Erweiterung Tagebau Stenden Raumverträglichkeitsstudie (RVS)

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Erweiterung Tagebau Stenden Raumverträglichkeitsstudie (RVS)
Verschiebung eines Bereiches für die Sicherung und
den Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB)
Erweiterung Tagebau Stenden
Kreis Kleve, Gemeinde Kerken
Unterlagen gemäß § 20 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NW
für das GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
mit integrierter
Raumverträglichkeitsstudie (RVS)
zum Umweltbericht
Bearbeitung:
Antragsteller/in:
Ingenieur- und Planungsbüro
LANGE GbR
Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan
Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski
Carl-Peschken-Straße 12
47441 Moers
Kies GmbH
Kies GmbH
Daniel-Goldbach-Straße 25
40880 Ratingen
Telefon: 0 28 41/79 05-0
Telefax: 0 28 41/79 05-55
Email: [email protected]
Ansprechpartner/in:
Ansprechpartner/in:
Dornaper Straße 18
42327 Wuppertal
Frau Lebbing
Readymix Kies GmbH
Gebiet NRW:
Telefon: 02058 / 9601 -0
Telefax: 02058 / 9601 - 60
Herr Blau
Herr Tarter
Email: [email protected]
h:\daten\projekte\rxste\texte\rxste_rvs.doc
Stand: 01.07.2005
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
INHALT
1.
EINLEITUNG................................................................................................................... 5
1.1
Untersuchungsanlass ....................................................................................................... 6
1.2
Aufgabe und Ablauf der Untersuchung .............................................................................. 6
2.
BESCHREIBUNG DES GEPLANTEN VORHABENS ......................................................... 8
2.1
Lage im Raum ................................................................................................................. 8
2.2
Darstellung der Gründe für das geplante Vorhaben ............................................................ 8
2.2.1
Begründung des Standortes, Lagerstättenqualität .............................................................. 8
2.2.2
Begründung des Bedarfs .................................................................................................10
2.2.3
Substitution von Sand und Kies ........................................................................................11
2.3
Darstellung von Standort- bzw. Planungsalternativen ........................................................12
2.4
Angaben zum geplanten Abbaubetrieb .............................................................................13
2.5
Angaben zur geplanten Rekultivierung..............................................................................15
2.6
Verkehrliche Anbindung...................................................................................................17
2.7
Kurze Darstellung möglicher Auswirkungen des Vorhabens ...............................................17
2.8
Bisherige Abbauplanung ..................................................................................................18
2.9
Regionalwirtschaftliche Auswirkungen ..............................................................................18
3.
ZU ERWARTENDE VORHABENSSPEZIFISCHE AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT ..19
3.1
Vorübergehende Auswirkungen .......................................................................................19
3.2
Bleibende Auswirkungen .................................................................................................19
3.3
Folgewirkungen...............................................................................................................20
3.4
Stör-/Schadensfälle .........................................................................................................20
4.
UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK ..............................................................20
4.1
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung .............................................................................20
4.2
Angewandte Untersuchungsmethode ...............................................................................21
5.
PLANUNGSRELEVANTE VORGABEN ...........................................................................22
5.1
Landesplanung ...............................................................................................................22
5.2
Regionalplanung .............................................................................................................22
5.3
Landschaftsplanung ........................................................................................................24
5.4
Bauleitplanung ................................................................................................................24
5.5
Schutzausweisungen.......................................................................................................25
5.6
Schutzwürdige Biotope ....................................................................................................26
5.7
Biotopverbundflächen ......................................................................................................26
5.8
Sonstige relevante Planungsvorhaben mit Bedeutung für die künftige Entwicklung des
Raumes ..........................................................................................................................27
5.9
NATURA 2000 ................................................................................................................27
5.10
Waldfunktionskarte..........................................................................................................27
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
1
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
6.
Readymix Kies GmbH
SCHUTZGUTBEZOGENE BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER
UMWELTSITUATION UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG
RAUMBEDEUTSAMER BEREICHE ................................................................................27
6.1
Abgrenzung des Untersuchungsraumes ...........................................................................27
6.2
Ausgangssituation: Nutzungen und Vorbelastungen ..........................................................28
6.2.1
Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft ...............................................................28
6.2.2
Freizeit und Erholung ......................................................................................................29
6.2.3
Öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur........................................................................30
6.2.4
Wohnen und Gewerbe, Siedlungsstruktur .........................................................................30
6.2.5
Wirtschaft und Arbeitsmarkt .............................................................................................30
6.2.6
Verkehr ..........................................................................................................................30
6.2.7
Sonstige Nutzungen ........................................................................................................31
6.2.8
Altlasten .........................................................................................................................31
6.3
Schutzgüter ....................................................................................................................32
6.3.1
Schutzgut Menschen.......................................................................................................32
6.3.2
Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume..............................................................32
6.3.3
Schutzgut Boden.............................................................................................................35
6.3.4
Schutzgut Wasser ...........................................................................................................43
6.3.5
Schutzgut Klima / Luft ......................................................................................................49
6.3.6
Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild .............................................................................50
6.3.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter......................................................................................51
7.
PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES RAUMES OHNE DAS GEPLANTE VORHABEN 51
8.
PROGNOSE DER ZU ERWARTENDEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE UMWELT BEI
REALISIERUNG DES VORHABENS ...............................................................................52
8.1
Auswirkungen auf den Umweltbereich Geologie und Boden ...............................................52
8.1.1
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................53
8.1.2
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................53
8.2
Auswirkungen auf den Umweltbereich Wasser ..................................................................54
8.2.1
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................66
8.2.2
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................66
8.3
Auswirkungen auf den Umweltbereich Klima/Luft ..............................................................67
8.3.1
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................67
8.3.2
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................68
8.4
Auswirkungen auf den Umweltbereich Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume ....................68
8.4.1
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................71
8.4.2
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................71
8.5
Auswirkungen auf den Umweltbereich Erholung/Landschaft ...............................................72
8.5.1
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................73
8.5.2
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................73
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
2
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
8.6
Auswirkungen auf den Umweltbereich Wohnen .................................................................73
8.6.1
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................75
8.6.2
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................75
8.7
Auswirkungen auf den Umweltbereich Land-/Forstwirtschaft ..............................................75
8.7.1
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................76
8.7.2
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................76
8.8
Auswirkungen auf den Umweltbereich Kultur-/ Sachgüter ..................................................77
8.8.1
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen.............................................................77
8.8.2
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen ..........................77
9.
RAUMORDNERISCHE BEWERTUNG DES VORHABENS ...............................................78
9.1
Verträglichkeit mit den landesplanerischen Vorgaben ........................................................78
9.2
Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und Schutzgütern unter
Berücksichtigung von Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen ..................................80
10.
HINWEISE FÜR NACHFOLGENDE VERFAHRENSSCHRITTE ........................................81
10.1
Umweltverträglichkeitsprüfung .........................................................................................81
10.2
Bauleitplanverfahren, Eingriffsregelung.............................................................................81
11.
ÜBERWACHUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN .......................................................82
12.
ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT ...............................83
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS ................................................................................86
ANHANG
Anhang 1:
Stellungnahme Dr. Tillmanns & Partner zur Altablagerung 630
Anhang 2:
Grundwasserganglinien und Lage der Messstellen
Anhang 3:
Bodenbewertung, Grundlagen
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3
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
ANLAGEN
Anlage 1: Übersichtsplan
Maßstab 1:25.000
Anlage 2: Schutzgebiete
Verkleinerung, Maßstab i.O. 1:10.000
Anlage 3: Biotoptypen/Nutzung
Verkleinerung, Maßstab i.O. 1:5.000
Anlage 4: Abbauplanung
Verkleinerung, Maßstab i.O. 1:2.500
Anlage 5: Gesamtrekultivierung
Verkleinerung, Maßstab i.O. 1:5.000
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
4
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
1.
Readymix Kies GmbH
EINLEITUNG
Zur Versorgung des volkswirtschaftlichen Bedarfes mit den erforderlichen Zuschlagstoffen
zur Herstellung insbesondere von Beton, Mörtel sowie Produkten der Feuerfestindustrie
beabsichtigt die Firma Readymix Kies GmbH, an ihrem Kieswerk im Kreis Kleve in der
Gemeinde Kerken die Erweiterung der Gewinnung von Quarzkiesen und -sanden im
Nassabbau.
Im Rahmen des derzeit betriebenen, genehmigten Abbaus werden lediglich noch
Restvorräte gewonnen, sodass der Rohstoffvorrat in naher Zukunft erschöpft sein wird. Die
Nachfrage nach dem Rohstoff Kies und Sand ist jedoch vornehmlich im Hoch- und Tiefbau
weiterhin anhaltend gegeben. Zur Deckung des stetigen Bedarfs für die Region
einschließlich der Existenzsicherung der Readymix-Transportbetonwerke sowie zur
langfristigen Sicherung des Standorts Stenden und der dortigen 8 Arbeitsplätze ist die
Erschließung angrenzender Abbauflächen dringend erforderlich. Die geplante Erweiterung
des Tagebaus Stenden dient der möglichst vollständigen Ausschöpfung der anstehenden
Lagerstätte.
Eine im Jahr 2003 durchgeführte Eignungsfeststellung hatte zum Ergebnis, dass die hier
anstehenden hochwertigen Quarzkiese und –sande der Lagerstätte Stenden zur Herstellung
von feuerfesten Erzeugnissen oder Ferrosilizium geeignet sind. Das Abbauvorhaben fällt
somit unter die Bestimmungen des Bundesberggesetzes.
Die geplante Erweiterungsfläche umfasst ca. 44 ha. Sie stellt die Erweiterung der im Westen
anschließenden, bereits größtenteils abgebauten und rekultivierten Flächen der Abgrabung
Stenden dar und hat die Herstellung einer Wasserfläche zur Folge.
Eine Erweiterung des Tagebaus Stenden ist als BSAB bereits im GEP 99 dargestellt.
Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit der im GEP dargestellten Erweiterungsfläche bestehen
jedoch erhebliche Restriktionen (Baudenkmal Mühle, Mühlenweg als Hauptzufahrt nach
Stenden, Beseitigung des vorgebauten Ostufers der Altrekultivierung, Beseitigung eines
Aussiedlerhofes), sodass die Firma Readymix bereits 2001 einen GEP-Änderungsantrag zur
Verschiebung der Fläche nach Osten bei der Bezirksregierung gestellt hat.
Der Regionalrat Düsseldorf räumte in seiner Sitzung am 01.04.2004 dem Kreis Kleve auf
Grund seiner besonderen Betroffenheit hinsichtlich zusätzlich darzustellender BSAB die
Möglichkeit ein, Vorschläge für die Konfliktlösung in einem Arbeitsbericht zu erarbeiten. Der
aktuelle Arbeitsbericht zur Entwicklung der Abgrabungspolitik im Kreis Kleve „Ressourcen
schonen, Konflikte minimieren“ mit Stand 31.01.2005 sieht u.a. die „Flächenverschiebung/tausch“ in Stenden vor dem Hintergrund einer vorausschauenden und haushälterischen
Bewirtschaftung der Bodenschätze Kies und Sand und der Herstellung eines ausgewogenen
Verhältnisses zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen an eine Raumnutzung vor.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
5
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
Das Vorhaben der Flächenverschiebung im GEP wurde von der Gemeinde Kerken, dem
Kreis Kleve sowie der Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 52, bisher wohlwollend betrachtet
und unterstützt.
1.1
Untersuchungsanlass
Regionalpläne (früher Gebietsentwicklungspläne) legen auf der Grundlage des
Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplanes die regionalen Ziele der
Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet
fest (vgl. § 19 Abs. 1 LPlG).
Das Vorhaben „Erweiterung Tagebau Stenden“ der Firma Readymix Kies GmbH soll im
Gebietsentwicklungsplan Düsseldorf (GEP) zeichnerisch so dargestellt und planerisch
abgesichert werden, dass damit die Realisierung ermöglicht wird. Im Umweltbericht sind
nach dem Landesplanungsgesetz die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die
Umwelt zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten (vgl. § 15 Abs. 1 LPlG). Bei
Regionalplanverfahren, die auf Anregung eines Vorhabensträgers durchgeführt werden, hat
dieser die erforderlichen Unterlagen beizubringen (vgl. § 20 Abs. 2 LPlG).
Mit Vorlage dieser Unterlagen wird der gesetzlichen Vorgabe Genüge getan.
1.2
Aufgabe und Ablauf der Untersuchung
Gemäß § 7, Abs. 5 des Raumordnungsgesetzes „ist vorzusehen, dass bei der Aufstellung
und Änderung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie
2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die
Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S.
30) durchgeführt wird. In dem dabei gemäß den Kriterien des Anhangs I der Richtlinie
2001/42/EG zu erstellenden Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen
Auswirkungen, die die Durchführung des Raumordnungsplans auf die Umwelt hat, sowie
anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der wesentlichen Zwecke des
Raumordnungsplans zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.“
Auch § 15 Abs. 1 LPlG NW schreibt die Erstellungen des Umweltberichtes gemäß den
Kriterien des Anhangs I der Richtlinie 2001/42/EG vor.
Gemäß Anhang I der Richtlinie 2001/42/EG soll der Umweltbericht folgende Informationen
umfassen:
„a.
eine Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Planes oder Programms sowie
der Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen;
b.
die relevanten Aspekte des derzeitigen Umweltzustands
Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans oder Programms;
c.
die Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden;
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
und
dessen
voraussichtliche
6
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
d.
Readymix Kies GmbH
sämtliche derzeitigen für den Plan oder das Programm relevanten Umweltprobleme unter
Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz
beziehen...;
e.
die auf internationaler oder gemeinschaftlicher Ebene oder auf der Ebene der Mitgliedstaaten
festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Plan oder das Programm von Bedeutung
sind, und die Art, wie diese Ziele und alle Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung des Plans
oder Programms berücksichtigt wurden;
f.
die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, einschließlich der Auswirkungen auf
Aspekte wie die biologische Vielfalt, die Bevölkerung, die Gesundheit des Menschen, Fauna,
Flora, Boden, Wasser, Luft, klimatische Faktoren, Sachwerte, das kulturelle Erbe einschließlich
der architektonisch wertvollen Bauten und der archäologischen Schätze, die Landschaft und die
Wechselbeziehung zwischen den genannten Faktoren.
g.
die Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative Umweltauswirkungen aufgrund der
Durchführung des Plans oder Programms zu verhindern, zu verringern und soweit wie möglich
auszugleichen;
h.
eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen und eine Beschreibung,
wie die Umweltprüfung vorgenommen wurde, einschließlich etwaiger Schwierigkeiten bei der
Zusammenstellung der erforderlichen Informationen (zum Beispiel technische Lücken oder
fehlende Kenntnisse);
i.
eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung ...;
j.
eine nichttechnische Zusammenfassung der oben beschriebenen Informationen.“
Die vorliegenden Unterlagen beinhalten eine Raumverträglichkeitsstudie, die als Grundlage
für den Umweltbericht dient, der nachfolgend von der Bezirksregierung Düsseldorf erstellt
wird.
Die Gliederung für die vorliegenden Unterlagen und damit die allgemeine methodische
Vorgehensweise wurde mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt.
Anmerkung:
Für das bereits im Mai 2005 eingeleitete bergrechtliche Rahmenbetriebsplanverfahrens zum
hier dargestellten Erweiterungsvorhaben für den Tagebau Stenden der Readymix Kies
GmbH wurde eine umfängliche Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet. Die vorliegende
Raumverträglichkeitsstudie greift im Wesentlichen auf diese Umweltverträglichkeitsstudie
zurück. Die Untersuchungen sind in der Tiefe und Maßstäblichkeit für ein
Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden und gehen daher teilweise über den
üblichen Rahmen einer Untersuchung auf Regionalplanebene hinaus.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
7
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
2.
BESCHREIBUNG DES GEPLANTEN VORHABENS
2.1
Lage im Raum
Readymix Kies GmbH
Die Vorhabensfläche liegt innerhalb des Regierungsbezirks Düsseldorf im Kreis Kleve auf
dem Gebiet der Gemeinde Kerken. Es ist der Gemarkung Stenden zugehörig und umfasst
diverse Flurstücke der Flur 1 und 2.
Die geplante Erweiterung des Tagebaus befindet sich südöstlich von Aldekerk zwischen der
B 9 im Nordosten und den Siedlungsflächen von Stenden im Süden und beinhaltet
vornehmlich Ackerflächen. Westlich schließen der bestehende Tagebau Stenden der Firma
Readymix und nachfolgend die Siedlungsflächen des Ortsteiles Rahm an. Der nächstgelegene größere Siedlungsbereich ist Aldekerk im Nordwesten in ca. 2 km Entfernung zur
Vorhabensfläche.
Die Lage des Vorhabens ist in der Plananlage 1 (Übersichtsplan) dargestellt.
Naturräumlich ist der Untersuchungsraum den Kempen-Aldekerker Platten (= Niersplatten)
(573) zuzuordnen. Die nördliche Hälfte des Untersuchungsgebietes einschließlich der
Tagebaufläche ist hier der Untereinheit Aldekerker Lehmplatte (573.4) zuzuordnen. Diese
ebene Terrassenplatte mit einer Höhe von durchschnittlich 35 mNN stellt die nördliche
Fortsetzung der Kempener Lehmplatte dar, von der sie durch den Nieu- und Aldekerker
Bruch getrennt ist. Südlich von Stenden geht der Untersuchungsraum in den Nieu- und
Aldekerker Bruch (573.13) über. Diese Bruchlandschaft (26–29 m NN) hat sich infolge eines
spätdiluvialen Rheinarmes ausgebildet, welcher sich in die höheren Terrassenplatten
eingegraben hat.
2.2
Darstellung der Gründe für das geplante Vorhaben
2.2.1 Begründung des Standortes, Lagerstättenqualität
Vorab ist anzumerken, dass es sich bei der geplanten GEP-Änderung lediglich um einen
Flächentausch bzw. eine Verschiebung eines bereits ausgewiesenen BSAB nach Osten
handelt, wobei etwa die Hälfte der Flächen des bereits dargestellten BSAB identisch ist mit
der neu darzustellenden Fläche (siehe auch Abb. 2, Kap. 5.2). Die Flächenverschiebung hat
keinen Einfluss auf das Mengengerüst des GEP.
Begründung des Standortes
Quarzkiese und -sande lassen sich zur Deckung des anhaltenden Bedarfes an den
Rohstoffen nur dort gewinnen, wo sie in ausreichender Qualität und Quantität und
abbauwürdiger Ausprägung vorliegen. Die Vorhabensfläche liegt innerhalb eines Gebietes
mit großflächigen Quarz- und Quarzitvorkommen. Die ausreichende Qualität und Mächtigkeit
ist durch die angrenzenden Gewinnungstätigkeiten im Tagebau Stenden bestätigt.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
8
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
Das Kieswerk und die gesamte Infrastruktur sind bereits vorhanden, sodass diesbezüglich
keine zusätzlichen Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Der direkte Anschluss
des Kieswerkes über den Mühlenweg an die B 9 und ohne Ortsdurchfahrt nach Osten über
die Anschlussstelle Kerken an die A 40 garantiert weiterhin eine optimale sozial- und
umweltverträgliche Verkehrsanbindung.
Bei der beantragten Erweiterung handelt es sich um ein standortgebundenes Vorhaben mit
einer begrenzten Flächenverfügbarkeit. Ein Alternativstandort bietet sich somit aus oben
angeführten Gründen nicht an, zumal an dieser Stelle auch das Einvernehmen mit der
Gemeinde herrscht und keinerlei naturschutzfachliche, wasserwirtschaftliche oder sonstige
fachplanerische Konflikte vorhanden bzw. bekannt sind.
Darüber hinaus sind auch die 8 dauerhaft eingerichteten Arbeitsplätze sowie rund 40
Folgearbeitsplätze an eine weitere Kiessandgewinnung am vorhandenen Standort
gebunden.
Gemäß den Zielen des GEP sollen Abgrabungsbereiche die Rohstoffversorgung unter
besonderer Berücksichtigung des Rohstoffbedarfs, der Begrenztheit bestimmter Vorkommen
und der dauerhaft umweltgerechten Raumentwicklung sichern. Dabei erfordert die
haushälterische Nutzung einer Lagerstätte die maximale Ausbeutung, sofern fachplanerische
Belange nicht entgegenstehen. Im Rahmen einer maximalen Ausbeute der Lagerstätte wird
der vorhandene Abbaubereich erweitert anstatt an anderer Stelle neue Flächen zur
Rohstoffgewinnung aufzuschließen. In Bezug auf andere Raumnutzungen bietet sich hier die
Möglichkeit, die Flächen durch die geplante Wiedernutzbarmachung landschaftsökologisch
aufzuwerten und in Verbindung mit der bestehenden Abgrabung als zusätzliche Bereiche für
den Arten- und Biotopschutz zu entwickeln.
Angaben zur Lagerstätte
Die Vorhabensfläche grenzt unmittelbar an den bestehenden Tagebau der Readymix Kies
GmbH an. Die Fläche ist einerseits aufgrund ihrer Verfügbarkeit geeignet, andererseits
liegen hervorragende Lagerstätteneigenschaften und -mächtigkeiten vor. Die anstehende
Lagerstätte liegt mit einer Kiesmächtigkeit von ca. 25 m und einem Kiesanteil von mehr als
35 % weit über dem Durchschnitt von anderen Lagerstätten in NRW, wo die
Rohstoffmächtigkeit aller Lagerstätten im Mittel etwa 17 m beträgt. Das bedeutet, dass hier
je m² nahezu ein Drittel der Rohstoffmenge mehr gewinnbar ist.
Die Lagerstätte besteht vornehmlich aus quartären Quarzkiesen und -sanden der Unteren
Mittelterrasse aus pleistozänen Flussablagerungen des Rheins mit einer bis zu 2 m
mächtigen Lößlehmüberdeckung.
Die Karte der „Wirtschaftlich verwertbaren Sand- und Kiesvorkommen“ des Geologischen
Dienstes stellt für die Fläche eine Kiessand-Mächtigkeit zwischen 25 und 30 m dar mit einer
Abraumüberdeckung von 1-2 m sowie einem Zwischenmittel von ebenfalls 1-2 m. Die
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
9
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
vorgefundenen Mächtigkeiten in der derzeit betriebenen angrenzenden Abgrabung
bestätigen eine Kiessand-Mächtigkeit der Lagerstätte von im Mittel 25 m mit einer
Deckschicht von etwa 2 m Mächtigkeit und einem nicht verwertbaren Zwischenmittel von im
Mittel 1,5 m.
Gemäß der Eignungsfeststellung des Instituts für Gesteinshüttenkunde der RWTH Aachen
handelt es sich bei der Lagerstätte um den grundeigenen Bodenschatz gemäß § 3 Abs. 4
BBergG Quarz- und Quarzitkiese und -sande, die zur Herstellung feuerfester Erzeugnisse
geeignet sind (s. Kap. 1.2). Das Abbauvorhaben fällt somit unter die Bestimmungen des
Bundesberggesetzes.
Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Rohstoffmächtigkeit und der äußerst guten
Qualität des anstehenden Kieses ist die haushälterische Nutzung der Lagerstätte
gewährleistet und eine optimale Gewinnung der Ressourcen möglich. Zudem bedingt die
überdurchschnittlich hohe Mächtigkeit der Lagerstätte einen geringeren Flächenverbrauch im
Vergleich zu geringer mächtigen Lagerstätten.
2.2.2 Begründung des Bedarfs
Sand und Kies sind die wichtigsten mineralischen Rohstoffe in Deutschland. Die Verwendung von Sand und Kies liegt trotz des Rückgangs in den letzten Jahren deutlich vor allen
anderen Rohstoffen, kein sonstiger mineralischer Rohstoff wird in diesen Mengen benötigt.
95% der Sande und Kiese finden als DIN-gerechte hochwertige Zuschlagsstoffe
Verwendung in der Bauindustrie zur Herstellung von Beton, Transportbeton, Mörtel, Estrich,
unterschiedlichsten Steinen von Kalksandsteinen bis hin zu Betonpflastersteinen und vielem
mehr. 5% werden als „Spezialsand“ zum Beispiel von der Chemischen Industrie, der
Gießerei- und Hütten- sowie der Glas- und Keramikindustrie eingesetzt. Er ist Grundlage für
die Herstellung aller Arten von Gläsern, Reinigungsmitteln und Spachtelmassen und dient
darüber hinaus als Ausgangsmaterial zur Herstellung von Computerchips.
Auch in Zukunft wird die Bauwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum und
zum Ausbau und Erhalt der öffentlichen Infrastruktur Baukiese und Bausande sowie Spezialsande auf hohem Niveau benutzen.
Der Rohstoffbedarf der Firma Readymix wird aus den betrieblichen Erfahrungen der vergangenen Jahre hergeleitet. Demnach sollen am Standort Stenden zukünftig jährlich etwa
400.000-600.000 t Kiessand gewonnen werden. Im Rahmen der beantragten Erweiterung
werden die Rohstoffe im Anschluss an die genehmigte Abgrabung in einer Mächtigkeit von
im Mittel ca. 25 m abgebaut. Die zur Erweiterung vorgesehene Tagebaufläche hat eine
Flächengröße von ca. 44 ha und entspricht dem Rohstoffbedarf für weitere ca. 20 Jahre.
Die Vermarktung der Produkte des Kieswerkes Stenden erfolgt regional:
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GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
§
zur Versorgung eigener Anlagen (z.B. Transportbetonwerke) der Readymix-Gruppe in
der Umgebung
§
an Firmen des Bauhaupt- und –nebengewerbes im Umkreis von etwa 30 km
Zusätzlich sind die Materialien der Lagerstätte Stenden zur Herstellung von feuerfesten
Erzeugnissen oder Ferrosilizium geeignet, sodass die Versorgung von Zuschlagstoffen zur
Herstellung von Produkten der Feuerfestindustrie ebenfalls abgedeckt werden kann.
Mit der Erweiterung der Abbauflächen würde die Versorgung des volkswirtschaftlichen
Bedarfs mit den erforderlichen Zuschlagstoffen zur Herstellung insbesondere von Beton,
Mörtel sowie Produkten der Feuerfestindustrie mit einer verwertbare Rohstoffmenge von ca.
7,5 Mio. t langfristig für weitere ca. 20 Jahre in der Region gewährleistet.
Zudem handelt es sich um einen Flächentausch und nicht um die Ausweisung zusätzlicher
Flächen zur Rohstoffgewinnung.
2.2.3 Substitution von Sand und Kies
In einigen Bereichen ist eine Substitution von Kies und Sand möglich. Vor allem bei geringen
qualitativen Anforderungen an die Rohstoffe (z.B. Radwege, Parkplätze, Baustraßen) kann
Kies durch aufbereiteten Bauschutt ersetzt werden. Die daraus erzeugten Produkte sind aber
nur zum Teil als Ersatz für primäre Mineralstoffe (Kies, Sand, gebrochene Natursteine)
unterschiedlicher Qualität geeignet. Eine differenzierte Studie über die derzeitigen und zu
erwartenden Mengen an recyclierten Baustoffen in Deutschland von SCHMIDT CONSULT 1
kommt zu dem Ergebnis, dass auch mittelfristig und unter sehr günstigen Voraussetzungen
nur maximal 10 bis 15 % der primären Rohstoffe durch Recyclingmaterial ersetzt werden
können. Bei den meisten Anwendungen sind den Möglichkeiten der Substitution Grenzen
gesetzt, wenn die Substitute die geforderten Eigenschaften nicht erfüllen. Kies und Sand, vor
allem Quarzkies und Quarzsand, werden unter anderem wegen ihrer mechanischen Härte
und Stabilität (Widerstand gegen die Zerstörung), sowie wegen ihrer chemischen Neutralität
(Inertheit), teilweise wegen ihrer chemischen Zusammensetzung eingesetzt und sind daher
meist unersetzliche Rohstoffe von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Laut DIW 2 sind hochwertige mineralische Sekundärrohstoffe aus der Aufbereitung von Bauund Industrieabfällen in verschiedenen Einsatzgebieten bei weitgehend vergleichbaren
Qualitätseigenschaften etablierte Substitute für Primärrohstoffe. Beispiele sind
Straßenbaumaterialien aus Abbruchbeton, Aufbruchasphalt, Hochofen-, Stahlwerks- sowie
Metallhüttenschlacken, Betonzuschlag aus Abbruchbeton, die Verwendung von Flugaschen
1
2
SCHMIDT CONSULT (1999): Technische, ökologische und wirtschaftliche Einflüsse auf die derzeitigen und
zukünftigen Mengen an recyklierten Baustoffen. - In: Der Bedarf an mineralischen Rohstoffen: 75-191;
Bundesverband Baustoffe, Steine + Erden e.V., Frankfurt/Main.
DEUTSCHES INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSFORSCHUNG: Vorübergehend schwache Nachfrage nach
Baustoffen macht langfristige Rohstoffsicherung nicht überflüssig. – In: Wochenbericht 42/97, Berlin
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aus Steinkohlenkraftwerken in der Beton- und Zementindustrie sowie von Gips aus
Rauchgasentschwefelungsanlagen in der Gips- sowie Zementindustrie. Die Potenziale
dieser Stoffe ("Abfälle zur Verwertung") sind allerdings in hohem Masse ausgeschöpft und
werden nicht wesentlich zunehmen. Zusätzliche Mengen könnten kurzfristig vor allem durch
möglichst sortenreine Erfassung und verbesserte Aufbereitung von Baurestmassen erwartet
werden, doch sind die Aussichten für marktfähige Produkte durch die höheren
Erzeugungskosten (getrennte Erfassung, längere Transportwege zu Aufbereitungsanlagen,
aufwendigere Aufbereitungsverfahren) und die schlechten Verwertungsmöglichkeiten für die
minderwertigen Bestandteile eingeschränkt. Selbst eine vollständige Verwertung des auf
jährlich maximal 80 Mio. t geschätzten Aufkommens an Bauabfällen (Bauschutt,
Straßenaufbruch, Baustellenabfälle) zu hochwertigen Sekundärrohstoffen würde nur rund
10% des Verbrauchs an Bausand und -kies sowie Naturstein für den Tiefbau ersetzen
können. Ein hoher Teil dieses Potentials wird aber bereits genutzt. Insgesamt ist für die
Zukunft daher nur ein sehr begrenztes zusätzliches Potenzial für den Ersatz von
mineralischen Primärrohstoffen zu erkennen.
In einigen Bereichen ist sogar die umgekehrte Zielrichtung, also die Substitution anderer
Rohstoffe durch Kies und Sand, sinnvoll. Wenn z.B. bei Kunststoffen durch Einsatz von
Füllstoffen ein großer Teil der Masse des Produkts durch natürlichen Quarz ersetzt werden
kann, so spart das Energie, schont die knappen Erdöl- und Erdgasvorkommen und trägt zur
Verminderung des CO2-Ausstoßes bei. Von allen Rohstoffen sind Kies und Sand nach wie
vor die am besten verfügbaren und preiswertesten Rohstoffe.
2.3
Darstellung von Standort- bzw. Planungsalternativen
Bei der Kiessand-Gewinnung handelt es sich um standortgebundene Vorhaben, da Kiese
und Sande sich nur dort gewinnen lassen, wo sie in ausreichender Qualität und Quantität
vorliegen. Die hervorragende Qualität und die überdurchschnittlich hohe Mächtigkeit der
Lagerstätte in Stenden sind durch die vorhandenen Abgrabungstätigkeiten sowie
durchgeführte Bohrungen und hydrografisch/seismische Untersuchungen bestätigt.
Bei der geplanten GEP-Änderung handelt es sich lediglich um einen Flächentausch bzw.
eine Verschiebung eines bereits ausgewiesenen BSAB nach Osten, wobei etwa die Hälfte
der Flächen des bereits dargestellten BSAB identisch ist mit der neu darzustellenden Fläche
(siehe auch Abb. 2, Kap. 5.2).
Da ein Teilbereich des bereits im GEP dargestellten BSAB nicht abgebaut werden kann, ist
zur notwendigen Erweiterung des Tagebaus der vorgesehene Flächentausch zur möglichst
vollständigen Ausschöpfung der vorhandenen Lagerstätte mit östlich an den BSAB
anschließenden Flächen die einzig sinnvolle Alternative. Eine notwendig werdende
Erweiterung der Abbaufläche ist vom vorhandenen Standort aus auf den dargestellten
Bereichen möglich, da hier ein konfliktarmer, vornehmlich von Ackerfluren eingenommener
Freiraum anschließt. Im Süden und Westen begrenzen die Siedlungsbereiche von Stenden
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und Rahm die Nutzungsmöglichkeiten. Im Norden wäre ein Wechsel auf die andere Seite der
B 9 erforderlich.
Auch aus verkehrstechnischer Sicht stellt sich der Standort nicht nur durch seine umweltund sozialverträgliche Anbindung (siehe Kap. 2.6), sondern auch durch die vorhandene
Kundenstruktur und die Verbrauchernähe optimal dar.
Die anderen firmeneigenen Standorte im Regierungsbezirk Düsseldorf - hierzu zählen die
Standorte Viersen, Kaarst, Kleinenbroich und Vorst - kommen für eine Alternativbetrachtung
nicht in Betracht. Alle 4 Alternativen decken sehr regionale Märkte im direkten Umfeld von
20-30 km ab. Wenn man theoretisch den Marktraum Stenden von dort bedienen möchte,
müsste die Jahrestonnage von rund 500.000 t über die Straße gepuffert werden. Neben der
zusätzlichen erheblichen Umweltbelastung von rund 15 Mio. tkm (Tonnenkilometer), würde
die zu entrichtende zusätzliche Lkw-Maut zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen.
Des Weiteren sind alle Kieswerkalternativen annähernd voll ausgelastet. Eine Erhöhung der
Tonnage ist nur über eine Modernisierung bzw. Erneuerung der Gewinnungstechnik und
Anlagentechnik möglich, was zu einer Belastung des Unternehmens von rund 15-20 Mio. €
führen würde. Damit würden sich die Kosten der produzierten Tonne mehr als verdreifachen.
Ein Verkauf des Kieses zu marktgerechten Preisen wäre nicht mehr möglich. Zudem
befinden sich die Standorte Viersen, Kaarst, Kleinenbroich selbst in Erweiterungsverfahren.
Insoweit kann hier nur von einem genehmigten und gesicherten Vorrat von max. 2 Jahren
gesprochen werden.
Aus diesen Gründen ist hinsichtlich eines Alternativ-Standortes für den vorgesehenen BSAB
eine weder ökologisch noch ökonomisch günstigere Möglichkeit erkennbar. Eine
Verschiebung der Abbauflächen nach Osten ist daher die einzig sinnvolle.
2.4
Angaben zum geplanten Abbaubetrieb
Sowohl die Gewinnung und Aufbereitung als auch der Abtransport des in der geplanten
Erweiterungsfläche anstehenden Kiessandes werden vergleichbar mit dem derzeit in Betrieb
befindlichen Tagebau sein.
Zeitlicher Ablauf
Die Gewinnung soll unmittelbar im Anschluss an die genehmigte Abgrabung beginnen. Die
Erweiterungsfläche ist in insgesamt 6 Abbauphasen von etwa gleicher Größe unterteilt, die
bei einer geplanten durchschnittlichen Jahresförderung von ca. 400.000-600.000 t, abhängig
von Konjunktur und Nachfrage, für jeweils ca. 3-4 Jahre Abbau ausgelegt sind. Die
Abbaufelder entsprechen einer zukünftigen Hauptbetriebsplanaufteilung.
Unter Berücksichtigung des Gesamtabbauvolumens und der Jahresförderung beträgt die
voraussichtliche Gesamtlaufzeit der beantragten Erweiterung etwa 20 Jahre zuzüglich 1 Jahr
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für die nachfolgende Wiedernutzbarmachung sowie einem weiteren Jahr für den Rückbau
des Anlagenstandortes und der Bau- und Bandstraße mit abschließender Herrichtung.
Aufschluss, vorbereitende Arbeiten
Die Erschließung des Erweiterungsgeländes beginnt mit dem Aufschluss im Abbaufeld 1.
Sobald in ausreichender Größe das Grundwasser freigelegt ist, wird aus dem benachbarten
Tagebau das Gewinnungsschiff übergesetzt. Gegebenenfalls wird ein neues Gewinnungsgerät eingeschwommen.
Die Anlagen des ehemaligen Wasserwerkes sowie die nicht mehr benötigten Hallen des
Hofes im Westen der Erweiterungsfläche werden vor Beginn des Abbaus im entsprechenden
Abbaufeld sachgemäß zurückgebaut.
Die Waschberge aus der in die Abbaufläche hereinragenden Altablagerung werden vor dem
Abbau gesondert abgetragen und nachfolgend im Wegebau Verwendung finden (siehe auch
Stellungnahme Dr. Tillmanns & Partner zur Altablagerung im Anhang zu Teil II).
Abbau
Die anstehenden Kiessande stehen in einer Mächtigkeit bis zu ca. 30 m, im Mittel 25 m, an
und sollen bis zur Quartärbasis abgebaut werden. Die überlagernden Deckschichten weisen
eine Stärke von etwa 2,0 m auf, sodass die Abbautiefe im Mittel etwa 27 m betragen wird.
Die vorgesehene Tagebauerweiterung wird hinsichtlich Gewinnungsgerät, Abbautiefe und
jährlicher Abbaumenge gegenüber der derzeit stattfindenden Gewinnungstätigkeit im
Wesentlichen unverändert bleiben.
Der Abbau erfolgt sukzessive entsprechend den vorgegebenen Abbaufeldern (siehe Anlage
4). Nach Abtragung von Oberboden und Abraum werden zum Abbau der Kiese und Sande
im Trockenbereich bis zur Freilegung des Grundwassers Raupenfahrzeuge und Radlader
eingesetzt. Die Gewinnung im freigelegten Grundwasser erfolgt derzeit mittels
Schwimmbagger mit Tiefgreifer. Zur Zeit wird geprüft, inwieweit zukünftig ein anderes
Gewinnungsgerät eingesetzt werden kann. Die dauerhaft verbleibenden Böschungen werden
mit standsicheren Böschungsneigungen hergestellt.
Innerhalb der geplanten Erweiterungsfläche von ca. 44 ha beträgt die Nettoabbaufläche
(verritztes Gelände) ca. 38 ha. Durch die einzuhaltenden Sicherheitsabstände zu
angrenzenden Nutzungen ergibt sich innerhalb des Erweiterungsgeländes eine
Abstandsfläche (unverritztes Gelände) von ca. 6 ha.
Die jeweiligen Mindest-Sicherheitsabstände zur Abbaukante sind nachfolgend aufgeführt:
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- zum befestigten Fahrbahnrand der B 9
20 m
- zu sonstigen Straßen
15 m
- zu angrenzenden Grundstücken und Wegen
5m
- zu Gebäuden
- zur Kirche St. Thomas
15 m
100 m
Zur Dorfstraße von Stenden wird in Absprache mit der Gemeinde ein 150 m breiter Abstand
zur Abbaukante eingehalten. Innerhalb dieses Streifens ist zwischen 100 und 150
Entfernung zur Dorfstraße die Schüttung eines Walles geplant. Der Wall soll bepflanzt und in
Teilbereichen durch einen Weg zugänglich gemacht werden. Hier soll während der
Abbauarbeiten über einen Spazierweg mit Aussichtspunkt und Schautafel den Bürgern und
Interessierten Einblick in den Abbauprozess und die Herrichtung sowie Infos zu Geologie
und Kiesabbau gegeben werden.
Aufbereitung
Der Abtransport des gewonnenen Materials erfolgt über eine Förderbandanlage zum
bestehenden Anlagenstandort. Dazu wird unterhalb des Mühlenweges ein Rohrdurchlass
errichtet. Die detaillierte Ausführung der Unterquerung des Mühlenweges wird in einem
gesonderten Betriebsplan geregelt.
Der Rohkies wird am Anlagenstandort klassiert und zu hochwertigen DIN-gerechten
Fertigprodukten aufbereitet. Das Waschwasser wird wie bisher über vorhandene
Absetzbecken in den See zurückgeleitet.
Kieswerk
Die Betriebsfläche des Kieswerkes mit Aufbereitungsanlage, Rohkieshalde, Fertigproduktenlager, Siloanlagen sowie Flächen für Verladung und Zuwegung ist bereits vorhanden und
umfasst ca. 4,3 ha. Die vorhandenen Betriebseinrichtungen sollen wie bisher weiter genutzt
werden. Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme ist hierfür nicht erforderlich
Das aufbereitete Fertigprodukt wird am Kieswerk auf LKW verladen und abtransportiert. Die
Transportroute wird identisch mit der derzeitigen sein und verläuft vom Anlagenstandort über
die vorhandene Erschließung.
2.5
Angaben zur geplanten Rekultivierung
Die Wiedernutzbarmachung des Geländes folgt dem Abbau zeitversetzt mit einem Nachlauf
von etwa einem Jahr. Ein weiteres Jahr wird für den anschließenden Rückbau und die
Herrichtung des Anlagenstandortes und der Bau- und Bandstraße benötigt, sodass das
Vorhaben nach voraussichtlich 22 Jahren abgeschlossen sein wird.
Folgende Ziele werden bei der Herrichtung berücksichtigt:
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§
Eingliederung des Abbaubereiches in die umgebende Landschaft
§
Landschaftsgerechte Wiederherstellung und Aufwertung des Landschaftsbildes
§
Optimierung der Flächen im Sinne des Arten- und Biotopschutzes
§
Einbindung in das Rekultivierungskonzept für den bestehenden Tagebau
Nach Beendigung der Abbautätigkeit und Wiedernutzbarmachung wird eine Seefläche von
ca. 32 ha verbleiben. Es entstehen Uferbereiche mit wechselnden Böschungsneigungen und
insbesondere im Nordwesten (alternativ im Südwesten) durch Einbau von anfallendem
Abraum breite Flachwasser- und Verlandungszonen. Sowohl die temporären als auch die
dauerhaft verbleibenden Böschungen werden mit standsicheren Böschungsneigungen
hergestellt. Der Wellenschlagbereich des entstehenden Sees wird zusätzlich im Laufe der
Jahre durch zunehmende Entwicklung der Ufergehölze (Weidengebüsch) und Röhrichte
stabilisiert. Durch eine bereichsweise Pflanzung von Weiden-Ufergebüschen wird die
Uferlinie der neu entstandenen Seefläche auch optisch untergliedert. Auf den
Abstandsstreifen sollen zu weiteren Eingrünung des Geländes standortgerechte, heimische
Baum-Strauchhecken, Baumgruppen und Einzelbäume gepflanzt werden, die z.B. diversen
Heckenbrütern als Lebensraum dienen, zum anderen einen Abschirmeffekt gegenüber
angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen bewirken. Große Bereiche der
Uferböschungen einschließlich der Verlandungszonen und Offenbereiche auf
Mittelwasserniveau bleiben der freien Selbstentwicklung überlassen. Diese Flächen werden
nicht mit Oberboden angedeckt, um möglichst nährstoffarme Bodenverhältnisse zu schaffen.
Die mageren, trockenen bis hin zu sehr feuchten Standorte sind im betreffenden Naturraum
nicht häufig vertreten. Hier werden sich im Laufe der Zeit artenreiche Ruderalfluren ausbilden, die in z. T. vegetationsfreie Flächen der Wasserwechselzone übergehen. Das
Pflanzenarteninventar wird zum einen im Naturraum bereits vorhandene Kraut- und
Grasarten beinhalten, zum anderen bieten die hergestellten Standorte auch selteneren
Pflanzen Ansiedlungsmöglichkeiten. Insbesondere ist mit dem Eintrag von Arten aus dem
angrenzenden, bereits zum größten Teil rekultivierten und sich fortentwickelnden Gelände
des bestehenden Tagebaus Stenden zu rechnen. Mit fortschreitender Vegetationsentwicklung der geschaffenen wertvollen Biotope wird eine Erhöhung der faunistischen
Artenvielfalt einhergehen.
Neben der Entwicklung von wertvollen Flächen für den Arten- und Biotopschutz wird in
Verbindung mit der genehmigten Rekultivierung des bestehenden Tagebaus Stenden für den
Gesamtbereich langfristig ebenfalls die Möglichkeit zur Schaffung eines hochwertigen
Freiraumes mit Potenzial für die Erholungsnutzung und für die Verbesserung des
Wohnumfeldes geboten.
Der geschüttete Erdwall im Süden der Erweiterungsfläche soll nach Beendigung der
Abbautätigkeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Geländereliefs wieder
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abgetragen werden. Hier werden die Flächen der ursprünglichen landwirtschaftlichen
Nutzung wieder zur Verfügung gestellt.
2.6
Verkehrliche Anbindung
Die Transportroute wird identisch mit der derzeitigen sein und verläuft vom Anlagenstandort
über die vorhandene Erschließung auf den Mühlenweg mit Anbindung an die B 9. Von hier
besteht über die Anschlussstelle Kerken direkter Anschluss an die A 40 ohne Ortsdurchfahrt.
Gegenüber der derzeitigen, genehmigten Situation wird dabei keine Veränderung eintreten.
Das tägliche Verkehrsaufkommen wird bei ca. 60-90 LKW liegen.
2.7
Kurze Darstellung möglicher Auswirkungen des Vorhabens
Die projektierte Erweiterung des Abbaus ist mit der Entnahme des geologischen
Untergrundes und der natürlich gewachsenen Bodenschichten innerhalb der
Nettoabbaufläche und einer daraus resultierenden Reliefänderung verbunden. Des weiteren
bewirkt die abbaubedingte Freilegung des Grundwassers die Umwandlung von Land- in
Wasserfläche und eine räumlich begrenzte, jedoch unerhebliche Grundwasserbeeinflussung
im nahen Umfeld.
Mit dem Abbaubetrieb selbst sind ausschließlich temporäre Auswirkungen verbunden wie
z.B. abbaubedingte Emissionen sowie landschaftsästhetisch störende Faktoren
(Gewinnungsgeräte, Offenbodenflächen, Bodenmieten etc.), die auf den jeweiligen
Abbauabschnitt und den Anlagenstandort beschränkt bleiben. Nach Beendigung des Abbaus
werden diesbezüglich keine Auswirkungen verbleiben.
Auswirkungen auf Siedlungsbereiche wird es aufgrund des vereinbarten Mindestabstandes
zwischen dem Vorhabensbereich und besiedelten Flächen nicht geben. Der Transport erfolgt
ohne Ortsdurchfahrt ausschließlich über Straßen für den regionalen und überregionalen
Verkehr.
Mit Durchführung des Vorhabens ist eine Beseitigung von insgesamt rund 40 ha
landwirtschaftlicher Nutzfläche, zum größten Teil ertragreicher Ackerschläge, verbunden.
Hierbei wird die ackerbauliche Nutzung sukzessive entsprechend dem Abbaufortschritt
aufgegeben, wobei die noch nicht beanspruchten Flächen bis zum Abbau weiter
landwirtschaftlich genutzt werden können.
Die geplante Wiederherrichtung des Abbaugeländes sieht eine Nutzung nahezu
ausschließlich für die Belange des Biotop- und Artenschutzes vor. Die naturnahe
Rekultivierung wird sich zum einen positiv auf die dortige Tier- und Pflanzenwelt auswirken,
zum anderen wird durch die Aufwertung des Landschaftsbildes der Erholungswert für den
Menschen deutlich gesteigert und das Wohnumfeld verbessert.
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Von daher sind positive raumbedeutsame Auswirkungen für die Bereiche Pflanzen, Tiere
und ihre Lebensräume sowie Mensch/Landschaft zu erwarten.
Relevante Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft sind nicht zu erwarten.
2.8
Bisherige Abbauplanung
Der bestehende Tagebau Stenden hat eine Gesamtgröße von ca. 76 ha, wobei noch ca.
2,5 ha Restvorräte zum Abbau anstehen. Der größte Teil der Flächen ist bereits abgebaut
und rekultiviert.
Gemäß Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 27.03.1990 muss der
Abbau bis Ende 2008 und die Herrichtung bis Ende 2009 abgeschlossen sein. In 2003 wurde
das Restvorkommen neu geologisch untersucht. Danach ist eher von einem Abbauende
Ende 2006 auszugehen.
Mit Eignungsfeststellung vom 27.11.2003 unterliegt die genehmigte Abgrabung als „Tagebau
Stenden“ der Bergaufsicht unter Zuständigkeit des Bergamtes Moers.
Die durchzuführende Rekultivierung liegt im genehmigten Zeitrahmen. So sind die
Uferböschungen bis zum letzten Abbauabschnitt allseitig hergestellt und die Schaffung der
geplanten Biotoptypen einschließlich der Pflanzungen erfolgt. Eine Ausnahme bildet lediglich
die Halbinsel, auf der das Kieswerk und die Betriebsflächen untergebracht sind.
2.9
Regionalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Produkte des Kieswerks Stenden dienen ausschließlich der regionalen Vermarktung. So
werden sie zum einen zur Versorgung der firmeneigenen Transportbetonwerke genutzt, zum
anderen werden Firmen des Bauhaupt- und Nebengewerbes in einem Umkreis von etwa 30
km beliefert.
Darüber hinaus sind von diesem Betrieb dauerhaft 8 Arbeitsplätze sowie Folgearbeitsplätze
ortsansässiger Handwerker und Dienstleister abhängig.
In dieser hervorragenden Qualität, Mächtigkeit und Zusammensetzung sind Kiese und
Sande in NRW nur noch selten verfügbar. Es besteht daher ein volkswirtschaftliches
Interesse an der Ausweisung von weiteren Bereichen zum Kies - und Sandabbau im Bereich
Stenden. Im Falle einer Beendigung der Kiessandgewinnung am Standort Stenden müsste
der anhaltende Bedarf an diesem Rohstoff aus anderen, entfernteren Quellen mit
voraussichtlich wesentlich größerem Flächenbedarf gedeckt werden.
Der Transport der gewonnenen Rohstoffe erfolgt ausschließlich zu Zielorten innerhalb Nordrhein-Westfalens, überwiegend jedoch in die nahegelegenen Ballungsräume. Es erfolgt
keine Vermarktung in andere Bundesländer oder europäische Nachbarländer.
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3.
ZU ERWARTENDE VORHABENSSPEZIFISCHE AUSWIRKUNGEN AUF
DIE UMWELT
3.1
Vorübergehende Auswirkungen
Die vorübergehenden Auswirkungen der geplanten Tagebauerweiterung beschränken sich
auf die Abbau- und Rekultivierungsphase. Die mit dem Abbaubetrieb selbst und der
nachfolgenden Aufbereitung am bestehenden Anlagenstandort verbundenen Emissionen
(Geräusch-, Abgas- und Staubemissionen) werden nur in begrenztem Maße und nicht
weitreichend wirksam werden. Auftretende Emissionen sind mit denen der genehmigten
Abgrabung vergleichbar. Höherwertige Biotope sind angrenzend nicht vorhanden, sodass
randliche Beeinträchtigungen durch die Abbau- und Transportvorgänge nicht erheblich sind.
Visuelle Beeinträchtigungen während der Abbauphase beschränken sich in den jeweiligen
Abbauabschnitten auf die sukzessive Entfernung der Vegetationsdecke und die Entstehung
von Offenboden- und Grubenbereichen sowie Bodenmieten. Hinzu kommen die zum Abbau
eingesetzten Geräte und Baufahrzeuge. Das Kieswerk ist bereits vorhanden und vollständig
eingegrünt, so dass die Betriebsanlagen von außen kaum einsehbar sind.
Da Abbau und Rekultivierung abschnittsweise vorgenommen werden, gehen die
vorübergehenden Auswirkungen nicht von der gesamten Fläche, sondern in der Hauptsache
vom jeweiligen Abbauabschnitt aus.
3.2
Bleibende Auswirkungen
Durch die Inanspruchnahme von überwiegend Ackerfluren wird ein Teil der derzeit im Raum
befindlichen landwirtschaftlichen Nutzflächen dauerhaft beseitigt und nicht mehr zur
Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte zur Verfügung stehen. Bleibende Auswirkungen
sind des weiteren der Verlust anstehender Bodenprofile und geologischer Schichten sowie
die Veränderung des natürlichen Reliefs. Damit verbunden ist die Freilegung des
Grundwassers und der dauerhafte Verbleib eines Stillgewässers, einhergehend mit einer
geringen, jedoch unerheblichen Beeinflussung des Grundwasserstandes im räumlich eng
begrenzten Umfeld.
Die naturnahe Rekultivierung wird zu einer dauerhaften Erhöhung des faunistischen und
floristischen Artenpotenzials führen und zur Verbesserung der Strukturvielfalt und des
Erholungswertes im Raum beitragen. Ebenso ist eine dauerhafte Aufwertung des
Landschaftsbildes zu erwarten. Diese aus einer naturnahen Wiederherrichtung
resultierenden positiven Effekte werden sich im Laufe der Zeit mit fortschreitender
Entwicklung der geschaffenen Biotopstrukturen weiter verstärken.
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3.3
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Folgewirkungen
Als Folge der naturnahen Rekultivierung tritt eine Steigerung der landschaftsökologischen
und -ästhetischen Wertigkeit des Antragsgeländes sowie eine Erhöhung der landschaftlichen
Vielfalt und Optimierung der Biotopstrukturen ein. Die damit verbundene Verbesserung der
Erholungswirksamkeit des Bereiches trägt zum „gesellschaftlichen Mehrwert“ bei.
Aufgrund der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung innerhalb des beantragten BSAB
unterbleibt zukünftig der damit verbundene Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in den
Boden.
Negative raumbedeutsame Folgewirkungen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.
3.4
Stör-/Schadensfälle
Stör- und Schadensfälle können theoretisch durch Austritt boden- und wassergefährdender
Substanzen aus den Abbau- Transport- und Aufbereitungsgeräten auftreten. Derartige
Störfälle treten bei Abgrabungen generell aber nur sehr selten auf. Für den Fall werden im
Abbaugelände ständig Ölbindemittel bereitgehalten. Die Wartung und Betankung der
Maschinen erfolgt wie bisher auf dem vorhandenen Anlagenstandort.
4.
UNTERSUCHUNGSRAHMEN UND METHODIK
4.1
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung
Die räumlich Abgrenzung ergibt sich in Abhängigkeit von randlicher Ausdehnung eingriffsbedingter Störungen sowie der Ausdehnung und Empfindlichkeit vorkommender
Biotoptypen.
Da visuelle, akustische und ökologische Auswirkungen bei Abgrabungen nicht weitreichend
sind, ist der engere Untersuchungsraum auf einen Abstand von durchschnittlich 500 m zum
Vorhabensbereich begrenzt (vgl. technische Richtlinien zum Abgrabungsgesetz (RdErl. d.
MURL vom 08.03.1990). Zur Erfassung möglicher raumbedeutsamer Auswirkungen erfolgt
für die textlichen Beschreibungen und Kartendarstellungen bei Bedarf die Betrachtung eines
größeren Raumes.
Die inhaltliche Abgrenzung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und wird
konkretisiert durch das vorhabensbezogene Anforderungsprofil der Bezirksregierung
Düsseldorf.
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20
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4.2
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Angewandte Untersuchungsmethode
Entsprechend dem Anforderungsprofil der Bezirksregierung Düsseldorf für die zur Prüfung
der Raumverträglichkeit erforderlichen Unterlagen umfassen die vorliegenden Unterlagen
folgende Arbeitsschritte:
§
Auswertung von Darstellungen und Festsetzungen in Text und Karte, die aus rechtlicher Sicht
behörden- oder allgemeinverbindlich und daher zu beachten sind (Planerische Vorgaben)
§
Allgemeine Darstellung des Vorhabens und der umwelt- und raumrelevanten Wirkungsprozesse
§
Beschreibung der geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten
§
Erhebung und Beschreibung des Ist-Zustandes und der Nutzungen
§
Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation
§
Prognose der Entwicklung des Raumes ohne das Vorhaben
§
Prognose der zu erwartenden Auswirkungen auf die Umwelt während und nach Beendigung des
Vorhabens
§
Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
§
Hinweise für nachfolgende Planungsschritte
§
Darstellung von Überwachungsmaßnahmen
§
Zusammenfassung und Fazit
Für die Bestandserfassung und Bewertung wird der Zustand 2004/2005 von Natur und
Landschaft herangezogen. Hier wird auf die für das Rahmenbetriebsplanverfahren (bereits
im Verfahren), durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie zurückgegriffen. Neben den im
Raum durchgeführten Kartierungen und Untersuchungen wurden allgemein zugängliche
Grundlagen und Untersuchungen von Fachbehörden sowie planungsrelevante
Untersuchungen einzelner Institutionen ausgewertet (s. Quellenverzeichnis). Die Erhebung
und Auswertung erfolgte flächendeckend für das Untersuchungsgebiet. Kartographisch
werden die Ergebnisse im Maßstab 1:5.000 bis 1:50.000 dokumentiert.
Für einige Schutzgüter sind geringere Erheblichkeiten der Auswirkungen festgestellt worden.
Dem entsprechend sind diese unterschiedlich intensiv bearbeitet und dargestellt worden.
Für die Bewertung wird eine Einschätzung gegenüber potenziellen erheblichen,
vorhabensbedingten Wirkungen auf die einzelnen Schutzgüter vorgenommen. Die
Auswirkungsprognose wird gemäß dem vorgegebenen Anforderungsprofil für die einzelnen
Umweltbereiche textlich erläutert. Dabei werden jeweils die möglichen raumrelevanten
Auswirkungen während der Abbau- und Betriebsphase sowie nach Rekultivierung betrachtet.
Auf Grundlage der Auswirkungsprognosen und der Konfliktanalysen erfolgt die Entwicklung
möglicher Vermeidungs- und Verminderungsaspekte.
Den Abschluss der vorliegenden Unterlagen bildet eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.
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21
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5.
PLANUNGSRELEVANTE VORGABEN
5.1
Landesplanung
Readymix Kies GmbH
Die Ziele der Landesplanung und Raumordnung sind in Nordrhein-Westfalen in dem die
Landesfläche deckenden Landesentwicklungsplan (LEP NW) dargestellt.
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (1995) weist die Vorhabensfläche und
den größten Teil des Untersuchungsraumes als „Freiraum“ mit „Grundwasservorkommen“
aus. Im Süden entlang der A 40 ist ein „Waldgebiet“ dargestellt.
Entsprechend den textlich dargestellten Zielen sind abbauwürdige Bodenschätze zur
langfristigen Versorgung mit heimischen Rohstoffen durch die Regionalplanung zu sichern.
(C.IV.2.1, LEP NW 1995).
5.2
Regionalplanung
Der Gebietsentwicklungsplan des Regierungsbezirkes Düsseldorf (GEP 1999) weist westlich
des als Wasserfläche dargestellten Tagebaus Stenden eine Erweiterungsfläche als „Bereich
zur Sicherung und zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) und als
„Wasserfläche“ aus, welche die geplante Tagebauerweiterung etwa zur Hälfte erfasst. Der
übrige Teil der Antragsfläche sowie große Bereiche des Untersuchungsraumes sind als
„allgemeiner Freiraum und Agrarbereich“ dargestellt (siehe Auszug GEP, Abbildung 1).
Für die vom Untersuchungsraum erfassten Flächen südlich von Stenden ist der „Schutz der
Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ vorgesehen, während die entlang der A 40
stockenden feuchten Waldparzellen dem „Schutz der Natur“ unterliegen.
Die B 9 und die L 362 sind als Straßen für den vorwiegend regionalen und überregionalen
Verkehr dargestellt.
Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit der im GEP dargestellten Erweiterungsfläche bestehen
jedoch erhebliche Restriktionen (Baudenkmal Mühle, Mühlenweg als Hauptzufahrt nach
Stenden, Beseitigung des vorgebauten Ostufers der Altrekultivierung, Beseitigung eines
neuen Wohnhauses), sodass die Firma Readymix bereits 2001 einen GEP-Änderungsantrag
zur Verschiebung der Fläche nach Osten bei der Bezirksregierung gestellt hat (siehe
Abbildung 2).
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22
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
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Abb. 1
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Auszug GEP 99 Düsseldorf, Blatt L 4504 Moers, Maßstab im Original 1:50.000
Betrachtungsraum
Abb. 2
Auszug GEP-Änderungsantrag der Firma Readymix von 2001
zur Verschiebung des BSAB
Beantragte Flächenverschiebung
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GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
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Der Regionalrat Düsseldorf räumte in seiner Sitzung am 01.04.2004 dem Kreis Kleve auf
Grund seiner besonderen Betroffenheit hinsichtlich zusätzlich darzustellender BSAB die
Möglichkeit ein, Vorschläge für die Konfliktlösung in einem Arbeitsbericht zu erarbeiten. Der
aktuelle Arbeitsbericht zur Entwicklung der Abgrabungspolitik im Kreis Kleve „Ressourcen
schonen, Konflikte minimieren“ mit Stand 31.01.2005 sieht u.a. die „Flächenverschiebung/tausch“ in Stenden vor dem Hintergrund einer vorausschauenden und haushälterischen
Bewirtschaftung der Bodenschätze Kies und Sand und der Herstellung eines ausgewogenen
Verhältnisses zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen an eine Raumnutzung vor.
Eine Entscheidung seitens des Regionalrates der Bezirksregierung Düsseldorf über die
GEP-Änderung liegt noch nicht vor.
Die vorgesehene GEP-Änderung unterstützt die im GEP 99 genannten Ziele für die
Rohstoffgewinnung. Demnach erfordert die haushälterische Nutzung der Bodenschätze u.a.
die maximale Ausbeutung einer Lagerstätte, sofern fachplanerische Belange nicht
entgegenstehen und eine Arrondierung und Erweiterung vorhandener Abbaustätten vor
einem Neuaufschluss.
Im Rahmen des „Abgrabungsmonitorings“ der Bezirksregierung Düsseldorf wurden durch
den Regionalrat (8. Sitzung am 12.12.02) Kriterien vorgegeben, die bei der Darstellung
neuer, erforderlicher Abgrabungsbereiche heranzuziehen sind:
-
Die Abgrabungen liegen in raumordnerisch konfliktarmen Bereichen.
-
Die Abgrabungsflächen sollen vorrangig Erweiterungen zu bestehenden Abgrabungen darstellen.
-
Darstellungen von Bereichen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze
(BSAB) sollen vorrangig in Kombination mit regionalplanerisch gewünschten (Nachfolge-)
Nutzung für Belange des Naturschutzes, des Hochwasserschutzes, des Städtebaus, der
Landschaftsentwicklung und/oder der Freizeit- und Erholung ("gesellschaftlicher Mehrwert")
erfolgen.
Die vorgesehene Verschiebung der BSAB-Flächen erfüllt alle genannten Kriterien.
5.3
Landschaftsplanung
Für den betrachteten Raum Kerken/ Rheurdt ist bis dato kein Landschaftsplan aufgestellt
worden. Auf Vorgaben der Landschaftsplanung kann für den Bereich daher nicht zurückgegriffen werden.
5.4
Bauleitplanung
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Kerken stellt mit Stand vom Mai 1974 die
Erweiterungsfläche vollständig als ‚Landwirtschaftliche Fläche‘ dar. Das zur
Brauchwassergewinnung
dienende
Wasserwerk
Kerken-Stenden
der
NGW
(Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH) war zu damaliger Zeit noch in Betrieb,
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24
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sodass das Vorhabensgelände entsprechend von der Schutzzone I (Gewinnungsbrunnen),
Schutzzone II (Umfeld in 100 m Breite) und der anschließenden Schutzzone III überlagert
wird. Mit Aufgabe des Wasserwerkes wurde für diese Flächen folglich auch der Schutzstatus
aufgehoben.
Die Hälfte der westlich angrenzenden vorhandenen Abgrabung ist zum damaligen Zeitpunkt
als ‚Flächen für Abgrabungen‘ sowie als Wasserfläche gekennzeichnet. Die zwischen
bestehendem Tagebau und Erweiterungsfläche befindliche Mühle ist als Baudenkmal
ausgewiesen.
Während die Siedlungsbereiche Stenden und Stenderhorst ausschließlich Wohnbauflächen
darstellen, ist die südwestlich des Erweiterungsgebietes benachbart liegende Kirche eine
‚Fläche für den Gemeinbedarf‘.
Das gemeindliche Einvernehmen für das dargestellte Erweiterungsvorhaben der Readymix
Kies GmbH wurde mit Ratsbeschluss vom 28.02.2001 erteilt.
5.5
Schutzausweisungen
Der gesamte Vorhabensbereich sowie der Großteil des übrigen Untersuchungsraumes sind
mit keinem Schutzstatus belegt. Das Erweiterungsgelände berührt weder ein festgesetztes
noch geplantes FFH-, Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Wasserschutzgebiet.
Die im Umfeld festgesetzten Schutzgebiete sind in Plananlage 2 dargestellt.
Das nächstgelegene Naturschutzgebiet „NSG Tote Rahm“ befindet sich in etwa 1,3 km
Entfernung südöstlich der Antragsfläche jenseits der A40. Wegen der großen räumlichen
Distanz sowie der dazwischenliegenden Autobahn werden keinerlei vorhabensbedingte
Auswirkungen auf das Schutzgebiet auftreten.
Die Niederungsbereiche südlich und südwestlich von Stenden sowie der Schaephysener
Höhenzug östlich des Untersuchungsraumes sind als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen. Der Mindestabstand der vorgesehenen Tagebauerweiterung zum nächsten
LSG beträgt etwa 150 m. Es werden daher keine vorhabensbedingte Auswirkungen auf die
Schutzgebiete auftreten.
Innerhalb
des
Untersuchungsraumes
ist
kein
rechtskräftig
festgesetztes
Wasserschutzgebiet vorhanden. Das nächstgelegene Wasserschutzgebiet gehört zum
Wasserwerk „Kempen Vinnbrück“ und erstreckt sich südlich der beantragten Tagebaufläche
jenseits der A 40. Die Distanz zu dessen ausgewiesener Schutzzone IIIA beträgt etwa 750 m
und zu den Gewinnungsbrunnen (Schutzzone I) ca. 1,2 km. Nordwestlich des beantragten
Geländes dehnt sich das Wasserschutzgebiet des Wasserwerkes „Kerken-Aldekerk“ aus.
Die Grenze der Schutzzone IIIA liegt in einer Entfernung von etwa 1,6 km und die
Brunnenanlagen in ca. 2,2 km.
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GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
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Es werden u.a. aufgrund der großen Entfernung keine vorhabensbedingten Auswirkungen
auf die Wasserschutzgebiete auftreten.
5.6
Schutzwürdige Biotope
Auf der Vorhabensfläche und angrenzend sind keine schutzwürdigen Biotope vorhanden.
Innerhalb des Untersuchungsraumes sind nachfolgend aufgeführte schutzwürdige Biotope
im Kataster der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF)
aufgenommen:
BK-4504-003 Landwehrbach, Stort und Neuer Graben
Der Untersuchungsraum berührt lediglich einen Teilabschnitt des Landwehrbaches.
Während dieser ständig wasserführend ist, stellen Stort und Neuer Graben nur temporäre
Gewässer dar. Diesem schutzwürdigen Biotop kommt eine lokale Bedeutung zu.
BK-4504-031 Driesbruch nördlich Autobahn E 3
Der Untersuchungsraum erfasst im Süden nur einen Randbereich dieses schutzwürdigen
Biotops. Das Gebiet weist Bruch-, Sumpf- und Auwälder sowie Nass- und Feuchtwiesen auf
und ist Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Dem Biotop wird eine regionale
Bedeutung zugesprochen.
BK-4504-051 Ehemalige Kiesgrube südöstlich Aldekerk an der B 9
Die wiederverfüllte Kiesgrube befindet sich zwischen der B 9 und der Nordgrenze des
Untersuchungsraumes (Berger Kirchweg). Auf diesem Gelände mit ehemals bewegtem
Relief hat sich gemäß LÖBF eine Ruderalflur ausgebildet, die Lebensraum und
Rückzugsgebiet für Tiere der Feldflur darstellt. Dieser als schutzwürdig gekennzeichneter
Biotop ist dem Erweiterungsvorhaben am nächsten gelegen und befindet sich nordwestlich in
einer Entfernung von ca. 300 m zum Erweiterungsgelände, getrennt durch die Trasse der
B 9. Aktuell stellt sich diese Parzelle jedoch größtenteils nicht als Ruderalflur, sondern als
Fettwiese dar.
Die genaue Lage und Abgrenzung der schutzwürdigen Biotope auch über den engeren
Untersuchungsraum hinaus ist in Plananlage 2 dargestellt.
5.7
Biotopverbundflächen
Die Vorhabensfläche berührt keine von der LÖBF dargestellten Biotopverbundflächen.
Im Untersuchungsraum ist der Niederungsbereich des Landwehrbaches Teilabschnitt der
Biotopverbundfläche VB-D-4504-002 „Grünland-Kleingehölz-Komplex am Landwehrbach
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und Neuen Graben“. Das Schutzziel umfasst den Erhalt des strukturreichen GrünlandKleingehölz-Komplexes in der Landwehrbach-Niederung einschließlich der wertvollen
Bruchwald- und Röhrichtreste sowie naturnahen Laubwaldbestände.
5.8
Sonstige relevante Planungsvorhaben mit Bedeutung für die künftige
Entwicklung des Raumes
Sonstige raumbedeutsame Planung sind im Betrachtungsraum nicht bekannt.
5.9
NATURA 2000
Weder innerhalb des Untersuchungsraumes noch im nahen Umfeld sind im Rahmen von
NATURA 2000 ausgewiesene FFH-Meldegebiete vorhanden.
In einer Entfernung von ca. 1,3 km südöstlich des Antragsgeländes, jenseits der A 40, liegt
das FFH-Meldegebiet „Tote Rahm“ (Natura 2000-Nr. DE-4504-302). Seine Abgrenzungen
sind weitestgehend identisch mit dem gleichnamigen Naturschutzgebiet (siehe Kap. 5.5).
Aufgrund der großen räumlichen Distanz sowie der dazwischenliegenden Autobahn wird das
Vorhaben keinerlei Auswirkungen auf das Schutzgebiet haben.
5.10
Waldfunktionskarte
Waldflächen sind im Umfeld der Vorhabensfläche nicht vorhanden. Die nächstgelegenen
befinden sich erst südlich der Ortschaft Stenden.
6.
SCHUTZGUTBEZOGENE BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER
UMWELTSITUATION UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG
RAUMBEDEUTSAMER BEREICHE
6.1
Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Zur Erfassung und Analyse der Umweltsituation und Beurteilung von Auswirkungen ist die
Abgrenzung eines engeren Untersuchungsraumes notwendig. In Abhängigkeit von randlicher
Ausdehnung eingriffsbedingter Störungen sowie der Ausdehnung und Empfindlichkeit vorkommender Biotoptypen ist die Größe des Untersuchungsraumes festzulegen.
Wie bereits in Kap. 4.1 erwähnt, sind die Auswirkungen bei Abgrabungen in der Regel nicht
weitreichend. Daher wurde der engere Untersuchungsraum im Abstand von durchschnittlich
500 m zum geplanten Erweiterungsgelände anhand der räumlichen und biotischen
Gegebenheiten entlang von Nutzungsgrenzen sinnvoll abgegrenzt. Im Norden und Osten
des Erweiterungsgeländes wurde aufgrund der sich gleichförmig weiter ausdehnenden
Ackerflächen der Radius verringert. Schutzgüter, deren Wirkungszusammenhänge über das
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GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
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Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
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in den Karten dargestellte Untersuchungsgebiet hinausgehen, werden in den textlichen
Erläuterungen eingehend berücksichtigt und beschrieben.
Der engere Untersuchungsraum umfasst neben der Vorhabensfläche den im Westen
vorhandenen Tagebau der Readymix Kies GmbH und die angrenzenden Siedlungsbereiche
sowie die überwiegend landwirtschaftlich geprägten Flächen im nördlichen und östlichen
Umfeld. Die nördliche Grenze bildet der Berger Kirchweg. In Fortsetzung verläuft sie östlich
nach Querung der B 9 in etwa 200 m Entfernung zur Antragsfläche entlang eines
Wirtschaftsweges und nähert sich im Süden der Autobahn A 40 auf ca. 130 m. Der Neue
Graben stellt die südliche Begrenzung des betrachteten Raumes dar. Nach Westen hin läuft
die Untersuchungsraumgrenze zunächst Richtung Stenderhorst und setzt sich dann bis zur
Kempener Landstraße (L 362) entlang dem Landwehrbach fort.
Die genaue Abgrenzung des Untersuchungsraumes ist in den Plananlagen jeweils
dargestellt. Die textlichen Beschreibungen stellen zum Teil einen größeren Raum dar.
6.2
Ausgangssituation: Nutzungen und Vorbelastungen
6.2.1
Natur und Landschaft, Land- und Forstwirtschaft
Natur- und Landschaft
Die Antragsfläche ist der Aldekerker Lehmplatte zugehörig, welche durch großräumige,
intensiv genutzte Ackerfluren geprägt wird und den Charakter einer zumeist gleichförmigen
Agrarlandschaft hat. Gliedernde Landschaftselemente wie Hecken, Baumreihen,
Baumgruppen oder Einzelbäume sind hier nur spärlich zumeist entlang von
Nutzungsgrenzen vertreten. Die vorhandenen Straßen, insbesondere die stärker befahrene
B 9 in der nördlichen Hälfte des Untersuchungsraumes, durchschneiden als lineare
Strukturen die Landschaft.
Neben den Landwirtschaftsflächen prägt das durch Abgrabung entstandene Gewässer den
betrachteten Landschaftsraum. Während die momentan in Abbau befindlichen Abschnitte zu
einer temporären Verfremdung der Landschaft beitragen, ist den rekultivierten Flächen eine
hohe Wertigkeit zuzusprechen. Diese naturnah hergerichteten und sich entwickelnden
Uferbereiche mit ihren Flachwasserzonen, Ufergebüschen und Ruderalfluren bewirken eine
deutliche Erhöhung der Strukturvielfalt im Raum.
Die beantragte Erweiterungsfläche unterliegt zum überwiegenden Teil der intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung und bietet derzeit ein eher monotones Bild. Lediglich die
Gehölzstrukturen auf dem Gelände des ehemaligen Wasserwerks tragen in begrenztem
Maße zur Vielfalt des Geländes bei. Es ist durch eine geringe Naturnähe und eine
Vorbelastung durch Lärm- und Geruchsbelästigung seitens der vorhandenen Nutzungen
(Verkehr und intensive Landwirtschaft, ehem. Wasserwirtschaft) gekennzeichnet. Die
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28
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
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Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
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Eigenart des Landschaftsraumes ist infolge der intensiven Nutzung der Flächen durch den
Menschen bereits stark verfremdet.
Land- und Forstwirtschaft
Der Untersuchungsraum wird vor allem durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung
geprägt. Dabei stehen die ausgeräumten großschlägigen Ackerflächen der Aldekerker
Lehmplatte, die sich nördlich und östlich des Tagebaus fortsetzen, im Gegensatz zu den im
kleinräumigen Wechsel vorhandenen und mit zahlreichen gliedernden Gehölzstrukturen und
Waldparzellen durchsetzten Acker- und Gründlandfluren im Bereich der südlich von Stenden
angrenzenden Niederterrasse.
Die Vorhabensfläche wird zum größten Teil von landwirtschaftlichen Nutzflächen
eingenommen. Es dominieren ausgedehnte Ackerfluren, welche intensiv bewirtschaftet
werden. Auf den vorherrschenden, aus Löß entstandenen Parabraunerden mit
Ackerwertzahlen zwischen 68 – 76 sind hohe Ernteerträge zu erzielen. Lediglich die
Bearbeitbarkeit kann nach starken Niederschlägen erschwert sein.
Eine Vielzahl der Landwirte im Raum hat jedoch Probleme Nachfolger für die
Bewirtschaftung der Höfe und Felder zu finden und ist an einer anderweitigen Nutzung ihrer
Flächen interessiert, sodass die intensive a
l ndwirtschaftliche Nutzung eher im Rückgang
begriffen ist. Dies trifft hier insbesondere für die geplante Erweiterungsfläche zu.
Forstwirtschaftlich genutzte Flächen finden sich nur südlich von Stenden insbesondere
südlich des Landwehrbaches im Bereich der Niederung, wobei vom Untersuchungsraum vor
allem Eichen- und Eschen-Mischwälder sowie Pappelforste erfasst werden.
6.2.2 Freizeit und Erholung
Größere Freizeit- oder Erholungseinrichtungen sind innerhalb des Untersuchungsraumes
nicht vorhanden. Da gliedernde Strukturelemente in Form von Gehölzformationen sowie
freizeitbezogene Infrastruktureinrichtungen weitestgehend fehlen, ist die Attraktivität des
Raumes für den Menschen stark herabgesetzt und wird dem zu Folge nur von wenigen
Naherholungssuchenden bzw. Anwohnern frequentiert.
Gemäß dem Radwander- und Reiseführer „Die NiederRheinroute“ (NiederRhein Reiseführer
Verlags GmbH, 2001) ist die durch Stenden verlaufende Dorfstraße ein Teilabschnitt der
Hauptroute eines gekennzeichneten Radwanderweges. Über die St. Huberter Straße
(Südostgrenze des Untersuchungsraumes) setzt sich die Hauptroute jenseits der A 40 fort.
Wertvolle Naherholungsgebiete außerhalb des Untersuchungsgebietes sind der östlich
gelegene Schaephuysener Höhenzug und die weiter südlich liegende Niederterrasse, in
denen
zahlreiche
Wanderund
Radwege
ausgewiesen
sind.
Größere
Erholungseinrichtungen sind erst im weiteren Umfeld vorhanden, wie z.B. der westlich von
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29
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zur Darstellung eines BSAB
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Aldekerk befindliche Eyller See, eine ehemalige Readymix-Abgrabung, mit seinen Wassersportangeboten und anderweitigen Freizeitmöglichkeiten.
6.2.3 Öffentliche Einrichtungen und Infrastruktur
Öffentliche Einrichtungen sind im Bereich der Vorhabensfläche nicht vorhanden. Als
Infrastrukturelle Einrichtungen sind im Vorhabensbereich lediglich die Straßen für den
regionalen und überregionalen Verkehr (B 9 und L 362) mit direktem Anschluss an die A 40
zu nennen.
6.2.4 Wohnen und Gewerbe, Siedlungsstruktur
Die größten zusammenhängenden Siedlungsbereiche innerhalb des Untersuchungsraumes
sind Stenden und der anschließende Ortsteil Stenderhorst, die vor allem Wohngebiete
beinhalten und eine dörfliche Struktur aufweisen. Im Nordwesten des betrachteten Raumes
werden darüber hinaus Randbereiche des Ortsteiles Rahm erfasst. Weiter nordwestlich
außerhalb des Untersuchungsgebietes in einer Distanz von ca. 2,7 km zur Erweiterungsfläche befindet sich das Ortszentrum von Aldekerk.
Die Siedlungsflächen von Stenden liegen dem Erweiterungsgelände benachbart, wobei die
Abbaugrenze in Absprache mit der Gemeinde in einer Entfernung von 150 m parallel zur
Dorfstraße verlaufen wird.
6.2.5 Wirtschaft und Arbeitsmarkt
Der engere Untersuchungsraum ist eher siedlungsarm und geprägt durch die
landwirtschaftliche Nutzung. Durch den betriebenen Kies- und Sandabbau wird das
Arbeitsplatz angebot verbessert sowie die notwendigen Rohstoffe für die Bauwirtschaft zur
weiteren Entwicklung sichergestellt.
6.2.6 Verkehr
Hauptverkehrsverbindung ist die im Norden den Tagebau begrenzende B 9 (Hülser Straße),
welche südöstlich direkten Anschluss an die A 40 (Anschlussstelle Kerken) ohne
Ortsdurchfahrung hat. Im Westen wird der Untersuchungsraum von der Kempener
Landstraße (L 362) begrenzt. Die Dorfstraße (K 40) mit den Siedlungsbereichen Stenden
und Stenderhorst durchzieht vollständig den betrachteten Raum und ist westlich an die L 362
angebunden. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen, wie auch das beantragte
Erweiterungsgelände selbst, sind zumeist über befestigte Wirtschaftswege erschlossen.
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30
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
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Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
6.2.7
Readymix Kies GmbH
Sonstige Nutzungen
In Teilbereichen wurden und werden Kiese und Sande des Untergrundes gewonnen. So wird
ein Teil der ehemaligen Ackerflächen zwischen Stenden und Rahm vom genehmigten und in
Betrieb befindlichen Tagebau Stenden der Readymix Kies GmbH eingenommen. Nördlich
der B 9 befindet sich ein verfüllter ehemaliger Abgrabungsbereich, der heute größtenteils der
Grünlandnutzung unterliegt.
Ein ehemaliges Wasserwerk innerhalb des Erweiterungsgeländes ist auf Dauer außer
Betrieb und die Anlagen aus der Nutzung genommen. Das Grundstück ist bereits im
Eigentum der Readymix Kies GmbH.
6.2.8 Altlasten
Im Altlastenkataster des Kreises Kleve sind
Untersuchungsraumes folgende Eintragungen enthalten:
innerhalb
des
betrachteten
091 – Dep. „Nauels/Hamelmann
Bei der Fläche handelt es sich um eine ehemalige Abgrabung, die zwischenzeitlich wieder
verfüllt und mit zulässigen Bodenmassen abgedeckt wurde.
630 – WBM-Verfüllung „Alter Kirchweg“
Auf dieser Fläche wurde eine Abgrabung mit Waschbergematerial verfüllt.
Die Altablagerung Nr. 630 – WBM-Verfüllung „Alter Kirchweg“ wird im Süden der
Erweiterungsfläche zum Teil von dieser erfasst, wobei der nördliche Bereich der
Altablagerung auch in die geplante Abbaufläche hineinreicht.
Diese Altabgrabung soll im Jahr 1968 mit Abraum (Waschberge) von der Zeche NeukirchenVluyn verfüllt worden sein. Eine im Auftrag der Gemeinde Kerken 1994 durchgeführte
Untersuchung der Altablagerung durch die Kühn Geoconsulting GmbH hatte zum Ergebnis,
dass bis ca. 0,6 m unter GOK lehmig-sandiges Material mit Beimengungen von Ziegel- und
Kohleresten angeschüttet wurde. Das darunter liegende Verfüllmaterial besteht überwiegend
aus Tonschiefer, Schluffstein, Sandstein und Steinkohleresten. Die Basis der Anschüttung
konnte damals, bedingt durch Bohrhindernisse, nicht erreicht werden. Die Bohrungen
wurden bis zu einer Tiefe von 3,4 m unter GOK durchgeführt. Das von der Altablagerung
ausgehende Gefährdungspotential wurde als gering eingestuft. Lediglich ein gegenüber dem
TVO-Grenzwert erhöhter Sulfatgehalt war festzustellen.
Eine aktuell durchgeführte Untersuchung der Altablagerung durch Dr. Tillmanns & Partner
(siehe Stellungnahme im Anhang) geht davon aus, dass die Verfülltiefe bis in den
Grundwasserschwankungsbereich reicht und mit Auffüllmächtigkeiten um die 7 m zu
rechnen ist. Eine repräsentative Mischprobe aus dem Auffüllmaterial zeigte ausnahmslos
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31
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
unauffällige Gehalte, die im Bereich der Z 0 Zuordnungswerte der
(Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) für einen uneingeschränkt offenen Einbau liegen.
LAGA
Der innerhalb des Abbaugeländes befindliche Teilbereich der Altablagerung wird vor dem
Abbau gesondert abgetragen und kann nachfolgend z.B. im Wegebau Verwendung finden.
6.3
Schutzgüter
6.3.1 Schutzgut Menschen
Zur Beurteilung der Umweltsituation des Schutzgutes Menschen werden im
Untersuchungsraum die Kriterien Wohnumfeld, siedlungsnahe Erholung, Naherholung und
Freizeitaktivitäten dargestellt. Die stattfindende Erholungs- und Freizeitnutzung im
betrachteten Raum wurde bereits in Kap. 6.2.2 eingehend dargestellt.
Der betrachtete Raum weist nur eine geringe Siedlungsdichte auf und ist Teil eines
größeren, zusammenhängenden Freiraums, der in starkem Maße durch landwirtschaftliche
Nutzungsformen geprägt wird. Aufgrund der zumeist dominierenden monotonen
Ackerschläge in Verbindung mit dem Mangel an gliedernden Landschaftselementen
(insbesondere Gehölzstrukturen) ist die landschaftsästhetische Wertigkeit der
Vorhabensflächen selber und damit deren Erholungswert für den Menschen gemindert.
Von den das Untersuchungsgebiet begrenzenden bzw. durchschneidenden stark befahrenen
Straßen (B 9, L 362) gehen Emissionen aus, die in den Raum einstrahlen und mit
Beeinträchtigungen für den Menschen verbunden sind.
6.3.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume
Flora
Die dominierenden Landwirtschaftsflächen sind hier generell als artenarm zu bezeichnen.
Insbesondere die Ackerfluren, die auch den größten Teil der beantragten
Tagebauerweiterung einnehmen, weisen neben der Kulturpflanze kaum andere
Pflanzenarten auf. Die Ackerrandstreifen sind zumeist schmal ausgebildet und nur mit sehr
häufigen, weit verbreiteten Ackerwildkräutern und Gräsern bestanden. Die Grünländereien
werden vor allem als Vieh- und Mähwiese genutzt und sind insbesondere im Bereich der
Erweiterungsfläche – als Pferdeweide genutzt - in ihrer jetzigen Ausprägung ebenfalls als
artenarm einzustufen. Sie sind pflanzensoziologisch zumeist der Weidelgras-WeißkleeGesellschaft zuzuordnen. Die Wiese im Bereich des ehemaligen Wasserwerkes zeigt eine
beginnende Ruderalisierung.
Der nördlich gelegene im Kataster der LÖBF als schutzwürdig erfasste Biotop einer verfüllten
Abgrabung stellt sich entsprechend den aktuell durchgeführten Kartierungen heute
überwiegend als Fettwiese dar; lediglich auf der Ostseite der Parzelle ist ein ca. 20 m breiter
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Ruderalstreifen belassen worden, der u.a. Rohrglanzgras, Bärenklau, Große Brennnessel,
Distel, Krauser Ampfer und Glatthafer aufweist.
Auf der zur Aldekerker Lehmplatte gehörigen nördlichen Hälfte des Untersuchungsgebietes
sind die größten zusammenhängenden Gehölzbestände auf den genehmigten, bereits
rekultivierten Uferabschnitten der Abgrabung Stenden zu finden. Hier sind das Ostufer sowie
Teilabschnitte des Nord- und Südufers mit artenreichen Baum-Strauchhecken, bestehend
u.a. aus Stieleiche, Berg- und Spitzahorn, Sandbirke, Weißdorn, Hasel, Liguster, Weide und
Hartriegel, bepflanzt worden. Zudem stocken bereichsweise Ufergehölze in Form von
Weidengebüschen
mit
Anklängen
eines
Weiden-Auenwaldes
sowie
ein
Erlenmischwaldbestand. Das innerhalb der geplanten Tagebauerweiterung befindliche
ehemalige Wasserwerksgelände ist mit einzelnen Eschen bestanden und von einer dichten
Hecke aus Hartriegel, Weißdorn, Liguster und Holunder eingefasst. Sie ist als Trittsteinbiotop
in der ansonsten großflächig ausgeräumten Feldflur insbesondere für Heckenbewohner
bedeutsam.
In der südlichen Hälfte des Untersuchungsraumes und hier vornehmlich südlich des
Landwehrbaches befinden sich mehrere Waldparzellen, die z.T. bis an die Trasse der
Autobahn A 40 heranreichen. Sie sind den feuchten Niederungen des Nieu- und Aldekerker
Bruchs zugehörig und beinhalten Parzellen von Eschenmischwald, Pappelwald, Eichen- und
Erlenmischwald sowie auch Fichtenforst. Der Landwehrbach wird innerhalb des
Untersuchungsraumes nur spärlich von Gehölzen gesäumt. Ansonsten sind Gehölzbestände
im Untersuchungsraum in Form von Gebüschen, Gehölzstreifen, Baumreihen und –gruppen
sowie Einzelbäumen vorhanden; zumeist stocken hier Stieleiche, Esche, Baumweide oder
Pappel. Die im Norden verlaufende B 9 wird beidseitig von einer das Landschaftsbild
prägenden Lindenreihe begleitet.
Im Rahmen der durchgeführten Kartierungen wurden weder innerhalb der
Erweiterungsfläche noch im nahen Umfeld gefährdete oder bedrohte Pflanzenarten
aufgefunden, die in der Roten Liste NRW aufgenommen sind.
Fauna
Das beantragte Erweiterungsgelände liegt in einem Raum, welcher von großflächigen
Ackerschlägen dominiert wird. Die hier intensiv betriebene ackerbauliche Nutzung hat zu
einer Verarmung der Pflanzenwelt und damit einhergehend zu einer Reduzierung des
faunistischen Arteninventars geführt. Auf diesen Landwirtschaftsflächen finden fast
ausschließlich häufig vorkommende, ubiquitär verbreitete Tierarten Lebensraum, die infolge
ihrer geringen Störanfälligkeit und großen Anpassungsfähigkeit verschiedenartige Habitate
besiedeln können.
Nur wenige Tierarten vollziehen ihren gesamten Lebenszyklus im betrachteten Gelände; der
überwiegende Teil nutzt die Acker- und Grünlandfluren als Teillebensraum und hier vor allem
als Nahrungshabitat. Bei der Avifauna finden sich zum einen pflanzenfressende Arten ein,
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welche die angebaute Kulturpflanze oder Ackerwildkräuter als Nahrung nutzen; zum anderen
dienen die Flächen Greifvögeln als Jagdrevier. In den Sommermonaten bietet die
aufkommende Kulturpflanze darüber hinaus einigen Arten Unterschlupf und Ruheplatz.
Die über mehrere Jahre einschließlich 2005 durchgeführten Begehungen innerhalb des
Untersuchungsraumes zur Erfassung des faunistischen Arteninventars erfolgten unter
besonderer Berücksichtigung der Avifauna.
Der bestehende und zum größten Teil wiederhergerichtete Abgrabungssee des Tagebaus
Stenden stellt das beherrschende Landschaftselement des Untersuchungsraumes dar.
Dieser sich bis Abbauende noch geringfügig vergrößernde See bietet bereits vielen
Wasservögeln bzw. in Wassernähe lebenden Arten günstige Lebensbedingungen. So
wurden im Rahmen der durchgeführten Kartierungen entlang der Ufer sowie auf der
Wasserfläche u.a. Kormoran (Phalacrocorax carbo), Haubentaucher (Podiceps cristatus),
Bläßhuhn (Fulica atra), Stock- und Reiherente (Anas platyrhynchos, Aythya fuligula),
Lachmöwe (Larus ridibundus), Graureiher (Ardea cinerea) und Rauchschwalbe (Hirundo
rustica, RL 3) nachgewiesen.
Hervorzuheben ist das Vorkommen einer Uferschwalbenkolonie, die sich am Westufer des
vorhandenen Abbaugewässers westlich des Kieswerkes angesiedelt hat. Sie nutzen hier zur
Zeit die temporär bestehenden, steilen Abbauböschungen zur Anlage ihrer Niströhren. Die
Uferschwalbe (Riparia riparia) ist entsprechend der Roten Liste NRW in die
Gefährdungskategorie 3 („gefährdet“) eingestuft. Durch eine gelenkte Abbauplanung auf
dem Erweiterungsgelände soll in enger Abstimmung mit regional tätigen OrnithologenGruppen darauf geachtet werden, dass während des Betriebes stets Steilufer als geeignete
Habitate für Uferschwalben vorhanden sind und über den gesamten Zeitraum der
Abbauphase zur Verfügung stehen werden.
Auf den vorherrschenden Ackerfluren einschließlich der Erweiterungsfläche konnten
überwiegend häufig vorkommende und für Feldfluren typische Vogelarten festgestellt
werden, welche die Flächen als Nahrungshabitat nutzen. Hier sind u.a. Dohle (Corvus
monedula), Ringeltaube (Columba palumbus), Star (Sturnus vulgaris), Fasan (Phasianus
colchicus ) und Rabenkrähe (Corvus corone) zu nennen. Auch der Mäusebussard (Buteus
buteus) nutzt die ausgedehnten Ackerschläge sowie Grünlandparzellen zur Beutejagd.
Auf den von der Untersuchungsraumgrenze erfassten und darüber hinausgehenden
Landwirtschaftsflächen nördlich der B 9 wurde in Anzahl der als Brutvogel einzustufende
Kiebitz (Vanellus vanellus) nachgewiesen, welchem gemäß Roter Liste NRW die
Gefährdungskategorie 3 = „gefährdet“ (Großlandschaft Niederrhein) zukommt. Auch das
ebenfalls als „gefährdet“ eingestufte Rebhuhn (Perdix perdix, RL 3) konnte auf diesen
Ackerschlägen beobachtet werden.
In den Ortschaften Stenden, Stenderhorst und Rahm mit ihren Gärten, Gehölzen und
Wiesenparzellen wurde das für dörfliche Siedlungsbereiche typische Artenspektrum
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festgestellt. Hier finden z.B. Haussperling (Passer domesticus), Heckenbraunelle (Prunella
modularis), Zilpzalp (Phylloscopus collybita), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros ),
Türkentaube (Streptopelia decaocto), Schwanzmeise (Aegithalos caudatus), Fitis
(Phylloscopus trochilus) und Buchfink (Fringilla coelebs) adäquate Brut- und
Nahrungshabitate vor. Vogelarten der Roten Liste konnten innerhalb der Siedlungen nicht
nachgewiesen werden.
Amphibien- oder Reptilienvorkommen wurden im Rahmen der durchgeführten
Kartierungen auf dem Erweiterungsgelände nicht festgestellt. Zur Laichzeit im Frühjahr
wurden keine Wanderbewegungen von Amphibien beobachtet, die das geplante
Erweiterungsgebiet querten. Des weiteren fanden sich keine Hinweise darauf, dass
Lokalitäten innerhalb des Erweiterungsgeländes bzw. angrenzende Landwirtschaftsflächen
von Amphibien als Sommer- bzw. Winterquartier genutzt werden. Als Grund ist zum einen
das im Bereich der Erweiterungsfläche völlige Fehlen potenzieller Laichhabitate in Form von
Gewässerstrukturen zu sehen, zum anderen in dem nur spärlichen Vorhandensein von
Gehölzbeständen. Im angrenzenden Umfeld stellen die rekultivierten Bereiche der
genehmigten Abgrabung, insbesondere die Ufer mit Flachwasserbereichen sowie die
großflächigen Gehölzbestände, geeignete Lebensräume für Amphibien dar.
Die wenigen vorkommenden Insektenarten sowie andere Wirbellose im vorgesehenen
Abbaugelände konzentrieren sich auf die schmalen, ruderalen Ackerrandstreifen, die von
typischen Wildkräutern bestanden sind und den Wirbellosen als Nahrungs- und
Fortpflanzungshabitat dienen.
6.3.3 Schutzgut Boden
Der Untersuchungsraum zeigt bodenkundlich eine deutliche Zweiteilung, wobei die Grenze
im Übergang von Mittel- zur Niederterrasse durch den Siedlungsbereich Stenden
gekennzeichnet ist.
Die nördliche Hälfte des betrachteten Raumes einschließlich des Vorhabensgeländes
ist der Krefelder Mittelterrasse zugehörig und wird als Teil der Aldekerker Lehmplatte von
Parabraunerden bestimmt. Gemäß Bodenkarte herrschen großflächig Parabraunerde, z.T.
Pseudogley-Parabraunerde, Gley-Parabraunerde oder Kolluvisol vor, die aus Löß
hervorgegangen sind (L3). Der größte Teil der geplanten Tagebauerweiterung wird von
diesem Bodentyp eingenommen.
Hier befindet sich unter einer 0,4 bis 0,6 m mächtigen Lage aus schwach tonigem bis sandiglehmigem Schluff eine ebenso starke Schicht aus schluffigem Lehm bis tonigem Schluff.
Darunter stehen pleistozäne Kiese und Sande der Mittelterrasse bzw. der Stauchmoräne an.
Diese Böden mit Bodenwertzahlen von 68-76 zeichnen sich bei einer mittleren bis geringen
Wasserdurchlässigkeit durch eine mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit und hohe bis sehr
hohe nutzbare Wasserkapazität aus.
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Gemäß der Karte „Schutzwürdige Böden in NRW“ (Geologisches Landesamt NW, 1998) wird
dieser Bodentyp (L 3) mit seiner hohen natürlichen Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage
für die Landwirtschaft als schutzwürdig (siehe Abb. 4, braune Flächen) eingestuft.
Abb. 3
Auszug Bodenkarte, Blatt L 4504 Moers (GLA, 1998), Maßstab im Original 1:50.000
Betrachtungsraum
Im Nordosten der Erweiterungsfläche steht im Bereich der B 9 bis hin zum Ortsrand von
Rahm Gley-Parabraunerde an, die z.T. schwach pseudovergleyt ist (G-L3). Diese feinsandiglehmigen Schluffböden, ebenfalls aus Löß entstanden (0,4-0,5 m sandig-lehmiger Schluff,
darunter 0,3-0,5 m schluffiger Lehm bis toniger Schluff), treten großflächig in weiten flachen
Senken der Aldekerker Platte auf und verfügen bei Bodenwertzahlen von 50-60 über eine
mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit, mittlere nutzbare Wasserkapazität und mittlere bis
geringe Wasserdurchlässigkeit.
Die Terrassenkante der Krefelder Mittelterrasse mit dem Siedlungsbereich Stenden
wird bandförmig von Regosol, z.T. pseudovergleyt, bestimmt (>Q7), der aus künstlich
aufgetragenem Lößlehm, Hochflutablagerungen oder Terrassenmaterial entstanden ist. Die
Schicht aus sandig-lehmigem Schluff bis kiesigem/schwach lehmigem Sand ist 0,2-1,0 m
mächtig und überlagert Sandböden, die stellenweise kiesig sind oder steinigen Grus
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enthalten. Die Sorptionsfähigkeit, nutzbare Wasserkapazität und Wasserdurchlässigkeit ist
mittel bis gering.
Abb. 4
Auszug Karte „Schutzwürdige Böden in NRW“ (1998), Maßstab im Original 1:100.000
beantragte Erweiterungsfläche
In der Südhälfte des Untersuchungsraumes, südlich von Stenden, dehnt sich die Niederterrasse aus, die infolge des geringeren Grundwasserflurabstandes von Gleyböden geprägt
wird. Diese Gleyböden sind durch eine geringe bis mittlere Sorptionsfähigkeit
gekennzeichnet sowie einer zumeist mittleren bis hohen Wasserdurchlässigkeit und
nutzbaren Wasserkapazität.
Innerhalb der Antragsfläche treten somit ausschließlich Parabraunerde, z.T. PseudogleyParabraunerde, Gley-Parabraunerde oder Kolluvisol (L3) sowie Gley-Parabraunerde (G-L3)
auf. Die als schutzwürdig eingestuften Parabraunerden sind im Landschaftsraum weit
verbreitet und stellen regional den Hauptbodentyp.
Aufgrund ihrer Fruchtbarkeit werden die Parabraunerden auf der Vorhabensfläche und dem
anschließenden Umfeld intensiv ackerbaulich genutzt. Die damit verbundenen
nutzungsbedingten Einträge in den Boden wirken sich negativ auf den Bodenhaushalt aus.
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Es kommen im Untersuchungsraum vorwiegend mineralische Düngemittel zum Einsatz,
sodass die im Zuge der Düngung eingetragenen Säuremengen hoch sein dürften. Der mit
Säureranlieferung und Sickerwasserabfluss bewirkten Entkalkung und damit Versauerung
des Bodens wird in der Regel durch Aufkalkung entgegengewirkt. Weitere
Beeinträchtigungen der anstehenden Böden sind durch die mit der landwirtschaftlichen
Nutzung verbundenen Einträge von Pflanzenschutzmitteln wie Fungizide, Insektizide und
Herbizide gegeben.
Aus der landwirtschaftlichen Nutzung können darüber hinaus Verdichtungserscheinung
durch Befahren mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen resultieren.
Ermittlung und Bewertung der Bodenfunktionen und Bodenpotenziale der vom Eingriff
betroffenen Böden
Der Boden ist eine nicht vermehrbare und kaum erneuerbare Ressource mit vielfältigen
ökologischen Funktionen. Der belebten Bodenzone kommt eine wesentliche Bedeutung in
der Wahrnehmung naturhaushaltlicher Funktionen zu. Dabei sind insbesondere zu nennen:
-
Lebensraumfunktion
(Standort
für
Pflanzen;
Versorgung
der
Vegetation
mit
Nährstoffen, Wasser und Luft)
-
Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion (Schadstoffrückhalt, -um und –abbau)
-
Nutzungsfunktion (Standort für landwirtschaftliche Nutzung, Archiv der Natur- und
Kulturgeschichte)
Weiterhin erfüllt der Boden wichtige Aufgaben im Wasserhaushalt durch
Wasserspeicherung und Grundwasserneubildungsfunktion und dient der Klimaregulation durch Verdunstung und Wärmespeicherung.
Die wesentlichen naturhaushaltlichen Aufgaben des Bodens - seine Lebensraumfunktion,
Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion sowie seine Nutzungsfunktionen - werden
nachfolgend beschrieben und bewertet. Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an ROTH UND
SCHNEIDER (1997). Bei der Ermittlung der Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion wird
ergänzend die Methodik des MINISTERIUMS FÜR UMWELT BADEN-W ÜRTTEMBERG (1995)
herangezogen. Die beiden Aspekte „Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion“ sowie die
„Nutzungsfunktion“ werden anschließend zur Bewertung des Bodenpotentials miteinander
verknüpft.
Lebensraumfunktion
Der Boden stellt Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und
Bodenorganismen dar. Ein Teil dieser Aspekte wird in der vorliegenden
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Raumverträglichkeitsstudie bei der Beschreibung der biotischen Faktoren behandelt (Florenund Fauneninventar, potenzielle natürliche Vegetation etc.).
Zur Bewertung der Lebensraumfunktion des Bodens ist vorwiegend seine Eigenschaft als
Standort für die Vegetation geeignet.
Hohe Bedeutung hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion haben gemäß ROTH UND SCHNEIDER
(1997) insbesondere Böden, die
als Standort mit extremen Standortbedingungen (sehr nass, sehr trocken,
nährstoffarm oder nährstoffreich) gute Voraussetzungen für die Entwicklung einer
stark spezialisierten schutzwürdigen Vegetation bieten (Biotopentwicklungspotential).
Böden, die weder über extreme Standortbedingungen (= Normalstandorte) noch aufgrund
bestehender
oder
potenzieller
natürlicher
Vegetation
über
ein
hohes
Biotopentwicklungspotential verfügen werden demgegenüber in der nachfolgenden
Bewertung hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion als „nicht hoch“ eingestuft.
Zur Bewertung der Standortbedingungen / des Biotopentwicklungspotentiales wird die Karte
„Schutzwürdige Böden in NRW“ (Geologisches Landesamt NW, 1998) herangezogen. In
dieser Karte sind unter der Rubrik „Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten
als natürlicher Lebensraum“ diejenigen Böden dargestellt, die aufgrund ihrer extremen
Standortbedingungen als schutzwürdig einzustufen sind. Hierunter fallen Moor-,
Grundwasser- und Staunässeböden; trockene, meist tiefgründige Sand- und Schuttböden
sowie extrem trockene, flachgründige Felsböden.
Die im Bereich der geplanten Erweiterungsfläche auftretenden Parabraunerden und GleyParabraunerden (Bodentyp L 3 und GL3) sind nicht als Böden mit extremen Wasser- und
Nährstoffangeboten dargestellt, weisen somit keine extremen Standortbedingungen auf und
sind dementsprechend als „Normalstandorte“ anzusehen. Hinsichtlich ihrer Lebensraumfunktion und des Biotopentwicklungspotentiales ist die Bedeutung der anstehenden Böden
somit als nicht hoch zu werten.
Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion
Prozesse der Schadstoffrückhaltung im Boden sind im wesentlichen die Filter-, Puffer- und
Transformatorfunktion des Bodens.
Zur nachfolgenden Bewertung der Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion des
Bodens sowie seiner Nutzungsfunktion wird eine 5-Stufige Skala angewandt. Hierbei
entsprechen die einzelnen Zahlen den nachfolgenden Bewertungsstufen:
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Bewertungsstufe
Bewertung
1
sehr gering
2
gering
3
mittel
4
hoch
5
sehr hoch
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Durch Filterung wird eine rasche Verlagerung von Schadstoffen ins Grundwasser
verhindert, sodass Abbauprozesse intensiver stattfinden können. Bei der Filterung können
eingetragene Stoffe im Porenraum abgetrennt werden. In groben Poren werden Partikel mit
dem Sickerwasser verlagert, in feineren hingegen abfiltriert. Gute Filterwirkung weisen
tendenziell Lehmböden auf, sehr ungünstig sind hingegen sandige Böden.
Die Pufferfunktion eines Bodens beruht auf der Anlagerung von Schadstoffen an
Bodenteilchen bzw. der Reaktion mit bodeneigenen Substanzen. Besonders günstige
Adsorptionsbedingungen bieten Tonminerale und Böden mit einem hohen Anteil organischer
Substanz. Die Pufferfunktion kann allerdings durch Bodenversauerung (z.B. infolge des
Eintrags sauren Niederschlags) herabgesetzt werden. Adsorbierte Stoffe können darüber
hinaus auch wieder desorbiert werden, gefällte Stoffe wieder gelöst. Dies kann u.U. bereits
bei einer Verdrängung der Bodenlösung durch Regenwasser stattfinden. Eher ungünstige
Puffereigenschaften weisen wiederum Sandböden auf.
Bei der Transformation werden Schadstoffe im Boden chemisch oder mikrobiell
umgewandelt oder abgebaut. Entscheidend ist hierbei eine hohe biologische Aktivität von
Böden, die z.B. in Parabraunerden aus Löß meist erreicht wird. Geringe Transformationseigenschaften sind hingegen in der Regel bei Sandböden festzustellen.
Die Wirksamkeit der Filter- Puffer- und Transformatorfunktion eines Bodens ist nicht für alle
Schadstoffe identisch. Grundsätzlich lässt sich zwischen den drei Stoffgruppen anorganische
Schadstoffe, organische Schadstoffen und Säuren unterscheiden.
Neben der Bodenart bestimmt auch seine Profiltiefe die Eigenschaften eines Bodens. Im
Kapitel 6.3.4 unter "Schutzfunktion von Grundwasserdeckschichten" werden Art und
Mächtigkeit der Böden sowie der tieferliegenden Grundwasserüberdeckung im Hinblick auf
ihre Bedeutung für den Grundwasserschutz gemeinsam bewertet.
Gemäß MINISTERIUM FÜR UMWELT BADEN-W ÜRTTEMBERG (1995) lässt sich eine Abschätzung
der Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion des Bodens anhand der Bodenart, der
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Entstehung und der Zustandsstufe durchführen. Hierzu wird auf die Daten der Bodenkarte
und der Bodenschätzungskarte zurückgegriffen. Die zur Verknüpfung der Angaben
erforderliche Tabelle ist als Anhang 3 (Tab. 5) beigefügt. Eine Differenzierung in
unterschiedliche Stoffgruppen erfolgt hierbei nicht. (Anmerkung: in der Tabelle 5 wird die
Bezeichnung „Filter und Puffer für Schadstoffe“ gewählt. Hierbei ist die
Transformatorfunktion nicht explizit aufgeführt. Die in der genannten Veröffentlichung
vorgenommene Definition der Filter- und Pufferfunktion umfasst jedoch auch den Um- und
Abbau von Schadstoffen, sodass die Transformatorfunktion in dieser Bewertung ebenfalls
erfasst ist.)
Zur Bewertung der anstehenden Böden ist eine Aussage zur Bodenart und der
Zustandsstufe erforderlich.
Die im Antragsgebiet auftretenden Parabraunerden (L3) die aus Löß hervorgingen, sind
gemäß Bodenkarte als schluffiger Lehm charakterisiert. Für die Bodenart Lehm (L) aus Löß
ist – in Abhängigkeit von der Zustandsstufe – gemäß Anhang 3 (Tab. 5) generell von einer
mittleren bis sehr hohen Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion (Bewertungsklasse 3 – 5)
auszugehen. Anhand der Merkmale der Zustandsstufen für Acker (siehe Anhang 3, Tab. 2)
und der Beschreibungen der Bodenkarte sowie der Nutzung wird der Boden der
Zustandsstufe 3-4 zugeordnet. Es ergibt sich für den Bodentyp Parabraunerde ein Wert der
Filter- und Pufferfunktion von 4 (hoch).
Die im Antragsgebiet auftretenden Gley-Parabraunerden (GL3) die ebenfalls aus Löß
hervorgingen, sind als sandig-lehmiger Schluff beschrieben. Schluffe sind den Bodenarten
SL oder sL zuzuordnen. Anhand der Merkmale der Zustandsstufen für Acker (siehe Anhang
3, Seite 8) und der Beschreibungen der Bodenkarte sowie der Nutzung wird der Boden der
Zustandsstufe 4-5 zugeordnet. Es ergibt sich für den betrachteten Bodentyp nach Anhang 3
(Tab. 5) ebenfalls ein Wert der Filter- und Pufferfunktion von 4 (hoch).
Somit ist für die im Bereich der Vorhabensfläche anstehenden Böden von einer hohen
Filter- Puffer- und Transformatorfunktion (Bewertungsklasse 4) auszugehen.
Hierbei ist anzumerken, dass die in Kapitel 6.3.4 ermittelte "Schutzfunktion von
Grundwasserdeckschichten" als gering bewertet wurde. Dieser Unterschied beruht darauf,
dass bei der Bodenbewertung lediglich die Eigenschaften des Bodens, bei der Ermittlung der
Grundwasserschutzfunktion jedoch Boden und tieferliegende Grundwasserüberdeckung
gemeinsam bewertet werden. Da die Grundwasserschutzfunktion der Terrassensedimente
unterhalb des Bodens gering ist, kommt der Gesamtüberdeckung trotz der hohen hohen
Filter- Puffer- und Transformatorfunktion des Bodens lediglich eine geringe
Grundwasserschutzfunktion zu.
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Nutzungsfunktion
Zur Bewertung der Nutzungsfunktion des Bodens ist im vorliegenden Fall die
landwirtschaftliche Nutzung maßgeblich. Zu deren Beurteilung kann seine natürliche
Ertragsfähigkeit herangezogen werden, die sich als Wertzahl der Bodenschätzung den
Bodenkarten entnehmen lässt.
Hierbei wird gemäß ROTH UND SCHNEIDER (1997) die nachfolgende Einstufung gewählt:
Bewertungsstufe
Natürliche Ertragsfähigkeit
Wertzahl der
Bodenschätzung
1
sehr gering
< 18
2
gering
18 – 35
3
mittel
35 – 55
4
hoch
55 - 75
5
sehr hoch
> 75
Die im Vorhabenssbereich anstehenden und vom Eingriff betroffenen Böden weisen
Bodenwertzahlen von 68 – 76 (Bodentyp L 3) und von 50 – 60 (Bodentyp GL 3) auf.
Dementsprechend sind sie der Bewertungsstufe 4 „hohe natürliche Ertragsfähigkeit“
zuzuordnen. Dies findet seine Entsprechung in der Auflistung des Bodentyps L 3 in der Karte
der schutzwürdigen Böden als schutzwürdiger „Boden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit
als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft“.
Die Verknüpfung der Kriterien „Filter-, Puffer- und Transformatorfunktion“ des Bodens mit
dem Kriterium „natürliche Ertragsfähigkeit“ erfolgt nach der Tabelle gemäß ROTH UND
SCHNEIDER (1997) (siehe Anhang 3, S. 19) zur Gesamtbewertung des Bodenpotentials.
Für die Antragsfläche ergibt sich bei beiden vorkommenden Bodentypen aufgrund der
Bewertungsstufe 4 für die „hohe natürliche Ertragsfähigkeit“ und dem Wert der Filter- und
Pufferfunktion von 4 (hoch) ein Gesamtwert des Bodenpotentials von 4 (hoch).
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Boden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
Ergänzend zu den oben durchgeführten Bewertungen ist zur Beurteilung der Bedeutung des
Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte zu prüfen, ob er aufgrund der Kriterien
der Seltenheit, des Natürlichkeitsgrades sowie seiner landschaftsgeschichtliche
Bedeutung eine hohe Dokumentationsfunktion besitzt und besonders schützenswert ist.
Zur Beurteilung der Seltenheit können die Angaben des Geologischen Landesamtes für
verschiedene Bodenregionen in NRW herangezogen werden (ROTH UND SCHNEIDER, 1997).
Die im Antragsbereich anstehenden Böden fallen nicht unter die für die einzelnen
Bodenregionen in NRW aufgeführten sehr seltenen Böden.
Darüber hinaus ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der z.T.
erfolgten Melioration (Entwässerung) von einem geringen Natürlichkeitsgrad auszugehen.
Eine landschaftsgeschichtliche Urkunde liegt ebenfalls nicht vor, da der Boden keine seltene
natur- und/oder kulturgeschichtliche Besonderheit dokumentiert.
Die anstehenden Böden weisen somit keine hohe Dokumentationsfunktion oder
besondere Schutzwürdigkeit als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte auf.
6.3.4 Schutzgut Wasser
Grundwasser
Der Grundwasserleiter befindet sich im Betrachtungsraum innerhalb der sandig-kiesigen
pleistozänen und holozänen Terrassenablagerungen des Rheines, die im Bereich der
geplanten Erweiterungsflächen eine Mächtigkeit bis ca. 30 m aufweisen. Die Sohle des
Grundwasserleiters wird gebildet von marinen, tertiären Feinsanden.
Im Bereich des Erweiterungsgeländes wird der Untergrund von Ablagerungen aus Sand und
Kies der Unteren Mittelterrasse unter Überdeckung durch Löß gebildet. Südlich angrenzend,
etwa ab der Ortslage Stenden, schließt sich der Verbreitungsbereich der Niederterrassenablagerungen aus Sand und Kies unter schluffiger Überdeckung an.
Die anstehenden kiesig-sandigen Terrassensedimente stellen einen Grundwasserleiter mit
guter Durchlässigkeit dar.
Grundwasserstand und –fließrichtung
Die Grundwasserströmung verläuft im Bereich der Vorhabensfläche in etwa nach Westen
und schwankt gemäß Grundwassergleichenkarten des Landesumweltamtes NordrheinWestfalen (LUA NW) zwischen WSW - und WNW -Richtung (siehe Gleichenpläne, Anlage 6).
Der hydraulische Gradient der Grundwasserströmung beträgt im Vorhabensbereich in den
beiden o.g. Grundwassergleichenplänen ca. 5* 10-4 bis 5,9* 10-4. Die Readymix Kies GmbH
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verfügt randlich der bestehenden Auskiesung Stenden über Grundwassermessstellen. Diese
zeigen im Altbereich einen maximalen hydraulischen Gradienten von 6,2* 10-4. Dies wird
bestätigt durch Daten des Landesgrundwassermessdienstes (Quelle: StUA Krefeld) zu den
nahegelegenen Messstellen Stenden 402 und 403. Das mittlere Grundwassergefälle ist
entsprechend dieser Daten deutlich geringer und liegt bei 2,6* 10-4. Die Lage der Messstellen
und zugehörige Ganglinien sind in Anhang 2 enthalten.
Der Grundwasserleichenplan für den April 1988 (LUA NW) zeigt im Bereich der
Vorhabensfläche einen Grundwasserstand zwischen ca. 29,05 und 29,45 mNN (Mittel
29,25 mNN). Zu diesem Zeitpunkt ist die angrenzend genehmigten Auskiesung Stenden
bereits in großen Teilen ausgekiest. Hier beträgt der Wasserstand zu diesem Zeitpunkt
zwischen 28,9 und 29,2 mNN. Der Zeitpunkt April 1988 repräsentiert einen eher hohen
Grundwasserstand.
Für den Betrachtungszeitpunkt Oktober 1973 zeigt der Grundwassergleichenplan des LUA
NW im Bereich der Vorhabensfläche einen Grundwasserstand von ca. 28,35 bis 28,75 mNN
auf. Der Bereich der angrenzenden, genehmigten Auskiesung weist zu diesem Zeitpunkt
Wasserstände zwischen 27,9 und 28,4 mNN auf. Der Grundwassergleichenplan für den
Oktober 1973 repräsentiert einen Zeitpunkt mit eher niedrigem Wasserstand.
Nach den vorliegenden Grundwassergleichenplänen und Wasserstandsganglinien des StUA
Krefeld für umliegende Messstellen (siehe Anhang 2) liegt der mittlere Wasserstand im
Betrachtungsraum etwa 0,22 m unter dem Wasserstand, der im April 1988 gemessen wurde.
Daher ist für den Bereich der Vorhabensfläche von einem mittleren Grundwasserstand um
29 mNN auszugehen. Bei einer Geländehöhe von im Mittel ca. 36 mNN im Bereich der
geplanten Erweiterungsfläche resultiert hieraus ein mittlerer Grundwasserflurabstand von
etwa 7 m.
Entsprechend
der
ausgewerteten
Ganglinien
sind
der
Maximalund
Mindestgrundwasserstand jeweils etwa 0,9 m oberhalb bzw. unterhalb des mittleren
Grundwasserstandes anzusetzen.
Einrichtungen der Wasserwirtschaft
Im Bereich der Erweiterungsfläche befinden sich mehrere Grundwassermessstellen (siehe
Anhang 2) sowie ehemals auf dieser Fläche betriebene Entnahmebrunnen der
Niederrheinischen Gas- und Wasserwerke GmbH (NGW), Duisburg. Diese
Entnahmebrunnen sind nicht mehr in Betrieb. Die Messstellen und ggf. noch vorhandene
Entnahmeeinrichtungen werden im Zuge des Vorhabens fachgerecht entfernt. Sonstige
Einrichtungen der Wasserwirtschaft befinden sich nicht im Bereich der geplanten
Erweiterungsflächen.
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Schutzfunktion der Grundwasserdeckschichten
Der Schutzwirkung der Deckschichten kommt bei der Beurteilung einer Gefährdung des
Grundwassers durch potentielle Schadstoffeinträge eine entscheidende Funktion zu. Bei der
Passage durch die Deckschichten erfährt das Sickerwasser aufgrund von Filter-, Puffer- und
Transformationsprozessen eine intensive Reinigung.
Der Ad-hoc-Arbeitskreis Hydrogeologie der Geologischen Landesämter hat ein Konzept zur
Bewertung der Schutzfunktion von grundwasserüberdeckenden Schichten entwickelt
(HÖLTING ET AL., 1995). Als wesentliche Einflussfaktoren sind die nutzbare Feldkapazität
des Bodens, die petrographische Ausbildung der tieferen Grundwasserüberdeckung, der
Niederschlagseintrag sowie die Mächtigkeit der Schichten oberhalb des Grundwasserleiters
zu betrachten.
Die Bewertung der Grundwasserschutzfunktion erfolgt getrennt für den Bereich des Bodens
und der unterlagernden Schichten bis zur maximalen Grundwasserspiegelhöhe.
In die Berechnung, die mittels eines Punktbewertungsverfahrens erfolgt, gehen ein die
- nutzbare Feldkapazität (nFk) eines Bodens bis zur Tiefe von 1 m unter GOK (Bodenwert
B)
- mittlere Sickerwasserrate bzw. Grundwasserneubildungsrate (Wasserfaktor W)
- Gesteinsart (Punktzahl GL) der tieferen Grundwasserüberdeckung sowie
- Mächtigkeit der grundwasserüberdeckenden Schichten unterhalb des Bodens (Faktor M).
Die Bewertung der Schutzfunktion des Bodens erfolgt mit
S1 = B ∗ W.
Für die Grundwasserüberdeckung unterhalb des Bodens ergibt sich der
Schutzfunktionswert S2 unter Berücksichtigung der Art und Mächtigkeit der verschiedenen
Gesteinsschichten aus
S2 = (G1 ∗ M1 + G2 ∗ M2 + ... ) ∗ W
Anhand einer Tabelle (HÖLTING ET AL., 1995) mit der Klasseneinteilung der
Gesamtschutzfunktion lässt sich die ermittelte Gesamt-Punktzahl Sg (= S1 + S2) bewerten
und als Zahlenwert für einen direkten Vergleich verwenden.
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Grundwasserschutzfunktion der Deckschichten im geplanten Auskiesungsbereich
Die durchschnittliche Jahresniederschlagssumme im Betrachtungsraum beträgt etwa
714 mm (Quelle: Niersverband, Jahresbericht 2004).
Der Oberboden in der geplanten Abgrabungsfläche ist überwiegend als Parabraunerde
sowie als Gley-Parabraunerde aus Löß über Sand und Kies zu klassifizieren.
Für diese Bodentypen gibt der Arbeitskreis Grundwasserneubildung (1982) den Anteil der
Grundwasserneubildung mit etwa 30 % vom Niederschlag an. Dies entspricht bei etwa
714 mm mittlerem Jahresniederschlag einer Grundwasserneubildung von ca. 214 mm/a bzw.
6,8 l/s * km 2.
Dies entspricht einem Wasserfaktor W von 1,25.
Nach Angaben der BODENKUNDLICHEN KARTIERANLEITUNG (1994) und
SCHEFFER/SCHACHTSCHABEL (1989) beträgt die nutzbare Feldkapazität (nFK) dieser
Böden bis 1 m Tiefe bei mittlerer Lagerungsdichte etwa 200 mm (Punktwert B = 250).
Nach den vorliegenden Grundwassergleichenplänen und Wasserstandsganglinien beträgt
der mittlere Grundwasserflurabstand im Bereich der Vorhabensfläche etwa 7 m, der
durchschnittliche Mindestflurabstand ist 0,9 m geringer.
Die Grundwasserdeckschichten unterhalb des Bodens sind laut Bodenkarte NW 1:50.000 als
kiesige, schwach tonige, schwach lehmige Sande anzusprechen (Punktwert GL = 60). Die
Mächtigkeiten der grundwasserfreien Schichten unterhalb des Bodens beträgt im Mittel etwa
6 m.
Mit den genannten Eingangsdaten ergibt sich anhand des oben beschriebenen
Berechnungsverfahrens ein Wert der Schutzwirkung von 763 Punkten. Gemäß HÖLTING ET
AL (1995) ist die Gesamtschutzfunktion der Grundwasserüberdeckung somit in der
Antragsfläche als gering anzusprechen.
Grundwasserqualität
Zur Beschreibung der im Betrachtungsraum anzutreffenden Grundwasserverhältnisse
wurden Grundwasseranalysen aus zwei Messstellen der Readymix Kies GmbH ausgewertet.
Hierbei handelt es sich um zwei Grundwassermessstellen, die östlich der bestehenden
Auskiesung gelegen sind und sich unmittelbar randlich der geplanten Tagebaufläche
befinden. Sie repräsentieren somit die Grundwasserqualität im Vorhabensbereich. Für die
nachstehende Auswertung standen Untersuchungsergebnisse der halbjährlichen
Grundwasseruntersuchungen aus dem Zeitraum von 2001 – 2005 zur Verfügung.
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Für einige Parameter wurde die Spanne der vorliegenden Untersuchungsergebnisse
dargestellt. Sie sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt und wurden mit Werten nach
SCHLEYER & KERNDORFF (1992) verglichen.
Aufgrund statistischer Auswertung zahlreicher bundesweiter Grundwasseranalysen aus dem
Beobachtungsnetz von Wasserversorgungsunternehmen geben SCHLEYER & KERNDORFF je
einen Wert für überwiegend geogen bedingte Hintergrundgehalte im Grundwasser (geogener
Normalbereich) sowie für den Beginn verstärkter anthropogener Einflussnahme an. Diese
Werte sind nicht regionalspezifisch. Gleichwohl stellen sie einen Anhaltspunkt zur
Beurteilung der Grundwasserqualität dar.
Tab. 1: Gegenüberstellung gemessener Stoffkonzentrationen im
Vergleichswerten gemäß SCHLEYER & KERNDORFF (1992)
Parameter
Einheit
pH-Wert
Grundwasser
mit
Grundwasserqualität
im Vorhabensbereich
Geogener Normalbereich
Beginn verstärkter
anthropogener
Einflussnahme
(Messstellen 1 – 2 Fa.
Readymix Kies GmbH)
(SCHLEYER UND
KERNDORFF, 1992)
(SCHLEYER UND
KERNDORFF, 1992)
5,6 - 6,3
6,6 - 7,4
<6,2 und >7,6
Leitfähigkeit
µS/cm
716 - 843
260 - 660
840
Säurekapazität
KS4,3 in
mmol/l
0,5 – 1,3
1-6
7
Calcium
mg/l
93 - 115
35 - 120
150
Magnesium
mg/l
13,3 – 18,7
4 - 25
30
Kalium
mg/l
1 – 2,1
1-4
9
Natrium
mg/l
12,1 - 21
5 - 30
50
Ammonium-N
mg/l
< 0,04 - 0,05
< 0,01 - 0,3
0,5
Chlorid
mg/l
58 - 97
10 - 55
80
Sulfat
mg/l
98 - 157
15 - 105
150
Nitrat
mg/l
102- 164
-
0,4 - 30
DOC
mg/l
0,6 - 1,9
< 0,5 - 2,5
4,5
Die Auswertung der obenstehenden Untersuchungsergebnisse zeigt eine anthropogene
Überprägung der Grundwasserqualität im Vorhabensbereich. Diese Grundwasserbeeinflussung wird insbesondere durch den Parameter Nitrat, in geringerem Umfang auch
durch Sulfat und Chlorid hervorgerufen. Die Stoffkonzentrationen spiegeln sich in der
ebenfalls leicht erhöhten Leitfähigkeit, als Maß für die gelösten Ionen, wieder. Phosphor
(hydrolysierbar), als weiterer, neben Nitrat wesentlicher Nährstoffparameter wurde nicht in
Konzentrationen oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,05 mg/l ermittelt.
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Die in einigen Parametern festgestellten erhöhten Stoffkonzentrationen des Grundwassers
dürften
aus
Düngemaßnahmen
im
Zusammenhang
mit
der
großflächigen
landwirtschaftlichen Nutzung im weiteren Untersuchungsgebiet sowie im Anstrom der Fläche
resultieren.
Weiterhin wurden Ergebnisse einer Seewasseruntersuchung des bestehenden
Abgrabungssees vom März 2004 herangezogen und mit der oben beschriebenen
Grundwasserqualität des Betrachtungsraumes verglichen.
Im Vergleich zur standortspezifischen Grundwasserqualität zeigt das Seewasser
erwartungsgemäß eine verminderte elektrische Leitfähigkeit sowie höheren pH-Wert und
Kaliumgehalt. Weiterhin wurde im Seewasser ein deutlich verringerter Nitratgehalt
festgestellt, was auf seeinterne Um- und Abbauprozesse zurückzuführen sein dürfte. Die
Werte für Chlorid, Sulfat, Calcium, Magnesium und Natrium bewegen sich im Bereich der
Grundwasserqualität. Der im Seewasser gemessene Phosphorwert von 0,039 mg/l PO4ges -P
zeigt – wie der geringe Nitratwert - ebenfalls keine erhöhte Nährstoffbelastung des Sees.
Dementsprechend ist nicht von einer beschleunigten Eutrophierung des Gewässers
auszugehen. Die Schwermetallgehalte liegen unterhalb der Grenzwerte der
Trinkwasserverordnung. Ferner konnten mittels der Parameter Kohlenstoffgesamt und AOX
keine organischen Schadstoffbelastungen des Seewassers oberhalb der analytischen
Bestimmungsgrenzen ermittelt werden.
Dementsprechend ist eine Belastung des Grundwassers im Abstrom des Gewässers
ebenfalls nicht anzunehmen.
Dies bestätigen auch die Untersuchungsergebnisse der Grundwassermessstelle 3, die sich
im Abstrom des Gewässers befindet. Im Vergleich zu den oberstromigen Messstellen 1 und
2 wurden hier im Untersuchungzeitraum etwas höhere Werte für den pH-Wert (bis 7,0), die
Säurekapazität (bis 4,17 mg/l) den Ammonium-Gehalt (bis 0,08 mg/l) sowie die MagnesiumKonzentration (bis 20 mg/l) festgestellt, die sich jedoch sämtlich im geogenen Normalbereich
befinden. Oberhalb des geogenen Normalbereiches liegen die maximal für Kalium
gemessenen Werte (bis 9,6 mg/l) sowie einmalig im Herbst 2002 der Wert für Sulfat (181
mg/l). Verringert sind hingegen an Messstelle 3 die Konzentrationen von Chlorid (44 – 60
mg/l), Nitrat (< 0,22 – 7,0) und gelöstem organischem Kohlenstoff (DOC bis 1,7).
Somit zeigen auch die Untersuchungsergebnisse des Grundwassers im Abstrom des
bestehenden Gewässers keine Belastung durch die Abbautätigkeit.
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Oberflächengewässer
Das größte Stillgewässer im Untersuchungsraum ist der nördlich von Stenderhorst gelegene
Abbausee des noch im Betrieb befindlichen Tagebaus Stenden, welcher westlich bis nahe
an die Ortschaft Rahm heranreicht und im Norden von der B 9 begrenzt wird. Ein Großteil
der Uferabschnitte ist bereits u.a. durch Abpflanzungen (Hecken und Ufergehölze) naturnah
hergerichtet worden.
Südlich von Stenden durchzieht der Landwehrbach die feuchte Niederungslandschaft der
Niederterrasse. Er fließt durch den Siedlungsbereich von Stenderhorst und bildet ab hier bis
Erreichen der L 362 zugleich die südwestliche Untersuchungsraumgrenze. Der
Landwehrbach ist ganzjährig wasserführend, im betrachteten Abschnitt nahezu vollständig
begradigt und weitestgehend vegetationsfrei. Nur bereichsweise wird er von Ufergehölzen
begleitet, zumeist schließen unmittelbar Ackerraine an. Seine Fließrichtung ist nach Westen
gerichtet.
Die beiden Nebenbäche des Landwehrbaches, Stort und Neuer Graben, sind nur temporäre
Fließgewässer.
Ihre
Wasserführung
ist
jahreszeitlich
bedingt
von
den
Niederschlagsereignissen bzw. der Höhe des Grundwasserstandes abhängig; ihre
Fließrichtung ist ebenfalls nach Wes ten ausgerichtet. Auch sie weisen nur in Abschnitten
begleitende Gehölzstrukturen auf. Der Neue Graben stellt zugleich die Südbegrenzung des
Untersuchungsgebietes dar, die Abzweigung der Stort vom Landwehrbach nahe
Stenderhorst wird von der Untersuchungsraumgrenze gerade erfasst.
Darüber hinaus sind weitere zeitweise wassergefüllte Gräben vorhanden, die vor allem zur
Dränage in den südlich gelegenen Bruchniederungen angelegt wurden.
6.3.5 Schutzgut Klima / Luft
Der Untersuchungsraum weist durch seine Lage im Klimabezirk Niederrheinisches Tiefland
ein nordwesteuropäisch-atlantisches Klima auf, das sich durch ein ausgeglichenes, eher
mildes und feuchtes Makroklima auszeichnet. Das Klima wird vorrangig von WestWetterlagen bestimmt. Folgende klimatische Eckdaten charakterisieren gemäß dem
Deutschen Planungsatlas (AKADEMIE FÜR RAUMORDNUNG UND LANDESPLANUNG, 1976) den
Untersuchungsraum:
Mittlere Lufttemperatur im Januar:
Mittlere Lufttemperatur im Juli:
Durchschnittliche Lufttemperatur:
2,0°C
17,5°C
9,5°C
Mittlere Niederschlagshöhe:
700-750 mm/Jahr
Mittlere Zahl der Tage mit Niederschlag (> 1,0 mm):
Dauer des produktiven Pflanzenwachstums:
120-130 Tage/Jahr
240 Tage/Jahr
Mittlere Zahl der Nebeltage:
Hauptwindrichtung:
Bioklima (Belastungs-, Reiz- und Schonstufe):
50-70 Tage/Jahr
Südwest
schonend
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Zum Lokal- und Kleinklima liegen keine Daten vor. Die Winter sind maritim milde. Aufgrund
der Offenheit des Raums ist dieser jedoch verstärkt windexponiert, sodass im Frühjahr
häufig Kaltluft von Nordosten her einströmen kann.
Eine nennenswerte Schadstoffbelastung und Vorbelastung der Lufthygiene durch Verkehr
und Industrie sind im Raum nicht zu verzeichnen. Lediglich auf der nördlich verlaufenden B 9
und durch das vorhandene Kieswerk ist ein verstärktes Verkehrsaufkommen gegeben.
6.3.6 Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild
Unter dem Begriff „Landschaft“ ist das visuell landschaftsästhetische Bild des
Untersuchungsraumes sowie seine Erholungseignung gefasst. Im Kap. 6.2.2 wurde die
Erholungs- und Freizeitnutzung des Untersuchungsraumes bereits dargestellt.
Die von der Aldekerker Lehmplatte eingenommene Nordhälfte des Untersuchungsraumes
weist ein recht ebenes Relief von durchschnittlich 36 mNN Geländehöhe auf. Das
Landschaftsbild wird hier von landwirtschaftlichen Nutzflächen beherrscht und ist durch eine
hohe Strukturarmut gekennzeichnet. Aufgrund der anstehenden fruchtbaren Böden
unterliegen diese Flächen nahezu ausschließlich dem Ackerbau. Auch die Antragsfläche
unterliegt seit Alters her der landwirtschaftlichen Nutzung. Die dominierenden ausgedehnten
Ackerfluren bedingen eine anthropogene Überformung des Landschaftsbildes, sodass der
landschaftsästhetische Eigenwert der betrachteten Flächen eher als gering einzustufen ist.
Neben den Landwirtschaftsflächen prägt das durch Abgrabung entstandene Gewässer der
genehmigten Abgrabung den betrachteten Landschaftsraum. Während die zur Zeit noch in
Abbau befindlichen Flächen aufgrund der entstehenden Offenbodenbereiche und der
eingesetzten Abbaugeräte zu einer Verfremdung der Landschaft beitragen, ist den
rekultivierten Uferabschnitten bereits eine landschaftsästhetisch hohe Wertigkeit
zuzusprechen. Hier ist insbesondere das naturnah hergerichtete und sich entwickelnde
Ostufer hervorzuheben, das durch ausgedehnte Abpflanzungen des Geländes einschließlich
der Ufergehölze eine deutliche Erhöhung der Strukturvielfalt im Raum bewirkt.
Von landschaftsästhetisch höherer Wertigkeit ist das südlich der vorhandenen
Terrassenkante sich anschließende Landschaftsbild der Niederterrasse mit seinen
Bruchgebieten. So dominieren innerhalb des vom Untersuchungsraum erfassten Bereiches
zwar immer noch die Landwirtschaftsflächen, jedoch ist der Grünlandanteil (meist
Weideland) deutlich erhöht. Zudem wird dieser Landschaftsraum durch mehrere
Waldparzellen, die unterschiedliche Hauptbaumarten aufweisen, optisch untergliedert und
strukturiert. Sie tragen neben dem Landwehrbach, der als weiteres landschaftsprägendes
Element bedeutsam ist, zur Vielfalt des Niederungsgebietes bei.
Die vorhandenen Straßen, insbesondere die stärker befahrene B 9 in der nördlichen Hälfte
des Untersuchungsraumes, durchschneiden als lineare Strukturen die Landschaft und
bewirken eine Kammerung und Isolierung des Raums.
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6.3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Kulturgüter
Innerhalb der Vorhabensfläche sind kunst- und kulturhistorische, denkmalgeschützte
Bauwerke oder Objekte nicht bekannt.
Am Mühlenweg gelegen, zwischen dem in Betrieb befindlichen Tagebau Stenden und der
geplanten Tagebauerweiterung, befindet sich eine ehemalige Mühle, die als Baudenkmal
ausgewiesen ist. Die Entfernung zwischen diesem Gebäudekomplex und der geplanten
Abbaugrenze beträgt ca. 60 m.
Südwestlich des Erweiterungsgeländes befindet sich in einer Entfernung von 100 m zur
Abbaugrenze die Kirche St. Thomas mit angrenzendem Friedhof, Denkmal und Kapelle.
Sachgüter
Die ehemalige Brauchwassergewinnung des Wasserwerkes Kerken-Stenden der NGW
(Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH) innerhalb der geplanten Erweiterungsfläche wurde aufgegeben. Die stillgelegten Anlagen (Brunnen, Pumpstation, Wasserleitungen etc.) befinden sich noch auf dem Grundstück, welches sich heute im Eigentum der
Readymix Kies GmbH befindet.
Ein am Mühlenweg gelegenes Wohnhaus wird von der Vorhabensfläche ausgespart, die
östlich daran anschließenden, derzeit landwirtschaftlich genutzten Gebäude liegen jedoch
innerhalb der Tagebaufläche und werden im Zuge des Abbaus beseitigt.
Neben den genannten Sachgütern sind im Untersuchungsraum die Siedlungs- und Verkehrsflächen einschließlich gewerblicher Betriebe zu nennen. Ebenso Sachgut ist der anstehende
oberflächennahe Rohstoff (Quarzkies und -sand).
7.
PROGNOSE DER ENTWICKLUNG DES RAUMES OHNE DAS GEPLANTE
VORHABEN
Ohne die geplante Abgrabungserweiterung würde die intensive landwirtschaftliche
Bewirtschaftung auf der Vorhabensfläche sowie der damit verbundene Eintrag von
Düngemitteln und Bioziden in den Boden auf Dauer fortgesetzt.
Nach Beendigung der Gewinnungstätigkeiten würden die Betriebsanlagen vollständig
zurückgebaut und entsprechend der Genehmigung naturnah rekultiviert.
Ein Verzicht auf den Abbau des anstehenden Materials würde einen Neuaufschluss mit
zusätzlichem Flächenverbrauch für Anlagenstandort und Betriebsflächen an anderer Stelle
erfordern, um den anhaltenden Bedarf nach diesem Rohstoff in entsprechender Qualität zu
decken.
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Die mit dem Vorhaben verbundenen positiven Effekte des Vorhabens würden unterbleiben.
Hier sind zum einen die deutliche Erhöhung der Artenvielfalt und die Schaffung
verschiedenartiger Landschaftsstrukturen zu nennen und zum anderen die Aufwertung des
Landschaftsbildes sowie die Steigerung des Erholungswertes im betrachteten Raum (siehe
auch nachfolgende Kapitel).
8.
PROGNOSE DER ZU ERWARTENDEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE
UMWELT BEI REALISIERUNG DES VORHABENS
8.1
Auswirkungen auf den Umweltbereich Geologie und Boden
Bei dem geplanten Tagebau werden auf einer Nettoabbaufläche von insgesamt etwa 38 ha
die Deckschichten und die darunter anstehenden quartären Quarzkiese und -sande der
unteren Mittelterrasse bis zum Liegenden in eine Tiefe von durchschnittlich 27 m unter GOK
entnommen. Die vorherrschenden, gemäß der Karte „Schutzwürdige Böden in NRW“
aufgrund ihrer hohen Ertragsfähigkeit als schutzwürdig eingestuften Parabraunerden sind im
betrachteten Landschaftsraum weit verbreitet und der Hauptbodentyp der Aldekerker
Lehmplatte. Durch die geplante Erweiterung wird dieser Bodentyp im Verhältnis zu seiner
Gesamtverbreitung innerhalb des betrachteten Landschafsraums am Rande jedoch nur
kleinflächig entfernt (siehe auch Abb. 4, Kap. 6.3.3).
Durch Entnahme der Quarzkiese und –sande werden Veränderungs- und
Umwandlungsprozesse gegenüber den jetzigen Bodenverhältnissen bewirkt. Mit der
Entfernung natürlich gewachsener Bodenhorizonte verliert der Bodenkörper innerhalb des
Abbaugebietes seine Funktionen (z.B. Filterfunktion). Die terrestrische Pedogenese wird
unterbrochen und durch die entstehende Wasserfläche in eine aquatische Pedogenese
umgewandelt (Unterwasserboden).
Die Aufgabe der intensiv betriebenen Landwirtschaft wird innerhalb des Antragsgeländes
eine Beendigung des nutzungsbedingten Nähr- und Schadstoffeintrages in den Boden
bewirken. Nach erfolgter Herrichtung des Geländes ist eine ausschließlich extensive
Weiternutzung vorgesehen.
Der humose Oberboden sowie die mineralischen Bodenhorizonte werden getrennt
voneinander entsprechend dem Abbaufortschritt sukzessive abgetragen. Der Oberboden
wird zum Teil für die Schüttung und Abdeckung des im Süden der Vorhabensfläche
geplanten Walles benötigt. Der übrige Teil wird, soweit er für die Wiedernutzbarmachung des
Geländes benötigt wird, in Bodenmieten innerhalb des Geländes zwischengelagert und in
ursprünglicher Mächtigkeit (durchschnittlich 0,3 m) auf vorgesehenen Gehölzpflanzbereichen
und auf den wiederhergestellten landwirtschaftlichen Flächen wieder aufgebracht. Der
überschüssige Oberboden wird veräußert.
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Der Abraum (im Mittel 1,7 m mächtig) wird unmittelbar nach Abtragung im Zuge der
Wiedernutzbarmachung wieder eingebaut – oder bei Bedarf in Mieten innerhalb der
Rahmenbetriebsplangrenze kurzfristig zwischengelagert. Er wird sowohl zur Modellierung
der Überwasserböschungen verwandt als auch zum Großteil zur Schaffung von
Flachwasser- und Verlandungszonen (in Abhängigkeit vom Wasserstand). Ausgedehnte
Flachwasser- und Verlandungsbereiche sollen innerhalb des Erweiterungsgeländes im
Nordwesten ausgebildet werden. Je nach Abfolge der Hauptbetriebspläne wird der im
Nordwesten dargestellte großflächige Flachwasser- und Verlandungsbereich alternativ im
Südwesten hergestellt, um eine frühzeitige Verwendung des Abraumes zu gewährleisten.
Darüber hinaus werden in entsprechender Weise derzeit vorhandene Tiefenwasserzonen
des benachbarten Abgrabungssees durch Abraumeinbau in ausgedehnte, ökologisch
hochwertige Flachwasserbereiche mit Inseln aufgewertet.
Außerhalb der Abbaugrenze (= Abstandsstreifen) bleibt die natürlich gewachsene Bodenabfolge erhalten. Durch Befahren mit Radladern und LKW, Lagerung von Bodenmieten
etc. und insbesondere die temporäre Schüttung des geplanten Walles im Süden können
jedoch Bodenverdichtungen auftreten, die nach Abschluss der Tätigkeiten durch
tiefgründiges Auflockern beseitigt werden. Der Wall wird nach Beendigung der
Abbautätigkeiten zur Herstellung des ursprünglichen Reliefs abgetragen, der Oberboden zu
Rekultivierungszwecken verwendet.
Die Waschberge aus der in die Abbaufläche hereinragenden Altablagerung (siehe Kap.
6.2.8) werden vor dem Abbau gesondert abgetragen und nachfolgend im Wegebau
Verwendung finden (siehe auch Stellungnahme Dr. Tillmanns & Partner zur Altablagerung im
Anhang).
8.1.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen
Mit Wegfall des Bodens geht der Verlust seiner Funktion als Lebensraum für terrestrische
Tier- und Pflanzenarten und als landwirtschaftliche Produktionsflächen einher. Sonstige
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen resultieren aus dem Vorhaben nicht, da
sich die bodenspezifischen Auswirkungen auf den Bereich der Abbaufläche beschränken.
8.1.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen sind:
-
Abschnittsweise Inanspruchnahme der Flächen
-
Geringere zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Erweiterung im Vergleich zu einem
Neuaufschluss an anderer Stelle
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-
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Vollständiger Abbau des nach heutigem Stand der Technik wirtschaftlich gewinnbaren
Lagerstätteninhaltes und damit Vermeidung von zusätzlichem Flächenverbrauch an anderer
Stelle
8.2
-
Weiternutzung des vorhandenen und unproblematischen Anlagenstandortes zur Aufbereitung
der Kiessande (Klassierung) und so Vermeidung einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme
für die Errichtung einer neuen Aufbereitungsanlage
-
Getrennte Abtragung von kulturfähigem Boden und Abraum, Zwischenlagerung des
Oberbodens bei Lebenderhaltung durch eine Leguminoseneinsaat
-
Wiederaufbringung des abgetragenen Oberbodens im Zuge der Rekultivierung
-
Beseitigung von Bodenverdichtungen durch nachfolgende tiefgründige Lockerung
Auswirkungen auf den Umweltbereich Wasser
Auswirkungen auf das Grundwasser
Im Zuge der geplanten Tagebauerweiterung wird innerhalb der verritzten Fläche der
Grundwasserspiegel schrittweise freigelegt. Nach Abschluss der Gewinnungstätigkeit und
anschließender Wiedernutzbarmachung wird somit ein ca. 32 ha großer See verbleiben.
Verdunstung
Durch die Freilegung der Grundwasseroberfläche gelangt Niederschlagswasser unmittelbar
zum Grundwasser, zugleich verdunstet aber ein Teil des der Wärme und dem Wind
ausgesetzten Wassers. Bei einer freien Wasserfläche steht das potenziell verdunstbare
Wasser stets zur Verfügung, weshalb Seen während des gesamten Jahres evaporieren
können (LINDNER, 1994). Die Seeverdunstung übertrifft häufig diejenige einer Landfläche –
in Abhängigkeit von deren Vegetation. Sowohl die Land- als auch die Seeverdunstung
werden jedoch von zahlreichen Faktoren beeinflusst, weshalb eine Quantifizierung der
Verdunstungsverluste nur eingeschränkt möglich ist.
Die Landverdunstung hängt vor allem von der Bodenart und der Nutzung ab; gerade der
Wasserverbrauch der Vegetation prägt den Wasserhaushalt eines Standortes in
besonderem Maße.
Die
Verdunstung
von
Wasserflächen
ist
vor
allem
abhängig
von
der
Wasseraufnahmekapazität der Luft, der Temperatur der Wasserfläche und dem Abtransport
des Wasserdampfes (Windeinfluss). Unter mitteleuropäischen Verhältnissen gilt
grundsätzlich, dass flache Seen mehr verdunsten als tiefe Gewässer, da sie sich stärker und
schneller erwärmen. Weiterhin weisen kleine Seen häufig eine höhere Verdunstung pro
Fläche auf als große, da feuchte Luftmassen über dem See durch trockenere Luftmassen
von umgebenden Landflächen ersetzt werden können.
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Die Frage der Verdunstungshöhe von Seen wird kontrovers diskutiert. Im Rahmen von
Modellrechnungen wird häufig davon ausgegangen, dass durch die Erstellung des
Abgrabungsgewässers ein Verdunstungsverlust bewirkt wird, der mit einer fehlenden
Grundwasserneubildung auf der Fläche des Sees gleichzusetzen ist.
Dies stellt jedoch eine überschlägige Betrachtung dar, die nicht die Vegetation und deren
Evapotranspirationsleistung einbezieht.
Zur Berücksichtigung des Einflusses der Vegetation auf die Verdunstung führten B AIER &
LÜTTIG (2002) mehrjährige Beobachtungen an einem südhessischen Abgrabungssee durch.
Im Rahmen der Untersuchungen ergab sich für die freie Wasserfläche eine positive
Wasserbilanz von +253 mm/a. Es fand somit im Bereich der freien Seefläche eine
Grundwasserneubildung in der genannten Höhe statt.
Ein mit Rohrkolben (Typha latifolia) bestandener Boden wies mit +151 mm/a ebenfalls eine
positive Wasserbilanz auf. Im Vergleich zur freien Wasserfläche ist die hier stattfindende
Grundwasserneubildung jedoch um etwa 100 mm/a geringer.
Demgegenüber wurde für einen mit Schilfrohr (Phragmites communis) bestandenen Boden
(Feuchtbiotop) eine negative Wasserbilanz von -575 mm/a ermittelt. Dementsprechend
werden diese Pflanzen von B AIER & LÜTTIG als „Transpirations-Pumpen“ bezeichnet.
Die Evapotranspiration eines mit Gras bestandenen Humusbodens lag bei den
durchgeführten Beobachtungen nur geringfügig (um etwa 65 mm/a) unterhalb der
Verdunstung der offenen Wasserfläche.
Somit ist die Verdunstung der freien Wasseroberfläche wesentlich geringer, als die eines mit
Schilfrohr bestandenen Feuchtbodens bzw. Flachwasserbereiches.
Die Verdunstung eines Abgrabungsgewässers hängt daher neben der Morphologie des Sees
entscheidend auch von Art und Umfang des Bewuchses der entstehenden Uferbereiche
sowie deren Flächenanteil in Relation zur Gesamtseefläche ab. Für Flachwasserbereiche mit
dichtem Bewuchs ist hierbei eine negative Wasserbilanz (erhöhte Verdunstung, fehlende
Grundwasserneubildung) zu erwarten, für die freie Wasserfläche ist von einer positiven
Wasserbilanz (Grundwasserneubildung) auszugehen. Im vorliegenden Fall ist aufgrund der
Größe und Geometrie des geplanten Sees der Anteil der freien Wasserfläche im Hinblick auf
die Verdunstung als günstig zu werten.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Abgrabungsseen ohne oberirdischen Abfluss bei
starken und/oder langanhaltenden Niederschlägen ähnlich wie Hochwasserrückhaltekörper
wirken, da der auftreffende Niederschlag nicht als Oberflächenabfluss einem Gewässer
zufließt, sondern über die Seeufer langsam in den Grundwasserkörper eingeht (B AIER &
LÜTTIG, 2002).
Darüber hinaus werden im Zuge des Vorhabens etwa 8500 m 2 befestigte Flächen entsiegelt,
sodass hier der Niederschlag wieder der Grundwasserneubildung zugute kommen kann.
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Weiterhin entfallen Wasserverluste auf der Fläche, die in trockenen Sommern aufgrund der
landwirtschaftlichen Nutzung aus der erforderlichen intensiven Bewässerung resultierten.
Diese Verluste sind abhängig von Witterung und angebauter Kultur. Daher können sie nicht
beziffert werden.
Entnahme der Grundwasserdeckschichten
Bei der Schaffung eines Tagebaugewässers erfolgt eine Entnahme der
Grundwasserüberdeckung, der eine entscheidende Funktion beim Schutz des Grundwassers
gegen potentielle Schadstoffeinträge zukommt. In den Deckschichten erfährt das
Sickerwasser aufgrund von Filter-, Puffer- und Transformationsprozessen eine intensive
Reinigung.
Für die anstehenden Sedimente wurde gemäß des Berechnungsverfahrens nach HÖLTING
ET AL. (1995) ermittelt, dass die Gesamtschutzfunktion der Grundwasserüberdeckung im
Bereich der Antragsfläche als gering zu bewerten ist.
Die im Bereich der Vorhabensfläche anstehenden Grundwasserdeckschichten weisen somit
eine geringe Grundwasserschutzwirkung, also ein geringes Rückhaltevermögen für
potenzielle grundwassergefährdende Stoffe, auf. Diese Feststellung wird auch durch die
Karte der Verschmutzungsgefährdung der Grundwasservorkommen in NRW (GLA, 1980)
gestützt, in der das Untersuchungsgebiet als Bereich eingestuft wird, in dem
Verschmutzungen schnell in das Grundwasser eindringen können.
Von der Entnahme der Grundwasserdeckschichten im Zuge des Tagebauvorhabens gehen
somit aufgrund der ohnehin geringen Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung keine
relevanten Auswirkungen auf die Grundwasserqualität aus.
Veränderung der Grundwasserströmung durch ein Auskiesungsgewässer
Mit jeder Auskiesungstätigkeit, die in grundwasserführenden Schichten erfolgt, geht eine
kleinräumige Veränderung der Grundwasserverhältnisse einher.
In dem wassererfüllten Grundwasserleiter bildet die natürliche Grundwasseroberfläche eine
schiefe Ebene mit einem bestimmten Gefälle. Im Zuge des Nassabbaus wird der Grundwasserleiter angeschnitten. Nach ihrer Freilegung nimmt die zuvor geneigte
Grundwasseroberfläche eine horizontale Lage als Seespiegel ein. Diese Kippung gegenüber
dem ursprünglichen Grundwassergefälle bewirkt eine Absenkung des Grundwasserniveaus
am oberstromigen Ufer und eine Aufhöhung am unterstromigen Ufer. Zwischen der
ungestörten Grundwasseroberfläche und der horizontalen Baggerseeoberfläche stellt sich
eine Schnittlinie, die sogenannte "Kippungslinie" ein.
Das Prinzip der Veränderung der Grundwasserströmung durch die Herstellung eines
Auskiesungsgewässers ist in der nachfolgenden Abbildung schematisch dargestellt.
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Abb. 5
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Veränderung des Grundwasserstandes durch einen Auskiesungssee
(nach NIEMEYER, 1978)
Das entstehende Gewässer wird vom Grundwasser durchströmt. Da ein See wie eine Zone
besonders guter Durchlässigkeit im Grundwasserleiter wirkt, kann in dem von ihm erfassten
Querschnitt ein höherer Wasserdurchsatz erfolgen als durch eine ebenso große
Kiessandfläche. Durch den Vorbau von Abraum wird die Wasserdurchlässigkeit hingegen
reduziert.
Bereits während des Abbaubetriebes beginnt die Abdichtung eines Abbausees durch
aufgewirbelte Feinsedimente, die sich bevorzugt auf der Sohle und an den unterstromigen
Ufern ablagern. Mit fortschreitendem Alterungsprozess des Sees setzt sich dieser
Sedimentationsvorgang fort. Infolge der Selbstabdichtung der Ufer- und Sohlenbereiche des
Abbaugewässers (= Kolmation) wird der Austausch von See- und Grundwasser geringer. Die
vorgesehene Verwendung des anfallenden Abraums zur Böschungs- und Ufergestaltung
kann punktuell ebenfalls zu Abdichtungserscheinungen führen. Ein weitgehend
abgedichteter See verkleinert den abflusswirksamen Querschnitt des Grundwasserleiters.
Bei völlig durchlässigen Seeufern liegt die Kippungslinie, die senkrecht zur
Grundwasserfließrichtung verläuft, in der Seemitte. Mit fortschreitender "Alterung" des Sees
und zunehmender Abdichtung der Ufer kann sich die Kippungslinie langsam in Richtung des
oberstromigen Ufers verschieben. Die Grundwasseraufhöhung am unterstromigen Ufer
nimmt dabei zu, die Grundwasserabsenkung am oberstromigen Rand nimmt hingegen ab.
Bei abgeschlossenem Abdichtungsprozess, der sich meist über mehrere Jahrzehnte
erstreckt, kann die Kippungslinie theoretisch nahe des oberstromigen Ufers liegen. Im
untersuchten Gebiet ist eine rasche und vollständige Abdichtung der Seeufer aufgrund der
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guten Durchlässigkeit der grundwasserleitenden Schichten nicht zu erwarten. Lediglich in
den Bereichen mit geplantem Abraumeinbau sowie im Bereich des Spülfächers ist aufgrund
der geplanten Einbringung von Feinmaterial verstärkt mit raschen Abdichtungserscheinungen zu rechnen.
Auswirkungen auf den Grundwasserstand
Durch die Herstellung eines Auskiesungssees werden im An- und Abstrom des Gewässers
kleinräumige Beeinflussungen des Grundwasserstands hervorgerufen.
Zur Ermittlung der Beträge dieser Aufhöhung und Absenkung randlich der Seeufer sowie für
die Höhe des Seespiegels empfiehlt der Geologische Dienst NW ein nach LÜBBE (1978)
modifiziertes Berechnungsverfahren. Danach werden der unterstromige Aufstau Hu und die
oberstromige Absenkung Ho in Abhängigkeit vom Grundwasserspiegelgefälle JGW und der
Seeausdehnung LS in Grundwasserfließrichtung getrennt berechnet. Dabei wird von einer
geringfügigen Verschiebung der Kippungslinie in Richtung des oberstromigen Ufers
ausgegangen:
Ho = 0,45 ∗ JGW ∗ LS
Hu = 0,55 ∗ JGW ∗ LS
Mit dem anhand von Grundwasserstandsmessungen der Readymix Kies GmbH ermittelten
maximalen Grundwassergefälle im Betrachtungsraum von 6,2* 10- 4 und einer geplanten
Seeausdehnung LS in Grundwasserfließrichtung von ca. 650 m ergibt sich eine
Wasserstandsdifferenz von 0,40 m im Bereich der geplanten Seefläche.
Hieraus resultiert mit dem oben dargestellten Berechnungsverfahren am Ufer des geplanten
Tagebausees zu Zeitpunkten mit maximalem Grundwassergefälle
- eine oberstromige Absenkung
Ho = 0,18 m
- eine unterstromige Aufhöhung
Hu = 0,22 m.
Diese Angabe berücksichtigt zunächst ausschließlich die Herstellung des geplanten
Tagebausees und somit seinen Anteil an der Veränderung des Grundwasserstands.
Einflüsse des benachbarten Auskiesungsgewässers werden erst im Anschluss an die
nachfolgenden Reichweitenberechnungen im Abschnitt „Wechselwirkungen mit dem
bestehenden Auskiesungsgewässer“ beschrieben. Durch den Einfluss des bestehenden
Sees kann sich der Absenkungs-/Aufhöhungsbetrag (und somit die resultierende Reichweite)
im geplanten See gegenüber der obigen Angabe vergrößern. Um dies abschließend zu
beurteilen, ist jedoch zunächst das geplante Gewässer gesondert zu betrachten und die
Reichweite seines Grundwassereinflusses zu ermitteln.
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Reichweite der Grundwasserbeeinflussung durch den geplanten Tagebausee
Die nachfolgenden Berechnungen zur Reichweite der Grundwasserbeeinflussung beziehen
sich – wie vorstehend dargestellt - zunächst ausschließlich auf die o.g. Beträge der
Absenkung/Aufhöhung, die durch das geplante Tagebaugewässer bewirkt werden. Insofern
stellen sie wiederum lediglich den Anteil des geplanten Gewässers an der
Grundwasserbeeinflussung dar. Erst in der anschließenden gemeinsamen Betrachtung mit
dem bestehen Auskiesungssee ergibt sich abschließend die Reichweite der Grundwasserbeeinflussung randlich des geplanten Gewässers.
In Anlehnung an die radialsymetrische Reichweitenbestimmung bei Vertikalbrunnen durch
SICHARDT nähert L ÜBBE (1978) die Reichweite einer unterstromigen Beeinflussung
(Aufhöhung) des Grundwasserstandes durch Abgrabungsseen an mit
Ru = 3000 * Hu * √kf
mit:
Ru = Reichweite ab dem unterstromigen Ufer [m]
Hu = unterstromige Aufhöhung [m]
kf = Durchlässigkeitsbeiwert [m/s].
Die Durchlässigkeit der grundwasserführenden Schichten der Unteren Mittelterrasse wird –
entsprechend den Ergebnissen eines Pumpversuch der Fa. Girmes in Oedt – mit kf =
4,4 * 10-3 m/s angesetzt. Dies steht in guter Übereinstimmung mit Angaben von
RICHTER/LILLICH (1975) für Lockergesteinsarten entsprechend der anstehenden Sedimente.
Bei einem Durchlässigkeitsbeiwert von ca. 4,4∗10-3 m/s ergibt sich somit für eine Aufhöhung
von 0,22 m eine unterstromige Reichweite Ru von etwa 44 m.
Nach LÜBBE (1978) ist die oberstromige Absenkung zwar im allgemeinen geringer als der
unterstromige Aufstau, baut sich jedoch langsamer im Grundwasserkörper ab. Aufgrund
empirischer Untersuchungen geht er von einer größeren Reichweite der oberstromigen
Absenkung aus, die er annimmt mit
Ro = 10.000 ∗ Ho ∗ √kf
Somit liegt im vorliegenden Fall für eine oberstromige Absenkung von 0,18 m die
Gesamtreichweite der oberstromigen Absenkung nach LÜBBE bei ca. 119 m.
Nach WROBEL (1980) ergibt die von LÜBBE ermittelte Formel durchweg zu große
Reichweiten, wenn man sie auf geologische Verhältnisse überträgt, die von den
Versuchsbedingungen LÜBBES abweichen. Es müsse darüber hinaus auch berücksichtigt
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werden, dass die Reichweite der Absenkung nicht nur von der Länge, sondern auch von der
Breite des Sees abhängt. Die Breite B des Sees wirkt sich nach W ROBEL bis zu einer kf Wert-abhängigen Grenz breite auf die Reichweite der Absenkung aus.
W ROBEL gibt für die Reichweite der oberstromigen Absenkung an:
mit:
Ro
= 1500 ∗ s ∗ √kf ∗ log B
s
= oberstromige Absenkung [m]
Bei Absenkung s von 0,18 m und einer maximalen Breite des Sees senkrecht zur
Grundwasserfließrichtung von bis zu 750 m ergibt sich nach W ROBEL eine Reichweite Ro der
oberstromigen Absenkung von ca. 52 m.
Die Linie der Absenkung ist randlich eines Seeufers relativ steil und nähert sich mit
zunehmender Entfernung vom Ufer mehr und mehr der unbeeinflussten Grundwasseroberfläche an. Die bisher durchgeführten Berechnungen geben die Gesamtreichweite der
Beeinflussung des Grundwasserstandes an.
Für wasserwirtschaftliche Belange sind jedoch die letzten 10 % der Absenkung meist ohne
Bedeutung, da sie geringer als die natürlichen Grundwasserstandsschwankungen
anzusetzen sind. Aussagekräftiger ist diejenige Reichweite, in der bereits 90% der
Absenkung abgeklungen sind. Dieser Wert, R90 genannt, wird nach W ROBEL ermittelt mit
R90 = 650 ∗ s ∗ √ kf ∗ log B
Für die betrachtete Grundwassersituation ergibt sich nach WROBEL im Oberstrom ein R90
von 22 m.
Geht man - analog zu den Berechnungen W ROBELS für den Oberstrom - davon aus, dass
auch im Unterstrom nach etwa 45 % der Gesamtreichweite die Aufhöhung zu 90 %
abgeklungen ist, so beträgt der R90 im Unterstrom 20 m. Demnach läge nach einer
Fließstrecke von 20 m im Unterstrom der Auskiesung die Grundwasseraufhöhung noch bei
ca. 2 cm.
Zusammenfassend ist also festzustellen, dass für die o.g. Beträge der
Grundwasserbeeinflussung, die sich aus der gesonderten Betrachtung des geplanten
Tagebaugewässers ergeben, die nach LÜBBE berechnete Reichweite der oberstromigen
Absenkung bei etwa 120 m liegt, für die unterstromige Aufhöhung bei 44 m. Die nach LÜBBE
durchgeführten Reichweitenberechnungen ergeben gemäß W ROBEL durchweg zu hohe
Werte, die auch im vorliegenden Fall nicht realistisch sein dürften. W ROBEL gibt bei den
gleichen Eingangsdaten die Gesamtreichweite der oberstromigen Absenkung mit lediglich
52 m an. Aus der Berechnung des sogenannten R90-Wertes kann geschlossen werden, dass
eine spürbare Beeinflussung des Grundwasserstandes im Oberstrom der Auskiesung bis in
etwa 22 m Entfernung abgeklungen ist.
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In diesen Angaben ist noch nicht der Einfluss des Nachbarsees berücksichtigt. Die hieraus
resultierenden Gesamtbeträge der Grundwasserbeeinflussung und deren Reichweite werden
daher im nachfolgenden Abschnitt betrachtet.
Wechselwirkungen mit dem bestehenden Auskiesungsgewässer
Das westlich der Vorhabensfläche befindliche Gewässer des Tagebaus Stenden ist vom
Ufer des geplanten Tagebausees der Erweiterung zwischen 90 m im Süden und 300 m im
Norden (überwiegend ca. 250 m) entfernt. Daher ist zu prüfen, ob sich die von den beiden
Gewässern hervorgerufenen Grundwasserstandsveränderungen gegenseitig beeinflussen.
Aus den Wasserstandsmessungen der Fa. Readymix sowie des Landesgrundwassermessdienstes resultiert für den Bereich des Altsees in Zeiten mit maximalem Grundwassergefälle eine Wasserstandsdifferenz von ca. 0,71 m. Dieses maximale Gefälle ist jedoch –
entsprechend
den
Wasserstandsmessungen
der
Fa.
Readymix
und
des
Landesgrundwassermessdienstes - lediglich temporär und in großen Zeitabständen (ca. alle
15 Jahre) anzunehmen. Mit dem im Betrachtungsraum auftretenden mittleren Grundwassergefälle ergibt sich lediglich eine Differenz von ca. 0,3 m. Gleichwohl ist zur Betrachtung der
Auswirkungen der Maximalzustand heranzuziehen.
Aus der betrachteten Maximaldifferenz von 0,71 m resultiert nach LÜBBE für den
bestehenden Altsee ein Absenkungsbetrag von 0,32 m am oberstromigen Ufer mit einer
Gesamtreichweite der oberstromigen Grundwasserabsenkung von 212 m, nach W ROBEL
beträgt die Reichweite jedoch lediglich 91 m mit einem R90 von 40 m.
Für den geplanten Tagebausee wurde eine Reichweite der unterstromigen Aufhöhung des
Grundwasserstands von 44 m errechnet. Der R90 im Unterstrom wurde mit 20 m bestimmt.
Somit überschneidet sich im Südteil des Zwickels, der zwischen bestehendem und
geplantem See verbleibt, z.T. die unterstromige Reichweite der Grundwasseraufhöhung des
geplanten Tagebausees mit der oberstromigen Reichweite der Grundwasserabsenkung des
bestehenden Auskiesungsgewässers. Die Gewässer beeinflussen sich in einem kleinen
Teilgebiet gegenseitig.
Wie oben dargestellt, ist der vollständige Betrag der Grundwasserbeeinflussung lediglich
unmittelbar randlich eines Seeufers gegeben und nähert sich mit zunehmender Entfernung
vom Ufer mehr und mehr der unbeeinflussten Grundwasseroberfläche an.
Für wasserwirtschaftliche Belange sind daher die letzten 10 % des oberstromigen
Absenkungsbetrages aufgrund ihrer geringen Höhe in der Regel ohne Bedeutung. Die
Reichweite, in der bereits 90% der Absenkung abgeklungen sind, der sogenannte R90-Wert,
wurde nach W ROBEL ermittelt und beträgt für den Grundwasserabsenkung oberstromig des
bestehenden Altsees 40 m. In dieser Entfernung ist somit lediglich ein Restbetrag der
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Absenkung von ca. 3 cm wirksam. Analog wurde für den geplanten Tagebausee ein R90 im
Unterstrom von ca. 20 m errechnet. Demnach liegt nach einer Fließstrecke von 20 m die
Grundwasseraufhöhung noch bei ca. 2 cm. Die Summe der R90-Werte beider Seen ist 60 m.
Die obenstehenden Berechnungen lassen erkennen, dass im Landbereich zwischen den
Gewässern der Abstand zwischen den Seen (mit 90 – 300 m) stets größer ist, als die
Summe beider R90-Werte. Somit ist die Beeinflussung des Grundwasserstands bis zum Ufer
des Nachbarsees weitgehend abgeklungen. Von daher wäre die Betrachtung der beiden
Gewässer als „Gesamtsee“ mit einem einheitlichen Wasserstand und entsprechenden
Absenkungs- und Aufhöhungsbeträgen am Ufer nicht angemessen.
Die Herstellung des geplanten Sees wird gleichwohl zu einer geringfügigen Anhebung des
Seewasserspiegels in der bestehenden Auskiesung führen. Weiterhin erniedrigt sich durch
den Einfluss des bestehenden Sees der Wasserstand im geplanten Tagebausee. Aus den
obigen Berechnungen ergibt sich, dass - entsprechend der Berechnung des R90 nach Wrobel
- die gegenseitige Beeinflussung der Gewässer nur gering und lediglich im
Zentimeterbereich (< 5 cm) zu erwarten ist. Hinzu kommt, dass durch eine Kolmationsschicht
am Ufer des Altsees sowie durch zukünftige Kolmationsprozesse im geplanten See eine
weitere Verringerung der gegenseitigen Beeinflussung zu erwarten ist.
Gesamtreichweite der Grundwasserbeeinflussung
Die obenstehenden Betrachtung erbrachten das Ergebnis, dass sich der bestehende und der
geplante Tagebausee in Zeiten mit starkem Grundwassergefälle gegenseitig in ihrem
Wasserstand gering beeinflussen können. Hierbei ist ein Einfluss-Betrag im cm-Bereich zu
erwarten.
Der geplante Tagebausee wird durch diese Beeinflussung einen geringfügig niedrigeren
Wasserstand aufweisen, als es ohne den Einfluss des Altsees zu erwarten wäre. Somit
vergrößert sich der Betrag der Absenkung am oberstromigen Ufer des geplanten Sees um
den Betrag der Beeinflussung und dementsprechend nimmt auch die Reichweite der
Grundwasserbeeinflussung zu.
Unter Ansatz der Berechnungsmethoden von W ROBEL ist mit einer Beeinflussung des
geplanten Tagebausees durch den Altsee in einer Höhe < 5 cm zu rechnen. Da die
Reichweitenberechnung nach Lübbe jedoch höhere Werte ergibt, wird aus Gründen einer
konservativen Abschätzung ein Beeinflussungswert von 10 cm angenommen.
Setzt man den Betrag der Vergrößerung der Absenkung im geplanten See mit etwa
10 cm an, so resultiert hieraus gegenüber der oben dargestellten isolierten Betrachtung des
Sees
• eine Vergrößerung der Reichweite der oberstromigen Absenkung nach Lübbe um 66 m.
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• Die Reichweite der oberstromigen Absenkung nach Wrobel vergrößert sich um 28 m,
der R90-Wert der oberstromigen Absenkung vergrößert sich um 12 m.
Im Gegensatz zum geplanten See wird durch die gegenseitige Beeinflussung der beiden
Gewässer der Wasserstand des Altsees geringfügig erhöht. Dies wird aufgrund seiner
Geometrie in Bezug auf die Grundwasserfließrichtung voraussichtlich in geringerer Höhe
stattfinden, als im geplanten See. Gleichwohl wird hier ebenfalls ein Wert von 0,1 m
angesetzt.
Hierdurch erfolgt im Altsee
• eine Vergrößerung der Reichweite der unterstromigen Aufhöhung nach Lübbe um 20 m.
Für den geplanten Tagebausee ergibt sich somit unter dem Einfluss des benachbarten
Sees in Zeitpunkten mit starkem Grundwassergefälle insgesamt
• eine oberstromige Absenkung
Ho = 0,28 m
Hieraus resultiert nach LÜBBE eine Gesamtreichweite der Grundwasserabsenkung im
Oberstrom von 185 m.
Die nach LÜBBE durchgeführten Reichweitenberechnungen ergeben gemäß W ROBEL
durchweg zu hohe Werte, die daher auch im vorliegenden Fall nicht realistisch sein dürften.
W ROBEL gibt bei den gleichen Eingangsdaten die Gesamtreichweite der oberstromigen
Absenkung mit lediglich 80 m an. Aus der Berechnung des sogenannten R90-Wertes kann
geschlossen werden, dass eine spürbare Beeinflussung des Grundwasserstandes im
Oberstrom der Auskiesung bis in etwa 34 m Entfernung abgeklungen ist.
Die für den geplanten Tagebausee berechneten Aufhöhungsbeträge am unterstromigen Ufer
sowie die entsprechenden Reichweiten werden sich zu Zeitpunkten mit maximalem
Grundwassergefälle durch die Erniedrigung des Seewasserstands ebenfalls verringern.
Da der Einfluss des Altsees jedoch in Zeiten mit niedrigerem Grundwassergefälle geringer
ist, wird aus Gründen der konservativen Abschätzung der Aufhöhungsbetrag von 0,22 m, der
sich bei isolierter Betrachtung des geplanten Sees ergibt, als Maximalannahme beibehalten.
Dementsprechend ändern sich die hierzu berechneten Reichweiten der Beeinflussung des
Grundwasserstands im Abstrom des geplanten Sees nicht. Demensprechend liegt die
nach LÜBBE berechnete Reichweite der unterstromigen Aufhöhung bei 44 m.
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Zusammenfassend ist festzuhalten:
Die ermittelten Absenkungs- und Aufhöhungsbeträge von 0,28 bzw. 0,22 m, die maximal
randlich des geplanten Sees zu erwarten sind, sowie die hieraus resultierende Reichweite
der Beeinflussung des Grundwasserstandes, sind im Vergleich zu den natürlichen
Grundwasserstandsschwankungen als gering zu werten. Aufgrund der ohnehin bestehenden
großen Grundwasserflurabstände von im Mittel 7 m im Bereich der Antragsfläche gehen von
den kleinräumigen Veränderungen des Grundwasserstands randlich des Tagebausees keine
Auswirkungen auf Böden oder Vegetation oder sonstige Schutzgüter aus.
Ebenso ist die Beeinflussung des Wasserstands im benachbarten, bereits bestehenden
Auskiesungssee, die sich durch die Herstellung des geplanten Gewässers ergibt, mit einem
zu erwartenden Betrag von ca. unter 10 cm gering, so dass sich hieraus ebenfalls keine
relevanten Auswirkungen ergeben.
Hinsichtlich der Grundwasserfließrichtung ist vorwiegend von kleinräumigen
Veränderungen im Umfeld der Vorhabensfläche auszugehen. Großräumig verändert sich die
Grundwasserfließrichtung nicht signifikant, sodass weiterhin von einem Strömungsverlauf
entsprechend den Gleichenpläne in Anhang 2 auszugehen ist.
Seewasserspiegel
Der Wasserspiegel im geplanten Tagebausee liegt - mit dem oben dargestellten
Berechnungsverfahren des Geologischen Dienstes (Annahme einer geringfügigen
Verschiebung der Kippungslinie in Richtung des oberstromigen Ufers) und auf Grundlage der
in Kapitel 6.3.4 dargestellten Grundwasserverhältnisse - im Mittel bei ca. 29,0 mNN. Hierin
ist der oben beschriebene Einfluss des angrenzenden, bestehenden Auskiesungssees
bereits berücksichtigt. Aufgrund des ebenfalls in Kap. 6.3.4 beschriebenen
Schwankungsbereiches der Grundwasserstände ist von einem Mindest-Seewasserstand von
ca. 28,1 mNN und einem Maximal-Seewasserstand von ca. 29,9 mNN auszugehen.
Grundwasserbeschaffenheit
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Nutzung des Abraummaterials für die
Ausgestaltung der Böschungsbereiche zu keinem nennenswerten Eintrag von Nährstoffen
führt. Diese Stoffe werden in erster Linie im Oberboden, der nicht im Grundwasserbereich
verfüllt wird, adsorptiv gebunden und reichern sich dort an. Es erfolgt keine Einbringung von
Fremdmaterial.
Im offenen Gewässer finden Abbau- und Bindungsprozesse für Nähr- und Schadstoffe statt,
sodass im Abstrom eines Baggersees häufig eine verminderte Stofffracht des Grundwassers
gegenüber dem Anstrom zu beobachten ist.
Das geplante Abbaugelände beinhaltet hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzflächen, wobei
die Ackerfluren deutlich überwiegen. Durch die Umwandlung in Wasserflächen wird ein mit
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der ackerbaulichen Nutzung einhergehender möglicher Eintrag von Dünger und Bioziden in
das Grundwasser nicht mehr erfolgen.
Gleichzeitig können jedoch durch die Freilegung der Grundwasseroberfläche, die im Zuge
der Auskiesungserweiterung erfolgt, über die Luftdeposition Nähr- und Schadstoffe
unmittelbar in den Grundwasserbereich eingetragen werden.
Hinsichtlich des Nährstoffeintrages durch Luftdeposition ist davon auszugehen, dass dieser
für zahlreiche Elemente unterhalb des Eintrages liegen wird, der bei landwirtschaftlicher
Nutzung zu verzeichnen ist. Dies gilt insbesondere für die Parameter Schwefel, Stickstoff,
Calcium und Magnesium.
Die Befrachtung des Grundwassers durch Schwermetalle kann jedoch durch die Freilegung
der Grundwasseroberfläche erhöht werden, da Schwermetalle überwiegend in den
Deckschichten festgelegt und in der Regel nur in geringem Umfang ausgewaschen werden.
Die vorliegenden See- und Grundwasseruntersuchungen geben jedoch keinen Hinweis auf
eine Beeinträchtigung der Wasserqualität oder eine beschleunigten Eutrophierungsneigung
des Sees. Daher ist von einer Belastung des geplanten Gesamtsees ebenfalls nicht
auszugehen.
Die im Vorhabensbereich befindliche Altablagerung zeigt derzeit keine grundwassergefährdenden Stoffausträge (siehe Stellungnahme des Büros Dr. Tillmanns & Partner,
Bergheim im Anhang 1), gleichwohl ist ihre Entfernung im Zuge des Abbaus aus
wasserwirtschaftlicher Sicht zu begrüßen.
Wasserwirtschaftliche Einrichtungen
Im Bereich der Erweiterungsfläche befinden sich mehrere Grundwassermessstellen sowie
ehemals auf dieser Fläche betriebene Entnahmebrunnen der Niederrheinischen Gas- und
Wasserwerke GmbH (NGW), Duisburg. Diese Entnahmebrunnen sind nicht mehr in Betrieb.
Die Messstellen und ggf. noch vorhandene Entnahmeeinrichtungen werden im Zuge des
Vorhabens fachgerecht entfernt. Sonstige Einrichtungen der Wasserwirtschaft befinden sich
nicht im Bereich der geplanten Erweiterungsflächen.
Für den geplanten Tagebausee ist eine Überwachung der Grund- und Seewasserqualität
vorgesehen. Hierzu sollen auch Messstellen im An- und Abstrom des geplanten Gewässers
untersucht werden. Es wird in Abstimmung mit den zuständigen Behörden geprüft werden,
ob hierzu die bereits im An- und Abstrom bestehenden Messstellen der LINEG (siehe
Anhang 2) herangezogen werden können, oder ob neue Messstellen zu errichten sind.
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Auswirkungen auf Oberflächengewässer
Durch die Herstellung eines Auskiesungsgewässers werden in seinem Nahbereich
Beeinflussungen des Grundwasserstands (Aufhöhung/Absenkung) hervorgerufen. Die
Grundwasserstandsänderungen sind auf die berechnete Reichweite der Beeinflussung
beschränkt (siehe Kapitel 8.2 / Abschnitt „Gesamtreichweite der Grundwasserbeeinflussung“). Bei Oberflächengewässern mit Grundwasseranbindung, die sich im Bereich
der Wasserstandsbeeinflussung befinden, können hieraus Veränderungen der
Wasserführung resultieren.
Die in Kapitel 6.3.4 beschriebenen Fließgewässer sowie die südlich von Stenden
befindlichen Teiche liegen in einer Entfernung zwischen 300 und 650 m zum geplanten
Tagebausee und somit sämtlich außerhalb der Reichweite der Grundwasserbeeinflussung.
Daher wird die beantragte Auskiesungserweiterung hierauf keinen Einfluss nehmen.
Das westlich der Vorhabensfläche befindliche Gewässer der genehmigten Abgrabung
Stenden ist vom Ufer des geplanten Tagebausees zwischen 90 m im Süden und 300 m im
Norden (Mittel ca. 250 m) entfernt. Auswirkungen hierauf wurden bereits im Kapitel 8.2
(Auswirkungen auf den Grundwasserstand) beschrieben.
8.2.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen sind nicht in relevantem Maß gegeben.
Aufgrund der ohnehin bestehenden großen Grundwasserflurabstände von im Mittel 7 m im
Bereich der Antragsfläche gehen von den kleinräumigen Veränderungen des
Grundwasserstands randlich des Tagebausees keine Auswirkungen auf Böden, Vegetation
oder sonstige Schutzgüter aus.
8.2.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen sind:
-
Geringere zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch Abgrabungserweiterung im Vergleich
zu einem Neuaufschluss an anderer Stelle
-
Vollständiger Abbau des nach heutigem Stand der Technik wirtschaftlich gewinnbaren
Lagerstätteninhaltes und damit Vermeidung von zusätzlichem Flächenverbrauch an anderer
Stelle
-
Rekultivierung ausschließlich mit vor Ort anstehendem Material (Oberboden, Abraum). Kein
Einsatz von Fremdmaterial.
-
Entsiegelung auf ca. 8.500 m² im Zuge des Abbaus
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Auswirkungen auf den Umweltbereich Klima/Luft
Innerhalb des Tagebaus wird durch die Herstellung offener Wasserflächen die Evaporation
erhöht. Mikroklimatisch verringert sich zwar die Luftfeuchtigkeit über dem See gegenüber
denjenigen der bewachsenen Landflächen infolge der erhöhten Windgeschwindigkeit,
insgesamt nimmt jedoch die Luftfeuchtigkeit durch die Herstellung der Seefläche zu. Dies hat
nicht zwangsläufig eine verstärkte Nebelbildung zur Folge. Für die Entstehung von Nebel ist
vielmehr der rasche Zufluss kalter Luftmassen entscheidend.
Auf den hergerichteten Randstreifen und Landböschungen werden kleinräumige, in nicht
relevantem Maße auftretende klimatische Abweichungen zu verzeichnen sein, die durch eine
Veränderung der Vegetationsausstattung (Gehölzstrukturen und Sukzessionsflächen
anstelle von landwirtschaftlichen Nutzflächen) sowie der Bodenverhältnisse (vornehmlich
kiesig-sandige Substrate gegenüber den derzeit anstehenden gewachsenen
Bodenhorizonten) bewirkt werden. Die im Rahmen der Wiederherrichtung vorgesehene
Anreicherung des Antragsgeländes mit Gehölzpflanzungen wird positive Effekte auf die
Luftqualität und auch auf das Lokalklima haben.
Der Abbaubetrieb wird in geringem Maße mit Geräusch- und Staubemissionen verbunden
sein, die mit der zur Zeit in Betrieb befindlichen Abgrabung weitestgehend identisch sein
werden. Die Staubbildung bleibt hierbei auf die Phase der Trockengewinnung beschränkt,
wobei die Intensität der Staubentwicklung vom Feuchtegrad der oberen Bodenschichten und
damit neben dem Grundwasserstand von den Niederschlagsereignissen und deren Intensität
abhängt.
Durch den in die Tiefe gehenden Abbau werden Staubemissionen kaum über die
Rahmenbetriebsplanfläche hinausgehende Auswirkungen haben. Die geplante frühzeitige
Abpflanzung des Tagebaugeländes einschließlich der Herstellung eines Walles im Süden
wird zusätzlich zu einer starken Minderung von Immissionen beitragen. Eine Staubbildung
bei der Quarzkies- und -sandgewinnung mittels Schwimmbagger ist nicht gegeben, da das
Material nass gewonnen wird.
Mit dem Einsatz der Landabbaugeräte (Radlader, Raupenfahrzeuge) sowie durch die Anund Abtransportvorgänge mittels LKW sind in geringem Maße Abgasemissionen verbunden,
die mit der momentanen Situation vergleichbar sind.
Nach Abschluss Abbau- und Herrichtungstätigkeiten gehen vom Abbaugelände keine
Emissionen mehr aus.
8.3.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen sind nicht in relevantem Maß gegeben.
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8.3.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen sind:
-
abschnittsweise Inanspruchnahme der Abbaufläche zur Minimierung und Kleinhaltung der
tatsächlichen Eingriffsfläche
-
8.4
Grundsätzlich wird zur Förderung, Aufbereitung und Verladung nur Gerät eingesetzt, das dem
Stand der Technik und damit allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Auswirkungen auf den Umweltbereich Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume
Auswirkungen auf die Vegetation
Die mit der sukzessiven Beseitigung der Vegetationsdecke innerhalb des beantragten
Erweiterungsgeländes verbundenen Auswirkungen werden nicht weitreichend sein, da
überwiegend intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen in Anspruch genommen werden.
Diese sind durch eine hohe floristische Artenarmut charakterisiert und weisen keine seltenen
oder gefährdeten Pflanzengesellschaften auf.
Alle im Erweiterungsgebiet vorkommenden Pflanzenarten kommen auch im weiteren
Untersuchungsraum vor, eine bestandsbedrohende Reduzierung der Bestände im
betrachteten Landschaftsraum bei Durchführung des Vorhabens ist nicht gegeben.
Ausnahme bildet die artenreichere Strauchhecke um das ehemalige Wasserwerk, die
abbaubedingt beseitigt wird. Die mit Durchführung des Vorhabens verbundene Beseitigung
von Gehölzen wird bei der Herrichtung durch Pflanzung von artenreichen BaumStrauchhecken, Baumgruppen und –reihen sowie Einzelbäumen ausgeglichen.
Nach vollzogener Wiedernutzbarmachung wird sich auf den Flächen im Laufe der Zeit,
bedingt durch die Schaffung verschiedenartiger Lebensräume, ein weitaus höheres
Pflanzenartenpotential etablieren können. Während sich auf den Abstandsstreifen und
Uferböschungen standortgerechte Gehölzformationen im Wechsel mit artenreichen, für
Magerstandorte charakteristische Ruderalfluren entwickeln können, bieten insbesondere die
ausgedehnten Flachwasserzonen vielen amphibischen und aquatischen Pflanzenarten neue
Lebensräume. Der mit Durchführung des Vorhabens entstehende See wird in unmittelbarer
Nachbarschaft zum vorhandenen, in der Entwicklung bereits fortgeschrittenen Gewässer
liegen. Somit ist bei den neu entstandenen Wasserflächen von einem vermehrten
Sameneintrag durch Wasservögel und Wind auszugehen und demzufolge von einer
beschleunigten Ausbildung artenreicher Pflanzengesellschaften im und am neu hergestellten
Gewässer. Hierbei ist auch mit der Ansiedlung von seltenen und gefährdeten Arten zu
rechnen.
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Auswirkungen auf die Fauna
In der beantragten Erweiterungsfläche dominieren artenarme Ackerschläge, sodass die
Auswirkungen in Bezug auf die faunistische Artenvielfalt ebenfalls nicht weitreichend sein
werden. Bei den beobachteten Tierarten handelt es sich – wie auch im weiteren
Untersuchungsraum - zum überwiegenden Teil um häufig vorkommende, mobile Arten, die in
der Lage sind, einem langsam fortschreitenden Abbaubetrieb auszuweichen und in
angrenzende, vergleichbar ausgestattete und ausreichend dimensionierte Ersatzhabitate
überzusiedeln. Insbesondere im Norden und Osten sowie südlich jenseits der Ortschaft
Stenden schließen ausgedehnte Landwirtschaftsflächen in vergleichbarer Ausprägung an.
Negative Auswirkungen auf Amphibien- oder Reptilienpopulationen werden bei Durchführung
des Vorhabens nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu verzeichnen sein, da innerhalb der
beantragten Erweiterungsfläche keine Arten der genannten Tiergruppen beobachtet wurden.
Durch die sukzessive Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen und deren Umwandlung
in eine Seefläche werden keine bedeutenden Lebensräume verloren gehen.
Als Vernetzungsstruktur wird eine artenreichere Strauchhecke auf dem Gelände des
ehemaligen Wasserwerks durch den beantragten Tagebau entfernt. Im Zuge der
Wiedernutzbarmachung werden u.a. durch Anpflanzung – zum Teil auch vorzeitig großflächige Heckenformationen geschaffen, die diesen Verlust mehr als ausgleichen und
entsprechende Funktionen im Biotopverbundsystem übernehmen werden.
Die neu entstehenden Gewässerbereiche in direkter Nachbarschaft zum genehmigten
Abgrabungssee werden entsprechend den Erfahrungen bei anderen Nassabgrabungen
bereits während der Abbauphase von Vogelarten als Brut- und Nahrungshabitat sowie als
Rastgebiet für Durchzügler angenommen. Die vorgesehene Wiedernutzbarmachung des
Tagebaugeländes ist hauptsächlich auf Biotop- und Artenschutzmaßnahmen ausgerichtet.
Mit den geplanten Herrichtungsmaßnahmen sollen darüber hinaus gezielt Lebensräume für
gefährdete oder seltene Tierarten entstehen, um deren Populationen zu erhalten bzw. zu
stärken. Bereits während der Abbauphase sollen temporär entstehende Steilböschungen für
die Dauer des Abbaus der am bestehenden Abgrabungssee heimischen
Uferschwalbenkolonie weiterhin geeignete Bruthabitate bieten. Durch eine gelenkte
Abbauplanung wird dafür Sorge getragen, dass während des Abbaubetriebes stets frische
Steiluferabbrüche für die gemäß Rote Liste NRW als „gefährdet“ eingestufte Uferschwalbe
vorhanden sein werden. Die Erfahrungen haben nämlich gezeigt, dass ausschließlich neu
entstandene Steilufer besiedelt werden. Über die Abbauphase hinaus belassene
Steilböschungen hingegen sind infolge Einwirken äußerer Einflüsse, vor allem durch
fortschreitende Erosionserscheinungen, innerhalb kurzer Zeit als Lebensraum für
Uferschwalbenkolonien nicht mehr geeignet und werden aufgegeben.
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Auch für andere Tiergruppen wie z.B. Amphibien, Reptilien und Insekten, die insbesondere
als Pionierarten offene Kies- und Sandböden sowie Ruderalfluren bevorzugen, stellen die
neu entstehenden Biotope attraktive Lebensräume dar, die in ihrer natürlichen Ausprägung
in der umgebenden Landschaft nur noch selten vorkommen.
Die Vielzahl der geschaffenen Biotoptypen in Verbindung mit einem erhöhten Pflanzenartenpotenzial wird eine größere faunistische Vielfalt nach sich ziehen. Durch die
Umwandlung der zur Zeit vorherrschenden Landwirtschaftsflächen in aquatische,
amphibische sowie verschiedenartig ausgebildete terrestrische Lebensräume werden vielen
Tierarten neue bzw. vergrößerte Nahrungs- und Fortpflanzungshabitate geboten. Hier sind
zum einen diverse Wat- und Wasservögel zu nennen. Zum anderen werden Amphibien in
den ausgedehnten Flachwasserzonen, vor allem im Nordwesten (alternativ im Südwesten)
des hergerichteten Geländes, adäquate Laichplätze vorfinden, ebenso wie Libellenarten und
andere Wirbellose. Auch die am vorhandenen Abgrabungssee über die genehmigte
Rekultivierungsplanung hinaus vorgesehene Ausweitung der Flachwasserbereiche durch
Einbau von Abraum sowie die geplante Belassung des ausgebildeten Schwemmsandfächers
am Anlagenstandort wird für eine Vielzahl der dort heimischen Tierarten positive
Auswirkungen haben.
Da sich am westlich angrenzenden Abgrabungssee im Laufe der Zeit bereits ein
vielfältigeres faunistisches Artenpotential ausgebildet hat und auf der beantragten
Tagebauerweiterung gleichartige Lebensräume geschaffen werden sollen, ist diesbezüglich
von einer beschleunigten Besiedlung der neu hergerichteten Flächen auszugehen. Mit der
Maßnahme, den für die Bandstraße herzustellenden Durchlass unter dem Mühlenweg auch
nach Abbauende zu belassen, soll dieser Vorgang noch unterstützt werden. Zudem bewirkt
der Durchlass für bodenbewohnende Tiere einen gefahrlosen Wechsel zwischen beiden
Gewässern unter Vermeidung einer Straßenquerung.
Neben den bereits vorhandenen Tierarten, denen ein vergrößertes Habitatangebot zur
Verfügung stehen wird, ist zusätzlich mit der Ansiedlung weiterer Tierarten zu rechnen.
Die sich auf den Ufer- und Böschungsbereichen entwickelnden Ruderalfluren werden im
Vergleich zu den jetzigen Landwirtschaftsflächen über ein größeres Blütenangebot verfügen
und u.a. einer Vielzahl von Kleinlebewesen wie Schmetterlinge, Käfer, Fliegen sowie
Spinnen als Nahrungsquelle, Versteck und Fortpflanzungshabitat dienen. Auch Kleinsäuger
werden in Verbindung mit den zu pflanzenden Gehölzbeständen günstige
Ansiedlungsmöglichkeiten
antreffen.
Ebenso
werden
sich
im
genehmigten
Abgrabungsbereich durch den dauerhaften Erhalt der Flächen des Anlagenstandortes über
das Abbauende hinaus weitere hochwertige ruderale Magerstandorte entwickeln können.
Insgesamt steht einer zeitlich begrenzten Eingriffswirkung eine dauerhafte Verbesserung der
landschaftsökologischen Verhältnisse gegenüber. Das Tagebaugelände wird nach Abbau
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und erfolgter Wiedernutzbarmachung aus faunistischer Sicht im Vergleich zum Ist-Zustand
deutlich höherwertiger sein.
8.4.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen
Die zu erwartende deutlich höhere floristische und faunistische Vielfalt im Betrachtungsraum
bedingt insbesondere positive Effekte für den Menschen. So werden sich nach erfolgter
naturnaher Rekultivierung in weitaus stärkerem Maße Möglichkeiten zur Naturbeobachtung
ergeben, einhergehend mit einem größeren Landschaftserleben.
Das geplante Vorhaben wird somit positive Auswirkungen auf die Umweltbereiche Mensch,
Erholung und Landschaft haben.
8.4.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen
Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von
Umweltbelastungen sind für den Umweltbereich Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume
maßgeblich:
-
Inanspruchnahme nahezu ausschließlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und Wege von
geringer ökologischer Wertigkeit
-
Nutzung des vorhandenen Betriebsgeländes sowie der bestehenden Zu- und Abfahrtswege,
dadurch keine zusätzliche Flächeninanspruchnahme
-
Abschnittsweise Rekultivierung der abgebauten Flächen zur Geringhaltung des Eingriffs und zur
frühzeitigen Funktionsübernahme des angestrebten Rekultivierungszieles
-
Durch eine gelenkte Abbauplanung wird dafür Sorge getragen, dass während des
Abbaubetriebes stets frische Steiluferabbrüche für die gemäß Rote Liste NRW als „gefährdet“
eingestufte Uferschwalbe vorhanden sein werden.
-
Anpflanzung
standortgerechter
Laubgehölze
zur
ökologischen
Aufwertung
und
landschaftsgerechten Einbindung der Rekultivierungsflächen sowie zum Schutz vor externen
Störfaktoren
-
Schaffung von breiten Flachwasserzonen, temporären Kleingewässern und nährstoffarmen
Sukzessionsflächen als wertvolle Lebensräume für diverse Tier- und Pflanzengesellschaften
-
Naturnahe Ausgestaltung des verbleibenden Stillgewässers durch Eingrünung der breiten
Flachwasserzonen mittels punktuellen Röhricht-Initialpflanzungen und Weiden-Ufergebüschen
-
Überlassung von großflächigen Böschungs- und Uferbereichen der natürlichen Sukzession zur
Entwicklung von artenreichen Pflanzgesellschaften unterschiedlicher Entwicklungsstadien sowie
Freihaltung von Offenlandbiotopen
-
Vollständiger Rückbau der betrieblichen Einrichtungen einschließlich des Anlagenstandortes
nach Beendigung des Abbaus
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
71
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
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8.5
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Auswirkungen auf den Umweltbereich Erholung/Landschaft
Auswirkungen auf Erholung
Das geplante Erweiterungsgelände beinhaltet momentan überwiegend Landwirtschaftsflächen und ist somit hinsichtlich der Aspekte Freizeit und Erholung nahezu ohne Bedeutung.
Vorhandene Freizeiteinrichtungen liegen in ausreichender Entfernung zum Tagebaugelände
und werden keine Beeinträchtigungen erfahren. Ebenso wird die durch Stenden verlaufende
Dorfstraße, welche als Hauptroute eines Radwanderweges gekennzeichnet ist und
insbesondere während der Sommermonate von Radfahrern genutzt wird, über die gesamte
Abbaudauer ohne Einschränkungen befahrbar sein.
Für die Dauer des Tagebaus soll ein Teilbereich des temporären Walles der sog. „Stillen
Erholung“ zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist auf dem Wall im Süden der
Tagebaufläche bereits zu Abbaubeginn die Anlage eines Spazierweges geplant (siehe
Anlage 4). Der vorgesehene Aussichtspunkt erlaubt einen guten Überblick über das
Gewässer und die Gewinnungs- und Rekultivierungstätigkeiten. Damit soll den Bürgern und
Interessierten Einblick in den Abbauprozess und die Wiedernutzbarmachung sowie mittels
einer Schautafel Informationen zu Geologie und Kiesabbau gegeben werden. Nach
Beendigung der Abbautätigkeiten im Raum wird dieser Wall zurückgebaut.
Auswirkungen auf die Landschaft
Während des Abbaubetriebes wird eine lokale Verfremdung des Landschaftsbildes zu
verzeichnen sein, welche vor allem durch die entstehenden Offenbodenbereiche, die zur
Gewinnung von Quarz und Quarzit eingesetzten Abbaugeräte sowie durch Aufbereitungsund Transportvorgänge bewirkt wird.
Die nachteiligen Veränderungen des Landschaftsbildes bleiben auf die Abbauphase
beschränkt und werden somit nur von begrenzter Dauer sein. Zudem wird der
Tagebaubetrieb sukzessive durchgeführt, sodass sich jeweils nur bestimmte Abschnitte in
Abbau befinden. Darüber hinaus findet die Gewinnung der Quarzkiese und –sande in der
Tiefe unterhalb der Geländeoberkante statt. Da die Wiedernutzbarmachung des Geländes
dem Abbaufortschritt zeitversetzt um ein Jahr folgt, werden sich Beeinträchtigungen der
Landschaft lediglich auf einzelne Abbauabschnitte beschränken und somit nicht weitreichend
sein.
Zudem werden im Zuge des Abbaus durch Beseitigung der Wasserwerkseinrichtungen und
Landwirtschaftsgebäude negativ wirksame Strukturen entfernt, was zu einer Verbesserung
des Landschaftsbildes beiträgt.
Nach beendetem Abbau werden alle betriebsbedingten Anlagen entfernt bzw. zurückgebaut
sein, die eine Beeinträchtigung der Landschaft bewirkt haben (einschließlich des Walles im
Süden). Auch der bereits vorhandene Anlagenstandort sowie die hergestellte Bau- und
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72
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
Bandstraße auf dem genehmigten Abbaufeld werden nach Erfüllung ihrer Funktionen
zurückgebaut.
Das auf der Erweiterungsfläche durch Abbautätigkeit entstehende Stillgewässer wird im
Rahmen der Wiedernutzbarmachung naturnah ausgestaltet. Zudem werden im
angrenzenden genehmigten Abgrabungssee Tiefenwasserzonen in ausgedehnte
Flachwasser- und Verlandungsbereiche umgewandelt sowie zusätzliche Landflächen durch
Belassung des Anlagenstandortes nach Rückbau der betrieblichen Einrichtungen zur
Verfügung stehen. Nach vollständiger Wiederherrichtung des Erweiterungsgeländes
einschließlich der zusätzlich hergestellten Flachwasser- und Verlandungsbereiche im
vorhandenen Abgrabungssee wird die Vielgestaltigkeit der dort entstehenden
Landschaftselemente (Stillgewässer mit geschwungenen Uferlinien und ausgedehnten
Flachwasserzonen, artenreiche Gehölzstrukturen und Sukzessionsfluren) dazu beitragen,
die landschaftsökologische und –ästhetische Wertigkeit des Tagebaugeländes zu steigern
und das Landschaftsbild des betrachteten Untersuchungsraumes aufzuwerten. Durch eine
nur lückige Bepflanzung im Süden soll vom Ortsrand Stenden aus der Blick auf das
Gewässer und seine Ufer ermöglicht werden.
8.5.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen sind nicht gegeben.
8.5.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen
Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
Umweltbelastungen sind für den Umweltbereich Erholung/Landschaft maßgeblich:
von
-
Weiternutzung des bereits vorhandenen Betriebsgeländes einschließlich des bestehenden
Transportweges, keine neue Flächeninanspruchnahme
-
Abschnittsweise Rekultivierung der abgebauten Flächen zur Geringhaltung des Eingriffs und zur
frühzeitigen Funktionsübernahme des angestrebten Rekultivierungszieles
-
Herstellung geschwungener Uferböschungen mit variierenden Neigungsverhältnissen zur landschaftlichen Einbindung des entstehenden Sees
-
Ökologische und ästhetische Anreicherung der Landschaft
-
Abtragung des geschütteten Walles zur Wiederherstellung des ursprünglichen Geländereliefs
-
Beseitigung aller betriebsbedingten Anlagen nach Erfüllung ihrer angedachten Funktionen
8.6
Auswirkungen auf den Umweltbereich Wohnen
Die mit der Erweiterung im Tagebau Stenden verbundenen voraussichtlichen Auswirkungen
auf die ansässige Bevölkerung während der Abbauphase unterscheiden sich von denen
nach der Wiedernutzbarmachung des Geländes.
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73
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
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Die infrastrukturelle Anbindung der Siedlungsbereiche wird über die gesamte Abbaudauer
und darüber hinaus zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Auf dem 50 m breiten Abstandsstreifen im Süden der Tagebaufläche soll ein Wall geschüttet
und nachfolgend bepflanzt werden. Hierdurch werden die ausschließlich während der
Abbauphase auftretenden akustischen und optischen Nebeneffekte in hohem Maße
reduziert. Gleichzeitig wird den Anwohnern und Interessierten Einblick in die Abbau- und
Rekultivierungsvorgänge während des Tagebaus über Aussichtspunkte und Infotafel
gegeben. Darüber hinaus sollen auf Teilbereichen der Abstandsstreifen frühzeitig weitere
Abpflanzungen zu den angrenzenden Nutzungen durchgeführt werden, die Immissionsschutzfunktionen übernehmen werden.
Die abbaubedingten Nebeneffekte werden mit denen der derzeit betriebenen Abgrabung
vergleichbar sein. Sie sind von begrenzter Dauer und umfassen einen Zeitraum von
voraussichtlich insgesamt 20 Jahren. Hierbei stehen akustische Belästigungen der
Anwohner in Abhängigkeit von der Lage des jeweiligen Abbauabschnittes und werden somit
nur zeitlich eng begrenzt wirksam. Optische Beeinträchtigungen sind temporär durch
entstehende Offenbodenbereiche und Bodenmieten sowie durch den Abbaubetrieb selbst
(Radlader-, LKW- und Schwimmbaggereinsatz) gegeben.
Während des Tagebaubetriebes werden in geringem Maße Staubemissionen verursacht. Die
Staubbildung ist auf die Phase des Trockenabbaus beschränkt. Mit dem Einsatz eines
Schwimmbaggers zur weiteren Gewinnung der Quarzkiese und -sande ist eine Staubbildung
nicht mehr gegeben, da der Rohstoff nass gewonnen wird. Zudem wird der größte Teil der
Abbautätigkeiten in Tieflage durchgeführt, sodass eventuelle Staubbelästigungen kaum über
die Antragsfläche hinaus wirksam werden.
Abbaubedingte Geräuschemissionen sind gering und überschreiten nicht die zulässigen
Grenzwerte nach TA Lärm. Das eingesetzte Abbaugerät ist hinsichtlich Schallschutz nach
dem neuesten Stand der Technik ausgerüstet. Insgesamt werden die abbaubedingten
Geräuschemissionen mit denen des in Betrieb befindlichen Tagebaus identisch sein.
Auch die Aufbereitung der gewonnenen Rohstoffe wird wie derzeit im vorhandenen Kieswerk
erfolgen. Die hier durch Klassierung, Verladung sowie an- und abfahrendem LKW-Verkehr
verursachten Emissionen werden gegenüber der jetzigen Situation unverändert bleiben.
Hinsichtlich Lärm- und Schadstoffemissionen ist die B 9 und die durch Stenden ziehende
Dorfstraße als Vorbelastung des Untersuchungsraumes zu berücksichtigen. Auch der durch
Kraftfahrzeuge verursachte Lärmpegel der südlich verlaufenden A 40 und der L 362 strahlt in
den betrachteten Raum hinein. Die vorhabensbedingten Emissionen werden die
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74
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
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Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
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bestehenden Belastungen in nicht relevantem Maße erhöhen und ähnlich der jetzigen
Situation sein.
Nach Beendigung der vorgesehenen Abbauaktivitäten und abgeschlossener
Wiedernutzbarmachung (voraussichtlich 22 Jahre nach Abbaubeginn) gehen von dem
Antragsgebiet keine Emissionen mehr aus. Das wiederhergestellte Gelände wird durch die
Schaffung vielfältiger Biotoptypen ökologisch und ästhetisch aufgewertet und
landschaftsgerecht eingebunden sein. Mit der geplanten naturnahen Wiedernutzbarmachung
des Geländes wird neben wertvollen Flächen für den Arten- und Biotopschutz ein
hochwertiger Freiraum geschaffen, der auch zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der
Lebensqualität der Anwohner beiträgt. Im Süden wird nach Rückbau des Walles durch eine
nur lückige Uferbepflanzung den Anwohnern in Teilbereichen der freie Blick auf den
Landschaftssee ermöglicht.
8.6.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen sind nicht gegeben.
8.6.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen
Für den Umweltbereich Wohnen sind zur Vermeidung
Umweltbelastungen folgende Maßnahmen vorgesehen:
und
Verminderung
von
-
Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstandes zwischen Abbaugrenze und Gebäuden
-
Einsatz eines geräuscharmen Abbaugerätes, Einhaltung der Grenzwerte gemäß TA -Lärm über
die gesamte Abbaudauer
-
frühzeitige Abpflanzung von Abstandsstreifen
-
Minimierung möglicher abbaubedingter Staubemissionen durch Gewinnung der Kiessande im
Nassabbau
-
Aufwertung des Wohnumfeldes durch naturnahe Rekultivierung
8.7
Auswirkungen auf den Umweltbereich Land-/Forstwirtschaft
Mit Durchführung des Vorhabens ist eine Beseitigung von insgesamt rund 40 ha
landwirtschaftlicher Nutzfläche , zum größten Teil ertragreicher Ackerschläge, verbunden.
Hierbei wird die ackerbauliche Nutzung sukzessive entsprechend dem Abbaufortschritt
aufgegeben, wobei die noch nicht beanspruchten Flächen bis zum Abbau weiter
landwirtschaftlich genutzt werden können.
Im Rahmen der geplanten Wiedernutzbarmachung soll die abbaubedingt entstandene
Wasserfläche erhalten bleiben und naturnah ausgestaltet werden, eine Wiederherstellung
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75
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
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von Landwirtschaftsflächen ist im Bereich der Abbauflächen nicht vorgesehen. Demnach ist
in diesem Bereich von einem dauerhaften Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen und dem
damit einhergehenden Ernteverlust auszugehen. Zu beachten ist dabei, dass fast alle
betroffenen Landwirte demnächst in Altersruhestand gehen und keine Nachfolger für die
Weiterführung des Betriebes haben.
Im Süden des Erweiterungsgeländes hingegen werden Flächen nach Rückbau der
Verwallung wieder der ursprünglichen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zugeführt,
nachdem die Böden durch Lockerung und Bodenauftrag entsprechend vorbereitet worden
sind. Neben Ackerfluren sollen zusätzlich auch wieder Grünlandparzellen wiederhergestellt
werden.
Die landwirtschaftliche Nutzung angrenzender Flächen wird wie derzeit uneingeschränkt
möglich und über die gesamte Abbaudauer gewährleistet sein. Die vorhabensbedingte
geringe Grundwasserbeeinflussung wird nicht weitreichend sein und zu keinen
Ernteeinbußen auf angrenzenden Flächen führen, zumal zu den Nachbargrundstücken
ausreichend dimensionierte Abstandsstreifen eingehalten werden.
Forstwirtschaftliche Nutzflächen sind innerhalb des Tagebaus nicht vorhanden. Die in der
Südhälfte des Untersuchungsraumes stockenden Waldparzellen der Niederungen befinden
sich erst in ca. 400 m Entfernung zum Tagebaugelände. Da die mit dem Abbau verbundene
Grundwasserbeeinflussung gering und nicht weitreichend ist, sind bezüglich der
forstwirtschaftlichen Nutzung keine vorhabensbedingten Auswirkungen gegeben. Die
Wuchsleistung der Bestände wird durch den beantragten Tagebau in keiner Weise
gemindert werden.
8.7.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen
Durch die vorhabensbedingte Umwandlung der vorherrschenden Ackerfluren in
Wasserflächen sowie hochwertige amphibische und terrestrische Lebensräume wird
insbesondere die Pflanzen- und Tierwelt profitieren, die nach erfolgter Rekultivierung ein
Mosaik verschiedenartiger Habitate vorfinden wird. Es ist davon auszugehen, dass sich auf
den wieder hergerichteten Flächen im Vergleich zum Ist-Zustand ein deutlich höheres
Arteninventar etablieren wird.
Darüber hinaus wird der Nährstoff- und Biozideintrag in den Boden durch Aufgabe der
landwirtschaftlichen Nutzung ausgesetzt, sodass sich die Änderung der Nutzungsform auch
auf den Umweltbereich Boden und Grundwasser positiv auswirken wird.
8.7.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen
Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
Umweltbelastungen sind für den Umweltbereich Land-/Forstwirtschaft maßgeblich:
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von
76
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
-
Readymix Kies GmbH
Nutzung des bereits vorhandenen Anlagenstandortes sowie der bestehenden Zu - und
Abfahrtswege, keine neue Flächeninanspruchnahme
-
8.8
Nutzung der noch nicht in Abgrabung befindlichen Flächen in der ursprünglichen Form bis zum
Abbau
Auswirkungen auf den Umweltbereich Kultur-/ Sachgüter
Da nach derzeitigem Kenntnisstand innerhalb der Erweiterungsfläche keine Kulturgüter
vorhanden bzw. bekannt sind, sind diesbezüglich auch keine vorhabensbedingten
Auswirkungen zu benennen.
Von dem geplanten Tagebau werden an Sachgütern zum einen Landwirtschaftsflächen mit
Erschließungswegen sowie der anstehende Rohstoff Quarzkies und -sand, zum anderen
ehemalige Einrichtungen der Wasserwirtschaft und ein derzeit noch landwirtschaftlich
genutzter Gebäudekomplex in Anspruch genommen.
Die nicht mehr benötigten landwirtschaftliches Gebäude im Westen werden sachgerecht
zurückgebaut. Zu dem verbleibenden Wohnhaus wird ein Abstand von 20 m zur
Abbaugrenze eingehalten, sodass keine Schäden oder Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Versorgungsleitungen sind innerhalb des Erweiterungsgeländes nicht vorhanden.
Auf die anderen Sachgüter im Untersuchungsraum, wie die Siedlungsbereiche von Stenden,
Stenderhorst und Rahm oder die vorhandenen Leitungen zur Ver- und Entsorgung sind
keine vorhabensbedingten Auswirkungen zu erwarten. Die Instandhaltung des Mühlenweges
ist privatrechtlich mit der Gemeinde Kerken geregelt.
8.8.1 Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen
Wechselwirkungen mit anderen Umweltbereichen sind nicht gegeben.
8.8.2 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen
Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
Umweltbelastungen sind für den Umweltbereich Kultur- und Sachgüter maßgeblich:
-
Einhaltung ausreichender Sicherheitsabstände zwischen Abbaukante und Gebäuden
-
Herstellung standsicherer Endböschungen
von
Rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme wird gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz NW dem
Landschaftsverband Gelegenheit zur fachwissenschaftlichen Untersuchung gegeben. Sollten
Bodendenkmale oder sonstige kulturelle oder archäologische Objekte bei den
Abgrabungsarbeiten aufgefunden werden, wird die zuständige Behörde für Denkmalschutz
informiert, um dieser Gelegenheit zur Bergung der Funde zu geben.
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77
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
9.
RAUMORDNERISCHE BEWERTUNG DES VORHABENS
9.1
Verträglichkeit mit den landesplanerischen Vorgaben
Die Planung für die projektierte Tagebauerweiterung bezieht sich auf einen Standort, der im
LEP als „Freiraum“ mit „Grundwasservorkommen“ dargestellt ist. Durch die mit dem
Vorhaben verbundene Umwandlung einer Land- in eine Wasserfläche bleibt der
Freiraumcharakter des beantragten Bereichs weiterhin erhalten.
Da die Gewinnung der Kiese und Sande wie derzeit im Nassabbau erfolgen soll, werden die
Grundwasserdeckschichten innerhalb der Nettoabbaufläche entfernt und das Grundwasser
freigelegt. Dem gemäß LEP (B.III.4.32) bei der Kennzeichnung „Grundwasservorkommen“
zu berücksichtigende ‚langfristige Schutz der Wasserressourcen für künftige Generationen‘
wird mit dem Vorhaben nicht zuwider gehandelt.
Entsprechend den Erläuterungen zum LEP NRW (C.IV. 3.9) werden bei der
Wiedernutzbarmachung in Anspruch genommener Flächen hinsichtlich der Nachfolgenutzungen die ökologische Bedeutung und die Eignung für Erholungszwecke berücksichtigt.
Die Abbaufläche wird landschaftlich eingebunden und ökologisch aufgewertet. Das
Vorhaben wird so umweltschonend wie möglich ausgeführt werden.
Insgesamt ist das Vorhaben mit den im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
dargelegten landesplanerischen Zielen vereinbar.
Gemäß den textlich formulierten Zielen des GEP für die Rohstoffgewinnung sind
Abgrabungen nur innerhalb der dargestellten Abgrabungsbereiche vorzunehmen. Das
Vorhaben entspricht daher zur Zeit nur zu etwa 50 % den zeichnerischen Zielen des
Gebietsentwicklungsplanes.
Die Raumbedeutsamkeit der geplanten GEP-Änderung ist vernachlässigbar gering, da es
sich lediglich um eine Flächenverschiebung bzw. einen Flächentausch eines bereits
dargestellten BSAB in einem konfliktfreien Bereich handelt. Die Flächenverschiebung hat
keinen Einfluss auf das Mengengerüst des GEP.
Grundsätzlich ist das Vorhaben am bezeichneten Standort regionalverträglich, da sich das
Vorhaben, wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben, ohne Nutzungskonflikte in die
Umgebung und die Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes integrieren lässt.
Weiterhin entspricht das projektierte Vorhaben den Zielen des Gebietsentwicklungsplans
Düsseldorf sowie den Vorgaben des Regionalrates in den nachfolgend aufgeführten
Punkten:
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
78
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Ziele und Vorgaben des
GEP/Regionalrates
Readymix Kies GmbH
Neudarstellung/Verschiebung des BSAB
für das Vorhaben
Erweiterung Tagebau Stenden
Lage im Rheinfernen Hinterland
Ja
Sozial- und umweltverträgliche Anbindung
Ja
Direkte Anbindung an eine überörtliche Straße
(B 9) und Autobahnanschluss (A 40) ohne
Ortsdurchfahrt
Erweiterung vor Neuaufschluss
Ja
Lage im konfliktarmen Bereich
Es handelt sich zum überwiegenden Teil um
Ackerfluren, die intensiv bewirtschaftet werden und
von ökologisch geringer Wertigkeit sind.
Schutzgebiet sind nicht betroffen.
Besondere Koordinationsmöglichkeiten mit
Ja
anderen Raumnutzungen
Die landschaftsökologische Entwicklung der
Flächen im Rahmen der Rekultivierung zielt auf
Gesellschaftlicher Mehrwert
eine Optimierung der Belange des Arten- und
Biotopschutzes ab. Neben der Schaffung
vielgestaltiger Lebensräume wird auch eine
Aufwertung des Wohnumfeldes
Erholungsfunktion bewirkt.
Haushälterischer Umgang mit dem Rohstoff
und
der
Ja
Die Lagerstätte beinhaltet eine deutlich höhere
Kiesmächtigkeit
(über
25 m)
als
andere
Lagerstätten in NRW, was eine größtmögliche
Gewinnung von Rohstoffmengen im Verhältnis zur
Flächeninanspruchnahme gewährleistet. Zudem ist
der anstehende Kies von sehr guter Qualität.
Standortsicherung
Der Betrieb des Abgrabungsstandortes sichert
Langfristige Versorgungssicherheit
dauerhaft 8 Arbeitsplätze sowie rund 40 Folgearbeitsplätze im Baugewerbe.
Bei einer Größe der Abbaufläche von ca. 38 ha ist
von einer langfristigen Versorgungs sicherheit für
die Abnehmer der Firma Readymix in der Region
für etwa 20 Jahren auszugehen.
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79
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Regionale Vermarktung
Readymix Kies GmbH
Ja, ausschließlich
Die Produkte des Kieswerks Stenden dienen zum
einen
der
Versorgung
der
eigenen
Transportbetonwerke in der Region, zum anderen
Firmen des Bauhaupt- und –nebengewerbes im
Umkreis von ca. 30 Kilometern.
Insgesamt betrachtet, kann die Verträglichkeit des Vorhabens sowohl mit den
Umweltbelangen als auch mit den bestehenden Nutzungen sowie die Vereinbarkeit mit den
Zielen der Landes-, Regional- und Kommunalplanung festgestellt werden.
9.2
Verträglichkeit mit den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und
Schutzgütern unter Berücksichtigung von Minderungs- und
Kompensationsmaßnahmen
Mit der geplanten Tagebauerweiterung sind landschaftsökologische und -ästhetische Vorteile
verbunden, die aus der beabsichtigten naturnahen Rekultivierung einschließlich der
geplanten Kompensationsmaßnahmen resultieren.
Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung im Raum wird aufgrund der vorgesehenen
Belassung eines Stillgewässers Einschränkungen erfahren, die aus ökologischer und
wasserwirtschaftlicher Sicht aber positiv zu bewerten sind. Forstwirtschaftliche Belange sind
nicht betroffen.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind zeitlich begrenzt und bleiben auf die
Abbauphase beschränkt. Durch die geplante Rekultivierung ist eine landschaftsgerechte Einbindung gewährleistet. Eine Steigerung der landschaftsökologischen und -ästhetischen
Wertigkeit des Antragsgeländes sowie eine Erhöhung der landschaftlichen Vielfalt wird
erreicht und der Erholungswert des Gebietes positiv beeinflusst.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen auf umliegende Biotopstrukturen und auf das
Schutzgut Wasser sind unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen zur
Vermeidung und Verminderung nicht erheblich.
Das Gesamtrekultivierungskonzept stellt neben den Belangen des Biotop- und
Artenschutzes auch eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität für Anwohner und
Erholungssuchende in den Vordergrund.
Insgesamt betrachtet, ergibt sich für das geplante Vorhaben an diesem Standort nur ein
geringes Konfliktpotenzial gegenüber Schutzgütern und Nutzungen. Eine Verträglichkeit mit
den betroffenen Nutzungen, Schutzkategorien und Schutzgütern wird festgestellt.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
80
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
10.
Readymix Kies GmbH
HINWEISE FÜR NACHFOLGENDE VERFAHRENSSCHRITTE
Die Lagerstätte Stenden enthält den gemäß §3 Abs. 4 BBergG grundeigenen Rohstoff
Quarz und Quarzit zur Herstellung von feuerfesten Erzeugnissen oder Ferrosilizium. Die
entsprechende Eignungsfeststellung wurde durchgeführt und die Homogenität der
Lagerstätte von Geologischen Dienst NRW bestätigt. Somit ist für das einzuleitende
Verwaltungsverfahren die Bergbehörde zuständig.
Demnach ist zunächst bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie,
die Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes zu beantragen. Für die Zulassung ist gemäß
§ 52 Abs. 2a ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die Planfeststellung des
Rahmenbetriebsplanes berechtigt aber noch nicht zum Abbau. In einem nachfolgenden
Schritt sind abschnittsweise Hauptbetriebspläne zu erstellen, deren Zulassung dann zum
Abbau berechtigt.
Das Rahmenbetriebsplanverfahren ist bereits angelaufen. Die Antragsunterlagen mit
Umweltverträglichkeitsstudie und Landschaftspflegerischem Begleitplan sind bei der
Genehmigungsbehörde eingereicht und im Beteiligungsverfahren.
10.1
Umweltverträglichkeitsprüfung
Gemäß § 52 Abs. 2a BBergG ist „die Aufstellung eines Rahmenbetriebsplanes zu verlangen
und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 57a und 57b
durchzuführen, wenn ein Vorhaben nach § 57c einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.“
Gemäß § 57c BBergG in Verbindung mit der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) bedarf die betriebsplanpflichtige
Gewinnung von nicht energetischen Bodenschätzen im Tagebau mit einer Größe der
beanspruchten Abbaufläche von mehr als 10 ha oder mit der Notwendigkeit einer
Herstellung eines nicht unbedeutenden Gewässers der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Auf die für diese Antragsunterlagen durchgeführten Untersuchungen wurde zur Vermeidung
von Mehrfachprüfungen in den vorliegenden Unterlagen zurückgegriffen.
10.2
Bauleitplanverfahren, Eingriffsregelung
Eine Flächennutzungsplanänderung ist nicht erforderlich, da Auskiesungen in der
Bauleitplanung nur nachrichtlich von den Fachplanungen übernommen werden.
Die Eingriffsregelung wird im entsprechenden Rahmenbetriebsplanverfahren in einem
Landschaftspflegerischen Begleitplan geregelt.
Insgesamt stehen dem direkten Eingriff in vornehmlich geringwertige Biotoptypen
Maßnahmen gegenüber, die durch Schaffung eines vielfältigen Mosaiks von Biotopen
wesentlich größere ökologische Bedeutung haben werden als der derzeit vorzufindende
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
81
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
Bestand. Durch die im Rahmen der Wiedernutzbarmachung neu hergestellten Biotoptypen
werden sich die in Anspruch genommenen Flächen mindestens gleichwertig, in großen
Teilen jedoch auch mit einer wesentlich höheren ökologischen Wertigkeit ausbilden als im
derzeitigen Zustand.
Es ist davon auszugehen, dass die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen auf der
Antragsfläche einen funktionalen Ausgleich zum Eingriff darstellen und sowohl landschaftsökologische wie landschaftsästhetische Funktionen wahrnehmen werden. Die
Beeinträchtigungen oder Funktionsstörungen der vorhandenen Leistungsträger des
Naturhaushaltes werden im räumlichen und funktionalen Bezug zum Eingriff ausgeglichen,
so dass keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung von Naturhaushalt oder Landschaftsbild zurückbleibt.
11.
ÜBERWACHUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
Im Betrachtungsraum werden bereits heute verschiedene Überwachungsmaßnahmen
durchgeführt.
So unterliegt jegliche Abgrabungstätigkeit einer kontinuierlichen Überwachung durch die
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Dies wurde in den letzten Jahren bei der
bestehenden Abgrabung u.a. im Rahmen regelmäßiger Ortsbesichtigungen und
Teilabnahmen wahrgenommen und wird auch bei einer Erweiterung entsprechend
fortgesetzt werden. Entsprechende Grundwasserbeobachtungsbrunnen werden in
Absprache mit den Fachbehörden eingerichtet. Näheres regelt das Rahmenbetriebsplanbzw. Planfeststellungsverfahren.
Durch die Eignungsfeststellung der Lagerstätte zur Herstellung von feuerfesten
Erzeugnissen oder Ferrosilizium liegt die Aufsichtsfunktion für den Tagebau beim Bergamt
Moers.
Im Rahmen der Darstellung des Vorhabens wurde ausgeführt, dass erhebliche und
nachhaltige negative Auswirkungen auf die Umwelt bzw. auf einzelne Schutzgüter nicht zu
besorgen sind. Gesonderte Überwachungsmaßnahmen, die über den oben beschriebenen
Rahmen hinausgehen, sind daher für das Vorhaben nicht erforderlich.
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
82
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
12.
Readymix Kies GmbH
ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT
Für das Vorhaben einer Erweiterung der Kiessand-Gewinnung der Firma Readymix Kies
GmbH am Standort Stenden auf einer Fläche von ca. 44 ha ist eine Änderung des
Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf beantragt.
Eine Erweiterung des Tagebaus ist als „Bereich zur Sicherung und zum Abbau
oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) bereits im GEP 99 dargestellt. Hinsichtlich der
Flächenverfügbarkeit der im GEP dargestellten Erweiterungsfläche bestehen jedoch
erhebliche Restriktionen (Baudenkmal Mühle, Mühlenweg als Hauptzufahrt nach Stenden,
Beseitigung des vorgebauten Ostufers der Altrekultivierung, Beseitigung eines neuen
Wohnhauses), sodass eine GEP-Änderung zur Teil-Verschiebung der Fläche nach Osten im
Rahmen einer „Flächenverschiebung/-tausch“ zur Verwirklichung des Erweiterungsvorhabens folgerichtig und damit zielführend ist.
Im Rahmen des genehmigten Abbaus werden lediglich noch Restvorräte gewonnen, sodass
der Rohstoffvorrat in naher Zukunft, voraussichtlich Ende 2006, erschöpft sein wird.
Zur langfristigen Sicherung des Standortes einschließlich der damit verbundenen
Arbeitsplätze und der Gewährleistung einer kontinuierlichen Versorgung an Kiessanden für
den regionalen Markt ist die Änderung des GEP notwendig. Die Lagerstätte weist eine für
Nordrhein-Westfalen überdurchschnittlich hohe Kiessand-Mächtigkeit von über 25 m bei
gleichzeitig sehr guter Qualität auf und ist somit im Verhältnis zur Flächeninanspruchnahme
äußerst ergiebig.
Für den Abbau und die nachfolgende Wiedernutzbarmachung einschließlich dem Rückbau
der Tagesanlagen wird ein Gesamtzeitraum von 22 Jahren veranschlagt. Die geplante
Erweiterung soll im Nassabbauverfahren bis zur Basis des Quartärs durchgeführt werden.
Sowohl die Durchführung des Abbaus als auch die eingesetzten Gewinnungsgeräte werden
identisch mit dem genehmigten Abbaubetrieb sein, auch die Aufbereitung der Kiessande soll
weiter am vorhandenen Anlagenstandort erfolgen. Die Transportroute bleibt ebenfalls gleich
der genehmigten.
Das Tagebaugelände beinhaltet überwiegend Landwirtschaftsflächen, die floristisch und
faunistisch verarmt sind und denen nur eine geringe ökologische Bedeutung zukommt.
Lediglich das innerhalb der geplanten Tagebauerweiterung befindliche ehemalige
Wasserwerksgelände ist mit einzelnen Eschen bestanden und von einer dichten Hecke aus
heimischen Sträuchern eingefasst.
Von dem Vorhaben werden Flächen mit Schutzstatus wie Landschaftsschutz-, Naturschutzoder Wasserschutzgebiete weder berührt noch beeinträchtigt. Ebenso werden keine FFH-
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
83
GEP-Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf
zur Darstellung eines BSAB
Unterlagen nach § 20 LPlG mit Raumverträglichkeitsstudie
Readymix Kies GmbH
Meldegebiete, Vogelschutzgebiete oder schutzwürdige Biotope der LÖBF von der
Tagebauerweiterung tangiert bzw. negativ beeinflusst.
Mit der vorgesehenen Tagebauerweiterung ist die Herstellung einer Wasserfläche unter
Beseitigung von Landfläche verbunden. Die damit einhergehenden Auswirkungen auf die
Umweltschutzgüter sind mit denen des derzeit betriebenen Tagebaus vergleichbar.
Sie betreffen vornehmlich den Verlust natürlich gewachsener Bodenschichten und deren
bodenkundlicher Funktionen. Die im Antragsgelände vorherrschenden, aufgrund ihrer hohen
Ertragsfähigkeit als schutzwürdig eingestuften Parabraunerden, sind großräumig im
betrachteten Landschaftsraum verbreitet und werden bei Durchführung des Vorhabens am
Rande lediglich kleinräumig entfernt.
Durch die Freilegung des Grundwassers wird eine Grundwasserstandsänderung bewirkt, die
jedoch lediglich im Nahbereich und nur in geringem Maße auftritt. Negative Auswirkungen
auf die Umweltmedien (z.B. Mensch, Fauna, Flora, Boden) oder Nutzungen (Landwirtschaft)
im Umfeld werden diesbezüglich nicht zu verzeichnen sein.
Weitere
vorhabensbedingte
Auswirkungen
auf
die
Umweltschutzgüter
des
Untersuchungsraumes sind nicht dauerhaft und bleiben hauptsächlich auf die Abbauphase
beschränkt. So werden Beeinträchtigungen für den Menschen durch abbaubedingte
Immissionen sowie die Verfremdung des Landschaftsbildes nur von begrenzter Dauer sein.
Auch die Einflüsse des Tagebaus auf die klimatischen Funktionen sind nicht weitreichend
bzw. treten hinsichtlich Luftbeeinträchtigung ausschließlich während des Abbaubetriebs auf.
Durch Schüttung eines Walles zum Siedlungsbereich Stenden hin sowie durch frühzeitige
Abpflanzung der Randstreifen mit Gehölzen ist zudem Schutz vor Immissionen gegeben. Die
Anlage eines Spazierweges mit Aussichtspunkten auf dem Wall soll den Bürgern und
Interessierten für die Dauer des Tagebaus Einblick in den Abbauprozess und die
Wiedernutzbarmachung sowie Informationen zu Geologie und Kiesabbau gewähren. Nach
Beendigung der Abbautätigkeiten wird der Wall zurückgebaut.
Dem zeitlich begrenzten Eingriff wird eine dauerhafte Verbesserung der ökologischen
Gegebenheiten im Antragsgebiet gegenüberstehen. Bei der vorgesehenen Wiedernutzbarmachung werden Belange des Biotop- und Artenschutzes im Vordergrund stehen. Hierzu
sollen neben einer landschaftsgerechten Ausformung des verbleibenden Gewässers und
naturnahen Eingrünung der Uferböschungen insbesondere ausgedehnte amphibische und
aquatische Lebensräume mittels breiter Flachwasserzonen geschaffen werden (vor allem im
Nordwesten, alternativ im Südwesten des Erweiterungsgeländes), die sich im Laufe der Zeit
zu bedeutsamen Habitaten für viele Pflanzen- und Tierarten entwickeln können. Darüber
hinaus sollen im bereits vorhandenen Auskiesungssee durch Einbringung von Abraum
großräumig Tiefenwasserbereiche in hochwertige Flachwasser- und Verlandungszonen
umgewandelt und aufgewertet werden. Zudem werden auf Dauer insgesamt rund 8.500 m²
versiegelte Fläche entsiegelt .
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Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen
von Mensch, Fauna und Flora, Boden, Wasser, Luft, Landschaft sowie Kultur- und
Sachgütern unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und
Verminderung von Beeinträchtigungen sowie der Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung
nicht zu erwarten sind.
RESUMÉE
Der bereits im GEP dargestellte ‚Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher
Bodenschätze‘ soll lediglich verschoben werden, wobei etwa die Hälfte der Neudarstellung
identisch ist mit der jetzigen Darstellung. Die vorgesehene Fläche beinhaltet eine äußerst
ergiebige Kiessand-Lagerstätte von besonders guter Qualität, die hier in konfliktarmer und
umweltverträglicher Weise von der Readymix Kies GmbH weiter erschlossen werden kann.
Einer Verschiebung der Fläche im Gebietsentwicklungsplan steht nach fachtechnischer
Vorprüfung aus naturschutzrechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht nichts entgegen.
Moers, im Juli 2005
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Bearbeitung:
Dipl.-Geol. Christa Hüsges
Dipl.-Ing. Claudia Lebbing
Dipl.-Biol. Christoph Oppermann
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03.05.2005
Raumordungsgesetz (ROG) vom 18. August 1997 in der Fassung der Änderung vom 24.
Juni 2004
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LANDESUMWELTAMT NW (2004): Wasserschutzgebiete Stand 10/2004, digital
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Kerken, 1 : 25.000
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Düsseldorf. (ergänzt durch Schröder, L., 1992), 1 : 200.000
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Stellungnahme zur Altablagerung 630
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Anhang 1
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Anhang 2
Grundwasserganglinien und Lage der Messstellen
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Anhang 2
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Anhang 3
Bodenbewertung, Grundlagen
(Quelle: Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg (1995):
Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit)
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Anhang 3

Documents pareils