Kriterienkatalog für Allergiker geeignete

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Kriterienkatalog für Allergiker geeignete
Kriterienkatalog
„Für Allergiker geeignet“
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2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und
Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-,
Schlaf- und Nutzräume
Gültig ab:
TÜV Rheinland Energie
und Umwelt GmbH
Geprüft:
Dr. Karl Sander
Erstellt: Björn Koch
01.09.2014
TÜV Rheinland Kriterienkatalog für Allergiker geeignete Wohn- und Fertighäuser,
Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume,
Stand 09/2014
1
Zweck
In diesem TÜV Rheinland Kriterienkatalog „Für Allergiker geeignet“ werden für Allergiker
geeignete Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn,-Schlaf- und
Nutzräume die Anforderungen zur Vergabe des TÜV Rheinland Signets mit den Keywords
„schadstoffgeprüft“ und „für Allergiker geeignet“ definiert. Insbesondere werden in den
Prüfobjekten, die die Anforderungen dieses Kriterienkatalogs einhalten, die gesundheitlichen
Risiken durch Schadstoffe, Staub, Keime in der Raumluft oder Kontaktallergene minimiert.
Es erfolgt keine umfassende Überprüfung gesetzlicher Anforderungen, da deren Einhaltungen
grundsätzlich vorausgesetzt werden.
2
Anwendungsbereich
Wohn- und Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume.
Hierbei
können
u.a.
auch
Kindertagesstätten,
Kreuzfahrtschiffskabinen,
Hotelzimmer,
Zugabteile, Büros oder Verkaufsräume zertifiziert werden, soweit keine zusätzlichen
Anforderungen (wie z.B. kommunal-, seefahrt-, luftfahrt-, transportrechtliche Anforderungen) für
diese Objekte standardmäßig erfüllt werden müssen. Ggf. müssen hierzu zusätzliche
Nachweise vorliegen.
Das Prüfobjekt ist zwingend mit einer geeigneten raumlufttechnischer Ausstattung auszuführen.
Die raumlufttechnische Ausstattung muss den beschriebenen Mindestanforderungen gemäß
Punkt 4. „Erforderliche Dokumente und Nachweise“ erfüllen.
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Grundlagen
Schadstoffe und Allergene können auf unterschiedlichen Pfaden in den menschlichen Körper
gelangen und die Gesundheit beeinträchtigen bzw. schädigen. Die wichtigsten Aufnahmepfade
sind:
• das Einatmen von Stäuben, Fasern, Gasen oder flüchtigen Verbindungen wie
Formaldehyd oder Lösemittel
• das Verschlucken z.B. leicht entfernbarer Kleinteile oder nicht schweiß- und
speichelechter Farbmittel in Bezug auf dekorative Innenraumausstattungen
• der Hautkontakt von Produkten, die vorhersehbar mit der Haut in Berührung kommen,
wie z.B. Türklinken, Handläufe, Armaturen u.a.
Grundsätzlich werden bei der Schadstoffbeurteilung von Produkten alle drei Aufnahmepfade
berücksichtigt. Je nach Erzeugnis sind die Aufnahmepfade allerdings von unterschiedlicher
Bedeutung.
•
Insbesondere bei Materialien, die großflächig verbaut werden, wie Bodenbelägen,
Wand- und Deckenverkleidungen sowie alle verwendeten Klebstoffe und Lackierungen,
ist vor allem auf eine mögliche Belastung der Raumluft mit Schadstoffen zu achten.
Daher
wird
beispielsweise
ein
Fußbodenbelag
in
einer
Prüfkammer
unter
nutzungsnahen und standardisierten Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchte und
Beladung der Kammer) auf Emissionen untersucht.
•
Es dürfen sich unter den gewählten Prüfungsrandbedingungen keine oder allenfalls
geringe Schadstoffkonzentrationen nachweisen lassen. Die Schadstoffkonzentrationen
im Sinne einer Einzelstoffbetrachtung sowie in Summe müssen deutlich unterhalb
einschlägiger Richtwerte für die Innenraumluft bzw. und folglich signifikant unterhalb der
Grenzwerte der an Arbeitsplätzen erlaubten Konzentrationen liegen (TRGS 900 [7]).
Empfehlungen des Bundesinstitutes für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin sowie
der
Weltgesundheitsorganisation
(WHO)
werden
ebenfalls
berücksichtigt.
Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende sowie sehr
giftige und giftige Stoffe dürfen nur im Bereich der analytischen Nachweisgrenze
detektierbar sein.
•
Als Grundlage für die Bewertung und Durchführung von Raumluftmessungen dienen
die in Anlage 1 aufgeführten Normen bzw. die aufgeführten Literaturhinweise.
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Erforderliche Dokumente und Nachweise
Folgende Dokumente und Nachweise sind für die Prüfung und Zertifizierung erforderlich:
•
Technische Beschreibung der raumlufttechnischen Anlage und Spezifikation zur
Wirksamkeit
der
Partikelabscheidung
(Die
Anlage
muss
den
Lufthygiene-
Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29] entsprechen. Danach muss die Anlage
mindestens mit einem Filter der Klasse F7 nach DIN EN 13779 [36] und der
DIN EN 779
[37]
ausgestattet
sein
oder
mit
einem
Filtersystem
gleicher
Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7 müssen nach DIN EN 779 [37] einen
mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer Partikelgröße von 0,4 µm einhalten.)
•
Datum der Fertigstellung des Hauses
•
Baubeschreibung
•
Liste mit Beschreibung der im Innenraum verwendeten Materialien und Produkte
•
Verkaufsprospekt
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Zusätzlich können folgende Dokumente und Nachweise zur Bewertung, soweit
vorhanden, herangezogen werden:
•
Prüfberichte und Bewertungen der Materialien anderer anerkannter Instituten, z.B.
Emissionen gefährlicher Stoffe [da Prüfinhalte unterschiedlicher Prüfinstitute deutlich
divergent sein können, halte ich diese Dokumente für schwierig interpretierbar]
5
•
Herstellerangaben
•
Sicherheitsdatenblätter
•
Technische Datenblätter
Prüfanforderungen
5.1 Prüfprogramm zur Bewertung von Baumaterialien und raumlufttechnischen Anlagen
•
Ermittlung
der
im
Prüfobjekt
eingesetzten
Produkte,
die
hinsichtlich
der
Schadstoffabgabe in die Raumluft ein Gefährdungspotential aufweisen. Dazu werden
die
vom
Auftraggeber
zur
Verfügung
gestellten
Produkt-
und
Materiallisten
ausgewertet. Zu den schadstoffrelevanten Produkten werden Informationen des
Herstellers / Lieferanten über Rezepturen genutzt oder es werden ggf. vorliegende
Sicherheitsdatenblätter, Bescheinigungen und Zertifikate vom Auftraggeber übergeben
und zur Bewertung herangezogen. Aufgrund dieser Produktinformationen erfolgt eine
erste Bewertung, die gegebenenfalls bereits Empfehlungen zum Ersatz bestimmter
Materialien bzw. Einsatzstoffe durch schadstoffärmere Produkte beinhaltet.
•
Baumaterialien
(z.B.
für
Türklinken,
Handläufe,
Armaturen)
sind
vom
Hersteller/Bauherrn so zu wählen, dass keine allergieauslösenden Stoffe in Bereichen
oder
Produkten
mit
bestimmungsgemäßen
Hautkontakt
eingesetzt
werden.
Berücksichtigt werden dabei die Kontaktallergene, die vom Bundesinstitut für
Risikobewertung [34] als „wichtige allergene Stoffe in verbrauchernahen Produkten“
bezeichnet werden und die bei bestimmungsgemäßer Anwendung in Gebäuden zu
vermehrtem Hautkontakt führen können. Als Allergene dürfen u.a. Nickel, Kobalt und
Chrom-VI-Verbindungen nicht in Produkten mit bestimmungsgemäßen Hautkontakt
eingesetzt sein (z.B. Türklinken, Handläufe, Armaturen). Durch TÜV Rheinland werden
hierzu u.a. stichprobenartige Überprüfungen durch Reibetests an Materialoberflächen
durchgeführt.
•
In Verdachtsfällen oder bei unzureichender Datenlage werden Untersuchungen
schadstoffrelevanter Materialien durchgeführt. Die Überprüfung erfolgt auf Schadstoffe
im Material und ggf. Emissionen (Prüfkammer-Verfahren).
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•
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Für die Vergabe des Signets ist eine raumlufttechnische Anlage im Gebäude zwingend
erforderlich. Die Anlage muss den Lufthygiene-Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29]
entsprechen. Danach muss die Anlage mindestens mit einem Filter der Klasse F7 nach
DIN EN 13779 [36] und der DIN EN 779 [37] ausgestattet sein oder mit einem
Filtersystem gleicher Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7 müssen nach
DIN EN 779 [37] einen mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer Partikelgröße
von 0,4 µm einhalten.
5.2 Prüfprogramm zur Bewertung von Schadstoffen, Staub und Keimen in der Raumluft
Durchführung einer repräsentativen Anzahl von Raumluftuntersuchungen (mindestens 2
Messpunkte) auf die Parameter VOC, Partikel und Keime im Prüfobjekt.
5.3 Prüfprogramm zur Marktüberwachung
Nach erfolgter Zeichenvergabe erfolgt eine jährliche Marktüberwachung. In diesem Rahmen
werden Raumluftuntersuchungen und ggf. Stichprobenkontrollen der Materialien durchgeführt.
Bindend ist hierbei das letzte Berichtsdatum der Zertifizierung. Danach hat der Kunde 12
Monate Zeit ein neues Prüfmusterhaus bereit zustellen und testen zu lassen. Der Auswahl des
Prüfmusters muss von Seiten TÜV Rheinland zugestimmt werden. Erst nach der Zustimmung
können die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden.
6
Anforderungen
6.1 Baumaterialien
Zur Bewertung der gemäß Produkt- und Materialliste des Herstellers aufgeführten Materialien
werden die nachfolgenden Anforderungen zugrunde gelegt.
Bei Einhaltung dieser Anforderungen und sachgerechtem Einbau der Materialien ist
erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass das gesamte Haus die Anforderungen für die
Raumluft erfüllt.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass neuere Prüfergebnisse an Verbundsystemen (Bodenaufbauoder Wandsystemen) gezeigt haben, dass auch bei Kombination von zertifizierten,
emissionsarmen Einzelprodukten durchaus auch Emissionswerte freigesetzt werden können,
welche die gestellten Anforderungen nicht erfüllen! Bei festgestellten Abweichungen von diesen
Anforderungen kann nach Einzelbewertung ein Austausch eines Materials oder Anpassung des
Systems erforderlich sein.
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Es dürfen in den Materialien keine Stoffe enthalten sein, die gemäß der TRGS 905 (Verzeichnis
der krebserzeugender, erbgutverändernder, oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe) als
krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1, 2
eingestuft sind und deren Konzentrationen die Grenzen für die Kennzeichnung überschreiten.
Hinsichtlich der Emission ist entscheidend, dass die Einhaltung der Grenzwerte dieses
Kriterienkatalogs für die Raumluft im fertig gestellten Gebäude nachgewiesen wird.
Die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Anforderungen für Baumaterialien sind nur im
Verdachtsfall auf Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen.
Anforderungen für Baumaterialien /
Bewertung mittels Kriterienkatalog 2 PfG_S_0131/10.14
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Die TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH behält sich das Recht vor, im Bedarfsfalle
weitere Untersuchungen vorzunehmen, die über die nachfolgend definierten Materialparameter
hinausgehen, sofern die Zusammensetzung des Bauproduktes eine tiefergehende Bewertung
erfordert oder eine entsprechende Schadstoffbelastung aufgrund verfügbarer Daten oder
Informationen erwarten lässt. Als Minimalanforderungen sind produktgruppenbezogen folgende
Untersuchungen
vorgesehen:
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Anforderungen für Baumaterialien (Fortsetzung)
Komponente
Nickelabgabe
aus metallischen Oberflächen mit
bestimmungsgemäßem Hautkontakt
Untersuchungsmethode
Nickelreibetest CR 12471 vor und nach
Entfernung einer Polymerdeckschicht
Armaturen
negativ
Türgriffe, Fenstergriffe
negativ
Handläufe, Haltegriffe
negativ
6.2 Anforderungen an die raumlufttechnische Anlage
6.2.1
Allgemeine Anforderungen
Eine raumlufttechnische Anlage ist zur Erfüllung der Prüfkriterien zwingend erforderlich.
•
Die technische Beschreibung der raumlufttechnischen Anlage und Spezifikation zur
Wirksamkeit der Partikelabscheidung muss den Lufthygiene-Anforderungen der VDI
6022 Blatt 1 [29] entsprechen. Danach muss die Anlage mindestens mit einem Filter
der Klasse F7 nach DIN EN 13779 [36] und der DIN EN 779 [37] ausgestattet sein oder
mit einem Filtersystem gleicher Qualitätsanforderungen. Die Filter der Klasse F7
müssen nach DIN EN 779 [37] einen mittleren Wirkungsgrad von 80 bis 90% bei einer
Partikelgröße von 0,4 µm einhalten.
6.2.2
Technische Anforderungen der raumlufttechnischen Anlagen
Grundsätzlich sind die Anforderungen der VDI 6022 Blatt 1 [29] zu erfüllen.
Ziel der Richtlinie ist eine ganzheitliche Formulierung von hygienisch begründeten baulichen,
technischen und organisatorischen Anforderungen hinsichtlich der Planung, der Fertigung, der
Ausführung, des Betreibens und der Instandhaltung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLTAnlagen).
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6.3 Kriterien zur Bewertung von flüchtigen organischen Komponenten, Keimen und
Staub in der Raumluft
6.3.1
Flüchtige organische Komponenten in der Raumluft
Gemäß VDI 4300 Blatt 1 [15] werden die Raumluftmessungen bei 21-23 °C durchgeführt,
nachdem die betreffenden Räume 8 Stunden nicht durch Fenster und Türen belüftet wurden.
Die raumlufttechnische Anlage muss in dieser Zeit und während der Messung in Betrieb sein.
Der Zeitpunkt der Messdurchführung ist frühestens 30 Tage, spätestens 12 Monate nach
Fertigstellung des Hauses. In dieser Zeit dürfen keine Schadstoffe emittierenden Produkte (z.B.
Lacke, Farben, Reinigungsmittel) in das Haus eingebracht werden. Unmittelbar nach
Fertigstellung hat eine mindestens 21-tägige Lüftung mit einer Luftwechselrate von mindestens
1/h bei einer Raumtemperatur von mindestens 21° C zu erfolgen. In der Heizperiode muss das
Haus mit dem installierten Heizungssystem geheizt werden. Zusätzliche Geräte oder
Ersatzheizungen können keine ausreichende Konditionierung aller Baumaterialien garantieren.
Bis zum Abschluss der Messungen verbleibt das Gebäude im unmöblierten Zustand.
Komponente
Anforderung
Geruch
max. schwach produkttypischer Geruch
Die Geruchsprüfung der Raumluft darf keine
Hinweise auf verwendete Duftstoffe ergeben.
Formaldehyd
Acetaldehyd
VOC
3)
2)
3
60 µg/m (= 0,05 ppm)
2)
60 µg/m
Komponente / Stoffgruppe
- Benzol
1)
- Styrol
1,4)
30 µg/m
Σ VOC
1,2, 3)
1000 µg/m
1)
1)
weitere unter Prüfbedingungen erfassbare
Verbindungen (außer CMR)
1)
3)
Anforderung
n.n. (Bestimmungsgrenze 2 µg/m³)
Unter Prüfbedingungen erfassbare CMRVerbindungen
2)
3
3
3
3,5)
C, M, R 1, 2 : n.n (n.n.: Bestimmungsgrenze,
i.d.R. 2 µg/m³), bzw. wenn vorhanden Einhaltung
4)
des Richtwertes I
4)
Einzelbewertung
Sammlung auf Tenax (Thermodesorption), GC/MS/ECD/FID gemäß DIN ISO 16000-6 (QMA 2.516.231)
Sammlung auf DNPH-Silica-Kartuschen, Desorption mit Acetonitril, HPLC (VDI 3862 Bl. 3)
Volatile Organic Compounds (flüchtige organische Verbindungen); Summe der Einzelkomponenten gemäß DIN ISO 16000-6
zwischen C6 –C16; bei der Summenbildung innerhalb der einzelnen Stoffgruppen werden nur die eindeutig identifizierten Komponenten
mit Gehalten oberhalb der Bestimmungsgrenze berücksichtigt.
4)
5)
Richtwerte der IRK/AUH-AOLG: Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen mittels Referenz- und Richtwerten
C cancerogene, M mutagene und R reproduktionstoxische Eigenschaften von Stoffen gemäß TRGS 905 Verzeichnis der
krebserzeugender, erbgutverändernder, oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe; incl. aktueller Änderungen und Ergänzungen
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6.3.2
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Belastung von Keimen und Staub in der Raumluft
Die Untersuchungen werden zeitgleich und unter gleichen Bedingungen wie im Kapitel 6.3.1
beschrieben durchgeführt.
In Innenräumen ist die Keimkonzentration der Raumluft hauptsächlich von derjenigen der
Außenluft abhängig, sofern keine internen Keimquellen vorliegen. Dies ist auf die Tatsache
zurückzuführen, dass sich in konventionell belüfteten Gebäuden bei entsprechendem
Lüftungsverhalten die Keimgehalte der Außen- und Innenraumluft austauschen und angleichen.
Keime können aber auch an Personen oder Gegenstände gebunden in Innenräume gelangen
oder beispielsweise in größeren Mengen in Blumentopferde oder Hausmüll entstehen. Da
Luftkeime größtenteils an Staub gebunden vorliegen, ist in Räumen mit einem hohen
Staubanteil zumeist auch eine erhöhte Luftkeimbelastung nachweisbar. In Abhängigkeit vom
Standort, der Jahreszeit und dem Tagesklima schwankt die Keimbelastung der Außenluft
3
erfahrungsgemäß zwischen 100 und 1.000 KBE/m , selten werden Luftkeimkonzentrationen im
3
Außenbereich von größer als 5.000 KBE/m nachgewiesen (Tesseraux et al. 2004 [33]).
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland keine gesetzlich verbindlichen Grenzwerte für die
Keimbelastung der Außenluft und der Innenraumluft. Die Beurteilung der
Untersuchungsergebnisse der Raum- und Außenluftproben erfolgt für die Schimmelpilze
entsprechend dem Schimmelpilzleitfaden [30] bzw. des Schimmelpilzsanierungsleitfadens [30].
Hier werden verschiedene Keime von Innen- und Außenluft miteinander verglichen und
bewertet.
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Zur Bewertung des Gehaltes der Bakterien in der Raum- und Außenluft wird die
Arbeitsstättenverordnung [35] verwendet. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung [35] muss unter
Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft
vorhanden sein. Gemäß der Arbeitsstätten-Richtlinie Lüftung (ASR 5) [32] ist ausreichend
gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Arbeitsräumen dann vorhanden, wenn die
Innenraumluftqualität im Wesentlichen der Außenluftqualität entspricht, sofern diese nicht durch
außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt ist. Daher darf der Gehalt der Bakterien in der
Innenraumluft nicht höher ausfallen als in der Außenluft. Auch wenn dieses Kriterium nicht im
Sinne der Arbeitsstätten-Richtlinie für bewohnte Innenräume gilt, orientiert sich der
Kriterienkatalog zur Beurteilung des Keimgehaltes in der Raumluft von bewohnten
Innenräumen an dieser Vorgabe.
Für die mikrobiologische Bewertung von Innenräumen bzw. Gebäuden werden folgende
Kriterien herangezogen:
Komponente
Kriterien
Belastung bezogen auf Keime
Innenraumluftqualität besser als
Außenluftqualität, Innenraumbelastung max.
3
1.000 KBE/m
Staub bezogen auf die Partikelgrößen
0,3 µm und 0,5 µm
Innenraumluftqualität besser als
Außenluftqualität, Partikelanzahl je cm³
Innenraumluft bei Partikeln der Größen 0,3 µm
und 0,5 µm um jeweils mindestens 30
%verringert
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Erklärung der Keywords, Marketingtext
Das TÜV Rheinland Signet erhält als Keywords:
•
Schadstoffgeprüft
•
Für Allergiker geeignet
Das Keyword mit der Aussage „Schadstoffgeprüft“ wird für Wohn- und Fertighäuser, Containerund Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume vergeben, wenn sie
•
den gesetzlichen Anforderungen genügen Diese Fragen sind berechtigt und bedürfen
einer näheren Spezifizierung!
•
in allen sonstigen relevanten Eigenschaften mindestens den marktüblichen
Eigenschaften entsprechen
•
in der Eigenschaft, für die das Keyword ausgelobt wird, den marktüblichen Standard
deutlich übertreffen
Die Anforderungen sind durch Prüfmerkmale / Grenzwerte definiert und durch festgelegte
Prüfverfahren bestimmt.
Der Begriff „Für Allergiker geeignet“ kann verwendet werden, wenn das Produkt nach einem
strengen Anforderungskatalog unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks auf Eignung
zur Minimierung allergischer Reaktionen geprüft wurde. Je nach Art des Produkts kann sich die
Aussage auf die Minimierung von Schadstoffen und Stoffen mit allergener Wirkung im Produkt
selbst (z.B. Nickelfreiheit) oder auf die Wirksamkeit eines Produktes zur Rückhaltung von
Allergenen aus bestimmten Emissionsquellen beziehen (z.B. Pollenfilter). Die Anforderungen
werden in einem für die Produktart spezifischen Kriterienkatalog beschrieben. Da eine Vielzahl
unterschiedlichster Allergiearten besteht, muss sichergestellt sein, dass vom Verbraucher
durch das Keyword kein umfassender Schutz für alle Arten von Allergien erwartet wird. Daher
wird dem Zeichennutzer zusätzlich zum Prüfzeichen mit Keyword ein Marketingtext
vorgegeben, der die Produktart, die Art der Prüfung und das Ausmaß des hierdurch zu
erwartenden Schutzes für Allergiker eindeutig beschreibt und den zugrundeliegenden
Kriterienkatalog genau angibt.
Vorschlag für den Marketingtext:
Mit dem TÜV Rheinland Signet ausgezeichnete Wohn- und Fertighäuser, Container- und
Modulbauten sowie Wohn-, Schlaf- und Nutzräume erfüllen strenge Anforderungen hinsichtlich
Schadstoffen und Allergenen in Materialien und in der Raumluft, so dass für die Bewohner die
Risiken allergischer Reaktionen minimiert sind. Durch die Filter eines aktiven
Belüftungssystems wird die Partikelbelastung der zugeführten Außenluft wirksam reduziert.
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Anlage 1: relevante Normen bzw. Literatur
Norm / Literatur
Ausgabe
Titel
1
VDI 3492
Juni 2013
Messen von Innenraumluftverunreinigungen –
Messen von anorganischen faserförmigen Partikeln
2
Ad-hoc-Arbeitsgruppe Juli 2007
der
InnenraumlufthygieneKommission des
Umweltbundesamtes
Beurteilung von Innenraumluftkontaminationen
mittels Referenz- und Richtwerten, Handreichung der
Ad-hoc-Arbeitsgruppe der InnenraumlufthygieneKommission des Umweltbundesamtes und der
Obersten Landesgesundheitsbehörden,
BGesundhBl. Nr. 7 vom Juli 2007 S. 990
3
PCB-Richtlinie
08/1996
NRW: Runderlass des Ministeriums für Bauen und
Wohnen vom 03.07.1996 (Nr. II B4-476.101),
veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land NRW,
Nr. 52
4
PCP-Richtlinie
10/1996
Richtlinie für die Bewertung und Sanierung
Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und
Bauteile in Gebäuden
5
PAK-Leitfaden
04/2000
Hinweis zur Bewertung und Maßnahmen zur
Verminderung der PAK-Belastung durch
Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden, DiBtMitteilung 4/2000 S. 114
6
Formaldehyd –
Raumluft
10/1977
BGA: Bewertungsmaßstab für Formaldehyd in der
Raumluft – Pressedienst 1977
06/2014
Neueinstufung von Formaldehyd ist mit der
Verordnung (EU) Nr. 605/2014 der Kommission vom
5. Juni 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 (CLP-V)
6a
Umweltbundesamt
06/2006
Bundesgesundheitsbl – Gesundheitsforsch –
Gesundheitsschutz 2006 – 11:
1169Krebserzeugende Wirkung von FormaldehydÄnderung für die Innenraumluft von 0,1ppm nicht
erforderlich
7
TRGS 900
01/2006
Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz
zuletzt
Luftgrenzwerte
geändert
und ergänzt
im
April
2014
8
TRGS 905
März 2014
Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder,
oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
9
DIN EN 717-1
01/2005
Holzwerkstoffe – Bestimmung der Formaldehydabgabe – Teil 1: Formaldehydabgabe nach der
Prüfkammer-Methode
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01.09.2014
Norm / Literatur
Ausgabe
Titel
10
DIN EN 120
08/1992
Holzwerkstoffe; Bestimmung des Formaldehydgehaltes; Extraktionsverfahren genannt Perforatormethode
11
DIN EN 717-1
01/2005
Holzwerkstoffe - Bestimmung der Formaldehydabgabe Teil 1: Formaldehydabgabe nach der PrüfkammerMethode
12
DIN EN 13346
04/2001
Charakterisierung von Schlämmen – Bestimmung
von Spurenelementen und Phosphor – Extraktionsverfahren mit Königswasser
13
DIN EN ISO 11885
09/2009
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von
ausgewählten Elementen durch induktiv gekoppelte
Plasma-Atom-Emissionsspektrometrie (ICP-OES)
(ISO 11885:2007)
14
DIN EN ISO 16000-9
04/2008
Innenraumluftverunreinigungen - Teil 9: Bestimmung
der Emission von flüchtigen organischen
Verbindungen aus Bauprodukten und
Einrichtungsgegenständen - EmissionsprüfkammerVerfahren (ISO 16000-9:2006)
15
VDI 4300 Blatt 1
12.1995
Messen von Innenraumluftverunreinigungen –
Allgemeine Aspekte der Meßstrategie
16
DIN EN ISO 10301
08.1997
Wasserbeschaffenheit – Bestimmung leichtflüchtiger
halogenierter Kohlenwasserstoffe –
Gaschromatographische Verfahren
17
Untersuchung von
Kunststoff 21.
Mitteilung
1972
Nachweis und Bestimmung von Weichmachern
Bundesgesundheitsblatt 15, Seite 136
18
DIN EN 1483
07/2007
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von
Quecksilber - Verfahren mittels
Atomabsorptionsspektrometrie
19
DIN EN 1122
02/2002
Kunststoffe – Bestimmung von Cadmium –
Nassaufschlussverfahren
20
BGI 505-46
04/2004
Krebserregende Arbeitsstoffe – Anerkannte
Analysenverfahren – Verfahren zur getrennten
Bestimmung von anorganischen Fasern in
Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches
Verfahren
21
ZEK 01.2-08
12/2008
Prüfung und Bewertung von Polycyclischen
Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bei der
GS-Zeichen-Zuerkennung
22
DIN ISO 16000-6
12/2004
Innenraumluftverunreinigungen – Teil 6: Bestimmung
von VOC in der Innenraumluft und in Prüfkammern,
Probenahme auf TENAX TA, thermische Desorption
und Gaschromatographie/MS/FID
Kriterienkatalog
Seite:
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„Für Allergiker geeignet“
2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und
Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-,
Schlaf- und Nutzräume
Gültig ab:
01.09.2014
Norm / Literatur
Ausgabe
Titel
23
DIN EN ISO 16000-9
04/2008
Innenraumluftverunreinigungen - Teil 9: Bestimmung
der Emission von flüchtigen organischen
Verbindungen aus Bauprodukten und
Einrichtungsgegenständen - EmissionsprüfkammerVerfahren
24
DIN EN ISO 16000-11 06.2006
Innenraumluftverunreinigungen - Teil 11:
Bestimmung der Emission von flüchtigen
organischen Verbindungen aus Bauprodukten und
Einrichtungsgegenständen - Probenahme, Lagerung
der Proben und Vorbereitung der Prüfstücke
24a MDHS 25/3
01/1999
Organic isocyanates in air
24b DIN EN ISO 17353
11/2005
Wasserbeschaffenheit - Bestimmung von
ausgewählten Organozinnverbindungen - Verfahren
mittels Gaschromatographie
25
08/2002
Schnelltest für die Nickelabgabe aus Legierungen
und Auflagen auf Gegenständen, die mit der Haut in
direkte und länger andauernde Berührung kommen
25a DIN 68800 Teil 1
10/2011
Holzschutz im Hochbau - Allgemeines
26
DIN 68800 Teil 2
02/2012
Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche
Maßnahmen im Hochbau
26
DIN 68800 Teil 3
02/2012
Holzschutz; Vorbeugender chemischer Holzschutz
27
DIN 68800 Teil 4
02/2012
Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen
holzzerstörende Pilze und Insekten
28
VDI 3862 Blatt 3
12/2000
Messen gasförmiger Emissionen – Messen
aliphatischer und aromatischer Aldehyde und Ketone
nach dem DNPH-Verfahren – Kartuschen-Methode
29
VDI 6022 Blatt 1
07/2011
Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische
Anlagen und Geräte
30
Schimmelpilzleitfaden
12/2002
Leitfaden für die Bewertung und Sanierung von
Schimmelpilzwachstum in Innenräumen
(Bundesumweltamt)
31
Schimmelpilzsanierungsleitfaden
2005
Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung von
Schimmelpilzwachstum in Innenräumen
(Bundesumweltamt)
32
Arbeitsstättenrichtlinie 09/1984
Arbeitsstättenrichtlinie ASR 5
(Bek. Des BMA vom 13.09.1984)
33
Tesseraux et al. 2004
Tesseraux I, Dezenter S, Veith A, Creutznacher H.
Immissionsmessungen von Schimmelpilzen in der
Außenluft nach VDI 4252 Blatt 2 und VDI 4253 Blatt
2 im jahreszeitlichen Vergleich. Gefahrstoffe –
Reinhaltung der Luft 64 (Nr. 6): 300-305
CR 12471
06/2004
Kriterienkatalog
Seite:
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„Für Allergiker geeignet“
2 PfG S 0054/09.2014 Allergiker geeignete Wohn- und
Fertighäuser, Container- und Modulbauten sowie Wohn-,
Schlaf- und Nutzräume
Gültig ab:
01.09.2014
Norm / Literatur
Ausgabe
Titel
34
Bundesinstitut für
Risikobewertung
27.09.2006
Stellungnahme Nr. 001/2007 des BfR; Allergien
durch verbrauchernahe Produkte und Lebensmittel
35
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
08/2004
Bgbl. I S. 2179
36
DIN EN 13779
09/2007
Lüftung von Nichtwohngebäuden - Allgemeine
Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs- und
Klimaanlagen und Raumkühlsysteme
37
DIN EN 779
05/2003
Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik Bestimmung der Filterleistung

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