Handout mit Sonderthemen zum Workshop

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Handout mit Sonderthemen zum Workshop
Tag der seelischen Gesundheit
2014
„Wenn die Seele Schaden nimmt…“
Workshop
Ramm/ Gerdesmann
Handout zum Weiterlesen
V. Gerdesmann
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Inhalt
Selbstreflexion zum Thema sexualisierte Gewalt ............................................................................. 3
Sexueller Missbrauch im Chat ?........................................................................................................ 4
Missbrauchtes Vertrauen – Strategien der TäterInnen ..................................................................... 26
Strategien im Umgang mit Mädchen und Jungen ............................................................................ 28
Strategien im Umgang mit Fachkräften der eigenen Einrichtung .................................................... 31
Strategien im Umgang mit familiären Bezugspersonen .................................................................. 33
Umgang mit Verdächtigungen ......................................................................................................... 33
Folgen für die Opfer ........................................................................................................................ 34
Folgen für das Team ........................................................................................................................ 34
Schlussfolgerungen.......................................................................................................................... 34
Berufsbedingte Belastungen in der Traumaarbeit: Sekundärtraumatierung .................................. 35
Sexueller Missbrauch durch Professionelle in Institutionen ........................................................... 37
Prävention .................................................................................................................................. 37
Maßnahmen zur Intervention .................................................................................................. 38
Strukturelle Risiko- und Schutzfaktoren in Einrichtungen ............................................................. 39
Interventionsschritte bei sexuellem Missbrauch durch Mitarbeiter in Institutionen der
Jugendhilfe – ein Beispiel........................................................................................................ 41
Differenzierung unterschiedlicher Arten von Grenzverletzung ...................................................... 43
Rechtsnormen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ......................................................... 43
Quelle: www.planet-liebe.de ............................................................................................... 46
Das Problem mit dem Alter ... wer darf mit wem "mehr" machen?!? ............................................ 46
Literaturempfehlungen .................................................................................................................... 47
Bücher ........................................................................................................................................ 47
Broschüren ................................................................................................................................ 48
Links............................................................................................................................................ 48
2
Selbstreflexion zum Thema sexualisierte Gewalt
1. Welche Gefühle werden bei mir angesprochen, wenn ich von sexuellem Missbrauch und
sexueller Gewalt erfahre oder davon höre?
2. Habe ich möglicherweise offene/heimliche Überzeugungen darüber, welche typischen
Merkmale „Opfer“ und „Täter“ von sexueller Gewalt aufweisen?
3. Welche eigenen Berührungspunkte habe ich persönlich mit dem Thema sexualisierte
Gewalt? (in meinem sozialen Umfeld, eigene Erfahrungen…)
4. Wie gehe ich mit diesen Erfahrungen/ mit mir um, wenn ich beruflich mit dem Thema
konfrontiert werde?
5. Falls ich mit betroffenen Familien arbeite - habe ich Wissen über Theorien zu Entstehung
und Vorkommen sexueller Gewalt gegen Kinder? Nützt ein solches Wissen für beraterische
/therapeutische Arbeit?
6. Welche Situationen/ Handlungen würde ich spontan als sexuellen Missbrauch oder sexuelle
Gewalt definieren?
7. Welchen therapeutischen Konzepten folge ich hauptsächlich, wenn ich mit Betroffenen
sexueller Gewalt arbeite?
3
Sexueller Missbrauch im Chat ?
Die Faszination der Chaträume
Kinder und Jugendliche begegnen der Welt mit einer schier unerschöpflichen Neugier, sie wollen
sie kennen lernen, eigene Räume entdecken und zu ihren machen. Sie sind fasziniert von
Begegnungen, insbesondere wenn diese außerhalb der elterlichen Kontrolle sind.
Chaträume bieten genau diese Möglichkeiten. Sie eröffnen Kindern und Jugendlichen eine
andere Welt, in der sie sich selbst ihren eigenen Vorstellungen entsprechend „frei“ präsentieren
können. Neben Onlinespielen, dem (oft illegalen) Herunterladen von Musik und Videos sind
Chaträume bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt, gelten als witzig und cool. Mädchen
chatten
häufig
in
„Herz-Schmerz-Räumen“,
Jungen
tauschen
sich
öfter
als
ihre
Alterskameradinnen über Sport, Technik und Musik aus.
Einen besonderen Reiz hat es für Kinder und Jugendliche, dass man im Chat Rollen spielen,
eine andere Identität annehmen kann: Man kann Geschlecht, Alter, äußeres Erscheinungsbild,
Hobbys, Vorlieben, persönliche Eigenschaften, Wohnort etc. frei erfinden, sich in jeder Rolle
ausprobieren. Und das alles ohne das Risiko ätzender Kommentare von besserwissenden Eltern
und Pädagogen! Chaträume bieten die Möglichkeit, ein „persönliches“ Profil des Chatters mit
Foto und Personenbeschreibung ins Netz zu stellen. Oftmals gibt der „Nickname“, ein frei
erfundener Name, unter dem man im Internet Kontakte pflegt, schon Hinweise auf Interessen
oder Eigenschaften der gewählten Rolle.
Das weit verbreitete Rollenspiel im Chat lässt keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Identität
des Gegenübers zu, denn niemand kann wissen, ob sich hinter dem zwölfjähriger Tim, der im
Chat Kontakt zu gleichaltrigen Jungen aufnimmt, tatsächlich nicht z.B. ein 40-jähriger
Pädokrimineller auf der Suche nach seinen nächsten Opfern verbirgt.
In den meisten Chaträumen des Internets wird sich mehr oder weniger generell geduzt. Damit
fällt ein im deutschen Sprachraum üblicher Ausdruck des Respekts vor der persönlichen
Intimsphäre des anderen weg, allgemein anerkannte und Kindern und Jugendlichen vertraute
Grenzen zwischen den Generationen werden nivelliert, eine trügerische Atmosphäre der
Vertrautheit wird geschaffen. Kinder und Jugendliche genießen es, sich mit Erwachsenen
„gleichberechtigt“ austauschen zu können. Die Pseudovertrautheit wird noch dadurch verstärkt,
dass man im Chat eine Liste der befreundeten Chatter anlegen kann. So ist es im Chat durchaus
üblich, schon nach einem kurzen Chat den Namen der Kontaktperson als „Freund“ zu speichern.
Die Freundesliste zeigt stets an, wer von den darauf gespeicherten Chattern online ist, so dass
man zu diesen in Sekundenschnelle wieder Kontakt herstellen kann. Mädchen und Jungen
begegnen ihren „Chatfreunden“ häufig mit der gleichen Vertrautheit wie ihren Freundinnen und
Freunden im realen Leben: Oftmals sind sie ihren „Chatfreunden“ gegenüber sogar noch offener,
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denn diese stehen außerhalb ihres alltäglichen Lebens und sind somit vermeintlich gute
Adressaten für sehr persönliche Informationen, die auf keinen Fall an Dritte gelangen sollen.
Was ist ein Chat?
„Chatten“ kommt aus dem Englischen und heißt „plaudern“. Ein Chat ist ein Online-Dialog, den
zwei oder mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer gleichzeitig führen, indem sie ihre
Botschaften per Computer live schriftlich übermitteln. Das Textprotokoll eines Chatdialogs liest
sich wie ein Drehbuch.
Um sich im Chat anzumelden, muss man sich einen Nick(name) (Fantasienamen/Pseudonym)
ausdenken und ein Passwort eingeben. Im eigentlichen Chatroom, in dem sich oft zahlreiche
Chatter treffen, ist der schriftliche Dialog für alle Anwesenden lesbar. In den meisten Chats kann
jeder jeden zu einem Zwiegespräch in ein gesondertes Fenster (Privatraum) einladen, das mit
einem Mausklick geöffnet werden kann. Dieser Dialog kann von niemandem verfolgt werden –
auch nicht von einem Moderator (Betreuer), den es in einigen (Kinder)Chats gibt und dessen
Aufgabe es ist, darauf zu achten, dass die Nettikette (Regeln des Chats) eingehalten wird.
Inzwischen hat sich eine eigene Chatsprache entwickelt: Auf Großschreibung wird in der Regel
gänzlich verzichtet. Es gibt allgemein anerkannte Abkürzungen für häufig verwandte Begriffe.
Gefühle werden häufig über Smilies ausgedrückt. Bei entsprechender technischer Ausstattung
kann man in vielen Chatrooms die
Dialogpartnerinnen/partner auch hören und sehen. Mit Hilfe von Mikrofonen werden Voice
(Stimme), mit Hilfe von Web-Cams (an die Computer angeschlossene Filmkameras) Bilder live
aufgezeichnet und übertragen. Chats bieten somit die technischen Möglichkeiten, zu
„telefonieren“ und dabei den Gesprächspartner auf dem Bildschirm zu sehen. Haben beide
Chatpartner eine Cam und betrachten sie sich gegenseitig auf dem Bildschirm, so nennt man das
cam2cam.
In fast allen Chats können die User (Nutzer), ein eigenes Profil (eine „Visitenkarte“) anlegen, in
dem sie Angaben zu ihrer Person (Hobbys, Motto, Beruf ...) machen und ein Foto einstellen
können. Oft tauschen „Chatfreunde“ ihre privaten Emailadressen aus oder lassen den weiteren
Kontakt über den Messenger (ICQ, Telegramm...) laufen, einen privaten „Briefkasten“, in dem
man eine Liste der „Chatfreunde“ anlegen kann und der dann anzeigt, wer von diesen gerade
online ist und wer nicht. Über den Messenger können Camaufzeichnungen und Voice übertragen
und Pics (Bilder von Internet-Zugängen) und Filme verschickt werden. Messenger-Software
stellen viele große Provider (Anbieter) kostenlos zur Verfügung. Man kann sie ohne besondere
technische Vorkenntnisse im Internet downloaden (runterladen).
Die zunehmende Einfachheit der Chat-Software macht es möglich, dass Chats auf vielen
Homepages installiert werden. Das Angebot finanziert sich in der Regel über Werbung.
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Wie Mädchen und Jungen im Chat missbraucht werden …
Zehn Minuten als 13-Jährige im Teenchat:
Eine 13-Jährige mit dem Nickname „suesse13w1990“ wird z.B. im allgemein zugänglichen
Yahoo-Teenchat innerhalb von zehn Minuten 27 Mal angesprochen. Der „liebe onkel“ möchte
wissen, ob sie „auf ältere steht“. „tbin23“ würde gerne ihre muschi lecken. „cybermanfor6“
erkundigt sich, ob sie „lust auf cs“ (Cybersex) hat. „saugeil“ erklärt, er sei „hart und geil“. „ein paar
zeigt sich“ bietet ihr an, dass sie zuschauen darf, wenn sie es vor der Cam treiben.
„booster_19_13“ erklärt schon im ersten Satz, dass er männlich und 19 Jahre alt ist und „gerne
19x5 und auch analspielchen“ zeigt.
“taschengeld_für_dich“ erkundigt sich, ob sie 150 € verdienen möchte. „knuddelboy“ möchte
cam2cam: Er bietet an, dass man sich gegenseitig bei sexuellen Handlungen vor der Cam
beobachtet … Mehr als zwei Drittel der 27 Kontaktaufnahmen sind schon auf den ersten Blick
eindeutig als sexistische Anmache zu erkennen, viele der anderen auf den zweiten.
Längst haben Missbraucher und Missbraucherinnen das Internet als die „ideale Möglichkeit“
entdeckt, um mit potenziellen Opfern in Kontakt zu kommen. In Foren, Newsgroups,
Chaträumen, per Email und/oder über die Messenger der unterschiedlichen Anbieter nehmen
Täter und Täterinnen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf, um sie zur Befriedigung ihrer
„Lust“, ihrer sexuellen Gewaltfantasien zu missbrauchen.
• verbale sexuelle Belästigung
„hi“, „wie geht’s?“, so und ähnlich lauten die meisten Kontaktaufnahmen im Chat. Lassen sich
Mädchen und Jungen auf das Dialogangebot ein, so folgt der ersten Begrüßung oftmals eine
Frage, die die eigentliche Absicht vieler Chatpartner offenbart: „Wie siehst du aus … was hast du
an … hast du schon Schamhaare … dich schon mal gefingert… schon mal gewichst … schon
mal einen Freund gehabt … wie fandest du das?“ Chattende Kinder und Jugendliche werden
oftmals mit sexistischer Anmache überflutet.
Im Kontakt mit der elfjährigen Lilo mit dem Nickname „lilo11w“ klären viele Chatter zunächst ab,
ob das Mädchen wirklich erst elf Jahre alt ist. Nur wenige brechen nach der Bestätigung des
Alters den Kontakt ab, in Ausnahmefällen mit der Begründung, dass das Mädchen noch zu jung
sei. Die meisten hindert das junge Alter des Kindes hingegen nicht daran, dieses anschließend
verbal oder in anderer Form sexuell zu belästigen. Nicht wenige finden das junge Alter sogar
„geil“ und wollen wissen, ob Lilo „schon mal Sex hatte“.
Einige der erwachsenen Chatter versuchen sich in der Art ihrer Kontaktaufnahme auf Lilos
junges Alter einzustellen. Sie fragen etwa, ob sie gerne kuschelt und/oder ob sie „was gegen
ältere hat“. Auf Nachfrage erfährt das Mädchen, dass ihre Chatpartner meist älter als 20 Jahre alt
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sind, nicht selten im „besten Mannesalter“: 30, 40 und älter. Einige geben an, Jugendliche zu
sein. Ihr Kommunikationsstil wirkt oftmals auch jugendlich. Bei anderen lässt z.B. der extrem
gestelzte Sprachstil Zweifel an der jugendlichen Altersangabe aufkommen.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme verwickeln die meisten Chatpartner Mädchen und Jungen
mehr oder weniger plump oder raffiniert in Gespräche über deren sexuelle Erfahrungen, fordern
sie auf, sich selbst zu befriedigen: „ich weiß mit 100-prozentiger Sicherheit, dass du bestimmt
schon an dir rumgespielt hast … das ist doch die Natur … du siehst oder hörst etwas, was dich
geil macht, du wirst feucht und würdest es dir am liebsten machen“. Oder sie erzählen über ihre
eigenen Sexualpraktiken und Missbrauchspraktiken. So beschreibt eine 40-jährige Frau der 11jährigen Lilo detailliert, wie sie ihren jugendlichen Sohn missbraucht: Sie reibt dessen Penis bis
er steif wird und der Junge „richtige sexuelle Gefühle“ bekommt. Auch sadomasochistische
Praktiken werden zum Thema gemacht. Manchmal verrät schon ein Nickname („sklave sucht
herrin“) die sexuelle Neigung des Chatters. In andern Fällen wird diese erst im Verlauf des
Dialogs deutlich: Auf die Frage, ob es denn nicht weh tue, wenn ein Erwachsener seinen
Schwanz in seinen Po stecke, bekommt der zwölfjährige Mike z.B. von seinem erwachsenen
„Chatfreund“ zur Antwort, dass es diesem Spaß macht und dieser es geil findet, wenn „es“
anderen Schmerzen bereitet.
Nicht selten gelingt es missbrauchenden „Chatfreunden“ nach einigen Kontakten, Kinder zu
überreden, ihnen ihre Handy- oder Telefonnummer zu nennen. Damit laufen die Mädchen und
Jungen Gefahr, durch Telefonsex, Beschreibungen von Gewalthandlungen oder Drohungen
tyrannisiert zu werden.
• Übertragung von exhibitionistischen Handlungen auf dem Bildschirm
Die Technik macht’s möglich, dass man sich im Chat nicht nur schriftlich verständigen kann,
sondern den Dialogpartner auch hören und sehen kann. Die Voice übertragt die mit Mikrofon
aufgezeichnete Stimme und die Cam, eine mit dem Computer verbunden digitale Kamera, filmt
den Chatter, so dass die Bilder live übertragen werden können. Und da Cams inzwischen unter
anderem bei Tchibo preiswert angeboten werden, wird es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis
sie zur Standardausrüstung kindlicher und jugendlicher Computerfreaks gehören.
In der Regel positionieren die Exhibitionisten die Cam etwas höher als die Tastatur oder seitlich
von dieser so, dass die Cam ihren Penis aufnimmt. Mit einer Hand befriedigen sie sich, mit der
zweiten führen sie den schriftlichen Dialog mit einer oder mehreren Chatpartnerinnen/-partnern.
Ihr Gesicht zeigen sie nur sehr selten vor der Kamera. So wahren sie ihre Anonymität. Viele
kindliche und jugendliche Chatterinnen und Chatter werden mehr oder weniger regelmäßig von
Exhibitionisten angesprochen. „willst du auf meine cam kommen? … was willst du von mir
sehen? … hast du schon mal einen schwanz gesehen? … willst du mir zusehen?“
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In vielen Chaträumen bekommen Mädchen und Jungen regelmäßig ohne vorherigen Dialog
Camübertragungen von Selbstbefriedigungen erwachsener und jugendlicher Männer übermittelt.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine kindliche Chatterin innerhalb weniger Minuten die
Liveübertragung mehrerer Exhibitionisten auf dem Bildschirm hat.
• Konfrontation mit Pornografie
Es gibt wohl kaum ein Chat-erfahrenes Kind, das nicht die Frage kennt: „hast du … magst du
pics?“. Oftmals fragen die Chatpartner erst nach einem pic (Bild) von dem Kind selbst und
eröffnen so den „fairen deal“: Eins von dir, dann bekommst du auch eins von mir. Aber auch
wenn das Mädchen/der Junge in den deal mangels pics nicht einsteigen kann, pics werden
kindlichen und jugendlichen Chattern mehr oder weniger aufgezwungen. Geschickt checken
einige Täter erst einmal die Reaktion des Kindes ab und steigern das Ausmaß der auf den
Bildern festgehaltenen Gewalt.
Die elfjährige Lilo bekommt von „happy_tom“ zunächst einmal ein Foto von drei süßen kleinen
Kätzchen. Das Mädchen reagiert begeistert. Daraufhin erhält sie das Foto eines Bodypaintings –
eines mit Farbe bemalten Körpers: Der Busen einer Frau wurde als Kopf eines Mäuschens
gestaltet, die Brustwarze zum Mauseschnäutzchen. Das Foto ist in keiner Weise beängstigend
und würde wohl von vielen Kindern und Jugendlichen kichernd betrachtet. Als Nächstes
übersendet der „Chatfreund“ die Aufnahme eines mit Hilfe von Bodypainting als Elefant
gestalteten Unterkörpers eines Mannes, dessen Penis zum Rüssel wurde. Anschließend folgt
eine pornografische Aufnahme:
Ein etwa 14-jähriger Junge spritzt seinen Samenerguss in das verängstigte Gesicht eines etwa
zehn Jahre alten Mädchens. Eine Frau steht daneben und hält den Penis des Jungen. Die
Ähnlichkeit der beteiligten Personen legt den Schluss nahe, dass es sich um eine Mutter mit
ihren beiden Kindern handelt.
Keinesfalls ist es ungewöhnlich, dass Kinder und Jugendliche über Messenger – ohne
Vorankündigung – pornografische Fotos und kurze Filme zugesandt bekommen, die etwa die
Großaufnahme des Eindringens eines Penis in eine Vagina oder andere sexuelle Vorgänge
zeigen – bis hin zu sadomasochistischen Handlungen. Oftmals wird Mädchen und Jungen auch
kinderpornografisches Material zugemailt – Bildmaterial, das die Geschlechtsteile des Kindes
eindeutig in den Mittelpunkt der Darstellung rückt oder klare sexuelle Handlungen unter
Beteiligung von Kindern unter 14 Jahren und Jugendlichen ab 14 Jahre abbildet. Bisher wurde im
Strafrecht Bildmaterial nur dann als Kinderpornografie bewertet, wenn die Darstellerinnen und
Darsteller nicht älter als 14 Jahre alt waren. Zum Schutze von jugendlichen Mädchen und Jungen
plant die Bundesregierung zur Zeit die Anhebung der strafrechtlich relevanten Altersgrenze von
14 auf 18 Jahre. Unabhängig von dieser
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Altersgrenze ist Kinderpornografie immer die Darstellung eines sexuellen Missbrauchs, denn im
Rahmen der Produktion wurde immer mindestens ein Mädchen oder ein Junge missbraucht.
Beliebt ist es auch, Kindern Comics mit sexuellen Handlungen zu übersenden (etwa
Gruppensexpraktiken mit den bei Kindern beliebten Simpsonsfiguren oder die orale
Vergewaltigung einer Mädchenfigur der Simpsons durch ihren Vater).
Einige Täter versuchen auch im Chat die Handynummer von Kindern und Jugendlichen
herauszubekommen, um ihnen pornografische Bilder aufs Handy zu schicken.
• Produktion von Pornografie
„lust auf cam2cam?“ Erfahrene Chatter wissen, was sich hinter dieser Frage verbirgt: die
Aufforderung, sich bei laufenden Cams gegenseitig bei der Selbstbefriedigung zu beobachten.
Was kindliche und jugendliche Internetnutzer häufig nicht wissen: Die übertragenen Bilder
können mit einer aus dem Internet kostenlos heruntergeladenen Software aufgezeichnet werden.
Das bedeutet: Lässt sich ein Kind auf eine derartige „peepshow“ ein und zeichnet der
„Chatfreund“ die Übertragung auf, so entsteht ein pornografischer Film, dessen Nutzung und
Verbreitung außerhalb jeglicher Kontrolle des Kindes ist. Für diesen Film gilt, was die Polizei seit
Jahren sagt: Einmal im Netz, immer im Netz!
Viele Mädchen und Jungen verschicken gutgläubig ihre Fotos an ihre Chatfreunde. Damit liefern
sie diesen Vorlagen für die Erstellung von Pornografie, denn bei den heutigen technischen
Möglichkeiten ist es ein Leichtes, den Kopf eines Kindes in eine andere Aufnahme zu montieren.
Peter Mai und Reinhold Zimmer, Experten im LKA Saarland, berichteten über einen Fall, in dem
ein Täter das Opfer mit der von ihm hergestellten virtuellen Pornografie erpresste: „wenn du nicht
mitmachst, dann stelle ich das bild ins internet …!“.
• Vorbereitung eines Missbrauchs in der realen Welt
„willst du dir taschengeld verdienen? … verkaufst du mir deinen slip? … kannst du dir
vorstellen, mir einen zu blasen? … bist du noch jungfrau? … ich biete …“. In vielen
Kinderchaträumen herrscht eine Atmosphäre wie auf dem Straßenstrich. Einige Täter gehen
zwar etwas „dezenter“ vor, sind deshalb jedoch nicht minder gefährlich. Nachdem sie abgeklärt
haben, dass ihr kindliches oder jugendliches Gegenüber alleine vor dem Bildschirm sitzt und
ihren Vorstellungen entspricht, etwa zierlich und noch Jungfrau ist, intensivieren
sie Schritt für Schritt den Kontakt, schicken bei Kindern beliebte Fotos von Teddybären, plaudern
über Hobbys, spielen Seelentröster bei Konflikten mit den Eltern und geben sich mehr und mehr
verliebt: „es wäre schön, wenn ich jetzt bei dir wäre … würde gerne mit dir kuscheln …“ Das Ziel
ist das Gleiche: Ein Treffen in der realen Welt, um das Mädchen/den Jungen zu missbrauchen.
Systematisch fragen die Täter geeignete „Treffpunkte“ ab: „habt ihr in eurem haus einen keller,
wie sind die umkleidekabinen in dem hallenbad … ich hole dich mit dem auto ab, dann können
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wir eine kleine autotour machen …“ Die Fantasie kennt keine Grenzen: So wurde die elfjährige
Lilo z.B. zu einem „Date“ im Kölner Dom eingeladen.
Sicherlich, einige derjenigen, die sich im Internet mit Kindern verabreden, werden die
Verabredung in der Realität nicht einhalten. Doch bestätigen nicht nur Berichte aus
Beratungsstellen, sondern auch der Polizei, dass zumindest ein Teil der Männer tatsächlich am
Treffpunkt erscheint und in der festen Absicht kommt, das Kind zu missbrauchen.
Wer sind die Täter und Täterinnen?
Als modernes Kommunikationsmedium wird das Internet von Männern und Frauen aller
gesellschaftlichen Gruppierungen genutzt. Dementsprechend kommen auch die im Internet
aktiven Täter keinesfalls vorrangig aus sozialen Randgruppen, sie sind vielmehr ein Querschnitt
unserer Gesellschaft – vom Sozialhilfeempfänger bis zum gut verdienenden Akademiker. So
lässt der sehr eloquente Sprachstil einiger Täter auf deren höheres Bildungsniveau schließen.
Das Internet ist eine nahezu sichere Plattform für eine gezielte Opfersuche: Die Täter und
Täterinnen können davon ausgehen, dass Kinder und Jugendliche vor dem Bildschirm
ungeschützt sind, denn viele Eltern verstehen das Medium nicht, Kinderschützer meiden es, und
staatliche Kontrollen (z.B. Polizeistreifen im Internet) sind leicht zu umgehen. Es gibt inzwischen
weltweit anerkannte Kennzeichnungen, die von Filterprogrammen erkannt werden, die dann
jugendgefährdende Inhalte ausblenden können. Diese funktionieren jedoch nur im world wide
web (www), nicht aber in den für Kinder und deren sexuelle Ausbeutung weit gefährlicheren
Chats oder im Usenet (Newsgroups). Zudem ermöglicht die moderne Technik eine perfekte
Anonymisierung und Verschlüsselung und damit „perfekte Verbrechen“ – Verbrechen, die
unerkannt bleiben.
Folgt man den Berichten erfahrener Kriminalbeamten, so sind die meisten Pädosexuellen im
Internet aktiv, um sich zu vernetzen, Tipps für die Opfersuche und pornografisches Bildmaterial
zu tauschen. Pädosexuelle sind Männer – in wenigen Fällen Frauen – mit einer sexuellen
Fixierung auf Kinder und Jugendlichen –meist eines bestimmten Alters und Geschlechts. In den
Medien werden die im Internet aktiven Täter oftmals fälschlicherweise als „Pädophile“ bezeichnet
– was zu deutsch „Kinderfreunde“ heißt. Diese Bezeichnung verschleiert die von den Tätern
verübte sexuelle Gewalt und ist ebenso wenig korrekt, wie es korrekt wäre, einen Mann, der eine
Französin vergewaltigt, als frankophil zu bezeichnen.
Die meisten in den Chaträumen aktiven Täter sind heterosexuelle Täter, die „Frischfleisch“ als
Opfer suchen. Die Beobachtungen über das extreme Ausmaß der sexuellen Ausbeutung von
Kindern in den Chaträumen lässt jedoch Zweifel an der fachlichen Seriosität von Aussagen
aufkommen, die behaupten, diese Form sexueller Ausbeutung würde vor allem von
pädosexuellen Tätern verübt. Auch wenn unstrittig ist, dass viele Pädosexuelle das Internet als
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Plattform bei der Opfersuche nutzen, sind in den Kinderchaträumen auch Täter aktiv, die eine
heterosexuelle Sexualität mit Erwachsenen leben.
Auffallend erscheint für den Laien die hohe Anzahl jugendlicher Exhibitionisten in den
Kinderchaträumen. Fachleute wird dies weniger verwundern, denn nicht nur Kriminalstatistiken
sondern die internationale Täterforschung belegt inzwischen durchgängig, dass etwa ein Drittel
aller Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern-und Jugendlichen von Tätern
unter 18 Jahren verübt werden.
Ebenso nehmen über die Chaträume Täterinnen zu Kindern und Jugendlichen Kontakt auf. Wird
dieser Sachverhalt benannt, so melden sich meist umgehend Zweifler zu Wort, die darauf
hinweisen, dass es sich dabei vermutlich um Männer handelt, die sich im Internet als Frau
ausgeben. Dies mag in einigen Fällen der Fall sein, ebenso wie auch Frauen sich im Internet
eine männliche Identität zulegen. Die Beratungserfahrungen von Zartbitter Köln belegen jedoch,
dass auch Täterinnen das Internet nutzen, um mit potenziellen Opfern in Kontakt zu kommen.
Einige loggen sich z.B. in Chaträume ein, die vorrangig von jugendlichen Opfern sexueller Gewalt
zum Erfahrungsaustausch genutzt werden: Sie suchen dort gezielt Jugendliche, deren
Widerstandskraft geschwächt ist.
Internet und Täterkarrieren
Das Internet ist für Täter und Täterinnen in mehrfacher Hinsicht ein Schlaraffenland: Es
erleichtert nicht nur die Suche nach Opfern und den Austausch sowie den Handel
pornografischer Produkte, es ermöglicht auch eine unkomplizierte, risikolose Kommunikation
unter Gleichgesinnten. Unbeobachtet kann man sich Informationen bei einschlägigen Gruppen
holen, die die Plattform des Internets als einen Ort ohne jedwede soziale Kontrolle nicht nur
nutzen, um Pornografie mit Kindern auszutauschen, sondern sich z.B. auch über
Strategien der Opfersuche und technische Kniffe informieren. Adolf Gallwitz und Manfred Paulus
skizzieren ein Horrorszenario eines zu erwartenden weiteren technischen Fortschritts: „Wenn
eines Tages das Fernsehen mit dem Internet verschmelzen kann, wird es möglich sein, über
Pay-per-view-Vereinbarungen Spielfilme direkt an einzelne Kunden zu übertragen. Es ist zu
erwarten, dass sich das Angebot an sadomasochistischen und kinderpronografischen
Erzeugnissen dann noch vergrößern wird.“ (Gallwitz, Adolf/Paulus, Manfred: Kinderfreunde –
Kindermörder. Hilden/Rhld. 2002/3. Aufl.:119)
Das Medium Internet bietet einen erheblichen Freiraum, innere Hemmungen gegenüber dem
Konsum und der Produktion von Produkten der pornografischen Ausbeutung von Kindern
abzubauen und in eine Täterkarriere einzusteigen. Ein regelmäßiger Konsum von Pornografie im
Internet ist für Kinder und Jugendliche gefährlich; er erhöht das Risiko sexuell aggressiver
Verhaltensweisen (vgl. Vortrag von Prof. Patricia Greenfield für das Committee for Government
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Reform des Kongresses der Vereinigten Staaten, Repräsentatenhaus. 13.3. 2003). Jugendliche,
die in der realen Welt unter Defiziten leiden und ohnehin aggressive
Verhaltensweisen zeigen, favorisieren auch im Internet oftmals Räume, die Aktion und (sexuelle)
Gewalt darstellen. Dies führt oftmals zu einer Enthemmung und nicht selten in einen Einstieg in
eine langjährige Täterkarriere
Die Erfahrungen in der Arbeit mit überführten Missbrauchern zeigen, dass es sich bei vielen nicht
um pädosexuell veranlagte Menschen handelt, sondern am Anfang ihrer Täterkarriere um so
genannte „Gelegenheitstäter“, „die auf der ständigen Suche nach neuen Reizen mal
sadomasochistische
Inhalte,
mal
Animal-
oder
Fäkalsex
und
eben
auch
‚mal‘
kinderpornografische Angebote nutzten. Insbesondere dieser neue Kundenkreis fördert die
Nachfrage nach entsprechenden Materialien und damit ebenso die Produktion.“ (Drewes, Detlef:
Sexuelle Gewalt gegen Kinder – die Onlineopfer. In: Enders, Ursula (Hg.): Zart war ich, bitter
war’s. Köln 2003:428)
Die Strategien der Täter und Täterinnen
Die rasante Entwicklung des Internets in den letzten zehn Jahren hat die Situation der Opfer (vor
dem Bildschirm) verschärft. Täter und Täterinnen nutzen inzwischen das neue Medium, um sich
miteinander zu vernetzen: Die „Ware Kind“ wird gehandelt. Die Missbraucher tauschen sich über
ihre „Vorlieben“ aus und nicht nur in Einzelfällen auch ihre Opfer. Ohne großen Aufwand
beschaffen sie sich kinderpornografisches Bild-und Videomaterial. Dazu brauchen sie nur
minimale technische Kenntnisse und müssen sich noch nicht einmal in die so genannten
„Schmuddelecken des Internets“ begeben. Pornografie mit Kindern kann etwa von im Internet
eingestellten Fotoalben runtergeladen werden und wird in vielen Chaträumen ausgetauscht (z.B.
bei AOL, Yahoo und in City-Chaträumen). Eine eindeutige zweideutige Bemerkung – und schon
bekommt man die Bilder der Gewalt von Gleichgesinnten per Internet ins Haus geschickt.
Anschließend kann man das Material (unaufgefordert) an Kinder mailen …
Die im Netz chattenden Täter und Täterinnen verfolgen unterschiedliche Ziele: Einige scheint das
Gespräch mit Kindern und Jugendliche über Sex und/oder der Versand von
pornografischem Material Befriedigung zu sein, andere arbeiten sehr direkt oder auch über
Wochen auf ein persönliches Treffen mit einem potenziellen Missbrauchsopfer hin. Auch wird der
Chat für die Suche nach „jungen Models“ für pornografische Aufnahmen genutzt.
Befriedigt sich ein Exhibitionist auf der Straße, so reagieren viele Erwachsenen mit Empörung.
Da ist es aus Sicht vieler Täter und Täterinnen doch angenehmer, sich vor der Kamera (Cam) zu
befriedigen und die Bilder live per Internet in Kinderzimmer zu übertragen. Die Reaktion der
Kinder und Jugendlichen fragen Täter und Täterinnen parallel im Chat ab. Während ein Teil der
Täter Kindern Cam-Übertragungen ihrer exhibitionistischen Handlungen ohne Vorankündigung
übermitteln, klären andere vorher ab, ob die Mädchen und Jungen allein vor dem Bildschirm
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sitzen: „hast du einen eigenen pc? steht der in deinem zimmer? … bist du alleine zu hause? …
wo ist dein papa/deine mama?“ Viele versuchen auch, die wahre Identität und die
Lebensumstände des Kindes zu erfahren: „wie heißt du wirklich? … kann ich dich auf handy
anrufen? … hast du geschwister? … wie alt sind die? … wo kommst du her?“ Die meisten
fordern die Kinder und Jugendlichen auf, ihr äußeres Erscheinungsbild und ihre Kleidung zu
beschreiben: „wie siehst du aus? … was hast du an? … was für einen slip trägst du? … hast du
schon busen?“
Kinder und Jugendliche interessieren sich für Themen wie Freundschaft, Liebe und Sex. Dieses
Interesse nutzen Täter und Täterinnen wiederum für ihre Interessen. Wenn sie nach dem ersten
Check nicht direkt „ ganz hart“ einsteigen, sprechen sie oftmals zunächst die kindliche Neugierde
an Sexualität an: „hast du schon mal einen jungen nackt gesehen. ich bin nackt … was willst du
von mir sehen? … hast du schon mal einen spritzen sehen, mache es mir gerade …“ Viele geben
sich als verständnisvolle Erwachsene, die Kinder in die „Liebe einführen“: „ich wäre auch
vorsichtig … ich mag küssen und schmusen … ich bin schüchtern … wir können es ja mal
ausprobieren und wenn es weh tut, können wir ja aufhören …“ Geschickt suggerieren sie dem
Opfer,
dass
dieses
eine
Entscheidungsfreiheit
habe
und
ein/e
gleichrangige/r
Sexualpartnerin/Sexualpartner sei: „dürfte ich dich auch ficken? natürlich nur, wenn du willst …
du machst mich an … du weißt doch, dass ich das nicht darf … wenn ich dich nerve, gehe ich
wohl besser.“ Eines versuchen Täter und Täterinnen ihren jungen Chatfreunden vor allem zu
vermitteln: dass es angeblich ganz normal sei, wenn Erwachsene/Jugendliche sexuelle Kontakte
zu Kindern haben und mit den jungen Opfern ihre perversen Fantasien ausleben. „das ist ganz
normal … jungfrauen ficken mach ich oft … du hast wirklich noch nie? … blasen. dem jungen den
schwanz lutschen. das machen mädchen …“ Häufig erklären sie den Kontakt zum gemeinsamen
Geheimnis: „das muss ja keiner wissen … sag das bitte keinem … zeig die Fotos keinem!“
Geldangebote bekommen Kinder und Jugendliche regelmäßig im Chat: „hast du schon mal Geld
verdient? … was würdest du für 200 € tun? … würdest du Fotos von dir machen lassen gegen
geld? … ich bring dich raus! … 150 €, je nachdem, was du machst … du sollst auch meine
wichse schlucken … wie alt
ist deine schwester? du könntest dir als vermittlerin etwas verdienen …“
Leisten Mädchen und Jungen Widerstand, steigern die Täter und Täterinnen meist zunächst ihre
Verführungskünste. Einige versuchen über „nerven“ an ihr Ziel zu kommen: Sie setzen die Kinder
auf ihre Freundesliste und bekommen über den Messenger umgehend mitgeteilt, wenn das Kind
sich zu einem anderen Zeitpunkt in den Chat einloggt. Das „Spiel“ beginnt von neuem …
Kinder und Jugendliche kennen sich mit der Technik des Datennetzes in der Regel weitaus
besser aus als Erwachsene, doch begegnen sie Tätern und Täterinnen im Netz völlig
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unvorbereitet und sind folglich nicht in der Lage, deren Strategien zu durchschauen. Viele Kinder
und jüngere Jugendliche kommen z.B. gar nicht auf die Idee, dass Porträts, die ihnen
Gesprächspartner mailen, gefälscht sein können. „Führt man sich die genauen Umstände der
Kontakte im Netz vor Augen, so kann man diese Naivität der Mädchen und Jungen leicht
nachvollziehen: Der beim realen Kontakt natürliche Abstand zwischen einem (bekannten oder
fremden) Erwachsenen und einem Kind (schon allein durch die unterschiedliche Körpergröße)
fällt weg.
Einflüsse durch das äußere Erscheinungsbild existieren nicht. Das Kind sitzt in einem ihm
vertrauten Umfeld am Computer (zu Hause, bei Freunden, in der Schule) und hat außerdem den
Eindruck, selbst ein Stück Macht in der Hand zu halten, sich dem Kontakt durch Abschalten des
Rechners entziehen zu können. Daraus ergibt sich ein trügerisches Gefühl der Sicherheit, das zu
einer größeren Bereitschaft führt, sich zu öffnen. So werden das Kind oder der/die Jugendliche
durch das Erleben am Computer ein Stück ahnungsloser, der Täter ein Stück stärker. Dies ist
aus Tätersicht die ideale Ausgangslage, um ein Täter-Opfer-Verhältnis
einzuleiten, um ein potenzielles Opfer zu umgarnen, zu isolieren und für sich einzunehmen.“
(Drewes, Detlef: Sexuelle Gewalt gegen Kinder – die Onlineopfer. In: Enders, Ursula (Hg.): Zart
war ich, bitter war’s. Köln 2003:329)
Gibt es typische Opfer?
In der öffentlichen Diskussion um sexuellem Missbrauch wird immer wieder fälschlicher Weise
behauptet, es gäbe ein „klassisches Profil kindlicher Opfer sexueller Gewalt“. Spätestens bei der
sexuellen Ausbeutung von Mädchen und Jungen in Chaträumen wird deutlich, dass nicht nur
emotional und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zu Opfern werden können. Im
Internet chatten vor allem sehr fitte, neugierige Mädchen und Jungen. Viele von ihnen sind
Söhne und Töchter von Eltern, die sich absolut sicher sind, dass "ihre selbstbewussten und
widerstandsfähigen Kinder garantiert nicht zum Opfer werden". Und genau dieser Trugschluss ist
die Falle: Diese Mädchen und Jungen klammern entsprechend der Einschätzung ihrer Eltern die
Möglichkeit aus, selbst missbraucht zu werden, und verlieren aufgrund dieser Fehleinschätzung
ihr gesundes Misstrauen. Zudem unterschätzen sie – ebenso wie die meisten Erwachsenen – die
kriminelle Energie ihrer falschen „Chatfreunde“, die mit List und Tücke ihr Verbrechen vorbereiten
und Kinder und/oder Jugendliche so unverhofft mit sexueller Gewalt begegnen, dass diese kaum
in der Lage sind, sich aus der Situation ohne Schaden zu befreien.
Die Folgen für die Opfer
Ein Trauma ist das Erleben eines extremen, überflutenden Ereignisses, dem man nicht
ausweichen kann und das außerhalb der üblichen menschlichen Erfahrung liegt. Es wird
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gekennzeichnet durch das Erleben einer existentiellen Bedrohung des eigenen Lebens und der
eigenen Entwicklung und Überlebensmöglichkeiten. Es ist mit unerträglichen Gefühlen der Angst,
Erregung und Hilflosigkeit verbunden. Durch die Reizüberflutung erleben viele Opfer einen
Zusammenbruch jeder Abwehrmöglichkeit. Der Reizschutz gegenüber der Außenwelt versagt,
das Gehirn ist mit der Verarbeitung der Informationen überfordert. Kinder sind in besonderem
Maße dem Risiko traumatischer Verletzungen ausgesetzt, da sie noch keine feste Identität
haben, ihre Fähigkeiten zur Realitätsprüfung noch nicht voll entwickelt sind und sie nur über ein
begrenztes Maß an Bewältigungsstrategien verfügen
Sexueller Missbrauch führt in der Regel – nicht immer – zu einer Traumatisierung der Opfer.
Gleichermaßen ist das Miterleben der sexuellen Ausbeutung eines anderen Mädchens/Jungen
oder Erwachsenen häufig traumatisierend. Kinder und Jugendliche werden in Chaträumen mit
Bildern sexueller Ausbeutung konfrontiert und damit zu Zeuginnen und Zeugen sexueller Gewalt.
Oftmals identifizieren sie sich mit den auf den Bildern abgebildeten (kindlichen) Opfern, fühlen
sich ebenso ohnmächtig. Auch die Konfrontation mit sexueller Anmache und exhibitionistischen
Handlungen in den Chaträumen erleben viele Kinder und Jugendliche als extrem bedrohlich –
auch wenn sie sich nach außen cool geben.
Durch die Vielzahl der Informationen wird die Sinneswahrnehmung der chattenden Kinder
überflutet. Ein dadurch bedingter Kontrollverlust schränkt ihre Widerstandskraft noch weiter ein:
Vom Bildschirm „gefesselt“ nehmen Mädchen und Jungen häufig die reale Welt rundherum nicht
mehr wahr – sind wie „im Bann“, chatten stundenlang, verlieren das Gefühl für Zeitspannen. Die
Konfrontation mit sexueller Gewalt in Text und Bild überfordert ihre emotionalen und kognitiven
Verarbeitungsmöglichkeiten. Einige Mädchen und Jungen erstarren. Für sie werden Minuten zu
Ewigkeiten. Andere flüchten in eine „andere Welt“,
ihre Psyche steigt aus der Situation aus, sie sind wie in Trance. Wiederum andere „kämpfen“ mit
den Tätern und Täterinnen und lassen sich, ohne dass sie es selbst merken, von diesen in
weitere Dialoge verwickeln. Viele zeigen eine für Kinder und Jugendlichen typische Reaktion in
Missbrauchssituationen: Sie passen sich an und machen scheinbar freiwillig in der Hoffnung mit,
dass so alles schneller vorbei geht. Erwachsene raten Kindern und Jugendlichen in der Regel,
den Computer einfach auszumachen, falls sie im Internet auf etwas Beängstigendes stoßen. Eine
solche „Flucht“ beendet zwar die Konfrontation mit der
Gewalt, was bleibt, ist jedoch das unverarbeitete Entsetzen über die Gewalt in Bild und Wort.
Erlebt ein Mädchen oder Junge die Konfrontation mit sexueller Ausbeutung als dramatisch und
extrem, so prägt sich dies im Gedächtnis des Kindes ein – auch wenn es sich daran später nicht
bewusst erinnern kann. (Detail-)Erinnerungen an Gewalterfahrungen werden oftmals in
Gedächtnissystemen gespeichert, die außerhalb des Bewusstseins funktionieren. Dieser
Überlebensmechanismus kann dazu führen, dass andere Situationen, die in irgendeiner Weise
an den sexuellen Missbrauch erinnern, so erlebt werden, als seien sie eine Wiederholung des
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Traumas. Selbst kleine, scheinbar bedeutungslose Gegenstände können Erinnerungen wecken,
in denen das ursprüngliche Ereignis oft extrem lebensecht und mit aller emotionaler Gewalt
wiederkehrt. Opfer fühlen sich manchmal selbst in schützender Umgebung in Gefahr, denn
überall können sie auf etwas stoßen, das an das Trauma erinnert – z.B. eine Comicfigur sehen,
über die sie sich im Chat mit dem Täter geplaudert haben. Die Folge sind starke
Stimmungsschwankungen, unter denen viele betroffene Mädchen und Jungen leiden und die sie
sich selbst nicht erklären können.
Wie Erwachsene Kinder vor sexueller Ausbeutung im Chat schützen können
Es ist sinnlos, Mädchen und Jungen das Internet zu verbieten. Verbote führen nur dazu, dass
Kinder und Jugendliche ohne Wissen der Erwachsenen heimlich chatten und surfen – und dazu
haben sie mehr als genügend Gelegenheiten. Ebenso wenig macht es Sinn, wenn Eltern
glauben, sie könnten ihre Töchter und Söhne dadurch schützen, dass sie keinen
Internetanschluss im Haushalt haben.
Jennys besuchte regelmäßig ein Internetcafe, denn ihre Eltern wollten keinen Internetanschluss.
Die 13-jährige lernte im Chat einen sympathischen Jugendlichen kennen, mit dem sie Kontakt
halten wollte. Jenny war vorsichtig und gab ihren Hausamen und ihre Adresse nicht preis. Man
verabredete, miteinander zu telefonieren. Am nächsten Tag klingelte es an der Haustür. Jenny
öffnete. Vor ihr stand ihr "Chatfreund": ein etwa 40-jähriger Mann, der über die Telefonnummer
Name und Adresse des Mädchens herausbekommen hatte.
Zahlreiche Studien bestätigen, dass das Internet nicht grundsätzlich die von vielen Eltern und
Pädagogen vermuteten negativen Folgen auf Kinder und Jugendliche hat. Ebenso wenig wie die
Einführung des Telefons und des Fernsehers zu einer generellen Vereinsamung des Menschen
geführt hat, ebenso wenig tut dies das Internet. Es steigert nicht nur, wie inzwischen in
Fachkreisen unstrittig, die Lernmotivation vieler Mädchen und Jungen, sondern bietet auch
Möglichkeiten zur Pflege von Beziehungen – nicht nur mit Freundinnen und Freunden. So kann
z.B. ein Chatdialog oder eine E-Mail durchaus in manchen Situationen
ein angemessenerer Weg zur Klärung eines Konflikts zwischen Eltern und Kindern sein, als sich
gegenseitig anzubrüllen!
Internationale Forschungsergebnisse belegen, dass Kinder und Jugendliche weniger Gefahr
laufen, internetsüchtig zu werden als Erwachsene. Dieses Risiko besteht jedoch für Kinder und
Jugendliche, die im realen Leben ohnehin Probleme haben und folglich suchtgefährdet sind.
Anzeichen für eine solche Suchtgefährdung können sein: Müdigkeit, Veränderung der
Schlafgewohnheiten, Rückzug von Freunden und Freundinnen, Leistungsprobleme und Leugnen
und Lügen, wenn es um die im Internet verbrachte Zeit geht.
Die gelegentliche Konfrontation mit Pornografie im Internet ist sicherlich psychisch sehr
belastend, hat jedoch kaum Auswirkungen auf die sexuellen Normen von Kindern und
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Jugendlichen aus Familien, in denen das altersgerechte Gespräch über Sexualität kein Tabu ist
und deren Klima durch eine warme und kommunikative Eltern-Kind-Beziehung bestimmt wird. Ein
regelmäßiger Konsum von Pornografie für Kinder und Jugendliche im Internet erhöht jedoch das
Risiko sexuell aggressiver Verhaltensweisen, des Einstiegs in eine Täterkarriere.
Voraussetzung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexuelle Ausbeutung im
Internet ist die Medienkompetenz der Erwachsenen. Oftmals reagieren Eltern zunächst
ungläubig, wenn man sie auf die Gefahren des Internets hinweist. Viele sind selbst
„Internetmuffel“ und beobachten voller Stolz, dass ihre Töchter und Söhne sich mit wachsender
Begeisterung und großer Sicherheit im Umgang mit der Technik im Internet bewegen. Schon ab
dem Grundschulalter versorgen viele Kinder ihre Mütter und Väter mit Alltagsinformationen aus
dem Internet: mit Informationen über das Angebot im Aldi, den neusten Kinofilm oder der
Wettervorhersage. Viele Mädchen und Jungen verfügen über eine größere Kompetenz im
Umgang mit der Technik als ihre Eltern. Für manche Mütter und Väter wird die Frage nach dem
Vorhandensein von Internetanschlüssen in den Klassenräumen zum Kriterium für die Schulwahl
ihres Nachwuchses. Bei so viel Glauben an den technischen Fortschritt sind nur die wenigsten
Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen mit Kindern und Jugendlichen über die Schattenseiten des
neuen Mediums im Gespräch. Die meisten Mütter und Väter erfahren so gut wie nichts über die
Gewalt, mit denen Mädchen und Jungen im Internet konfrontiert werden, sie wissen nicht, mit
wem Kinder und Jugendliche im Internet in Kontakt stehen. Solange Mütter, Väter und
Pädagoginnen und Pädagogen sich über die Technik und Umgangsweise in Chaträumen und
Newsgroups nicht kundig machen, nicht mitreden können, solange werden Kinder und
Jugendliche auch nicht mit ihnen über belastende Erfahrungen im Internet reden. Solange
bleiben die Opfer sexueller
Ausbeutung im Internet allein. Die Aufforderung (mit Kindern gemeinsam) die Welt der
Chaträume kennen zu lernen, sollte jedoch keinesfalls als Aufforderung zu einer intensiven
Recherche in Chaträumen und zu einer Betätigung als Hobbyermittler missverstanden werden!
Auf keinen Fall sollten Eltern ihren Töchtern und Söhnen vor den Gefahren des Internet Angst
machen. Angst ist ein schlechter Ratgeber, denn Angst lähmt! Die Konfrontation mit Formen und
Ausmaß der sexuellen Ausbeutung von Mädchen und Jungen im Internet ist ohnehin
schockierend, deshalb sollten Eltern im Rahmen von Informationsveranstaltungen so sachlich
wie möglich über die Fakten und vor allem über Möglichkeiten der Prävention informiert und
keinesfalls unnötig schockiert werden. Geraten Mütter und Väter in Panik, so geben sie diese an
ihre Töchter und Söhne weiter. Mädchen und Jungen, die von Erwachsenen immer wieder
Horrorgeschichten über die Gefährlichkeit in Chaträumen hören, sind für Täter
und Täterinnen leichtere Opfer. Bei ihnen ist das Risiko sehr groß, dass sie vor Angst erstarren
und somit handlungsunfähig werden, sobald sie in Chaträumen sexuell belästigt werden. Sie
können sich schlechter wehren und aus Situationen befreien als Kinder und Jugendliche, denen
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Erwachsene Selbstbewusstsein und Selbstbehauptungsstrategien vermittelt haben. Zudem
führen massive Warnungen dazu, dass Mädchen und Jungen sich im Falle der sexuellen
Ausbeutung ihren Eltern oder anderen erwachsenen Vertrauenspersonen
noch schlechter als ohnehin anvertrauen können: Sie haben Angst, dass ihnen das Internet
generell verboten wird.
Die für ihren Schutz erforderliche Medienkompetenz erwerben Mädchen und Jungen kaum, wenn
ihnen Eltern und Pädagogen „lange Vorträge“ halten. Solche provozieren nur kindlichen und
jugendlichen Widerstand. Ebenso wie Erwachsene mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam
fernsehen, sollten Eltern mit ihnen gemeinsam im Internet surfen und sich z.B. für die
Lieblingsseiten
von
Kindern
interessieren.
Insbesondere
Mädchen
und
Jungen
im
Grundschulalter lieben es, Erwachsenen eine Einführung in „ihre Welt
des Internets“ zu geben. Diese sollte vor allem Spaß machen und weniger der Kontrolle dienen.
Kinder lernen so spielerisch, welche Inhalte im Internet sinnvoll sind und welche ignoriert werden
können. Wichtigstes Ziel einer präventiven Erziehung ist die Förderung eines gesunden
Misstrauens, die entscheidende Voraussetzung für die im Internet dringend notwendige Fähigkeit
zur Realitätsprüfung. Der Besuch von Chaträumen darf deshalb bei den Entdeckungsreisen in
die virtuelle Welt nicht fehlen. Die Erwachsenen sollten sich bei diesen gemeinsamen
Chatbesuchen als Kind ausgeben. So erleben Mädchen und Jungen, dass im Chat viele
Menschen sich als eine andere Person ausgeben, als sie in Wirklichkeit sind. Das
Rollenspiel macht ihnen bewusst, dass die Profile ihrer „Chatfreunde“ erfunden sein können.
Gesundes Misstrauen ist z.B. immer sinnvoll, wenn jemand mit einem Kind im Chat vorrangig
über Sex, die Kleidung oder das Aussehen des Mädchens/Jungen reden will, dem Kind Angst
macht, Geld oder großzügige Geschenke anbietet, nach Telefonnummern, Handynummern,
Fotos, wirklichen Namen, Namen der Schule fragt oder „schweinische“ Wörter benutzt (vgl. AJS
NRW: Sicher surfen. Sicherheitstipps für Kinder im
Internet. Zu beziehen über AJS NRW, Poststraße 15–23, 50676 Köln).
In einem nächsten Schritt sollten kreative und kindgerechte Formen des Widerstandes gegen
sexuelle Belästigung und Missbauch im Netz erprobt werden. Die Recherche von Zartbitter Köln
in Kinderchaträumen hat z.B. gezeigt, dass sich Exhibitionisten im Netz am besten vertreiben
lassen, wenn man die von ihnen erhoffte Aufmerksamkeit/„Bewunderung“ für ihr erregtes Glied
nicht aufbringt. Bemerkungen wie „sieht der aber langweilig … doof … komisch aus! … du siehst
aber alt … ekelig aus! … ich gucke doch gar nicht zu. ist doch stinklangweilig …“ bewirken meist
„Wunder“: Die meisten Exhibitionisten schalten umgehend ihre Cam aus. Verbale sexuelle
Belästigung können Kinder manchmal schon mit einem klaren Nein beenden: „lass mich in ruhe,
du blödmann. ich will nicht mit dir chatten.“ Auch hilft oftmals das „Angebot“, die Eltern zu holen:
„du unterhälst dich so gerne über sex. ich hole mal gerade meine mama, dann kannst du mit der
chatten.“
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Last, not least brauchen Mädchen und Jungen Informationen, welche Verhaltensweisen das
Risiko einer sexuellen Ausbeutung erhöhen, welche sie tunlichst unterlassen sollten: etwa
Informationen über die eigene Identität geben, Fragebögen im Netz ausfüllen und sich mit nicht
persönlich bekannten Chatfreunden ohne Begleitung von Erwachsenen treffen.
Inzwischen gibt es zahlreiche Chattipps für Kids, die der Problematik mehr oder weniger gerecht
werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Textwüsten meist schon aufgrund ihrer öden
Gestaltung wenig interessant. Die gängigen ins Netz gestellten Chattipps für Kinder geben meist
Hinweise, was Mädchen und Jungen im Netz alles nicht machen sollten. Sie geben Kindern und
Jugendlichen jedoch kaum Hilfestellung bei der Entwicklung ihrer Fähigkeit zur Realitätsprüfung.
Viele Chattipps arbeiten mit Warnungen und Verboten und vernachlässigen die Förderung eines
gesunden Misstrauens – und genau das ist es, was Mädchen und Jungen brauchen, um sich vor
sexueller Ausbeutung zu schützen.
Die Erwachsenen müssen Kindern und Jugendlichen ein Vorbild dafür sein, dass keine
persönlichen Informationen ins Netz gehören. Mütter und Väter sollten die Veröffentlichung der
Namen, Fotos und Hobbys ihrer Töchter und Söhne auf den Websites von Schulen und Vereinen
unterbinden. Dies ist ihr im Rahmen des Datenschutzes abgesichertes Recht! Schulen sind in
jedem Fall verpflichtet, vor Einstellung personenbezogener Daten ins Internet die schriftliche
Einwilligung der Sorgeberechtigten einzuholen. Dies gilt auch für Fotos mit identifizierbaren
Personen – auch dann, wenn die Namen der abgebildeten Mädchen und Jungen nicht genannt
sind. Wertvolle Tipps zum Datenschutz, zu den Formulierungen dieser Einwilligungen und
Haftungen der Schulen bei Verletzungen des Copyrights befinden sich auf der Homepage von
Detlef Drewes (www.ddrewes.de unter downloaden: „Schüler-Eltern-und Lehrerdaten im
Internet“).
Das Internet ist kein Babysitter!
Das Fernsehen bietet aufgrund der öffentlichen Kontrolle eine relative Garantie, dass Kinder zu
bestimmten Tageszeiten nicht mit extremen sexuellen Gewaltszenen konfrontiert werden. Im
Internet laufen Mädchen und Jungen jederzeit Gefahr mit harter Pornografie konfrontiert zu
werden
–
nicht
nur
in
den
Kinderchaträumen.
Oftmals
reicht
ein
versehentlicher
Rechtschreibfehler bei der Eingabe der gesuchten Website und das Kind landet auf der
Homepage eines Pornoanbieters oder einer Prostituierten. Das Internet ist folglich als Babysitter
noch weniger geeignet als das Fernsehen – sprich: gänzlich ungeeignet!
Viele Familien haben inzwischen einen DSL-Anschluss. Dieser ist aufgrund des monatlichen
Festpreises und besonders preiswerten Schülertarifen sehr kostengünstig, insbesondere wenn
mehrere Familienmitglieder online gehen. Auch ist ein solcher Anschluss ein Schutz vor
unerwartet hohen Kosten durch 0190Dailer, die sich unbemerkt installieren, 0190er Nummern
anwählen und somit zu extremen Telefonrechnungen führen. Ein Nachteil von DSL ist, dass
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Eltern leicht den Überblick über die Dauer der Internetaktivitäten ihrer Söhne und Töchter
verlieren. Der Einheitstarif führt dazu, dass viele Familien stundenlang online bleiben und Eltern
nicht anhand der Telefonrechnung die tatsächlichen Online-Zeiten ihrer Kinder
nachvollziehen können. Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, dass mit Kindern eindeutige
Absprachen über die maximale Dauer ihrer Online-Zeiten getroffen werden und über die
Konsequenzen, falls sie diese Absprachen nicht einhalten.
Mütter und Väter sollten sich nicht als „Wachhunde“ betätigen, doch müssen sie die
Internetaktivitäten ihrer Kinder im wahrsten Sinne des Wortes im Auge behalten. Sie sollten sich
sehr gut überlegen, wo sie den Computer mit Internetanschluss hinstellen. Es sollte ein zentraler
Platz in der Wohnung sein (Diele, Wohnraum oder Arbeitszimmer), so dass die Erwachsenen
ganz nebenbei mitbekommen, wie lange und womit Mädchen und Jungen sich im Internet
beschäftigen. Niemals sollte der Internetanschluss in Kinderzimmern installiert werden! Eltern
sollten beobachten, auf welchen Websites ihre Kinder surfen, von wem
sie E-Mails bekommen und wem sie schreiben. Klare Regeln für den Umgang mit dem Internet
sind pädagogisch sicherlich sinnvoller als flexible. Mädchen und Jungen müssen zudem die
Konsequenzen kennen, die erfolgen und von den Erwachsenen klar durchgesetzt werden, sobald
sie gegen diese Regel verstoßen (z.B. zeitlich befristetes Internetverbot). Die Internetaktivitäten
von Kinder, die ohnehin zu aggressivem Verhalten neigen, sollten in jedem Fall zeitlich begrenzt
sein.
Eine internationale Studie hat ergeben, dass nur 30 Prozent der deutschen Eltern die
Internetaktivitäten ihrer Kinder und jugendlichen Töchter und Söhne beaufsichtigen, weniger als
die Eltern anderer Nationen. (vgl. Cole, J./Groebel, J.: World Internet Projekt. The European
Institute for the Media 2004:72) Eine strenge Kontrolle der Internetaktivitäten ist bei Jugendlichen
sicherlich auch nicht angemessen. Ab ungefähr zwölf Jahren haben Kinder schrittweise das
Recht auf einen weniger kontrollierten Internetzugang.
Wichtig ist jedoch, dass Mütter und Väter auch mit ihren 16-bis 18-jährigen jugendlichen Töchtern
und Söhnen im Gespräch über Entwicklungen in der virtuellen Welt und persönlichen
Erfahrungen in dieser Welt bleiben. Joe Groebel, Generaldirektor des European Institute for the
Media, kritisiert in diesem Zusammenhang, dass Eltern zwar immer wieder fordern, dass Kinder
und Jugendliche keinen Zugang zu schädlichen Produkten bekommen sollten, zugleich aber über
das Internet riskante Angebote die Haushalte ungehinderter erreichen als über andere Medien –
und dies alles ohne elterliche Kontrolle.
Erwachsene sollten besonders achtsam werden, wenn sie einzelne Dateien mit Pornografie auf
dem Computer von Mädchen und Jungen finden oder sie feststellen, dass diese auf Pornoseiten
surfen. Dennoch sollten sie nicht in Panik verfallen, sofern es sich nur um vereinzelte Surftripps
handelt. Es ist durchaus glaubhaft, dass Kinder und Jugendliche gelegentlich auch aus Versehen
auf Pornoseiten landen. Die Ursache kann ein Tippfehler bei der Eingabe einer gesuchten
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Website sein. Auch ist es eine Strategie der Pornoindustrie, sich im Internet Namen zuzulegen,
die Ähnlichkeiten mit anderen haben. So musste z.B. Zartbitter
rechtliche Wege beschreiten, um die Homepage mit dem Namen www.zartbitter.de zu
bekommen. Diese Domain hatte zuvor sicherlich nicht rein zufällig ein Sadomasostudio belegt.
Gesundes Misstrauen sollten Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen allerdings entwickeln, wenn
sie Pornosammlungen auf den Computern von Kindern und Jugendlichen finden! Achtsamkeit ist
auch geboten, wenn Mädchen und Jungen wiederholt umgehend den Computer ausstellen,
sobald Erwachsene den Raum betreten, wenn sie Geschenke oder Anrufe von unbekannten
Menschen bekommen, stundenlang online sind – besonders abends – oder sich ohne anderen
ersichtlichen Grund auffällig verhalten (plötzlich unter starken Stimmungsschwankungen leiden,
sich vom Familienleben zurückziehen oder von einem Tag auf den anderen keine Bereitschaft
mehr haben, über ihre Internetaktivitäten zu sprechen). All diese Auffälligkeiten können
zahlreiche andere Ursachen haben, doch sollte man sexuellen
Missbrauch per Internet als eine mögliche Ursache mit in Erwägung ziehen.
Filterprogramme (Kindersicherungen für das Netz) können dabei helfen, zumindest Kinder unter
zwölf Jahren vor Schockerlebnissen zu bewahren. So sinnvoll sie sind, so bergen sie dennoch
die Gefahr, dass sich Eltern in eine trügerische Sicherheit wiegen. Auf sie ist häufig kein Verlass,
denn sie funktionieren nur bei exakter Installation und sind selbst dann nur eingeschränkt sicher.
Zudem „knacken“ viele Kinder die Programme sehr schnell oder bekommen „zufällig“ das
Passwort ihrer Eltern heraus, um die Filterprogramme außer Kraft zu setzen.
Ein Mädchen befürchtet, ihre Mutter könne entdecken, dass sie über das Internet regelmäßig
pornografisches Material bezieht. Daraufhin installiert die Tochter im Internetzugang der Mutter
ein Filterprogramm mit der Filterstufe „Young Teen“, so dass die Mutter kein pornografisches
Material mehr zu sehen bekommt. Die nichtsahnende Mutter freut sich, dass das Netz doch viel
angenehmer sei, als man ihr von Dritten Glauben gemacht hat. In Chaträumen sind
Filterprogramme grundsätzlich wirkungslos. Sie können Chaträume nur ganz sperren, nicht aber
die Kommunikation überwachen. Sexuelle Gewalt können sie in Chaträumen nicht erkennen und
folglich auch nicht stoppen. Einige Chatanbieter haben eine Software installiert, die bestimmte
Begriffe durch andere ersetzt. Statt "Sex" erscheint im Chat etwa "Blumen gießen", statt "ficken"
der Begriff "Zahnbürste". Erfahrene Chatter umgehen so die Filterprogramme, indem sie z.B.
"s*e*x" statt "sex" schreiben. Schutz bieten folglich nur die „Filter im Kopf der Mädchen und
Jungen“: Das im Rahmen einer präventiven Erziehung geschulte gesunde Misstrauen hilft,
Gefahrensituationen im Netz möglichst früh zu erkennen.
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Wie kann man mit Mädchen und Jungen über sexuelle Gewalterfahrungen im
Chatraum sprechen?
Mütter, Väter, Pädagoginnen und Pädagogen erfahren von der sexuellen Ausbeutung eines
Mädchen oder Jungen meist „zufällig“: So entdecken sie im Computer Hinweise oder aber
andere Kinder und Jugendliche machen eine Bemerkung. Nur ganz selten vertrauen sich die
Opfer selbst ihren erwachsenen Vertrauenspersonen an. Diese sollten ruhig und besonnen
reagieren, wenn sie von der sexuellen Ausbeutung eines Mädchens/Jungen in einem Chatraum
erfahren. Zunächst einmal gilt es, „tief durchzuatmen“ und sich der eigenen Reaktionen bewusst
zu werden. Allzu heftige Reaktionen sind zwar menschlich verständlich, sie nehmen jedoch dem
betroffenen Mädchen oder Jungen meist die Möglichkeit, über die Gewalterfahrungen zu
sprechen. Bemerkungen wie „Das ist ja furchtbar! … Was hast du mir nur angetan?! … Das wirst
du dein Leben lang nicht mehr vergessen! … Wenn der mir in die Hände gerät, den bring ich
um!“, lassen betroffene Kinder und Jugendliche oftmals gänzlich verstummen.
Dem Mädchen/Jungen sollten ruhig und sachlich Fragen über den Ablauf des Missbrauchs
gestellt werden oder sie/er sollte ermutigt werden darüber zu sprechen. Auf keinen Fall sollte
man jedoch das Opfer mit Fragen überhäufen oder darüber diskutieren, ob es zuvor etwas falsch
gemacht hat oder sich an Absprachen nicht gehalten hat. Ganz gleich, wie ein Mädchen oder
Junge sich verhalten hat, die Verantwortung für einen sexuellen Missbrauch trägt immer der
Täter/die Täterin! Im Gespräch über den Missbrauch sollte der Umgang mit dem Opfer tröstend
und liebevoll sein – jedoch immer in einer angemessenen Art und Weise sachlich bleiben. Zeigt
das Opfer spontane physische Reaktionen (Weinen, Zittern...), so sollte es bestätigt bekommen,
dass diese Reaktionen in Ordnung sind und dass es hilft, wenn man Angst, Ekel und Schrecken
zum Ausdruck bringt. Auf keinen Fall sollte ein Kind mit z.B. den Worten „Jetzt beruhige dich
mal!“ aufgefordert werden sich zu entspannen, denn Entspannung verstärkt die Erinnerungen an
die Bilder der Gewalt und die in der Missbrauchssituation erlebten Gefühle.
Verliert sich das Kind in dem eigenen Schmerz und ist es trotz ruhiger und klarer Ansprache nicht
mehr erreichbar, so hilft oftmals Bewegung (z.B. ein kleiner Spaziergang), um das Mädchen/den
Jungen wieder in die Realität zu holen.
Kurz vor dem Einschlafen ist der ungünstigste Augenblick, um mit Mädchen und Jungen über
sexuelle Gewalterfahrungen zu sprechen. Schlafstörungen und Alpträume sind häufig die Folge.
Opfer haben eine hohe Chance, sexuelle Gewalterfahrungen ohne Langzeitfolgen zu verarbeiten,
wenn die Umwelt ihnen eine kindgerechte Unterstützung bei der Bewältigung gibt. Um dieses
leisten zu können, sollten Mütter, Väter, Pädagoginnen und Pädagogen sich fachliche Beratung
holen, wenn sie die sexuelle Ausbeutung eines Mädchens oder eines Jungen im Chatraum
vermuten oder erfahren haben. Der gesunde Menschenverstand und/oder eine breite
pädagogische Erfahrung reichen allein nicht aus, um betroffenen Kindern und Jugendlichen
helfen zu können. Erwachsene müssen z.B. darüber informiert sein, welche besonderen
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Reaktionsweisen Kinder haben, die mit kinderpornografischem Material konfrontiert wurden,
sonst können sie dem Opfer keine wirkliche Hilfe sein.
Erwachsene sollten sich auf jeden Fall auch Beratung holen, wenn sie beobachten, dass ein
ihnen anvertrauter Junge/ein Mädchen selbst im Internet sexuell übergriffig ist und/oder
pornografische Produkte sammelt. Falsche Scham schadet in dieser Situation vor allem dem
Jugendlichen. Wertvolle Hilfe können in dieser Situation Beratungsstellen für junge Täter geben,
die nicht nur jugendliche Täter behandeln, sondern Präventionsarbeit leisten, damit ein Junge
oder ein Mädchen nicht in eine Täterkarriere einsteigt.
Welche Möglichkeiten haben Polizei und Justiz?
Das Entsetzen und die Empörung über das Ausmaß der sexuellen Ausbeutung von Mädchen
und Jungen in Kinderchaträumen motiviert unglücklicherweise einige Erwachsene, sich als
Hobbyermittler zu betätigen.
Das sollte man tunlichst unterlassen! Die Konfrontation mit einer Vielzahl an Exhibitionisten und
pornografischem Material, das die sexuelle Ausbeutung von Kindern in Bild und Film
dokumentiert, ist auch für Erwachsene extrem belastend. Nicht wenige werden die Bilder nicht
mehr los. Diese laufen wie Filme vor dem inneren Auge immer wieder ab – mit einer Intensität,
als ob die Bilder in dem Moment tatsächlich noch auf dem Bildschirm gesehen würden. Selbst
wenn man die Bilder im Kopf abspalten kann, die im Rahmen der Recherche ausgelösten
Gefühle haben ihre Wirkung – auch wenn man selbst diese leugnet. Ein
mit derartigen Recherchearbeiten zwangsläufig verbundene regelmäßige Konfrontation mit
verbaler sexueller Gewalt und kinderpornografischem Material verändert die Persönlichkeit.
Diese
Beobachtungen
bestätigen
auch
viele
Polizeibeamte,
die
im
Rahmen
ihrer
Ermittlungstätigkeiten regelmäßig kinderpornografisches Material sichten müssen.
Unter den Folgen einer solchen Belastung leiden nicht nur die Erwachsenen (etwa reduziertes
Einfühlungsvermögen in andere Menschen, Stimmungsschwankungen, Schlafschwierigkeiten,
Ängste, Aggressionen, Depressionen, Kontrollverlust über die eigenen Reaktionsweisen,
unkontrollierter Aktivismus, Suchtverhalten), sondern auch Mädchen und Jungen, mit denen
diese in Kontakt kommen. Viele Eltern und Pädagogen, die im Internet Hobbyermittler spielen,
können den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen nicht
mehr unbefangen begegnen und übertragen ihre belastenden Gefühle… auf Mädchen und
Jungen – schaden diesen somit. Zudem haben die von Privatpersonen „ermittelten“ Tatbestände
vor Gericht so gut wie keine Beweiskraft, selbst wenn die Chatprotokolle ausgedruckt wurden.
Täter können sich vor Gericht damit erfolgreich verteidigen, der Erwachsene habe sie durch
seine Antworten provoziert und sie selbst hätten das Ganze nur als
Spiel unter Erwachsenen angesehen.
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Pornografisches Beweismaterial darf von Privatpersonen ohnehin nicht gespeichert werden,
denn wenn man dieses aus dem Internet herunterlädt, macht man sich selbst einer strafbaren
Handlung schuldig. Der Besitz von Festplatten, Disketten oder sonstigen Datenträgern mit
gespeicherten Bildern und Filmen, die die sexuelle Ausbeutung von Kindern dokumentieren, wird
mit einem Strafmaß von drei Monaten bis fünf Jahre geahndet – ganz gleich welches Motiv der
„Sammler“ hat. In der Vergangenheit gab es zudem Fälle, in denen sich Täter zur Tarnung die
Maske des Kinderschützers, der im Internet Pädokriminelle jagt, zugelegt haben Diesem
Verdacht sollte man sich nicht aussetzen. Es gibt heutzutage keinen objektiven Grund mehr für
eine Recherche des Ausmaßes der sexuellen Ausbeutung von Mädchen
und Jugendlichen in Chaträumen und der Strategien der Täter und Täterinnen. Diese sind seit
den 1990er Jahren in der internationalen Fachliteratur hinreichend dokumentiert.
Die Politik hat im Rahmen der Novellierung des Sexualstrafrechts aus den vorliegenden
Erkenntnissen bereits Konsequenzen zum Schutze junger Internetnutzerinnen/-nutzer gezogen.
Seit dem 1. April 2004 ist ein Sexualstrafrecht in Kraft, das den Schutz von Kindern im Netz
verbessert. In das Strafrecht wurden neue Straftatbestände aufgenommen, die unter anderem
die sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Jungen im Internet betreffen. Zudem wurde das
Strafmaß für viele Delikte verschärft. § 176 StGB stellt den sexuellen Missbrauch ohne
Körperkontakt unter Strafe. Als Vergehen gilt demnach, wenn jemand z.B. durch Schriften auf ein
Kind einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bewegen, ihm
pornografische Handlungen oder Bilder zeigt, damit das Kind die gesehenen Handlungen alleine
oder mit dem Täter wiederholt, oder über E-Mail sich mit einem Kind zu sexuellen Handlungen
verabredet. Ebenso macht sich jeder strafbar, der ein Kind zum sexuellen Missbrauch anbietet.
Inseriert etwa jemand im Internet und bietet er Kinder zum sexuellen Missbrauch an, so kann er
dafür strafrechtlich verfolgt werden – ganz gleich, ob es sich dabei um eine ernsthafte Anzeige
oder um einen Witz handelt. Das Gesetz schreibt für diese Delikte eine Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis fünf Jahre als Strafmaß fest.
Die Verjährungsfrist der Straftaten beginnt erst nach der Vollendung des 18. Lebensjahres des
Opfers. § 184 StGB soll der Verbreitung von Kinderpornografie Einhalt gebieten. Er sanktioniert
das öffentliche Ausstellen, Herstellen und Anbieten kinderpornografischer Produkte. Verboten ist
es nicht nur, einem anderen den Besitz von kinderpornografischen Produkten zu beschaffen
(Strafmaß:
drei
bis
fünf
Jahre),
sondern
auch
der
Eigenbesitz.
Wenn
jemand
kinderpornografische Produkte auf seiner Festplatte, auf Disketten oder sonstigen Datenträgern
speichert, muss er mit einer Strafe bis zu zwei Jahren rechnen.
Forderungen nach einer weiteren Strafverschärfung sind nach der Novellierung des
Sexualstrafrechts im Jahre 2003 unter Berücksichtigung der Interessen kindlicher und
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jugendlicher Opfer nicht nachzuvollziehen. Gegen eine solche haben sich Experten der
Wohlfahrtsverbände als auch der namhaften deutschen Kinderschutzorganisationen im Rahmen
der politischen Anhörungen in Vorbereitung der Gesetzesnovellierung ausgesprochen: Eine
Verschärfung ist nicht im Interesse der Opfer sexueller Ausbeutung, sie würde diese noch mehr
verstummen lassen. Viele von sexuellem Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche leiden
ohnehin unter der von ihnen empfundenen vermeintlichen „Schuld“ für die Verurteilung der Täter.
Gleiches bewirkt eine von einigen überengagierten „Kinderschützern“ geforderte Veröffentlichung
der Namen der Täter in deren Lebensumfeld. Eine solche Forderung lässt jede Empathie mit der
Situation der Opfer vermissen, denn durch eine öffentliche Bekanntgabe der Namen der Täter
und Täterinnen würden in den meisten Fällen zwangsläufig ebenso die Namen der Opfer
bekannt. Wie die Erfahrungen in anderen
Ländern zeigen, wird diesen durch eine derartige öffentliche „Bloßstellung“ nochmals Gewalt
zugefügt, ihre persönlichen Grenzen werden erneut verletzt. Vielen wird dadurch die Chance
genommen, in ihrem vertrauten Lebensumfeld die erlittenen Gewalterfahrungen zu verarbeiten.
Bekommt man kinderpornografisches Material gemailt oder wird ein Kind im Chat verbal oder
durch einen Exhibitionisten sexuell belästigt, so sollte man die Adresse der Internetseite, das
Datum, die Uhrzeit, das Pseudonym des Täters und evtl. die E-Mailadresse notieren. Es
empfiehlt sich, den Chatdialog auszudrucken. Diese Hinweise sollte man innerhalb der nächsten
48 Stunden an die Polizei weiterleiten. Auch wenn die Polizei nicht genügend Mitarbeiter hat, um
effektiv gegen das große Ausmaß der sexuellen Ausbeutung im Internet vorzugehen, ist es
dennoch sinnvoll, konkrete Einzelfälle der Polizei zu melden. (Auf jeden Fall beachten: Niemals
kinderpornografisches Material speichern – auch nicht als Beweismaterial!) Anzeige kann man an
jeder Polizeidienststelle erstatten oder bei den auf Fälle der sexuellen Ausbeutung im Internet
spezialisierten Landeskriminalämtern.
In der Öffentlichkeit wird immer wieder zu Recht die Forderung nach einer besseren personellen
Ausstattung der Kriminalpolizei laut. In Deutschland ermitteln ungefähr 30 Kriminalbeamte im
Bundeskriminalamt und in dem auf die Ermittlung bei Kriminalität im Internet spezialisierten
Bayrischen Landeskriminalamt delikt-und anlassunabhängig im Internet, ohne dass Anzeige
erstattet wurde. Diese Cyber-Corps gehen praktisch im Internet auf Streife und ermitteln in Fällen
wie Wirtschaftskriminalität,
Drogenhandel, Rechtsradikalismus und Kinderpornografie. In allen Landeskriminalämtern und im
Bundeskriminalamt ist zudem noch eine weitaus größere Anzahl von Kriminalbeamten tätig, die
auf die Ermittlung in Fällen von pornografischer Ausbeutung (im Internet) spezialisiert sind.
Erstattet man Anzeige, so sind die zuständigen Stellen allerdings oft so überlastet, dass die
Aufnahme der Ermittlungen Monate dauert. Die Provider speichern die Daten der Chaträume
wenn überhaupt maximal 90 Tage. Somit sind diese nicht selten schon gelöscht, ehe die Polizei
25
mit den Ermittlungen beginnt. Auf EU-Ebene wurde eine Empfehlung ausgesprochen, einen
Speicherzeitraum von einem halben Jahr gesetzlich zu verankern. Diese Empfehlung wurde auf
nationaler Ebene bis heute noch nicht umgesetzt.
Dennoch lohnen sich Anzeigen: Sie dokumentieren die Notwendigkeit, dass der Staat mehr Geld
für die Ermittlungen in diesem Bereich aufbringen muss, und nicht selten führen sie trotz aller
Belastungen der Polizei zu einem Ermittlungserfolg. Die Politik hat inzwischen die Problematik
erkannt. Durch die im April 2004 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Regelungen wurden
umfangreiche rechtlichen Voraussetzungen für die strafrechtliche Verfolgung der sexuellen
Ausbeutung von Kindern in Chaträumen geschaffen.
Jetzt bleibt es abzuwarten, wie die Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte die Gesetze in der
Praxis
umsetzen.
Ermutigend
ist
in
diesem
Zusammenhang
ein
Beschluss
der
Innenministerkonferenz der Länder im Juli 2004: Der Schutz für Kinder und Jugendliche vor
sexuellem Missbrauch im Internet soll verbessert werden.
( Text © Zartbitter Köln: Ursula Enders 2004 )
Missbrauchtes Vertrauen – Strategien der TäterInnen
Missbrauch in Institutionen und Vereinen der Jugendhilfe ist ein besonderes Thema, weil es
sich hier um einen Lebensraum handelt, der allgemein als besonderer Schutz- und
Schonraum gilt. Wir alle unterstellen diesen Räumen, dass in ihnen Menschen aktiv sind,
deren Interesse die Förderung und das Wohlergehen der jun-gen Menschen ist.
Die betreuten Kinder vertrauen darauf, dass hier immer jemand da ist, der auf sie aufpasst
und dafür sorgt, dass ihnen nichts passiert. Die Eltern vertrauen darauf, dass ihre Kinder
in guter Obhut sind und vor jeglichen Gefahren sicher. Die ehren- amtlich und hauptamtlich
Beschäftigten
vertrauen
darauf,
dass
sie
trotz
gelegentlicher
fachlicher
Meinungsverschiedenheiten oder persönlicher Animositäten doch in allen KollegInnen und
MitarbeiterInnen und Vorgesetzten Verbündete haben im Bemühen um eine kindgerechte
Betreuung und Fürsorge. Die Gesellschaft vertraut dar- auf, dass diese Orte Mädchen und
Jungen in ihrer Entwicklung fördern und eventuell bereits erfahrende Schädigungen durch
gezielte pädagogisch wertvolle Maßnahmen kompensieren.
Aufgrund dieses vierfach geschenkten Vertrauensvorschusses scheinen Institutionen der
Jugendhilfe quasi über jeden Zweifel erhaben. Auf den ersten Blick würde niemand
vermuten, dass es genau an diesen Orten zu absichtlichen Schädigungen von Kindern
kommt. Vielleicht liegt es gerade deshalb für manche Menschen nahe, sich genau diese Orte
26
auszusuchen, um nicht kindgerechte Bedürfnisse auszuleben.
Grundsätzlich gilt für Menschen mit sexuellen Interessen an Kindern: Sie suchen in vielen
Fällen ähnlich Menschen mit anderen sexuellen Vorlieben nach Möglichkeiten, ihre
Bedürfnisse auch zu befriedigen.
Um mit Kindern in Kontakt zu kommen, ist es für Täter und Täterinnen naheliegend, die
Lebensräume von jungen Menschen aufzusuchen.
Besonders beliebt sind
• Freizeitplätze (Bolzplätze, Schwimmbäder, Computerecken in Kaufhäusern)
• Institutionalisierte Freizeitangebote (Jungschar der Kirche, Pfadfinder, Sportver- eine)
• Institutionalisierte Betreuungsangebote wie Kindergärten, Heime u. a.
Die TäterInnen treten dann in Erscheinung als Hausmeister an einer Schule, als
Fachkraft in der Hausaufgabenhilfe, in der Kindertagesstätte, im Heimbereich, als
Trainer im Tischtennisverein, als Psychologin einer ambulanten Maßnahme uvm.
Die Kontaktaufnahme über die institutionelle Kinder- und Jugendbetreuung bietet vor
allem für Menschen mit einer dauerhaften sexuellen Vorliebe für Kinder einen besonderen Anreiz, für die so genannten Pädosexuellen. Sie fühlen sich in der Regel
allgemein in der Welt der Kinder wohl, erleben sie als ihre eigene. Ihre sexuelle Vorliebe ist häufig begleitet vom Wunsch nach einer dauerhaften sozial-emotionalen Beziehung zu einem Kind; sie möchten wie Menschen in anderen Beziehungen gemeinsame Freizeitaktivitäten unternehmen, gemeinsam kochen etc., ein Stück weit
Alltag teilen. In institutionellen Bezügen wird ihnen die Möglichkeit der gemeinsamen
Zeit auch jenseits sexueller Kontakte problemlos gewährt, es gehört ja gerade zu
ihren Aufgaben, sich den Kindern in ihren alltäglichen Belangen zu widmen.
Beim Missbrauch in Institutionen, Vereinen und Verbänden setzen pädosexuelle wie
nicht pädosexuelle Kindesmissbraucher gekonnt auf das Vertrauen, dass man ihnen
aufgrund der Institution, der sie zugehören bzw. der Qualifikation, die sie haben, entgegenbringt. Das Vertrauen verschafft ihnen Freiräume, die sie für sich zu nutzen
wissen. Und vor wenigen Jahren war es auch dann, wenn sie in irgendeiner Weise
27
auffällig wurden, selten wirklich ein einschneidendes Problem, denn dann wechselten
sie eben zur nächsten Einrichtung.
Wenn TäterInnen ein Kind gewählt haben, das ihren Vorstellungen entspricht, gehen
sie sowohl dem Kind als auch den KollegInnen, Vorgesetzten und Eltern gegenüber
nach bestimmten Strategien vor.
Strategien im Umgang mit Mädchen und Jungen
Bekanntermaßen beginnt eine sexualisierte Gewalterfahrung für Kinder in der Regel
nur selten mit einer eindeutigen Tathandlung. Vielmehr prüfen die TäterInnen das
auserwählte
Mädchen
oder
der
Junge
zunächst
einmal
auf
seine/ihre
Widerstandsfähigkeit. Mögliche Prüfmethoden sind beispielsweise:
•
sexistische Bemerkungen (z. B. anzügliche Bemerkungen über das Aussehen
oder Verhalten eines Jungen/Mädchens)
•
scheinbar zufällige Berührungen im Intimbereich (z. B. über die Brust/den Po mit
den Händen gleiten)
•
als Spiel getarnte Berührungen
•
unangemessene Gespräche über Körperhygiene, Sexualität
•
das Zugänglichmachen von Erotika und Pornografie
Selbstbewusste, aufgeklärte und in ihrem Herkunftssystem angemessen betreute
Kinder reagieren auf solche Testrituale eher mit Protest, Abwehr und zukünftiger
Distanz. Leichter zu manipulieren sind demgegenüber Kinder, die bislang nur
unzureichende Hilfestellung zur Alltagsbewältigung, Zuwendung und Anerkennung
erfahren haben. Dazu zählen u. a.
•
Kinder, die eine repressive oder unvollständige Sexualerziehung bekommen
haben und folglich das Geschehen nur unzureichend oder gar nicht einordnen
können
•
Kinder, die entsprechend traditionellen Denkmustern in ihrem Herkunftssystem
vermittelt bekommen, dass sie sich Erwachsenen aufgrund ihres
28
Alters
unterordnen müssen
•
vernachlässigte Jungen und Mädchen sowie Opfer von Erziehungsgewalt und
sexueller Gewalt
Die genannten Kinder haben häufig sehr große Schwierigkeiten, das Geschehen angemessen zu deuten und / oder ihre eigenen Bedürfnisse wahr- und ernst zu
nehmen und Grenzen zu artikulieren.
Hat ein Kind die Prüfung ‚bestanden’, so wird es systematisch durch besondere
Zuwendungen und Aufmerksamkeit in die Missbrauchsbeziehung eingebunden. Dies
ist für Fachkräfte in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe häufig ein leichtes
Unter- fangen, denn sie kennen in der Regel sehr viele Details über den
Erfahrungshintergrund eines jeden betreuten Kindes. Sie wissen, wo die spezifischen
Probleme der Mädchen und Jungen liegen, wissen um ihre besondere Bedürftigkeit.
Sie kennen den Status des Kindes in der Gruppe und im Team der Einrichtung.
All dieses Wissen machen sie sich nun zunutze, um den Widerstand des Opfers zu
brechen und es für ihre eigenen Bedürfnisse gefügig zu machen. Diesbezüglich bekannte Strategien sind:
•
dem Kind das Gefühl geben, etwas besonderes zu sein (z. B. du bist mein
Liebling)
•
sich als Vertrauensperson anbieten und dem Opfer besondere Aufmerksamkeit
hinsichtlich seiner Probleme schenken
•
dafür sorgen, dass bei der Planung von Freizeitaktivitäten der Gruppe immer die
Wünsche des Opfers besonders berücksichtigt werden
•
Regelverletzungen durchgehen lassen oder das Kind gegenüber anderen Fachkräften bei Regelverletzungen decken
•
durch Geschenke und besondere Vergünstigungen (z. B. andere Ausgehzeiten)
bestechen
•
das Opfer in den Status eines Erwachsenen erheben durch das Erzählen von
privaten Geschichten „im Vertrauen“ oder nicht für die Kinderohren gedachte Informationen aus dem Team
•
sich als BeschützerIn anbieten gegen Anfeindungen aus der Gruppe
29
•
das Opfer von den anderen Kindern durch seine Sonderstellung (Liebling der
Gruppe) isolieren und durch Gerüchte, dass die anderen das Opfer sowieso nicht
mögen
Die Opfer werden so zunehmend in das Gefühl der Schuldigkeit gebracht. Sie fühlen
sich früher oder später verpflichtet, auch den Wünschen des Täters/der Täterin entgegen zu kommen. Sie sind überzeugt davon, sich selbst in diese Lage hinein manövriert zu haben, und die TäterInnen tun das ihre, um die Opfer in ihrem Glauben zu
bestärken. Ihr Fachwissen über die psychischen Mechanismen bei Kindern und Jugendlichen ist ihnen dabei von großer Hilfe.
Besonders gefährdet, in diese Dynamik von Annahme einer Zuwendung und Druck
zur Gegenleistung zu gelangen, sind Mädchen und Jungen, die bereits früher Opfer
von sexuellen Übergriffen waren. Sie haben sich die Vorstellung angeeignet, dass
Sexualität ein quasi notwendiges Tauschmittel für Zuwendung, Anerkennung und
Bestätigung ist.
Als Orte stehen den TäterInnen vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung. Mal bieten
sie KollegInnen an, früher nach hause zu gehen, um selbst den Dienst alleine zu Ende
zu führen. In anderen Fällen nutzen sie Ämtergänge mit dem Kind, um dann
gemeinsam mit dem Opfer zuhause vorbei zu fahren. Oder aber es werden
ausdrücklich Treffen außerhalb der Einrichtung mit dem Kind vereinbart.
In der Regel bedarf es von TäterInnenseite keiner besonderen verbalen Ausführung
dessen, was geschieht, wenn die Opfer den Missbrauch aufdecken. Die Kinder wissen, dass der/die Täter/Täterin am längeren Hebel sitzt. Sie wissen, dass es enorm
schwer sein wird, jemanden zu finden, der ihnen glaubt, dass dieser nette Pädagoge/diese kompetente, hilfsbereite Betreuerin so etwas tut.
Wenn sie sich dennoch gegenüber Dritten Anzeichen geben, erkennen sie schnell,
dass ihre Befürchtungen berechtigt waren; denn nun werden offen Drohungen ausgesprochen:
•
Drohungen, bislang geheim gehaltene Regelverstöße offen zu machen
•
Drohungen, die Verlegung des Opfers einzuleiten
30
•
Drohungen, anderen glaubhaft zu machen, dass das Opfer psychisch krank und
folglich unglaubwürdig ist
•
Zuschreibung der Verantwortung für die ungerechtfertigte Schädigung anderer
(Täter verliert Arbeitsplatz, Ruf der Institution, Folgen für die anderen Fachkräfte
etc.)
•
Androhungen von Gewalt oder auch Zufügung von körperlicher Gewalt
Strategien im Umgang mit Fachkräften der eigenen Einrichtung
Täter und Täterinnen sichern sich jedoch von Anfang an auch anderweitig ab. Ebenso wie das Kind manipulieren sie auch das Team. Sie sorgen dafür, dass im Falle
einer Aufdeckung durch das Opfer oder eines aufkommenden Verdachts von anderen den Behauptungen kein Glaube geschenkt wird. Sie strukturieren gezielt ihren
Umgang mit KollegInnen, Vorgesetzten, MitarbeiterInnen, um so weit als möglich
gegen jeden Verdacht erhaben zu sein.
Manche machen sich gern unentbehrlich, sie sorgen dafür, dass sie nach Möglichkeit
allseits beliebt sind unter den KollegInnen durch besonderen Einsatz, durch die
Bereitschaft auch zu Überstunden und zur Übernahme auch von unbeliebten
Diensten beispielsweise über die Feiertage. Sie springen immer ein, wenn Not am
Mann / an der Frau ist und haben immer ein offenes Ohr für die Sorgen und Nöte der
anderen, sodass letztendlich niemand glauben kann, dass gerade sie so etwas tun.
Andere basteln stetig am Image des/der Unbedarften indem sie ihren Job ordnungsgemäß erledigen, sich ansonsten aber nicht weiter um die Angelegenheiten anderer
kümmern. Sie tragen faktisch dafür Sorge, eher unbemerkt zu bleiben, sodass nachher niemand mehr so richtig in Erinnerung hat, wie sie den oder die Verdächtige/n
eigentlich so wahrgenommen haben.
Ein guter Kontakt zur Leitung ist aus Sicht der TäterInnen in jedem Fall
„empfehlenswert“. Er sichert zum einen gegenüber den TeamkollegInnen ab, denn
sie wer- den bei Verdacht an ihrer Wahrnehmung zweifeln, wo doch die Leitung so
große Stücke auf diese Fachkraft hält.
Zudem erleichtert es auch, frühzeitig erkannte, gefährliche KollegInnen durch eine
31
kleine Bemerkung hier und da bei der Leitung allmählich in ein schlechtes Licht zu
rücken. Wenn die KollegInnen dann einen Verdacht offen machen, ist die Leitung
eher geneigt, daran zu zweifeln nach dem Motto „diese/r Mitarbeiter/in hatte doch
schon immer einen Kiecker auf die geschätzte Person“.
TäterInnen geben sich häufig den Anschein besonders engagierter PädagogInnen,
sodass ihnen nicht selten ein Helfersyndrom unterstellt wird. Sie scheinen immer
präsent, wenn Kinder Aufmerksamkeit brauchen, klagen nie über die Belastung und
sorgen für ein unendliches Repertoire an Ideen für Aktivitäten mit Kindern. Sie scheinen fast allzeit bereit zum Toben und Spielen und dazu, auf die kindliche Ebene zu
gehen, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Manche präsentieren
sich sozusagen als die ewigen Kinder, denen niemand so ein „erwachsenes Verhalten“ zutraut.
Diese Selbstpräsentation fällt wiederum besonders Pädosexuellen nicht schwer, denn
die Welt der Kinder ist ihre eigene; sie wollen häufig nicht nur den sexuellen
Kontakt, sondern auch andere Elemente einer Beziehung einbinden, d. h. gemeinsame Freizeitgestaltung, gemeinsames Kochen, Fernsehen, ein Stück weit gemeinsam Alltag leben.
Die Vortäuschung einer uneingeschränkten Heterosexualität / Homosexualität im Sinne
einer eindeutigen sexuellen Bevorzugung von altersangemessene PartnerInnen ist
eine ebenfalls bekannte Methode, die durch gelegentliches Flirten im Kollegium oder
auch ein längerfristiges Verhältnis in diesem Rahmen ebenso wie durch das
Erzählen von Geschichten angeblicher Liebschaften gekennzeichnet ist.
Fast immer positionieren sich TäterInnen (auch ungefragt) offenkundig gegen sexuellen Kindesmissbrauch. D. h. sie bekunden, dass sie sexuellen Missbrauch als ein
verabscheuungswürdiges Verbrechen begreifen und die TäterInnen nach ihrem Ermessen hart bestraft werden müssen. Speziell Pädosexuellen fällt dies wiederum
leicht, denn sie betrachten das, was sie tun, nicht als Missbrauch. Wenn sie von
Missbrauch reden, meinen sie gewalttätige Übergriffe im Sinne von Handlungen, die
unter Androhung oder Ausübung körperlicher Gewalt stattfinden.
32
Strategien im Umgang mit familiären Bezugspersonen
Wenn der Kontakt zu den Eltern der Kinder besteht, sorgen die Täter und Täterinnen in
der Regel auch in diesem Kontext dafür, dass Verdachtsmomente von vornherein
entkräftet werden.
Als die freundlich, zugewandte Fachkraft der Einrichtung erarbeiten sie sich die
Anerkennung der Eltern, indem sie ihnen gegenüber besonders viel Verständnis für
ihre Probleme zeigen und auch ein offenes Ohr haben für Ärger mit KollegInnen oder
an- deren Fachkräften (z. B. beim Jugendamt). Gegebenenfalls bieten sie ihre Hilfe
an auch in ihrer arbeitsfreien Zeit.
Durch falsche Informationen über das Opfer (z. B. die Behauptung, das Kind habe
Probleme in der Gruppe und sei deshalb gegenwärtig sehr verschlossen) wird dem
vorgebeugt, dass familiäre Bezugspersonen bei eventuellen Auffälligkeiten des Kindes das Verhalten zu genau hinterfragen und aktiv werden.
Umgang mit Verdächtigungen
Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Verdacht aufkommt, tun die TäterInnen
alles erdenkliche, um diesen Verdacht zu zerstreuen. Meist wird dem Kind oder den
KollegInnen eine Fehldeutung unterstellt, etwa in der Form, dass die Berührung nicht
gezielt, sondern nur versehentlich stattgefunden habe oder aber im Rahmen von
Aktivitäten, die eigentlich einem anderen Zweck dienten (z. B. eine spezielle Form
der Körperarbeit mit Jungen oder eine alternative Methode bei bestimmten
Schmerzen). In der Regel stellen die TäterInnen auch wahrnehmbar Betroffenheit zur
Schau hin- sichtlich der Probleme, die sie bei dem Opfer verursacht haben, und
versichern nachdrücklich ihr Bedauern. Nicht selten sind sie auch ohne weiteres
bereit, sich bei dem Opfer zu entschuldigen.
Parallel liefern sie bereits vorher zurecht gelegte Erklärungen für das eventuell
auffällige Verhalten der Opfer, schieben die Schuld beispielsweise auf Erfahrungen im
Elternhaus, Schwierigkeiten in der Schule oder in der Gruppe.
Und fast immer erhöhen sie gleichzeitig den Druck auf die Opfer, Anschuldigungen
zurückzunehmen bzw. zu widerlegen.
33
Folgen für die Opfer
Für die Opfer ist es unter den gegebenen Bedingungen nachvollziehbar schwer, den
Missbrauch aufzudecken. Sie müssen extrem daran zweifeln, dass ihnen jemand
Glauben schenkt, wo offensichtlich doch alle dieser Fachkraft nur positives
unterstellen. Sie zweifeln damit auch an ihrer eigenen Wahrnehmung, wo doch alle
anderen dies offensichtlich gegenteilig wahrnehmen.
Wenn
sie
den
Missbrauch
dennoch
aufdecken,
müssen
sich
gravierende
Folgeprobleme fürchten, falls es dem Täter oder der Täterin gelingt, die anderen
Personen- gruppen davon zu überzeugen, dass ihre Behauptung auf einer
Fehldeutung oder ähnlichem beruht. Es ist daher zu vermuten, dass wie beim
Missbrauch allgemein gerade auch beim Missbrauch in Institutionen bislang noch
vieles im Dunkelfeld liegt.
Folgen für das Team
Wird ein Missbrauch dennoch aufgedeckt und bewiesen, so bleibt dies zwangsläufig
auch nicht ohne Folgen für das Team. Solch ein Vorkommen löst eine Welle von
Emotionen aus, denn auch die KollegInnen, MitarbeiterInnen und Vorgesetzten
wurden getäuscht, manipuliert, für die Zwecke der TäterInnen missbraucht.
Manche mögen sich schuldig fühlen,. weil sie mögliche Anzeichen nicht ernst
genommen haben oder weil sie von kollegialen Hilfestellungen des Täters / der
Täterin (z. B. der Übernahme von unbeliebten Diensten) profitiert haben.
Schlussfolgerungen
Insbesondere die Opfer, aber eben auch das Team brauchen demzufolge
Hilfestellung bei der Verarbeitung des Vorfalls. Denn problematisch an diesen
TäterInnenstrategien ist: Es sind zum einen Verhaltensweisen, die an sich keine
Hinweise geben, sondern stattdessen sowohl die Kinder, als auch deren Eltern und die
Fachkräfte dazu veranlassen, diesen Menschen alles Mögliche zuzutrauen, aber
keine Gewaltbereitschaft. Sind die Strategien einmal bekannt, so besteht zum
anderen die Gefahr, dass zu schnell jene Fachkräfte in Verdacht geraten, die sich
34
besonders engagieren und sich durch empathisches und kollegiales Verhalten
auszeichnen.
Eine solche Verunsicherung würde zum einen den Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht. Zum zweiten würde dies unsere Zusammenarbeit im Team erheblich stören.
Zum dritten würden wir den potentiellen TäterInnen damit nur neue Gelegenheiten
bieten, tätlich zu werden, denn sie wüssten auch diese Veränderung wieder für sich
zu nutzen.
Die Lösung liegt vielmehr darin, sich der Möglichkeit eines Täters/einer Täterin in den
eigenen Reihen bewusst zu werden, also eine entsprechende institutionelle
Aufmerksamkeit und Wachsamkeit zu entwickeln, und mit Blick auf die bekannten
TäterInnenstrategien Gegenstrategien zu entwickeln.
(Text erstellt bei Allerleirauh e.V. nach Fortbildung von Dr. C . Bundschuh)
Berufsbedingte Belastungen in der Traumaarbeit: Sekundärtraumatierung
Die Belastung der Klientinnen, in der Kombination mit begrenzten Ressourcen und
Unterstützungsmöglichkeiten, kann eine große Herausforderung darstellen und in der
Folge zu berufsbedingten Belastungen führen. Ausschlaggebend dafür ist der direkte
Kontakt mit traumatisierten Menschen oder dem von ihnen berichteten Traumamaterial,
welcher einen empathischen Bezug zu dem emotionalen Zustand und Leid anderer
Personen bedingt. Der tagtägliche Umgang mit Traumamaterial kann seitens der
Helferinnen zu einer Erschütterung des Weltbilds führen.
Sekundärtraumatisierung
Unter Sekundärtraumatisierung fast man jene Belastungen zusammen, die speziell in
der Zusammenarbeit mit traumatisierten Menschen entstehen können. Dabei erleben
die Helferinnen ähnliche Symptome, wie sie von traumatisierten Menschen berichtet
werden: Alpträume, intrusive Gedanken und Bilder, Depression, Gereiztheit,
Bedrohungsgefühle
können
einhergehen
mit
sozialem
Rückzug,
Konzentrationsschwierigkeiten und erhöhtem Konsum von Alkohol und Medikamenten.
Sekundärtraumatisierung wird durch die dissoziative Verarbeitung von Traumamaterial
ausgelöst. Dissoziative Verarbeitung zeigt sich z.B. in emotionaler Taubheit oder einer
veränderten Zeitwahrnehmung während man mit Traumamaterial konfrontiert ist. Das
35
eigene Handeln wird als automatisiert, wie auf Autopilot, erlebt, während die äußere Welt
unreal oder traumähnlich erscheint.
Dies kann die Entwicklung von Sekundärtraumatisierung zur Folge
haben, da in diesem Zustand die Gedächtnisprozesse verändert
ablaufen: Dabei wird das Traumamaterial ohne Informationen über Ort
und Zeitpunkt des Geschehens und mit einer geringeren Differenzierung
zwischen der eigenen und anderen Personen abgespeichert. So wird die
Bedrohung als aktuelle, gegen die Helferin gerichtete Bedrohung
erinnert.
Sekundärtraumatisierung kann sich langsam aufbauen, zumeist beginnt
sie jedoch direkt mit einer Reihe unterschiedlicher Symptome.
Sekundärtraumatisierung ist sehr beeinträchtigend und birgt ein hohes
Chronifizierungsrisiko. Deswegen empfiehlt es sich der Prävention
ausreichend Beachtung zu schenken, wenn man mit traumatisierten
Klientinnen oder potenziell traumatisierenden Materialien wie Interviews
und Berichten arbeitet.
Dabei sollte sich die Prävention auf drei Bereiche stützen:
•
•
•
Regelmäßiges Screening auf Traumasymptome
Ein individuelles Stress-Bewältigungsprogramm, z.B.
bestehend aus Sport, Imaginationsübungen oder Yoga
Prozessierung des Traumamaterials, z.B. in Form von
Debriefing, Supervision, Berichten, oder Symbolisierungen.
Da Sekundärtraumatisierung ein Stress-Syndrom ist, ist es wichtig seine
Entspannungsfähigkeiten regelmäßig zu trainieren, nicht erst nach dem Einsetzen
erster Belastungsanzeichen. Entspannungsfähigkeit ist keine feststehende
Persönlichkeitseigenschaft, sondern lässt sich durch verschiedene Techniken, aber
auch Meditationen, Sport und kreative Hobbies verbessern.
Da sie durch dissoziative Prozesse ausgelöst wird, ist es wichtig sich seines eigenen
Verarbeitungsstils bewusst zu werden. Dazu sollten Sie ihre Reaktionen auf
Traumamaterial mit Kolleginnen oder Supervisorinnen besprechen. Gestalten sie das
Setting, in dem Sie mit Traumamaterial konfrontiert werden, so, wie es Ihren
Bedürfnissen entspricht (Sitzposition, zeitliche Gestaltung, Vor- und Nachbereitung).
Wenn Sie bemerken, dass sie Symptome einer Sekundärtraumatisierung entwickeln,
sollten sie sich mit Ihrer Supervisorin in Kontakt setzen und ein Debriefing
organisieren. Bemühen Sie sich mehr Sport zu machen und das verstärkte Grübeln
durch angenehme Tätigkeiten zu unterbrechen. Falls Sie Intrusionen entwickelt
haben (sich aufdrängende Bilder, Gedanken, oder Alpträume) sollten Sie in
Erwägung ziehen die betreffenden Traumainhalte mit Ihrer Supervisorin zu
prozessieren und sie mittels Imaginationsübungen zu distanzieren (z.B. die TresorÜbung). Vermeiden Sie für eine Weile die Konfrontation mit ähnlichem
Traumamaterial. Machen Sie regelmäßig stabilisierende Imaginationsübungen.
36
Die Erhaltung der psychische Gesundheit von Helferinnen ist also kein Luxus,
sondern ganz im Gegenteil ein wesentlicher Teil der Arbeit, der sowohl von den
Helferinnen als auch der Organisation, für die sie arbeiten zu verantworten ist.
Sexueller Missbrauch durch Professionelle in Institutionen
Prävention
Wesentliche Ziele:
• Verhindern von möglichem Missbrauch bzw. Grenzüberschreitungen im Vorfeld
schon zu begegnen
•
Verfahren für den Fall eines vermuteten oder erwiesenen Übergriffs zu
erarbeiten.
Kein Präventionskonzept kann sexualisierte Gewalt in Institutionen generell verhindern.
Dennoch kann Prävention zu einer Sensibilisierung in den jeweiligen Organisationen
beitragen sowie dazu dienen, die Rechte von Kindern, Jugendlichen, jungen Männern
und Frauen und den Kinderschutz zu stärken.
Maßnahmen auf der politischen Ebene/ Ebene des Trägers
- uneingeschränkte Ächtung sexualisierter Gewalt
-
Entwicklung und Einhaltung von Qualitätsstandards
Maßnahmen für Leitung und MitarbeiterInnen einer Institution
-
Entwicklung von Ethikrichtlinien, bzw. Leitbild für die Einrichtung (s. Beispiele)
- Selbstverpflichtung aller MitarbeiterInnen auf diesen Ehren-/ Verhaltenskodex (s.
Beispiele)
- Richtlinien für das Einstellungsverfahren:
- den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in allen
Einstellungsgesprächen ansprechen
- Selbstverpflichtung als Zusatzvereinbarung für Arbeitsverträge
- Verlangen eines erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor der Anstellung
-
Sensibilisierung durch Anregung eines innerinstitutionellen Diskurses zum Thema
- Fortbildungsangebote und Schulung aller MitarbeiterInnen im Bereich Sexualität/
sexualisierte Gewalt
-
Reflektion von Machtstrukturen und Konzeption
-
Einrichtung eines transparenten Beschwerdemanagements
37
Maßnahmen für die konkrete Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
-
Enttabuisierung von Sexualität, sexualpädagogische Angebote
-
Thematisierung von sexualisierter Gewalt, auch in Betreuungsverhältnissen
-
Partizipation an Vereinbarungen und Regelwerk der Einrichtung
-
Aufklärung über Kinderrechte und -pflichten
-
klare Grenzen und eine transparente Kultur des „was ist erlaubt, was verboten?“
-
klares Vorgehen im Umgang mit Regelübertretungen und Grenzverletzungen
-
interne und externe Beschwerdestellen institutionalisieren (Ombudsfrau/-mann,
Fachberatungsstelle/ Jugendamt) – entsprechend der Zielgruppe
Maßnahmen zur Intervention
Sexualisierte Gewalt innerhalb der Institution löst für alle Beteiligten eine krisenhafte
Situation aus, deren konstruktive Bewältigung eine hohe Professionalität erfordert.
Maßnahmen auf der politischen Ebene/ Ebene des Trägers
- Sanktionierung von TäterInnen und tatunterstützenden Faktoren
Maßnahmen auf der Ebene von Leitung
- Moderation von Klärungsprozessen
-
Schutz des Klientels/ des Teams
-
Nachsorge/ Hilfe zur Verarbeitung
Maßnahmen auf der Ebene der pädagogischen Fachkräfte
- Supervision, Fortbildung
-
Möglichkeiten der Benennung von Auffälligkeiten
-
Reflektion/ Umgang mit eigener Betroffenheit
-
Nachsorge/ Hilfe zur Verarbeitung
Maßnahmen für die konkrete Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen/ der Klientel
- transparente Beschwerdemöglichkeiten
-
Re-Victimisierung
-
Nachsorge/ Hilfe zur Verarbeitung
38
Strukturelle Risiko- und Schutzfaktoren in Einrichtungen
Ein wesentlicher Risikofaktor ist die Abhängigkeit bestimmter Standards oder Strukturen
innerhalb der Institution vom Engagement und der Fachlichkeit der einzelnen Fachkräfte.
Weitere sind:
-
diffuse Leitungsstrukturen, bei denen eine fachliche Kontrolle unzureichend
wahrgenommen wird bzw. autoritäre Leitungsstrukturen, bei denen
Entscheidungen vor dem Hintergrund institutioneller Machtstrukturen und weniger
auf der Basis von Fachlichkeit getroffen werden
-
diffuse oder autoritäre Teamstrukturen, bei denen die ‚Macht des Stärkeren’ gilt
und es Seilschaften gibt bzw. die Zusammenarbeit von Einzelpersonen abhängt –
unzureichende/ keine Transparenz über Privatkontakte unter den Teammitgliedern
bzw. keine Differenzierung zwischen privaten und beruflichen Kontakten
-
Kooperation mit anderen Einrichtungen (z.B. Jugendamt) hängt ab von
Einzelpersonen oder von den Interessen der Institution, wird vernachlässigt oder
findet ‚nach Belieben’ statt
-
das pädagogische Konzept ist uneinheitlich und undurchschaubar, es gibt kein
oder kein transparentes Beschwerdemanagement und eine unzureichende oder
keine Partizipation der Kinder und Jugendlichen oder aber Erziehung zu ‚blindem
Gehorsam’
-
die Gestaltung der Räumlichkeiten ist uneinheitlich, eher zwanghaft und wenig
kindgerecht oder aber schlampig/ verwahrlost
-
der Umgang mit Nähe und Distanz ist uneindeutig (z.B. generelles Duzen) oder
gar respektlos bis hin zu persönlichen Grenzverletzungen, unzureichende
Transparenz der Privatkontakte zur Leitung, zu KollegInnen, Kindern und
Jugendlichen oder auch private Verstrickungen
-
die Kooperation mit Eltern/ Personensorgeberechtigten ist uneinheitlich, es
gibt Sonderrechte bzw. Benachteiligungen von Einzelpersonen. Es gibt keine oder
nur eine scheinbare Transparenz über private Kontakte.
-
Institutionelle Regeln sind diffus, sich widersprechend, unverbindlich oder rigide/
ideologisch geprägt bzw. von Machtpositionen abhängig.
Widerstandsmöglichkeiten sind abhängig vom Status in der Gruppe bzw. der
Stellung bei den pädagogischen Fachkräften
-
Prävention von sexuellem Missbrauch orientiert sich an (fachlichen) Mythen, es
gibt Rede-/Schweigegebote.
-
Sexualerziehung ist abhängig vom (ideologisch geprägten) Wertesystem
einzelner PädagogInnen oder aber rigide und schreibt das Redetabu über
sexuelle Grenzverletzungen fest. Tabuisierung von Sexualität verstärkt das
Schweigegebot der Opfer und bietet TäterInnen Möglichkeiten, sexuelle
Grenzverletzungen und sexuelle Missbrauchshandlungen als fachliche
Interventionen umzudeuten. Regeln und Umgang mit altersgerechter Sexualität
39
hängt von der Fachlichkeit einzelner ab, sexuelle Übergriffe unter Kindern und
Jugendlichen werden fälschlicherweise als normale altersgerechte Sexualität
bewertet. ‚Doktorspiele’ und Sexualität unter Jugendlichen finden im Verborgenen
statt.
-
Mädchen- und Jungenbilder sind traditionell geprägt
-
(Non)Verbale Hinweise von Kindern und Jugendlichen auf Übergriffe und
strafrechtlich relevante Formen der Gewalt durch Erwachsene werden
bagatellisiert, nicht ernst genommen oder mit rigiden Sanktionen belegt. Oder als
Folge von familialen Belastungen bzw. normales kindliches Sexualverhalten
umdefiniert.
Schutzfaktoren:
- klare Leitungs- und Teamstrukturen, eine persönliche respektvolle, an
Fachlichkeit orientierte Zusammenarbeit, Transparenz über Privatkontakte unter
den Teammitgliedern
- regelmäßige, klar strukturierte Kooperation mit Jugendamt und
(therapeutischen) Fachdiensten
- klare pädagogische Konzeption, Beschwerdemanagement, Rechte von
Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung, Partizipation,
Förderung der Widerstandskraft gegen (sexuelle) Übergriffe
- altersgerechte, übersichtlich strukturierte und lebensfroh gestaltete
Räumlichkeiten
- verbindlicher, fachlich reflektierter und transparenter Umgang mit Nähe und
Distanz gegenüber KollegInnen, Eltern, Kindern und Jugendlichen
- klare Konzeption der und regelmäßige Zusammenarbeit mit Eltern und
Personensorge-berechtigten, keine Sonderrechte für einzelne Eltern doch
Regelungen im Interesse einzelner Kinder/ Jugendlicher, Transparenz über
bestehende Privatkontakte zu Eltern/ Personensorge-berechtigten.
Institutionelle Regeln:
- verbindliche und transparente Qualitätsstandards für den grenzachtenden
Umgang der MitarbeiterInnen mit Kindern und Jugendlichen (z.B. keine
Kosenamen, grenzwahrende Kleidung im Dienst)
- klare, schriftlich fixierte Gruppenregeln zum grenzachtenden Umgang der Kinder
und Jugendlichen untereinander, z.B.
- Doktorspiele sind Kinderspiele ohne Erwachsene, ältere Kinder und
Jugendliche
- Keine/r darf einem Kind weh tun!
- keine Überredung/ Drohung
- Hilfe holen ist kein Petzen!
40
- Widerstandsmöglichkeiten einzelner Kinder und Jugendlicher gegenüber
(sexuellen) Grenzverletzungen werden gefördert
- Prävention gegen sexuellen Missbrauch ist fest im Konzept verankert,
durch: Information von Mädchen und Jungen, Selbstbehauptung, Elternarbeit,
Fortbildungen der Fachkräfte.
- emanzipatorische Sexualerziehung, die Grenzen zwiscdhen den
Generationen und persönliche Grenzen einzelner Kinder und Jugendlicher in
Abhängigkeit ihrer kulturellen Hintergründe achtet; klare, die persönlichen
Grenzen der einzelnen achtender und offener Umgang mit Doktorspielen/ mit
altersgerechter Sexualität
- reflektierte Mädchen- und Jungenbilder
- im konkreten Einzelfall werden (non)verbale Hinweise der Kinder und
Jugendlichen auf sexuelle Grenzverletzungen durch Erwachsene von
Teammitgliedern oftmals erkannt und von Kindern häufig (gegenüber
Außenstehenden) benannt. Kinder und Jugendliche solidarisieren sich und
setzen sich gemeinsam zur Wehr.
Interventionsschritte bei sexuellem Missbrauch durch Mitarbeiter in Institutionen
der Jugendhilfe – ein Beispiel
aus: Mechthild Gründer in Fegert/ Wolff (Hg.): Sexueller Missbrauch durch Professionelle
in Institutionen. Prävention und Intervention. Ein Werkbuch.
•
Umgang mit der Aussage eines Opfers
- Glauben schenken!
- Dokumentieren!
- Ermutigen!
- Begleitung des Opfers durch Vertrauensperson sichern!
•
Umgang mit dem Wunsch des/ der Betroffenen nach Geheimhaltung
- keine Geheimhaltung zusichern!
- Aufklären über die Notwendigkeit von Unterstützung durch andere bei der
Intervention.
- Ängste des/ der Betroffenen ernst nehmen
- Selbstbestimmungsrechte wahren!
•
Information der Leitung
•
Information des Trägers
•
juristische Hilfe für die Leitung
•
Information des Jugendamtes
•
Information der Aufsichtsbehörde
•
Information der Eltern bzw. der Personensorgeberechtigten
41
•
Konfrontation des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin
- bestenfalls durch fallzuständige/n MitarbeiterIn des Jugendamtes und Leitung
der Institution
- Dokumentieren!
- typische Strategien beachten
•
Trennung von Opfer und Täter
- wichtig für den Opferschutz!
- nicht das Opfer, sondern der/ die Beschuldigte/r verlässt die Einrichtung
- sofortige Beurlaubung ist arbeitsrechtlich möglich
- ggfs. Haus- und Umgangsverbot aussprechen
- u.U. „go-order“ nach §1666 BGB, die dem/ der Beschuldigten untersagt, sich
dem Kind innerhalb eines bestimmten Radius zu nähern
•
Anhörung des Opfers im Rechtskontext
- beachten: Opfer steht womöglich stark unter Druck und hat Angst
- zunächst beim zuständigen Jugendamt oder auch durch Familienrichter
- Belastungen für das Opfer reduzieren
•
Anzeige ja oder nein?
•
Hilfsangebote für den/ die Betroffene/n, alle Kinder der Gruppe,
MitarbeiterInnen, Eltern, Institution
42
Differenzierung unterschiedlicher Arten von Grenzverletzung
•
Grenzverletzungen:
Unabsichtlich verübt und/ oder aus fachlichen bzw. persönlichen
Unzulänglichkeiten oder einer „Kultur der Grenzverletzungen“ resultierend
•
Übergriffe:
passieren nicht zufällig/ aus Versehen, sondern resultieren aus
persönlichen und/ oder grundlegenden fachlichen Defiziten. Sind Ausdruck
eines unzureichenden Respekts gegenüber Mädchen und Jungen sind. In
einigen Fällen gehören sexuelle, psychische und körperliche Übergriffe
durch PädagogInnen zur strategischen Vorbereitung eines sexuellen
Missbrauchs/ Machtmissbrauchs durch eine gezielte Desensibilisierung.
•
Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt:
(wie z.B. körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch/ sexuelle Nötigung und
Erpressung).
Rechtsnormen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern
§176a schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
§ 174 sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
§ 174a sexueller Missbrauch von Gefangene, behördlich Verwahrten oder
Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
§174c Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs-,
oder Betreuungsverhältnisses
§177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
§178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
§179 Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
§182 Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
§184 Verbreitung pornographischer Schriften
Es gibt (noch) keine gesetzliche Anzeigepflicht bei (Verdacht auf) sexuellen
Missbrauch. In die Entscheidung, eine Strafanzeige zu erstatten oder oder nicht, sollte
altersangemessen der/ die Betroffene selbst unbedingt eingebunden sein.
43
Übersicht der verschiedenen Straftatbestände „Sexueller Missbrauch
und andere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“
nach Alter
Altersbegrenzung
Betroffene
Betroffener
Personenkreis
Einschränkungen
Unter 14
§ 176 (Sexueller
Missbrauch von Kindern),
§176a (Schwerer sexueller
Missbrauch von Kindern)
(alle Kinder unter 14)
Unter 16
§174 (Sexueller
Missbrauch von
Schutzbefohlenen) (1)1.
(leibliche Kinder und
Stiefkinder und
Personen, die anvertraut
sind zur Erziehung, zur
Ausbildung oder zur
Betreuung in der
Lebensführung)
Unter 16
§ 182 (Sexueller
Missbrauch von
Jugendlichen) (1)
Täter über 18, außerdem
Ausnutzung einer
Zwangslage oder gegen
Entgelt
Unter 16
§ 182 (Sexueller
Missbrauch von
Jugendlichen) (2)
Täter über 21, Ausnutzung
der fehlenden Fähigkeit
des Opfers zur sexuellen
Selbstbestimmung.
Verfolgung nur auf
Strafantrag, d.h. Kläger ist
nicht die Staatsanwaltschaft!
44
Unter 18
§ 174 (Sexueller
Missbrauch von
Schutzbefohlenen ) (1)2.
(Personen, die
anvertraut sind zur
Erziehung, zur
Ausbildung oder zur
Betreuung in der
Lebensführung, unter
Missbrauch der
Abhängigkeit, außerdem
leibliche Kinder und
Stiefkinder)
§ 184 (Verbreitung
pornographischer
Schriften)
Ohne Altersangabe
§ 177 (Sexuelle Nötigung,
Vergewaltigung), § 178
(Sexuelle Nötigung und
Vergewaltigung mit
Todesfolge)
Ohne Altersangabe
§174 a (Sexueller
Missbrauch von
Gefangenen, behördlich
Verwahrten oder Kranken
und Hilfsbedürftigen in
Einrichtungen)
§ 174 c (Sexueller
Missbrauch unter
Ausnutzung eines
Beratungs-, Behandlungs, oder
Betreuungsverhältnisses)
§ 179 (Sexueller
Missbrauch
widerstandsunfähiger
Personen)
Zwang und Gewalt
müssen nachgewiesen
werden, bzw. schutzlose
Lage des Opfers
45
Quelle: www.planet-liebe.de
Das Problem mit dem Alter ... wer darf mit wem "mehr" machen?!?
Der §176 des Strafgesetzbuches schreibt vor, wer mit wem Sex haben darf. Ziel
dieses Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch durch Erwachsene
zu schützen. Durch diese Bestimmungen werden jedoch teilweise auch sexuelle
Kontakte Jugendlicher untereinander verboten.
Deutschland
A / B <14 14-15 16-17 18-21 > 21
< 14
14-15
16-17
18-21
> 21
A und B dürfen
A und B dürfen nicht
Siehe § 176 Strafgesetzbuch
A und B "dürfen", solange dies nicht entgeltlich oder unter Ausnutzung einer
Zwangslage stattfindet.
Es kann von Strafe abgesehen werden, "wenn bei Berücksichtigung des
Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering
ist" (§ 182 Abs. 4) (Anm.: Dieser Satz heißt nichts anderes, als dass beide es
wollten)
A und B "dürfen", solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle
Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere).
Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem
Interesse (§ 182 Abs. 3), zudem kann aus den gleichen Gründen wie bei von
Strafe abgesehen werden.
Das bei <14 / <14 begründet sich mit der Strafunmündigkeit von unter 14jährigen.
Ansonsten unterscheidet das Strafgesetzbuch nicht weiter, Sex zwischen 13 und
14jährigen wäre somit ebenfalls strafbar.
Weiterhin gibt es ein Diagnosekriterium in der psychatrischen Medizin, ab wann die
Diagnose Pädophilie gestellt wird. Dies ist u.a. dann erfüllt, wenn die Differenz
zwischen beiden mehr als 6 Jahre beträgt und eine der Beteiligen unter 14
Jahren alt ist. Dieses Kriterium ist unabhängig von den jeweiligen
Strafbestimmungen.
46
Literaturempfehlungen
Bücher
Bausum, Jakob/ Besser, Lutz/ Kühn, Martin/ Weiß, Wilma [Hg ]: Traumapädagogik.
Grundlagen, Arbeitsfelder und Methoden für die pädagogische Praxis.
Juventa 2009
Deegener, Günther: Kindesmissbrauch – Erkennen, helfen, vorbeugen
Beltz 2010
Delfos, Martine. F: Wie meinst du das? Gesprächsführung mit Jugendlichen.
Beltz 2007
Enders, Ursula: Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch.
Kiepenheuer und Witsch 2001
Enders, Ursula [Hg.]: Grenzen achten. Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen –
ein Handbuch für die Praxis.
Kiepenheuer und Witsch 2012
Fegert, Jörg und Wolff, Mechthild [Hg ]: Sexueller Missbrauch durch Professionelle in
Institutionen. Prävention und Intervention – ein Werkbuch
Votum 2002
Hermann, Judith: Die Narben der Gewalt. Traumatische Erfahrungen verstehen und
überwinden. Kindler 1994
Huber, Michaela: Trauma und die Folgen. Trauma und Traumabehandlung Teil 1 + 2.
Junfermann 2003
Körner, W und Lenz, a [Hg.]: Sexueller Missbrauch, Bd. 1
Hogrefe 2004
Perry, Bruce D./ Szalavitz, Maia: Der Junge, der wie ein Hund gehalten wurde. Was
traumatisierte Kinder uns über Leid, Liebe und Heilung lehren können. Aus der Praxis
eines Kinderpsychiaters. Kösel 2008
Reddemann, Luise: Psychodynamisch Imaginative Traumatherapie. PITT – Das Manual.
Klett-Cotta 2005
Reddemann, Luise/ Dehner-Rau, Cornelia: Trauma. Folgen erkennen, überwinden und an
ihnen wachsen. Trias 2004
Reddemann, Luise/ Krüger, Andreas: Psychodynamisch Imaginative Traumatherapie für
Kinder und Jugendliche. PITT-Kid – Das Manual. Pfeiffer bei Klett-Cotta 2007
Krüger, Andreas: Erste Hilfe für traumatisierte Kinder.Patmos 2007
Schemmel, Heike/ Schaller, Johannes [Hg. ]: Ressourcen. Ein Hand- und Lesebuch zur
therapeutischen Arbeit. dgvt-Verlag 2003
47
Weiß, Wilma: Philipp sucht sein Ich. Zum pädagogischen Umgang mit Traumata in den
Erziehungshilfen. Juventa 2004
Broschüren
Zartbitter Köln [Hg.] (2002): Das geplante Verbrechen. Sexuelle Ausbeutung durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Institutionen. Zartbitter Verlag, Köln
Zartbitter Köln [Hg.] (2007): Grenzen achten! Schutz vor sexuellen Übergriffen in
Institutionen. Zartbitter Verlag, Köln
Petze Kiel [Hg.] (2010): Sexuelle Übergriffe in der Schule. Leitfaden für Schulleitung,
Schulaufsicht und Kollegien zur Wahrung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts
von Schülerinnen und Schülern. A.C. Ehlers, Kiel
DJI impulse [Hg.] (2011): Sexuelle Gewalt gegen Kinder. Missbrauch in Institutionen.
Forschungsergebnisse und Empfehlungen für einen besseren Kinderschutz. Das
Bulletin des Deutschen Jugendinstituts 3/2011, Heft Nr. 95, Pinsker Druck & Medien
GmbH, Mainburg
Hamburger Sportbund [Hg.] (2011): Prävention sexualisierter Gewalt im Hamburger
Sport. Wie können wir Kinder und Jugendlichen vor Übergriffen wirksam schützen?
Informationen und Empfehlungen für alle Mitgliedsvereine und –verbände, Hamburg
IzKK [Hg.] (2007): IzKK-Nachrichten. Sexualisierte Gewalt durch Professionelle in
Institutionen. H. 1. IzKK Verlag, München
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. [Hrsg.] (2010):
Schutz vor sexualisierter Gewalt in Diensten und Einrichtungen. Arbeitshilfe. Berlin
Links
http://www.praetect.de/ Homepage des Bayrischen Jugendrings mit vielfältigen
Informationen und Materialien zum Thema „Prävention sexueller Gewalt in der
Kinder- und Jugendarbeit“
http://beauftragte-missbrauch.de/ Homepage der Unabhängigen Beauftragten zur
Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann, mit zahlreichen
Informationen und dem Download des Abschlussberichtes
http://www.dgfpi.de/ Homepage der Deutschen Gesellschaft für Prävention und
Intervention bei Kindesmisshandlung und –vernachlässigung e.V.
http://www.erzieherin.de/macht-und-sexualitaet-in-paedagogischen-beziehungen.php
http://www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/Fachinformationen/100_index.
php
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