Informationen zur Externenprüfung zum/zur Erzieher/in
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Informationen zur Externenprüfung zum/zur Erzieher/in
Informationen zur Externenprüfung zur Erzieherin / zum Erzieher Auf den ersten Seiten finden Sie eine kurze Übersicht über die Zulassungsbedingungen und den Ablauf der Prüfung. Ausführlichere Informationen finden Sie dann auf den folgenden Seiten. Übersicht Zulassungsbedingungen Um zur Externenprüfung zugelassen zu werden, benötigen Sie mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). In Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) benötigen Sie: entweder eine mindestens 5 jährige Berufstätigkeit in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, welche unter Anleitung einer Fachkraft erfolgte oder einen berufsqualifizierenden Abschluss nach Landesrecht im Bereich Kinderpflege, Sozialhelfer oder Heilerziehungshelfer oder einen Abschluss in einem Bildungsgang der Anlage C5/C9 (Höhere Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen) In Verbindung mit einer Hochschulzugangsberechtigung benötigen Sie: den Nachweis über ein 900-stündiges Praktikum in einer anerkannten Einrichtung der Kinderund Jugendhilfe, welches unter Anleitung einer Fachkraft erfolgte. In Verbindung mit einer nicht-einschlägigen Berufsausbildung benötigen Sie: den Nachweis über ein 900-stündiges Praktikum in einer anerkannten Einrichtung der Kinderund Jugendhilfe, welches unter Anleitung einer Fachkraft erfolgte. Nachweis der persönlichen Eignung Sie benötigen einen Nachweis über Ihre persönliche Eignung. Diese weisen Sie durch ein erweitertes Führungszeugnis nach, welches bei Ihrem zuständigen Bürgeramt zu beantragen ist. Nachweis der Prüfungsvorbereitung Um zugelassen zu werden, benötigen Sie einen Nachweis der theoretischen und praktischen Prüfungsvorbereitung. Die theoretische Prüfungsvorbereitung weisen Sie durch eine Übersicht über die von Ihnen gelernten Inhalte und der dazu verwendeten Literatur nach. Die praktische Prüfungsvorbereitung weisen Sie durch ein 16-wöchiges Vollzeitpraktikum in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, welches unter Anleitung einer Fachkraft erfolgte, nach. Sperrfristen Sie dürfen in den letzten zwei Jahren keine Fachschule besucht haben und den erstrebten Abschluss nicht vor dem Ende der Regelschulzeit erreichen, die für den entsprechenden Bildungsgang festgesetzt ist. Gebühren Für die Externenprüfung wird eine Gebühr von 570 Euro erhoben. Prüfungsablauf Die Bezirksregierung Münster beauftragt eine Fachschule im Regierungsbezirk mit der Durchführung der Prüfung. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Praktische Prüfung Das Bestehen der praktischen Prüfung ist die Voraussetzung zur Teilnahme an der theoretischen Prüfung Sie bereiten eine von der mit der Prüfung beauftragen Schule gestellte umfassende Aufgabe aus der sozialpädagogischen Praxis vor. Sie führen diese Aufgabe vor einem Fachprüfungsausschuss in Ihrer Praxisstelle durch. Sie reflektieren diese Durchführung schriftlich. Die Bewertung der praktischen Prüfung erfolgt im Verhältnis von 1 (schriftliche Vorbereitung) zu 3 (Durchführung) zu 1 (schriftliche Reflexion) Theoretische Prüfung Es werden drei Prüfungen, die sich jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammensetzen abgenommen. In den Prüfungen müssen Inhalte aller Fächer der Fachschulausbildung berücksichtigt werden. Die schriftlichen Arbeiten dauern zwischen 180 und 240 Minuten. Die Gesamtdauer der schriftlichen Prüfung: zwischen 540 und 600 Minuten. Die drei mündlichen Prüfungen dauern jeweils 20 Minuten. (zzgl. Vorbereitungszeit) Bestehen der Prüfung Das Fachschulexamen ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen mindestens ausreichend sind. Bezirksregierung Münster EXTERNENPRÜFUNGEN AN FACHSCHULEN DES FACHBEREICHS SOZIALWESEN ( Stand: 10.01.2014 ) hier: Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieherinnen-/Erzieherausbildung) Rechtsgrundlagen: Allgemeine Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK, Anlage E, in der jeweils gültigen Fassung und Allgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs PO-Externe-BK vom 26.05.1999 in der jeweils gültigen Fassung Im Bereich der Fachschule für Sozialpädagogik kann nur der theoretische Teil des Abschlusses (Fachschulexamen) im Zuge einer Externenprüfung erworben werden. Anschließend muss der fachpraktische Ausbildungsabschnitt (einjähriges Berufspraktikum) absolviert werden um die staatliche Anerkennung zu erlangen. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zulassungsvoraussetzungen Externe können an der Staatlichen Prüfung einer Fachschule für Sozialpädagogik teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Besuch der Fachschule erfüllen. Erforderlich sind: 1. der Nachweis des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife2. der Nachweis der beruflichen Qualifikation Diese wird nachgewiesen durch: den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht. Als einschlägiger Ausbildungsberuf gilt jede Berufsausbildung, die der Weiterbildung in der Fachrichtung dienlich ist. Dazu gehören auch berufsqualifizierende Bildungsgänge von zweijähriger Dauer mit den Berufsabschlüssen nach Landesrecht „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger“, „Staatlich geprüfte Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer“ und „Staatlich geprüfter Heilerziehungs-helferin/Staatlich geprüfter Heilerziehungshelfer“ sowie Berufsfachschulbildungsgänge nach Anlage C5 und Fachoberschulbildungsgänge nach Anlage C9, die in zwei Jahren neben erweiterten beruflichen Kenntnissen die Fachhochschulreife vermitteln. oder eine einschlägige hauptberufliche Tätigkeit (Vollzeit) von mindestens 5 Jahren, auf die der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden kann. oder den Nachweis einer abgeschlossenen nicht einschlägigen berufsschulpflichtigen Berufsausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 900 Arbeitsstunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung. Die berufliche Tätigkeit muss zusammenhängend absolviert werden. Als einschlägig gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderungen der PraktikumsAusbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife erfüllt. oder bei Bewerberinnen und Bewerbern, die an Stelle der geforderten beruflichen Qualifikation die Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, kann die Zulassung zur Externenprüfung in der Regel dann gewährt werden, wenn neben der Hochschulzugangsberechtigung eine einschlägige berufliche Tätigkeit im Umfang von 900 Arbeitsstunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachgewiesen wird. Die berufliche Tätigkeit muss zusammenhängend absolviert werden. Als einschlägig gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderungen der PraktikumsAusbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife erfüllt. Hierfür geeignet sind beispielsweise das Ableisten eines sozialen Jahres, eines einschlägigen Ersatzdienstes, Zivildienstes oder Praktikums. Hinweis: Hierbei handelt sich um Einzelfallentscheidungen! 3. Der Nachweis der persönlichen Eignung Dieser wird erbracht durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das frühestens vom Oktober des Jahres vor der Externenprüfung stammen darf. 4. Die Darlegung einer angemessenen Prüfungsvorbereitung Die angemessene Prüfungsvorbereitung umfasst eine theoretische Vorbereitung und praktische Tätigkeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und/oder Jugendliche im Umfang von mindestens 16 Wochen (bei Teilzeit entsprechend länger) unmittelbar vor der Ablegung der Nichtschülerprüfung. Die Darlegung der Prüfungsvorbereitung erfolgt individuell. 5. Die Versicherung, dass in den letzten zwei Jahren keine Fachschule für Sozialpädagogik besucht wurde und die Prüfung nicht endgültig nicht bestanden wurde. 6. Überweisung der Prüfungsgebühr in Höhe von 570 Euro auf das von der Bezirksregierung angegebene Konto. Der Gebührenbescheid wird mit dem Bescheid über die Zulassung bekanntgegeben. 7. Sperrfrist: Nach §6 Abs. 3 PO-Externe-BK kann zur Prüfung nicht zugelassen werden, wer durch die Externenprüfung den erstrebten Abschluss vor dem Ende der Regelschulzeit erreichen würde, die für den entsprechenden Bildungsgang festgesetzt ist Anmeldemodalitäten Die Zulassung zur Prüfung ist spätestens bis zum 31. Januar jeden Jahres (Ausschlussfrist) schriftlich mit allen geforderten Unterlagen bei der für den Wohnsitz zuständigen Bezirksregierung zu beantragen. Soweit die Bewerberin/der Bewerber die Voraussetzungen erfüllt, wird sie/er zur Prüfung zugelassen und erhält nach Ablauf der Bewerbungsfrist einen Bescheid, in dem ihr/ihm die Schule, die mit der Durchführung der Prüfung beauftragt wurde, benannt wird. Über weitere Einzelheiten (z. B. genauer Zeitpunkt, Durchführung und Ablauf der Prüfung) wird die Bewerberin/der Bewerber rechtzeitig von der benannten Schule unterrichtet. Alle Berufskollegs, die Bildungsgänge der Fachschulen für das Sozialwesen – Fachschule für Sozialpädagogik - führen, und die jeweils zuständige Bezirksregierung können im Vorfeld informieren und beraten. Bewerbungsunterlagen Dem Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. ein ausführlicher Lebenslauf mit Darlegung des Bildungsweges und des beruflichen Werdeganges, 2. eine beglaubigte Fotokopie der Schulabschlusszeugnisse (mind. Zuerkennung der Fachoberschulreife) 3. der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (beglaubigte Fotokopie) und ggf. der Nachweis des Berufsschulabschlusses (beglaubigte Fotokopie) oder der Nachweis einer hauptberuflichen Tätigkeit (beglaubigte Fotokopie) oder der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und der beruflichen Tätigkeit (beglaubigte Fotokopien), 4. ein aktuelles polizeiliches erweitertes Führungszeugnis (höchstens drei Monate alt), 5. eine Erklärung darüber, ob bereits der Versuch unternommen wurde an einer Fachschule für Sozialpädagogik die Abschlussprüfung abzulegen, ggf. unter Angabe der Schule, des Zeitpunktes und des Ergebnisses der Prüfung, 6. die Erklärung , dass in den letzten zwei Jahren keine Fachschule, die diesen Abschluss vermittelt, besucht wurde, 7. die Darlegung der ordnungsgemäßen Vorbereitung im theoretischen Bereich z.B. durch Vorlage einer Literaturliste mit Büchern, die zur Prüfungsvorbereitung eingesetzt werden und im praktischen Bereich z. B. durch Vorlage einer aktuellen Arbeitsbescheinigung mit genauen Stundenumfang, Tätigkeiten und Arbeitsaufnahme Ablauf der Prüfung Erster Prüfungsteil: Praktische Prüfung Die Externenprüfung beginnt mit einer praktischen Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme an den fachtheoretischen Prüfungsteilen ist. In dieser praktischen Prüfung ist eine umfassende Aufgabe aus der sozialpädagogischen Praxis zu planen, unter Aufsicht durchzuführen und schriftlich zu reflektieren. Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er selbstständig in der Erziehungsarbeit tätig sein kann. Für die Durchführung der Aufgabe stehen sechs Werktage zur Verfügung. Die Aufgabenstellung und die Beurteilung der praktischen Prüfung erfolgen durch den Fachprüfungs-ausschuss. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens „ausreichend“ ist. Dabei werden die Teilleistungen schriftliche Planung, praktische Durchführung und schriftliche Reflexion im Verhältnis von 1 : 3 : 1 gewichtet. Zweiter Prüfungsteil: Fachschulexamen Mit dem Fachschulexamen soll die Gesamtqualifikation festgestellt werden. Die Inhalte aller Fächer müssen in drei Arbeiten berücksichtigt werden. Umfang und Anforderungen der Prüfungen müssen denen der Fachschule entsprechen. Jede der vorgeschriebenen Arbeiten besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt pro Prüfungsarbeit mindestens 120, höchstens 270 Minuten. Die Gesamtdauer der drei schriftlichen Prüfungsarbeiten darf 540 Minuten nicht unterschreiten und soll 600 Minuten nicht überschreiten. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 20 Minuten. Es ist eine Vorbereitungszeit unter Aufsicht zu gewähren. Bestehen der Prüfung Das Fachschulexamen ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen mindestens ausreichend sind. Erwerb der Fachhochschulreife Wer das Fachschulexamen bestanden hat, kann zur Fachhochschulreifeprüfung zugelassen werden. Die Fachhochschulreifeprüfung besteht aus je einer schriftlichen Arbeit in den Bereichen Deutsch/Kommunikation mind. 180 Minuten Fremdsprache mind. 90 Minuten Mathematik-Naturwissenschaft-Technik mind. 120 Minuten Die schriftliche Prüfung kann durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden. Die mündliche Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife kann nur in dem schriftlichen Prüfungsbereich durchgeführt werden. Die Fachhochschulreifeprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen in den drei schriftlichen Arbeiten mindestens ausreichend sind. Fachpraktischer Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) Das Berufspraktikum schließt sich in der Regel unmittelbar an den erfolgreich abgeschlossenen theoretischen Prüfungsteil an und muss innerhalb einer Frist von 3 Jahren abgeschlossen sein. Es dauert bei Vollzeitbeschäftigung zwölf Monate, bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger und endet mit einer Prüfung in Form eines Kolloquiums. Das Berufspraktikum ist an einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft mit Berufserfahrung abzuleisten. Die Berufspraktikantin/der Berufspraktikant wählt ein Berufskolleg, das die Ausbildung begleitet und der Ausbildungsstelle zustimmt. Der praxisbegleitende Unterricht wird in der Regel als Blockunterricht erteilt. Die Zulassung zum Kolloquium wird erteilt, wenn die Leistungen während des Berufspraktikums mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden. In der fachpraktischen Prüfung in Form eines Kolloquiums soll der Nachweis erbracht werden, dass die in der Ausbildung vermittelten Qualifikationen in der Berufspraxis umgesetzt werden können. Das Ergebnis der fachpraktischen Prüfung wird durch eine Gesamtnote festgestellt. Die Gesamtnote ergibt sich aus der Note für die berufspraktischen Leistungen während des Berufspraktikums und der Note des Kolloquiums. Die Note für die berufspraktischen Leistungen wird zweifach gewichtet. Die fachpraktische Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet wird. Bei nicht bestandener fachpraktischer Prüfung ist eine Wiederholung möglich. Über Art und Umfang der Wiederholung entscheidet der allgemeine Prüfungsausschuss des Berufskollegs. Berufsbezeichnung Der erfolgreiche Abschluss der Fachrichtung Sozialpädagogik (Fachschulexamen und Berufspraktikum) berechtigt zu der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“. Kosten Die Externenprüfung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird von der Bezirksregierung nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung festgesetzt und liegt bei 570,- Euro. Beratung für Interessenten mit dem Wohnsitz im Bereich der Bezirksregierung Münster Bitte beachten Sie die angegebenen Informationsveranstaltungen im Portal der Bezirksregierung Münster unter der Rubrik „Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher“ Weitere Fragen richten Sie bitte an den Fachberater der Bezirksregierung Münster Herrn Thomas Weber: [email protected] Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an Bezirksregierung Münster Dezernat 48 / Herrn Beer Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Bezirksregierung Münster Literaturempfehlungen für die Vorbereitung auf die Externenprüfung Sozialpädagogik Eine Auswahl an Literatur‐ und Internetempfehlungen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung in der Fachrichtung Sozialpädagogik Lehrplan: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein‐Westfalen (Hrsg.): Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung: Fachschulen des Sozialwesens. Fachrichtung Sozialpädagogik. Düsseldorf 2010. Achtung - Ab der Prüfung 2016 gilt der neue Lehrplan für die Fachschule. www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/lehrplaene‐und richtlinien/fachschule/sozialwesen/ Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein‐Westfalen (Hrsg.): Bildungsvereinbarung NRW. Düsseldorf 2003. www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/1343/bildungsvereinbarung.pdf Bildungsbereiche: http://www.bildungsgrundsaetze.nrw.de/fileadmin/dateien/PDF/Mehr_Chancen_durch_Bildung.pdf grundlegende Literatur: Autor Titel Verlag Amthauer /Eul (Hrsg.) Herausforderung Erziehung in sozialpädagogischen Be‐ rufen Bildungsverlag Eins Berkemeier et al. Kein Kinderkram, Bd. 1 Westermann Berkemeier et al. Kein Kinderkram, Arbeitsheft zu Bd. 1 - erscheint im 2. Quartal 2014 Westermann Berkemeier et al. Kein Kinderkram, Bd. 2 Westermann Berkemeier Kein Kinderkram, Arbeitsheft zu Bd.2 - erscheint im 2. Quartal 2014 westermann Elschenbroich, Donata Weltwissen der Siebenjährigen Kunstmann Gründer, Richard Praxis und Methoden der Lambertus Heimerziehung Hahn / Janssen Erziehungswissenschaft. Bd. 1 und 2 Stam Jaszus / Büchin‐Wilhelm / Mäder‐Berg / Gutmann Sozialpädagogische Lernfelder für Erzieherinnen Holland+Josenhans Kämpfer, H.‐D. Recht und Verwaltung in der sozialpädagogischen Theorie und Praxis Bildungsverlag Eins Jaszus, Rainer Fachbegriffe für Erzieherinnen und Erzieher Holland+Josenhans Schäfer, Gerd E. (Hrsg.) Bildung beginnt mit der Geburt Beltz Zimmermann‐Kogel/Kühne (Hrsg.) Praxisbuch Sozialpädagogik. Bd. 1 – 8 (zu unterschiedlichen Themen und Bildungsbereichen in der Frühpädagogik) Bildungsverlag Eins Heidemann, Wilhelm/Greving, Heinrich Praxisfeld Heimerziehung. Lehrbuch für sozialpädagogische Berufe Bildungsverlag EINS Heidemann, Wilhelm/Greving, Heinrich (2012): Praxisfeld Heimerziehung. Materialien zur Praxisanleitung und – begleitung Praxisfeld Heimerziehung. Materialien zur Praxisanleitung und – begleitung Bildungsverlag EINS Gartinger, Silvia / Janssen, Rolf(Hrsg.) Erzieherinnen und Erzieher Professionelles Handeln im sozialpädagogischen Berufsfeld - Band 1 und 2 Cornelsen bildungsbereichsbezogene Literatur Autor Titel Verlag Albert, Christine Lernwerkstatt Kindergarten Beltz Baer, Ulrich Spielpraxis Kallmayer Böcher / Koch Medienkompetenz in sozialpädagogischen Lernfeldern Stam Cieslik‐Eichert, A. / Jacke, C. Kreatives Handeln in der FS für Sozialpädagogik. 3. Aufl. Bildungsverlag EINS Fürst u.a. Kinder und Jugendliteratur Kieser Hebenstreit‐Müller, Sabine / Kühnel, Sabine (Hrsg.) Kinderbeobachtung in Kitas dazu: Videobeobachtung‐DVD: Der positive Blick aus das Kind Dohrmann Marquardt Einführung in die Kinder‐ und Jugendliteratur,11. Aufl. Bildungsverlag EINS Nordmann, Elmar Musikerziehung ‐ Eine Einführung für sozialpäd. Berufe, 2. Aufl. Bildungsverlag EINS Pausewang, Freya Dem Spielen Raum geben Cornelsen Regel, Gerhard/ Kühne, Thomas Arbeit im offenen Kindergarten Herder Steinbach, Herlinde Gesundheitsförderung. Ein Lehrbuch für die Pflege‐ und Gesundheitsberufe Facultas.wuv vom Wege/Wessel Spielen im Beruf Bildungsverlag EINS Weber (Hrsg.) Gesamtband Biologie. Cornelsen Zimmer, Renate Handbuch der Bewegungserziehung. Grundlagen für Ausbildung und pädagogische Praxis Herder Empfohlen wird die jeweils aktuellste Auflage der angegebenen Bücher Zeitschriften Kindergarten heute www.kindergarten‐heute.de/zeitschrift/sonderhefte/index_html Themenhefte zu fachwissenschaftlichen Inhalten, z.B.: Vom Säugling zum Schulkind ‐ Beiträge zur Entwicklungspsychologie Kinder unter 3 ‐ Erziehung, Bildung und Betreuung von Kleinstkindern Sprachentwicklung und Sprachförderung ‐ Grundlagen für die pädagogische Praxis Kinder in ihrer sozial‐emotionalen Entwicklung fördern Kinder beobachten und Entwicklung dokumentieren Pädagogische Handlungskonzepte von Fröbel bis zum Situationsansatz u.a. Theorie und Praxis Sozialpädagogik (tps) www.friedrich‐verlag.de/index.cfm Mit unterschiedlichen fachwissenschaftlichen Inhalten, z.B. Elternarbeit Frühkindliche Bildung Empfehlenswerte Internetadressen www.bibernetz.de Schulen Biber. Netzwerk frühkindliche Bildung. Ein Projekt von ans Netz e.V. www.kindergarten‐heute.de/ und Kindergarten heute. Fachzeitschrift für Erziehung, Bildung Betreuung von Kindern www.kindergartenpaedagogik.de/ Martin R. Textor: Kindergartenpädagogik. Online‐Handbuch www.familienhandbuch.de/ Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) www.bmfsfj.de/ Jugend Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Unterrichtsmaterialien zum Erwerb interkultureller Kompetenz in der Erzieherausbildung: www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/fs/download/sozial/lernfeld/umaterial_fs p.pdf