Prospekt Schuldensanierung - Amt für Justizvollzug

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Prospekt Schuldensanierung - Amt für Justizvollzug
Kanton Zürich
Amt für Justizvollzug
Bewährungs- und Vollzugsdienste
Schuldensanierung
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Verschiedene Zugverbindungen
Tram/Bus «Bahnhof Altstetten Nord»: Tram 4, Bus 304, 307, 308
Busstation «Bahnhof Altstetten»:
Keine Parkplätze vorhanden
Bus 31, 78, 80, 89, 95
1000 Ex. - September 2015
SBB Bahnhof «Zürich Altstetten»:
HB
Die Schuldensanierung ist eine Abteilung der Bewährungs- und Vollzugsdienste, einer Hauptabteilung des Amts für Justizvollzugs des
Kantons Zürich.
Unsere Dienstleistungen
Schuldenberatungen
In einem Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über die
Schuldensituation. Es werden Möglichkeiten im Umgang mit Schulden aufgezeigt und die Voraussetzungen für eine allfällige Schuldenbereinigung erörtert. In erster Linie geht es um eine Stabilisierung der
Situation der betroffenen Person und ihres Umfelds.
Schuldensanierungen
Zeigt sich im Laufe einer Beratung, dass die Voraussetzungen für eine
Schuldensanierung gegeben sind, wird eine individuelle Lösungs­
variante erarbeitet. Eine Schuldensanierung dauert in der Regel mehrere Jahre.
Ziele
• Schuldenbereinigung
• Erlernen des Umgangs mit Geld
• Vermeiden von Neuverschuldung
• Reintegration
• deliktfreies Leben bzw. Rückfallverminderung
Voraussetzungen für eine Schuldensanierung
• Regelmässiges Einkommen
• Monatliche Rückstellungen für Schuldensanierung möglich
• Einhaltung des Budgets in Bezug auf alle laufenden Verpflichtungen
• Keine Neuverschuldung
• Bereitschaft, sich für längere Zeit finanziell einzuschränken
• Einsicht in die Wiedergutmachung (Schadenersatz, Genugtuung)
• Motivation, aktiv an einer Schuldensanierung mitzuarbeiten
Voraussetzungen für eine Anmeldung
Überschuldete Person hat Wohnsitz im Kanton Zürich und wurde
durch eine Behörde des Kantons Zürich verurteilt oder wurde ausserkantonal verurteilt und die Bewährungs- und Vollzugsdienste des
Kantons Zürich sind für die Betreuung bzw. den Vollzug zuständig.
Das Urteil ist rechtskräftig und die Person wird bzw. wurde in den
letzten 3 Jahren durch die Bewährungs- und Vollzugsdienste des
Kantons Zürich betreut oder ist bzw. war innerhalb der letzten 3 Jahre
im Vollzug einer strafrechtlichen Sanktion oder die Probezeit ist noch
am Laufen.
Für Personen in einer stationären Einrichtung gilt: Übertritt ins Arbeits- oder Wohnarbeitsexternat ist erfolgt oder steht unmittelbar
bevor.
Ausserdem darf die Verurteilung nicht ausschliesslich wegen Übertretungen erfolgt sein und es muss ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen vorhanden sein (keine Sozialhilfe).
Wie erfolgt die Anmeldung
• Durch die überschuldete Person telefonisch
• Durch zuständige Mitarbeitende der Bewährungs- und Vollzugsdienste, Arbeitspartner oder anderer Institutionen mit dem vorgesehenen Formular
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.justizvollzug.zh.ch.
Kanton Zürich
Direktion der Justiz und des Innern
Amt für Justizvollzug
Bewährungs- und Vollzugsdienste
Schuldensanierung
Hohlstrasse 552
8048 Zürich
Telefon 043 258 36 80
Fax
043 258 36 86