Pressemitteilung zur Thronrede S.D. Erbprinz Alois von und zu

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Pressemitteilung zur Thronrede S.D. Erbprinz Alois von und zu
Erbprinz Alois erwartet wichtiges Reformjahr für Liechtenstein
Utl.: Warnung vor Gesetzesflut und problematischer Verfassungsbestimmung
Vaduz - „Das Jahr 2007 könnte zu einem wichtigen Reformjahr für Liechtenstein
werden.“ Das erklärte Erbprinz Alois von Liechtenstein heute, am 15. Februar, anlässlich
der Landtagseröffnung. Beim Stiftungsrecht, dem Finanzausgleich, dem Staatspersonaloder dem Gerichtsorganisationsgesetz könnten bereits dieses Jahr Reformen gelingen. In
anderen Bereichen wie bei der Bildungs- und der Steuerreform, der Strategie für den
Finanzplatz sowie der Trennung von Kirche und Staat sollten wichtige Schritte gesetzt
werden.
In Anbetracht dieser grossen Vorhaben warnte Erbprinz Alois die Abgeordneten vor einer
Gesetzesflut. Rechtsvorschriften sollten nur erlassen werden, wenn sie wirklich gebraucht
werden. Wo Rechtsvorschriften gebraucht werden, sollten sie richtig verankert werden,
insbesondere auf der richtigen Ebene der Hierarchie der Rechtsordnung. Weiters sollten
Rechtsvorschriften möglichst auf Dauer ausgerichtet, einfach und allgemein verständlich
formuliert sein sowie sinnvolle Anreize setzen.
In diesem Zusammenhang kritisierte Erbprinz Alois neuerlich die geplante
Verfassungsbestimmung
zur
Allgemeinverbindlichkeitserklärung
von
Gesamtarbeitsverträgen. Dahinter stehe die Absicht, „im Grunde den Staatsgerichtshof
für künftige Gesetzesprüfungen in dieser Frage vorsorglich auszuschalten“. Wenn diese
Politik zur Gewohnheit werden sollte, brauche es bald für jedes Gesetz und jede
Verordnung eine Verfassungsbestimmung und keinen Staatsgerichtshof mehr.
Ebenfalls sehr problematisch ist aus Sicht des Erbprinzen die Formulierung der
vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung selbst: “Sie sieht eine verfassungsunmittelbare
Verordnungsermächtigung
aufgrund
von
unbestimmten
Rechtsbegriffen
vor.“
Üblicherweise seien Eingriffe in die Grundrechte aber zwingend an das Gesetz gebunden.
Das ebenfalls geplante Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von
Gesamtarbeitsverträgen erachtet der Erbprinz hingegen als sinnvoll.
Im Hinblick auf internationale Abkommen sollte vermehrt die Frage gestellt werden,
welchen Abkommen Liechtenstein tatsächlich beitreten wolle und welchen nicht, so
Erbprinz Alois. Er verwies auch auf die Möglichkeit, Vorbehalte anzubringen. Denn
Liechtenstein könne als sehr kleiner Staat die Kosten, die internationale Abkommen
teilweise verursachen, im Vergleich zu anderen Staaten nur auf sehr wenige Schultern
verteilen.
Rückfragehinweise:
Fürstlich Liechtensteinische Kabinettskanzlei
Bettina Marxer
Schloss Vaduz
FL-9490 Vaduz
Tel. +423 / 238 1280
Fax +423 / 238 1281
mailto:[email protected]

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