 8.4.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen Die zu erwartende deutlich höhere floristische und faunistische Vielfalt im Betrachtungsraum bedingt insbesondere positive Effekte für den Menschen. So werden sich nach erfolgter naturnaher Rekultivierung in weitaus stärkerem Maße Möglichkeiten zur Naturbeobachtung ergeben, einhergehend mit einem größeren Landschaftserleben. Das geplante Vorhaben wird somit positive Auswirkungen auf die Umweltbereiche Mensch, Erholung und Landschaft haben. 8.4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen sind für den Umweltbereich Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume maßgeblich: - Inanspruchnahme nahezu ausschließlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und Wege von geringer ökologischer Wertigkeit - Nutzung des vorhandenen Betriebsgeländes sowie der bestehenden Zu- und Abfahrtswege, dadurch keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme - Abschnittsweise Rekultivierung der abgebauten Flächen zur Geringhaltung des Eingriffs und zur frühzeitigen Funktionsübernahme des angestrebten Rekultivierungszieles - Durch eine gelenkte Abbauplanung wird dafür Sorge getragen, dass während des Abbaubetriebes stets frische Steiluferabbrüche für die gemäß Rote Liste NRW als „gefährdet“ eingestufte Uferschwalbe vorhanden sein werden. - Anpflanzung standortgerechter Laubgehölze zur ökologischen Aufwertung und landschaftsgerechten Einbindung der Rekultivierungsflächen sowie zum Schutz vor externen Störfaktoren - Schaffung von breiten Flachwasserzonen, temporären Kleingewässern und nährstoffarmen Sukzessionsflächen als wertvolle Lebensräume für diverse Tier- und Pflanzengesellschaften - Naturnahe Ausgestaltung des verbleibenden Stillgewässers durch Eingrünung der breiten Flachwasserzonen mittels punktuellen Röhricht-Initialpflanzungen und Weiden-Ufergebüschen - Überlassung von großflächigen Böschungs- und Uferbereichen der natürlichen Sukzession zur Entwicklung von artenreichen Pflanzgesellschaften unterschiedlicher Entwicklungsstadien sowie Freihaltung von Offenlandbiotopen - Vollständiger Rückbau der betrieblichen Einrichtungen einschließlich des Anlagenstandortes nach Beendigung des Abbaus Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 71 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie 8.5 Readymix Kies GmbH Auswirkungen auf den Umweltbereich Erholung/Landschaft Auswirkungen auf Erholung Das geplante Erweiterungsgelände beinhaltet momentan überwiegend Landwirtschaftsflächen und ist somit hinsichtlich der Aspekte Freizeit und Erholung nahezu ohne Bedeutung. Vorhandene Freizeiteinrichtungen liegen in ausreichender Entfernung zum Tagebaugelände und werden keine Beeinträchtigungen erfahren. Ebenso wird die durch Stenden verlaufende Dorfstraße, welche als Hauptroute eines Radwanderweges gekennzeichnet ist und insbesondere während der Sommermonate von Radfahrern genutzt wird, über die gesamte Abbaudauer ohne Einschränkungen befahrbar sein. Für die Dauer des Tagebaus soll ein Teilbereich des temporären Walles der sog. „Stillen Erholung“ zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist auf dem Wall im Süden der Tagebaufläche bereits zu Abbaubeginn die Anlage eines Spazierweges geplant (siehe Anlage 4). Der vorgesehene Aussichtspunkt erlaubt einen guten Überblick über das Gewässer und die Gewinnungs- und Rekultivierungstätigkeiten. Damit soll den Bürgern und Interessierten Einblick in den Abbauprozess und die Wiedernutzbarmachung sowie mittels einer Schautafel Informationen zu Geologie und Kiesabbau gegeben werden. Nach Beendigung der Abbautätigkeiten im Raum wird dieser Wall zurückgebaut. Auswirkungen auf die Landschaft Während des Abbaubetriebes wird eine lokale Verfremdung des Landschaftsbildes zu verzeichnen sein, welche vor allem durch die entstehenden Offenbodenbereiche, die zur Gewinnung von Quarz und Quarzit eingesetzten Abbaugeräte sowie durch Aufbereitungsund Transportvorgänge bewirkt wird. Die nachteiligen Veränderungen des Landschaftsbildes bleiben auf die Abbauphase beschränkt und werden somit nur von begrenzter Dauer sein. Zudem wird der Tagebaubetrieb sukzessive durchgeführt, sodass sich jeweils nur bestimmte Abschnitte in Abbau befinden. Darüber hinaus findet die Gewinnung der Quarzkiese und –sande in der Tiefe unterhalb der Geländeoberkante statt. Da die Wiedernutzbarmachung des Geländes dem Abbaufortschritt zeitversetzt um ein Jahr folgt, werden sich Beeinträchtigungen der Landschaft lediglich auf einzelne Abbauabschnitte beschränken und somit nicht weitreichend sein. Zudem werden im Zuge des Abbaus durch Beseitigung der Wasserwerkseinrichtungen und Landwirtschaftsgebäude negativ wirksame Strukturen entfernt, was zu einer Verbesserung des Landschaftsbildes beiträgt. Nach beendetem Abbau werden alle betriebsbedingten Anlagen entfernt bzw. zurückgebaut sein, die eine Beeinträchtigung der Landschaft bewirkt haben (einschließlich des Walles im Süden). Auch der bereits vorhandene Anlagenstandort sowie die hergestellte Bau- und Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 72 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Bandstraße auf dem genehmigten Abbaufeld werden nach Erfüllung ihrer Funktionen zurückgebaut. Das auf der Erweiterungsfläche durch Abbautätigkeit entstehende Stillgewässer wird im Rahmen der Wiedernutzbarmachung naturnah ausgestaltet. Zudem werden im angrenzenden genehmigten Abgrabungssee Tiefenwasserzonen in ausgedehnte Flachwasser- und Verlandungsbereiche umgewandelt sowie zusätzliche Landflächen durch Belassung des Anlagenstandortes nach Rückbau der betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Nach vollständiger Wiederherrichtung des Erweiterungsgeländes einschließlich der zusätzlich hergestellten Flachwasser- und Verlandungsbereiche im vorhandenen Abgrabungssee wird die Vielgestaltigkeit der dort entstehenden Landschaftselemente (Stillgewässer mit geschwungenen Uferlinien und ausgedehnten Flachwasserzonen, artenreiche Gehölzstrukturen und Sukzessionsfluren) dazu beitragen, die landschaftsökologische und –ästhetische Wertigkeit des Tagebaugeländes zu steigern und das Landschaftsbild des betrachteten Untersuchungsraumes aufzuwerten. Durch eine nur lückige Bepflanzung im Süden soll vom Ortsrand Stenden aus der Blick auf das Gewässer und seine Ufer ermöglicht werden. 8.5.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen sind nicht gegeben. 8.5.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Umweltbelastungen sind für den Umweltbereich Erholung/Landschaft maßgeblich: von - Weiternutzung des bereits vorhandenen Betriebsgeländes einschließlich des bestehenden Transportweges, keine neue Flächeninanspruchnahme - Abschnittsweise Rekultivierung der abgebauten Flächen zur Geringhaltung des Eingriffs und zur frühzeitigen Funktionsübernahme des angestrebten Rekultivierungszieles - Herstellung geschwungener Uferböschungen mit variierenden Neigungsverhältnissen zur landschaftlichen Einbindung des entstehenden Sees - Ökologische und ästhetische Anreicherung der Landschaft - Abtragung des geschütteten Walles zur Wiederherstellung des ursprünglichen Geländereliefs - Beseitigung aller betriebsbedingten Anlagen nach Erfüllung ihrer angedachten Funktionen 8.6 Auswirkungen auf den Umweltbereich Wohnen Die mit der Erweiterung im Tagebau Stenden verbundenen voraussichtlichen Auswirkungen auf die ansässige Bevölkerung während der Abbauphase unterscheiden sich von denen nach der Wiedernutzbarmachung des Geländes. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 73 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Die infrastrukturelle Anbindung der Siedlungsbereiche wird über die gesamte Abbaudauer und darüber hinaus zu jeder Zeit gewährleistet sein. Auf dem 50 m breiten Abstandsstreifen im Süden der Tagebaufläche soll ein Wall geschüttet und nachfolgend bepflanzt werden. Hierdurch werden die ausschließlich während der Abbauphase auftretenden akustischen und optischen Nebeneffekte in hohem Maße reduziert. Gleichzeitig wird den Anwohnern und Interessierten Einblick in die Abbau- und Rekultivierungsvorgänge während des Tagebaus über Aussichtspunkte und Infotafel gegeben. Darüber hinaus sollen auf Teilbereichen der Abstandsstreifen frühzeitig weitere Abpflanzungen zu den angrenzenden Nutzungen durchgeführt werden, die Immissionsschutzfunktionen übernehmen werden. Die abbaubedingten Nebeneffekte werden mit denen der derzeit betriebenen Abgrabung vergleichbar sein. Sie sind von begrenzter Dauer und umfassen einen Zeitraum von voraussichtlich insgesamt 20 Jahren. Hierbei stehen akustische Belästigungen der Anwohner in Abhängigkeit von der Lage des jeweiligen Abbauabschnittes und werden somit nur zeitlich eng begrenzt wirksam. Optische Beeinträchtigungen sind temporär durch entstehende Offenbodenbereiche und Bodenmieten sowie durch den Abbaubetrieb selbst (Radlader-, LKW- und Schwimmbaggereinsatz) gegeben. Während des Tagebaubetriebes werden in geringem Maße Staubemissionen verursacht. Die Staubbildung ist auf die Phase des Trockenabbaus beschränkt. Mit dem Einsatz eines Schwimmbaggers zur weiteren Gewinnung der Quarzkiese und -sande ist eine Staubbildung nicht mehr gegeben, da der Rohstoff nass gewonnen wird. Zudem wird der größte Teil der Abbautätigkeiten in Tieflage durchgeführt, sodass eventuelle Staubbelästigungen kaum über die Antragsfläche hinaus wirksam werden. Abbaubedingte Geräuschemissionen sind gering und überschreiten nicht die zulässigen Grenzwerte nach TA Lärm. Das eingesetzte Abbaugerät ist hinsichtlich Schallschutz nach dem neuesten Stand der Technik ausgerüstet. Insgesamt werden die abbaubedingten Geräuschemissionen mit denen des in Betrieb befindlichen Tagebaus identisch sein. Auch die Aufbereitung der gewonnenen Rohstoffe wird wie derzeit im vorhandenen Kieswerk erfolgen. Die hier durch Klassierung, Verladung sowie an- und abfahrendem LKW-Verkehr verursachten Emissionen werden gegenüber der jetzigen Situation unverändert bleiben. Hinsichtlich Lärm- und Schadstoffemissionen ist die B 9 und die durch Stenden ziehende Dorfstraße als Vorbelastung des Untersuchungsraumes zu berücksichtigen. Auch der durch Kraftfahrzeuge verursachte Lärmpegel der südlich verlaufenden A 40 und der L 362 strahlt in den betrachteten Raum hinein. Die vorhabensbedingten Emissionen werden die Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 74 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH bestehenden Belastungen in nicht relevantem Maße erhöhen und ähnlich der jetzigen Situation sein. Nach Beendigung der vorgesehenen Abbauaktivitäten und abgeschlossener Wiedernutzbarmachung (voraussichtlich 22 Jahre nach Abbaubeginn) gehen von dem Antragsgebiet keine Emissionen mehr aus. Das wiederhergestellte Gelände wird durch die Schaffung vielfältiger Biotoptypen ökologisch und ästhetisch aufgewertet und landschaftsgerecht eingebunden sein. Mit der geplanten naturnahen Wiedernutzbarmachung des Geländes wird neben wertvollen Flächen für den Arten- und Biotopschutz ein hochwertiger Freiraum geschaffen, der auch zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Lebensqualität der Anwohner beiträgt. Im Süden wird nach Rückbau des Walles durch eine nur lückige Uferbepflanzung den Anwohnern in Teilbereichen der freie Blick auf den Landschaftssee ermöglicht. 8.6.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen sind nicht gegeben. 8.6.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen Für den Umweltbereich Wohnen sind zur Vermeidung Umweltbelastungen folgende Maßnahmen vorgesehen: und Verminderung von - Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstandes zwischen Abbaugrenze und Gebäuden - Einsatz eines geräuscharmen Abbaugerätes, Einhaltung der Grenzwerte gemäß TA -Lärm über die gesamte Abbaudauer - frühzeitige Abpflanzung von Abstandsstreifen - Minimierung möglicher abbaubedingter Staubemissionen durch Gewinnung der Kiessande im Nassabbau - Aufwertung des Wohnumfeldes durch naturnahe Rekultivierung 8.7 Auswirkungen auf den Umweltbereich Land-/Forstwirtschaft Mit Durchführung des Vorhabens ist eine Beseitigung von insgesamt rund 40 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche , zum größten Teil ertragreicher Ackerschläge, verbunden. Hierbei wird die ackerbauliche Nutzung sukzessive entsprechend dem Abbaufortschritt aufgegeben, wobei die noch nicht beanspruchten Flächen bis zum Abbau weiter landwirtschaftlich genutzt werden können. Im Rahmen der geplanten Wiedernutzbarmachung soll die abbaubedingt entstandene Wasserfläche erhalten bleiben und naturnah ausgestaltet werden, eine Wiederherstellung Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 75 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH von Landwirtschaftsflächen ist im Bereich der Abbauflächen nicht vorgesehen. Demnach ist in diesem Bereich von einem dauerhaften Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen und dem damit einhergehenden Ernteverlust auszugehen. Zu beachten ist dabei, dass fast alle betroffenen Landwirte demnächst in Altersruhestand gehen und keine Nachfolger für die Weiterführung des Betriebes haben. Im Süden des Erweiterungsgeländes hingegen werden Flächen nach Rückbau der Verwallung wieder der ursprünglichen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zugeführt, nachdem die Böden durch Lockerung und Bodenauftrag entsprechend vorbereitet worden sind. Neben Ackerfluren sollen zusätzlich auch wieder Grünlandparzellen wiederhergestellt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung angrenzender Flächen wird wie derzeit uneingeschränkt möglich und über die gesamte Abbaudauer gewährleistet sein. Die vorhabensbedingte geringe Grundwasserbeeinflussung wird nicht weitreichend sein und zu keinen Ernteeinbußen auf angrenzenden Flächen führen, zumal zu den Nachbargrundstücken ausreichend dimensionierte Abstandsstreifen eingehalten werden. Forstwirtschaftliche Nutzflächen sind innerhalb des Tagebaus nicht vorhanden. Die in der Südhälfte des Untersuchungsraumes stockenden Waldparzellen der Niederungen befinden sich erst in ca. 400 m Entfernung zum Tagebaugelände. Da die mit dem Abbau verbundene Grundwasserbeeinflussung gering und nicht weitreichend ist, sind bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzung keine vorhabensbedingten Auswirkungen gegeben. Die Wuchsleistung der Bestände wird durch den beantragten Tagebau in keiner Weise gemindert werden. 8.7.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen Durch die vorhabensbedingte Umwandlung der vorherrschenden Ackerfluren in Wasserflächen sowie hochwertige amphibische und terrestrische Lebensräume wird insbesondere die Pflanzen- und Tierwelt profitieren, die nach erfolgter Rekultivierung ein Mosaik verschiedenartiger Habitate vorfinden wird. Es ist davon auszugehen, dass sich auf den wieder hergerichteten Flächen im Vergleich zum Ist-Zustand ein deutlich höheres Arteninventar etablieren wird. Darüber hinaus wird der Nährstoff- und Biozideintrag in den Boden durch Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung ausgesetzt, sodass sich die Änderung der Nutzungsform auch auf den Umweltbereich Boden und Grundwasser positiv auswirken wird. 8.7.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Umweltbelastungen sind für den Umweltbereich Land-/Forstwirtschaft maßgeblich: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR von 76 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie - Readymix Kies GmbH Nutzung des bereits vorhandenen Anlagenstandortes sowie der bestehenden Zu - und Abfahrtswege, keine neue Flächeninanspruchnahme - 8.8 Nutzung der noch nicht in Abgrabung befindlichen Flächen in der ursprünglichen Form bis zum Abbau Auswirkungen auf den Umweltbereich Kultur-/ Sachgüter Da nach derzeitigem Kenntnisstand innerhalb der Erweiterungsfläche keine Kulturgüter vorhanden bzw. bekannt sind, sind diesbezüglich auch keine vorhabensbedingten Auswirkungen zu benennen. Von dem geplanten Tagebau werden an Sachgütern zum einen Landwirtschaftsflächen mit Erschließungswegen sowie der anstehende Rohstoff Quarzkies und -sand, zum anderen ehemalige Einrichtungen der Wasserwirtschaft und ein derzeit noch landwirtschaftlich genutzter Gebäudekomplex in Anspruch genommen. Die nicht mehr benötigten landwirtschaftliches Gebäude im Westen werden sachgerecht zurückgebaut. Zu dem verbleibenden Wohnhaus wird ein Abstand von 20 m zur Abbaugrenze eingehalten, sodass keine Schäden oder Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Versorgungsleitungen sind innerhalb des Erweiterungsgeländes nicht vorhanden. Auf die anderen Sachgüter im Untersuchungsraum, wie die Siedlungsbereiche von Stenden, Stenderhorst und Rahm oder die vorhandenen Leitungen zur Ver- und Entsorgung sind keine vorhabensbedingten Auswirkungen zu erwarten. Die Instandhaltung des Mühlenweges ist privatrechtlich mit der Gemeinde Kerken geregelt. 8.8.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen sind nicht gegeben. 8.8.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Umweltbelastungen sind für den Umweltbereich Kultur- und Sachgüter maßgeblich: - Einhaltung ausreichender Sicherheitsabstände zwischen Abbaukante und Gebäuden - Herstellung standsicherer Endböschungen von Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme wird gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz NW dem Landschaftsverband Gelegenheit zur fachwissenschaftlichen Untersuchung gegeben. Sollten Bodendenkmale oder sonstige kulturelle oder archäologische Objekte bei den Abgrabungsarbeiten aufgefunden werden, wird die zuständige Behörde für Denkmalschutz informiert, um dieser Gelegenheit zur Bergung der Funde zu geben. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 77 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH 9. RAUMORDNERISCHE BEWERTUNG DES VORHABENS 9.1 Verträglichkeit mit den landesplanerischen Vorgaben Die Planung für die projektierte Tagebauerweiterung bezieht sich auf einen Standort, der im LEP als „Freiraum“ mit „Grundwasservorkommen“ dargestellt ist. Durch die mit dem Vorhaben verbundene Umwandlung einer Land- in eine Wasserfläche bleibt der Freiraumcharakter des beantragten Bereichs weiterhin erhalten. Da die Gewinnung der Kiese und Sande wie derzeit im Nassabbau erfolgen soll, werden die Grundwasserdeckschichten innerhalb der Nettoabbaufläche entfernt und das Grundwasser freigelegt. Dem gemäß LEP (B.III.4.32) bei der Kennzeichnung „Grundwasservorkommen“ zu berücksichtigende ‚langfristige Schutz der Wasserressourcen für künftige Generationen‘ wird mit dem Vorhaben nicht zuwider gehandelt. Entsprechend den Erläuterungen zum LEP NRW (C.IV. 3.9) werden bei der Wiedernutzbarmachung in Anspruch genommener Flächen hinsichtlich der Nachfolgenutzungen die ökologische Bedeutung und die Eignung für Erholungszwecke berücksichtigt. Die Abbaufläche wird landschaftlich eingebunden und ökologisch aufgewertet. Das Vorhaben wird so umweltschonend wie möglich ausgeführt werden. Insgesamt ist das Vorhaben mit den im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen dargelegten landesplanerischen Zielen vereinbar. Gemäß den textlich formulierten Zielen des GEP für die Rohstoffgewinnung sind Abgrabungen nur innerhalb der dargestellten Abgrabungsbereiche vorzunehmen. Das Vorhaben entspricht daher zur Zeit nur zu etwa 50 % den zeichnerischen Zielen des Gebietsentwicklungsplanes. Die Raumbedeutsamkeit der geplanten GEP-Änderung ist vernachlässigbar gering, da es sich lediglich um eine Flächenverschiebung bzw. einen Flächentausch eines bereits dargestellten BSAB in einem konfliktfreien Bereich handelt. Die Flächenverschiebung hat keinen Einfluss auf das Mengengerüst des GEP. Grundsätzlich ist das Vorhaben am bezeichneten Standort regionalverträglich, da sich das Vorhaben, wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, ohne Nutzungskonflikte in die Umgebung und die Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes integrieren lässt. Weiterhin entspricht das projektierte Vorhaben den Zielen des Gebietsentwicklungsplans Düsseldorf sowie den Vorgaben des Regionalrates in den nachfolgend aufgeführten Punkten: Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 78 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Ziele und Vorgaben des GEP/Regionalrates Readymix Kies GmbH Neudarstellung/Verschiebung des BSAB für das Vorhaben Erweiterung Tagebau Stenden Lage im Rheinfernen Hinterland Ja Sozial- und umweltverträgliche Anbindung Ja Direkte Anbindung an eine überörtliche Straße (B 9) und Autobahnanschluss (A 40) ohne Ortsdurchfahrt Erweiterung vor Neuaufschluss Ja Lage im konfliktarmen Bereich Es handelt sich zum überwiegenden Teil um Ackerfluren, die intensiv bewirtschaftet werden und von ökologisch geringer Wertigkeit sind. Schutzgebiet sind nicht betroffen. Besondere Koordinationsmöglichkeiten mit Ja anderen Raumnutzungen Die landschaftsökologische Entwicklung der Flächen im Rahmen der Rekultivierung zielt auf Gesellschaftlicher Mehrwert eine Optimierung der Belange des Arten- und Biotopschutzes ab. Neben der Schaffung vielgestaltiger Lebensräume wird auch eine Aufwertung des Wohnumfeldes Erholungsfunktion bewirkt. Haushälterischer Umgang mit dem Rohstoff und der Ja Die Lagerstätte beinhaltet eine deutlich höhere Kiesmächtigkeit (über 25 m) als andere Lagerstätten in NRW, was eine größtmögliche Gewinnung von Rohstoffmengen im Verhältnis zur Flächeninanspruchnahme gewährleistet. Zudem ist der anstehende Kies von sehr guter Qualität. Standortsicherung Der Betrieb des Abgrabungsstandortes sichert Langfristige Versorgungssicherheit dauerhaft 8 Arbeitsplätze sowie rund 40 Folgearbeitsplätze im Baugewerbe. Bei einer Größe der Abbaufläche von ca. 38 ha ist von einer langfristigen Versorgungs sicherheit für die Abnehmer der Firma Readymix in der Region für etwa 20 Jahren auszugehen. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 79 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Regionale Vermarktung Readymix Kies GmbH Ja, ausschließlich Die Produkte des Kieswerks Stenden dienen zum einen der Versorgung der eigenen Transportbetonwerke in der Region, zum anderen Firmen des Bauhaupt- und –nebengewerbes im Umkreis von ca. 30 Kilometern. Insgesamt betrachtet, kann die Verträglichkeit des Vorhabens sowohl mit den Umweltbelangen als auch mit den bestehenden Nutzungen sowie die Vereinbarkeit mit den Zielen der Landes-, Regional- und Kommunalplanung festgestellt werden. 9.2 Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und Schutzgütern unter Berücksichtigung von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen Mit der geplanten Tagebauerweiterung sind landschaftsökologische und -ästhetische Vorteile verbunden, die aus der beabsichtigten naturnahen Rekultivierung einschließlich der geplanten Kompensationsmaßnahmen resultieren. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Raum wird aufgrund der vorgesehenen Belassung eines Stillgewässers Einschränkungen erfahren, die aus ökologischer und wasserwirtschaftlicher Sicht aber positiv zu bewerten sind. Forstwirtschaftliche Belange sind nicht betroffen. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind zeitlich begrenzt und bleiben auf die Abbauphase beschränkt. Durch die geplante Rekultivierung ist eine landschaftsgerechte Einbindung gewährleistet. Eine Steigerung der landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertigkeit des Antragsgeländes sowie eine Erhöhung der landschaftlichen Vielfalt wird erreicht und der Erholungswert des Gebietes positiv beeinflusst. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen auf umliegende Biotopstrukturen und auf das Schutzgut Wasser sind unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nicht erheblich. Das Gesamtrekultivierungskonzept stellt neben den Belangen des Biotop- und Artenschutzes auch eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität für Anwohner und Erholungssuchende in den Vordergrund. Insgesamt betrachtet, ergibt sich für das geplante Vorhaben an diesem Standort nur ein geringes Konfliktpotenzial gegenüber Schutzgütern und Nutzungen. Eine Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und Schutzgütern wird festgestellt. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 80 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie 10. Readymix Kies GmbH HINWEISE FÜR NACHFOLGENDE VERFAHRENSSCHRITTE Die Lagerstätte Stenden enthält den gemäß §3 Abs. 4 BBergG grundeigenen Rohstoff Quarz und Quarzit zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen oder Ferrosilizium. Die entsprechende Eignungsfeststellung wurde durchgeführt und die Homogenität der Lagerstätte von Geologischen Dienst NRW bestätigt. Somit ist für das einzuleitende Verwaltungsverfahren die Bergbehörde zuständig. Demnach ist zunächst bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes zu beantragen. Für die Zulassung ist gemäß § 52 Abs. 2a ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die Planfeststellung des Rahmenbetriebsplanes berechtigt aber noch nicht zum Abbau. In einem nachfolgenden Schritt sind abschnittsweise Hauptbetriebspläne zu erstellen, deren Zulassung dann zum Abbau berechtigt. Das Rahmenbetriebsplanverfahren ist bereits angelaufen. Die Antragsunterlagen mit Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischem Begleitplan sind bei der Genehmigungsbehörde eingereicht und im Beteiligungsverfahren. 10.1 Umweltverträglichkeitsprüfung Gemäß § 52 Abs. 2a BBergG ist „die Aufstellung eines Rahmenbetriebsplanes zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 57a und 57b durchzuführen, wenn ein Vorhaben nach § 57c einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.“ Gemäß § 57c BBergG in Verbindung mit der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) bedarf die betriebsplanpflichtige Gewinnung von nicht energetischen Bodenschätzen im Tagebau mit einer Größe der beanspruchten Abbaufläche von mehr als 10 ha oder mit der Notwendigkeit einer Herstellung eines nicht unbedeutenden Gewässers der Umweltverträglichkeitsprüfung. Auf die für diese Antragsunterlagen durchgeführten Untersuchungen wurde zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen in den vorliegenden Unterlagen zurückgegriffen. 10.2 Bauleitplanverfahren, Eingriffsregelung Eine Flächennutzungsplanänderung ist nicht erforderlich, da Auskiesungen in der Bauleitplanung nur nachrichtlich von den Fachplanungen übernommen werden. Die Eingriffsregelung wird im entsprechenden Rahmenbetriebsplanverfahren in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan geregelt. Insgesamt stehen dem direkten Eingriff in vornehmlich geringwertige Biotoptypen Maßnahmen gegenüber, die durch Schaffung eines vielfältigen Mosaiks von Biotopen wesentlich größere ökologische Bedeutung haben werden als der derzeit vorzufindende Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 81 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Bestand. Durch die im Rahmen der Wiedernutzbarmachung neu hergestellten Biotoptypen werden sich die in Anspruch genommenen Flächen mindestens gleichwertig, in großen Teilen jedoch auch mit einer wesentlich höheren ökologischen Wertigkeit ausbilden als im derzeitigen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen auf der Antragsfläche einen funktionalen Ausgleich zum Eingriff darstellen und sowohl landschaftsökologische wie landschaftsästhetische Funktionen wahrnehmen werden. Die Beeinträchtigungen oder Funktionsstörungen der vorhandenen Leistungsträger des Naturhaushaltes werden im räumlichen und funktionalen Bezug zum Eingriff ausgeglichen, so dass keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung von Naturhaushalt oder Landschaftsbild zurückbleibt. 11. ÜBERWACHUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN Im Betrachtungsraum werden bereits heute verschiedene Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. So unterliegt jegliche Abgrabungstätigkeit einer kontinuierlichen Überwachung durch die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Dies wurde in den letzten Jahren bei der bestehenden Abgrabung u.a. im Rahmen regelmäßiger Ortsbesichtigungen und Teilabnahmen wahrgenommen und wird auch bei einer Erweiterung entsprechend fortgesetzt werden. Entsprechende Grundwasserbeobachtungsbrunnen werden in Absprache mit den Fachbehörden eingerichtet. Näheres regelt das Rahmenbetriebsplanbzw. Planfeststellungsverfahren. Durch die Eignungsfeststellung der Lagerstätte zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen oder Ferrosilizium liegt die Aufsichtsfunktion für den Tagebau beim Bergamt Moers. Im Rahmen der Darstellung des Vorhabens wurde ausgeführt, dass erhebliche und nachhaltige negative Auswirkungen auf die Umwelt bzw. auf einzelne Schutzgüter nicht zu besorgen sind. Gesonderte Überwachungsmaßnahmen, die über den oben beschriebenen Rahmen hinausgehen, sind daher für das Vorhaben nicht erforderlich. Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 82 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie 12. Readymix Kies GmbH ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT Für das Vorhaben einer Erweiterung der Kiessand-Gewinnung der Firma Readymix Kies GmbH am Standort Stenden auf einer Fläche von ca. 44 ha ist eine Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf beantragt. Eine Erweiterung des Tagebaus ist als „Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) bereits im GEP 99 dargestellt. Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit der im GEP dargestellten Erweiterungsfläche bestehen jedoch erhebliche Restriktionen (Baudenkmal Mühle, Mühlenweg als Hauptzufahrt nach Stenden, Beseitigung des vorgebauten Ostufers der Altrekultivierung, Beseitigung eines neuen Wohnhauses), sodass eine GEP-Änderung zur Teil-Verschiebung der Fläche nach Osten im Rahmen einer „Flächenverschiebung/-tausch“ zur Verwirklichung des Erweiterungsvorhabens folgerichtig und damit zielführend ist. Im Rahmen des genehmigten Abbaus werden lediglich noch Restvorräte gewonnen, sodass der Rohstoffvorrat in naher Zukunft, voraussichtlich Ende 2006, erschöpft sein wird. Zur langfristigen Sicherung des Standortes einschließlich der damit verbundenen Arbeitsplätze und der Gewährleistung einer kontinuierlichen Versorgung an Kiessanden für den regionalen Markt ist die Änderung des GEP notwendig. Die Lagerstätte weist eine für Nordrhein-Westfalen überdurchschnittlich hohe Kiessand-Mächtigkeit von über 25 m bei gleichzeitig sehr guter Qualität auf und ist somit im Verhältnis zur Flächeninanspruchnahme äußerst ergiebig. Für den Abbau und die nachfolgende Wiedernutzbarmachung einschließlich dem Rückbau der Tagesanlagen wird ein Gesamtzeitraum von 22 Jahren veranschlagt. Die geplante Erweiterung soll im Nassabbauverfahren bis zur Basis des Quartärs durchgeführt werden. Sowohl die Durchführung des Abbaus als auch die eingesetzten Gewinnungsgeräte werden identisch mit dem genehmigten Abbaubetrieb sein, auch die Aufbereitung der Kiessande soll weiter am vorhandenen Anlagenstandort erfolgen. Die Transportroute bleibt ebenfalls gleich der genehmigten. Das Tagebaugelände beinhaltet überwiegend Landwirtschaftsflächen, die floristisch und faunistisch verarmt sind und denen nur eine geringe ökologische Bedeutung zukommt. Lediglich das innerhalb der geplanten Tagebauerweiterung befindliche ehemalige Wasserwerksgelände ist mit einzelnen Eschen bestanden und von einer dichten Hecke aus heimischen Sträuchern eingefasst. Von dem Vorhaben werden Flächen mit Schutzstatus wie Landschaftsschutz-, Naturschutzoder Wasserschutzgebiete weder berührt noch beeinträchtigt. Ebenso werden keine FFH- Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 83 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Meldegebiete, Vogelschutzgebiete oder schutzwürdige Biotope der LÖBF von der Tagebauerweiterung tangiert bzw. negativ beeinflusst. Mit der vorgesehenen Tagebauerweiterung ist die Herstellung einer Wasserfläche unter Beseitigung von Landfläche verbunden. Die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter sind mit denen des derzeit betriebenen Tagebaus vergleichbar. Sie betreffen vornehmlich den Verlust natürlich gewachsener Bodenschichten und deren bodenkundlicher Funktionen. Die im Antragsgelände vorherrschenden, aufgrund ihrer hohen Ertragsfähigkeit als schutzwürdig eingestuften Parabraunerden, sind großräumig im betrachteten Landschaftsraum verbreitet und werden bei Durchführung des Vorhabens am Rande lediglich kleinräumig entfernt. Durch die Freilegung des Grundwassers wird eine Grundwasserstandsänderung bewirkt, die jedoch lediglich im Nahbereich und nur in geringem Maße auftritt. Negative Auswirkungen auf die Umweltmedien (z.B. Mensch, Fauna, Flora, Boden) oder Nutzungen (Landwirtschaft) im Umfeld werden diesbezüglich nicht zu verzeichnen sein. Weitere vorhabensbedingte Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter des Untersuchungsraumes sind nicht dauerhaft und bleiben hauptsächlich auf die Abbauphase beschränkt. So werden Beeinträchtigungen für den Menschen durch abbaubedingte Immissionen sowie die Verfremdung des Landschaftsbildes nur von begrenzter Dauer sein. Auch die Einflüsse des Tagebaus auf die klimatischen Funktionen sind nicht weitreichend bzw. treten hinsichtlich Luftbeeinträchtigung ausschließlich während des Abbaubetriebs auf. Durch Schüttung eines Walles zum Siedlungsbereich Stenden hin sowie durch frühzeitige Abpflanzung der Randstreifen mit Gehölzen ist zudem Schutz vor Immissionen gegeben. Die Anlage eines Spazierweges mit Aussichtspunkten auf dem Wall soll den Bürgern und Interessierten für die Dauer des Tagebaus Einblick in den Abbauprozess und die Wiedernutzbarmachung sowie Informationen zu Geologie und Kiesabbau gewähren. Nach Beendigung der Abbautätigkeiten wird der Wall zurückgebaut. Dem zeitlich begrenzten Eingriff wird eine dauerhafte Verbesserung der ökologischen Gegebenheiten im Antragsgebiet gegenüberstehen. Bei der vorgesehenen Wiedernutzbarmachung werden Belange des Biotop- und Artenschutzes im Vordergrund stehen. Hierzu sollen neben einer landschaftsgerechten Ausformung des verbleibenden Gewässers und naturnahen Eingrünung der Uferböschungen insbesondere ausgedehnte amphibische und aquatische Lebensräume mittels breiter Flachwasserzonen geschaffen werden (vor allem im Nordwesten, alternativ im Südwesten des Erweiterungsgeländes), die sich im Laufe der Zeit zu bedeutsamen Habitaten für viele Pflanzen- und Tierarten entwickeln können. Darüber hinaus sollen im bereits vorhandenen Auskiesungssee durch Einbringung von Abraum großräumig Tiefenwasserbereiche in hochwertige Flachwasser- und Verlandungszonen umgewandelt und aufgewertet werden. Zudem werden auf Dauer insgesamt rund 8.500 m² versiegelte Fläche entsiegelt . Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 84 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen von Mensch, Fauna und Flora, Boden, Wasser, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie der Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung nicht zu erwarten sind. RESUMÉE Der bereits im GEP dargestellte ‚Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze‘ soll lediglich verschoben werden, wobei etwa die Hälfte der Neudarstellung identisch ist mit der jetzigen Darstellung. Die vorgesehene Fläche beinhaltet eine äußerst ergiebige Kiessand-Lagerstätte von besonders guter Qualität, die hier in konfliktarmer und umweltverträglicher Weise von der Readymix Kies GmbH weiter erschlossen werden kann. Einer Verschiebung der Fläche im Gebietsentwicklungsplan steht nach fachtechnischer Vorprüfung aus naturschutzrechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht nichts entgegen. Moers, im Juli 2005 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Bearbeitung: Dipl.-Geol. Christa Hüsges Dipl.-Ing. Claudia Lebbing Dipl.-Biol. Christoph Oppermann Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 85 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS AKADEMIE FÜR RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG (Hrsg.) (1976): Deutscher Planungsatlas. Band 1: Nordrhein-Westfalen, Lieferung 7: Klimadaten I-III. Hermann Schrödel Verlag Hannover BAIER, A. & LÜTTIG, G. 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Hamburg/Berlin Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 86 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH LÖBF- LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN, LANDESAMT FÜR AGRARORDNUNG NRW (Hrsg.) (1992): Biotopkataster der schutzwürdigen Biotope. TK 4504 Kerken. LÖBF- LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN, LANDESAMT FÜR AGRARORDNUNG NRW (Hrsg.) (1999): Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. 3. Fassung, Bd. 17. Recklinghausen MEYNEN, E., SCHMIDTHÜSEN, J., GELLERT, J., NEEF, E., MÜLLER-MINY, H. & SCHULTZE, H. J. (1959): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. 6. Lieferung. Remagen MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NRW (1995): Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW). 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Düsseldorf Landeswassergesetz (LWG) - Wassergesetz für Nordrhein-Westfalen i.d.F vom 25. Juni 1995, zuletzt geändert am 03.05.2005 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) – Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft in der Fassung der Änderung vom 03.05.2005 Raumordungsgesetz (ROG) vom 18. August 1997 in der Fassung der Änderung vom 24. Juni 2004 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 88 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH KARTEN GEOLOGISCHES LANDESAMT NW (1980): Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in NRW 1 : 500.000, Krefeld GEOLOGISCHES LANDESAMT NW (1998): Bodenkarte 1 : 50.000, Blatt L 4504 Moers, Krefeld GEOLOGISCHES LANDESAMT NW (1984): Geologische Karte 1 : 100.000, Blatt C 4702 Krefeld. Krefeld GEOLOGISCHES LANDESAMT NW (1998): Schutzwürdige Böden in NRW, 1: 50.000, Krefeld LANDESUMWELTAMT NW (1978): Grundwassergleichen in Nordrhein-Westfalen 1 : 50.000, Blatt 4504 Moers, Stand: 10/1973 LANDESUMWELTAMT NW (1995): Grundwassergleichen in Nordrhein-Westfalen 1 : 50.000, Blatt 4504 Moers, Stand: 04/1988 LANDESUMWELTAMT NW (2004): Wasserschutzgebiete Stand 10/2004, digital LANDESVERMESSUNGSAMT NW (1971): Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und v. Müffling (1803-1820). Blatt 28 Aldekerk, 1 : 25.000 LANDESVERMESSUNGSAMT NW (1992): Preußische Kartenaufnahme 1844, 4504 Kerken, 1 : 25.000 NIERSVERBAND (2004): Jahresbericht 2004. – Viersen. TRAUTMANN, W. (1969). Karte der potentiellen natürlichen Vegetation, Blatt C 4702 Düsseldorf. (ergänzt durch Schröder, L., 1992), 1 : 200.000 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR 89 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Anhang 1 Stellungnahme zur Altablagerung 630 Dr. Tillmanns & Partner GmbH Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Anhang 1 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Anhang 2 Grundwasserganglinien und Lage der Messstellen Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Anhang 2 GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Darstellung eines BSAB Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie Readymix Kies GmbH Anhang 3 Bodenbewertung, Grundlagen (Quelle: Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit) Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Anhang 3