Informationen zur Externenprüfung zum/zur Erzieher/in

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Informationen zur Externenprüfung zum/zur Erzieher/in
Informationen zur Externenprüfung zur Erzieherin / zum Erzieher
Auf den ersten Seiten finden Sie eine kurze Übersicht über die Zulassungsbedingungen und
den Ablauf der Prüfung. Ausführlichere Informationen finden Sie dann auf den folgenden
Seiten.
Übersicht Zulassungsbedingungen
Um zur Externenprüfung zugelassen zu werden, benötigen Sie mindestens den mittleren
Schulabschluss (Fachoberschulreife).
In Verbindung mit dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) benötigen Sie:
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entweder eine mindestens 5 jährige Berufstätigkeit in einer anerkannten Einrichtung der
Kinder- und Jugendhilfe, welche unter Anleitung einer Fachkraft erfolgte
oder
einen berufsqualifizierenden Abschluss nach Landesrecht im Bereich Kinderpflege,
Sozialhelfer oder Heilerziehungshelfer
oder
einen Abschluss in einem Bildungsgang der Anlage C5/C9 (Höhere Berufsfachschule für
Sozial- und Gesundheitswesen)
In Verbindung mit einer Hochschulzugangsberechtigung benötigen Sie:

den Nachweis über ein 900-stündiges Praktikum in einer anerkannten Einrichtung der Kinderund Jugendhilfe, welches unter Anleitung einer Fachkraft erfolgte.
In Verbindung mit einer nicht-einschlägigen Berufsausbildung benötigen Sie:

den Nachweis über ein 900-stündiges Praktikum in einer anerkannten Einrichtung der Kinderund Jugendhilfe, welches unter Anleitung einer Fachkraft erfolgte.
Nachweis der persönlichen Eignung
Sie benötigen einen Nachweis über Ihre persönliche Eignung. Diese weisen Sie durch ein erweitertes
Führungszeugnis nach, welches bei Ihrem zuständigen Bürgeramt zu beantragen ist.
Nachweis der Prüfungsvorbereitung
Um zugelassen zu werden, benötigen Sie einen Nachweis der theoretischen und praktischen
Prüfungsvorbereitung.
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Die theoretische Prüfungsvorbereitung weisen Sie durch eine Übersicht über die von Ihnen
gelernten Inhalte und der dazu verwendeten Literatur nach.
Die praktische Prüfungsvorbereitung weisen Sie durch ein 16-wöchiges Vollzeitpraktikum in
einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, welches unter Anleitung einer
Fachkraft erfolgte, nach.
Sperrfristen
Sie dürfen in den letzten zwei Jahren keine Fachschule besucht haben und den erstrebten Abschluss
nicht vor dem Ende der Regelschulzeit erreichen, die für den entsprechenden Bildungsgang
festgesetzt ist.
Gebühren
Für die Externenprüfung wird eine Gebühr von 570 Euro erhoben.
Prüfungsablauf
Die Bezirksregierung Münster beauftragt eine Fachschule im Regierungsbezirk mit der Durchführung
der Prüfung. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Praktische Prüfung
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Das Bestehen der praktischen Prüfung ist die Voraussetzung zur Teilnahme an der
theoretischen Prüfung
Sie bereiten eine von der mit der Prüfung beauftragen Schule gestellte umfassende Aufgabe
aus der sozialpädagogischen Praxis vor.
Sie führen diese Aufgabe vor einem Fachprüfungsausschuss in Ihrer Praxisstelle durch.
Sie reflektieren diese Durchführung schriftlich.
Die Bewertung der praktischen Prüfung erfolgt im Verhältnis von 1 (schriftliche Vorbereitung)
zu 3 (Durchführung) zu 1 (schriftliche Reflexion)
Theoretische Prüfung
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
Es werden drei Prüfungen, die sich jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen
Teil zusammensetzen abgenommen.
In den Prüfungen müssen Inhalte aller Fächer der Fachschulausbildung berücksichtigt
werden.
Die schriftlichen Arbeiten dauern zwischen 180 und 240 Minuten. Die Gesamtdauer der
schriftlichen Prüfung: zwischen 540 und 600 Minuten.
Die drei mündlichen Prüfungen dauern jeweils 20 Minuten. (zzgl. Vorbereitungszeit)
Bestehen der Prüfung
Das Fachschulexamen ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen mindestens
ausreichend sind.
Bezirksregierung Münster
EXTERNENPRÜFUNGEN
AN FACHSCHULEN DES FACHBEREICHS SOZIALWESEN
( Stand: 10.01.2014 )
hier: Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieherinnen-/Erzieherausbildung)
Rechtsgrundlagen: Allgemeine Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK, Anlage E, in der
jeweils gültigen Fassung und Allgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des
Berufskollegs PO-Externe-BK vom 26.05.1999 in der jeweils gültigen Fassung
Im Bereich der Fachschule für Sozialpädagogik kann nur der theoretische Teil des
Abschlusses (Fachschulexamen) im Zuge einer Externenprüfung erworben werden.
Anschließend muss der fachpraktische Ausbildungsabschnitt (einjähriges
Berufspraktikum) absolviert werden um die staatliche Anerkennung zu erlangen. Der
Erwerb der Fachhochschulreife ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zulassungsvoraussetzungen
Externe können an der Staatlichen Prüfung einer Fachschule für Sozialpädagogik
teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Besuch der Fachschule
erfüllen.
Erforderlich sind:
1. der Nachweis des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife2. der Nachweis der beruflichen Qualifikation
Diese wird nachgewiesen durch:

den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der Fachrichtung
einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der
Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht. Als einschlägiger
Ausbildungsberuf gilt jede Berufsausbildung, die der Weiterbildung in der
Fachrichtung dienlich ist. Dazu gehören auch berufsqualifizierende Bildungsgänge
von zweijähriger Dauer mit den Berufsabschlüssen nach Landesrecht „Staatlich
geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger“, „Staatlich geprüfte
Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer“ und „Staatlich geprüfter
Heilerziehungs-helferin/Staatlich geprüfter Heilerziehungshelfer“ sowie
Berufsfachschulbildungsgänge nach Anlage C5 und Fachoberschulbildungsgänge
nach Anlage C9, die in zwei Jahren neben erweiterten beruflichen Kenntnissen die
Fachhochschulreife vermitteln.
oder

eine einschlägige hauptberufliche Tätigkeit (Vollzeit) von mindestens 5 Jahren, auf
die der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden kann.
oder

den Nachweis einer abgeschlossenen nicht einschlägigen berufsschulpflichtigen
Berufsausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von 900
Arbeitsstunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung.
Die berufliche Tätigkeit muss zusammenhängend absolviert werden. Als einschlägig
gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderungen der PraktikumsAusbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife erfüllt.
oder

bei Bewerberinnen und Bewerbern, die an Stelle der geforderten beruflichen
Qualifikation die Hochschulzugangsberechtigung nachweisen, kann die Zulassung
zur Externenprüfung in der Regel dann gewährt werden, wenn neben der
Hochschulzugangsberechtigung eine einschlägige berufliche Tätigkeit im Umfang von
900 Arbeitsstunden in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung
nachgewiesen wird.
Die berufliche Tätigkeit muss zusammenhängend absolviert werden. Als einschlägig
gilt eine berufliche Tätigkeit, die die Anforderungen der PraktikumsAusbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife erfüllt. Hierfür geeignet sind
beispielsweise das Ableisten eines sozialen Jahres, eines einschlägigen
Ersatzdienstes, Zivildienstes oder Praktikums.
Hinweis: Hierbei handelt sich um Einzelfallentscheidungen!
3. Der Nachweis der persönlichen Eignung
Dieser wird erbracht durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das
frühestens vom Oktober des Jahres vor der Externenprüfung stammen darf.
4. Die Darlegung einer angemessenen Prüfungsvorbereitung
Die angemessene Prüfungsvorbereitung umfasst eine theoretische Vorbereitung und
praktische Tätigkeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und/oder
Jugendliche im Umfang von mindestens 16 Wochen (bei Teilzeit entsprechend
länger) unmittelbar vor der Ablegung der Nichtschülerprüfung. Die Darlegung der
Prüfungsvorbereitung erfolgt individuell.
5. Die Versicherung, dass in den letzten zwei Jahren keine Fachschule für
Sozialpädagogik besucht wurde und die Prüfung nicht endgültig nicht bestanden
wurde.
6. Überweisung der Prüfungsgebühr in Höhe von 570 Euro auf das von der
Bezirksregierung angegebene Konto. Der Gebührenbescheid wird mit dem Bescheid
über die Zulassung bekanntgegeben.
7. Sperrfrist:
Nach §6 Abs. 3 PO-Externe-BK kann zur Prüfung nicht zugelassen werden,
wer durch die Externenprüfung den erstrebten Abschluss vor dem Ende der
Regelschulzeit erreichen würde, die für den entsprechenden Bildungsgang
festgesetzt ist
Anmeldemodalitäten
Die Zulassung zur Prüfung ist spätestens bis zum 31. Januar jeden Jahres (Ausschlussfrist)
schriftlich mit allen geforderten Unterlagen bei der für den Wohnsitz zuständigen
Bezirksregierung zu beantragen.
Soweit die Bewerberin/der Bewerber die Voraussetzungen erfüllt, wird sie/er zur Prüfung
zugelassen und erhält nach Ablauf der Bewerbungsfrist einen Bescheid, in dem ihr/ihm die
Schule, die mit der Durchführung der Prüfung beauftragt wurde, benannt wird.
Über weitere Einzelheiten (z. B. genauer Zeitpunkt, Durchführung und Ablauf der Prüfung)
wird die Bewerberin/der Bewerber rechtzeitig von der benannten Schule unterrichtet.
Alle Berufskollegs, die Bildungsgänge der Fachschulen für das Sozialwesen – Fachschule
für Sozialpädagogik - führen, und die jeweils zuständige Bezirksregierung können im Vorfeld
informieren und beraten.
Bewerbungsunterlagen
Dem Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1.
ein ausführlicher Lebenslauf mit Darlegung des Bildungsweges und des beruflichen
Werdeganges,
2.
eine beglaubigte Fotokopie der Schulabschlusszeugnisse (mind. Zuerkennung der
Fachoberschulreife)
3.
der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (beglaubigte Fotokopie) und
ggf. der Nachweis des Berufsschulabschlusses (beglaubigte Fotokopie) oder der
Nachweis einer hauptberuflichen Tätigkeit (beglaubigte Fotokopie) oder der Nachweis
der Hochschulzugangsberechtigung und der beruflichen Tätigkeit (beglaubigte
Fotokopien),
4.
ein aktuelles polizeiliches erweitertes Führungszeugnis (höchstens drei Monate alt),
5.
eine Erklärung darüber, ob bereits der Versuch unternommen wurde an einer
Fachschule für Sozialpädagogik die Abschlussprüfung abzulegen, ggf. unter Angabe der
Schule, des Zeitpunktes und des Ergebnisses der Prüfung,
6.
die Erklärung , dass in den letzten zwei Jahren keine Fachschule, die diesen Abschluss
vermittelt, besucht wurde,
7. die Darlegung der ordnungsgemäßen Vorbereitung
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
im theoretischen Bereich z.B. durch Vorlage einer Literaturliste mit Büchern, die zur
Prüfungsvorbereitung eingesetzt werden und
im praktischen Bereich z. B. durch Vorlage einer aktuellen Arbeitsbescheinigung mit
genauen Stundenumfang, Tätigkeiten und Arbeitsaufnahme
Ablauf der Prüfung
Erster Prüfungsteil: Praktische Prüfung
Die Externenprüfung beginnt mit einer praktischen Prüfung, deren Bestehen Voraussetzung
für die Teilnahme an den fachtheoretischen Prüfungsteilen ist.

In dieser praktischen Prüfung ist eine umfassende Aufgabe aus der
sozialpädagogischen Praxis zu planen, unter Aufsicht durchzuführen und schriftlich
zu reflektieren. Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er selbstständig in der
Erziehungsarbeit tätig sein kann. Für die Durchführung der Aufgabe stehen sechs
Werktage zur Verfügung. Die Aufgabenstellung und die Beurteilung der praktischen
Prüfung erfolgen durch den Fachprüfungs-ausschuss. Die praktische Prüfung ist
bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens „ausreichend“ ist. Dabei werden die
Teilleistungen schriftliche Planung, praktische Durchführung und schriftliche
Reflexion im Verhältnis von 1 : 3 : 1 gewichtet.
Zweiter Prüfungsteil: Fachschulexamen
Mit dem Fachschulexamen soll die Gesamtqualifikation festgestellt werden. Die Inhalte aller
Fächer müssen in drei Arbeiten berücksichtigt werden. Umfang und Anforderungen der
Prüfungen müssen denen der Fachschule entsprechen.
Jede der vorgeschriebenen Arbeiten besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen
Teil.
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Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt pro Prüfungsarbeit mindestens 120,
höchstens 270 Minuten. Die Gesamtdauer der drei schriftlichen Prüfungsarbeiten
darf 540 Minuten nicht unterschreiten und soll 600 Minuten nicht überschreiten.
Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt in der Regel 20 Minuten. Es ist eine
Vorbereitungszeit unter Aufsicht zu gewähren.
Bestehen der Prüfung
Das Fachschulexamen ist bestanden, wenn die Leistungen in allen Prüfungsteilen
mindestens ausreichend sind.
Erwerb der Fachhochschulreife
Wer das Fachschulexamen bestanden hat, kann zur Fachhochschulreifeprüfung zugelassen
werden. Die Fachhochschulreifeprüfung besteht aus je einer schriftlichen Arbeit in den
Bereichen
Deutsch/Kommunikation mind. 180 Minuten
Fremdsprache mind. 90 Minuten
Mathematik-Naturwissenschaft-Technik mind. 120 Minuten
Die schriftliche Prüfung kann durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
Die mündliche Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife kann nur in dem schriftlichen
Prüfungsbereich durchgeführt werden.
Die Fachhochschulreifeprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen in den drei schriftlichen
Arbeiten mindestens ausreichend sind.
Fachpraktischer Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum)
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Das Berufspraktikum schließt sich in der Regel unmittelbar an den erfolgreich
abgeschlossenen theoretischen Prüfungsteil an und muss innerhalb einer Frist von 3
Jahren abgeschlossen sein.
Es dauert bei Vollzeitbeschäftigung zwölf Monate, bei Teilzeitbeschäftigung
entsprechend länger und endet mit einer Prüfung in Form eines Kolloquiums.
Das Berufspraktikum ist an einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung unter
Anleitung einer Fachkraft mit Berufserfahrung abzuleisten. Die Berufspraktikantin/der
Berufspraktikant wählt ein Berufskolleg, das die Ausbildung begleitet und der
Ausbildungsstelle zustimmt.
Der praxisbegleitende Unterricht wird in der Regel als Blockunterricht erteilt.
Die Zulassung zum Kolloquium wird erteilt, wenn die Leistungen während des
Berufspraktikums mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden.
In der fachpraktischen Prüfung in Form eines Kolloquiums soll der Nachweis erbracht
werden, dass die in der Ausbildung vermittelten Qualifikationen in der Berufspraxis
umgesetzt werden können.
Das Ergebnis der fachpraktischen Prüfung wird durch eine Gesamtnote festgestellt.
Die Gesamtnote ergibt sich aus der Note für die berufspraktischen Leistungen
während des Berufspraktikums und der Note des Kolloquiums. Die Note für die
berufspraktischen Leistungen wird zweifach gewichtet.
Die fachpraktische Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtleistung mit mindestens
„ausreichend“ bewertet wird.
Bei nicht bestandener fachpraktischer Prüfung ist eine Wiederholung möglich. Über
Art und Umfang der Wiederholung entscheidet der allgemeine Prüfungsausschuss
des Berufskollegs.
Berufsbezeichnung
Der erfolgreiche Abschluss der Fachrichtung Sozialpädagogik (Fachschulexamen und
Berufspraktikum) berechtigt zu der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte
Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“.
Kosten
Die Externenprüfung ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr wird von der Bezirksregierung nach der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung festgesetzt und liegt bei 570,- Euro.
Beratung für Interessenten mit dem Wohnsitz im Bereich der Bezirksregierung
Münster
Bitte beachten Sie die angegebenen Informationsveranstaltungen im Portal der
Bezirksregierung Münster unter der Rubrik „Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher“
Weitere Fragen richten Sie bitte an den Fachberater der Bezirksregierung Münster
Herrn Thomas Weber: [email protected]
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an
Bezirksregierung Münster
Dezernat 48 / Herrn Beer
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Bezirksregierung Münster
Literaturempfehlungen für die Vorbereitung auf die Externenprüfung Sozialpädagogik
Eine Auswahl an Literatur‐ und Internetempfehlungen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung in
der Fachrichtung Sozialpädagogik
Lehrplan:
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein‐Westfalen (Hrsg.): Richtlinien und
Lehrpläne zur Erprobung: Fachschulen des Sozialwesens. Fachrichtung Sozialpädagogik. Düsseldorf
2010. Achtung - Ab der Prüfung 2016 gilt der neue Lehrplan für die Fachschule.
www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/lehrplaene‐und
richtlinien/fachschule/sozialwesen/
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein‐Westfalen
(Hrsg.): Bildungsvereinbarung NRW. Düsseldorf 2003.
www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/1343/bildungsvereinbarung.pdf
Bildungsbereiche:
http://www.bildungsgrundsaetze.nrw.de/fileadmin/dateien/PDF/Mehr_Chancen_durch_Bildung.pdf
grundlegende Literatur:
Autor
Titel
Verlag
Amthauer /Eul (Hrsg.)
Herausforderung Erziehung
in sozialpädagogischen Be‐
rufen
Bildungsverlag Eins
Berkemeier et al.
Kein Kinderkram, Bd. 1
Westermann
Berkemeier et al.
Kein Kinderkram, Arbeitsheft
zu Bd. 1 - erscheint im 2.
Quartal 2014
Westermann
Berkemeier et al.
Kein Kinderkram, Bd. 2
Westermann
Berkemeier
Kein Kinderkram, Arbeitsheft
zu Bd.2 - erscheint im 2.
Quartal 2014
westermann
Elschenbroich, Donata
Weltwissen der
Siebenjährigen
Kunstmann
Gründer, Richard
Praxis und Methoden der
Lambertus
Heimerziehung
Hahn / Janssen
Erziehungswissenschaft. Bd.
1 und 2
Stam
Jaszus / Büchin‐Wilhelm / Mäder‐Berg /
Gutmann
Sozialpädagogische
Lernfelder für Erzieherinnen
Holland+Josenhans
Kämpfer, H.‐D.
Recht und Verwaltung in der
sozialpädagogischen Theorie
und Praxis
Bildungsverlag Eins
Jaszus, Rainer
Fachbegriffe für
Erzieherinnen und Erzieher
Holland+Josenhans
Schäfer, Gerd E. (Hrsg.)
Bildung beginnt mit der
Geburt
Beltz
Zimmermann‐Kogel/Kühne (Hrsg.)
Praxisbuch Sozialpädagogik.
Bd. 1 – 8 (zu
unterschiedlichen Themen
und Bildungsbereichen in
der Frühpädagogik)
Bildungsverlag Eins
Heidemann, Wilhelm/Greving, Heinrich
Praxisfeld Heimerziehung.
Lehrbuch für
sozialpädagogische Berufe
Bildungsverlag EINS
Heidemann, Wilhelm/Greving, Heinrich
(2012): Praxisfeld Heimerziehung.
Materialien zur Praxisanleitung und –
begleitung
Praxisfeld Heimerziehung.
Materialien zur
Praxisanleitung und –
begleitung
Bildungsverlag EINS
Gartinger, Silvia / Janssen, Rolf(Hrsg.)
Erzieherinnen und Erzieher Professionelles Handeln im
sozialpädagogischen
Berufsfeld - Band 1 und 2
Cornelsen
bildungsbereichsbezogene Literatur
Autor
Titel
Verlag
Albert, Christine
Lernwerkstatt Kindergarten
Beltz
Baer, Ulrich
Spielpraxis
Kallmayer
Böcher / Koch
Medienkompetenz in
sozialpädagogischen
Lernfeldern
Stam
Cieslik‐Eichert, A. / Jacke, C.
Kreatives Handeln in der FS für
Sozialpädagogik. 3. Aufl.
Bildungsverlag EINS
Fürst u.a.
Kinder und Jugendliteratur
Kieser
Hebenstreit‐Müller, Sabine / Kühnel,
Sabine (Hrsg.)
Kinderbeobachtung in Kitas
dazu: Videobeobachtung‐DVD:
Der positive Blick aus das Kind
Dohrmann
Marquardt
Einführung in die Kinder‐ und
Jugendliteratur,11. Aufl.
Bildungsverlag EINS
Nordmann, Elmar
Musikerziehung ‐ Eine
Einführung für sozialpäd.
Berufe, 2. Aufl.
Bildungsverlag EINS
Pausewang, Freya
Dem Spielen Raum geben
Cornelsen
Regel, Gerhard/ Kühne, Thomas
Arbeit im offenen
Kindergarten
Herder
Steinbach, Herlinde
Gesundheitsförderung. Ein
Lehrbuch für die Pflege‐ und
Gesundheitsberufe
Facultas.wuv
vom Wege/Wessel
Spielen im Beruf
Bildungsverlag EINS
Weber (Hrsg.)
Gesamtband Biologie.
Cornelsen
Zimmer, Renate
Handbuch der
Bewegungserziehung.
Grundlagen für Ausbildung
und pädagogische Praxis
Herder
Empfohlen wird die jeweils aktuellste Auflage der angegebenen Bücher
Zeitschriften
Kindergarten heute
www.kindergarten‐heute.de/zeitschrift/sonderhefte/index_html
Themenhefte zu fachwissenschaftlichen Inhalten, z.B.: Vom Säugling zum Schulkind ‐ Beiträge
zur Entwicklungspsychologie Kinder unter 3 ‐ Erziehung, Bildung und Betreuung von
Kleinstkindern Sprachentwicklung und Sprachförderung ‐ Grundlagen für die pädagogische
Praxis Kinder in ihrer sozial‐emotionalen Entwicklung fördern Kinder beobachten und
Entwicklung dokumentieren Pädagogische Handlungskonzepte von Fröbel bis zum
Situationsansatz u.a.
Theorie und Praxis Sozialpädagogik (tps)
www.friedrich‐verlag.de/index.cfm
Mit unterschiedlichen fachwissenschaftlichen Inhalten, z.B. Elternarbeit Frühkindliche
Bildung
Empfehlenswerte Internetadressen
www.bibernetz.de
Schulen
Biber. Netzwerk frühkindliche Bildung. Ein Projekt von
ans Netz e.V.
www.kindergarten‐heute.de/
und
Kindergarten heute. Fachzeitschrift für Erziehung, Bildung
Betreuung von Kindern
www.kindergartenpaedagogik.de/
Martin R. Textor: Kindergartenpädagogik. Online‐Handbuch
www.familienhandbuch.de/
Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP)
www.bmfsfj.de/
Jugend
Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und
Unterrichtsmaterialien zum Erwerb interkultureller Kompetenz in der Erzieherausbildung:
www.berufsbildung.schulministerium.nrw.de/cms/upload/fs/download/sozial/lernfeld/umaterial_fs
p.pdf

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