Bericht des Stiftungsvorstandes am 7. Oktober 2011

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Bericht des Stiftungsvorstandes am 7. Oktober 2011
Bericht
des Stiftungsvorstandes
am 7. Oktober 2011
Pfarrer Erwin Meister – Vorstandsvorsitzender
Stiftungsrat
der Evangelischen Schulstiftung in Bayern
Bericht des Stiftungsvorstandes am 07.10.2011
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Qualifizierungsmaßnahme für Quereinsteiger und „Dritte Phase“
Im zurückliegenden Schuljahr 2010/2011 war die Arbeit Fortbildungsreferat geprägt durch
eine Vielzahl von Hospitationen und Veranstaltungen im Bereich der Qualifizierungsmaßnahme für Quereinsteigende. Das erste Abschlusscolloquium, an dem sechs Quereinsteiger/innen teilnahmen, fand am 28. Juli 2011 statt. Alle Teilnehmenden haben das Colloquium
bestanden und bedankten sich sehr für die Möglichkeit, an dieser Qualifizierungsmaßnahme
teilhaben zu können, die auch qualitativ sehr gut bewertet wurde.
Im laufenden Schuljahr 2011/12 nehmen wiederum fünf Lehrkräfte an der Qualifizierungsmaßnahme für Quereinsteiger teil, sowie elf Lehrkräfte an der Weiterbildung „Dritte Phase“.
Es ist erfreulich zu sehen, dass beide Qualifizierungsmaßnahmen so populär und gut besucht
sind.
Mit diesem Kurs der „Dritten Phase“ hat die Evangelische Schulstiftung zwanzig einjährige
Fortbildungen in Folge durchgeführt und wird dies anlässlich der Tagung der Leitenden im
März entsprechend würdigen und feiern.
„Parsberger Modell“
Im diesem Schuljahr hat die Realschule und das Gymnasium des Diakoniewerk Neuendettelsau mit jeweils einer 5. Klasse mit dem reformorientierten Schulprojekt nach dem „Parsberger
Modell“ begonnen. Lehrkräfte an beiden Schulen wurden ein Jahr aus Mitteln der Schulstiftung bei der Vorbereitung unterstützt, um z.B. Exkursionen und Hospitationen durchführen,
Arbeitsmaterialien erstellen und Fortbildungen besuchen zu können. Sie wurden dabei von
einem Projektmitglied des „Parsberger Modells“ begleitet und unterstützt. Wolfgang Endres,
Pädagoge und Referent in der Lehrerfortbildung, Gründer des »Studienhauses am Dom« in St.
Blasien, lud Schüler, Eltern und Lehrkräfte am 27. September 2011 aus diesem Anlass zu
einem großem Fortbildungstag ein.
„Bausteine eines Rahmenkonzepts Evangelischer Schulen“
Evangelische Schulen haben sich unterschiedlich entwickelt. An verschiedenen Schularten
und an unterschiedlichen Schulstandorten sind unterschiedliche Konzepte nötig und möglich.
Evangelische Schulen sollen jedoch durch ein Rahmenkonzept als solche erkennbar sein.
Eine Arbeitsgruppe (Erwin Meister, Eckhard Landsberger, Hubertus Gieck, Rita FreundSchindler und Dr. Uwe Steinbach) hat im Rahmen einer Klausursitzung einen ersten Entwurf
der „Bausteine eines Rahmenkonzepts Evangelischer Schulen“ erarbeitet.
Diese sind eine pädagogische Umsetzung der Kompetenzaussage der Evangelischen Schulstiftung „Miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit“. Die Gremien
der Evangelischen Schulstiftung werden diesen ersten Entwurf diskutieren ehe er im kommenden Jahr von Stiftungsrat und Landeskirchenrat verabschiedet werden soll.
Neugründungen evangelischer Schulen im Schuljahr 2011/12
Mit dem Schuljahr 2011/2012 beginnen so viele Evangelische Schulen neu wie bisher in noch
keinem anderen Jahr seit Bestehen der Evangelischen Schulstiftung in Bayern.
Zu nennen ist als größte Schule, das von der Stadt Würzburg übernommene MozartSchönborn-Gymnasium und künftige Evangelische Gymnasium Würzburg. Mit über 40 Lehrkräften und knapp 400 Schülern ist es unter den Evangelischen Schulen gleich ab Beginn eine
der größeren Schulen geworden. Die jetzt vor dem Schulträger liegende Aufgabe - die mit
Unterstützung durch die Evangelische Schulstiftung in Bayern bewältigt werden muss - ist es,
aus einem städtischen Gymnasium ein Gymnasium zu machen, das mit Recht den Namen
Evangelisches Gymnasium trägt.
Neu begonnen hat ein weiteres Gymnasium, nämlich das Lukas-Gymnasium in München mit
einer Klasse, vorläufig noch in leerstehenden Räumen der Hauptschule. Damit hat der Schul-
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träger nach Grund- und Hauptschule sowie Realschule nun mit dem Gymnasium im allgemeinbildenden Bereich ein rundes Schulangebot.
Die Wilhelm-Löhe-Schule in Nürnberg beginnt mit einer FOS 13, die als Ergänzung der
Fachoberschule und parallel zum Gymnasium zur allgemeinen Hochschulreife führt.
In Nördlingen sind die vorhandenen beruflichen Schulen für Kinderpflege, Hauswirtschaft
Altenpflege und Altenpflegehilfe durch eine Berufsfachschule für Ergotherapie ergänzt worden.
Durch das Diakoniewerk Neuendettelsau sind in Roth und Heilsbronn Berufsfachschulen für
Altenpflegehilfe begonnen worden. Der Fachkräftebedarf im Pflegebereich zwingt zu Ausbildungsanstrengungen, denen sich auch die evangelischen Schulträger stellen wollen.
Zuschüsse aus kirchlichen Mitteln
Aus der letzten Stiftungsratssitzung haben wir den Auftrag mitgenommen zu prüfen, wie die
finanzielle Förderung von neugegründeten Schulen aus kirchlichen Mitteln aussehen kann. Im
Zielkonflikt zwischen eigentlich schon knapper Mittel für die bestehenden geförderten Schulen und dem Anliegen erwünschte Schulneugründungen ebenfalls bestmöglich zu fördern
wird die Variante diskutiert, dass Zuwächse bei den kirchlichen Mitteln in erster Linie bei der
Förderung von neuen Schulen eingesetzt werden, wenn vergleichbare Schulen kirchliche Zuschüsse zum laufenden Betrieb bekommen.
Neue Entwicklungen Staatliche Schulfinanzierung
Die in den letzten Sitzungen des Stiftungsrates berichteten Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Altenpflegeschulen, sind zwar in der Substanz noch nicht ausgeräumt. Mit einem
kurz vor der Sommerpause ausgearbeiteten Kompromiss zwischen verschiedenen Ministerien
unter Federführung des Kultusministeriums und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege, nämlich für die Berufsfachschulen für Altenpflege und -hilfe durch einen
freiwilligen Zuschlag einen Betriebszuschuss von 100% der Bemessungsgrundlage zu simulieren und pro Klasse zusätzlich eine freiwillige Leistung von 19.000 € pro Jahr zu zahlen,
kommt in die Diskussion und in die Situation erst einmal Ruhe und Kalkulationssicherheit.
Trotzdem muss die Ausbildung für diesen wichtigen Berufszweig weiter beobachtet und in
der politischen und ministeriellen Umgebung weiterhin argumentiert und überzeugt werden.
Mit dem Schuljahr 2011/2012 sind im Schulfinanzierungsgesetz die Zuschüsse für Grundund Hauptschulen von der bisherigen sogenannten Spitzabrechnung auf ein Pauschalmodell
umgestellt worden. Die vertraglichen Regelungen zwischen dem Freistaat Bayern und der
Evang.-Luth. Kirche in Bayern aus dem Jahr 1924 gehen dieser gesetzlichen Änderung allerdings vor. Das heißt die evangelischen Träger von Grund- und Hauptschulen haben die Möglichkeit weiterhin so bezuschusst zu werden wie Kosten an vergleichbaren staatlichen Schulen
anfallen. Nach unserer Kenntnis wählen bisher nur zwei Träger evangelischer Volksschulen
den Weg der Pauschalierung, wie er im Schuljahr 2010/2011 für die Erstattung der Personalkosten begonnen und nun - ergänzt durch die Bezuschussung der Sachkosten - eingeführt
wurde. Im Normalfall werden nach unserer Einschätzung die Kosten in der bisherigen Weise
günstiger erstattet, obwohl die Wartezeit bis zum Fluss der Mittel länger und der Verwaltungsaufwand erheblich höher ist.
Wir werden im Verbund der Grund- und Hauptschulen die Entwicklung beobachten und den
verschiedenen Schulträgern, dort wo der Rat gesucht wird, entsprechend zur Seite stehen.
Veränderung des BayEUG hin zur Inklusion behinderter Kinder und Jugendlicher
Mit dem Schuljahr 2011/2012 treten die umfangreichen Änderungen im BayEUG in Kraft,
welche helfen sollen die UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte Behinderter im
Schulbereich einzuführen bzw. besser umzusetzen. Neben den bisherigen Möglichkeiten ge-
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meinsamen Lernens von Kindern mit und ohne zusätzlichen sonderpädagogischen Förderbedarf z.B. in Partnerklassen wurde die Möglichkeit eröffnet, dass insbesondere Grund- und
Hauptschulen zu Schulen mit dem Profil ‚Inklusion’ bei zusätzlicher dafür notwendiger Unterstützung bestimmt werden. Der Zeitraum zwischen der Verabschiedung des Gesetzes am
13.07.2011 und der Umsetzung mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 hat zu manchen kuriosen Entwicklungen geführt (so waren zum Teil die Schulen mit dem Profil Inklusion bereits
zu einem Zeitpunkt festgelegt, als das Gesetz noch gar nicht beschlossen worden war).
Insbesondere hat sich für betroffene Kinder, Eltern, Lehrkräfte und Schul- oder Schulsachaufwandsträger durch die kurze Übergangszeit noch manches an Unsicherheit ergeben.
Die Stellungnahme zu diesen Änderungen, die wir in einer Anhörung im Bayerischen Landtag vorgetragen und auch weiter veröffentlicht haben, wurde von verschiedenen Seiten als
sachgerecht und ausgewogen bezeichnet. Wir beobachten nun als Schulen in freier Trägerschaft, die in den gesetzlichen Änderungen derzeit nur am Rande vorkommen, wie sich die
Veränderungen bei unseren Förderschulen und den allgemein bildenden Schulen auswirken.
Unser Anliegen ist es, die aus Sicht des christlichen Menschenbildes sehr sinnvolle Zielrichtung der UN-Menschenrechtskonvention zu unterstützen und dort wo wir können, gelingende
Beispiele zu schaffen, ohne dass auf das hohe Niveau, wie es an den Förderschulen vorhanden
ist, verzichtet wird.
Auf der anderen Seite ist es aber unsere Aufgabe darauf zu achten, dass insbesondere die
kirchlichen Schulen in der Ausstattung und bei den Rahmenbedingungen auch die Möglichkeit haben, die an den staatlichen Schulen vorgesehenen und beabsichtigten Verbesserungen
durchzuführen. Beobachtungen bitten wir nicht nur dann, wenn wir danach fragen, sondern
auch dann, wenn etwas auffällt was für die Vertretung der Evangelischen Schulen in dieser
Sache wichtig ist, an die Geschäftsstelle weiterzugeben. Wir werden dies sammeln und bei
den regelmäßig stattfindenden Abstimmungsgesprächen mit dem Kultusministerium vorbringen.
Fachtag am 23.11.2011 : „Möglichkeiten und Grenzen inklusiver Beschulung“
Die Zusammenarbeit mit dem Katholischen Schulwerk wird nicht nur durch gemeinsame
Fortbildungsangebote gepflegt und ständig vertieft, sondern auch durch einen Fachtag am
23.11.2011 an der Katholischen Akademie in München zum Thema „Möglichkeiten und
Grenzen inklusiver Beschulung“ ergänzt. Der Schwerpunkt des Fachtags ist die Sensibilisierung und Information insbesondere der Schulleitungen an allgemeinbildenden und beruflichen
Schulen, denen anhand von Praxisbeispielen die Möglichkeiten einer inklusiven Schule in
ihrem Arbeitsfeld aufgezeigt werden soll.
Personelle Veränderungen an den Schulstandorten
Zum neuen Schuljahr gibt es an vielen Schulstandorten personelle Veränderungen. Wir stellen
Ihnen hier die neuen Schulleitungen in alphabetischer Reihenfolge der Trägereinrichtungen
vor.
Mit Herrn Hermann Berst als Schulleiter und Herr Horst Silbermann als Stellvertreter führen
die beiden bisherigen Leitungskräfte das neue Evangelische Gymnasium in der Trägerschaft
der „Evangelisches Gymnasium Würzburg gGmbH“.
Mit der kommissarischen Schulleitung der Fachakademie für Sozialpädagogik des Diakonissen-Mutterhauses Augsburg wurde in der Nachfolge von Frau Hertha Döhler-Rüsel ab September Frau Irina Schumacher beauftragt.
Beim Diakoniewerk Neuendettelsau haben sich folgende Veränderungen ergeben:
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Frau Heike Geßner wurde im Zuge der Ruhestandsversetzung von Herrn Horst Hengelein mit
der Schulleitung der Realschule beauftragt. Zur Stellvertreterin wurde Frau Dr. Claudia
Grimmer ernannt.
Als Nachfolgerin der ebenfalls in den Ruhestand getretenen Leiterin der Beruflichen Schulen,
Frau Fiona Porter, wurde Frau Studiendirektorin Gabriele Metzger berufen.
Mit der Leitung der Heilpädagogischen Tagesstätte Bruckberg wurde Frau Sonja Keil beauftragt.
In Heilsbronn wurde eine Berufsfachschule für Altenpflegehilfe neu gegründet, die Leitung
dieser Einrichtung wurde Herrn Gerhard Reitzammer übertragen.
In der Berufsfachschule für Kinderpflege des Diakonischen Werkes Würzburg wurde Frau
Katja Keller-Wolf mit der stellvertretenden Schulleitung betraut.
Mit der Leitung des Gymnasiums im Aufbau der Lukas-Schule in München wurde Herr Jörg
Birnbacher beauftragt.
Die Fachakademie für Sozialpädagogik der Rummelsberger Dienste für Menschen gGmbH
wird seit Beginn des Schuljahres von Herrn Diakon Johannes Haeffner geleitet. Der bisherige
Schulleiter, Herrn Pfr. Dr. Ulrich Schindler, widmet sich künftig ganz als Ausbildungsleiter
der Diakonenausbildung und hat einen Lehrauftrag an der Evangelischen Hochschule Nürnberg angenommen.
Wir wünschen allen Schulleitungen für die verantwortungsvolle Aufgabe Gottes Segen, Kraft,
Mut und die Gabe, mit den verschiedenen Bezugsgruppen im Lebensraum Schule gut in Kontakt zu kommen.
In der Vereinbarung, die Sie alle mit uns geschlossen haben, steht in §4 (6b): „ Der Träger
wird der Schulstiftung bei der Anstellung oder Beförderung von Mitarbeitenden, die für Leitungsaufgaben vorgesehen sind, rechtzeitig vorher Unterlagen über die zur Auswahl stehenden Bewerber vorlegen.“ Ich verstehe diesen Satz so, dass die Unterlagen aller Bewerber und
nicht nur der/ des vom Träger ausgewählten Bewerberin/ Bewerbers der Schulstiftung vorzulegen sind, damit wir bei der Überprüfung der fachlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen umfassend beraten können. Selbstverständlich hat die letzte Entscheidung der Träger.
Dienstrechtsreform
Zum 01.01.2011 ist für die Beamten des Freistaates Bayern das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Kraft getreten. Auf Grund des Kirchengesetzes vom 08.12.2010 wurde die Anwendung des neuen Dienstrechts im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Bayern
vorerst ausgesetzt. Eine Arbeitsgruppe Dienstrecht und verschiedene Unterarbeitsgruppen
tagten mehrmals, um die Auswirkungen der Reform und notwendige Anpassungen bei der
Übernahme für die Landeskirche zu beraten und einen Vorschlag dazu zu erarbeiten. Leider
ist es auf Grund der Komplexität des Unterfangens voraussichtlich nicht möglich, den ursprünglichen Zeitplan zur Einführung des neuen Dienstrechts für Kirchenbeamte zum
01.01.2012 einzuhalten. Einzelne Teilbereiche, deren Übernahme schon feststeht, sollen jedoch vorab zur Anwendung kommen. Die Evangelische Schulstiftung, die in der Arbeitsgruppe für das Dienstrecht der Lehrkräfte vertreten ist, wird das ihr Mögliche versuchen, um
auf eine Anwendung des neuen Besoldungsrechts für Lehrkräfte ab dem 01.01.2012 wie ursprünglich geplant hinzuwirken.
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Einsatz von Referendaren an kirchlichen Schulen
Die guten Erfahrungen im Hinblick auf Qualität der Ausbildung und die gute Zusammenarbeit im Zuge der Einführung der FOS 13 haben dazu geführt, dass der Evangelischen Friedrich-Oberlin Fachoberschule München mit Beginn des Schuljahres erstmalig eine Referendarin zur Ausbildung zugewiesen wurde. Wir freuen uns mit der Schulleitung und dem Träger
über diesen Vertrauensbeweis der Regierung von Oberbayern und des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Ebenfalls mit Freude geben wir die Information der Schulleitung der Wilhelm - Löhe - Schule
weiter, dass die Mittelschule mit Beginn des Schuljahres als Seminarschule genehmigt wurde
und mit Herrn Heiko Reichert einen (evangelischen) Seminarleiter zugewiesen bekam. Das
heißt, dass ca. 13 junge Aspiranten auf den Lehrerberuf an der Wilhelm-Schule-Schule ausgebildet werden.
In der Vergangenheit wurde seitens des Kultusministeriums keine Möglichkeit gesehen, dem
Anliegen der Evangelischen Schulstiftung, die Ausbildung von Referendaren auch an kirchlichen Schulen zu ermöglichen, stattzugeben. Umso erfreulicher ist es, dass sich hier neue Entwicklungen abzeichnen. Unser Ziel ist es, dass sich diese Entwicklung auch auf die Ausbildung der Gymnasial- und Realschullehrkräfte erweitern lässt.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die Schulen, denen die Ausbildungsmöglichkeit eingeräumt wird, alles daran setzen werden, um eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Lehrerausbildung zu gewährleisten und dem gewährten Vertrauen gerecht werden.
Zentrale Mitarbeitervertretung
Die neu gewählten Mitglieder der Zentralen Mitarbeitervertretung (ZMAV) der Evangelischen Schulstiftung in Bayern trafen sich am 12.07.2011 zur konstituierenden Sitzung und zu
ersten Beratungen. Die Mitglieder wählten Herrn Christian Keil, Christian-von-BomhardSchule Uffenheim zum Vorsitzenden, Herrn Ralf Torner, Fachakademie für Sozialpädagogik
Nürnberg zum stellvertretenden Vorsitzenden der ZMAV. Die Aufgaben entsprechen im Wesentlichen denen der Gesamtmitarbeitervertretungen nach § 6 MVG.EKD.
Wir gratulieren zur Wahl und freuen uns auf eine Fortsetzung der guten und vertrauensvollen
Zusammenarbeit.
Information der Mitarbeitervertretungen
In Zusammenarbeit mit der Bayerischen Versicherungskammer wird am 24.November 2011
erstmalig eine Informationsveranstaltung über die geltenden Beihilferichtlinien für die Mitarbeitervertretungen an den Schulen von der Evangelischen Schulstiftung angeboten. Ziel der
Veranstaltung ist, die Mitarbeitervertretungen zu befähigen, die Mitarbeitenden vor Ort über
die Grundzüge der Beihilfeversicherung informieren zu können. Wir stellen immer wieder
fest, dass einzelnen Mitarbeitenden ihre Beihilfeberechtigung und deren Umfang gar nicht
bekannt ist.
Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeitende
Die Evangelische Schulstiftung lädt die jeweils zum Schuljahresbeginn neu in den kirchlichen
Schuldienst tretenden Mitarbeitenden zu einer eintägigen Einführungsveranstaltung ein, um
sie über die Besonderheiten des kirchlichen Schulwesens, die angebotenen Fortbildungen und
die arbeits- und tarifrechtlichen Grundlagen ihres Dienstverhältnisses zu informieren. Darüber
hinaus soll Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen sein. Der Bedarf für diese Veranstaltung wird von der Zentralen Mitarbeitervertretung nach wie vor gesehen. Leider bleiben
die Teilnehmerzahlen weit hinter der Anzahl der eingeladenen Mitarbeitenden zurück. Wir
wünschen uns, dass auch die Träger der Einrichtungen diese Veranstaltung für sinnvoll erachten. Es wäre schön, wenn die Kolleginnen und Kollegen seitens der Schulleitungen und der
Träger zur Teilnahme ermutigt werden.
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Erarbeitung eines Konzeptes zur „Prävention von und Intervention bei sexuellem Missbrauch“ für die ELKB
Die Evangelische Schulstiftung arbeitet in der Arbeitsgruppe zur Erstellung dieses Konzeptes
mit Vertreterinnen und Vertretern aller Bildungsbereiche in der ELKB und der Diakonie mit.
Aktuell ist die Erstellung eines Fragebogens zur Erhebung der IST-Situation in den Schulen
und Einrichtungen vor Ort fast abgeschlossen. Ende Oktober erhalten die Träger der Evangelischen Schulen und Internate diesen Fragebogen zur Erhebung des Sachstandes vor Ort. Die
Schulträger werden gebeten, sich möglichst umfangreich an der Abfrage zu beteiligen und so
die Basis für die Weiterarbeit zu fundieren.