Antrag auf eine einmalige Beihilfe wegen einer Erstausstattung für
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Antrag auf eine einmalige Beihilfe wegen einer Erstausstattung für
Antrag auf eine einmalige Beihilfe wegen einer Erstausstattung für die Wohnung gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Nr. der Bedarfsgemeinschaft __________________________________________________________ Tag der Antragstellung __________________________________________________________ Eingangsstempel Allgemeine Daten der Antragstellerin / des Antragstellers Name ________________________________ Vorname _____________________________________ Straße ________________________________ HsNr. ____________ ggf. wohnhaft bei __________ PLZ ________________________________ Wohnort _____________________________________ Telefon ________________________________ Mobil _____________________________________ IBAN BIC _____________________________________ ________________________________ Kreditinstitut _________________________________________________________________________ Kontoinhalber (in) _________________________________________________________________________ Hinweis Leistungen zur Erstausstattung von Wohnraum gem. § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II sind zu erbringen, wenn es sich entweder um die erstmalige Beschaffung von nicht vorhandenen Austattungs- und Einrichtungsgegenständen oder dem Verlust der vollständigen Wohnungsausstattung durch Wohnungsbrand bzw. einem sonstigen elementaren Ereignis (sofern kein Dritter für den Verlust rechtlich einsteht) handelt. Sind die beantragten Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte bereits einmal vorhanden gewesen und nun abgenutzt, defekt oder in der neuen Wohnung nicht einsetzbar, handelt es sich nicht um eine Erstausstattung, sondern um eine Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffung, die vom Regelbedarf erfasst ist. In diesem Fall kann unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 SGB II lediglich ein Darlehen gewährt werden. Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und eigenen Wohnraum angemietet haben, werden nach § 24 Abs. 6 SGB II i.V.m. § 22 Abs. 5 SGB II Leistungen für die Erstausstattung von Wohnraum nur erbracht, wenn der kommunale Träger die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung zugesichert hat oder wenn vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden konnte, da es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Die Leistungen für die Erstausstattungen für Wohnungen werden bei bestehendem Bedarf als Sachleistung oder Pauschale gewährt. Die Pauschalen orientieren sich am Gebrauchtwarenmarkt. Der Zeitpunkt der Beurteilung, ob der angegebene Bedarf tatsächlich besteht, ist der Zeitpunkt der Antragstellung. bisherige Wohnanschrift neue Wohnanschrift Einzugsdatum in die neue Wohnung __________________________________________________ Straße, Hausnr. __________________________________________________ PLZ, Ort __________________________________________________ Straße, Hausnr. __________________________________________________ PLZ, Ort __________________________________________________ Neben dem Antragsteller / der Antragstellerin werden folgende Personen in die neue Wohnung ein- bzw. umziehen: Name Vorname Geburtsdatum 1. 2. 3. 4. 5. II.LR01.LE-VD-§24III1Nr1WohnErstaus V1.1 09.04.2014 Nr. der Bedarfsgemeinschaft Beantragung einer vollständigen Erstausstattung für die Wohnung auf Grund: Verlust der vollständigen Wohnungsausstattung durch Wohnungsbrand bzw. einem sonstigen elementaren Ereignis. Der durch den Brand entstandene Schaden wird von einer Versicherung gedeckt: ja nein Erstmalige Begründung eines eigenen Haushalts. Die folgenden Einrichtungsgegenstände / Haushaltsgeräte sind bereits vorhanden gewesen, bzw. wurden aus der vorherigen Wohnung mitgenommen: ______________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________ Neubezug einer Wohnung aus einem Untermietverhältnis ohne eigenen Hausstand und konkreter Feststellung des Bedarfs an Einrichtungsgegenständen / Haushaltsgeräten: Die folgenden Einrichtungsgegenstände / Haushaltsgeräte wurden aus der vorherigen Wohnung mitgenommen: ______________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________ Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haftzeit von mindestens 6 Monaten. Folgende Einrichtungsgegenstände / Haushaltsgeräte wurden eingelagert: ______________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________ Eine Einlagerung ist nicht erfolgt. Erstanmietung einer Wohnung nach der Unterbringung in einer Obdachlosenheim, Heim für Spätaussiedler) von mindestens 6 Monaten. Einrichtung (bspw. Frauenhaus, Folgende Einrichtungsgegenstände / Haushaltsgeräte wurden eingelagert: ______________________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________ Eine Einlagerung ist nicht erfolgt. Beantragung einer teilweisen Erstausstattung für die Wohnung auf Grund: Trennung einer Bedarfsgemeinschaft (Auflösung eines gemeinsamen Haushalts und anschließende Fortführung von zwei getrennten Haushalten) Benötigte Einrichtungsgegenstände / Haushaltsgeräte vorhandene Gegenstände Beantragung einer Teilausstattung aus sonstigen Gründen. Hiermit beantrage ich die Gewährung einer teilweisen Ausstattung für die Wohnung. Es werden die folgenden Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte aus den folgenden Gründen von mir benötigt: Benötigte Einrichtungsgegenstände / Haushaltsgeräte Begründung des Bedarfs Ich versichere, dass die Angaben zutreffend sind. ________________________________________ Ort, Datum II.LR01.LE-VD-§24III1Nr1WohnErstaus _________________________________________ Unterschrift Antragstellerin / Antragsteller V1.1 09.04.2014