BRK Seniorenwohnheim Velden - Prüfbericht vom 05.01.2012

Transcription

BRK Seniorenwohnheim Velden - Prüfbericht vom 05.01.2012
Landratsamt Landshut
Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen –Qualitätsentwicklung
und Aufsicht- (FQA)
Landratsamt Landshut • Veldener Str. 15 • 84036 Landshut
Per Postzustellungsurkunde
Sachbearbeiter/in:
BRK Kreisverband
gesetzlich vertreten durch Geschäftsführerin Frau Renate Schmidbauer
Prof.-Buchner-Str. 20
84034 Landshut
Zimmer:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Ihre Nachricht vom
Ihre Zeichen
Bitte bei Antwort angeben
Unsere Zeichen
Landshut
51-PfleWoqG
05.01.2012
Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG)
Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches
Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG);
Träger der Einrichtung:
BRK Kreisverband – gesetzlich vertreten durch
Geschäftsführerin Frau Renate Schmidbauer
Prof.-Bucher-Str. 20, 84034 Landshut
Internet: www.brk-landshut.de
Geprüfte Einrichtung:
BRK Seniorenheim St. Vinzenz
Vilsbiburgerstr. 11, 84149 Velden
In der Einrichtung wurde am 07.11.2011 von 9.15 Uhr bis 16.00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung
durchgeführt.
Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche:
Pflege und Dokumentation
Freiheit einschränkende Maßnahmen
Qualitätsmanagement
Verpflegung
Wohnqualität
Hygiene
Arzneimittel
soziale Betreuung
Personal
Mitwirkung
Hausanschrift:
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Telefon: 0871 408-0
Telefax: 0871 408-190
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-landshut.de
Bankverbindung:
Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981
Besucherzeiten:
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Montagnachmittag
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr
Erreichbarkeit mit dem Stadtbus:
Linie 1 und Linie 7
2
Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt:
I.
Daten zur Einrichtung:
Einrichtungsart (Mehrfachnennungen möglich):
Stationäre Einrichtung für ältere Menschen
Stationäre Pflegeeinrichtung
Stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung
Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz
Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung
Angebotene Plätze:
94
davon Beschützende Plätze:
--davon Plätze für Rüstige:
--Belegte Plätze:
84
Einzelzimmerquote:
40,43 %
Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%):
51,78 %
Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 6
Die Verwendung des Begriffes Bewohner (Bew.)/Mitarbeiter (MA) bezieht sich im nachfolgenden Bericht geschlechtsneutral sowohl auf Bewohnerinnen als auch auf Bewohner bzw.
auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist nicht diskriminierend zu verstehen. Vielmehr soll
dadurch ein ungestörter Textfluss beim Lesen erreicht werden.
II.
Informationen zur Einrichtung
II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen
[Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht
der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei
anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.]
Die befragten Bewohner äußerten sich sehr zufrieden mit der Pflege und der Betreuung in
der Einrichtung.
Das Personal wurde als entgegenkommend und kooperativ erlebt.
Bisher ist ein gutes Hygienemanagement vorhanden.
Aus Gesprächen und der teilnehmenden Beobachtung geht hervor, dass sich die Bewohner
in der Einrichtung wohl fühlen. Die Angehörigen äußern sich ebenfalls positiv.
Der Einsatz der zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI erfolgt analog den
gesetzlichen Vorgaben.
II.2 Qualitätsentwicklung
[Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung
über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.]
Hausanschrift:
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Telefon: 0871 408-0
Telefax: 0871 408-190
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-landshut.de
Bankverbindung:
Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981
Besucherzeiten:
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Montagnachmittag
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr
Erreichbarkeit mit dem Stadtbus:
Linie 1 und Linie 7
3
Aufgrund des Personalwechsels in der Führungsebene wurde ein Stillstand im Bereich
Qualitätsentwicklung festgestellt.
Im Bereich der sozialen Betreuung wurden für alle bestehenden Betreuungsangebote
qualitativ gute Standards entwickelt.
III.
Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel)
Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11
Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12
Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt:
[Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt
keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung
der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.]
III.1. Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation
III.1.1.1 Sachverhalt:
Bei einem Bewohner ist die Dokumentation der Kontrakturen lückenhaft. Eine aktuelle
Erfassung bei der Aufnahme in die Einrichtung fehlt. Bei einem weiteren Bewohner mit
Sturzrisiko laut Biografie wurde das Sturzrisiko nicht erfasst.
III.1.1.2 Sachverhalt:
Bei einem Bewohner mit geröteter Einstichstelle des suprapubischen Katheters fehlt
eine Wunddokumentation. Bei einem weiteren Bewohner wurde die Wundversorgung
nur telefonisch durch den Arzt angeordnet (vor drei Wochen). Eine schriftliche
Anordnung des Arztes fehlt. Zudem ist bei dem Bewohner ein Schmerzmittel auf
Bedarf angeordnet. Es ist keinerlei Schmerzeinschätzung dokumentiert. Das
pflegerische Schmerzmanagement ist nicht nachvollziehbar.
III.1.1.3 Sachverhalt:
Bei einem Bewohner wird die ärztlich verordnete Flüssigkeitseinschränkung (täglich
maximal 800 ml) an zwei Tagen überschritten (Einfuhr laut Dokumentation einmal 1000
ml und einmal 900 ml).
III.1.1.4 Sachverhalt:
Bei einem Bewohner, der sehr zurückgezogen lebt (will nur im Zimmer sein, trägt den
ganzen Tag ein Nachthemd), wird der Isolationsgefahr nicht nachvollziehbar gegengesteuert.
III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3
PfleWoqG).
III.1.3.1 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten
Mangels (zu Sachverhalt III.1.1.1):
Wir empfehlen, bei Aufnahme eines Bewohners den Grad der Kontrakturen möglichst
genau zu erfassen und zu dokumentieren. Weiterhin empfehlen wir, das in der
Biographie erfasste Sturzrisiko regelmäßig zu überprüfen und ggf. individuelle
Hausanschrift:
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Telefon: 0871 408-0
Telefax: 0871 408-190
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-landshut.de
Bankverbindung:
Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981
Besucherzeiten:
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Montagnachmittag
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr
Erreichbarkeit mit dem Stadtbus:
Linie 1 und Linie 7
4
Maßnahmen zu planen. Wir empfehlen außerdem, sich an den Vorgaben des
Expertenstandards „Sturzprophylaxe“ zu orientieren.
III.1.3.2 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten
Mangels (zu Sachverhalt III.1.1.2):
Wir raten zu einer differenzierten Wunddokumentation, um den Verlauf der
Wundheilung bzw. Veränderungen der Wunde besser nachvollziehen zu können. Wir
empfehlen im Umgang mit Wunden den Expertenstandard für chronische Wunden. Die
regelmäßige und konsequente Kommunikation mit dem Arzt ist hierfür ebenso nötig.
Bei einer telefonischen Anordnung des Arztes ist auf eine zeitnahe schriftliche
Anordnung der Wundversorgung zu achten. Falls ein Schmerzmittel bei Bedarf wegen
einer Wunde verordnet wird, raten wir dringend zu einer Schmerzanamnese bzw.
Erfassung. Hierzu empfehlen wir den Expertenstandard „Schmerzmanagement in der
Pflege“. Regelmäßige Fortbildungen können zusätzlich hilfreich sein.
III.1.3.3 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten
Mangels (zu Sachverhalt III.1.1.3):
Wir empfehlen, eine Flüssigkeitseinschränkung einzuhalten und in der Pflegeplanung
zu berücksichtigen. Bei auffälligen Pflegebeobachtungen (z. B. trüber Urin/Exsikkose)
ist der Arzt zu informieren. Eine Änderung kann nur auf ärztliche Anordnung
durchgeführt werden.
III.1.3.4 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten
Mangels (zu Sachverhalt III.1.1.4):
Wir empfehlen, Bewohner, die sich über das „normale Maß“ hinaus isolieren, anhand
ihrer Biografie und ihrer Vorlieben (Hobbys: Karten spielen/Rätsel) individuell in kleinen
Schritten zu integrieren. Eine optimale Lösung kann evtl. auch in einer Fallbesprechung erarbeitet werden.
III.2. Qualitätsbereich: Freiheit einschränkende Maßnahmen
III.2.1. Sachverhalt:
Bei einem Bewohner mit Bettgitter wird die Maßnahme als solche nicht überprüft.
III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3
PfleWoqG).
III.2.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:
Wir empfehlen, bei einem Bewohner mit Bettgitter die Maßnahme regelmäßig zu
überprüfen und nach Alternativen (Niederflurbetten, Sensormatte, …) zu suchen.
III.3. Qualitätsbereich: Arzneimittel
III.3.1. Sachverhalt:
In mehreren Stichproben wurde festgestellt, dass für die Verabreichung von
Bedarfsmedikamenten keine Indikation angegeben war. Es handelte sich dabei um
Psychopharmaka, Antihistaminika und Schmerzmittel, die auch als fiebersenkende
Mittel verabreicht werden.
Hausanschrift:
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Telefon: 0871 408-0
Telefax: 0871 408-190
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-landshut.de
Bankverbindung:
Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981
Besucherzeiten:
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Montagnachmittag
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr
Erreichbarkeit mit dem Stadtbus:
Linie 1 und Linie 7
5
III.3.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3
PfleWoqG).
III.3.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:
Auch wenn Pflegefachkräfte die prinzipielle Wirkung der Medikamente kennen,
erleichtert die Angabe der genauen Indikation im Einzelfall die Entscheidung und hilft
Fehler oder Unterlassung der Verabreichung aus Unsicherheit zu vermeiden. Wir
empfehlen eine möglichst genaue Umsetzung der ärztlichen Anordnung, da diese hilft
die Qualität der Pflege und Betreuung zu verbessern und gesundheitliche
Beeinträchtigungen zu vermeiden.
III.4. Qualitätsbereich: Wohnqualität
III.4.1.1 Sachverhalt:
Die Tür eines Bewohnerzimmers ist durch die Aufschüttung von gehäckseltem Holz als
Teil einer herbstlichen Dekoration blockiert. Das Zimmer hat zwar zusätzlich noch eine
sogenannte „Bettentür“. Ein Zugang zum Bewohnerzimmer muss jedoch grundsätzlich
freigehalten werden. Aufgrund der Beschaffenheit sowie der örtlichen Lage des
Dekorationsmaterials können sich Gefährdungen für die Sicherheit der Bewohner
ergeben.
III.4.1.2 Sachverhalt:
Auf fast allen in den Gängen abgestellten Pflegewägen stehen u. a. leicht zu öffnende
Desinfektionsmittelflaschen, die lediglich mit einem Tuch abgedeckt sind. Die
ungehinderte Zugriffsmöglicheit auf gesundheitsgefährdende Substanzen stellt eine
Gefahr für Bewohner mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen dar.
III.4.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3
PfleWoqG).
III.4.3.1 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten
Mangels (zu Sachverhalt III.4.1.1):
Flure und Zimmerzugänge sollten nicht durch Dekorationsmaterial versperrt werden.
Wir empfehlen dringend, Belange des Brandschutzes im Rahmen des
Dekorationskonzeptes mit einzubeziehen.
III.4.3.2 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten
Mangels (zu Sachverhalt III.4.1.2):
Wir empfehlen, die erforderlichen Desinfektionsmittel in geeigneten Spendern
vorzuhalten.
III.5. Qualitätsbereich: Qualitätsmanagement:
III.5.1. Sachverhalt:
Die Stelle der Pflegedienstleitung wurde ab 01.11.2011 neu besetzt. Eine schriftliche
unverzügliche Änderungsmitteilung an die FQA ist bezüglich der Neubesetzung bis
zum Tag der Begehung nicht erfolgt.
Hausanschrift:
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Telefon: 0871 408-0
Telefax: 0871 408-190
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-landshut.de
Bankverbindung:
Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981
Besucherzeiten:
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Montagnachmittag
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr
Erreichbarkeit mit dem Stadtbus:
Linie 1 und Linie 7
6
III.5.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um
die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3
PfleWoqG in Verbindung mit Art. 4 PfleWoqG).
III.5.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels:
Wir geben Ihnen den Rat, auf die geforderten Anzeigenpflichten des PfleWoqG zu
achten und diese auch entsprechend einzuhalten.
IV.
Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist
Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4
S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung
der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist
oder eine nochmalige Beratung erfolgt:
Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel
festgestellt.
V.
Festgestellte erhebliche Mängel
Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11
Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13
Abs. 2 PfleWoqG erfolgt:
Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen
Mängel festgestellt.
VI.
Veröffentlichung des Prüfberichts
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der
zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des
Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes
Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird.
Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den
Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann
beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt
festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.
Hausanschrift:
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Telefon: 0871 408-0
Telefax: 0871 408-190
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-landshut.de
Bankverbindung:
Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981
Besucherzeiten:
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Montagnachmittag
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr
Erreichbarkeit mit dem Stadtbus:
Linie 1 und Linie 7
7
VII.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder
Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landshut, Veldener
Str. 15, 84036 Landshut einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in
angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg
oder Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht
vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer
wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss
den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens
bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift
oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift:
Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg oder Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu
erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand
des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen
sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Unterschrift
Hausanschrift:
Veldener Straße 15
84036 Landshut
Telefon: 0871 408-0
Telefax: 0871 408-190
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landkreis-landshut.de
Bankverbindung:
Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981
Besucherzeiten:
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Montagnachmittag
13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr
Erreichbarkeit mit dem Stadtbus:
Linie 1 und Linie 7