Bericht über den Gewinnabführungsvertrag zwischen der Elster

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Bericht über den Gewinnabführungsvertrag zwischen der Elster
Bericht über den Gewinnabführungsvertrag
zwischen
der Elster Group SE, Essen,
und
der Elster International GmbH, Essen
Präambel
Die beiden Gesellschaften haben am 11. April 2011 einen Gewinnabführungsvertrag
(„Vertrag“) abgeschlossen, durch den sich die Elster International GmbH verpflichtet,
ihren gesamten Gewinn an die Elster Group SE abzuführen. Die Elster Group SE
verpflichtet sich gemäß Artt. 9 Abs. 1 c), 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des
Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
(„SE-VO“) i.V.m. § 302 des Aktiengesetzes (AktG), jeden während der Vertragsdauer
bei der Elster International GmbH entstehenden Fehlbetrag auszugleichen.
Der Verwaltungsrat der Elster Group SE und die Geschäftsführung der Elster International GmbH erstatten hiermit folgenden Bericht gemäß Artt. 9 Abs. 1 c), 10 SEVO i.V.m. § 293a AktG:
1. Wirtschaftliche Erläuterung und Begründung zum Abschluss des Gewinnabführungsvertrags
Die Elster International GmbH wurde am 28. Oktober 2010 mit einem Stammkapital
von EUR 25.000,00 gegründet und am 16. November 2010 unter Registernummer
HRB 22629 in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Alleinige
Gesellschafterin der Elster International GmbH ist die Elster Group SE.
Gesellschaftszweck der Elster International GmbH ist das Halten, die Finanzierung
und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art von vorwiegend in Kanada, Afrika,
Russland und Australien ansässigen Unternehmen sowie die Vornahme aller damit
in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf in den Geschäftsfeldern ihrer Beteiligung auch selbst tätig werden.
Da die Gesellschaft im Oktober 2010 gegründet wurde, liegt nur der Jahresabschluss
für das Rumpfgeschäftsjahr 2010 vor.
Ziel des Vertrags ist die Einbeziehung der Elster International GmbH in den Organkreis der Elster Group SE, um die ertragsteuerliche Position zu optimieren. Außerdem stellt der Vertrag eine übliche und wirtschaftlich sinnvolle Ausgestaltung des
Konzernverhältnisses dar.
2. Darstellung des Unternehmensvertrags
Der Vertrag enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:
Gewinnabführung (§ 1)
In § 1 des Vertrags verpflichtet sich die Elster International GmbH, während der
Dauer des Vertrags ihren ganzen Gewinn an die Elster Group SE abzuführen. Gewinn ist dabei – vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen gemäß § 2
des Vertrags – der ohne die Gewinnabführung entstehende Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr. Die Gewinnabführung darf den
nach Artt. 9 Abs. 1 c), 10 SE-VO i.V.m. § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung
zulässigen Betrag nicht überschreiten.
Rücklagen (§ 2)
Gemäß § 2 des Vertrags kann die Elster International GmbH mit Zustimmung der
Elster Group SE aus ihrem Jahresüberschuss andere Gewinnrücklagen bilden, soweit dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet und
handelsrechtlich zulässig ist. Andere Gewinnrücklagen, die während der Dauer des
Vertrags gebildet werden, sind auf Verlangen der Elster Group SE aufzulösen und
zum Ausgleich eines etwaigen Jahresfehlbetrags zu verwenden oder als Gewinn an
die Elster Group SE abzuführen. Sonstige Rücklagen und ein Gewinnvortrag aus der
Zeit vor der Wirksamkeit dieses Vertrags dürfen weder als Gewinn abgeführt, noch
zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags verwendet werden.
Verlustübernahme (§ 3)
Gemäß § 3 des Vertrags ist die Elster Group SE während der Vertragsdauer zur
Übernahme der Verluste der Elster International GmbH entsprechend den Regelungen der Artt. 9 Abs. 1 c), 10 SE-VO i.V.m. § 302 AktG in jeweils gültiger Fassung
verpflichtet. Während der Vertragsdauer kann bei der Elster International GmbH kein
Bilanzverlust entstehen, d.h. der entsprechende Betrag ist vor der Feststellung des
jeweiligen Jahresabschlusses ertragswirksam als Forderung der Elster International
GmbH zu verbuchen. Die Ursache des Verlustes ist ohne Bedeutung.
Fälligkeit (§ 4)
Nach § 4 des Vertrags wird der Anspruch auf Gewinnabführung oder die Verpflichtung zur Verlustübernahme jeweils zum Ablauf eines Wirtschaftsjahres der Elster International GmbH fällig.
Wirksamwerden und Vertragsdauer (§ 5)
Der Vertrag wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der
Elster International GmbH und der Zustimmung der Hauptversammlung der Elster
Group SE mit der Eintragung in das Handelsregister am Sitz der Elster International
GmbH wirksam und gilt rückwirkend ab dem Beginn des Wirtschaftsjahres der Elster
International GmbH, in dem die Eintragung in das Handelsregister erfolgt.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist
von sechs Monaten ordentlich gekündigt werden, jedoch erstmals nach Ablauf von
fünf Zeitjahren. Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum Ende des Wirtschaftsjahres möglich, das mit Ablauf des fünften Zeitjahres endet und, wenn mit Ablauf des
fünften Zeitjahres kein Wirtschaftsjahr endet, zum Ablauf des ersten Wirtschaftsjah-
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resendes nach Ablauf von fünf Zeitjahren. Hinsichtlich des Ablaufs des fünften Zeitjahres wird ab dem Beginn des Wirtschaftsjahres gerechnet, in dem der Vertrag
wirksam wird. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Daneben besteht auch die Möglichkeit der Vertragspartner zur außerordentlichen,
fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind insbesondere solche, die nach den steuerlichen Regelungen in der jeweiligen Fassung
als solche anerkannt sind. Die Elster Group SE ist insbesondere zur Kündigung aus
wichtigem Grund berechtigt, wenn ihr nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte aus
den Anteilen an der Elster International GmbH zusteht.
Wenn der Vertrag endet, hat die Elster Group SE den Gläubigern der Elster International GmbH gemäß Artt. 9 Abs. 1 c), 10 SE-VO i.V.m. § 303 AktG Sicherheit zu leisten.
Sonstiges (§ 6)
Schließlich ist eine übliche „salvatorische Klausel“ vereinbart.
Essen, den 11. April 2011
Elster Group SE
-Verwaltungsratgez. Howard Dyer, Vorsitzender des Verwaltungsrats
gez. Marc Strobel, Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats
gez. Simon Beresford-Wylie, Mitglied des Verwaltungsrats
gez. Michael R. Cannon, Mitglied des Verwaltungsrats
gez. John J. Delucca, Mitglied des Verwaltungsrats
gez. Gregor Hilverkus, Mitglied des Verwaltungsrats
gez. Steven Koltes, Mitglied des Verwaltungsrats
Elster International GmbH
-Geschäftsführunggez. Christoph Schmidt-Wolf, Geschäftsführer
gez. Dr. Thomas Preute, Geschäftsführer
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