BRK Seniorenwohnheim Velden - Prüfbericht vom 05.01.2012
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BRK Seniorenwohnheim Velden - Prüfbericht vom 05.01.2012
Landratsamt Landshut Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen –Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) Landratsamt Landshut • Veldener Str. 15 • 84036 Landshut Per Postzustellungsurkunde Sachbearbeiter/in: BRK Kreisverband gesetzlich vertreten durch Geschäftsführerin Frau Renate Schmidbauer Prof.-Buchner-Str. 20 84034 Landshut Zimmer: Telefon: Telefax: E-Mail: Ihre Nachricht vom Ihre Zeichen Bitte bei Antwort angeben Unsere Zeichen Landshut 51-PfleWoqG 05.01.2012 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: BRK Kreisverband – gesetzlich vertreten durch Geschäftsführerin Frau Renate Schmidbauer Prof.-Bucher-Str. 20, 84034 Landshut Internet: www.brk-landshut.de Geprüfte Einrichtung: BRK Seniorenheim St. Vinzenz Vilsbiburgerstr. 11, 84149 Velden In der Einrichtung wurde am 07.11.2011 von 9.15 Uhr bis 16.00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Pflege und Dokumentation Freiheit einschränkende Maßnahmen Qualitätsmanagement Verpflegung Wohnqualität Hygiene Arzneimittel soziale Betreuung Personal Mitwirkung Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 2 Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart (Mehrfachnennungen möglich): Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung Angebotene Plätze: 94 davon Beschützende Plätze: --davon Plätze für Rüstige: --Belegte Plätze: 84 Einzelzimmerquote: 40,43 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 51,78 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 6 Die Verwendung des Begriffes Bewohner (Bew.)/Mitarbeiter (MA) bezieht sich im nachfolgenden Bericht geschlechtsneutral sowohl auf Bewohnerinnen als auch auf Bewohner bzw. auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist nicht diskriminierend zu verstehen. Vielmehr soll dadurch ein ungestörter Textfluss beim Lesen erreicht werden. II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die befragten Bewohner äußerten sich sehr zufrieden mit der Pflege und der Betreuung in der Einrichtung. Das Personal wurde als entgegenkommend und kooperativ erlebt. Bisher ist ein gutes Hygienemanagement vorhanden. Aus Gesprächen und der teilnehmenden Beobachtung geht hervor, dass sich die Bewohner in der Einrichtung wohl fühlen. Die Angehörigen äußern sich ebenfalls positiv. Der Einsatz der zusätzlichen Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI erfolgt analog den gesetzlichen Vorgaben. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 3 Aufgrund des Personalwechsels in der Führungsebene wurde ein Stillstand im Bereich Qualitätsentwicklung festgestellt. Im Bereich der sozialen Betreuung wurden für alle bestehenden Betreuungsangebote qualitativ gute Standards entwickelt. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt: [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III.1.1.1 Sachverhalt: Bei einem Bewohner ist die Dokumentation der Kontrakturen lückenhaft. Eine aktuelle Erfassung bei der Aufnahme in die Einrichtung fehlt. Bei einem weiteren Bewohner mit Sturzrisiko laut Biografie wurde das Sturzrisiko nicht erfasst. III.1.1.2 Sachverhalt: Bei einem Bewohner mit geröteter Einstichstelle des suprapubischen Katheters fehlt eine Wunddokumentation. Bei einem weiteren Bewohner wurde die Wundversorgung nur telefonisch durch den Arzt angeordnet (vor drei Wochen). Eine schriftliche Anordnung des Arztes fehlt. Zudem ist bei dem Bewohner ein Schmerzmittel auf Bedarf angeordnet. Es ist keinerlei Schmerzeinschätzung dokumentiert. Das pflegerische Schmerzmanagement ist nicht nachvollziehbar. III.1.1.3 Sachverhalt: Bei einem Bewohner wird die ärztlich verordnete Flüssigkeitseinschränkung (täglich maximal 800 ml) an zwei Tagen überschritten (Einfuhr laut Dokumentation einmal 1000 ml und einmal 900 ml). III.1.1.4 Sachverhalt: Bei einem Bewohner, der sehr zurückgezogen lebt (will nur im Zimmer sein, trägt den ganzen Tag ein Nachthemd), wird der Isolationsgefahr nicht nachvollziehbar gegengesteuert. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3.1 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels (zu Sachverhalt III.1.1.1): Wir empfehlen, bei Aufnahme eines Bewohners den Grad der Kontrakturen möglichst genau zu erfassen und zu dokumentieren. Weiterhin empfehlen wir, das in der Biographie erfasste Sturzrisiko regelmäßig zu überprüfen und ggf. individuelle Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 4 Maßnahmen zu planen. Wir empfehlen außerdem, sich an den Vorgaben des Expertenstandards „Sturzprophylaxe“ zu orientieren. III.1.3.2 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels (zu Sachverhalt III.1.1.2): Wir raten zu einer differenzierten Wunddokumentation, um den Verlauf der Wundheilung bzw. Veränderungen der Wunde besser nachvollziehen zu können. Wir empfehlen im Umgang mit Wunden den Expertenstandard für chronische Wunden. Die regelmäßige und konsequente Kommunikation mit dem Arzt ist hierfür ebenso nötig. Bei einer telefonischen Anordnung des Arztes ist auf eine zeitnahe schriftliche Anordnung der Wundversorgung zu achten. Falls ein Schmerzmittel bei Bedarf wegen einer Wunde verordnet wird, raten wir dringend zu einer Schmerzanamnese bzw. Erfassung. Hierzu empfehlen wir den Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege“. Regelmäßige Fortbildungen können zusätzlich hilfreich sein. III.1.3.3 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels (zu Sachverhalt III.1.1.3): Wir empfehlen, eine Flüssigkeitseinschränkung einzuhalten und in der Pflegeplanung zu berücksichtigen. Bei auffälligen Pflegebeobachtungen (z. B. trüber Urin/Exsikkose) ist der Arzt zu informieren. Eine Änderung kann nur auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden. III.1.3.4 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels (zu Sachverhalt III.1.1.4): Wir empfehlen, Bewohner, die sich über das „normale Maß“ hinaus isolieren, anhand ihrer Biografie und ihrer Vorlieben (Hobbys: Karten spielen/Rätsel) individuell in kleinen Schritten zu integrieren. Eine optimale Lösung kann evtl. auch in einer Fallbesprechung erarbeitet werden. III.2. Qualitätsbereich: Freiheit einschränkende Maßnahmen III.2.1. Sachverhalt: Bei einem Bewohner mit Bettgitter wird die Maßnahme als solche nicht überprüft. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Wir empfehlen, bei einem Bewohner mit Bettgitter die Maßnahme regelmäßig zu überprüfen und nach Alternativen (Niederflurbetten, Sensormatte, …) zu suchen. III.3. Qualitätsbereich: Arzneimittel III.3.1. Sachverhalt: In mehreren Stichproben wurde festgestellt, dass für die Verabreichung von Bedarfsmedikamenten keine Indikation angegeben war. Es handelte sich dabei um Psychopharmaka, Antihistaminika und Schmerzmittel, die auch als fiebersenkende Mittel verabreicht werden. Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 5 III.3.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.3.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Auch wenn Pflegefachkräfte die prinzipielle Wirkung der Medikamente kennen, erleichtert die Angabe der genauen Indikation im Einzelfall die Entscheidung und hilft Fehler oder Unterlassung der Verabreichung aus Unsicherheit zu vermeiden. Wir empfehlen eine möglichst genaue Umsetzung der ärztlichen Anordnung, da diese hilft die Qualität der Pflege und Betreuung zu verbessern und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. III.4. Qualitätsbereich: Wohnqualität III.4.1.1 Sachverhalt: Die Tür eines Bewohnerzimmers ist durch die Aufschüttung von gehäckseltem Holz als Teil einer herbstlichen Dekoration blockiert. Das Zimmer hat zwar zusätzlich noch eine sogenannte „Bettentür“. Ein Zugang zum Bewohnerzimmer muss jedoch grundsätzlich freigehalten werden. Aufgrund der Beschaffenheit sowie der örtlichen Lage des Dekorationsmaterials können sich Gefährdungen für die Sicherheit der Bewohner ergeben. III.4.1.2 Sachverhalt: Auf fast allen in den Gängen abgestellten Pflegewägen stehen u. a. leicht zu öffnende Desinfektionsmittelflaschen, die lediglich mit einem Tuch abgedeckt sind. Die ungehinderte Zugriffsmöglicheit auf gesundheitsgefährdende Substanzen stellt eine Gefahr für Bewohner mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen dar. III.4.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.4.3.1 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels (zu Sachverhalt III.4.1.1): Flure und Zimmerzugänge sollten nicht durch Dekorationsmaterial versperrt werden. Wir empfehlen dringend, Belange des Brandschutzes im Rahmen des Dekorationskonzeptes mit einzubeziehen. III.4.3.2 Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels (zu Sachverhalt III.4.1.2): Wir empfehlen, die erforderlichen Desinfektionsmittel in geeigneten Spendern vorzuhalten. III.5. Qualitätsbereich: Qualitätsmanagement: III.5.1. Sachverhalt: Die Stelle der Pflegedienstleitung wurde ab 01.11.2011 neu besetzt. Eine schriftliche unverzügliche Änderungsmitteilung an die FQA ist bezüglich der Neubesetzung bis zum Tag der Begehung nicht erfolgt. Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 6 III.5.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG in Verbindung mit Art. 4 PfleWoqG). III.5.3. Etwaige Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Wir geben Ihnen den Rat, auf die geforderten Anzeigenpflichten des PfleWoqG zu achten und diese auch entsprechend einzuhalten. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt: Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt: Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht veröffentlicht wird. Daher kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7 7 VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Landshut, Veldener Str. 15, 84036 Landshut einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg oder Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg oder Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Unterschrift Hausanschrift: Veldener Straße 15 84036 Landshut Telefon: 0871 408-0 Telefax: 0871 408-190 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-landshut.de Bankverbindung: Sparkasse Landshut (BLZ 743 500 00) 17 981 Besucherzeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Montagnachmittag 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstagnachmittag 13.30 - 17.00 Uhr Erreichbarkeit mit dem Stadtbus: Linie 1 und Linie 7