BRK Geisenhausen PB 2 02.01.2012
Transcription
BRK Geisenhausen PB 2 02.01.2012
Landratsamt Landshut Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen –Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) Landratsamt Landshut • Veldener Str. 15 • 84036 Landshut Per Postzustellungsurkunde Sachbearbeiter/in: BRK Bezirksverband Niederbayern-Oberpfalz gesetzlich vertreten durch Bezirksgeschäftsführer Herrn Günther Hettenkofer Dr.-Leo-Ritter-Str. 5 93049 Regensburg Zimmer: Ihre Nachricht vom Ihre Zeichen Telefon: Telefax: E-Mail: Bitte bei Antwort angeben Unsere Zeichen Landshut 51-PfleWoqG 02.01.2012 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: BRK Bezirksverband Niederbayern-Oberpfalz – gesetzlich vertreten durch Bezirksgeschäftsführer Herrn Günther Hettenkofer -, Dr.-Leo-Ritter-Str. 5, 93049 Regensburg Internet: www.bvniederbayern.brk.de Geprüfte Einrichtung: BRK Seniorenwohn- und Pflegeheim Geisenhausen, Bahnhofstr. 56, 84144 Geisenhausen In der Einrichtung wurde am 27.10.2011 von 9.00 Uhr bis 16.10 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. An der Prüfung haben teilgenommen: Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Pflege und Dokumentation Freiheit einschränkende Maßnahmen Qualitätsmanagement Verpflegung Hygiene Arzneimittel Soziale Betreuung Personal Mitwirkung Wohnqualität Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 2 Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart (Mehrfachnennungen möglich): Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Angebotene Wohnformen (Mehrfachnennungen möglich): Stationäre Hausgemeinschaft offene gerontopsychiatrische Wohnbereiche Therapieangebote (Mehrfachnennungen möglich): Ergotherapie Angebotene Plätze: 106 davon Beschützende Plätze: --davon Plätze für Rüstige: 16 Belegte Plätze: 92 Einzelzimmerquote: 34 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 57,07 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 5 Die Verwendung des Begriffes Bewohner (Bew.)/Mitarbeiter (MA) bezieht sich im nachfolgenden Bericht geschlechtsneutral sowohl auf Bewohnerinnen als auch auf Bewohner bzw. auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist nicht diskriminierend zu verstehen. Vielmehr soll dadurch ein ungestörter Textfluss beim Lesen erreicht werden. II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die befragten Bewohner äußerten sich sehr lobend über die Einrichtung und das Personal. Alle Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (= DNQP) sind eingeführt und finden sich in der praktischen Anwendung wieder. Der Umgang mit dem Kontrakturrisiko der Bewohner ist sehr positiv. Der Ergotherapeut der Einrichtung kommt zweimal pro Woche zu den betreffenden Bewohnern und führt Übungen zur Kontrakturprophylaxe durch. Kooperatives und freundliches Personal, bereitwillige Vorlage der Unterlagen. Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 3 Aus Gesprächen mit Bewohnern geht hervor, dass sich die Bewohner in der Einrichtung wohl fühlen. Die Dekoration der Gemeinschaftsräume ist jahreszeitlich angepasst. Angebote der sozialen Betreuung finden von Montag bis einschließlich Samstag statt. Positiv hervorzuheben sind der Sinnesgarten im Außenbereich sowie der Sinnesraum in der Einrichtung. Hervorzuheben ist auch, dass kirchliche Messen/Gottesdienste mittels einer Kamera auf die Fernseher in den Bewohnerzimmern übertragen werden. Die Bewohner können auf Wunsch die kirchlichen Messen/Gottesdienste im Zimmer mitverfolgen. Die Einrichtung bietet Angebote für typisch weibliche und typisch männliche Bewohner an. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Zwischenzeitlich werden in der Einrichtung Fallbesprechungen bezüglich des Ernährungsund Flüssigkeitsbedarfs bei Bewohnern mit niedrigen BMI-Werten durchgeführt. Im Rahmen von Qualitätszirkeln wurden eigene, gut geeignete Ernährungs- und Flüssigkeitsprotokolle erstellt. Die Einrichtung arbeitet kontinuierlich mit externen Wund- und Ernährungsberatern zusammen. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt: [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III.1.1.1 Sachverhalt: In den Aufenthaltsbereichen konnte beobachtet werden, dass einzelne Bewohner über Stunden im Rollstuhl sitzend mobilisiert werden. Zum Teil schliefen die Bewohner, lagen mit dem Oberkörper auf dem Tisch. Auf dem Wohnbereich 1 gibt es nur einen Mobilisationsstuhl, der zurzeit in Gebrauch ist. Pflegesessel gibt es nicht. Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 4 III.1.1.2 Sachverhalt: Beim Hausrundgang fiel auf, dass in den drei Stationsbädern (je ein Bad im Erdgeschoss, 1. und 2. Stock) die Notrufglocke von der Badewanne aus im Notfall nicht betätigt werden kann. Bei der stichprobenartigen Überprüfung einer Pflegedokumentation fand sich in der Pflegeplanung unter dem AEDL 11 „für Sicherheit sorgen“ folgender Eintrag: „Problem – Bewohner kann Glocke nicht mehr selbständig betätigen, kann sich durch Rufe nicht bemerkbar machen“. In der Pflegeplanung fand sich dazu keine Zielsetzung bzw. keine Maßnahmenplanung. Laut mündlicher Auskunft des Pflegepersonals „wird immer wieder mal in das Zimmer des Bewohners geschaut“. III.1.1.3 Sachverhalt: Es wurde ein Verbandswechsel an einem Bein (Schürfwunde) beobachtet, der nicht standard-konform durchgeführt wurde. Dabei wurden aus hygienischer und pflegefachlicher Sicht einige wichtige Dinge nicht beachtet. Die Pflegefachkraft hat ihre Hände nicht desinfiziert. Die benötigten Materialien waren nicht auseichend vorbereitet, keine Desinfektion der Abstellfläche. Mit kontaminierten Handschuhen wurden Verpackungen und ähnliches angefasst, das läutende Telefon aus der Kitteltasche „herausgekramt“, um einen Anruf zu beantworten. Im Anschluss erfolgte kein Handschuhwechsel. Der Abfalleimer wurde geleert, aber nicht desinfiziert. Aus pflegefachlicher Sicht fiel auf, dass das Bein des Bewohners nicht fachlich gelagert wurde. Ferner war die Wunddokumentation lückenhaft. Laut Auskunft des Pflegepersonals wurde vom 17. bis einschließlich 27.10.2011 täglich ein Verbandswechsel durchgeführt. Dies konnte aus der Pflegedokumentation nicht nachvollzogen werden. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3.1 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels (zu Punkt III.1.1.1): Diese „Dauermobilisation im Rollstuhl“ sollte vermieden werden, da es unbequem und dekubitusfördernd ist, über längere Zeit im Rollstuhl zu sitzen. Ein Rollstuhl ist ein Transportmittel und nicht geeignet als Dauersitzgelegenheit für pflegebedürftige Bewohner. Zum anderen sollte dem Bewohner Gelegenheit gegeben werden, sich umzusetzen oder auch zwischendurch liegend zu entspannen. Es sollte geprüft werden, ob bei manchen Bewohnern auch ein Gehtraining mit Unterstützung eines Therapeuten oder einer Pflegekraft möglich und sinnvoll wäre. Die Mobilisierung sollte unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Möglichkeiten der Bewohner festgelegt werden. Als Standard ist zu erwarten, dass jeder Bewohner täglich mobilisiert wird. Ist dies nicht möglich, sollte der Grund nachvollziehbar in der Dokumentation festgehalten werden. Wir empfehlen der Einrichtung dringend, adäquate Hilfsmittel zur regelmäßigen Mobilisierung außerhalb des Bettes, z. B. Pflegesessel/Multifunktionsrollstühle etc. anzuschaffen. III.1.3.2 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels (zu Punkt III.1.1.2): Die Notrufglocke sollte so positioniert werden, dass sie für den Bewohner, bzw. auch für das Pflegepersonal im Notfall jederzeit erreichbar ist. Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 5 Sollte ein Bewohner nicht mehr in der Lage sein, einen Notruf abzusetzen, findet die „Nachschauregelung“ ihre Anwendung. Wir raten, dies entsprechend in der Pflegeplanung zu dokumentieren. III.1.3.3 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels (zu Punkt III.1.1.3): Die Wundversorgung erfolgt immer unter sterilen Kautelen. Trotz der immer bestehenden Keimbesiedelung von chronischen Wunden kann es durch eine unhygienische Versorgung zur Verzögerung der Wundheilung und zur Sekundärinfektion der Wunden durch andere Keime kommen. Die Einhaltung von Hygienegrundsätzen und die Durchführung der Maßnahmen entsprechend der ärztlichen Anordnung sollte beachtet werden. Wir raten dringend zu einer differenzierten Wunddokumentation und empfehlen Ihnen auf die Auswertung der Nachweise mit erforderlicher Anpassung der Maßnahmen und ggf. Information an den Arzt zu achten, da diese wichtig ist. Wir empfehlen im Umgang mit Wunden die Vorgehensweise zu befolgen, wie sie im Expertenstandard für chronische Wunden beschrieben ist. Wir raten in diesen Fällen außerdem zu einer konsequenten und lückenlosen Kommunikation mit dem Arzt. Wir empfehlen, Schulungen zum Umgang mit chronischen Wunden in die künftige Fortbildungsplanung regelmäßig einzuplanen. III.2. Qualitätsbereich: Freiheit einschränkende Maßnahmen III.2.1. Sachverhalt: In der Einrichtung werden bei 16 Bewohnern Freiheit einschränkende Maßnahmen angewendet. Dabei fielen zwei Bewohner auf, die in einem Rollstuhl sitzend mit einem Bauchgurt fixiert waren. Außerdem fiel bei der Überprüfung der Freiheit einschränkenden Maßnahmen auf, dass die Notwendigkeit der Anwendung einer Freiheit einschränkende Maßnahme nicht regelmäßig überprüft wird. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Die Anwendung einer Freiheit einschränkenden Maßnahme sollte sach- und fachgerecht erfolgen. Wir empfehlen, die im Haus angewandten Freiheit einschränkenden Maßnahmen zu überprüfen und nach Alternativen (z. B. Sensormatte, Alarmsitzkissen, Niederflurbett, Sturzmatte, Hüftprotektor) zu suchen. Alternativen sollten nachweislich angewendet und versucht werden. Das Überprüfungsintervall ist abhängig vom Krankheitsbild und Pflegezustand des Bewohners. Die Maßnahme mit dem (auch im Hinblick auf den zeitlichen Umfang) geringst möglichen Eingriff in die Freiheit sollte gewählt werden. Freiheit einschränkende Interventionen sollten keinesfalls zum Zweck der Sturzprävention eingesetzt werden – oberster Grundsatz ist hier die Erhaltung und Förderung der sicheren Mobilität. Wir empfehlen für das Pflegepersonal Fortbildung zum Thema „Sachgerechter Umgang mit Freiheit einschränkenden Maßnahmen“. Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 6 Hinweis: Siehe Leitfaden des Bayerischen Landespflegeausschusses, November 2006, „Verantwortungsvoller Umgang mit Freiheit entziehenden Maßnahmen in der Pflege“. III.3. Qualitätsbereich: Arzneimittel III.3.1. Sachverhalt: Bei der stichprobenartigen Durchsicht der gestellten Medikation fiel auf, dass bei einer Stichprobe ein Anfang September 2011 neu verordnetes Medikament für die ganze Woche nicht gestellt war. Der Ausdruck der zum Stellen verwendeten Liste war vom August 2011 und enthielt das Medikament noch nicht. Es gab keinen Hinweis in der Dokumentation, dass das Medikament bereits wieder abgesetzt worden wäre. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Bewohner das Medikament schon längere Zeit nicht mehr erhalten hat. Darüber hinaus wurde bei mehreren Stichproben festgestellt, dass die Bedarfsmedikation nicht vollständig vorrätig war. III.3.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.3.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Wir empfehlen in der Einrichtung Kontrollmechanismen zu etablieren, die sicherstellen, dass Änderungen in der Medikation schnell und zuverlässig umgesetzt werden. Beim Stellen sollten die damit beauftragten Pflegekräfte ruhig und ungestört arbeiten können, um Fehler durch Ablenkung zu vermeiden. Ferner raten wir, dass Bedarfsmedikation vollständig vorgehalten wird und dass nicht mehr benötigte Medikamente vom Arzt abgesetzt werden. Pflegekräfte sollten ohne Rücksprache mit dem Arzt nicht entscheiden, ob verordnete Medikamente nachbestellt werden oder nicht. Wir geben Ihnen auch die Empfehlung, dass es bei längeren Listen von Bedarfsmedikamenten hilfreich sein könnte, dass diese den Ärzten regelmäßig zur Überarbeitung vorgelegt werden, um nicht mehr benötigte Medikamente absetzen zu lassen und Doppelverordnungen (d. h. mehrere Medikamente für die gleiche Indikation als Bedarfsmedikation) zu vermeiden. III.4. Qualitätsbereich: Personal III.4.1. Sachverhalt: Der Notruf für das benachbarte Betreute Wohnen alarmiert das Personal der Einrichtung. Bei einem entsprechenden Notruf reagiert das Personal der Einrichtung, so dass dadurch Personalkapazität der Einrichtung gebunden wird. Ein entsprechender „Notruf-Einsatzplan“ für das Betreute Wohnen, in denen die Einsätze des Personals der Einrichtung stattgefunden haben, wird geführt bzw. liegt vor. Der Einsatz von in einer stationären Einrichtung tätigen Betreuungskräften während ihrer Dienstzeit in Formen des Betreuten Wohnens ist unzulässig, soweit nicht Abweichendes in einem Gesamtversorgungsvertrag geregelt ist. Ein entsprechender Gesamtversorgungsvertrag besteht nicht. Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 7 III.4.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG in Verbindung mit § 15 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Pflegeund Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)). III.4.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Wir geben Ihnen dringend den Rat, über den Notruf des Betreuten Wohnens nicht das Personal der Einrichtung in dessen Dienstzeit zu alarmieren, sondern den Notruf des Betreuten Wohnens unabhängig von der Einrichtung zu regeln. III.5. Qualitätsbereich: Wohnqualität III.5.1. Sachverhalt: Ein Fluchtweg vom 2. Stock führt über eine Treppe in den 1. Stock der Einrichtung. Auf der Treppe stehen mehrere große und damit auch schwere Kübeln bzw. Töpfe mit Pflanzen zum Überwintern und beeinträchtigen den Fluchtweg, da dieser nicht in vollem Umfang freigehalten wird. III.5.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.5.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Wir geben Ihnen dringend die Empfehlung, die Kübeln bzw. Töpfe mit Pflanzen an einem anderen Ort zu lagern und damit den Fluchtweg in vollem Umfang freizuhalten. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt: Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt: Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 8 Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg oder Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 9 oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg oder Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Unterschrift Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7