Schütz Dental Qualitätsgarantie
Transcription
Schütz Dental Qualitätsgarantie
Schütz Dental Qualitätsgarantie Qu al Schütz Dental GmbH n • Tizian Zirkondioxid • Microlit isi • Edelmetalllegierungen • Alphador-Linie • Eco-Linie TM ko tificate r e C Zi ti y r Zahn 1 Einheit unit Vertrauen schaffen mit der Qualitätsgarantie* von Schütz Dental Mit der Schütz Dental Qualitätsgarantie* haben Sie ein professionelles System mit dem Sie das Vertrauen Ihrer Zahnärzte und deren Patienten in Ihre Produkte stärken können. Garantiezeiten bis zu 5 Jahre geben Ihnen die Möglichkeit, Ihren Kunden die qualitativen Unterschiede der verschiedenen Versorgungsarten deutlich zu machen und zu begründen. Wir setzen auf Ihre Erfahrung und unterstützen Ihre Garantiezusage. Hochwertiger Zahnersatz - Made in Germany - attraktiv gemacht durch die Schütz Dental Qualitätsgarantie* Schütz Dental GmbH • Dieselstr. 5-6 • 61191 Rosbach / Germany • Tel. + 49 (0) 6003 814 - 0 • Fax + 49 (0) 6003 814 - 906 www.schuetz-dental.de • [email protected] Die Schütz Dental Qualitätsgarantie* im Überblick: Leistungen*: Die Garantie kann abgeschlossen werden für Tizian Zirkondioxid, Microlit isi, Edelmetalllegierungen (Alpador-Linie, Eco-Linie) in Verbindung mit Verblendmaterial Ihrer Wahl • bei festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz • bei Suprakonstruktionen TM Wählen Sie eine Garantiedauer von: (zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis) • 24 Monaten • 36 Monaten • 48 Monaten • 60 Monate Als Kontrollintervalle sind wählbar: • 3 Monate • 4 Monate • 6 Monate Im Rahmen der Garantie-Bedingungen* werden Kosten erstattet, die für die Reparatur oder die Neuanfertigung des Zahnersatzes inklusive der verwendeten Fremdkomponenten anfallen: Die Ersatzleistung erfolgt auf Grundlage der Rechnung des Zahnarztes oder zahntechnischen Betriebes, jedoch maximal Euro 500,00 je zahntechnischer Einheit. Schütz Dental behält sich vor, sich von einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Totalschaden des beschädigten Zahnersatzes durch Augenschein zu überzeugen. Die Schütz Dental Qualitätsgarantie* ist ein Herstellergarantiesystem, das von uns und Ihrem Labor gemeinschaftlich getragen wird. Hierbei stellen wir Ihre Interessen in den Vordergrund. • Freie Wahl der Verblendmaterialien. • Marketingsupport durch Schütz Dental • Sie stimmen Ihre Garantiebestimmungen und die damit verbundenen Leistungen exakt auf den Zahnarzt und seinen Patienten ab. • Geldzahlungen werden direkt an Ihr Labor erbracht. • Abwicklung der neutralen Dienstleistung (z.B. Marketing-Support, Patientenflyer, Prospekte). Durch die Möglichkeit, die Qualität Ihrer Werkstücke schriftlich zu garantieren, ergeben sich weitere Vorteile für Ihr Dentallabor: • Sie sind dadurch in der Lage, bestehende Kunden zu binden und Neukunden zu gewinnen. • Das Ansehen Ihres Labors wird gesteigert. • Sie können durch die frei wählbaren Garantiezeiten verschiedene Ausführungen von „zweckmäßig“ bis „ästhetisch perfekt“ begründen. • Ertragssteigerungen durch Absatzförderung gleich- und andersartiger Versorgung Auch Ihre Zahnärzte haben Vorteile: • Sie werden im Verkauf hochwertiger Prothetik unterstützt. • Durch die Zusammenarbeit mit einem angesehenen Meisterlabor steigt das Ansehen der Praxis. • Durch die frei festlegbaren Kontrollintervalle steigert sich die Patientenfrequenz. • In der Qualitätsgarantie ist die Übernahme der Zahnarztliquidationen für den Garantiefall inbegriffen. * Voraussetzung der Garantie ist der Abschluss eines entsprechenden Garantie-Versicherungsvertrages zwischen dem Dental-Labor und der Schütz Dental GmbH. Die genauen Garantiebedingungen und die entsprechenden Gebühren entnehmen Sie bitte dem schriftlichen Angebot, das wir Ihnen auf Anforderung gerne zusenden. Alle Angaben in diesem Prospekt ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Druckhaus Waitkewitsch 03/2011 Und Ihre Patienten profitieren davon: • Eine Versorgung, die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hervorruft, da es sich um Werkstoffe aus reinsten, biokompatiblen Rohstoffen handelt. • Einen Nachweis der Herstellung in einem deutschen Meisterlabor. • Die schriftliche Garantiezusage des Dentallabors. • Die Übernahme der Kosten im Garantiefall – auch der Eigenanteile, sofern nicht anderweitig erstattet. • Die Sicherheit, kein finanzielles Risiko bei der Wahl der Behandlung einzugehen.