Kriterienkatalog für Allergiker geeignete
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Kriterienkatalog für Allergiker geeignete
Kriterienkatalog „Für Allergiker geeignet“ Seite: 1 von 19 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH Geprüft: Dr. Karl Sander Erstellt: Björn Koch 01.09.2014 TÜV Rheinland Kriterienkatalog für Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume, Stand 09/2014 1 Zweck In diesem TÜV Rheinland Kriterienkatalog „Für Allergiker geeignet“ werden für Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn,-Schlaf- und Nutzräume die Anforderungen zur Vergabe des TÜV Rheinland Signets mit den Keywords „schadstoffgeprüft“ und „für Allergiker geeignet“ definiert. Insbesondere werden in den Prüfobjekten, die die Anforderungen dieses Kriterienkatalogs einhalten, die gesundheitlichen Risiken durch Schadstoffe, Staub, Keime in der Raumluft oder Kontaktallergene minimiert. Es erfolgt keine umfassende Überprüfung gesetzlicher Anforderungen, da deren Einhaltungen grundsätzlich vorausgesetzt werden. 2 Anwendungsbereich Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume. Hierbei können u.a. auch Kindertagesstätten, Kreuzfahrtschiffskabinen, Hotelzimmer, Zugabteile, Büros oder Verkaufsräume zertifiziert werden, soweit keine zusätzlichen Anforderungen (wie z.B. kommunal-, seefahrt-, luftfahrt-, transportrechtliche Anforderungen) für diese Objekte standardmäßig erfüllt werden müssen. Ggf. müssen hierzu zusätzliche Nachweise vorliegen. Das Prüfobjekt ist zwingend mit einer geeigneten raumlufttechnischer Ausstattung auszuführen. Die raumlufttechnische Ausstattung muss den beschriebenen Mindestanforderungen gemäß Punkt 4. „Erforderliche Dokumente und Nachweise“ erfüllen. Kriterienkatalog Seite: 2 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume 3 Gültig ab: 01.09.2014 Grundlagen Schadstoffe und Allergene können auf unterschiedlichen Pfaden in den menschlichen Körper gelangen und die Gesundheit beeinträchtigen bzw. schädigen. Die wichtigsten Aufnahmepfade sind: • das Einatmen von Stäuben, Fasern, Gasen oder flüchtigen Verbindungen wie Formaldehyd oder Lösemittel • das Verschlucken z.B. leicht entfernbarer Kleinteile oder nicht schweiß- und speichelechter Farbmittel in Bezug auf dekorative Innenraumausstattungen • der Hautkontakt von Produkten, die vorhersehbar mit der Haut in Berührung kommen, wie z.B. Türklinken, Handläufe, Armaturen u.a. Grundsätzlich werden bei der Schadstoffbeurteilung von Produkten alle drei Aufnahmepfade berücksichtigt. Je nach Erzeugnis sind die Aufnahmepfade allerdings von unterschiedlicher Bedeutung. • Insbesondere bei Materialien, die großflächig verbaut werden, wie Bodenbelägen, Wand- und Deckenverkleidungen sowie alle verwendeten Klebstoffe und Lackierungen, ist vor allem auf eine mögliche Belastung der Raumluft mit Schadstoffen zu achten. Daher wird beispielsweise ein Fußbodenbelag in einer Prüfkammer unter nutzungsnahen und standardisierten Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchte und Beladung der Kammer) auf Emissionen untersucht. • Es dürfen sich unter den gewählten Prüfungsrandbedingungen keine oder allenfalls geringe Schadstoffkonzentrationen nachweisen lassen. Die Schadstoffkonzentrationen im Sinne einer Einzelstoffbetrachtung sowie in Summe müssen deutlich unterhalb einschlägiger Richtwerte für die Innenraumluft bzw. und folglich signifikant unterhalb der Grenzwerte der an Arbeitsplätzen erlaubten Konzentrationen liegen (TRGS 900 [7]). Empfehlungen des Bundesinstitutes für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden ebenfalls berücksichtigt. Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende sowie sehr giftige und giftige Stoffe dürfen nur im Bereich der analytischen Nachweisgrenze detektierbar sein. • Als Grundlage für die Bewertung und Durchführung von Raumluftmessungen dienen die in Anlage 1 aufgeführten Normen bzw. die aufgeführten Literaturhinweise. Kriterienkatalog Seite: 3 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume 4 Gültig ab: 01.09.2014 Erforderliche Dokumente und Nachweise Folgende Dokumente und Nachweise sind für die Prüfung und Zertifizierung erforderlich: • Technische Beschreibung der raumlufttechnischen Anlage und Spezifikation zur Wirksamkeit der Partikelabscheidung (Die Anlage muss den Lufthygiene- Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29] entsprechen. Danach muss die Anlage mindestens mit einem Filter der Klasse F7 nach DIN EN 13779 [36] und der DIN EN 779 [37] ausgestattet sein oder mit einem Filtersystem gleicher Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7 müssen nach DIN EN 779 [37] einen mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer Partikelgröße von 0,4 µm einhalten.) • Datum der Fertigstellung des Hauses • Baubeschreibung • Liste mit Beschreibung der im Innenraum verwendeten Materialien und Produkte • Verkaufsprospekt Kriterienkatalog Seite: 4 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Zusätzlich können folgende Dokumente und Nachweise zur Bewertung, soweit vorhanden, herangezogen werden: • Prüfberichte und Bewertungen der Materialien anderer anerkannter Instituten, z.B. Emissionen gefährlicher Stoffe [da Prüfinhalte unterschiedlicher Prüfinstitute deutlich divergent sein können, halte ich diese Dokumente für schwierig interpretierbar] 5 • Herstellerangaben • Sicherheitsdatenblätter • Technische Datenblätter Prüfanforderungen 5.1 Prüfprogramm zur Bewertung von Baumaterialien und raumlufttechnischen Anlagen • Ermittlung der im Prüfobjekt eingesetzten Produkte, die hinsichtlich der Schadstoffabgabe in die Raumluft ein Gefährdungspotential aufweisen. Dazu werden die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkt- und Materiallisten ausgewertet. Zu den schadstoffrelevanten Produkten werden Informationen des Herstellers / Lieferanten über Rezepturen genutzt oder es werden ggf. vorliegende Sicherheitsdatenblätter, Bescheinigungen und Zertifikate vom Auftraggeber übergeben und zur Bewertung herangezogen. Aufgrund dieser Produktinformationen erfolgt eine erste Bewertung, die gegebenenfalls bereits Empfehlungen zum Ersatz bestimmter Materialien bzw. Einsatzstoffe durch schadstoffärmere Produkte beinhaltet. • Baumaterialien (z.B. für Türklinken, Handläufe, Armaturen) sind vom Hersteller/Bauherrn so zu wählen, dass keine allergieauslösenden Stoffe in Bereichen oder Produkten mit bestimmungsgemäßen Hautkontakt eingesetzt werden. Berücksichtigt werden dabei die Kontaktallergene, die vom Bundesinstitut für Risikobewertung [34] als „wichtige allergene Stoffe in verbrauchernahen Produkten“ bezeichnet werden und die bei bestimmungsgemäßer Anwendung in Gebäuden zu vermehrtem Hautkontakt führen können. Als Allergene dürfen u.a. Nickel, Kobalt und Chrom-VI-Verbindungen nicht in Produkten mit bestimmungsgemäßen Hautkontakt eingesetzt sein (z.B. Türklinken, Handläufe, Armaturen). Durch TÜV Rheinland werden hierzu u.a. stichprobenartige Überprüfungen durch Reibetests an Materialoberflächen durchgeführt. • In Verdachtsfällen oder bei unzureichender Datenlage werden Untersuchungen schadstoffrelevanter Materialien durchgeführt. Die Überprüfung erfolgt auf Schadstoffe im Material und ggf. Emissionen (Prüfkammer-Verfahren). Kriterienkatalog Seite: 5 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume • Gültig ab: 01.09.2014 Für die Vergabe des Signets ist eine raumlufttechnische Anlage im Gebäude zwingend erforderlich. Die Anlage muss den Lufthygiene-Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29] entsprechen. Danach muss die Anlage mindestens mit einem Filter der Klasse F7 nach DIN EN 13779 [36] und der DIN EN 779 [37] ausgestattet sein oder mit einem Filtersystem gleicher Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7 müssen nach DIN EN 779 [37] einen mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer Partikelgröße von 0,4 µm einhalten. 5.2 Prüfprogramm zur Bewertung von Schadstoffen, Staub und Keimen in der Raumluft Durchführung einer repräsentativen Anzahl von Raumluftuntersuchungen (mindestens 2 Messpunkte) auf die Parameter VOC, Partikel und Keime im Prüfobjekt. 5.3 Prüfprogramm zur Marktüberwachung Nach erfolgter Zeichenvergabe erfolgt eine jährliche Marktüberwachung. In diesem Rahmen werden Raumluftuntersuchungen und ggf. Stichprobenkontrollen der Materialien durchgeführt. Bindend ist hierbei das letzte Berichtsdatum der Zertifizierung. Danach hat der Kunde 12 Monate Zeit ein neues Prüfmusterhaus bereit zustellen und testen zu lassen. Der Auswahl des Prüfmusters muss von Seiten TÜV Rheinland zugestimmt werden. Erst nach der Zustimmung können die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden. 6 Anforderungen 6.1 Baumaterialien Zur Bewertung der gemäß Produkt- und Materialliste des Herstellers aufgeführten Materialien werden die nachfolgenden Anforderungen zugrunde gelegt. Bei Einhaltung dieser Anforderungen und sachgerechtem Einbau der Materialien ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass das gesamte Haus die Anforderungen für die Raumluft erfüllt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass neuere Prüfergebnisse an Verbundsystemen (Bodenaufbauoder Wandsystemen) gezeigt haben, dass auch bei Kombination von zertifizierten, emissionsarmen Einzelprodukten durchaus auch Emissionswerte freigesetzt werden können, welche die gestellten Anforderungen nicht erfüllen! Bei festgestellten Abweichungen von diesen Anforderungen kann nach Einzelbewertung ein Austausch eines Materials oder Anpassung des Systems erforderlich sein. Kriterienkatalog Seite: 6 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Es dürfen in den Materialien keine Stoffe enthalten sein, die gemäß der TRGS 905 (Verzeichnis der krebserzeugender, erbgutverändernder, oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe) als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1, 2 eingestuft sind und deren Konzentrationen die Grenzen für die Kennzeichnung überschreiten. Hinsichtlich der Emission ist entscheidend, dass die Einhaltung der Grenzwerte dieses Kriterienkatalogs für die Raumluft im fertig gestellten Gebäude nachgewiesen wird. Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Anforderungen für Baumaterialien sind nur im Verdachtsfall auf Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Anforderungen für Baumaterialien / Bewertung mittels Kriterienkatalog 2 PfG_S_0131/10.14 Kriterienkatalog Seite: 7 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Die TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH behält sich das Recht vor, im Bedarfsfalle weitere Untersuchungen vorzunehmen, die über die nachfolgend definierten Materialparameter hinausgehen, sofern die Zusammensetzung des Bauproduktes eine tiefergehende Bewertung erfordert oder eine entsprechende Schadstoffbelastung aufgrund verfügbarer Daten oder Informationen erwarten lässt. Als Minimalanforderungen sind produktgruppenbezogen folgende Untersuchungen vorgesehen: Kriterienkatalog Seite: 8 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Kriterienkatalog Seite: 9 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Kriterienkatalog Seite: 10 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Kriterienkatalog Seite: 11 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Anforderungen für Baumaterialien (Fortsetzung) Komponente Nickelabgabe aus metallischen Oberflächen mit bestimmungsgemäßem Hautkontakt Untersuchungsmethode Nickelreibetest CR 12471 vor und nach Entfernung einer Polymerdeckschicht Armaturen negativ Türgriffe, Fenstergriffe negativ Handläufe, Haltegriffe negativ 6.2 Anforderungen an die raumlufttechnische Anlage 6.2.1 Allgemeine Anforderungen Eine raumlufttechnische Anlage ist zur Erfüllung der Prüfkriterien zwingend erforderlich. • Die technische Beschreibung der raumlufttechnischen Anlage und Spezifikation zur Wirksamkeit der Partikelabscheidung muss den Lufthygiene-Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29] entsprechen. Danach muss die Anlage mindestens mit einem Filter der Klasse F7 nach DIN EN 13779 [36] und der DIN EN 779 [37] ausgestattet sein oder mit einem Filtersystem gleicher Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7 müssen nach DIN EN 779 [37] einen mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer Partikelgröße von 0,4 µm einhalten. 6.2.2 Technische Anforderungen der raumlufttechnischen Anlagen Grundsätzlich sind die Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29] zu erfüllen. Ziel der Richtlinie ist eine ganzheitliche Formulierung von hygienisch begründeten baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen hinsichtlich der Planung, der Fertigung, der Ausführung, des Betreibens und der Instandhaltung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLTAnlagen). Kriterienkatalog Seite: 12 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 6.3 Kriterien zur Bewertung von flüchtigen organischen Komponenten, Keimen und Staub in der Raumluft 6.3.1 Flüchtige organische Komponenten in der Raumluft Gemäß VDI 4300 Blatt 1 [15] werden die Raumluftmessungen bei 21-23 °C durchgeführt, nachdem die betreffenden Räume 8 Stunden nicht durch Fenster und Türen belüftet wurden. Die raumlufttechnische Anlage muss in dieser Zeit und während der Messung in Betrieb sein. Der Zeitpunkt der Messdurchführung ist frühestens 30 Tage, spätestens 12 Monate nach Fertigstellung des Hauses. In dieser Zeit dürfen keine Schadstoffe emittierenden Produkte (z.B. Lacke, Farben, Reinigungsmittel) in das Haus eingebracht werden. Unmittelbar nach Fertigstellung hat eine mindestens 21-tägige Lüftung mit einer Luftwechselrate von mindestens 1/h bei einer Raumtemperatur von mindestens 21° C zu erfolgen. In der Heizperiode muss das Haus mit dem installierten Heizungssystem geheizt werden. Zusätzliche Geräte oder Ersatzheizungen können keine ausreichende Konditionierung aller Baumaterialien garantieren. Bis zum Abschluss der Messungen verbleibt das Gebäude im unmöblierten Zustand. Komponente Anforderung Geruch max. schwach produkttypischer Geruch Die Geruchsprüfung der Raumluft darf keine Hinweise auf verwendete Duftstoffe ergeben. Formaldehyd Acetaldehyd VOC 3) 2) 3 60 µg/m (= 0,05 ppm) 2) 60 µg/m Komponente / Stoffgruppe - Benzol 1) - Styrol 1,4) 30 µg/m Σ VOC 1,2, 3) 1000 µg/m 1) 1) weitere unter Prüfbedingungen erfassbare Verbindungen (außer CMR) 1) 3) Anforderung n.n. (Bestimmungsgrenze 2 µg/m³) Unter Prüfbedingungen erfassbare CMRVerbindungen 2) 3 3 3 3,5) C, M, R 1, 2 : n.n (n.n.: Bestimmungsgrenze, i.d.R. 2 µg/m³), bzw. wenn vorhanden Einhaltung 4) des Richtwertes I 4) Einzelbewertung Sammlung auf Tenax (Thermodesorption), GC/MS/ECD/FID gemäß DIN ISO 16000-6 (QMA 2.516.231) Sammlung auf DNPH-Silica-Kartuschen, Desorption mit Acetonitril, HPLC (VDI 3862 Bl. 3) Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen); Summe der Einzelkomponenten gemäß DIN ISO 16000-6 zwischen C6 –C16; bei der Summenbildung innerhalb der einzelnen Stoffgruppen werden nur die eindeutig identifizierten Komponenten mit Gehalten oberhalb der Bestimmungsgrenze berücksichtigt. 4) 5) Richtwerte der IRK/AUH-AOLG: Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten C cancerogene, M mutagene und R reproduktionstoxische Eigenschaften von Stoffen gemäß TRGS 905 Verzeichnis der krebserzeugender, erbgutverändernder, oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe; incl. aktueller Änderungen und Ergänzungen Kriterienkatalog Seite: 13 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume 6.3.2 Gültig ab: 01.09.2014 Belastung von Keimen und Staub in der Raumluft Die Untersuchungen werden zeitgleich und unter gleichen Bedingungen wie im Kapitel 6.3.1 beschrieben durchgeführt. In Innenräumen ist die Keimkonzentration der Raumluft hauptsächlich von derjenigen der Außenluft abhängig, sofern keine internen Keimquellen vorliegen. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass sich in konventionell belüfteten Gebäuden bei entsprechendem Lüftungsverhalten die Keimgehalte der Außen- und Innenraumluft austauschen und angleichen. Keime können aber auch an Personen oder Gegenstände gebunden in Innenräume gelangen oder beispielsweise in größeren Mengen in Blumentopferde oder Hausmüll entstehen. Da Luftkeime größtenteils an Staub gebunden vorliegen, ist in Räumen mit einem hohen Staubanteil zumeist auch eine erhöhte Luftkeimbelastung nachweisbar. In Abhängigkeit vom Standort, der Jahreszeit und dem Tagesklima schwankt die Keimbelastung der Außenluft 3 erfahrungsgemäß zwischen 100 und 1.000 KBE/m , selten werden Luftkeimkonzentrationen im 3 Außenbereich von größer als 5.000 KBE/m nachgewiesen (Tesseraux et al. 2004 [33]). Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine gesetzlich verbindlichen Grenzwerte für die Keimbelastung der Außenluft und der Innenraumluft. Die Beurteilung der Untersuchungsergebnisse der Raum- und Außenluftproben erfolgt für die Schimmelpilze entsprechend dem Schimmelpilzleitfaden [30] bzw. des Schimmelpilzsanierungsleitfadens [30]. Hier werden verschiedene Keime von Innen- und Außenluft miteinander verglichen und bewertet. Kriterienkatalog Seite: 14 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Zur Bewertung des Gehaltes der Bakterien in der Raum- und Außenluft wird die Arbeitsstättenverordnung [35] verwendet. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung [35] muss unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Gemäß der Arbeitsstätten-Richtlinie Lüftung (ASR 5) [32] ist ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Arbeitsräumen dann vorhanden, wenn die Innenraumluftqualität im Wesentlichen der Außenluftqualität entspricht, sofern diese nicht durch außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt ist. Daher darf der Gehalt der Bakterien in der Innenraumluft nicht höher ausfallen als in der Außenluft. Auch wenn dieses Kriterium nicht im Sinne der Arbeitsstätten-Richtlinie für bewohnte Innenräume gilt, orientiert sich der Kriterienkatalog zur Beurteilung des Keimgehaltes in der Raumluft von bewohnten Innenräumen an dieser Vorgabe. Für die mikrobiologische Bewertung von Innenräumen bzw. Gebäuden werden folgende Kriterien herangezogen: Komponente Kriterien Belastung bezogen auf Keime Innenraumluftqualität besser als Außenluftqualität, Innenraumbelastung max. 3 1.000 KBE/m Staub bezogen auf die Partikelgrößen 0,3 µm und 0,5 µm Innenraumluftqualität besser als Außenluftqualität, Partikelanzahl je cm³ Innenraumluft bei Partikeln der Größen 0,3 µm und 0,5 µm um jeweils mindestens 30 %verringert Kriterienkatalog Seite: 15 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume 7 Gültig ab: 01.09.2014 Erklärung der Keywords, Marketingtext Das TÜV Rheinland Signet erhält als Keywords: • Schadstoffgeprüft • Für Allergiker geeignet Das Keyword mit der Aussage „Schadstoffgeprüft“ wird für Wohn- und Fertighäuser, Containerund Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume vergeben, wenn sie • den gesetzlichen Anforderungen genügen Diese Fragen sind berechtigt und bedürfen einer näheren Spezifizierung! • in allen sonstigen relevanten Eigenschaften mindestens den marktüblichen Eigenschaften entsprechen • in der Eigenschaft, für die das Keyword ausgelobt wird, den marktüblichen Standard deutlich übertreffen Die Anforderungen sind durch Prüfmerkmale / Grenzwerte definiert und durch festgelegte Prüfverfahren bestimmt. Der Begriff „Für Allergiker geeignet“ kann verwendet werden, wenn das Produkt nach einem strengen Anforderungskatalog unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks auf Eignung zur Minimierung allergischer Reaktionen geprüft wurde. Je nach Art des Produkts kann sich die Aussage auf die Minimierung von Schadstoffen und Stoffen mit allergener Wirkung im Produkt selbst (z.B. Nickelfreiheit) oder auf die Wirksamkeit eines Produktes zur Rückhaltung von Allergenen aus bestimmten Emissionsquellen beziehen (z.B. Pollenfilter). Die Anforderungen werden in einem für die Produktart spezifischen Kriterienkatalog beschrieben. Da eine Vielzahl unterschiedlichster Allergiearten besteht, muss sichergestellt sein, dass vom Verbraucher durch das Keyword kein umfassender Schutz für alle Arten von Allergien erwartet wird. Daher wird dem Zeichennutzer zusätzlich zum Prüfzeichen mit Keyword ein Marketingtext vorgegeben, der die Produktart, die Art der Prüfung und das Ausmaß des hierdurch zu erwartenden Schutzes für Allergiker eindeutig beschreibt und den zugrundeliegenden Kriterienkatalog genau angibt. Vorschlag für den Marketingtext: Mit dem TÜV Rheinland Signet ausgezeichnete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume erfüllen strenge Anforderungen hinsichtlich Schadstoffen und Allergenen in Materialien und in der Raumluft, so dass für die Bewohner die Risiken allergischer Reaktionen minimiert sind. Durch die Filter eines aktiven Belüftungssystems wird die Partikelbelastung der zugeführten Außenluft wirksam reduziert. Kriterienkatalog Seite: 16 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Anlage 1: relevante Normen bzw. Literatur Norm / Literatur Ausgabe Titel 1 VDI 3492 Juni 2013 Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Messen von anorganischen faserförmigen Partikeln 2 Ad-hoc-Arbeitsgruppe Juli 2007 der InnenraumlufthygieneKommission des Umweltbundesamtes Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten, Handreichung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der InnenraumlufthygieneKommission des Umweltbundesamtes und der Obersten Landesgesundheitsbehörden, BGesundhBl. Nr. 7 vom Juli 2007 S. 990 3 PCB-Richtlinie 08/1996 NRW: Runderlass des Ministeriums für Bauen und Wohnen vom 03.07.1996 (Nr. II B4-476.101), veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land NRW, Nr. 52 4 PCP-Richtlinie 10/1996 Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden 5 PAK-Leitfaden 04/2000 Hinweis zur Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden, DiBtMitteilung 4/2000 S. 114 6 Formaldehyd – Raumluft 10/1977 BGA: Bewertungsmaßstab für Formaldehyd in der Raumluft – Pressedienst 1977 06/2014 Neueinstufung von Formaldehyd ist mit der Verordnung (EU) Nr. 605/2014 der Kommission vom 5. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-V) 6a Umweltbundesamt 06/2006 Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch – Gesundheitsschutz 2006 – 11: 1169Krebserzeugende Wirkung von FormaldehydÄnderung für die Innenraumluft von 0,1ppm nicht erforderlich 7 TRGS 900 01/2006 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz zuletzt Luftgrenzwerte geändert und ergänzt im April 2014 8 TRGS 905 März 2014 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder, oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe 9 DIN EN 717-1 01/2005 Holzwerkstoffe – Bestimmung der Formaldehydabgabe – Teil 1: Formaldehydabgabe nach der Prüfkammer-Methode Kriterienkatalog Seite: 17 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Norm / Literatur Ausgabe Titel 10 DIN EN 120 08/1992 Holzwerkstoffe; Bestimmung des Formaldehydgehaltes; Extraktionsverfahren genannt Perforatormethode 11 DIN EN 717-1 01/2005 Holzwerkstoffe - Bestimmung der Formaldehydabgabe Teil 1: Formaldehydabgabe nach der PrüfkammerMethode 12 DIN EN 13346 04/2001 Charakterisierung von Schlämmen – Bestimmung von Spurenelementen und Phosphor – Extraktionsverfahren mit Königswasser 13 DIN EN ISO 11885 09/2009 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von ausgewählten Elementen durch induktiv gekoppelte Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie (ICP-OES) (ISO 11885:2007) 14 DIN EN ISO 16000-9 04/2008 Innenraumluftverunreinigungen - Teil 9: Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen - EmissionsprüfkammerVerfahren (ISO 16000-9:2006) 15 VDI 4300 Blatt 1 12.1995 Messen von Innenraumluftverunreinigungen – Allgemeine Aspekte der Meßstrategie 16 DIN EN ISO 10301 08.1997 Wasserbeschaffenheit – Bestimmung leichtflüchtiger halogenierter Kohlenwasserstoffe – Gaschromatographische Verfahren 17 Untersuchung von Kunststoff 21. Mitteilung 1972 Nachweis und Bestimmung von Weichmachern Bundesgesundheitsblatt 15, Seite 136 18 DIN EN 1483 07/2007 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von Quecksilber - Verfahren mittels Atomabsorptionsspektrometrie 19 DIN EN 1122 02/2002 Kunststoffe – Bestimmung von Cadmium – Nassaufschlussverfahren 20 BGI 505-46 04/2004 Krebserregende Arbeitsstoffe – Anerkannte Analysenverfahren – Verfahren zur getrennten Bestimmung von anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren 21 ZEK 01.2-08 12/2008 Prüfung und Bewertung von Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei der GS-Zeichen-Zuerkennung 22 DIN ISO 16000-6 12/2004 Innenraumluftverunreinigungen – Teil 6: Bestimmung von VOC in der Innenraumluft und in Prüfkammern, Probenahme auf TENAX TA, thermische Desorption und Gaschromatographie/MS/FID Kriterienkatalog Seite: 18 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Norm / Literatur Ausgabe Titel 23 DIN EN ISO 16000-9 04/2008 Innenraumluftverunreinigungen - Teil 9: Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen - EmissionsprüfkammerVerfahren 24 DIN EN ISO 16000-11 06.2006 Innenraumluftverunreinigungen - Teil 11: Bestimmung der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen aus Bauprodukten und Einrichtungsgegenständen - Probenahme, Lagerung der Proben und Vorbereitung der Prüfstücke 24a MDHS 25/3 01/1999 Organic isocyanates in air 24b DIN EN ISO 17353 11/2005 Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von ausgewählten Organozinnverbindungen - Verfahren mittels Gaschromatographie 25 08/2002 Schnelltest für die Nickelabgabe aus Legierungen und Auflagen auf Gegenständen, die mit der Haut in direkte und länger andauernde Berührung kommen 25a DIN 68800 Teil 1 10/2011 Holzschutz im Hochbau - Allgemeines 26 DIN 68800 Teil 2 02/2012 Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau 26 DIN 68800 Teil 3 02/2012 Holzschutz; Vorbeugender chemischer Holzschutz 27 DIN 68800 Teil 4 02/2012 Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten 28 VDI 3862 Blatt 3 12/2000 Messen gasförmiger Emissionen – Messen aliphatischer und aromatischer Aldehyde und Ketone nach dem DNPH-Verfahren – Kartuschen-Methode 29 VDI 6022 Blatt 1 07/2011 Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte 30 Schimmelpilzleitfaden 12/2002 Leitfaden für die Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (Bundesumweltamt) 31 Schimmelpilzsanierungsleitfaden 2005 Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (Bundesumweltamt) 32 Arbeitsstättenrichtlinie 09/1984 Arbeitsstättenrichtlinie ASR 5 (Bek. Des BMA vom 13.09.1984) 33 Tesseraux et al. 2004 Tesseraux I, Dezenter S, Veith A, Creutznacher H. Immissionsmessungen von Schimmelpilzen in der Außenluft nach VDI 4252 Blatt 2 und VDI 4253 Blatt 2 im jahreszeitlichen Vergleich. Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft 64 (Nr. 6): 300-305 CR 12471 06/2004 Kriterienkatalog Seite: 19 von 19 „Für Allergiker geeignet“ 2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume Gültig ab: 01.09.2014 Norm / Literatur Ausgabe Titel 34 Bundesinstitut für Risikobewertung 27.09.2006 Stellungnahme Nr. 001/2007 des BfR; Allergien durch verbrauchernahe Produkte und Lebensmittel 35 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 08/2004 Bgbl. I S. 2179 36 DIN EN 13779 09/2007 Lüftung von Nichtwohngebäuden - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme 37 DIN EN 779 05/2003 Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik Bestimmung der Filterleistung