26. GV-Sitzung vom 13.12.2007

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26. GV-Sitzung vom 13.12.2007
Gemeindeamt Brand
A-6708 Brand, Mühledörfle 40
Tel. 05559/308 Fax: 05559/30825 e-mail: [email protected]
Datum: 14.12.2007
Zahl:
004-1-26/2007
Zeichen: Sche/Du
Niederschrift der am Donnerstag, den 13.12.2007 stattgefundenen
26. ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Brand
Ort:
Zeit:
Gemeindezentrum – Sitzungszimmer
20.15 Uhr
Anwesende:
Bgm. Erich Schedler, Vize-Bgm. Mag. Mario Greber, GR DI Manfred Beck, GV Franz Josef
Beck, GV Josef Meyer, GV Roland Schallert, GV Raimund Meyer, GV Manfred Geiger, GV
Rainer Müller, GR Elmar Schedler, GV Sabine Bitschi, EM Lukas Meyer
Weiters Anwesend:
Dr. Peter Haimayer, Projektbegleitung (Tagesordnungspunkte 4 und 5)
Entschuldigt:
GV Helmut Schedler
Protokoll:
Mag. Alexandra Durics
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Niederschrift der 24. ordentlichen GV-Sitzung vom 12.11.2007
3. Berichte
4. Räumliches Entwicklungskonzept:
a) Beschluss des Räumlichen Entwicklungskonzeptes
b) Beschluss der Regelung für die Widmung von Zweitwohnungen (bzw.
Ferienwohnungen nach § 16 RPG)
5. Ferienwohnungswidmungen gemäß § 16 Abs. 1 2. Satz:
a) Ernst Hämmerle, Mühledörfle 26, 6708 Brand – Beschränkung: Wohnnutzfläche der
Ferienwohnungen im Appartementhaus Allegra von max. 242,06 m²
b) Paul Steenvoorden, Mühledörfle 93, 6708 Brand – Beschränkung: Wohnnutzfläche
der Ferienwohnung im Appartementhaus Abina von max. 207 m²
c) Michael Salinger, Am Sägewerk 13a, 68526 Ladenburg – Beschränkung:
Wohnnutzfläche der Ferienwohnung im Appartementhaus Alpin Central von max.
72,38 m²
6. Kundmachung von Landtagsbeschlüssen betreffend ein
a) Gesetz über eine Änderung des Jugendgesetzes
b) Gesetz über eine Änderung des Fleischuntersuchungsgebührengesetzes
c) EU-Rechtsanpassungsgesetz
7. Vereinbarung
über
die
Bildung
des
Gemeindeverbandes
Öffentlicher
Personennahverkehr Brandnertal (ÖPNV Brandnertal) – Beschlussfassung
8. Wildbach- und Lawinenverbauung – Projekt Stöck Steinschlagschutz PE 07
a) Grundsatzbeschluss
b) Übernahme eines 20 %-igen Interessensbeitrages an den Gesamtbaukosten
9. Tauschvertrag abgeschlossen zwischen der Gemeinde Brand, der Röm.-kath.
Pfarrpfründe zu Maria Himmelfahrt und Herrn Bernhard Beck, Gufer 62, 6708 Brand Beschlussfassung
10. Projekt „Neubau Rettungsheim Bludenz“– neuer Finanzierungsschlüssel
11. Nachtragsvoranschlag 2007:
a) Stellungnahme des Gemeindevorstandes gemäß § 73 Abs. 4 GG.
b) Beschluss des Nachtragsvoranschlages gemäß § 76 Abs. 3 und 4 GG.
12. Allfälliges
Verlauf der Sitzung und Beschlussfassung
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende Bürgermeister Erich Schedler eröffnet um 20.15 Uhr die 26. ordentliche
Sitzung der Gemeindevertretung Brand und begrüßt alle Anwesenden recht herzlich. Er stellt
fest, dass die Einladung zur Sitzung gemäß Vorarlberger Gemeindegesetz ordnungsgemäß
erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Insbesondere begrüßt Bürgermeister Erich Schedler Ersatzmitglied Lukas Meyer zu seiner
ersten Gemeindevertretungssitzung. Der Bürgermeister verliest die Gelöbnisformel. Gemäß
§ 37 GG wird Lukas Meyer angelobt.
Vor Eingang in die Tagesordnung stellt
Tagesordnungspunkt 5. wie folgt zu ändern:
der
Bürgermeister
den
Antrag
den
5. Ferienwohnungswidmungen gemäß § 16 Abs. 1 2. Satz RPG:
a) Ernst Hämmerle, Mühledörfle 26, 6708 Brand – Appartementhaus Allegra:
Beschränkung der Wohnnutzfläche auf max. 20 % der Bruttogeschossfläche
b) Paul Steenvoorden, Mühledörfle 93, 6708 Brand – Appartementhaus Abina:
Beschränkung der Wohnnutzfläche auf max. 20 % der Bruttogeschossfläche
c) Michael Salinger, Am Sägewerk 13a, 68526 Ladenburg – Appartementhaus Alpin
Central: Beschränkung der Wohnnutzfläche auf max. 20 % der Bruttogeschossfläche
Dem Antrag wird einhellig Rechnung getragen.
2. Genehmigung der Niederschrift der 24. ordentlichen Sitzung vom 12.11.2007
Bgm. Erich Schedler stellt den Antrag die Niederschrift der 24. ordentlichen Sitzung vom
12.11.2007 zu genehmigen. Dem Antrag wird einhellig Rechnung getragen.
3. Berichte
Keine Wortmeldungen.
4. Räumliches Entwicklungskonzept:
a) und b) Der Bürgermeister begrüßt Dr. Peter Haimayer und bittet diesen nochmals kurz die
Ergänzungen und Änderungen des Räumlichen Entwicklungskonzeptes seit Jänner 2007 zu
erläutern. Herr Haimayer bedankt sich für die Einladung und geht in der Folge auf den
Entwicklungsprozess des Konzeptes ein. Der 1999 unterbrochene Arbeitsprozess wurde im
Sommer 2003 von der Haimayer Projektbegleitung wieder aufgenommen. Nach einer
erneuten Unterbrechung erfolgte ab dem Frühjahr 2006 die Konkretisierung. Anhand der
Geschichte des Konzeptes werden die Entwicklungen der vergangenen Jahre
nachvollziehbar. Haimayer betont, dass Brand eine Tourismusgemeinde ist und sich auch im
Räumlichen Entwicklungskonzept als solche präsentiert. Dies wird vor allem bei den
Positionierungen von Brand Plus sowie Querverbindungen zu Vorarlberg Tourismus, in der
Diskussion zur Umstrukturierung der Alpenregion sowie den Investitionen der Bergbahnen
Brandnertal deutlich. In der Folge greift Haimayer einige zentrale Punkte des REK heraus.
Der Tourismus als Zukunftsvision von Brand zieht sich wie ein Roter Faden durch das ganze
Konzept. Insbesondere geht es darum eine hohe Qualität für Gäste und Einheimische zu
gewährleisten. Auch in Zukunft will sich Brand als Tourismusgemeinde positionieren, wie
wichtig die Thematik Zweitwohnungen ist, zeigt auch die Anzahl der Sitzungen der
entsprechenden Arbeitsgruppe. Für Zweitwohnungen (Ferienwohnungen nach § 16 RPG)
werden in Brand grundsätzlich keine Flächen mehr gewidmet. Solche Widmungen erfolgen
nur mehr in direkter Verbindung mit dem Bau zusätzlicher, gewerblicher Gästebetten. Ein
entsprechendes Modell bzw. eine Regelung wurde ausgearbeitet. Dieses stellt einen
Bestandteil des Konzeptes dar. Künftig sind FW-Widmungen in jenen Bereichen möglich, die
bereits über solche Widmungen verfügen. Festgehalten ist im Konzept außerdem, dass
Freizeiteinrichtungen nicht im Zentrum situiert sein sollen. Auch die Diskussion um das
Walser Ensemble hat Eingang in das Konzept gefunden. In diesem Zusammenhang wurde
festgehalten, dass die Erhaltung von historischer Bausubstanz äußerst wichtig und im Sinne
des Ortsbildes zu befürworten ist. Peter Haimayer erklärt, dass nach der Präsentation des
Konzeptes im Jänner 2007 noch eine Reihe von Änderungen aufgrund der Stellungnahme
der Abt. Raumplanung und Baurecht ins Konzept eingearbeitet werden mussten. Neben der
Frage der Siedlungsränder bzw. Freiräumen innerhalb der Siedlungsränder sowie der
Installierung eines Gestaltungsbeirates wurde vor allem die Frage der örtlichen
Raumplanung
mit
Hilfe
von
Instrumenten
wie
Bebauungsplan
und
Baugrundlagenbestimmung diskutiert. Kurz zusammengefasst berichtet Peter Haimayer,
dass im Rahmen einer Begehung mit Herrn DI Grasmugg die Siedlungsränder besprochen
wurden. Dabei wurde festgehalten, dass sich die Siedlungsränder am Kanaleinzugsgebiet
orientieren. Kartographisch wurden diese nicht festgehalten. Jedenfalls frei zu halten sind
der Warthbühel, Brosisbühel sowie der Bereich hinter der Kirche (Roffler). Intensiv wurden
auch die Möglichkeiten der örtlichen Raumplanung diskutiert, wobei die Arbeitsgruppe sich in
Zusammenarbeit mit Herrn DI Grasmugg und Dr. Bertsch, Abt. Raumplanung und Baurecht,
auf die Ausarbeitung einer Baugrundlagenbestimmung geeinigt haben. Auf Empfehlung des
Landes soll auch ein Gestaltungsbeirat installiert werden. Dieser setzt sich aus
unabhängigen, externen Experten zusammen. Offen bleibt die Überarbeitung des
Flächenwidmungsplanes, diese soll baldmöglichst in Angriff genommen werden.
Abschließend weist Herr Haimayer darauf hin, dass im Rahmen der Ausarbeitung des
Konzeptes durchaus die Möglichkeit wahrgenommen wurde, auf die Individualität von Brand
einzugehen. Er bedankt sich für die gute Zusammenarbeit. Der Bürgermeister bedankt sich
ebenfalls und eröffnet die Diskussion.
Auf Anfrage von GV Manfred Geiger erklären Bgm. Erich Schedler und GR Elmar Schedler
(Mitglied der entsprechenden Projektgruppe), dass sich sämtliche bestehenden Bauflächen
innerhalb des Einzugsbereiches befinden. Nochmals wird dezidiert festgehalten, dass die
Siedlungsränder nicht kartographisch festgehalten wurden und der Kanaleinzugsbereich
lediglich der Orientierung dient.
Hinsichtlich der Regelung der Ferienwohnungswidmung kritisiert GV Manfred Geiger vor
allem den Berechnungsschlüssel. Dieser basiert auf der Bruttogeschossfläche. Die ins Auge
gefasste Begrenzung der Ferienwohnungswidmungen mit 20 % wird dadurch verzerrt, die
Relation stimmt nicht. Sowohl Bürgermeister Erich Schedler als auch GR DI Manfred Beck
verweisen auf die intensiven Diskussionen der Zweitwohnsitzregelung im Rahmen der
Besprechungen der Projektgruppe und halten in diesem Zusammenhang nochmals fest,
dass andere Parameter wie beispielsweise eine Orientierung an Betten udgl. nicht in Frage
kommen. Bgm. Erich Schedler betont, dass diese Regelung Impulse setzten soll und damit
vor allem die Schaffung von Betten unterstützt bzw. gefördert wird. Nichts desto trotz - so die
Meinung eines Großteils der Gemeindevertreter – soll die Relation zwischen neu
geschaffenen Betten und Ferienwohnungswidmungen stimmen. GV Sabine Bitschi erkundigt
sich im Rahmen der gegenständlichen Diskussion, ob eine entsprechende
Bestandsaufnahme bereits durchgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach geht es in erster Linie um
die Relation und die Nachvollziehbarkeit der Berechnung.
Am gegenständlichen Berechnungsmodel wird vor allem die nicht vorhandene Relation von
Bruttogeschossfläche (Ausgangsbasis der Berechnung) und der Wohnnutzfläche der FWWidmung kritisiert. Der Bürgermeister erläutert nochmals, dass das gegenständliche Modell
von der entsprechenden Projektgruppe nach eingehender Diskussion befürwortet wurde.
Hinsichtlich der vorliegenden Ansuchen - siehe Tagesordnungspunkt 5. a), b) und c) - wird
von Seiten einiger Gemeindevertreter außerdem kritisiert, dass generell 20 % der
Bruttogeschossfläche als Ferienwohnungen gemäß § 16 Abs. 1 2. Satz RPG gewidmet
werden sollen. Der Bürgermeister erklärt, dass die Anträge noch im Detail zu prüfen sind
(Bruttogeschossfläche und Wohnnutzflächen). Außerdem verweist er in diesem
Zusammenhang auf die Umwidmung der Mountain Lodges und erklärt, dass nicht einzelne
Wohneinheiten sondern vielmehr Wohnnutzflächen als Ferienwohnungen zu widmen sind.
DI Manfred Beck spielt anhand eines eventuellen Verkaufes die Handhabung der Regelung
durch und erläutert, dass diese in der Praxis durchaus zu Problemen führen könnte, zumal
das Ausmaß der Ferienwohnungswidmung und die Wohnnutzfläche der entsprechenden
Wohnungseinheit(en) nicht übereinstimmen. Der Bürgermeister erklärt, dass entsprechende
Anpassungen in der weiteren Folge in der Kompetenz des Gemeindevorstandes liegen. DI
Beck hingegen regt an, künftig Bauantrag und Antrag auf Umwidmung einer Ferienwohnung
zeitgleich einzubringen. Er unterstreicht nochmals, dass eine Regelung der
Ferienwohnungswidmungen äußerst wichtig ist insbesondere in Hinblick auf ein
Gesamtkonzept.
Ein Großteil der Mitglieder der Gemeindevertretung ist der Ansicht, dass sich
Ferienwohnungswidmungen ausschließlich auf komplette Wohnungseinheiten beziehen
können. Anhand der vorliegenden Ansuchen wird außerdem deutlich, dass die
Gleichsetzung von Wohnflächen und Geschossflächen zu einer enormen Diskrepanz führt.
Nach eingehender Diskussion einigen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einhellig
darauf, die Tagesordnungspunkte 4. und 5. zu vertagen. Anhand der vorliegenden Anträge
soll die Praxisfähigkeit der Regelung nochmals insbesondere in Hinblick auf die
Einbeziehung von Allgemeinflächen geprüft werden. DI Beck erklärt sich bereit,
verschiedene Beispiele durchzurechnen. Die Überarbeitung der Regelung soll nochmals von
der entsprechenden Projektgruppe in Angriff genommen werden.
5.Ferienwohnungswidmungen gemäß § 16 Abs. 1 2. Satz RPG:
Die Tagesordnungspunkte 5. a), b) und c) wurden bereits unter Tagesordnungspunkt 4.
einhellig vertagt.
6. Kundmachung von Landtagsbeschlüssen betreffend ein
a) Gesetz über eine Änderung des Jugendgesetzes
b) Gesetz über eine Änderung des Fleischuntersuchungsgebührengesetzes
c) EU-Rechtsanpassungsgesetz
Die Gemeindesekretärin erläutert den Mitgliedern der Gemeindevertretung kurz die
gegenständlichen Gesetzesänderungen. Diese werden zur Kenntnis genommen.
Volksabstimmung wird keine verlangt.
7. Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Öffentlicher
Personennahverkehr Brandnertal (ÖPNV Brandnertal) – Beschlussfassung
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der entsprechende Vereinbarungsentwurf, der von
Herrn Peter Jäger, Gemeindeverband, ausgearbeitet wurde, zur Vorbereitung sämtlichen
Gemeindevertretern übermittelt wurde. In diesem Zusammenhang erklärt der Bürgermeister,
dass der vorgelegte Entwurf in Bezug auf die Kostenaufteilung unter § 5, welche nach einem
Halstestellenpunktesystem abgerechnet wird (Gemeinde Brand 41,35 %) wie folgt ergänzt
wurde:
- Es wird angemerkt, dass der Kostenaufteilung die Fahrplangestaltung vom 1.1.2008
zugrunde liegt. Werden Änderungen im Fahrplan vorgenommen, dann sind
-
-
Mehrleistungen ausschließlich von den Gemeinden, die diese Mehrleistungen gefordert
haben, im Verhältnis der Aufteilung laut lit.b) zu tragen.
Bei Minderleistungen im Fahrplanangebot partizipieren die einzelnen Gemeinden in dem
Umfang, wie sie die gekürzten Fahrleistungen bisher getragen haben. Grundsätzlich ist
bei derartigen Änderungen der neue Kostenschlüssel im Vorhinein von den
Verbandsgemeinden einvernehmlich festzulegen.
Abs. 2) wird dahingehend geändert, dass über Verlangen von einem Mitglied
Verhandlungen über eine Änderung der dem Kostenaufteilungsschlüsse zugrunde
gelegten Grundlagen (Haltestellenpunkte) stattfinden. Dabei soll besondere Rücksicht auf
die Bedienungsqualität des öffentlichen Personennahverkehrs in den Mitgliedsgemeinden
unter Einbeziehung des Angebotes im schienengebundenen Verkehr genommen werden.
Die
Vereinbarung
über
die
Bildung
des
Gemeindeverbandes
Öffentlicher
Personennahverkehr Brandnertal (ÖPNV) bildet einen Bestandteil dieser Niederschrift.
Hinsichtlich der Kosten erläutert der Bürgermeister, dass der Finanzierungsbeitrag der
Gemeinde Brand künftig Euro 23.523,77 beträgt (Kosten inkl. Pendelbuskosten). In diesem
Zusammenhang verweist er darauf, dass die Kosten für den Pendelbus bis dato bereits
höher waren als künftig die Gesamtkosten. Wie bereits erwähnt erfolgt die Abrechnung nach
einem Haltestellenpunktesystem. Auf Anfrage bzw. Hinweis von GV Manfred Geiger erklärt
der Bürgermeister, dass künftig die Zuweisungen Mineralölsteuer nicht mehr berücksichtigt
werden können.
GV Geiger erklärt, dass er die Förderung des öffentlichen Verkehrsnetzes als sehr sinnvoll
erachtet. Auf Anfrage von GV Geiger erklärt der Bürgermeister, dass der zusätzliche Kurs
von Brand nach Bludenz (Abfahrt Brand Innertal 6.10 Uhr) bereits im Kostenschlüssel
berücksichtigt ist. Der Bürgermeister stellt den Antrag der vorliegenden Vereinbarung und
damit dem Beitritt zum Gemeindeverband ÖPNV zu zustimmen. Die Gemeindevertreter
beschließen den Beitritt zum Gemeindeverband ÖPNV Brandnertal einstimmig.
8. Wildbach- und Lawinenverbauung – Projekt Stöck Steinschlagschutz PE 07
a) und b) Der Bürgermeister berichtet, dass der Grundsatzbeschluss zum gegenständlichen
Verbauungsprojekt bereits vor Jahren gefasst wurde. Die Gemeinde Brand hat im Jahr 2005
einen Antrag zur Errichtung eines Schutzdammes gestellt und in diesem Schreiben bereits
die Übernahme der anteiligen Kosten zugesagt. Ziel der Verbauung ist es einen
entsprechend dimensionierten Schutzdamm unmittelbar bergseits der Ferienbungalows der
Familie Maria und Christian Müller zu errichten und damit die abrollenden Steine
zurückhalten. Die Dammhöhe wird so gewählt, dass für die Ferienbungalows eine
ebenhöhartige Wirkung zu erzielen ist, was außerdem eine gewisse Reduktion der
Lawinengefahr bewirken wird.
Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf Euro 55.000,--. Der
Finanzierungsschlüssel für das Projekt sieht einen 20 %-igen Interessentenbeitrag in Höhe
von Euro 11.000,-- für die Gemeinde Brand vor. Der Bund übernimmt 60 %, das Land 20 %
der Kosten.
Auf Antrag des Bürgermeisters wir der 20 %-ige Interessentenbeitrag der Gemeinde Brand
einhellig beschlossen. Ebenfalls einhellig beschlossen wird das lastenfreie zur Verfügung
stellen der erforderlichen Grundstücke sowie die Instandhaltung und Pflege der fertig
gestellten Maßnahmen, wobei dies vom Betreuungsdienst der WLV nach den Bestimmungen
des WBFG übernommen wird.
9. Tauschvertrag abgeschlossen zwischen der Gemeinde Brand, der Röm.-kath.
Pfarrpfründe zu Maria Himmelfahrt und Herrn Bernhard Beck, Gufer 62, 6708
Brand – Beschlussfassung
Der Bürgermeister berichtet, dass die Grundteilung, welche diesem Rechtsgeschäft
zugrunde liegt vom Vorstand in seiner Sitzung am 12.07.2007 beschlossen wurde. Vom
Grundtausch sind Flächen der Pfarrpfründe, von Bernhard Beck und der Gemeinde Brand
betroffen.
- Bernhard Beck übergibt die Teilfläche 3 im Ausmaß von 1 m² aus der Gst.-Nr. 34, KG
Brand an die Gemeinde Brand, welche diese Teilfläche im Tauschwege zur Einbeziehung
in das Gst.-Nr. .13, KG Brand in ihr Eigentum übernimmt.
- Die röm.-kath. Pfarrpfründe übergibt die Teilfläche 4 im Ausmaß von 120 m² aus der Gst.Nr. 3, KG Brand an die Gemeinde Brand, welche diese Teilfläche im Tauschwege zur
Einbeziehung in das Gst.-Nr. .13, KG Brand in ihr Eigentum übernimmt.
- Die Gemeinde Brand übergibt im Tauschwege die Teilfläche 5 im Ausmaß von 121 m²
aus Gst.-Nr. 1378/2, KG Brand an die röm.-kath. Pfarrpfründe im Tauschwege zur
Einbeziehung in die Gst.-Nr. 33/1, KG Brand.
Auf Antrag des Bürgermeisters wird das gegenständliche Rechtsgeschäft von der
Gemeindevertretung einhellig beschlossen.
10. Projekt „Neubau Rettungsheim Bludenz“– neuer Finanzierungsschlüssel
Der Bürgermeister bezieht sich auf die Sitzung der Gemeindevertretung am 4. April 2007, bei
welcher dem Finanzierungsschlüssel für den Neubau des Rettungsheims Bludenz bereits
zugestimmt wurde (jährlich Euro 2.500,-- auf 15 Jahre). Da die Stadt Bludenz nicht bereit ist
ein Darlehen für sämtliche beteiligte Gemeinden aufzunehmen, wurde ein neuer
Finanzierungsvorschlag ausgearbeitet. Dementsprechend hat die Gemeinde Brand einen
Finanzierungsanteil in Höhe von Euro 28.268,32 zu übernehmen. Die Tilgung des
Finanzierungsanteiles erfolgt in drei Teilzahlungen zu jeweils Euro 9.422,77 (fällig am
15.02.2008, 15.08.2008 und 15.02.2009).
Auf Antrag des Bürgermeisters wird der neue Finanzierungsschlüssel mit einem Anteil der
Gemeinde Brand in Höhe von insgesamt Euro 28.268,32 einhellig beschlossen.
11. Nachtragsvoranschlag 2007:
a) Der Bürgermeister erklärt unter Verweisung auf die Sitzung der Gemeindevertretung vom
22.10.2007, dass im Rahmen dieser Sitzung die Darlehensaufnahme für die Bergbahnen
Brandnertal GmbH zur Errichtung einer Beschneiungsanlage über Euro 740.000,-- von der
Gemeindevertretung genehmigt wurde. Da das Darlehen außerplanmäßige Ausgaben
darstellt und diese im Budget 2007 nicht berücksichtigt wurden, ist ein Nachtragsvoranschlag
zu erstellen. Gemäß Gemeindegesetz wurde dieser zur Stellungnahme dem
Gemeindevorstand
vorgelegt.
Dieser
erhebt
keine
Einwände
gegen
den
Nachtragsvoranschlag 2007.
b) Der Bürgermeister beantragt daher die Darlehensaufnahme in Höhe von Euro 740.000,-wie folgt im Rahmen des Nachtragsvoranschlages 2007 zu beschließen. Einnahmenseitig
wird ein neues Konto (HW/Ansatz 2/9140+3461) mit der Bezeichnung Darlehensaufnahme
für partiarisches Darlehen an die BBB (Beschneiungsanlage) eröffnet. Ausgabenseitig wird
ebenfalls ein neues Konto eröffnet (Hw/Ansatz 1/9140-2444). Das Darlehen wird als
Darlehensgewährung für partiarisches Darlehen an die BBB (Beschneiungsanlage)
vermögenswirksam gebucht.
Auf Antrag des Bürgermeisters wird der Nachtragsvoranschlag gemäß § 76 GG. von der
Gemeindevertretung einhellig beschlossen.
12. Allfälliges
Auf Antrag von EM Lukas Meyer erklärt der Bürgermeister bezugnehmend auf den
Grundtausch der Bruno-Nessler-Stiftung und der Familie Königer (Bereich Brandnerhof –
neue Parkplätze), dass die Gemeindestraße in diesem Bereich verlegt wurde, jedoch keine
Vermessung der Gemeindestraße stattgefunden hat. Lukas Meyer regt daher an, zumindest
einen entsprechenden Pachtvertrag zwischen Gemeinde und Bruno-Nessler-Stiftung
abzuschließen.
GV Franz Josef Beck weist darauf hin, dass die Fa. Bitschi auch innerorts Salz streut. In
diesem Zusammenhang erkundigt er sich nach der entsprechenden Regelung für das
Ortsgebiet. Der Bürgermeister berichtet, dass die Landesstraße in den Zuständigkeitsbereich
des Straßenbau Feldkirch fällt. Mit dem Straßenmeister Manfred Neßler – so der
Bürgermeister – sei vereinbart, dass ab der Brücke beim Schliefwaldtobel taleinwärts kein
Salz mehr gestreut wird. Sollten die Witterungsverhältnisse dies allerdings erfordern, geht
die Sicherheit vor. Die Gemeindevertreter sind sich einig, dass im Sinne des Ortsbildes und
des Tourismus eine Schneefahrbahn jedenfalls zu befürworten ist. Dementsprechend soll mit
Straßenmeister Manfred Neßler Kontakt aufgenommen werden. Dieser wiederum soll der
Fa. Guido Bitschi eine entsprechende Anweisung – sprich keine Salzstreuung innerorts –
erteilen.
Der Bürgermeister informiert vorab, dass die nächste Gemeindevertretungssitzung mit
anschließender Weihnachtsfeier am Donnerstag, den 20. Dezember 2007 stattfindet.
Ende der Sitzung: 22.40 Uhr
Der Bürgermeister:
Die Schriftführerin:
Erich Schedler
Mag. Alexandra Durics